EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone

22.3.2011 - (17787/2010 – C7‑0025/2011 – 2010/0206(APP)) - ***

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Sophie Auconie
PR_APP

Verfahren : 2010/0206(APP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0077/2011

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. .../... des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone

(17787/2010 – C7‑0025/2011– 2010/0206(APP))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs einer Verordnung des Rates (17787/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0025/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0077/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Ziel des Verordnungsvorschlags

Mit diesem Vorschlag soll der Geltungsbereich des Vorschlags für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone (Hauptvorschlag) auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten ausgedehnt werden, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, da im Vorfeld der Währungsumstellung in der Regel ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeldtransporten besteht.

Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin, die auch Berichterstatterin für den Hauptvorschlag ist, begrüßt diese Ausdehnung des Geltungsbereichs. Sie weist insbesondere darauf hin, dass hier die einschlägige Rechtsgrundlage Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist, was bedeutet, dass das Europäische Parlament lediglich ein Zustimmungsrecht hat.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Rachida Dati, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Wolf Klinz, Philippe Lamberts, Astrid Lulling, Íñigo Méndez de Vigo, Ivari Padar, Antolín Sánchez Presedo, Edward Scicluna, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Marianne Thyssen, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Sophie Auconie, Elena Băsescu, Saïd El Khadraoui, Danuta Jazłowiecka, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Sirpa Pietikäinen, Catherine Stihler