BERICHT über Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus

13.7.2011 - (2010/2206(INI))

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Carlo Fidanza

Verfahren : 2010/2206(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0265/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus

(2010/2206(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Grundlinien zur Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus“ (KOM(2003)0716),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue EU-Tourismuspolitik. Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“ (KOM(2006)0134),

   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ („Agenda 21“) (KOM(2007)0621),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus (KOM(2010)0352),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik (KOM(2010)0117),

–   in Kenntnis der auf dem informellen Treffen der Minister vom 15. April 2010 gebilligten Erklärung von Madrid „Towards a socially responsible tourism model“,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2010 zum Thema „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (14944/10),

–   in Kenntnis der Stellunganhme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (CoR 342/2010 endg.),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Dezember 1986[1] über den Brandschutz in bestehenden Hotels (86/666/EWG),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990[2] über Pauschalreisen,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG[3] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/47/EG[4] des Rates vom 5. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze,

–   unter Hinweis auf die Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 2009[5] zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe (2009/578/EG),

   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 66/2010[6] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005[7] zu den neuen Perspektiven und neuen Herausforderungen für einen nachhaltigen europäischen Fremdenverkehr,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2007[8] zum Thema „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2008[9] zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen – Aspekte der regionalen Entwicklung,

–    unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2011[10] zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU-Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0265/2011),

A. in der Erwägung, dass auf die Tourismusbranche 10 % des BIP und 12 % der Gesamtbeschäftigung entfallen, was sie zur drittwichtigste sozioökonomische Tätigkeit der EU macht; in der Erwägung, dass die Branche zu einem großen Teil aus kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen besteht, dass sie für einige Regionen der EU wie etwa die Inseln die wichtigste Ressource darstellt und dass sie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU sowie für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 eine Schlüsselrolle spielt,

B.  in der Erwägung, dass der Tourismus auch zur menschlichen Bereicherung, zum Austausch, zum Wohlergehen, zum Wohlbefinden, zur Kultur und zum sozialen Zusammenhalt beiträgt; ist der Auffassung, dass in diesem Sinne ein qualitativ orientierter Ansatz im Mittelpunkt stehen muss,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union das wichtigste Reiseziel der Welt für internationale Gäste ist und dass es diese Spitzenposition zu stärken gilt, indem die Herausforderungen in Angriff genommen werden, die einerseits von einem stärkeren weltweiten Wettbewerb und von einem ständig schwankenden Nachfragemarkt herrühren und andererseits von der Notwendigkeit, langfristig mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten,

D. unter Hinweis darauf, dass der Tourismus in Europa vor einer Vielzahl von Herausforderungen steht: Weltwirtschaftskrise, Wettbewerbsfähigkeit anderer Feriendestinationen außerhalb der EU, generelle Diversifizierung des Ferienangebots, Auswirkungen des Klimawandels, saisonale Schwankungen der Wirtschaftstätigkeit in der Tourismusbranche, demografische Entwicklung in Europa, zunehmende Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie unvorhergesehene Ereignisse, die diese Branche von Zeit zu Zeit treffen,

E.  in der Erwägung, dass der Tourismus dazu beiträgt, Europa und sein kulturelles und sprachliches Erbe unter Wahrung der Unterschiede zu fördern, seine gemeinsamen Werte zu bekräftigen und das Gefühl europäischer Identität, Zugehörigkeit und Bürgerschaft zu stärken; ferner in der Erwägung, dass die Entwicklung der Tourismusbranche für die Bekräftigung der regionalen Dimension innerhalb der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt,

F.  in der Erwägung, dass die Unterschiedlichkeit, der Facettenreichtum und die kulturelle Vielfalt Europas maximale Wachstumschancen für jede Form von thematischem Tourismus bieten, und dass die Entwicklung und Förderung neuer Formen diversifizierter Tourismusangebote vielleicht die einzig richtige Antwort auf die Verzerrungen, Probleme und Qualitätsverluste darstellt, in die uns der unregulierte pauschale Massentourismus führt,

G. in der Erwägung, dass mit dem Vertrag von Lissabon (Artikel 195) der Tourismus zu einem spezifischen Zuständigkeitsbereich der EU wird, der die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen kann, indem sie die Schaffung eines für die Entwicklung der Unternehmen der Branche und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten günstigen Umfelds fördert, wobei jegliche Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist,

H. in der Erwägung, dass auf der Grundlage dieser neuen Zuständigkeit eine integrierte europäische Strategie mit eindeutigen und ehrgeizigen Zielen unter uneingeschränkter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ausgearbeitet werden muss,

I.   in der Erwägung, dass es nicht nur einer Strategie und eines Aktionsplans bedarf, damit gewährleistet wird, dass die neuen Zuständigkeiten und die künftige Tourismuspolitik der EU die Wirksamkeit und Sichtbarkeit erzielen, die die europäischen Bürger und diejenigen, die uns besuchen, verlangen, sondern dass sie im Rahmen der EU-Finanzplanung 2014–2020 auch mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen,

J.   in der Erwägung, dass die Wirtschaften der Gebiete in äußerster Randlage und bestimmter Inselgebiete der EU wegen ihrer Abgelegenheit und Insellage fast ausschließlich vom Luftverkehr abhängen, sodass Maßnahmen getroffen werden müssen, die ihrer Abhängigkeit von diesem Verkehrsmittel angemessen sind,

1.  begrüßt die von der Kommission vorgelegte politische Strategie, in der 21 spezifische Maßnahmen zur Neubelebung der Branche festgelegt werden; ist der Auffassung, dass dieser Text mit dem zugehörigen Durchführungsplan eine konkrete Ausgangsbasis darstellt, um eine europäische Politik für einen wettbewerbsfähigen, modernen, qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und für alle erschwinglichen Tourismus zu entwickeln; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Umsetzungsplan so bald wie möglich spezifische Zeitpläne für die Umsetzung der Maßnahmen und das Erreichen der Ziele zu setzen; fordert die Mitgliedstaaten auf daran mitzuwirken, indem sie in Übereinstimmung mit den zuständigen einzelstaatliche, regionalen oder lokalen Behörden für jede Maßnahme Programme einreichen; fordert die Kommission auf, sich auf vorrangige Maßnahmen zu konzentrieren, die innovativ sind und einen Mehrwert für Europa erbringen;

2.  ist überzeugt, dass die Grundlage für eine europäische Strategie für den Tourismus in erster Linie auf einem Paket spezifischer ausschließlich auf den touristischen Bereich abzielender Maßnahmen beruht und in zweiter Line auf Grund des übergreifenden Charakters des Tourismus auf der Koordinierung mit andern tangierenden Politikbereichen, um ein System aufzubauen, das den Tourismus wirksam fördert; ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine exakte Bewertung darüber erforderlich ist, wie Maßnahmen in anderen Bereichen sich auf den Tourismus auswirken und fordert einen intergrierten Ansatz mit dem Ziel der Entwicklung von Synergien sowohl zwischen den einzelnen Sektorpolitiken als auch zwischen den einzelnen Finanzierungsinstrumenten;

3.  bedauert den Mangel an Kohärenz bei der Kommission im Hinblick auf die Tourismuspolitik; hält es für wesentlich, dass die Kommission für einen koordinierenden und integrierenden Ansatz unter Einbeziehung der betroffenen Generaldirektionen sorgt;

4.  unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit, einerseits zwischen den europäischen, internationalen, einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Stellen und andererseits zwischen den Institutionen insgesamt und den Akteuren der Branche, um unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die Querschnittsfragen im Bereich des Tourismus zu beantworten; erinnert an die direkte Zuständigkeit vieler europäischer Regionen und Kommunen im Bereich des Tourismus und dass sie folglich eine zentrale Stellung bei der Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen spielen; wünscht auch im Kontext der Strategie Europa 2020 eine engere Zusammenarbeit zwischen Regionen und Kommunen und dass sie einen nachhaltigen, direkten und wirksamen Anteil an der Entwicklung der neuen Tourismuspolitik übernehmen; ist davon überzeugt, dass im gleichen Zeitraum spezifische Progamminstrumente wie Strategien fürMakroregionen den Intra- und Interregionalen Tourismus beleben und die Attraktivität und Sichtbarkeit europäischer Regionen und Kommunen erhöhen können;

5.  fordert die Kommission auf, zwei neue Grundsätze für den Tourismus zu verankern: nämlich „Interregionalität“ und „Komplementarität“, mit dem Ziel, die gemeinsame Planung und Kooperation zwischen den Tourismusanbietern einer geographischen Region zu fördern, also entweder die generelle Zusammenarbeit zwischen aneinander angrenzenden Regionen, die in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen, oder eine thematische Zusammenarbeit zwischen Regionen, die durch Gemeinsamkeiten verbunden sind;

Wettbewerbsfähiger, moderner und qualitativ hochwertiger Tourismus

6. ist der Auffassung, dass der Tourismus als unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Industriepolitik und Innovationspolitik betrachtet werden muss und dass die Neubelebung des Tourismus ein wesentliches strategisches Ziel für die Beschäftigung in den einzelnen Mitgliedstaaten darstellt; unterstreicht hierbei die Bedeutung von Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sowohl für Innovation von unten und für Stabilität in der Branche sorgen und auch die Gewähr für die Qualität, die Vielfalt und die Authenzität der Regionen bieten, in denen sie verwurzelt sind; hält die Kommission dazu an, diesen Ansatz im touristischen Angebot Europas stärker zu fördern;

7.  fordert die Kommission auf, bewährte Praktiken im Tourismusbereich zu erfassen und jährlich zu veröffentlichen;

8.  schließt sich dem Vorschlag der Kommission an, mit den Mitgliedstaaten. lokalen und regionalen Behörden und den einzelstaatlichen Tourismusagenturen ein „Europasiegel“ zu entwickeln, um in der Welt für Europa als einheitliches Reiseziel zu werben; appelliert dazu an die Kommission, in Zusammeanrbeit mit den Mitgliedstaaten und den zuständigen Tourismusagenturen Werbekampagnen zu starten; betont, dass bei jeder Fördermaßnahme die territoriale Vielfalt Europas berücksichtigt und hervorgehoben werden sollte, wobei nicht einzelne europäische Reiseziele gegenüber anderen begünstigten werden dürfen; vertritt die Auffassung, dass das „Europasiegel“ die verschiedenen Regionen, Städte und lokalen Einheiten nicht davon abhalten sollte, ihr eigenes Produktimage frei bewerben zu können;

9.  begrüßt die Initiative zum „Europäischen Kulturerbe-Siegel“ als Instrument, um einzelne Stätten, die die Geschichte des europäischen Aufbauwerks repräsentieren, aufzuwerten; beharrt auf der Notwendigkeit, diese Initiative mit den von der Unesco anerkannten Stätten und anderen historischen Routen zu koordinieren; hält eine Abstimmung mit anderen gleichartigen Initiativen wie dem Europa Nostra Award für notwendig, um keine Überschneidung zu schaffen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten darauf hin zu weisen, dass Stätten, die das „Europäische Kulturerbe-Siegel“ erhalten, immer offen und zugänglich sein müssen und deswegen auch Vorkehrungen für Sicherheitspersonal zu treffen sind;

10. ersucht die Kommission, die Aufnahme volkstümlicher Bräuche aus den Mitgliedstaaten, einschließlich kulinarischer Traditionen, in die Weltkulturerbeliste zu unterstützen, damit sie künftigen Generationen erhalten bleiben, und eine europäische Strategie zur Förderung volkstümlicher Bräuche auf europäischer und internationaler Ebene auszuarbeiten;

11. fordert die Europäische Kommission auf, die Auswirkungen des EU-Programms „Kulturhauptstädte Europas“ auf den Tourismus zu überprüfen und dem Europäischen Parlament mitzuteilen, ob die Governance-Modelle, die Modalitäten der Finanzierung und die Verfahren zur Einbeziehung von Kultureinrichtungen und -verbänden dahingehend überprüft werden sollten, dass in dauerhafte und nachhaltige Prozesse und Partnerschaften investiert wird;

12. unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere Nachbarländern sowie Brasilien, Russland, Indien und China, die einen Markt von mehreren Millionen neuer potenzieller Touristen darstellen, beispielsweise mittels Partenerschaften oder dem Abschluss internationaler Vereinbarungen über den Flugverkehr; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung anhaltender Anstrengungen zur Erhöhung von Sichtbarkeit, Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung der Tourismusindustrie in Europa und fordert die Entwicklung gemeinsamer europäischer Marketingmaßnahmen und kombinierter Fremdenverkehrsprodukte, um Besucher dieser neuen Ausgangsmärkte anzuziehen;

13. erachtet es als zweckmäßig, unter Wahrung des Rechts und der Pflicht der EU, den Zugang zu den eigenen Grenzen zu kontrollieren, dass die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten im Kontext der Gemeinsamen Visapolitik eine langfristige Strategie für stärker koordinierte und vereinfachte Visaverfahren ausarbeiten, wobei geprüft werden sollte, ob auf EU-Ebene gemeinsame Konsularstellen/-zentren aufgebaut werden können, die für die genaue Anwendung der Visaverfahren und die Senkung der Verwaltungskosten sorgen; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, über die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) hinaus zu prüfen, ob weltweit die Delegationen der EU genutzt werden können, um in Zusammenarbeit mit den Botschaften der Mitgliedstaaten Touristenvisa auszustellen, sowie weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Ausgabe von Touristenvisa, wie „Touristengruppenvisa“ für organisierte Gruppen und einen erleichterten Zugang für Geschäftsreisende zu prüfen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf verschiedene Notlagen, die für den Touristen im Ausland ein Risiko beinhalten, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu prüfen, ob es sinnvoll ist, ein einheitliches Verfahren für die Ausgabe von Reisewarnungen zu kodifizieren und einen einheitlichen europäischen Kodex für den Schweregrad der Warnung zu schaffen, wobei in den schwersten angenommenen Fällen im Rahmen der Verfügbarkeit europäischer Finanzmittel der Zugang der Akteure zu Verfahren gemeinschaftlicher Hilfe zuerkannt würde;

15. fordert die Kommission auf, Schlussfolgerungen aus jüngsten Katastrophensituationen wie dem Vulkanausbruch zu ziehen und konkrete Szenarien für ein EU-Krisenmanagement auszuarbeiten, damit die Koordinierung und ein einheitliches Handeln in allen Mitgliedstaaten auf der Ebene der Information und der zu ergreifenden Maßnahmen zur Regel werden;

16. unterstreicht die Notwendigkeit, Innovation und technologische Entwicklung der Kleinstunternehmen und KMU zu fördern, um die Vermarktung der Produkte und die Werbung für die Reiseziele effizienter zu machen; fordert die Kommission auf, eine Plattform „IKT und Tourismus“ zu schaffen, indem sie bis Ende 2011 ein spezifisches Pilotprojekt ins Leben ruft, um die Beteiligung von Kleinstunternehmen und KMU an der digitalen Lieferkette nach dem Beispiel der Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen wie der Textil-, Verkehrs- und Logistikbranche sowie der Automobilindustrie zu fördern; fordert Initiativen zur Förderung des elektronischen Handels in der Branche und zur Beseitigung von im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernissen, die seiner Entwicklung im Wege stehen; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, den schnellen Zugang zum Internet im gesamten Gebiet auszubauen, um die Entwicklung moderner Dienste und die Schaffung von Interoperabilität zwischen den Akteuren zu ermöglichen;

17. fordert, den Unternehmergeist in der Branche zu fördern und zu unterstützen, wobei Frauen und jungen Menschen besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte, und für KMU und Selbstständige den Zugang zur Finanzierung, insbesondere zu Kleinstkrediten, zu erleichtern;

18. fordert die Kommission auf, einen spezifischen Innovationsinkubator für die Unternehmen der Tourismusbranche zu fördern;

19. ist der Ansicht, dass ein koordinierterer Ansatz der FuE sowie die Förderung innovativer Erzeugnisse und Dienstleistungen hohen Nutzen für die Nachhaltigkeit der Tourismusbranche bringen wird; betont, dass die Entwicklung der Tourismusindustrie unmittelbar mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Technologien verbunden ist;

20. fordert die Kommission auf, eine virtuelle Beobachtungsstelle für den Tourismus einzurichten, die nicht nur mit Forschungseinrichtungen, sondern auch mit Unternehmen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten würde, um die Marktforschung mit Hilfe der Konkurrenzbeobachtung voranzubringen, Unternehmen und öffentlichen Stellen Informationen über die voraussichtliche Entwicklung von Angebot und Nachfrage zu liefern und eine bessere strategische Positionierung der Unternehmen und des öffentlichen Sektors zu ermöglichen;

21. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einzelstaatlichen Akteuren dieser Branche zu bewerten, welche innovativen Maßnahmen sie einleiten können, um unverzüglich europäische Urlaubspakete während wichtiger historischer, kultureller und sportlicher Ereignisse wie den Olympischen Spielen, den Weltausstellungen und anderen Ereignissen, die einige Migliedstaaten in den nächsten Jahren austragen werden, zu fördern, um das Zielgebiet Europa mit all seiner Vielfältigkeit zu fördern; ist der Auffassung, dass europäische und internationale Veranstaltungen unterschiedlichster Art mit den vor Ort bestehenden touristischen Angeboten gefördert werden müssen;

22. ist der Auffassung, dass das Potenzial des von der European Travel Commission (Europäische Reisekommission, ETC) betriebenen Portals „www.visiteurope.com“ ausgebaut werden sollte, um dessen Nutzbarkeit und Barrierefreiheit (Verfügbarkeit von Texten in allen Amtssprachen der EU und in den wichtigsten Nicht-EU-Sprachen, unter besonderer Berücksichtigung von Brasilien, Russland, Indien und China, Verwendung von Formaten, die für Sehbehinderte zugänglich und für gehörlose Menschen mit Informationen in Zeichensprache versehen sind, sowie Verwendung aller technologischen Anwendungen) zu maximieren und es zu einer echten europäischen Tourismusplattform mit leichtem Zugang zu den nationalen, regionalen und lokalen Tourismusportalen der einzelnen Mitgliedstaaten zu machen; ist darüber hinaus davon übrerzeugt, dass das Portal das System des „Europäischen Siegels für hochwertigen Tourismus“, sowie bewährte Methoden und Initiativen wie Calypso, NECSTouR und EDEN sichtbarer machen und Touristen über ihre Rechte unter verschiedenen Bedigungen informieren sollte;

23. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, eine „europäische Touristencharta“ auszuarbeiten, um die aus den Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten nach Europa reisenden Touristen durch das Angebot an Informationen einschließlich der Liste ihrer Rechte, Erleichterungen und speziellen Diensten zu binden;

24. weist darauf hin, dass sich die Europäische Union auf kulturelle und sprachliche Vielfalt gründet und dass es wirklich wichtig ist, den Zugang zu Tourismusstätten zu fördern, indem den Besuchern geeignete Werkzeuge an die Hand gegeben werden, die ihnen den Besuch erleichtern und eine Verständnishilfe darstellen, wie Audioführer oder Informationsbroschüren, die Erklärungen in mindestens zwei Amtssprachen der Europäischen Union bieten, insbesondere wenn die betreffende Stätte Mittel aus Strukturfonds erhält;

25. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Akteuren der Tourismuswirtschaft die Durchführbarkeit eines „Europäischen Siegels für hochwertigen Tourismus“ zu beurteilen und dazu gemeinsame qualitative Mindestkriterien festzulegen; ist der Auffassung, dass dies unter Abstimmung der von den einzelnen Mitgliedstaaten und Berufsverbänden bereits gemachten Erfahrungen erfolgen sollte, um ergänzend zu den nationalen Zeichen eine Dachmarke zu schaffen, die auf der Grundlage einer freiwilligen Akkreditierung („opt-in“) zuerkannt würde;

26. ist der Auffassung, dass zur Vermeidung von Verwechslungen seitens der Verbraucher und von übermäßigen Belastungen seitens der Unternehmen eine Zunahme von Zeichen vermieden und die Zahl der Gütezeichen begrenzt werden sollte, und sie leichter erkennbar gemacht werden sollten; ruft die Kommission dazu auf, die bestehenden Kennzeichnen auf ihre Verlässlichkeit und Transparenz und korrektete Umsetzung zu beurteilen; fordert die Kommission, Mitgliedstaaten und Akteure ferner auf, bestehende Instrumente und beste Praktiken zu fördern und langfristig die Möglichkeit einer schrittweisen Zusammenführung des europäischen Gütesiegels und des Umweltzeichens für Beherbergungsbetriebe zu bewerten, wobei die Nachhaltigkeit ein wesentliches Qualitätskriterium bilden würde;

27. fordert die Kommission auf, ausgehend von den positiven Erfahrungen, die bereits von den Berufsverbänden (z. B. Hotelstars Union) und Vertretern des Bereichs gemacht wurden eine konkrete Initiative zur schrittweisen Harmonisierung der Hotelklassifizierungssysteme (Hotels, Gästehäuser, privat vermietete Fremdenzimmer usw.), durch die Festlegung gemeinsamer Mindestkriterien zu fördern; ist der Auffassung, das seine derartige Harmonisierung sowohl die Sichtbarkeit Europas als Tourismusziel als auch die den Touristen gebotenen Informationen verbessern kann; fordert das europäische Fremdenverkehrsgewerbe auf:

- seine Anstrengungen zur schrittweisen Harmonsierung der Hotelklassifizierungssysteme unter Berücksichtigung der Zugangskriterien fortzusetzen;

- die Organe regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu unterrichten und mit ihnen zu kooperieren;

28. unterstreicht, dass es wichtig ist, auf das Thema der Sicherheit in verschiedenen Beherbergungseinrichtungen und besonders auf Brandschutzvorschriften und Karbonmonoxidsicherheitsmaßnahmen zu achten; vertritt deshalb die Auffassung, dass unbeschadet der mit den Empfehlungen des Rates von 1986 im Einklang stehenden geltenden einzelstaatlichen Vorschriften die Übernahme der MBS-Methode (Management, Gebäude und System) gefördert werden sollte oder alternative regulatorische Maßnahmen ergriffen werden sollten, wann immer die Selbstregulierung versagt; betont auch die wichtige Rolle der Schulung von Hotelpersonal zur Notfallplanung und zum Brandschutzmanagement und betont die Notwendigkeit der systematischen Sammlung von Daten zur Sicherheit in Beherbergungseinrichtungen; unterstreicht, wie wichtig es ist, immer die Belange von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, auch bei Schulungen zur Berücksichtigung von Behinderungen beim Brandschutz und zur Sicherheit in Beherbergungseinrichtungen, zugrunde zu legen;

29. erachtet es als zweckmäßig, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit der Tourismusbranche und den Sozialpartnern eine Kartierung der vorhandenen beruflichen Fähigkeiten (Tourism Skill Competence Framework) vornimmt, um über eine Ausgangsbasis zu verfügen, von der aus sie konkrete Schritte unternehmen kann, um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt im Tourismussektor in Europa zusammenzuführen;

30. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, die Mobilität zu fördern und lebenslanges Lernen, Berufs- und Hochschulbildungsysteme sowie Lehrausbildungen in der Tourismusbranche zu nutzen und zu fördern, engem Kontakt mit der Forschung und den Unternehmen zu halten und im 8. Rahmenprogramm für Forschung und technische Entwicklung stärker zur Innovation im Tourismus anzuspornen; ist der Auffassung, dass Gemeinschaftsprogramme wie „Erasmus für Jungunternehmer“ und „Leonardo da Vinci“ einzigartige Möglichkeiten zum Erwerb von Berufs- und Bildungskompetenzen darstellen sowie Karrieremöglichkeiten erhöhen, und daher weiter ausgebaut und gefördert werden müssen, wobei auch die Möglichkeit der Anpassung dieser in Betracht gezogen werden sollen, so dass die besten Praktiken in Bezug auf unter anderem Kundendienst, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit vermittelt werden;

31. drängt darauf, dass die Kommission die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Tourismussektor konkreter verfolgt;

32. fordert eine Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in der Tourismusbranche zwischen den Mitgliedstaaten, um denjenigen, die bereits in der Branche tätig sind, und denen, die dies anstreben, bessere Berufsaussichten zu ermöglichen und so die Mobilität der in diesem Sektor Tätigen zu verbessern; ist überzeugt, dass das dazu beigetragen würde, die Probleme des saisonalen Charakters der Tätigkeit in diesem Sektor einerseits und die der nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit andererseits in den Griff zu bekommen;

33. betont die enge Verknüpfung zwischen Tourismus und Verkehr und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die einzelstaatliche, regionale und grenzüberschreitende Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsträger zu modernisieren, und sich dabei insbesondere auf den Fortschritt und die rechtzeitige Umsetzung der Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze und auf die Vollendung des Einheitlichen europäischen Luftraums mit dem Ziel eines wirksameren Luftverkehrsmanagements zu konzentrieren; erachtet es als wichtig, die Ko-Modalität zu fördern und zur Steuerung der Touristenströme, insbesondere bei saisonalen Spitzen und in Notlagen unterschiedlicher Art, geeignete Maßnahmen zu treffen;

34. fordert die Kommission auf, die Verwendung nachhaltigerer Verkehrsmittel, beispielsweise durch die Kombination von öffentlichem Verkehr, Zügen, Fahrrädern und Wandern, zu fördern; fordert die Kommission auf, auch im Zusammenhang mit den Transeuropäischen Verkehrsnetzen unter anderem die Entwicklung der Zugänglichkeit der Inseln, ländlichen Gebiete, Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage und generell der schwerer zugänglichen Reiseziele zu erleichtern und zu fördern;

35. unterstreicht die Notwendigkeit, die Systeme für den integrierten elektronischen Vertrieb von Fahrkarten für die einzelnen Verkehrsträger zu fördern wodurch die Intermodalität des Systems vorangebracht, das internationale Reisen zwischen Mitgliedstaaten erleichtert, die Freizügigkeit geährleistet und Hindernisse hinsichtlich der Vollendung des Binnenmarktes beseitgt werden; ist der Ansicht, dass während des Entwicklungsprozesses ein besonderes Augenmerk auf die speziellen Zugangsbedürfnisse der Menschen mit Behinderungen gelegt werden sollte;

36. begrüßt die europäischen Rechtsvorschriften über die Rechte von Reisenden, insbesondere denjenigen mit eingeschränkter Mobilität, und fordert die Kommission auf, kurzfristig einen ehrgeizigen und kohärenten Rechtsrahmen mit geinsamen Regelungen für alle Verkehrsträger vorzulegen, der um spezifische Regeln ergänzt wird, die den Besonderheiten eines jeden Verkehrsträger gerecht werden;

37. fordert die Kommission auf, die Machbarkeit einer Charta der Rechte und Pflichten des Touristen zu bewerten, in die die Grundsätze der Zugänglichkeit, der Informationserteilung, der transparenten Preisfestlegung, des Schadenersatzes etc. einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein unabhängiges Schlichtungssystem einzuführen, damit die Verbraucher diese Rechte auch wirklich durchsetzen können;

Nachhaltiger Tourismus und touristische Vielfalt

38. unterstreicht, dass die Tourismuspolitik konsequent eine nachhaltige Entwicklung einbeziehen muss und es darum geht, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belange der heutigen Generationen zu erfüllen, ohne die Belange künftiger Generationen aus den Augen zu verlieren;

39. begrüßt die Absicht der Kommission, das touristische Angebot zu diversifizieren, was dazu beitragen würde, die Saisonabhängigkeit zu bekämpfen; unterstreicht insbesondere die Bedeutung der bereits eingeleiteten Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Förderung des Kultur-, Geschichts-, Religions-, Öko- und Landsschaftstourismus durch thematische Reiserouten/-programme, die nicht nur die kulturellen und historischen Wurzeln und Traditionen unseres Kontinents zur Geltung bringen, sondern auch zur Entwicklung eines alternativen, für alle zugänglichen und nachhaltigen Tourismus beitragen; ist der Auffassung, dass in Bezug auf die verschiedenen Reiserouten die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel, auch des Fahrrads und der Segelschifffahrt, gefördert werden muss;

40. ist der Auffassung, dass zur Unterscheidung des europäischen Tourismusangebots von dem anderer Länder bzw. Erdteile unbedingt die herkömmliche Tourismusbranche mit dem Angebot des jeweiligen Gebiets an Waren und Dienstleistungen sowie an materiellen und immaterielllen Gütern verknüpft werden muss;

41. ist davon überzeugt, dass die Kommission und der Europarat in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und regionalen sowie lokalen Behörden weiterhin mit allen – auch finanziellen – Mitteln die Entwicklung neuer „europäischer Reisewege“ und die Erhaltung bestehender Reisewege, auch auf den Inseln, in Küstengebieten, in Berggebieten und in Gebieten in äußerster Randlage, fördern sollten; ist der Auffassung, dass diese Reiseserouten durch die Förderung und Verknüpfung symbolhaltiger Stätten wie Kathedralen, Burgen, Universitäten, archeologische Stätten und Industriestandorte sowie symbolträchtiger Persönlichkeiten und Förderer Europas dazu beitragen sollten, die europäische Identität zur Geltung zu bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, europäisches Erbe und Werte für künftige Generationen zu bewahren;

42. fordert die Kommission auf, Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Regionen der EU zu erleichtern, um bestehende regionale, nationale und europäische Radwege zu verbinden und nachhaltigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Radtourismus in der EU zu stärken;

43. unterstreicht die Bedeutung von Netzen wie NECSTouR und EDEN für den Austausch bewährter Praktiken zwischen europäischen Regionen und für die Förderung nachhaltiger Reiseziele; beharrt ferner darauf, dass ein System gemeinsamer Indikatoren für ein nachhaltiges Reisezielmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Gruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus“ (GNT) und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden muss;

44. ist der Auffassung, dass die Kommission mit Blick auf die Geschichte des europäischen Kontinents stärker das europäische Industrieerbe fördern sollte, dessen Potenzial noch nicht ausreichend erkannt wurde; betont, dass die Entwicklung des europäischen Industrieerbes als wichtiger Bereich des kulturellen Interesses auch sekundären Reisezielen nutzen und dazu beitragen könnte, durch die Erhaltung, Umgestaltung und Sanierung von Industrieanlagen einen nachhaltigeren, diversifizierteren und gleichmäßiger verteilten Tourismussektor in Europa zu schaffen;

45. ist der Auffassung, dass der ländliche Tourismus und der Agrotourismus als Bereiche, die die Lebensqualität verbessern, das Wirtschaftsleben und die Einkommensgrundlagen der ländlichen Gebiete diversifizieren, in diesen Regionen Arbeitsplätze schaffen, die Bevölkerung an das Gebiet binden, dessen Entvölkerung vorbeugen und eine direkte Verbindung zu traditionellen, ökologischen und natürlichen Lebensmitteln herstellen, entsprechend unterstützt werden müssen; weist darauf hin, dass hierzu in diesen Gebieten die uneingeschränkte Zugänglichkeit des Verkehrsnetzes sowie des Computernetzes und der IT-Infrastruktur sichergestellt werden sollte; vertritt die Ansicht, dass dies zu den Zielen der Förderung neuer Formen des Tourismus, der Verlängerung der Tourismussaison sowie der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Gebieten mit hohem Touristenaufkommen und Gebieten, die ein großes touristisches Potenzial aufweisen, das jedoch nicht hinreichend genutzt wird, beiträgt;

46. ist der Auffassung, dass die Vermarktungskapazitäten der Landwirte und ihr Zugang zu lokalen Märkten verbessert werden müssen, und dass Gastronomieunternehmen die lokalen Erzeugnisse, die sie benötigen, dadurch leichter kaufen können;

47. weist darauf hin, dass der Naturtourismus zu einer nachhaltigen Entwicklung der Branche beiträgt; erachtet es als wichtig, stärker auf die Naturschutzgebiete und geschützten Gebiete einzugehen, um sie – auch durch die Entwicklung staatenübergreifender Routen – unter Wahrung des ökologischen Erbes und der lokalen Artenvielfalt für Touristen zugänglicher zu machen;

48. betont, dass die Entwicklung neuer Binnenwasserstraßen zur nachhaltigen Entwicklung des Kulturtourismus, des Naturtourismus und des Sporttourismus beitragen kann;

49. weist darauf hin, dass Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Sportreisen immer beliebter werden, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, solche Formen des Tourismus zu unterstützen, indem sie mehr Flexibilität zeigen, sich an die im Zuge des demografischen Wandels entstandenen neuen Verbrauchergruppen anpassen und neue Formen des Tourismus berücksichtigen, die an den Erwartungen der Verbraucher ausgerichtet sind; verweist auf die große Bedeutung, die dem Sport bei der Förderung des Tourismus insofern zukommt, als dass sowohl Zuschauer als auch Teilnehmer zu Sportveranstaltungen anreisen, und fordert die Schaffung besonderer Maßnahmen, um den Sporttourismus zu fördern und zu unterstützen;

50. fordert die Kommission auf, eine horizontale Gemeinschaftsinitiative zu den Umweltauswirkungen des Tourismus mit besonderem Bezug auf die europäische Biodivesität, die Abfallbewirtschaftung, die Einsparung von Energie und Wasser, eine gesunde Diät sowie die Nutzung des Bodens und der natürlichen Ressourcen auf den Weg zu bringen, um nützliche Informationen und Materialien zu verbreiten, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Auswirkungen des Tourismus auf die Umwelt zu vermindern;

51. begrüßt freiwillige Anstrengungen der Wirtschaft, die Auswirkungen des Tourismus auf die Umwelt und auf die Ziele zu verstehen und zu verringern, wie das teilweise EU-finanzierte „Travelife Sustainability System“, das ein innovatives System darstellt, welches Verbrauchern hilft, eine nachhaltige Auswahl zu treffen und der Wirtschaft hilft, ihre Wirkungen in der Absatzkette zu verstehen und zu bewältigen;

52. ermutigt die Kommission, innovierende Initiativen von im Fremdenverkehr tätigen KMU zu unterstützen und durch Förderung des Ökotourismus den Reichtum der Artenvielfalt zu bewahren und zu verbessern;

53. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten der Ausrufung eines „Europäischen Tags des verantwortungsbewussten und nachhaltigen Tourismus“ zu prüfen und in diesem Rahmen in allen Mitgliedstaaten Informationsveranstaltungen zum Thema „Förderung des nachhaltigen Tourismus und des umweltbewusste Verhaltens von Touristen“ zu organisieren;

54. verweist besonders auf die großen Auswirkungen des Klimawandels auf die europäischen Tourismusgebiete, insbesondere auf die besonders gefährdeten, und zwar die Küstenregionen, Inseln und Berggebiete; ist der Auffassung, dass Strategien ausgearbeitet werden sollten, um dies zu verhindern und dem entgegen zu wirken unter anderem indem Innovation und Diversifizierung des touristischen Angebots gefördert, der Schutz vor Naturkatastrophen und Abmilderungsmaßnahmen verstärkt, die Infrastruktur angepasst und die Auswirkungen der Wasserverknappung auf den Tourismussektor antizipiert sowie die Nachhaltigkeit von Fauna, Flora und Landschaften der betreffenden Gebiete gewährleistet werden;

55. weist darauf hin, dass die Küstengebiete das wichtigste Reiseziel in Europa sind und dass daher die Methoden der Raumplanung im Küstenbereich, die Risiken einer intensiven Verstädterung sowie die Notwendigkeit, die Qualität und Nachhaltigkeit der Küstengebiete, ihres Erbes und der Tourismusinfrastrukturen zu gewährleisten, aufmerksam verfolgt werden müssen; unterstreicht, dass im Rahmen einer Strategie für den Küsten-, Insel- und Meerestourismus angemessene Mittel investiert werden müssen, um die europäischen Küsten vor dem Phänomen der Erosion zu bewahren, ihr ökologisches Erbe und ihre Tierwelt zu schützen und die Qualität der Gewässer zu verbessern, um einen nachhaltigen und hochwertigen Bade- und Tauchtourismus zu entwickeln; begrüßt in diesem Sinne die Initiative der Kommission, eine Strategie für einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus zu entwickeln, und fordert sie auf, ähnliche spezifische Strategien für die Inseln, die Berggebiete und andere anfällige Bereiche auszuarbeiten;

56. bekräftigt die Bedeutung des Badetourismus als Besonderheit einiger europäischer Küstenregionen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Richtlinie 2006/123/EG eine negative Auswirkung auf KMU in diesem Bereich hat und, wenn es gegebenenfalls als erforderlich betrachtet wird, Maßnahmen vorzuschlagen, um diese Auswirkungen abzumildern und zu gewährleisten, dass die besonderen Charakteristika dieser Berufskategorie bei der Anwendung der Richtlinie Berücksichtigung finden; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Ausgleichsmaßnahmen zur Abmilderung der Verluste zu prüfen, die den Reiseveranstaltern durch die Einführung neuer Rechtsvorschriften zugefügt werden, die die Einbuße erworbener Rechte mit sich bringen und Verluste im Zusammenhang mit nicht abgeschriebenen Investitionen in die Erneuerung oder Anpassung ihrer Anlagen gemäß dem zuvor geltenden Recht verursachen; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, um von den Veranstaltern getätigte Investitionen zu sichern und die Qualität der Dienstleistungen für die Kunden zu verbessern;

57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen einer integrierten Meerespolitik (IMP) den Ausbau der Hafeninfrastruktur zu unterstützen, sowohl mit dem Ziel, Hafenterminals an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität anzupassen, als auch, um Verbindungen zu den anderen Verkehrsträgern und mit dem touristischen Angebot im Hinterland zu gewährleisten, die wesentliche Aspekte für den Seereiseverkehr, den Kreuzfahrt- sowie für den Sporttourismus sind; fordert in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls vorhandene Beschränkungen zu beseitigen;

58. nimmt zur Kenntnis, dass die demografische Entwicklung in Europa zu einem stetigen Wachstum des Gesundheitstourismus und insbesondere des Kurtourismus führen wird; fordert, da es zu Themen, die mit dem Kurbäderwesen zusammenhängen, im Unionsrecht verschiedene Vorschriften gibt, die Kommission auf zu prüfen, ob sie zum Kurbäderwesen einen einheitlichen Rechtsetzungsvorschlag vorlegen kann, um diesem Wirtschaftszweig zu einer einheitlichen und geregelten Struktur zu verhelfen und damit seine Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, wobei von vornherein klarzustellen ist, dass die in den Mitgliedstaaten operierenden Bäderunternehmen als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG ausgenommen sind; unterstreicht die Bedeutung neuer Rechtsvorschriften über die grenzübergreifende Gesundheitsversorgung und ist der Aufassung, dass diese unter strenger Einhaltung der vom neuen Rechtsrahmen auferlegten Kriterien und Bedingungen durchzuführen sind, damit die Vorschriften erfolgreich umgesetzt werden;

59. hebt hervor, dass dem Einkaufstourismus wirtschaftliches Gewicht zukommt; betont, dass diese Form des Tourismus für eine große Anzahl von Touristen ein wesentlicher Grund für einen Aufenthalt in der EU ist, da europäische Unternehmen und Marken im Luxusgütersektor weltweit führend sind; unterstreicht, dass diese Form des Tourismus ein starkes Wachstum verzeichnet, dass die EU jedoch in hartem Wettbewerb mit anderen internationalen Reisezielen steht, die beispielsweise Möglichkeiten für steuerfreien Einkauf oder die Erstattung der Mehrwertsteuer anbieten; empfiehlt daher, gemeinsam mit dem Luxusgüter- und dem Tourismussektor Maßnahmen und neue Angebote auszuarbeiten, die es der EU ermöglichen, ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren;

60. hebt die Notwendigkeit hervor, den europäischen Geschäftstourismus in der EU und weltweit zu fördern, da dieser für einige Gebiete in Europa von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist und zahlreiche Dienstleistungen mit der Ausrichtung und Organisation von Messen, Ausstellungen, Kongressen und anderen Fachveranstaltungen verbunden sind (Hotels, Gaststätten, Geschäfte, Transport, Kommunikations- und Veranstaltungsagenturen usw.);

61. weist darauf hin, dass ein ethisch verantwortbarer Tourismus ein unverzichtbares Ziel ist; begrüßt die Inhalte des Ethikkodexes der Welttourismusorganisation (WTO) und hofft, dass sie von der Kommission und von den Mitgliedstaaten rasch übernommen werden; begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag der Kommission, die Zuständigkeit der nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten auf im Ausland begangene Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Minderjährigen auszuweiten und so faktisch den Sextourismus unter Strafe zu stellen;

Tourismus für alle

62. betont, dass die Tatsache, dass die Tätigkeit im Tourismussektor vom Wesen her Saisonarbeit ist, zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsbedingungen führen kann; fordert vor diesem Hintergrund spezifische Maßnahmen zugunsten der Saisonarbeiter, insbesondere eine Verlängerung der Saison durch die Diversifizierung der touristischen Aktivitäten;

63. fordert die Kommission auf, einen Plan zur schrittweisen Saisonentzerrung des touristischen Angebots zu erstellen; ermutigt in diesem Zusammenhang die Kommission auf der Grundlage der bisher positiven Ergebnisse die vorbereitende Maßnahme „Calypso“ weiterzuentwickeln und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Maßnahme fortzusetzen, die es benachteiligten Personen, wie zum Beispiel ältern Menschen, Personen mit Behinderungen, jungen Menschen und einkommensschwachen Familien ermöglichen, leichteren Zugang zum Urlaub und insbesondere während der Nebensaison sowie auch im grenzüberschreitenden Tourismus zu erlangen; fordert in diesem Zusammenhang dazu auf, die physische Zugänglichkeit, angemessene Dienstleistungen und zuverlässige Informationen weiter zu entwickeln und in das touristische Angebot zu integrieren; glaubt, dass eine Zahl von bereits bestehenden bewährten Praktiken, bei denen der Nachdruck auf Niedrigschwelligkeit und Eigenverantwortung gelegt wird, eine Quelle der Orientierung bieten können;

64. unterstreicht die Bedeutung der Gewährung der Barrierefreiheit im Rahmen einer neuen EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen nicht nur von Verkehrsmitteln, sondern auch von Unterkünften, der Gastronomie, der Bereitstellung von für alle zugänglichen Informationen und Touristikdienstleistungen im Allgemeinen für Menschen mit Behinderungen; betont, dass anschließend übersichtliche Informationen über die eingeleiteten Maßnahmen bereitgestellt werden sollten; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit in Bezug auf Produkte und Dienstleitungen im Tourismusbereich für alle gewährleistet ist;

65. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung von Programmen zur Sanierung, Erhaltung und Beaufsichtigung von Stätten kultureller, historischer bzw. ökologischer Bedeutung zu fördern, damit diese von Touristen besser genutzt werden können; möchte zur Teilnahme junger Freiwilliger an solchen Programmen ermutigen, und zwar im Jahr 2011, dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, und darüber hinaus;

66. fordert die Kommission auf, auch den sogenannten Tourismus auf Gegenseitigkeit (Besuche bei Freunden und Verwandten, VFR) als wichtiges Mittel zur Förderung der Integration der europäischen Kultur zu unterstützen;

Tourismus und Ressourcen

67. fordert die Kommission auf, die bei den einzelnen Generaldirektionen vorhandenen finanziellen Instrumente für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus zu koordinieren und bekannter zu machen und deren Einsatzmöglichkeiten zu erweitern sowie zu prüfen, ob sie sinnvoll eingesetzt werden, besonders was den EFRE, den ELER, den ESF und den EFF anbelangt; vertritt die Auffassung, dass es in Zeiten knapper Haushaltsmittel von wesentlicher Bedeutung ist, Synergien zwischen den einzelnen bestehenden Finanzierungsinstrumenten, die an die mit der Entwicklung des Tourismus und der Kundschaft verbundenen Veränderungen, an die Diversifizierung der mit dem Tourismus zusammenhängenden Aktivitäten und an die Anforderungen der lokalen Entwicklung angepasst werden müssen, zu schaffen; fordert ferner die Kommission auf, klare Wegweiser für finanzielle Unterstützung zu entwickeln, die Projekten in der Tourismusbranche zur Verfügung steht, sowie eine leicht zugängliche Generaldirektionen übergreifende Datenbank einzurichten, um für von der EU kofinanzierte touristische Projekte zu sensibilisieren und darüber stärker zu informieren;

68. weist darauf hin, dass der Tourismus im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2014–2020 weiterhin eine wichtige Rolle in der Kohäsionspolitik spielen muss; fordert, in die nächste Finanzielle Vorausschau und die Strukturfondsverordnungen die Wiederherstellung touristischer Gebiete, die von Niedergang betroffen sind, als Priorität einzubeziehen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;

69. ermutigt die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die vom ESF und anderen gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und lokalen Instrumenten angebotenen Berufsbildungsinstrumente in vollem Umfang zu nutzen; erachtet es als wesentlich, die Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften dafür zu sensibilisieren, auf der Grundlage der von den Strukturfonds vorgesehenen Prioritäten spezielle Ausschreibungen für den Tourismus zu entwickeln;

70. fordert im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2014–2020 die Erstellung eines eigenen Programms für den Tourismus mit besonderer Bezugnahme auf Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen, mit dem für gesamteuropäische Projekte in diesem Wirtschaftszweig Partnerschaften zwischen Unternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften gefördert werden; fordert gleichzeitig die KMU auf, in diesen Sektor zu investieren;

71. beharrt darauf, dass in der Unterstützung der Pilotprojekte in der Tourismusbranche über 2011 hinaus Kontinuität gewährleistet werden muss und eventuell neue Pilotprojekte geprüft werden müssen, die zur Umsetzung der neuen Strategie beitragen;

Weitere für die Tourismusbranche wichtige Fragen

72. weist darauf hin, dass die Unternehmen des Tourismus zur langfristigen Planung von Angebots- und Nachfragestrukturen und zur Entwicklung von Tourismusdestinationen auf vergleichbare und hochwertige statistische Daten angewiesen sind; fordert daher die Kommission auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherzustellen, dass diese Daten europaweit zur Verfügung stehen; bedauert, dass es keine offiziellen Statistiken zum Tourismus im ländlichen Raum und zum Agrotourismus gibt und dass die einzigen vorhandenen Daten auf Schätzungen basieren; begrüßt die ins Auge gefassten Maßnahmen, um die sozioökonomische Wissensgrundlage im Bereich des Tourismus zu konsolidieren, wobei ein zusätzlicher finanzieller und bürokratischer Aufwand weitestgehend vermieden werden sollte;

73. fordert die Kommission auf, bis September 2011 einen Rechtsetzungsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen zu unterbreiten, um den Verbrauchern und den Unternehmen der Branche einen sicheren Rechtsrahmen zu gewährleisten, dies sowohl unter gewöhnlichen Umständen als auch in aussergewöhnlichen Situationen, die zum Beispiel auf gewisse Klima - und Naturphänomene oder politische Unruhen zurückzuführen sind; betont hierbei, dass der Betriff der “Pauschalreise” bereits seit langem überholt ist und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bei der Überarbeitung alle Akteure, die touristische Dienstleistungen anbieten, den selben Rechtsvorschriften unterzuordnen; betont, dass der Qualität der Dienstleistungen zugunsten des Verbrauchers und ein ehrlicher Wettbewerb hierbei eine zentrale Rolle zugewiesen werden muss;

74. betont, dass als notwendige Voraussetzung für einen transparenten Wettbewerb zwischen den Touristikunternehmen innerhalb der EU und im Vergleich zu Drittstaaten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf touristische Leistungen unter den Mitgliedstaaten schrittweise harmonisiert werden sollte; begrüßt daher die mit der Veröffentlichung des Grünbuchs über die Zukunft der Mehrwertsteuer eingeleitete Debatte;

75. ruft die Mitgliedstaaten auf, speziell während der Nebensaison die negativen Auswirkungen der zunehmenden Tendenz zur Erhöhung von Abgaben, die von in die Europäische Union und innerhalb der Mitgliedstaaten selbst reisenden Touristen erhoben werden, insbesondere Kraftstoffsteuer, Sicherheitsentgelt, Flughafengebühr, städtische Gebühr, Hafengebühr, zu berücksichtigen; unterstreicht, dass wenn eine weitere Abgabe erhoben werden muss, diese richtig zu begründet ist, um das Nivau der Sensibilisierung von Touristen und Veranstaltern zu erhöhen;

76. fordert den Rat der EU auf, die Fristen für die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie über die Modernisierung der MwSt.-Sonderregelung (Differenzbesteuerung für Reiseveranstalter) zu verkürzen und die Einführung eines Opt-in-Mechanismus vorzusehen, der geeignet ist, die Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Arten von Akteuren der Branche vollkommen zu beheben, da derzeit die inhomogenen einzelstaatlichen nationalen Umsetzungen schwerwiegende Folgen mit sich bringen;

77. betont die Notwendigkeit einer aktiven Wettbewerbspolitik, die den Trend zur Konzentration der Branche und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen überwacht;

78. fordert die Kommission auf, bis 2012 eine integrierte Strategie für den Tourismus vorzulegen, die der aktuellen Strategie und deren Umsetzungsplan folgt und diese ergänzt;

79. erachtet es als zweckmäßig, auf der Ebene des Europäischen Parlaments eine eigene technische Arbeitsgruppe für den Tourismus zu bilden, um die Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und der Hinweise des Europäischen Parlaments genau zu verfolgen;

80. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 384 vom 31.12.1986, S. 60–68.
  • [2]  ABl. L 158 vom 23.06.90, S. 59.
  • [3]  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
  • [4]  ABl. L 116 vom 9.5.2009, S. 18.
  • [5]  ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 57.
  • [6]  ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.
  • [7]  ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 325.
  • [8]  ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 184.
  • [9]  Texts adopted, P6_TA(2008)0597.
  • [10]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0057.

BEGRÜNDUNG

Als drittgrößte sozioökonomische Tätigkeit der EU, auf die 10 % des BIP und 12 % der Gesamtbeschäftigung entfallen, ist der Tourismus ein Wirtschaftszweig von elementarer Bedeutung, da er nicht nur die Integration und Entwicklung der Regionen mit Entwicklungsrückstand vorantreibt, sondern auch Wachstum, nachhaltige Entwicklung und Ethik in den Ländern der Union miteinander zu vereinbaren vermag. Überdies ist er ein wesentliches Instrument, um unser Image in der Welt zu verstärken, zu verbreiten und zu verbessern.

Der Tourismus war immer Gegenstand der Gemeinschaftspolitik. Insbesondere haben die europäischen Organe seit Dezember 2009 bis heute einen neuen Weg eingeleitet, um die neuen Rechte umzusetzen, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, der die Zuständigkeit der EU für die Ergänzung und Koordinierung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor vorsieht. In der Erklärung von Madrid vom April 2010 haben die Mitgliedstaaten den Willen bekundet, spezifische Maßnahmen zu treffen, aber auch Werte wie die Ethik sowie den Umweltschutz, den Erhalt des kulturellen Erbes und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Sektors zu fördern; die Mitteilung der Kommission vom Juni 2010 enthält 21 Maßnahmen; in den Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom Oktober 2010 erkennen die Mitgliedstaaten die Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft an und verpflichten sich, den Sektor zu entwickeln; auf dem Europäische Tourismusforum auf Malta im vergangenen November legte die Kommission einen Entwurf eines Umsetzungsplans vor, und mittels eines konstruktiven Dialogs zwischen den Organen und den Wirtschaftsteilnehmern wurde versucht, unter den 21 in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen Prioritäten festzulegen; schließlich kommt in diesem Stadium der Initiativbericht des Europäischen Parlaments hinzu.

Mitteilung der Europäischen Kommission

Mit ihrer Mitteilung vom vergangenen Juni will die Kommission auch durch die in der Strategie Europa 2020 vorgegebenen neuen Prioritäten einen koordinierten Ansatz fördern und einen Aktionsrahmen festlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Fähigkeit zum nachhaltigen Wachstum im Tourismussektor zu verstärken (Siehe Artikel 195 AEUV).

Es lässt sich ein Aktionsplan herausarbeiten, der aus vier Säulen besteht: Erstens erachtet es die Kommission als unerlässlich, durch Förderung einer Diversifizierung des Angebots, Unterstützung der Innovation, Verbesserung der Fachkenntnisse und schließlich eine Verlängerung der Saison die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stimulieren. Zweitens nimmt sich die EU vor, den nachhaltigen, verantwortungsbewussten und hochwertigen Tourismus zu fördern, d. h. eine gesunde Betriebsführung der Unternehmen zu erleichtern, indem europäische Gütezeichen (Europasiegel, Umweltzeichen, Siegel für hochwertigen Tourismus) geschaffen oder Projekte wie EDEN oder Netze wie NECSTouR gefördert werden. Andererseits will man das internationale Image der EU als Gesamtheit einheitlicher und koordinierter Reiseziele festigen. Schließlich wird aus der Erkenntnis heraus, dass Tourismuspolitik ihrem Wesen nach transversal ist, also einen viele Bereiche erfassenden Querschnittscharakter hat, der Wunsch geäußert, das Potenzial der Politik und der bereitgestellten Finanzinstrumente optimal zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors unterstützen zu können.

Initiativbericht – Standpunkt des Berichterstatters

Nach Auffassung des Berichterstatters muss die Debatte über den Initiativbericht des Parlaments ein doppeltes Ziel verfolgen: einerseits die 21 von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und den auf Malte vorgelegten zugehörigen Umsetzungsplan Malta eingehend zu prüfen und dabei besonders auf die Festlegung der vorrangigen Maßnahmen und auf ihre konkrete Verwirklichung zu achten, andererseits die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, weitere offene Fragen, deren Klärung von grundlegender Bedeutung ist, wenn Europa seinen Status als wichtigstes Reiseziel der Welt behalten soll, rechtzeitig und mit wirksamen Lösungen in Angriff zu nehmen.

Der Berichterstatter erachtet es als vorrangig, unter den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen einige anzugehen, die mit den Perspektiven der Strategie Europa 2020 in besonderem Maße übereinstimmen:

Fortbildung

Der Berichterstatter begrüßt die starke Betonung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung. Gerade beim Humankapital und bei der Berufsbildung, nicht nur von Berufsbildern mit direktem Kundenkontakt, sondern vor allem von neuen Berufsbildern auf Management-, Betriebsführungs- und Unternehmerebene, kann die Herausforderung einer wirksamen Politik für die Tourismusindustrie erfolgreich bewältigt werden. In diesem Sinne ist es von grundlegender Bedeutung, die bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Berufs- und Hochschulbildung zu nutzen und zu verbreiten, sie zu vernetzen und in engem Kontakt zu den Unternehmen zu neuen Erfahrungen anzuregen. Der Berichterstatter erachtet es als notwendig, die im Sektor vorhandenen beruflichen Fähigkeiten zu kartieren, um zu verstehen, wie im Bereich der touristischen Bildung konkret vorgegangen werden muss. Programme wie „Erasmus für Jungunternehmer“ sind auch wesentlich für die Entwicklung neuer Fachkompetenzen unter jungen Menschen, Fachkenntnissen und Befähigungen, die zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten angemessene Anerkennung finden müssen.

Innovation und IKT

Der Berichterstatter ist überzeugt, dass intensiv in Innovation und IKT investiert werden muss, die maßgeblich dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit unserer touristischen Unternehmen zu steigern und nicht nur einer immer stärker an der Nutzung des Internets und der neuen Technologien ausgerichtete Kundschaft, sondern auch der Welt der Tourismusunternehmen selbst gerecht zu werden, die sich heutzutage immer mehr als erste Nutznießer von Online-Tourismusprodukten herausstellen. In diesem Sinne stellt der Vorschlag der Entwicklung einer europäischen Plattform eine Herausforderung dar, die nicht ins Leere laufen darf. Ein wichtiger Aspekt ist auch derjenige, dafür zu sorgen, dass die uneingeschränkte Zugänglichkeit zum Internet in allen Gebieten der Europäischen Union einschließlich der am stärksten benachteiligten gewährleistet ist. Der Berichterstatter schlägt der Kommission vor, ein Pilotprojekt ins Leben zu rufen, um Anreize für die Beteiligung von Kleinstunternehmen und KMU an der digitalen Lieferkette zu schaffen, um es diesen Unternehmen zu ermöglichen, Zugang zu fortschrittlichen neuen Technologien zu erhalten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Touristenvisa

Das Thema der Visa ist für den Tourismus in Europa besonders im Hinblick auf Brasilien, Russland, Indien und China ein zentrales Thema, das Millionen potenzieller neuer Besucher aus Drittländern betrifft. Der Berichterstatter äußert den Wunsch, dass unter dem Recht und der Pflicht der EU, den Zugang zu den eigenen Grenzen zu kontrollieren, die Attraktivität unserer Reiseziele nicht zusätzlichen Schaden nimmt, und erachtet es als zweckmäßig, dass die Organe und die Mitgliedstaaten dafür sensibilisiert werden, die Verfahren zur Ausstellung von Touristenvisa abzustimmen und zu vereinfachen, und dabei auch die Möglichkeit prüfen sollten, gemeinsame Konsularstellen aufzubauen, um die bürokratischen Unterschiede und die Verwaltungskosten zu verringern.

Europäische Gütezeichen

Hinsichtlich der Gütezeichen geht der Berichterstatter davon aus, dass es in erster Linie darum geht, ein nicht triviales Gleichgewicht zwischen scheinbar widersprüchlichen Anforderungen herzustellen, und in zweiter Linie darum, eine übermäßige Vielfalt an Zeichen zu vermeiden, die letztlich die Verbraucher verwirren würde.

Was die „Marke Europa“ anbelangt, ist es wichtig, dass die Anforderung, Europa als ein einheitliches Reiseziel zu fördern, eng mit dem Ziel verbunden ist, die Besonderheiten der verschiedenen Länder zur Geltung zu bringen.

Im Fall des „Europäischen Kulturerbe-Siegels“ muss ein konstruktiver Dialog mit anderen internationalen Organisationen wie etwa der Unesco eingeleitet werden, um eine Überschneidung der Zeichen für das kulturelle Erbe zu vermeiden.

Im Fall des „europäischen Gütesiegels“ hingegen stehen wir vor der Notwendigkeit, einerseits gemeinsame qualitative Mindestkriterien festzulegen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen und andererseits dieses Ziel in einem nicht vollkommen harmonisierten Binnenmarkt zu erreichen, in dem es weiterhin sehr unterschiedliche Besteuerungsvorschriften und -regeln gibt. Der Berichterstatter unterstützt die Idee einer die nationalen Zeichen ergänzenden Dachmarke, die auf der Grundlage einer freiwilligen Akkreditierung („opt-in“) zuerkannt würde. Ferner ist der Berichterstatter überzeugt, dass es, gerade um Verwirrung unter den Verbrauchern zu vermeiden, langfristig wünschenswert ist, über eine schrittweise Zusammenführung des europäischen Gütesiegels und des Umweltzeichens für Beherbergungsbetriebe zu einem einheitlichen Zeichen nachzudenken.

Im Fall der Hotelklassifizierungssysteme erachtet der Berichterstatter eine schrittweise Harmonsierung durch Festlegung gemeinsamer Mindestkriterien, die in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Branche und den Normungsgremien aufgestellt werden müssen, als notwendig.

Tourismus und Verkehr

Der Berichterstatter unterstreicht die Bedeutung des Verkehrs für die Mobilität der Touristen und hofft auf eine Modernisierung der Infrastrukturen, die Verwendung nachhaltigerer Verkehrsmittel, Anbindungen zu schwerer zugänglichen Reisezielen und eine besondere Betonung der Rechtsvorschriften über die Rechte der Reisenden.

Außenwirkung Europas

Der Berichterstatter vertieft ferner das Thema der Nachhaltigkeit mit einigen wichtigen Themenbereichen wie etwa der Überwindung einer allzu starren Saisonbindung, der Entwicklung eines diversifizierten, nachhaltigen und für alle zugänglichen touristischen Angebots, den Ausbau der Erfahrung mit den Strecken des Kultur- und Religionstourismus sowie mit Netzen wie NECSTouR und EDEN, der Nutzung großer europäischer Veranstaltungen als Anlässe, für das Reiseziel Europa zu werben. Diesbezüglich ist der Berichterstatter überzeugt, dass das von der European Travel Commission (Europäische Reisekommission, ETC) betriebene Portal www.visiteurope.com, wenn es verbessert und interaktiver gemacht wird, auch durch die Verfügbarkeit von Texten in allen EU-Amtssprachen und den wichtigsten Nicht-EU-Sprachen und durch Verwendung von für Personen mit sensorischen Behinderungen lesbaren Formaten, zu einer echten Tourismusplattform werden kann, die die nationalen, regionalen und lokalen Tourismusplattformen vernetzt und es ermöglicht, sowohl mit Blick auf EU-internen Tourismus als auch mit Blick auf Reisende aus Drittstaaten für Europa zu werben. Das Portal könnte mit touristischen Reiserouten und Pauschalreisen verknüpft werden, um diese für die potenziellen Besucher attraktiver und leichter zugänglich zu machen.

Der Berichterstatter betont die Bedeutung einiger Arten von Tourismus wie des ländlichen Tourismus und des Agrotourismus, des Naturtourismus, des Küsten- und Badetourismus, des Kreuzfahrttourismus, des Kur- und Gesundheitstourismus und des ethischen Tourismus.

Tourismus für alle

Der Berichterstatter unterstreicht, dass der stetig zunehmenden Saisonabhängigkeit des Tourismus entgegengewirkt werden muss und dass die vorbereitende Maßnahme Calypso eine der Lösungen darstellen kann. Calypso hat bisher positive Ergebnisse hervorgebracht, und die Kommission sollte die vorbereitende Maßnahme staatenübergreifend weiterentwickeln, um bestimmten Personengruppen wie Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und bedürftigen Familien den Zugang zum Tourismus zu ermöglichen, auch und besonders in der Nebensaison.

Der Berichterstatter ist ferner überzeugt, dass junge Menschen ein für die Entwicklung des Tourismus nicht unerhebliches Potenzial darstellen, und fordert dazu auf, das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 voll und ganz zu nutzen, um die Beteiligung junger Freiwilliger an Programmen zur Sanierung, Erhaltung und Beaufsichtigung von Stätten von historischer bzw. ökologischer Bedeutung zu fördern, damit diese von Touristen besser genutzt werden können.

Tourismus und Ressourcen

Der Berichterstatter ist überzeugt, dass eine neue und ehrgeizige Tourismuspolitik nicht ohne angemessene Finanzmittel und Humanressourcen auskommt. Es handelt sich um ein heikles Thema, besonders in diesem Stadium der Geschichte der EU, das aber nicht außer Acht gelassen werden darf.

Nach Auffassung des Berichterstatters gilt es zweigleisig zu verfahren: einerseits die bei den einzelnen Generaldirektionen im Rahmen der Strukturfonds bereits vorhandenen Finanzierungsquellen besser zu koordinieren und bekannt zu machen und die Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften dafür zu sensibilisieren, auf der Grundlage der Leitlinien für die einzelnen Fonds spezielle Ausschreibungen für den Tourismus zu entwickeln; andererseits in die Finanzielle Vorausschau 2014–2020 ein eigenes Programm für den Tourismus mit entsprechenden Haushaltslinien mit besonderer Bezugnahme auf die KMU und auf die Bildung von Partnerschaften zwischen Unternehmen zur Durchführung gesamteuropäischer Projekte in der Branche einzufügen. Der Berichterstatter erachtet es ferner als notwendig, in Anbetracht der aus dem Vertrag von Lissabon erwachsenen neuen Zuständigkeiten der Union und des sich daraus ergebenden Bedarfs an Personal die Zuständigkeiten neu zu ordnen und die mit Tourismus befasste Struktur der Kommission zu verstärken.

Weitere vorrangige Fragen

Der Berichterstatter erachtet es als notwendig, die Debatte über einige für den Tourismussektor wichtige Fragen anzuregen, die gezielter Maßnahmen bedürfen.

Als vorrangig betrachtet er insbesondere die Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen, die aus dem Jahr 1990 datiert und in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft inzwischen nicht mehr die Verhaltensweisen der Verbraucher widerspiegelt. Der Berichterstatter hofft, dass die Kommission bis September 2011 einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlegen kann, um den Verbrauchern und den Unternehmen der Branche einen klareren und treffenderen Rechtsrahmen zu gewährleisten.

Ein weiteres für den Berichterstatter zentrales Thema ist die Frage der Mehrwertsteuer im Tourismussektor. Nach seiner Auffassung stellt eine schrittweise Harmonisierung der Mehrwertsteuer auf touristische Leistungen eine notwendige Voraussetzung für einen transparenten Wettbewerb und eine für alle Tourismusunternehmen gleiche Ausgangsbasis dar. Die im Ecofin-Rat vom März 2009 erzielte Einigung über den Wortlaut der Richtlinie 2009/47/EG beinhaltet für die einzelnen Mitgliedstaaten dauerhaft die Möglichkeit, für eine Reihe sogenannter arbeitsintensiver Tätigkeiten, unter anderem Verpflegungsdienstleistungen, einen verringerten Mehrwertsteuersatz zu erlassen; dies ist ein wichtiger Fortschritt, aber noch gibt es zu viele Unterschiede, die zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten führen.

Die Modernisierung der MwSt.-Sonderregelung (Differenzbesteuerung) für Reisebüros und Reiseveranstalter ist eine weitere Frage, die besondere Beachtung verdient. Der Berichterstatter fordert den Rat auf, die Fristen für die Annahme dieser Richtlinie zu verkürzen und die Einführung eines Opt-in-Mechanismus vorzusehen, der geeignet ist, die Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Arten von Akteuren der Branche vollkommen zu beheben, da heutzutage die inhomogenen einzelstaatlichen nationalen Umsetzungen schwerwiegende Folgen mit sich bringen.

Schließlich ist der Berichterstatter überzeugt, dass es wichtig ist, die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und die vom Parlament eingebrachten Vorschläge genau zu verfolgen und ihre konkrete Umsetzung eingehend zu prüfen. Zu diesem Zweck wirft er den Gedanken auf, auf der Ebene des Europäischen Parlaments eine eigene technische Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus dem Tourismussektor zu bilden, die es ermöglicht, die neue politische Strategie der Europäischen Union für den Tourismus zu konkretisieren.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (1.3.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

zu dem Thema „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den Tourismus in Europa“
(2010/2206(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jürgen Creutzmann

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass auf den Tourismus unter Berücksichtigung aller Multiplikatoreffekte über 10 % der gesamten europäischen Wirtschaftsleistung entfallen,

B.  in Erwägung des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, der der Europäischen Union zum ersten Mal Befugnisse zur Koordinierung und Ergänzung des Handelns der Mitgliedstaaten im Tourismusbereich überträgt, und zwar unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips,

C. in der Erwägung, dass der größte Teil der Akteure des Tourismussektors KMU sind und dass sie aufgrund ihrer Strukturen und der Saisonabhängigkeit ihrer Tätigkeiten direkter der Wirtschaftskonjunktur und den natürlichen Faktoren ausgesetzt sind,

D. in der Erwägung, dass der Tourismus viel mehr als Querschnittsbranche verstanden werden muss und die Verknüpfungen zu anderen Politik- und Wirtschaftsbereichen verstärkt werden müssen,

E.  in der Erwägung, dass eine neue Tourismuspolitik der Alterung der Bevölkerung, dem Klimawandel und den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung tragen sollte,

F.  in der Erwägung, dass im Tourismus eindeutig eine zu geringe Nutzung von saisonunabhängigen Sektoren und die Notwendigkeit der Erweiterung und Aufrechterhaltung eines Angebots an qualifizierten Fachkräften und an Auszubildenden festzustellen ist,

G. in der Erwägung, dass der Tourismus in Europa auch weiterhin auf den innereuropäischen Tourismus und den Tourismus von Drittstaatsangehörigen ausgerichtet sein muss,

H. in der Erwägung, dass ein starker Binnenmarkt eine Grundvoraussetzung für eine wirklich europäische Tourismusbranche ist, in der Erwägung, dass der elektronische Handel im Bereich des Tourismus eine immer wichtigere Rolle einnimmt,

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausbildung und Lehre für Organisatoren touristischer Aktivitäten zu erleichtern und zu fördern, die Diversifizierung und Spezialisierung im europäischen Tourismus zu unterstützen und gemeinsam mit der Kommission Anreize zu schaffen, damit die Tourismusorganisationen bewährte Praxis austauschen; fordert, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im Tourismus zu verbessern, um es Fachkräften, aber auch Quereinsteigern zu erleichtern, ganzjährig Arbeit im Tourismus zu finden; befürwortet mit Nachdruck die Bemühungen der Kommission um die Einführung eines Berufsausweises, der die Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit von Fachkräften in dieser Branche verbessern könnte, und ist der Ansicht, dass für den Beruf des Touristenführers als erstes ein solcher Berufsausweis eingeführt werden könnte;

2.  ist der Auffassung, dass die korrekte Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie erheblich zur Verringerung der rechtlichen, administrativen und bürokratischen Hindernisse und Engpässe beitragen würde, die Verbraucher und Unternehmen im Tourismus erleben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, für die erfolgreiche Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie zu sorgen, die die Vorteile für alle Akteure dieser Branche erheblich vergrößern wird;

3.  fordert die EU auf, einen integrierteren Ansatz zum Tourismus zu verfolgen, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen und des Verbraucherschutzes, und betont die Bedeutung der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie 90/134/EWG über Pauschalreisen, die derzeit den Entwicklungen im Tourismus und den neuen Reisegewohnheiten überhaupt nicht mehr entspricht, gerade unter dem Aspekt der zunehmenden Nutzung des Internet und des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie ihrer Auswirkungen auf die künftige Entwicklung der Tourismus;

4.  fordert die Kommission auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die Qualität und den Inhalt der Informationen für Touristen zu verbessern, die leicht zugänglich und verlässlich sein und die Preisstrukturen der einzelnen Bestandteile von Pauschalreisen mit umfassen sollten;

5.  ist der Auffassung, dass die EU-weite Harmonisierung der Hotelklassifizierung von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des Tourismus ist, und fordert die Kommission auf, die Initiative der Hotelwirtschaft zur Harmonisierung der Hotelklassifizierung und der Qualitätsstandards zu unterstützen und dann gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn diese nicht in allen Mitgliedstaaten realisiert werden kann;

6.  weist darauf hin, dass die Unternehmen des Tourismus zur langfristigen Planung von Angebots- und Nachfragestrukturen und zur Entwicklung von Tourismusdestinationen auf vergleichbare und hochwertige statistische Daten angewiesen sind; fordert daher die Kommission auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherzustellen, dass diese Daten europaweit zur Verfügung stehen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Tourismusbranche sich an die geltenden Vorschriften über die Sicherheit touristischer Einrichtungen hält, insbesondere die Vorschriften über Brandschutz, Notfallplanung, die Sicherheit der Kinderausstattung, die Schulung des Personals und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, und EU-Normen zu konzipieren, soweit das als notwendig angesehen wird;

8.  fordert die Kommission auf, die Einführung einer „Weißen Liste“ der Reiseveranstalter zu unterstützen, um die Unternehmen zu fördern, die hochwertige Dienstleistungen anbieten, und das Verbraucherschutzniveau zu heben;

9.  fordert die Kommission auf, die Verbreitung ihrer eigenen auf den Tourismus bezogenen Initiativen zu optimieren, indem sie alle verfügbaren Medien uneingeschränkt nutzt, und innovative Mittel zu finden, durch die solche Initiativen selbsttragend werden;

10. betont, dass es notwendig ist, ein „Europäisches Siegel für Qualitätstourismus“ – aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten – zu entwickeln, das auf die Stärkung der Sicherheit der Verbraucher und ihr Vertrauen in Tourismusprodukte abzielt und gleichzeitig Unternehmer und Unternehmen dieser Branche belohnt, die dazu beitragen, die Dienstleistungen zu verbessern und die Kunden zufrieden zu stellen; vertritt die Auffassung, dass die Initiative für eine konsolidierte „Europäische Marke“ prinzipiell durchaus zu begrüßen ist, stellt aber fest, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Vielfalt des in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Kultur- und Naturerbes nicht schwindet;

11. legt der Kommission nahe, beim Anstoß von Tourismusinitiativen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften enger mit privaten Unternehmen zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass die umsichtige Beteiligung des Privatsektors bei solchen Initiativen dazu führen wird, dass solche Initiativen effizienter werden und sich selbst tragen;

12. begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die Ziele der Fremdenverkehrspolitik in ihre sonstigen politischen Maßnahmen zu integrieren, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Tourismus haben;

13. weist auf die Bedeutung des Tourismus als Einkommensquelle für die Wirtschaft in Insel- und Bergregionen und in dünn besiedelten Gebieten hin; fordert die Kommission auf, gezielte Maßnahmen zur Unterstützung des Tourismus in Regionen zu konzipieren, die unter schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Benachteiligungen leiden, wie Insel- und Bergregionen und dünn besiedelte Gebiete;

14. fordert die Kommission auf, den barrierefreien, altersangepassten und behindertengerechten Tourismus durch Werbe- und Sensibilisierungskampagnen und die Schaffung eines europaweiten Gütesiegels zu unterstützen, das u. a. Tourismusdestinationen umfasst, die barrierefreie Reisen und Aufenthalte für Personen mit Behinderungen, bzw. mit eingeschränkter Mobilität, wozu auch ältere Menschen und Kinder gehören, ermöglichen; fordert insbesondere die Hotelbranche auf, durch die Entwicklung und Einführung eines Kodex bewährter Praxis den Zugang zu ihren Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität gemäß den in der Mitteilung der Kommission vom 15.November 2010 betreffend die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 (KOM (2010) 636) verankerten Grundsätzen zu erleichtern; stellt fest, dass hierzu das Programm Calypso unter Einbeziehung der Interessenträger bewertet und gegebenenfalls fortgeführt werden sollte, wobei aber auch darauf hingewirkt werden sollte, dass diese Programme sich langfristig selbst tragen;

15. begrüßt es, dass die Kommission 2009 das Programm Calypso aufgelegt hat, das sowohl ein sozialpolitisches Ziel (es wird Personengruppen ermöglicht, in Urlaub zu fahren, die sonst nicht dazu in der Lage wären) als auch ein wirtschaftspolitisches Ziel (Unterstützung des Tourismus durch Förderung von Urlaubsreisen außerhalb der Hochsaison) verfolgt; ist der Ansicht, dass es vorbehaltlich einer Bewertung der erzielten Ergebnisse unter Einbeziehung der Interessenträger fortgesetzt werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Tourismusstrategien den Regional- und den Nahtourismus über die Grenzen hinweg besonders wichtig zu nehmen;

16. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Fahrgäste besser über ihre Rechte bei allen Arten des öffentlichen Verkehrs informiert werden, damit gewährleistet ist, dass die europäischen Bürger Rechtssicherheit genießen, wenn sie innerhalb der Europäischen Union reisen;

17. fordert die Kommission auf, eine Vereinfachung der Visaverfahren insbesondere für „Touristengruppen“ in Erwägung zu ziehen, ohne die Sicherheits- und Zollaspekte für Drittstaatsangehörige in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen;

18. fordert die Kommission auf, intelligente Möglichkeiten zur Kombination privater und öffentlicher Mittel zur Bewahrung des europäischen Kulturerbes zu konzipieren und zu fördern, indem sie beispielsweise Modelle für vorbildliche Verfahren begünstigt; fordert die Mitgliedstaaten auf, beim Austausch bewährter Verfahren zusammenzuarbeiten, um dem europäischen Tourismus Auftrieb zu geben und alternative Formen des Tourismus zu fördern;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, alternative Formen des Tourismus – wie den Agrotourismus – zu fördern; ist der Ansicht, dass diese Formen der Entwicklung die Tätigkeiten von KMU – und insbesondere von familiengeführten Hotels – im Tourismus fördern werden; betont, dass diese Unternehmen anders klassifiziert werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, enger mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um neue und bessere Methoden zum Ausbau und zur Förderung von Europareisen zu finden;

20. fordert die Kommission dazu auf, jede neue Maßnahme im Bereich der Tourismuspolitik in Bezug auf ihre Effizienz, Administrierbarkeit und Finanzierbarkeit gründlich zu prüfen;

21. fordert die Kommission auf, umweltfreundlichere Projekte zu unterstützen und dabei die Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Klima und die Bedeutung der Erhaltung des Natur- und des Kulturerbes der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;

22. unterstützt die Initiativen der Kommission zur Förderung des Tourismus innerhalb der EU nach dem Vorbild des Projekts EDEN (European Destinations of Excellence), das jedes Jahr in jedem teilnehmenden Land und mit einem speziellen Thema als Leitmotiv europäische Urlaubsziele auszeichnet, die ein Modell dauerhafter Entwicklung fördern; fordert die Kommission auf, Informationskampagnen einzuleiten, um solche Initiativen zur Geltung zu bringen;

23. ist der Ansicht, dass das gemeinsame europäische Erbe stärker gefördert werden sollte, zum Beispiel in Gestalt der europäischen Kulturwege; vertritt die Auffassung, dass auch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie etwa dem Europarat, gesucht werden sollte;

.ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Cristian Silviu Buşoi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Philippe Juvin, Eija-Riitta Korhola, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Bernadette Vergnaud

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damien Abad, Cornelis de Jong, Constance Le Grip, Emma McClarkin, Antonyia Parvanova, Konstantinos Poupakis, Olga Sehnalová, Wim van de Camp

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (2.3.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus
(2010/2206(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jorgo Chatzimarkakis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusbranche nur durch den Einsatz der besten verfügbaren Technologien gesichert werden kann; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Tourismussektor zu ermutigen, Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung erneuerbarer Energien zu verabschieden; begrüßt die Einführung der Plattform „IKT und Tourismus“ durch die Kommission, die die Entwicklung neuer und innovativer Instrumente und Dienstleistungen durch Tourismusunternehmen und insbesondere KMU beschleunigen könnte; ist der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusindustrie in Europa durch einen Binnenmarkt für Online-Dienste gesteigert wird und dass die IKT zu einem nachhaltigen Management beitragen sollte, wobei auch die Klimastrategie der Union und die besonderen Bedürfnisse der ländlichen Gebiete sowie der Berg- und Küstengebiete berücksichtigt werden müssen; ist der Auffassung, dass unter der Aufsicht der Kommission eine bessere Koordinierung sämtlicher touristischer Aktivitäten mithilfe der IKT gefördert werden sollte, da die Fremdenverkehrsdienstleistungen von Touristen in zunehmendem Maße über elektronische Plattformen und nicht‑europäische Internet‑Suchmaschinen gebucht werden; ist der Ansicht, dass die Kommission in diesem Bereich einen fairen und rechtmäßigen Wettbewerb sicherstellen sollte;

2.  ist der Auffassung, dass Fachwissen, Erfahrungen und bewährte Praktiken im Tourismussektor ausgetauscht werden sollten, und unterstützt daher das „Konzept der intelligenten Spezialisierung“, bei dem sich die Regionen auf ihre relativen Stärken konzentrieren, um dort Spitzenleistungen zu erreichen; fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten die weitere Unterstützung und Ausweitung der Austauschprogramme der Kommission, wie etwa Leonardo da Vinci, die an die Bedürfnisse und Anforderungen dieses Sektors angepasst sind; betont die Bedeutung hochqualifizierter Arbeitnehmer und fordert für den Tourismussektor mehr berufsorientierte Ausbildungsmöglichkeiten; fordert die Kommission auf, ein Sonderreferat für die Entwicklung des Fremdenverkehrs einzurichten, um fachbezogene Universitäts‑ und Ausbildungsprogramme für einen nachhaltigen europäischen Fremdenverkehr auszuarbeiten; betont, wie wichtig eine den europäischen und einzelstaatlichen Vorschriften und Standards entsprechende zügige gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs in ganz Europa ist;

3.  ist der Ansicht, dass eine bessere Nutzung innovativer Erzeugnisse und Dienstleistungen in der Tourismusbranche Vorteile für ihre Nachhaltigkeit bringen wird; fordert die Einbeziehung des umweltfreundlichen Fremdenverkehrs als übergreifendes Thema in das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; betont, dass es dringend geboten ist, den europäischen Fremdenverkehr in zunehmendem Maße an Verantwortung und Nachhaltigkeit auszurichten, um die Umwelt sowie die Kulturen und Bevölkerungsgruppen vor Ort zu schützen; unterstützt daher die Initiativen der Kommission im Bereich der Nachhaltigkeit, wie etwa die Entwicklung nachhaltiger Managementindikatoren und einer Charta für nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus, die den politischen Empfehlungen der im Rahmen des Marrakesch-Prozesses eingesetzten internationalen Arbeitsgruppe für nachhaltigen Tourismus, den Synergien der Tätigkeiten im Rahmen der Globalen Partnerschaft für nachhaltigen Tourismus sowie der Strategie für einen nachhaltigen Fremdenverkehr in Küsten- und Meeresregionen Rechnung tragen, wobei zu unterstreichen ist, dass mehr Nachhaltigkeit mehr Qualität und eine höhere Kundenzufriedenheit bedeutet; fordert in diesem Bereich einen ganzheitlicheren Ansatz und weist insbesondere auf die möglichen negativen Auswirkungen spekulativer Immobilienprojekte auf die Umwelt in Fremdenverkehrsregionen hin;

4.  hebt hervor, dass das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld nur dann gestärkt werden kann und damit die europäische Tourismusbranche alle damit verbundenen Möglichkeiten ausschöpfen kann, wenn alle Europäer mit Hilfe einer europäischen Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten im digitalen Bereich unterrichtet werden, wobei eine solche Charta den gemeinschaftlichen Besitzstand in gebührender Form konsolidiert und auf den neuesten Stand bringt; ist der Auffassung, dass diese Charta den gemeinschaftlichen Besitzstand konsolidieren und insbesondere Verbraucherrechte umfassen sollte, die sich auf den Schutz der Privatsphäre, die schutzbedürftigen Nutzer und die digitalen Inhalte beziehen;

5.  ist der Auffassung, dass eine bessere Koordinierung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs Vorteile für die Nachhaltigkeit der Tourismusbranche bewirken wird; fordert die Kommission daher auf, eine virtuelle Beobachtungsstelle für den Tourismus einzurichten, die nicht nur mit Forschungseinrichtungen, sondern auch mit Unternehmen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten würde, um die Marktforschung mit Hilfe der Konkurrenzbeobachtung voranzubringen, Unternehmen und öffentlichen Stellen Informationen über die voraussichtliche Entwicklung von Angebot und Nachfrage zu liefern und eine bessere strategische Positionierung der Unternehmen und des öffentlichen Sektors zu ermöglichen;

6.  weist darauf hin, dass der Tourismus einerseits sehr vom Klima abhängig ist, das die Dauer und Qualität der Reisesaisonzeiten bestimmt, aber zugleich mit seinen Treibhausgasemissionen – die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Beförderung und der Unterbringung von Touristen entstehen – zum Klimawandel beiträgt; weist darauf hin, dass die Branche durch eine gebäudeorientierte Energiepolitik eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Union übernehmen kann; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass im Tourismussektor Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung erneuerbarer Energien verabschiedet werden;

7.  betont, dass die mit dem Tourismus verbundenen Aktivitäten, soweit sie auf Nachhaltigkeit angelegt sind, der Wirtschaft in den betreffenden Ländern und vor allem den benachteiligten Regionen langfristige Einkommensquellen bieten, zur Schaffung stabiler und rechtlich abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse beitragen und andere Wirtschaftstätigkeiten in vor- wie nachgelagerten Bereichen fördern müssen, gleichzeitig aber auch zur Bewahrung und Nutzbarmachung des kulturellen, historischen, landschaftlichen und ökologischen Erbes beitragen müssen;

8.  vertritt die Auffassung, dass der Tourismus zum Ausbau der mit ihm verbundenen regionalen Wirtschaft beitragen und dabei Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung in regionalem Rahmen herbeiführen muss, und betont, dass bei den Politiken und bei den Finanzquellen der Gemeinschaft ein horizontaler Ansatz für den Tourismus gewählt werden muss, etwa durch die Auflage eines gezielten Programms der Gemeinschaft als Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um den Tourismus und die Synergien zwischen den beteiligten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren zu fördern;

9.  unterstreicht die Notwendigkeit, das Portfolio der Fremdenverkehrsdienstleistungen in Europa zu diversifizieren, und betont die Saisonbereinigung als Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusbranche; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Förderung der EU als Fremdenverkehrsziel, betont jedoch zugleich die Rolle der örtlichen Behörden; fordert eine europäische Kommunikationsstrategie sowie eine Kampagne in der EU und auch weltweit, damit Europa mit seinem reichen natürlichen, kulturellen, historischen und ethnischen Erbe weiterhin das wichtigste Reiseziel bleibt; ist der Ansicht, dass die Bürokratie und der Verwaltungsaufwand für Dienstleistungen im Fremdenverkehrssektor sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen abgebaut werden müssen und gleichzeitig anerkannt werden muss, dass Qualität ihren Preis hat;

10. nimmt die großen Entfernungen innerhalb der EU – insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten, die weit im Norden oder Süden der EU liegen, – zur Kenntnis, und betont daher die Bedeutung des Flugverkehrs für den Tourismus innerhalb der EU und den Tourismus aus Drittländern; fordert die Kommission daher auf, keine Rechtsvorschriften zu erlassen, die die europäischen Fluggesellschaften übermäßig belasten und deren Schwierigkeiten im globalen Wettbewerb noch vergrößern würden;

11. weist darauf hin, dass es aufgrund des zu erwartenden Klimawandels in den kommenden Jahren zu beträchtlichen Veränderungen der Umwelt kommen wird, wie beispielsweise einem Anstieg des Meeresspiegels, einem Temperaturanstieg und einer Zunahme von Dürren, und dass der Fremdenverkehrssektor am stärksten vom Klimawandel im Mittelmeerraum betroffen sein wird;

12. weist darauf hin, dass es erforderlich ist, der Diversifizierung des Fremdenverkehrs und der zunehmenden Bedeutung eines spezialisierten touristischen Angebots – wie etwa Geschäftstourismus, Einkaufstourismus, Sozialtourismus, Ökotourismus und Sporttourismus – größere Aufmerksamkeit beizumessen, und fordert im Kontext des globalen Wettbewerbs mehr unterstützende Maßnahmen zur Förderung des europäischen Tourismus in diesen Bereichen;

13. erinnert an die außerordentlichen Folgen des Ausbruchs des Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 für Luftverkehrsunternehmen und die Luftfahrtindustrie, die über Wochen schwerwiegende Verluste hinnehmen mussten, und betont die Bedeutung zügiger Entscheidungen seitens der EU und des Systems für das Flugverkehrsmanagement (ATM) in ähnlichen Situationen, um einen angemessenen und reibungslosen Flugverkehr sicherzustellen;

14. ist der Auffassung, dass angesichts einer alternden Gesellschaft der Gesundheits- und Wellnesstourismus das größte Potenzial für ein signifikantes Wachstum in der Zukunft hat; ist der Ansicht, dass in diesem Bereich ein europäisches Zertifizierungssystem mit Qualitätsstandards und ‑kontrollen wie etwa ein „Blaues‑Kreuz-System“ für Gesundheits‑ und Wellnesseinrichtungen, z. B. in Hotels, die Behandlungen wie Gesundheitschecks anbieten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Gesundheitstourismusbranche erheblich verbessern würde; schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Bädertourismus weiter auszubauen, um daraus ein europäisches Spezialgebiet zu machen;

15. betont, dass bei der Ausarbeitung einer europäischen Fremdenverkehrspolitik die Bedeutung der lokalen Behörden und Unternehmen, insbesondere der KMU, weitgehend anerkannt werden sollte; ist der Ansicht, dass der legislative und steuerrechtliche Rahmen in diesem Bereich unternehmensfreundlicher werden und den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen und Arbeitnehmer in der Tourismusbranche Rechnung tragen sollte, wie etwa flexible Arbeitszeitregelungen, die den Arbeitnehmerrechten entsprechen;

16. hebt hervor, dass die Regionen in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete aufgrund ihrer geografischen Lage Aushängeschilder der Europäischen Union in der Welt sind und hervorragend zu einigen von der Kommission vorgeschlagenen Optionen passen, wie etwa der Entwicklung eines Nebensaisontourismus für die Bürger der EU; unterstreicht, dass die Regionen in äußerster Randlage auch den Bürgern benachbarter Länder wie der Vereinigten Staaten, Kanadas und der BRIC-Staaten, insbesondere Brasiliens, die Möglichkeit bieten, die Besonderheiten des Reisens auf EU‑Territorium zu entdecken, das sichere Verkehrswege und medizinische Einrichtungen mit einer qualitativ hochwertigen Hotellerie und Gastronomie verbindet;

17. erinnert daran, dass es sich um einen Sektor handelt, der über 5 % des BIP der EU erwirtschaftet, und hält es daher für unerlässlich, die Analyse der Auswirkungen der Gemeinschaftsvorschriften auf die Tourismuswirtschaft auszuweiten;

18. ist der Auffassung, dass die Vorschriften über die Einstufung von Hotels nach in ganz Europa einheitlichen Standards und Bewertungskriterien harmonisiert werden sollten;

19. fordert die Kommission auf, einen europäischen Rechtsrahmen für die Sicherheit und die Zugänglichkeit von Dienstleistungen im Fremdenverkehrssektor einzuführen; weist auf die enge Verknüpfung zwischen der Entwicklung des Tourismus und der Verkehrsinfrastruktur hin; weist ferner darauf hin, dass ein Drittel der an SOLVIT übermittelten Verbraucherbeschwerden die Passagierrechte betrifft, und fordert die Kommission daher auf, die Durchsetzung von Verbraucher- und Passagierrechten zu verbessern; bedauert insbesondere, dass Unfälle im Straßenverkehr die häufigste Ursache für den Tod von Reisenden darstellen; fordert daher harmonisierte Verkehrsvorschriften und Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel harmonisierte Vorschriften für Kreisverkehre;

20. schlägt vor, die Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung auf dem Gebiet des Tourismus zu prüfen, um aus dem Mittelmeerraum einen einheitlichen statistischen Raum zu machen, Analysen zu erstellen, die den Unternehmen und öffentlichen Stellen als Richtschnur für ihre Entscheidungsfindung dienen, Reiseziele zu bewerben und Ausbildungszentren für Tourismusberufe zu vernetzen;

21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die für den Tourismus bestimmten EU‑Finanzmittel effizient einzusetzen, um einerseits zu gewährleisten, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der im Bereich Tourismus tätigen KMU zu steigern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Herbert Reul, Paul Rübig, Amalia Sartori, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Ioannis A. Tsoukalas, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antonio Cancian, Francesco De Angelis, Françoise Grossetête, Jolanta Emilia Hibner, Gunnar Hökmark, Mario Pirillo, Catherine Trautmann

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (10.3.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus
(2010/2206(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Salvatore Caronna

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert daran, dass Artikel 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der EU neue Zuständigkeiten im Tourismusbereich überträgt, mit denen insbesondere die Maßnahmen der Mitgliedstaaten – unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips – im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche und ihres Potenzials für ein dynamisches und nachhaltiges Wachstum ergänzt werden; betont, wie wichtig die Entwicklung der Tourismusbranche für die Untermauerung der regionalen Dimension innerhalb der EU und für die Stärkung des Gefühls einer europäischen Bürgerschaft ist;

2.  weist darauf hin, dass die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes zu ihren Prioritäten zählt, weil diese Möglichkeiten für die Entwicklung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus – mit Blick auf die Schaffung von Mehrwert – bieten; betont, wie wichtig ein integrierter und kohärenter Ansatz ist, der Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze schafft und dazu beiträgt, Europa zu einem beliebten Reiseziel für Besucher aus der EU und aus Drittländern zu machen und damit Europas außerordentlichen kulturellen Reichtum, der in den von der UNESCO als Kulturerbe eingestuften Stätten zum Ausdruck kommt, und seinen unermesslichen Naturreichtum an den in der EU bestehenden Stätten des Netzes Natura 2000 zur Geltung bringen; fordert in diesem Zusammenhang auch für die nächste Förderperiode ein eindeutiges Bekenntnis zur verstärkten Förderung des Tourismus durch die Kohäsionspolitik;

3.  unterstreicht, dass der Tourismus konkrete Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in allen Mitgliedstaaten hat; betont ferner, dass der Tourismus für einige Regionen der Europäischen Union – beispielsweise Inseln, Bergregionen, entlegene Grenzstädte, dünn besiedelte Regionen, ländliche Gebiete und Regionen in äußerster Randlage –, die einen Entwicklungsrückstand aufweisen, die Haupteinnahmequelle darstellt oder darstellen könnte und direkte Auswirkungen auf das Wachstum anderer Branchen hat, und weist deshalb darauf hin, dass der Tourismus keinesfalls von der Kohäsionspolitik abgekoppelt werden darf; betont, dass der Tourismus in diesem Zusammenhang insbesondere in den von Bevölkerungsrückgang oder Entvölkerung betroffenen Regionen eine Möglichkeit zur Wiederbelebung der Wirtschaft darstellen könnte; ist der Ansicht, dass ihre Zugänglichkeit, insbesondere mittels Ausweitung der Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf diese Regionen, Berücksichtigung finden muss;

4.  betont die Notwendigkeit einer aktiven Wettbewerbspolitik, die den Trend zur Konzentration der Branche und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen überwacht;

5.  weist darauf hin, dass das kulturelle Erbe sowie die Vielfalt der Regionen und Sprachen in Europa auf dem weltweiten Tourismusmarkt wesentliche komparative Vorteile darstellen; fordert, dass diesen Faktoren bei wirtschaftlichen Analysen des Tourismussektors gebührende Beachtung geschenkt wird, besonders bei der Zuweisung von Mitteln zur Erhaltung und Aufwertung von Reisezielen von kultureller Bedeutung;

6.  betont, dass die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und die Erhaltung jeder touristischen Tätigkeit darstellt; fordert die Kommission dringend auf, – gegebenenfalls nach der Einleitung einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung sowie unter Berücksichtigung der bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten – ein „europäisches Siegel“ zu entwickeln, mit dem Erzeugnisse und Dienstleistungen von herausragender Qualität erkennbar gemacht werden, und gleichzeitig das Image Europas auf der Welt zu stärken und dabei diese Initiative mit dem „Europäischen Kulturerbe-Siegel“ und den UNESCO-Stätten zu koordinieren;

7.  ersucht die Kommission, die Aufnahme volkstümlicher Bräuche aus den Mitgliedstaaten, einschließlich kulinarischer Traditionen, in die Weltkulturerbeliste zu unterstützen, damit sie künftigen Generationen erhalten bleiben, und eine europäische Strategie zur Förderung volkstümlicher Bräuche auf europäischer und internationaler Ebene auszuarbeiten;

8.  betont erneut, dass die Entwicklung nachhaltiger und den Grundsätzen der sozialen Verantwortung entsprechender Formen des Tourismus dem lokalen Gewerbe eine dauerhafte Einkommensquelle und ein Mittel zur Förderung stabiler Beschäftigung bietet und es gleichzeitig möglich macht, die Landschaft und das kulturelle, künstlerische, historische und soziale Erbe jeder Region zu schützen und aufzuwerten, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die Natura 2000 bietet; befürwortet daher die Nutzung von Synergien zwischen der Förderung des Tourismusgewerbes und allen regionalen Besonderheiten, die zur Belebung der lokalen und regionalen Wirtschaft beitragen können; begrüßt die Initiative der Kommission, eine Strategie für einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus auszuarbeiten, und hofft, dass spezifische Strategien auch in Bezug auf Insel-, Berg- und andere sensible Regionen durchgeführt werden;

9.  ist der Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung des Tourismus so gestaltet werden sollte, dass sein natürlicher, kultureller und historischer Wert in der Gegenwart anerkannt wird, aber auch künftigen Generationen erhalten bleibt;

10. unterstreicht die wesentliche Rolle, die der EFRE und der ELER im Hinblick auf die Entwicklung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raums und die Diversifizierung der Wirtschaftsaktivitäten spielen können;

11. betont die Rolle des Sports bei der Förderung des Tourismus und begrüßt Initiativen wie das Projekt „Wassersport im Atlantischen Raum“; verweist darauf, dass Sport sowohl eine kulturelle als auch eine aktive Freizeitbeschäftigung ist, die für Touristen ein Anreiz sein kann, auch in abgelegene Regionen der EU zu reisen;

12. begrüßt den Vorschlag der Kommission, Maßnahmen zur Unterstützung des Tourismus in vier Bereiche einzuteilen; ist aber der Ansicht, dass die Entwicklung eines neuen politischen Rahmens für den europäischen Tourismus einen integrierten Ansatz in engem Zusammenhang mit den Besonderheiten jeder Region und eine wirksame Koordinierung der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Maßnahmen erfordert, die geeignet ist, die Synergien zu nutzen, die zwischen den verschiedenen Gewerben, die sich direkt oder indirekt auf den Tourismus auswirken, entstanden sind, wobei der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werden muss; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die zuständigen regionalen und lokalen Behörden ab einem sehr frühen Stadium in die Verhandlungen einzubinden;

13. ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden, die Entwicklung von integrierten Netzen und Projekten im Bereich des Tourismus, die – um eine unkoordinierte Entwicklung zu verhindern – sämtliche Infrastrukturaspekte einschließen, zu fördern und zu unterstützen und die Schaffung von Partnerschaften im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren voranzutreiben; ruft zu einer aktiven Beteiligung seitens der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften gemäß dem Subsidiaritäts- und dem Partnerschaftsprinzip auf; unterstreicht, dass konkrete Initiativen zur Förderung von Innovationen und zur Entwicklung neuer Informationstechnologien und Kommunikationskanäle durchgeführt werden müssen; fordert Initiativen, die darauf abzielen, die finanziellen Steuerungssysteme angemessen zu nutzen, den elektronischen Handel zu fördern und die im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernisse, die seiner Entwicklung im Wege stehen, zu beseitigen; fordert, dass die Bestimmungen vereinfacht werden, damit die Akteure im Tourismusbereich – vor allem kleine und mittlere Unternehmen, selbständig Erwerbstätige und die Kultur- und Kreativwirtschaft – erleichterten Zugang zu den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten, insbesondere Mikrokrediten, erhalten;

14. erachtet es für notwendig, eine europäische Maßnahme zum Schutz der Rechte von Touristen und ihrer Sicherheit einzuführen;

15. betont, wie wichtig es ist, die Vielfalt des touristischen Angebots, das Europa bietet, anhand wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Kriterien und Kriterien, die den territorialen Zusammenhalt betreffen, zu schützen und aufzuwerten;

16. betont die besondere Schutzbedürftigkeit der Küstenregionen, Inseln, Regionen in äußerster Randlage und Bergregionen, deren Wirtschaft oftmals vom Tourismus abhängig ist, gegenüber den Umweltauswirkungen des Tourismus sowie der globalen Herausforderung des Klimawandels, die im neuen Rahmen für den Tourismus ebenfalls berücksichtigt werden sollten; unterstreicht daher, dass die in diesen Regionen getätigten Investitionen nachhaltig sein müssen;

17. erachtet es als notwendig, die Auswirkungen des saisonalen Tourismus durch eine Diversifizierung und Spezialisierung des touristischen Angebots auszugleichen, und jede Art von nachhaltigem ganzjährigen Tourismus, Reiserouten, ökologischen und sozialen Tourismus zu unterstützen, die insbesondere Schulkinder, junge Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität und ältere Menschen, die einen Markt mit riesigem Wachstumspotential darstellen, als Zielgruppe haben; begrüßt die positiven Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahme Calypso und fordert die Kommission auf, die Arbeiten im Hinblick auf deren künftige Weiterentwickelung fortzusetzen und die Schaffung eines Mechanismus zur Förderung des touristischen Austausches zwischen den Mitgliedstaaten in der Nebensaison für Senioren, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen zu unterstützen;

18. fordert die Kommission auf, einen strategischen Plan zu entwickeln, um mithilfe von Abkommen über Zusammenarbeit, Tourismusförderung und eine Politik erleichterter Bearbeitung von Touristenvisa Reisende aus den Schwellenländern, insbesondere aus Brasilien, Russland, Indien und China, anzuziehen; vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen der EU zur Förderung des Tourismus für Europa als globales Reiseziel werben müssen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ergänzen müssen und nicht einzelne europäische Reiseziele gegenüber anderen begünstigen dürfen;

19. begrüßt die Überlegungen der Kommission hinsichtlich der sozio-ökonomischen und der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Tourismusbranche und unterstützt Anstrengungen zur Erreichung einer höheren Wettbewerbsfähigkeit, wobei gleichzeitig auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen (Energie, Wasser, Rohstoffe etc.) zu achten ist;

20. weist darauf hin, dass die Mobilität und die Anbindung der Regionen, insbesondere der am schwersten zugänglichen, sichergestellt werden müssen, um der Tourismuspolitik in allen Regionen der Europäischen Union zu wirklichem Erfolg zu verhelfen;

21. fordert, dass größeres Augenmerk auf die Qualität der Beschäftigung in der Tourismusbranche gelegt wird, wobei die spezialisierte Aus- und Weiterbildung mit Schwerpunkt Sprache und Technologie, die Unterstützung von KMU und Unternehmertum, insbesondere unter Frauen und jungen Menschen, die Mobilität der Arbeitskräfte und faire Bezahlung sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Verhinderung von Ausbeutung im Mittelpunkt stehen sollten; ermuntert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden, die Instrumente, die der Europäische Sozialfonds und andere Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der beruflichen Bildung anbieten, zu nutzen; hebt hervor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Ungleichgewichte auf den regionalen Arbeitsmärkten zu vermeiden, die infolge saisongebundener Tätigkeiten in der Tourismusbranche entstehen;

22. betont, dass die Tourismusbranche das volle Potenzial grenzüberschreitender Investitionen in wettbewerbsfähige Cluster an den Binnen- wie auch an den Außengrenzen der Europäischen Union besser nutzen sollte;

23. ersucht die Mitgliedstaaten, die Bestimmungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, um die europäischen Finanzierungsinstrumente, die für die laufende Finanzplanung zur Verfügung stehen, optimal zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und der Tourismusdestinationen auszubauen; fordert nachdrücklich, dass der Beitrag, den der Tourismus zur Wiederherstellung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Gleichgewichts leistet, im Rahmen der Überprüfung der Kohäsionspolitik und im Lichte der neuen Zuständigkeiten, die der Vertrag der EU im Tourismusbereich überträgt, stärker hervorgehoben wird; hofft ferner, dass die Erbringung von wettbewerbsfähigen Dienstleistungen von herausragendem Niveau und höchster Qualität und die Nachhaltigkeit die Voraussetzung dafür sind, dass EU-Mittel für den Tourismusbereich bereitgestellt werden; fordert, in die nächste Finanzielle Vorausschau und die Strukturfondsverordnungen die Umwandlung von touristischen Gebieten, die von Niedergang betroffen sind, als Priorität einzubeziehen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten;

24. vertritt die Auffassung, dass eine bessere Koordinierung zwischen allen Beteiligten, einschließlich der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden, sowie eine höhere Komplementarität der Maßnahmen und finanziellen Mittel aus den Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eine integriertere und nachhaltigere Entwicklung des Tourismussektors fördern und dazu beitragen wird, sein volles Potenzial auszuschöpfen;

25. weist darauf hin, dass es für die Tourismusbranche wichtig ist, über angemessene Infrastrukturen zu verfügen, und fordert in diesem Sinne, dass die Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze, insbesondere der Hochgeschwindigkeitsseewege, vorangetrieben wird;

26. fordert Regionen mit ungenutztem touristischen Potenzial auf, Beispiele bewährter Verfahren aus der Tourismusbranche innerhalb und außerhalb der EU zu berücksichtigen, mit denen im letzten Jahrzehnt der Fremdenverkehr erheblich ausgebaut wurde;

27. regt an, eine EU-Online-Plattform für den Tourismus einzurichten, um das lokale und regionale Tourismuspotenzial so wirksam wie möglich zu fördern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Charalampos Angourakis, Jean-Paul Besset, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Karima Delli, Karin Kadenbach, Andrey Kovatchev, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Patrice Tirolien, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Stanimir Ilchev

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (1.3.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

zu dem Thema: „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den Tourismus in Europa“
(2010/2206(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Rareş-Lucian Niculescu

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt es, dass die Kommission den Wert des Beitrags des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum in Europa anerkennt, und betont, dass die durch diesen Fonds geförderten Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013, ausgestattet mit ausreichenden Finanzmitteln und entsprechend den gesteckten Zielen, fortgesetzt werden müssen; bekräftigt seine Forderung nach Vereinfachung und Entbürokratisierung der GAP, deren fester Bestandteil der ELER ist;

2.  macht darauf aufmerksam, dass künftige Maßnahmen zur Förderung des Tourismus im ländlichen Raum und des Agrotourismus voll und ganz in Einklang mit den künftigen Zielen, Strategien und Instrumenten der GAP im Bereich der ländlichen Entwicklung, insbesondere denjenigen in Bezug auf die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Erhaltung von Flächen und Landschaftspflege, biologische Vielfalt und Forstwirtschaft sowie Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes, stehen müssen;

3.  macht darauf aufmerksam, dass sich der Klimawandel auf die Gebiete Europas auswirkt und Folgen für die Tourismusbranche hat; regt in diesem Zusammenhang an, eine Qualitätscharta zur Förderung des nachhaltigen Tourismus in den durch den Klimawandel gefährdeten Gebieten auszuarbeiten, um bewährte Verfahren in den Bereichen Infrastruktur und Tourismusdienstleistungen zu fördern;

4.  ist der Auffassung, dass die Finanzierung der Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum und des Agrotourismus in der EU voll und ganz gerechtfertigt ist, da diese Sektoren mehr als 500 000 Beherbungsbetriebe und rund 6 500 000 Betten umfassen, von denen 15-20 % auf agrotouristische Unterkünfte entfallen; weist darauf hin, dass diese Sektoren in den letzten 10-15 Jahren hinsichtlich Angebot und Nachfrage eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 10-15 % aufwiesen, während die durchschnittliche Wachstumsrate der Tourismusbranche im Allgemeinen bei 4-5 % lag;

5.  ist der Ansicht, dass die künftigen Programme zur Förderung der ländlichen und regionalen Entwicklung den Tourismussektor effizient unterstützen sollten; ist ferner der Auffassung, dass der Förderung des Wissenstransfers und des grenzüberschreitenden Austauschs bewährter Verfahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, wobei auf den Arbeiten bestehender europäischer Netzwerke wie NECSTouR aufzubauen ist;

6.  betont, dass durch den Tourismus im ländlichen Raum und den Agrotourismus ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und zur Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum sowie zur Herstellung des territorialen Gleichgewichts geleistet wird, weil dadurch insbesondere für Jugendliche und Frauen neue Beschäftigungsmöglichkeiten – zusätzlich zu den traditionellen Tätigkeiten im Primärsektor – geschaffen werden, die, wie im Fall des Agrotourismus, diese Tätigkeiten mitunter sogar stärken und auf diese Weise der Entvölkerung des ländlichen Raums durch die Schaffung von Arbeitsplätzen entgegenwirken; stellt fest, dass sie darüber hinaus zur Bewahrung und zur Kenntnis der kulturellen Identität und der traditionellen Bräuche sowie traditioneller Lebensmittel beitragen; fordert außerdem, dass größeres Augenmerk auf die Qualität der Beschäftigung in diesem Sektor gelegt wird;

7.  betont, dass Tourismus stets auf die Landschaft und die Umwelt Rücksicht nehmen muss; weist außerdem darauf hin, dass ein ausgewogenes und harmonisches Verhältnis zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen, wirtschaftlicher Tätigkeit und der Umwelt angestrebt werden sollte, wie es im Europäischen Landschaftsübereinkommen festgelegt ist;

8.  weist darauf hin, dass der Tourismus im ländlichen Raum und der Agrotourismus einen eigenen Wirtschaftssektor bilden, der aufgrund seiner wichtigsten Merkmale nicht ausgelagert werden kann und, anders als andere Tourismusmodelle in Europa, wie etwa der Küstentourismus, nicht in so hohem Maße saisonabhängig ist, weshalb mit dem Ausbau dieses Sektors auch der Grundstock für neue, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze gelegt wird;

9.  betont, dass der Tourismus im ländlichen Raum und der Agrotourismus wichtig sind, um der Saisonabhängigkeit des Tourismus, insbesondere in den entlegensten Regionen, entgegenzuwirken; hält es deshalb für notwendig, der Zugänglichkeit dieser Regionen Rechnung zu tragen, indem die Möglichkeiten zur Ausdehnung der europäischen Verkehrsnetze erkundet werden;

10. hebt außerdem hervor, dass der Tourismus im ländlichen Raum und der Agrotourismus besondere Aufmerksamkeit erfordern, weil sie im Vergleich zu anderen Tourismusbranchen spezifische zusätzliche Schwachstellen aufweisen, beispielsweise müssen die Infrastrukturen im ländlichen Raum sowie das Verkehrsnetz, das sie mit den städtischen Zentren verbindet, der begrenzte Zugang zu Krediten für den Ausbau touristischer Aktivitäten und das unzureichend strukturierte und nicht an den Markt angebundene Angebot verbessert werden;

11. betont, dass Ausbildung und Innovation als Pfeiler einer besseren Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus im ländlichen Raum und des Agrotourismus gefördert werden müssen; macht darauf aufmerksam, dass die in diesem Bereich tätigen Unternehmen größtenteils Kleinstunternehmen sind, die bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und Jugendliche eine sehr wichtige Rolle spielen, und dass die Instrumente zur Verbesserung der Qualifikation des Personals daher auf weitere Wirtschaftstätigkeiten im ländlichen Raum angewandt werden können;

12. betont die wichtige Rolle, die der Tourismus im ländlichen Raum und der Agrotourismus in direktem Zusammenhang mit der Versorgungskette für Lebensmittel aus der Region und andere hochwertige Erzeugnisse unterschiedlicher Qualitätsstufen (aus ökologischer Landwirtschaft, geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) usw.) spielen, womit ein System entsteht, das die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse vor Ort gewährleistet;

13  ist der Auffassung, dass die Vermarktungskapazitäten der Landwirte und ihr Zugang zu lokalen Märkten verbessert werden müssen, und dass Gastronomieunternehmen die lokalen Erzeugnisse, die sie benötigen, dadurch leichter kaufen können;

14. betont, dass die Bürger in der Union und in Drittländern besser darüber informiert werden müssen, welche Möglichkeiten der Tourismus im ländlichen Raum bietet, beispielsweise dadurch, dass der Tourismus im ländlichen Raum auf dem Gemeinschaftsportal visiteurope.com stärker beworben wird; schlägt außerdem vor, das Tourismusangebot und das Netz Natura 2000 besser miteinander zu verknüpfen, um die Bemühungen um den Schutz und die Erhaltung dieser Gebiete stärker ins Blickfeld zu rücken und deren Entwicklung noch stärker zu fördern;

15. fordert die Kommission auf, die Schaffung von Ausbildungsmaßnahmen zu fördern, die darauf gerichtet sind, die beruflichen Fähigkeiten der Landwirte im Tourismussektor zu nutzen, um die wirtschaftliche Diversifizierung in ländlichen Gebieten voranzutreiben;

16. weist darauf hin, dass jeder sechste EU-Bürger ein Mensch mit Behinderung ist und deshalb Formen des Tourismus im ländlichen Raum und des Agrotourismus gefördert werden müssen, die für Menschen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität geeignet und zugänglich sind;

17. erkennt die Bedeutung der von der Kommission vorgeschlagenen Plattform „IKT und Tourismus“ an, betont jedoch, dass alles getan werden sollte, um den ländlichen Raum mit moderner IT-Infrastruktur (z. B. Bereitstellung von Breitband-Internetverbindungen) auszustatten, um alle für den Austausch bewährter Verfahren notwendigen Informationen zusammenzutragen und ins Netz zu stellen, und um entsprechende Schulungen zu deren Nutzung anzubieten sowie – beispielsweise im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – mehrsprachige IT-Ressourcen zu entwickeln, die den internationalen Tourismus fördern könnten;

18. bedauert, dass es keine offiziellen Statistiken zum Tourismus im ländlichen Raum und zum Agrotourismus gibt und dass die einzigen vorhandenen Daten auf Schätzungen basieren; begrüßt die ins Auge gefassten Maßnahmen, um die sozioökonomische Wissensgrundlage im Bereich des Tourismus zu konsolidieren, wobei ein zusätzlicher finanzieller und bürokratischer Aufwand weitestgehend vermieden werden sollte;

19. bestärkt die Kommission darin, den Tourismus im ländlichen Raum und den Agrotourismus ganzjährig zu fördern; schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Initiative CALYPSO auch nach 2011 fortzuführen und dem Tourismus im ländlichen Raum und dem Agrotourismus im Rahmen der aufgelegten Programme mehr Aufmerksamkeit zu schenken, indem nützliche Synergieeffekte mit anderen Formen des Tourismus in der Nähe von ländlichen Gebieten geschaffen werden (u. a. etwa Sport-, Bade-, Kultur- und Religionstourismus); fordert die Kommission auf, dem Tourismus im ländlichen Raum und dem Agrotourismus im Rahmen aller makroregionalen Strategien der EU besondere Aufmerksamkeit zu schenken, z. B. im Rahmen der Donau-Strategie, die die ärmsten Regionen in der Europäischen Union umfasst;

20. legt der Kommission nahe, Vorschriften für die Festlegung einheitlicher Kriterien zur Bewertung der Qualität im Bereich des Tourismus im ländlichen Raum und des Agrotourismus festzulegen, wie sie im Falle des traditionellen Hotelgewerbes bestehen, wo die verschiedenen Qualitätszeichen auf der Grundlage einer Reihe strenger Kriterien vergeben werden, um eine Wertminderung der betreffenden Qualitätszeichen zu verhindern;

21.  schlägt in Anbetracht des Erfolgs der Initiativen „Europäische Kulturhauptstädte“ und „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ eine ähnliche Initiative zur Entwicklung eines europäischen Siegels für ländliche Gebiete von touristischem Interesse vor; weist darauf hin, dass einem europäischen Siegel objektive Bewertungskriterien zugrunde liegen sowie bereits bestehende nationale Gütezeichen weiterhin Bestand haben müssen und die erforderliche Transparenz für den Verbraucher gewährleistet sein muss; fordert, dass dieses Siegel freiwillig sein sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, George Lyon, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Giovanni La Via

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (3.2.2011)

für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

zu Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus
(2010/2206(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Hella Ranner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Sportreisen immer beliebter werden, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, solche Formen des Tourismus zu unterstützen, indem sie mehr Flexibilität zeigen, sich an die im Zuge des demografischen Wandels entstandenen neuen Verbraucherkategorien anpassen und neue Formen des Tourismus berücksichtigen, die an den Erwartungen der Verbraucher ausgerichtet sind;

2.  verweist darauf, dass der Kulturtourismus das größte Segment des Tourismus in Europa darstellt und sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt, indem er sich auch auf weniger bedeutende Zentren und historisch-kulturelle Reise- und Naturwanderwege ausgedehnt hat, die Menschen auf der Suche nach Erkenntnis, nach interkulturellem Dialog, nach Natur und Kultur anziehen, und sich nicht mehr nur auf die großen historischen Städte oder Urlaubsorte bzw. auf Großveranstaltungen und bedeutende Ausstellungen beschränkt;

3.  ist der Auffassung, dass der Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Form einer behindertengerechten Gestaltung von Gebäuden und der Schulung des Personals in diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte;

4.  unterstreicht die Bedeutung von Initiativen auf dem Gebiet eines solidarischen und nachhaltigen Tourismus als ein Mittel, um den Freizeitsektor zur Förderung des fairen Handels, der Solidarität und der umweltfreundlichen Entwicklung zu nutzen;

5.  fordert die Kommission daher im Einklang mit den neuen, aus dem Vertrag von Lissabon hervorgehenden Befugnissen auf, die kulturelle Dimension des europäischen Tourismus hervorzuheben, um die wirtschaftliche, soziale, territoriale, landschaftliche und umweltbezogene Nachhaltigkeit zu fördern;

6.  verweist auf die wichtige Arbeit öffentlicher, insbesondere regionaler Einrichtungen und Vereine, die darum bemüht sind, möglichst vielen Menschen, einschließlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen und junger Menschen, den Zugang zu Freizeitangeboten (Ferienlagern und Freizeitzentren, sportlichen und kulturellen Aktivitäten usw.) zu ermöglichen, und denen das Miteinander verschiedener sozialer Gruppen ein dauerhaftes Anliegen ist;

7.  betont die Notwendigkeit, die Qualität von Bildungsangeboten über die Nutzung von Programmen für lebenslanges Lernen, die besonders Maßnahmen zur Förderung von Mobilität vorsehen (z.B. Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci, vorbereitende Pilotprojekte wie Erasmus für Unternehmer, Grundtvig), zu steigern; hält es ferner für notwendig, die Fortbildung, Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten sowie die beruflichen Perspektiven von Personal in Tourismusunternehmen im Rahmen von Programmen zur Förderung des lebenslangen Lernens zu verbessern;

8.  betont die Notwendigkeit, die internationale Mobilität von Studenten der Fach- und Hochschulen im Bereich des Tourismus zu fördern, damit die Studenten bewährte Verfahren lernen und austauschen sowie praktische Erfahrungen erwerben können, während sie gleichzeitig ihre Sprachkenntnisse ausbauen;

9.  ist besorgt über die zunehmende Vereinheitlichung von Kultur und Sprache; betont deshalb die Bedeutung von Vielfalt im Bereich von Kultur, Sprachen und Traditionen;

10. verweist auf die Vorzüge eines „dualen” Ausbildungssystems in der Tourismusbranche und darauf, wie wichtig es ist, praktische Erfahrungen mit dem Studium an einer Berufsschule und/oder Hochschule zu kombinieren, da so sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten verbessert werden können;

11. erinnert daran, dass das kulturelle Erbe und die Sprachenvielfalt Europas einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil auf dem weltweiten Tourismusmarkt darstellen und fordert, dass diesen Faktoren bei wirtschaftlichen Untersuchungen der Tourismusbranche gebührende Beachtung geschenkt wird, insbesondere bei der Zuweisung von Mitteln zur Erhaltung und Aufwertung von Reisezielen von kultureller Bedeutung;

12. hält Initiativen der Europäischen Union wie die „Kulturhauptstadt Europas”, das europäische Kulturerbe-Siegel und den „Iron Curtain Trail“ (Radweg entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs), die zusammen mit Vorhaben im Rahmen des Projekts „Kulturwege“ des Europarats (wie dem Jakobsweg, der „Via Francigena“ oder einer der anderen anerkannten Routen) und im Rahmen des Europäischen Instituts für Kulturwege zu bedeutenden Synergieeffekten führen müssen, für notwendig, um das Europäische Kulturerbe, zeitgenössische Kreativität und Nachhaltigkeit im Kulturtourismus zu fördern, neue Verbraucher anzusprechen und entlegene und weniger bekannte Regionen zu unterstützen; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Bezugnahme auf die traditionelle, regionale Kultur und Maßnahmen zum Erhalt des traditionellen Stadt- und Landschaftsbildes; begrüßt Programme wie EDEN und NECSTouR aufgrund ihres Potenzials, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern;

13. betont den kulturellen und touristischen Wert des Pogramms der „Europäischen Kulturwege“ hinsichtlich der Förderung des gemeinsamen europäischen Kulturerbes, und fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit dem Europarat in diesem Bereich zu intensivieren und die dafür erforderlichen Mittel vorzusehen;

14. fordert die Europäische Kommission auf, die Auswirkungen des EU-Programms „Kulturhauptstädte Europas“ auf den Tourismus zu überprüfen und dem Europäischen Parlament mitzuteilen, ob die Governance-Modelle, die Modalitäten der Finanzierung und die Verfahren zur Einbeziehung von Kultureinrichtungen und -verbänden dahingehend überprüft werden sollten, dass in dauerhafte und nachhaltige Prozesse und Partnerschaften investiert wird;

15. verweist auf die große Bedeutung, die dem Sport bei der Förderung des Tourismus insofern zukommt, als dass sowohl Zuschauer als auch Teilnehmer zu Sportveranstaltungen anreisen, und fordert die Schaffung besonderer Maßnahmen, um den Sporttourismus zu fördern und zu unterstützen;

16. verweist außerdem auf die Rolle der europäischen Reisewege, wie der „Kulturwege des Europarates“, die sich auf spezifische Themen oder historische Routen konzentrieren, sowohl die üblichen als auch wenig bekannte kulturelle Inhalte bieten und die Auseinandersetzung mit diesen Inhalten sowie eine kreative und individuelle Annäherung fördern; vertritt die Auffassung, dass solche Reiserouten selbst als Kulturgut betrachtet werden können, das eine wichtige Rolle bei der Vernetzung von Branchenvertretern und Verbänden aus mehreren Mitgliedstaaten spielt, die bei Werbe- und Managementinitiativen zusammenarbeiten, um die Kulturen Europas, das gegenseitige Verständnis und ein friedliches Zusammenleben, den Tourismus, die Mobilität von Branchenvertretern, Wanderern und Künstlern, die Kenntnis regionaler Traditionen und Potenziale sowie den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu fördern;

17. fordert gleichzeitig eine effiziente Weiterführung, Verwaltung und Vernetzung bestehender EU-Programme, die Bereitstellung ausreichender Mittel, damit sie ihr volles Potential entfalten können, sowie die Förderung eines integrierten Ansatzes im Bereich des Tourismus;

18. weist darauf hin, dass der Kulturtourismus einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschafts- und Beschäftigungskrise leisten kann, da er die Kompetenzen und das Potenzial der jeweiligen Region nutzt und die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie kleiner Ortschaften fördert, indem er für eine Verteilung der Nachfrage nach Unterkünften auf das ganze Jahr und auf verschiedene Ebenen sorgt, das kulturelle und landschaftliche Erbe sowie Mobilität fördert, regionalen kulinarischen und önologischen Traditionen Auftrieb verleiht und hochwertige Reiserouten schafft;

19. betont die Rolle des Sports bei der Förderung des Tourismus und begrüßt Initiativen wie das Projekt „Wassersport im Atlantischen Raum“; verweist darauf, dass Sport sowohl eine kulturelle als auch eine aktive Freizeitbeschäftigung ist, die für Touristen ein Anreiz sein kann, auch in abgelegene Regionen der EU zu reisen;

20. ist der Auffassung, dass die Organisation von kunsthandwerklichen und kulturellen Veranstaltungen sowie von Sportveranstaltungen die Mobilität fördert und Touristen anzieht;

21. fordert, dass der interkulturelle Dialog als einen Faktor der sozio-kulturellen Entwicklung sowohl städtischer als auch ländlicher Gebiete angesehen wird, und verweist nachdrücklich auf das kreative Potenzial kultureller Vielfalt und der darauf ausgerichteten Programme (z. B. das gemeinsame Programm „Interkulturelle Städte“ der Europäischen Kommission und des Europarates) als Triebkraft für Unternehmen und Innovationen, nicht zuletzt in der Tourismusbranche;

22. weist darauf hin, dass www.visiteurope.com eine Plattform ist, die weiter ausgestaltet werden sollte, um die Wahrnehmung Europas und seines Kulturerbes zu stärken, indem für Touristen bestimmte Informationen in einer möglichst großen Zahl von EU‑Amtssprachen und den wichtigsten weltweit gesprochenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden; betont, dass diese Plattform eines der zentralen Foren sein sollte, über die andere Programme und Maßnahmen miteinander verknüpft werden;

23. verweist auf das strukturelle Problem der Saisonabhängigkeit des europäischen Tourismussektors; hebt den Beitrag hervor, den Kultur- und Bildungstourismus dadurch leisten können, dass sie die Tourismussaison verlängern und die nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen der Saisonabhängigkeit verringern; begrüßt in diesem Sinne die Vorbereitende Aktion der Kommission im Rahmen ihres Programms CALYPSO zur Förderung des sozialen Tourismus und Verringerung der Saisonabhängigkeit;

24. fordert die Europäische Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, althergebrachte und innovative Kompetenzen in den Bereichen Tourismus, Beherbergung und Regionalförderung im Rahmen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) anzuerkennen;

25. betont die Notwendigkeit einer genauen Identifizierung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, z. B. ältere Menschen, junge Menschen und Familien, um ihnen Dienstleistungen und Aktivitäten anbieten zu können, die genau auf sie zugeschnitten sind;

26. begrüßt die vorgeschlagene Maßnahme zum Informationsaustausch, die auf eine bessere Koordinierung der Schulferien abzielt;

27. fordert, dass im Zusammenhang mit der Nutzung der europäischen Strukturfonds im Zeitraum 2010-2017 ausdrücklicher auf die Förderung der Kultur- und Reisewege sowie deren Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten als einem Mittel zur Unterstützung einer hochwertigen territorialen Entwicklung Bezug genommen wird;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Sporttourismus zu unterstützen und die Fördermittel für Strecken wie die europäischen Gebirgswanderwege oder Radwege, die mehrere europäische Regionen miteinander verbinden, oder für andere Initiativen zur Förderung der Mobilität, körperlicher Betätigung und einer gesunden Lebensweise aufzustocken;

29. ist der Ansicht, dass der Kulturtourismus, der mitentscheidend dafür ist, dass Europa seinen Rang als Reiseziel Nr. 1 weltweit auch in Zukunft behaupten kann, durch die Organisation und eine angemessene Förderung kultureller Veranstaltungen, wie z. B. Musikfestivals und Kunstausstellungen, unterstützt wird;

30. fordert, dass Initiativen u. a. in den Bereichen Gastronomie, Fotografie, Theater und Kino als neue Möglichkeiten zur Förderung des Kulturtourismus entwickelt und unterstützt werden;

31. vertritt die Ansicht, dass der neue Europäische Auswärtige Dienst wesentlich zur Förderung und Festigung der Stellung Europas als Reiseziel Nr. 1 weltweit beitragen kann.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.1.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdi Cristiano Allam, Maria Badia i Cutchet, Zoltán Bagó, Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Joanna Senyszyn, Timo Soini, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Corneliu Vadim Tudor, Gianni Vattimo, Marie-Christine Vergiat, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Liam Aylward, Dominique Baudis, Ivo Belet, Luigi Berlinguer, Rita Borsellino, Nessa Childers, Knut Fleckenstein, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Oriol Junqueras Vies, Seán Kelly, Timothy Kirkhope, Ryszard Antoni Legutko, Ramona Nicole Mănescu, Hans-Peter Martin, Iosif Matula, Jean-Luc Mélenchon, Francisco José Millán Mon, Elisabeth Morin-Chartier, Paul Nuttall, Georgios Papanikolaou, Bernd Posselt, Hella Ranner, Mitro Repo, Robert Rochefort, Olga Sehnalová, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Alyn Smith, Monika Smolková, Rui Tavares, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Iva Zanicchi

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Antonio Cancian, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Jim Higgins, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Mike Nattrass, Hubert Pirker, David-Maria Sassoli, Vilja Savisaar-Toomast, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Peter van Dalen, Dominique Vlasto, Artur Zasada, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Philip Bradbourn, Frieda Brepoels, Spyros Danellis, Rosa Estaràs Ferragut, Tanja Fajon, Markus Ferber, Dominique Riquet, Laurence J.A.J. Stassen, Ramon Tremosa i Balcells