BERICHT über die Landwirtschaft der EU und den internationalen Handel

8.2.2011 - (2010/2110(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Georgios Papastamkos
Verfasserin der Stellungnahme (*): Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Ausschuss für internationalen Handel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2010/2110(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0030/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Landwirtschaft der EU und den internationalen Handel

(2010/2110(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Dritten Teil Titel III und den Fünften Teil Titel II und V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   unter Hinweis auf die Grundsätze von Artikel 13 AEUV zu den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren,

–   unter Hinweis auf die WTO-Übereinkommen, und insbesondere das in der Uruguay-Runde ausgehandelte Übereinkommen über die Landwirtschaft, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Vierten Ministerkonferenz in Doha vom 9. bis 14. November 2001, den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004 und die Erklärung der Sechsten Ministerkonferenz in Hongkong vom 13. bis 18. Dezember 2005,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong[1],

–   unter Hinweis auf den überarbeiteten Entwurf zu den Agrarmodalitäten, den der WTO-Vorsitz für die Agrarverhandlungen am 6. Dezember 2008 herausgegeben hat,

–   unter Hinweis auf die Vereinbarung (Memorandum of Understanding) vom 15. Mai 2009 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Kommission über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaften,

–   unter Hinweis auf die einvernehmliche Lösung vom 15. Juli 2009 zwischen Kanada und der Europäischen Union im Streitbeilegungsverfahren „Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen betreffend die Zulassung und Vermarktung von Biotechnologieerzeugnissen“,

–   unter Hinweis auf die Vereinbarung vom 15. Dezember 2009 zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas, in der die Bedingungen für die endgültige Beilegung noch anhängiger Streitsachen im Zusammenhang mit der EU-Einfuhrregelung für Bananen (Genfer Abkommen) festgelegt werden,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz[2],

–   unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Marokko am 17. Dezember 2009 über ein Abkommen über Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen,

–   unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU, Peru und Kolumbien am 1. März 2010 über die Unterzeichnung eines Mehrparteienabkommens,

–   unter Hinweis auf die am 18. März 2010 erzielte einvernehmliche Lösung zwischen der Argentinischen Republik und der Europäischen Union im Streitbeilegungsverfahren „Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen betreffend die Zulassung und Vermarktung von Biotechnologieerzeugnissen“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie soll verfolgt werden?[3],

–   unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika am 19. Mai 2010 über die Handelssäule des Assoziierungsabkommens,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013[4],

–   unter Hinweis auf das am 6. Oktober 2010 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea,

–   unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur über ein Assoziierungsabkommen,

–   unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen,

–   unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Indien über ein Freihandelsabkommen,

–   unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine über ein Assoziierungsabkommen,

–   unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Bestandsaufnahme der WTO-Agrarverhandlungen nach dem Scheitern der Gespräche im Juli 2008“ vom Juni 2009,

–   unter Hinweis auf den von der Kommission in Auftrag gegebenen Leitfaden mit dem Titel „Geographical Indications and TRIPs: 10 Years Later. A roadmap for EU GI holders to get protection in other WTO Members“,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 15. September 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (KOM(2010)0484),

–   in der Erwägung, dass die Aussetzung der Zölle auf Waren aus Pakistan gemäß Artikel 1 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für Pakistan (KOM(2010)0552) problematisch ist,

–   unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Entwicklung (A7-0030/2011),

A. in der Erwägung, dass die EU weiterhin mit Abstand der weltweit führende Importeur landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist, wobei sich der Wert der Einfuhren im Laufe der vergangenen zehn Jahre fast verdoppelt hat und diese nunmehr nahezu 20 % der weltweiten Einfuhren ausmachen,

B.  in der Erwägung, dass der Anteil der EU an den weltweiten Agrarausfuhren infolge des beschleunigten Wachstums anderer wichtiger Handelspartner im Bereich der Landwirtschaft zurückgeht, in der Erwägung, dass im Zeitraum 2007–2009 auf Endprodukte 68 % des Wertes der EU-Ausfuhren entfielen, während Zwischenerzeugnisse 23 % und Rohstoffe 9 % ausmachten, und ferner in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten der EU bei der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse mit dem Preisniveau auf dem Weltmarkt zusammenhängen, da die Preise niedrig und die Produktionskosten in der EU höher sind,

C. in der Erwägung, dass das Handelsdefizit der EU im Bereich Landwirtschaft im Jahr 2008 die Rekordhöhe von 7 Milliarden EUR erreichte, in der Erwägung, dass sich das Defizit der EU im Handel mit dem Mercosur beispielsweise seit 2000 mehr als verdoppelt hat und die EU-Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus dem Mercosur nun einen Wert von 19 Milliarden EUR erreichen, denen Ausfuhren im Wert von 1 Milliarde EUR gegenüberstehen,

D. in der Erwägung, dass die EU der weltgrößte Importeur von Agrarerzeugnissen aus den Entwicklungsländern ist und mehr importiert als die USA, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland zusammengenommen, in der Erwägung, dass etwa 71 % der gesamten Agrareinfuhren der EU infolge der Initiative „Alles außer Waffen“ für die am wenigsten entwickelten Länder, des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) aus den Entwicklungsländern stammen,

E.  in der Erwägung, dass der 2008 überarbeitete Entwurf der WTO zu den Agrarmodalitäten noch stärkere Zugeständnisse seitens der EU erfordern würde, als die EU in ihrem bereits weitreichenden Angebot vom Oktober 2005 gemacht hat,

F.  in der Erwägung, dass sich die Anwendung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung auf die Bereiche Landwirtschaft und Handel unter anderem durch Bestimmungen für fairere Handelsregeln und einen faireren Marktzugang auch auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele Nr. 1 (Beseitigung von extremer Armut und Hunger) und Nr. 8 (globale Partnerschaft für Entwicklung) auswirken wird,

G. in der Erwägung, dass die EU im Gegensatz zu wichtigen Handelspartnern, insbesondere den USA, die mit ihrem Agrargesetz von 2008 ihr Instrumentarium beibehalten und in einigen Fällen noch ausgebaut haben, ihre handelsverzerrende interne Stützung bereits bedeutend reduziert hat,

H. in der Erwägung, dass die EU ihre Ausfuhrerstattungen einseitig erheblich reduziert hat und deren Anteil am GAP-Haushalt von 29,5 % im Jahr 1993 auf nur 1,2 % im Jahr 2009 zurückgegangen ist, sowie in der Erwägung, dass der Anteil der Agrarausfuhren, für den Ausfuhrerstattungen gewährt werden, von 25 % im Jahr 1992 auf 0,9 % im Jahr 2009 gesunken ist, in der Erwägung, dass einige wichtige Handelspartner weiterhin umfassenden Gebrauch von anderen Ausfuhranreizen machen,

I.   in der Erwägung, dass die USA im Rahmen des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch die EU weiterhin mit Sanktionen belegen und sogar angekündigt haben, diese auf andere landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU auszuweiten, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen („Karussell“-Bestimmungen), in der Erwägung, dass die EU gemäß der Vereinbarung ein zollfreies Zollkontingent für die Einfuhr von 20 000 Tonnen Rindfleisch gewährt,

J.   in der Erwägung, dass die USA bei der WTO Klage gegen die Regelungen der EU über die Hygiene und die Vermarktung von Geflügelfleisch erhoben haben,

K. in der Erwägung, dass mit Kanada und Argentinien im „GVO-Streit“ eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, in der Erwägung, dass die USA einen allgemeinen Antrag auf Aussetzung von Zugeständnissen gestellt haben,

L.  in der Erwägung, dass das Urteil des WTO-Zuckerpanels die Zuckerreform der EU von 2006 wesentlich vorangetrieben hat und nach wie vor großen Einfluss auf den Zuckerhandel ausübt, in der Erwägung, dass die Gemeinsame Marktordnung für Zucker allen handelspolitischen Verpflichtungen der EU voll und ganz entspricht; in der Erwägung, dass die EU – hauptsächlich zu Gunsten der Entwicklungsländer (LDC und AKP-Staaten) – innerhalb von drei Jahren vom zweitgrößten Zuckerexporteur zum zweitgrößten Nettoimporteur von Zucker geworden ist,

M. in der Erwägung, dass mit der Zuckerreform von 2006 die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die Zuckerpreise zu reduzieren und die Produktionsquoten für Zucker um etwa 30 % zu senken, erreicht wurden, in der Erwägung, dass sie jedoch auch zur Schließung von 83 der insgesamt 189 Fabriken in der EU der 27 sowie zum Verlust von mehr als 16 500 direkten Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und für etwa 140 000 Landwirte zur Aufgabe des Zuckerrübenanbaus geführt hat,

N. in der Erwägung, dass der Weltmarkt für Zucker einer der instabilsten Märkte für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse ist und von einem einzigen Land (Brasilien) beherrscht wird, in der Erwägung, dass die Zuckerproduktion der EU eine verlässliche Versorgung des Weltmarkts gewährleistet und innerhalb der EU die zuverlässige Versorgung der europäischen Kunden mit hochwertigen und nachhaltigen Erzeugnissen sicherstellt,

O. in der Erwägung, dass die EU durch Anforderungen, die ab Ende 2010 gelten, die nachhaltige Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen fördert, in der Erwägung, dass die EU bereits mehr als 25 % ihres Verbrauchs an Bioethanol-Kraftstoffen durch Einfuhren deckt, nicht mitgerechnet Bioethanol, das in Form von Gemischen eingeführt wird, um Einfuhrzölle zu umgehen, in der Erwägung, dass die Kommission dafür sorgen muss, dass zwischen der Bioethanolproduktion in der EU und den Bioethanol-Einfuhren gemäß Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe a der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie 2009/28/EG[5]) ein ausgewogenes Verhältnis besteht,

P.  in der Erwägung, dass im November 2010 die 4. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums stattfinden wird, in der Erwägung, dass eine öffentliche Konsultation über eine eventuelle Überprüfung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2001/37/EG[6]) im Gange ist, in der Erwägung, dass mehrere WTO-Mitglieder die Frage aufgeworfen haben, ob das kanadische Gesetz C-32 mit dem Abkommen über technische Handelsbarrieren vereinbar ist, weil mit diesem Gesetz praktisch alle herkömmlichen Tabakmischungen verboten werden, da von dem Verbot nur Mischungen ausgenommen sind, für die ausschließlich Virginia-Tabak verwendet wird – die einzige in Kanada erzeugte und für die Herstellung kanadischer Tabakerzeugnisse verwendete Tabaksorte,

Q. in der Erwägung, dass die EU bei internationalen Handelsabkommen auf ein Gleichgewicht zwischen Marktliberalisierung und dem Schutz von Wirtschaftssektoren und Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten achten muss,

R.  in der Erwägung, dass die Handelsabkommen der EU mit Drittländern europäischen Krisensektoren Schutz bieten sollten, insbesondere den Sektoren Obst und Gemüse, Viehzucht und Getreide, in denen die Einnahmen erheblich zurückgegangen sind, und dass diesen Sektoren mit diesen Abkommen reelle Ausfuhrchancen eröffnet werden sollten,

S.  in der Erwägung, dass durch den Abschluss internationaler Handelsabkommen durch die EU lokale Kleinbauern, die einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit in ihrer Region leisten, nicht geschädigt werden dürfen,

T.  in der Erwägung, dass die EU bei dem Abschluss von internationalen Handelsabkommen eine bessere Kontrolle der Menschenrechte und der Sozial- und Umweltstandards anstreben muss,

U. in der Erwägung, dass der Abschluss sämtlicher von der Kommission ausgehandelter Handelsabkommen der Zustimmung durch das Parlament bedarf,

Kohärenz von Landwirtschaftpolitik und gemeinsamer Handelspolitik der EU

1.  ist der Auffassung, dass der Agrarsektor der EU der europäischen Wirtschaft einen klaren Zusatznutzen bringt und ihm bei der Strategie „EU 2020“ zur Bewältigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Probleme, denen die EU gegenübersteht, eine strategisch bedeutsame Rolle zukommt; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die agrar-, handels- und entwicklungspolitischen Strategien der EU miteinander im Einklang stehen;

2.  hebt hervor, dass die Außenhandelspolitik die Fähigkeit der EU, einen starken Agrarsektor zu bewahren und vor dem Hintergrund einer erhöhten Volatilität der Märkte die Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen darf; fordert die Kommission auf, sich in allen Foren und insbesondere in der WTO für die multifunktionale Rolle der EU-Landwirtschaft, auch im Hinblick auf ihre wesentliche Bedeutung für die Beschäftigung im ländlichen Raum und dessen Vitalität, und für das europäische Modell der Nahrungsmittelerzeugung einzusetzen, das ein strategischer Teil der europäischen Wirtschaft ist;

3.  missbilligt den Ansatz der Kommission, bei dem zu häufig Zugeständnisse im Bereich der Landwirtschaft gemacht werden, um für Industriegüter und Dienstleistungen einen verbesserten Zugang zu Märkten in Drittländern zu erhalten; fordert die Kommission auf, zukünftig die Agrarinteressen nicht hinter den Interessen des Industrie- und des Dienstleistungssektors zurückzustellen;

4.  fordert die Kommission auf, eine Herangehensweise vorzuschlagen, bei der in jedem Agrarsektor für Ausgewogenheit zwischen heimischer Erzeugung und Einfuhren gesorgt ist, wobei multilaterale und bilaterale Handelsverhandlungen sowie die Umwelt-, Sozial-, Tierschutz- und Sicherheitsnormen der EU und die Einhaltung der Menschenrechte berücksichtigt werden müssen;

5.  hebt hervor, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Agrarsektor Folgenabschätzungen durchführen muss, die vor der Aufnahme von Verhandlungen zu veröffentlichen sind, und dass sie Aktualisierungsvorschläge vorzulegen hat, um den sich im Verlauf der Verhandlungen ändernden Standpunkten Rechnung zu tragen; betont, dass die Einbindung aller betroffenen Parteien, insbesondere im Parlament und in der Kommission, ordnungsgemäß und transparent erfolgen muss; weist darauf hin, dass im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea nationale Beiräte vorgesehen sind und dies als Präzedenzfall für die künftige Einbeziehung von interessierten Kreisen und Akteuren in Handelsabkommen dienen könnte;

6.  unterstreicht, dass bei Folgenabschätzungen die Besonderheiten im Zusammenhang mit den einzelnen Ausgangserzeugnissen, wie etwa Rindfleisch, beachtet werden müssen, und dass dabei auch die Segmentierung der Märkte berücksichtigt werden muss; weist darauf hin, dass in vorherigen Folgenabschätzungen nur unaufgeschlüsselte grobe Zahlenangaben enthalten waren; fordert die Kommission aus diesem Grund nachdrücklich dazu auf, detaillierte Folgenabschätzungen vorzulegen, in denen darauf eingegangen wird, wie sich die Öffnung der EU-Agrarmärkte für den Handelsblock der Mercosur-Länder auf die einzelnen Marktsegmente auswirkt;

7.  ist der Ansicht, dass Entscheidungen über eine weitere Öffnung des Markts der EU für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht getroffen werden sollten, ohne dass sichergestellt wird, dass die Landwirte in der EU für die erlittenen Verluste entschädigt werden;

8.  betont, dass finanzielle Entschädigung die negativen Auswirkungen einer rückläufigen EU-Landwirtschaftsproduktion nicht ausgleichen kann, die Lebensmittelsicherheit und ‑qualität gewährleistet und angesichts der Gefahr der Aufgabe von Nutzflächen und der Entvölkerung des ländlichen Raums für den Wohlstand der ländlichen Gebiete der EU sowie den Schutz der Kulturlandschaften unabdingbar ist; betont daher, wie wichtig es ist, die Voraussetzungen dafür beizubehalten, dass die Landwirte in der EU überlebensfähig bleiben und in allen Mitgliedstaaten ein faires Einkommen erhalten, um in Anbetracht der großen Bedeutung, die der GAP in der EU zukommt, einem Aufschwung der europäischen Landwirtschaft den Weg zu bereiten;

9.  ruft in Erinnerung, dass die EU-Erzeuger dazu verpflichtet sind, die höchsten Anforderungen an Qualität, Produkthygiene, nachhaltige Produktionsverfahren, Pflanzenschutz, Tiergesundheit und Tierschutz, Rückverfolgbarkeit, Kontrolle der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Veterinärmedizin und Zusätze zu erfüllen;

10. fordert nachdrücklich, dass die Produktionsmethoden, die in Drittländern für Ausfuhren in die EU zur Anwendung kommen, den europäischen Verbrauchern die gleichen Garantien in Bezug auf Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, nachhaltige Entwicklung und Sozialmindestnormen bieten müssen, wie sie von EU-Erzeugern verlangt werden; betont, dass dies die einzige Möglichkeit ist, sicherzustellen, dass die EU-Erzeuger für den Wettbewerb gleiche Ausgangsbedingungen vorfinden wie die Erzeuger aus Drittstaaten, und fordert mit Nachdruck, dass strengere Einfuhrkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden und die Kontrollen der Produktions- und Vermarktungsbedingungen, die das Lebensmittel- und Veterinäramt in Ländern durchführt, deren Erzeugnisse in die EU ausgeführt werden, verschärft werden, damit die Einhaltung der EU-Normen gewährleistet ist;

11. betont, dass bei Einfuhren die Ursprungsregeln und Mechanismen für die Verhinderung von Dreieckshandel strikt einzuhalten sind;

12. fordert die Kommission eindringlich auf, angesichts des ungeheuren Exportpotenzials der hochwertigen Agrarnahrungsmittel der EU sowie ihres Potenzials, den Weltmarkt zu stabilisieren, die offensiven Agrarinteressen der EU aktiv zu vertreten und den Marktzugang in Drittländern für europäische Erzeugnisse zu vereinfachen; betont ferner, dass die Förderprogramme intensiver genutzt werden müssen, unter anderem durch Anhebung des Anteils der EU-Kofinanzierung; stellt fest, dass diese Maßnahmen WTO-kompatibel sind, da sie in die „Green Box“ fallen;

13. stellt fest, dass die Gebiete in äußerster Randlage vollständig zum Hoheitsgebiet der EU zählen und Handelsabkommen umfassend auf sie Anwendung finden; betont, dass ihre schwache, hauptsächlich agrarisch geprägte Wirtschaft, die ähnliche Erzeugnisse wie unter anderem die lateinamerikanischen Partnerländer produziert, durch eine Senkung der Zölle gefährdet wird; weist darauf hin, dass Artikel 349 AEUV die Anpassung der EU-Politik an die geografischen und wirtschaftlichen Besonderheiten dieser Gebiete gestattet; fordert deshalb die Kommission auf, der Sonderstellung der Gebiete in äußerster Randlage in den Verhandlungen Rechnung zu tragen, um deren Entwicklung nicht zu beeinträchtigen;

Die Landwirtschaft im multilateralen Handelssystem

Doha-Entwicklungsagenda

14. ist der Auffassung, dass die EU in dem Bemühen um einen erfolgreichen Ausgang der Doha-Runde ein überaus großzügiges Angebot im Bereich Landwirtschaft unterbreitet hat, das keine weiteren Zugeständnisse ermöglicht, das jedoch bei den anderen Industrieländern und fortgeschrittenen Entwicklungsländern bislang nicht auf ein vergleichbares Maß an Entgegenkommen gestoßen ist;

15. weist darauf hin, dass die GAP-Reform 2003 und der „Gesundheitscheck“ 2008 die Ernsthaftigkeit der Reformzusagen der EU gezeigt haben, weil die EU dadurch die wahrscheinlichen Ergebnisse der Doha-Runde vorweggenommen hat, während gleichwertige Zugeständnisse seitens der Handelspartner der EU noch auf sich warten lassen;

16. fordert die Kommission auf, sich streng an das ihr vom Rat erteilte Verhandlungsmandat zu halten, in dem die jüngst abgeschlossene GAP-Reform als Grenze ihres Handlungsspielraums festlegt wird, vorausgesetzt, ihren Handelspartnern werden gleichwertige Zugeständnisse abgerungen; fordert sie auf, keine Vorschläge zu unterbreiten, mit denen die Beschlüsse über die künftige GAP nach 2013 vorweggenommen werden;

17. misst nicht handelsbezogenen Belangen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda große Bedeutung bei; vertritt die Auffassung, dass die wirtschaftliche Dimension des Handels und nicht ökonomische Werte – wie soziale Werte, Umweltfragen, Belange der menschlichen Gesundheit sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes – bei den Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen;

18. bedauert den mangelnden Fortschritt bei dem multilateralen Register für Wein und Spirituosen und der Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben auf sämtliche landwirtschaftliche Erzeugnisse; weist darauf hin, dass diese Punkte für ein ausgewogenes Ergebnis der Agrarverhandlungen unabdingbar sind; betont, dass die Leitlinien der europäischen Politik für die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf multilateraler und bilateraler Ebene stärker in den Vordergrund gestellt werden müssen;

19. ruft in Erinnerung, dass die EU ihre handelsverzerrende interne Stützung bereits bedeutend reduziert hat, und fordert eindeutige Zusagen der anderen Handelspartner, diesem Beispiel zu folgen;

20. verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong 2005 eingegangene Verpflichtung, die parallele Abschaffung aller Exportsubventionen und Disziplinen für alle Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung sicherzustellen, insbesondere der Ausfuhrkredite, der staatlichen Handelsunternehmen im Bereich Landwirtschaft und der Regulierung der Nahrungsmittelhilfe;

21. ist der Auffassung, dass die allgemeine Senkung der Zölle vor dem Hintergrund des Angebots der EU in den Säulen „interne Stützung“ und „Ausfuhrwettbewerb“ betrachtet werden und von der Möglichkeit der Beibehaltung der besonderen Schutzklausel, einer spezifischen Befreiung von der Vereinfachung der Zolltarife sowie einer angemessenen Flexibilität bei der Formel für Zollsenkungen und der Bezeichnung der empfindlichen Erzeugnisse abhängen sollte; vertritt die Auffassung, dass das vorgeschlagene Instrument zur Bezeichnung empfindlicher Erzeugnisse durch die Verpflichtung, eine wesentliche Ausdehnung des Zollkontingents zu erreichen, ausgehebelt wird;

22. betont, dass in den Verhandlungen über die WTO-Doha-Entwicklungsagenda der Grundsatz des Gesamtpakets („Single Undertaking“) einzuhalten ist; ist der Ansicht, dass die seit geraumer Zeit zu beobachtende Konzentration auf einige wenige Verhandlungsbereiche, darunter auch die Landwirtschaft, hinsichtlich deren die EU wichtige Interessen zu verteidigen hat, bei gleichzeitig verhältnismäßig geringen Fortschritten in den übrigen Verhandlungsbereichen die Verhandlungsposition der EU zu schwächen droht; vertritt die Ansicht, dass es dadurch schwerer wird, eine Bilanz der gesamten Runde zu ziehen;

23. bekräftigt, dass Entwicklungsländer das Recht haben sollten, eine Politik der Wertschöpfung im Inland zu betreiben;

24. hebt hervor, dass die Preisvolatilität die Probleme der Unterernährung weltweit verschärft hat, wie die FAO feststellt, und dass mit der stärkeren Liberalisierung des Weltagrarhandels, die durch die WTO-Übereinkommen gefördert wurde, die Bedrohung des Hungers auf der Welt bislang nicht eingedämmt werden konnte; betont, dass die EU außerdem einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Welt leisten muss;

WTO-Streitbeilegungsverfahren

25. stellt fest, dass mit dem Übereinkommen über den Bananenhandel nach zwanzig Jahren der bislang technisch komplexeste, politisch sensibelste und kommerziell bedeutendste Streit in der WTO beigelegt, ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung eines geregelten multilateralen Handelssystems gemacht und dabei voraussichtlich ein entscheidender Beitrag zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit tropischen Erzeugnissen und den entsprechenden Präferenzen in WTO-Verhandlungen geleistet wurde;

26. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Beilegung des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch mit der Aufhebung der Strafzölle gegen EU-Produkte einhergeht, wobei zu gewährleisten ist, dass bei der Einfuhr von Rindfleisch in die EU die EU-Anforderungen eingehalten werden;

27. ist im Zusammenhang mit dem Streit um chloriertes Hühnerfleisch der Auffassung, dass die Einfuhr derartiger Produkte in die EU der Forderung der Verbraucher nach sicheren Produkten in der EU und den Grundsätzen des europäischen Modells für die Nahrungsmittelerzeugung widersprechen würde;

28. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die EU-Regelung für die Genehmigung und das Inverkehrbringen von GVO gegen den Widerstand in der WTO zu verteidigen;

Die Landwirtschaft in plurilateralen, interregionalen und bilateralen Handelsbeziehungen

29. vertritt die Auffassung, dass sich die EU vorrangig darum bemühen muss, multilaterale Verhandlungen zum Abschluss zu bringen; ist der Ansicht, dass bilaterale Handelsverhandlungen multilaterale Prozesse insofern ergänzen müssen, als in diesen Verhandlungen gleiche Arbeitsbedingungen, gemeinsame Umweltvorschriften und Normen in Bezug auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln zu wahren sind, wie sie bereits in der Europäischen Union gelten, und dass in bilateralen Handelsverhandlungen verhindert werden muss, dass nur Programme für nachhaltige Entwicklung gefördert werden; weist darauf hin, dass die EU wesentliche offensive Agrarinteressen hat, insbesondere im Zusammenhang mit hochwertigen Verarbeitungserzeugnissen; ist der Ansicht, dass durch bilaterale Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern die Ausfuhrinteressen der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie der EU erfolgreich vertreten und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können;

30. fordert, dass Agrareinfuhren in die EU den europäischen Verbrauchern die gleichen Garantien in Bezug auf Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz und Sozialmindeststandards bieten, wie sie durch die in der EU angewendeten Produktionsmethoden gewährleistet werden, und weist auf die entschiedene Haltung des Parlaments in dieser Angelegenheit hin; fordert die Kommission auf, Klauseln in bilaterale Handelsabkommen aufzunehmen, denen zufolge Drittstaaten denselben gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen unterworfen werden wie die europäischen Erzeuger; ist der Auffassung, dass diese Vereinbarungen zumindest die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und Standards vorsehen müssen;

31. hebt hervor, dass das „Single-Pocket“-Konzept“ gefördert werden muss, bei dem Zugeständnisse in bilateralen Vereinbarungen mit dem Endergebnis der Doha-Verhandlungen verknüpft werden, um eine Doppelzahlung – erst auf bilateraler und dann auf multilateraler Ebene – zu verhindern;

32. hält es für wichtig, dass die präferenziellen Ursprungsregeln genau befolgt werden; fordert eine Überarbeitung sämtlicher Handelspräferenzen, die die Europäische Union den Schwellenländern, die Mitglieder der G20 sind, gewährt hat;

33. ist der Ansicht, dass die regelwidrigen Praktiken beim Handel mit Erzeugnissen der Agrar- und Lebensmittelindustrie eingeschränkt werden müssen, beispielsweise der Dreieckshandel (SWAP), bei dem ein Land seine Erzeugnisse in die EU ausführt, wobei es von einer präferenziellen Zugangsregelung zum EU-Markt profitiert, und für die eigenen Bedürfnisse Erzeugnisse aus dem Ausland einführt; vertritt die Ansicht, dass die Zugeständnisse, die die EU Drittstaaten im Rahmen von Handelsabkommen hinsichtlich des Zugangs zum Agrarmarkt der EU anbietet, nicht die tatsächlichen Produktions- und Ausfuhrkapazitäten dieser Länder überschreiten sollten, um solchen Unregelmäßigkeiten entgegenzuwirken;

34. fordert die Kommission auf, sich nachdrücklich für die Einbeziehung der geografischen Angaben als wesentlichen Bestandteil des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) einzusetzen; bedauert, dass im Rahmen kürzlich abgeschlossener oder laufender Handelsverhandlungen nur eine engere Auswahl geografischer Angaben der EU vereinbart wurde, die von unseren Handelspartner zu schützen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Strategie „Global Europe“ bilaterale Abkommen zu einem besseren internationalen Schutz geografischer Angaben führen müssen, wobei die einschlägigen Bestimmungen über die der WTO hinausgehen müssen; hebt die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen und transparenten Prozesses zur Einbindung aller betroffenen Parteien, insbesondere beim Parlament und bei der Kommission, hervor;

35. weist darauf hin, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Südkorea die Anerkennung einer beträchtlichen Anzahl von geografischen Angaben erreicht wurde; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um diese Regelung auch bei künftigen Handelsabkommen durchzusetzen; weist darauf hin, dass der Schutz und die Anerkennung von geografischen Angaben durch Drittländer für den Agrar- und Nahrungsmittelsektor der EU von sehr großem Nutzen sein kann;

36. weist darauf hin, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea der Kommission zufolge die EU-Exporteure von einer jährlichen Zollbelastung in Höhe von 380 Millionen EUR befreien würde, indem die Zölle auf 99 % der Agrarexporte der EU aufgehoben werden;

37. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse nicht durch Handelsabkommen ausgehebelt wird, während die derzeitigen Einfuhrpläne beibehalten werden; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, so bald wie möglich die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um das Funktionieren des Systems zu verbessern;

38. weist insbesondere darauf hin, dass die komplizierte Einfuhrpreisregelung für aus Marokko eingeführte Tomaten zu Problemen führt; fordert die Kommission deshalb auf, unverzüglich die notwendigen Änderungen vorzunehmen;

39. äußert große Besorgnis angesichts des Abkommens zwischen der EU und Marokko; weist darauf hin, dass die europäischen Märkte nahezu vollständig für Einfuhren aus Marokko geöffnet wurden, während für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU, unter anderem für so wichtige Erzeugnisse wie Kernobst, weiterhin Ausfuhrquoten gelten;

40. bedauert, dass im Rahmen der Verhandlungen über das Landwirtschaftskapitel des Assoziierungsabkommens mit Marokko keine Garantien bezüglich der Einhaltung des Präferenzkontingents und der Einfuhrpreise für marokkanische Erzeugnisse gegeben wurden;

41. fordert die Kommission auf, ihre Zusagen gegenüber dem Zuckersektor der EU einzuhalten und in bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen im Bereich Zucker nicht mehr systematisch Zugeständnisse zu machen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der Zuckersektor von sich aus seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und gleichzeitig seine ökologische Nachhaltigkeit verbessert hat und dass mit den Präferenzen, die AKP-Staaten und den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt werden, ein Beitrag zur EU-Entwicklungsagenda geleistet wurde;

42. weist darauf hin, dass sich weitere bilaterale Zugeständnisse beim Zugang zum EU-Zuckermarkt gegenüber Drittländern (beispielsweise den lateinamerikanischen Ländern und der Ukraine) destabilisierend auf den EU-Zuckermarkt auswirken und die Erosion der Präferenzen für die am wenigsten entwickelten Länder und die AKP-Staaten mit sich bringen würden; ist umso besorgter, dass derartige Zugeständnisse an Nettoimporteure die Entstehung von Tauschmechanismen begünstigen; fordert die Kommission auf, Zucker und Zuckerfolgeprodukte, einschließlich Ethanol, von bilateralen Verhandlungen weiterhin auszunehmen;

43. hält den aktuellen Vorschlag der Kommission, Pakistan für die Ausfuhr von 100 000 Tonnen Ethanol pro Jahr in die EU über drei Jahre ein zollfreies Kontingent zu eröffnen, für einen bedauerlichen Fehler; hebt hervor, dass dieser Vorschlag im Gegensatz zu der darin erklärten Absicht keineswegs dazu führen wird, dass dem vom Monsunregen betroffenen pakistanischen Volk unmittelbar und sofort geholfen wird; erachtet diesen Vorschlag als Rückschlag für die noch am Anfang stehende, schutzbedürftige EU-Branche der erneuerbaren Energieträger und hält ihn folglich für weder mit den EU-Strategien der Klimaschutzpolitik, der Energiepolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums noch mit den Zielen der EU bei multilateralen Handelsverhandlungen vereinbar;

44. fordert die Kommission auf, Vorkehrungen gegen die Umgehung der Einfuhrabgaben auf Ethanol zu treffen, da derzeit immer mehr Ethanol in Form von Mischungen in die EU gelangt, auf die nur ein sehr niedriger Einfuhrzoll erhoben wird;

45. fordert die Kommission auf, in den Freihandelsabkommen, die die EU mit Ländern, die im Bereich der Landwirtschaft ein großes Produktions- und Ausfuhrpotenzial besitzen, z. B. mit dem Mercosur, abschließt, Symmetrie hinsichtlich der Zollzugeständnisse sicherzustellen;

46. nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur – ein Abkommen von allergrößter Bedeutung, das 700 Millionen Menschen beträfe und das ehrgeizigste biregionale Abkommen weltweit wäre – zur Kenntnis und betont deshalb, dass das Europäische Parlament in alle Phasen der Verhandlungen umfassend einbezogen werden sollte;

47. hält es für nicht hinnehmbar, dass die Kommission die Verhandlungen mit dem Mercosur ohne Veröffentlichung einer ausführlichen Folgenabschätzung und ohne wirkliche politische Aussprache mit dem Rat und dem Parlament wieder aufgenommen hat; fordert, dass eine Studie über die Auswirkungen dieser Verhandlungen auf die Agrarsektoren und die Regionen Europas ausgearbeitet und erörtert wird, bevor Zollangebote zwischen der Union und dem Mercosur ausgetauscht werden; weist darauf hin, dass angesichts der möglichen Folgen dieser Verhandlungen für die Landwirtschaft ein Zusammenhang mit der Doha-Runde hergestellt werden muss; fordert deshalb die Kommission auf, die Verhandlungen mit dem Mercosur erst nach dem Ende der WTO-Runde abzuschließen, wie es ihr Mandat auch besagt; fordert die Kommission auf, den Rat und das Parlament entsprechend über die Entwicklungen in den Verhandlungen mit dem Mercosur zu unterrichten und den Rat und das Parlament künftig bereits vor Beginn einschlägiger Handelsverhandlungen zu informieren;

48. erklärt sich vor dem Hintergrund des Antrags der Mercosur-Länder im März 2006 auf Zugang zum gesamten EU-Agrarsektor, der weit über das bereits weitreichende Angebot der EU aus dem Jahr 2004 hinausging, äußerst besorgt über die Folgen eines möglichen Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur für den gesamten EU-Agrarsektor; hält es daher für notwendig, die Zugeständnisse nochmals zu überdenken, um die Interessen unserer Landwirte zu schützen;

49. vertritt die Auffassung, dass die Haltung der neuen Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur, die auf dem diesbezüglichen Auftrag des Rates aus dem Jahr 1999 beruhen, nicht berücksichtigt wurde; fordert aus diesem Grund, dass die Kommission die Verhandlungen aussetzt, bis ihr ein neues Verhandlungsmandat erteilt wird, in dessen Rahmen der Haltung der neuen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird;

50. weist darauf hin, dass Unternehmen in den Mercosur-Staaten weitaus niedrigere Produktionskosten, einschließlich Arbeits-, Land- und anderer Kapitalkosten, haben, und dass Erzeuger im Mercosur in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz nicht die gleichen hohen Normen erfüllen müssen wie Erzeuger in der EU; betont, dass ein für beide Seiten ausgewogenes Ergebnis erreicht werden muss, wobei in den Verhandlungen den Folgen und Auswirkungen dieses Abkommens, insbesondere den Herausforderungen auf ökologischem und sozialem Gebiet, umfassend Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen eines solchen Abkommens auf den Agrarsektor durchzuführen;

51. ist der Auffassung, dass die Marktintegration in der Mercosur-Zollunion derzeit nicht ausreicht, um einen angemessenen Verkehr importierter Waren in dieser Region zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass nichts gewonnen wäre, wenn ein Abkommen geschlossen wird, das keine Bestimmungen enthält, die sicherstellen, dass die Erzeugnisse tatsächlich und uneingeschränkt im Mercosur in Verkehr gebracht werden können;

52. bedauert, dass die Kommission vor kurzem den Ländern, die Bananen in die EU ausführen, Zollzugeständnisse gemacht hat; fordert eine Revision der im Rahmen des Programms POSEI (Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme) gewährten Hilfen für europäische Erzeuger, mit denen diese für die Auswirkungen dieser Zollsenkung auf die Preise in der EU entschädigt werden sollen; ist der Ansicht, dass den Interessen der Erzeuger in der EU und in den AKP-Staaten in ähnlich gelagerten künftigen Handelsverhandlungen Rechnung getragen werden muss, damit die entsprechenden Sektoren, in denen viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, nicht in Bedrängnis geraten;

53. betont, dass eine Reihe von Berichten des Lebensmittel- und Veterinäramts belegt, dass brasilianisches Rindfleisch nach wie vor nicht die Erzeuger- und Verbraucherstandards der EU in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung erfüllt;

54. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die vom staatlichen brasilianischen Gesundheitsamt (Anvisa) veröffentlichten Berichte über den massiven Einsatz von Pestizidprodukten, die in der EU und den meisten Ländern der Welt verboten sind, in Brasilien zu prüfen, in denen auf die erheblichen damit verbundenen Gesundheitsrisiken hingewiesen wird;

55. verleiht seiner großen Besorgnis über die Maßnahmen Ausdruck, die Argentinien unter Verstoß gegen seine WTO-Verpflichtungen einführt, um die Einfuhr von Nahrungsmittelerzeugnissen zu beschränken, die mit der heimischen Erzeugung im Wettbewerb stehen; weist darauf hin, dass die Maßnahmen zusätzlich zu dem nicht automatischen Einfuhrlizenzsystem Argentiniens eingeführt werden, das sich bereits negativ auf EU-Exporte auswirkt; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit diese Maßnahmen, die den Geist der Aushandlung einer EU-Mercosur-Vereinbarung verletzen, eingestellt werden;

56. erklärt sich besorgt über die Zugeständnisse, die im Europa-Mittelmeer-Abkommen für Obst und Gemüse eingeräumt wurden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum nach wie vor daran orientieren sollte, dass sich die Erntezeiten in den Ländern des nördlichen und des südlichen Mittelmeerraums einander ergänzen;

57. hebt hervor, dass für Tabakerzeugnisse strenge ordnungspolitische Rahmenbedingungen gelten müssen, dass die Vorschriften, die auf europäischer und internationaler Ebene für die Zutaten in Tabakerzeugnissen gelten, jedoch auf einem wissenschaftlich fundierten verhältnismäßigen und risikoorientierten Ansatz basieren müssen; warnt davor, Zutaten ohne entsprechende wissenschaftliche Grundlage zu verbieten, da dies im Wesentlichen auf ein Verbot der herkömmlichen europäischen Tabakmischungen hinausläuft, was schwere sozioökonomische Folgen für die Tabakbauern der EU, die Orient- und Burley-Tabak anbauen, haben würde, ohne der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen;

58. fordert die Kommission auf, in den Verhandlungen über Handelsabkommen der EU, und zwar auch in jenen mit Kanada und der Ukraine, den Interessen der Bürger der EU Rechnung zu tragen, die Offenheit beizubehalten und das Parlament regelmäßig über den Fortschritt der Verhandlungen zu informieren; bedauert, dass die Kommission das Parlament bislang nicht über die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada informiert hat, obwohl die Verhandlungen bereits im Oktober 2009 aufgenommen wurden; fordert die Kommission auf, das Parlament und die federführenden Ausschüsse über jede weitere Verhandlungsrunde detailliert zu informieren; erklärt sich besorgt über mögliche Zugeständnisse seitens der Kommission in den Verhandlungen, insbesondere in den Bereichen Marktöffnung, GVO, Milch, Schutz des geistigen Eigentums und Herkunftskennzeichnung, und fordert die Kommission auf, keine Zugeständnisse zu machen, die negative Auswirkungen für die europäische Landwirtschaft haben könnten;

59. erklärt sich besorgt darüber, dass in den Verhandlungen mit der Ukraine voraussichtlich Zugeständnisse im Bereich Getreide gemacht werden, zumal die entsprechenden Erzeugnisse der Ukraine sehr wettbewerbsfähig sind und die Ukraine bereits Nutznießerin des größten Teils der Kontingente mit ermäßigtem Zollsatz für Getreide (Weizen und Gerste) ist, die Drittländern offenstehen; fordert deshalb die Kommission auf, ihr Angebot in Bezug auf diesen Sektor zurückzuschrauben;

60. bekräftigt die Bedeutung des Agrarhandels für die Wirtschaftsentwicklung und die Linderung der Armut in Entwicklungsländern; fordert die EU auf, die AKP-Staaten bei der Anpassung an den stärkeren globalen Wettbewerb zu unterstützen;

61. fordert die Kommission auf, dieser Entschließung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer zukünftigen handelspolitischen Strategie Rechnung zu tragen;

62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Zu einer Zeit, da die EU Überlegungen über die Zukunft ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik anstellt, gewinnt die Kohärenz zwischen der Landwirtschafts- und der Außenhandelspolitik zunehmend an Bedeutung.

Die GAP ist ein Symbol der europäischen Integration und stellt eine der am weitesten entwickelten Formen der supranationalen Beschlussfassung auf EU-Ebene dar. Die nach und nach vorgenommenen Reformen der GAP gingen auf verschiedene Arten von innerem und äußerem Druck zurück. Zwei der wichtigsten Antriebskräfte waren die multilateralen Handelsverhandlungen und die WTO-Regeln zur Agrarpolitik. Der EU-interne Druck für eine stärkere Ausrichtung der GAP am Markt sowie die größere Bedeutung, die der EU-Politik beigemessen wird, spiegeln sich auch in der Außenhandelspolitik der EU wider, bei der die Verhandlungsstrategie der Kommission darin besteht, eine Öffnung des Agrarmarkts im Austausch gegen einen verbesserten Marktzugang für europäische Industriegüter und Dienstleistungen zu Märkten von Drittländern anzubieten.

Die Politikbereiche Landwirtschaft und Handel sind eng miteinander verknüpft. Die Dynamik beider Wirtschaftszweige beeinflusst die Bestimmungen auf multilateraler, interregionaler, regionaler und bilateraler Ebene – und wird selbst in großem Maße davon beeinflusst. Diese Bestimmungen sind keineswegs statischer Natur; vielmehr schaffen sie Hierarchien und entwickeln sich im Zuge von Verhandlungen weiter. Die Komplexität der nationalen Agrarpolitiken und des internationalen Handels äußert sich in der Vielfalt von Bestimmungen, den unterschiedlichen Handelsinteressen, im Handel auftretenden Spannungen und Streitfällen.

Da die Landwirtschaft keine reine Wirtschaftstätigkeit ist, die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik vielmehr grundlegenden Zielen wie der sicheren und gesunden Nahrungsmittelversorgung dienen, besteht die wesentliche Herausforderung in der wirkungsvollen Abstimmung handelsbezogener und nichthandelsbezogener Anliegen. Diese Abstimmung, die auch davon abhängt, in welchem Maße die einzelnen Teile eines Rechtsystems integriert sind (was von einer vollständigen Trennung auf der untersten Ebene über gegenseitige Anerkennung bin hin zu völliger Einheitlichkeit reichen kann), bereitet innerhalb der EU weniger Schwierigkeiten als auf der multilateralen Ebene. In der WTO geht die negative Integration in Form der Marktöffnung durch den Abbau von Handelsschranken nicht mit einer ausreichenden positiven Integration durch Angleichung der Vorschriften einher. Das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) und die WTO-Vorschriften über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) können jedoch als Schritte in Richtung einer neuen Regelungsphilosophie gewertet werden.

Die Landwirtschaft wurde durch das in der Uruguay-Runde abgeschlossene Landwirtschaftsübereinkommen in den Rahmen der WTO aufgenommen, wobei das langfristige Ziel in der „Schaffung eines fairen und marktorientierten Agrarhandelssystems“ besteht, die durch eine maßgebliche schrittweise Senkung der Stützung und des Schutzes des Agrarsektors erreicht werden soll, „um Beschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen auf den weltweiten Agrarmärkten abzubauen und zu verhindern“.

Eine der großen Schwierigkeiten der Agrarverhandlungen in der Doha-Runde besteht darin, dass die beteiligten Ländergruppen ganz unterschiedliche Agrarmodelle und -interessen vertreten. So werden die nichthandelsbezogenen Anliegen der EU und anderer Mitgliedsländer mit multifunktionalen Agrarmodellen nicht angemessen berücksichtigt. Im Laufe dieser Verhandlungen befand sich die EU mit Blick auf die Landwirtschaft lange in der Defensive – und ist es in gewissem Maße noch immer. Es sei jedoch auf einige Missverständnisse hingewiesen, bei denen nicht berücksichtigt wird, wie sehr sich die GAP seit ihrer Einführung verändert hat.

So ist die EU der weltweit größte Importeur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus den Entwicklungsländern und führt mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse ein als die USA, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland zusammengenommen. Der anhaltende Druck auf eine weitere Öffnung der EU-Märkte geht überwiegend von wettbewerbsfähigen Exporteuren im Agrarbereich aus. Diesen Ländern einen verbesserten Marktzugang zu gewähren, hätte nicht nur potenziell nachteilige Folgen für die EU-Agrarerzeuger, sondern auch für die bedürftigsten Entwicklungsländer, deren Präferenzspanne ausgehöhlt würde.

Darüber hinaus hat die EU anders als wichtige Partner ihre handelsverzerrenden Stützungen umfassend gesenkt, indem sie die Direktbeihilfen von der Produktion entkoppelt hat und sich insgesamt zunehmend auf Interventionen als Sicherheitsnetz stützt, wodurch ihr weniger wirksame Instrumente zur Verfügung stehen, um auf die zunehmende Volatilität der Märkte zu reagieren. Die EU hat ferner angeboten, ihre – bereits jetzt stark reduzierten – Ausfuhrsubventionen schrittweise abzuschaffen, sofern auch andere Formen der Exportanreize, insbesondere Ausfuhrkredite und Exportgarantien (die insbesondere in den USA zur Anwendung kommen), staatliche Handelsunternehmen im Bereich der Landwirtschaft (besonders in Australien, Neuseeland und Kanada) und die (in den USA weit verbreitete) Nahrungsmittelhilfe einer gleichwertigen Disziplin unterworfen werden.

Im Rahmen der WTO war die EU „Beklagte“ in wichtigen Streitbeilegungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit den GVO, den geografischen Angaben, hormonbehandeltem Rindfleisch und chloriertem Hühnerfleisch. In dem hormonbehandeltes Rindfleisch betreffenden Streitfall wurden zwar die Besorgnis in der EU um die Volksgesundheit und die nichtdiskriminierende Natur der Maßnahme als rechtmäßig anerkannt, doch hieß es in dem Urteil, dass die Risikobewertung und die Mittel zum Erreichen dieses Ziels in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass der „justizielle Aktivismus“ der „Justizorgane“ der WTO bei der Beilegung bestimmter Streitfälle die Legitimität der WTO vom Demokratieverständnis her ernsthaft in Frage stellt. Dabei ist zu bedenken, dass der Streitbeilegungsmechanismus der WTO weithin als das wichtigste systemische Ergebnis der Uruguay-Runde gilt, da es durch die verpflichtenden Entscheidungen und bindenden Ergebnisse einen rechtlichen Paradigmenwechsel darstellt.

Durch die Einrichtung der WTO wurde der Umfang der Regulierungsprobleme ausgeweitet, die direkten Einfluss auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und politischen Konzepte haben, da sich der Schwerpunkt von Hürden „an der Grenze“ zu Hürden „innerhalb der Grenze“ verlagert. Diese Verlagerung beeinträchtigt die Möglichkeiten der WTO-Mitglieder, ihre Gesetzgebungsmacht auszuüben und Standards (im Bereich Volksgesundheit, Umweltschutz, Nahrungsmittelsicherheit) festzulegen, die sich handelsbeschränkend auswirken können. In dem WTO-Übereinkommen werden die Ziele genannt, die die WTO-Mitglieder rechtmäßig anstreben dürfen (z. B. Artikel XX GATT, SPS- und TBT-Übereinkommen). Laut dem SPS-Übereinkommen gelten nationale Standards dann als WTO-kompatibel, wenn sie auf internationalen Standards beruhen (wie zum Beispiel im Codex Alimentarius dargelegt), wohingegen Standards, die höher angelegt sind als die Standards auf internationaler Ebene, im Zuge einer Risikobewertung wissenschaftlich begründet werden müssen.

Angesichts des völligen Stillstands bei den multilateralen Handelsverhandlungen führt die EU Verhandlungen über bilaterale und interregionale Handelsabkommen, die sie als ergänzend zum multilateralen Rahmen ansieht und nicht als dessen Ersatz. Es werden Stimmen laut, die behaupten, dass der Abschluss derartiger Abkommen dazu führen könnte, dass die Handelspartner das Interesse an einer WTO-Einigung verlieren, wenn sie auf diese Weise den gewünschten Zugang zu den Zielmärkten erhalten. Zudem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die immer größere Zahl dieser Abkommen das multilaterale Handelssystem untergraben könnte, da miteinander konkurrierende Handelsblöcke entstehen. Ebenfalls könnte bemängelt werden, dass die Abkommen die bisher im Rahmen der WTO nicht zur Verfügung stehende Möglichkeit bieten, über nachhaltige Entwicklung und andere Klauseln zu verhandeln und Zugeständnisse an die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu knüpfen. Bilaterale Abkommen könnten auch deshalb mehr Zuspruch finden, da sie weniger kompliziert sind und durch eine selektive Herangehensweise der Handelspartner deren Interessen möglicherweise besser entsprechen. Derzeit herrscht ein „Wettstreit“ zwischen den USA und der EU, wer zuerst – und unter welchen Bedingungen – in die wichtigsten neuen Märkte eintritt.

Die EU muss im Rahmen dieser Verhandlungen für eine bessere Ausgewogenheit zwischen den einzelnen Sektoren sorgen und sich sowohl für die defensiven als auch für die offensiven Agrarinteressen der EU einsetzen. Durch Kohärenz zwischen der GAP und der EU-Außenhandelspolitik müssen sowohl der Erhalt des europäischen Agrarmodells als auch Chancengleichheit für die EU-Erzeuger auf dem Weltmarkt gewährleistet werden.

Die multifunktionale Rolle des europäischen Agrarsektors kann als Katalysator für neue Paradigmen dienen, da sie unsere Bevölkerung mit grundlegenden öffentlichen Gütern versorgt, deren Bereitstellung der Markt allein nicht gewährleisten kann: Gesunde, sichere und hochwertige Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen für die EU-Bürger. Der weltweite Anstieg der Nachfrage nach Lebensmitteln erfolgt vor dem Hintergrund höherer Herstellungskosten, starker Preisschwankungen auf den Agrarmärkten, der Abnahme der zur Verfügung stehenden Flächen, der abnehmenden Verfügbarkeit von Wasser und eines verringerten Energieeinsatzes. Eine starke GAP ist für die Erhaltung, die ökologische Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete in der EU auch angesichts der drohenden Aufgabe von Nutzflächen und der Entvölkerung des ländlichen Raums von grundlegender Bedeutung.

Die Wirtschaftsgeografie der GAP steht mit anderen gesellschaftlichen und politischen Zielen im Zusammenhang. Der europäische Agrarsektor bietet einen eindeutigen Zusatznutzen und spielt in der Strategie „EU 2020“ eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der sozioökonomischen und umweltpolitischen Herausforderungen, denen die EU sowohl intern als auch im Zusammenhang mit ihrer weltweiten Führungsrolle gegenübersteht. Der EU-Handelspolitik kommt eine entscheidende Rolle bei der Frage zu, ob die Landwirtschaft weiterhin in großem Maße zum Erreichen dieser Ziele beiträgt. Die Handelspolitik sollte die Dynamik des EU-Agrarsektors nicht untergraben. Vielmehr können und müssen sich Handelspolitik und Agrarpolitik gegenseitig ergänzen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (*) (8.12.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu der Landwirtschaft der EU und dem internationalen Handel
(2010/2110(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Godelieve Quisthoudt-Rowohl

(*)       Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Kommission auf, sich in der WTO strikt an ihr Verhandlungsmandat zu halten, durch das ihr Handlungsspielraum auf die bereits abgeschlossene Reform der GAP beschränkt ist, mit der Maßgabe, dass gleichwertige Zugeständnisse bei den Handelspartnern erlangt werden; macht nochmals auf die Zusage der EU aufmerksam, Ausfuhrsubventionen unter der strikten Voraussetzung abzuschaffen, dass ihre Handelspartner in Bezug auf Ausfuhrsubventionen und alle Ausfuhrmaßnahmen mit identischer Wirkung ebenso verfahren;

2.  weist darauf hin, dass die GAP-Reform 2003 und der „Gesundheitscheck“ 2008 die Ernsthaftigkeit der Reformzusagen der EU gezeigt haben, weil die EU dadurch die wahrscheinlichen Ergebnisse der Doha-Runde vorweggenommen hat, während gleichwertige Zugeständnisse seitens der Handelspartner der EU noch auf sich warten lassen;

3.  stellt fest, dass mit dem Übereinkommen über den Bananenhandel nach zwanzig Jahren die bislang technisch komplexesten, politisch sensibelsten und kommerziell bedeutendsten WTO-Streitigkeiten beigelegt wurden, ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung eines geregelten multilateralen Handelssystems gemacht wurde und dabei voraussichtlich ein entscheidender Beitrag zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit tropischen Erzeugnissen und den entsprechenden Präferenzen in der WTO geleistet werden kann; ist der Ansicht, dass den Interessen der Erzeuger in der EU und in den AKP-Staaten in ähnlich gelagerten künftigen Handelsverhandlungen Rechnung getragen werden muss, damit die entsprechenden Sektoren, in denen viele Arbeitsplätze geschaffen werden, nicht in Bedrängnis geraten;

4.  stellt fest, dass die Gebiete in äußerster Randlage voll und ganz zum Hoheitsgebiet der EU gehören und sämtliche Handelsabkommen auf sie Anwendung finden; betont, dass die schwachen, von der Landwirtschaft geprägten Volkswirtschaften dieser Gebiete und ihre Erzeugnisse mit den Erzeugnissen lateinamerikanischer Erzeuger, die von der Zollsenkung profitieren, im Wettbewerb stehen; weist darauf hin, dass Artikel 349 AEUV die Anpassung der Unionspolitik an die geografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten dieser Gebiete gestattet; fordert deshalb die Kommission auf, den spezifischen Interessen der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung zu tragen, damit sie in ihrer Entwicklung nicht behindert werden;

5.  fordert die Kommission auf, ihre Zusagen gegenüber dem Zuckersektor der EU einzuhalten und die Praxis zu beenden, in bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen im Bereich Zucker systematisch Zugeständnisse zu machen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der Zuckersektor von sich aus seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und gleichzeitig seine ökologische Nachhaltigkeit verbessert hat und dass mit den Präferenzen, die AKP-Staaten und den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt werden, ein Beitrag zur EU-Entwicklungsagenda geleistet wurde;

6.  fordert die Kommission auf, zum Schutz der Verbraucherinteressen weiterhin verlässliche und relevante Produktinformationen für die Verbraucher bereitzustellen und dabei auch dafür einzutreten, dass geografische Angaben im Rahmen der WTO wirksamer geschützt werden, indem das höhere Schutzniveau, das gegenwärtig für Weine und Spirituosen gilt (Artikel 23 des TRIPS-Übereinkommens), auf alle geografischen Angaben ausgedehnt und ein Notifizierungs- und Registrierungssystem für geografische Angaben eingerichtet wird;

7.  fordert die Kommission auf, noch entschiedener für die Aufnahme geografischer Angaben in den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie und in bilateralen Handelsverhandlungen einzutreten;

8.  vertritt die Auffassung, dass sich die EU vorrangig darum bemühen muss, multilaterale Verhandlungen zum Abschluss zu bringen; ist der Ansicht, dass bilaterale Handelsverhandlungen multilaterale Prozesse insofern ergänzen müssen, als in diesen Verhandlungen gleiche Arbeitsbedingungen, gemeinsame Umweltvorschriften und Normen in Bezug auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, wie sie bereits in der Europäischen Union gelten, zu wahren sind, und dass in bilateralen Handelsverhandlungen verhindert werden muss, dass nur Programme für nachhaltige Entwicklung gefördert werden; weist darauf hin, dass die EU wesentliche offensive Agrarinteressen hat, insbesondere im Zusammenhang mit hochwertigen Verarbeitungserzeugnissen; ist der Ansicht, dass durch bilaterale Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern die Ausfuhrinteressen der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie der EU erfolgreich vertreten und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können;

9.  nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur – ein Assoziierungsabkommen von allergrößter Bedeutung, das 700 Millionen Menschen beträfe und das ehrgeizigste biregionale Abkommen weltweit wäre – zur Kenntnis, und betont deshalb, dass es in allen Phasen der Verhandlungen eng beteiligt werden sollte; betont, dass ein für beide Seiten ausgewogenes Ergebnis erreicht werden muss, wobei in den Verhandlungen den Folgen und Auswirkungen dieses Abkommens, insbesondere den Herausforderungen in Bezug auf ökologische und soziale Fragen, umfassend Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen eines solchen Abkommens auf den Agrarsektor durchzuführen;

10. betont, dass alle in der EU vermarkteten Erzeugnisse, unabhängig davon, ob es sich um heimische oder eingeführte Erzeugnisse handelt, nach wie vor die gleichen strikten Anforderungen in Bezug auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln erfüllen müssen; fordert die Kommission auf, bei Tierschutz- und Umweltnormen alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Einigung mit Drittstaaten zu fördern, wenn die Vorschriften über internationale Empfehlungen hinausgehen, sowie Bestimmungen über die Annahme und Durchsetzung der internationalen Normen in ihre bilateralen Handelsabkommen aufzunehmen;

11. fordert die Kommission auf, die EU-Handelspartner in ihren laufenden Bemühungen zu unterstützen, ihre Sozial- und Umweltnormen zu verbessern, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU in Bezug auf die weltweite Agrarproduktion nicht abnimmt und kohärente umfassende Normen in diesen Bereichen durchgesetzt werden können;

12. hält es für wichtig, dass die präferenziellen Ursprungsregeln genau befolgt werden; fordert eine Überarbeitung sämtlicher Handelspräferenzen, die die Europäische Union den Schwellenländern, die Mitglieder der G20 sind, gewährt hat;

13. bekräftigt die Bedeutung des Agrarhandels für die Wirtschaftsentwicklung und die Linderung der Armut in Entwicklungsländern; fordert die EU auf, die AKP-Staaten bei der Anpassung an den stärkeren globalen Wettbewerb zu unterstützen;

14. misst der Handelspolitik herausragende Bedeutung bei, wenn es darum geht, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Ernährungshoheit anzugehen; fordert eine bessere Überwachung der Auswirkungen der Programme für Agrarkraftstoffe auf die Ernährungssicherheit und eine Koordinierung von Ausfuhrbeschränkungsmaßnahmen, damit eventuell auftretende Lebensmittelkrisen nicht verschärft werden;

15. äußert sich besorgt darüber, dass in den Verhandlungen mit der Ukraine voraussichtlich Zugeständnisse im Bereich Getreide gemacht werden, zumal die entsprechenden Erzeugnisse der Ukraine sehr wettbewerbsfähig sind und die Ukraine bereits die Nutznießerin des größten Teils der Kontingente mit ermäßigtem Zollsatz für Getreide (Weizen und Gerste) ist, die Drittländern offenstehen; fordert deshalb die Kommission auf, in Bezug auf diesen Sektor nur bedingt ein Angebot zu machen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Harlem Désir, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Keith Taylor, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

George Sabin Cutaş, Ryszard Czarnecki, Małgorzata Handzlik, Salvatore Iacolino, Maria Eleni Koppa, Jörg Leichtfried, Michael Theurer, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Giommaria Uggias

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (9.12.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zum Thema EU-Landwirtschaft und internationaler Handel
(2010/2110(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Patrizia Toia

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Folgendes vorsieht: „Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung“;

2.  betont, dass sich die Anwendung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung auf die Bereiche Landwirtschaft und Handel unter anderem durch Bestimmungen für fairere Handelsregeln und einen faireren Marktzugang auch auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele Nr. 1 (Beseitigung von extremer Armut und Hunger) und Nr. 8 (globale Partnerschaft für Entwicklung) auswirken wird;

3.  hebt hervor, dass die Preisvolatilität die Probleme der Unterernährung weltweit verschärft hat, wie die FAO feststellt, und dass mit der stärkeren Liberalisierung des Weltagrarhandels, die durch die WTO-Übereinkommen gefördert wurde, die Gefahr des Hungers auf der Welt bislang nicht eingedämmt werden konnte; betont, dass die EU außerdem einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Welt leisten muss;

4.  begrüßt die schrittweise Kürzung der Ausfuhrerstattungen und hofft, dass die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde bald abgeschlossen werden;

5.  weist darauf hin, dass Ausfuhrerstattungen in der Vergangenheit den Absatz billiger EU-Erzeugnisse in Entwicklungsländern zu Dumpingpreisen ermöglicht, zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber einheimischen Erzeugern geführt und deren Produktionskapazität untergraben haben;

6.  äußert nochmals Bedenken bezüglich der Handelsstrategie der EU („Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“), die vor allem auf Wettbewerb und Marktzugang für EU-Erzeugnisse ausgerichtet ist und keinen entwicklungsfördernden Ansatz bietet; betont, dass entwicklungspolitischen Belangen in den laufenden Verhandlungen über WPA ein wesentlich größerer Stellenwert beigemessen werden muss;

7.  bekräftigt, dass Entwicklungsländer das Recht haben sollten, politische Maßnahmen zur Wertschöpfung im Inland zu treffen; stellt fest, dass den Entwicklungsländern schätzungsweise 10 Milliarden US-Dollar zusätzlich zur Verfügung stünden, wenn die Einfuhrzölle der OECD-Länder auf Agrarerzeugnisse halbiert würden; ist der Ansicht, dass die derzeitige Handelsregelung der EU, nach der auf Rohstoffe weniger Steuern als auf Verarbeitungserzeugnisse erhoben werden, der Industrialisierung von Entwicklungsländern zuwiderläuft; tritt für eine stetige Senkung der Zölle auf Agrareinfuhren aus Entwicklungsländern ein, um die Schaffung dauerhaften Wohlstands zu fördern und den Entwicklungsländern echte Marktzugangschancen zu bieten;

8.  fordert nachdrücklich, dass in den Diskussionen über die GAP nach 2013 eine globalere Sichtweise eingenommen wird, die Marktzugangschancen der Entwicklungsländer verbessert werden und den Entwicklungsländern ermöglicht wird, auf ihren nationalen und regionalen Märkten wettbewerbsfähig zu sein;

9.  bekräftigt, dass die Kommission in Bezug auf Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Interessenvertretern transparent vorgehen und rechenschaftspflichtig sein muss und dass insbesondere ein regelmäßiger Dialog mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments, auch mit dem Entwicklungsausschuss, geführt werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ricardo Cortés Lastra, Nirj Deva, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Iva Zanicchi, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Santiago Fisas Ayxela, Martin Kastler, Judith Sargentini, Patrizia Toia

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Sergio Gutiérrez Prieto, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, Stéphane Le Foll, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luís Paulo Alves, Pilar Ayuso, Salvatore Caronna, Giovanni La Via, Astrid Lulling, Milan Zver