EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde
15.7.2011 - (14206/2010– C7‑0101/2011 – 2010/0243(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Helmut Scholz
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde
(14206/2010– C7‑0101/2011 – 2010/0243(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (14206/2010),
– in Kenntnis des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (14372/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0101/2011),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0276/2011),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Norwegen profitiert als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zwar vom Binnenmarkt, Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei sind jedoch nach dem Abkommen über den EWR von 1992 vom freien Warenverkehr ausgenommen. Stattdessen sieht Artikel 19 eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen den Vertragsparteien vor. Dazu werden die Vertragsparteien in Abständen von zwei Jahren die Bedingungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen überprüfen und im Rahmen des Abkommens auf präferenzieller, bilateraler oder multilateraler Grundlage und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens über einen weiteren Abbau der Handelshemmnisse aller Art im Agrarsektor beschließen.
Das letzte Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Gemeinschaft auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens trat im Juli 2003 in Kraft. Es umfasste Regelungen für den gegenseitigen Handel mit Käse sowie gegenseitige Zugeständnisse für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Zollkontingenten.
Von März 2008 bis Januar 2010 wurden neue Verhandlungen geführt; Ergebnis dieser Verhandlungen ist der vorliegende Entwurf eines Abkommens, der die nachstehenden Bestimmungen enthält.
Der EU von Norwegen gewährte Zugeständnisse:
Volle zusätzliche Liberalisierung, die rund 20 % der EU-Ausfuhren nach Norwegen oder 250 Millionen Euro ausmacht. Insgesamt werden rund 60% (bezogen auf den Handelswert) des Agrarhandels zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union vollkommen frei sein.
Für empfindlichere Waren wie Fleisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse und Zierpflanzen wird Norwegen einige Zollkontingente oder Zollsenkungen gewähren:
· Neue Zollkontingente im Fleischsektor (600 t für Schweinefleisch, 800 t für Geflügelfleisch und 900 t für Rindfleisch), unter der Voraussetzung, dass diese Mengen in WTO-Kontingente für meistbegünstigte Staaten umgewandelt werden, wenn ein künftiges WTO-Agrarabkommen umgesetzt wird; kleine Kontingente werden für einige Fleischspezialitäten angeboten.
· Zusätzliche Zollkontingente für Käse (2700 t), Getreide (Hartweizen 5000 t, Mais 10 000 t, Roggen 1000 t), Obst und Gemüse (Erdbeeren 300 t, Kartoffeln 3000 t, Salate 400 t), Fleischprodukte (Würste 200 t, Schinken 200 t, „Bacon Crisp“ 100 t) und Säfte (Apfelsaft 1000 t, Heidelbeer- oder Blaubeersaft 200 t, Saft aus schwarzen Johannisbeeren 150 t). Der Handelswert wird auf rund 50 Millionen Euro geschätzt. Das Zollkontingent von 2700 t Käse wird zu den bestehenden Zollkontingenten von 4500 t Käse hinzugerechnet, sodass sich ein Zollkontingent von insgesamt 7200 t Käse ergibt, das dem bestehenden Handel zwischen der EU und Norwegen entspricht und einen Anteil von rund 8-10 % am derzeitigen norwegischen Käsemarkt darstellt. Bedingungen hinsichtlich der Käsesorten werden aufgehoben.
· Zollsenkungen für einige Zierpflanzen und Blumen, insbesondere Begonien, Rosen, Tulpen und Lilien. Der von diesen Zugeständnissen betroffene Handelswert beträgt 3,5 Millionen Euro.
Norwegen von der EU gewährte Zugeständnisse:
Volle Liberalisierung hinsichtlich der Erzeugnisse, bei denen Norwegen eine volle Liberalisierung anbietet, und zusätzliche Zollkontingente für Käse (3200 t, frische Himbeeren (400 t), Kartoffelchips (200 t) und Heimtierfutter (13 000 t).
Das Abkommen trägt dem empfindlichen Charakter einiger Erzeugnisse Rechnung, die für die landwirtschaftliche Erzeugung sowohl in der EU als auch in Norwegen wichtig sind, und sieht die entsprechenden Regelungen über Zollkontingente oder Zollsenkungen vor; diese müssen auch bei der mittel- und langfristigen Ausrichtung der landwirtschaftlichen Erzeugung unter den Bedingungen tiefgreifender Reformen der GAP nach 2013 eine Rolle spielen.
Während Norwegen eine positive Gesamt-Handelsbilanz mit der EU vorzuweisen hat, fällt die Agrar-Handelsbilanz zugunsten der EU aus. Die Agrarausfuhren der EU haben sich zwischen 2000 und 2007 auf 1,6 Milliarden Euro verdoppelt.
Das Abkommen wird Auswirkungen auf den Haushalt haben; die Zollmindereinnahmen werden auf rund 4,96 Mio. Euro (Nettobetrag nach Abzug der Erhebungskosten) geschätzt.
Der Berichterstatter empfiehlt dem Ausschuss für internationalen Handel, dem Europäischen Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens zu geben.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (25.5.2011)
für den Ausschuss für internationalen Handel
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde
(14206/2010 – C7‑0101/2011 – 2010/0243(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Richard Ashworth
KURZE BEGRÜNDUNG
Das letzte Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union (seinerzeit Europäische Gemeinschaft) und dem Königreich Norwegen auf der Grundlage von Artikel 19 des EWR-Abkommens trat im Juli 2003 in Kraft. Vereinbart wurden Regelungen für den gegenseitigen Handel mit Käse sowie gegenseitige Zugeständnisse für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Zollkontingenten. Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sieht eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen den Vertragsparteien vor. Zu diesem Zweck sollten die Vertragsparteien in Abständen von zwei Jahren die Bedingungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen überprüfen und im Rahmen des Abkommens auf präferenzieller, bilateraler oder multilateraler Grundlage und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens über einen weiteren Abbau der Handelshemmnisse aller Art im Agrarsektor beschließen.
Der vorliegende Vorschlag, der eine weitere Liberalisierung des Agrarhandels vorsieht, ist das Ergebnis bilateraler Verhandlungen über den Agrarhandel, die von März 2008 bis Januar 2010 geführt wurden. Die neuen Präferenzen umfassen eine volle zusätzliche Liberalisierung für einige empfindliche Waren, wodurch etwa 60 % des Agrarhandels zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union vollkommen frei sein sollten. Für empfindlichere Waren wie Fleisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse und Zierpflanzen wurden Zollkontingente oder Zollsenkungen vereinbart. Zur Verwaltung der Zollkontingente für Käse sind besondere Bestimmungen vorgesehen.
Auswirkungen auf den Haushalt: Die Zollmindereinnahmen werden auf etwa 4,96 Mio. Euro (Nettobetrag nach Abzug der Erhebungskosten) geschätzt.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Ansicht, dass das Abkommen, das auf der Grundlage des vorliegenden Vorschlags für einen Beschluss des Rates geschlossen werden soll, mit den Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen in Einklang steht. Der Ausschuss stellt außerdem fest, dass in dem Abkommen den genannten empfindlichen Waren durch angemessene Regelungen über Zollkontingente oder Zollsenkungen gebührend Rechnung getragen wurde.
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Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, dem Parlament die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens vorzuschlagen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.5.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 1 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Lorenzo Fontana, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, George Lyon, Mairead McGuinness, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Luís Paulo Alves, Salvatore Caronna, Esther de Lange |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Pablo Zalba Bidegain |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.7.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Kader Arif, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Marielle De Sarnez, Christofer Fjellner, Metin Kazak, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Keith Taylor, Paweł Zalewski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Josefa Andrés Barea, George Sabin Cutaş, Norbert Glante, Syed Kamall, Elisabeth Köstinger |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Rosa Estaràs Ferragut, Vicky Ford |
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