BERICHT über das Thema „Verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme – kurz- und mittelfristige Politik der EU“

24.3.2011 - (2010/2208(INI))

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatterin: Silvia-Adriana Ţicău

Verfahren : 2010/2208(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0084/2011
Eingereichte Texte :
A7-0084/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Verkehrsbezogenen Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme – kurz- und mittelfristige Politik der EU“

(2010/2208(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2010 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) (KOM(2010)308),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Oktober 2010 zu diesem Aktionsplan (14146/10),

   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2010 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion“ (KOM(2010)546),

   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. Januar 2011 an das Europäische Parlament und den Rat über die Halbzeitüberprüfung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (KOM(2011)0005), in dem die Notwendigkeit betont wird, erhebliche Haushaltsmittel einzusetzen, um die für die Satellitennavigation erforderliche Infrastruktur zu vervollständigen,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo)[1],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme[2],

–   unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 8. Dezember 2006 zu Anwendungen der Satellitennavigation (KOM(2006)0769),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Januar 2004 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den derzeitigen Stand des Galileo-Programms[4],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0084/2011),

A. in der Erwägung, dass GNSS-Anwendungen ein zentraler und unentbehrlicher Bestandteil der Tätigkeit in jedem Verkehrssektor sind und ihr effizienter und effektiver Betrieb den Verkehr sicherer, umweltfreundlicher und wirtschaftlicher macht,

B.  in der Erwägung, dass auf verkehrsbezogene Anwendungen 20 % der Zahl und 44 % des Werts aller GNSS-Anwendungen entfallen und dass Sicherheitsmaßnahmen, die überwiegend im Verkehrsbereich zur Anwendung kommen, weitere 5 % ausmachen,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union hinsichtlich der für den Betrieb des GNSS erforderlichen grundlegenden Infrastruktur nicht für unbegrenzte Zeit von Systemen abhängig bleiben kann, die ursprünglich von anderen Ländern für andere Zwecke entwickelt worden sind,

D. in der Erwägung, dass EGNOS ein autonomes Ergänzungssystem für GPS ist, welches bei der Durchführung von Bewertungs- und Korrekturmaßnahmen von der Verfügbarkeit von GPS-Signalen abhängig ist und dass erst mit der Anwendung von Galileo ein vollständig unabhängiges GNSS möglich wird,

E.  in der Erwägung, dass das europäische System EGNOS so konzipiert ist, dass es einer breiten und vielfältigen heutigen und künftigen Nachfrage der europäischen und weltweiten Industriebranchen, z. B. in den Bereichen Verkehrssicherheit und Rückverfolgbarkeit, gerecht wird, dass es den Zielen der neuen, stärker vorausgerichteten europäischen Industriepolitik entspricht und dass es außerdem mit dem GPS und dem erheblich genaueren Galileo-System kompatibel ist und diese ergänzt,

F.  in der Erwägung, dass die kommerziellen Anwendungen von GNSS und Galileo im Verkehrssektor weltweit einen wachsenden Markt darstellen, wobei so weit wie möglich sichergestellt werden sollte, dass der damit verbundene wirtschaftliche Gewinn der europäischen Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen mit hohem Qualifikationsprofil zugute kommt,

G. in der Erwägung, dass das GNSS eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Förderung der Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) spielt,

H. in der Erwägung, dass die Entwicklung von GNSS-Anwendungen und -Diensten entscheidend dazu beiträgt, sicherzustellen, dass die Infrastrukturinvestitionen in Gestalt von Galileo umfassend genutzt und alle Möglichkeiten des Galileo-Systems vollständig entwickelt werden,

I.   in der Erwägung, dass Investitionen in diesen Sektor Auswirkungen auf alle Politikbereiche der EU haben und dass sich ihr Ausbau und ihre Verwirklichung durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas direkt auf die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und die Entwicklung des Potenzials des europäischen Marktes für GNSS-Anwendungen und -Dienste auswirken werden,

J.   in Erwägung des erheblichen Mehrwerts, den die Vorhaben GNSS und Galileo für die europäische Industriepolitik besitzen, und der Notwendigkeit, für ihren Erfolg Sorge zu tragen,

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) und die darin vorgeschlagenen speziellen sektorbezogenen, regulatorischen und horizontalen Maßnahmen;

2.  stimmt der Kommission darin zu, dass in diesem Zusammenhang ein gezielter Aktionsplan die beste Möglichkeit ist, der Entwicklung und Anwendung von EGNOS und Galileo, insbesondere im Verkehrssektor, weitere Impulse zu geben; betont, dass Satellitennavigationssysteme Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen (auch konventionellen Systemen) gewährleisten und außerdem ihre kombinierte Nutzung sowohl für Personenverkehrs- als auch Güterverkehrsdienste ermöglichen sollten;

3.  weist darauf hin, dass sich 9 der 15 in dem Aktionsplan enthaltenen sektorbezogenen Vorschläge direkt auf den Verkehr beziehen und die meisten anderen erforderlich sind, um die entsprechenden verkehrsbezogenen Anwendungen zu stützen;

4.  fordert die Kommission auf, die schnelle Zertifizierung von EGNOS für die Zivilluftfahrt durch die zuständigen Behörden sicherzustellen;

5.  teilt die Ansicht, dass Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von EGNOS und Galileo in der Zivilluftfahrt, insbesondere hinsichtlich seiner Nutzung bei Landeverfahren und auf kleinen Flughäfen, eine strategische Notwendigkeit sind, um SESAR (Single European Sky ATM Research) zu verwirklichen;

6.  bedauert, dass EGNOS gegenwärtig nicht die ganze Europäische Union abdeckt, und fordert, dass es mit Vorrang auf Süd-, Ost- und Südosteuropa ausgedehnt wird, um seine europaweite Nutzung in allen Verkehrsbereichen zu ermöglichen; betont, dass seine Ausdehnung auf die MEDA-Länder und den Nahen Osten sowie Afrika sichergestellt werden muss;

7.  betont die Bedeutung des GNSS für die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme (IVS); weist darauf hin, dass durch IVS effizientere, sauberere und sicherere Lösungen im Bereich Verkehr geschaffen werden können und dass die ordnungsgemäße Umsetzung einer Reihe von IVS-Diensten voll funktionsfähige GNSS-Systeme erfordert;

8.  ist der Ansicht, dass EGNOS und Galileo einen wichtigen Beitrag zur Straßenverkehrssteuerung leisten können und dass eine Informationskampagne in diesem Sektor erforderlich ist, um die Nutzung der Möglichkeiten, die das System in den Bereichen Gebührenerhebung, eCall, Online-Buchung von sicheren Parkplätzen für Lkw und Echtzeit-Standortbestimmung bietet, zu fördern und auf diese Weise einen Beitrag zu einem sichereren und umweltfreundlicheren Straßenverkehr zu leisten;

9.  fordert die Kommission daher auf, die erforderlichen Legislativvorschläge vorzulegen, um den zusätzlichen Nutzen, den das GNSS im Hinblick auf die Sicherheit aller Verkehrsformen und insbesondere des Straßenverkehrs sowie eine effizientere Abwicklung des Güterverkehrs bietet, zu erschließen;

10. fordert die Kommission auf, die industrielle Zusammenarbeit mit Drittländern zu vertiefen mit dem Ziel, die Entwicklung und die Kompatibilität der EGNOS- und Galileo-Anwendungen und -Dienste zu fördern;

11. teilt die Ansicht, dass die Kommission eine sorgfältige Beurteilung der Frage durchführen sollte, ob die bestehenden Rechtsvorschriften über digitale Fahrtenschreiber geändert werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Möglichkeiten, die das GNSS hinsichtlich der Standortbestimmung und der Lieferung von Geschwindigkeitsdaten bietet, angemessen genutzt werden;

12. teilt die Ansicht, dass das GNSS einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Effektivität in der Schifffahrt leisten kann und die Kommission Maßnahmen ergreifen sollte, damit mögliche Anwendungen des GNSS in der See- und Binnenschifffahrt einen höheren Bekanntheitsgrad erlangen und auf EGNOS basierende Anwendungen von der IMO und der ICAO anerkannt werden;

13. befürwortet die Absicht der Kommission, auf die verschiedenen Interessensträger abzielende Informationskampagnen durchzuführen, um der europäischen Industrie Zuversicht im Hinblick auf Investitionen in das wirtschaftliche Potenzial der EU-Projekte im Bereich der Satellitennavigation zu vermitteln;

14. fordert die Kommission auf, die im Aktionsplan aufgeführten breit angelegten Informationskampagnen effizient durchzuführen, um in Europa eine umfassende Nutzung von EGNOS in allen Anwendungsbereichen zu erreichen und damit komplexere Herangehensweisen sicherzustellen;

15. verlangt, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen Maßnahmen vorschlägt, um angemessene Finanzmittel für Forschung und Entwicklung im Bereich des GNSS sowie für seine Einführung sicherzustellen; betont, dass die EU-Beihilfen im Bereich des Verkehrs ohnehin gering sind und dass die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das GNSS daher keine Kürzungen bei anderen Schwerpunkten im Bereich der Gemeinsamen Verkehrspolitik zur Folge haben sollte; wiederholt seine an die Kommission gerichtete Aufforderung, sowohl bei diesen Vorhaben als auch bei ähnlichen Projekten wie den TEN-V einen Vorschlag für eine mehrjährige Finanzierung zu unterbreiten, die über die Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens hinausgeht, sodass für ehrgeizigere europäische Projekte, deren Umfang die heutigen Rahmenbedingungen überschreitet, ein stabiler und verlässlicher finanzieller Rahmen gewährleistet wird;

16. ersucht die Kommission zu prüfen, ob dem EU-Haushalt Einnahmen aus den marktwirtschaftlichen Tätigkeiten von Galileo zugeführt werden könnten;

17. fordert die Kommission auf, ihm mitzuteilen, auf welche Weise die Deckung der jährlichen Betriebskosten von Galileo, die nach dessen Inbetriebnahme auf 800 Millionen EUR geschätzt werden, sichergestellt werden soll;

18. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds eine umfassende Finanzierungsstrategie vorzulegen, die zusätzlich zu angemessenen Beiträgen der EU und der Mitgliedstaaten unter anderem abgestimmte steuerliche Anreize, vereinfachte Verfahren zur Vergabe von Beihilfen und Vorkehrungen, die Risikokapital in KMU lenken und die Entwicklung und die Vermarktung von EGNOS- und Galileo-Anwendungen erleichtern können, umfassen könnte;

19. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die 100 Millionen EUR, die voraussichtlich nicht für Forschungsvorhaben im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms ausgegeben werden, für die Entwicklung von GNSS-Anwendungen zur Verfügung gestellt werden;

20. fordert die Kommission auf zu untersuchen, wie über vereinfachte Verfahren eine effizientere und transparentere Auszahlung dieser Mittel, mit denen die Forschung im Bereich des für alle zugänglichen GNSS-gestützten Verkehrs gefördert werden soll, sichergestellt werden kann, wobei besonders die Bedürfnisse Behinderter und die KMU wichtig zu nehmen sind;

21. fordert die Kommission auf, den Zugang von KMU zu EU-Finanzmitteln, insbesondere im Rahmen des Siebten und Achten Forschungsrahmenprogramms, zu erleichtern, um Innovation im Bereich von GNSS-Anwendungen zu fördern;

22. fordert die Kommission auf, mögliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Nutzung von GNSS-Anwendungen und -Diensten zu prüfen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese Bedenken zu zerstreuen;

23. weist darauf hin, dass – unter besonderer Beachtung der speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen – in die Forschung über GNSS-spezifische Anwendungen und Dienste investiert werden muss, weil das von entscheidender Bedeutung für die angemessene Entwicklung und Nutzung von GNSS-Diensten ist;

24. fordert die Kommission auf, Initiativen zum Aufbau sektorspezifischer Dienstleistungsstellen, insbesondere für die Seeschifffahrt, zu fördern;

25. bedauert, dass der Mangel an Finanzmitteln, die für Forschung und Innovation im Bereich der auf EGNOS oder Galileo basierenden Anwendungen zur Verfügung stehen, den technologischen Fortschritt und den Ausbau der industriellen Kapazitäten sowie die wirksame Durchsetzung von Umweltschutzbelangen in der Europäischen Union erheblich verlangsamt, und fordert die Kommission deshalb auf, Regelungen zu schaffen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;

26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.
  • [2]  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.
  • [3]  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
  • [4]  ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 128.

BEGRÜNDUNG

Einführung

Am 14. Juni 2010 hat die Kommission ihren Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht, der 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen enthält. Den allgemeinen Hintergrund für den Aktionsplan bilden der breite Einsatz von globalen Satellitennavigationssystemen und vor allem die Entwicklung und der Einsatz von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems). EGNOS ist der Vorgänger des Galileo-Systems. Die Branche insgesamt ist sehr stark gewachsen, seit 2002 das erste Mal GPS‑Dienste von amerikanischen satellitengestützten Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden sind. Der geschätzte Wert für den Weltmarkt betrug 2008 124 Milliarden EUR, wobei davon ausgegangen wird, dass er bis 2025 auf 230 Milliarden EUR steigt. 20 % davon machen intelligente Verkehrssysteme (IVS) und 5 % Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen im Verkehrssektor, aus.

Die EU hat das Vorhaben EGNOS (und auch Galileo) ins Leben gerufen, um Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und um sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Der gegenwärtige europäische Marktanteil von 25 % bleibt hinter den Erwartungen zurück. EGNOS ist mit dem GPS kompatibel, aber das System wird noch mehr Möglichkeiten bieten, sobald 2013 Galileo in Betrieb geht. EGNOS ist zehn Mal genauer als das GPS.

Mit dem Abkommen zwischen der EU und den USA über die Zusammenarbeit bei GPS und Galileo wurde die Interoperabilität sichergestellt. Mit der Zunahme der Zahl der Satelliten und der Inbetriebnahme fortschrittlicher GPS-Systeme nehmen die Geschwindigkeit und die Genauigkeit, die sich erreichen lassen, zu. Bei Anwendung der fortschrittlichsten zivilen Systeme wird es schon in naher Zukunft möglich sein, Ergebnisse mit nur noch 45 Zentimeter Abweichung zu erzielen.

Inhalt des Aktionsplans

In dem Aktionsplan werden die aus Sicht der Kommission erforderlichen Maßnahmen skizziert, damit die Nutzung des GNSS eine „kritischen Masse“ erreicht, ab der der Erfolg des Systems außer Frage steht. Die Schaffung eines zielgerichteten Aktionsplans zieht die Kommission einem umfassenden Aktionsplan vor, weil mit letzterem das Risiko einhergeht, dass er sich in einem Meer von Initiativen und reinen Konsultationen verliert. Die Wahrscheinlichkeit, dass von ihm wirkliche Impulse ausgehen, ist daher geringer. Der Aktionsplan umfasst den Zeitraum 2010 bis 2013.

Rolle des Verkehrs im Aktionsplan

Von den 15 sektorbezogenen Maßnahmen, die der Aktionsplan umfasst, finden neun im Verkehrssektor eine unmittelbare, wichtige Anwendung. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:

- die Zertifizierung des EGNOS-Systems für die Zivilluftfahrt, um die Verwirklichung eines „Einheitlichen Europäischen Luftraums“ zu erleichtern,

- die Schaffung einer Zertifizierungsstelle und entsprechender Verfahren in Zusammenarbeit mit den Herstellern von intelligenten Verkehrssystemen (IVS) für den Straßenverkehr, einschließlich fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme,

- in Konsultation mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation die Einführung von auf EGNOS und Galileo basierenden Anwendungen im Bereich des Seeverkehrs, um die Navigation im Seeverkehr, insbesondere in Häfen und Küstengebieten und auf stark befahrenen Schifffahrtswegen, zu verbessern (für Binnenwasserstraßen würde eine weitere Anwendung eingeführt),

- die Durchführung einer Informationskampagne, um den Nutzen von EGNOS für die Straßenverkehrsteilnehmer aufzuzeigen, insbesondere in den Bereichen, die bereits von den EU‑Rechtsvorschriften erfasst sind, beispielsweise die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und der Transport von Tieren, oder auch in anderen Bereichen wie eCall und Echtzeit-Standortbestimmung von Containern,

- die Durchführung einer Informations- und Markterschließungskampagne durch die Kommission in Zusammenarbeit mit Eurocontrol, die hauptsächlich auf Flugzeughersteller, den Luftverkehr und kleine Flughäfen ausgerichtet ist, sobald EGNOS für die Nutzung im Luftverkehr zertifiziert ist,

- Durchführung einer Informationskampagne durch die Kommission zu der Verfügbarkeit von EGNOS für die Seeschifffahrt, die sich an Gerätehersteller, Schiffsbauer, Hafenbehörden und Schiffseigner richtet,

- ergänzende Prüfung der Frage durch die Kommission, ob es zweckdienlich ist, Richtlinien zur GNSS‑basierten Überwachung von Fernreisebussen und über die GNSS-basierte multimodale Logistik vorzuschlagen, da einige Regulierungsmaßnahmen erforderlich sein können, um den zusätzlichen Nutzen des GNSS im Bereich der Straßenverkehrssicherheit (z. B. bei der Überwachung des Gefahrguttransports oder beim öffentlichen Fernverkehr), hinsichtlich der Effizienz des Gütertransports oder für eine bessere Verkehrssteuerung zu gewährleisten,

- Prüfung der Frage durch die Kommission, ob es zweckdienlich ist, die Verordnung über digitale Fahrtenschreiber zu ändern, damit die verfügbaren authentifizierten GNSS-basierten Positions-, Zeit- und Geschwindigkeitsinformationen genutzt werden können,

- Prüfung der Frage durch die Kommission, ob es zweckdienlich ist, eine Richtlinie über die Ausrüstung von Fahrzeugen mit einer auf GNSS und Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) gestützten On-Board-Funktionseinheit vorzuschlagen, sodass die genaue authentifizierte Position und die elektronische Identifizierung des Fahrzeugs angezeigt wird, wobei die Vorschriften für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz gebührend zu berücksichtigen sind.

Die neun horizontalen Maßnahmen, die der Aktionsplan umfasst, beispielsweise die Förderung von EGNOS in Drittländern oder die Steigerung seines dortigen Bekanntheitsgrades, werden auch bedeutende Auswirkungen auf den Verkehrssektor haben. Wenn man all diese Maßnahmen zusammen betrachtet, steht außer Frage, dass ihre potenzielle Wirkung auf alle Verkehrsträger mittel- und langfristig erheblich sein wird.

Was ist nun zu tun?

Die Kommission ist am besten dazu geeignet, die Umsetzung des Aktionsplans zu koordinieren, damit Überschneidungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten vermieden werden und der allgemeine Fortschritt bei der Ausdehnung von GNSS-Anwendungen auf möglichst viele EU‑Politikbereiche sichergestellt wird.

Angesichts dessen und angesichts des erheblichen wirtschaftlichen Nutzens, den EGNOS ganz allgemein für die europäische Wirtschaft haben wird, sobald das System seinen maximalen Entwicklungs- und Anwendungsstand erreicht hat, sind zwei weitere Schritte erforderlich: Zunächst muss die Kommission den Maßnahmen, die sie in ihrem Aktionsplan vorschlägt, Vorrang einräumen.

EGNOS muss die ganze Europäische Union abdecken, und seine Ausdehnung auf Nord-, Ost- und Südosteuropa sollte Priorität haben. Damit EGNOS im Hinblick auf den Verkehr sein volles Potenzial entfalten kann, muss sich sein Anwendungsgebiet auf die ganze EU und sogar noch weiter bis in unsere Nachbarländer erstrecken.

Im Bereich des Zivilluftverkehrs müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung und die Anwendung von auf EGNOS basierenden Landeverfahren fördern und der Zertifizierung von auf EGNOS beruhenden Verfahren und Diensten für den Zivilluftverkehr ist Priorität einräumen. Dies ist strategisch erforderlich, um einen echten Einheitlichen Europäischen Luftraum zu schaffen.

Es ist auch klar, dass EGNOS und GNSS generell einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Sicherheits- und Umweltschutzzielen leisten und im Bereich des Straßenverkehrs dank ihrer Verfügbarkeit für die Erhebung von Straßenmaut zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen können.

Darüber hinaus sollte die Bekanntmachung von EGNOS und Galileo im Bereich der Seeschifffahrt und des Zivilluftverkehrs die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sicherheitskritische Anwendungen akzeptieren, die auf diesen Systemen beruhen.

Allerdings kann nichts davon verwirklicht werden, ohne dass angemessene Investitionen in die einschlägige Forschung und Entwicklung erfolgen. Hier gibt es eine besorgniserregende Finanzierungslücke.

Im Zusammenhang mit diesem und allen ihm vorangehenden Punkten hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr am 1. Dezember 2010 eine Kurzanhörung zu den verkehrsbezogenen Anwendungen des GNSS veranstaltet und im Rahmen dessen zwei Spezialisten angehört, die in GNSS-relevanten Wirtschaftsbereichen tätig sind und von denen der eine ein relativ junges Technologieunternehmen vertritt, während der andere als Spezialist für Anschubfinanzierung in diesem Bereich tätig ist. Sie haben eine Finanzierungslücke hinsichtlich des Risikokapitals zugunsten von Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe in der EU festgestellt, und die Notwendigkeit vereinfachter Verfahren im 7. und 8. Forschungsrahmenprogramm, um das GNSS für kommerzielle Akteure attraktiver zu machen. Außerdem benötigen Unternehmen Sicherheit dahingehend, dass die Mittel für Forschung und Entwicklung dauerhaft gewährt werden. Daher sollten diese Mittel wieder auf ihr ursprüngliches Niveau, das im 7. Rahmenprogramm bestand, aufgestockt werden. Die EU ist der einzige Handelsblock, der sein GNSS-Programm nicht direkt finanziert.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (28.1.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

zu dem Thema „Verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Navigationssatellitensysteme – kurz- und mittelfristige Politik der EU“
(2010/2208(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Norbert Glante

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) ein großes Marktpotenzial in Bezug auf nachgelagerte Anwendungen haben, von denen circa 25 % im Verkehrsbereich zum Einsatz kommen,

B.  in der Erwägung, dass die Satellitennavigationstechnologie sämtliche Verkehrsträger, insbesondere den See-, den Land- und den Luftverkehr, revolutioniert, da der Verkehrsfluss wirksamer optimiert wird sowie die CO2-Emissionen verringert und Logistik und Sicherheit verbessert werden,

C. in der Erwägung, dass die Satellitennavigationstechnologie eine Abstimmung zwischen allen Verkehrsträgern erfordert, damit beispielsweise in Logistikzentren die für einen reibungslos funktionierenden Frachtverkehr erforderliche Ko-Modalität erhalten bleibt,

1.  begrüßt den Aktionsplan der Kommission zu GNSS-Anwendungen (KOM(2010)0308), der durch Zertifizierung, Standardisierung und Koordinierung mit der Industrie und anderen Ländern sowie durch Informationsverbreitung, Sensibilisierung, ordnungspolitische Maßnahmen und Erhöhung der Mittel auf die Förderung der Entwicklung von nachgelagerten Anwendungen abzielt;

2.  fordert, dass der Entwicklung von GNSS-Anwendungen, die auf eine größere Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, Vorrang eingeräumt wird; stellt fest, dass dazu ein effizientes Frachtverkehrs- bzw. Logistikmanagement, Mauterhebung, nachhaltige Flächennutzung und Ressourcenbewirtschaftung sowie die Durchsetzung von Umweltvorschriften und Umweltüberwachung (Schutz von Wäldern und Meeren) zählen;

3.  hebt hervor, dass das GNSS zum Kern der Strategie EU2020 gehört, was Innovationen angeht, und so zur Verwirklichung einer umweltfreundlicheren und stärker vernetzten Wirtschaft und zu größerem Wachstum sowie zum Klimaschutz und zu einer zukunftsfähigen Mobilität beiträgt;

4.  stellt fest, dass globale Satellitennavigationssysteme, ebenso wie das Internet, eher Dienstleistungen ermöglicht als einen eigenständigen Dienst darstellen, da sie als Katalysator für wirtschaftliche Tätigkeiten wirken, wodurch Mehrwert und Arbeitsplätze in einer Vielzahl von miteinander verbundenen Branchen (vor- und nachgelagerte Märkte) geschaffen werden und auf makroökonomischer Ebene ein sozioökonomischer Nutzen für die gesamte Gesellschaft entsteht;

5.  hält die für die Forschung und Entwicklung von Anwendungen und GNSS-Diensten durchschnittlich aufgewendeten 15 Mio. Euro jährlich für unzureichend und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine erhebliche Aufstockung dieses Betrags sicherzustellen, damit die erforderlichen Ressourcen für die GNSS-Entwicklung bereitgestellt werden;

6.  ist der Auffassung, dass Stabilität, Berechenbarkeit und Transparenz bei der Einführung des GNSS-Programms für die Entwicklung von Anwendungen von entscheidender Bedeutung sind; hält Effizienz, Kompatibilität und Interoperabilität für ausschlaggebende Aspekte im Hinblick auf das Funktionieren des Systems und der Anwendungen;

7.  fordert in diesem Zusammenhang eine verbesserte interne Koordinierung bei der Entwicklung der Systeme EGNOS und Galileo, die die Voraussetzung für die Entwicklung eines effizienten EU-Systems darstellt; fordert außerdem eine externe Koordinierung und die Zusammenarbeit mit anderen Systemen wie GPS und Glonass, und zwar bei der Benutzung der Infrastrukturen und bei der Entwicklung von Anwendungen, damit eine Win-Win-Situation entsteht und die erforderliche Kompatibilität und Interoperabilität sichergestellt sind;

8.  begrüßt die Pläne der Kommission, ein GNSS-Gutscheinsystem einzuführen, um Entwickler von Anwendungen durch ein Angebot an technischem Fachwissen und finanzieller Beratung und die Vereinfachung des Zugangs zu bestehenden Galileo-Tests und ‑Simulationen zu unterstützen;

9.  fordert die Kommission und die GSA auf, über geeignete Ausschreibungen, Sensibilisierungskampagnen und Technologietransfer-Mechanismen an lokale und regionale Behörden und an KMU – und zwar sowohl an jene, die im Bereich der Raumfahrttechnologien tätig sind, als auch jene, die nicht direkt damit zu tun haben – als potentielle Endnutzer von GNSS-Anwendungen heranzutreten;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch zwischen potenziellen Entwicklern, Investoren und Nutzern von GNSS-Anwendungen zu erleichtern;

11. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die EU weitere FuE-Mittel für GNSS-Anwendungen bereitstellen sollte, um die Entwicklung von Anwendungen voranzutreiben, die auf EGNOS und Galileo basieren, und um die Unabhängigkeit Europas von ausländischen Systemen, die dem Militär unterstehen, sicherzustellen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.1.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan Cizelj, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Antonio Cancian, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Oriol Junqueras Vies, Bernd Lange, Vladko Todorov Panayotov, Silvia-Adriana Ţicău, Catherine Trautmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marit Paulsen

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Antonio Cancian, Luis de Grandes Pascual, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Ville Itälä, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Gesine Meissner, Hella Ranner, Vilja Savisaar-Toomast, Olga Sehnalová, Debora Serracchiani, Brian Simpson, Dirk Sterckx, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Peter van Dalen, Artur Zasada, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Philip Bradbourn, Spyros Danellis, Isabelle Durant, Tanja Fajon, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Ioan Mircea Paşcu, Dominique Riquet, Alfreds Rubiks, Sabine Wils