BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009
4.4.2011 - (C7‑0244/2010 – 2010/2184(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Georgios Stavrakakis
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009
(C7‑0244/2010 – 2010/2184(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur[1],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7‑0052/2011),
– gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur[3], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[4], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0118/2011),
1. erteilt dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009
(C7‑0244/2010 – 2010/2184(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur[5],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7‑0052/2011),
– gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[6], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur[7], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[8], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0118/2011),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009 sind
(C7‑0244/2010 – 2010/2184(DEC))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009,
– in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur zusammen mit den Antworten der Agentur[9],
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (5892/2011 – C7‑0052/2011),
– gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf Artikel 185,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur[11], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[12], insbesondere auf Artikel 94,
– gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A7-0118/2011),
A. in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,
B. in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat[13] und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem
– darauf hingewiesen hat, dass die Agentur die Schwachstellen in der Planung ihrer Tätigkeit bekämpfen muss, sodass die Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans künftig streng genug gehandhabt werden, um Erhöhungen und/oder Kürzungen bei den Mitteln ihrer Haushaltslinien zu vermeiden,
– festgestellt hat, dass die Agentur kein mehrjähriges Arbeitsprogramm erstellt,
C. in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2009 auf 10 100 000 EUR belief, was gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 einen Anstieg um 18 % darstellt,
Leistung
1. spricht der Agentur seine Anerkennung dafür aus, dass sie am 19. Oktober 2010 ihr mehrjähriges Arbeitsprogramm 2011-2015 angenommen hat; hebt die Bedeutung eines solchen Dokuments hervor, da es die Agentur in die Lage versetzt, wirksame organisatorische Vorkehrungen für die Umsetzung ihrer Strategie und die Erreichung ihrer Ziele zu treffen;
2. fordert die Agentur erneut auf, in einer Tabelle, die dem nächsten Bericht des Rechnungshofs als Anhang beigefügt werden soll, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen zu liefern, damit die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur von einem Jahr zum anderen besser bewerten kann;
3. fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihr jährliches Arbeitsprogramm dadurch zu verbessern, dass sie spezifische und messbare Ziele sowohl auf der Ebene der Politikbereiche als auch auf der Ebene der operativen Tätigkeiten einbezieht und SMART-Indikatoren festlegt; fordert die Agentur ferner auf, grundlegende Leistungsindikatoren für die administrative Unterstützung zu entwickeln;
4. fordert die Agentur des Weiteren auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendete Zeit prägnant darzustellen und einen ergebnisorientierten Ansatz zu fördern; ersucht die Agentur folglich, die Entlastungsbehörde über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte zu unterrichten;
5. erinnert daran, dass eine Delegation des Fischereiausschusses der Agentur im Juni 2010 einen Besuch abgestattet hat und mit dem allgemeinen Stand der Dinge in der Agentur, insbesondere hinsichtlich der Durchführung der gemeinsamen Einsatzpläne, sehr zufrieden war;
Humanressourcen
6. fordert die Agentur auf, ihre Schwächen bei der Planung der Personaleinstellungen zu beheben; nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass von 55 im Stellenplan vorgesehenen Stellen für Zeitbedienstete nur 44 (80 %) besetzt waren;
Interne Prüfung
7. begrüßt die Initiative der Agentur zur Überprüfung ihrer Haushaltsverfahren und der damit verbundenen Finanzströme, zur Benennung von Anweisungsbefugten und zur Investition in die Fortbildung ihres Personals auf dem Gebiet der Haushaltsführung;
8. spricht der Agentur seine Anerkennung dafür aus, dass sie 2008 eine interne Auditstelle (Internal Audit Capability – IAC) eingerichtet hat, die den Direktor und die Verwaltung der Agentur in Fragen der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Prüfung unterstützen und beraten soll; stellt fest, dass die Agentur über keinen auf Vollzeitbasis arbeitenden IAC verfügt, sondern den IAC mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in Lissabon teilt; nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zweck am 17. Juni 2008 eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Agentur und der EMSA geschlossen wurde; sieht daher in der gemeinsamen Nutzung dieses Dienstes eine optimale Vorgehensweise, die von anderen Agenturen übernommen werden sollte;
9. nimmt zur Kenntnis, dass der IAC im Jahr 2009 zwei Prüfungen durchgeführt hat, eine zur Umsetzung der internen Kontrollstandards und eine zum Zahlungszyklus; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die vom IAC abgegebenen Empfehlungen und die von ihr getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;
10. fordert den Direktor der Agentur nachdrücklich auf, uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachzukommen, in seinem Bericht an die Entlastungsbehörde, in dem der Bericht des Internen Auditdienstes (IAS) zusammengefasst wird, alle abgegebenen Empfehlungen (einschließlich derjenigen, die von der Agentur möglicherweise abgelehnt werden könnten) und alle aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen darzulegen; fordert den Direktor der Agentur entsprechend auf, Informationen zum Inhalt der vier „sehr wichtigen“ Empfehlungen des IAS und zu den von der Agentur getroffenen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen;
11. fordert die Agentur auf, ihr internes Kontrollsystem zu überprüfen, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors zu untermauern, und alle ihre Verfahren, die administrativen wie die operationellen, einer Überprüfung zu unterziehen und anschließend den Arbeitsablauf und die Schlüsselkontrollen zu dokumentieren; ruft die Agentur ferner auf, eine Risikomanagementfunktion zur Erfassung von Risiken und zur Erarbeitung von Plänen für Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken einzurichten;
o
o o
12. verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom ... Mai 2011[14] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.
15.3.2011
STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses
für den Haushaltskontrollausschuss
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2009
(C7-0244/2010 – 2010/2184(DEC))
Verfasser der Stellungnahme: Pat the Cope Gallagher
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. verweist darauf, dass der Rechnungshof bestätigt hat, dass der Jahresabschluss der Agentur, der ein Budget von 10 100 000 EUR ausweist, nach Auffassung des Hofes ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2009 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung insgesamt sachgerecht darstellt;
2. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt hat;
3. erinnert daran, dass eine Delegation des Fischereiausschusses der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur im Juni 2010 einen Besuch abgestattet hat und mit dem allgemeinen Stand der Dinge in der Agentur, insbesondere hinsichtlich der Durchführung der gemeinsamen Einsatzpläne, sehr zufrieden war;
4. schlägt vor, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
15.3.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Josefa Andrés Barea, Kriton Arsenis, Alain Cadec, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Marek Józef Gróbarczyk, Carl Haglund, Iliana Malinova Iotova, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Britta Reimers, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Struan Stevenson, Jarosław Leszek Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jean-Paul Besset, Luis Manuel Capoulas Santos, Ole Christensen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Esther Herranz García |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
|
Datum der Annahme |
21.3.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Jorgo Chatzimarkakis, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Iliana Ivanova, Elisabeth Köstinger, Monica Luisa Macovei, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Thijs Berman, Zuzana Brzobohatá, Derk Jan Eppink, Véronique Mathieu |
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- [1] ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 1.
- [2] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [3] ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
- [4] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [5] ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 1.
- [6] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [7] ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
- [8] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [9] ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 1.
- [10] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [11] ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
- [12] ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
- [13] ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 128.
- [14] Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2011)...