BERICHT über unternehmerische Tätigkeit von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen

31.5.2011 - (2010/2275(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Marina Yannakoudakis

Verfahren : 2010/2275(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0207/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über unternehmerische Tätigkeit von Frauen in kleinen und mittelständischen Unternehmen

(2010/2275(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)[1],

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Umsetzung der Barcelona-Ziele auf dem Gebiet der Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter (KOM(2008)0638),

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission „Promotion of Women Innovators and Entrepreneurship“ vom 25. Juli 2008,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni – Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa (KOM(2008)0394),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates[2],

–   in Kenntnis der Entscheidung 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[3],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zum „Small Business Act“[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2006 zu dem Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Oktober 2002 zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung – Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)[7],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0207/2011),

A. in der Erwägung, dass anerkannt werden muss, dass die Aufteilung von Verpflichtungen in Familie und Haushalt zwischen Frauen und Männern, insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub, wesentlich für die Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist und es daher notwendig ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erhalten, was Frauen dabei unterstützen kann, selbst ein Unternehmen zu gründen, um finanziell und beruflich unabhängig zu sein,

B.  in der Erwägung, dass berufliche Selbständigkeit generell größere Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit, der Zahl der Arbeitsstunden und des Arbeitsplatzes bietet als eine abhängige Beschäftigung und damit denjenigen Möglichkeiten eröffnet, die berufliche Pflichten und Betreuungsaufgaben miteinander verbinden wollen oder einen adaptierten Arbeitsplatz benötigen,

C. in der Erwägung, dass sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Unternehmen zusammensetzt, die weniger als 250 Personen beschäftigen, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen und deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft,

D. in der Erwägung, dass 99 % der jungen Unternehmen in Europa Kleinst- oder Kleinunternehmen sind und ein Drittel davon von Arbeitslosen gegründet wird, und in der Erwägung, dass 91 % aller europäischen Unternehmen Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind,

E.  in der Erwägung, dass in dem Aktionsplan der Kommission „Europäische Agenda für unternehmerische Initiative“ (KOM(2004)0070) darauf hingewiesen wird, dass die Sozialversicherungssysteme verbessert werden müssen; in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, Anfang 2011 eine Mitteilung zum „Small Business Act“ vorzulegen, und ferner in der Erwägung, dass unterstrichen werden sollte, dass insbesondere Unternehmerinnen einen besseren sozialen Schutz benötigen,

F.  in der Erwägung, dass sich Frauen beim Zugang zu den notwendigen Informationen sowie zu finanziellen und technologischen Instrumenten und Dienstleistungen möglicherweise Hindernissen gegenübersehen, die es ihnen erschweren könnten, ihre Unternehmen zu erweitern und sich um staatliche und kommunale Aufträge zu bewerben,

G. in der Erwägung, dass nach der Terminologie der Europäischen Kommission bei der Scheinselbständigkeit der Erwerbsstatus falsch angegeben wird, um Sozialschutzbestimmungen zu umgehen, die Betroffenen von den sozialen Grundrechten der Arbeitnehmer auszuschließen und damit die Lohnkosten zu senken; in der Erwägung, dass die betroffenen Arbeitnehmer wirtschaftlich abhängig bleiben,

H. in der Erwägung, dass Unternehmer (Unternehmensinhaber) durch Schaffung oder Ausbau von Wirtschaftstätigkeiten eine Wertschöpfung anstreben, indem sie neue Erzeugnisse, Verfahren oder Märkte ermitteln und nutzen[8],

I.   in der Erwägung, dass eine Unternehmerin eine Frau ist, die ein Unternehmen gegründet hat, in dem sie die Mehrheitsbeteiligung hält, und die ein aktives Interesse an Entscheidungsprozessen und der laufenden Geschäftsführung hat sowie Risikobereitschaft aufbringt,

J.   in der Erwägung, dass zahlreiche Unternehmen, insbesondere solche, die von Frauen geführt werden, in Gebieten gegründet wurden, die zu den Ziel-1-Regionen gehören und die zugunsten der neu beigetretenen Länder nun bald nicht mehr zu den benachteiligten Gebieten zählen werden,

K. in der Erwägung, dass viele der Regionen, die in Zukunft keine Unterstützung mehr erhalten werden, ländliche Gebiete sind, die noch nicht ausreichend entwickelt sind, und dass die Regionen der jüngst beigetretenen Ländern häufig nicht über die kulturellen, sozialen und organisatorischen Instrumente verfügen, um die EU-Finanzhilfen bestmöglich in Anspruch nehmen zu können,

L.  in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Unternehmerinnen bestehen; in der Erwägung, dass weniger Frauen als Männer eine Unternehmensgründung als realistische Karrieremöglichkeit in Betracht ziehen und in der Europäischen Union trotz der steigenden Zahl weiblicher Führungskräfte in KMU während der letzten zehn Jahre nur eine von zehn Frauen Unternehmerin ist, während bei den Männern jeder Vierte Unternehmer ist; in der Erwägung, dass Frauen etwa 60 % der Hochschulabsolventen ausmachen, bei den Vollzeitarbeitsstellen auf dem Arbeitsmarkt jedoch unterrepräsentiert sind, speziell im Bereich der Wirtschaft; in der Erwägung, dass Frauen unbedingt ermutigt und in die Lage versetzt werden müssen, sich auf unternehmerische Projekte einzulassen, damit die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verringert werden,

M.  in der Erwägung, dass in den Vereinigten Staaten durch den „Women's Business Ownership Act“ (1988) der Anteil der Frauen unter den Unternehmensinhabern zwischen 1992 und 2002 von 26 auf 57 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass sich der EU durch den Erfolg dieses Gesetzes die Möglichkeit bietet, bewährte Verfahren zu ermitteln,

N. in der Erwägung, dass diejenigen Unternehmerinnen, die aufgrund bestimmter gesellschaftlicher Faktoren weniger Kenntnisse über verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten und weniger Erfahrungen in der finanziellen Unternehmensleitung haben, nicht nur in der Anfangsphase der Unterstützung bedürfen, sondern auch während des gesamten Wirtschaftszyklus eines Unternehmens, da bei der Unternehmensplanung in der Anfangsphase eine andere Form der Förderung erforderlich ist als in den Wachstumsphasen,

O. in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum und von Frauen geführte KMU ein wichtiges Potenzial für die Erhöhung der Frauenerwerbsquote und damit der umfassenden Nutzung des Bildungsniveaus von Frauen aufweisen und sicherstellen können, dass Frauen nicht in prekären Beschäftigungsverhältnissen angestellt werden; in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum Garant für Wirtschaftsdynamik und Innovation ist, dass das Potential in der Europäischen Union bei Weitem nicht ausgeschöpft ist und dass sich die Erhöhung der Zahl von Unternehmerinnen positiv auf die Wirtschaft im Allgemeinen auswirkt und einen wichtigen Beitrag für diese leistet; in der Erwägung, dass bei einem instabilen Wirtschaftsklima Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen schnell vernachlässigt werden,

P.  in der Erwägung, dass Männer und Frauen in vielen Fällen nicht die gleichen Chancen haben, Unternehmen zu leiten und aufzubauen, und in der Erwägung, dass die Förderung des Unternehmertums von Frauen ein langfristiger Prozess ist, der Zeit zur Veränderung von gesellschaftlichen Strukturen und Einstellungen braucht; in der Erwägung, dass Frauen schon immer unternehmerische Fähigkeiten hatten, verschiedene Vorschriften und die traditionelle Rollenverteilung jedoch zur Folge hatten, dass Unternehmertum nicht immer eine Wahlmöglichkeit für Frauen war,

Q. in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) das Volumen der an KMU vergebenen Darlehen deutlich angehoben hat, und zwar von 8,1 Mrd. EUR im Jahr 2008 auf ca. 11,5 Mrd. EUR im Jahr 2009; in der Erwägung, dass die im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vorgesehenen (und mit 1,13 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 ausgestatteten) KMU-Instrumente laufend durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass die Kommission mit dem von ihr angenommenen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen 2009/2010 für die Mitgliedstaaten bessere Voraussetzungen geschaffen hat, den Auswirkungen der Kreditklemme entgegenzuwirken,

R.  in der Erwägung, dass das Verständnis von KMU oder Unternehmern für die Bedenken von Banken oder anderen Investoren, die eine externe Finanzierung bereitstellen können, durch Investitionsbereitschaftsprogramme verbessert werden kann,

S.  in der Erwägung, dass Unternehmerinnen eine heterogene Gruppe bilden, sich hinsichtlich Alter, Herkunft und Bildung voneinander unterscheiden, in ihren Reihen sowohl junge Hochschulabsolventinnen zu finden sind als auch Frauen, die bereits ein gutes Stück ihres Berufsweges zurückgelegt haben und nach neuen Wegen suchen, um ihre Führungsqualitäten, ihren Unternehmergeist, ihre Kommunikations- und Kompromissfähigkeit sowie ihre gute Risikoeinschätzung zu nutzen, und in der Erwägung, dass Unternehmerinnen in den unterschiedlichsten Sektoren und Geschäftsbereichen tätig sind; in der Erwägung, dass Männer und Frauen nicht die gleichen Chancen haben, Unternehmen zu leiten und aufzubauen, da geschlechtsbezogene Stereotype und strukturelle Barrieren weit verbreitet sind und häufig die ungerechtfertigte Meinung vorherrscht, Frauen mangele es an unternehmerischen Fähigkeiten wie Selbstvertrauen, Führungsqualitäten, Durchsetzungsvermögen und Risikobereitschaft,

T.  in der Erwägung, dass den Frauen, die neue Unternehmen gegründet haben, die aktive Beratung und Unterstützung durch Unternehmerinnen sowie Unternehmer helfen kann, viele der Ängste zu überwinden, die mit einer Unternehmensgründung verbunden sind,

U. in der Erwägung, dass es wichtig ist, Handlungsempfehlungen zu fördern, die die Gegebenheiten des Unternehmens- und Wirtschaftsgeschehens in einem wettbewerbsorientierten Marktumfeld berücksichtigen,

V. in der Erwägung, dass es auf EU-Ebene zur Problematik des weiblichen Unternehmertums bislang keine ausreichende Forschung gibt, die die Entwicklung und Umsetzung von EU-weiten Maßnahmen in diesem Bereich anregen kann,

W. in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten Selbständige keine angemessenen Sozialversicherungsansprüche haben, wie etwa einen Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, Arbeitslosen-, Kranken-, Erwerbsunfähigkeits- und Rentenversicherung und Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, obwohl diese unerlässlich sind, damit Unternehmerinnen Beruf und Familie vereinbaren können und damit die Europäische Union in der Lage ist, die demografischen Herausforderungen zu bewältigen; in der Erwägung, dass in den beschäftigungspolitischen Leitlinien die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Selbständigkeit zu fördern und dabei den Selbständigen einen angemessenen Sozialversicherungsschutz zu gewähren,

X. in der Erwägung, dass es eine Gruppe gibt, die hauptsächlich aus Frauen besteht, welche vor allem als Hausangestellte oder private Pflegekräfte arbeiten und nicht offiziell angestellt, aber auch nicht offiziell selbständig sind und damit keinerlei Sozialschutz genießen,

Zugang zur Finanz- und Ausbildungsförderung

1.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Finanzierungsmöglichkeiten besser auszuschöpfen, die für Unternehmerinnen in Form von außerordentlichen Zuschüssen, Risikokapital, Sozialversicherungsregelungen und Zinsvergütungen zur Verfügung stehen, um einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu gewährleisten, wozu beispielsweise das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument zählt, das Kleinstunternehmen und allen, die ihr eigenes kleines Unternehmen gründen wollen und keinen Zugang zu den klassischen Bankdienstleistungen haben, wie z. B. Arbeitslosen, Kleinstkredite bis zu einer Summe von 25 000 EUR bereitstellt;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, landesweite Kampagnen, einschließlich Workshops und Seminare, durchzuführen, um Frauen zu fördern und diese besser über das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument und die Finanzierungsmöglichkeiten, die dieses Instrument bietet, zu informieren;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der Europäischen Union ist, das im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird, und dass trotz der bedeutenden Fortschritte zahlreiche Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen, was das Unternehmertum und die Entscheidungsfindung anbetrifft;

4.  bedauert, dass sich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise die Probleme für viele potenzielle Unternehmerinnen verstärkt haben, speziell in den ersten drei Geschäftsjahren; betont, dass die Entwicklung von rentablen KMU sowohl durch Männer als auch durch Frauen zu einem nachhaltigeren Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten beitragen kann;

5.  begrüßt den gesonderten Abschnitt über Beihilfen für Unternehmerinnen in der oben erwähnten Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission; fordert die Kommission auf, diese Beihilfen im nächsten gemeinschaftlichen Förderkonzept beizubehalten, um auch nach Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung einen Beitrag zur Befähigung von Frauen als Unternehmerinnen zu leisten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass von Frauen geleitete (errichtete) KMU ebenfalls in den Genuss der für KMU vorgesehenen Steuervorteile gelangen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren korrekt umzusetzen und zu gewährleisten, dass Unternehmer im Fall einer Insolvenz oder einer Unterbrechung der Berufslaufbahn Zugang zu Finanzmitteln für eine Sanierung und zu Unterstützung erhalten, damit sie ihre unternehmerische Tätigkeit fortführen bzw. den Wechsel in eine andere Branche vornehmen können;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch von bewährten Verfahren zwischen Regionen, die künftig nicht mehr zu den Ziel-1-Regionen gehören, und solchen, die neu hinzukommen, zu fördern, damit Unternehmerinnen einbezogen werden, insbesondere in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, mit dem Ziel, Erfahrungen weiterzugeben und gleichzeitig den abrupten Wegfall der finanziellen Unterstützung zu vermeiden, also auch in den zuletzt beigetretenen Ländern eine neue Klasse weiblicher Führungskräfte auszubilden und zu begründen;

9.  ermutigt die Kommission, die Mitgliedstaaten und Business Europe, die unternehmerische Tätigkeit von Frauen, ihre finanzielle Unterstützung und Berufsberatungsstrukturen zu fördern und in Zusammenarbeit mit Wirtschaftshochschulen und Unternehmerverbänden sowie den nationalen Fraueninstituten Investitionsbereitschaftsprogramme aufzulegen, um Frauen bei der Entwicklung von tragfähigen Geschäftsplänen sowie bei der Gewinnung und Bestimmung potenzieller Investoren unterstützen zu können;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse für die unternehmerische Initiative von Frauen zu untersuchen und speziell den Zugang der Frauen zu Finanzmitteln einer umfassenden Analyse zu unterziehen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Banken und Finanzinstitutionen nahezulegen, „frauenfreundliche“ Unterstützungsdienste für Unternehmen in Betracht zu ziehen;

12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und Business Europe auf, die Entwicklung von Beratungs- und Unterstützungsprogrammen unter besonderer Einbeziehung von Programmen für aktives Altern zu prüfen, durch die Empfehlungen und Erfahrungen von männlichen und weiblichen ehemaligen Unternehmern und Führungskräften nutzbar gemacht werden;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Situation von Frauen über 50 Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken und sie bei der Gründung eines eigenen Unternehmens zu unterstützen;

14. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen durchführen, die den Frauen eine hinreichende Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und einen angemessenen Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen, da sich für die Frauen auf dem Weg in die Selbständigkeit zusätzliche Hindernisse ergeben, wenn diese Einrichtungen nicht erschwinglich, nicht vorhanden oder von schlechter Qualität sind;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Unternehmerinnen zu Wachstumspotenzialbewertungen zu fördern, bei denen erfahrene Berater das potenzielle Risiko beurteilen;

16. stellt fest, dass Unternehmerinnen in verschiedenen kürzlich erschienenen Studien eine vorsichtigere Haltung in Bezug auf das Eingehen von wirtschaftlichen und finanziellen Risiken bescheinigt wurde als Männern; ist der Ansicht, dass die Ergebnisse dieser Studien genauer geprüft werden sollten, um festzustellen, ob ihre Ergebnisse zutreffen und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben;

17. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften auf, nationale Unterrichtskonzepte aufzunehmen, um junge Mädchen für weibliches Unternehmertum und Management zu sensibilisieren und ein junges Unternehmertum für die Schulen zu entwickeln, sodass Schülerinnen – wenn sie dies wünschen – im Verlauf eines Schuljahres einen gesamten Unternehmenszyklus erleben können, von der Gründung über die Führung bis zur Auflösung eines Unternehmens, wobei Lehrer sowie Berater aus lokalen Wirtschaftsunternehmen im Rahmen des Programms für aktives Altern den Prozess mit Rat und Tat begleiten;

18. stellt fest, dass Mädchen bereits in einem frühen Alter in der Schule und später an der Hochschule vor Fächern zurückschrecken, die an sich als „männlich“ gelten, wie etwa Naturwissenschaften, Mathematik und Technik; empfiehlt, bereits in der Primarstufe eine unternehmerische Grundbildung zu vermitteln und das Spektrum der den Mädchen offenstehenden Fächer und Berufe zu erweitern, damit sie die Wissensgrundlage und die gesamte Palette der Fähigkeiten erwerben können, die für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit erforderlich sind; betont, dass es wichtig ist, die Beschäftigungsfähigkeit der Frauen und Mädchen durch Qualifizierungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen zu fördern;

19. fordert die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften auf, für weibliche Studierende einjährige Ausbildungsprogramme oder Programme im Bereich Unternehmertum sowie Austauschprogramme an Universitäten in ganz Europa aufzulegen, in denen die Studentinnen Entwicklungsprojekte anhand realer Unternehmenskonzepte mit dem Ziel ausführen, bereits während des Studiums ein funktionsfähiges und profitables Unternehmen zu gründen; ist ferner der Ansicht, dass Aktivitäten von Vereinigungen ehemaliger Studierender und studentischen Vereinigungen integraler Bestandteil dieses Prozesses sein sollten, um den Studentinnen Vertrauen und eine „Vorbild“-Haltung zu vermitteln; fordert die Kommission auf, in diesem Bereich den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

20. fordert die Mitgliedstaaten und Business Europe auf, das europäische Austauschprogramm „Erasmus für junge Unternehmerinnen und Unternehmer“ besser bekannt zu machen und zu fördern, das insbesondere darauf abzielt, Unternehmertum, Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit potenzieller Unternehmensgründer in der EU und neu gegründeter Kleinst- und Kleinunternehmen zu verbessern, und das Jungunternehmern die Möglichkeit bietet, mit Unternehmern in deren KMU in einem anderen EU-Land bis zu sechs Monaten zusammenzuarbeiten; empfiehlt die Vergabe von Sonderstipendien, wie beispielsweise Stipendien im Rahmen des Programms „Leonardo da Vinci“ der Europäischen Union, an hochbegabte Studentinnen bis hin zur Verleihung der Auszeichnung „Beste fachliche Praxis“ an erfolgreiche Absolventinnen;

21. verlangt, dass die Mitgliedstaaten den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Aufträgen fördern und die Beschaffungspolitik im öffentlichen Sektor „geschlechtsneutral“ gestalten;

Zugang zu traditionellen Unternehmensnetzwerken und Informations- und Telekommunikationstechnologien

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, grenzüberschreitende Kooperationsprogramme mit dem Ziel zu fördern, grenzüberschreitende Zentren zur Unterstützung von Unternehmerinnen zu schaffen und damit den Erfahrungsaustausch, den rationellen Einsatz der Mittel und den Austausch von bewährten Verfahren zu ermöglichen;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen, die dazu beitragen können, Frauen stärker ins Bewusstsein zu rücken und über Networking zu unterstützen; fordert, dass durch eine Verbesserung der Breitbandverbindungen gegen die digitale Kluft in Europa vorgegangen wird und die Frauen damit im Bedarfsfalle die notwendige Flexibilität erhalten, um ein Unternehmen erfolgreich von zu Hause aus zu führen;

24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen zu ermutigen, sich in örtlichen Handelskammern, spezifischen NRO, Lobbygruppen und Branchenorganisationen zu engagieren, in denen die etablierte Geschäftswelt zusammenkommt, sodass sie wettbewerbswirksame unternehmerische Kompetenzen entwickeln und ausbauen können, und fordert die Handelskammern auf, ihrerseits die Unternehmerinnen gezielt zur Mitarbeit aufzufordern und die Schaffung von speziellen Dienstleistungen und Begegnungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen zu fördern, um ihnen Mitgestaltungsmacht zu geben und die Entwicklung einer Unternehmenskultur zu unterstützen;

25. ersucht die Mitgliedstaaten, die Rolle der NRO bei der Förderung und Unterstützung des weiblichen Unternehmertums besonders hervorzuheben;

26. fordert die Kommission auf, sich für den Austausch bewährter Verfahren zur Förderung des Unternehmertums von Frauen einzusetzen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und Business Europe auf, die Vernetzung von Unternehmerinnen mit den entsprechenden Geschäftspartnern in anderen Branchen zu fördern und zu regeln, damit sie die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen und Verfahren erhalten und ein besseres Verständnis für die größeren Zusammenhänge des Wirtschaftslebens gewinnen;

27. fordert die Kommission auf, im Rahmen des „Enterprise Europe Network“ Beratungsgremien einzurichten, die über spezifische Fachkenntnisse zu den Herausforderungen und Hindernissen verfügen, mit denen Unternehmerinnen konfrontiert sind, und die gleichzeitig in den Fällen als Anlaufstellen dienen könnten, in denen es bei der Kreditgewährung zu Diskriminierungen durch Finanzdienstleister kommt;

28. erkennt die Bedeutung von Botschafterinnen an, zum Beispiel des Europäischen Netzwerks für Botschafterinnen des Unternehmertums (ENFEA), das auf die wichtige Rolle verweist, die Frauen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit spielen können, indem Frauen und junge Mädchen über Aktivitäten in Schulen, Universitäten, Gemeindegruppen und die Medien angeregt werden, ihr eigenes Unternehmen zu gründen; weist darauf hin, dass die Botschafterinnen verschiedener Herkunft und unterschiedlichen Alters sein sollten, unterschiedliche Erfahrungen besitzen und in allen Branchen tätig sein sollten;

29. fordert die Kommission auf, die berufliche Aktivität von Frauen mit Blick auf die Gründung eines eigenen Unternehmens durch entsprechende Maßnahmen zu fördern und gleichzeitig über die verfügbaren Instrumente zu informieren, die eine Unternehmensgründung erleichtern;

30. ist der Ansicht, dass der EAD und insbesondere die EU-Delegationen in Drittländern in Zusammenarbeit mit den Handelsmissionen der Mitgliedstaaten zum Aufbau von Netzwerken zwischen von Frauen geführten KMU beitragen könnten;

31. fordert die Kommission auf, mit Hilfe der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vergleichbare und umfassende Daten über Unternehmerinnen in der Europäischen Union (wie zum Beispiel Alter der Unternehmerin, Geschäftsfeld, Größe und Alter des Unternehmens sowie ethnische Zugehörigkeit gemäß den Bestimmungen des Mitgliedstaates zum Schutz personenbezogener Daten) zu erheben, ohne dass den KMU durch diese Erhebung zusätzliche Belastungen entstehen, und diese Daten im Jahresbericht über die europäischen KMU der KMU-Leistungsüberprüfung (SME Performance Review) auszuwerten; vertritt die Ansicht, dass die erfassten Daten und Informationen den Entscheidungsträgern die spezifischen Probleme von Unternehmerinnen deutlich machen sollten;

32. begrüßt die Studie der Kommission von 2008 zu Frauen bei Innovationen und Unternehmensgründungen und fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die darin enthaltenen politischen Empfehlungen zu befolgen;

33. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, bei sozialen und anderen Gemeinschaftsdienstleistungen Unternehmerinnen in gleicher Weise zu behandeln wie Arbeitnehmerinnen und Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Stellung von Mitunternehmerinnen und Unternehmerinnen in KMU – in Form besserer Mutterschaftsregelungen, besserer Betreuungseinrichtungen für Kinder und Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen und Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie einer besseren sozialen Absicherung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotype – zu treffen und ihre kulturelle Stellung sowie Rechtslage – insbesondere in den Bereichen Forschung, Wissenschaft, Maschinenbau, neue Medien, Umwelt, grüne und kohlenstoffarme Technologien, Landwirtschaft und Industrie im städtischen und ländlichen Raum – zu verbessern;

34. appelliert an die Mitgliedstaaten, die für rumänische Frauen bestehenden Hindernisse für eine Selbständigkeit zu untersuchen, Programme einzurichten, um rumänischen Frauen eine rasche und kostengünstige Registrierung als Unternehmerinnen bzw. Selbständige zu ermöglichen und ihnen Kredite, einschließlich Mikrokredite, zur Finanzierung von Unternehmen zugänglich zu machen; fordert die Kommission dringend auf, diese Aktivitäten durch entsprechende Finanzierungsmechanismen zu unterstützen;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Scheinselbständigkeit durch eine wirksame Definition der Selbständigkeit und die Sanktionierung der Scheinselbständigkeit aktiv zu bekämpfen;

36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch ein spezielles Programm denjenigen zur angemeldeten Selbständigkeit oder zur Unternehmensgründung zu verhelfen, die in den Bereichen Hausarbeit und Betreuungsarbeit sowie sonstige Dienstleistungen arbeiten – wobei es sich hauptsächlich um Frauen handelt – und die weder angestellt noch selbständig sind;

37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen, die die Gründung oder den Kauf eines Unternehmens planen oder ein Familienunternehmen übernehmen, einschließlich Frauen in freien Berufen, die beispielsweise eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis besitzen, Unterstützung anzubieten; vertritt die Auffassung, dass diese Förderung entsprechende Schulungsseminare und Workshops umfassen sollte, um den Frauen die erforderlichen Leitungskompetenzen zu vermitteln, damit sie erfolgreich Übernahmen durchführen können, insbesondere in Bezug auf Begutachtungen und Unternehmensbewertungen sowie Bank- und Rechtsfragen; räumt ein, dass Frauen unter 25 und über 50 Jahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da sie die Auswirkungen der Finanzkrise stärker zu spüren bekommen;

38. fordert Polen auf, während seines Ratsvorsitzes der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen besonderes Augenmerk zu schenken, speziell Anfang Oktober anlässlich der europäischen KMU-Woche; fordert die Kommission auf, schnellstmöglich einen Aktionsplan zur Erhöhung des Anteils an Unternehmerinnen vorzulegen und mit Sensibilisierungskampagnen gegen das Klischee vorzugehen, Frauen seien nicht dazu bestimmt, erfolgreich Unternehmen zu leiten;

39. fordert Familienunternehmen auf, bei der Vererbung oder Übertragung des Unternehmens weiblichen Familienmitgliedern – wie etwa Töchtern – die gleichen Chancen einzuräumen;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Vereinbarkeit miteinander konkurrierender Anforderungen in Familie und Beruf erleichtert wird, damit die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen erhöht wird und die Karriereaussichten für Selbständige verbessert werden;

41. fordert die Kommission auf, sich für die Vermittlung einer angemessenen Wahrnehmung von Frauen in den Medien einzusetzen, indem sie dem Vorurteil entgegenwirkt, wonach Frauen mit Verletzlichkeit und angeblich mangelnder Eignung für den Wettbewerb und das Führen von Unternehmen in Verbindung gebracht werden;

42. dringt darauf, dass Initiativen gefördert werden müssen, die zur Planung und Umsetzung guter Maßnahmen und einer Personalpolitik in den Unternehmen beitragen, die auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ausgerichtet sind und auch verstärkt auf Sensibilisierungs- und Bildungsmethoden setzen, die erfolgreiche Praktiken aus Organisationen und Unternehmen fördern, weitergeben und einbeziehen;

43. erkennt an, dass die Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa vom 23. Februar 2011 zu einer starken Agenda für KMU geführt hat, bittet jedoch darum, dass der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ von der EU und den Mitgliedstaaten nach wie vor bei allen Durchführungsmaßnahmen berücksichtigt wird;

44. fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Programme zu unterstützen, die es Migrantinnen ermöglichen, selbstständig und unternehmerisch tätig zu sein, auch mittels Bildungsmaßnahmen, Mentorenprogrammen und Unterstützung beim Zugang zu Krediten;

45. fordert die Mitgliedstaaten auf, diejenigen Unternehmen zu würdigen, die sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen, um einen Beitrag zum Austausch über bewährte Verfahren auf diesem Gebiet zu leisten;

46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Unternehmen zu fördern, insbesondere wenn die Mitgliedstaaten Anteilseigner dieser Unternehmen sind;

47. fordert die Mitgliedstaaten auf, die soziale Verantwortung der von Frauen geführten Unternehmen zu fördern, um eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten und der Arbeit von Frauen sowie die Förderung familienfreundlicher Dienstleistungen zu ermöglichen;

48. fordert die Kommission auf, Maßnahmen und Programme im Bereich der beruflichen Bildung zu fördern, die auf Frauen ausgerichtet sind und die Vermittlung von Informatikkenntnissen beinhalten, um den Anteil von Frauen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen zu erhöhen, wobei die auf lokaler, nationaler und Gemeinschaftsebene zur Verfügung stehenden finanziellen Beihilfen zu berücksichtigen und stärkere Anreize für deren Verwendung durch große Unternehmen und KMU zu schaffen sind;

49. ruft die Kommission auf, Berufsausbildungsprogramme für Frauen in kleinen und mittleren Industrieunternehmen sowie Forschung und Innovation gemäß dem Siebten Rahmenprogramm und den Bestimmungen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen stärker zu fördern, wie es in Anhang III der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes auf der Tagung des Europäischen Rates in Santa Maria da Feira am 19. und 20. Juni 2000 beschlossen wurde;

50. unterstreicht, dass die Schaffung von Frauennetzwerken innerhalb von Unternehmen, zwischen Unternehmen der gleichen Branche und zwischen unterschiedlichen Branchen gefördert werden muss;

51. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Strategien zu entwickeln und umzusetzen, damit bestehende Widersprüche in der Arbeitswelt gelöst und berufliche Aufstiegschancen für in den Bereichen Wissenschaft und Technik tätige Frauen geschaffen werden;

52. ist der Auffassung, dass bewährte Verfahren zur Förderung des Anteils von Frauen im Bereich der industriellen Forschung und der Spitzentechnologien bekanntgemacht werden müssen; dringt in diesem Zusammenhang darauf, die Aufmerksamkeit der Führungskräfte von Industrieunternehmen mit geringem Frauenanteil auf die Gleichstellungsperspektive zu lenken, was zu messbaren Zielwerten führen dürfte;

53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 214 vom 9.8.2008, S.3.
  • [2]  ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1.
  • [3]  ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 46.
  • [4]  ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 1.
  • [5]  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 48.
  • [6]  ABl. C 316 E vom 22.2.2006, S. 45.
  • [7]  ABl. C 279 E vom 20.11.2003, S. 78.
  • [8]  „A Framework for Addressing and Measuring Entrepreneurship“ (Ein Rahmen zur Darstellung und Messung von Unternehmertum) von N. Ahmad und A.N. Hoffman, 24. Januar 2008, STD/DOC (2008) 2.

BEGRÜNDUNG

Unternehmer beiderlei Geschlechts müssen sich per Definition auf ihr Unternehmen konzentrieren und sich für dessen Erfolg einsetzen.

Im Wirtschaftsleben sind diejenigen, die ihr eigenes Unternehmen leiten, häufig weitaus engagierter als ihre Mitarbeiter, haben längere Arbeitszeiten und nehmen persönliche Opfer auf sich, um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen.

Für Unternehmerinnen kann dieser Einsatz noch höher ausfallen, da sie in einem traditionell männlichen Umfeld gegebenenfalls Diskriminierung überwinden müssen. Viele müssen ihre Erfolgsambitionen auch mit ihren familiären Pflichten vereinbaren. Obwohl wir im 21. Jahrhundert leben, stehen Frauen noch immer in vorderster Reihe, wenn es um häusliche Belange und vor allem um Kinder geht.

Doch trotz all der Zwänge und Beschränkungen haben Frauen ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz unwiderlegbar unter Beweis gestellt.

In der EU sind nach wie vor mehr Männer als Frauen als Unternehmer tätig. Die USA haben in diesem Bereich dank positiver Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Frauen, die selbst ein Unternehmen gründen wollen, bereits größere Fortschritte erzielt. Die US-Regierung brachte zahlreiche Initiativen auf den Weg und richtete 1979 als festen Bestandteil der Behörde für Kleinunternehmen (SBA) das Office of Women’s Business Ownership (OWBO - Abteilung für Unternehmenseignerinnen) ein.

Die Anerkennung der Fähigkeiten von Frauen in der Arbeitswelt und die Unterstützung durch Medien, wie zum Beispiel einen EU-Bericht, sind wichtig, um ihre Position zu stärken. Damit werden Frauen nicht nur ermutigt, den Schritt in die Geschäftswelt zu wagen, es wird auch gewährleistet, dass sie gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten und dass geschlechtsbedingter Diskriminierung kein Raum gegeben wird.

Dieser Bericht erkennt den Wert von Unternehmerinnen in kleinen und mittelständischen Unternehmen an, nimmt zur Kenntnis, dass sie sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit vielen unterschiedlichen Problemen bei der Erreichung ihrer Ziele konfrontiert sehen, und würdigt den Beitrag, den erwerbstätige Frauen sowohl für die Gemeinschaft als auch die Wirtschaft der EU leisten. Er erkennt ferner an, dass Frauen letztendlich das Recht haben, zu entscheiden, welche Rolle sie in ihrem Zuhause und in der Gemeinschaft, in der sie leben, spielen wollen. Ziel ist es, diese Entscheidung durch praktische Leitlinien und in der Praxis bewährte Lösungen, die die Mitgliedstaaten anwenden können, in die Tat umzusetzen.

Frauen sind für ihre Fähigkeit bekannt, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen, was im Geschäftsleben von unschätzbarem Wert sein kann. Darüber hinaus wird Frauen auch nachgesagt, bei ihrer Arbeit mehr Vorsicht und Umsicht an den Tag zu legen. Diese Fähigkeiten werden von vielen Finanzinstituten als Sicherheit für Investitionen anerkannt.

Die EU-Mitgliedstaaten unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihres Ansatzes in Bezug auf Frauen, die ihr eigenes Unternehmen leiten wollen, als auch hinsichtlich der Förderung, die sie ihnen gewähren. Die Europäische Kommission unterhält in 17 Mitgliedstaaten und fünf weiteren Staaten außerhalb der EU ihr Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums. Aufgabe dieser Botschafterinnen ist es, die unternehmerische Tätigkeit von Frauen in ihrem jeweiligen Land zu fördern und zu unterstützen. Die Tätigkeit als Botschafterin ist ehrenamtlich und wird häufig von Frauen ausgeübt, die ebenfalls ein Unternehmen leiten. Dadurch wird ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Dennoch sind sie sehr erfolgreich bei der Vermittlung von Erfahrungen und der gegenseitigen Unterstützung von Frauen auf regionaler oder lokaler Ebene.

Die Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Unterstützung und Förderung von Frauen im Entscheidungsprozess und in der Führungsetage unterscheiden sich voneinander. Österreich beispielsweise setzt auf umfangreiche Kinderbetreuungsleistungen und Kinderbetreuungsgeld und bestärkt Mädchen darin, keinen herkömmlichen Frauenberuf zu ergreifen. Zypern bietet Frauen zwischen 18 und 55 Jahren, die unternehmerisch tätig werden wollen, praktische Hilfe in Form von Zuschüssen an. Das Vereinigte Königreich hat Fortschritte bei der Umsetzung des „Small Business Act“ erreicht, der drei vereinbarte Schwerpunkte beinhaltete: verbesserter Zugang zu Finanzmitteln, zentrale Einbindung der Maßgabe „Vorfahrt für KMU (Small First)“ in den Beschlussfassungsprozess, um Hürden für KMU abzubauen, und Erleichterung des Zugangs von KMU zu neuen Märkten.

Zusätzlich zu Regierungsinitiativen gibt es in den verschiedenen Mitgliedstaaten zahlreiche Einzelinitiativen, die darauf abzielen, die Position von Frauen zu stärken und Frauen am Arbeitsplatz zu unterstützen. Auf eine solche Initiative stieß die Berichterstatterin im Vereinigten Königreich, wo eine Frau mit der Förderung durch einen multinationalen Konzern Büroräume zur Verfügung stellt, von denen aus Frauen gegen eine geringe Gebühr ihre Unternehmen leiten können. Dies bietet Frauen die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Die Probleme, mit denen Frauen konfrontiert sind, unterscheiden sich von Land zu Land. Manche Staaten bieten mehr Unterstützung als andere, und auch die kulturellen Unterschiede hinsichtlich der Rolle von Frauen beeinflussen ihre Chance, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Derzeit existieren in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Fördersysteme. Es gibt kein richtiges oder falsches System, denn jedes System geht auf die kulturellen und individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Mitgliedstaates ein. Dennoch gibt es gemeinsame Felder, in denen länderübergreifende Initiativen durchgeführt werden könnten.

Die Europäische Kommission leitet die Freiwilligengruppe der Botschafterinnen des Unternehmertums in den Mitgliedstaaten, die sich dem Programm angeschlossen haben. Dieses Programm benötigt jedoch größere Unterstützung. Die Freiwilligen arbeiten effizient, doch zur vollen Entfaltung der Leistungsfähigkeit des Programms bedarf es einer formelleren Struktur, insbesondere eines Sekretariats. Unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen ist es nicht leicht, finanzielle Mittel aufzutreiben. Daher schlägt die Berichterstatterin vor, bestehende Einrichtungen, wie beispielsweise die EU-Büros in den Mitgliedstaaten, zu nutzen. So könnten in den EU-Büros kleine Abteilungen eingerichtet werden, von denen aus die Botschafterinnen ihre Arbeit koordinieren und Seminare zu Finanzierungsmöglichkeiten anbieten könnten.

Unterdessen könnten akademische Einrichtungen spezielle Kurse für Frauen anbieten, die ein Unternehmen gründen wollen. Die wissenschaftliche Beratung könnte mit einer praktischen Beratung über die Gründung eines Unternehmens, gesetzliche Bestimmungen und die Organisation eines Unternehmens kombiniert werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt könnten Systeme der gegenseitigen Unterstützung unter Gründerinnen (Peer-Systeme) zur Anwendung kommen. Im Rahmen der Förderung von Programmen für aktives Altern könnten Erfahrungen pensionierter Unternehmer genutzt werden, um dabei behilflich zu sein.

Frauen machen heute einen wesentlichen Teil der Erwerbstätigen in den Mitgliedstaaten aus. Im Gegensatz zu Rechtsvorschriften, die keine geeignete Maßnahme darstellen, um das Ziel zu erreichen, hält die Berichterstatterin die gemeinsame Nutzung bewährter Verfahren für einen Schritt in die richtige Richtung. Dies könnte durch eine Agentur zur Förderung von Frauenunternehmen erfolgen, die die Arbeit der Botschafterinnen für Unternehmertum in jedem Mitgliedstaat koordiniert. Diese Agentur würde mit den nationalen Regierungen zusammenarbeiten, um Projekte für Frauen zu fördern, zu unterstützen und anzuregen.

Bevor ein wirklicher Strategieansatz formuliert werden kann, müssen wir wissen, wer die Unternehmerinnen sind, wie viele es sind und in welchen Bereichen sie tätig sind. Hierzu ist eine systematische und spezifische Erfassung diesbezüglicher Daten für die gesamte EU sowie deren Auswertung erforderlich.

Die Faktenlage ist unklar, da manche Frauen selbständig sind, andere mit ihrem Ehemann oder Partner zusammenarbeiten und wieder andere inoffiziell von zu Hause aus arbeiten. Jede Gruppe hat andere Bedürfnisse und benötigt eine andere Unterstützung. Wir müssen insbesondere die Altersgruppen, die ethnischen Gruppen und die Stärken und Schwächen von Frauen im Arbeitsleben kennen. Nur wenn wir über diese Daten verfügen, können wir einen tragfähigen Strategieansatz festlegen.

Unternehmen müssen auf regionaler oder lokaler Ebene angehalten werden, Frauen zu fördern, nicht zwangsläufig über Quoten, sondern über interne Zielvorgaben. In den Führungsetagen müssen Frauen als gleichberechtigt akzeptiert werden, vorausgesetzt, sie haben das gleiche Format und die gleiche Qualifikation.

Banken und ihr Ansatz gegenüber Unternehmerinnen spielen eine wichtige Rolle. Einige Banken besitzen bereits Systeme zur Förderung von Unternehmensgründerinnen und erkennen die einzigartige Herangehensweise von Frauen beim Thema Arbeit an. Alle Finanzinstitute müssen dieses bewährte Verfahren übernehmen.

Allerdings sind die Grenzen zwischen der Förderung von Unternehmerinnen und positiver Diskriminierung fließend, was dazu führen kann, dass die Achtung von Frauen am Arbeitsplatz abnimmt. Durch familienfreundliche Maßnahmen, zum Beispiel Kinderbetreuungseinrichtungen, sofern ein Unternehmen sich diese leisten kann, sollen Frauen ermutigt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Was gut ist für das Unternehmen, ist auch gut für Frauen, und umgekehrt, solange das Unternehmen die Maßnahmen tragen kann.

Die Förderung muss auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene und über unterschiedliche Medien erfolgen. Das Internet und Online-Betreuungsangebote haben Frauen, die zu Hause arbeiten oder in entlegenen Gebieten wohnen, vieles zu bieten. Was wollen Frauen? Auf diese Fragen antworteten die meisten Frauen: Zeit, Zeit für die Erledigung der häuslichen Pflichten und auch Zeit, um das eigene Unternehmen zu führen und eigene Träume zu verwirklichen.

Das bedeutet Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Erweiterung der Rollenauffassungen und Stärkung der Frauen, damit sie das Selbstbewusstsein entwickeln, hinauszugehen und das zu tun, was sie wollen.

Es ist wichtig, dass die Medien erfolgreiche Frauen vorstellen, die als Vorbilder wirken können. Institutionen, die jährlich Preise an Frauen vergeben, die auf ihrem Gebiet hervorragende Leistungen erbringen, sind notwendig und sollten unterstützt werden. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht passiv zu bleiben, sondern aktiv alle Methoden zu nutzen, um potenzielle Kundinnen für Existenzgründungen zu erreichen - unabhängig davon, welche Methode im jeweiligen Arbeitsumfeld geeignet erscheint.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.5.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Elisabeth Morin-Chartier, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Raül Romeva i Rueda, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Anne Delvaux, Mojca Kleva, Kartika Tamara Liotard, Gesine Meissner, Norica Nicolai, Antigoni Papadopoulou, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Roger Helmer, Jacek Włosowicz