BERICHT über Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt

23.3.2011 - (2010/2289(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Sandra Kalniete

Verfahren : 2010/2289(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0083/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt

(2010/2289(INI))

Das Europäische Parlament,

–      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft: 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (KOM(2010)0608),

–      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0724) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Erfolge des Binnenmarkts (SEK(2007)1521),

–      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarktes[1] und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Binnenmarktüberprüfung: ein Jahr danach (SEK(2008)3064),

–     unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Intelligenten Regulierung in der Europäischen Union (KOM(2010)0543),

–      unter Hinweis auf den 27. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts und auf das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Lage in den einzelnen Branchen (SEK(2010)1143),

–      unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes (C(2009)4728),

–      unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2010 zur Binnenmarktakte,

–      in Kenntnis des Berichts von Professor Mario Monti an die Kommission über die Wiederbelebung des Binnenmarktes,

–      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger[2],

–      unter Hinweis auf den Binnenmarktanzeiger Nr. 21 (2010) und auf seine Entschließungen vom 9. März 2010[3] und vom 23. September 2008[4] zum Binnenmarktanzeiger,

–      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ (KOM(2007)0502),

–      unter Hinweis auf die Artikel 258 bis 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–      gestützt auf die Artikel 7, 10 und 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–      gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–      in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Rechtsausschusses (A7-0083/2011),

A. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt der aktiven Unterstützung aller Bürger, aller europäischen Organe und Einrichtungen sowie aller Mitgliedstaaten und aller Beteiligten bedarf,

B. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf eine aktive Unterstützung aller Beteiligten von wesentlicher Bedeutung ist, dass im Rahmen von Konsultationen und beim Dialog mit der Kommission sowie in Sachverständigenkreisen die tatsächliche Vertretung der Zivilgesellschaft und von KMU gewährleistet wird,

C. in der Erwägung, dass eine ordnungsgemäße Verbreitung, Verlautbarung und Steuerung der unterschiedlichen Konsultationen und Berichte der Organe der Union (EU 2020, Bürgerbericht 2010, Integrierte Industriepolitik, Digitale Agenda für Europa, Monti-Bericht, Entschließung des Parlaments zur Bereitstellung eines Binnenmarktes für die Verbraucher und Bürger, Berichte Gonzales und IMCO usw.) für eine erfolgreiche Wiederbelebung des Binnenmarktes von besonderer Bedeutung sind,

D. in der Erwägung, dass nach wie vor eine beträchtliche Kluft besteht zwischen den Bestimmungen des Binnenmarkts und dem Nutzen, den die Bürger und die Unternehmen in der Praxis aus diesen Bestimmungen ziehen können,

E. in der Erwägung, dass das Umsetzungsdefizit in der Union durchschnittlich bei 1,7 % liegt, wenn man die Fälle berücksichtigt, in denen die Umsetzungsdauer einer Richtlinie die Frist überschreitet und in denen die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat,

I.       Einleitung

1.  begrüßt mit Interesse die Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte", insbesondere deren drittes Kapitel und das von ihr vorgeschlagene allgemeine Konzept, mit Hilfe dessen ein Gleichgewicht im Binnenmarkt zwischen Unternehmen und Bürgern wiederhergestellt werden soll und die Demokratie und die Transparenz des Entscheidungsprozesses verbessert werden sollen; betont, dass mit diesem Konzept ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vorschlägen der drei Teile der Mitteilung sichergestellt werden soll;

2.  vertritt die Auffassung, dass die drei Kapitel der Mitteilung gleichermaßen wichtig sind und miteinander in Verbindung stehen und dass sie im Rahmen eines einheitlichen Ansatzes und ohne die einzelnen Themenschwerpunkte voneinander zu trennen behandelt werden sollten;

3.  fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, den ganzheitlichen Ansatz einer Wiederbelebung des Binnenmarktes zu verstärken und dabei die binnenmarktrelevanten Prioritäten auf alle Politikbereiche zu konzentrieren, die für die Verwirklichung des Binnenmarkts zum Nutzen der europäischen Bürger, Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung sind;

4.  vertritt die Auffassung, dass die Stärkung der europäischen Governance, die Umsetzung der Strategie EU 2020 und die Wiederbelebung des Binnenmarkts für die Wiederankurbelung der europäischen Wirtschaft von gleich großer Bedeutung sind und im Verbund miteinander betrachtet werden sollten;

5.  vertritt die Auffassung, dass ein barrierefreier und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt vollendet werden sollte, um Arbeitnehmern, Studenten, Rentnern und den Bürgern im allgemeinen sowie Unternehmen, insbesondere KMU, im Alltag konkrete Vorteile zu bringen;

6.  fordert die Kommission auf, den Zeitplan für die Verwirklichung der Binnenmarktakte bekanntzugeben und regelmäßig die konkreten Fortschritte zu veröffentlichen, um die europäischen Bürger für ihre Durchführung zu sensibilisieren, und ihre Vorzüge zu ermitteln;

II. Allgemeine Bewertung

Stärkung der politischen Führung und Partnerschaft

7.  bekundet seine Überzeugung, dass eine der wesentlichen Herausforderungen für die Wiederbelebung des Binnenmarkts darin besteht, politische Führung, Engagement und Koordination zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass eine umfassende Lenkung von höchster politischer Ebene für die Wiederbelebung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist;

8.  regt an, dass der Präsident der. Kommission das Mandat erhalten sollte, in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Neubelebung des Binnenmarktes zu koordinieren und zu überwachen; fordert die Präsidenten der Kommission und des Europäischen Rates nachdrücklich auf, ihre jeweiligen Maßnahmen, die der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung der sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit der Union dienen sollen, eng zu koordinieren;

9.  verweist auf die gestärkte Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon; fordert nachdrücklich eine Stärkung der Rolle des Parlaments im Gesetzgebungsprozess zum Binnenmarkt; ermutigt die nationalen Parlamente, sich über den gesamten Gesetzgebungszyklus hinweg mit den Binnenmarktbestimmungen zu befassen und sich an gemeinsamen Aktivitäten mit dem Europäischen Parlament zu beteiligen, was zu einer verstärkten Synergie zwischen beiden parlamentarischen Ebenen führt;

10. begrüßt den Ansatz der Kommission, den Dialog und die Partnerschaft in den Mittelpunkt des wiederbelebten Binnenmarkts zu stellen, und fordert verstärkte Anstrengungen aller Akteure, um zu gewährleisten, dass dieser Lösungsansatz in die Praxis umgesetzt wird, so dass der Binnenmarkt seine umfassende Rolle bei der Förderung von Wachstum und einer stark wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft spielen kann;

11. fordert die Kommission gemeinsam mit dem Ratsvorsitz auf, ein Binnenmarktforum auf Jahresbasis auszurichten und dazu Vertreter aus den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und aus Unternehmensorganisationen zusammenzubringen, um die bei der Wiederbelebung des Binnenmarktes erzielten Fortschritte zu bewerten, bewährte Verfahren auszutauschen und sich den vordringlichsten Anliegen der europäischen Bürger zu widmen; ermutigt die Kommission, ihre Bemühungen zur Ermittlung der 20 wichtigsten Quellen für die Unzufriedenheit und Frustration der Bürger im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt fortzusetzen; schlägt vor, dass das Binnenmarktforum von der Kommission genutzt werden könnte, um diese Probleme und die jeweiligen Lösungen vorzustellen;

12. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, bei der Wiederbelebung des Binnenmarkts Eigenverantwortung unter Beweis zu stellen; begrüßt die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Optimierung der Art und Weise, wie sie mit den Binnenmarktrichtlinien im Sinne einer verbesserten Koordination, der Schaffung von Anreizstrukturen und der Stärkung der politischen Bedeutung ihrer Umsetzung umgehen; hält es im Rahmen der Diskussion über die Prioritäten für neue Rechtsvorschriften für wesentlich, mehr Nachdruck auf eine zeitgerechte und korrekte Umsetzung, eine ordnungsgemäße Anwendung und eine optimierte Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt zu legen und entsprechende Anreize zu schaffen;

13. stellt fest, die Binnenmarktbestimmungen häufig von lokalen und regionalen Behörden umgesetzt werden; unterstreicht das Erfordernis einer stärkeren Einbeziehung der regionalen und lokalen Körperschaften in die Verwirklichung des Binnenmarktes gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Partnerschaft in sämtlichen Phasen des Beschlussfassungsprozesses; schlägt zur Betonung dieses dezentralisierten Ansatzes die Aufstellung eines „Territorialen Pakts der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Strategie Europa 2020“ in jedem Mitgliedstaat vor, um eine stärkere Eigenverantwortung bei der Umsetzung der Strategie EU 2020 herbeizuführen;

14. ist der Ansicht, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung des Binnenmarktes die Bedeutung der Beratungsgremien auf europäischer Ebene, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, sowie die Bedeutung der Sozialpartner achten und stärken muss.

15. betont, dass der Dialog mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft wesentlich für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Binnenmarkt ist; erwartet neue und ehrgeizige Vorschläge von der Kommission, wie dieser Dialog tatsächlich verbessert werden kann; verlangt, dass die Sozialpartner bei allen einschlägigen Binnenmarktvorschriften, die den Arbeitsmarkt betreffen, beteiligt und konsultiert werden;

16. begrüßt die Absicht der Kommission, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu fördern;

17. fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über Leitlinien für Konsultationen der EU-Institutionen mit repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft zu veröffentlichen und dabei zu gewährleisten, dass diese Konsultationen breit angelegt und interaktiv stattfinden und für die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen von zusätzlichem Nutzen sind;

18. fordert die Kommission auf, den Dialog und die Kommunikation bestmöglich auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger auszurichten, indem z. B. sämtliche öffentlichen Konsultationen der Kommission in allen Amtssprachen der Union bereitgestellt werden oder bei der Wahl der sprachlichen Mittel darauf geachtet wird, dass die Bürgerinnen und Bürger diese auch verstehen;

19. fordert die Kommission eindringlich auf, eine pädagogische Informationskampagne über das Wesen des Binnenmarkts und die festgesetzten Ziele zur Stärkung der Dynamik des Binnenmarkts unter Einbindung der Dimension des gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in die Wege zu leiten; besteht darauf, dass diese Kommunikationskampagne dazu beitragen muss, eine bessere Beteiligung und bewusste Mitwirkung eines jeden Bürgers, Arbeitnehmers und Verbrauchers bei der Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen, gerechten und ausgewogenen Marktes zu begünstigen;

20. vertritt die Auffassung, dass die neuen auf Zusammenarbeit ausgerichteten Instrumente und Ansätze von Web 2.0 die Möglichkeit bieten, eine offenere, verlässlichere, bedarfsgerechtere und effizientere Lenkung des Binnenmarktes herbeizuführen;

Regulierung des Binnenmarkts

21. vertritt die Auffassung, dass Initiativen einzelner Mitgliedstaaten ohne eine koordinierte Aktion auf Unionsebene nicht effizient sein können und dass es deshalb von grundlegender Bedeutung ist, dass die Europäische Union mit einer einzigen Stimme sprechen und gemeinsame Maßnahmen umsetzen sollte; weist darauf hin, dass die Solidarität, auf der das Modell der europäischen Sozialwirtschaft beruht, und die Koordination der jeweiligen nationalen Antworten von entscheidender Bedeutung waren, um kurzlebige protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden; äußert seine Besorgnis darüber, dass die Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus auf nationaler Ebene höchstwahrscheinlich eine Zersplitterung des Binnenmarktes und eine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit bewirken würde und daher verhindert werden muss; befürchtet, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise in verschiedenen Mitgliedstaaten als Rechtfertigung für die Wiederbelebung protektionistischer Maßnahmen genutzt werden könnte, wogegen die Rezession vielmehr gemeinsame Schutzmechanismen erfordert;

22. vertritt die Auffassung, dass Fortschritte im Binnenmarkt nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruhen sollten; ermutigt die Kommission daher, die Führung zu übernehmen und ehrgeizige Vorschläge vorzulegen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Methode der verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen anzuwenden, in denen das Verfahren zur Erzielung einer Einigung zwischen den 27 nicht durchführbar ist; stellt fest, dass es anderen Staaten freistehen würde, sich in einer späteren Phase an diesen Pionierinitiativen zu beteiligen;

23. ist der Ansicht, dass die allgemeine Effizienz und Rechtmäßigkeit des Binnenmarkts unter der Komplexität der Binnenmarktlenkung leiden;

24. ist der Ansicht, dass der Qualität und der Klarheit der Rechtsvorschriften der Union mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um so die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern;

25. vertritt die Auffassung, dass die Verwendung von Verordnungen anstelle von Richtlinien gegebenenfalls zu einem eindeutigeren Regelungsumfeld beitragen und die mit dem Verfahren der Umsetzung verbundenen Umsetzungskosten mindern würde; fordert die Kommission auf, einen zielgerichteteren Ansatz bei der Wahl der Gesetzgebungsinstrumente auszuarbeiten, der sich an den rechtlichen und inhaltlichen Merkmalen der umzusetzenden Bestimmungen orientiert, und dabei die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu achten;

26. ermutigt die Kommission und den Rat, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Strategie einer intelligenten Regulierung zu intensivieren, um die Qualität der Regulierung unter umfassender Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit weiter zu verbessern;

27. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die unabhängige Bewertung der Rechtsvorschriften vorab und im Nachhinein unter Mitwirkung der Beteiligten im Hinblick auf eine verbesserte Effizienz der Rechtsvorschriften fortzusetzen;

28. schlägt vor, dass die Kommission den KMU-Test systematisiert und verfeinert und dabei die Unterschiedlichkeit ihrer Situation berücksichtigt, um die Auswirkungen der Legislativvorschläge auf diese Unternehmen zu bewerten;

29. ist der Ansicht, dass Entsprechungstabellen zur besseren Umsetzung der Binnenmarktbestimmungen beitragen und ihre Durchsetzung erheblich vereinfachen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für alle Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt Entsprechungstabellen zu erstellen und zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass das Parlament Berichte über die mit dem Rat erzielten Kompromisstexte künftig nicht mehr auf die Tagesordnung seiner Plenartagungen setzt, wenn keine Bestimmungen zu Entsprechungstabellen vorgesehen werden;

Verwaltungstechnische Koordination, Problemlösungsmechanismen und Information

30. unterstützt die in der Binnenmarktakte enthaltenen Vorschläge, die darauf abzielen, die künftige verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen und dazu auch das Informationssystem zum Binnenmarkt unter Berücksichtigung seiner Sicherheit und seiner Benutzerfreundlichkeit auf andere relevante Legislativbereiche auszuweiten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung von Fortbildungsmaßnahmen und Anleitungen zu unterstützen;

31. ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Entwicklung des Informationssystems für den Binnenmarkt – nach einer eingehenden Bewertung der Vorzüge und Probleme, die eine solche Ausweitung des Systems bewirken kann – einbezogen werden könnten;

32. unterstreicht die Bedeutung einer besseren Kommunikation und einer Ausweitung des Binnenmarkt-Informationssystems, da insbesondere KMU unbedingt mit klaren Informationen über den Binnenmarkt versorgt werden müssen;

33. begrüßt die Absicht der Kommission, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um informelle Problemlösungsinstrumente wie SOLVIT, das EU-Pilotprojekt und die Europäischen Verbraucherzentren zu konsolidieren und zu stärken; fordert die Kommission auf, einen Fahrplan in Bezug auf die Entwicklung und Verknüpfung unterschiedlicher Problemlösungsinstrumente vorzulegen, um so die Effizienz und die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten und unnötige Überschneidungen zu vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Problemlösungsinstrumente mit den entsprechenden Mitteln auszustatten;

34. fordert die Kommission auf, die Webseite „Ihr Europa“ weiterzuentwickeln und zu fördern, damit diese einen einzigen Zugang zu allen Informationen und Hilfsdiensten bietet, auf die die Bürger und die Unternehmen angewiesen sind, um ihre Rechte im Binnenmarkt geltend machen zu können;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, die einheitlichen Anlaufstellen nach der Dienstleistungsrichtlinie zu benutzerfreundlichen und leicht zugänglichen e-Government-Zentren auszubauen, in denen die Unternehmen alle erforderlichen Informationen in den jeweiligen EU-Sprachen erhalten, alle Formalitäten erledigen und die nötigen Schritte auf elektronischem Wege abwickeln können, um Dienstleistungen im entsprechenden Mitgliedstaat zu erbringen;

36. erkennt die wichtige Rolle an, die EURES im Hinblick auf die Erleichterung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EU sowie zur Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvermittlungsstellen der Mitgliedstaaten spielt; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für diesen nützlichen Dienst zu stärken, damit eine größere Zahl von EU-Bürgern die Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU in vollem Umfang wahrnehmen können;

37. fordert die nationalen Parlamente, die lokalen und regionalen Behörden und die Sozialpartner auf, sich aktiv an der Vermittlung der Vorzüge des Binnenmarkts zu beteiligen;

Umsetzung und Durchsetzung

38. fordert die Kommission auf, alle Befugnisse nach dem Vertrag in Anspruch zu nehmen, um die Umsetzung, die Anwendung und die Durchsetzung der Bestimmungen zum Binnenmarkt zum Vorteil der europäischen Bürger, Verbraucher und Unternehmen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur umfassenden und ordnungsgemäßen Umsetzung der Binnenmarktbestimmungen zu intensivieren;

39. ist der Ansicht, dass das Vertragsverletzungsverfahren auch weiterhin ein Schlüsselinstrument für die Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes bleibt; betont jedoch, dass andere weniger zeitaufwändige und umständliche Instrumente zusätzlich auch ins Auge gefasst werden sollten;

40. fordert die Kommission auf, jeder politischen Einmischung zu widerstehen und in Fällen, in denen Problemlösungsmechanismen im Vorfeld einer Auseinandersetzung fehlschlagen, unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;

41. stellt fest, dass die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Kommission neue Möglichkeiten eröffnet, 'allgemeine und strukturelle Verletzungen' der Binnenmarktbestimmungen durch die Mitgliedstaaten zu ahnden;

42. fordert die Kommission auf, die durch Artikel 260 AEUV eingeführten Änderungen, mit denen die Verhängung von Finanzstrafen im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden soll, umfassend zu nutzen;

43. ist der Auffassung, dass die Kommission eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften spielen und eine systematischere und unabhängigere Überwachung vorsehen sollte, um so Vertragsverletzungsverfahren zu beschleunigen und zügiger durchzuführen;

44. bedauert, dass allzu viele Vertragsverletzungsverfahren lange Zeit anhängig sind, bevor sie abgeschlossen oder vor den Gerichtshof gebracht werden; fordert die Kommission auf, eine Frist von 12 Monaten für die durchschnittliche Höchstdauer zur Behandlung von Vertragsverletzungen von der Einleitung des Vorgangs bis zur Übermittlung des Antrags an den Gerichtshof festzusetzen; bedauert zutiefst, dass diese Verfahren keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Unionsbürger oder andere in der Union niedergelassene Staatsbürger haben, die möglicherweise Opfer einer mangelhaften Durchsetzung von Rechtsvorschriften der Union geworden sind;

45. fordert die Kommission auf, auf transparente Weise bessere Informationen über laufende Vertragsverletzungsverfahren zur Verfügung zu stellen;

46. fordert die Kommission auf, eine Referenzfrist festzulegen, bis zu der die Mitgliedstaaten den Urteilen des Gerichtshofs nachkommen müssen;

47. unterstützt die Initiativen der Kommission zur weiteren Verbesserung der Inanspruchnahme der alternativen Streitbeilegung im Hinblick auf die Gewährleistung eines zügigen und reibungslosen Zugangs zu einer einfachen und kostengünstigen außergerichtlichen Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Streitfällen im Zusammenhang sowohl mit online-Käufen als auch mit offline-Käufen; begrüßt den von der Kommission eingeleiteten Konsultationsprozess; besteht darauf, dass die Bürger über das Vorhandensein der alternativen Streitbeilegung besser informiert werden müssen;

48. fordert die Kommission auf, sich beispielsweise durch energischere Maßnahmen zur Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken ebenfalls verstärkt auf die Vorbeugung von Streitfällen zu konzentrieren;

49. begrüßt die Absicht der Kommission, eine öffentliche Konsultation zu einem europäischen Ansatz auf dem Gebiet der kollektiven Rechtsdurchsetzung einzuleiten, spricht sich aber gegen die Einführung von Instrumenten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung nach amerikanischem Vorbild aus, bei denen ein großer wirtschaftlicher Anreiz besteht, gänzlich unbegründete Ansprüche vor Gericht zu bringen;

50. stellt fest, dass jeder geplante Vorschlag für Sammelklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments stehen muss, der in seiner Entschließung vom 26. März 2009 zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts dargelegt wurde; weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass das Parlament bei der Annahme eines solchen Rechtsaktes im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einbezogen werden muss, und fordert die Kommission auf, sich auf allgemeiner Grundlage mit Mindestnormen im Zusammenhang mit dem Recht auf Entschädigung im Falle von Verstößen gegen das EU-Recht zu beschäftigen;

Überwachung, Bewertung und Modernisierung

51. unterstützt einen zielgerichteten und auf Nachweise gestützten Ansatz in Bezug auf Überwachung und Bewertung; ersucht die Kommission, ihre Instrumente der Marktüberwachung, wie etwa den in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Warnmechanismus, durch eine Optimierung der Methodologie, der Indikatoren und der Datenerhebung weiter auszubauen und dabei die Grundsätze der praktischen Durchführbarkeit und der Kosteneffizienz zu beachten;

52. weist darauf hin, dass eine schnellere und eindeutigere Bewertung des Stands der Umsetzung aller Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist;

53. weist nachdrücklich auf die mit der Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung gestellte gegenseitige Bewertung als einem innovativen Weg für den Einsatz von Gruppendruck zur Verbesserung der Qualität der Umsetzung hin; unterstützt gegebenenfalls die gegenseitige Bewertung in anderen Bereichen, beispielsweise im Bereich der Freizügigkeit von Waren;

54. ermuntert die Mitgliedstaaten, ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahren mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen regelmäßig zu überprüfen, um die nationalen Bestimmungen zu vereinfachen und zu modernisieren und Überschneidungen zu beseitigen; stellt fest, dass der Prozess der Überprüfung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften mit Blick auf die Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie ein wirkungsvolles Mittel in anderen Bereichen zur Beseitigung von Überschneidungen und ungerechtfertigten einzelstaatlichen Hindernissen für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen bieten könnte;

55. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen des öffentlichen Sektors zur Verfolgung innovativer Konzepte zu unterstützen und dabei neue Technologien und Verfahren zu nutzen und die bewährtesten Praktiken in der öffentlichen Verwaltung zu verbreiten, die einen Bürokratieabbau herbeiführen und eine Politik fördern werden, bei der der Bürger im Mittelpunkt steht;

III. Schlüsselprioritäten

56. fordert, dass jeder Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates der Bewertung des Stands des Binnenmarktes auf der Grundlage eines Überwachungsprozesses gewidmet werden sollte;

57. fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über Leitlinien für Konsultationen der EU-Institutionen mit repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft zu veröffentlichen und dabei zu gewährleisten, dass diese Konsultationen breit angelegt, interaktiv und transparent stattfinden und für die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen von zusätzlichem Nutzen sind;

58. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für alle Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt Entsprechungstabellen zu erstellen und zu veröffentlichen;

59. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Umsetzungsdefizit in Bezug auf die Binnenmarktrichtlinien auf 0,5 % für noch ausstehende Rechtsvorschriften und auf 0,5 % für bis Ende 2012 nicht ordnungsgemäß umgesetzte Rechtsvorschriften zu senken;

60. fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 einen Legislativvorschlag über die Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegung in der Union vorzulegen, und betont, wie wichtig es ist, dass dieser Vorschlag zügig angenommen wird;

61.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 187E vom 27.7.2008, S. 80.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0186.
  • [3]  ABl. C 349E vom 22.12.2010, S. 25.
  • [4]  ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 7.

BEGRÜNDUNG

Stärkung der politischen Führung und Partnerschaft

Ihre Berichterstatterin ist der Überzeugung, dass eine der wesentlichen Herausforderungen für die Wiederbelebung des Binnenmarkts darin besteht, politische Führung, Engagement und Koordination sicherzustellen. Die 50 Vorschläge zur Wiederbelebung des Binnenmarkts umfassen zahlreiche Bereiche, die die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Kommissionsmitglieder ganz wesentlich berühren, und betreffen auch die Zuständigkeit verschiedener Ausschüsse im Europäischen Parlament. Beim Rat ist die Binnenmarktakte darüber hinaus in verschiedene ratsspezifische Konfigurationen unterteilt, deren Rolle und Effizienz sehr unterschiedlich sind. Auch die nationalen Institutionen unterscheiden sich stark in der Art und Weise, wie sie konfiguriert und in ihren Organisationskulturen ausgestaltet sind.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass eine Stärkung der Rolle des Rates Wettbewerb, wie dies in den Schlussfolgerungen des Rates vom 10.12.2010 zur Binnenmarktakte vorgeschlagen wird, eine zwar notwendige, keineswegs aber hinreichende Voraussetzung für die Gewährleistung politischer Führung, von Engagement und Koordination darstellt.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Ansicht, dass eine politische Führung auf höchster Ebene für die Wiederbelebung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb schlägt sie vor, dass der Präsident des Europäischen Rates das Mandat erhalten soll, in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission die Wiederbelebung des Binnenmarktes zu koordinieren und zu überwachen. Jede Frühjahrstagung des Europäischen Rates sollte der Prüfung der Lage im Binnenmarkt gewidmet sein, gestützt durch einen Überwachungsprozess, mit dem die Erreichung der Zwischenziele bewertet werden kann. In diesem Zusammenhang weist Ihre Berichterstatterin darauf hin, dass der ungarische Ratsvorsitz bereits plant, im Februar 2011 den allerersten Europäischen Rat zu einem sektorspezifischen Thema abzuhalten.[1]

Ihre Berichterstatterin ist der Überzeugung, dass auch die Unterstützung und das Engagement der Mitgliedstaaten für eine Wiederbelebung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung sind. Sie beglückwünscht die Mitgliedstaaten für deren Bemühungen zur Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktbestimmungen. Die entsprechenden bewährten Vorgehensweisen umfassen die Erstellung regelmäßiger Beurteilungen der Umsetzungssysteme, die Einführung eines Systems von Anlaufstellen in den einzelnen Ministerien und die Einrichtung von Warnsystemen für den Fall des Herannahens der Umsetzungsfrist.

Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass im Vorfeld der Veröffentlichung einer Richtlinie die Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen ergreifen können, um die Umsetzung und Durchsetzung zu begünstigen. Solche Maßnahmen umfassen die Entwicklung von Umsetzungsplänen unmittelbar nach einer politischen Einigung, eine im Vorfeld erfolgte Ermittlung der jeweiligen Zuständigkeiten und/oder eine Vorabuntersuchung der legislativen Auswirkungen, eine regelmäßige Übermittlung von Informationen zwischen den für die Verhandlungen zuständigen Ministerien und den mit der Umsetzung befassten Ministerien sowie die Einbeziehung des Parlaments in einem früheren Stadium der Verhandlungen zu neuen europäischen Rechtsvorschriften, was eine Umsetzung der Rechtsvorschriften nach ihrer Annahme zu erleichtern scheint.

Ihre Berichterstatterin vertritt ferner die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Prioritäten festlegen und ihren eigenen Zeitplan in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Binnenmarktes festlegen sollten, um auch in Bezug auf den Binnenmarkt eigenverantwortlich zu handeln.

Ihre Berichterstatterin ist der Ansicht, dass der von der Kommission angeregte partnerschaftliche Ansatz durch zwei Elemente verstärkt werden muss.

Zunächst ist sie der Ansicht, dass die Partnerschaft mit lokalen und regionalen Behörden von der Kohäsionspolitik auf Politikbereiche des Binnenmarktes ausgeweitet werden muss. Sehr oft werden Binnenmarktbestimmungen von den Behörden der Mitgliedstaaten auf regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt und durchgesetzt. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie haben klar gezeigt, dass eine Einbeziehung der regionalen und lokalen Behörden von entscheidender Bedeutung sein kann, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt ordnungsgemäß umgesetzt und angewandt werden.

Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten bereits spezifische Maßnahmen ergriffen haben, um eine Partnerschaft mit lokalen und regionalen Akteuren zu entwickeln, u. a. durch den Aufbau eigener Netzwerke, beispielsweise im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens oder im Bereich der Marktüberwachung, wobei mit diesen Netzen die regionalen und lokalen Behörden miteinander verknüpft werden.

Sodann ist Ihre Berichterstatterin der Überzeugung, dass der dialog- und partnerschaftsspezifische Aspekt der Binnenmarktlenkung durch eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente gestärkt werden sollte. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben die nationalen Parlamente Gelegenheit erhalten, sich über den gesamten Legislativprozess hindurch mit den Binnenmarktbestimmungen zu befassen und sich an gemeinsamen Aktivitäten mit dem Europäischen Parlament zu beteiligen. Sie weist darauf hin, dass eine frühzeitige Einbindung der nationalen Parlamente in die Beratungen zum Richtlinienvorschlag auf europäischer Ebene die Verabschiedung der entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten beschleunigen könnte. Auch durch einen beständigen Informationsaustausch zwischen den nationalen Parlamenten zu den bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften erzielten Fortschritten könnte der Umsetzungsprozess erleichtert werden.

Regulierung des Binnenmarkts

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass die Strukturen und Prozesse zur Lenkung des Binnenmarktes äußerst komplex sind. Dadurch wird die Zuverlässigkeit des Binnenmarktes verkompliziert und seine allgemeine Effizienz und Rechtmäßigkeit werden untergraben. Sie glaubt, dass bei der künftigen Ausgestaltung der Lenkung des Binnenmarktes den Grundsätzen der Transparenz und der Zuverlässigkeit ein stärkeres Gewicht zugemessen werden sollte.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Überzeugung, dass ein zielgerichteter Ansatz bei der Auswahl der Legislativinstrumente in Abhängigkeit von den rechtlichen und inhaltlichen Merkmalen der umzusetzenden Bestimmungen zu einem eindeutigeren Regelungsumfeld beitragen und die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung verringern würde.

Ihre Berichterstatterin weist insbesondere darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 3 EUV gehalten sind, die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen, dass die Bestimmungen der Verträge und die von den Organen ergriffenen Maßnahmen angewandt werden. Dementsprechend sollten die Mitgliedstaaten der Kommission eindeutige und genaue Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien übermitteln.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Entsprechungstabellen vorlegen sollten, in denen die Bestimmungen der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates aufgeführt werden, mit denen die Verpflichtungen nach den Richtlinien in das nationale Rechtssystem für alle Richtlinien zum Binnenmarkt aufgeführt sind, und dass sie diese Tabellen für die Bürger öffentlich zugänglich machen sollten (Vorschlag Nr. 47 der Binnenmarktakte).

Verwaltungstechnische Koordination und Problemlösungsmechanismen

Ihre Berichterstatterin unterstützt den Vorschlag Nr. 45 der Binnenmarktakte, der darauf abzielt, die verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten anhand des IMI-Systems weiter auszubauen, das auch auf andere Politikbereiche wie den elektronischen Handel und das öffentliche Beschaffungswesen ausgeweitet werden könnte.

Sie vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte Interaktion zwischen den für Binnenmarktfragen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nicht nur dabei hilft, bei der Umsetzung einzelner Richtlinien unmittelbar auftretende Probleme zu lösen, sondern auch dazu beiträgt, das gegenseitige Vertrauen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten aufzubauen, und auch längerfristig zu einem gangbareren Binnenmarkt beiträgt (Europäische Dimension der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten).

Ihre Berichterstatterin stellt fest, dass es eine Reihe binnenmarktspezifischer Informations- und Problemlösungsmechanismen gibt, die den Bürgern und den Unternehmen helfend zur Seite stehen sollen. Sie schlägt vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die einheitlichen Anlaufstellen für Informationen und für Problemlösungen koordinieren und gegebenenfalls konsolidieren (Vorschläge Nr. 49 und 50 der Binnenmarktakte).

Ihre Berichterstatterin unterstützt eine Stärkung der informellen Problemlösungsinstrumente, insbesondere das Netzwerk SOLVIT. Sie vertritt die Auffassung, dass die Kommission gemäß dem Bericht des Parlaments vom 2. März 2010 über SOLVIT (2009/2138(INI) dieses Netzwerk stärken sollte.

Ihre Berichterstatterin regt ebenfalls an, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission danach trachten sollten, echte einheitliche Anlaufstellen aufzubauen, über die ein und dieselbe Zielgruppe in die Lage versetzt wird, alle erforderlichen Informationen beispielsweise in Bezug auf die Ausübung einer besonderen Tätigkeit einzuholen. In diesem Zusammenhang regt sie an, dass die Anlaufstellen im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie auch Informationen über das geltende Besteuerungssystem bereithalten sollten.

Durchsetzung

Ihre Berichterstatterin ist der Überzeugung, dass das Vertragsverletzungsverfahren ein Schlüsselinstrument zur Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarktes bleiben sollte. Sie ermutigt die Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren verbindlich dort einzusetzen, wo Problemlösungsmechanismen im Vorfeld versagen, und dazu die durch Artikel 260 AEUV eingeführten Veränderungen umfassend zu nutzen, mit denen die Auferlegung finanzieller Strafen im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren vereinfacht und beschleunigt wird.

Ihre Berichterstatterin vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs der Kommission neue Möglichkeiten erschließt, um „allgemeine und strukturelle Verletzungen“ der Bestimmungen des Binnenmarktes durch Mitgliedstaaten zu ahnden. Die Kommission hat sich traditionell darauf konzentriert, Durchsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage einzelner Vorfälle vorzulegen. In der Rechtssache Kommission gegen Irland[2] erklärte sich der Gerichtshof damit einverstanden, dass die Kommission ein Verfahren gegen einen Mitgliedstaat nicht nur aufgrund spezifischer Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Union anstrengen kann, sondern auch wegen einer „allgemeinen und strukturellen Verletzung“ der unionsrechtlichen Verpflichtungen eines Mitgliedstaates durch diesen Mitgliedstaat. Statt der Vorlage einzelner Vorkommnisse zielte die Kommission darauf ab, das Vorhandensein „systemischer und abträglicher verwaltungstechnischer Praktiken“ nachzuweisen, und argumentierte, dass Irland der Umsetzung der Abfallrichtlinie systematisch nicht nachgekommen sei.

Der Begriff der „allgemeinen und strukturellen Verletzung“ umfasst zwei wichtige Implikationen. Zum einen kann die Kommission neue Beispiele für Verstöße gegen eine bestimmte unionsrechtliche Verpflichtung im Laufe des bei Gericht anhängigen Verfahrens beibringen. Zum anderen muss der einer Vertragsverletzung für schuldig befundene Mitgliedstaat nicht nur den Gegenstand der Vertragsverletzung beheben, sondern viel grundlegender seine entsprechende Verwaltungspraxis abändern.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass der Begriff der „allgemeinen und strukturellen Verletzung“ den Weg für eine effizientere Durchsetzung der binnenmarktrechtlichen Verpflichtungen in Bereichen wie dem öffentlichen Beschaffungswesen ebnen könnte.

Ihre Berichterstatterin regt an, dass verstärkt darauf hingearbeitet werden muss, nicht nur eine rechtzeitige Umsetzung zu gewährleisten, sondern auch die Bemühungen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung zu verstärken. Sie regt an, dass die Mitgliedstaaten darauf hinzielen sollten, ihr durchschnittliches Umsetzungsdefizit bis 2012 auf 0,5 % zu verringern, wobei sowohl ausstehende als auch nicht korrekt erfolgte Umsetzungen von Binnenmarktrichtlinien umfasst wären.

Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass die formellen Vertragsverletzungsverfahren üblicherweise recht viel Zeit in Anspruch nehmen (die durchschnittliche Dauer für den Abschluss derartiger Verfahren reicht von 28 Monaten für die EU 15 bis zu 16 Monaten für die EU 12). Sie fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Frist von 12 Monaten für die maximale Durchschnittsdauer im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen festzusetzen.

Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass die nationalen Behörden durchschnittlich 17,7 Monate brauchen, um die Urteile des Gerichtshofs umzusetzen, wenn darin festgestellt wurde, dass verschiedene Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sie fordert die Kommission auf, eine Frist vorzuschlagen, innerhalb derer die Mitgliedstaaten der Rechtsprechung des Gerichtshofs nachgekommen sein müssen.

Überwachung, Bewertung und Modernisierung

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Lenkung des Binnenmarktes nur auf qualitativ hochwertigen Informationen zum Funktionieren des Binnenmarktes beruhen kann. Entsprechende Instrumente zur Überwachung und Beurteilung der Binnenmarktpolitiken sollten dazu genutzt werden, die unterschiedlichen Etappen der Politikgestaltung von der Ausarbeitung bis zur Umsetzung miteinander zu verknüpfen.

Ihre Berichterstatterin ermutigt die Kommission, ihre Arbeit an der Ausarbeitung von Marktbeobachtungsinstrumenten fortzusetzen und dazu auf ihre Erfahrungen mit erfolgreichen Instrumenten einschließlich Sweeps zurückzugreifen. Sie ist der Ansicht, dass die Verbesserung der Methodologie, der Indikatoren und der Datenerhebung unter Beachtung der Grundsätze der praktischen Durchführbarkeit und der Kosteneffizienz vorrangig behandelt werden sollten.

Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten verstärkt in die Beurteilung und Überwachung der Binnenmarktbestimmungen eingebunden werden sollten. Sie ermutigt die Mitgliedstaaten insbesondere, regelmäßig Bewertungen der Vorschriften zum Binnenmarkt vorzunehmen und dabei die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahren zu überarbeiten, die Auswirkungen auf die Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen haben, um die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu modernisieren und Überschneidungen zu beseitigen.

  • [1]  Der ungarische Ratsvorsitz plant ein Gipfeltreffen des Europäischen Rates zur Energiepolitik in der Europäischen Union.
  • [2]  Rechtssache C-494/01 Kommission gegen Irland, [2005] Slg. I-3331.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (16.2.2011)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zu Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt
(2010/2289(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jürgen Creutzmann

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass der Binnenmarkt als Eckstein des europäischen Aufbauwerks und als Grundlage für die Schaffung nachhaltigen Wohlstands in der Europäischen Union auf die Unterstützung aller angewiesen ist;

2.  begrüßt den Ansatz der Kommission, den Dialog und die Partnerschaft in den Mittelpunkt des wiederbelebten Binnenmarkts zu stellen, und fordert verstärkte Anstrengungen aller Akteure, um zu gewährleisten, dass dieser Lösungsansatz in die Praxis umgesetzt wird, so dass der Binnenmarkt seine umfassende Rolle bei der Förderung von Wachstum und einer stark wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft spielen kann;

3.  vertritt die Auffassung, dass Fortschritte im Binnenmarkt nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruhen sollten; ermutigt die Kommission daher, die Führung zu übernehmen und ehrgeizige Vorschläge vorzulegen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Methode der verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen anzuwenden, in denen das Verfahren zur Erzielung einer Einigung zwischen den 27 nicht durchführbar ist, wie dies derzeit im Bereich der Patente der Fall ist, wobei es anderen Staaten freistehen würde, sich in einer späteren Phase an diesen Pionierinitiativen zu beteiligen;

4.  empfiehlt der Kommission, eine unabhängige Untersuchung im Rahmen des Vorschlags Nr. 48 durchzuführen und die 20 wichtigsten Quellen für die Frustration und die Unzufriedenheit der Bürger mit dem Binnenmarkt im Alltag zu ermitteln, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr, die grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen;

5.  vertritt die Auffassung, dass ein barrierefreier und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt vollendet werden sollte, um Arbeitnehmern, Studenten, Rentnern oder den Bürgern im allgemeinen sowie Unternehmen, insbesondere KMU, im Alltag konkrete Vorteile zu bringen;

6.  ist der Ansicht, dass gute Governance und Rechtssicherheit von wesentlicher Bedeutung sind, um die wirtschaftlichen und sozialen Ziele des Binnenmarkts, einschließlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, zu erreichen, sowie für die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Garantie eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, ein hohes Niveau von Bildung und Weiterbildung und die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen;

7.  betont, dass besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit sowie in Bezug auf sonstige soziale Belange, wie die Arbeitszeit, gelegt werden muss;

8.  erkennt die wichtige Rolle an, die EURES im Hinblick auf die Erleichterung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EU sowie zur Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvermittlungsstellen der Mitgliedstaaten spielt; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für diesen nützlichen Dienst zu stärken, damit eine größere Zahl von EU-Bürgern die Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU in vollem Umfang wahrnehmen können;

9.  betont die wichtige Rolle von Unterstützungsnetzwerken wie SOLVIT und den Europäischen Verbraucherzentren, damit der Binnenmarkt für die europäischen Bürger und Unternehmen funktioniert; vertritt die Ansicht, dass insbesondere KMU das Netzwerk SOLVIT besonders stark brauchen; bedauert, dass SOLVIT bei den Akteuren weder sehr bekannt ist noch das Ansehen genießt, das ihm zustehen würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher dringend auf, tätig zu werden und die Mängel zu beheben;

10. begrüßt nachdrücklich die Ankündigung der Kommission, weiterhin eine einheitliche Anlaufstelle zu fördern, die alle bestehenden Dienste in einem einzigen Anlaufpunkt vereint und den Bürgern und Unternehmen Informationen und Unterstützung in Bezug auf ihre Rechte im Binnenmarkt sowie praktische Informationen zu den einzelstaatlichen Vorschriften und Verfahren bereitstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die einheitliche Anlaufstelle und ihre Dienstleistungen zu stärken;

11. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Entwicklung einer Strategie, um die umfassendere Anwendung des Informationssystems zum Binnenmarkt zu ermöglichen und es – im Hinblick auf eine wirksamere verwaltungstechnische Zusammenarbeit und eine verbesserte Durchführung der Binnenmarktvorschriften – in andere Netze zu integrieren;

12. begrüßt die Initiative der Kommission zur Nutzung alternativer Streitschlichtungsmechanismen in der EU; bedauert, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Arbeitsbeziehungen stark im Steigen begriffen ist, was das Gleichgewicht zwischen den Sozialpartnern in ganz Europa in höchstem Maße gefährdet und – falls dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten wird – zu Instabilität und sogar zu sozialen Unruhen führen wird; ersucht die Kommission, den Anwendungsbereich der alternativen Streitschlichtungsmechanismen auszuweiten und auch Streitsachen in Arbeitsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug einzubeziehen;

13. betont die Bedeutung einer stärkeren und früheren Einbindung der Akteure in die Planung, Annahme, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen zum Ausbau des Wachstums und der Rechte der Bürger im Binnenmarkt; weist darauf hin, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen der Binnenmarktakte in den Zuständigkeitsbereich der nationalen oder subnationalen Behörden fallen und daher deren aktive Beteiligung auf allen Ebenen erfordern würden; betont des Weiteren, dass der Dialog mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft wesentlich für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Binnenmarkt ist; erwartet neue und ehrgeizige Vorschläge von der Kommission, wie dieser Dialog tatsächlich verbessert werden kann; verlangt, dass die Sozialpartner bei allen einschlägigen Binnenmarktvorschriften, die den Arbeitsmarkt betreffen, beteiligt und konsultiert werden;

14. fordert die Kommission auf, eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, die das Vorhaben des Binnenmarkts unterstützen; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die aktive und wirksame Beteiligung der Sozialpartner vorzuschlagen und sie zu unterstützen und zu ermutigen, in diesen Bereichen Wissen, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen;

15. bedauert, dass die Mitteilung über die Binnenmarktakte den lokalen Behörden, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wesentliche Rolle im Binnenmarkt spielen, keinen höheren Stellenwert einräumt; weist darauf hin, dass das dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 26 einen weiten Ermessensspielraum in der Frage garantiert, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu organisieren, verwalten und finanzieren sind; ersucht die Kommission, Maßnahmen zu treffen, um die Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten;

16. ist der Auffassung, dass die Kommission in allen Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt Grundrechte verankern muss; vertritt die Ansicht, dass dies gewährleisten würde, dass die Umsetzung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Binnenmarkts nicht die tarifvertraglichen Rechte und das Streikrecht, wie sie in den nationalen Rechtsordnungen vorgesehen sind, beeinträchtigt;

17. unterstreicht den bedeutenden Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und fordert daher die Kommission auf, Hindernisse für die Schaffung neuer KMU aus dem Weg zu räumen und den Unternehmergeist zu fördern;

18. ist der Ansicht, dass eine gute Governance des Binnenmarktes die Rolle der Beratungsgremien auf europäischer Ebene, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Ausschüsse für den sektoralen Dialog und der Arbeitnehmer- und Verbrauchervertreter achten und stärken muss;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

5

13

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Tadeusz Cymański, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Siiri Oviir, Rovana Plumb, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Raffaele Baldassarre, Françoise Castex, Jelko Kacin, Ria Oomen-Ruijten, Evelyn Regner, Emilie Turunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Catherine Bearder

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (1.3.2011)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt
(2010/2289(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Klaus-Heiner Lehne

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt mit Interesse die Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktakte und das von ihr vorgeschlagene allgemeine Konzept, mit Hilfe dessen ein Gleichgewicht im Binnenmarkt zwischen Unternehmen und Bürgern wiederhergestellt werden soll und die Demokratie und die Transparenz des Entscheidungsprozesses verbessert werden sollen; betont, dass mit diesem Konzept ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vorschlägen der drei Teile der Mitteilung sichergestellt werden soll;

2.  hebt hervor, dass alternative Streitbeilegungsverfahren gerechte und schnelle außergerichtliche Vergleiche ermöglichen sollten, und betrachtet solche Verfahren als ein wirksames Mittel des Zugangs zum Recht und als effiziente Alternative zu Mechanismen der kollektiven Rechtsdurchsetzung;

3.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen alternative Streitbeilegungsverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel als Bestandteil künftiger Vorschläge zum europäischen Vertragsrecht;

4.  begrüßt die Absicht der Kommission, eine öffentliche Konsultation zu einem europäischen Ansatz auf dem Gebiet der kollektiven Rechtsdurchsetzung einzuleiten, spricht sich aber gegen die Einführung von Instrumenten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung nach amerikanischem Vorbild aus, bei denen ein großer wirtschaftlicher Anreiz besteht, gänzlich unbegründete Ansprüche vor Gericht zu bringen;

5.  weist nochmals darauf hin, dass jeder europäische Ansatz die Entschließung des Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Weißbuch „Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts“ berücksichtigen muss und erinnert daran, dass das Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an allen Gesetzgebungsinitiativen auf dem Gebiet der kollektiven Rechtsdurchsetzung beteiligt werden muss;

6.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Übereinstimmungstabellen erforderlich sind, um eine korrekte Bewertung der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vorzunehmen, und hebt hervor, dass das Parlament in Zukunft davon absehen könnte, Berichte zu mit dem Rat vereinbarten Kompromisstexten auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, wenn keine Übereinstimmungstabellen bereitgestellt werden;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, endlich Übereinstimmungstabellen für die Durchführung von Rechtsvorschriften zu akzeptieren, um so für mehr Transparenz bezüglich der Rechtsetzungsdefizite zu sorgen;

8.  unterstreicht, dass die korrekte Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen zugute kommen wird, und fordert die Kommission auf, von allen in den Verträgen vorgesehenen Kompetenzen Gebrauch zu machen, um die Binnenmarktvorschriften durchzusetzen;

9.  vertritt die Auffassung, dass Initiativen einzelner Mitgliedstaaten ohne eine koordinierte Aktion auf Unionsebene nicht effizient sein können und die grundlegende Notwendigkeit aufzeigen, dass die Europäische Union mit einer einzigen Stimme sprechen und gemeinsame Maßnahmen umsetzen sollte; weist darauf hin, dass die Solidarität, auf der das Modell der europäischen Sozialwirtschaft beruht, und die Koordination der jeweiligen nationalen Antworten von entscheidender Bedeutung waren, um kurzlebige protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden; äußert seine Besorgnis darüber, dass die Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus auf nationaler Ebene höchstwahrscheinlich eine Zersplitterung des Binnenmarktes und eine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit bewirken würde und daher verhindert werden muss; befürchtet, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise in verschiedenen Mitgliedstaaten als Rechtfertigung für die Wiederbelebung protektionistischer Maßnahmen genutzt werden könnte, wogegen die Rezession vielmehr gemeinsame Schutzmechanismen erfordert;

10. vertritt die Auffassung, dass Fortschritt im Binnenmarkt nicht auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners erreicht werden kann; ermutigt die Kommission daher, die Führung zu übernehmen und ehrgeizige Vorschläge vorzulegen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Methode der verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen anzuwenden, in denen das Verfahren zur Erzielung einer Einigung zwischen den 27 nicht durchführbar ist; stellt fest, dass es anderen Staaten freistehen würde, sich in einer späteren Phase an diesen Pionierinitiativen zu beteiligen;

11. verweist darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat in Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgefordert werden, in einer Verordnung die Grundsätze und die Bedingungen für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse festzulegen, um ihren Auftrag zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu erfüllen; bedauert, dass die Mitteilung über die Binnenmarktakte den lokalen Behörden, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine wesentliche Rolle im Binnenmarkt spielen, keinen höheren Stellenwert einräumt; weist darauf hin, dass das dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 26 einen weiten Ermessensspielraum in der Frage garantiert, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu organisieren, verwalten und finanzieren sind; fordert die Kommission auf, die Anwendung dieser Vertragsbestimmungen zu garantieren;

12. nimmt die Bereitschaft der Kommission zur Kenntnis, den sozialen Dialog effektiver zu unterstützen und die Transparenz von Beschlüssen und die Demokratie zu stärken; betont die Notwendigkeit, diese Bereitschaft durch Initiativen mit den Sozialpartnern zu unterstützen, um einen europäischen Rahmen für die Antizipation industrieller Umstrukturierungen auszuarbeiten;

13. ist der Ansicht, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung des Binnenmarktes die Bedeutung der Beratungsgremien auf europäischer Ebene, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, sowie die Bedeutung der Sozialpartner achten und stärken muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Raffaele Baldassarre, Sebastian Valentin Bodu, Françoise Castex, Christian Engström, Klaus-Heiner Lehne, Antonio Masip Hidalgo, Alajos Mészáros, Bernhard Rapkay, Evelyn Regner, Francesco Enrico Speroni, Alexandra Thein, Cecilia Wikström, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Piotr Borys, Sergio Gaetano Cofferati, Sajjad Karim, Eva Lichtenberger, Toine Manders

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

1

12

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Cristian Silviu Buşoi, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Eija-Riitta Korhola, Kurt Lechner, Hans-Peter Mayer, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Eva-Britt Svensson, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Kyriacos Triantaphyllides, Emilie Turunen, Bernadette Vergnaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Pascal Canfin, Ashley Fox, María Irigoyen Pérez, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Konstantinos Poupakis, Olga Sehnalová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Luís Paulo Alves, Ivo Strejček