BERICHT „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“
19.7.2011 - (2011/2023(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Elisabetta Gardini
Verfasserin der Stellungnahme(*): Michèle Striffler, Entwicklungsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Thema „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem Folgendes festgelegt ist: „Die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten“,
– gestützt auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Solidaritätsklausel), nach dem die Union und ihre Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Handeln „im Geiste der Solidarität [verpflichtet sind], wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist [...]“,
– gestützt auf Artikel 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die im Jahr 2001 überarbeiteten „Osloer Leitlinien“ von 1994 für den Einsatz von militärischen Mitteln und Zivilschutzmitteln bei der Katastrophenhilfe,
– unter Hinweis auf den europäischen Konsens zur humanitären Hilfe, der am 18. Dezember 2007 von den Präsidenten des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und der Kommission unterzeichnet wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“ vom 26. Oktober 2010 (KOM(2010)0600),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 5. März 2008 über die Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union (KOM(2008)0130),
– unter Hinweis auf den Bericht von Michel Barnier „Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: Europe Aid“, veröffentlicht im Mai 2006,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2010, in denen er die in der Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 2010 dargelegten Ziele im Hinblick auf eine berechenbarere, wirksamere, effizientere, kohärentere und sichtbarere europäische Katastrophenabwehr begrüßt,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2007, in denen er die Kommission ersucht, die Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz auf bestmögliche Weise zum Einsatz zu bringen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten weiter auszubauen,
– unter Hinweis auf die Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz[1] und die Entscheidung 2007/779/EG des Rates vom 8. November 2007 zur Änderung der Entscheidung des Rates 2001/792/EG vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Dezember 2010 zur Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion auf Krisen[2], vom 10. Februar 2010 zum jüngsten Erdbeben in Haiti[3], vom 16. September 2009 zu den Waldbränden im Sommer 2009[4], vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall[5] und vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen[6],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0283/2011),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vielen Risiken ausgesetzt sind, zum Beispiel: Erdbeben und Flutwellen; Großfeuern und Waldbränden; Überschwemmungen und Erdrutschen; Industrie- und Nuklearunfällen; Terroranschlägen; Naturkatastrophen und große Pandemien; in der Erwägung, dass die Union und ihre Bürger sowie andere Länder und Regionen der Welt unter einer erheblich gestiegenen Zahl dieser Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen von zunehmender Schwere zu leiden haben, wie sich auf tragische Weise durch die schwere Katastrophe in Japan zeigte, das von einer Kombination aus einem Erdbeben, einem Tsunami und einer nuklearen Katastrophe getroffen wurde, und dass damit ein Anstieg der Todesfälle und des Schadens für Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und das kulturelle Erbe einhergeht, sowie in der Erwägung, dass wir nicht ausschließen können, dass derartige Vorfälle von außergewöhnlichem und unvorhersehbarem Ausmaß jederzeit eintreten können, wofür die europäische Katastrophenabwehr äußerst nützlich wäre, da die nationalen Kapazitäten in einem solchen Fall an ihre Grenzen geraten könnten;
B. in der Erwägung, dass extreme Dürreperioden und Waldbrände in Europa an Häufigkeit und Intensität zugenommen haben und dass deshalb die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet ausgebaut werden muss, damit die Risikobewertungsmechanismen, die Vorbeugesysteme und die Bekämpfungsmittel verbessert werden können,
C. in der Erwägung, dass die zunehmende Geschwindigkeit des Klimawandels und die Aufzehrung des natürlichen Kapitals die Wahrscheinlichkeit häufigerer und schwererer Naturkatastrophen erhöhen wird;
D. in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) im Jahr 2008 im Aktionsplan von Bali die Verbindung zwischen Katastrophenvorsorge und Klimawandel anerkannt haben,
E. in der Erwägung, dass 2010 im UNFCC und im Rahmenabkommen von Cancún zur Anpassung an den Klimawandel die Katastrophenvorsorge als wesentliches Element der Anpassung an den Klimawandel anerkannt wurde und die Regierungen dazu angehalten wurden, die Verknüpfung von Anpassungsmaßnahmen mit dem Hyogo-Rahmenaktionsplan zu erwägen,
F. in der Erwägung, dass die jüngsten Katastrophen, wie das Erdbeben in Haiti und die Überschwemmungen in Pakistan, deutlich gemacht haben, dass die wichtigsten Instrumente, die der EU für die Reaktion auf Katastrophen zur Verfügung stehen (humanitäre Hilfe und der europäische Katastrophenschutzmechanismus) sich als für ihren Zweck und unter den gegebenen Umständen wirksam erwiesen haben, dass jedoch dringender Bedarf an einer weiteren verstärkten Koordinierung der Abwehr von Katastrophen, die die Europäische Union betreffen, sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Grenzen, sowie Spielraum für Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Hilfe als Ganzes bestehen,
G. ferner in der Erwägung, dass im Zuge zahlreicher Krisen, insbesondere anlässlich des Tsunami-Unglücks vom 26. Dezember 2004, zahlreiche Probleme aufgeworfen wurden, was das Fehlen von systematischen Krisenszenarien oder Einsatzprotokollen auf europäischer Ebene für die Reaktion auf die Risiken und die zu geringe Sichtbarkeit der europäischen Maßnahmen im Vergleich zu den weltweiten Bemühungen betrifft,
H. in der Erwägung, dass mehrere Verfahren, die für im Voraus festgelegte Ressourcen von Mitgliedstaaten und EU-finanzierte Ressourcen genutzt werden, im Rahmen von Pilotmaßnahmen des Europäischen Parlaments erfolgreich getestet wurden[7],
I. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Kommission immer wieder aufgefordert hat, Legislativvorschläge für die Schaffung einer Katastrophenschutztruppe der Europäischen Union vorzulegen, wobei das Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang eingehalten und so die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 196 AEUV ergänzt werden,
J. in der Erwägung, dass mit der Solidaritätsklausel in Artikel 222 AEUV den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt wird, sich im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe auf dem Hoheitsgebiet der EU gegenseitig zu unterstützen,
K. in der Erwägung, dass die unmittelbare Koordinierung, Kohärenz und Kommunikation innerhalb der EU und mit internationalen Akteuren entscheidend sind; in der Erwägung, dass die gegenwärtige europäische Koordinierung mehrerer Teams vor Ort mit unterschiedlichen Befehlsketten zwangsläufig zu Doppelarbeit und Überschneidungen führt und sich bezüglich des Personaleinsatzes, der Koordinierung und der Wirksamkeit als kostspielig erweist; schließlich in der Erwägung, dass die Europäische Union vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise ein Schutzsystem auf der Grundlage eines Ausgleichs und einer Rationalisierung der vorhandenen Mittel ohne jede Erhöhung der Gesamtausgaben entwickeln muss,
L. in der Erwägung, dass die japanische Regierung die Europäische Union nach der jüngsten Katastrophe in Japan darum gebeten hat, eine einzige, zahlenmäßig begrenzte und von der Europäischen Kommission koordinierte Katastrophenschutzeinheit für die Verteilung der Hilfe zu bilden, anstatt zu verschiedenen Zeiten mehrere Katastrophenschutzeinheiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu entsenden, und in der Erwägung, dass die Verstärkung der operationellen Koordinierung im Zusammenhang mit dieser Katastrophe es ermöglicht hat, die Unterstützung seitens der EU insgesamt zu verbessern, was das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit sowie die Kohärenz und die Sichtbarkeit betrifft,
M. in der Erwägung, dass die politische Kohärenz auf EU-Ebene auf der Grundlage der jeweiligen Aufgaben der Akteure sichergestellt werden muss, ohne Katastrophenabwehrmaßnahmen zu behindern oder zu verlangsamen, und dass dies auf den bestehenden Mechanismen aufbauen sollte, ohne dass neue Strukturen geschaffen werden,
N. in der Erwägung, dass eine Kultur der Katastrophenvorbeugung und Einsatzbereitschaft systematisch in die Entwicklungspolitik und die einschlägigen Pläne und Programme einbezogen werden sollten, um einige der den Katastrophen zugrunde liegende Ursachen zu beseitigen,
O. in der Erwägung, dass die Prävention in allen operativen Phasen – Überwachung, auch unter Nutzung von Satellitendaten, Frühwarnung, Alarm und darauffolgende Intervention und Hilfe für die potenziell gefährdete Bevölkerung – in Echtzeit erfolgen muss,
P. in der Erwägung, dass die EU die zentrale Rolle der Vereinten Nationen und insbesondere des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten bei der Koordinierung internationaler Hilfe in Drittländern tatkräftig unterstützt,
Q. in der Erwägung, dass ein integrierter, alle Risiken berücksichtigender europäischer Ansatz zur Bewältigung von Krisen in allen Phasen ihres Verlaufs die wirksamste Strategie für die Bewältigung von Katastrophen darstellt; in der Erwägung, dass bei diesem Ansatz die Katastrophenvorbeugung (einschließlich Abschwächung und Risikominderung), Einsatzbereitschaft, Reaktionsfähigkeit und Folgenbewältigung vor dem allgemeinen Hintergrund der nachhaltigen Entwicklung verknüpft werden müssen; in der Erwägung, dass es äußerst wichtig es ist, operative Instrumente wie einen operativen Plan zur Risikovorbeugung (einschließlich Referenzmethoden und Planungsinstrumente) einzuführen; ferner in der Erwägung, dass reale Investitionen der Europäischen Union in die Vorbeugung und Früherkennung von Risiken erfolgen müssen und dass die EU im Hinblick auf die Katastrophenvorbeugung und ihre Einsatzbereitschaft einen ebenso ehrgeizigen Ansatz verfolgen sollte wie im Hinblick auf die Katastrophenbewältigung,
R. unter Hinweis darauf, dass die Verordnung über den Solidaritätsfonds Bedingungen vorsieht, die in bestimmten Katastrophensituationen den Einsatz der Mittel des Fonds erschweren und verzögern, insbesondere im Zusammenhang mit den Beträgen und der Art der zuschussfähigen Ausgaben sowie mit der mangelnden Flexibilität von Fristen und Verfahren,
S. in der Erwägung, dass es für die Rettungsteams während einer Krise zwingend notwendig ist, innerhalb kürzester Fristen Zugang zu genauen Informationen zu haben, um die lebensnotwendigen Güter und die wichtigsten Geräte und Ressourcen verteilen zu können, und dass die Telekommunikation daher bei der Steuerung der Krisenbewältigung oberste Priorität hat,
T. in der Erwägung, dass die herkömmlichen Telekommunikationsverbindungen und -ressourcen in einer Krise ausgelastet oder zerstört sein können,
U. in der Erwägung, dass der Nutzen der europäischen Raumfahrtpolitik und der positiven Ergebnisse des von der Kommission geförderten Programms für die Verwendung von Satellitendaten und -informationen „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (GMES) sowie seiner praktischen Anwendungen im Zivilschutzsektor, etwa durch seinen Notfalldienst (Emergency Response Core Service), bereits von der Kommission und den Mitgliedstaaten anerkannt wurde,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“ und ihre Ziele; hebt hervor, dass die in der Mitteilung dargelegten Vorschläge weiter geprüft werden sollten, um die Erwartungen an eine fortschrittliche, koordinierte, konsequente, wirksame, kosteneffiziente, sichtbare, kohärente und flächendeckende europäische Katastrophenabwehr zu erfüllen;
2. hebt hervor, dass die Funktionsweise des derzeitigen europäischen Katastrophenabwehrsystems rationalisiert und vereinfacht, die verfügbaren Mittel zum gemeinsamen Nutzen optimiert und gleichzeitig alle Mitgliedstaaten ermuntert werden sollten, einen Beitrag zu leisten und auf diese Weise die europäische Solidarität sicherzustellen; vertritt daher die Auffassung, dass die Katastrophenreaktionskapazität der Europäischen Union Teil eines integrierten „Multirisiko“-Ansatzes werden sollte; vertritt ferner die Auffassung, dass sie einem „von unten nach oben“ delegierten Ansatz zur Verwaltung von Mitteln und Informationen folgen sollte, dass die Initiative also von den Mitgliedstaaten ausgehen könnte, welche auf freiwilliger Basis Ressourcen und Fachkenntnisse bereitstellen würden;
3. fordert die Kommission auf, bei der Schaffung der europäischen Katastrophenabwehrkapazitäten die Solidaritätsklausel und ihre Durchführungsbestimmungen zu berücksichtigen, die so bald wie möglich angenommen werden müssen und die eine wirksamere und kohärentere Katastrophenabwehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union sicherstellen werden;
4. weist erneut darauf hin, dass die Verordnung über den Solidaritätsfonds überarbeitet werden muss, sodass die Zuschussfähigkeitskriterien den Merkmalen der einzelnen Regionen bzw. der jeweiligen Katastrophe – auch im Fall langsam eintretender Katastrophen wie Dürren – angepasst werden und ein flexiblerer und früherer Einsatz der Mittel möglich wird;
5. bekräftigt, dass die Vorbereitung auf den Katastrophenfall, die Katastrophenvorbeugung und die Intervention im Katastrophenfall nicht unabhängig voneinander erfolgen können und es daher sinnvoll wäre, einen integrierten Ansatz für die Bewältigung von Katastrophen zu konsolidieren;
6. vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Ad-hoc-Koordinierung in ein vorhersehbares und im Voraus geplantes System innerhalb des EU-Katastrophenschutzmechanismus umgewandelt werden muss, das auf im Voraus festgelegten Ressourcen beruht, die für den unmittelbaren Einsatz im Rahmen von EU-Katastrophenabwehrmaßnahmen bereitgestellt werden, sowie auf anderen Beiträgen und Ressourcen, deren Mobilisierung die Mitgliedstaaten für angemessen erachten; betont, dass ein Mechanismus eingeführt werden muss, mit dessen Hilfe die Katastrophenschutzmaßnahmen der EU beobachtet, überwacht und ausgebaut werden können;
7. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich Vorschläge zur Einsetzung einer EU-Katastrophenschutztruppe unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips vorzulegen, die auf dem EU-Katastrophenschutzmechanismus beruhen und es ermöglichen soll, dass die Europäische Union die erforderlichen Mittel bereitstellt, um Katastrophenschutz und Soforthilfe für die Opfer zu leisten; vertritt die Auffassung, dass die EU im Rahmen ihrer Maßnahmen auf den bestehenden Rollen und Kapazitäten der europäischen Katastrophenschutzkräfte aufbauen und sicherstellen sollte, dass bestehende Mängel und Engpässe behoben werden;
8. stimmt zu, dass die europäische Katastrophenabwehr sowohl auf einer Europäischen Notfallabwehrkapazität, die durch die Stärkung des europäischen Katastrophenschutzmechanismus auf der Grundlage der im Voraus festgelegten und daher vorhersehbaren Kapazitäten und der Verfügbarkeit von Notfallressourcen der Mitgliedstaaten geschaffen wird, als auch auf einem Europäischen Notfallabwehrzentrum aufbauen sollte, die die Eckpfeiler einer Strategie gemäß den Ausführungen in der Mitteilung vom 26. Oktober 2010 darstellen; hebt hervor, dass diesen Entwicklungen ein alle Risiken berücksichtigender Ansatz zugrunde liegen sollte, durch den alle relevanten Akteure, insbesondere die Zivilgesellschaft, einschließlich Nichtregierungsorganisationen und Freiwillige, für ein abgestimmtes Handeln zusammengebracht werden, und dass dabei Synergien zwischen den bestehenden Werkzeugen und Instrumenten genutzt werden sollten;
9. vertritt die Auffassung, dass der alle Risiken berücksichtigende Ansatz mit einer erhöhten Flexibilität hinsichtlich der verschiedenen von Fall zu Fall zu berücksichtigenden Risikokategorien einhergehen muss und dass dies die Entwicklung einer dezentralisierten Kapazität für die Analyse und Planung der zu ergreifenden Maßnahmen entsprechend der Art, Wahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken mit einschließt;
10. fordert ferner, dass sich die Katastrophenreaktionskapazität der EU auf die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete Europas stützt, da diese als Stützpunkte dienen können, um die Logistik und die Vorhaltung der Ressourcen der EU auf allen Meeren zu vereinfachen;
11. fordert die Kommission auf, ein Verzeichnis der bestehenden Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft für Maßnahmen zur Katastrophenvorbeugung im Hinblick auf die Prüfung einer möglichen weiteren Einbeziehung der Katastrophenvorbeugung in die bestehenden EU-Finanzierungsprogramme, so wie es auch der Forderung des Rates (Dok. Nr. 15394/09 vom 12.11.2009 mit dem Titel „Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zu einem Gemeinschaftsrahmen für die Katastrophenverhütung in der EU“) entspricht, zu erstellen und dem Parlament zu übermitteln;
12. hebt hervor, dass das europäische Katastrophenreaktionssystem dem Grundsatz der Subsidiarität sowohl gegenüber den Mitgliedstaaten (die in der Lage sein sollten, ihre eigenen Ressourcen einzusetzen, insbesondere in Fällen miteinander in Konflikt stehender nationaler Bedürfnisse) als auch gegenüber den Vereinten Nationen folgen muss, das heißt, dass einerseits die nationalen, regionalen und lokalen Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der tragenden Rolle dieser Behörden im Rahmen des Katastrophenmanagement-Zyklus, besonders da gesetzgeberische Kompetenzen in vielen Mitgliedstaaten auf lokaler bzw. regionaler Ebene ausgeübt werden – und andererseits die Koordinierungsfunktion der Vereinten Nationen im Rahmen von Rettungsmaßnahmen im Katastrophenfall bei Einsätzen außerhalb der EU beachtet werden müssen; weist darauf hin, dass diese Strategie die Strategie der Vereinten Nationen ergänzen sollte, die in der Schaffung eines europäischen Pols mit Interventionskapazitäten einen eindeutigen Zusatznutzen sehen;
13. betont, dass die EU ihre Instrumente koordinieren und mit Drittstaaten, in ihrer Nachbarschaft insbesondere mit den Staaten der Union für den Mittelmeerraum (UfM), zusammenarbeiten muss, weil Katastrophen an Grenzen nicht Halt machen;
14. unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine europäische Katastrophenabwehrkapazität zu schaffen, einschließlich Vorkehrungen, die die vorhersehbarere Verfügbarkeit der wichtigsten Ressourcen der Mitgliedstaaten gewährleisten, u. a. durch die Schaffung eines Pools von im Voraus festgelegten Ressourcen, die innerhalb von im Voraus vereinbarten Reaktionszeiten verfügbar sind und die im Rahmen einer freiwilligen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, diese Ressourcen auf freiwilliger Basis für europäische Einsätze zur Katastrophenabwehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung zu stellen, eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass auf diese Weise und durch die Unterstützung der Menschen, die von Naturkatastrophen wie Großbränden, Überflutungen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Wirbelstürmen und Flutwellen sowie von Unfällen auf See, Ölunfällen oder nuklearen Gefährdungen betroffen sind, der europäische Mehrwert von EU-Einsätzen beträchtlich erhöht werden wird;
15. betont, dass bestimmte Gebiete, beispielsweise Küsten-, Insel- oder Bergregionen, aufgrund ihrer geografischen Lage besonders gefährdet sind, und fordert, dass diesen Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
16. stellt fest, dass europäische Regionen an den Außengrenzen der EU von Katastrophen betroffen sein können, die sich in Regionen ereignen, die Teil von Drittländern sind, und bei denen sich die Einsätze entsprechend schwieriger gestalten; schlägt vor, spezifische Maßnahmen zur Unterstützung dieser Regionen zu entwickeln und den von Menschen oder durch Industrieunfälle verursachten Katastrophen, bei denen andere Bewältigungsstrategien zur Anwendung kommen müssen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
17. ist der Ansicht, dass Bränden, die gezielte Strategien und Maßnahmen erfordern, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
18. bekräftigt, dass am Verursacherprinzip im Hinblick auf die Haftung für Umweltschäden und die Rückforderung von Kosten im Zusammenhang mit der Katastrophenabwehr von privaten Unternehmen, die für Schäden verantwortlich sind, festgehalten werden muss;
Europäische Notfallabwehrkapazität
19. vertritt die Auffassung, dass der Pool von im Voraus festgelegten Kapazitäten, Ressourcen und Mitteln, die auf freiwilliger Basis für Einsätze der EU zur Katastrophenabwehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union bereitgestellt werden, den Kern der Hilfskapazitäten der EU bilden wird, die durch zusätzliche Ad-hoc-Angebote der Mitgliedstaaten ergänzt werden könnten; empfiehlt die Ausarbeitung eines klaren und detaillierten Anreizsystems, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ausreichende Kapazitäten für den freiwilligen Pool zu binden, ohne ihre Gesamtausgaben zu erhöhen;
20. fordert die Einführung spezifischer Mechanismen innerhalb der künftigen EU-Katastrophenschutztruppe, die die EU in die Lage versetzen, Fälle von massiver Verschmutzung durch Offshore-Öl- und Gasanlagen zu bewältigen;
21. weist erneut auf die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich Katastrophenabwehr hin.
22. betont, dass eine stärkere Katastrophenabwehrfähigkeit der EU für einen kohärenten Beitrag der EU zu den allgemeinen, von den UN geleiteten Hilfsmaßnahmen und ihrer Koordinierungsfunktion sorgen wird;
23. bekräftigt, dass die von der EU finanzierten und von den Mitgliedstaaten verwalteten Ressourcen die Ressourcen der Mitgliedstaaten weiter ergänzen sollten, die für die Hilfseinsätze zur Verfügung stehen; merkt an, dass diese auf in vorbereitenden Maßnahmen entwickelten Modellen beruhen sollten, die in jüngerer Zeit in Notfällen sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas erfolgreich getestet wurden, wie zum Beispiel das von den baltischen Staaten gebildete multinationale Modul für die Abwehr von Überschwemmungen und die ergänzende taktische Reserve für die Brandbekämpfung aus der Luft;
24. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bestehende Kapazitätslücken zu identifizieren; vertritt die Auffassung, dass unter Vermeidung jeder Form des Wettbewerbs und/oder der Überschneidung mit den Ressourcen der Mitgliedstaaten die Schaffung von Ressourcen auf EU-Ebene in Erwägung gezogen werden sollte, um bestehende Kapazitätslücken in Bereichen zu schließen, in denen sie für die EU insgesamt bedeutende Ersparnisse mit sich bringen oder den Zugriff auf Ressourcen ermöglichen würden, auf die die Mitgliedstaaten nicht zugreifen können, wenn sie für sich alleine handeln, was ein gutes Modell für die Lastenteilung wäre;
25. ist der Auffassung, dass es darüber hinaus wichtig ist, die bei den Ressourcen bestehenden Mängel zu ermitteln und klarzustellen, wie die EU die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Vorsorge konkret unterstützen könnte; ist der Ansicht, dass die bessere Ausnutzung der bestehenden Ressourcen zusätzliche Finanz- und Verwaltungsbürokratie, vor allem im Rahmen der regionalen und lokalen Verwaltung, vermeiden wird;
26. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Bereitstellung von Ressourcen, Kapazitäten und die Koordinierung im Zusammenhang mit Katastrophenfällen, die innerhalb der EU eintreten und ihre Bürger unmittelbar betreffen, ein Engagement der EU anzustreben;
27. ist der Auffassung, dass es angezeigt ist, vor allem die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umfassend und in angemessener Zeit zu nutzen und alle Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, die zur Bereitstellung dieser Mittel erforderlich sind; ist der Auffassung, dass auch Schritte unternommen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die humanitäre Soforthilfe die von Katastrophen betroffene Bevölkerung unverzüglich erreicht;
28. vertritt die Ansicht, dass die vorausschauende Planung und die Vorbereitung von Einsätzen durch die Entwicklung von Referenzszenarien und die Inventarisierung der potenziell für den Einsatz in EU-Katastrophenabwehrmaßnahmen verfügbaren Ressourcen der Mitgliedstaaten sowie die Notfallplanung Schlüsselelemente einer besseren EU-Katastrophenabwehr darstellen und für schnelle Einsätze und sofortige angemessene Reaktionen auf jede Art von Notfall entscheidend sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Maßnahmen unverzüglich und unbeschadet weiterer Maßnahmen umzusetzen; fordert die Kommission schließlich auf, eine Durchführbarkeitsstudie dahingehend in Auftrag zu geben, ob es sinnvoll wäre, europäische Referenzlaboratorien zur Bekämpfung des Bioterrorismus und zur Identifizierung der Opfer einzurichten und diese aus den im Haushaltsplan der EU für die Forschung veranschlagten Mitteln zu finanzieren und ein Gütesiegel für sie zu schaffen;
29. fordert insbesondere eine angemessene Planung für spezifische Notfälle für die Abwehr von Menschen verursachter Katastrophen im Zusammenhang mit Ölunfällen, Nuklearanlagen oder giftigen Substanzen an Land und auf See;
Europäisches Notfallabwehrzentrum
30. begrüßt die Entscheidung der Kommission, das Beobachtungs- und Informationszentrum (MIC) und die Krisenzentrale von ECHO zusammenzulegen und so als Schritt in die richtige Richtung ein tatsächlich täglich rund um die Uhr einsatzbereites Notfallabwehrzentrum als Plattform für die Planung und operative Koordinierung zu schaffen, und fordert, dass dieses Zentrum in Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Echtzeit unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips bei der Überwachung, der Frühwarnung und dem Alarm zum Einsatz kommt; fordert die Kommission auf, das Zentrum zu stärken, damit es als zentrales Drehkreuz für eine schnelle und wirksame Koordinierung sämtlicher europäischer Sachhilfen sowie finanzieller Beiträge zur humanitären Hilfe dienen kann; fordert, dass es als zentrale Kontaktstelle für Hilfsanfragen im Zusammenhang mit allen Arten von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen dienen sollte, um eine kohärente Reaktion der EU zu ermöglichen;
31. fordert die effektive Zusammenlegung der Krisenzentrale von ECHO und des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC) bei gleichzeitiger Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung;
32. fordert die Kommission auf, das neue Europäische Notfallabwehrzentrum aktiv mit den beiden Gemeinschaftsinstrumenten EFFIS und EFFICS zum Schutz der Wälder vor Waldbränden zu verbinden;
33. fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Notfall durch die Vereinfachung und Optimierung des bestehenden Universaldienstes und der Notrufnummer 112 zu koordinieren;
34. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Notfallabwehrzentrum und die Mitgliedstaaten schnell über den Einsatz von Ressourcen aus dem Pool entscheiden müssen, um voraussagbare, unverzügliche und wirksame Hilfe für die Opfer zu gewährleisten und Verzögerungen, Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden;
35. vertritt die Auffassung, dass die Ermittlung besonders wichtiger Ressourcen, die von den Mitgliedstaaten für EU-Notfallabwehrkapazitäten auf der Grundlage dieser Szenarien zur Verfügung gestellt werden könnten, sowie die Ausarbeitung einer entsprechenden Liste angebracht wären;
36. fordert Klarheit und Kohärenz der EU-Maßnahmen im Hinblick auf die jeweiligen institutionellen Aufgaben der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), die ihre jeweiligen Zuständigkeiten und die Grenzen der jeweiligen Mandate achten sollten; fordert die Kommission und den EAD daher auf, auf der Grundlage bestehender Mechanismen und ohne die Verlangsamung von Hilfseinsätzen angemessene Arbeitsbeziehungen und transparente Vorschriften aufzubauen, um nach Möglichkeit eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung in Fragen der EU-Katastrophenabwehr sicherzustellen; betont, dass die dienststellenübergreifende Koordinierung flexibel, einfach und schnell sein muss und ausschließlich die zuständigen Dienststellen umfassen sollte, die innerhalb sehr kurzer Zeit handeln müssen, wobei alle schwerfälligen Verwaltungsverfahren zu vermeiden sind; weist ferner darauf hin, dass die humanitäre Hilfe der Europäischen Union unabhängig von allen politischen Erwägungen geleistet werden muss und dabei die international vereinbarten humanitären Grundsätze einzuhalten sind;
37. betont die erhöhte Katastrophengefahr aufgrund von Waldbränden, insbesondere durch den Klimawandel, der den Ausbruch „großer Brände“ begünstigt; fordert die Kommission auf, innerhalb des neuen Europäischen Notfallabwehrzentrums eine spezifische Stelle für die Abwehr dieser Gefahren einzurichten;
38. betont, dass als letzte Möglichkeit und in Einklang mit den Leitlinien von Oslo der unter ziviler Aufsicht stehende Einsatz von militärischen Mitteln häufig einen wichtigen Beitrag zur Katastrophenabwehr leistet, insbesondere in Bezug auf spezifische Ressourcen, strategischen Transport und schweres Gerät; hebt hervor, dass die Koordinierung des Einsatzes aller verfügbaren zivilen und militärischen Kapazitäten und der Ressourcen für das Krisenmanagement der Mitgliedstaaten verbessert werden sollte, damit kostspielige Doppelarbeit vermieden wird;
Logistik und Transport und Telekommunikation
39. ist sich bewusst, dass der Einsatz von militärischen Ressourcen – Transport, Logistik, Sicherheit – zur Flankierung humanitärer Maßnahmen eine wesentliche Unterstützung, insbesondere bei Naturkatastrophen schweren Ausmaßes, darstellen kann; weist darauf hin, dass gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen militärische Ressourcen nur in sehr wenigen, speziellen Fällen und als letzte Möglichkeit eingesetzt werden dürfen;
40. fordert gemeinsame und wirksame Vereinbarungen im Bereich Logistik, in die insbesondere die von der EU finanzierten und universell einsetzbaren Teams für technische Hilfe und Unterstützung eingebunden werden sollten, die Beamte und Teams der EU und der Mitgliedstaaten vor Ort unterstützen könnten, besonders in Fällen einer zusammengebrochenen lokalen Infrastruktur;
41. fordert den Einsatz von Teams für technische Hilfe und Unterstützung im Katastrophenfall sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen hinsichtlich der Frage, wie diese Teams die von einer Katastrophe Betroffenen wirksamer unterstützen können;
42. schlägt im Sinne der Effizienzsteigerung und des ordnungsgemäßen Einsatzes der vorhandenen Kapazitäten vor, dass eine gemeinsame Nutzung der konsularischen Ressourcen der Mitgliedstaaten angestrebt werden sollte, um die Schnelligkeit und die Qualität unserer Reaktion auf weltweiter Ebene durch Optimierung der bereits verfügbaren Ressourcen zu verbessern; empfiehlt in diesem Sinne eine Bewertung der konsularischen Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten, um eine Bestandsaufnahme der Ressourcen zu erstellen, über die die Europäische Union gegenwärtig weltweit verfügt;
43. fordert – unter Berücksichtigung der bestehenden und durch die Vereinten Nationen koordinierten Rettungssysteme – eine verbesserte, gestärkte, kostenwirksamere und sachgerecht koordinierte Beförderung von Sachhilfe zu Katastrophenorten, insbesondere durch gestraffte, vereinfachte Verfahren, einen erhöhten Kofinanzierungssatz und die Einführung neuer Möglichkeiten für den Zugriff auf zusätzliche Transportkapazitäten, möglicherweise in Form von Rahmenverträgen;
44. weist auf die bestehenden Instrumente für die Überwachung und Vorbeugung (insbesondere Mittel für die Beobachtung vor Ort) hin, zum Beispiel diejenigen des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) oder der Programme INSPIRE und GALILEO, die der Überwachung potenzieller Risikogebiete dienen und dadurch für eine bessere Vorbereitung der Katastrophenhilfe für die Opfer sorgen könnten; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die EU mit einer speziellen und gesicherten Telekommunikationskapazität auszustatten sowie mit integrierten Lösungen für die Krisenbewältigung, die von der Vorbeugung bis zur Folgenbewältigung reichen; fordert die Kommission auf, in Rücksprache mit der Europäischen Weltraumorganisation, den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren (private Betreiber, Wirtschaft) die bestehenden und künftigen Lösungen und Kapazitäten im Bereich der Telekommunikationssatelliten optimal zu nutzen, um die Entwicklung von Dienstleistungen für den Bürger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Notfalldienste zu fördern;
45. fordert die Kommission auf, ein Kommunikations- und Informationsnetz aufzubauen und dabei insbesondere den Rückgriff auf die Telekommunikationskapazitäten, einschließlich der Satellitenkapazitäten, zu prüfen, damit die Hilfsmannschaften Zugang zu einer raschen und präzisen Information erhalten, die eine effiziente Verteilung der lebensnotwendigen Güter und der Ausrüstungsgüter ermöglicht, welche für den sozialen Wiederaufbau nach Katastrophen unerlässlich sind.
Kommunikation, Sichtbarkeit, Ausbildung, Forschung
46. fordert eine umfassende Kommunikationsstrategie, in die alle EU-Organe, Mitgliedstaaten, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft einbezogen werden und die die globale Sichtbarkeit und Transparenz der europäischen Maßnahmen in den begünstigten Ländern sowie unter den europäischen Bürgern verbessern und zugleich sicherstellen wird, dass die Katastrophenhilfe niemals Handelserwägungen oder politischen und strategischen Interessen untergeordnet wird; vertritt die Auffassung, dass diese Strategie darauf ausgerichtet sein muss, die Kommunikationsmethoden und -instrumente zu vereinfachen und zu vereinheitlichen; fordert in diesem Sinne beispielsweise die Einführung einer einheitlichen Bekleidung und eines gemeinsamen Zeichens neben nationalen Symbolen für das gesamte europäische Personal sowie die Ernennung eines gemeinsamen Sprechers zur Sicherstellung der Kommunikation in der Notfallabwehr; fordert, dass bei allen Kommunikationsstrategien eine klare Unterscheidung zwischen humanitärer Hilfe und militärischen Aktivitäten sichergestellt wird;
47. hebt hervor, dass Informationen eine weitere wesentliche Komponente einer wirksamen Politik der Katastrophenvorbeugung und -bewältigung auf allen Ebenen darstellen und dass die sich ändernde Risikolage eine fortlaufende Aktualisierung von Wissen, soliden und vergleichbaren Daten zu der Häufigkeit, den Risiken und den damit verbundenen Auswirkungen von Katastrophen und der damit zusammenhängenden Analyseinstrumente erfordert; fordert daher koordinierte Maßnahmen, größere Verfügbarkeit und die systematische Verbreitung von technischen und wissenschaftlichen Informationen und Fachwissen sowie die gemeinsame Nutzung bewährter Verfahren, einschließlich Studien und der Umsetzung gesammelter Erfahrungen in die Praxis, wie zum Beispiel Erfahrungen, die bereits in der Vergangenheit durch Projekte im Rahmen der INTERREG-Initiative der Gemeinschaft gesammelt wurden;
48. weist darauf hin, dass die Sensibilisierung in Bezug auf die Verfahren im Katastrophenfall gefördert werden muss, wobei die Ausbildung junger Menschen bereits ab dem Schulalter besonders wichtig zu nehmen ist; fordert die Kommission auf, unter Einbeziehung der Schulen und der jeweiligen Freiwilligenorganisationen die Kultur der Planung, Prävention und Widerstandsfähigkeit zu fördern, die eine unerlässliche Voraussetzung für das optimale Funktionieren des Zivilschutzes darstellt;
49. betont die wesentliche Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die an vorderster Front stehen, wenn Katastrophenfälle und vor allem grenzübergreifende Katastrophen eintreten, und deren Engagement die Wahrnehmung der EU unter ihren Bürgern vergrößern kann; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften frühzeitig in den Aufbau der Katastrophenabwehr einbeziehen, wobei sie sich auf das im Bereich der Kohäsionspolitik angewandte Modell der Multi-Level-Governance stützen und eine Kommunikationsstrategie verfolgen, von der alle am Katastrophenabwehrmechanismus beteiligten Akteure profitieren;
50. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein klares Informations- und Vorbeugungssystem für alle europäischen Bürger auf ihren Reisen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu entwickeln; schlägt in diesem Sinne vor, dass in den europäischen Reisepässen die Notrufnummer 112 mit einem klaren Hinweis auf ihre EU-weite Erreichbarkeit eingetragen wird, damit diese von Reisenden innerhalb der EU genutzt werden kann, sowie ein Verweis auf Artikel 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem festgelegt ist, dass „[j]eder Unionsbürger [...] im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats [genießt]“, was von Reisenden in Nichtmitgliedstaaten genutzt werden kann;
51. fordert, dass die europaweit geltende Notrufnummer „112“ bei den Bürgern der EU und den in der EU lebenden Bürgern von Drittländern stärker bekannt gemacht wird, insbesondere durch die Nutzung der Print- und der audiovisuellen Medien und öffentlicher Plakatanschläge, damit sie von allen Menschen automatisch genutzt werden kann, um jegliche Katastrophe auf dem Gebiet der Gemeinschaft zu melden;
52. vertritt die Auffassung, dass eine einheitliche Weiterbildung des europäischen Personals und der europäischen Fachleute auf dem Gebiet der Katastrophenabwehr es ermöglichen würde, unter Rückgriff auf den Vorteil eines „gemeinsamen Grundstocks“ für die Weiterbildung und Spezialisierungsmodule ein Bewusstsein für gemeinsame europäische Arbeitsmethoden und Handlungsverfahren zu entwickeln; empfiehlt in diesem Zusammenhang gemeinsame Katastrophenabwehrübungen von zivilen und militärischen Logistikeinheiten;
Katastrophenabwehr, Einsatzbereitschaft und Vorbeugung
53. weist darauf hin, dass die Vorbeugung von Katastrophen häufig kosteneffizienter ist als ihre Bekämpfung; hebt daher hervor, dass es zwingend notwendig ist, die Politik zur Stärkung der Notfallabwehrkapazität der Europäischen Union durch eine Stärkung der Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Risikovorhersehung und Risikovorbeugung zu ergänzen, und hält die Kommission dazu an, eine umfassende und innovative EU-Strategie zur Katastrophenvorsorge auszuarbeiten; fordert die Bereitstellung ausreichender Mittel für die frühzeitige Erkennung möglicher Katastrophen und fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Überarbeitung der Strukturfonds und des Solidaritätsfonds genutzt werden, um die Ausarbeitung von politischen Maßnahmen und die Bereitstellung von Investitionen in diesen Bereichen zu fördern; fordert darüber hinaus verbesserte Aufklärungsmaßnahmen über die Katastrophenverhütung, Investitionen in die Katastrophenverhütung und Maßnahmen gegen den Klimawandel, angemessene Rechtsvorschriften für die Wasserbewirtschaftung und ein effizientes Risikomanagement und fordert des Weiteren, die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie auf der regionalen und lokalen Ebene aufmerksam zu verfolgen; betont in diesem Zusammenhang, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle bei der Katastrophenverhütung spielen, indem sie auf territorialer Ebene Strategien zur Katastrophenverhütung umsetzen, einschließlich gemeinsamer Einsätze, an denen Teams aus verschiedenen Ländern teilnehmen;
54. verweist erneut auf seinen Standpunkt, dass die Kommission in Anbetracht des zwischen Dürren, Waldbränden und Wüstenbildung bestehenden Zusammenhangs einen Richtlinienvorschlag nach Art der Hochwasserrichtlinie vorlegen sollte, durch den die Festlegung einer EU-Politik zum Umgang mit Wassermangel, Dürre und zur Anpassung an den Klimawandel gefördert wird; betont in diesem Zusammenhang erneut, dass es wichtig ist, eine Europäische Beobachtungsstelle für Dürre als zuständige Stelle zur Erforschung, zur Eindämmung und zur Beobachtung der Folgen von Dürren einzurichten;
55. wiederholt ebenso die Aufforderung an die Kommission, eine Richtlinie über die Verhütung und Bewältigung von Waldbränden anzunehmen, die die regelmäßige Erfassung von Daten, die Ausarbeitung von Karten und die Festlegung von Risikogebieten, die Ausarbeitung von Plänen zur Bewältigung des Waldbrandrisikos, die Festlegung der dafür eingesetzten Ressourcen und verfügbaren Mittel durch die Mitgliedstaaten, die Koordinierung zwischen den Behörden, Mindestanforderungen für die Schulung von Personal und die Festlegung von Umwelthaftung und entsprechenden Sanktionen vorsieht;
56. vertritt die Auffassung, dass die weitere Ausnutzung der im Rahmen der Zielsetzung der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ bestehenden Möglichkeiten von größter Bedeutung ist; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein wichtiges Instrument für den weiteren Ausbau der transnationalen, grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit, selbst mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten, sein kann; wertet die Entwicklung der interregionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Beleg für den besonders wichtigen Beitrag der Regionen, wenn es darum geht, im Zivilschutz umgehend Hilfe zu leisten; vertritt die Auffassung, dass diese fruchtbare Zusammenarbeit sich unter anderem auch auf das gemeinsame Ziel erstreckt, die Risiken zu kartieren und potenzielle Bedrohungen zu bewerten, und dass die EU gerade hier und vor allem durch eine verbesserte Koordinierung einen wertvollen und sichtbaren Beitrag zu einer wirksameren und effizienteren Zusammenarbeit leisten kann;
57. betont, dass es im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit sowohl von symbolischer Bedeutung als auch sinnvoll wäre, Länder zu unterstützen, die sich darum bemühen, einschlägige Aktivitäten und Organisationen zu fördern;
58. fordert die Kommission auf, schnellstmöglich, jedoch spätestens bis Ende 2011 ehrgeizige Legislativvorschläge diesbezüglich vorzulegen;
59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 71 vom 10.3.2007, S. 9.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0465.
- [3] ABl. C 341E vom 16.12.2010, S. 5.
- [4] ABl. C 224E vom 19.8.2010, S. 1.
- [5] ABl. C 286E vom 27.11.2009, S. 15.
- [6] ABl. C 187E vom 24.7.2008, S. 55.
- [7] Insbesondere das Pilotprojekt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Waldbränden (2008) und die Vorbereitende Maßnahme „ Stärkung der Fähigkeit der EU zur raschen Reaktion auf Krisen“ (2008-2010).
BEGRÜNDUNG
Wir leben in einer Zeit, in der sich immer mehr Katastrophen ereignen. Im vergangenen Jahr wurde Europa von einer Reihe sehr schwerer Katastrophen heimgesucht, darunter große Überschwemmungen und Sturzfluten, schwere Stürme und Waldbrände, ganz zu schweigen von der Aschewolke nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island. Auch außerhalb Europas ereigneten sich sehr schwere Katastrophen, durch die es zu sehr vielen Todesfällen und erheblichen Zerstörungen kam, insbesondere das Erdbeben von Haiti und die Überschwemmungen in Pakistan. Im Golf von Mexiko kam es nach der Explosion auf der Bohrinsel Deepwater Horizon zu der verheerendsten Ölpest der Geschichte, und die Sahelzone erlitt schwere Dürren. Nun erlebt die Welt die dramatischen Vorfälle in Japan, das von einer Kombination aus einem starken Erdbeben, einem Tsunami und einer nuklearen Katastrophe getroffen wurde.
Weltweit hat sich die Zahl der jährlichen Katastrophen in den letzten 35 Jahren um das Fünffache auf aktuell knapp 400 erhöht. In den letzten 20 Jahren waren in Europa mehr als 29 Millionen Menschen von Naturkatastrophen betroffen, die insgesamt fast 90 000 Menschenleben forderten und wirtschaftliche Verluste in Höhe von 211 Mrd. EUR verursachten.
Vor dem Hintergrund des dramatischen Anstiegs von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union fordert die Berichterstatterin mehr Effizienz auf allen Stufen des europäischen Katastrophenmanagement-Zyklus, einschließlich der Vorbeugung, Einsatzbereitschaft, Reaktionsfähigkeit und Folgenbewältigung, und die gleichzeitige Optimierung der wirtschaftlichen Ressourcen in Zeiten knapper Kassen. Diese Forderung wird dadurch eindrücklich untermauert, dass rund 90 % der europäischen Bürger von der EU erwarten, dass sie mehr tut, um ihrem Land im Katastrophenfall zu helfen; ähnlich hoch ist die Zahl derer, die humanitäre Maßnahmen der EU außerhalb der EU befürworten. Dieses Ziel spiegelt sich auch im Vertrag von Lissabon, durch den neue Rechtsgrundlagen sowohl für den Katastrophenschutz als auch für die humanitäre Hilfe eingeführt wurden, um eine schnelle und wirksame Reaktion auf Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU zu gewährleisten.
Da der Schwerpunkt dieses Berichts auf der Katastrophenabwehr liegt, möchte die Berichterstatterin unterstreichen, dass die Abwehr durch die Vorab-Festlegung der in den Mitgliedstaaten verfügbaren Ressourcen, die dem europäischen Katastrophenschutzmechanismus auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden, gestärkt werden muss. Dies wäre ein bedeutender Schritt für den Übergang von dem derzeitigen Ad-hoc-Ansatz der Katastrophenabwehr zu einer vorausschauenden Planung durch die Entwicklung von Referenzszenarien, die Inventarisierung der Ressourcen der Mitgliedstaaten und die Notfallplanung.
Darüber hinaus befürwortet die Berichterstatterin die Vereinfachung des zu bürokratischen europäischen Katastrophenschutzmechanismus. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusammenlegung des MIC und der Krisenzentrale von ECHO und die Schaffung eines tatsächlich täglich rund um die Uhr einsatzbereiten Notfallabwehrzentrums, das in Absprache mit den Mitgliedstaaten über die im Katastrophenfall einzusetzenden Ressourcen entscheiden würde, um unverzügliche und wirksame Hilfe für die Opfer zu gewährleisten.
Um die europäische Katastrophenabwehr noch weiter zu stärken, fordert die Berichterstatterin die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine EU-Katastrophenschutztruppe vorzulegen, der auf dem Notfallabwehrzentrum beruht.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Bedarf an einer besseren Koordinierung zwischen allen Beteiligten, um Überschneidungen und Doppelarbeit bei den Bemühungen sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene zu vermeiden - die jeweils autonom funktionieren sollten, um der schnellen und wirksamen Hilfe für die Opfer von Katastrophen nicht im Weg zu stehen.
Schließlich möchte die Berichterstatterin hervorheben, dass es wichtig ist, dass alle Mitgliedstaaten im Geiste der europäischen Solidarität zur europäischen Katastrophenabwehr beitragen. Ein Anreizsystem, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ausreichende Kapazitäten für den freiwilligen Pool zu binden, ohne ihre Gesamtausgaben zu erhöhen, könnte zu mehr Angeboten führen. Anders ausgedrückt, sollte die Verwendung der in den Mitgliedstaaten verfügbaren Mittel durch die Vermeidung doppelter Strukturen, Bemühungen oder Kosten zum gemeinsamen Nutzen optimiert werden.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (*) (16.6.2011)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe
(2011/2023(INI))
Verfasserin der Stellungnahme(*): Michèle Striffler(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bekräftigt erneut, dass die Europäische Union die humanitären Grundsätze (Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit) im Hinblick darauf achten muss, dem humanitären Bedarf außerhalb der EU gerecht zu werden, und dass der Einsatz der Katastrophenschutzressourcen auf dem Bedarf basieren und die humanitäre Hilfe ergänzen und mit ihr kohärent sein muss, und zwar im Hinblick auf die weiteren mittel- und langfristigen Entwicklungsstrategien; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Grundsätze keinen dogmatischen Charakter haben, sondern auf Erwägungen der operativen Effizienz zurückgehen;
2. legt der Kommission nahe, das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) bei der Fortsetzung seiner Arbeit im Hinblick auf das Ziel zu unterstützen, einen gemeinsamen methodischen Rahmen für die Bedarfsermittlung mit dem Bemühen um eine systematische Einbeziehung der lokalen Akteure, einschließlich der nichtstaatlichen Akteure, festzulegen;
3. betont, dass es wichtig ist, die Kapazitäten für die Vorhaltung von Ressourcen für die Katastrophenabwehr auszubauen, um die Schnelligkeit der Intervention der humanitären Organisationen im Katastrophenfall zu verbessern; stellt fest, dass durch die Schaffung von Lagern/Drehscheiben der Effizienz dieses Ansatzes hinsichtlich Schnelligkeit, Qualität und Kostenwirksamkeit Rechnung getragen wird, und ersucht die Kommission, ihre finanzielle Unterstützung in diesem Bereich aufrechtzuerhalten; macht sich in diesem Sinne die Empfehlung des Berichts Barnier aus dem Jahr 2006 zueigen, derzufolge die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete der EU, aber nicht nur diese, als Stützpunkte genutzt werden sollten, um die Vorhaltung von wichtigen Gütern und logistischen Ressourcen zu ermöglichen und damit den Einsatz europäischer Hilfskräfte und Hilfsgüter bei humanitären Sofortmaßnahmen außerhalb der Europäischen Union zu erleichtern; unterstreicht die Bedeutung, die einer Flexibilität bei der Koordinierung und beim Ressourcenmanagement zur Gewährleistung einer raschen und ausreichenden humanitären Hilfe und Katastrophenabwehr zukommt;
4. fordert die Aufstockung von Mitteln und den Ausbau der Kapazitäten und Ressourcen, um ausschließlich zivile humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz zu garantieren;
5. ist sich bewusst, dass der Einsatz von militärischen Ressourcen – Transport, Logistik, Sicherheit – zur Flankierung humanitärer Maßnahmen eine wesentliche Unterstützung, insbesondere bei Naturkatastrophen schweren Ausmaßes, darstellen kann; weist darauf hin, dass gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen militärische Mittel nur in sehr wenigen, speziellen Fällen und als letzte Möglichkeit eingesetzt werden dürfen;
6. begrüßt den Vorschlag, dass ein Europäisches Notfallabwehrzentrum eingerichtet werden soll; fordert, dass präzise und transparente Regeln für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Kommission eingeführt werden, wobei es darauf hinweist, dass die humanitäre Hilfe kein politisches Instrument der Krisenbewältigung ist;
7. bekräftigt erneut die zentrale Rolle, die das OCHA bei der Koordinierung der internationalen humanitären Maßnahmen wahrnimmt;
8. ersucht die Kommission, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Sichtbarkeit der vor Ort eingesetzten Ressourcen und Kapazitäten, insbesondere durch die Verwendung von EU-Symbolen neben nationalen Symbolen, gewährleistet wird;
9. fordert die Kommission auf, ein Kommunikations- und Informationsnetz aufzubauen und dabei insbesondere den Rückgriff auf die Telekommunikationskapazitäten, einschließlich der Satellitenkapazitäten, zu prüfen, damit die Hilfsmannschaften Zugang zu einer raschen und präzisen Information erhalten, die eine effiziente Verteilung der lebensnotwendigen Güter und der Ausrüstungsgüter ermöglicht, welche für den sozialen Wiederaufbau nach Katastrophen unerlässlich sind.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.6.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Michael Cashman, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, András Gyürk, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Iva Zanicchi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Kriton Arsenis, Isabella Lövin, Csaba Őry |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (23.6.2011)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zum Thema: „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“
(2011/2023(INI))
Verfasser der Stellungnahme: László Tőkés
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont die neue Rolle, die im Vertrag von Lissabon der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission zugewiesen wird und die Koordinierung von EU-Operationen in Drittstaaten umfasst, damit die Kohärenz zwischen der Krisenreaktion der EU und den davon betroffenen allgemeinen politischen und sicherheitspolitischen Bereichen gewährleistet wird; fordert mit Nachdruck, dass in allen maßgeblichen Dienststellen der Kommission und des EAD, die sich mit Notfallmaßnahmen und Krisenmanagement befassen, und auch bei den EU-Delegationen Arbeitsvereinbarungen entwickelt werden;
2. betont, dass es erforderlich ist, die Kohärenz beim Einsatz der verschiedenen EU-Instrumente, von denen einige in den Zuständigkeitsbereich der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin fallen, zu erhöhen und die Koordination mit den zivilen und militärischen Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die bereits vor Ort durchgeführt werden oder nach einer Katastrophe eingerichtet werden könnten, zu verbessern; hält die Verknüpfung von Krisenvorbeugung, Katastrophenabwehr und den Wiederaufbau nach Katastrophen für dringend geboten;
3. betont, dass als letzte Möglichkeit und in Einklang mit den Leitlinien von Oslo der unter ziviler Aufsicht stehende Einsatz von militärischen Mitteln häufig einen wichtigen Beitrag zur Katastrophenabwehr leistet, insbesondere in den Bereichen spezifische Mittel, strategischer Transport und schweres Gerät; hebt hervor, dass die Koordinierung des Einsatzes aller verfügbaren zivilen und militärischen Kapazitäten und der Krisenmanagementinstrumente der Mitgliedstaaten verbessert werden sollte, damit kostspielige Doppelarbeit vermieden wird;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bestehende Kapazitätslücken zu ermitteln sowie einen Zeitplan und eindeutige Ziele für die Mitgliedstaaten in Bezug auf den angemessenen Ausbau ihrer Katastrophenabwehrfähigkeiten auszuarbeiten, damit eine faire Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt wird, wobei die Einrichtung zusätzlicher EU-Instrumente nur dann in Betracht gezogen werde sollte, wenn sie erhebliche Synergien für die gesamte EU mit sich bringen würden;
5. fordert mit Nachdruck, dass eine umfassende Kommunikationsstrategie entwickelt wird, um ein einheitliches und kohärentes Bild der Katastrophenabwehr der EU zu entwerfen, die mit ihren Werten und ihrer Politik in Einklang steht, damit die EU in den Ländern, in denen sie Hilfe leistet, deutlicher wahrgenommen wird und die europäischen Bürger die EU-Maßnahmen besser verstehen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine EU-Katastrophenschutztruppe eingerichtet und die vom Europäischen Parlament mehrfach erhobene Forderung nach Umsetzung der im Barnier-Bericht von 2006 unterbreiteten Vorschläge erfüllt werden muss; betont, dass die EU durch Katastropheneinsätze die Verpflichtung der europäischen Bürger zu Solidarität bekräftigen sollte;
6. betont, dass die EU ihre Instrumente koordinieren und mit Drittstaaten, in ihrer Nachbarschaft insbesondere mit den Staaten der Union für den Mittelmeerraum (UfM), zusammenarbeiten muss, weil Katastrophen an Grenzen nicht Halt machen;
7. weist erneut auf die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich Katastrophenabwehr hin.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.6.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
53 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gabriele Albertini, Sir Robert Atkins, Bastiaan Belder, Franziska Katharina Brantner, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Mário David, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Heidi Hautala, Anna Ibrisagic, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Barry Madlener, Kyriakos Mavronikolas, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Kristiina Ojuland, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Werner Schulz, Charles Tannock, Inese Vaidere, Sir Graham Watson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Kader Arif, John Attard-Montalto, Elena Băsescu, Carlo Casini, Véronique De Keyser, Andrew Duff, Lorenzo Fontana, Georgios Koumoutsakos, Nadezhda Neynsky, Doris Pack, Vittorio Prodi, Judith Sargentini, Marietje Schaake, Alf Svensson, Indrek Tarand, László Tőkés, Paweł Zalewski, Janusz Władysław Zemke |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (22.6.2011)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
„Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“
(2011/2023(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Georgios Stavrakakis
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. fordert die Kommission auf, bei der Schaffung der europäischen Katastrophenabwehrkapazitäten die Solidaritätsklausel und ihre Durchführungsbestimmungen zu berücksichtigen, die so bald wie möglich angenommen werden müssen und eine wirksamere und kohärentere Katastrophenabwehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union sicherstellen würden;
2. weist darauf hin, dass die derzeit praktizierte Ad-hoc-Koordinierung keine angemessene und ausreichende Hilfe im Katastrophenfall garantieren kann und dass es noch Raum für Verbesserungen im Bereich der Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Hilfe als Ganzes gibt; ist der Ansicht, dass es erforderlich ist, zu einem System der vorausschauenden Planung überzugehen, bei dem Referenzszenarien für die wichtigsten Arten von Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU entwickelt werden, sowie die vorhandenen und benötigten Ressourcen zu ermitteln und Pläne für ihre Nutzung zu erstellen; ist der Auffassung, dass es darüber hinaus wichtig ist, die bei den Ressourcen bestehenden Mängel zu ermitteln und klarzustellen, wie die EU die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Vorsorge konkret unterstützen könnte; ist der Ansicht, dass die bessere Ausnutzung der bestehenden Ressourcen zusätzliche Finanz- und Verwaltungsbürokratie, vor allem im Rahmen der regionalen und lokalen Verwaltung, vermeiden wird;
3. unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine europäische Katastrophenabwehrkapazität zu schaffen, einschließlich Vorkehrungen, die die vorhersehbarere Verfügbarkeit der wichtigsten Ressourcen der Mitgliedstaaten gewährleisten, u. a. durch die Schaffung eines Pools von im Voraus festgelegten Ressourcen, die innerhalb von im Voraus vereinbarten Reaktionszeiten verfügbar sind, die im Rahmen einer freiwilligen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, diese Ressourcen auf freiwilliger Basis für europäische Einsätze zur Katastrophenabwehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung zu stellen, eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass auf diese Weise und durch die Unterstützung der Menschen, die von Naturkatastrophen wie Großbränden, Überflutungen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Wirbelstürmen und Flutwellen sowie von Unfällen auf See, Ölunfällen oder nuklearen Gefährdungen betroffen sind, der europäische Mehrwert von EU-Einsätzen beträchtlich erhöht werden wird;
4. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Bereitstellung von Ressourcen, Kapazitäten und die Koordinierung im Zusammenhang mit Katastrophenfällen, die innerhalb der EU eintreten und ihre Bürger unmittelbar und daher die Steuerzahler der EU betreffen, ein Engagement der EU anzustreben;
5. bekräftigt vor diesem Hintergrund seine Forderung, vorhandene EU-Ressourcen wie den EU-Solidaritätsfonds zu nutzen; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, der den EU-Solidaritätsfonds in die Lage versetzt, seine Flexibilität zu steigern und seine Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen, wobei jedoch das ursprüngliche Ziel, „eine rasche Beschlussfassung über die unverzügliche Bindung und Mobilisierung spezifischer Finanzmittel“ zu ermöglichen, zu berücksichtigen ist; ist der Ansicht, dass eine solche Vereinfachung der Verwaltungsverfahren die Auszahlung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds beschleunigen und dabei gewährleisten würde, dass diese die Empfänger unverzüglich erreichen;
6. ist der Auffassung, dass es angezeigt ist, vor allem die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umfassend und in angemessener Zeit zu nutzen und alle Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, die zur Bereitstellung dieser Mittel erforderlich sind; ist der Auffassung, dass auch Schritte unternommen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die humanitäre Soforthilfe die von Katastrophen betroffene Bevölkerung unverzüglich erreicht;
7. erinnert daran, dass mit dem Vertrag von Lissabon das Konzept des territorialen Zusammenhalts eingeführt sowie der Bereich des Subsidiaritätsprinzips auf die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausgedehnt wurde und dass es insofern gilt, bei der Bewertung von Maßnahmen der europäischen Katastrophenabwehr der tragenden Rolle dieser Behörden im Rahmen des Katastrophenmanagement-Zyklus Rechnung zu tragen – zumal gesetzgeberische Kompetenzen in vielen Mitgliedstaaten auf lokaler bzw. regionaler Ebene ausgeübt werden; fordert die Kommission auf, neue und innovative Wege für die direkte Unterstützung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausfindig zu machen;
8. unterstützt die Bemühungen der Kommission, im Zusammenhang mit der Katastrophenabwehr von Anfang an Aspekte der Prävention mit einzubeziehen; betont daher, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle bei der Katastrophenverhütung spielen, indem sie auf territorialer Ebene Strategien zur Katastrophenverhütung umsetzen, einschließlich gemeinsamer Einsätze, an denen Teams aus verschiedenen Ländern teilnehmen;
9. betont, dass bestimmte Gebiete, beispielsweise Küsten-, Insel- oder Bergregionen, aufgrund ihrer geografischen Lage besonders gefährdet sind, und fordert, dass diesen Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
10. steht auf dem Standpunkt, dass ein integriertes, alle Risiken berücksichtigendes Konzept, das die Katastrophenprävention (einschließlich Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen von Katastrophen und zur Risikominderung), die Katastrophenvorsorge, -abwehr und -folgenbewältigung umfasst, die wirksamste Strategie für die Bewältigung von Katastrophen darstellt; ist der Auffassung, dass vorbeugende Maßnahmen eine der wirksamsten Arten darstellen, Schutz zu bieten, die Auswirkungen von Katastrophen zu vermindern, und ermöglichen, Finanzmittel einzusparen; fordert in diesem Zusammenhang verstärkte Aufklärungsmaßnahmen über die Katastrophenverhütung, Investitionen in die Katastrophenverhütung und Maßnahmen gegen den Klimawandel, effizientere Präventionsmaßnahmen und angemessene Rechtsvorschriften für die Wasserbewirtschaftung und ein effizientes Risikomanagement und fordert des Weiteren, die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie auf der regionalen und lokalen Ebene aufmerksam zu verfolgen, da diese Richtlinie bei der Verhütung künftiger Katastrophen in hochwassergefährdeten Gebieten eine zentrale Rolle spielen wird;
11. ist der Ansicht, dass den Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten und der Rolle, die ihre geografische Lage zur Erleichterung der Bereitstellung von Hilfe für betroffene Länder in ihrer Nähe und bei dem weiteren Ausbau der europäischen Katastrophenabwehr spielen könnte, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
12. betont die wesentliche Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die an vorderster Front stehen, wenn Katastrophenfälle und grenzübergreifende Katastrophen eintreten, und deren Engagement die Wahrnehmung der EU unter ihren Bürgern vergrößern kann; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften frühzeitig in den Aufbau der Katastrophenabwehr einbeziehen, wobei sie sich auf das im Bereich der Kohäsionspolitik angewandte Modell der Multi-Level-Governance stützen und eine Kommunikationsstrategie verfolgen, von der alle am Katastrophenabwehrmechanismus beteiligten Akteure profitieren;
13. betont die Bedeutung des Engagements der EU beim Austausch bewährter Verfahren und bei der Unterstützung der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, insbesondere, wenn mehrere Mitgliedstaaten von demselben Katastrophenfall betroffen sind; empfiehlt daher die Nutzung der wertvollen Erfahrungen auf diesem Gebiet, die bereits in der Vergangenheit durch Projekte im Rahmen der INTERREG-Initiative der Gemeinschaft gesammelt wurden;
14. vertritt die Auffassung, dass die weitere Ausnutzung der im Rahmen der Zielsetzung der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ bestehenden Möglichkeiten von größter Bedeutung ist; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein wichtiges Instrument für den weiteren Ausbau der transnationalen, grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit, selbst mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten, sein kann; wertet die Entwicklung der interregionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Beleg für den besonders wichtigen Beitrag der Regionen, wenn es darum geht, im Zivilschutz umgehend Hilfe zu leisten; vertritt die Auffassung, dass diese fruchtbare Zusammenarbeit sich unter anderem auch auf das gemeinsame Ziel erstreckt, die Risiken zu kartieren und potenzielle Bedrohungen zu bewerten, und dass die EU gerade hier und vor allem durch eine verbesserte Koordinierung einen wertvollen und sichtbaren Beitrag zu einer wirksameren und effizienteren Zusammenarbeit leisten kann;
15. stellt fest, dass europäische Regionen an den Außengrenzen der EU von Katastrophen betroffen sein können, die sich in Regionen ereignen, die Teil von Drittländern sind, und bei denen sich die Einsätze entsprechend schwieriger gestalten; schlägt vor, spezifische Maßnahmen zur Unterstützung dieser Regionen zu entwickeln und den von Menschen oder durch einen Industrieunfall verursachten Katastrophen, bei denen andere Bewältigungsstrategien zur Anwendung kommen müssen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
16. betont, dass es im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit sowohl von symbolischer Bedeutung als auch sinnvoll wäre, Länder zu unterstützen, die sich darum bemühen, einschlägige Aktivitäten und Organisationen zu fördern;
17. fordert eine umfassende Kommunikationsstrategie, in die alle EU-Organe und Mitgliedstaaten einbezogen werden und die ihre Rolle bei der Katastrophenverhütung und –bewältigung fördert, um die globale Sichtbarkeit der europäischen Maßnahmen zu verbessern.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.6.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 0 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Mojca Kleva, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jens Geier, Ivars Godmanis, James Nicholson, Maurice Ponga, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Elisabeth Schroedter |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.7.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
55 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Nessa Childers, Bairbre de Brún, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Dagmar Roth-Behrendt, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Bogusław Sonik, Salvatore Tatarella, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Matthias Groote, Romana Jordan Cizelj, Riikka Manner, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Alojz Peterle, Michèle Rivasi, Crescenzio Rivellini, Giommaria Uggias |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
José Bové, Lorenzo Fontana, Anna Záborská |
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