EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen
18.3.2011 - (13762/2010 – C7‑0372/2010 – 2010/0229(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Gianluca Susta
PR_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen
(13762/2010 – C7‑0372/2010 – 2010/0229(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13762/2010),
– in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen (13975/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a) v) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0372/2010),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0068/2011),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Bisher wurden Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Europa-Mittelmeer-Abkommen ausschließlich auf diplomatischer Ebene geklärt. In der Praxis hat dies nicht funktioniert und dazu geführt, dass Konflikte bestehen blieben, da ihre Beilegung von der Partei, die gegen das Abkommen verstoßen hatte, ohne Weiteres blockiert werden konnte.
2006 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den Partnern im Mittelmeerraum aufzunehmen, in deren Rahmen ein funktionstüchtiger Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten ausgehandelt werden sollte. Auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten am 27. April 2010 in Luxemburg wurde der Entwurf eines Abkommens mit Ägypten paraphiert.
Die Einführung eines standardisierten Streitbeilegungsmechanismus ist zu begrüßen, da damit auch straffe und effiziente Rechtsbehelfsverfahren mit festen Fristen geschaffen würden. Außerdem können diese Erweiterungen der Freihandelsabkommen Europa-Mittelmeer zur wirtschaftlichen und politischen Stabilität in dieser Schlüsselregion beitragen, da sie der Entstehung eines einheitlichen, von Frieden, Entwicklung, Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit, Pluralismus, Demokratie und Achtung geprägten Raums dienen.
Darüber hinaus könnte die ordnungsgemäße Anwendung des betreffenden Mechanismus zu stabileren und berechenbareren bilateralen Handelsbeziehungen führen und eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer funktionierenden Freihandelszone Europa-Mittelmeer markieren.
Der vorgeschlagene Mechanismus orientiert sich an den Streitbeilegungsmechanismen der jüngsten von der Europäischen Union geschlossenen Abkommen sowie an der Vereinbarung über die Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten der Welthandelsorganisation (WTO). Der Berichterstatter teilt die Auffassung, dass bilaterale Handelsabkommen stets in jeder Hinsicht mit dem multilateralen Handelssystem vereinbar sein sollten. Außerdem muss die Kommission dafür sorgen, dass die Abkommen tatsächlich umgesetzt werden und de facto zur Anwendung kommen.
Angesichts der obigen Feststellungen empfiehlt der Berichterstatter, dass das Parlament dem Abkommen zustimmt. Ungelöste Konflikte ziehen nicht nur die Geschäftswelt, sondern auch die Endverbraucher auf beiden Seiten des Mittelmeers in Mitleidenschaft. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind ausländische Direktinvestitionen Teil der EU-Handelspolitik geworden und fallen damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. In einer Zeit, in der ausländische Direktinvestitionen für den wirtschaftlichen Wohlstand von Ländern und Regionen große Bedeutung haben, sollte es mit einem funktionierenden und wirksamen Streitbeilegungsmechanismus möglich sein, auch die in diesem Bereich auftretenden Konflikte zu lösen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.3.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Kader Arif, David Campbell Bannerman, Christofer Fjellner, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Cristiana Muscardini, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Miloslav Ransdorf, Jarosław Leszek Wałęsa |
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