EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG

5.10.2011 - (12443/1/2011 – C7‑0270/2011 – 2010/0101(COD)) - ***II

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Ivailo Kalfin

Verfahren : 2010/0101(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0327/2011
Eingereichte Texte :
A7-0327/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG

(12443/1/2011 – C7‑0270/2011 – 2010/0101(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (12443/1/2011 – C7‑0270/2011),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0174),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Haushaltsausschusses für die zweite Lesung (A7-0327/2011),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

1.  Hintergrund und Anmerkungen zum Verfahren

Die Europäische Investitionsbank (EIB), deren Anteilseigner die Mitgliedstaaten sind, ist eines der wichtigsten Finanzinstrumente der EU. Darlehensvergaben außerhalb der EU (9 Mrd. EUR) stellten mehr als 12 % ihrer Gesamtdarlehensvergabe im Jahr 2010 dar. WOHLGEMUTH

Das EIB-Außenmandat, d. h. die EU-Haushaltsgarantie zur Deckung staatlicher und politischer Risiken im Zusammenhang mit Darlehens- und Garantietransaktionen, die die EIB außerhalb der EU durchführt, wird seit dem Beschluss Nr. 633/2009/EG vom 13. Juli 2009 nach einer Beschwerde gegen die Rechtsgrundlage durch das Europäische Parlament (EP) gemeinsam vom Parlament und vom Rat beschlossen[1].

Am 21. April 2010 legte die Kommission dem EP und dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlament und des Rates zu einer Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Garantien für Vorhaben außerhalb der Europäischen Union vor[2]. Der vorgeschlagene Beschluss baut auf der Halbzeitüberprüfung des EIB-Außenmandats, das in dem Beschluss Nr. 633/2009/EG vorgesehen ist, auf. Diese Überprüfung wurde in einer Mitteilung der Kommission[3] vorgelegt, die sich auf eine externe Bewertung, die unter Aufsicht eines aus „Weisen“ bestehenden Lenkungsausschusses durchgeführt wurde, auf eine bei einem externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegebene Bewertung [4] und auf spezifische Bewertungen durch die Evaluierungsabteilung der EIB stützte.

Auf Ausschussebene wurden eine Reihe von Änderungsanträgen in erster Lesung eingereicht, einschließlich Kompromissänderungsanträge, die sich aus zahlreichen informellen Kontakten und von fünf Ausschüssen eingegangenen Stellungnahmen ergaben. Am 27. Januar 2011 nahm der Haushaltsausschuss (BUDG) seine Empfehlung an das Plenum unter Einbeziehung eines globalen Kompromissänderungsantrags in der Form eines konsolidierten Textes an.

In seiner Sitzung vom 17. Februar 2011 nahm das EP eine legislative Entschließung[5] zur Änderung des Kommissionsvorschlags in erster Lesung an.

Am 3. März 2011 gab der BUDG dem Berichterstatter ein Mandat, Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission im Hinblick auf eine Einigung in zweiter Lesung im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung zu den praktischen Modalitäten des Mitentscheidungsverfahrens[6] und mit Artikel 70 der Geschäftsordnung aufzunehmen.

Einige informelle Triloge fanden zwischen dem EP, dem Rat und der Kommission statt (siehe Anlage). Die EIB war eingeladen, in getrennten Sitzungen Themen anzusprechen, die Anlass zur Sorge gaben, und sie wurde regelmäßig über die Fortschritte unterrichtet. In diesem Zusammenhang wurde am 21. Juni eine Einigung erzielt, die durch den BUDG mittels eines Schreibens seines Vorsitzenden vom 27. Juni 2011 und durch den COREPER am 14. September 2011 bestätigt wurde.

Am 20. September 2011 legte der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung gemäß Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Einbeziehung der Vereinbarung fest.

2. Der Vorschlag der Kommission: Ziele und Hauptbestandteile

Gestützt auf die Ergebnisse der Halbzeitbewertung besteht das allgemeine Ziel darin, die EU-Garantie für EIB-Finanzierungen in Drittländern während der verbleibenden Geltungsdauer der aktuellen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber einige Neuerungen in das Mandat aufzunehmen.

Dazu wurden folgende neue Elemente herangezogen:

* Aktivierung des „fakultativen Mandats“ in Höhe von 2 Mrd. EUR, die in eine Reserve eingestellt wurden. Die Aktivierung des fakultativen Mandats darf nicht durch Erhöhung der einzelnen regionalen Höchstbeträge erfolgen, sondern durch ein spezielles Mandat für Projekte, die einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, in sämtlichen vom Beschluss abgedeckten Regionen.

* Ersetzung der derzeitigen regionalen Ziele für Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie durch horizontale, übergeordnete Ziele, die für alle durch das Außenmandat abgedeckten Regionen gelten.

* Ausarbeitung – durch die Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB und in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst („European External Action Service“, EEAS) – von operativen Leitlinien für jede vom Außenmandat abgedeckte Region. Die Leitlinien sollen die regionalen Strategien der EU widerspiegeln und eine stärkere Ausrichtung der einschlägigen EIB-Finanzierungen – im Einklang mit den übergeordneten allgemeinen Zielen des Außenmandats – auf die regionalen Prioritäten der EU bewirken.

* Ausbau der Kapazitäten der EIB im Hinblick auf die Unterstützung der EU-Entwicklungsziele.

 Verstärkung der Bewertung und Überwachung der sozialen und entwicklungspolitischen Aspekte von Projekten durch die EIB;

 stärkere Fokussierung der EIB-Finanzierungen auf Bereiche, die die Entwicklung von Drittländern voranbringen, wie etwa Umweltinfrastruktur, einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, umweltverträglicher Verkehr, Klimaschutz und Klimaanpassung. Auch sollte die EIB schrittweise ihre Finanzierung zur Förderung von Gesundheit und Bildung ausbauen.

* Aktivierung des EIB-Außenmandats für fünf neue Länder, einschließlich Belarus.

3.  Erste Lesung des Parlaments

Zu der legislativen Entschließung des Parlaments, die in erster Lesung mit sehr großer Mehrheit (538 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen) angenommen wurde, wurden 5 Änderungsanträge eingereicht. Durch den Änderungsantrag 1, der vom BUDG eingereicht wurde, wurden Änderungen im gesamten Text eingefügt.

In seinem Standpunkt verfolgte das EP vor allem das Ziel, eine Anpassung der Obergrenzen für eine Kontinuität der Darlehenstätigkeit bis zum 31. Dezember 2013 anzupassen, die Transparenz der EIB-Finanzierungen im Rahmen des Außenmandats und ihre Unterstützung der außenpolitischen Ziele der EU zu stärken und Vorbereitungen für längerfristige Perspektiven zu treffen, von denen einige in den Empfehlungen der Halbzeitüberprüfung hervorgehoben wurden.

Die wichtigsten Änderungsanträge betrafen folgende Bereiche:

Obergrenzen: Die Obergrenzen werden um 1,857 Mrd. EUR heraufgesetzt, um die Ausweitung des Mandats auf neue Länder (Erwägung (7a), Artikel 2 Absatz 1) ordnungsgemäß abzudecken, und eine Reallokationsflexibilität wird zwischen regionalen Höchstbeträgen eingefügt (Anlage I, letzter Absatz). Die Möglichkeit der EIB, Rückflüsse aus früheren Transaktionen zu reinvestieren, wie das im Entwurf der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 vorgeschlagen wurde, wird unterstützt (Erwägung (8c)).

EU-Ziele und -Auflagen: Die EIB-Finanzierungen sollen insbesondere zu den in Artikel 21 EUV genannten Grundsätzen beitragen. In Entwicklungsländern soll natürlichen Ressourcen und der Verringerung der Armut Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die EIB und die Kommission sollen bis 2012 eine Strategie zur Einstellung von Projekten, die den Klimazielen der EU abträglich sind, vorlegen (Artikel 3). Bezug genommen wird auf die Erklärung von Paris von 2005 und die Aktionsagenda von Accra von 2008 (Erwägung (13), Artikel 5 Absatz 2) und die Millenniums-Entwicklungsziele (Erwägung (15a)). Die Förderfähigkeit von Ländern im Rahmen des Klimaschutzmandats kann für diejenigen beschränkt werden, die sich nicht auf die Verwirklichung entsprechender Zielvorgaben in diesem Bereich verpflichten (Artikel 2 Absatz 4). Die gebührende Sorgfalt der EIB in Bezug auf entwicklungsbezogene Aspekte umfasst die Prüfung, ob geeignete lokale öffentliche Konsultationen stattgefunden haben (Artikel 6 Absatz 1). Die Ausweitung des Mandats auf Belarus wird abgelehnt (Anlage II, B – Nachbarschafts- und Partnerschaftsländer). Regionale operative Leitlinien sind durch delegierte Rechtsakte zu erlassen (Erwägung (23), Artikel 5).

Transparenz und Berichterstattung

Der Jahresbericht der Kommission (Artikel 10) muss insbesondere Abschnitte zu Folgendem umfassen:

– Unterstützung der außenpolitischen Ziele der EU bei förderfähigen Vorhaben;

– Auswirkungen auf die Entwicklung, ökologische und soziale Nachhaltigkeit;

– Aufstellung der Finanzmittel der Union, die in Kombination mit EIB-Finanzierungen und Mitteln von anderen Geldgebern eingesetzt werden.

Von der EIB erstellte Leistungsindikatoren in Bezug auf die Entwicklungs-, Umwelt- und Menschenrechtsaspekte (Artikel 5 Absatz 2) bilden die Grundlage der öffentlichen Jahresberichte (Artikel 6 Absatz 2a).

Wenn möglich, muss auch die Überwachung solcher Aspekte (einschließlich der Unterstützung von KMU durch Finanzintermediäre) während der Durchführung und beim Abschluss durch Projektträger offen gelegt werden (Artikel 6 Absatz 2).

Ein neuer Artikel wird geschaffen, durch den Finanzierungen in kooperationsunwilligen Drittstaaten verboten werden (Artikel 10a).

Längerfristige Perspektiven: Bis Mitte 2012 soll eine Plattform der EU für Zusammenarbeit und Entwicklung eingerichtet werden, um die Kombination von Finanzhilfen und Darlehen unter Einbeziehung der übrigen multilateral oder bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen zu stärken und zu rationalisieren (Erwägung (25), Artikel 8 Absatz 2a). In einem neuen Artikel ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Neubewertung der Zukunft der Entwicklungshilfe, einschließlich der Rolle der EIB, vorgesehen (Artikel 10b). Auf die Mikrokreditfinanzierung wird Bezug genommen (Erwägung (8b)), und eine Kosten-Nutzen-Analyse ist hinsichtlich der Gründung von Zweigniederlassungen, insbesondere im Mittelmeerraum, vorgesehen (Erwägung (25)).

4. Bewertung der ersten Lesung des Rates

Der Rat billigt die zwischen dem Parlament und dem Rat im Rahmen der informellen Triloge erzielte Einigung (siehe Anlage).

Eine sehr geringe Zahl von Abänderungen des Parlaments wurde nicht zur Gänze, teilweise oder vom Sinn her vom Rat akzeptiert (Erwägungen (6a), (8b), (8c), (25a), Artikel 5 Absatz 3a, Artikel 8 Absatz 2a, Artikel 10b). Solchen Bereichen, die dem EP sehr am Herzen lagen, z. B. Berichterstattung, Obergrenzen, Entwicklung, Umwelt, Auflagen, wird im Text Rechnung getragen.

Obergrenzen: Die Obergrenze für das allgemeine Mandat wird um 1,684 Mrd. heraufgesetzt, von denen 1 Mrd. EUR für den südlichen Mittelmeerraum vorgesehen ist, wie das in der ersten Lesung des EP gefordert wurde (Erwägung 12, Anlage I). Eine zehnprozentige Flexibilität ist innerhalb und zwischen Regionen vorgesehen. Die Erwähnung von Rückflüssen, eine in einem anderen Verfahren ungeklärte Frage, wird nicht beibehalten.

EU-Ziele und -Auflagen:

Für die Förderfähigkeit Islands sind keine Beschränkungen vorgesehen, wogegen Belarus weiterhin als nicht förderfähig gilt. Die Konditionalität wird dadurch gestärkt, dass der Kommission gestattet wird, auf der Grundlage einer vorab erstellten Liste potentiell förderfähiger Länder (Artikel 4 Absatz 1 von Anlage II) die Liste der förderfähigen Länder durch delegierte Rechtsakte zu ändern (Artikel 4 Absatz 2 von Anlage III). Dagegen wird klargestellt, dass regionale operative Leitlinien technischer Art und Gegenstand eines regionalpolitischen Rahmens sind, über den die Gesetzgeber zusammen entscheiden (Artikel 6 Absatz 1 von Anlage IV).

Längerfristige Perspektiven: Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Mitte 2012 einen Bericht über die Einrichtung einer Plattform der EU für Zusammenarbeit und Entwicklung und gegebenenfalls einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten (Erwägung 31).

Die Beurteilung, ob die Gründung von Zweigniederlassungen sachgerecht ist, – ein Vorrecht des EIB-Verwaltungsrats – und die Zukunft der Entwicklungshilfe (Arbeitsgruppe) wurden nicht beibehalten.

In einer neuen Erwägung (40) ist u.a. die Prüfung der Möglichkeit, dass die EIB u.a. Mikrokreditfinanzierungen anbietet, im Kontext des nächsten Finanzrahmens vorgesehen.

5.   Inhalt der Empfehlung

Ihr Berichterstatter empfiehlt, die erste Lesung des Rates anzunehmen. Der Ratstext spiegelt in seinem Inhalt weitgehend die erste Lesung des Parlaments wider. Der Text ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen von Februar bis Juni 2011.

Insgesamt wird das erweiterte Mandat der EIB eine sehr viel bessere Koordinierung zur Erreichung der EU-Ziele, beträchtlich mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz und einen besseren Einsatz der EU-Haushaltsgarantie ermöglichen.

  • [1]  Ein Garantiefonds schützt den EU-Haushalt gegen Schocks, die sonst im Falle von Ausfällen bei Darlehen, für die die EU die Garantie übernommen hat, auftreten könnten. Derzeit werden 9 % der gesamten ausstehenden Darlehensbeträge vom Haushalt in den Fonds einbezahlt. Die Ausstattung des Fonds erfolgt im Jahr N+2 der Auszahlung des Darlehens.
  • [2]  2010/0101 (COD) - KOM(2010)0174, SEK(2010)0443.
  • [3]  KOM(2010)0173, SEK(2010)442.
  • [4]  Unabhängige Bewertung durch COWI (Februar 2010), Michael Camdessus et al., “European Investment Bank's external mandate 2007-2013 Mid-Term Review: Report and recommendations of the steering committee of ‘wise persons’,” Februar 2010. Abrufbar unter: <www.eib.org/attachments/documents/eib_external_mandate_2007-2013_mid-term_review.pdf.
  • [5]  P7_TA-PROV(2011)0062.
  • [6]  ABl. C 145 vom 30.6.2007, S. 5.

ANLAGE

Decision on the EIB external mandate

Steps and informal meetings in 2011 between the EP negotiating team (1), the Presidency of the Council (2) and Commission

Date

Place

Meetings on the EIB external mandate Decision

27 January

Brussels

BUDG adopts its recommendation to the plenary

17 February

Strasbourg

EP adopts its first reading

28 February

 

Exploratory talks with a view to presenting a request to BUDG Committee to open negotiations

3 March

Brussels

BUDG committee gives mandate to set up a negotiating team and enter negotiations

17 March

Brussels

Informal trilogue

22 March

Brussels

Informal trilogue

31 March

 

Brussels

 

BUDG committee meeting: rapporteur gives state of play of negotiations (Annex XXI, point 6 of the Rules of procedure)

12 April

Brussels

Informal trilogue

14 April

Brussels

BUDG meeting: state of play of negotiations

3 May

Brussels

Informal trilogue

5 May

Brussels

BUDG meeting: state of play of negotiations

Informal trilogue

12 May

Strasbourg

Informal trilogue

23 May

Brussels

BUDG meeting: state of play of negotiations

1 June

Brussels

Informal trilogue

15 June

Brussels

BUDG meeting: state of play of negotiations

21 June

Brussels

Informal trilogue. Agreement.

27 June

Brussels

BUDG meeting: Approval of the agreement.

BUDG Chair letter committing to approve Council's first reading position if it conforms with the agreement.

19 September

Brussels

Council adopts its first reading position

(1) Rapporteur Ivailo Kalfin, Shadow-rapporteurs: Giovanni Collino, Sidonia Elżbieta Jedrzejewska (EPP), Carl Haglund (ALDE), Helga Trüpel (Greens/EFA), Miguel Portas (GUE), Claudio Morganti (EFD).

(2) Council represented by the Head of the Economic and Financial Unit of the Permanent Representation of Hungary to the European Union.

VERFAHREN

Titel

Garantieleistung der EU für etwaige Verluste der EIB aus Darlehen und Garantien für Vorhaben außerhalb der EU

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

12443/1/2011 – C7-0270/2011 – 2010/0101(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

17.2.2011                     T7-0062/2011

Vorschlag der Kommission

COM(2010)0174 - C7-0110/2010

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

29.9.2011

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

29.9.2011

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Ivailo Kalfin

8.9.2011

 

 

 

Datum der Annahme

5.10.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Francesca Balzani, Lajos Bokros, Andrea Cozzolino, Isabelle Durant, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Lucas Hartong, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Miguel Portas, Dominique Riquet, László Surján, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Philippe Boulland, Roberto Gualtieri, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Datum der Einreichung

5.10.2011