BERICHT zum Thema „Innovationsunion: Umwandlung Europas für eine Welt nach der Krise“

27.4.2011 - (2010/2245(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Judith A. Merkies


Verfahren : 2010/2245(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0162/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Innovationsunion: Umwandlung Europas für eine Welt nach der Krise“

(2010/2245(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Leitinitiative Innovationsunion“ (KOM(2010)0546),

–   unter Hinweis auf Artikel 179 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Union zum Ziel hat, „ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden; die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel der Verträge für erforderlich gehalten werden“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu dem Thema „Europäische Innovationspartnerschaften im Rahmen der Leitinitiative Innovationsunion“[1],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (KOM(2011)0021),

   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010)0245) vom 19. Mai 2010,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (KOM(2011)0112),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zum Thema „EU 2020“[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zum Thema „Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“[5],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 zum Thema „Innovation“,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3049. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 25./26. November 2010 zum Thema „Innovationsunion für Europa“,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3035. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 12. Oktober 2010 zum Thema „Steigerung der Attraktivität der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme: die Schwierigkeit der Vereinfachung“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (KOM(2010)0614),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0553),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 mit dem Titel „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (KOM(2009)0512),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. März 2009 mit dem Titel „Eine Strategie für die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation in Europa: Mehr Engagement“ (KOM(2009)0116),

–   gestützt auf das Grünbuch der Kommission zum Thema „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“;

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des Small Business Act für Europa“ (KOM(2011)0078),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14.2.2007 mit dem Titel „Wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung“ (KOM(2007)0056),

   unter Hinweis auf den im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Bericht mit dem Titel „Promoting innovative Business Models with Environmental Benefits“ (Förderung innovativer Geschäftsmodelle mit Umweltvorteilen) vom November 2008,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A7-0162/2011),

A. in der Erwägung, dass die Union gemäß Absatz 179 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der gesamten Union die Unternehmen - einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen -, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität unterstützt; in der Erwägung, dass sie ihre Zusammenarbeitsbestrebungen fördert , damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch die Öffnung des einzelstaatlichen öffentlichen Auftragswesens, die Festlegung gemeinsamer Normen und die Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse,

B.   in der Erwägung, dass die Beschleunigung der Forschung und Innovation nicht nur von wesentlicher Bedeutung ist, um zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsmodell zu gelangen und Arbeitsplätze in der Zukunft zu sichern, sondern auch Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen hervorbringen wird, denen sich die gesamte europäische Gesellschaft gegenübersieht, insbesondere:

§ den gegenwärtigen demographischen Wandel: Alterung der Gesellschaft, Anwachsen der Weltbevölkerung (Ernährung, Gesundheit, Verhütung von Krankheiten), Städtebau, sozialer Zusammenhalt und Migration);

§ den Übergang zu einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft (biologisch und nicht biologisch): Klimawandel, Energie aus erneuerbaren Quellen und effiziente Energienutzung, effiziente Ressourcennutzung, Wasserknappheit, Überschwemmungen und Bemühungen, wichtige Rohstoffe zu sichern und zu ersetzen;

§ eine starke, stabile, gerechte und wettbewerbsfähige wirtschaftliche Basis: wirtschaftlicher Aufschwung, Aufbau einer Wissensgesellschaft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie der Beschäftigung,

C.  in der Erwägung, dass folgende Faktoren entscheidend sind für mehr Innovation:

§ prioritäre Berücksichtigung der Kreativität der Bürger und des Humankapitals, der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, des Unternehmergeists, der Verbrauchsmuster und des Umgangs mit neuen Ideen,

§ ein langfristiger, stabiler, einfacher, transparenter und unterstützender Rechtsrahmen,

§ besserer Zugang zu diversifizierten Finanzierungsmöglichkeiten in den verschiedenen Stadien des Innovationszyklus (insbesondere für KMU),

§ Mobilisierung von und Anreize für Investitionen aus dem privaten Sektor,

§ fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Forschungsinstituten – einschließlich Forschungs- und Technologieorganisationen –, Wirtschaft, Regierungen und Bürgern, auch durch die Einrichtung von Plattformen und Instrumenten für die Zusammenarbeit wie z. B. offenen Netzwerken, offenen Standards, Cluster-Konzepten für die gemeinsame Nutzung von Wissen und Ideen,

§ Gewährleistung der Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure in die Entscheidungsfindungsprozesse,

§ Bereitstellung wirksamerer Instrumente, um angesichts der Globalisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft das gewerbliche Eigentum zu schützen,

D.  in der Erwägung, dass Risikobereitschaft gefordert ist, damit Innovationen zum Erfolg führen können,

E.   in der Erwägung, dass für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ein Umdenken in unserer Kultur notwendig ist, um das Unternehmertum in Europa und das Innovationspotenzial zu verbessern; in der Erwägung, dass Veränderungen erfolgen müssen, um Risikobereitschaft zu fördern und die Bedingungen für innovative junge Unternehmen und Unternehmer zu verbessern;

F.   in der Erwägung, dass die Europäische Union in Anbetracht der weltwirtschaftlichen Zusammenhänge eine offensive Haltung einnehmen und sich im Bereich Wettbewerbsfähigkeit fest als Vorreiter positionieren muss, in der Erwägung, dass die EU in einen starken Innovationsschub investieren muss,

G.  in der Erwägung, dass Europa ein modernes, finanzierbares und gut funktionierendes System zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums braucht, um Innovation zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken,

H.  in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums eine wesentliche Voraussetzung für kapitalintensive Forschung, Entwicklung und Innovation darstellen,

I.    in der Erwägung, dass die beste Gelegenheit zur Stärkung der Innovation in Europa in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums die Schaffung eines EU-Patents ist,

J.    in der Erwägung, dass ein modernes EU-Markensystem unerlässlich ist, um den Wert von Investitionen europäischer Unternehmen in den Bereichen Design, Kreation und Innovation zu schützen,

K.  in der Erwägung, dass 3,7 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, wenn bis zum Jahr 2020 in der EU 3% des BIP für Forschung und Entwicklung bereitgestellt würden und das jährliche BIP bis 2025 um etwa 800 Millionen EUR steigen könnte,

L.   in der Erwägung, dass nur 30% der europäischen Forscher Frauen sind und nur 13% der europäischen Forschungsinstitute von Frauen geleitet werden,

Ein integrierter und interdisziplinärer Ansatz

1.   begrüßt die Leitinitiative Innovationsunion, die den bislang bedeutendsten und gezieltesten gemeinschaftlichen Versuch darstellt, eine strategische, integrierte und unternehmensorientierte europäische Innovationspolitik zur Ergänzung der Bemühungen der Mitgliedstaaten einzuführen, wodurch die Steuerung der Innovationen und die Überwachung der Fortschritte auf höchster politischer Ebene erfolgt, deren Erfolg jedoch von der umfassenden Mitarbeit und der Umsetzung auf Seiten der Mitgliedstaaten abhängt, auch durch ihre finanzielle Unterstützung und intelligente Haushaltskonsolidierung, wobei sie nachhaltigen und wachstumsfördernden Investitionen in Bereichen wie Innovation, Forschung und Bildung den Vorzug geben und ihre Politik in allen relevanten Bereichen von den gemeinsamen Innovationszielen geleitet wird; begrüßt den strategischen Ansatz des Europäischen Rates in seiner Sitzung vom 4. Februar 2011;

2.   unterstützt die Initiative zur Innovationsunion als zentralen Pfeiler der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung in der EU, insbesondere in Bezug auf die integrative Bildung auf allen Ebenen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung;

3.   fordert einen breit angelegten Innovationsbegriff, der den Schwerpunkt auf die Auswirkungen legt, über technologie- und produktorientierte Innovationen hinausgeht, alle Beteiligten, insbesondere die Unternehmen, einbezieht und die verschiedenen grundlegenden Rollen der Bürger in den Mittelpunkt stellt und dabei einen Bewusstseinswandel vollzieht; erinnert daran, dass Innovation die erfolgreiche Umsetzung von Ideen in die Praxis bedeutet und sowohl Produkte, Verfahren und Dienstleistungen als auch Bewegungen, Systeme und Organisationsstrukturen umfasst; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Definition des Begriffs Innovation vorzulegen;

4.   vertritt die Auffassung, dass sich Innovation in allen Wissensbereichen und in allen wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeitsfeldern an Kriterien des Schutzes des öffentlichen Interesses, der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, der Förderung des sozialen Wohlstands und des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Gleichgewichte orientieren sollte;

5.   ist der Ansicht, dass, da Innovation ein komplexer Begriff ist, nichttechnologische Innovationsanstrengungen intensiviert werden müssen und in diesem Zusammenhang bewährte Methoden hinsichtlich dieser Art von Innovationen verbreitet sowie Vorschriften und Voraussetzungen für den Zugang zu EU-Finanzmitteln anhand eines offenen und umfassenden Konzepts konkretisiert werden sollten;

6.   fordert dazu auf, bei Innovationen eine klare Unterscheidung vorzunehmen, und zwar zwischen einer neuartigen Innovation im Sinne einer Neuschöpfung, die noch nicht auf dem Markt ist, und einer unternehmerischen Verbesserung oder Änderung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Vorgangs oder einer Bewegung, die bereits auf dem Markt sind;

7.   ist der Ansicht, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen genau, aber auch flexibel definiert werden müssen, weil es sich dabei in vielen Fällen nicht um ein Produkt oder eine Anwendung einer technischen Lösung handelt, sondern um eine Reihe langfristig angelegter, aufeinanderfolgender Änderungen institutioneller, wissenschaftlich-technischer oder verwaltungstechnischer Art, die einen Prozess darstellen;

8.   hebt hervor, dass den Zielen der Strategie Europa 2020, des Aktionsplans für Energieeffizienz 2020, der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa, der Rohstoffinitiative und der Energiestrategie für Europa 2011–2020, die die Eckpunkte für den Energiefahrplan 2050 und den Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 festlegen, im Rahmen der Innovationsunion Vorrang eingeräumt werden muss;

9.   weist darauf hin, dass Internationalisierung und Innovation wichtige Triebkräfte für die externe Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum und damit entscheidend für die Ziele der EU-Strategie 2020 sind;

10. betont die Bedeutung klimaschutzwirksamer und energiesparender Technologien im Bereich erneuerbare Energiequellen beim Übergang zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft; erkennt die führende Stellung der EU in vielen Schlüsselsektoren einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Industrieproduktion an; ersucht die Kommission, Strategien für Internationalisierung und Innovation in diesen Sektoren zu definieren;

11. stellt fest, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Bemühungen um Energieeffizienz und Entmaterialisierung der Industrieproduktion eine aktive Politik der weltweiten Verbreitung neuer Technologien voraussetzen;

12. betont, dass die Bereiche Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Kampf gegen den Klimawandel zu den Bereichen gehören, in denen verstärkte Bemühungen um Innovation am notwendigsten sind, was einer Stärkung der gegenwärtig vorhandenen wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen bedingt; hebt hervor, dass diese Bereiche in den künftigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU in angemessener Weise berücksichtigt werden müssen; hebt hervor, dass dafür ein bereichsübergreifender Ansatz auf der Grundlage der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme notwendig ist;

13. stellt fest, dass die Zersplitterung des Marktes im kulturellen und kreativen Bereich teilweise auf die kulturelle Vielfalt und die sprachlichen Vorlieben der Verbraucher zurückzuführen ist;

14. begrüßt die Konzentration der Kommission auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen und hebt hervor, dass Innovation und Forschung notwendig sind, um die Ressourcenproduktivität und den nachhaltigen Einsatz und Ersatz von Ressourcen zu fördern und gleichzeitig neue Wege zu finden, um die Effizienz des Ressourcen- und Energieverbrauchs zu erhöhen;

15. stellt fest, dass die Beschränkung der Priorisierung von Innovationen auf begrenzte Bereiche vermieden werden sollte, um auf lange Sicht kein wertvolles Innovationspotenzial zu verlieren;

16. vertritt die Auffassung, dass Innovationen durch die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen wesentlich zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beitragen können und dass deshalb spezielle Programme für berufliche Fortbildung aufgestellt werden müssen;

17. weist darauf hin, dass in einer Marktwirtschaft die Innovation nicht ausschließlich der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen dient, sondern auch eine besonders wichtige Rolle bei der Herstellung verbraucherfreundlicher und attraktiver Produkte in den Bereichen Freizeit, Technologie, Industrie, Kultur und Unterhaltung spielt, und dass es einen riesigen internationalen Markt für innovative High-Tech-Freizeitprodukte gibt (Smartphones, Tablet-PCs, Konsolenspiele, tragbare Freizeitgeräte usw.) sowie einen Weltmarkt für Soziale Netzwerke und innovative Online-Dienste, auf denen europäische Unternehmen bislang noch eine untergeordnete Rolle spielen;

18. betont die Bedeutung der Leitinitiativen „Ressourcenschonendes Europa“ und „Industriepolitik“ und der Bemühungen, Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, indem eine Verschiebung hin zu einer CO2-armen, wissensbasierten Wirtschaft unterstützt, der Verbrauch von Energie aus erneuerbaren und nachhaltigen Quellen gesteigert und CO2-Emissionen reduzierende und ressourcenschonendere Technologien und nachhaltige Verkehrssysteme entwickelt werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Unternehmen gefördert wird;

19. weist darauf hin, dass die Welt der Digitaltechnik und die IKT Triebkräfte für Innovationen sind und der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eine wesentliche Voraussetzung auch für alle Europäischen Innovationspartnerschaften ist, da er zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Bürgerbeteiligung beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einführung des Hochgeschwindigkeits-Internets und die Förderung von Initiativen im Bereich der IKT zu beschleunigen, um eine zügige Umsetzung der digitalen Agenda der EU zu gewährleisten;

20. fordert die Kommission auf, diejenigen Technologien gebührend zu berücksichtigen, die die Grundlage für die „intelligenteren“, nachhaltigen Systeme bilden, mit denen Firmen bedarfsnahe Echtzeitdienstleistungen in so unterschiedlichen Sektoren wie Verkehr und Logistik, Bauwesen und Gebäudeverwaltung, Energieverteilung, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen entwickeln können;

21. hebt hervor, dass der Erfolg von Innovations- und Forschungspolitik von folgenden Faktoren abhängt:

§ gezielte Ausrichtung, Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung aller politischen Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel, zur Stärkung der Innovation in Europa beizutragen (zum Beispiel in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beratungsdienste, Arbeitsmarkt, Binnenmarkt, ein gut funktionierendes System zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, Infrastruktur, Steuerinstrumente, Industriepolitik, Beschaffungswesen und Handel, gemeinsame innovative Interaktionen zwischen Dienstleistungs- und Fertigungsunternehmen, unter besonderer Berücksichtigung der KMU);

§ gut koordinierte multidisziplinäre Zusammenarbeit und (finanzielle) Unterstützung auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler und lokaler Ebene;

§ möglichst starke Einbindung aller relevanten Akteure, z. B. KMU, Industrie, Universitäten, Forschungsinstitute, Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO), Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner sowie mögliche neue, die Produktivität begünstigende Formen der Zusammenarbeit zwischen den für das Wissen relevanten Institutionen und der Wirtschaft;

§ Koordinierung, Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen politischen Bereichen, Maßnahmen und Instrumenten, um einer möglichen Fragmentierung und Doppelarbeit aufgrund unkoordinierter Forschungs- und Innovationsarbeit vorzubeugen;

§ Gestaltung eines für innovative Produkte günstigen ordnungspolitischen Umfelds zur Anpassung an die Bedürfnisse des Marktes;

§ Methoden und Verfahren zur eingehenden Bewertung von Maßnahmen, einschließlich Gutachtergremien und Verfahren zur Verbreitung erfolgreicher Experimente;

hebt hervor, dass das Hauptziel der Politik der Innovationsunion darin bestehen sollte, die Koordinierung der Politik und die Kohärenz zwischen ihren verschiedenen Instrumenten zu fördern und Synergien im Bereich der Innovationspolitik zu schaffen, indem ein wirklich ganzheitlicher Ansatz mit Schwerpunkt auf den großen gesellschaftlichen Herausforderungen verfolgt wird;

22. hebt hervor, dass die Handels- und Innovationspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung weltweit umgestaltet werden muss; ist der festen Überzeugung, dass Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der EU-Politik unbedingt notwendig ist und dass die Gestaltung einer neuen Handelspolitik mit einer soliden beschäftigungsfördernden Industrie- und Innovationspolitik im Einklang stehen muss, damit für Wirtschaftswachstum gesorgt wird, das seinerseits mehr und bessere Arbeitsplätze schafft;

23. hebt die Verknüpfung der Leitinitiative Innovationsunion mit dem Jahreswachstumsbericht als entscheidendes Instrument für eine verbesserte Zusammenarbeit hervor, das den jährlichen Fortschritt in den Mitgliedstaaten anzeigt;

24. fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der in den Mitgliedstaaten bestehenden Wirtschaftssysteme und Einbeziehung der Unternehmen ein integriertes System von Indikatoren zu entwickeln, um eine bessere Überwachung und Bewertung des Fortschrittes und der messbaren Auswirkungen der Innovationspolitiken und –Programme zu ermöglichen; fordert die Schaffung verlässlicher Statistiken, die der Überwachung der Entwicklungen bei der Finanzierung von Forschung dienen, und fordert nachdrücklich die Weiterentwicklung des „Innovationsanzeigers“ im Wege internationaler Zusammenarbeit und durch die Entwicklung eines Systems, das stärker auf Indikatoren und Fakten beruht und das die Innovationsfähigkeit der EU in absoluten Zahlen misst und dabei die verfügbaren Ressourcen intelligent nutzt;

25. weist darauf hin, dass Innovation und Kreativität Prozesse darstellen, die bis zu einem gewissen Grad kultiviert, erlernt und verbessert werden können; ersucht daher dringend darum, Innovation und Kreativität stärker in die Bildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten einzubinden; fordert die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von den Mitgliedstaaten bezüglich kreativer und innovativer Lehrpläne und Lehrmethoden bereits angewandt werden;

26. hebt hervor, welch entscheidende Rolle Umweltinnovationen für die Erreichung der EU-Ziele für 2020 spielen werden; fordert daher die Annahme eines ehrgeizigen Aktionsplans für Umweltinnovationen, in dem Maßnahmen für die Einführung von Umweltinnovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette vorgeschlagen werden, einschließlich des Designs, und eine Erhöhung der Mittel für Initiativen in diesem Bereich durch das Wettbewerbs- und Innovationsprogramm;

27. ist der Ansicht, dass die EU ihre Bewertungsmethoden für Innovationen verfeinern und dabei berücksichtigen sollte, dass nicht alle Bereiche anhand der gleichen Kriterien beurteilt werden können, weil Innovationen in der Regel eng mit dem Markt verknüpft sind und über inoffizielle Kanäle entwickelt werden;

28. weist auf die Gefahr hin, dass der Begriff „Innovation“ zu einer bloßen Worthülse verkommen könnte, die allein durch ihre häufige Verwendung ein Gefühl der Selbstzufriedenheit erzeugt; Innovation allein ist jedoch kein Allheilmittel zur Bewältigung wie auch immer gearteter Probleme und lässt sich in Zeiten der wirtschaftlichen und sozialen Krise nicht einfach herbeizaubern; im Gegenteil sollte Innovation eine Konstante in den Bemühungen des öffentlichen und privaten Sektors darstellen und im Wege kohärenter Strategien der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung, Forschung, Industrie, Soziales und Umweltschutz aktiv gefördert werden;

29. würdigt die Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien im Zusammenhang mit Innovationen, zumal Studien gezeigt haben, dass Unternehmen, die Dienstleistungen der Kultur- und Kreativindustrien in größerem Umfang als andere Unternehmen nutzen, erheblich innovativer sind;

30. bekräftigt den Grundsatz der Neutralität des Netzes und offener Standards als Triebkraft der Innovation;

Die Bürger im Mittelpunkt der Innovationsgesellschaft

31. betont, dass die Anliegen der Bürger und das aktive Engagement der Unternehmen die Hauptmotoren der Innovation sind; hebt hervor, dass die Schaffung einer innovativen Gesellschaft daher auf der Beteiligung ihrer Bürger beruhen muss, indem diese durch einen von unten nach oben gerichteten Ansatz und durch die Bereitstellung innovativer Lösungen, mit deren Hilfe der Einzelne zur Ressourcenschonung beitragen kann, in die Lage versetzt werden, ihre Bedürfnisse und ihr kreatives Potenzial einzubringen;

32. stellt nachdrücklich fest, dass eine Kultur des Lernens, der Wissbegier und der Risikobereitschaft geschaffen werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, sich ernsthaft für die Herbeiführung eines Bewusstseinswandels im Sinne einer innovativen und von Neugier getriebenen Denkweise, größerer Risikobereitschaft und größerer Toleranz gegenüber Fehlschlägen einzusetzen, indem sie nachhaltigeres Verbraucherverhalten unterstützt und die Beteiligung der Bürger und Unternehmen an Innovationen und ein offenes Innovationssystem aktiv fördern; betont, dass Innovation ein Prozess ist, der weder gänzlich von Regierungen gesteuert werden kann noch sollte und günstige Bedingungen benötigt, die genügend Flexibilität für die Bewältigung unvorhergesehener Entwicklungen ermöglichen;

33. ist der Auffassung, dass der Fortschritt des Wissens und seiner vielfältigen Anwendungen eine offene und partizipative Bewertung der ethischen, sozialen und politischen Auswirkungen dieser Anwendungen nicht entbehrlich macht; weist auf die Notwendigkeit hin, die Wissenschaftskultur in der Bevölkerung im Allgemeinen zu fördern und zu verbreiten;

34. vertritt die Auffassung, dass die Initiativen zur Förderung des wissenschaftlichen Dialogs und der Übermittlung der Ergebnisse an einen möglichst großen Adressatenkreis, auch über die Wissenschaftsgemeinde hinaus, durch die Aufwertung der Rolle der Zivilgesellschaft in der Forschung unterstützt werden müssen;

35. hält es für vorrangig, auf regionaler Ebene die Entwicklung einer Innovationskultur zu fördern, einerseits bei den Unternehmern, den jungen Menschen in einer Berufsausbildung und den Arbeitnehmern, andererseits bei den Unternehmenspartnern, die bei den Aktivitäten der Unternehmen eine Rolle spielen, etwa den regionalen öffentlichen Entscheidungsträgern, den Forschungszentren, den Unternehmensclustern und Finanzierungsgremien, die die Innovationsfähigkeiten der Unternehmen in ihren Regionen, vor allem der KMU einschließlich der Kleinstunternehmen und der Handwerksbetriebe, vielfach nicht genügend kennen;

36. hebt hervor, dass die Einbeziehung der Bürger mit dem Ziel der Innovation ein ausreichendes Verständnis des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Herausforderungen voraussetzt; ruft dazu auf, die Verbreitung wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse zu stärken; betont die Bedeutung der ständigen Weiterbildung, aber auch zielgerichteter Maßnahmen für Bevölkerungsgruppen, die weniger leichten Zugang zu Wissenschaft und Technologie haben, insbesondere die Bewohner ländlicher Gebiete;

37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsmodelle zu fördern, die auf Innovation und Kreativität aufbauen und Arbeitsplätze für Hochqualifizierte in Europa schaffen und sichern;

38. hebt die Notwendigkeit hervor, bei sozialen Innovationen einen von unten nach oben gerichteten Ansatz zu verfolgen und ein offenes Umfeld für kreative Ideen zu fördern, um das Produktivitätswachstum anzukurbeln, Arbeitskräften mehr Mitspracherecht zu verleihen und Lösungen für unerfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse (wie zum Beispiel Eingliederung und Immigration) zu entwickeln;

39. fordert dazu auf, die gegenwärtige Vorfinanzierung zu ergänzen durch neue Finanzierungsmechanismen, wie z. B. Wettbewerbe um Auszeichnungen oder Preise als Innovationsanreize für europäische Innovatoren (Einzelpersonen oder Teams), um ihre Ideen und Neuschöpfungen beispielsweise in sozial wertvollen Bereichen zu fördern und zu honorieren mit dem Ziel, Wissen als öffentliches Gut zu schaffen; fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit zu prüfen, ein Pilotprojekt für ein solches Prämierungssystem innerhalb des Europäischen Pilotvorhabens der Innovationspartnerschaft zum gesunden Altern zu initiieren;

40. hebt hervor, dass es bei gesellschaftlichen Innovationen um neue und wirksame Lösungen für dringende gesellschaftliche Bedürfnisse geht, die von Einzelpersonen oder Organisationen geschaffen werden, die einem sozialen und nicht unbedingt kommerziellen Gebot folgen; hebt hervor, dass gesellschaftliche Innovationen eine Gelegenheit für Bürger aus allen Bereichen bietet, ihr Arbeits- und Lebensumfeld zu verbessern, und damit zur Stärkung des europäischen Sozialmodells beitragen könnten;

41. hebt hervor, welche Bedeutung der sozialwirtschaftlich organisierte Sektor (Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen) für gesellschaftliche Innovationen hat, wenn es darum geht, Möglichkeiten auszuloten und zu nutzen, um nicht vom Markt und herkömmlichen Unternehmensformen gedeckten Bedürfnissen zu entsprechen;

42. vertritt die Auffassung, dass die EU-Innovationsstrategie das Potenzial von Arbeitnehmern freisetzen sollte, indem auch nicht akademisch gebildete Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, in verschiedene Arten von EU-Programmen und Innovationsprojekten einbezogen zu werden und daran mitzuwirken;

43. weist darauf hin, dass die Strategie der Innovationsunion die Bedeutung von Ideen, Vorschlägen und Kompetenzen „gewöhnlicher“ Arbeitnehmer hinsichtlich Innovationen anerkennen muss; stellt fest, dass in mehreren Studien darauf hingewiesen wird, dass von Arbeitnehmern ausgehende Innovationen nicht nur gut für die Unternehmen sind, sondern auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöhen und – wenn sie richtig umgesetzt werden – tatsächlich Stress verringern können;

44.     fordert die EU und die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, das Pilotprojekt zum Thema gesellschaftliche Innovation zu starten und die Forschungsarbeiten zu diesem Thema zu fördern und öffentliche Mittel zur Förderung dieser Innovationen sowie zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften bereitzustellen, die als Grundlage für künftige Maßnahmen in diesem Bereich dienen könnten; hebt hervor, dass gesellschaftliche Innovation Teil von Finanzierungs- und Unterstützungsprogrammen sein sollte, wie z. B. des Europäischen Sozialfonds, der Rahmenprogramme (RPs) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (RWI);

45. betont die Bedeutung der medizinischen Forschung, die in Verbindung mit innovativen Anwendungen zu Wachstum und zum Wohlergehen in einer alternden Gesellschaft beitragen wird; unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen universitären Forschungseinrichtungen und der Medizinindustrie, damit Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, die die EU-Bürger im nächsten Jahrzehnt dringend benötigen werden;

46. fordert die Kommission auf, die Mittel des Gemeinsamen Strategischen Rahmens für die EU-Finanzierung in den Bereichen Forschung und Innovation einzusetzen, um die nachhaltige Verwirklichung der Infrastruktur für Forschung in der biologischen und medizinischen Wissenschaft als öffentliche FuE-Dienstleistung zu gewährleisten, mit dem Ziel einer besseren Lebensqualität für die Bürger, was eine Möglichkeit des weiteren Aufbaus einer wissensbasierten Gesellschaft darstellt, die die gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa bewältigen kann;

47. vertritt die Ansicht, dass eine starke Schwerpunktsetzung auf die Innovationspolitik eine Gelegenheit für die Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Dienstleistungen in bereits bestehenden und neu aufkommenden Bereichen sowie in einer Reihe von Sektoren des wirtschaftlichen und sozialen Lebens darstellt, und dass hier Qualität und Effizienz, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ebenso wie der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert werden müssen;

48. vertritt die Auffassung, dass eine bessere Koordinierung der Bemühungen im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation keine Desinvestition oder Unterinvestitition in die wissenschaftliche Kapazität bestimmter Mitgliedstaaten oder Regionen mit sich bringen darf, sondern dass sie Investition in die Entwicklung einer soliden und kohärenten FuEuI-Basis in den einzelnen Ländern und Regionen bewirken muss, wobei deren Besonderheiten und unterschiedliche Entwicklungsniveaus berücksichtigt werden, da dies die Bedingung für die Förderung wünschenswerter Synergien und einer fruchtbaren Zusammenarbeit ist;

49. unterstreicht die Bedeutung einer Modernisierung des Bildungswesens; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Fähigkeiten und die Ausbildung von (jungen) europäischen Bürgern in unternehmerischer und quantitativer Hinsicht zu verbessern, indem die Themen Unternehmertum, Kreativität und Innovation in alle Ausbildungsbereiche integriert werden und das Humankapital gestärkt wird, um es ihnen zu ermöglichen, im Bereich der Innovation eine aktive Rolle zu übernehmen, z. B. durch das Programm der Kommission mit dem Titel „Erasmus für Jungunternehmer“, und dabei das Handwerk als Schlüsselelement der Innovation zu bewahren;

50. fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen für die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen zu erstellen, und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu fördern, um den Eintritt von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zu einer innovativen wissensgestützten Gesellschaft, zur Entwicklung der angewandten Forschung und zu besseren Perspektiven für Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

51  stellt fest, dass es in Krisenzeiten unbedingt notwendig ist, junge Menschen für die neuen Typen der Arbeitsplätze zu gewinnen, und sicherzustellen, dass Qualifizierungsprogramme den Zugang von jungen Menschen zum Arbeitsmarkt fördern, so dass sie ihr Jobpotenzial optimal nutzen können, die hohe Arbeitslosigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern unter 25 Jahren bekämpft wird und die Kenntnisse der jungen Generation bei der Verwendung neuer Technologien gewinnbringend genutzt werden;

52. fordert, Qualifikationsdefizite in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu beseitigen; betont die Bedeutung der Steigerung des Schulungsniveaus, der Verbesserung des Zugangs zu lebensbegleitendem Lernen und beruflicher Bildung, der Förderung der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer, bei der Formen des Zugangs und der Durchführung der Initiativen eingeplant sind, die integrativ sind und Frauen nicht diskriminieren; vertritt jedoch die Ansicht, dass sich diese Initiativen mehr als bisher vorrangig an gering qualifizierte Beschäftigte richten sollten, die Gefahr laufen, infolge der Einführung der neuen Technologien ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und an diejenigen, die entlassen wurden, da sie nicht über die Kompetenzen verfügen, die im Zuge der Umstrukturierung und Umstellung gefragt sind; erinnert auch daran, dass alle Schulungsmaßnahmen auf allen Schulungsebenen wirksamer zur Verbesserung der Kreativität, der Innovationstätigkeit und des Unternehmertums entwickelt werden müssen;

53. betont die Bedeutung der Steigerung des Niveaus des lebenslangen Lernens und der Entwicklung von Schulungsmaßnahmen für alle zur Verbesserung der Öko-Innovationstätigkeit und des Unternehmertums, damit die Arbeitskräfte ihre Qualifikationen auf der Grundlage von kompetenzorientierten Ausbildungskonzepten an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in einer nachhaltigeren Wirtschaft ausrichten können; fordert die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer auf, das Qualifikationsmanagement, die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen als gemeinsame Verantwortung anzuerkennen, wie dies die Sozialpartner in der Rahmenvereinbarung von 2002 über das lebenslange Lernen bekundet haben;

54. hält es angesichts des Mangels an Studierenden wissenschaftlicher und technologischer Fächer für notwendig dafür zu sorgen, dass Studierende nicht aus wirtschaftlichen Gründen das Studium abbrechen müssen oder in der Wahl der Bildungseinrichtung eingeschränkt sind, sodass es weiterhin den Zugang zu Bankkrediten zu fördern gilt, wobei diese Kredite von den Mitgliedstaaten teilfinanziert werden können;

55. betont die Notwendigkeit, „schlafende Innovationsträger“ insbesondere bei den KMU aufzuspüren; verweist auf die wichtige Rolle der Interessenverbände bei der Entdeckung „schlafender Innovationsträger“, die Anreize schaffen, Beratung bereitstellen und Innovationen fördern; ist der Ansicht, dass diese Verbände gestärkt werden sollten und für sie ein Programm entwickelt werden sollte, das auf die Verbesserung von Ausbildung, Qualifikationen und Kenntnissen abzielt, und dass die Bedeutung von Modellen der doppelten Berufsbildung für zwei Berufe in Zukunft steigen sollte;

56. weist darauf hin, dass ein Mindestmaß an grundlegenden Fertigkeiten und eine gute Allgemeinbildung erworben werden müssen, um die Fähigkeit zur Anpassung an das berufliche Umfeld zu verbessern; betont, dass dem Spracherwerb in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung zukommt;

57. fordert die Mitgliedstaaten auf, Zentren einzurichten, in denen Innovationen tatkräftig vorangetrieben werden, entsprechende Bedingungen zu schaffen und den Aufbau stärkerer Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, bei der Ausarbeitung der Lehrpläne aber auch den Anforderungen der Unternehmen Rechnung zu tragen;

58. ist der Ansicht, dass es insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Innovationen in allen Bereichen unbedingt nötig ist, Programme zur Förderung der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Kenntnisse aufzulegen;

59.  unterstützt den Vorschlag des Ausschusses der Regionen, ein „virtuelles Kreativitätsnetz“ zu schaffen, das allen offen steht – Unternehmen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zentralen öffentlichen Einrichtungen, dem Privatsektor und den Bürgern – und das Beratung, Unterstützung und Zugang zu Risikokapital und technischen Dienstleistungen bieten würde; verweist darauf, dass ein virtuelles Netz den zusätzlichen Vorteil bietet, dass es der Bevölkerung von Inseln, Gebieten in äußerster Randlage, ländlichen Gebieten, Bergregionen und dünn besiedelten Gebieten einen leichteren Zugang zur Beratung durch Experten, zu Bildung und Wissen, zur Hilfe für Unternehmen und zur finanziellen Orientierung verschaffen würde;

60. ermutigt die Kommission, große Fortschritte bei der Verbesserung der Berufsaussichten von Forschern zu machen und ihre Mobilität zwischen verschiedenen Bereichen der Forschung und über nationale Grenzen hinweg zu erhöhen; geht davon aus, dass dies dazu beitragen würde, eine angemessene Zahl an Forschern auch in der Zukunft sicherzustellen und die Qualität von Forschung und Innovation in der EU erhöhen; ist der Auffassung, dass für Forscher in der gesamten EU eine angemessene Ausbildung sowie attraktive Laufbahnbedingungen geboten und Mobilitätshemmnisse beseitigt werden sollten;

61. weist darauf hin, dass gesellschaftliche Innovationen eine Herausforderung an das Humankapital darstellen, in deren Zusammenhang die Universitäten durch Bildung, lebenslanges Lernen, Forschung, Innovation und Unternehmertum eine verstärkte Rolle spielen müssen; betont, wie wichtig offenere und modernisierte Universitäten sind und dass Universitäten bei der Festlegung strategischer Prioritäten und eines selbstbestimmten Vorgehens als Reaktion auf gesellschaftliche Prioritäten größerer Autonomie bedürfen;

62. betont die Notwendigkeit, zur Sicherstellung einer stärkeren Integration der Bestandteile des Wissensdreiecks Maßnahmen zu fördern, die eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungssystemen und Wirtschaft bei der Entwicklung neuer Lehrpläne und der Festlegung der Curricula für Doktorandenprogramme bewirken;

63. fordert die Kommission auf, eine digitale Plattform zum Thema „Offene Innovation“ zu schaffen, auf der europaweite politische Probleme benannt sowie Ideen und Lösungen von Bürgern und Interessengruppen aus ganz Europa vorgebracht werden können;

64. stellt fest, dass an Universitäten Fähigkeiten fehlen, was eine verbesserte und proaktive Interaktion mit dem Unternehmenssektor betrifft; fordert die Kommission auf, ein neues europaweites Programm für die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften an Universitäten, Technologietransfer-Beauftragten und im Bereich Technologie-Brokering Tätigen zu initiieren und Leitlinien für die Professionalisierung solcher Berufslaufbahnen an Universitäten herauszugeben;

Vereinfachung, Defragmentierung, Finanzierung und Standardisierung

65. hebt hervor, dass bedeutende Opportunitätskosten mit traditionelleren EU-Ausgabensektoren verbunden sind, und weist darauf hin, dass strategische Schwerpunkte der Strategie Europa 2020 mit der Haushaltspolitik in Einklang gebracht werden müssen; fordert daher die Zuweisung eines größeren Anteils des EU-Haushalts für FuE und Innovation;

66. hebt hervor, dass der EU-Haushalt für Forschung, Entwicklung und Innovation relativ bescheiden ist im Vergleich zu den Budgets der Mitgliedstaaten, die den Großteil der Finanzierung öffentlicher Forschung ausmachen; fordert daher eine stärkere Betonung von Förderinstrumenten, die eine Hebelwirkung auf nationale Forschungsausgaben, auf private Investitionen und auf Finanzierungen der EIB haben, um die Koordinierung der Bemühungen zu fördern und Investitionen in Höhe der europäischen Zielvorgaben anzuregen;

67. fordert die Kommission auf, bestehende Förderregelungen und unterstützende Strukturen zu kombinieren, um auf ein einfaches und leicht zugängliches System hinzuarbeiten, um Innovationen zu beschleunigen, den Schwerpunkt auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu legen und Fragmentierung und Bürokratie aktiv vorzubeugen;

68. fordert die Kommission auf, die bestehenden Förderregelungen und unterstützenden Strukturen zu bewerten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine einheitliche Anlaufstelle einzurichten, d. h. einen „Service-Schalter“, an dem alle Beteiligten (insbesondere innovative KMU), einschließlich lokaler und regionaler Verwaltungen, Informationen einholen und finanzielle Unterstützung beantragen oder mit möglichen Partnern in Kontakt gebracht werden können;

69. hebt hervor, dass KMU von der ersten bis zur letzten Stufe der Innovation unterstützt werden müssen, damit sie in der Lage sind, Innovationen voranzutreiben und an europäischen Förderprogrammen teilzunehmen;

70. unterstützt Strategien der Internationalisierung von Clustern, um wirkliche Regelungen für die Unterstützung und Begleitung von KMU einzuführen;

71. betont die Notwendigkeit, dass die europäischen Cluster besser sichtbar werden und besser über ihre Erfolge und Ergebnisse unterrichten; schlägt die Schaffung einer Dienstleistungsplattform für innovative KMU durch einen „Cluster-Link“ vor, der verschiedene Cluster und Technologieparks in Europa und der Welt (z. B. im Mittelmeerraum) miteinander verknüpft;

72. betont, dass Investitionen in FuE in Zeiten der Wirtschaftskrise abnehmende Tendenz haben, obwohl die Unternehmen und die Mitgliedstaaten, die in solchen Zeiten am meisten investieren, erwiesenermaßen die größten komparativen Vorteile am Markt erzielen;

73. fordert die Kommission auf, einen einheitlichen politischen Rahmen mit einheitlichen Vorschriften für die Förderung und Finanzierung von Innovationen einzuführen, Synergien zu schaffen und, wo dies möglich ist, Programme zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) zusammenzuführen, fordert die Kommission auf, Innovation zu fördern, indem sie Strukturfondsmittel sowie einen Teil der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik dem Bereich Innovation zukommen lässt und den Finanzsektor zu einer stärkeren Beteiligung ermutigt; erinnert die Mitgliedstaaten daran, ihre Verpflichtung einzuhalten, die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für die Finanzierung klimarelevanter Maßnahmen, einschließlich Innovationsprojekte, zu verwenden;

74. fordert die Kommission auf, fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und Regionen, die sie nutzen wollen, zu erörtern; ist der Ansicht, dass dies zu einer integrierteren und flexibleren Arbeitsweise beitragen und die Effektivität der Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fonds (Strukturfonds und Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung) erhöhen würde;

75. schließt sich der Forderung des Rates nach einem neuen Verhältnis zwischen Vertrauen und Kontrolle sowie zwischen Risikofreudigkeit und Risikovermeidung an und räumt ein, dass Forschung und Innovation ausgesprochen risikoträchtige Tätigkeiten ohne garantierte Ergebnisse sind;

76. macht darauf aufmerksam, dass die am Innovationsprozess Beteiligten mit Auswahlverfahren und -kriterien konfrontiert sind, die sich sowohl zwischen den einzelnen europäischen Programmen als auch zwischen diesen und den einzelstaatlichen Programmen unterscheiden, was bürokratischen Aufwand, hohe Kosten, Zeitverluste und versäumte Chancen bedeutet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der im Europäischen Raum für Forschung und Innovation verwendeten Auswahlverfahren und -kriterien zu bemühen;

77. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament eine externe Evaluierung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen Innovationsinstrumente vorzulegen, also der Technologieplattformen und Gemeinsamen Europäischen Technologieinitiativen, wobei die Evaluierung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte;

78. weist erneut darauf hin, dass es einer erheblichen Erhöhung privater und öffentlicher Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation bedarf, damit die EU-Industrie im Technologiebereich weiter eine führende Rolle spielt und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen wie Verkehr und Energieeffizienz beibehält; weist ferner darauf hin, dass eine stärkere öffentliche Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig ist, um private Investitionen zu mobilisieren;

79. fordert, dass das künftige Rahmenprogramm auf die optimale Nutzung von Forschungsergebnissen abzielt, indem diese durch die Ausweitung der finanzierten Projekte auf die Demonstrations- und Prototypenphasen mit dem Innovationsprozess verknüpft werden;

80. betont die Bedeutung einer verbesserten Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und Programmen, die eine verstärkte Synergie innerhalb der Kette „Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen – Innovation - Schaffung von Arbeitsplätzen“ bewirken;

81. weist darauf hin, dass die administrative und finanzielle Vereinfachung öffentlicher Finanzierungsverfahren, insbesondere innerhalb der Rahmenprogramme der EU, eine Voraussetzung für Stabilität und Rechtssicherheit für die Teilnehmer und folglich für eine stärkere Beteiligung der Industrie darstellen;

82. weist erneut darauf hin, dass Rahmenprogramme weiterhin die Forschungszusammenarbeit in der Industrie unterstützen sollten, da dies industrielle Mittel mobilisiert und sich positiv auf Produktinnovationen auf dem Binnenmarkt auswirkt;

83. drängt auf die Erhaltung einer starken Exzellenzbasis in der Grundlagenforschung, aufbauend auf dem Erfolg des Europäischen Forschungsrats, und auf die Erhaltung einer soliden Grundlage für angewandte wissenschaftliche Forschung und Innovation durch die Schaffung einer Agentur in der Art des Europäischen Forschungsrates für angewandte wissenschaftliche Forschung, wobei die bestehenden Strukturen entsprechend zusammengeführt werden;

84. ist der Auffassung, dass Innovation und Kreativität eine Schlüsselfunktion für den wirtschaftlichen Aufschwung in der Union zukommt und dass die Bedeutung einer Umsetzung der wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüche in der Union in neue Waren und Dienstleistungen nicht unterschätzt werden darf;

85.     erinnert daran, dass Innovation die erfolgreiche Umsetzung von Ideen in die Praxis bedeutet und unterstreicht die grundlegende Verbindung zwischen Innovation und Markt; weist daher darauf hin, dass geeignete Finanzinstrumente verfügbar sein sollten, um die Einführung erfolgreicher Technologien, Dienste und Verfahren auf dem EU-Markt zu beschleunigen, besonders dort, wo es um die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen geht;

86. ist der Auffassung, dass in der EU Forschungsergebnisse zu langsam oder zu wenig wirtschaftlich genutzt werden und empfiehlt, dass Gründerzentren eingerichtet werden, die aktiv Innovationen anstreben, die mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kontakt stehen und deren Aufgabe es ist, die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsergebnisse, beispielsweise durch Kontakte mit Unternehmen oder durch Unterstützung beim Finden von „Business Angels“ oder durch die Anschubfinanzierung zur Gründung neuer Unternehmen zu fördern;

87. betont mit Blick auf die Belebung der Nachfrage nach innovativen Produkten und des Marktes dafür, dass es notwendig ist, Innovationen durch die Schaffung neuer Marktchancen zu fördern;

88. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische Rahmenbedingungen festzulegen und umzusetzen, die darauf abzielen, einen schnellen Zugang für Nutzer überall in der EU zu wertvollen Innovationen zu fördern, wodurch gewährleistet würde, dass neue Innovationen tatsächlich innerhalb vernünftiger Zeiträume zu potenziellen Endnutzern gelangen können;

89. betont die Bedeutung einer Unterscheidung zwischen Innovation und Forschung; weist darauf hin, dass Innovation ein komplexer, themenübergreifender sozioökonomischer Prozess ist, der Bemühungen zur Erhöhung der Ausgaben für F&E, Unterstützung für KMU und von Hochtechnologie-Aktivitäten umfasst und auf die Entwicklung integrierter Systeme auf der Grundlage der Eigenschaften und Besonderheiten der verschiedenen Gebiete ausgerichtet ist;

90. fordert die Kommission auf, Finanzierungsinstrumente enger an nachfrageorientierte Innovationen zu knüpfen und diese Unterstützung verstärkt KMU und neugegründeten Unternehmen zukommen zu lassen, die in einer frühen Phase Zugang zu den EU-Märkten und den internationalen Märkten benötigen; ist deshalb der Ansicht, dass klare und spezifische Teilnahmebedingungen erlassen werden müssen, die Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen vorsehen;

91. betont die Bedeutung von Promotionsprogrammen für die Innovation in Europa und schlägt vor, einen europäischen Rahmen für Promotionsprogramme zu schaffen, die lebenslanges Lernen und die Einbeziehung der Unternehmen in die Unterstützung und Förderung von Forschungsaktivitäten und die Nutzung ihrer Ergebnisse fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen und bürokratischen Hemmnisse zu beseitigen, die den Zugang potentieller Bewerber zu Promotionsprogrammen behindern könnten;

92. fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und Regionen, die sie nutzen wollen, zu prüfen; ist der Auffassung, dass dies zu einem integrierteren und flexibleren Vorgehen beitragen und die Effektivität zwischen den verschiedenen Fonds (Strukturfonds und Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung) erhöhen würde;

93. hebt hervor, dass eine zusammengesetzte Finanzarchitektur sowie die Entwicklung neuer Finanzmechanismen unterstützt werden müssen, einschließlich der Kombination automatischer Instrumente mit zuschussbasierten Instrumenten, um Investitionen zu fördern, die zur Erreichung strategischer FuE-Ziele benötigt werden;

94. begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis 2014 finanzielle Mittel bereitzustellen, um dazu beizutragen, die private Finanzierung, die zur Unterstützung der Innovation in Europa notwendig ist, zu erhöhen und zu fördern;

95. empfiehlt ein verändertes EIB-Mandat, um die Finanzierung risikoreicher marktnaher Forschung und Innovationen zu ermöglichen; fordert die Kommission in diesem Sinne nachdrücklich auf, die erfolgreiche Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility, RSFF) der EIB auszuweiten durch:

§ Erhöhung des Risiko-Garantie-Faktors,

§ Aufstockung der verfügbaren Darlehen und Garantien für Privatunternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die Aktivitäten mit einem höheren finanziellen Risikoprofil in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung durchführen,

§ Bereitstellung weiterer 500 Millionen Euro im Jahr 2011, Erhöhung der derzeitigen Finanzierung von 1 Milliarde Euro auf 5 Milliarden Euro nach dem Jahr 2013 und

§ Diversifizierung der Art der Risikoteilungsstruktur, um den Unternehmen, insbesondere KMU, einen besseren Zugang zu Unternehmensfinanzierungen zu bieten;

96. schlägt die Errichtung eines europäischen Fonds für die Finanzierung von Innovationen vor, um die Kapazität für Investitionen in innovative KMU durch Risikoteilung zu stärken, indem private Ressourcen mobilisiert werden;

97. begrüßt den Vorschlag der Kommission, spezifische Investitionen festzulegen, die auf innovative neugegründete Unternehmen zielen;

98. fordert die Kommission auf, in den künftigen Rahmenprogrammen einen größeren Anteil der marktnahen Forschung, einschließlich Demonstrationsprojekten, hin zu Kredit- und Beteiligungsinstrumenten wie RWI, RSFF und EIF zu verschieben, die mehr Privatkapital mobilisieren können, und KMU europaweiten Zugang zu diesen zu gewähren; betont, dass die Finanzierungslücken für (grenzübergreifende) neugegründete Firmen geschlossen werden müssen;

99. hebt hervor, dass bei der Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten ein umfassendes Verständnis der mit der Unternehmensgröße, der Entwicklungsstufe und dem Tätigkeitsbereich verbundenen Besonderheiten erforderlich sind; fordert zu umgehendem Handeln auf, um die größten Engpässe in der Vorbereitungs- und Anlaufphase zu beseitigen; in dem ein verbesserter Zugang zu Startfinanzierungen, Finanzierungen durch „Business Angels“ und mehr Beteiligungen oder beteiligungsähnlichen Finanzierungen sowohl auf Ebene der EU als auch auf regionaler und lokaler Ebene geschaffen wird;

100. hebt hervor, dass das Entwicklungspotential des Risikokapitals in der Union aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften und Steuersysteme bei weitem nicht ausgeschöpft wurde; begrüßt den Vorschlag der Kommission, sicherzustellen, dass ab 2012 Risikokapitalfonds aus allen Mitgliedstaaten ungehindert in der ganzen EU agieren und investieren können, so dass ein wahrer „EU-Binnenmarkt für Risikokapital“ geschaffen wird;

101.    fordert die Weiterentwicklung von Instrumenten und Mechanismen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Forschungs- und Entwicklungsdiensten (z. B. Innovationsgutscheine) und anderen wissensbasierten Diensten für Unternehmen (Modellierung, Risikobewertung usw.), die entscheidend dafür sind, dass KMU Innovationen vorantreiben und innovative Lösungen auf den Markt bringen;

102.    hebt hervor, welche Vorteile Produktdienstleistungssysteme und funktionsorientierte Geschäftsmodelle für Unternehmen und Öko-Effizienz haben, und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich eine Strategie zu entwickeln;

103.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das gesamte System des Bereichs Innovation im Hinblick auf die Abschaffung unnötiger finanzieller und bürokratischer Hemmnisse neu zu bewerten, etwa in folgenden Bereichen:

§ Zugang von Universitäten und RTO zu Krediten und anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzinstrumenten,

§ Entwicklung von Maßnahmen im Bereich Technologietransfer, die auf der Aufwertung des geistigen Eigentums aufbauen;

104.    bedauert, dass Innovationsprotokolle langen bürokratischen Genehmigungsverfahren unterliegen, die die Innovationstätigkeit verlangsamen, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes einschränken und die Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse in der Medizin aufhalten, wodurch die Vorteile für die Patienten hinausgezögert werden;

105.    hebt hervor, dass der mit Forschern abgestimmten Überarbeitung der Richtlinie über klinische Versuche Vorrang eingeräumt werden muss, um einen verbesserten Regelungsrahmen für die Entwicklung von Medizinprodukten und den Vergleich alternativer Behandlungen mit Medizinprodukten in der klinischen Forschung zu gewährleisten (gemäß den am 6. Dezember 2010 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates betreffend Innovation und Solidarität im Pharmasektor);

106.    hebt hervor, dass der Einsatz neuen Wissens äußerst wichtig ist, um neue und bessere Wege für die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krebs zu schaffen und schnelle Mechanismen zu fördern, um diese Entdeckungen den Patienten zugänglich zu machen;

107.    hebt hervor, dass Innovation im Wissensdreieck wichtig ist, und weist auf die Notwendigkeit hin, eine Innovationskultur in der finanziellen Vorausschau und für die Vorausschau für den Zeitraum nach 2013 zu entwickeln;

108.    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Strukturfonds in der aktuellen Finanzierungsperiode in enger Zusammenarbeit mit den Regionen in bestmöglicher Weise für FuEuI zu nutzen und dabei die großen gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen, Zusammenhalt in den Bereichen Innovation und Forschung anzustreben und die Prioritäten der Strukturfonds mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in Einklang zu bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Förderung intelligenter und stärker zielgerichteter Spezialisierungsstrategien kostspielige Doppelarbeit zu verhindern; vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Regionen geschaffen werden sollten, diese Architektur europäischer Spezialisierung zu fördern;

109.    hebt hervor, dass für Innovationen vorgesehene Kohäsionsfondsmittel aufgrund ungeeigneter administrativer Anforderungen und aufgrund des Bedarfs an ergänzenden Mitteln, die in Zeiten knapper Finanzmittel nicht verfügbar sind, zu einem großen Teil nicht ausgegeben werden; weist darauf hin, dass dies zu dem größer werdenden wirtschaftlichen Abstand zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt, der den Kern der derzeitigen Krise des Euro-Währungsgebiets bildet; fordert eine Reform und Bündelung der Strukturfonds, damit sie für die Neustrukturierung der beteiligten Akteure, insbesondere KMU, zugänglich sind;

110.    ist der Ansicht, dass sich die Festlegung von Benchmarks und Standards als starke Triebkraft für die Förderung von Innovationen und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in mehreren Industriebranchen erwiesen hat; schließt sich der Forderung des Rates an die Kommission an, Vorschläge für die Beschleunigung, Vereinfachung, Kostensenkung und Modernisierung von Standardisierungsverfahren mittels größerer Transparenz und Einbeziehung der Beteiligten zu machen und so zu einer schnelleren europäischen Reaktion auf innovative Entwicklungen auf dem weltweiten Markt zu gelangen; fordert die Kommission auf, erfolgreiche Mechanismen im Bereich Innovation ernsthaft in Erwägung zu ziehen, wie z. B. die Einrichtung offener Standards, durch die Akteure entlang der Wertschöpfungskette integriert werden;

111.    weist darauf hin, dass Normung Innovation und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann, indem der Zugang zu den Märkten vereinfacht und Interoperabilität ermöglicht wird; legt der Kommission nahe, die Bemühungen um die Aufnahme europäischer Normen, insbesondere im Sozial- und Umweltbereich, in künftige Freihandelsabkommen zu verstärken;

112.    hebt deshalb hervor, dass alle Strategien, die für die Umgestaltung Europas mit Blick auf eine Welt nach der Krise vorgesehen sind, vom Ziel der Schaffung sicherer Arbeitsplätze geleitet sein müssen;

113.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, der bei der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms (Sachverständigengruppe) abgegebenen Empfehlung nachzukommen, wonach ein Moratorium für neue Instrumente in Erwägung gezogen werden sollte, bis die bestehenden Instrumente ausreichend weiterentwickelt und in geeigneter Weise bewertet wurden; weist daher darauf hin, dass besonders darauf geachtet werden sollte, Verwirrung durch eine Vielzahl von Instrumenten zu vermeiden;

114.    fordert die Kommission auf, dem Parlament eine externe Bewertung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen Innovationsinstrumente vorzulegen, wie beispielsweise Technologie-Plattformen und Gemeinsame Europäische Technologieinitiativen, und ist der Ansicht, dass die Bewertung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie schon vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte.

115.    weist darauf hin, dass sich die EU für das Jahr 2020 das Ziel gesetzt hat, 3 % des BIP für die Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung aufzuwenden, und erkennt an, dass die wirtschaftliche Erholung der EU nur durch Forschung und Innovation sichergestellt werden kann; fordert die Kommission daher auf zu prüfen, ob den Mitgliedstaaten das verbindliche Zwischenziel gesetzt werden kann, bis 2015 mindestens 1 % des BIP für die Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung aufzuwenden;

116.    weist darauf hin, dass Innovation wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt und dass die Europäische Union rund 1 Million zusätzliche Wissenschaftler anwerben muss, um das in der Strategie Europa 2020 gesetzte Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung (FuE) auszugeben, zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel sich leichter durch eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Wissenschaftlerinnen erreichen lässt, die bei den im öffentlichen Sektor und im Hochschulwesen beschäftigten Wissenschaftlern nur einen Anteil von 39 % und bei den im privaten Sektor Beschäftigten nur einen Anteil von 19 % haben[6];

117.    unterstützt das Ziel, die Zahl der in der Europäischen Union tätigen Forscher bis zum Jahr 2020 um eine Million zu erhöhen und stellt fest, dass diese gewaltige Anstrengung erhebliche multiplikatorische Wirkungen auf die Beschäftigung hätte; ist jedoch gleichzeitig der Auffassung, dass dieses Ziel besonders anspruchsvoll ist und Zielsetzungen für jeden einzelnen Mitgliedstaat sowie zielstrebige Arbeit erforderlich machen würde; stellt fest, dass dem öffentlichen Sektor dazu nicht notwendigerweise ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, so dass – obwohl in Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen großer Bedarf an der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in der Forschung besteht – der größere Teil der neuen Forscher im Privatsektor beschäftigt werden wird; weist darauf hin, dass mehr Aufmerksamkeit auf ihre Innovationsfähigkeit, die Qualität ihrer Ausbildung, die europäische Arbeitsteilung im Bereich der Forschung, die Forschungsressourcen und die Forschungsqualität als auf die Zahl der Forscher gerichtet werden sollte;

118.    begrüßt, dass die Kommission offene und auf Zusammenarbeit ausgerichtete Innovationen im Interesse des langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts unterstützt; begrüßt in dieser Hinsicht die Zusagen der Kommission in Bezug auf die Verbreitung, Weitergabe und Verwertung von Forschungsergebnissen, vor allem dank des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und Daten aus der öffentlich finanzierten Forschung; legt der Kommission nahe, Mittel und Wege zur Verwirklichung dieser Ziele zu finden, und hebt hervor, dass der „Europeana“ in diesem Bereich große Bedeutung zukommt;

Binnenmarkt und geistiges Eigentum

119.    hebt hervor, dass der europäische Binnenmarkt dringend für alle Waren und Dienstleistungen vollendet werden muss, einschließlich innovativer Gesundheitsprodukte, um so den Zugang zu 500 Millionen Verbrauchern zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass eine große Herausforderung für den Europäischen Binnenmarkt in der Fragmentierung der Gesetze und Validierungsprozesse besteht;

120.    hebt mit Nachdruck hervor, dass in einigen Sektoren, wie dem Gesundheitswesen, die Ergebnisse der Forschung immer dann in Innovation umgesetzt wurden, wenn die Wissenschaft dies möglich gemacht hat, weshalb es den Pessimismus der Kommission, was die Innovation betrifft, in vielen Fällen für unbegründet hält;

121.    betont, dass die bestehenden Verfahren der Lizenzvergabe zur Zersplitterung des EU-Binnenmarktes beitragen; stellt fest, dass, zwar gewisse Fortschritte verbucht werden können, allerdings nicht in zufriedenstellendem Maße auf die Nachfrage der Verbraucher nach Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für die grenzüberschreitende Nutzung und Online-Nutzung eingegangen wurde;

122.    weist darauf hin, dass das Ziel der EU in der Förderung der Kultur- und Kreativindustrien – sowohl online als auch offline –besteht, und vertritt die Auffassung, dass das Ziel die breite Nutzung europaweiter Lizenzen im Einklang mit der Nachfrage des Marktes und der Verbraucher sein sollte und – wenn dies nicht innerhalb kurzer Zeit verwirklicht werden kann – eine umfassende Bewertung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden sollte, die erforderlich sind, um alle potenziellen Hindernisse für die Schaffung eines effektiven EU-Binnenmarkts anzugehen, einschließlich des Territorialitätsprinzips;

123.    begrüßt die Überprüfung des Markensystems der Union durch die Kommission und legt ihr nahe, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass Marken im Online- und Offline-Umfeld denselben Schutz genießen;

124.    hebt hervor, dass ein starkes, ausgewogenes und in angemessener Weise umgesetztes Urheberrechtssystem, das zu größerer Transparenz beiträgt und eine Fragmentierung des Markts verhindert, zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für Innovationen gehört; begrüßt die Bemühungen der Kommission, zu verhindern, dass das Recht des geistigen Eigentums ein Hemmnis für Wettbewerb und Innovation darstellt; fordert die Kommission auf, für das Recht am geistigen Eigentum eine umfassende Strategie zu entwickeln und gegebenenfalls Gesetzgebungsinitiativen zu ergreifen, durch die die Rechte von Erfindern einerseits und die Förderung eines weit verbreiteten Gebrauchs von und Zugangs zu Wissen und Erfindungen andererseits in Einklang gebracht werden;

125.    fordert die Kommission auf, vorrangig dafür zu sorgen, dass KMU die Rechte des geistigen Eigentums und die gewerblichen Schutzrechte effizient nutzen können;

126.    ist der Auffassung, dass die Kommission den besonderen Problemen der KMU bei der Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums nach dem mit dem „Small Business Act“ für Europa eingeführten Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ Rechnung tragen sollte, insbesondere durch die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung auf KMU;

127.    vertritt die Auffassung, dass eine gut funktionierende Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mehr Anreize für Unternehmen schafft, innovative Produkte zu entwickeln, und somit für die Verbraucher ein größeres Angebot an Waren und Dienstleistungen schafft;

128.    fordert die Einführung eines ausgewogenen einheitlichen Europäischen Patents; begrüßt unterdessen die breite Unterstützung im Rat für das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit bei dem für 2011 vorgesehenen einheitlichen EU-Patent;

129.    weist darauf hin, dass das gemeinsame europäische Patent und das Statut der Europäischen Gesellschaft so rasch wie möglich eingeführt werden müssen, um den Übergang zu Handelsbeziehungen mit Drittländern zu fördern; betont, dass in Anbetracht des bestehenden wirtschaftlichen Gefälles zwischen den EU- Mitgliedstaaten die Kosten für ein EU-Patent und für die Rechte des geistigen Eigentums gesenkt werden müssen, um sie angesichts der Preise in den USA und Japan wettbewerbsfähiger zu machen;

130.    fordert die Vollendung des Europäischen Forschungsraums – eine Vertragspflicht – bis zum Jahr 2014, um die EU in die Lage zu versetzen, Spitzentalente zu gewinnen und zu halten, die Freizügigkeit von Forschern maximal auszuweiten und die grenzübergreifende Tätigkeit von Forschungs- und Technologieorganisationen sowie die Verbreitung, den Transfer und die Nutzung von Forschungsergebnissen zu fördern; hebt hervor, dass es daher von entscheidender Bedeutung sein wird, angemessene Finanzierungsmechanismen zu entwickeln;

131.    hebt hervor, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die Wissenschaftler dazu ermutigen, in den EU-Mitgliedstaaten zu bleiben, indem attraktive Arbeitsbedingungen in staatlichen Forschungseinrichtungen geschaffen werden;

132.    hält es für eine effiziente Innovations- und Wachstumspolitik für unumgänglich, in solche Forschungsprojekte zu investieren, die auf internationaler Ebene die Mobilität und den Austausch zwischen den Forschern erleichtern und die die Zusammenarbeit zwischen der Welt der Wissenschaft und den Unternehmen stärken („Marie-Curie-Maßnahmen“);

133.    betont, dass sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene unbedingt günstige Voraussetzungen und Anreize dafür geschaffen werden müssen, damit die Absolvierung von Doktoratsstudien, aber auch die Beteiligung an innovativer Forschung gefördert wird, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern und der EU wesentliche Vorteile zu verschaffen, indem ihre Wettbewerbsfähigkeit durch fortschrittliche und innovative Forschung und Studien gestärkt wird;

134.    fordert eine zügige Revision der Rechtsvorschriften über die Gemeinschaftsmarke und in diesem Zusammenhang die Ergreifung angemessener Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Marken im Online- und Offline-Umfeld denselben Schutz genießen;

135.    begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis Ende 2011 einen europäischen Wissensmarkt für die Rechte an geistigem Eigentum und Lizenzen zu entwickeln, was auch den erleichterten Zugang zu nicht genutztem geistigem Eigentum umfasst, unter anderem durch die Förderung der Einrichtung gemeinsamer Patentplattformen und Patentpools;

136.    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bis zum Jahre 2015 Legislativvorschläge vorzulegen, die für die Schaffung eines uneingeschränkt funktionsfähigen digitalen Binnenmarktes erforderlich sind, da dies die Rahmenbedingungen für die Innovation beträchtlich verbessern würde; unterstreicht, dass die Initiativen ehrgeizig sein müssen, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Urheberrecht, e-Handel einschließlich der Verbraucherpolitik für den e-Handel und die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors;

137.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vollendung des Binnenmarktes einschließlich von Maßnahmen zur Förderung eines digitalen Binnenmarktes ins Zentrum der Innovationspolitik zu rücken, da dies bessere Preise und mehr Qualität für die Verbraucher bewirken, die Entwicklung von innovativen Produkten unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU stimulieren und neue Wachstumsmöglichkeiten in der EU auf Leitmärkten schaffen wird;

138.    hebt hervor, dass – wenn ein Binnenmarkt für Innovation das Ziel ist – eine Einigung über Mittel und Wege zur Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren sowie kurzfristigen und langfristigen Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft gefunden werden muss;

Öffentliche Aufträge

139.    erinnert daran, dass öffentliche Aufträge, die 17 % des jährlichen BIP der EU ausmachen, eine wichtige Rolle im europäischen Binnenmarkt und bei der Innovationsförderung spielen;

140.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die öffentliche Auftragsvergabe mit Blick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen strategisch zu nutzen, Innovationen anzuregen und ihre Beschaffungsmittel verstärkt auf innovative, nachhaltige und ökoeffiziente Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auszurichten und dabei zu berücksichtigen, dass das preisgünstigste Angebot nicht immer das wirtschaftlich rentabelste sein muss; fordert die Kommission in diesem Sinne auf

§ in ihren Gesetzesvorschlägen die Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern, die Innovationen ermöglichen, einschließlich einer Prüfung der Möglichkeiten der vorkommerziellen Auftragsvergabe;

§ Möglichkeiten zur Nutzung der Kofinanzierung der EU durch die Strukturfonds als Anreiz für Einrichtungen des öffentlichen Sektors auf regionaler und lokaler Ebene zu schaffen,

§ auf Ebene der Mitgliedstaaten Leitlinien für bewährte Verfahren und Weiterbildungsprogramme für Beschäftigte in der öffentlichen Auftragsvergabe herauszugeben, um die Entwicklung von Kenntnissen im komplexen Bereich der vorkommerziellen Auftragsvergabe im Bereich Innovation zu fördern;

141.    vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass Innovation ein Schlüsselelement der Politik in Bereichen wie Umwelt, Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit und Bildung sein muss; unterstreicht die Notwendigkeit, eine übergreifende Verbreitung und Übernahme von Innovationen im öffentlichen Sektor, in den Unternehmen, vor allem den KMU zu fördern;

142.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Bemühungen des öffentlichen Sektors zu unterstützen, innovative Ansätze festzulegen und das neue Forschungsprogramm zur Innovation im öffentlichen Sektor einzuleiten, beispielsweise in den Bereichen e-Regierung, e-Gesundheitswesen und e-Beschaffungswesen, und auch bewährte Praktiken in der öffentlichen Verwaltung, die die Bürokratie abbauen und die eine bürgerorientierte Politik zum Gegenstand haben, zu verbreiten; unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Sektors im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den digitalen Binnenmarkt;

143.    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, den Einsatz des e-Beschaffungswesens und insbesondere die Nutzung von vorgewerblichen Aufträgen auch in gemeinsamer Form und auf elektronischem Wege zu fördern, wobei immer gebührend auf die Achtung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften als integraler Bestandteil der Innovationsstrategie der EU geachtet werden muss; fordert insbesondere die Kommission auf, als Teil der allgemeinen Überprüfung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen die entsprechenden Regeln zu klären und zu vereinfachen und den Vergabebehörden generell die Möglichkeit zu geben, transparenteren Gebrauch von der vorgewerblichen Vergabe zu machen; fordert ebenfalls die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die transparente Einbeziehung von spezifizierten und wirklichen sozialen und ökologischen Kriterien, Kriterien des fairen Handels und innovative Kriterien in das öffentliche Beschaffungswesen zu ermutigen, ohne das aktive Engagement der KMU im Prozess der Ausarbeitung neuer und innovativer Lösungen zu untergraben, und unter Achtung der geltenden Wettbewerbsvorschriften;

144.    weist darauf hin, dass innovative KMU, abgesehen von weiteren Hemmnissen, Schwierigkeiten haben, Finanzierungen für die Internationalisierung und Kreditversicherungen für den internationalen Handel zu erhalten, und hebt hervor, dass im Rahmen des überarbeiteten „Small Business Act“ und der erwarteten Mitteilung zum Thema internationale Handelspolitik und KMU neue unterstützende Maßnahmen für KMU umgesetzt werden müssen;

145.    hebt hervor, dass im Hinblick auf den Zugang zu den öffentlichen Vergabemärkten internationale Gegenseitigkeit vonnöten ist, wodurch Unternehmen in der EU die Möglichkeit erhalten, auf internationaler Ebene in einen fairen Wettbewerb zu treten;

146.    betont die Notwendigkeit, sich besonders auf die nichttarifären Handelshemmnisse zu konzentrieren, die mit dem fortschreitenden Abbau oder der Abschaffung von Zöllen mehr und mehr zum Haupthindernis für den internationalen Handel werden; erachtet alle Hemmnisse als ungerechtfertigt, die sich aus der inkonsequenten Umsetzung bilateraler und multilateraler Handelsregeln ergeben; erachtet hingegen alle Hemmnisse als gerechtfertigt, die Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden sind, die von nicht handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben und deren Beseitigung der Konsultation der Öffentlichkeit und der öffentlichen Beratung unterliegen muss;

147.    bestätigt, dass der Technologietransfer im Interesse der Entwicklung und im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele eine wichtige Rolle in der europäischen Handelspolitik spielen muss, räumt aber ein, dass die Weitergabe von EU-Fachwissen im Spitzentechnologiebereich an Drittländer von der Kommission überwacht werden sollte, um detailliertere Informationen über Innovationsmuster und künftige Entwicklungen zu erhalten und um unlauteren Wettbewerb zu verhindern;

148.    hebt die bedeutende Rolle hervor, die KMU spielen können, wenn die Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe Anforderungen enthalten, die entsprechend der Größe des beteiligten Unternehmens angepasst werden können (einschließlich der Kapitalanforderungen und des Umfangs der Aufträge);

149.    unterstreicht die Bedeutung einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern; ist der Ansicht, dass ein besserer Zugang der EU-Unternehmen zu Programmen für Forschung und Entwicklung in Drittländern sichergestellt werden muss;

150.    betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten bei Abkommen und Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Technologie, die Drittländer betreffen, konzertiert handeln sollten; ist der Ansicht, dass das Potenzial für Rahmenvereinbarungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern ergründet werden muss;

Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)

151.    erinnert an seine Entschließung vom 11. November 2010 zum Thema EIP:

§ in der das gemeinsame Prinzip der Ressourcenintelligenz in allen EIP festgelegt wird, sodass die auf Ressourcen bezogene Effizienz, ein intelligenter Verbrauch und die effiziente Produktion und Bewirtschaftung entlang der gesamten Lieferkette begünstigt werden,

§ in der das Pilotprojekt im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ begrüßt wird;

152.    hebt hervor, dass die EIP:

§ die begrenzte Zahl großer gesellschaftlicher Herausforderungen nicht überschreiten dürfen und diesen gerecht werden müssen,

§ inspirierend wirken müssen, indem sie ehrgeizige, aber erreichbare Ziele im Sinne von „Mann (oder Frau) auf dem Mond“ vorgeben, die auf die Auswirkungen und auf klare Ergebnisse konzentriert sein und kohärent in konkrete Zielsetzungen umgesetzt werden müssen,

§ Synergien schaffen und den SMART-Grundsätzen folgen müssen,

§ mehr als zwei Politikbereiche (GDs) innerhalb der Kommission betreffen und zwischen diesen koordiniert werden müssen und

§ alle FuEuI-Instrumente und Initiativen umfassen müssen, einschließlich der IKT-Wissens- und Innovationsgemeinschaften, wobei unnötige Doppelarbeit zu vermeiden ist;

§ bei der Auswahl und Entwicklung der künftigen Partnerschaften sowie bei der Festlegung ihrer Verwaltungsmodelle alle relevanten öffentlichen und privaten Partner, einschließlich KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft, entlang der Wertschöpfungsketten einbeziehen müssen;

      fordert die Kommission daher auf, andere Initiativen, die auf dem Prinzip der Europäischen Innovationspartnerschaften beruhen, zu fördern und zu unterstützen;

153.    hält das Ziel der Pilotpartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ bis zum Jahr 2020, die gesunden Lebensjahre um zwei Jahre auszudehnen, für beispielhaft; ist der Ansicht, dass für alle Innovationspartnerschaften klare Ziele gesetzt werden sollten, ohne die die Innovationstätigkeiten ohne Zukunftsbild und Motivation bleiben und es schwieriger ist, messbare Zwischen- und Teilziele aufzustellen;

154.    begrüßt die „Europäischen Innovationspartnerschaften“, mit denen die Investitionen im Bereich FuE erhöht und koordiniert und die öffentliche Auftragsvergabe besser koordiniert werden sollen, um die Einführung von Innovationen auf dem Markt zu beschleunigen; unterstreicht jedoch, dass die Vergabepraktiken so ausgelegt sein sollten, dass sie nicht die privaten Märkte ersetzen oder den Wettbewerb verzerren, sondern eine Hebelwirkung auf diese ausüben, indem sie die Verbreitung von Innovationen fördern, während die Märkte gleichzeitig offen bleiben, um sich in neue Richtungen zu entwickeln;

155.    fordert die Kommission auf, in den Verordnungen für die verschiedenen Fonds für den Zeitraum 2014-2020 Vorschläge vorzulegen, um die Europäische Innovationspartnerschaft konkret zu vereinfachen;

156.    fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich über alle EIP und zweimal jährlich über das erste Pilotprojekt Bericht zu erstatten und verlangt die Einbeziehung des Europäischen Parlaments auf allen Stufen der Umsetzung der EIP;

157.    fordert die Kommission auf, eine Innovationspartnerschaft für Rohstoffe auf den Weg zu bringen;

Die Region als wichtiger Partner

158.    hebt hervor, dass die volle Einbeziehung der regionalen und der lokalen Behörden entscheidend ist, damit die Ziele der Innovationsunion erreicht werden, da diese bei der Zusammenführung von Unternehmen, für das Wissen relevanten Institutionen, öffentlichen Behörden und Bürgern gemäß dem „Standard der vier Diamanten“ eine wichtige Rolle spielen, indem sie als Vermittler zwischen diesen verschiedenen Beteiligten, den Mitgliedstaaten und der EU fungieren; fordert die Kommission daher auf, Diskussionsbereiche und praktische Modalitäten vorzuschlagen, auf deren Grundlage die Regionen – unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips bei gleichzeitiger Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Regionen – daran beteiligt werden können bzw. einen Beitrag dazu leisten können, die am besten geeigneten Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft auszumachen;

159.    nimmt die Ergebnisse des Europäischen Innovationsanzeigers 2009 zur Kenntnis, denen zufolge die Wirtschafts- und Finanzkrise in einzelnen Ländern und Regionen unverhältnismäßige Auswirkungen haben wird, was die Verwirklichung des Ziels der Konvergenz in Frage stellt; weist besorgt darauf hin, dass die derzeitigen Haushaltseinschränkungen, die den Mitgliedstaaten auferlegt wurden, zu umfangreichen Investitionskürzungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation führen können, was nachteilige Folgen haben könnte; teilt die Auffassung, dass die Initiative „Innovationsunion“ alle Länder und Regionen umfassen muss und dass ein „Innovationsgefälle“ zwischen Ländern und Regionen mit stärkerer und anderen mit geringerer Innovationstätigkeit verhindert werden muss;

160.    ruft alle Regionen auf, in Innovationen zu investieren und ihre Innovationsstrategien anzupassen, um deren Effizienz zu steigern, sowie ferner ihr Humankapital aufzuwerten und die Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Unternehmen zur Innovation und internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

161.    weist darauf hin, dass Entscheidungsträger auf regionaler Ebene sich des Potentials für Wirtschaftswachstum bewusst sein müssen, das durch Forschungs- und Innovationstätigkeiten allen Regionen eröffnet wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der größte Teil der Innovationen an der Schnittstelle mit der Praxis (demand- and user-based innovations) entsteht und zum größten Teil aus Mitteln des ERDF finanziert wird; stellt daher fest, dass auch Regionen ohne Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Lage sein sollten, ihre eigenen Innovationskapazitäten zu entwickeln und den größten Nutzen aus den auf regionaler und lokaler Ebene vorhandenen Ressourcen und Trümpfen mit Blick auf das Innovationspotenzial zu ziehen, da die Innovationstätigkeiten weder notwendigerweise noch hauptsächlich der Anwesenheit von Hochschulen bedürfen;

162.    stellt fest, dass die Stimulierung der Innovation auf regionaler Ebene dazu beitragen kann, regionale Ungleichheiten zu verringern; fordert die einzelnen Ebenen (regional, national und EU) gleichwohl auf, ihre Anstrengungen im Rahmen einer Planung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf europäischer Ebene besser zu koordinieren;

163.    weist darauf hin, dass die Innovation sowohl in der Politikgestaltung als auch in der Praxis der Unternehmen und Forschungszentren von grundlegender Bedeutung ist, um die Politik des territorialen Zusammenhalts der EU mit Inhalt zu füllen, und dass sie ihrem Wesen nach ein bestimmendes Element sein kann, um die Kohäsionsziele zu erreichen und die Hindernisse dafür in Regionen mit bestimmten geografischen und demografischen Merkmalen zu überwinden;

164.    hebt den Beitrag der kulturellen Vielfalt im Innovationsprozess hervor; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass der Schutz und die Förderung der regionalen kulturellen Vielfalt einen wichtigen Bestandteil der Innovationspolitik darstellen müssen;

165.    betont die wesentliche Bedeutung der Regionen bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Innovationsförderung auf nationaler Ebene; weist jedoch darauf hin, dass in vielen Ländern auf regionaler/lokaler Ebene nur unzureichende Mittel zur Verfügung stehen und die Mittel, die auf nationaler Ebene für Innovationen bereitgestellt werden, beschränkt sind;

166.    betont, dass das gesamte Innovationspotential der Regionen der EU mobilisiert werden muss, um das in der Strategie „Europa 2020“ formulierte Ziel des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu erreichen, und verweist darauf, dass zukünftige Regionalpolitik diese Herausforderung als vorrangige Priorität behandeln muss; ist der Ansicht, dass diese Festsetzung der Prioritäten auf alle Ziele der Regionalpolitik anzuwenden ist und betont, dass sichergestellt werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas gemessen an globalen Standards gewährleistet ist; fordert, die Industrie für ökologische Innovationen zu gewinnen, da Unternehmer eine sehr wichtige Rolle bei der weiteren Verbreitung ökologischer Innovationen auf regionaler Ebene spielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und nachhaltige Industrien zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer zu informieren, etwa durch das Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten;

167.    betont die Bedeutung des Innovationspotenzials von Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, aber im Rahmen der Östlichen Partnerschaft mit ihr zusammenarbeiten, und fordert die Einbeziehung dieser Staaten in die Initiative zur Innovationsunion;

168.    betont das große Potenzial der Städte in den Bereichen Forschung und Innovation; ist der Auffassung, dass eine intelligentere Städtepolitik sowie die Initiative „Intelligente Städte“ im Bereich Energie auf der Grundlage technischer Fortschritte und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die europäische Bevölkerung zu 80 % in den Städten lebt und sich dort die größten sozialen Unterschiede konzentrieren, zu nachhaltigen wirtschaftlichen Innovationen beitragen würden;

Umsetzung der Strategie

169.    fordert die Europäische Kommission auf, das derzeitige Strategiedokument zur „Innovationsunion“ in einen Maßnahmenplan mit spezifischen Zielen und mit messbaren und terminierten Zielsetzungen umzusetzen; fordert die Kommission auf, regelmäßig die Fortschritte zu überwachen, wobei Hemmnisse bewertet werden und ein Mechanismus geschaffen wird, der Verbesserungen ermöglicht, und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht darüber zu erstatten;

170.    fordert die Kommission auf, spezifische Instrumente der europäischen Innovationspolitik im Vergleich zu den wichtigsten externen Konkurrenten der EU (USA, Japan und die BRIC-Länder) zu bewerten und einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich ihre Erfolge bezüglich Innovationen im Vergleich darstellen;

o

o       o

171.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2010)0398.
  • [2]  Angenommene Texte, P6_TA(2011)0093.
  • [3]  Angenommene Texte, P6_TA(2010)0209.
  • [4]  Angenommene Texte, P6_TA(2010)0223.
  • [5]  Angenommene Texte, P6_TA(2010)0401.
  • [6]  Pressemitteilung „She Figures 2009 – major findings and trends“, Europäische Kommission, 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/519&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.

BEGRÜNDUNG

Große gesellschaftliche Herausforderungen

Gemeinsamkeit macht stark. Gemeinsam Innovationen tätigen, um Lösungen für die gemeinsamen Probleme in Europa zu finden, bedeutet eine größere Bündelung, schnellere Entwicklungen, (Kosten-)Effizienz und stärkere Kreativität. Die Innovationsunion muss nicht nur eine Antwort auf die gemeinsamen gesellschaftlichen Probleme geben, sondern gleichzeitig Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken und Wege aus der Wirtschaftskrise zeigen. Gemeinsam ist den Mitgliedstaaten in dem von Einfuhren abhängigen Europa bewusst, dass wir intelligent und nachhaltig mit Ressourcen und Rohstoffen umgehen müssen, die für die Energieerzeugung, die Industrie oder für die Nahrungsmittelerzeugung notwendig sind. Auch die alternde Bevölkerung ist eine Herausforderung, vor der fast jedes Land in der EU steht. Eine gemeinsame Vorgehensweise, die schneller zu Ergebnissen führt, könnte bewirken, dass wir alle mehr gesunde Lebensjahre haben und dass wir eine bessere Betreuung und bessere Arzneimittel bekommen, gleichzeitig aber auch die Kosten im Zaun gehalten werden. Mittlerweile sind die Volkswirtschaften in Europa so sehr miteinander verbunden, dass nicht nur die Stabilität des Euro eine gemeinsame Vorgehensweise erfordert, sondern auch die Stärkung der Wettbewerbskraft der Mitgliedstaaten. Ein gemeinsamer Weg hin zu einer gerechten und stabilen Wirtschaft.

Menschliche Kreativität: die Freiheit zur Innovation

Die Menschen sind kreativ und müssen die Möglichkeit bekommen, selbst an der Verbesserung ihres Umfeldes und der Gesellschaft mitzuwirken. Diese soziale Innovation trägt, wie aus jüngsten Studien hervorging, zu 75% zum Erfolg der technologischen Erneuerung bei. Es ist daher von unschätzbarem Wert, wenn den Ideen von Arbeitnehmern zur Verbesserung der Arbeitsabläufe Rechnung getragen wird. Die Bürger sind selber Innovatoren, zum Beispiel als Entwickler von Anwendungen für das iPhone, das nicht in Europa entwickelt wurde, aber auch ihr Verhalten und ihr Konsum steuern Innovation. Daher ist es wichtig, dass Menschen die Möglichkeit erhalten und auch wahrnehmen, selbst Einfluss auszuüben und den Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft mit zu gestalten, zum Beispiel durch die Verbesserung erneuerbarer Energieanwendungen im Kleinen. Verhaltensänderungen, nicht zuletzt ein verändertes Konsumverhalten, können der Innovation starke Impulse verleihen.

Was sind die Vorteile der Innovation für die Bürger?

Soll das Wohlstandsniveau in Europa gehalten werden, muss der Schwerpunkt auf Innovation gelegt werden, d.h., es müssen nachhaltige Alternativen für vorher verwendete Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gefunden werden.

Schnellere Lösungen für eine bessere Betreuung alters- und wohlfahrtsbedingter Krankheiten, Mobilität im Alter – dies sind nur einige Beispiele für die Vorteile, die die Zusammenarbeit in Europa dem Bürger bieten muss. Ziel der Pilot-Innovationspartnerschaft im Bereich “Aktives und gesundes Altern” sind zwei zusätzliche gesunde Lebensjahre für jeden europäischen Bürger im Jahr 2020.

Schwerpunkt

Klare Entscheidungen und anspruchsvolle Ziele sind für die Stimulierung von Innovation von ausschlaggebender Bedeutung. Dies gelingt, wenn Schwerpunkte gesetzt werden und Zusammenarbeit in der Politik stattfindet. Wenn Innovationen Lösungen für so viele Probleme bieten sollen, muss eine entschiedene Politik entwickelt werden, um Kreativität zu stimulieren, die kurzfristig in Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Bewegungen umgesetzt werden kann.

Was ist Innovation und was muss besser werden?

Bis vor kurzem wurde Innovation ein einem Atemzug mit Forschung genannt und es wurden nur High-Tech-Produkte als Innovationen betrachtet. Innovation umfasst aber viel mehr und äußert sich in einer erfolgreichen Umsetzung einer Idee in ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder eine Bewegung. Forschung ist eine wichtige Quelle für Innovation, aber Innovation speist sich aus mehr Quellen als der Forschung. So gibt es zum Beispiel die plötzliche brillante Idee, die direkt in ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder eine Bewegung umgesetzt werden kann (man denke nur an Facebook).

Damit Ideen einfach auf den Markt gebracht oder in die Praxis umgesetzt werden können, ist Folgendes notwendig:

1.  ein besserer Zugang zu Krediten und finanzieller Unterstützung;

2.  mehr Investitionen in F&E&I auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene durch staatliche und private Partner;

3.  klare Regeln mit einer langfristigen Perspektive;

4.  einfache Zulassungsverfahren zu europäischen oder nationalen Förderprogrammen, Verringerung des Verwaltungsaufwands:

o eine einzige Anlaufstelle (‚one-stop-shop’) als Zugangsschalter zu den europäischen Förderprogrammen, damit die Antragstellung für Unternehmer (vor allem KMU), Forschungsinstitute, Universitäten und sogar für regionale und lokale Behörden weniger komplex wird. Diese Stelle kümmert sich nicht nur um die Frage der Finanzierung, sondern auch um passende Partner oder um Kooperationsnetze;

o Zusammenlegung von Förderprogrammen, wo dies möglich ist. Viele Programme überschneiden sich. Fragmentierung von Mitteln bedeutet in der Regel auch Fragmentierung der Schwerpunkte;

o weniger Kontrollen bei den Finanzierungsanträgen, mehr Fachkenntnis bei der Gewährung der Finanzierung und mehr Vertrauen im Nachhinein;

5.  gute Zusammenarbeit zwischen EU, nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Forschungsinstituten, Universitäten, Unternehmen und nicht zuletzt den Bürgern;

6.  Förderung der quantitativen Fertigkeiten im Unterricht (naturwissenschaftliche Fächer), mehr Aufmerksamkeit für Unternehmen in den Studien und ein größerer Austausch zwischen Fachgebieten und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Forschung und Unternehmen;

7.  ein billiges und einfaches europäisches Patent, durchführbare Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und ein europäisches System zum Austausch nicht genutzter Patente;

8.  ein echter europäischer Binnenmarkt, da Innovationen bei einem Zugang zu einem Markt mit 500 Millionen Bürger mehr Aussicht auf Erfolg haben. Derzeit gelangen manche Innovationen nicht über die Grenze, aufgrund komplexer Zulassungsverfahren und unterschiedlicher Vorschriften in dem anderen Mitgliedstaat. Unter Binnenmarkt muss man auch Märkte verstehen, die bis vor kurzem eher national bedient wurden, zum Beispiel innovative Gesundheitsprodukte, die ja gerade zu einem gesunden und aktiven Altern beitragen können;

9.  ein flexibles öffentliches Auftragswesen für (nachhaltige) Innovation. Probleme in Bezug auf einzige Anbieter und die Veröffentlichung des geistigen Eigentumsrechts müssen gelöst werden, auch in der vorkommerziellen Phase.

Europäische Politik

Die europäische Politik muss stärker auf die konkrete Festlegung und Verwirklichung von Zielen im Bereich der großen gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet werden. Derzeit ist die Politik zur Förderung der Innovation noch zu fragmentiert und vor allem auf die Forschung konzentriert. Die Forschung sollte dabei weiterhin im Zentrum der Aufmerksamkeit bleiben, und das Ziel, 3% des BSP für Forschung aufzuwenden, muss erreicht werden. Darüber hinaus müssen jedoch auch andere Prozesse, die zu (sozialer) Innovation führen, in anderen Politikfeldern unterstützt werden. Ein ganzheitlicher und kompakter Ansatz im Bereich der Innovation ist notwendig in der Politik.

Europäische Innovationspartnerschaften

Die Kommission schlägt Innovationspartnerschaften vor, damit schneller Lösungen für große gesellschaftliche Herausforderungen gefunden werden. Mit diesen Partnerschaften sollen vor allem Synergien zwischen bereits vorhandenen Innovationsentwicklungen bewirkt und Probleme gelöst werden, die einer schnelleren Innovation abträglich sind. Diese Partnerschaften müssen dem SMART-Prinzip entsprechen, d.h. sie müssen spezifisch, messbar, angemessen, erreichbar und terminierbar (Specific, Measurable, Attainable, Realistic, Timely) sein. Diese Partnerschaften müssen den drei großen gesellschaftlichen Herausforderungen gleichermaßen entsprechen, um eine Fragmentierung zu vermeiden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (17.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Inese Vaidere

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Internationalisierung und Innovation wichtige Triebkräfte für die externe Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum, und damit entscheidend für die Ziele der EU-Strategie 2020 sind;

2.  betont die Bedeutung klimaschutzwirksamer und energiesparender Technologien im Bereich erneuerbare Energiequellen beim Übergang zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft; verweist auf die Spitzenposition der EU in vielen Schlüsselsektoren für eine klimafreundliche und ressourcenschonende industrielle Produktion; ersucht die Kommission, Strategien für Internationalisierung und Innovation in diesen Sektoren zu definieren;

3.  hebt hervor, dass die Handels- und Innovationspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung weltweit umgestaltet werden muss; ist der festen Überzeugung, dass Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der EU-Politik unbedingt notwendig ist und dass die Gestaltung einer neuen Handelspolitik mit einer soliden beschäftigungsfördernden Industrie- und Innovationspolitik im Einklang stehen muss, damit für Wirtschaftswachstum gesorgt wird, das seinerseits mehr und bessere Arbeitsplätze schafft;

4.  betrachtet es als wesentlich für die Entwicklung einer wettbewerbskonformen Handelspolitik, bis 2020 das Investitionsziel von 3 % des BIP der EU in Forschung und Entwicklung umzusetzen;

5.  weist darauf hin, dass Normung Innovation und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann, indem der Zugang zu den Märkten vereinfacht und Interoperabilität ermöglicht wird; legt der Kommission nahe, die Bemühungen um die Aufnahme europäischer Normen, insbesondere im Sozial- und Umweltbereich, in künftige Freihandelsabkommen zu verstärken;

6.  hebt deshalb hervor, dass alle Strategien, die für die Umgestaltung Europas mit Blick auf eine Welt nach der Krise vorgesehen sind, von der Schaffung sicherer Arbeitsplätze geleitet sein müssen;

7.  vertritt die Ansicht, dass bei den Innovationsmaßnahmen der EU in erster Linie auf Folgendes geachtet werden muss: die Unterstützung neu gegründeter Unternehmen und die Förderung von Skaleneffekten bei umweltverträglichen und energiesparenden Produktionsverfahren und Technologien mit niedrigen CO2-Emissionen, den Schutz finanziell tragbarer Rechte des geistigen Eigentums, die Verbesserung der Zugänglichkeit von Fördermitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren internationaler Präsenz, die Liberalisierung geschützter Märkte, die Stabilisierung der Wechselkurse, die Förderung des Rechtsschutzes von EU-Unternehmen in Drittländern und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb, Piraterie und Produktfälschung;

8.  hält es für eine effiziente Innovations- und Wachstumspolitik für unumgänglich, in solche Forschungsprojekte zu investieren, die auf internationaler Ebene die Mobilität und den Austausch zwischen den Forschern erleichtern und die die Zusammenarbeit zwischen der Welt der Wissenschaft und den Unternehmen stärkt („Marie-Curie-Maßnahmen“);

9.  stellt fest an, dass soziale Herausforderungen ein wichtiger Schwerpunkt der Innovationsunion bleiben werden; betont, dass deren übergeordnetes Ziel die langfristige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der EU sein sollte;

10. stellt fest, dass die Beschränkung der Priorisierung von Innovationen auf begrenzte Bereiche vermieden werden sollte, um auf lange Sicht kein wertvolles Innovationspotenzial zu verlieren;

11. betrachtet die EU-Märkte für öffentliche Aufträge als wichtigen Faktor bei der umfassenden Einführung neuer umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen; bedauert, dass unsere internationalen Partner ihre eigenen Märkte für öffentliche Aufträge nicht in der gleichen Weise für EU-Unternehmen geöffnet haben wie der EU- Binnenmarkt für Drittlandsunternehmen geöffnet wurde;

12. betont die Notwendigkeit, sich besonders auf die nichttarifären Handelshemmnisse zu konzentrieren, die mit dem fortschreitenden Abbau oder der Abschaffung von Zöllen mehr und mehr zum Haupthindernis für den internationalen Handel werden; erachtet alle Hemmnisse als ungerechtfertigt, die sich aus der inkonsequenten Umsetzung bilateraler und multilateraler Handelsregeln ergeben; erachtet hingegen alle Hemmnisse als gerechtfertigt, die Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden sind, die von nicht handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben und deren Beseitigung der Konsultation der Öffentlichkeit und der öffentlichen Beratung unterliegen muss;

13. befürwortet die Vereinfachung aller Richtlinien, die zur Innovationsfähigkeit und Gründung von KMU beitragen; unterstützt die Einrichtung einer europäischen Dienststelle zur Erleichterung von Innovationspartnerschaften; erachtet die politische und die verstärkte finanzielle Unterstützung als äußerst wichtig für die Förderung von Innovationen, besonders bezüglich der Vernetzung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), durch die die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung, Marketing und Internationalisierung innerhalb branchenspezifischer Gruppierungen begünstigt wird;

14. weist darauf hin, dass das gemeinsame europäische Patent und das Statut der Europäischen Gesellschaft so rasch wie möglich eingeführt werden müssen, um den Übergang zu Handelsbeziehungen mit Drittländern zu fördern; betont, dass in Anbetracht des bestehenden wirtschaftlichen Gefälles zwischen den EU- Mitgliedstaaten die Kosten für ein EU-Patent und für die Rechte des geistigen Eigentums gesenkt werden müssen, um sie angesichts der Preise in den USA und Japan wettbewerbsfähiger zu machen;

15.  bestätigt, dass der Technologietransfer im Interesse der Entwicklung und im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele eine wichtige Rolle in der europäischen Handelspolitik spielen muss, räumt aber ein, dass die Weitergabe von EU-Fachwissen im Spitzentechnologiebereich an Drittländer von der Kommission überwacht werden sollte, um detailliertere Informationen über Innovationsmuster und künftige Entwicklungen zu erhalten und um unlauteren Wettbewerb zu verhindern;

16. stellt fest, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Bemühungen um Energieeffizienz und Entmaterialisierung der Industrieproduktion eine aktive Politik der weltweiten Verbreitung neuer Technologien voraussetzt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Kader Arif, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Cristiana Muscardini, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Elisabeth Köstinger, Miloslav Ransdorf, Michael Theurer, Inese Vaidere, Jarosław Leszek Wałęsa

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (18.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise
(2010/2245(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Sari Essayah

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass es notwendig ist, das Verständnis über die gesellschaftlichen Herausforderungen zu verbessern und ist der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Innovationsförderung neu ausgerichtet und zur Lösung dieser Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcen- und Energieeffizienz, Gesundheit und demografischer Wandel genutzt werden sollten; betont die Bedeutung von Synergieeffekten zwischen innovativer Beschäftigungspolitik und der Entwicklung von Fähigkeiten für Innovationen im Hinblick auf die Entwicklung neuer Fertigkeiten und die Schaffung von Arbeitsplätzen in einer nachhaltigen Wirtschaft, um gesellschaftliche Herausforderungen und zentrale Gesundheits- und Sozialprobleme wie Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu korrigieren; schlägt vor, das Potenzial einiger Mitgliedstaaten auszuschöpfen, schnell innovative Partnerschaften einzuleiten, wie das bei dem europäischen Pilotvorhaben der Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ der Fall war;

2.  vertritt die Auffassung, dass Innovationen durch die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen wesentlich zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beitragen können und dass deshalb spezielle Programme für berufliche Fortbildung aufgestellt werden müssen;

3.  hält das Ziel der Pilotpartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ bis zum Jahr 2020, die gesunden Lebensjahre um zwei Jahre auszudehnen, für beispielhaft; ist der Ansicht, dass für alle Innovationspartnerschaften klare Ziele gesetzt werden sollten, ohne die die Innovationstätigkeiten ohne Zukunftsbild und Motivation bleiben und es schwieriger ist, messbare Zwischen- und Teilziele aufzustellen;

4.  betont die Bedeutung der medizinischen Forschung, die in Verbindung mit innovativen Anwendungen zu Wachstum und zum Wohlergehen in einer alternden Gesellschaft beitragen wird; unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen universitären Forschungseinrichtungen und der Medizinindustrie, damit Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, die die EU-Bürger im nächsten Jahrzehnt unbedingt benötigen;

5.  weist darauf hin, dass Innovation wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt und dass die Europäische Union rund 1 Million zusätzliche Wissenschaftler anwerben muss, um das in der Strategie Europa 2020 gesetzte Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung (FuE) auszugeben, zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel sich leichter durch eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Wissenschaftlerinnen erreichen lässt, die bei den im öffentlichen Sektor und im Hochschulwesen beschäftigten Wissenschaftlern nur einen Anteil von 39 % und bei den im privaten Sektor beschäftigten nur einen Anteil von 19 % haben[1];

6.  betont die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in allen Innovationstätigkeiten und die Bedeutung der Bereitstellung von beruflicher Bildung und das lebenslangem Lernen, um zu gewährleisten, dass auch sozial schwächere Gruppen das Potenzial der IKT voll ausschöpfen können; spricht sich dafür aus, die umfangreiche Anwendung der IKT und die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zu fördern, offene Quellcodes zu begünstigen sowie eine nutzerorientierte Innovationspolitik zu entwickeln und so den Bürgern und den KMU eine größere Mitwirkung an der Entwicklung von Anwendungen und neuer Dienstleistungen zu ermöglichen; weist darauf hin, dass Unterstützung für Unternehmen, die durch die Verwendung von IKT Inhalte entwickeln, auch helfen wird, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen und zu erhalten;

7.  betont, dass Investitionen in FuE in Zeiten der Wirtschaftskrise abnehmende Tendenz haben, obwohl die Unternehmen und die Mitgliedstaaten, die in solchen Zeiten am meisten investieren, erwiesenermaßen die größten komparativen Vorteile am Markt erzielen;

8.  hebt es als wichtig hervor, die Gründung und den Aufbau von innovativen Unternehmen und die Zusammenführung von öffentlichen und privaten Geldern zu unterstützen, die durch Risikokapital-Mechanismen und technische Unterstützung für die Verwirklichung von Projekten zu ergänzen sind;

9.  betont, dass die meisten innovationsträchtigen Initiativen vom Bereich im Unternehmenssektor ausgehen und dass es deshalb wesentlich auf deren engere Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ankommt;

10. spricht sich für die Teilnahme aller Bürger an Innovationstätigkeiten und die Stärkung ihrer diesbezüglichen Fähigkeiten sowie die Entwicklung von Unternehmergeist aus; unterstützt den Vorschlag der Kommission zu einem Pilotprojekt für die soziale Innovation in Europa, unterstützt ferner, dass die soziale Innovation ein Kernbereich der Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird; ist der Ansicht, dass Innovationspolitik breit zu verstehen ist, d. h. nicht nur als technische Innovationen, sondern immer stärker auch als soziale und Dienstleistungsinnovationen, die eine bessere Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Menschen unterstützen und bei der Erbringung von Dienstleistungen und Industrieproduktion helfen, die eine bessere Arbeitsorganisation und Wettbewerbsvorteile, die mit Hilfe der neuen Dienstleistungen erreicht werden können, benötigen; fordert eine Priorität im ESF in Bezug auf die Notwendigkeit, in Fähigkeiten, Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung zu investieren, um mehr und bessere Arbeitsplätze in einer nachhaltigeren Wirtschaft zu schaffen, wobei Energie- und Ressourceneffizienz zu berücksichtigen sind;

11. fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen für die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen zu erstellen, und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu fördern, um den Eintritt von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zu einer innovativen wissensgestützten Gesellschaft, zur Entwicklung der angewandten Forschung und zu besseren Perspektiven für Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

12. stellt fest, dass zwar der Anteil von Frauen an Tätigkeiten in Forschung und Technologie gestiegen ist, dass aber nach neuesten Zahlen der Kommission ein Frauenanteil von nur 19 % an wissenschaftlichen Spitzenpositionen zu verzeichnen ist, obwohl mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen sind[2];

13. stellt fest, dass es in Krisenzeiten unbedingt notwendig ist, junge Menschen für die neuen Typen der Arbeitsplätze zu gewinnen, und sicherzustellen, dass Qualifizierungsprogramme den Zugang von jungen Menschen zum Arbeitsmarkt fördern, so dass sie ihr Jobpotenzial optimal nutzen können, die hohe Arbeitslosigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern unter 25 Jahren bekämpft wird und die Kenntnisse der jungen Generation bei der Verwendung neuer Technologien gewinnbringend genutzt wird;

14. fordert, Qualifikationsdefizite in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu beseitigen; betont die Bedeutung der Steigerung des Schulungsniveaus, der Verbesserung des Zugangs zu lebensbegleitendem Lernen und beruflicher Bildung, der Förderung der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer, bei der Formen des Zugangs und der Durchführung der Initiativen eingeplant sind, die integrativ sind und Frauen nicht diskriminieren; vertritt jedoch die Ansicht, dass sich diese Initiativen mehr als bisher vorrangig an gering qualifizierte Beschäftigte richten sollten, die Gefahr laufen, infolge der Einführung der neuen Technologien ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und an diejenigen, die entlassen wurden, da sie nicht über die Kompetenzen verfügen, die im Zuge der Umstrukturierung und Umstellung gefragt sind; erinnert auch daran, dass alle Schulungsmaßnahmen auf allen Schulungsebenen wirksamer zur Verbesserung der Kreativität, der Innovationstätigkeit und des Unternehmertums entwickelt werden müssen;

15. betont die Bedeutung der Steigerung des Niveaus des lebenslangen Lernens und der Entwicklung von Schulungsmaßnahmen für alle zur Verbesserung der Öko-Innovationstätigkeit und des Unternehmertums, damit die Arbeitskräfte ihre Qualifikationen auf der Grundlage von kompetenzorientierten Ausbildungskonzepten an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in einer nachhaltigeren Wirtschaft ausrichten können; fordert die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer auf, das Qualifikationsmanagement, die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen als gemeinsame Verantwortung anzuerkennen, wie dies die Sozialpartner in der Rahmenvereinbarung von 2002 über das lebenslange Lernen bekundeten;

16. hebt hervor, wie wichtig es ist, die Regeln und Verfahren für den Zugang zu europäischen Forschungsprogrammen zu vereinfachen;

17. betont, dass sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene unbedingt günstige Voraussetzungen und Anreize dafür geschaffen werden müssen, damit die Absolvierung von Doktoratsstudien, aber auch die Beteiligung an innovativer Forschung gefördert wird, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern und der EU wesentliche Vorteile zu verschaffen, indem ihre Wettbewerbsfähigkeit durch fortschrittliche und innovative Forschung und Studien gestärkt wird;

18. unterstreicht, dass Innovation sowohl in die Bildung im Allgemeinen als auch in das lebenslange Lernen integriert werden muss, um die Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, der Entwicklung des Bedarfs in einer nachhaltigen und innovativen sozialen Marktwirtschaft, die neue, hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze bietet, gerecht zu werden;

19. ist der Ansicht, dass dringend ein gut funktionierender Europäischer Forschungsraum geschaffen werden muss, in dem die Zusammenarbeit vorrangig auf der freiwilligen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten basiert; stellt fest, dass Hindernisse für die Mobilität der Wissenschaftler beseitigt und hochwertige europäische Forschungsinfrastrukturen geschaffen werden sollten; fordert, dass für die optimale Ausnutzung des Potenzials der neuen Mitgliedstaaten ihren Forschern spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

20. unterstützt das Ziel, die Zahl der in der Europäischen Union tätigen Forscher bis zum Jahr 2020 um eine Million zu erhöhen und stellt fest, dass diese gewaltige Anstrengung erhebliche multiplikatorische Wirkungen auf die Beschäftigung hätte; ist jedoch gleichzeitig der Auffassung, dass dieses Ziel besonders anspruchsvoll ist und Zielsetzungen für jeden einzelnen Mitgliedstaat sowie zielstrebige Arbeit erforderlich machen würde; stellt fest, dass dem öffentlichen Sektor dazu nicht notwendigerweise ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, so dass – obwohl in Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen großer Bedarf an der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in der Forschung besteht – der größere Teil der neuen Forscher im Privatsektor beschäftigt werden wird; weist darauf hin, dass mehr Aufmerksamkeit auf ihre Innovationsfähigkeit, die Qualität ihrer Ausbildung, die europäische Arbeitsteilung im Bereich der Forschung, die Forschungsressourcen und die Forschungsqualität als auf die Zahl der Forscher gerichtet werden sollte;

21. hält es angesichts des Mangels an Studierenden wissenschaftlicher und technologischer Fächer für notwendig dafür zu sorgen, dass Studierende nicht aus wirtschaftlichen Gründen das Studium abbrechen müssen oder in der Wahl der Bildungseinrichtung beschränkt sind, sodass es weiterhin den Zugang zu Bankkrediten zu fördern gilt, wobei diese Kredite von den Mitgliedstaaten teilfinanziert werden können;

22. fordert eine eigene Initiative auf EU-Ebene, um Mädchen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technologie) zu begeistern und die Stereotype zu bekämpfen, die diese Berufe immer noch prägen; betont, dass den Medien und dem Bildungssystem eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung solcher Stereotype zukommt;

23. hebt hervor, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die Wissenschaftler dazu ermutigen, in den EU‑Mitgliedstaaten zu bleiben, indem attraktive Arbeitsbedingungen in staatlichen Forschungseinrichtungen geschaffen werden;

24. betont, wie wichtig es ist, bürokratischen Aufwand und Hindernisse für die Mobilität von Forschern zu beseitigen, damit sie neue Ideen und innovative Lösungen und Technologien aus anderen innovativen Wirtschaftsgebieten in die Europäische Union bringen;

25. schlägt vor, Innovationen auch durch grenzübergreifende gemeinsame Beschaffung im öffentlichen Sektor, durch die Beseitigung von legislativen Hindernissen für die Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Förderung von Innovationen und durch Fortschritt dahingehend, dass Minimalziele für den Anteil des öffentlichen Beschaffungswesens an der Förderung von Innovationen vorgegeben werden, durch Koordinierung einer besseren öffentliche Finanzierung auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen, durch die Verringerung der damit verbundenen Bürokratie und somit der Erleichterung der Teilhabe insbesondere der KMU, wobei die Nutzung öffentlicher Daten gesteigert und die Erreichbarkeit und Verwendung der Forschungsergebnisse verbessert wird, sowie durch Maßnahmen, die Investitionen von Risikokapital in wachsende Unternehmen fördern, zu unterstützen;

26. ist der Auffassung, dass in der EU Forschungsergebnisse zu langsam oder zu wenig wirtschaftlich genutzt werden und empfiehlt, dass Gründerzentren eingerichtet werden, die aktiv Innovationen anstreben, die mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kontakt stehen und deren Aufgabe es ist, die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsergebnisse, beispielsweise durch Kontakte mit Unternehmen oder durch Unterstützung beim Finden von „Business angels“ oder durch die Anschubfinanzierung zur Gründung neuer Unternehmen zu fördern;

27. betont mit Blick auf die Belebung der Nachfrage nach innovativen Produkten und des Marktes dafür, dass es notwendig ist, Innovationen durch die Schaffung neuer Marktchancen zu fördern;

28. stellt fest, dass mit der Finanzierung von Forschungsprojekten messbare Ergebnisse angestrebt und die Produktivität der Innovationstätigkeiten durch geeignete Prüfindikatoren gemessen werden sollten;

29. betont, dass es mit Blick auf die erfolgreiche Umsetzung der „Innovationsunion“ notwendig ist, ein integriertes Konzept bei der Festlegung der Maßnahmen und Instrumente im Bereich Forschung und Innovation zu verabschieden, eine enge interinstitutionelle Abstimmung herbeizuführen und alle betroffenen Akteure in die Entscheidungen und in die Beschlussfassungsverfahren umfassend und unmittelbar einzubeziehen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Philippe Boulland, David Casa, Alejandro Cercas, Marije Cornelissen, Frédéric Daerden, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Ilda Figueiredo, Thomas Händel, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Rovana Plumb, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Raffaele Baldassarre, Sven Giegold, Antigoni Papadopoulou, Evelyn Regner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Fiona Hall, Diana Wallis, Janusz Wojciechowski

  • [1]  Pressemitteilung „She Figures 2009 – major findings and trends“, Europäische Kommission, 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/519&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.
  • [2]  Pressemitteilung „She Figures 2009 – major findings and trends“, Europäische Kommission, 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/519&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (17.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasser der Stellungnahme: João Ferreira

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  vertritt die Auffassung, dass sich Innovation in allen Wissensbereichen und in allen wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeitsfeldern an Kriterien des Schutzes des öffentlichen Interesses, der Verbesserung der Lebensqualität, der Förderung des sozialen Wohlstands und des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Gleichgewichte orientieren sollte;

2.   begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Innovationsunion als Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und Wachstum und hebt hervor, dass die Fehler des vorangegangenen strategischen 10-Jahres-Zeitraums bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 vermieden werden müssen;

3.  hebt hervor, dass der Begriff Innovation viele Dimensionen hat und über die wissenschaftliche Forschung und die experimentelle und technologische Entwicklung hinaus – der tragende Balken, auf den sich die die Innovation stützt – auch die Entwicklung von neuen Verfahren, Methoden, Organisationsmodellen und Verhaltensweisen umfasst;

4.  betont, dass die Bereiche Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Kampf gegen den Klimawandel zu den Bereichen gehören, in denen verstärkte Bemühungen um Innovation am notwendigsten sind, was einer Stärkung der gegenwärtig vorhandenen wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen bedingt; hebt hervor, dass diese Bereiche in den künftigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU in angemessener Weise berücksichtigt werden müssen; hebt hervor, dass dafür ein bereichsübergreifender Ansatz auf der Grundlage der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme notwendig ist;

5.  betrachtet folgende Bereiche als Beispiele für prioritäre Bereiche, in denen verstärkte Bemühungen auf der Ebene des Kapazitätenaufbaus in Wissenschaft, Technologie und Innovation erfolgen sollten: effiziente Ressourcennutzung; Ressourcenknappheit; Wiederherstellung des Ökosystems, Nutzung und Wiederverwertung von Abfällen; Klimawandel, Wüstenbildung und die Risiken von Naturkatastrophen; Erhaltung der Natur und der Artenvielfalt; Lebensmittelqualität und -sicherheit; demografischer Wandel; neue Epidemien;

6.  vertritt die Auffassung, dass Investitionen in die Entwicklung und den Ausbau von Kapazitäten im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation nicht nur eine Reaktion auf innovative Ideen sind, aus denen marktfähige Produkte und Dienstleistungen hervorgehen könnten, sondern ein notwendiges Mittel, um zur Bewältigung verschiedener Probleme und Herausforderungen beizutragen, mit denen die Menschheit derzeit konfrontiert ist;

7.  vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass Innovation ein Schlüsselelement der Politik in Bereichen wie Umwelt, Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit und Bildung sein muss; unterstreicht die Notwendigkeit, eine übergreifende Verbreitung und Übernahme von Innovationen im öffentlichen Sektor, in den Unternehmen, vor allem den KMU zu fördern;

8.   fordert die Kommission auf, die Mittel des Gemeinsamen Strategischen Rahmens für die EU-Finanzierung in den Bereichen Forschung und Innovation einzusetzen, um die nachhaltige Verwirklichung der Infrastruktur für Forschung in der biologischen und medizinischen Wissenschaft als öffentliche FuE-Dienstleistung zu gewährleisten, mit dem Ziel einer besseren Lebensqualität für die Bürger, was eine Möglichkeit des weiteren Aufbaus einer wissensbasierten Gesellschaft darstellt, die die gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa bewältigen kann;

9.  vertritt die Ansicht, dass eine starke Schwerpunktsetzung auf die Innovationspolitik eine Gelegenheit für die Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Dienstleistungen in bereits bestehenden und neu aufkommenden Bereichen sowie in einer Reihe von Sektoren des wirtschaftlichen und sozialen Lebens darstellt, und dass hier Qualität und Effizienz, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ebenso wie der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert werden müssen;

10. erinnert daran, dass die öffentlichen Einrichtungen für Forschung und Entwicklung (FuE) unter anderem in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine unersetzliche Rolle für die Unterstützung der Ausarbeitung der sektoralen Politik spielen, bei der Bewertung, Minimierung und Bewältigung öffentlicher Risiken sowie bei der Zertifizierung, Normierung und Regulierung, neben weiteren sehr bedeutenden Aufgaben, die anerkannt und geschützt werden müssen;

11. nimmt die Ergebnisse des Europäischen Innovationsanzeigers 2009 zur Kenntnis, denen zufolge die Wirtschafts- und Finanzkrise in einzelnen Ländern und Regionen unverhältnismäßige Auswirkungen haben wird, was die Verwirklichung des Ziels der Konvergenz in Frage stellt; weist besorgt darauf hin, dass die derzeitigen Haushaltseinschränkungen, die den Mitgliedstaaten auferlegt wurden, zu umfangreichen Investitionskürzungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation führen können, was sehr nachteilige Folgen haben könnte; teilt die Auffassung, dass die Initiative „Innovationsunion“ alle Länder und Regionen umfassen muss und dass ein „Innovationsgefälle“ zwischen Ländern und Regionen mit stärkerer und anderen mit geringerer Innovationstätigkeit verhindert werden muss;

12. vertritt die Auffassung, dass eine bessere Koordinierung der Bemühungen im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation keine Desinvestition oder Unterinvestitition in die wissenschaftliche Kapazität bestimmter Länder oder Regionen zulasten anderer mit sich bringen darf, sondern dass sie die Investition in die Entwicklung einer soliden und kohärenten FuE-Basis in den einzelnen Ländern und Regionen bewirken muss, wobei deren Besonderheiten und unterschiedliche Entwicklungsniveaus berücksichtigt werden, da dies die Bedingung für die Förderung wünschenswerter Synergien und einer fruchtbaren Zusammenarbeit ist;

13. betont die entscheidende Rolle der Strukturfonds bei der Förderung von Investitionen in Wissenschaft, Technologie und Innovation; vertritt die Ansicht, dass dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung eine entscheidende Bedeutung für die Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte im Bereich Innovation bzw. für die Finanzierung regionaler Innovationsstrategien zukommt, die sich positiv auf das betroffene Gebiet auswirken können, auf die Verbesserung der Lebensbedingungen, auf die Förderung der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Wohlstands sowie auf den Schutz der Umwelt; unterstreicht die Bedeutung einer Stärkung der Kohäsionspolitik und der Kohäsionsziele, deren Stütze unter anderem die Innovation ist, im Rahmen des Finanzrahmens für den Zeitraum nach 2013;

14. betont die Notwendigkeit, den Zugang zu EU-Programmen zu erleichtern, sie besser zu koordinieren und ihre Hebelwirkung auf Investitionen im privaten Sektor zu verstärken; hebt hervor, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung voll ausgeschöpft werden sollte, um die Kapazitäten im Bereich Forschung und Innovation in ganz Europa weiterzuentwickeln;

15. begrüßt die „Europäischen Innovationspartnerschaften“, mit denen die Investitionen im Bereich FuE erhöht und koordiniert und die öffentliche Auftragsvergabe besser koordiniert werden sollen, um die Einführung von Innovationen auf dem Markt zu beschleunigen; unterstreicht jedoch, dass die Vergabepraktiken so ausgelegt sein sollten, dass sie nicht die privaten Märkte ersetzen oder den Wettbewerb verzerren, sondern eine Hebelwirkung auf diese ausüben, indem sie die Verbreitung von Innovationen fördern, während die Märkte gleichzeitig offen bleiben, um sich in neue Richtungen zu bewegen;

16. hebt hervor, dass Innovation und FuE in erster Linie durch privates Kapital finanziert werden sollten; begrüßt die von der Kommission angekündigten Maßnahmen, mit denen der Markt für Risikokapital verbessert werden soll;

17. begrüßt den Vorschlag der Kommission, Finanzinstrumente zu entwickeln, um bis zum Jahr 2014 eine erhebliche Steigerung der privaten Investitionen im Bereich Forschung und Innovation zu erreichen; begrüßt die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, nationalen Finanzintermediären und privaten Investoren, um Vorschläge auszuarbeiten, mit denen kritische Marktlücken, darunter Risikokapital für schnell wachsende Firmen, Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis für Investitionen in FuE-Projekte und Darlehen für innovative, schnell wachsende KMU, beseitigt werden können;

18. hebt hervor, dass bestehende Hemmnisse für innovative und dynamische Unternehmen beseitigt werden müssen, beispielsweise durch besseren Zugang zu Start-Risikokapital, insbesondere für KMU; erkennt an, dass ein funktionierender Binnenmarkt der wichtigste Antriebsmotor für Innovationen in der EU ist;

19. weist darauf hin, dass das Vorhandensein solider und effektiver Systeme für Wissenschaft, Technologie und Innovation untrennbar mit dem Vorhandensein hochwertiger und integrativer öffentlicher Bildungssysteme in allen Mitgliedstaaten verbunden ist, die den diskriminierungsfreien Zugang aller zu einem möglichst hohen Bildungsniveau fördern; vertritt die Ansicht, dass den Bereichen Wissenschaft und Ingenieurwesen, Umwelt und Gesundheit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; betont, dass Jahre der Des- oder Unterinvestition in einigen dieser Bereiche in mehreren Ländern zu einem spürbaren Mangel an Fachpersonal, darunter Techniker und Forscher, geführt haben, der dringend behoben werden muss;

20. ist der Auffassung, dass der Fortschritt des Wissens und seiner vielfältigen Anwendungen eine offene und partizipative Bewertung der ethischen, sozialen und politischen Auswirkungen dieser Anwendungen nicht entbehrlich macht; weist auf die Notwendigkeit hin, die Wissenschaftskultur in der Bevölkerung im Allgemeinen zu fördern und zu verbreiten;

21. vertritt die Auffassung, dass die Initiativen zur Förderung des wissenschaftlichen Dialogs und der Übermittlung der Ergebnisse an einen möglichst großen Adressatenkreis, auch über die Wissenschaftsgemeinde hinaus, durch die Aufwertung der Rolle der Zivilgesellschaft in der Forschung unterstützt werden müssen;

22. vertritt die Ansicht, dass wissenschaftliche und technologische Entwicklung und Innovation bei der Ausarbeitung politischer Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zur Geltung kommen müssen; betont, dass die EU über den reinen Export von Technologie hinaus eine echte Zusammenarbeit aufbauen muss, durch die die Einbeziehung des lokalen Wissens, der Aufbau von Handlungskompetenzen und die Konsolidierung im Sinne des Findens von Lösungen für die spezifischen Probleme der Entwicklungsländer gefördert werden;

23. hebt hervor, dass ein koordinierter Ansatz auf europäischer Ebene vernünftig sein kann, wenn das Bestehen von Größen- und Verbundvorteilen und eines Zusatznutzens für die EU durch eine Folgenabschätzung überprüft werden kann; hebt hervor, dass im Bereich der FuE-Prozesse eine klarere und wirksamere Koordinierung zwischen den politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und denjenigen der EU notwendig ist, um kostspielige Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden, und unterstützt daher Maßnahmen, mit denen Hemmnisse für die Mobilität und grenzübergreifende Forschungsaktivitäten beseitigt werden;

24. hebt hervor, dass Indikatoren nach dem Prinzip des Leistungsanzeigers für Forschung und Innovation entwickelt werden müssen, mit denen sich der Fortschritt im Bereich der Innovationspolitik nachvollziehen lässt und die eine Bewertung des Erfolgs der bestehenden politischen Maßnahmen möglich machen; begrüßt den Vorschlag, den Fortschritt im Bereich Innovation in den Mitgliedstaaten im Rahmen des „Europäischen Semesters“ zu überwachen;

25. vertritt die Auffassung, dass sich das Fehlen eines EU-Patents wie eine „Steuer auf Innovation“ auswirkt und ein Hemmnis für aufstrebende junge Akteure im Bereich Innovation bei ihrer Suche nach Partnern für die Entwicklung, Finanzierung, Produktion und den Verkauf ihrer bahnbrechenden Innovationen darstellt; hebt hervor, dass ein einheitliches EU-Patentsystem schnellere und günstigere Verfahren für Patentanträge für Unternehmen mit innovativen Ideen ermöglichen und die Beilegung von Auseinandersetzungen vereinfachen würde, wodurch Europa auf dem Weltmarkt tatsächlich wettbewerbsfähig würde; spricht sich daher für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich aus und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich solchen Bemühungen anzuschließen;

26. hebt hervor, dass interoperable Standards positiv zu Wachstum und Wettbewerb beitragen können, insbesondere wenn sie vom Markt selbst aufgegriffen und nicht von oben durchgesetzt werden; vertritt daher die Ansicht, dass eine „intelligente“ Regulierung in Form von Normen eine wichtige Antriebskraft für Innovationen sein kann, wenn die Vorschriften und Normen verhältnismäßig, zukunftssicher und „technologieneutral“ sind und sie so konzipiert ist, dass sie Anreize für weitere Innovationen schafft;

27. hebt mit Nachdruck hervor, dass in einigen Sektoren, wie dem Gesundheitswesen, die Ergebnisse der Forschung immer dann in Innovation umgesetzt wurden, wenn die Wissenschaft dies möglich gemacht hat, weshalb es den Pessimismus der Kommission, was die Innovation betrifft, in vielen Fällen für unbegründet hält;

28. vertritt angesichts der Tatsache, dass Innovation in der Regel eng mit dem Markt verknüpft ist und ihre Entwicklung über nichtoffizielle Kanäle erfolgt, die Auffassung, dass die EU ihre Evaluierungsmethoden unter Berücksichtigung der Tatsache verbessern sollte, dass nicht alle Bereiche anhand der gleichen Kriterien beurteilt werden können;

29. bedauert, dass Innovationsprotokolle langen bürokratischen Genehmigungsverfahren unterliegen, die die Innovationstätigkeit verlangsamen, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes einschränken und die Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse in der Medizin aufhalten, wodurch die Vorteile für die Patienten hinausgezögert werden;

30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische Rahmenbedingungen festzulegen und umzusetzen, die darauf abzielen, einen schnellen Zugang für Nutzer überall in der EU zu wertvollen Innovationen zu fördern, wodurch gewährleistet würde, dass neue Innovationen tatsächlich innerhalb vernünftiger Zeiträume zu potenziellen Endnutzern gelangen können;

31. hebt hervor, dass der mit Forschern abgestimmten Überarbeitung der Richtlinie über klinische Versuche Vorrang eingeräumt werden muss, um einen verbesserten Regelungsrahmen für die Entwicklung von Medizinprodukten und den Vergleich alternativer Behandlungen mit Medizinprodukten in der klinischen Forschung zu gewährleisten (gemäß den am 6. Dezember 2010 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates betreffend Innovation und Solidarität im Pharmasektor);

32. hebt hervor, dass der Einsatz neuen Wissens äußerst wichtig ist, um neue und bessere Wege für die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krebs zu schaffen und schnelle Mechanismen zu fördern, um diese Entdeckungen den Patienten zugänglich zu machen;

33. fordert die Kommission nachdrücklich auf, der bei der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms (Sachverständigengruppe) abgegebenen Empfehlung nachzukommen, wonach ein Moratorium für neue Instrumente in Erwägung gezogen werden sollte, bis die bestehenden Instrumente ausreichend weiterentwickelt und in geeigneter Weise bewertet wurden, und darauf geachtet werden sollte, eine verwirrende Vielzahl von Instrumenten zu vermeiden;

34. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament eine externe Evaluierung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen neuen Innovationsinstrumente vorzulegen, also der Plattformen und Gemeinsamen Europäischen Technologieinitiativen, wobei die Evaluierung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

0

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Bairbre de Brún, Bas Eickhout, Edite Estrela, Elisabetta Gardini, Julie Girling, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Salvatore Tatarella, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

João Ferreira, Christofer Fjellner, Jutta Haug, Miroslav Mikolášik, Bill Newton Dunn, Bart Staes, Eleni Theocharous, Marita Ulvskog, Anna Záborská

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (23.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Innovationsunion: Umwandlung Europas für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Kyriacos Triantaphyllides

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht, dass der europäische Binnenmarkt positiv zur Innovation beiträgt und dass Fortschritte hin zu einer Innovationsunion, die durch koordinierte Initiativen der Kommission und ein starkes Engagement der Mitgliedstaaten abgestützt wird, neue Chancen für die Unternehmen, insbesondere für innovative KMU, eröffnen und außerdem die Schaffung von Arbeitsplätzen und den sozialen Zusammenhalt in intensivem Masse unterstützen und neues und nachhaltiges Wirtschaftswachstum herbeiführen und die sozialen Bedürfnisse von Bürgern und Verbrauchern in der EU erfüllen wird; begrüßt den breiten strategischen Ansatz der Kommission, der sowohl nachfrage- und angebotsbasierte als auch horizontale und sektorspezifische Instrumente kombiniert, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, mit den einschlägigen Akteuren in einen offenen Dialog einzutreten;

2.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Finanzierung der Forschung, Entwicklung und Innovation in der EU zu fördern, zu stimulieren und sicherzustellen; unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit, dass die KMU und die Kleinstunternehmen Zugang zu erschwinglichen Finanzmitteln haben, indem der Spielraum für die Teilnahme an verschiedenen innovativen Projekten ausgeweitet wird; unterstreicht die Notwendigkeit, Hindernisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Risikokapitalfonds innerhalb eines europäischen Regulierungsrahmens zu beseitigen und die Börsennotierung von innovativen Unternehmen zu erleichtern; fordert die Kommission dringend auf, geeignete Schritte zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit der EU-Finanzierungsprogramme zu verbessern, indem Unternehmen belohnt werden, die innovative Projekte fördern, und die komplexen Verwaltungsverfahren vereinfacht werden; bedauert insbesondere den Mangel an Finanzmitteln für wichtige Instrumente für Forschung, Innovation und Entwicklung, die bereits angenommen worden sind, wie der Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) und das CIP-Programm; fordert die Kommission dringend auf, den Zugang für KMU und Kleinstunternehmen, die innovative Ansätze verfolgen, zu erleichtern;

3.  befürwortet nachdrücklich einen Aktionsplan für ökologische Innovation mit einer Schwerpunktsetzung auf KMU und Kleinstunternehmen in städtischen und ländlichen sowie entlegenen Regionen; unterstreicht, dass die Innovation im Bereich der grünen Technologie eine Chance bietet, den Umstieg auf eine nachhaltigere Wirtschaft zu beschleunigen, und dass hochentwickelte Standards im Bereich des sozialen Schutzes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzes die Unternehmen sowie den öffentlichen Sektor dazu anhalten werden, innovative Lösungen für für die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen zu entwickeln; fordert die Kommission dringend auf, die vorstehenden Ausführungen bei der Ausarbeitung der abschließenden Fassung der Binnenmarktakte zu berücksichtigen;

4.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Stellung von Anträgen zur Inanspruchnahme der Forschungs- und Innovationsprogramme der EU zügiger voranzutreiben, um die Teilnahme der Unternehmen an von der EU finanzierten Projekten zu steigern; stellt fest, dass die vereinfachten Verfahren die Fähigkeiten der KMU mit Blick auf die Konzeption und die Abfassung von Vorschlägen stärken werden, eine effektive und effiziente Nutzung öffentlicher Mittel gewährleisten und die Ausgabe von Mitteln für komplexe Vorschriften, eine administrative Belastung und unverhältnismäßige Kontrollen vermeiden werden;

5.   unterstreicht die Rolle der Normung bei der Entwicklung innovativer Produkte; glaubt, dass die angekündigte Initiative der Kommission zur Beschleunigung und Modernisierung der Festsetzung europäischer Normen, insbesondere die Anpassungen an die speziellen Dynamiken des IKT-Sektors und die Verbesserung des Zugangs zu Normen für KMU die Innovation fördern und die KMU befähigen wird, neue Märkte zu erschließen;

6.  unterstreicht die Bedeutung alternativer Finanzierungsquellen für innovative Unternehmen, die im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig sind, insbesondere für die Finanzierung von Projekten, die darauf abzielen, die Ergebnisse der FuE in Zusammenarbeit mit Universitäten und wissenschaftlichen Zentren zu vermarkten; unterstützt insbesondere die Schaffung von gesamteuropäischen Risikokapitalinstrumenten, bei denen öffentliche und private Investitionen zusammengebracht werden, um ein effektiveres Finanzierungsumfeld für KMU mit großem Wachstums- und Innovationspotenzial zu schaffen, und ermutigt die Kommission, mit der EIB, dem EIF und Sachverständigengremien aus den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um diese Arbeit vorrangig voranzubringen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Bemühungen des öffentlichen Sektors zu unterstützen, innovative Ansätze festzulegen und das neue Forschungsprogramm zur Innovation im öffentlichen Sektor einzuleiten, beispielsweise in den Bereichen e-Regierung, e-Gesundheitswesen und e-Beschaffungswesen und auch bewährte Praktiken in der öffentlichen Verwaltung, die die Bürokratie abbauen und die eine bürgerorientierte Politik zum Gegenstand haben, zu verbreiten; unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Sektors im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den digitalen Binnenmarkt;

8.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, den Einsatz des e-Beschaffungswesens und insbesondere die Nutzung von vorgewerblichen Aufträgen auch in gemeinsamer Form und auf elektronischem Wege zu fördern, wobei immer gebührend auf die Achtung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften geachtet werden muss, und dies als integralen Bestandteil der Innovationsstrategie der EU anzusehen; fordert insbesondere die Kommission auf, als Teil der allgemeinen Überprüfung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen die entsprechenden Regeln zu klären und zu vereinfachen und den Vergabebehörden generell die Möglichkeit zu geben, transparenteren Gebrauch von der vorgewerblichen Vergabe zu machen; fordert ebenfalls die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die transparente Einbeziehung von spezifizierten und wirklichen sozialen und ökologischen Kriterien, Kriterien des fairen Handels und innovative Kriterien in das öffentliche Beschaffungswesen zu ermutigen, ohne das aktive Engagement der KMU im Prozess der Ausarbeitung neuer und innovativer Lösungen und die Achtung der geltenden Wettbewerbsvorschriften zu untergraben;

9.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bis zum Jahre 2015 Legislativvorschläge vorzulegen, für die für die Schaffung eines uneingeschränkt funktionsfähigen digitalen Binnenmarktes erforderlich sind, da dies die Rahmenbedingungen für die Innovation beträchtlich verbessern würde; unterstreicht, dass die Initiativen ehrgeizig sein müssen, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Urheberrecht, e-Handel einschließlich der Verbraucherpolitik für den e-Handel und die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors;

10. unterstützt nachdrücklich das Innovations- und Forschungsprogramm der EU-Kommission für kleine Unternehmen (SBIR), mit dem Herausforderungen im technologieorientierten öffentlichen Sektor ermittelt und FuE-Vorhaben zur Entwicklung neuer Lösungen sowohl für alte als auch für sich abzeichnende neue Probleme finanziert werden sollen, und fordert die Kommission auf, diesen Punkt als oberste Priorität zu behandeln;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vollendung des Binnenmarktes einschließlich von Maßnahmen zur Förderung eines digitalen Binnenmarktes in den Kern der Innovationspolitik zu rücken, da dies bessere Preise und mehr Qualität für die Verbraucher bewirken, die Entwicklung von innovativen Produkten unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU stimulieren und neue Wachstumsmöglichkeiten in der EU auf Leitmärkten schaffen wird;

12. begrüßt die Absicht der Kommission, die Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums und die Entwicklung des EU-Patents zu verbessern;

13.  unterstützt die Bereitschaft der Kommission, vernachlässigtem geistigem Eigentum Leben einzuhauchen; glaubt, dass ein Weg, dies zu verwirklichen, die Schaffung eines Europäischen Fonds für Patente wäre, der durch ein System von Lizenzen zugunsten europäischer Unternehmen, insbesondere innovativer KMU, Patentpools schaffen könnte;

14. unterstreicht die Bedeutung eines gut funktionierenden Gemeinschaftspatents für die Schaffung eines Binnenmarktes für Forschung und Innovation;

15. ruft die Mitgliedstaaten zur Modernisierung ihrer Bildungssysteme auf, insbesondere auf wissenschaftlichem Gebiet; ermutigt zu größerer Konsultation und zu intensiveren Partnerschaften zwischen den Unternehmen und den Universitäten, damit die im Laufe des Studiums erworbenen Kompetenzen so optimal wie möglich den Bedürfnissen der verschiedenen Wirtschaftszweige entsprechen; unterstreicht die Bedeutung einer Verbesserung der Attraktivität der europäischen Hochschulen für die Wissenschaftlicher und unterstützt in diesem Sinne die Fortführung der europäischen „Marie Curie“-Stipendien, die eine wichtige Rolle spielen, um die Mobilität der Forscher innerhalb der Europäischen Union zu fördern;

16. bedauert, dass Wissenschaftler noch immer mit Hindernissen in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wie beispielsweise Problemen bei der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen konfrontiert sind; unterstreicht die Notwendigkeit, ein System zu entwickeln, das die Mobilität der Forscher und Wissenschaftler zwischen den Universitäten und wissenschaftlichen Zentren in Europa aktiv fördert; unterstreicht, dass dies die Weitergabe von Wissen stimulieren und der Innovation sowie der Entwicklung einer wissensgestützten Wirtschaft in Europa in höchstem Maße zugute kommen würde;

17. ist der Auffassung, dass Innovation und Kreativität eine Schlüsselfunktion für den wirtschaftlichen Aufschwung in der Union zukommt und dass die Bedeutung einer Umsetzung der wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüche in der Union in neue Waren und Dienstleistungen nicht unterschätzt werden darf;

18. ruft in Erinnerung, dass das Drei-Prozent-Ziel aus einem zweiprozentigen privaten und einem einprozentigen, aus öffentlichen Geldern finanzierten Teil besteht; stellt fest, dass es immer noch besondere Defizite im Bereich der privaten Forschungsausgaben gibt, die nur behoben werden können, indem das ordnungspolitische Umfeld für die Unternehmen einschließlich der KMU angepasst wird; unterstützt insbesondere die Arbeit der Kommission, einen neuen Leitindikator zu entwickeln, der auf der realen Innovationsleistung begründet ist, da dies aussagekräftiger sein würde als eine Messung der Leistung anhand zahlenmäßiger Zielvorgaben;

19. unterstreicht die Notwendigkeit, bis zum Jahre 2014 einen gut funktionierenden Forschungsraum zu verwirklichen, indem eine übergreifende Leitungsstruktur festgelegt wird, die nationalen Programme schrittweise aufeinander abgestimmt werden, die Verwaltungsvorschriften gestrafft werden und die grenzüberschreitende Mobilität von Wissenschaftlern gefördert wird;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Adam Bielan, Cristian Silviu Buşoi, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Eija-Riitta Korhola, Edvard Kožušník, Toine Manders, Gianni Pittella, Mitro Repo, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Damien Abad, Simon Busuttil, Cornelis de Jong, Ashley Fox, Constance Le Grip, Pier Antonio Panzeri, Antonyia Parvanova, Sylvana Rapti, Amalia Sartori

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Michael Gahler

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (23.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Danuta Maria Hübner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass Innovation am wirksamsten auf regionaler Ebene geschehen kann, wo die räumliche Nähe Partnerschaften zwischen Akteuren wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, Großbetrieben, KMU und den regionalen und lokalen Behörden insbesondere innerhalb von Clustern fördert; stellt fest, dass die dynamischsten Technologieunternehmen nicht zwangsläufig in oder in der Nähe von Hauptstädten, sondern in der Nähe der innovativsten Universitäten liegen;

2.  weist darauf hin, dass auf Innovation ausgerichtete Maßnahmen Teil regionaler Strategien zur intelligenten Spezialisierung sein sollten; weist darauf hin, dass mit Strategien zur intelligenten Spezialisierung eine effizientere und wirksamere Nutzung öffentlicher Mittel sichergestellt und private Investitionen auf regionaler Ebene gefördert werden können;

3.  ruft jede Region auf, in Innovationen zu investieren und ihre Innovationsstrategie anzupassen, um deren Effizienz zu steigern, sowie ferner ihr Humankapital aufzuwerten und die Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Unternehmen zur Innovation und internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

4.  weist darauf hin, dass Entscheidungsträger auf regionaler Ebene sich des Potentials für Wirtschaftswachstum bewusst sein müssen, das durch Forschungs- und Innovationstätigkeiten allen Regionen eröffnet wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der größte Teil der Innovationen an der Schnittstelle mit der Praxis (demand‑ and user‑based innovations) entsteht und zum größten Teil aus Mitteln des ERDF finanziert wird; stellt daher fest, dass auch Regionen ohne Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Lage sein sollten, ihre eigenen Innovationskapazitäten zu entwickeln und den größten Nutzen aus den auf regionaler und lokaler Ebene vorhandenen Ressourcen und Trümpfen mit Blick auf das Innovationspotenzial zu ziehen, da die Innovationstätigkeiten weder notwendigerweise noch hauptsächlich der Anwesenheit von Hochschulen bedürfen;

5.  stellt fest, dass die Stimulierung der Innovation auf regionaler Ebene dazu beitragen kann, regionale Ungleichheiten zu verringern; fordert die einzelnen Ebenen (regional, national und EU) gleichwohl auf, ihre Anstrengungen im Rahmen einer Planung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf europäischer Ebene besser zu koordinieren;

6.  weist darauf hin, dass die Innovation sowohl in der Politikgestaltung als auch in der Praxis der Unternehmen und Forschungszentren von grundlegender Bedeutung ist, um die Politik des territorialen Zusammenhalts der EU mit Inhalt zu füllen, und dass sie ihrem Wesen nach ein bestimmendes Element sein kann, um die Kohäsionsziele zu erreichen und die Hindernisse dafür in Regionen mit bestimmten geografischen und demografischen Merkmalen zu überwinden;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die unternehmerischen Fähigkeiten von jungen Europäern zu verbessern, indem das Thema Innovation durch die Annahme spezieller nationaler Pläne in allen Ausbildungsbereichen und auf allen Ebenen integriert wird; weist darauf hin, dass die enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor das beste Mittel für die Umsetzung dieser Pläne und die Förderung der Innovation in Europa ist;

8.  ist der Ansicht, dass, da Innovation ein komplexer Begriff ist, nichttechnologische Innovationsanstrengungen intensiviert werden müssen und in diesem Zusammenhang bewährte Methoden hinsichtlich dieser Art von Innovationen verbreitet sowie Vorschriften und Voraussetzungen für den Zugang zu EU-Finanzmitteln mittels einer offenen und allumfassenden Sichtweise konkretisiert werden sollten;

9.  hebt den Beitrag der kulturellen Vielfalt im Innovationsprozess hervor; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass der Schutz und die Förderung der regionalen kulturellen Vielfalt einen wichtigen Bestandteil der Innovationspolitik darstellen müssen;

10. betont, dass zur Steigerung des Innovationspotenzials der europäischen Regionen Koordinierung und Synergien zwischen der Kohäsions-, der Forschungs- und der Innovationspolitik und deren verschiedenen Instrumenten auf regionaler, nationaler und EU‑Ebene mit dem Ziel der Sicherung ihrer Wirksamkeit umgesetzt werden sollten; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Instrumente anzustreben, die die Hindernisse für diese Synergien beseitigen, die die Schranken zwischen den Programmen senken und die die Möglichkeiten einer weiteren Vereinfachung untersuchen, insbesondere durch die Harmonisierung der Bestimmungen über die Umsetzung dieser Politikinstrumente, ihre Rechnungsprüfungsvorschriften und die Regeln für die Zuschussfähigkeit der Kosten; ist der Auffassung, dass die Verfahren zur Nutzung von EU-Mitteln weiter vereinfacht werden müssen, um ihre Flexibilität zu gewährleisten und den bürokratischen Aufwand für Forschende und Innovationsträger zu verringern, damit diese ihrer eigentlichen Arbeit mehr Zeit widmen können;

11. betont die wesentliche Bedeutung der Regionen bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Innovationsförderung auf nationaler Ebene; weist jedoch darauf hin, dass in vielen Ländern auf regionaler/lokaler Ebene nur unzureichende Mittel zur Verfügung stellen und die Mittel, die auf nationaler Ebene für Innovationen bereitgestellt werden, beschränkt sind;

12. betont die Notwendigkeit, „schlafende Innovationsträger“ insbesondere bei den KMU aufzuspüren; verweist auf die wichtige Rolle der Interessenverbände bei der Entdeckung „schlafender Innovationsträger“, die Anreize schaffen, Beratung bereitstellen und Innovationen fördern; ist der Ansicht, dass diese Verbände gestärkt werden sollten und für sie ein Programm entwickelt werden sollte, das auf die Verbesserung von Ausbildung, Qualifikationen und Kenntnissen abzielt, und dass die Bedeutung von Modellen der doppelten Berufsbildung für zwei Berufe in Zukunft steigen sollte;

13. hebt die Bedeutung von Humankapital in der Innovation hervor; erinnert diesbezüglich an die Rolle des ESF bei der lebenslangen Weiterbildung von Arbeitnehmern;

14. ist der Ansicht, dass ein funktionierendes mehrstufiges Modell der verantwortungsvollen Wirtschaftsführung eine Vorbedingung für eine erfolgreiche Bestimmung und Erfüllung der Ziele der Innovationspolitik darstellt; weist diesbezüglich darauf hin, dass die Regionalpolitik über eine konsolidierte Methodik im Hinblick auf einen integrierten Ansatz verfügt und ein gut ausgearbeitetes Steuerungssystem zur Mobilisierung von Investitionen vor Ort bietet;

15. ist der Auffassung, dass die Innovationsdimension angemessen in alle europäischen Finanzierungsprogramme einschließlich der Kohäsionsfonds integriert werden muss, damit ein ausreichendes Finanzierungsniveau erreicht werden kann, das den Bedürfnissen all jener entspricht, die an Innovationen beteiligt sind;

16. betont die Notwendigkeit, die Verknüpfungen zwischen Instrumenten des EU-Haushalts und EIB-Finanzmitteln zu stärken; erkennt das Mobilisierungspotenzial dieser Quellen für Investitionen an und fordert deren Stärkung, insbesondere im Hinblick auf JEREMIE und JESSICA; betont, dass Finanzierungen ausgearbeitet werden müssen, die den speziellen Gegebenheiten und dem Bedarf von Kleinbetrieben gerecht werden, und dass die entsprechenden Zugangsverfahren erheblich vereinfacht werden;

17. fordert die Kommission auf, fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und Regionen, die sie nutzen wollen, zu erörtern; ist der Ansicht, dass dies zu einer integrierteren und flexibleren Arbeitsweise beitragen und die Effektivität der Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fonds (Strukturfonds und Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung) erhöhen würde;

18. betont die Bedeutung einer Unterscheidung zwischen Innovation und Forschung; weist darauf hin, dass Innovation ein komplexer, themenübergreifender sozioökonomischer Prozess ist, der Bemühungen zur Erhöhung der Ausgaben für F&E, Unterstützung für KMU und von Hochtechnologie-Aktivitäten umfasst und auf die Entwicklung integrierter Systeme auf der Grundlage der Eigenschaften und Besonderheiten der verschiedenen Gebiete ausgerichtet ist;

19. stellt fest, dass die Innovationspolitik mit der Politik für allgemeine und berufliche Bildung sowie der Arbeitsmarktpolitik verknüpft werden muss; befürwortet Bemühungen, die Bürger und Arbeitnehmer durch die Ausarbeitung und Umsetzung von umfassenden politischen Strategien im Bereich der Innovation für Veränderungen zu mobilisieren, damit die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen beschleunigt und so der Weg für mehr Arbeitsplätze und Wachstum geebnet wird;

20. begrüßt den Vorschlag, „Europäische Innovationspartnerschaften“ einzuführen, um Akteure über Politikbereiche, Industriezweige und Grenzen hinweg zusammenzubringen, damit Innovationen beschleunigt werden, um wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen; stellt fest, dass die Partnerschaften und regionalen Politikinstrumente zur Bewältigung dieser Herausforderungen, insbesondere die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit, besser abgestimmt und für die einzelnen Regionen tatsächlich zugänglich sein, und dass Partnerschaften auf Erfahrungen mit bestehenden nationalen und regionalen Initiativen mit ähnlichen Merkmalen zurückgreifen sollten; fordert deshalb eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen, insbesondere durch Austauschprogramme, Bildungsinitiativen und den Austausch bewährter Verfahren; fordert einen verbesserten Zugang für KMU zur Unterstützung für Forschung und Innovation;

21. hält es für vorrangig, auf regionaler Ebene die Entwicklung einer Innovationskultur zu fördern, einerseits bei den Unternehmern, den jungen Menschen in einer Berufsausbildung und den Arbeitnehmern, andererseits bei den Unternehmenspartnern, die bei den Aktivitäten der Unternehmen eine Rolle spielen, etwa den regionalen öffentlichen Entscheidungsträgern, den Forschungszentren, den Unternehmensclustern und Finanzierungsorganismen, die die Innovationsfähigkeiten der Unternehmen in ihren Regionen, vor allem der KMU einschließlich der Kleinstunternehmen und der Handwerksbetriebe, vielfach nicht genügend kennen;

22. betont, dass das gesamte Innovationspotential der Regionen der EU mobilisiert werden muss, um das in der Strategie „Europa 2020“ formulierte Ziel des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu erreichen, und verweist darauf, dass zukünftige Regionalpolitik diese Herausforderung als vorrangige Priorität behandeln muss; ist der Ansicht, dass diese Festsetzung der Prioritäten auf alle Ziele der Regionalpolitik anzuwenden ist und betont, dass sichergestellt werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas gemessen an globalen Standards gewährleistet ist; fordert, die Industrie für ökologische Innovationen zu gewinnen, da Unternehmer eine sehr wichtige Rolle bei der weiteren Verbreitung ökologischer Innovationen auf regionaler Ebene spielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und nachhaltige Industrien zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer auf neue Geschäftsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, etwa durch das Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten.ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Charalampos Angourakis, Sophie Auconie, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Juozas Imbrasas, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrea Cozzolino, Karima Delli, Jens Geier, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter, László Surján

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Vladko Todorov Panayotov, Britta Reimers, Ivo Strejček

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (3.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Badia i Cutchet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt die Initiative zur Innovationsunion als zentralen Pfeiler der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung in der EU, insbesondere in Bezug auf die integrative Bildung auf allen Ebenen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung;

2.  fördert Innovationen als breit angelegtes Konzept, das den gesamten Vorgang von der anfänglichen Idee bis zum Endprodukt umfasst, insbesondere im Hinblick auf Innovationen von Geschäftsmodellen und Dienstleistungen, und bei dem das Kreativpotenzial von Industrie und Wirtschaft in Europa in ihrer Vielfalt und ihren unterschiedlichen Unternehmensformen (Großunternehmen, KMU, sozialwirtschaftlich organisierte Unternehmen und Einrichtungen) und Bildungseinrichtungen vollständig ausgeschöpft werden sollte;

3.  würdigt die Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien im Zusammenhang mit Innovationen, zumal Studien gezeigt haben, dass Unternehmen, die Dienstleistungen der Kultur- und Kreativindustrien in größerem Umfang als andere Unternehmen nutzen, erheblich innovativer sind;

4.  begrüßt, dass die Kommission offene und auf Zusammenarbeit ausgerichtete Innovationen im Interesse des langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts unterstützt; begrüßt in dieser Hinsicht die Zusagen der Kommission in Bezug auf die Verbreitung, Weitergabe und Verwertung von Forschungsergebnissen, vor allem dank des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und Daten aus der öffentlich finanzierten Forschung; legt der Kommission nahe, Mittel und Wege zur Verwirklichung dieser Ziele zu finden, und hebt hervor, dass der „Europeana“ in diesem Bereich durchaus große Bedeutung zukommt;

5.  begrüßt den Standpunkt der Kommission, in dem betont wird, dass die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen beschleunigt werden muss, um den Bürgern Europas mehr Möglichkeiten zu verschaffen, an Innovationen teilzuhaben und zu Innovationen beizutragen und auf diese Weise alle Akteure und Regionen in den Innovationszyklus einzubinden;

6.  betont, dass Europa zu einem Raum umgestaltet werden muss, in dem akademische Spitzenleistungen erbracht werden, der sich durch größere Mobilität und Vielfalt auszeichnet und in dem mehr Investitionen in die Forschung, darunter die Grundlagenforschung, getätigt werden, verbunden mit dem Ziel, einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen und die Synergien, die das Innovationspotenzial Europas bietet, optimal zu nutzen sowie Doppelarbeit in der Forschung auf ein Mindestmaß zu beschränken;

7.  weist darauf hin, dass ein Mindestmaß an grundlegenden Fertigkeiten und eine gute Allgemeinbildung erworben werden müssen, um die Fähigkeit zur Anpassung an das berufliche Umfeld zu verbessern; betont, dass dem Spracherwerb in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung zukommt;

8.  bedauert, dass mehrere Mitgliedstaaten ihren Forschungs- und Bildungshaushalt gekürzt haben, und hält es für wichtig, dass diese Bereiche angemessen mit öffentlichen Mitteln ausgestattet werden;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Zentren einzurichten, in denen Innovationen tatkräftig vorangetrieben werden, entsprechende Bedingungen zu schaffen und den Aufbau stärkerer Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, bei der Ausarbeitung der Lehrpläne aber auch den Anforderungen der Unternehmen Rechnung zu tragen;

10. fordert dazu auf, gemeinsame Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen zu unternehmen, also auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene unter Einbeziehung aller Interessenträger, um die Innovationsunion zu verwirklichen und dabei den bildungs- und kulturpolitischen Dimensionen von Innovationen Rechnung zu tragen;

11. ist der Ansicht, dass es insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Innovationen in allen Bereichen unbedingt nötig ist, Programme zur Förderung der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Kenntnisse aufzulegen;

12. vertritt die Auffassung, dass es einer Reform der Rechte des geistigen Eigentums bedarf, damit ein Technologietransfer stattfinden kann und gerechte Bedingungen für die Zusammenarbeit – hauptsächlich die wissenschaftliche Zusammenarbeit – in der EU und mit Drittländern geschaffen werden;

13. bekräftigt den Grundsatz der Neutralität des Netzes und offener Standards als Triebkraft der Innovation;

14. betont, dass gesellschaftliche Innovationen erforderlich sind, um unterschiedlichste soziale Bedürfnisse zu befriedigen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, d. h. beispielsweise die Gesundheit zu fördern, den Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur zu erleichtern und den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten zu vereinfachen;

15. hebt hervor, welche Bedeutung der sozialwirtschaftlich organisierte Sektor (Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen) für gesellschaftliche Innovationen hat, wenn es darum geht, Möglichkeiten auszuloten und zu nutzen, um nicht vom Markt und herkömmlichen Unternehmensformen gedeckte Bedürfnisse zu befriedigen;

16. stellt außerdem heraus, welche Bedeutung der sozialwirtschaftlich organisierte Sektor bei Innovationen der betrieblichen Abläufe hat, die auf die umfassende Beteiligung aller Betroffenen abzielen, was die angemessene Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen betrifft;

17. weist darauf hin, dass die Hochschulbildung der wichtigste Raum für die Entwicklung innovativer Ideen ist, und betont daher, dass in den Lehrplänen der Hochschulen den zeitgemäßen Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung getragen werden muss;

18. begrüßt, dass die Kommission besonderen Wert darauf legt, dass Frauen und Männer in naturwissenschaftlichen Fächern zahlenmäßig ausgewogener vertreten sind, und fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen auszuarbeiten, mit denen sich das Ziel der faktischen Gleichstellung so schnell wie möglich verwirklichen lässt;

19. misst Forschung und Innovation im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, insbesondere im Bereich Sozialwissenschaften, große Bedeutung bei, z. B. durch die Einbeziehung älterer Menschen in diesen Tätigkeitsbereich, und begrüßt ausdrücklich Initiativen wie „Wissenschaft gegen Armut“ oder die Ausrufung des Jahres 2012 zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns; hält es für wichtig, dass Forschungsbemühungen in der Praxis in Anwendungen, Produkten und Dienstleistungen umgesetzt werden;

20. betont die Bedeutung des Innovationspotenzials von Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, aber im Rahmen der Östlichen Partnerschaft mit ihr zusammenarbeiten, und fordert die Einbeziehung dieser Staaten in die Initiative zur Innovationsunion;

21. weist darauf hin, dass eine der Möglichkeiten, die Ziele der Innovationsunion zu verwirklichen, die Vereinheitlichung der Politik zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die Schaffung eines europäischen Patents ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Piotr Borys, Silvia Costa, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Marek Henryk Migalski, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marietje Schaake, Timo Soini, Emil Stoyanov, Helga Trüpel, Marie-Christine Vergiat, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivo Belet, Iosif Matula, Georgios Papanikolaou, Hella Ranner, Mitro Repo, Joanna Katarzyna Skrzydlewska

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (23.3.2011)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise“
(2010/2245(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Cecilia Wikström

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Europa ein modernes, finanzierbares und gut funktionierendes System zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums braucht, um Innovation zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken,

B.   in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums eine wesentliche Voraussetzung für kapitalintensive Forschung, Entwicklung und Innovation darstellen,

C. in der Erwägung, dass die beste Gelegenheit zur Stärkung der Innovation in Europa in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums die Schaffung eines EU-Patents ist,

D. in der Erwägung, dass ein modernes EU-Markensystem unerlässlich ist, um den Wert von Investitionen europäischer Unternehmen in den Bereichen Design, Kreation und Innovation zu schützen,

1.  begrüßt angesichts des Unvermögens des Rates, zu einem einstimmigen Beschluss über die Übersetzungsregelung für EU-Patente zu gelangen, die auf Aufforderung mehrerer Mitgliedstaaten angenommene Entscheidung des Rates, eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes zu genehmigen, der es den teilnehmenden Mitgliedstaaten gestattet, ein in allen teilnehmenden Ländern gültiges Patent auszustellen; fordert sämtliche Mitgliedstaaten auf, sich der verstärkten Zusammenarbeit anzuschließen; hält zu einer zügigen Annahme und Umsetzung der Regelung an, um die Innovation zu unterstützen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf weltweiter Ebene zu stärken;

2.  fordert die Kommission auf, vorrangig dafür zu sorgen, dass KMU die Rechte des geistigen Eigentums und die gewerblichen Schutzrechte effizient nutzen können;

3.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis Ende 2011 einen europäischen Wissensmarkt für Patente und Lizenzen zu entwickeln;

4.  stellt fest, dass die Zersplitterung des Marktes im kulturellen und kreativen Bereich teilweise auf die kulturelle Vielfalt und die sprachlichen Vorlieben der Verbraucher zurückzuführen ist;

5.  betont, dass die bestehenden Verfahren der Lizenzvergabe zur Zersplitterung des EU-Binnenmarktes beitragen; stellt fest, dass, zwar gewisse Fortschritte verbucht werden können, allerdings nicht in zufriedenstellendem Maße auf die Nachfrage der Verbraucher nach Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für die grenzüberschreitende Nutzung und Online-Nutzung eingegangen wurde;

6.  betont, dass effizientere und preiswertere Verfahren der Lizenzvergabe durch interoperable technologische Plattformen eine bessere Verbreitung kultureller und kreativer Inhalte sowie höhere Nutzungsentgelte für die Urheber gewährleisten und gleichzeitig Vorteile für Vermittler und Dienstleister mit sich bringen;

7.  weist darauf hin, dass das Ziel der EU in der Förderung der Kultur- und Kreativindustrien – sowohl online als auch offline –besteht, und vertritt die Auffassung, dass das Ziel die breite Nutzung europaweiter Lizenzen im Einklang mit der Nachfrage des Marktes und der Verbraucher sein sollte und – wenn dies nicht innerhalb kurzer Zeit verwirklicht werden kann – eine umfassende Bewertung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden sollte, die erforderlich sind, um alle potenziellen Hindernisse für die Schaffung eines effektiven EU-Binnenmarkts anzugehen, einschließlich des Territorialitätsprinzips;

8.  begrüßt die Überprüfung des Markensystems der Union durch die Kommission und legt ihr nahe, dafür zu sorgen, dass die maßgeblichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass Marken im Online- und Offline-Umfeld denselben Schutz genießen;

9.  ist der Auffassung, dass die Kommission den besonderen Problemen der KMU bei der Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums nach dem mit dem „Small Business Act“ für Europa eingeführten Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ Rechnung tragen sollte, insbesondere durch die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung auf KMU;

10. vertritt die Auffassung, dass eine gut funktionierende Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mehr Anreize für Unternehmen schafft, innovative Produkte zu entwickeln, und somit für die Verbraucher ein größeres Angebot an Waren und Dienstleistungen schafft;

11. fordert die Kommission auf, der von der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms abgegebenen Empfehlung nachzukommen, wonach ein Moratorium für neue Instrumente in Erwägung gezogen werden sollte, bis die bestehenden Instrumente ausreichend weiterentwickelt und in geeigneter Weise bewertet wurden, und darauf geachtet werden sollte, eine verwirrende Vielzahl von Instrumenten zu vermeiden;

12. ist der Ansicht, dass klare und spezifische Teilnahmebedingungen erlassen werden müssen, die einen obligatorischen Anteil von kleinen Unternehmen vorsehen, damit die neuen Instrumente für Innovation, die im Rahmen der Strategie EU 2020 entwickelt werden sollen, mit Sicherheit erfolgreich sind;

13. fordert die Kommission auf, dem Parlament eine externe Bewertung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen Innovationsinstrumente vorzulegen, wie beispielsweise Technologie-Plattformen und Gemeinsame Europäische Technologieinitiativen, und ist der Ansicht, dass die Bewertung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie schon vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Raffaele Baldassarre, Luigi Berlinguer, Sebastian Valentin Bodu, Françoise Castex, Marielle Gallo, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Klaus-Heiner Lehne, Antonio Masip Hidalgo, Jiří Maštálka, Alajos Mészáros, Bernhard Rapkay, Evelyn Regner, Dimitar Stoyanov, Alexandra Thein, Rainer Wieland, Cecilia Wikström, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Philipp Albrecht, Luis de Grandes Pascual, Sajjad Karim, Kurt Lechner, Eva Lichtenberger, Angelika Niebler

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.4.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Lena Ek, Ioan Enciu, Adam Gierek, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antonio Cancian, António Fernando Correia De Campos, Francesco De Angelis, Ilda Figueiredo, Matthias Groote, Andrzej Grzyb, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Yannick Jadot, Silvana Koch-Mehrin, Bernd Lange, Werner Langen, Vladko Todorov Panayotov, Mario Pirillo, Catherine Trautmann