BERICHT über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament
25.3.2011 - (2011/2018(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012 – Einzelplan I – Parlament
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Haushalt)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 31,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X[3],
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium über die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2012,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 23. März 2011 gemäß Artikel 23 Absatz 7 und Artikel 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Präsidium aufgestellt wurde,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,
– gestützt auf Artikel 79 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0087/2011),
A. in der Erwägung, dass die Organe angesichts der derzeitigen finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Lage der EU mit der erforderlichen Qualität und Effizienz agieren und strenge Verwaltungsverfahren anwenden müssen, damit Einsparungen erzielt werden können, sowie in der Auffassung, dass sich diese Einsparungen auf die Haushaltslinien beziehen sollten, die die Mitglieder des Europäischen Parlaments betreffen,
B. in der Erwägung, dass den Organen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, diese angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage jedoch sorgfältig und effizient verwaltet werden sollten,
C. in der Erwägung, dass die Fortführung der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium während des gesamten Haushaltsverfahrens nach Maßgabe der Artikel 23 und 79 der Geschäftsordnung des Parlament, wonach das Präsidium für finanzielle, organisatorische und administrative Entscheidungen in Angelegenheiten der internen Organisation des Parlaments und für die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Parlaments und der Haushaltsausschuss im Rahmen des jährlichen Verfahrens für den dem Plenum des Parlaments zu unterbreitenden Bericht über den Haushaltsvoranschlag zuständig ist, in hohem Maße wünschenswert ist,
D. in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des endgültigen Haushaltsplans im Einklang mit den Vertragsbestimmungen und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden,
E. in der Erwägung, dass am 15. März und 22 März 2011 eine Vorkonzertierungssitzung zwischen einer Delegation des Präsidiums und einer Delegation des Haushaltsausschusses stattgefunden hat,
F. in der Erwägung, dass das für den Haushalt zuständige Mitglied der Kommission in einem Schreiben vor kurzem alle Organe aufgefordert hat, bei der Aufstellung ihrer Haushaltsvoranschläge für den Entwurf des Haushaltsplans 2012 alle erdenklichen Anstrengungen zur Begrenzung der Ausgaben zu unternehmen,
Allgemeiner Rahmen und Haushaltsplan generell
1. begrüßt die bisher gute Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium des Europäischen Parlaments und dem Haushaltsausschuss während des laufenden Haushaltsverfahrens und die zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss im Rahmen der Vorkonzertierung vom 22. März 2011 erzielte Vereinbarung;
2. stellt fest, dass sich das Volumen des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend dem Vorschlag, den der Generalsekretär dem Präsidium unterbreitet hat, auf 1 773 560 543 EUR beläuft, was 20,26 % der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entspricht; stellt fest, dass die vorgeschlagene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2011 5,20 % beträgt;
3. begrüßt, dass das Präsidium des Europäischen Parlaments im Vergleich zu seinen ursprünglichen Angaben im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags zum Haushaltsplan 2012, der nach der Vorkonzertierung mit dem Haushaltsausschuss in seiner Sitzung vom 23. März 2011 angenommen wurde, Einsparungen angenommen hat; billigt den Vorschlag des Präsidiums und legt das Gesamtvolumen des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2012 auf 1 724 575 043 EUR fest, was 19,70 % der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entspricht; stellt fest, dass die vorgeschlagene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2011 2,30 % beträgt;
4. fordert eine langfristige Überprüfung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments; fordert, für die Zukunft potenzielle Einsparungen zu ermitteln, um die Kosten zu senken und Ressourcen für den langfristigen Betrieb des Parlaments als eines Teils der Rechtsetzungsbehörde zu gewinnen;
5. bekräftigt, dass das Parlament angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und budgetären Lage in den Mitgliedstaaten haushaltspolitische Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag legen sollte, indem es unterhalb der Inflationsrate bleibt[4]; weist darauf hin, dass nach den interinstitutionellen Regeln ein mit der Erweiterung in Zusammenhang stehender Bedarf entweder im Wege eines Berichtigungsschreibens oder eines Berichtigungshaushaltsplans berücksichtigt werden muss; betont, dass die Mittel für die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden 18 neuen MdEP ebenfalls durch ein Berichtigungsschreiben oder einen Berichtigungshaushaltsplans bereitgestellt werden;
6. fordert außerdem die Verwaltung nachdrücklich auf, eine objektive Bewertung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments vorzulegen, wobei das Ziel darin bestehen sollte, in allen Bereichen Einsparungsmöglichkeiten ausfindig zu machen, und dem Haushaltsausschuss diese Bewertung rechtzeitig vor Abschluss des Haushaltsverfahrens zuzuleiten;
7. erinnert daran, dass die Obergrenze der Rubrik 5 des MFR für den Haushaltsplan der EU für 2012 bei 8 754 Mio. EUR liegt;
8. ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament und die anderen Organe angesichts der Wirtschaftskrise und großer öffentlicher Schuldenlasten und Sparzwänge in Zeiten anhaltender nationaler haushaltspolitischer Konsolidierungsbemühungen haushaltspolitische Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag legen sollten, ohne das Ziel einer herausragenden gesetzgeberischen Qualität in Frage zu stellen; ist daher bereit, einer Änderung der Obergrenze der Rubrik 5 des MFR gemäß Nummer 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zuzustimmen; ist der Ansicht, dass bei dieser Änderung eine Senkung der Obergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) um 100 Mio. EUR durch eine entsprechende Erhöhung bei anderen Rubriken, die der Jugend zugute käme, ausgeglichen werden sollte;
Spezifische Themen
9. ruft das Präsidium dazu auf, einen strikten Ansatz im Bereich der Verwaltung der Humanressourcen zu verfolgen, ehe innerhalb des Europäischen Parlaments neue Planstellen geschaffen werden;
10. ist der Ansicht, dass die anhaltenden Bemühungen um eine Modernisierung und Rationalisierung der Verwaltung und die Vorschläge für 2012 zu einer Verringerung der extern erbrachten Dienstleistungen beitragen sollten, und erhofft sich hier beträchtliche Einsparungen, sodass ein Ausgabenniveau erreicht wird, das zumindest dem des Jahres 2010 vergleichbar ist;
11. begrüßt den Vorschlag des Generalsekretärs, die Umweltpolitik des Parlaments weiter umzusetzen, eine Informationskampagne einzuleiten, die mehrjährige IKT-Strategie zu unterstützen und die Verwaltung weiter zu modernisieren und zu rationalisieren;
12. vertritt die Auffassung, dass sich die Bemühungen um eine Modernisierung und Rationalisierung der Verwaltung auch auf die Sicherheit des Parlaments erstrecken sollten; fordert eine Reserve von 3 Mio. EUR, die freigegeben würde, sobald ein realisierbares Konzept für Verbesserungen und Kostenpläne vorgelegt werden;
13. unterstreicht die Bedeutung aller in den Leitlinien für den Haushaltsplan 2012 genannten Aspekte wie Modernisierung der Softwaresysteme einschließlich der digitalen Strategie im Zusammenhang mit den Web-2.0-Werkzeugen und der sozialen Netzwerke, die Einrichtung eines Cloud-Computing-Systems und eines W-LAN-Dienstes, die Informations- und Kommunikationspolitik, ein integriertes System des Wissensmanagements, Übersetzen und Dolmetschen, die Umweltpolitik und EMAS sowie eine aktive Nichtdiskriminierungspolitik;
14. vertritt die Auffassung, dass bei der Ausführung des Haushaltsplans 2012 durch Senkungen des Verbrauchs von Wasser, Energie und Papier weitere Einsparungen angestrebt sowie Anstrengungen unternommen werden sollten, die bei dienstlichen Missionen und Reisen anfallenden Kosten zu reduzieren;
15. betont, dass eine konstante und gleichmäßig Unterrichtung der europäischen Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, und ersucht seine Verwaltung, die bestehenden und potenziellen Standorte für seine Informationsbüros kontinuierlich zu verfolgen, insbesondere wenn eine kostenlose Unterbringung angeboten wird;
Im Bau befindliche Gebäude
16. verweist auf seinen Standpunkt in der Entschließung des Parlaments zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2012[5]; vertritt die Auffassung, dass vorgezogene Zahlungen zur Senkung der Finanzierungskosten auch in Zukunft zu den obersten Prioritäten zählen werden; fordert in diesem Zusammenhang eine optimale Nutzung der Haushaltsmittel am Jahresende und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für langfristige Bauvorhaben durch vom Haushaltsausschuss genehmigte Übertragungen nicht verwendeter Mittel, wobei die Grundsätze der Transparenz und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten sind;
17. begrüßt die detaillierten Informationen, die es in Bezug auf die weitere Verwirklichung des Hauses der europäischen Geschichte erhalten hat; nimmt Kenntnis von den geschätzten Gesamtkosten der Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte, den geschätzten laufenden Kosten und dem Personalbedarf; fordert das Präsidium auf, die geschätzten laufenden Kosten zu senken; ersucht darum, dass ihm – um einen transparenten und fruchtbaren Dialog mit allen beteiligten Parteien führen zu können – ein Geschäftsplan vorgelegt wird, der Aufschluss über die langfristige Geschäftsstrategie des Hauses der europäischen Geschichte gibt, und fordert, so schnell wie möglich gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung über das Bauprojekt unterrichtet zu werden; schlägt bis zur Vorlage dieses Geschäftsplans eine Reserve in Höhe von 2 Millionen EUR vor;
18. lehnt es ab, in diesem Stadium für das Haus der europäischen Geschichte eine eigene Haushaltslinie zu schaffen; fordert deshalb die Übertragung der Mittel in Höhe von 1 Millionen EUR, die für den neuen Posten „3247“ (Haus der Europäischen Geschichte) vorgesehen waren, auf Posten 101 (Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben); ist jedoch der Ansicht, dass die Schaffung einer solchen Haushaltslinie Teil eines transparenten Verfahrens sein sollte und von der Haushaltsbehörde genehmigt werden sollte;
Abschließende Erwägungen
19. nimmt den als Anlage beigefügten Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2012 an und erinnert daran, dass die Annahme des Standpunkts des Parlaments zu dem Entwurf des Haushaltsplans in der vom Rat geänderten Fassung entsprechend dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren im Oktober 2012 stattfinden wird;
o
o o
20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [3] Angenommener Text, P7_TA(2011)0088.
- [4] Eurostat Pressemitteilung 41/2011 vom 16. März 2011.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0088.
ANHANG
Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben
des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2012
Bezeichnung |
Betrag |
|
|
|
|
Ausgaben |
1.724.575.043 |
|
Eigene Einnahmen |
129.610.967 |
|
Ausstehender Betrag |
1.594.964.076 |
|
EINNAHMEN
Titel Kapitel Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
||
4 |
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
||
4 0 |
STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE |
|
|
|
||
4 0 0 |
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger |
48 103 216 |
47 464 953 |
59 149 990,85 |
||
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
7 030,91 |
||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
8 130 225 |
8 109 730 |
6 901 334,6 |
||
|
Kapitel 4 0 — Insgesamt |
56 233 441 |
55 574 683 |
66 058 356,36 |
||
4 1 |
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
63 032 588 |
58 631 602 |
55 583 611,27 |
||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
9 134 938 |
9 134 938 |
9 451 168,22 |
||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
10 000 |
10 000 |
0,00 |
||
|
Kapitel 4 1 — Insgesamt |
72 177 526 |
67 776 540 |
65 034 779,49 |
||
4 2 |
SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
||
4 2 1 |
Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
73 671,19 |
||
|
Kapitel 4 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
73 671,19 |
||
|
Titel 4 — Insgesamt |
128 410 967 |
123 351 223 |
131 166 807,04 |
||
5 |
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS |
|
|
|
||
5 0
|
ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN |
|
|
|
||
5 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|
|
|
||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
93 942,73 |
||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 000,00 |
||
5 0 0 2 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
5 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
300 137,25 |
||
|
Kapitel 5 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
396 079,98 |
||
5 1 |
MIETEINNAHMEN |
|
|
|
||
5 1 1 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|
|
|
||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 319 875,47 |
||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
4 964,60 |
||
|
Kapitel 5 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 324 840,07 |
||
5 2 |
ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN |
|
|
|
||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs |
1 200 000 |
1 300 000 |
1 082 116,96 |
||
|
Kapitel 5 2 — Insgesamt |
1 200 000 |
1 300 000 |
1 082 116,96 |
||
5 5 |
EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN |
|
|
|
||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 087 737,58 |
||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 949 888,58 |
||
|
Kapitel 5 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
7 037 626,16 |
||
5 7 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS |
|
|
|
||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 707 401,88 |
||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
89 528 615,35 |
||
|
Kapitel 5 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
91 236 017,23 |
||
5 8 |
VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN |
|
|
|
||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
149 785,46 |
||
|
Kapitel 5 8 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
149 785,46 |
||
|
Titel 5 — Insgesamt |
1 200 000 |
1 300 000 |
101 226 465,86 |
||
6
|
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
||
6 6 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN |
|
|
|
||
6 6 0 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|
|
|
||
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
10.155.209,29 |
||
6 6 0 1 |
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
Kapitel 6 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
10.155.209,29 |
||
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
10 155 209,29 |
||
9 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
||
9 0 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
545 721,64 |
||
|
Kapitel 9 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
545 721,64 |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
545 721,64 |
||
|
GESAMTBETRAG |
129 610 967 |
124 651 223 |
243 094 203,83 |
||
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2012 und 2011) und die Ausführung (2010)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1
1 0 |
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
MITGLIEDER DES ORGANS |
209.597.938 |
221.289.598 |
207.680.219,98 |
|
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
576.397.354 |
569.844.235 |
532.628.081,59 |
|
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
125.346.520 |
122.260.343 |
85.755.019,65 |
|
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
17.926.450 |
15.635.500 |
13.339.918,84 |
|
|
Titel 1 — Insgesamt |
929.268.262 |
929.029.676 |
860.233.683,63 |
|
2
2 0 |
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
207.730.999 |
183.188.366 |
186.396.512,82 |
|
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
129.855.624 |
113.787.071 |
137.467.641,39 |
|
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
13.620.000 |
15.567.000 |
10.373.434,80 |
|
|
Titel 2 — Insgesamt |
351.206.623 |
312.542.437 |
334.237.589,01 |
|
3
3 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
38.822.350 |
39.499.769 |
30.180.428,11 |
|
3 2 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
111.367.836 |
103.974.776 |
97.821.408,11 |
|
|
Titel 3 — Insgesamt |
150.190.186 |
143.474.545 |
128.001.836,22 |
|
4
4 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN |
86.850.000 |
83.650.000 |
76.088.321,79 |
|
4 2 |
AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ |
186.197.000 |
176.043.709 |
153.418.840,93 |
|
4 4 |
SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN |
340.000 |
340.000 |
310.000,00 |
|
|
Titel 4 — Insgesamt |
273.387.000 |
260.033.709 |
229.817.162,72 |
|
10
10 0 |
SONSTIGE AUSGABEN
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
5.000.000 |
25.914.026 |
0,00 |
|
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
14.522.972 |
14.000.000 |
0,00 |
|
10 3 |
RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG |
p.m. |
835.000 |
0,00 |
|
10 4 |
Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
10 5 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
10 6 |
RESERVE FÜR NEUE VORRANGIGE ZIELE |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
10 8 |
RESERVE FÜR EMAS |
1.000.000 |
p.m. |
0,00 |
|
|
Titel 10 — Insgesamt |
20.522.972 |
40.749.026 |
0,00 |
|
|
GESAMTBETRAG |
1.724.575.043 |
1.685.829.393 |
1.552.290.271,58 |
|
EINZELPLAN I — PARLAMENT
Einnahmen — Eigene Einnahmen
Titel 4 — Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union
Kapitel 4 0 — Steuern und verschiedene Abzüge
Artikel 4 0 0 — Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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48 103 216 |
47 464 953 |
59 149 990,85 |
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Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Artikel 4 0 3 — Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
7 030,91 |
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Erläuterungen
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).
Artikel 4 0 4 — Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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8 130 225 |
8 109 730 |
6 901 334,60 |
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Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.
Kapitel 4 1 — Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 1 0 — Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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63 032 588 |
58 631 602 |
55 583 611,27 |
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Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
Artikel 4 1 1 — Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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9 134 938 |
9 134 938 |
9 451 168,22 |
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Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
Artikel 4 1 2 — Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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10 000 |
10 000 |
0,00 |
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Kapitel 4 2 — Sonstige Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 2 1 — Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
73 671,19 |
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Erläuterungen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
Titel 5 — Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs
Kapitel 5 0 — Erlös aus der Veräusserung von beweglichen Sachen (Lieferungen) und unbeweglichen Sachen
Artikel 5 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
Posten 5 0 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
93 942,73 |
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Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 1 — Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
2 000,00 |
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Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 2 — Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
0,00 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Artikel 5 0 1 — Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
0,00 |
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Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.
Artikel 5 0 2 — Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
300 137,25 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.
Kapitel 5 1 — Mieteinnahmen
Artikel 5 1 1 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
Posten 5 1 1 0 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
1 319 875,47 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Posten 5 1 1 1 — Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
4 964,60 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 2 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen
Artikel 5 2 0 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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1 200 000 |
1 300 000 |
1 082 116,96 |
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Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Kapitel 5 5 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten
Artikel 5 5 0 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
3 087 737,58 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 5 1 — Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
3 949 888,58 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 7 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs
Artikel 5 7 0 — Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
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p.m. |
p.m. |
1 707 401,88 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 1 — Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,00 |
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Erläuterungen
Bei diesem Artikel gelten die Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 2 — Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,00 |
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Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 5 7 3 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
89 528 615,35 |
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Kapitel 5 8 — Verschiedene Entschädigungen
Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
149 785,46 |
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Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
Titel 6 — Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union
Kapitel 6 6 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Artikel 6 6 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Posten 6 6 0 0 — Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
10 155 209,29 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
Posten 6 6 0 1 — Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
Titel 9 — Sonstige Einnahmen
Kapitel 9 0 — Sonstige Einnahmen
Artikel 9 0 0 — Sonstige Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Haushaltsplan 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
545 721,64 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Ausgaben — AUSGABEN
Titel 1 — MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Kapitel 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
Artikel 1 0 0 — Entschädigungen und Vergütungen
Posten 1 0 0 0 — Entschädigungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
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68 130 000 |
67 755 185 |
67 712 998,56 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 4 — Normale Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
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77 657 238 |
75 396 756 |
75 133 000,00 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Missionen bestimmt.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Aktionsplan) festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 5 — Sonstige Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
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5 399 718 |
9 396 317 |
5 293 962,21 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22, 23 und 29.
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten, der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde, und der Rückführungskosten einschließlich der Versicherungspolice.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Posten 1 0 0 6 — Allgemeine Kostenvergütung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
38 944 212 |
38 330 147 |
36 966 241,00 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder gemäß den vorgenannten Artikeln der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 7 — Amtszulage
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
181 000 |
179 000 |
172 428,79 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Beschluss des Präsidiums vom 16./17. Juni 2009.
Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.
Artikel 1 0 1 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
Posten 1 0 1 0 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 233 770 |
3 477 040 |
1 928 101,01 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21 und Anlage IV (vorübergehende Anwendung während 18 Monaten nach dem Ende der 6. Wahlperiode).
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 140 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 1 2 — Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
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384 000 |
380 000 |
153 259,40 |
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Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 2 — Übergangsgelder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
490 000 |
1 510 000 |
6 250 465,65 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 3 — Versorgungsbezüge
Posten 1 0 3 0 — Ruhegehälter
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
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11 084 000 |
11 131 000 |
10 182 164,82 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 14 und 28.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 49, 50 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 1 — Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
418 000 |
406 742 |
344 044,77 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 15.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 51 bis 57 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 2 — Hinterbliebenenversorgung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 930 000 |
3 072 147 |
2 797 599,03 |
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Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 17.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 58 bis 60 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 3 — Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
46 000 |
55 000 |
45 954,74 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 5 — Sprach- und EDV-Kurse
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
700 000 |
800 000 |
700 000,00 |
|
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
Artikel 1 0 8 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Artikel 1 0 9 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Posten 1 0 9 0 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Posten 1 0 9 1 — Vorläufig eingesetzte Mittel für die 18 zusätzlichen Mitglieder — Vertrag von Lissabon
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
9 400 264 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von 18 weiteren Mitgliedern in Anwendung des Vertrags von Lissabon.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Kapitel 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Artikel 1 2 0 — Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 2 0 0 |
569 408 154 |
562 435 035 |
525 864 796,40 |
|
Reserve |
|
714 026 |
|
|
Insgesamt |
569 408 154 |
563 149 061 |
525 864 796,40 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,
— die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,
— die pauschalen Vergütungen für Überstunden,
— die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,
— die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,
— die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,
— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.
Ein Teil der Mittel ist für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit mit Behinderungen und mit Fachkenntnissen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Politik der Nichtdiskriminierung zu verwenden, um den vom Präsidium im Einklang mit Artikel 26 der Charta der Grundrechte der EU und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Aktionsplan 2009-2013 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Sekretariat des Europäischen Parlaments (PE413.568/BUR) umzusetzen. Über die Verwendung der Mittel für diesen Zweck wird ein Jahresbericht erstellt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 800 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 2 0 2 — Vergütete Überstunden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
455 200 |
455 200 |
300 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
Posten 1 2 0 4 — Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
5 035 000 |
5 034 000 |
3 700 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken:
— die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,
— die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,
— die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,
— die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,
— die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,
— die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.
Artikel 1 2 2 — Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Posten 1 2 2 0 — Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
402 000 |
530 000 |
697 937,85 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die
— im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,
— Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.
Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Posten 1 2 2 2 — Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 097 000 |
1 390 000 |
2 065 347,34 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Die Mittel dienen der Finanzierung folgender Ausgaben:
— in Anwendung des Statuts oder der unten genannten Verordnungen zu zahlende Vergütungen,
— Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,
— Auswirkungen der auf die einzelnen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).
Artikel 1 2 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
Kapitel 1 4 — SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
Artikel 1 4 0 — Sonstige Bedienstete und externes Personal
Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
33 120 000 |
32 579 343 |
25 212 376,41 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken im Wesentlichen:
— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,
— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Ein Teil der Mittel ist für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen und mit Fachkenntnissen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Politik der Nichtdiskriminierung zu verwenden, um den vom Präsidium im Einklang mit Artikel 26 der Charta der Grundrechte der EU und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Aktionsplan 2009-2013 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Sekretariat des Europäischen Parlaments (PE413.568/BUR) umzusetzen. Über die Verwendung der Mittel für diesen Zweck wird ein Jahresbericht erstellt.
Posten 1 4 0 2 — Konferenzdolmetscher
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 4 0 2 |
60 480 000 |
58 000 000 |
54 990 000,00 |
|
Reserve |
|
2 000 000 |
|
|
Insgesamt |
60 480 000 |
60 000 000 |
54 990 000,00 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Übereinkunft über Konferenzdolmetscherhilfskräfte.
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit:
— Vergütungen, Sozialabgaben, Reisekosten und Tagegelder für Konferenzhilfsdolmetscher, die vom Parlament für vom Parlament oder anderen Organen anberaumte Sitzungen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Parlaments erbracht werden können,
— Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Parlaments erbracht werden können,
— Leistungen von Dolmetschern (Beamte oder Bedienstete auf Zeit) der anderen Organe für das Parlament,
— Reisekosten und Tagegelder im Zusammenhang mit Leistungen, die im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von Dolmetschern, die bei internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Parlament erbracht werden,
— interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 4 — Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
7 961 520 |
7 138 000 |
5 552 643,24 |
|
Erläuterungen
Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen.
Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament.
Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel decken:
— eine Vergütung für die Praktikanten und die zu Beginn und am Ende ihres Praktikums anfallenden Reisekosten,
— die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung für die Praktikanten während der Praktika,
— die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament,
— die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,
— gemäß Artikel 20 Absatz 8 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments die zusätzlichen Kosten von Praktikanten im Rahmen des Pilotprogramms «Praktika für Menschen mit Behinderungen», die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen.
Posten 1 4 0 6 — Beobachter
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 11 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Posten 1 4 0 7 — Ausbildungsvergütung (Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments)
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Vergütung für Praktikanten bestimmt, die am Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Artikel 1 4 2 — Externe Leistungen
Posten 1 4 2 0 — Externe Leistungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
23 402 000 |
24 200 000 |
20 494 609,37 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzung-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 2 2 — Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
383 000 |
343 000 |
335 834,20 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— Ausgaben für Maßnahmen des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich;
— Ausgaben für Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Sprachmessen.
Artikel 1 4 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Kapitel 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
Artikel 1 6 1 — Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 6 1 0 — Ausgaben für Personaleinstellung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
402 775 |
515 500 |
348 408,75 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
— die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Posten 1 6 1 2 — Berufliche Fortbildung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
4 400 000 |
4 100 000 |
3 680 849,76 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.
Artikel 1 6 3 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 6 3 0 — Sozialer Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
711 500 |
650 000 |
517 840,38 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
— im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
— Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,
— Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,
— unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften
die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind und nachdem etwaige Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland ausgeschöpft wurden,
— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,
— die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste. Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an einer sozialen Tätigkeit zielen auf die Finanzierung von Aktivitäten ab, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, stellen aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte dar.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 8 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 1 — Mobilität
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
996 000 |
825 000 |
196 954,06 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
Posten 1 6 3 2 — Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
310 400 |
310 000 |
309 000,00 |
|
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 800 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 6 5 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 6 5 0 — Ärztlicher Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 135 000 |
1 285 000 |
810 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinisches oder paramedizinisches Personal, das im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder als kurzfristige Vertretung beschäftigt wird.
Posten 1 6 5 2 — Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 960 000 |
2 600 000 |
2 313 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 4 — Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
6 010 775 |
5 350 000 |
5 163 865,89 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Parlaments zu den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 200 000 EUR veranschlagt.
Titel 2 — GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Haushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
Kapitel 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
Artikel 2 0 0 — Gebäude
Posten 2 0 0 0 — Mieten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
33 531 999 |
34 327 626 |
31 475 172,11 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Organ genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 1 — Erbpachtzahlungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
25 910 000 |
12 155 000 |
5 673 000,02 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 3 — Erwerb von Immobilien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
19 101 687,92 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 5 — Bau von Gebäuden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
6 995 000 |
7 644 000 |
4 642 954,40 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
Posten 2 0 0 7 — Herrichtung der Diensträume
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 0 0 7 |
33 625 000 |
22 195 000 |
19 256 305,98 |
|
Reserve |
2 000 000 |
2 500 000 |
|
|
Insgesamt |
35 625 000 |
24 695 000 |
19 256 305,98 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 8 — Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
5 100 000 |
4 637 000 |
10 207 506,94 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:
— Abfallentsorgung,
— obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,
— technische Bibliothek,
— Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),
— Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,
— sonstige Ausgaben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 0 2 — Ausgaben für Gebäude
Posten 2 0 2 2 — Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
46 965 000 |
44 749 000 |
39 351 882,15 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung de vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 75 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 4 — Energieverbrauch
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
18 921 000 |
18 947 000 |
16 953 364,08 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 82 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 6 — Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 0 2 6 |
35 730 000 |
37 624 740 |
38 917 197,63 |
|
Reserve |
3 000 000 |
|
|
|
Insgesamt |
38 730 000 |
|
|
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Europäischen Union und seiner Außenbüros in Drittländern.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 180 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 8 — Versicherungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
953 000 |
909 000 |
817 441,59 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Kapitel 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 1 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation
Posten 2 1 0 0 — Hardware und Software für die Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 1 0 0 |
37 392 000 |
32 674 000 |
56 626 299,47 |
|
Reserve |
|
2 500 000 |
|
|
Insgesamt |
37 392 000 |
35 174 000 |
56 626 299,47 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten. Es handelt sich insbesondere um die Hardware und Software für die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die Computerausstattung auf Abteilungsebene und in den Fraktionen sowie die elektronische Abstimmungsanlage.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 65 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 2 — Externe Leistungen im Zusammenhang mit den Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 1 0 2 |
62 933 000 |
53 981 250 |
55 814 489,55 |
|
Reserve |
|
2 500 000 |
|
|
Insgesamt |
62 933 000 |
56 481 250 |
55 814 489,55 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, der Implementierung und Wartung von Anwendungen, der Unterstützung der Benutzer einschließlich der Mitglieder und der Fraktionen, der Durchführung von Studien und der Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.
Sie sollen auch den Anteil des Parlaments an den Kosten des von den Organen im gemeinsamen Einvernehmen eingerichteten Helpdesk für die Gehaltsabrechnungsanwendung NAP decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 88 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 2 — Mobiliar
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 277 500 |
3 224 000 |
3 667 697,84 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Organs.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B Kosten für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 4 — Material und technische Anlagen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
19 983 124 |
17 407 821 |
15 468 717,32 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur sowie die Verwaltung von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:
— von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,
— von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,
— von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen,
— der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag.
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 205 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 6 — Fahrzeuge
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
6 270 000 |
6 500 000 |
5 890 437,21 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder beim Kauf oder der Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 175 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 3 0 — Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 608 000 |
2 575 000 |
1 973 879,58 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 1 — Finanzkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
170 000 |
370 000 |
322 571,20 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Artikel 2 3 2 — Gerichtskosten und Schadenersatz
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 314 000 |
1 314 000 |
1 041 148,97 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht, das Gericht für den öffentlichen Dienst und durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten,
— die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,
— die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,
— die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung,
— die bei gütlichen Beilegungen gemäß den Artikeln 69 und 70 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 5 — Telekommunikation
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
7 441 000 |
9 405 000 |
5 689 527,32 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Datenübertragungsnetze zwischen den drei Arbeitsorten, den Rechenzentren und den Informationsbüros sowie die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 6 — Postgebühren und Zustellungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
352 500 |
422 000 |
222 579,14 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 7 — Umzüge
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
950 000 |
850 000 |
637 980,61 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 8 — Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
784 500 |
631 000 |
485 748,98 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,
— verschiedene Sachausgaben, Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— verschiedene Käufe im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Rahmen von EMAS.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Titel 3 — AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
Kapitel 3 0 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
Artikel 3 0 0 — Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
29 820 000 |
29 820 000 |
23 842 500,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger oder Praktikanten zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten (einschließlich der Annullierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung).
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 0 2 — Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 361 350 |
2 047 450 |
813 419,17 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,
— die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,
— die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,
— die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,
— verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.,
— Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,
— Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.
Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
Posten 3 0 4 0 — Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 600 000 |
2 594 000 |
2 650 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs sowie für die Verwaltung dieser Dienste.
Posten 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 396 000 |
1 350 000 |
905 991,00 |
|
Erläuterungen
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:
— die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,
— die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 4 — Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und sonstiger interparlamentarischer Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und WTO-Delegationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
860 000 |
858 000 |
435 159,91 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Sitzungen der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse und der WTO-Delegationen und der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses bestimmt.
Posten 3 0 4 6 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
400 000 |
451 000 |
120 187,59 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bestimmt.
Posten 3 0 4 7 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
82 000 |
80 000 |
54 825,44 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.
Posten 3 0 4 8 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
220 000 |
216 319 |
6 595,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums sowie zur Finanzierung des Beitrags des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum bzw. der direkten Übernahme der Kosten, die dem Anteil des Europäischen Parlaments am Haushalt dieser Versammlung entsprechen.
Posten 3 0 4 9 — Kosten für Leistungen des Reisebüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
2 083 000 |
2 083 000 |
1 351 750,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 3 2 — FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung
Artikel 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 2 0 |
11 420 000 |
10 082 500 |
7 565 986,37 |
|
Reserve |
|
1 500 000 |
|
|
Insgesamt |
11 420 000 |
11 582 500 |
7 565 986,37 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Round-Table-Konferenzen, Expertenpanels, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane und die Verwaltung, u. a. für die Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte und des Amtes „Kosten eines Verzichts auf Europa“, durchgeführt werden,
— die Kosten für die Auswertung von Studien und die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Entscheidungen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten wissenschaftlicher Einrichtungen,
— die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Artikel 3 2 2 — Informationsbeschaffung und Archivierung
Posten 3 2 2 0 — Dokumentation und Bibliothek
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
4 516 686 |
4 593 826 |
3 908 448,93 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,
— die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,
— die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und ‑analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,
— die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),
— die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Parlament im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,
— den Kauf oder die Anmietung von spezifischen Materialien, einschließlich elektrischen, elektronischen und computertechnischen Materialien und/oder Systemen für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme,
— im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,
— Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,
— die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),
— den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte.
Posten 3 2 2 2 — Ausgaben für Archivbestände
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 932 500 |
1 895 000 |
1 855 577,56 |
|
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu innerhalb des Europäischen Parlaments angenommenen Durchführungsmaßnahmen.
Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.
Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, angenommen durch Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2007 und geändert durch Beschluss des Präsidiums vom 21. April 2009.
Diese Mittel decken die Kosten externer Archivierungsleistungen, wie z. B.:
— die Kosten für die Übertragung der Archivbestände auf verschiedene Datenträger (Mikrofilme, CDs, Kassetten usw.), den Kauf, die Anmietung, Wartung und Instandsetzung von spezifischen (elektronischen, computertechnischen und elektrischen) Materialien sowie Büchern und Zeitschriften und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen,
— die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.),
— die Kosten externer Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs archivalischer Primärquellen (Zeugenaussagen, die von Journalisten und/oder Historikern und/oder Archivaren zusammengetragen wurden) oder archivalischer Sekundärquellen (Dokumente auf Trägermedien jeder Art).
Ferner decken sie die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die europäische Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats angelegt haben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 3 — Beziehungen zu den Parlamenten von Drittländern und Unterstützung der parlamentarischen Demokratie
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
535 000 |
520 000 |
458 853,07 |
|
Erläuterungen
Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten, Kopenhagen 2006 und Bratislava 2007.
Beschluss des Präsidiums vom 18. Juni 2007.
Erfasste geografische Region: Länder außerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme von Kandidatenländern und Ländern, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten in Drittländern sowie entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die Ausgaben betreffen insbesondere Tätigkeiten zur Stärkung der parlamentarischen Strukturen in neuen und aufstrebenden Demokratien und zur Förderung des Einsatzes neuer IK-Technologien durch die Parlamente.
Artikel 3 2 4 — Produktion und Verbreitung
Posten 3 2 4 0 — Amtsblatt
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
5 056 000 |
5 359 450 |
4 150 500,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 1 — Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
5 010 000 |
4 224 000 |
4 367 052,11 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,
— die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungs- und Übersetzungssysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 210 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
21 626 000 |
19 615 000 |
13 633 132,71 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für der Information dienende Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie für die Aktualisierung des Observatoire Législatif/Legislative Observatory (OEIL).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 3 — Parlamentarium – Besucherzentrum des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 600 000 |
2 000 000 |
12 725 985,24 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Parlamentariums – Besucherzentrums des Europäischen Parlaments.
Posten 3 2 4 4 — Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
28 940 000 |
29 710 000 |
24 534 586,63 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Kosten für die Durchführung des Programms Euroscola und die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern (EUVP). Sie werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 110 Besucher einzuladen. Die Teilnehmerzahl je Besuchergruppe kann zwischen mindestens 10 und höchstens 110 Teilnehmern schwanken.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
Posten 3 2 4 5 — Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 696 650 |
2 475 000 |
2 165 974,73 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder multinationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des Sacharow-Preises, gemeinsamer Tagungen von jungen europäischen, israelischen und palästinensischen Politikern und des Filmpreises LUX des Europäischen Parlaments für den europäischen Film,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm,
— die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit, wie Seminaren und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscherausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und den Dolmetscherberuf, Maßnahmen im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit und Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden,
— die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder.
Die Mittel decken ferner die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation dieser Tätigkeiten einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Bewirtungskosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 6 — Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
3 2 4 6 |
8 500 000 |
8 000 000 |
8 991 999,80 |
|
Reserve |
|
1 000 000 |
|
|
Insgesamt |
8 500 000 |
9 000 000 |
8 991 999,80 |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Finanzierung des Fernsehkanals des Parlaments (WebTV).
Es wird eine Bewertung des Prototyps vorgenommen. Dabei müssen der Inhalt und die Kosten des Projekts, die Strukturen und das Niveau der Beteiligung der Fraktionen und die Definition des Inhalts der Programme berücksichtigt werden.
Posten 3 2 4 8 — Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
14 760 000 |
13 600 000 |
12 137 103,25 |
|
Erläuterungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.07.03, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Diese Mittel decken:
— die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),
— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,
— die Aufzeichnung der Tagungen auf DVD-ROM,
— die Einrichtung eines geeigneten Archivs und einer Suchmaschine, damit die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 9 — Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
675 000 |
700 000 |
291 207,71 |
|
Erläuterungen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001). Erfasste geografische Region: Länder der Europäischen Union sowie Kandidatenländer und Länder, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),
— die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder,
— die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie die Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit, u. a. der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD).
Artikel 3 2 5 — Ausgaben für Informationsbüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 100 000 |
1 200 000 |
1 035 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung aller Ausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, verschiedene Kleinausgaben) in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments.
Titel 4 — AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
Kapitel 4 0 — BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
Artikel 4 0 0 — Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
55 800 000 |
54 850 000 |
53 355 141,79 |
|
Erläuterungen
Regelung, erlassen durch Beschluss des Präsidiums vom 1. Februar 2001, zuletzt geändert am 20. September 2010.
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
— die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Europäischen Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 4 0 2 — Zuschüsse an europäische Parteien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
18 900 000 |
17 400 000 |
13 954 330,00 |
|
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung.
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene.
Artikel 4 0 3 — Zuschüsse an europäische politische Stiftungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
12 150 000 |
11 400 000 |
8 778 850,00 |
|
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung.
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene.
Kapitel 4 2 — AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ
Artikel 4 2 2 — Parlamentarische Assistenz
Posten 4 2 2 0 — Parlamentarische Assistenz
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
4 2 2 0 |
185 697 000 |
175 793 709 |
152 645 162,53 |
|
Reserve |
|
13 200 000 |
|
|
Insgesamt |
185 697 000 |
188 993 709 |
152 645 162,53 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.
Verordnung (EG) Nr. 160/2009 des Rates vom 23. Februar 2009 zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 55 vom 27.2.2009, S. 1).
Vom Präsidium angenommene Durchführungsmaßnahmen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
Posten 4 2 2 2 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
500 000 |
250 000 |
773 678,40 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Kapitel 4 4 — SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN
Artikel 4 4 0 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
200 000 |
200 000 |
170 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Artikel 4 4 2 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
140 000 |
140 000 |
140 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Titel 10 — SONSTIGE AUSGABEN
Kapitel 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
5 000 000 |
25 914 026 |
0,— |
|
Erläuterungen
1. |
Posten |
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
2.000.000 |
|
2. |
Poste |
2 0 2 6 |
Sicherheit und Bewachung der Gebäude |
3.000.000 |
|
|
|
|
Insgesamt |
5.000.000 |
|
Kapitel 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
14 522 972 |
14 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
Kapitel 10 3 — RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
835 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
Kapitel 10 4 — RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
Kapitel 10 5 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Parlaments wird aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich Immobilien und Gebäude zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Parlamentshaushalts bietet.
Kapitel 10 6 — RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Kapitel 10 8 — RESERVE FÜR EMAS
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2012 |
Mittel 2011 |
Ausführung 2010 |
|
1 000 000 |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
STELLENPLAN
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2011 |
||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||||
Sonstige |
Fraktionen |
||||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
|
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
|
AD 14 |
149 |
2 |
6 |
23 |
|
AD 13 |
279 |
8 |
2 |
34 |
|
AD 12 |
443 |
|
10 |
67 |
|
AD 11 |
131 |
|
5 |
37 |
|
AD 10 |
191 |
|
7 |
28 |
|
AD 9 |
155 |
|
6 |
17 |
|
AD 8 |
130 |
|
7 |
21 |
|
AD 7 |
304 |
|
|
22 |
|
AD 6 |
269 |
|
5 |
30 |
|
AD 5 |
382 |
|
3 |
119 |
|
AD insgesamt |
2 479 |
10 |
53 |
409 |
|
AST 11 |
151 |
10 |
|
33 |
|
AST 10 |
71 |
|
17 |
21 |
|
AST 9 |
115 |
|
3 |
30 |
|
AST 8 |
365 |
|
5 |
34 |
|
AST 7 |
753 |
|
1 |
55 |
|
AST 6 |
384 |
|
6 |
68 |
|
AST 5 |
325 |
|
7 |
66 |
|
AST 4 |
206 |
|
11 |
67 |
|
AST 3 |
184 |
|
14 |
59 |
|
AST 2 |
225 |
|
5 |
64 |
|
AST 1 |
151 |
|
1 |
98 |
|
AST insgesamt |
2 930 |
10 |
70 |
595 |
|
Insgesamt |
5 410[1] |
20[2] |
123[3] |
1004 |
|
Gesamtzahl |
6 537[4] |
||||
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2012 |
||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||||
Sonstige |
Fraktionen |
||||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
|
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
|
AD 14 |
184 |
2 |
6 |
24 |
|
AD 13 |
449 |
8 |
2 |
34 |
|
AD 12 |
238 |
|
11 |
67 |
|
AD 11 |
131 |
|
6 |
36 |
|
AD 10 |
191 |
|
5 |
28 |
|
AD 9 |
155 |
|
6 |
21 |
|
AD 8 |
167 |
|
7 |
18 |
|
AD 7 |
472 |
|
5 |
29 |
|
AD 6 |
214 |
|
1 |
48 |
|
AD 5 |
247 |
|
10 |
99 |
|
AD insgesamt |
2 494 |
10 |
61 |
415 |
|
AST 11 |
151 |
10 |
|
33 |
|
AST 10 |
71 |
|
17 |
24 |
|
AST 9 |
165 |
|
3 |
28 |
|
AST 8 |
500 |
|
5 |
39 |
|
AST 7 |
568 |
|
1 |
58 |
|
AST 6 |
424 |
|
6 |
65 |
|
AST 5 |
285 |
|
7 |
63 |
|
AST 4 |
206 |
|
22 |
70 |
|
AST 3 |
239 |
|
7 |
68 |
|
AST 2 |
205 |
|
1 |
59 |
|
AST 1 |
138 |
|
1 |
93 |
|
AST insgesamt |
2 952 |
10 |
70 |
600 |
|
Insgesamt |
5 447[5] |
20[6] |
131 |
1.015 |
|
Gesamtzahl |
6 593[7] |
||||
Anhang
ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
Erzielte Einnahmen |
Ansätze |
|
2010 |
2012 |
|||
5000 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen |
93 942,73 |
150 000 |
|
5001 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen |
2 000,00 |
5 000 |
|
5002 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen |
0,00 |
15 000 |
|
502 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen |
300 137,25 |
213 000 |
|
5110 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden |
1 319 875,47 |
1 155 000 |
|
5111 |
Erstattung von Mietnebenkosten |
4 964,60 |
400 000 |
|
550 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden |
3 087 737,58 |
1 530 000 |
|
551 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten |
3 949 888,58 |
p.m. |
|
570 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden |
1 707 401,88 |
90 000 |
|
571 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen |
0,00 |
p.m. |
|
573 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs |
89 528 615,35 |
p.m. |
|
581 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen |
149 785,46 |
25 000 |
|
6600 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
10 155 209,29 |
2 203 000 |
|
|
INSGESAMT |
110 299 558,19 |
5 786 000 |
|
- [1] Darunter 5 Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15, 1 AST 10 nach AST 11 und 1 AST 4 nach AST 5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
- [2] Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte.
- [3] Darunter 4 AD-Stellen auf Halbzeitbasis (Sprachlehrer) und 1 auf 5 Jahre befristete AD-Stelle (GD-IPOL).
- [4] 1 AD 5 und 4 AST 3 (Berufliche Fortbildung), 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) sowie 6 AD 5 und 2 AST 1 (Bibliothek) werden ohne Veranschlagung von Mitteln in den Stellenplan eingesetzt; 30 Verwaltungsstellen (6 AD 5 und 24 AST 1) werden in den Stellenplan eingesetzt und die entsprechenden Mittel in die Reserve eingestellt.
- [5] Darunter 5 Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15, 1 AST 10 nach AST 11 und 1 AST 4 nach AST 5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
- [6] Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte.
- [7] 1 AD 5 und 4 AST 3 (Berufliche Fortbildung), 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) sowie 6 AD 5 und 2 AST 1 (Bibliothek) werden ohne Veranschlagung von Mitteln in den Stellenplan eingesetzt; 30 Verwaltungsstellen (6 AD 5 und 24 AST 1) werden in den Stellenplan eingesetzt und die entsprechenden Mittel in die Reserve eingestellt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.3.2011 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 7 0 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Carl Haglund, Lucas Hartong, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, László Surján, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Philippe Boulland, Maria Da Graça Carvalho, Hynek Fajmon, Edit Herczog, Jürgen Klute, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Pervenche Berès, Francesco De Angelis, Petra Kammerevert, Vittorio Prodi |
|||||