BERICHT über die Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und die Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2‑Emissionen

1.6.2011 - (2011/2012(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Bas Eickhout
Verfasserin der Stellungnahme(*): Romana Jordan Cizelj, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2011/2012(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0219/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen

(2011/2012(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen“ (KOM(2010)0265) und das Begleitdokument (SEK(2010)0650),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (KOM(2011)0112) sowie die Feststellung, die EU habe „bereits Vorschriften erlassen, um ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Gleichzeitig hält die EU an ihrem bedingten Angebot fest, dass sie ihre Emissionen um 30 % senken wird, sofern die anderen Industrieländer vergleichbare Anstrengungen unternehmen und die Entwicklungsländer einen angemessenen Beitrag leisten“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Europäischen Energieeffizienzplan (KOM(2011)0109),

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere seine Entschließung vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún (COP 16)[1], in der das Parlament eine Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % gegenüber dem Niveau von 1990 gefordert hat,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten[2] gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft[3],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2010, in denen er vereinbart, dass die Kommission „gegebenenfalls eine ausführlichere Analyse der politischen Optionen und der Kosten und des Nutzens, einschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten“, vornehmen sollte,

–   unter Hinweis auf das Klima- und Energiepaket der EU,

–   unter Hinweis auf den Entwurf einer Verordnung der Kommission über Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung internationaler Gutschriften aus Industriegasprojekten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0219/2011),

A. in der Erwägung, dass die EU als Klimaziel anstrebt, den durch den Klimawandel bedingten Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf 2 ° C zu begrenzen; in der Erwägung, dass das im Dezember 2008 verabschiedete Klimapaket ein erster Schritt der EU auf dem Weg zur Verwirklichung dieses Ziels ist; in der Erwägung, dass Länder, die 80 % der globalen Emissionen verursachen, sich verpflichtet haben, ihre Emissionen zu senken, obschon die Vertragsparteien des UNFCCC in Cancún eingeräumt haben, dass diese Zusagen nicht ausreichen, wenn das 2 °C-Ziel erreicht werden soll,

B.  in der Erwägung, dass der Hauptzweck des Klima- und Energiepakets die Verringerung der Emissionen auf möglichst kosteneffiziente Weise ist,

C. in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen in der EU laut der Europäischen Umweltagentur 2009 17,3 % unter denen von 1990 lagen, was jedoch zu etwa einem Drittel auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zurückzuführen ist,

D. in der Erwägung, dass Schätzungen der Internationalen Energie-Agentur zufolge der Anteil der EU an den weltweiten Emissionen 2010 13 % betrug und 2030 9 % betragen wird,

E.  in der Erwägung, dass die Größenordnung für den globalen CO2-Ausstoß zwischen 2005 und 2050 eher bei 800 Mrd. Tonnen liegen müsste, wenn das 2 °C-Ziel erreicht werden soll; in der Erwägung, dass der Anteil der EU an der Weltbevölkerung 2050 auf 5,7 % prognostiziert wird,

F.  in der Erwägung, dass der Fahrplan der Kommission für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 zeigt, dass das derzeitige 20%-Ziel zu mehr als der Hälfte durch Kompensationen außerhalb der EU erreicht werden könnte,

G. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 1 der Richtlinie über den Emissionshandel (2003/87/EG) „ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft [...] geschaffen [wird], um auf kosteneffiziente und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken“,

H. in der Erwägung, dass die Emissionen aus Sektoren in der EU, die am EHS teilnehmen, wegen der Wirtschaftskrise erheblich geringer ausfallen als vorhergesagt und unter dem Niveau der ursprünglichen Zuteilung liegen, gleichzeitig aber auch das Investitionspotenzial dieser Sektoren eingeschränkt wurde,

I.   in der Erwägung, dass der derzeit niedrige Preis der CO2-Emissionsberechtigungen sich maßgeblich auf operationelle und Investitionsentscheidungen auswirken wird und sorgfältig weiter beobachtet werden muss und – bliebe der Preis auf diesem Niveau – dass die Einkünfte aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der EU und in Entwicklungsländern zurückgehen werden,

J.   in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 davon ausgeht, dass die Heraufsetzung der Zielvorgaben auf 30 % positive Auswirkungen auf die Einnahmen der Mitgliedstaaten aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen haben wird, wenn die Ziele für 2020 im Bereich der erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz erfüllt werden, wie die Staats- und Regierungschefs am 4. Februar 2011 zugesichert haben,

K. in der Erwägung, dass unter der Annahme, dass die Länder ihre Verpflichtungen, die sie mit den Vereinbarungen von Kopenhagen eingegangen sind, sehr zurückhaltend umsetzen, der durch Energieverbrauch bedingte Ausstoß von CO2 nach den von der Internationalen Energie-Agentur (IEA) erstellten Szenarien bis 2035 um 21 % im Vergleich mit der Situation im Jahr 2008 ansteigen wird, was dann die Beschränkung des weiteren Anstiegs der Erderwärmung auf maximal 2 °C unmöglich machen würde; in der Erwägung, dass Nicht-OECD-Staaten für den gesamten prognostizierten Anstieg der weltweiten Emissionen verantwortlich gemacht werden,[4],

L.  in der Erwägung, dass die Kommission davon ausgeht, dass die Heraufsetzung der Zielvorgaben auf 30 % gegenüber dem Niveau von 1990 sich anfangs nur geringfügig auf die energieintensiven Industriezweige der EU auswirken dürfte, solange andere Länder sich mit geringeren Zielen begnügen, wenn angemessene Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden und die Sondermaßnahmen für diese Branchen erforderlichenfalls fortbestehen,

M.  in der Erwägung, dass die europäische Industrie ohne ein weltweites Übereinkommen, das gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle sicherstellt, trotzdem noch mit unfairem Wettbewerb konfrontiert sein dürfte, es sei denn, die Sondermaßnahmen für Branchen, in denen eine Verlagerung der Emissionen droht, würden beibehalten,

N. in der Erwägung, dass Schätzungen der Internationale Energie-Agentur (IEA) zufolge die weltweite Nachfrage nach fossilen Brennstoffen im Zeitraum 2008–2030 um 40 % ansteigen wird, insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern, wo die CO2-Emissionen bis 2030 um etwa 45 % zunehmen werden,

O. in der Erwägung, dass die Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten deutlich machen, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, vor allen Dingen Erdöl, zu auf Dauer nicht vertretbaren Kompromissen der EU-Politik gegenüber Erdöllieferstaaten wie Libyen geführt haben, so dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auch aus außenpolitischen Gründen dringend reduziert werden muss;

P.  in der Erwägung, dass sich die EU bei den Verhandlungen dazu verpflichtet hat, das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen auf 30 % anzuheben, sofern ein internationales Gesamtabkommen erreicht wird, in dessen Rahmen alle Industriestaaten entsprechende Verpflichtungen eingehen, was die Anstrengungen der jeweiligen Volkswirtschaften und die Belastung ihrer Produktionssektoren angeht,

Q. in der Erwägung, dass ein alleiniges Vorgehen der EU nicht ausreicht, um den Klimawandel aufzuhalten,

R.  in der Erwägung, dass einige Schwellen- und Entwicklungsländer seit Festsetzung der EU-Ziele in 2007 bzw. 2008 ambitionierte Ziele vorgelegt haben: so hat z. B. Brasilien sein Ziel auf 36–39 % im Vergleich zur Fortschreibung des Ist-Zustands angehoben, Mexiko entsprechend auf 30 %, die Malediven wollen bis 2020 und Costa Rica will bis 2021 eine ausgeglichene CO2-Emissionsbilanz erreichen;

S.  in der Erwägung, dass auch einige Industrieländer wie Norwegen, Japan und die Schweiz ambitionierte Ziele vorgelegt haben;

T.  in der Erwägung, dass im Rahmen der internationalen Verhandlungen bei der Klimaschutzkonferenz in Cancún (COP16) im Dezember 2010 keine konkreten Fortschritte in dem Sinne erzielt wurden, dass alle Industrie- und Schwellenländer verbindliche kurz- oder mittelfristige Verpflichtungen eingegangen wären,

U. in der Erwägung, dass die EU ohne ein globales Abkommen unter Beteiligung der großen CO2-Emittenten (USA, China, Indien) keinen Einfluss auf den sich vollziehenden Klimawandel ausüben kann,

V. in der Erwägung, dass die künftige EU-Diplomatie im Bereich der Klimaschutzpolitik des Europäischen Auswärtigen Dienstes sich auf ein starkes Engagement gegenüber Drittländern konzentrieren, wirksame Mechanismen für eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern erarbeiten und beim Kampf gegen den Klimawandel verbindliche Klimaschutzziele mit Drittländern vereinbaren sollte;

W. in der Erwägung, dass zur optimalen Bewältigung des Klimawandels gleichzeitig auch die Verringerung der Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 angegangen werden muss, was mit den bestehenden Instrumenten und Technologien in den nächsten zehn Jahren möglich wäre, wobei Kosten in einer Größenordnung anfallen würden, die unter den derzeitigen CO2-Kosten liegen,

1.  begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung von 2010 zu dem Schluss gelangt, dass die Verwirklichung der höheren Zielmarke von 30 %, die der in den Industrieländern angestrebten Verringerung der Treibhausgasemissionen am oberen Ende der Spanne von 25–40 % bis 2020 eher entspräche, technisch machbar und erschwinglich wäre; stellt fest, dass die EU der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ zufolge ihre Emissionen bis 2020 um 25 % oder mehr senken könnte, wenn sie ihr Energieeffizienzziel vollständig umsetzt; stellt jedoch fest, dass der Fahrplan kein neues Ziel vorgibt, und betont, dass die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen in den Mitgliedstaaten zu bedenken sind;

2.  begrüßt den Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, in der langfristige Ziele gesetzt werden, womit das Ziel der EU bekräftigt wird, die Treibhausgasemissionen hier bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken, um den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen; nimmt die „Roadmap 2050“ zur Kenntnis, die zu dem Schluss gelangt, dass bis 2050 80 % der Reduktionen in der Europäischen Union selbst erfolgen müssen und dass eine lineare Absenkung wirtschaftlich sinnvoll ist;

3.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich, spätesten aber Ende 2011 Vorschläge vorzulegen, wie bis 2020 die in der EU entstehenden Treibhausgasemissionen um 25 % verringert werden können, wobei diese Vorschläge sich in eine kosteneffiziente Vorgehensweise einfügen müssen, mit der die Ziele für 2050 – wie in dem oben genannten Fahrplan skizziert – erreicht und die Emissionen bis 2020 insgesamt um 30 % verringert werden können;

Analyse des 20%-Ziels zum heutigen Zeitpunkt

4.  legt Wert auf die Feststellung, dass – selbst wenn der Klimawandel auf durchschnittlich 2 °C begrenzt wird – die Klimaforschung davon ausgeht, dass es erhebliche negative Auswirkungen auf das Klima geben wird, dass sich diese negativen Auswirkungen aber vervielfachen werden, wenn dieses Ziel nicht eingehalten wird, und dass das Klima vielmehr mit großer Wahrscheinlichkeit in mehreren Gebieten stark umschlägt und infolge des Temperaturanstiegs die in Senken wie Wäldern und Permafrostschichten gebundenen natürlichen CO2-Vorkommen zwangsläufig freigesetzt werden und die Fähigkeit der Natur, CO2 in den Ozeanen zu binden, abnimmt;

5.  weist darauf hin, dass die Industrieländer laut dem 4. IPCC-Sachstandsbericht ihre Emissionen bis 2020 um 25–40 % senken müssen, wenn die Begrenzung des Klimawandels auf 2 °C auch nur zur Hälfte bewerkstelligt werden soll; weist darauf hin, dass das derzeitige Ziel der EU nicht ihrem 2 °C-Ziel entspricht; ist der Auffassung, dass nach den Erkenntnissen, die sich aus dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC sowie aus jüngsten Studien ergeben, die Gruppe der Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25 bis 40 % gegenüber dem Stand von 1990 senken sollte, während die Gruppe der Entwicklungsländer bis 2020 gegenüber den derzeitigen Prognosen eine erhebliche Reduktion ihres Emissionswachstums erreichen sollte, nämlich in der Größenordnung von 15 bis 30 %;

6.  weist darauf hin, dass die EU mit einem Anteil von etwas mehr als 10 % an den weltweiten Emissionen nicht in der Lage sein wird, den Klimawandel im Alleingang aufzuhalten;

7.  weist darauf hin, dass seit der Festsetzung der 20-20-20-Strategie 2007 und der Annahme des Klima- und Energiepakets 2008 auf internationaler Ebene durchaus positive Entwicklungen zu verzeichnen sind und einige Industrie- sowie vor allem einige Schwellen- und Entwicklungsländer ambitionierte Ziele vorgelegt haben, die die Forderung der Europäischen Union nach einem eventuellen internationalen Abkommen zum Teil sogar übererfüllen;

8.  weist aber auch darauf hin, dass die bisher vorgelegten Verpflichtungen von Drittstaaten insgesamt hinter den Anforderungen zurückbleiben und keinesfalls ausreichen, um das 2 °C-Ziel zu erreichen, weshalb die internationale Entwicklung einen Zwischenschritt rechtfertigt;

9.  stellt fest, dass der Europäische Rat weitere Reduktionen in der Größenordnung von 80–95 % bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 für notwendig hält; weist darauf hin, dass bei einer linearen Verringerung zwischen 2009 und 2050 das für 2020 angepeilte Ziel, gemessen am Stand von 1990, nur zu 34–38 % erreicht wird;

10. hebt erneut hervor, dass das Klimasystem maßgeblich durch kumulative Emissionen beeinflusst wird; hält fest, dass – selbst wenn die Ziele für 2050 erreicht werden – bei den Treibhausgasemissionen auf die EU immer noch ein Anteil am CO2-Ausstoß, der mit dem 2 °C-Ziel vereinbar ist, entfällt, der mehr als dem Doppelten ihres Pro-Kopf-Anteils entspricht, und dass Verzögerungen bei den Emissionsreduktionen den kumulativen Anteil erheblich steigern;

11. weist darauf hin, dass es, wie im Stern-Bericht dargelegt wird, am kostengünstigsten ist, den Großteil der Emissionsminderungen in den Beginn des Verpflichtungszeitraums zu legen;

12. stellt fest, dass die Opportunitätskosten der Tatenlosigkeit mittlerweile höher sind als die zusätzlichen 11 Mrd. EUR, die für den Übergang zu einem Reduktionsziel für Treibhausgase bis 2020 von 30 % anfallen;

13. betont, dass Verzögerungen bei der Bekämpfung des Klimawandels weltweit und in Europa nicht nur das Erreichen des für 2050 geplanten Ziels verteuern würden, weil die Investitionen bereits in Kapitalanlagen in Industriezweigen mit hohem CO2-Ausstoß gebunden wären und der technologische Fortschritt sich verlangsamen würde, sondern auch dazu führen würden, dass die EU ihre Führungsrolle bei Innovationen in der Forschung, bei der Arbeitsplatzschaffung und als Wegbereiterin für eine umweltschonendere nachhaltige Wirtschaft verlieren würde;

14. weist darauf hin, dass die Emissionen in der Europäischen Union im Jahr 2009 bereits 17,3 % unter dem Niveau von 1990 lagen, so dass ein 20%-Ziel kein starkes Signal an die Marktteilnehmer für die Investition in CO2-arme und CO2-freie Technologien gibt;

15. verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, dass der derzeit mangelnde Ehrgeiz zu einem niedrigen Investitionsniveau und damit zu einer relativen Stagnation der europäischen Volkswirtschaften gegenüber jenen in Asien führen könnte;

16. weist darauf hin, dass laut Analyse der Kommission aus dem Jahr 2010 ein Überschuss von bis zu 2,4 Mrd. Emissionsberechtigungen im Rahmen des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen (EHS) entstehen könnte; stellt fest, dass dank der Bestimmung, die dieses Ansparen ermöglicht, der Preis der Kohlendioxidemissionen auf seinem Stand gehalten werden konnte; ist der Auffassung, dass dauerhafte Regeln für den europäischen Emissionsrechtemarkt wesentlich dazu beitragen, Investitionen anzukurbeln, und dass eine Initiative der Kommission zur Sicherstellung des Zugangs zu den Registern und zur Verbesserung der Marktregulierung willkommen wäre;

17. räumt ein, dass Investitionen in umweltschonende Technologien nicht nur vom Preissignal abhängen, das vom CO2-Markt ausgeht, sondern auch von der Umsetzung kohärenter umweltpolitischer Maßnahmen, die auf die Entwicklung einer sozialen und umweltschonenderen Wirtschaft als beschäftigungspolitische Alternative zu wirtschaftlichem Niedergang und Krisen abzielen; gelangt daher zu dem Schluss, dass das EHS im Rahmen des derzeitigen 20 %-Ziels dazu beitragen würde, die Emissionsreduktionen und den Einsatz von Technologien mit geringen Emissionen in den betroffenen Sektoren voranzutreiben, und dadurch eine Bindung an CO2-intensive Anlagen und Infrastrukturen für die kommenden Jahrzehnte droht;

18. nimmt zur Kenntnis, dass infolge des geringen CO2-Preises durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen wohl kaum in dem erwarteten Umfang Mittel für Klimaschutzinvestitionen mobilisiert werden können, ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in der dritten Phase eine wirkungsvolle Nutzung der Einnahmen aus den Versteigerungen fördern sollten, um FuE und Innovationen mit dem Ziel einer langfristigen Senkung der Treibhausgasemissionen zu begünstigen; ist der Überzeugung, dass eine von der Kommission herbeigeführte erfolgreiche Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit schaffen dürfte, einen wesentlichen Teil dieser Einnahmen für gemeinsame Projekte der Union einzusetzen, um eine wirksame Konkurrenz gegenüber den Forschungsmaßnahmen unserer Wettbewerber zu schaffen;

19. unterstützt die Idee, 1,4 Mrd. Emissionsberechtigungen aus dem EHS der EU vor 2020 als Rückstellung zu behandeln, da dies eine mögliche Lösung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung von Anreizen im EHS darstellt und den zur Zeit des Legislativverfahrens vorgesehenen Grad der Stringenz gewährleistet; fordert zudem, dass eine beträchtliche Zahl von Emissionsberechtigungen auf der Ebene der EU versteigert wird, um die Entwicklung neuer Technologien zu beschleunigen und einen gerechten Übergangsmechanismus für die europäischen Arbeitnehmer mit Finanzmitteln auszustatten; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wie diese Politik in der Praxis gestaltet werden kann;

Industriepolitische Aspekte

20. betont, dass die Wirtschaftskrise zu einer erheblichen Verringerung der Produktionskapazitäten der Industrie und des Wirtschaftswachstums sowie zu einer höheren Arbeitslosigkeit und gleichzeitig zu niedrigeren Emissionen und zur Verringerung des Energieverbrauchs geführt hat; ist der Auffassung, dass dieser Rückgang von Emissionen nicht als Zeichen interpretiert werden sollte, dass die EU auf dem richtigen Weg sei, um die Ziele hinsichtlich der Verringerung der Gesamtemissionen zu erreichen; stellt fest, dass einige Anlagen zwar von überzähligen Emissionsberechtigungen profitieren, sich die wirtschaftliche Depression aber durchaus auf die Kapazität der Industrie ausgewirkt haben dürfte, Investitionen in eine weitere Reduzierung von Emissionen zu tätigen;

21. stellt fest, dass inzwischen immer mehr Länder weltweit die Chance, die Klimaschutz- und Umweltschutztechnologien bieten, erkannt haben und ihre Wirtschaft dementsprechend umgestalten; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich durch den Ausbau der Umweltschutztechnologien im neuen Fünfjahresplan Chinas Herausforderungen für den Wettbewerb ergeben;

22. betont, dass China beim Bau von Windparks weltweit führend ist, dass chinesische und indische Windenergieanlagenhersteller zu den zehn größten Herstellern zählen und dass China und Taiwan derzeit weltweit die meisten Fotovoltaikmodule herstellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung einer ökologisch effizienten Entwicklung und Herstellung dieser Technologien und der neuen innovativen Technologien in der EU zu ergreifen, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen;

Energiepolitische Aspekte

23. stimmt der Kommission und der IEA dahingehend zu, dass jegliche Verzögerung von Investitionen zur Reduzierung von Emissionen und die entsprechenden Energietechnologien höhere Kosten zu einem späteren Zeitpunkt verursachen würde; ist der Ansicht, dass die EU ihre Bemühungen verstärken muss, wenn das für 2050 gesetzte langfristige Ziel der Reduzierung um 80–95 %, das am 4. Februar 2011 vom Europäischen Rat bekräftigt worden ist, erreicht werden soll; begrüßt daher die Absicht der Kommission, Verfahren zu konzipieren, wie die langfristigen Ziele möglichst kosteneffizient und wirksam erreicht werden können;

24. äußert sich sehr besorgt darüber, dass die EU in Bezug auf die angestrebte Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % im Vergleich zu den Prognosen für 2020 in Verzug geraten ist, was durch das mangelnde Engagement, den mangelnden Ehrgeiz und mangelnde Investitionen eines Teils der Mitgliedstaaten und der EU selbst bedingt ist; befürwortet uneingeschränkt die Schlussfolgerungen, die aus den jüngsten Mitteilungen der Kommission „Energieeffizienzplan 2011“ und „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ zu ziehen sind, wonach Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entscheidend für die weitere Verringerung des Ausstoßes von CO2 sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen im Hinblick auf die Energieeffizienz insbesondere bezogen auf Gebäude, urbane Fernwärmenetze und Verkehr im Rahmen der künftigen Mehrjährigen Finanziellen Vorausschau verstärkt gefördert werden; bedauert, dass der Europäische Rat dem Thema Energieeffizienz in seiner Diskussion vom 4. Februar 2011 über Prioritäten in der Energiepolitik nicht mehr Bedeutung eingeräumt hat;

25. weist darauf hin, dass das derzeitige Ziel von 20 % auf einem Energiemix beruht, der im Falle einiger Mitgliedstaaten Kernenergie umfasst; begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Kernkraftwerke, die sich innerhalb der EU befinden, Stresstests zu unterziehen, sodass Maßnahmen ergriffen werden können, durch die deren Sicherheit gewährleistet werden kann; ist der Auffassung, dass die Entscheidung einzelner Mitgliedstaaten, einige Kernkraftwerke zu schließen, sowie die erhöhten Investitionen in den Bau neuer Kernkraftwerke dazu führen könnten, dass einige Mitgliedstaaten die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur Erreichung des derzeitigen Ziels von 20 % überprüfen;

26. begrüßt, dass die EU ausgehend von den kürzlich übermittelten nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen ihre Ziele für 2020 im Bereich erneuerbarer Energiequellen sogar übertreffen könnte, wenn diese Pläne vollständig umgesetzt und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden; fordert die Kommission auf, diese Umsetzung genau zu überwachen und darauf hinzuarbeiten, für die Zeit bis 2020 und danach ein stabiles Investitionsumfeld zu schaffen und eine bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in den Markt zu erreichen; fordert die Kommission auf, das rechtlich verbindliche Ziel für erneuerbare Energieträger nach 2020 zu analysieren und gegebenenfalls zu erhöhen;

27. fordert, dass die EU ihre Anstrengungen im Ausbau der erneuerbaren Energiequellen an der Stromerzeugung erhöht und die Voraussetzungen für intelligente Netze schafft, um eine steigende dezentrale Energieerzeugung zu gewährleisten; betont, dass dazu mehr in Energieinfrastrukturprojekte investiert werden muss;

28. stellt fest, dass in der EU aufgrund zahlreicher Markt- und regulatorischer Hindernisse nach wie vor viele Möglichkeiten zur Energieeinsparung nicht ausgeschöpft werden; ruft dazu auf, Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Produktnormen für energieeffiziente Produkte und Fahrzeuge festzulegen und ein umweltschonendes öffentliches Auftragswesen zu fördern;

29. betont, dass technische Normen für intelligente Netze bis spätestens Ende 2010 angenommen werden sollten, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 betont wurde;

30. betont die wichtige Rolle von intelligenten Netzen und intelligenten Messvorrichtungen bei der Einspeisung von Strom aus verschiedenen Quellen, u. a. erneuerbaren Energiequellen; begrüßt die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppe für intelligente Messvorrichtungen sowie den Normungsauftrag Nr. 441 vom 12. März 2009 an CEN, CENELEC und ETSI für Messgeräte mit dem Ziel der Entwicklung einer offenen Architektur, und fordert zu deren umfassender Nutzung die Kommission auf, so schnell wie möglich eine Reihe von Empfehlungen und Legislativvorschlägen vorzulegen und der Entwicklung von Normen und dem Energiesparpotenzial intelligenter Messvorrichtungen besondere Bedeutung beizumessen; bekräftigt seine Forderung, als Ziel vorzugeben, dass 50 % der Haushalte in Europa bis 2015 mit intelligenten Zählern auszustatten sind;

31. betont die zwingende Notwendigkeit, die IKT-Normungspolitik an die Entwicklungen des Marktes, die Interoperabilität voraussetzen, anzupassen, was dazu beitragen wird, die Arbeiten an der Entwicklung technischer Normen für Elektrofahrzeuge, intelligente Netze und Zähler zu beschleunigen und bis 2012 abzuschließen;

32. betont, dass mit Hilfe der IKT der Straßenverkehr verbessert und ein größerer Beitrag zur forcierteren Nutzung sichererer, intelligenterer und umweltfreundlicherer Kraftfahrzeugen in Europa geleistet werden könnte; betont, dass bei der Digitalen Agenda das umweltrelevante Potenzial intelligenter Fahrzeuge und Straßen sowie FuE-Pilotvorhaben für Systeme für den Informationsaustausch zwischen Fahrzeugen und zwischen Fahrzeugen und der Straße im Vordergrund stehen sollten;

33. weist darauf hin, dass die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten für neue und insbesondere für energieeffiziente und innovative Infrastrukturprojekte Voraussetzungen dafür sind, dass die europäischen Energie- und Klimaschutzziele planmäßig erreicht werden; betont, dass die neuen Infrastrukturprojekte den Zielen der langfristigen Energie- und Klimaschutzpolitik der EU entsprechen müssen;

34. begrüßt die Vereinbarung über die Nutzung nicht gebundener Mittel des europäischen Konjunkturprogramms (Energieprojekte) für die Schaffung eines eigenen Finanzinstruments zur Unterstützung nachhaltiger Energieinitiativen auf lokaler und regionaler Ebene; fordert die genaue Beobachtung dieses Instruments, um zu bewerten, ob diese Art der Finanzierung als Vorbild für künftige Instrumente zur Finanzierung nachhaltiger und CO2-armer Investitionen dienen könnte;

Aspekte von Forschung und Innovation

35. erklärt, dass das politische Ziel der Strategie EU 2020, 3 % des BIP für Forschung auszugeben, sich aus einem privaten Anteil (von 2 %) und einen aus öffentlichen Geldern finanzierten Anteil (von 1 %) zusammensetzt; stellt fest, dass es, insbesondere im Bereich der Finanzierung von Forschungsarbeiten mit privaten Mitteln, immer noch spezifische Probleme hinsichtlich der Verwirklichung des 3%-Ziels gibt; unterstreicht, dass das fehlende Engagement im Bereich der Forschungsförderung die Entwicklung von in energetischer Hinsicht hocheffizienten klimaschonenden Technologien behindert;

Möglichkeiten und Instrumente zur Überschreitung des 20%-Ziels

36. weist darauf hin, dass laut Analyse der Kommission die Heraufsetzung des Reduktionsziels auf 30 % – bei EU-internen Anstrengungen von 25 % – gemessen an den absoluten Kosten des Klima- und Energiepakets im Jahr 2020, wie 2008 prognostiziert, eine Kostenzunahme von 11 Mrd. Euro bedeuten würde; nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, wonach der CO2-Preis im EHS der EU dadurch auf ca. 30 Euro/Tonne CO2 steigen wird, d. h. auf ein Niveau, das 2008 für das Reduktionsziel von 20 % für erforderlich gehalten wurde;

37. betont, dass zur Erreichung des Ziels einer Treibhausgasreduktion von 30 % bis 2020 ein hoher und stabiler CO2-Preis erforderlich ist, um Investitionen in CO2-arme Technologien zu fördern;

38. verweist auf die Gemeinsame Erklärung der Aufsichtsratsvorsitzenden führender europäischer Versorgungsunternehmen, in der diese die EU auffordern, ab Februar 2011 zu einem internen Reduktionsziel von 25 % überzugehen, sowie auf die „Joint Business Declaration“ vom Oktober 2010, in der ein Reduktionsziel von 30 % bis 2020 gefordert wird, was bedeutet, dass auch Spitzenvertreter der europäischen Industrie akuten Handlungsbedarf sehen und dafür sind, dass bis 2020 die Reduktionen höher als 20 % angesetzt werden sollten;

39. räumt ein, dass infolge der Wirtschaftskrise die Kapazität der EU-Wirtschaft, in CO2-arme Technologien zu investieren, eingeschränkt ist;

40. fordert die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, dass die EU bei der Reduzierung der CO2-Emissionen den kosteneffizientesten Weg verfolgen und gleichzeitig den rechtzeitigen Einsatz vielversprechender innovativer Technologien und Investitionen, die dem langfristigen Klimaschutzziel der EU entsprechen, unterstützen sollte; ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Subsidiarität bei der Umsetzung dieses Prinzips Berücksichtigung finden muss;

41. betont, dass ein umfassendes Maßnahmenpaket einschließlich Anreizen für zusätzliche Investitionen, einer auf Wachstum ausgerichteten Steuerpolitik und einer dementsprechenden öffentlichen Auftragsvergabe erforderlich ist, damit das Wirtschaftswachstum und die Verringerung sowohl der Arbeitslosigkeit als auch der Treibhausgasemissionen sich gegenseitig stärken; weist auf die Richtlinie 2003/96/EG des Rates über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom hin, in deren Rahmen bereits bestimmte Ausnahmen oder niedrigere Steuersätze zulässig sind, etwa aufgrund von Überlegungen im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit oder dem Umweltschutz;

42. fordert die Kommission auf, regelmäßige Analysen durchzuführen und dafür zu sorgen, dass die kosteneffiziente Aufteilung der zusätzlichen Lasten zwischen EHS-Teilnehmersektoren und Nichtteilnehmern gleich bleibt wie im Klimapaket; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Bemühungen um innovative Investitionen und die Umsetzung der Bestimmungen der geltenden Richtlinie über Energieeinsparungen zu verstärken, um ehrgeizigere Ziele zu erreichen;

43. kommt zum selben Schluss wie die Kommission, nämlich dass ein Übergang zu einer Reduktion um 30 % mit einer kosteneffizienten Aufteilung der Lasten zwischen EHS-Teilnehmersektoren und Nichtteilnehmern und ein fünfundzwanzigprozentiger EU-interner Anteil (der Rest wird kompensiert) einer Senkung der EHS-Obergrenze um 1,4 Mrd. Emissionsberechtigungen entsprechen würde;

44. stellt fest, dass die Möglichkeit besteht, das EHS dahingehend zu ändern, dass Zertifikate, die zur Versteigerung vorgesehen waren, gestrichen werden; betont jedoch, dass ein stabiles und kalkulierbares EHS der EU wesentlich für Investitionsentscheidungen ist; stellt zudem fest, dass eine solche Option eine Anpassung der EHS-Richtlinie bei der Überprüfung erfordern würde;

45. fordert, dass das EHS der EU sowohl langfristige Investitionssicherheit gewährleisten als auch Regelungen für Flexibilitätsmechanismen im Falle wirtschaftlicher Rezession vorsehen muss (um z. B. eine zu umfangreiche Vergabe zu verhindern);

46 hält es für notwendig, den Ausstoß von CO2 im Verkehrssektor stark zu senken, indem eine standardisierte europäische Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie mehr Anreize für den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe der zweiten Generation, die eine Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellen, geschaffen werden; fordert, dass verstärkt öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden;

47. stellt fest, dass das kostenwirksamste Reduktionspotenzial hauptsächlich in Mitgliedstaaten liegt, die derzeit beim Pro-Kopf-BIP unter dem EU-Durchschnitt liegen, und dass aller Voraussicht nach staatliche Eingriffe zur Förderung der Finanzierung der Anschubinvestitionen notwendig sein werden, um Verringerungen in den nicht am EHS teilnehmenden Sektoren zu bewirken; hält es für notwendig, dass die EU-Finanzierungsmechanismen überprüft werden müssen, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen kostenwirksam anzustoßen;

48. ist der Ansicht, dass öffentliche Finanzierungsmechanismen auch für den leichteren Übergang zu einem saubereren Energiemix in den Mitgliedstaaten verfügbar sein sollten; ist der Ansicht, dass die Inanspruchnahme dieser Mittel an den tatsächlichen, nachweisbaren Übergang zu einer wesentlich saubereren Energieproduktion geknüpft sein sollte;

49. betont, dass eine politische Struktur entwickelt werden muss, die die Klimaschutzpolitik für die Industrie als Chance und nicht als Bedrohung sieht, und dass Klimaschutzpolitik zur Ressourceneffizienz und zur Innovationspolitik unbedingt dazugehört;

50. stellt fest, dass die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffen zu bedeutenden Energieeffizienzgewinnen und niedrigeren CO2-Emissionen führen würden;

51. hebt erneut hervor, dass vor allem im Bereich der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz erhebliche Reduktionspotenziale zu „negativen Kosten“ realisierbar sind, folglich also in erheblichen Umfang Klimaschutzmaßnahmen vorhanden sind, die sich allein durch die mit ihnen verbundenen sinkenden Energiekosten selbst finanzieren; fordert die rasche Annahme von ehrgeizigen Umsetzungsmaßnahmen gemäß der Ökodesign-Richtlinie und die Gewährleistung einer dynamischen Überarbeitung der Mindestanforderungen; fordert die Kommission auf, die Vorgehensweise und die Richtlinie zu überprüfen, so dass mit Hilfe eines Spitzentechnologieansatzes Anforderungen formuliert werden können, die den jeweils besten verfügbaren Technologien nahe kommen oder diesen entsprechen; betont zudem, dass hierbei eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden muss, um sowohl Unternehmen als auch Verbraucher umfassend zu informieren;

52. fordert spezifische – nicht an das EHS oder die Lastenverteilung gebundene – Ziele für die Landnutzung, für Änderungen der Landnutzung und für die Forstwirtschaft in der EU, wobei die Dauerhaftigkeit der Emissionsreduktionen und die Umweltverträglichkeit der Beiträge des Sektors zur Verringerung der Emissionen ebenso sicherzustellen sind wie ordnungsgemäße Überwachung und Rechenschaft; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in der EU und die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Treibhausgasemissionen genauer zu klären und dem Parlament zur Vorbereitung der COP 17 in Durban im November 2011 darüber Bericht zu erstatten;

53. betont, dass die Landwirtschaft erheblich zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen kann, insbesondere durch die Verwendung landwirtschaftlicher Abfälle für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, was den Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle verschaffen würde; ist der Überzeugung, dass die künftige GAP ein Instrument sein sollte, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Ziele im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen, und dass sie den Landwirten dabei helfen sollte, von den Vorteilen eines ökologisch nachhaltigen Wachstums zu profitieren; ist der Ansicht, dass die Ökologisierungskomponente der GAP Teil der Regelungen für Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule sein muss, um komplizierten Verwaltungsverfahren entgegenzuwirken, Anreize für Umweltleistungen der Landwirte zu gewährleisten und eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zu bewirken;

54. erachtet es für äußerst wichtig, dass die agrarpolitischen Instrumente der EU Anreize für die Verringerung der Klimaauswirkungen der Landwirtschaft umfassen, auch in Form von Unterstützungen in der ersten Säule;

55. räumt ein, dass im Interesse eines ökologisch nachhaltigen Klimaschutzübereinkommens für die Zeit nach 2013 auf potenzielle Einnahmen aus dem Überschuss an zugeteilten Emissionsberechtigungen (Assigned Amount Units, AAU) aus dem ersten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls verzichtet wurde, und fordert, dass diese Problematik im Rahmen des nächsten Finanzrahmens angegangen wird;

56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die gesamten Einnahmen aus der Versteigerung von EHS-Gutschriften für weitere Investitionen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Auswirkungen zweckgebunden und in effizienter Weise zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Gesellschaft und insbesondere in den betroffenen Sektoren mit hohem Energieverbrauch bzw. den betreffenden Industriezweigen genutzt werden und nicht in den Gesamthaushaltsplan der Mitgliedstaaten abgeführt werden;

57. bekräftigt, dass mindestens 50 % der Einkünfte aus Versteigerungen wieder in innovative und nachhaltige Technologien investiert werden sollten;

58. fordert die Kommission auf, aktiv zu überwachen, wie die Versteigerungseinkünfte in den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, und dem Parlament jährlich darüber Bericht zu erstatten;

59. hält die EHS-Systeme für durchaus geeignet, die Emissionen weltweit zu senken, unter der Voraussetzung, dass sie von allen großen Volkswirtschaften der Welt in Kombination mit anderen Instrumenten angewandt werden (etwa freiwilligen Vereinbarungen, steuerlichen Maßnahmen usw.), die es anhand der jeweiligen nationalen Prioritäten zu prüfen gilt;

60. hält es für unabdingbar, dass die Kluft zwischen den von Drittstaaten auf internationaler Ebene freiwillig eingegangenen Vereinbarungen und der Anerkennung eines international rechtsverbindlichen Systems überwunden wird;

61. nimmt zur Kenntnis, dass in der Mitteilung der Kommission „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ betont wird, dass dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, um faire Rahmenbedingungen zu schaffen;

62. weist erneut darauf hin, dass die Reduktionsziele der EU hauptsächlich innerhalb der EU erreicht werden müssen; erinnert daran, dass die Anwendung internationaler Kompensationen an die Stelle von Investitionen in die EU-Wirtschaft tritt und Reduktionen innerhalb der EU dadurch verlangsamt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das derzeitige System der produktionsbezogenen direkten Emissionsverbuchung durch eine verbrauchsbezogene Emissionsverbuchung zu ergänzen und zu untersuchen, ob die Emissionen tatsächlich gesenkt und nicht nur exportiert werden; fordert die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, da veränderte Verbrauchsmuster und Ressourceneffizienz der richtige Weg zur Eindämmung des Klimawandels sind;

63. nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2011 bekräftigt haben, dass auf der Klimaschutzkonferenz in Durban sichergestellt werden muss, dass bestehende flexible Mechanismen weiterhin angewandt und gleichzeitig verbessert sowie neue sektorspezifische oder andere umfassendere marktgestützte Mechanismen geschaffen werden, um Klimaschutzmaßnahmen zu fördern und deren Kosteneffizienz zu verbessern und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;

64. fordert zusätzliche Qualitätskriterien für die Verwendung internationaler Ausgleichsgutschriften innerhalb der EU durch die Einführung strenger Normen für die Projektqualität, mit denen die Achtung der Menschenrechte und eine verlässliche, überprüfbare und echte zusätzliche Emissionsverringerung, die auch die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern unterstützt, gewährleistet werden soll;

65. fordert die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge vorzulegen, wie die Union am besten ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch Maßnahmen ergänzen kann, mit denen auch der Ausstoß anderer Gase als CO2 gesenkt wird, zum Beispiel H-FKW, die weltweit zu den am schnellsten zunehmenden klimaschädigenden Stoffen gehören, und H-FKW 23; fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, die H-FKW-Produktion in das Protokoll von Montreal einzubeziehen und mit Drittländern bilaterale Abkommen zur Senkung von H-FKW 23 zu schließen, damit die Produktion von anderen Gasen als CO2 allmählich ausläuft und H-FKW 23 auf kostenwirksame Art und Weise gesenkt wird, zu einem Preis für die Öffentlichkeit, der unter dem derzeitigen Preis für CO2 liegt;

66. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels rasch wirkende Strategien zur Regulierung im Hinblick auf eine Beschleunigung des Ausstiegs aus teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen (H-FCKW) zu entwickeln und Treibhausgase in entsorgten Produkten und Geräten, die die Ozonschicht in der Stratosphäre abbauen, aufzufangen und zu vernichten;

67. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels rasch wirkende Strategien im Hinblick auf eine Verringerung der Emissionen von Ruß zu entwickeln und dabei Emissionen Vorrang einzuräumen, die Auswirkungen auf Regionen von Schnee und Eis, einschließlich der Arktis, haben;

68. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels rasch wirkende Strategien zur Regulierung im Hinblick auf eine Verminderung gasförmiger Schadstoffe zu entwickeln, die zur Bildung von Ozon in der Troposphäre (unteren Atmosphäre), einem bedeutenden Treibhausgas, führen;

Energiepolitische Maßnahmen

69. fordert, dass Energieeffizienz höchste Priorität im Rahmen künftiger Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes haben sollte; hält es gemäß dem Fahrplan der Kommission für 2050 durchaus für möglich, dass es gelingen könnte, die Emissionen in der Union bis 2020 um 25 % und mehr zu reduzieren, wenn die EU ihre aktuellen politischen Zusagen, insbesondere das Ziel, bis 2020 20 % mehr Energieeffizienz zu erreichen, einhält; stellt fest, dass laut Folgenabschätzung der Kommission eine Reduzierung in diesem Umfang nach wie vor als kosteneffizient gelten kann, sogar unter dem Blickwinkel einer langfristigen Reduzierung um 80 bis 95 % im Vergleich zu dem Niveau der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 1990, und dass ein weniger ehrgeiziger Ansatz zu wesentlich höheren Gesamtkosten während des gesamten Zeitraums führen würde;

70. betont, dass durch die jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene deutlich geworden ist, dass die Erreichung des 20%-Energieeffizienzziels noch dringlicher ist als bisher; schlägt vor, das Ziel durch eine Kombination aus Maßnahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zu erreichen, z. B. durch steuerliche Anreize, vergünstigte Kredite, indirekte Zuschüsse, Änderungen im Mietrecht, Vorgaben bei öffentlichen Ausschreibungen und Setzung von Standards; wiederholt seine Forderung, für alle Mitgliedstaaten zwingend einzuhaltende Energieeffizienzziele vorzuschreiben, und fordert, dass das 20%-Ziel so schnell wie möglich in Ziele für die Mitgliedstaaten umgewandelt wird und diese rechtlich verbindlich festgesetzt werden; erkennt an, dass den Mitgliedsstaaten bei der Wahl der Mittel aber entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip Freiräume gelassen werden müssen.

71. fordert die Kommission auf, einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, damit die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Einsparung von Energie bis 2020 umfassend erfüllen, indem sie eine Vorschrift erlässt, wonach die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz von der Kommission genehmigt werden müssen, oder indem sie sonstige Maßnahmen ergreift; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz zu unterstützen und zu beobachten und gegebenenfalls bei Missachtung der Umsetzungspflichten die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung zu ziehen; bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz,

72. betont, dass durch bessere Energieeffizienz erreichte Energieeinsparungen weitere CO2- Reduzierungen am kosteneffizientesten möglich sind; macht auf Folgendes aufmerksam: das unerschlossene Potenzial bei der Energieeffizienz von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus, insbesondere in Bezug auf den Gebäudebestand, sowie in den Bereichen Verkehr (einschließlich Luftverkehr), Vergabe öffentlicher Aufträge, Herstellung energieverbrauchsintensiver Erzeugnisse, Umwandlung und Übertragung von Energie, einschließlich Fernwärme- oder Fernkältenetze; weist erneut darauf hin, dass konkrete Maßnahmen in diesen Bereichen von großer Bedeutung sind, und macht auf die entsprechenden im Bendtsen- und im Kolarska-Bobińska-Bericht enthaltenen Vorschläge aufmerksam; fordert nachdrücklich, dass Energiesparmaßnahmen in erster Linie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden und bei EU-Vorhaben eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden muss, um sowohl Unternehmen als auch Verbraucher umfassend zu informieren; betont, dass die Einführung eines Programms, mit dem die energieverbrauchsintensive Industrie zu systematischen Energieeinsparungen verpflichtet wird, viel bewirken könnte, wovon ja auch die Kommission in ihrem Energieeffizienzplan, der bereits positive Auswirkungen in einigen Mitgliedstaaten gezeitigt hat, ausgeht;

73. weist auf das Energiesparpotenzial der KMU hin, da gegenwärtig etwa 24 % der KMU in Europa aktiv Maßnahmen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung umsetzen; betont, dass jedem KMU zwar mindestens ein Finanzberater zur Verfügung steht, dass es für sie aber keine derartigen Beratungsdienste zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz gibt und sie daher auch die Unterstützung durch Spezialisten für Umwelt- und Energiefragen benötigen würden;

74. hebt hervor, dass Angaben der Kommission zufolge fast 8 Milliarden EUR, die für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung stehen, nicht in Anspruch genommen werden; begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Inanspruchnahme der Strukturfonds für Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu vereinfachen und zu fördern; erwartet konkrete Initiativen, auch zu Finanzierungsvorschriften;

75. betont, dass die Verschärfung der EU-Klimaschutzziele sehr viel größere Anstrengungen und Investitionen in die Entwicklung und schnelle Anwendung nachhaltiger Technologien mit geringem CO2-Ausstoß, intelligenter Netze und Forschungsarbeiten zu Energiefragen erfordern würden; hält es für entscheidend, dass die angemessene Finanzierung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie über 2013 hinaus sichergestellt werden sollte; betont, dass sich eine Energiestrategie, die darauf ausgerichtet ist, ehrgeizigere Klimaschutzziele als eine Verringerung um 20 % zu erreichen, auf alle im Energiebereich verfügbaren klimafreundlichen Technologien stützen muss;

76. weist auf die Feststellung der Kommission hin, wonach Investitionen in Höhe von 1 Billion EUR im Bereich der Energieerzeugungskapazitäten und zur Modernisierung der Übertragungs- und Vertriebsinfrastruktur der EU bis 2020 notwendig sind und dass dies zum größten Teil über die Energiepreise finanziert werden soll; fordert die Durchführung dieser Investitionen, um sowohl die Schaffung eines vernetzten Energiebinnenmarkts zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu vollenden, die Integration erneuerbarer Energieträger in das europäische Energiesystem zu verbessern, wobei die Besonderheiten des Energiemixes eines jeden Landes zu berücksichtigt sind, die Energieeffizienz zu steigern ist und die Verbraucher Nutzen aus diesen neuen Technologien ziehen können müssen; hebt hervor, dass die Beschaffung der erforderlichen Mittel in erster Linie nach dem Verursacherprinzip erfolgen muss, wobei allerdings auf die Bedürfnisse sozial schwacher Verbraucher, die von Energiearmut betroffen sind, einzugehen ist; hält einen Stromnetzverbund zwischen den Mitgliedstaaten für notwendig, damit die in einer Reihe von Ländern getätigten erheblichen Investitionen insbesondere in erneuerbare Energiequellen im vollen Umfang genutzt werden können;

77. vertritt die Auffassung, dass die Stilllegung von Kernkraftwerken zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen führen wird; räumt ein, dass diesem Aspekt Rechung getragen werden sollte, wenn geprüft wird, welche Optionen es gibt, die Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % zu senken;

78. ist der Ansicht, dass die EU zur Sicherung langfristiger Investitionen in erneuerbare Energieträger einen Zeitplan für verbindliche Ziele für erneuerbare Energieträger nach 2020 annehmen sollte; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag mit den entsprechenden Zielen vorzulegen;

Industriepolitische Maßnahmen

79. stellt fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und ihrer Erhaltung großen Stellenwert beimisst (d. h. der Ansatz muss kosteneffizient sein, damit sowohl die Verarbeitungsindustrie in der EU als die EU als Ganzes maximal davon profitieren kann);

80. ist der Ansicht, dass branchenspezifische Ansätze verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in Industriestaaten dazu beitragen, dass Maßnahmen zum Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in Einklang gebracht werden können; hält es für wesentlich, einen ganzheitlichen branchenspezifischen Ansatz für die Industrieemissionen auf horizontaler Ebene zu verabschieden, da dies einen Mehrwert in Verbindung mit internationalen Verhandlungen und hinsichtlich der europäischen CO2-Zielvorgaben böte;

81. ist der Ansicht, dass die Integration branchenspezifischer Ansätze in das europäische System für den Handel mit Emissionsberechtigungen die allgemeine wirtschaftliche Effizienz in allen teilnehmenden Ländern vergrößern würde; betont, dass es sich lohnt, die Vorteile zu prüfen, die mit der Ausweitung branchenspezifischer Ansätze auf weitere Branchen und Länder einhergehen;

82. stellt fest, dass Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, nicht nur im Energiesektor, stärker ins Blickfeld rücken, weil sie als Übergangstechnologien auf dem Weg zu einer langfristig von fossilen Energieträgern unabhängigen Energieversorgung fungieren; hebt aber gleichzeitig hervor, dass für Investitionen in CCS, wenn sie sich rechnen sollen, im Vergleich zum heutigen Niveau sehr viel höherer Preis für CO2 notwendig wäre; betont, dass für eine umfassende Beurteilung möglicher CCS-Vorhaben die gesellschaftliche Akzeptanz notwendig ist; betont, dass gemäß dem CCS-Fahrplan der Internationalen Energie-Agentur 2030 die Hälfte aller CCS-Projekte in der industriellen Fertigung angesiedelt sein werden; ist der Ansicht, dass für den Bau eines Gaskraftwerks die gleichen Kriterien gelten sollten wie gemäß dem Klima- und Energiepaket über die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS-Technologien) für neue Kohlekraftwerke; betont, dass die Umsetzung dieser Technologien die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht beeinträchtigen darf;

83. ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Zukunft der Stein- und Braunkohle die Technologie der CO2-Abscheidung und -Speicherung nicht als einzige Möglichkeit zur Fortsetzung der Kohlenutzung in der EU gesehen werden sollte, sondern dass auch andere emissionsarme Technologien zur Kohlenutzung entwickelt und umgesetzt werden sollten;

Maßnahmen im Bereich Forschung und Innovation

84. weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien entscheidend sind, wenn es gelingen soll, den Klimawandel einzudämmen und die Partner der EU weltweit davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch ohne Einbußen bei Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung verringert werden können; hält es für entscheidend, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, indem es seine Ausgaben für Forschung im Bereich klimafreundlicher und energieeffizienter industrieller Technologien innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, das entsprechend auf die im SET-Plan aufgeführten strategischen Energietechnologien ausgerichtet werden sollte, deutlich steigert; fordert zudem, Innovationen dadurch zu fördern, dass Mittel aus den Regional- und Kohäsionsfonds für die Verbesserung der Energieeffizienz im Bausektor und in privaten Haushalten sowie für Programme für lebenslanges Lernen bereitgestellt werden; betont die Notwendigkeit, dass Europa eine führende Rolle in der Erforschung klima- und energieeffizienter Technologien übernimmt und in diesem Sektor eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, wie den BRIC-Ländern und den Vereinigten Saaten, aufbaut;

85. ist der Auffassung, dass die Koordinierung zwischen den europäischen Patentschutzsystemen in den Sektoren Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen besonders wichtig ist, da hierdurch der Zugang zu wertvollem geistigen Eigentum erleichtert wird, das sonst ungenutzt bliebe; hält es für unabdingbar, den Prozess der Entwicklung eines Europäischen Patents zu beschleunigen, und zwar vorrangig für die Bereiche Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen;

86. ist der Ansicht, dass branchenspezifische Ansätze verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in industrialisierten Ländern, auch Teil eines internationalen Rahmenprogramms für den Klimaschutz in der Zeit nach 2012 sein könnten, da sie den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft erleichtern und den Weg für einen globalen CO2-Markt freimachen;

87. begrüßt die Absicht der Kommission, Klimaschutzmaßnahmen an langfristigen Plänen zu orientieren, und unterstützt die Idee von Zwischenzielen, z. B. für 2030; ist der Überzeugung, dass realistische mittel- und langfristige Ziele Investoren deutlichere Anreize bieten, nachhaltig zu investieren;

88. weist darauf hin, dass die EU ihre Bemühungen ab 2020 verstärken muss und es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein könnte, ein konkretes Zwischenziel, etwa für 2030, festzulegen; fordert die Kommission auf, konkrete Instrumente zu entwickeln, wie diese Zielvorgaben möglichst kosteneffizient erreicht werden können;

Positive Nebeneffekte und andere Auswirkungen

89. ist überzeugt, dass frühzeitiges Handeln erhebliche langfristige Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit Europas dadurch bringt, dass die Erwartungen realistisch gehalten werden und dass auf einem schnell wachsenden globalen Markt für saubere Technologien eine starke Position behauptet wird;

90. weist auf die Schlussfolgerungen der vom deutschen Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „A New Growth Path for Europe“ hin, in denen behauptet wird, dass jährlich bis zu 0,6 % mehr Wachstum der europäischen Wirtschaft ausgelöst, bis zu sechs Millionen neuer Arbeitsplätze geschaffen und die europäischen Investitionen beträchtlich gesteigert werden könnten, wenn die EU ihr Klimaziel statt auf 20 Prozent weniger Ausstoß von CO2 auf 30 Prozent weniger festlegen würde;

91. nimmt zur Kenntnis, dass in den Öko-Branchen in Europa etwa 3,4 Millionen Menschen (Vollzeitäquivalent) arbeiten; weist darauf hin, dass laut jüngsten Studien durch die Anhebung des Klimaziels der EU auf 30 % bis zu sechs Millionen Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden könnten, sofern die Einkünfte aus der Versteigerung oder die Ökosteuern intelligent verwendet werden; ist sich darüber im Klaren, dass sich der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zwar langfristig durchaus auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken wird, plädiert aber für einen umsichtigen Umgang mit staatlichen Beihilfen, damit sie möglichst optimale Wirkung entfalten;

92. weist darauf hin, dass es in der von der EU durchgeführten Analyse verschiedener Optionen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen um mehr als 20 % weniger nicht darum geht, mehr Arbeitsplätze im Bereich Umweltschutz dadurch zu schaffen, dass – unter Zugrundelegung des CO2-Preises – ineffizient arbeitende Anlagen für erneuerbare Energieträger subventioniert werden, sondern vielmehr darum, stabile Arbeitsplätze zu schaffen, die dem Wettbewerb mit den aufstrebenden globalen Akteuren standhalten; ist der Ansicht, dass Europa angesichts der Tatsache, dass die für die Nutzung mancher erneuerbarer Energiequellen notwendigen Anlagen zunehmend in China und Indien hergestellt werden, nun verstärkt in die Steigerung der Energieeffizienz investieren sollte, was die lokalen Unternehmen durch die Förderung lokaler Arbeitsplätze, die nicht in Drittländer mit geringeren Produktionskosten verlagert werden können, stärken wird;

93. stimmt der Aussage im Fahrplan der Kommission für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 zu, dass „die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen davon [abhängen], ob die EU fähig ist, durch bessere Schul- und Berufsbildung, Programme zur Förderung der Akzeptanz für neue Technologien, FuE und Unternehmertum sowie günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Investitionen bei der Entwicklung neuer CO2-armer Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen“;

94. stellt fest, dass es an einer gründlichen Einschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung fehlt, die durch den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft verursacht werden, der vor allem zu einer Umschichtung von Arbeitsplätzen zwischen den Sektoren führen würde, und dass man die „Gewinner“ und die „Verlierer“ eines solchen Übergangs besser ermitteln muss;

95. ist der Auffassung, dass es sich durchaus positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken würde, wenn das Klimaziel heraufgesetzt wird, und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen, etwa im Rahmen der Strukturfonds oder des Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, zu treffen, um sowohl den Strukturwandel voranzutreiben als auch in Gemeinden, in denen viele Arbeitsplätze in Industriezweigen mit einem hohen CO2-Ausstoß wegfallen, die Arbeitskräfte umzuschulen und so sicherzustellen, dass für neue Sektoren mit Wachstumspotenzial entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;

96. hebt hervor, dass sich die zusätzlichen Vorteile im Zusammenhang mit der besseren Luftqualität nach Schätzungen der Kommission in einer Größenordnung zwischen 6,3 und 22 Millionen Euro jährlich bis 2020 bewegen, wobei die durch gesunkene Krankheitskosten bedingten zusätzlichen Vorteile noch nicht einmal erfasst sind; weist darauf hin, dass laut weiteren Analysen im Zusammenhang mit dem 30%-Ziel die zusätzlichen Vorteile in Bezug auf Gesundheit und weniger Luftverschmutzung sogar in einer Größenordnung zwischen 6,3 und 35,8 Millionen Euro steigen dürften und der höhere Wert auch tatsächlich erreicht werden kann, sofern die Reduktion in der EU erfolgt;

97. weist darauf hin, dass neben der Entwicklung insbesondere auch die Verbreitung neuer Klimaschutztechnologien entscheidend ist; fordert die Kommission auf, auch in diesem Bereich, etwa durch die Schaffung neuer Finanzierungsmechanismen, tätig zu werden;

98. stellt fest, dass trotz eines vorübergehenden Rückgangs des Energieverbrauchs im Jahre 2009 in Zukunft in dem Maße, wie die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sich erholen, mehr Energie verbraucht werden wird, sodass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren weiter zunehmen wird;

99. weist darauf hin, dass die Festsetzung eines höheren Reduktionsziels gemäß der Einschätzung der Kommission bis 2020 zu einer Abnahme der Erdöl- und Erdgaseinfuhren in Höhe von bis zu 40 Milliarden EUR bei einem angenommenen Ölpreis von 88 US-Dollar pro Barrel im Jahr 2020 führen würde; begrüßt die Tatsache, dass die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren auf diese Weise um bis zu 56 % reduziert werden könnte; hält diese Schätzung des Ölpreises sogar für äußerst konservativ, zumal die Internationale Energie-Agentur im Jahr 2010 bis 2020 einen Ölpreis von 108 US-Dollar prognostiziert hat;

100.    erkennt an, dass die Verschärfung des Reduktionsziels im Rahmen des Emissionshandelssystems zwar einen Anreiz für die Entwicklung von CO2-armen Technologien darstellen, aber auch zu einem weiteren Anstieg der Strompreise und – wenn diese nicht durch ehrgeizige Maßnahmen in Bezug auf die Energieeffizienz begleitet wird – der Stromkosten führen würde, was für die Industrie in der EU und die Verbraucher ein großes Problem darstellen würde; weist darauf hin, dass stabile und sichere Energiepreise gemäß der jüngsten Eurobarometer-Umfrage eine Hauptsorge der Öffentlichkeit sind; unterstreicht, dass die EHS-Richtlinie es den Mitgliedstaaten gestattet, durch die Gewährung von staatlichen Beihilfen höhere Strompreise für stromintensive Industriezweige auszugleichen;

101.    hebt hervor, dass die Emissionsreduktion zusätzliche Vorteile bringt, insbesondere, wenn sie innerhalb der EU erreicht wird und wenn kurz- und mittelfristig der Schwerpunkt verstärkt auf mehr Investitionen in Energieeffizienz gelegt wird;

102.    weist erneut darauf hin, dass die Reduktionsziele der EU hauptsächlich innerhalb der EU erreicht werden müssen; weist noch einmal darauf hin, dass Kosten im Zusammenhang mit der Emissionsreduktion aber auch Investitionen in die EU-Wirtschaft darstellen; hält nach wie vor daran fest, dass sektorspezifische Mechanismen für weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer für die Zeit nach 2012 angestrebt werden sollten, wogegen den am wenigsten entwickelten Ländern weiterhin Mechanismen für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) zur Verfügung stehen sollten; fordert, dass neue internationale sektorspezifische Mechanismen zur Ausgleichsgutschrift dem Umweltschutz zugute kämen und für den Klimaschutz einen Zusatznutzen bedeuten, der höher ist als die Spanne von 15–30 %, die erreicht werden dürfte, wenn in Zukunft andere Wege beschritten werden;

103.    ist der Ansicht, dass mit einem Übergang zu einem Reduktionsziel von 30 % für 2020 und der Festlegung langfristiger Ziele erneut Anreize und stärkere Impulse für Innovationen gegeben werden könnten;

104.    betont, dass klimafreundliche Innovationen in Europa notwendig sind, um eine starke Stellung auf dem weltweit schnell wachsenden Markt für Technologien mit geringem CO2-Ausstoß aufrechtzuerhalten, und dass die EU dadurch gegenüber größeren Marktteilnehmern an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen würde; betont, dass Innovationen in Europa zur Marktreife gebracht und kommerziell genutzt werden müssen; ist daher der Auffassung, dass geeignete Finanzinstrumente zur Förderung der Markteinführung erfolgreicher Technologien in der EU bereitgestellt werden sollten; warnt vor den Risiken, die mit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen im Bereich Umweltschutz einhergehen, da die Schaffung einer integrativen und nachhaltigen europäischen Wirtschaft dadurch verzögert würde und Investitionen und Arbeitsplätzen in Umweltschutzbranchen in andere Regionen verlagert würden;

105.    ist besorgt angesichts der Tatsache, dass bereits eine Verlagerung von Innovationen im Bereich nachhaltiger Energien aus Europa in andere Teile der Welt stattfindet, wodurch Europa zum Nettoimporteur für diese Technologien und die entsprechenden Endprodukte werden könnte; betont, dass laut neueren Untersuchungen 24 von 50 Unternehmen, die im Bereich sauberer Technologien führend sind, in Asien ansässig sind, 22 in den USA, drei in Europa und eines in Kanada; betont, dass China und die USA einer Umfrage von Ernst&Young von 2010 zufolge die attraktivsten Regionen weltweit für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen sind;

106.    betont, dass die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und vermehrte Investitionen, die mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft einhergehen, sehr wohl noch gesteigert werden kann; hebt hervor, dass eine Verstärkung der Bemühungen der EU um eine Eindämmung der Emissionen den internationalen Konkurrenten der EU in einer Reihe von Branchen Kostenvorteile verschaffen und gleichzeitig zu Wettbewerbsvorteilen für EU-Unternehmen im Bereich der Klimaschutztechnologien führen würde; ist der Ansicht, dass die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens in den betroffenen Zweigen für die Konkurrenten der EU einer Aufgabe dieser Kostenvorteile gleichkommen würde, während die Wettbewerbsvorteile der EU wahrscheinlich unbeeinträchtigt bleiben würden;

107.    betont, dass die europäische Politik zur Eindämmung des Klimawandels sich bei der Förderung einer stärker ökologisch ausgerichteten Umstrukturierung ihres Produktionssystems als wirksam erweist,

108. hält es für geboten, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Politik in den Bereichen Klimaschutz, Energie, Industrie und Technologie in ein schlüssiges Gesamtkonzept überführen, in dessen Rahmen alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure ihren Part übernehmen müssen und nicht nur von der Industrie allein verlangt werden darf, dass sie Anstrengungen unternimmt, sondern diese Aufforderung sollte sich auch an andere Branchen, etwa Verkehr und Bauwirtschaft, sowie an die Zivilgesellschaft insgesamt richten;

109. nimmt zur Kenntnis, dass in der Mitteilung der Kommission „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ betont wird, dass bei der Aufstellung sektoraler Politikoptionen die Fragen der Kosten, Kompensationen und Unsicherheiten vertieft werden müssen[5];

110.    gelangt zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Zielvorgabe auf 30 % Vorteile für die EU-Bürger und die europäische Wirtschaft bringen würde, sofern die Bedingungen stimmen und vor allem, wenn ein globales Übereinkommen zustande kommt;

Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen

111.    stellt fest, dass die Kommission klar erkannt hat, dass das beste Mittel gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen ein wirksames globales Vorgehen wäre[6] und dass man wachsam bleiben muss, um in Europa eine solide industrielle Basis zu erhalten[7];

112.    hält es für möglich, dass einige Anlagen in energieintensiven Sektoren am Ende des zweiten Verpflichtungszeitraums des EHS im Jahr 2012 noch ungenutzte Emissionsberechtigungen halten, die in Phase 3 (2013–2020) übertragen werden könnten, wodurch die Auswirkungen der Vergleichswerte abgemildert würden, die für den Handel mit Emissionsberechtigungen nach 2012 gelten;

113.    nimmt die Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von CO2-Emissionen im Rahmen des derzeitigen EHS zur Kenntnis, während ungenutzte kostenfrei zugeteilte Zertifikate monetisiert wurden;

114.    erkennt die Tatsache an, dass die Belastung der Wirtschaftszweige, die unter das EU-EHS fallen, in der Phase 2013–2020 als Folge der Entscheidung der Kommission über Vergleichswerte und den sektorübergreifenden Korrekturfaktor sowie wegen höherer Strompreise zunehmen wird;

115.    stellt fest, dass für Anlagen, die mehrheitlich Emissionen durch Tätigkeiten verursachen, die nicht der Stromerzeugung dienen und die am EHS teilnehmen, ausgehend von dem hohen Produktionsniveau vor der Krise, für den gesamten Zeitraum bis 2020 bis zu einem produktspezifischen Schwellenwert kostenlose Emissionsberechtigungen ausgestellt wurden, was auf europäischer Ebene 10 % der effizientesten Anlagen entspricht;

116.    unterstreicht, dass ein erheblicher Anteil der Emissionsberechtigungen im Rahmen der vorgeschlagenen Bestimmungen über Vergleichswerte weiterhin von den Industriebereichen gekauft werden müsste, die die Vergleichswerte nicht erreichen werden, wodurch Kosten für im internationalen Wettbewerb stehende EU-Unternehmen entstehen würden, von denen ihre Konkurrenten weltweit nicht betroffen sind; stellt fest, dass Unternehmen ungenutzte Emissionsberechtigungen aus der zweiten Phase aufgrund der flexiblen Architektur des EHS in die dritte Phase mitnehmen können;

117.    ist der Überzeugung, dass im Bezug auf die Vergleichswerte im Rahmen des EHS auch berücksichtigt werden sollte, welche Energiequellen in den verschiedenen Mitgliedstaaten vorhanden sind, und dass Anpassungen möglich sein sollten, da sich der Energiemix und die Möglichkeiten für die Nutzung verschiedener Energiequellen ändern;

118.    ist nach wie vor besorgt, dass die Akzeptanz der Klimaschutzpolitik der EU durch Zufallsgewinne im Zusammenhang mit zugeteilten, aber ungenutzten Berechtigungen und die anhaltende Unsicherheit und Diskussion über das EHS unterlaufen werden könnte; fordert, dass eine neue umfangreiche Prognose hinsichtlich der Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen für jeden Mitgliedstaat vorgelegt wird;

119.    betont, dass zur noch stärkeren Reduzierung des potentiellen Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen die Einkünfte aus EHS-Versteigerungen für kapitalintensive Investitionen in bahnbrechende Technologien in energieintensiven Sektoren zweckgebunden werden könnten;

120.    weist darauf hin, dass es keine pauschale Lösung für alle Industriesektoren mit CO2-Emissionen gibt und dass die Beschaffenheit der einzelnen Güter oder die Marktstruktur entscheidende Kriterien für die Wahl zwischen den möglichen Instrumenten (kostenlose Quotenzuteilung, Staatshilfen oder Anpassungsmaßnahmen für Standorte in Grenznähe) sind;

121.    betont, dass für etwaige künftige Maßnahmen zur Anpassung der Grenzen oder eine etwaige künftige Einbeziehung von Einfuhren in das EHS erforderlich ist, dass faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und die Anerkennung durch die Handelspartner der EU gewährleistet sind;

122.    fordert die Kommission auf, besonders wachsam gegenüber der Verlagerung der Energieproduktion aus dem EU-EHS hinaus zu sein und besonderes Augenmerk auf die Mitgliedstaaten zu haben, die Bindungen zu Ländern außerhalb der EU haben;

123.    hebt hervor, dass sich die EU, wenn sie Emissionen verringern will, gleichzeitig aber gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle garantiert, für internationale sektorenübergreifende Übereinkünfte in Bezug auf den Teil der Industrie einsetzen sollte, in dem die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist, z. B. in der Stahl-, Zement- und Aluminiumerzeugung;

124.    fordert die Kommission auf, das Risiko der Verlagerung von Emissionen und damit der Produktion nicht nur für energieintensive Branchen, sondern auch für andere wichtige Wirtschaftszweige zu bewerten;

125.    spricht sich dafür aus, bei der künftigen Überarbeitung des EHS der EU nach 2020 auszuloten, ob man weniger auf Kompensation setzen und stattdessen gezielter vorgehen sollte, und CDM-Gutschriften aus energieintensiven Sektoren in Ländern, die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören, nur eingeschränkt zuzulassen, anfangs durch Maßnahmen wie die Anwendung eines Multiplikators, d. h. für eine Tonne, die innerhalb des EHS emittiert wird, müssen zwei CDM-Gutschriften verrechnet werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss vom Januar 2011, die Verwendung internationaler Gutschriften aus Industriegasprojekten ab Mai 2013 im EU-EHS zu verbieten, und erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie davon Abstand nehmen, solche Gutschriften zur Einhaltung der Ziele gemäß der Entscheidung über die Lastenteilung zu verwenden;

126.    ist sich darüber im Klaren, dass zu bewerten ist, ob – sofern global keine Anstrengungen unternommen werden – einzelstaatliche Maßnahmen womöglich dazu führen, dass Marktanteile auf weniger effiziente Anlagen andernorts verlagert und die Emissionen auf diese Weise global erhöht werden, und dass dann entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen sind; betont dass das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen umso geringer ist, je mehr die wichtigsten Handelspartner ihre Zusagen für den Klimaschutz (am oberen Ende der Spanne) erfüllen; stellt in diesem Zusammenhang fest Kenntnis, dass der 12. Fünfjahresplan Chinas ein wichtiger Schritt ist, was die Umsetzung einer Politik anbelangt, die im Einklang mit der Bandbreite des Vierten Sachstandsberichts des IPCC stehen würde;

Weitere Chancen und Herausforderungen

127.    ist der Ansicht, dass mögliche Änderungen der Lohn- und Energiekosten nicht zu Sozialdumping oder zur Verlagerung von CO2-Emissionen führen sollten, und fordert die Kommission auf, allen derartigen Risiken nachzugehen; fordert aus diesem Grund auch andere Industriestaaten und Entwicklungsländer auf, sich zu angemessenen oder vergleichbaren Anstrengungen zu verpflichten;

128.    fordert, dass die Kommission einerseits Maßnahmen trifft, um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Wandels zu einer CO2-armen Wirtschaft gerecht zu werden, und gleichzeitig Umstrukturierungsmaßnahmen für Arbeitskräfte schafft, die in den neuen Sektoren zur Verfügung stehen;

129.    ist der Ansicht, dass die Kohäsionsfondsmittel effizienter genutzt werden müssen, um erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Technologien mit niedrigem CO2-Ausstoß zu fördern;

130.    betont, dass das Ziel, einen Temperaturanstieg von mehr als 2 °C zu verhindern, gemäß dem „World Energy Outlook 2010“ der Internationalen Energieagentur nur dann erreicht werden kann, wenn die gegenwärtigen Verpflichtungen bis 2020 energisch und danach mit noch viel größerem Elan umgesetzt werden; fordert daher die Kommission, den Rat und den Europäischen Rat auf, sich für eine schnellere, auf internationaler Ebene abgestimmte Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe einzusetzen, auf die sich die G20-Staaten geeinigt haben, und entsprechende Vorschläge auf EU-Ebene vorzulegen;

131.    erinnert in diesem Zusammenhang an die Mitteilung der Kommission zu der Strategie Europa 2020, in der eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Energieverbrauch gefordert wurde; begrüßt die Ankündigung eines Vorschlags im Jahresbericht über das Wachstum, wonach die europäischen Vorschriften zur Energiebesteuerung auf die EU-Energie- und Klimaziele abgestimmt werden sollen;

132.    weist darauf hin, dass das Problem des Klimawandels sich nur durch Fortschritte auf internationaler Ebene lösen lässt, und die EU weiterhin ihre Partner mit stärkeren diplomatischen Bemühungen, auch mit mehr Personal, einbinden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine strukturelle Neuordnung der EU-Klimaschutzdiplomatie anzustreben, in die der neugeschaffene Europäische Auswärtige Dienst und die Hohe Vertreterin eingebunden sind und mit der das klimaschutzpolitische Profil der EU geschärft wird, die internationalen Klimaschutzverhandlungen mit neuem Elan vorangetrieben und den Partnern weltweit Anreize geboten werden, ebenfalls verbindliche Emissionssenkungen einzuführen;

133.    hebt hervor, dass die Europäische Union nach wie vor Druck auf Drittstaaten ausüben und diesen Druck noch verstärken muss, damit diese ihren anteiligen Beitrag zur Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen in Zukunft auch tatsächlich leisten; stellt weiterhin fest, dass ein höheres Ziel bei der Treibhausgasreduktion innerhalb der EU die Position der EU und ihren Verhandlungsspielraum bei den Verhandlungen im Rahmen des UNFCCC noch weiter stärken und Gespräche mit dem Ziel eines internationalen Klimaschutzübereinkommens anregen würde; unterstreicht, dass es der EU bereits früher oft gelungen ist, andere Staaten dazu zu bewegen, ihre Umweltschutzanforderungen zu verschärfen, indem sie bei der Rechtsetzung eine Vorreiterrolle eingenommen hat; weist darauf hin, dass die EU in diesen Fällen in der Praxis gezeigt hat, dass es möglich ist, strenge Umweltauflagen und Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen;

134.    fordert die Kommission auf, die folgenden praktischen Maßnahmen zu ergreifen:

· die Auswirkungen der EU-Politik zur Emissionsreduzierung auf den Arbeitsmarkt, einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeiten zu beurteilen und die Verbesserung der Kenntnisse über niedrige CO2-Emissionen durch Umschulung und Weiterbildung in Energiefragen, Bildung und Ausbildung insbesondere für KMU zu fördern;

· zu prüfen, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, mindestens 50 % der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen auszugeben, und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

· die Auswirkungen der Verschärfung der Ziele der EU hinsichtlich der Verringerung von Emissionen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu analysieren, wie der Rat „Umwelt“ in seinen Schlussfolgerungen vom 14. März 2011 angekündigt hat;

· ausreichend Mittel für die Finanzierung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) bereitzustellen;

· die effiziente Nutzung der Struktur- und Kohäsionsfonds durch die Mitgliedstaaten, insbesondere für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zu fördern, wobei der Grundsatz zu berücksichtigen ist, dass derartige Investitionen regional getätigt werden müssen und dem Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte innerhalb der EU dienen sollen;

· innovative Finanzierungsmechanismen (z. B. revolvierende-Systeme) einzuführen;

· zusätzliche Mittel für schwächere und bedürftige Regionen für Maßnahmen in Nicht-EHS-Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft) vorzusehen;

· der Forschung im Bereich Klimawandel und Energie, auch bezogen auf die Energieeffizienz, und der Forschung in Bezug auf die Ursachen des Klimawandels und der Anpassungen an diesen im Rahmen des Achten Forschungsrahmenprogramms Vorrang einzuräumen;

· zu prüfen, welche Auswirkungen ein einseitiger Vorstoß der EU, die Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % zu reduzieren, auf die Bereitschaft anderer Länder haben könnte, sich einem internationalen Abkommen anzuschließen;

· die potenziellen Auswirkungen, wie die Verlagerung von Arbeitsplätzen im Bereich Umweltschutz, der Rückgang von Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit in den Umweltschutzbranchen zu untersuchen;

135.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Angenommener Text, P7_TA(2010)0442.
  • [2]  ABl. L 302 vom 18.11.2010, S. 1.
  • [3]  ABl. L 275 vom 25.10.03, S. 32.
  • [4]  Bericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) vom 9. November 2010 mit dem Titel „World Energy Outlook 2010”.
  • [5]  Fahrplan 2050, S. 6.
  • [6]  KOM(2011)0112, S. 9.
  • [7]  KOM(2011)0112, S. 9.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Bedrohung der Menschheit durch den Klimawandel nimmt keinesfalls ab und die Auswirkungen der Erderwärmung um 2 °C sind schlimmer als zuvor angenommen. Obgleich extreme Wetterverhältnisse nicht ursächlich mit der globalen Erwärmung in Verbindung gebracht werden können, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass durch den Klimawandel Häufigkeit und Intensität extremer Wetterphänomene zunehmen werden.

Die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft es nicht geschafft hat, sich in Kopenhagen auf ein umfassendes verbindliches internationales Klimaübereinkommen zu einigen, heißt nicht, dass die Länder untätig bleiben. Die Ergebnisse der Konferenz von Cancún beweisen, dass die Länder aktiv werden und die Verhandlungen haben einen neuen Impuls bekommen. Die CO2-Emissionen in Europa sind um 17,3 % unter den Stand von 1990 gesunken.[1] Die Europäische Umweltagentur geht davon aus, dass die Emissionen sich auf einem Niveau stabilisieren, das unter dem von 2008 liegt, sogar wenn es wirtschaftlich wieder aufwärts geht und ohne weitere Maßnahmen.[2]

Die europäischen Länder stehen vor äußerst wichtigen Entscheidungen, wenn sie auch künftig ihren Wohlstand wahren und ihre Sicherheit aufrechterhalten wollen. Der Übergang zu einem Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen, das in der EU selbst verwirklicht wird und den Klimaschutzzielen der EU entspricht, kann im Verein mit einer gesünderen Wirtschaft mehr grüne Arbeitsplätze schaffen und mehr Innovation generieren.

Wirksamkeit des EHS der EU

Wenn das System für den Handel mit Emissionsberechtigungen (EHS) der EU nicht ganz stark gedeckelt wird, besteht die Gefahr, dass es völlig wirkungslos verpufft, anstatt Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Innovationen voranzutreiben. Aus der Analyse der Kommission[3] geht hervor, dass der Überschuss im System für den Handel mit Emissionsberechtigungen 2020 etwa 2,4 Mrd. angesparter Berechtigungen und nicht in Anspruch genommener internationaler Gutschriften entspricht. Dieser Überschuss führt zu einem ineffizienten Preissignal und wird auch die Einnahmen aus den Versteigerungen sinken lassen, die dazu verwendet werden könnten, Anreize für Klimaschutztechnologien und Investitionen in Energieeinsparungen zu bieten und so Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze zu schaffen.

Vorschlag des Berichterstatters

Angesichts dieses Sachverhalts wird die Kommission aufgefordert, so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende 2011, Vorschläge vorzulegen, das Reduktionsziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 auf 30 % hochzusetzen.

Dieser vorgeschlagene Ansatz ist vergleichsweise moderat. Es wäre nach Ansicht des Berichterstatters wissenschaftlich und unter der Perspektive, den Klimawandel bei 2 °C zu halten, eher geboten, das Ziel auf 40 % heraufzusetzen, ganz zu schweigen davon, dass die Erwärmung eigentlich auf 1,5 °C begrenzt werden müsste, wofür sogar die UNFCCC plädiert. Es wurde von der Forderung Abstand genommen, das Klimaziel der EU müsse vollständig innerhalb der EU verwirklicht werden, obschon die EU-Bürger davon profitieren würden, nicht zuletzt dadurch, dass die Luftqualität besser würde und Investitionen in die Wirtschaft der EU vorangetrieben würden.

  • [1]  EUA, Oktober 2010.
  • [2]  KOM(2010)569 endgültig, Fortschritte bei der Erfüllung der Kyoto-Ziele, S.5.
  • [3]  SEK(2010) 650, S. 34.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (12.5.2011)

für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

zur Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20% und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen
(2011/2012(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Romana Jordan Cizelj(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass unter der Annahme, dass die Länder ihre Verpflichtungen, die sie mit den Vereinbarungen von Kopenhagen eingegangen sind, sehr zurückhaltend umsetzen, der durch Energieverbrauch bedingte Ausstoß von CO2 nach den von der Internationalen Energie-Agentur (IEA) erstellten Szenarien bis 2035 um 21 % im Vergleich mit der Situation im Jahr 2008 ansteigen wird, was dann die Beschränkung des weiteren Anstiegs der Erderwärmung auf maximal 2°C unmöglich machen würde, in der Erwägung, dass Nicht-OECD-Staaten für den gesamten prognostizierten Anstieg der weltweiten Emissionen verantwortlich gemacht werden[1],

B.   in der Erwägung, dass die EU nach den Zahlen der Internationalen Energie-Agentur für nur 13 % des weltweiten Ausstoßes von CO2 verantwortlich ist,

C.  in der Erwägung, dass das Emissionshandelssystem in Übereinstimmung mit der Richtlinie über das Emissionshandelssystem die Verringerung von Treibhausgasemissionen auf kostengünstige und in wirtschaftlicher Hinsicht effiziente Weise fördern sollte,

Analyse des 20%-Ziels zum heutigen Zeitpunkt

Industriepolitische Aspekte

1.   betont, dass die Wirtschaftskrise zu einer erheblichen Verringerung der Produktionskapazitäten der Industrie und des Wirtschaftswachstums sowie zu einer höheren Arbeitslosigkeit geführt hat, und gleichzeitig zu niedrigeren Emissionen und zur Verringerung des Energieverbrauchs; ist der Auffassung, dass dieser Rückgang von Emissionen nicht als ein Zeichen interpretiert werden sollte, dass die EU auf dem richtigen Weg sei, um die Zielvorgaben hinsichtlich der Verringerung der Gesamtemissionen zu erreichen; stellt fest, dass obwohl Anlagen von überzähligen Emissionszertifikaten profitieren, sich die wirtschaftliche Depression trotzdem auf die Kapazität der Industrie für Investitionen in eine weitere Reduzierung von Emissionen ausgewirkt haben kann;

2.   betont, dass China im Bereich des Baus von Windparks weltweit führend ist, dass chinesische und indische Windturbinenhersteller zu den zehn größten Herstellern zählen und dass China und Taiwan derzeit weltweit die meisten Fotovoltaikmodule herstellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung einer ökologisch effizienten Entwicklung und Herstellung dieser Technologien und der neuen innovativen Technologien in der EU zu ergreifen, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen;

3.   weist darauf hin, dass es gemäß Informationen aus verschiedenen Industriesektoren klare Anzeichen dafür gibt, dass die im Rahmen der EU-Klimapolitik ergriffenen Maßnahmen, wie das Emissionshandelssystem (ETS), bereits eine Verlagerung der Produktion zur Folge haben, und befürchtet, dass höhere CO2-Preise diesen Trend noch verstärken würden;

Energiepolitische Aspekte

4.   stimmt der Kommission und der IEA dahingehend zu, dass jegliche Verzögerung von Investitionen zur Reduzierung von Emissionen und die entsprechenden Energietechnologien höhere Kosten zu einem späteren Zeitpunkt verursachen würde; ist der Ansicht, dass die EU ihre Bemühungen verstärken muss, wenn das für 2050 gesetzte langfristige Ziel der 80-95 % Reduzierung, das am 4. Februar 2011 vom Europäischen Rat bekräftigt worden ist, erreicht werden soll; begrüßt daher die Absicht der Kommission, Verfahren zu konzipieren, wie die langfristigen Ziele möglichst kosteneffizient und wirksam erreicht werden können;

5.   ist sehr besorgt darüber, dass die EU nicht auf dem Weg ist, das Ziel einer Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % im Vergleich zu den Prognosen für 2020 zu erreichen, was durch das mangelnde Engagement, den mangelnden Ehrgeiz und mangelnde Investitionen eines Teils der Mitgliedstaaten und der EU selbst bedingt ist; befürwortet uneingeschränkt die Schlussfolgerung, die aus den jüngsten Mitteilungen der Kommission „Energieeffizienzplan 2011“ und „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ zu ziehen sind, wonach Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entscheidend für die weitere Verringerung des Ausstoßes von CO2 sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass Maßnahmen im Hinblick auf die Energieeffizienz insbesondere bezogen auf Gebäude, urbane Fernwärmenetzen und Transport im Rahmen der künftigen Mehrjährigen Finanziellen Vorausschau verstärkt gefördert werden; bedauert, dass der Europäische Rat dem Thema Energieeffizienz in seiner Diskussion vom 4. Februar 2011 über Prioritäten in der Energiepolitik nicht mehr Bedeutung eingeräumt hat;

6.   weist darauf hin, dass das derzeitige Ziel von 20 % auf einem Energiemix beruht, der im Falle einiger Mitgliedstaaten Kernenergie umfasst; begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Kernkraftwerke, die sich innerhalb der EU befinden, Stresstests zu unterziehen, sodass Maßnahmen ergriffen werden können, durch die deren Sicherheit gewährleistet werden kann; ist der Auffassung, dass die Entscheidung einzelner Mitgliedstaaten, einige Kernkraftwerke zu schließen, sowie die erhöhten Investitionen in den Bau neuer Kernkraftwerke dazu führen könnten, dass einige Mitgliedstaaten die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur Erreichung des derzeitigen Ziels von 20 % überprüfen;

7.   begrüßt es, dass die EU ausgehend von den kürzlich übermittelten nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energien über ihre Ziele für 2020 im Bereich erneuerbarer Energien hinauskommen könnte, wenn diese Pläne vollständig umgesetzt und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden; fordert die Kommission auf, diese Umsetzung genau zu überwachen und darauf hinzuarbeiten, für die Zeit bis 2020 und danach ein stabiles Investitionsumfeld zu schaffen und eine bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in den Markt zu erreichen; fordert die Kommission auf das rechtlich verbindliche Ziel für erneuerbare Energieträger nach 2020 zu analysieren und gegebenenfalls zu erhöhen;

8.  fordert, dass die EU ihre Anstrengungen im Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich erhöht und den Rahmen für intelligente Netze schafft, um eine steigende dezentrale Energieerzeugung zu gewährleisten; betont, dass, um dies zu erreichen, mehr in Energieinfrastrukturprojekte investiert werden muss;

9.   stellt fest, dass in der EU aufgrund zahlreicher Markt- und regulatorischer Hindernisse nach wie vor viele Möglichkeiten zur Energieeinsparung nicht ausgeschöpft werden; ruft dazu auf, Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Produktnormen für energieeffiziente Produkte und Fahrzeuge festzulegen und ein umweltorientiertes öffentliches Auftragswesen zu fördern;

10. betont die wichtige Rolle von intelligenten Netzen und intelligenten Messvorrichtungen bei der Einspeisung von aus verschiedenen Quellen, u. a. erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms; begrüßt die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppe für intelligente Messvorrichtungen sowie den Normungsauftrag Nr. 441 vom 12. März 2009 an CEN, CENELEC und ETSI für Messgeräte mit dem Ziel der Entwicklung einer offenen Architektur und fordert zu deren umfassenden Nutzung die Kommission auf, so schnell wie möglich eine Reihe von Empfehlungen und legislativen Vorschlägen vorzulegen und der Entwicklung von Normen und dem Energiesparpotential intelligenter Messvorrichtungen besondere Bedeutung beizumessen; bekräftigt seine Forderung, als Ziel vorzugeben, dass 50 % der Haushalte in Europa bis 2015 mit intelligenten Zählern auszustatten sind[2];

11. betont, dass mithilfe der IKT der Straßenverkehr verbessert und ein größerer Beitrag zu Erleichterung der Nutzung sichererer, intelligenterer und umweltfreundlicherer Kraftfahrzeugen in Europa geleistet werden könnte; betont die Bedeutung der Digitalen Agenda, die dem umweltbezogenen Potenzial intelligenter Fahrzeuge und Straßen sowie FuE-Pilotvorhaben für Systeme für den Informationsaustausch zwischen Fahrzeugen und zwischen Fahrzeugen und der Straße Vorrang einräumen sollte;

12. betont, dass technische Standards für intelligente Netze bis spätestens Ende 2010 angenommen werden sollten, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 betont wurde;

13. betont die zwingende Notwendigkeit, die IKT-Normungspolitik an die Entwicklungen des Marktes, die Interoperabilität voraussetzen, anzupassen, was dazu beitragen wird, die Arbeiten an der Entwicklung technischer Standards für Elektrofahrzeuge, intelligente Netze und Zähler zu beschleunigen und bis 2012 abzuschließen;

14. weist darauf hin, dass die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten für neue und insbesondere für energieeffiziente und innovative Infrastrukturprojekte eine Vorraussetzung dafür ist, dass die europäischen Energie- und Klimaziele planmäßig erreicht werden; betont, dass die neuen Infrastrukturprojekte den Zielen der langfristigen Energie- und Klimapolitik der EU entsprechen müssen;

15. begrüßt die Vereinbarung über die Nutzung nicht gebundener Mittel des europäischen Konjunkturprogramms (Energieprojekte) für die Schaffung eines eigenen Finanzinstruments zur Unterstützung nachhaltiger Energieinitiativen auf lokaler und regionaler Ebene; fordert die genaue Beobachtung dieses Instruments, um zu bewerten, ob diese Art der Finanzierung als ein Vorbild für künftige Instrumente zur Finanzierung nachhaltiger und CO2-armer Investitionen dienen könnte;

Aspekte von Forschung und Innovation

16. erklärt, dass das politische Ziel der Strategie EU2020, 3 % des BIP für Forschung auszugeben, sich aus einem privaten Anteil (von 2 %) und einen aus öffentlichen Geldern finanzierten Anteil (von 1 %) zusammensetzt; stellt fest, dass es, insbesondere im Bereich der Finanzierung von Forschungsarbeiten mit privaten Mitteln, immer noch spezifische Probleme hinsichtlich der Verwirklichung des 3 %-Ziels gibt; unterstreicht, dass das fehlende Engagement im Bereich der Forschungsförderung die Entwicklung von in energetischer Hinsicht hocheffizienten klimafreundlichen Technologien behindert;

17. bedauert die Tatsache, dass bestimmte Länder außerhalb der EU durch die Subventionierung der Energiepreise und die fehlende Anwendung von Beschränkungen oder Quoten auf CO2-Emissionen komparative Wettbewerbsvorteile erhalten; betont, dass diese Länder ein geringeres Interesse daran haben könnten, einem multilateralen globalen Abkommen zur Bekämpfung der Erderwärmung beizutreten, da sie in ihren CO2-Emissionen nicht eingeschränkt sind und diese damit billiger sind;

Möglichkeiten und Instrumente zur Überschreitung des 20 %-Ziels

18. fordert die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, dass die EU bei der Reduzierung der CO2-Emissionen den kosteneffizientesten Weg verfolgen und gleichzeitig den rechtzeitigen Einsatz vielversprechender innovativer Technologien und Investitionen, die dem langfristigen Klimaziel der EU entgegenkommen, unterstützen sollte; ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Subsidiarität bei der Umsetzung dieses Prinzips Berücksichtigung finden muss;

Energiepolitische Maßnahmen

19. fordert, dass Energieeffizienz höchste Priorität im Rahmen künftiger Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes haben sollte; erkennt an, dass gemäß dem Fahrplan der Kommission für 2050, wenn die EU ihre aktuellen politischen Zusagen, insbesondere das Ziel, bis 2020 20 % mehr Energieeffizienz zu erreichen, einhält, sie in der Lage sein könnte, die Emissionen in der EU bis 2020 um 25 % und mehr zu reduzieren; stellt fest, dass diese Reduzierung gemäß der Folgenabschätzung der Kommission immer noch auf dem kosteneffizienten Weg hin zu einer langfristigen Reduzierung um 80 bis 95 % im Vergleich zu dem Niveau der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 1990 möglich ist und dass ein weniger ehrgeiziger Ansatz zu wesentlich höheren Gesamtkosten während des gesamten Zeitraums führen würde;

20. fordert die Kommission auf, einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Einsparung von Energie bis 2020 umfassend erfüllen, indem sie eine Vorschrift erlässt, wonach die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz von der Kommission genehmigt werden müssen, oder indem sie sonstige Maßnahmen ergreift; fordert die Kommission auf die Umsetzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz zu unterstützen und zu beobachten und indem sie gegebenenfalls bei Missachtung der Umsetzungspflichten die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren prüft; bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz[3],

21. ist der Ansicht, dass sich branchenspezifische Ansätze verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in industrialisierten Ländern positiv auf die Vereinbarkeit von Maßnahmen zum Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum auswirken können; betont, dass es wesentlich ist, einen ganzheitlichen branchenspezifischen Ansatz für die Industrieemissionen auf horizontaler Ebene zu verabschieden, da dies einen Mehrwert in Verbindung mit internationalen Verhandlungen und hinsichtlich der europäischen CO2-Zielvorgaben darstellen würde;

22. betont, dass durch bessere Energieeffizienz erreichte Energieeinsparungen weitere CO2- Reduzierungen am kosteneffizientesten möglich sind; macht auf das unerschlossene Potenzial in den Bereichen des Lebenszyklus der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bestehenden Gebäuden, des Verkehrs (einschließlich Luftverkehr), Vergabe öffentlicher Aufträge, der Herstellung energieintensiver Erzeugnisse, Umwandlung und Übertragung von Energie, einschließlich Fernwärme- oder Fernkältenetze, aufmerksam; weist erneut darauf hin, dass konkrete Maßnahmen in diesen Bereichen von großer Bedeutung sind und macht auf die entsprechenden im Bendtsen- und im Kolarska-Bobińska-Bericht enthaltenen Vorschläge aufmerksam; fordert nachdrücklich, dass Energiesparmaßnahmen in erster Linie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden und bei EU-Vorhaben eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden muss, um sowohl Unternehmen als auch Verbraucher umfassend zu informieren; betont das große Potenzial, das die Einführung eines Programms bietet, womit die Energieindustrie zu bestimmten Energieeinsparungen verpflichtet wird, wie von der Kommission in ihrem Energieeffizienzplan, der bereits positive Auswirkungen in einigen Mitgliedstaaten gezeitigt hat, vorgeschlagen wurde,

23. weist auf das Energiesparpotenzial der KMU hin, da gegenwärtig etwa 24% der KMU in Europa aktiv Maßnahmen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung umsetzen; betont, dass jedem KMU zwar mindestens ein Finanzberater zur Verfügung steht, dass es für sie aber keine derartigen Beratungsdienste zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz gibt und sie daher auch die Unterstützung durch Spezialisten für Umwelt- und Energiefragen benötigen würden;

24. hebt hervor, dass Angaben der Kommission zufolge fast 8 Milliarden EUR, die für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung stehen, nicht in Anspruch genommen werden; begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Nutzung der Strukturfonds für Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu vereinfachen und zu fördern; erwartet konkrete Initiativen, auch zu Finanzierungsvorschriften;

25. betont, dass die Verschärfung der EU-Klimaschutzziele sehr viel größere Anstrengungen und Investitionen in die Entwicklung und schnelle Anwendung nachhaltiger Technologien mit geringem CO2-Ausstoß, intelligenter Netze und in Forschungsarbeiten zu Energiefragen mit sich bringen würden; hält es für entscheidend, dass die angemessene Finanzierung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie über 2013 hinaus sichergestellt werden sollte; betont, dass sich eine Energiestrategie, die darauf ausgerichtet ist, ehrgeizigere Klimaschutzziele als eine Verringerung um 20 % zu erreichen, auf alle im Energiebereich verfügbaren klimafreundlichen Technologien stützen muss;

26. weist auf die Feststellung der Kommission hin, wonach Investitionen in Höhe von 1 Billion EUR im Bereich der Energieerzeugungskapazitäten und zur Modernisierung der Übertragungs- und Vertriebsinfrastruktur der EU bis 2020 notwendig sind und dass dies zum größten Teil über die Energiepreise finanziert werden soll; fordert die Durchführung dieser Investitionen, um sowohl die Schaffung eines vernetzten Energiebinnenmarkts zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu vollenden, die Integration erneuerbarer Energieträger in das europäische Energiesystem zu verbessern, wobei die Besonderheiten des Energiemixes eines jeden Landes berücksichtigt werden müssen, um die Energieeffizienz zu verbessern und es den Verbrauchern zu ermöglichen, von den neuen Technologien zu profitieren; betont die Notwendigkeit von Stromverbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten, damit die in einer Reihe von Ländern vorgenommenen erheblichen Investitionen insbesondere in erneuerbare Energien im vollen Umfang genutzt werden können;

Industriepolitische Maßnahmen

27. fordert, dass für das EU-Emissionshandelssystem sowohl langfristige Investitionssicherheit zu gewährleisten als auch Regelungen für Flexibilitätsmechanismen im Falle wirtschaftlicher Rezession vorzusehen (um z. B. eine zu umfangreiche Vergabe zu vermeiden);

28. ist der Ansicht, dass die Integration branchenspezifischer Ansätze in das europäische Emissionshandelssystem die allgemeine wirtschaftliche Effizienz in allen teilnehmenden Ländern vergrößern würde; betont, dass es sich lohnt, die Vorteile zu prüfen, die mit der Ausweitung branchenspezifischer Ansätze auf weitere Branchen und Länder einhergehen;

29. anerkennt die wachsende Aufmerksamkeit für Technologien zur CO2-Abtrennung und -Speicherung (CCS) für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, nicht nur im Energiesektor, aufgrund ihrer Rolle als Übergangstechnologien auf dem Weg zu einer langfristig von fossilen Energieträgern unabhängigen Energieversorgung, während es gleichzeitig feststellt, dass, um ökonomisch lebensfähig zu sein, die Investitionen in CCS einen im Vergleich mit dem heutigen Niveau sehr viel höheren Preis für CO2 notwendig machen würden; betont, dass für eine umfassende Beurteilung möglicher CCS-Vorhaben die gesellschaftliche Akzeptanz notwendig ist; betont, dass gemäß dem CCS-Fahrplan der Internationalen Energie-Agentur 2030 die Hälfte aller CCS-Projekte in der industriellen Fertigung angesiedelt sein werden; ist der Ansicht, dass für den Bau eines Gaskraftwerks die gleichen Kriterien gelten sollten, die gemäß dem Klima- und Energiepaket über die CO2-Abtrennung und -Speicherung (CSS-Technologien) von neu entworfenen Kohlekraftwerken eingehalten werden müssen; betont, dass die Umsetzung dieser Technologien nicht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinträchtigen sollte;

30. fordert die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge vorzulegen, wie die EU ihre Klimaschutzmaßnahmen durch Bemühungen, die auf eine Verringerung des Ausstoßes anderer Gase als CO2 wie Fluorkohlenwasserstoffe (HFC) abzielen, optimal ergänzen kann, da diese Stoffe, u. a. HFC-23, zu den klimaschädlichen Stoffen gehören, deren Verbreitung weltweit am schnellsten zunimmt; fordert die Kommission auf, die Initiative zur Aufnahme der Produktion von HFC in das Protokoll von Montreal zu unterstützen und mit Drittländern bilaterale Abkommen über die Reduzierung der Auswirkungen von HFC-23 abzuschließen, mit dem Ziel, die Emission anderer Gase als CO2 und die Auswirkungen von HFC-23 auf kosteneffiziente Weise abzubauen, um eine öffentliche Preisordnung zu schaffen, die sich unterhalb des gegenwärtigen Preises für CO2 bewegt;

31. verweist auf den Beitrag der Atomenergie zur Reduzierung von CO2-Emissionen, da die Schließung von in der EU betriebenen Atomkraftwerken zu einem Anstieg der Emissionen um 50 % führen würde;

32. ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Zukunft der Stein- und Braunkohle die Technologie der CO2-Abtrennung und -Speicherung nicht als einzige Möglichkeit angesehen werden sollte, die eine Fortsetzung der Kohlenutzung in der EU ermöglicht, sondern dass auch andere emissionsarme Technologien zur Kohlenutzung entwickelt und umgesetzt werden sollten;

Maßnahmen im Bereich Forschung und Innovation

33. weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien entscheidend sind, wenn es gelingen soll, den Klimawandel einzudämmen und die Partner der EU weltweit davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch ohne Einbußen bei Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung verringert werden können; hält es für entscheidend, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, indem es seine Ausgaben für Forschung im Bereich klimafreundlicher und energieeffizienter industrieller Technologien innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, das entsprechend auf die im SET-Plan aufgeführten strategischen Energietechnologien ausgerichtet werden sollte, deutlich steigert; betont die Notwendigkeit, dass Europa eine führende Rolle in der Erforschung klima- und energieeffizienter Technologien übernimmt und in diesem Sektor eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, wie den BRIC-Ländern und den Vereinigten Saaten, aufbaut;

34. betont das Potenzial der Landwirtschaft, einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten, und insbesondere das Potenzial des Einsatzes landwirtschaftlichen Abfalls für die Produktion nachhaltiger Energie, was eine zusätzliche Einkommensquelle für Landwirte darstellt; ist der Überzeugung, dass die künftige GAP ein Instrument sein sollte, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Ziele im Bereich Umwelt und Klimaschutz zu erreichen, und dass sie den Landwirten dabei helfen sollte, von den mit dem „grünen Wachstum“ gebotenen Vorteilen zu profitieren; ist der Ansicht, dass die Ökologisierungskomponente der GAP Teil der Regelungen für Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule sein muss, um komplizierte Verwaltungsverfahren zu vermeiden, zu gewährleisten, dass sie Anreize für Umweltleistungen der Landwirte bietet, und eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen;

35. ist der Auffassung, dass die Koordinierung zwischen den europäischen Patentschutzsystemen in den Sektoren Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen besonders wichtig ist, da hierdurch der Zugang zu wertvollem geistigen Eigentum erleichtert wird, das sonst ungenutzt bliebe; unterstreicht, dass es unabdingbar ist, den Prozess der Entwicklung eines Europäischen Patents zu beschleunigen, und zwar prioritär für die Bereiche Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen;

36. betont die Notwendigkeit, den Ausstoß von CO2 im Transportsektor einzuschränken, indem eine standardisierte europäische Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie mehr Anreize für den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe der zweiten Generation, die eine Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellen, geschaffen werden;

37. ist der Ansicht, dass branchenspezifische Ansätze verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in industrialisierten Ländern auch Teil eines internationalen Rahmenprogramms für den Klimaschutz in der Zeit nach 2012 sein könnten, da sie den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft erleichtern und den Weg für einen globalen CO2-Markt freimachen;

38. begrüßt die Absicht der Kommission, Klimaschutzmaßnahmen an langfristigen Plänen zu orientieren, und unterstützt die Idee von Zwischenzielen, z. B. für 2030; ist der Überzeugung, dass realistische mittel- und langfristige Ziele Investoren deutlichere Anreize bieten, um nachhaltig zu investieren, und dass die Erhöhung der Zielvorgaben innerhalb des gegenwärtigen, bis 2020 gültigen Rahmens unter Investitionsgesichtspunkten zu ehrgeizig sein könnte;

Positive Nebeneffekte und andere Auswirkungen

39. weist darauf hin, dass die Festsetzung eines höheren Reduktionsziels gemäß der Einschätzung der Kommission bis 2020 zu einer Abnahme der Öl- und Gasimporte in Höhe von bis zu 40 Milliarden EUR bei einem angenommenen Ölpreis von 88 US$ pro Barrel im Jahr 2020 führen würde; begrüßt die Tatsache, dass die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren auf diese Weise um bis zu 56 % reduziert werden könnte;

40. anerkennt, dass die Verschärfung des Reduktionsziels im Rahmen des Emissionshandelssystems zwar einen Anreiz für die Entwicklung von CO2-armen Technologien darstellen, aber auch zu einem weiteren Anstieg der Strompreise und – wenn diese nicht begleitet wird durch ehrgeizige Maßnahmen in Bezug auf die Energieeffizienz – der Stromkosten führen würde, was für die Industrie in der EU und die Verbraucher ein großes Problem darstellen würde; verweist darauf, dass stabile und sichere Energiepreise gemäß der jüngsten Eurobarometer-Umfrage eine Hauptsorge der Öffentlichkeit sind; unterstreicht, dass die Richtlinie über das Emissionshandelssystem es den Mitgliedstaaten gestattet, durch die Gewährung von staatlichen Beihilfen höhere Strompreise für stromintensive Industriezweige auszugleichen;

41. betont die potenzielle Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und vermehrte Investitionen, die sich aus einem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ergeben können; unterstreicht, dass eine Verstärkung der Bemühungen der EU um eine Eindämmung der Emissionen den internationalen Konkurrenten der EU in einer Reihe von Zweigen Kostenvorteile verschaffen und gleichzeitig zu Wettbewerbsvorteilen für EU-Unternehmen im Bereich der Klimaschutztechnologien führen würde; ist der Ansicht, dass die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens in den betroffenen Zweigen für die Konkurrenten der EU einer Aufgabe dieser Kostenvorteile gleichkommen würde, während die Wettbewerbsvorteile der EU wahrscheinlich unbeeinträchtigt bleiben würden;

42. betont, dass klimafreundliche Innovationen in Europa notwendig sind, um eine starke Stellung auf dem weltweit schnell wachsenden Markt für Technologien mit geringem CO2-Ausstoß aufrechtzuerhalten, und dass die EU dadurch gegenüber größeren Marktteilnehmern an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen würde; betont, dass Innovationsleistungen in Europa auf den Markt gebracht und vermarktet werden müssen; ist daher der Auffassung, dass geeignete Finanzinstrumente zur Förderung der Markteinführung erfolgreicher Technologien in der EU bereitgestellt werden sollten; warnt vor den Risiken, die mit einer „Verlagerung grüner Arbeitsplätze“ einhergehen, da Verzögerungen bei der Schaffung einer integrativen und nachhaltigen europäischen Wirtschaft die Verlagerung von Investitionen und Arbeitsplätzen in grünen Branchen in andere Regionen nach sich ziehen würden;

43. stellt fest, dass trotz eines vorübergehenden Rückgangs des Energieverbrauchs im Jahre 2009 in Zukunft im Zuge der sich erholenden Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten mehr Energie verbraucht werden wird, sodass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren weiter zunehmen wird;

44. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass bereits eine Verlagerung von Innovationen im Bereich nachhaltiger Energien aus Europa in andere Teile der Welt stattfindet, was Europa zu einem Nettoimporteur für diese Technologien und die entsprechenden Endprodukte machen könnte; betont, dass laut neueren Untersuchungen 24 von 50 Unternehmen, die im Bereich sauberer Technologien führend sind, in Asien ansässig sind, 22 in den USA, drei in Europa und eines in Kanada; betont, dass China und die USA einer Umfrage von Ernst&Young von 2010 zufolge die attraktivsten Regionen weltweit für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen sind;

45. stellt fest, dass Europa nun verstärkt in die Steigerung der Energieeffizienz investieren sollte, was die lokalen Unternehmen durch die Förderung lokaler Arbeitsplätze, die nicht in Drittländer mit geringeren Produktionskosten verlagert werden können, stärken wird;

46. erkennt an, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einhergeht, da die EU damit zu einem globalen Akteur im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen wird;

Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen

47. betont, dass die europäische Politik zur Eindämmung des Klimawandels sich zwar hinsichtlich der Förderung der grünen Umstrukturierung ihres Produktionssystems als wirksam erweist, hebt jedoch hervor, dass sich ihre ökologische Wirksamkeit, wenn sie nur einseitig umgesetzt wird, durch die Verlagerung von CO2-Emissionen verringern kann[4];

48. unterstreicht, dass ein erheblicher Anteil der Emissionszertifikate im Rahmen der vorgeschlagenen „Benchmarking“-Bestimmungen weiterhin von den Industriebereichen gekauft werden müsste, die die „Benchmarkings“ nicht erreichen werden, wodurch Kosten für im internationalen Wettbewerb stehende EU-Unternehmen entstehen würden, von denen ihre Konkurrenten weltweit nicht betroffen sind; stellt fest, dass Unternehmen ungenutzte Zertifikate aus der zweiten Phase aufgrund der flexiblen Architektur des Emissionshandelssystems in die dritte Phase mitnehmen können;

49. ist der Überzeugung, dass beim „Benchmarking“ im Rahmen des Emissionshandelssystems auch berücksichtigt werden sollte, welche Energiequellen in den verschiedenen Mitgliedstaaten vorhanden sind, und dass Anpassungen möglich sein sollten, da sich der Energiemix und die Möglichkeiten für die Nutzung verschiedener Energiequellen ändern;

50. bedauert, dass die Kommission in ihren Annahmen hinsichtlich der Verlagerung von CO2-Emissionen die zusätzlichen Auswirkungen auf die Strompreise nicht in ausreichendem Maße bedacht hat; betont, dass 40% des in der EU verbrauchten Stroms auf die Industrie entfällt, die infolge der Weitergabe der Kosten durch den Stromsektor erheblich von jedem Anstieg des CO2-Preises betroffen ist; erwähnt aber, dass es den Mitgliedsstaaten im Rahmen der Beihilferegelungen möglich ist, die Erlöse der Versteigerungen zu nutzen, um den Effekt einzudämmen;

51. weist darauf hin, dass es keine pauschale Lösung für alle Industriesektoren mit CO2-Emissionen gibt und dass die Beschaffenheit der einzelnen Güter oder die Marktstruktur entscheidende Kriterien für die Wahl zwischen den möglichen Instrumenten (kostenlose Quotenzuteilung, Staatshilfen oder Grenzanpassungsmaßnahmen) sind;

52. weist darauf hin, dass die Prognosen für den Markt für CO2 im Jahr 2020 – wie sie von der Kommission in ihrer Mitteilung vom Mai 2010 unter der Voraussetzung, dass eine Reduktion der Emissionen von 30 % innerhalb der EU verwirklicht wird – erheblich schwanken und fordert daher die Kommission auf, eine neue Prognose hinsichtlich der Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen vorzulegen;

Weitere Chancen und Herausforderungen

53. ist der Ansicht, dass mögliche Änderungen der Lohn- und Energiekosten nicht zu Sozialdumping oder zur Verlagerung von CO2-Emissionen führen sollten, und fordert die Kommission auf, allen derartigen Risiken nachzugehen; fordert aus diesem Grund auch andere Industrieländer oder Entwicklungsländer auf, sich zu angemessenen oder vergleichbaren Anstrengungen zu verpflichten;

54. fordert, dass die Kommission einerseits Maßnahmen trifft, um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Wandels zu einer CO2-armen Wirtschaft gerecht zu werden, und gleichzeitig Umstrukturierungsmaßnahmen für Arbeitskräfte schafft, die in den neuen Sektoren zur Verfügung stehen;

55. ist der Ansicht, dass die Kohäsionsfondsmittel effizienter genutzt werden müssen, um erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Technologien mit niedrigem CO2-Ausstoß zu fördern;

56. betont, dass ein Anstieg des CO2-Preises eine weitere Erhöhung der Stromkosten zur Folge haben wird; stellt fest, dass jede Erhöhung des CO2-Preises um 1 EUR mehr als 2 Milliarden EUR zusätzliche Kosten für die Gesellschaft in Form von Stromkosten verursacht, von denen 40 % auf die Industrie entfallen; fordert die Kommission auf, alle betroffenen Parteien zu konsultieren, um angemessene Lösungen vorzuschlagen, mit denen Wettbewerbsverzerrrungen vermieden werden;

57. betont, dass das Ziel, einen Temperaturanstieg von mehr als 2°C zu vermeiden, gemäß dem „World Energy Outlook 2010“ der Internationalen Energieagentur nur dann erreicht werden kann, wenn die gegenwärtigen Verpflichtungen bis 2020 energisch und danach mit noch viel größerem Elan umgesetzt werden; fordert daher die Kommission und den Europäischen Rat auf, sich für eine schnellere, auf internationaler Ebene abgestimmte Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe einzusetzen, auf die sich die G20 geeinigt haben, und entsprechende Vorschläge auf EU-Ebene vorzulegen;

58. erinnert in diesem Zusammenhang an die Mitteilung der Kommission zu der Strategie Europa 2020, in der eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Energieverbrauch gefordert wurde; begrüßt die Ankündigung eines Vorschlags im Jahreswachstumsbericht, wonach die europäischen Vorschriften zur Energiebesteuerung auf die EU-Energie- und Klimaziele abgestimmt werden sollen;

59. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Einfuhren aus Ländern mit weniger restriktiven Vorschriften betreffend CO2-Emissionen in der EU zwischen 1990 und 2006 am stärksten zu einem Anstieg der verbrauchsbedingten CO2-Emissionen um 47% beigetragen haben; stellt jedoch fest, dass dies mit der bisherigen Klimaschutzpolitik der EU und speziell dem Emissionshandelssystem der EU in keinem Zusammenhang steht; fordert die Kommission trotzdem auf, zu prüfen, ob sich diese Trends nach 2006 fortgesetzt haben;

60. fordert die Kommission auf, die folgenden praktischen Maßnahmen zu ergreifen:

· die Auswirkungen der EU-Politik zur Emissionsreduzierung auf den Arbeitsmarkt, einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeiten zu beurteilen und die Verbesserung der Kenntnisse über niedrige CO2-Emissionen durch Umschulung und Weiterbildung in Energiefragen, Bildung und Ausbildung insbesondere für KMU zu fördern;

· zu prüfen, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, mindestens 50 % der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsrechten für Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen auszugeben, und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

· die Auswirkungen der Verschärfung der Ziele der EU hinsichtlich der Verringerung von Emissionen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu analysieren, wie der Rat „Umwelt“ in seinen Schlussfolgerungen vom 14. März 2011 angekündigt hat;

· ausreichend Mittel für die Finanzierung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) bereitzustellen;

· die effiziente Nutzung der Struktur- und Kohäsionsfonds durch die Mitgliedstaaten , insbesondere für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zu fördern, wobei der Grundsatz zu berücksichtigen ist, dass derartige Investitionen regionalen getätigt werden müssen und dem Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte innerhalb der EU dienen sollen;

· innovative Finanzierungsmechanismen (z. B. Revolving-Systeme) einzuführen;

· zusätzliche Mittel für schwächere und bedürftige Regionen für Maßnahmen in Nicht-ETS-Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft) vorzusehen;

· der Forschung im Bereich Klimawandel und Energie auch bezogen auf die Energieeffizienz und der Forschung in Bezug auf die Ursachen des Klimawandels und der Anpassungen an diese im Rahmen des Achten Forschungsrahmenprogramms Vorrang einzuräumen;

· zu prüfen, welche Auswirkungen ein einseitiger Vorstoß der EU, die Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % zu reduzieren, auf die Bereitschaft anderer Länder haben könnte, sich einem internationalen Abkommen anzuschließen;

· die potenziellen Auswirkungen, wie die Verlagerung von grünen Arbeitsplätzen, der Rückgang von Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit in den grüne Branchen zu untersuchen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.5.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Romana Jordan Cizelj, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Jaroslav Paška, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Oriol Junqueras Vies, Silvana Koch-Mehrin, Vladko Todorov Panayotov, Algirdas Saudargas, Silvia-Adriana Ţicău

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Alexandra Thein

  • [1]  Bericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) vom 9. November 2010 mit dem Titel „World Energy Outlook 2010”.
  • [2]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu (2009/2225(INI)).
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)0485
  • [4]  Schlussfolgerung einer Studie des „Euro-Mediterranean Centre for Climate Change“ vom 3. März 2011 „Macroeconomic impact of EU mitigation policies beyond the 20% target“.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.5.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

14

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Milan Cabrnoch, Nessa Childers, Chris Davies, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Nick Griffin, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Gilles Pargneaux, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Åsa Westlund, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Matthias Groote, Riikka Manner, Marisa Matias, Judith A. Merkies, James Nicholson, Marit Paulsen, Marianne Thyssen, Michail Tremopoulos