EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

4.5.2011 - (11633/2010 – C7‑0026/2011 – 2010/0011(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Debora Serracchiani
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2010/0011(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0186/2011
Eingereichte Texte :
A7-0186/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

(11633/2010 – C7‑0026/2011 – 2010/0011(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11633/2010),

–   in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (11633/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 168 Absatz 5 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7‑0026/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0186/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden.

Nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung) steht die Beobachtungsstelle Drittländern zur Beteiligung offen, die das Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Zielen und Arbeiten der Beobachtungsstelle teilen.

Die Republik Kroatien hat im Jahr 2005 einen Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gestellt.

Am 11. Juli 2006 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Republik Kroatien Verhandlungen aufzunehmen, und im Juli 2009 wurden die Verhandlungen mit der Republik Kroatien mit positivem Ergebnis mit der Paraphierung des Abkommens zum Abschluss gebracht. Das Abkommen wurde überarbeitet, um dem in Kraft getretenen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechnung zu tragen, und am 22. Dezember 2009 von beiden Vertragsparteien paraphiert.

Die Republik Kroatien wird sich an dem Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle beteiligen, den sich aus der Verordnung Nr. 1920/2006 ergebenden Verpflichtungen nachkommen, dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) angeschlossen werden und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EBDD Daten zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellen. Die Republik Kroatien zahlt ferner einen finanziellen Beitrag an die Union zur Deckung der Kosten ihrer Beteiligung und ist außerdem im Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle vertreten, hat dort jedoch bis zu ihrem Beitritt zur Europäischen Union kein Stimmrecht. Die EBDD ihrerseits wird die Republik Kroatien genauso behandeln wie die Mitgliedstaaten, d. h. Gleichbehandlung in Bezug auf den Anschluss an das Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) sowie in personeller Hinsicht gewährleisten.

Die Lage in Kroatien

Die Republik Kroatien liegt auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Signifikante und umfangreiche Sicherstellungen von Kokain erfolgen in Kroatien zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.

Laut Angaben der EBDD wurde in Kroatien bislang keine allgemeine Bevölkerungserhebung zum Konsum illegaler Drogen durchgeführt.

In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Todesopfer in Kroatien allmählich angestiegen. Laut den jüngsten Statistiken zu drogenbedingten Todesfällen aus dem Jahr 2008 wurden insgesamt 87 Fälle erfasst und 91,9 % der Betroffenen waren Männer. Die meisten der Todesfälle (77,1%) gingen auf den Konsum von Opiaten zurück. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 7 168 Drogenstraftaten registriert. 58% dieser Straftaten wurden mit Cannabis in Verbindung gebracht, 27% mit Heroin, 8% mit Amphetamin und 5% mit Kokain. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 7 934 Personen von den nationalen Einrichtungen für Drogensucht behandelt. Als eine Maßnahme zur Erhöhung der Standards muss ab 2010 jedes Therapiezentrum Daten über behandelte Patienten an die nationale Drogenbehörde melden.

Von den 2008 durchgeführten Drogensicherstellungen entfielen insgesamt 2 827 auf Cannabiskraut, 485 auf Cannabisharz, 634 auf Heroin, 233 auf Kokain, 69 auf Ecstasy und 448 auf Amphetamin.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Sicherstellungen bei allen Drogen außer bei Heroin rückläufig und im Allgemeinen sind Fortschritte bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch erkennbar. Im letzten Jahr hat die Republik Kroatien das Programm 2010 zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs verabschiedet. Durch eine Änderung der Vorschriften für die Verhütung von Drogenmissbrauch wurde die Liste der Vorläufersubstanzen an den Besitzstand der EU angepasst und wurden die Fristen für die Vernichtung der sichergestellten Drogen verkürzt.

Die Schulung von Polizeibeamten und die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung wurden fortgesetzt. Allerdings müssen die bei den Ermittlungen und bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogenstraftaten erzielten Ergebnisse noch beträchtlich verbessert werden. Kroatien liegt weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU.

Die Regierung hat ein nationales Drogenpräventionsprogramm für Jugendliche zur Verstärkung der bereits bestehenden Programme angenommen.

Vorteile

Die Berichterstatterin begrüßt dieses Abkommen und die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Beitritt der Republik Kroatien in die Europäische Union momentan für das zweite Halbjahr 2012 oder Anfang 2013 vorgesehen ist. Der Konsum und der Handel mit illegalen Drogen ist eine weltweite Erscheinung, die die Gesundheit und die soziale Stabilität bedroht. Statistiken belegen, dass etwa ein Drittel der jungen Europäer illegale Drogen ausprobiert hat und dass jede Stunde mindestens ein Unionsbürger an einer Überdosis stirbt.

Es ist auch wichtig, dass auf europäischer Ebene Fakten und objektive Informationen über Drogen und die Drogensucht in Kroatien sowie ihre Folgen vorliegen und dass gleichzeitig die Republik Kroatien Zugang zu Informationen über bewährte Verfahren hat, um die Art des nationalen Drogenproblems zu verstehen und besser auf dieses reagieren zu können.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.5.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Emine Bozkurt, Philip Claeys, Carlos Coelho, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Anna Hedh, Sophia in ‘t Veld, Juan Fernando López Aguilar, Monica Luisa Macovei, Véronique Mathieu, Louis Michel, Claude Moraes, Jan Mulder, Georgios Papanikolaou, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Wim van de Camp, Daniël van der Stoep, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Oana Antonescu, Edit Bauer, Anna Maria Corazza Bildt, Ioan Enciu, Stanimir Ilchev, Franziska Keller, Marian-Jean Marinescu, Mariya Nedelcheva, Cecilia Wikström

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Andrey Kovatchev, Traian Ungureanu, Pablo Zalba Bidegain