BERICHT über die Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
10.10.2011 - (14862/2011 – C7‑0312/2011 – 2011/0806(NLE))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Sharon Bowles
VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
(14862/2011 – C7‑0312/2011 – 2011/0806(NLE))
(Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 4. Oktober 2011 (14862/2011)[1],
– gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat konsultiert wurde (C7‑0312/2011),
– gestützt auf Artikel 109 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0337/2011),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 zur Ernennung von Jörg Asmussen zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. November 2011 konsultiert hat;
B. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 des Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf des Kandidaten und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 10. Oktober 2011 eine eineinhalbstündige Anhörung des Kandidaten durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Jörg Asmussen zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 0 vom 0.0.0000, S. 0.
ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON Jörg Asmussen
Lebenslauf
Jörg Asmussen
Geboren 1966 in Flensburg
Staatssekretär im deutschen Bundesministerium der Finanzen
Beruflicher Werdegang
Seit Juli 2008 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, zuständig für:
- Abteilung I (Finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen)
- Abteilung VII (Finanzmarktpolitik)
- Abteilung E (Europapolitik)
März 2003 bis Leiter der Abteilung VII
Juni 2008 Finanzmarktpolitik
Oktober 2002 bis Leiter der Unterabteilung E A
Februar 2003 Grundsatzfragen der Europapolitik;
Finanzielle Grundsatzfragen der europäischen Politiken
Juli 1999 bis Leiter des Ministerbüros und persönlicher Referent
Oktober 2002 des Bundesministers der Finanzen
1998 bis 1999 Persönlicher Referent des Staatssekretärs
mit den Zuständigkeitsbereichen Europapolitik, Geld und Kredit, Internationale Finanz- und Währungspolitik
1996 bis 1998 Referent im Referat für internationale Wirtschafts- und Währungsentwicklung, Internationaler Währungsfonds, Wirtschaftsgipfel
seit 1996 Bundesministerium der Finanzen, Berlin
1994 bis 1996 Projektleiter im Bereich Europäische Wirtschafts-, Sozial-
und Arbeitsmarktpolitik am Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln
Mitgliedschaften und Mandate
- Mitglied des EU-Wirtschafts- und Finanzausschusses und der Eurogruppen-Arbeitsgruppe
- G7-/G20-Finanzdeputy Deutschlands
- Mitglied des Financial Stability Board
- Stellvertretender Gouverneur bei der Weltbank
- Stellvertretender Gouverneur bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Verwaltungsratsvorsitzender der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG
- Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
- Amtierender G20-Sherpa Deutschlands
- Vorsitzender der G20-Arbeitsgruppe zum Internationalen Währungssystem
- Weltwirtschaftsforum: Mitglied des Lenkungsausschusses für das Projekt zur Zukunft des internationalen Währungssystems
- Mitglied der Group of Trustees of the Principles for Stable Capital Flows and Fair Debt Restructuring
Ausbildung
1991 bis 1992 Bocconi Universität Mailand, Master in Business Administration
1988 bis 1994 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Gießen und
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn Abschluss: Diplom-Volkswirt; Spezialisierung: Geld- und Währungspolitik
ANLAGE 2: ANTWORTEN VON Jörg Asmussen AUF DEN FRAGEBOGEN
A. Persönlicher und beruflicher Werdegang
1. Umreißen Sie bitte die wichtigsten Aspekte Ihrer beruflichen Erfahrung in Währungs-, Finanz- und Geschäftsfragen.
Während meiner gesamten beruflichen Laufbahn hatte ich in den diversen Positionen, die ich bekleidete, mit verschiedenen Aspekten von Währungs-, Finanz- und Geschäftsfragen zu tun.
Bevor ich 1996 in das Bundesministerium der Finanzen eintrat, war ich als Projektleiter am Kölner Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, einem Forschungs- und Beratungsinstitut, tätig. Dort leitete ich PHARE-Projekte in osteuropäischen und baltischen Beitrittsländern. Meine erste Position im Finanzministerium (1996-1998) hatte ich während der Zeit der Asien-Krise im Referat für internationale Wirtschafts- und Währungsentwicklung, Internationaler Währungsfonds, Wirtschaftsgipfel inne. Von 1999 bis 2002 war ich zunächst Persönlicher Referent eines Staatssekretärs und wurde dann Persönlicher Referent des Bundesministers und Leiter des Ministerbüros. Im Oktober 2002 übernahm ich eine Unterabteilung der Abteilung Europapolitik, und im März 2003 wurde ich zum Leiter der Abteilung Finanzmarktpolitik befördert und bekleidete diesen Posten mehr als fünf Jahre lang.
Seit meiner Ernennung zum Staatssekretär im Finanzministerium im Juli 2008 bin ich für ein breites Aufgabenspektrum in Währungs-, Finanz- und Geschäftsfragen zuständig. Derzeit unterstehen mir drei (von neun) Abteilungen:
Die Abteilung I – Finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen, Internationale Finanz und Währungspolitik – fungiert als wirtschaftspolitische Denkfabrik des Ministeriums, ist jedoch auch für operative Aufgaben wie die Zuteilung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket 2009 und die Verwaltung des Bundesbürgschaftsprogramms zuständig. Die Unterabteilung Internationale Finanz- und Währungspolitik ist u. a. für den G7- und den G20-Finanzministerprozess, IWF-Fragen, bilaterale Beziehungen außerhalb Europas, multilaterale Entwicklungsbanken und Umschuldungen zuständig.
Die Abteilung VII – Finanzmarktpolitik – befasst sich mit Finanzmarktregulierung in den Bereichen Bankenwesen, Versicherungswesen, Vermögensverwaltung und Wertpapierwesen auf internationaler (FSB und G20), europäischer und nationaler Ebene. Darüber hinaus ist die Abteilung VII zuständig für die Beaufsichtigung der Finanzagentur, der KfW, der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Abteilung E – Europapolitik – ist unsere Kernabteilung für die Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit der aktuellen Staatsverschuldungskrise in einigen Randländern der Eurozone. Sie ist zuständig für die Europäische Währungsunion, einschließlich EZB-Angelegenheiten und bilaterale Beziehungen in Europa. Außerdem werden in der Abteilung E sämtliche haushaltsrelevanten Angelegenheiten der Europapolitik und der Europäischen Investitionsbank (EIB) bearbeitet.
Von November 2009 bis Januar 2011 war ich auch für die Unterabteilung für Bundesbeteiligungen, vor allem Bundesimmobilien und Treuhandnachfolgeaufgaben, zuständig.
Darüber habe ich verschiedene Mandate in Aufsichtsräten von Bundesbeteiligungen und Bundesanstalten. Derzeit bin ich Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ). Ich bin Vorsitzender des interministeriellen Lenkungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die Ende 2008 im Rahmen des deutschen Bankenrettungsschirms gegründet wurde. Der Lenkungsausschuss ist für politische Entscheidungen im Bereich der Finanzmarktstabilisierung und der Bankenrestrukturierung zuständig. Ich bin Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Mitglied der Börsensachverständigenkommission.
Seit meiner Ernennung zum Leiter einer Unterabteilung im Jahr 2002 ist mir umfangreiche Leitungsverantwortung in Bezug auf die Organisation des Ministeriums, seine Mitarbeiter und seinen Haushalt übertragen worden. Die drei Abteilungen meines Verantwortungsbereiches umfassen sieben Unterabteilungen mit 43 Referaten und etwa 370 Mitarbeitern.
2. Umreißen Sie bitte die wichtigsten Aspekte Ihrer beruflichen Erfahrungen auf europäischer und internationaler Ebene.
Vom ersten Tag meiner beruflichen Laufbahn an war ich im europäischen und/oder internationalen Kontext tätig. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte meiner Antwort auf Frage 1.
Seit 2003 – als ich Ministerialdirektor für Finanzmarktpolitik wurde (damals mit der Unterabteilung Internationale Finanz- und Währungspolitik) – und noch in größerem Umfang seit meiner Ernennung zum Staatssekretär im Jahr 2008 bin ich Mitglied mehrerer hochrangiger europäischer und internationaler Ausschüsse und vertrete Deutschland insbesondere in folgenden Funktionen
- G7-Finanzvertreter
- G20-Finanzvertreter
- Verhandlungsführer („Sherpa“) der Bundeskanzlerin im G20-Prozess 2011
- Mitglied des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA)
- Mitglied der Euro-Arbeitsgruppe (EWG)
- Mitglied des Direktoriums der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
- Mitglied des Rates für Finanzmarktstabilität (FSB), Mitglied des Ständigen Ausschusses des FSB für die Umsetzung von Standards
- Stellvertretender Gouverneur bei der Weltbank
- Stellvertretender Gouverneur bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
- Mitglied der Arbeitsgruppe Nr. 3 (WP 3) der OECD
Als Ministerialdirektor für Finanzmarktpolitik war ich Mitglied des Ausschusses für Finanzdienstleistungen (FSC) und leitete 2003/2004 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Finanzintegration.
Ich begleitete den Bundesminister der Finanzen zu den Ministertagungen der Eurogruppe, des ECOFIN, der EIB, der EBWE, der G7, G8 und G20 sowie des IMFC beim IWF und vertrat ihn wiederholt auf diesen Tagungen, wenn er verhindert war.
Als Ministerialdirektor für Finanzmarktpolitik war ich verantwortlich für bilaterale Beziehungen zu allen Ländern außerhalb der EU. Hier lag mein Schwerpunkt auf den USA, China und afrikanischen Staaten. Als Staatssekretär bin ich verantwortlich für alle bilateralen Beziehungen des Finanzministeriums inner- und außerhalb Europas. Hier liegt der Schwerpunkt eindeutig auf den EU-Mitgliedstaaten, doch unterhalte ich, soweit es die Zeit erlaubt, weiterhin enge Kontakte insbesondere zu den USA und afrikanischen Staaten.
Im Jahr 2011 wurde ich Ko-Vorsitzender der (aus Finanzministeriumsbeamten und Zentralbankern bestehenden) G20-Arbeitsgruppe für die Reform des internationalen Währungssystems. Ich bin Mitglied im Lenkungsgremium des Projekts des Weltwirtschaftsforums zur Zukunft des internationalen Währungssystems und wurde in die Group of Trustees of the Principles for Stable Capital Flows and Fair Debt Re-structuring berufen.
3. Umreißen Sie bitte die Hauptaspekte Ihres akademischen Werdegangs und Ihrer wichtigsten Veröffentlichungen zu währungs- und wirtschaftspolitischen Fragen sowie zu Fragen der Finanzregulierung.
Von 1988 bis 1994 absolvierte ich ein Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Gießen und Bonn mit der Spezialisierung Währungs- und Wechselkurspolitik am Bonner Institut für Internationale Wirtschaftpolitik. Meinen Abschluss als Diplom-Volkswirt in Bonn erreichte ich mit einer Diplomarbeit zum Thema „Die Implikation von Inflation für Wachstum – eine theoretische und empirische Analyse“. Im Jahr 1991/92 belegte ich einen MBA-Kurs an der Bocconi Scuola di Direzione Aziendale in Mailand (Italien) mit der Spezialrichtung Strategie und Organisation.
Folgende Artikel und Beiträge habe ich veröffentlicht:
- Asmussen, Jörg; Bruch, Eva: Nobelpreis für die Spieltheorie: Die Methoden der Spieltheorie und ihre Anwendung auf Arbeitsmarktfragen, 1995
- Asmussen, Jörg; Schneider, Carsten: Haushaltskonsolidierung heißt Gerechtigkeit für kommende Generationen, 2002
- Asmussen, Jörg: Rating-Agenturen und Finanzaufsicht;
Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, Heft 3/2005
- Asmussen, Jörg; Mai, Stefan; Nawrath, Axel: Zur Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktintegration; Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 4/2004
- Asmussen, Jörg: Ein Jahr Pfandbriefgesetz aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen;
Immobilien & Finanzierung, Juli 2006
- Asmussen, Jörg: Verbriefungen aus Sicht des Bundesfinanzministeriums;
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 19/2006
- Asmussen, Jörg: Politische Antworten auf die Finanzmarktkrise;
Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte 11/08
- Asmussen, Jörg: Politische Antworten auf die Finanzmarktkrise;
WPg - Die Wirtschaftsprüfung 15. November 2008
- Asmussen, Jörg: Der Pfandbrief - eine Stütze des deutschen Finanzsystems;
Immobilen & Finanzierung 23 - 2008
- Asmussen, Jörg: Mastering Global Financial Crises: A German Perspective;
The Washington Quarterly, Juli 2009
- Asmussen, Jörg: Finanz- und wirtschaftspolitische Herausforderungen für Deutschland und Europa;
ifo Schnelldienst 4/10, 26. Februar 2010
- Asmussen, Jörg: Die KfW als Partner des Bundes und der Wirtschaft in der Krise;
Unternehmermagazin 3/2010, Juni 2010
- Asmussen, Jörg: Restrukturierungsverfahren für Kreditinstitute;
Die Wirtschaftsprüfung 13/2010, 1. Juli 2010
- Asmussen, Jörg: Neue Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften;
VDMA-Nachrichten, Oktober 2010
- Asmussen, Jörg: Die Verhandlungsziele der Bundesregierung bei der EU-Umsetzung von Basel III
Recht der Finanzinstrumente 2/2011, 21. März 2011
- Asmussen, Jörg: Umbruch im Weltwährungssystem: Sollte die Zeit freier Wechselkurse beendet werden?
ifo Schnelldienst 7/11, 8. April 2011
- Asmussen, Jörg: Position des BMF zur Reform der EU-Einlagensicherungsrichtlinie;
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 15/2011, 1. August 2011
Darüber hinaus habe ich eine Reihe von Zeitungsartikeln veröffentlicht und arbeite zurzeit an zwei Beiträgen für Sammelbände. Einer befasst sich mit dem Euro („The Euro: Past, Present and Future“) und ist für ein Sammelwerk zu Währungen bestimmt, das von Sara Eisen (Bloomberg) herausgegeben und Ende 2011 bei McGraw Hill erscheinen soll. Der andere Beitrag für einen Sammelband zur Entwicklungshilfe (2012) behandelt das Thema Finanzkrise und Entwicklungsländer.
4. Was waren die wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?
Ich war an vielen Entscheidungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen beteiligt. Die wichtigsten davon waren folgende:
- Seit dem Ausbruch der Staatsverschuldungskrise in einigen Randländern der Eurozone war und bin ich in hohem Maße am Krisenmanagement beteiligt, u. a. an der Errichtung der EFSF, der Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung der Eurozone und der Vorbereitung des ESM.
- Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Herbst 2008 habe ich zusammen mit Jens Weidmann, der damals im Kanzleramt tätig war, die Reaktion der Bundesregierung auf die Finanzkrise koordiniert, darunter u. a. die Stabilisierung der Bank Hypo Real Estate (HRE), die Ausarbeitung des Finanzmarkstabilisierungsgesetzes, die Einrichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds und – später – der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (SoFFin/FMSA), bei der ich Vorsitzender des interministeriellen Lenkungsausschusses wurde. In dieser Funktion befasste ich mich u. a. mit den Fällen WestLB und Commerzbank. Diese Aufgabe bezog sich jedoch nicht nur auf die nationale Ebene, sondern auch auf die europäische Ebene (z. B. Aspekte staatlicher Beihilfen) und die internationale Koordinierung der Reaktion.
- Um einem Übergreifen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung im Jahr 2009, ein Konjunkturpaket aufzulegen, an dessen Konzeption und Umsetzung ich ebenfalls beteiligt war; zudem war ich Mitglied der interministeriellen Lenkungsgruppe des sogenannten Deutschlandfonds. Dabei war ich u. a. an der Rettung von Opel, der deutschen Tochter von General Motors, beteiligt.
- Ich habe bislang sämtliche Gipfeltreffen der G20 vorbereitet und an ihnen teilgenommen, wobei ich mich besonders mit der Finanzmarktreformagenda nach der Finanzkrise befasse. Wichtige Gipfeltreffen davor waren das G8-Treffen von Köln 1999 zum Thema bilaterale Schuldenerlasse und der G8-Gipfel von Gleneagles 2005, bei dem es um multilaterale Schuldenerlasse ging. Auf dem G20-Gipfel von Seoul 2010 war ich eng in die Ausarbeitung des IWF-Reformpakets eingebunden.
- Im Zusammenhang mit dem Thema Finanzmarktregulierung möchte ich hervorheben, dass ich während der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 für die Formulierung der deutschen Verhandlungsposition auf europäischer Ebene verantwortlich war, so beispielsweise bei der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, der Richtlinie betreffend öffentliche Übernahmeangebote und der Richtlinie über Zahlungsdienste. Auf nationaler Ebene leite ich u. a. die Umsetzung der früheren Projekte und von Basel 2.
5. Verfügen Sie über Geschäfts- oder Kapitalanteile, oder haben Sie andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten, oder gibt es andere relevante persönliche oder sonstige Faktoren, die das Parlament bei ihrer Ernennung berücksichtigen muss?
Nein.
6. Wie werden Sie Ihre Unabhängigkeit wahren, wo Sie doch direkt aus dem Ministerium von Wolfgang Schäuble kommen?
Es gibt eine ganze Reihe erfolgreicher Zentralbanker, die ihre Laufbahn im Finanzministerium oder einem anderen Ministerium begonnen haben und deren Unabhängigkeit als Zentralbanker dennoch außer Frage steht. In Deutschland gilt das insbesondere für Hans Tietmeyer und Jürgen Stark oder, als neuestes Beispiel, für den Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann, der direkt aus dem Kanzleramt in seine Funktion kam. Ein weiteres Beispiel aus jüngerer Zeit ist Klaas Knot, der im Juli 2011 aus dem niederländischen Finanzministerium direkt zum Präsidenten von De Nederlandsche Bank ernannt wurde. Auf europäischer Ebene kann man an Jean-Claude Trichet und Mario Draghi denken, und auch außerhalb Europas ist der Wechsel von einer Position in der Regierung zur Notenbank nicht ungewöhnlich; jüngere Beispiele sind der Gouverneur der Bank of Canada und sein Stellvertreter, Mark Carney und Tiff Macklem. Ein weiteres Beispiel ist Lesetja Kganyago von der South African Reserve Bank.
Meiner Überzeugung nach kommt es in jeder Art von öffentlichem Amt darauf an, dass man sich das Mandat der Institution, den institutionellen Kontext und die institutionelle Kultur sowie den historischen Hintergrund der Institution zu eigen macht. Und mir sind all diese Aspekte der EZB als Institution sehr vertraut, da ich mit der EZB und ihren Mitarbeitern schon seit der EZB-Gründung in verschiedenen Gruppen, Ausschüssen und Konstellationen und noch davor mit dem Europäischen Währungsinstitut eng zusammengearbeitet habe. Wenn ich Mitglied des EZB-Direktoriums werde, gehört meine Loyalität dem Euro und der EZB.
7. Welche Leitziele gedenken Sie während Ihres Mandats bei der Europäischen Zentralbank zu verfolgen?
Leitprinzip wird das Mandat der EZB gemäß dem Vertrag sein, besonders die Ziele und Aufgaben der EZB. Das vorrangige Ziel besteht also darin, die Preisstabilität zu wahren und – unbeschadet der Preisstabilität – die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen. Darüber hinaus möchte ich als weiteres Leitziel die Aufgabe der EZB herausstellen, wie im Vertrag festgelegt einen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems zu leisten.
Gemäß dem im Vertrag erteilten Auftrag der EZB werde ich unabhängig und im allgemeinen Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und insbesondere der Eurozone insgesamt handeln. Ich bin mir vollkommen bewusst, dass kein Mitglied des Direktoriums der EZB als Vertreter des Mitgliedstaates handeln darf, dessen Staatsangehörigkeit es besitzt.
Ich lege großen Wert auf Kompetenz, Klarheit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit.
B. EZB-Geldpolitik
8. Wie beurteilen Sie die Umsetzung Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) in den letzten zwölf Jahren? Welche Änderungen würden Sie gegebenenfalls befürworten?
Der Vertrag erteilt der EZB das Mandat zur Gewährleistung der mittelfristigen Preisstabilität für das gesamte Euro-Währungsgebiet. Betrachtet man die durchschnittliche Inflation seit dem Beginn der Geldpolitik der EZB, kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass die EZB sehr erfolgreich ist. Die durchschnittliche Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet liegt bei etwa 2 %, während die durchschnittliche Inflationsrate der D-Mark in deren letzten 30 Jahren etwa 3 % betrug. Dieser Erfolg wurde trotz zahlreicher Unwägbarkeiten im Euroraum erzielt, seien es der starke Anstieg der Rohstoffpreise oder der Abwärtsdruck auf die Inflation aufgrund der sehr schweren und weltweiten Rezession.
Noch wichtiger sind die feste Überzeugung und das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte darin, dass die EZB ihr Ziel erreichen wird. Die Inflationserwartungen wurden auf einem Niveau verankert, das dem Ziel des EZB-Rates entspricht, die Inflationsraten mittelfristig unter, jedoch nahe bei 2 % zu halten. Selbst in der Zeit der schweren Wirtschaftskrise, in denen die Inflationsraten im Euroraum einige Monate lang ins Negative fielen, blieben die mittelfristigen Inflationserwartungen entsprechend dem Ziel des EZB-Rates verankert. Dies zeugt von dem sehr hohen Glaubwürdigkeitsgrad der EZB-Geldpolitik, was für eine Zentralbank das wichtigste Gut darstellt. Ich sehe keinen Grund, warum dieser erfolgreiche geldpolitische Kurs geändert werden sollte.
9. Vielfach wird die Meinung vertreten, dass aufgrund struktureller Veränderungen in der Weltwirtschaft die Inflation von einer Inflation der Verbraucherpreise zu einer Inflation der Preise für Vermögenswerte umgeschwungen ist. Sollte die EZB ausgehend von den Lehren aus der aktuellen Krise die Entwicklung der Vermögenswerte außer Acht lassen?
Der Rückgang der Höhe und Veränderlichkeit der Inflation im Bereich Waren und Dienstleistungen ist eine eindeutige stilisierte Tatsache, die die letzten 30 Jahre der wirtschaftlichen Entwicklungen in der ganzen Welt kennzeichnet. Ein wichtiger Faktor bei diesen Entwicklungen ist die entscheidende Verbesserung der Qualität der politischen Entscheidungsgremien und der breiten Akzeptanz der Preisstabilität als sozialer Wert, der im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger bewahrt werden sollte. Zwar hat der Strukturwandel auch in Form einer Globalisierung der Weltwirtschaft wahrscheinlich zur Gewährleistung der Preisstabilität beigetragen, doch stellt eine solide Politikgestaltung nach wie vor die wichtigste Triebkraft dar.
Die Geldpolitik kann jedoch eine Stabilität der inländischen Inflation bei Waren und Dienstleistungen nicht voraussetzen. Notwendig ist daher eine sehr genaue Beobachtung aller relevanten Entwicklungen.
Gleichzeitig stellt die Finanzkrise, die Mitte 2007 ausbrach, nur die letzte, äußerst gravierende Episode dar, die bestätigt, wie wichtig es ist, dass die Zentralbanken die Entwicklungen bei den Preisen für Vermögenswerte überwachen. Die internationale Debatte über die Finanz- und Wirtschaftskrise unter Theoretikern und wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern führte nach meiner Beobachtung zu einer weit verbreiteten proaktiven Auffassung bezüglich der Rolle des Staates und der Zentralbanken im Falle gesamtwirtschaftlicher Fehlentwicklungen im Allgemeinen und ungünstiger Vermögenspreisentwicklungen im Besonderen. Die „Abwartestrategie“ wurde eindeutig korrigiert, oder wie Professor Ottmar Issing es unlängst richtig ausdrückte: „Die Frage, wie man reagiert, wenn eine Blase geplatzt ist, verbleibt. Sie sollte zukünftig aber an zweiter Stelle stehen, nämlich für den Fall, dass die Entstehung einer Blase trotz aller Vorkehrungen nicht verhindert werden konnte.“
Dabei geht es nicht um einen Blick auf bestimmte Vermögenspreise, sondern vielmehr darum zu verhindern, dass sich untragbare Entwicklungen bei den Preisen für Vermögenswerte zu einer ausgewachsenen Finanzkrise entwickeln, die – wenn auch in ferner Zukunft – die Fähigkeit der Zentralbank zur Gewährleistung der Preisstabilität potenziell behindern und daher in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Preisstabilität sehr kostspielig sein könnte.
Die geldpolitische Strategie der EZB bezieht die Vermögenspreisdynamik in die politischen Überlegungen ein, und zwar nicht als Vorgabe, sondern als Leitindikator für die künftige Wirtschaftstätigkeit aufgrund der Auswirkungen auf den Wohlstand, die Kapitalkosten und die Bilanzen verschiedener Sektoren der Eurozone. Darüber hinaus ermöglicht die mittelfristige geldpolitische Ausrichtung der EZB eine Berücksichtigung der Risiken für die Finanzmarktstabilität, die sich im Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Erschütterungen in der Regel über einen längeren Zeitraum aufbauen. Vor allem im Kontext der monetären Analyse der EZB ist es möglich, der Interaktion zwischen der Preisbildung auf den Märkten für Vermögenswerte und der Schaffung von Krediten und Liquidität im Finanzsektor zu folgen, nicht zuletzt, da finanzielle Ungleichgewichte oft mit einem exzessivem Geldmengen- und Kreditwachstum einhergehen. Diese Informationen tragen zur Gesamteinschätzung der EZB für die mittel- bis längerfristige Perspektive von Preisentwicklungen bei.
Insgesamt tragen die mittelfristige Ausrichtung der geldpolitischen EZB-Strategie und die herausragende Rolle der monetären Analyse im größeren stabilitätsorientierten Rahmen der EZB für die geldpolitische Entscheidungsfindung dafür Sorge, dass den Auswirkungen finanzieller Ungleichgewichte und Fehlentwicklungen der Vermögenspreise bei der Formulierung geldpolitischer Entscheidungen der EZB gebührend Rechnung getragen wird.
10. Wie beurteilen Sie die Folgen des Anstiegs der Rohstoffpreise auf die Geldpolitik? Besteht in Bezug auf die Geldpolitik ein Konflikt zwischen der Bekämpfung der Rezession und anhaltender Vorsicht in Bezug auf die Inflation bzw. Inflationserwartungen?
Bei der Beantwortung dieser Frage muss zwischen vorübergehenden und dauerhaften Wirkungen des Anstiegs der Rohstoffpreise unterschieden und beurteilt werden, ob sie möglicherweise Zweitrundeneffekte auslösen können. Bei vorübergehenden Wirkungen braucht die Geldpolitik aufgrund der mittelfristigen geldpolitischen Ausrichtung keine aktive Rolle zu spielen. Ein Anstieg der Rohstoffpreise ist jedoch geldpolitisch dann relevant, wenn anhaltende Aufwärtstendenzen der Rohstoffpreise vorliegen oder wenn die zunächst vorübergehenden Wirkungen durch Lohn- und Preisfestsetzung und durch höhere Inflationserwartungen in Zweitrundeneffekte für die Verbraucherpreisinflation umschlagen. Dies könnte beispielsweise aufgrund einer Indexierung von Gehältern und Preisen anhand einer früheren Inflation geschehen oder generell die Inflationserwartungen beeinträchtigen. In derartigen Fällen könnte eine Anpassung des geldpolitischen Kurses notwendig sein, um zu einer Preisstabilität und zu mittelfristig gut verankerten Inflationserwartungen zurückzukehren.
Im Hinblick auf den zweiten Teil der Frage ist zu sagen, dass zwischen Wachstum und Inflation langfristig kein Konflikt bestehen wird. In der Gewährleistung der mittelfristigen Preisstabilität besteht der zentrale und notwendige Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen in der Wirtschaft der Eurozone, der mittels der Geldpolitik geleistet werden kann.
11. Welche Auffassung vertreten Sie zur Heterogenität der monetären Rahmenbedingungen im Euro-Währungsgebiet und ihrer Auswirkungen auf die einheitliche Geldpolitik der EZB?
Ein gewisses Maß an Heterogenität ist in einer Währungsunion normal. Die derzeitige Heterogenität der monetären Rahmenbedingungen innerhalb des Euro-Währungsgebietes – womit Sie, wie ich annehme, auf Unterschiede bei Inflation und Wirtschaftswachstum Bezug nehmen – resultiert hauptsächlich aus einer Korrektur unhaltbarer gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen in einigen Ländern, die oft von Preisbooms bei Vermögenswerten, Leistungsbilanzdefiziten und einem Banken- und Privatsektor mit hohem Fremdkapitalanteil gekennzeichnet waren.
Die Geldpolitik der EZB ist darauf ausgerichtet, eine mittelfristige Preisstabilität für die Eurozone insgesamt zu bewahren. Auswirkungen länderspezifischer Bedingungen auf die Gestaltung der Geldpolitik ergeben sich nur insoweit, als diese Bedingungen (voraussichtlich) Entwicklungen auf der Ebene des Euro-Währungsgebietes beeinflussen, indem sie über normale Handelswege oder durch Ansteckung bzw. Vertrauensverlust auf andere Länder übergreifen, so dass die Preisstabilität in der Eurozone mittelfristig beeinträchtigt werden könnte. Aufgrund der einheitlichen Währungspolitik und der daraus erwachsenden einheitlichen Zinspolitik in allen Ländern des Euroraums ist eine Heranziehung geldpolitischer Maßnahmen zur Beeinflussung länderspezifischer Entwicklungen nicht möglich. Das ist die Aufgabe anderer wirtschaftspolitischer Konzepte sowie eines breiten Spektrums struktur-, fiskal- und lohnpolitischer Strategien.
12. Sind Sie der Meinung, dass Banken im Euro-Währungsgebiet sich zu stark auf eine Liquiditätsbereitstellung durch die EZB verlassen haben?
Wie Sie wissen, hat die EZB im Oktober 2008 als Reaktion auf die weitere Verschärfung der Finanzkrise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers eine Reihe von bankbasierten (aufgrund der Finanzstruktur des Euroraums) nicht standardmäßigen geldpolitischen Maßnahmen eingeführt, darunter Vollzuteilungen zum fixen Zinssatz bei all ihren Refinanzierungsgeschäften. Diese Verfahren bedeuten, dass es allen Banken des Euroraums freisteht, unbegrenzte Liquiditätsmengen aus dem Eurosystem nach eigener Wahl und gegen einen festen Zinssatz zu beantragen, solange diese Banken eine ausreichende Menge von notenbankfähigen Sicherheiten beibringen können. Im Prinzip beurteilt die EZB eine Bank nicht nach ihrem Verhalten bei Refinanzierungsgeschäften, da die Bereitstellung von Zentralbankliquidität zu den Kernaufgaben einer Zentralbank gehört. Außerdem kann aufgrund der Struktur des Finanzsystems die Bankennachfrage bei derartigen Geschäften erheblichen Schwankungen unterliegen. Gleichzeitig stützen sich die Banksysteme mehrerer Länder des Euroraums aufgrund von Fremdmittelfinanzierungsproblemen derzeit in ungewöhnlichem Maße auf Geschäfte der EZB. In den schwereren Fällen haben diese Länder Programme zur wirtschaftlichen Anpassung aufgelegt, die im Laufe der Zeit zu einer allmählichen Verringerung der erhöhten Nachfrage der Banken dieser Länder nach Zentralbankliquidität führen dürften. Der EZB-Rat beobachtet die Situation sehr genau, um sicherzustellen, dass die Liquiditätshilfe nicht die Durchführung geldpolitischer Maßnahmen behindert, und um die kurzfristigen Geldmarktsätze im Einklang mit dem geldpolitischen Kurs zu steuern.
13. Wie sollte die EZB Ihrer Ansicht nach unter Wahrung des Ziels der Preisstabilität ihre nachgeordneten vertraglichen Verpflichtungen erfüllen (Leistung eines Beitrags zum Wirtschaftswachstum und zur Vollbeschäftigung), und welche Instrumente könnte sie dafür einsetzen?
Es besteht ein breiter Konsens, dass die mittelfristige Erhaltung stabiler Preise den besten Beitrag darstellt, der im Rahmen der Geldpolitik zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zur nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden kann. Heutzutage steht fest, dass eine Zentralbank das Wirtschaftswachstum durch eine Veränderung der Geldmenge nicht nachhaltig beeinflussen kann. Die Preisstabilität beispielsweise verbessert die Transparenz relativer Preise, verringert inflationsbedingte Risikoprämien bei den Zinssätzen und reduziert Verzerrungen der Steuer- und Sozialversicherungssysteme. Somit stellt die Preisstabilität den wichtigsten Beitrag dar, der im Rahmen der Geldpolitik geleistet werden kann, um eine vorteilhafte Wirtschaftslage und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen. Kurz gesagt: Preisstabilität ist ein Fundament für Wachstum. Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU legt als Hauptziel für das Eurosystem die Gewährleistung der Preisstabilität fest. Somit ist die Preisstabilität nicht nur das Hauptziel der Geldpolitik der EZB, sondern auch ein Ziel der EU insgesamt. Der EZB-Rat hat einen eindeutigen Referenzwert zur Gewährleistung der Preisstabilität festgelegt: Die Inflation soll mittelfristig unter, aber nahe an einem Wert von 2 % gehalten werden – ein Ziel, das von Anfang an realisiert wurde.
Unter Wahrung des Ziels der Preisstabilität sieht der Vertrag nachgeordnete Verpflichtungen der EZB zur Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der Union vor, darunter für ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und für Vollbeschäftigung. Somit ist in den Verträgen eine klare Hierarchie der Ziele für das Eurosystem festgelegt und klargestellt, dass eine glaubwürdige Gewährleistung der Preisstabilität die gesamtwirtschaftliche Stabilität fördert, wodurch die Wirtschaft am besten von den Auswirkungen unvorhersehbarer Erschütterungen bewahrt werden kann. Während der Finanzkrise reagierte man im Rahmen der Geldpolitik mit einer angemessenen mittelfristig ausgerichteten Orientierung auf den Wirtschafts- und Finanzschock, um eine solide Verankerung der Inflationserwartungen und die Stabilisierung der makroökonomischen Entwicklungen zu bewirken. Die EZB hat die Wirtschaft kontinuierlich unterstützt, indem sie ihre Geldpolitik sehr akkommodierend gestaltete, ohne die mittelfristigen Aussichten für die Preisstabilität negativ zu beeinflussen, und die mittelfristigen Inflationserwartungen damit fest verankerte.
14. Was halten Sie von dem kürzlich angenommenen „Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung“? Welche weiteren Schritte sind Ihrer Ansicht nach für eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung in der EU erforderlich?
Ich begrüße die kürzlich erfolgte Annahme des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung, ein Jahr nach der Veröffentlichung der Legislativvorschläge der Kommission, die ein positives Signal des Vertrauens für die Unionsbürger und den Finanzmarkt darstellte, was in der gegenwärtigen Situation besonders wichtig ist. Die vereinbarten Maßnahmen sind zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung einer verstärkten und umfassenderen wirtschaftspolitischen Überwachung. Eine Kernfrage ist nun die rigorose Anwendung der neuen Rechtsvorschriften und der dazugehörigen Erklärungen (wie des Grundsatzes „Einhalten oder Begründen“), und zwar nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste nach. Dies verlangt von allen einschlägigen nationalen Behörden, dass sie sich die vereinbarten Regelungen zu eigen machen. Die in den Rechtsvorschriften enthaltene Überprüfungsklausel wird eine Möglichkeit bieten, die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU und innerhalb der Eurogruppe weiter zu verstärken. Mit dieser Klausel wird das regelbasierte System gestärkt und werden einige der noch bestehenden Schwachpunkte in der wirtschaftspolitischen Steuerung beseitigt.
Um die wirtschaftspolitische Steuerung weiter zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Verfassungen starke nationale haushaltspolitische Rahmenbedingungen wie „Schuldenbremsen“ vorsehen. Außerdem sollten weitere institutionelle Reformen durchgeführt werden, um die Steuerung im Euro-Währungsgebiet zu stärken, indem beispielsweise der Wirtschafts- und Finanzausschuss/Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ einen vollzeitbeschäftigten Vorsitzenden erhält. Darüber hinaus könnten die Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts und der Strategie „Europa 2020“ in das abgeleitete Recht verankert werden und in der Form eines „Europäischen Pakts für Wettbewerbsfähigkeit“ Rechtsverbindlichkeit erlangen. Ebenfalls von großer Bedeutung sind weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften, vor allem im Bereich Dienstleistungen, um so das Wachstumspotenzial der EU zu stärken. Nicht zuletzt wären weitere Fortschritte in Richtung einer Wirtschaftsunion unvollständig ohne zusätzliche Schritte hin zu einer stärkeren europäischen Dimension bei der Regulierung und Kontrolle der Finanzmärkte in der EU und vor allem im Euro-Währungsgebiet, insbesondere im Hinblick auf die Instrumente zur Bewältigung von Finanzkrisen (Rettungsfonds, Einlagensicherungssysteme). Eine Wirtschaftsunion muss durch angemessene Fortschritte bei der Entwicklung einer stärker integrierten finanzpolitischen und politischen Union ergänzt werden, was Vertragsänderungen erfordert.
15. Welche Aufgaben und Herausforderungen bestehen Ihrer Ansicht nach für die EZB und den anstehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus und wie könnten sich die Beziehungen gestalten?
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben unterschiedliche Aufgaben. Der ESM wird aktiviert, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren, gewährt unter den entsprechenden Bedingungen Stabilitätshilfe zugunsten der ESM-Mitglieder und hat somit eine umfassende makrofinanzielle Ausrichtung. Hauptziel der EZB ist die mittelfristige Aufrechterhaltung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Somit ergänzen sich die Aufgaben von EZB und ESM, und zwar nicht zuletzt weil die Preisstabilität eine notwendige Voraussetzung für eine umfassende makrofinanzielle Stabilität darstellt.
Darüber hinaus wird im ESM-Vertrag die Einbeziehung der EZB in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in vier Hauptbereichen ausgeführt.
Erstens wird die EZB infolge eines Antrags eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets auf finanzielle Beihilfen zusammen mit der Kommission und dem IWF bewerten, ob ein Risiko für die Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebiets besteht, das die Aktivierung des ESM rechtfertigt.
Zweitens wird die EZB, wenn die Aktivierung des ESM gerechtfertigt ist, zusammen mit der Kommission und dem IWF den tatsächlichen Finanzbedarf des betreffenden Mitgliedstaats ermitteln.
Drittens wird das Personal der EZB, wo erforderlich, mit seinem Fachwissen zu den Verhandlungen in Bezug auf Vereinbarungen (Memoranda of Understanding), die entsprechende Auflagen enthalten, sowie zur anschließenden Überwachung und Umsetzung dieser Vereinbarungen beitragen.
Viertens wird entsprechend den Schlussfolgerungen des Eurogruppen-Gipfels vom 21. Juli davon ausgegangen, dass die Aktivierung von Interventionen an den Sekundarmärkten durch den ESM auf der Grundlage einer Analyse der EZB erfolgen wird, in der das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf dem Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität festgestellt werden.
In Bezug auf geldpolitische Geschäfte der EZB können Anleihen des ESM (wie z. B. durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ausgegebene Anleihen) als Sicherheit herangezogen werden. In Anbetracht des Verbots der monetären Finanzierung gemäß Artikel 123 AEUV jedoch wird der ESM kein geeignetes Pendant für die geldpolitischen Geschäfte der EZB sein.
Das oberste Ziel der EZB ist und bleibt die Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Sämtliche Aktivitäten in Bezug auf den Betrieb des ESM sind in jedem Falle nur von zusätzlicher und unterstützender Natur und werden von der EZB nur unter der Bedingung durchgeführt, dass sie die Erfüllung des in den EU-Verträgen verankerten Mandats der EZB nicht beeinträchtigen.
16. Vor kurzem kam die Idee auf, die EZB an der Mobilisierung von Fremdkapital für die Maßnahmen der EFSF zu beteiligen. Was halten Sie davon?
Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass die Mittel der EFSF so effizient wie möglich verwendet werden sollten. Dies erfüllt den doppelten Zweck, die Vorteile für das Euro-Währungsgebiet insgesamt mit jedem Euro, der im Rahmen eines Länderprogramms ausgegeben wird, zu maximieren und zugleich das Geld der europäischen Steuerzahler zu schützen. In diesem Zusammenhang ist es auch unerlässlich, dass die Regierungen die neuen EFSF-Instrumente gemäß dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli rasch umsetzen. Es ist wichtig, dass die EFSF in der Lage ist, ihre Aufgabe der Wahrung der Finanzstabilität wirksam und effizient zu erfüllen.
Was die Beteiligung der EZB an der Mobilisierung von Fremdkapital für die EFSF angeht, so sollte meiner Ansicht nach klar sein, dass die EZB sich stets streng an den Geist und die rechtliche Dimension des im Vertrag festgeschriebenen Verbots der monetären Finanzierung halten wird.
Da die EFSF allein dazu dient, zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten Mittel zur Verfügung zu stellen, würde eine entsprechende Einbeziehung der EZB gegen das Verbot der monetären Finanzierung nach Artikel 123 AEUV verstoßen. Doch unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung wird die EFSF-Finanzierung über die EZB als Verstoß der EZB gegen den Geist des Vertrags wahrgenommen werden, was die Glaubwürdigkeit und den Ruf der EZB ernstlich gefährden würde. Mit der Vorstellung, dass die Geldpolitik finanzpolitischen Anliegen unterworfen wäre, würde gegen den wesentlichen Grundsatz verstoßen, der das Markenzeichen moderner geldpolitischer Rahmenbedingungen des Zentralbankwesens ist – die Unabhängigkeit einer Zentralbank –, wodurch die Fähigkeit der Währungsbehörden, Preisstabilität zu gewährleisten, gefährdet würde.
17. Was würde die Ausgabe von Euroanleihen für die wirtschaftspolitische Steuerung im Euro-Währungsgebiet bedeuten?
Der Begriff „Euroanleihen“ birgt zahlreiche Ideen in sich. Vorschläge für Euroanleihen unterscheiden sich unter anderem in ihrer Garantie-, Kapital- und Verwaltungsstruktur, weshalb die Auswirkungen auf die wirtschaftspolitische Steuerung in jedem Fall verschieden sind.
Andererseits implizieren alle Vorschläge für Euroanleihen eine gemeinsame Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets und eine Form der gegenseitigen Bürgschaft. Ist diese Bürgschaft selbstschuldnerisch, wäre sie vom Vertrag her ausgeschlossen. Allgemeiner gesagt, mindern solche gegenseitigen Bürgschaften zwangsläufig den Anreiz für die teilnehmenden Länder, eine solide Haushaltspolitik (und Makropolitik) zu betreiben. Es ist unerlässlich, dass die Governance-Struktur jeglicher Regelung dieser Art sicherstellt, dass diese anreizmindernden Auswirkungen vollständig durch andere Mechanismen ausgeglichen werden. In den aktuellen Vorschlägen sind offenbar keine solchen anreizkompatiblen Rahmen ohne wesentliche Änderungen der Governance-Struktur der EU (einschließlich Vertragsänderungen) vorgesehen. Darüber hinaus würde insofern, als eine solche Ausgabe die Zinssätze zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgleicht, dies zu einer impliziten Subventionierung der Länder mit einer schlechteren haushaltspolitischen Lage durch jene, die eine haushaltspolitisch gesunde Lage aufweisen, führen, was die Anreize für Haushaltsdisziplin innerhalb der WWU weiter mindern würde.
18. Braucht die EZB Ihrer Ansicht nach weitere neue Instrumente für die Bewältigung der Krise im Euro-Währungsgebiet?
Lassen Sie mich zunächst anführen, dass die EZB dem Bankensystem des Euro-Währungsgebiets während der gesamten Finanzkrise eine außergewöhnlich hohe Liquiditätshilfe verschafft und sich verpflichtet hat, dies auch weiterhin zu tun, solange es erforderlich ist. Seit Oktober 2008 haben die Banken des Euro-Währungsgebiets die Möglichkeit, gegen eine Vielzahl von notenbankfähigen Sicherheiten und zu einem festen Zinssatz Zentralbankliquidität in unbegrenzter Höhe zu beziehen (für jedes Refinanzierungsgeschäft der EZB und mit Laufzeiten von einer Woche bis aktuell drei Monaten). Dieses Verfahren der Vollzuteilung mit festem Zinssatz verschafft den Banken effektiv zu relativ niedrigen Kosten eine Versicherung gegen Liquiditätsrisiken. Eine solche Versicherung ist momentan sehr gefragt und auf den Interbankenmärkten nur zu einem sehr hohen Preis oder gar nicht zu bekommen.
Die EZB betont zwar, dass dieses Instrument nur vorübergehend zur Verfügung steht, hat allerdings bereits angekündigt, dass diese Maßnahme solange bestehen bleiben wird wie nötig, mindestens jedoch bis Anfang 2012. Die Gesamtsituation wird von ihr kontinuierlich geprüft.
Abschließend sei ausgeführt, dass insofern als die aktuellen Probleme auf den Finanzmärkten des Euro-Währungsgebiets über Liquiditätsengpässe seitens der solventen Banken hinausgehen und eher Solvenzbelange betreffen, von anderen Seiten Lösungen gefunden werden müssen, und zwar vor allem von den nationalen Regierungen, die entsprechend den Ergebnissen der jüngsten Stresstests Unterstützungsmaßnahmen zur Rekapitalisierung anbieten müssten, wenn für die betreffenden Banken auf dem Markt keine Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden konnten. Die primäre Ursache der aktuellen Probleme kann und sollte jedoch nicht durch ein Einschreiten der Zentralbank angegangen werden. Aus diesem Grund sind meines Erachtens keine neuen Instrumente für die EZB erforderlich.
19. Welche Rolle sollten Ratings einzelner Staaten Ihrer Ansicht nach bei Entscheidungen der EZB spielen? Sollte die EZB Ihrer Meinung nach generell sämtliche Staatsanleihen des Euro-Währungsgebiets als Sicherheiten akzeptieren?
Bei der Beurteilung der Bonität notenbankfähiger Sicherheiten, die zur Besicherung geldpolitischer Operationen verwendet werden, stellen Ratings von Kreditratingagenturen einen, aber nicht den einzigen Beitrag dar. Das Eurosystem berücksichtigt auch andere Merkmale, die einen hohen Risikoschutz gewährleisten. Befindet sich ein Land in einem Anpassungsprogramm, so sind seine Einhaltung des Programms und die Beurteilung des Programms seitens der EZB von wesentlicher Bedeutung.
Was die Staatsanleihen des Euro-Währungsgebiets betrifft, so hat das Eurosystem, wie bei allen anderen Sicherheiten, die Anforderungen in seinem Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem festgelegt. Das Eurosystem behält sich zu Recht das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob eine Emission, ein Emittent, Schuldner oder Garant die hohen Bonitätsanforderungen auf Basis der vom Eurosystem als relevant erachteten Informationen erfüllt, und Sicherheiten auf dieser Grundlage abzulehnen, die Nutzung solcher Vermögenswerte einzuschränken oder zusätzliche Abschläge anzuwenden, wenn dies zur Gewährleistung einer angemessenen Risikoabsicherung des Eurosystems gemäß Artikel 18.1 der ESZB-Satzung erforderlich ist.
20. Was halten Sie von einer europäischen Ratingagentur?
Die mögliche Schaffung einer neuen unabhängigen europäischen Ratingagentur kann Vorteile haben, vor allem kann sie den Wettbewerb zwischen den Ratingagenturen erhöhen, was zu besseren Bewertungen, möglicherweise auch zu einer besseren Berücksichtigung einiger finanzieller Besonderheiten Europas führen kann. Eine solche Agentur müsste jedoch völlig unabhängig von politischen oder sonstigen Einflüssen sein. Es kann zudem auch eine gewisse Zeit dauern, bis eine solche Agentur zuverlässig Ratings abgeben kann, die streng, solide und beständig sind und einer Validierung unterliegen, die auf historischen Erfahrungswerten beruht, und somit die Eigenschaften besitzt, die die Verordnung über Ratingagenturen vorschreibt.
Abgesehen davon ist es meiner Ansicht nach wichtig, auf das grundlegende Problem der übermäßigen Abhängigkeit von externen Ratings hinzuweisen. In dieser Angelegenheit leisten der FSB, die EU-Kommission und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) zurzeit wichtige Arbeit.
21. Was halten Sie vom Programm für die Wertpapiermärkte? Macht es die EZB Ihrer Ansicht nach de facto zu einem haushaltspolitischen Akteur und gefährdet dadurch möglicherweise ihre Unabhängigkeit?
Das Programm für die Wertpapiermärkte war, wie von der EZB mitgeteilt, im Mai 2010 eingeführt worden, um die Übertragung geldpolitischer Entscheidungen wegen schlecht funktionierender Finanzmarktsegmente zu unterstützen und damit Preisstabilität für das gesamte Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Die Entscheidung, wieder Anleihen zu kaufen, wurde im August 2011 angesichts des erheblichen Risikos getroffen, dass einige Märkte für staatliche Schuldtitel immer schlechter funktionieren und sich die Spannungen aufgrund fehlender Interventionen auf andere Märkte übertragen. Gestörte Wertpapiermärkte – und vor allem Märkte für Staatsanleihen – können sich extrem nachteilig auf die Übertragung geldpolitischer Entscheidungen auf die Realwirtschaft (und letzten Endes auf die Preise) auswirken. Von außen betrachtet ist es fast unmöglich zu beurteilen, ob und in welchem Ausmaß diese nachteiligen Auswirkungen auf die Übertragung geldpolitischer Entscheidungen auf die Realwirtschaft tatsächlich stattfinden. Die Veröffentlichungen der EZB, z. B. der Monatsbericht, sollten so viele Informationen wie möglich liefern. Meiner Meinung nach ist es unerlässlich, dass das Programm für die Wertpapiermärkte nur vorübergehend und eingeschränkt Anwendung findet und sein Ende absehbar ist, da die verstärkte EFSF Sekundärmarkttätigkeiten ausüben kann. Ein zweiter wichtiger Aspekt besteht darin, dass Sekundärmarkttätigkeiten völlig sterilisiert sind, sodass sie die Umsetzung der Geldpolitik nicht durch Steuerung der kurzfristigen Geldmarktzinsen entsprechend den geldpolitischen Entscheidungen behindern.
Die EZB hat es sich nur zum Ziel gesetzt, die Märkte zu stabilisieren, die nicht mehr normal funktionieren. Doch die erste – und absolut notwendige – Voraussetzung für das Gelingen dieses Vorhabens besteht darin, dass die Regierungen die Haushaltskonsolidierung beschleunigen und die Anwendung harter Maßnahmen, die unerlässlich sind, unbeirrt fortsetzen. Marktstörungen sind im Falle der Wertpapiermärkte einiger Mitgliedstaaten darauf zurückzuführen, dass die Regierungen noch jede für sich ihre uneingeschränkte Glaubwürdigkeit auf den Märkten garantieren müssen und dass die vom Stabilitäts- und Wachstumspakt geforderte gegenseitige Kontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es ist unbestritten, dass die EZB zuweilen als einziger Akteur im Euro-Währungsgebiet voll handlungsfähig war. Dennoch müssen Finanz- und Geldpolitik prinzipiell klar getrennt sein. Aus diesem Grund muss das Euro-Währungsgebiet handeln und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (Anpassungsmaßnahmen auf nationaler Ebene, verstärkte EFSF und verstärkter ESM, bessere Governance-Strukturen), um wieder uneingeschränkte Handlungsfähigkeit zu erlangen und zu ermöglichen, dass sich die EZB von diesen Tätigkeiten zurückziehen kann, sobald es die Marktlage erlaubt.
22. Wann wird die EZB Ihrer Ansicht nach die nicht-standardmäßigen Maßnahmen endgültig einstellen?
Die EZB hat die geldpolitischen Sondermaßnahmen ergriffen, um den Mechanismus der Übertragung der Geldpolitik angesichts der Beeinträchtigungen der Finanzmärkte zu verbessern. Der Zeitpunkt des Ausstiegs aus diesen Maßnahmen ist demzufolge an die künftige Entwicklung der Finanzmarktbedingungen geknüpft, die wiederum in hohem Maße von der Verabschiedung und Umsetzung geeigneter einzelstaatlicher Strategien abhängen. Durch entschlossene Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen in den finanziell unter Druck geratenen Ländern ließen sich die Risikoprämien auf Anleihen verringern. Konsequente Maßnahmen zur Rekapitalisierung von Banken mit Finanzproblemen könnten wesentlich zu einem verbesserten Zugang dieser Banken zu den Geldmärkten beitragen, so dass sich die EZB als Vermittler zurückziehen könnte.
Das Programm für die Wertpapiermärkte – das die EZB wie alle anderen geldpolitischen Sondermaßnahmen in Reaktion auf die Krise eingeleitet hat – ist zeitlich befristet. Es ist keine bloße Zusatzmaßnahme, sondern ergänzt vielmehr die Entscheidungen des EZB-Rates zu den Schlüsselzinssätzen dahingehend, dass der Übertragungsmechanismus der Geldpolitik verbessert wird. Wie die übrigen geldpolitischen Sondermaßnahmen sollte das Programm für die Wertpapiermärkte möglichst rasch auslaufen, sobald die Gründe wegfallen, aus denen es aufgelegt wurde.
23. Wird die EZB Ihrer Ansicht nach von ihrem starken Widerstand gegen die Umstrukturierung der Schulden Griechenlands Abstand nehmen?
Bezüglich der Umstrukturierung der Schulden Griechenlands hat die EZB wiederholt drei Kernaussagen getroffen. Erstens müsse eine Beteiligung des Privatsektors freiwillig erfolgen; dieser Forderung wurde entsprochen. Zweitens müsse ein „Kreditereignis“ vermieden werden, und allem Anschein wird das auch gelingen. Drittens sollte nach Ansicht der EZB ein „selektiver Zahlungsausfall“ vermieden werden, damit Griechenland seinen Schuldverpflichtungen nachkommt, sich strikt an die vereinbarten Programme hält und so mit dazu beiträgt, die Kosten durch Verluste, Spillover-Effekte und Kettenreaktionen in den übrigen Ländern des Euroraums auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die von den Staats- und Regierungschefs am 21. Juli gefassten Beschlüsse enthalten notwendige Vorsichtsmaßnahmen, mit denen die diesbezüglichen Bedenken der EZB ausgeräumt werden sollen.
Was die gezielte Einbindung der Privatwirtschaft anbelangt, die im Fall von Griechenland vorgesehen ist, so bekräftigten die Staats- und Regierungschefs des Euroraums am 21. Juli, dass dieser für Griechenland verfolgte Ansatz eine einmalige Ausnahme angesichts einer einzigartigen Ausnahmesituation sei. Alle übrigen Mitgliedstaaten des Euroraums bekräftigten feierlich ihre feste Entschlossenheit, die von ihnen selbst begebenen Anleihen vollständig zu bedienen und all ihren Verpflichtungen zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung und zu Strukturreformen vollständig nachzukommen. Für die EZB ist dieser feste Wille von absolut grundsätzlicher Bedeutung und sie sieht in der Glaubwürdigkeit sämtlicher Staatsschulden ein entscheidendes Element für die Sicherstellung der Finanzmarktstabilität im gesamten Euroraum.
Vor dem Hintergrund des geplanten zweiten Programms von Euroraum und IWF für Griechenland, das im Grunde ebenfalls am 21. Juli beschlossen wurde, muss die Troika eine Analyse der Schuldentragfähigkeit durchführen. Das Programm und die Einbindung des Privatsektors müssen so gestaltet werden, dass in Griechenland eine nachhaltige Schuldensituation bewahrt bzw. hergestellt wird. Die EZB wird als Mitglied der Troika an ihrem Standpunkt festhalten, dass die Finanzstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet sichergestellt werden muss.
24. Wie werden Sie hinsichtlich des Programms für die Wertpapiermärkte und des Ankaufprogramms für gedeckte Bankenanleihen für Transparenz sorgen?
Die EZB ist den Grundsätzen der Transparenz und Offenheit uneingeschränkt verpflichtet. Unter gewissen Umständen kann es jedoch nötig sein, von diesen Grundsätzen abzurücken. So könnte die Herausgabe weiterer Detailinformationen über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Programm für die Wertpapiermärkte und dem Ankaufprogramm für gedeckte Bankenanleihen die Wirksamkeit und Effizienz dieser Programme beeinträchtigen. Finanzmarktteilnehmer könnten Ankäufe durch das Eurosystem vorhersehen und Handelsstrategien entwickeln, die es ihnen ermöglichen, sich die Interventionen der EZB zunutze zu machen. Folglich müsste das Eurosystem in noch größerem Umfang Anleihen erwerben, um die gewünschten Wirkungen zu erzielen. Was die noch laufenden Ankäufe im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte anbelangt, so informiert die EZB bereits wöchentlich in komprimierter Form über den Umfang ihrer Interventionen an den Anleihenmärkten.
25. Wie bewerten Sie die gestiegenen Target2-Verbindlichkeiten und -Forderungen der EZB-Mitglieder?
Umfangreiche grenzüberschreitende Zahlungsströme zwischen Banken im Euro-Währungsgebiet sind normaler Bestandteil der Währungsunion. Vor dem Ausbruch der Finanzkrise waren die Ströme zwischen den Ländern weitgehend ausgeglichen: Das Bankensystem eines Landes konnte die Zahlungsabflüsse infolge der Nettoeinfuhr von Waren und Dienstleistungen oder des Erwerbs von Vermögenswerten im Ausland durch Zuflüsse ausgleichen, indem vor allem Mittel im grenzüberschreitenden Interbankmarkt beschafft wurden. Angesichts der Finanz- und Staatsschuldenkrise ist dies nicht mehr möglich, denn die Abflüsse der Bankensysteme einiger Länder des Euro-Währungsgebiets (wie Griechenland, Portugal und Irland) sind größer als ihre Zuflüsse, was umgekehrt wiederum für andere Länder des Euroraums (wie Deutschland) gilt. Infolge dieser unausgewogenen grenzüberschreitenden Zahlungsströme brauchen die Bankensysteme einiger Länder mehr Zentralbankliquidität als die Bankensysteme anderer Länder, in denen Geschäftsbankgeld zufließt. Daher herrscht im Eurosystem eine ungleiche Nettoverteilung der Liquidität: Einige nationale Zentralbanken stellen (im Verhältnis zur Größe des Bankensystems ihres Landes) netto gesehen mehr Liquidität zu Verfügung als andere. Dies führt zu Intra-Eurosystem-Salden, d. h. für einige nationale Zentralbanken entstehen Forderungen gegenüber der EZB, für andere Verbindlichkeiten. Diese Salden der nationalen Zentralbanken werden „TARGET2“-Forderungen und –Verbindlichkeiten genannt, da die Ungleichgewichte in den Zahlungsströmen zwischen den Ländern dem Zahlungssystem entspringen, mit dem solche Zuflüsse von Zentralbankgeld geregelt und ausgeglichen werden sollten, was für das Eurosystem das TARGET2 ist.
Die TARGET2-Ungleichgewichte der nationalen Zentralbanken (die in der Summe Null ergeben) spiegeln also die ungleiche Verteilung der Zentralbankliquidität zwischen den nationalen Zentralbanken des Eurosystems wider. Diese ungleiche Verteilung innerhalb des Eurosystems sorgt für Stabilität, da sie ‑ sogar in Ländern unter Finanzdruck ‑ zu finanziell stabilen Banken führt, die ihren Liquiditätsbedarf gegen Sicherheiten decken können. Dies trägt zur effektiven Übertragung der Geldpolitik auf das gesamte Euro-Wirtschaftsgebiet und so zur mittelfristigen Aufrechterhaltung der Preisstabilität im Euroraum bei.
In der Wirtschafts- und Währungsunion spiegelt die Forderung einer NZB im Rahmen von TARGET2 an sich noch nicht die Exposition dieser NZB gegenüber finanziellen Risiken wider. Die Risikoexposition des Eurosystems hängt mit der Liquiditätsversorgung der Banken zusammen, also mit den geldpolitischen Geschäften selbst. Das operationelle Risiko wird durch ein solides Risikomanagement entschärft, und das Restrisiko übernehmen in der Regel die NZB des Eurosystems entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Kapital der EZB; es steht in keinem Zusammenhang mit den TARGET2-Positionen einzelner Zentralbanken.
26. Worin bestehen Ihrer Ansicht nach die wichtigsten Ziele der Strategie für Wachstum und Beschäftigung bis 2020? Wie können die EZB und die Instrumente der wirtschaftlichen und politischen Koordinierung zum Erfolg dieser Strategie beitragen? Bitte nennen Sie – nach der Wertigkeit geordnet – die Strukturreformen, die Sie in der EU für vorrangig halten, und begründen Sie Ihre Wahl.
Alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets müssen substanzielle und umfassende Strukturreformen durchführen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu stärken, die Flexibilität ihrer Volkswirtschaften zu erhöhen und ihr längerfristiges Wachstumspotenzial zu steigern. Ehrgeizige Strukturreformen sind für die Wiederherstellung des Vertrauens von äußerster Wichtigkeit.
Die Instrumente der wirtschaftlichen Koordinierung sollten auf die Unterstützung dieser Ziele ausgerichtet sein. Durch die Einführung des Europäischen Semesters werden sowohl die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme als auch die Nationalen Reformprogramme, einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des Euro-Plus-Pakts, nunmehr gleichzeitig übermittelt und bewertet, um so die Konvergenz der politischen Empfehlungen auf europäischer Ebene zu erhöhen. Es kommt jetzt darauf an, diese länderspezifischen politischen Empfehlungen vollständig umzusetzen. Die Mitgliedstaaten des Euroraums sollten darüber hinaus kurzfristig ehrgeizige Reformen einleiten. Im Rahmen des neuen „Verfahrens bei übermäßigen Ungleichgewichten“ sind Mitgliedstaaten, in denen sich große wirtschaftliche und haushaltspolitische Ungleichgewichte angehäuft haben, verpflichtet, diese Ungleichgewichte durch die Umsetzung einer angemessenen Wirtschafts- und Haushaltspolitik zu beheben. Daher müssen die neu beschlossenen Instrumente zur Überwachung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten energisch umgesetzt werden, um so die Ziele der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie zu unterstützen. Indem sie die Preisstabilität gewährleistet und zur Finanzstabilität beiträgt, leistet die EZB auch einen Beitrag zu einem wachstumsfördernden Umfeld.
Bezüglich der Strukturreform sollte höchste Priorität auf der angestrebten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung des Wachstumspotenzials der Europäischen Union angesichts der weltweiten Konkurrenz durch Industrie- und Schwellenländer liegen. Dies gilt für zahlreiche Bereiche wie Bildung, Dienstleistungen, Arbeitsmärkte, Nachhaltigkeit, Forschung und Entwicklung sowie Stärkung des Binnenmarkts. Die gleichzeitige Inangriffnahme all dieser Themenbereiche könnte den gesamten Prozess vorantreiben und wechselseitige positive Effekte erzeugen. Zu den denkbaren konkreten Maßnahmen in diesen Bereichen gehören:
- Im Bildungsbereich: hinreichende öffentliche Investitionen, Zugang zu Bildung unabhängig vom sozialen Status und grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsabschlüssen.
- Im Dienstleistungssektor: weitere Liberalisierung zum Beispiel in reglementierten Handwerksberufen. Auch der Bereich der Gesundheitsdienstleistungen bietet großes Potenzial.
- Auf den Arbeitsmärkten: weitere grenzüberschreitende Liberalisierung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Arbeit multidimensional ist. Sie ist nicht nur ein Produktionsfaktor, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Mitwirkung und Teilhabe an der Gesellschaft. Das Recht auf Kollektivverhandlungen sollte nicht infrage gestellt werden; alle Formen einer indexbasierten Lohnberechnung sollten beseitigt werden.
- Für die Nachhaltigkeit ist die haushaltspolitische Tragfähigkeit angesichts des demografischen Wandels von grundlegender Bedeutung. Die alternde Gesellschaft sowie die Migration und Mobilität im Binnenmarkt und darüber hinaus stellen die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme vor große Herausforderungen. Die Effektivität und Effizienz des öffentlichen Sektors müssen gesteigert werden.
- Im Forschungs- und Entwicklungsbereich: der Zugang zu Risikokapital sollte erleichtert werden.
- Offene und versteckte Handelshemmnisse sollten weiter abgebaut werden, um den Binnenmarkt zu stärken und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau, insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich, aufrechtzuerhalten.
27. Wie schnell sollten Ihrer Ansicht nach die neuen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller Konvergenzkriterien und der Teilnahme am Wechselkursmechanismus (ERM II) der Währungsunion beitreten und den Euro einführen?
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) keine „geschlossene Gesellschaft“ ist, wie das Beispiel Estlands unlängst vor Augen geführt hat.
Durch die Unterzeichnung des EU-Vertrags haben sich die Mitgliedstaaten, die seit 2004 der EU beigetreten sind, zur Einführung des Euro verpflichtet. Der Konvergenzrahmen, wie er im Vertrag und im Protokoll verankert ist, legt fest, dass die Mitgliedstaaten den Euro einführen können, wenn sie einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass kein vorgegebener Zeitplan für den Beitritt zum Euroraum existiert.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den ersten 13 Jahren der WWU möchte ich betonen, dass neben den vier nominalen Konvergenzkriterien auch eine Reihe von zusätzlichen Erwägungen im EU-Vertrag vereinbart sind, so insbesondere die „Integration der Märkte, [der] Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes“ (Art. 140 AEUV). Diese Aspekte sowie die Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz werden bei der Bewertung eine große Rolle spielen.
Die Teilnahme am ERM II ist ein wesentliches Element des Konvergenzprozesses. Daran zeigt sich, ob ein Mitgliedstaat ‑ zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Konvergenzprüfung ‑ in der Lage war, politische Schlüsselziele wie Aufrechterhaltung der Preisstabilität, Haushaltsdisziplin und Wettbewerbsfähigkeit unter Einhaltung der normalen Bandbreiten sowie ohne starke Spannungen einzuhalten, wobei er insbesondere seinen bilateralen Leitkurs gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet haben darf.
28. Wie stehen Sie zur Besteuerung von kurzfristigen Finanztransaktionen? Könnte Ihrer Ansicht nach eine Steuer auf Devisengeschäfte mit dem Euro positive Auswirkungen haben, z. B. indem sie die Wechselkurse von Ländern stabilisiert, die in Zukunft dem Euro-Währungsgebiet beitreten möchten?
In der aktuellen Debatte werden verschiedene Arten von Steuern auf Finanzgeschäfte diskutiert: Finanztransaktionssteuer (FTT), Finanzaktivitätssteuer (FAT) oder die Tobin-Steuer. Der Nutzen solcher Steuern muss nach zweierlei Gesichtspunkten bewertet werden: nach dem Ziel ihrer Steuerungsfunktion und nach der Einnahmenfunktion.
Ich würde eine umfassende Finanztransaktionssteuer (FTT) befürworten. Diese sollte idealerweise auf globaler Ebene eingeführt werden. Bedenkt man allerdings die intensiven Debatten, die wir zu diesem Thema beim G20-Gipfel in Toronto hatten, so scheint das auf kurze Sicht unrealistisch. Die zweitbeste Lösung wäre eine Einführung in der Europäischen Union, als Drittes wäre die Einführung im Euro-Währungsgebiet zu prüfen.
Zur Steuerungsfunktion: Während die Befürworter von Steuern auf Finanzgeschäfte oft betonen, dass solche Steuern auf eine Verringerung der Volatilität hoffen lassen, wird diese Aussage von der Mehrheit der theoretischen und empirischen Analysen nicht unterstützt. Tatsächlich würde die daraus resultierende Steigerung der Transaktionskosten die Marktliquidität verringern und somit zu mehr Volatilität führen.
Die FTT als Instrument sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss zusammen mit einer verstärkten Regulierung insbesondere des Hochfrequenzhandels gesehen und gegen die Alternativen für die Einnahmesteigerung abgewogen werden, die den Mitgliedstaaten (oder in Zukunft möglicherweise auch der Europäischen Union) zur Verfügung stehen. Insgesamt sehe ich mit Spannung dem Legislativvorschlag entgegen, den die EU-Kommission bald vorlegen wird.
29. Was halten Sie von der Rollenverteilung zwischen dem Rat und der EZB bei der Vertretung des Euro-Währungsraums nach außen?
Die Vertretung des Euro-Währungsgebiets nach außen spiegelt die institutionelle Struktur der WWU wider: Da Geld-, Währungs- und Wechselkurspolitik zu den Kompetenzen der Union gehören, werden sie von den Institutionen der EU repräsentiert – von der EZB, was die die Geldpolitik angeht, und vom Rat (in der Euroraum-Zusammensetzung) zusammen mit der EZB, was die Wechselkurspolitik angeht. Im Gegensatz dazu wird die Wirtschaftspolitik nach außen hin nicht einheitlich vertreten, was der Tatsache geschuldet ist, dass die Kompetenzen größtenteils bei den nationalen Regierungen liegen, die ihre jeweilige Politik dann nach außen repräsentieren (z. B. im IWF).
Vor diesem Hintergrund und als eine der wichtigsten Lektionen, die aus der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise gezogen wurde, erleben wir derzeit verstärkte Bemühungen um eine tiefergreifende wirtschaftliche Integration im Euro-Währungsgebiet, die auch das Ziel des kürzlich verabschiedeten Gesetzespakets zur Europäischen Wirtschaftsregierung und weiterer, noch in der Entwicklung befindlicher Vorschläge ist. Meines Erachtens muss sich diese verstärkte „Europäische Dimension“ bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen längerfristig auch in der Vertretung nach außen widerspiegeln, so zum Beispiel durch Heranziehung von Art. 138 AEUV, wonach der Rat – nach Anhörung der Europäischen Zentralbank – gemeinsame Standpunkte und geeignete Maßnahmen erlässt, um eine einheitliche Vertretung bei den internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich sicherzustellen. Das sind aber natürlich politische Entscheidungen und keine Angelegenheiten, über die die Zentralbanken zu entscheiden hätten.
30. Wie schätzen Sie die jüngste Entwicklung des Wechselkurses USD/EUR ein?
Alle Behörden, die für große schwankende Währungen zuständig sind, haben ein gemeinsames Interesse an einem starken und stabilen internationalen Finanzsystem, in dem die Wechselkurse wirtschaftliche Grunddaten widerspiegeln. Das geht aus zahlreichen Mitteilungen der G7 hervor. Übermäßige Volatilität und ungeordnete Schwankungen der Wechselkurse haben negative Folgen für die Stabilität der Wirtschaft und der Finanzmärkte.
Der USD/EUR-Wechselkurs unterlag seit Jahresanfang erheblichen Schwankungen, was hauptsächlich auf eine hohe Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere auf die Lösung fiskalischer Probleme zu beiden Seiten des Atlantiks zurückzuführen war. Die außergewöhnlich hohe Volatilität prägte zudem nicht nur den USD/EUR-Wechselkurs, sondern die Devisenmärkte im Allgemeinen.
31. Wie schätzen Sie die jüngste Entwicklung des Wechselkurses Renminbi/EUR ein? Sind nach Ihrer Ansicht die Zentralbanken in der Lage, effektiv gegen übermäßige Volatilität vorzugehen? Sind Sie der Meinung, dass die internationale Rolle des Euro gestärkt werden sollte?
Nachdem die De-facto-Stützung des US-Dollar-Kurses durch den Renminbi im Juni 2010 aufgegeben wurde, ist der Renminbi-Kurs gegenüber dem US-Dollar um etwa 6 % bis Ende Juli 2011 angestiegen, allerdings gegenüber dem Euro um 9 % und nominal effektiv um 5 % gefallen. Seit dem Ausbruch der aktuellen Finanzkrise legte der US-Dollar gegenüber dem Euro beträchtlich zu. Sozusagen als Nebenwirkung erholte sich auch der Renminbi gegenüber dem Euro sowie in nominaler effektiver Rechnung, was ihn wieder auf das Niveau vom Juni 2010 brachte. Insgesamt ermuntern wir die chinesische Regierung, die durch den neuen politischen Rahmen ermöglichte Flexibilität zu nutzen, um eine schrittweise effektive Aufwertung des Renminbi zu ermöglichen.
Was die Schwellenländer mit ihren derzeitigen Leistungsbilanzüberschüssen und ungenügend flexiblen Wechselkursen betrifft, so ist sich die internationale Gemeinschaft darüber einig – wie stets auf den G20-Gipfeln bestätigt wurde –, dass eine Entwicklung hin zu einem vom Markt bestimmten Wechselkurssystem und eine Verbesserung der Wechselkursstabilität, die wirtschaftliche Grunddaten widerspiegelt, im Interesse der betreffenden Wirtschaften und der internationalen Gemeinschaft liegt. Bei den Gipfeln in Toronto und Seoul stimmten diese Schwellenländer zu, Reformen zur Stärkung der Wechselkursflexibilität zu unternehmen; folglich wären weitere Anstrengungen der chinesischen Politik in diese Richtung willkommen.
Hinsichtlich der übermäßigen Volatilität haben wir ebenso wie die für die anderen wichtigen floatenden Währungen zuständigen Behörden ein Interesse an einem starken und stabilen internationalen Finanzsystem und unterstützen vom Markt getriebene Wechselkurse. Übermäßige Volatilität und ungeordnete Schwankungen der Wechselkurse haben negative Folgen für die Stabilität der Wirtschaft und der Finanzmärkte. Das bedeutet, dass umfassende Konsultationen für Maßnahmen auf den Devisenmärkten und eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit erforderlich sind.
Der wissenschaftlichen Literatur zufolge kann unter außergewöhnlichen Umständen eine Zusammenarbeit beispielweise in Form von Devisenmarktinterventionen sinnvoll sein, insbesondere wenn diese Interventionen konzertiert erfolgen, mit den wirtschaftlichen Grunddaten und den amtlichen Mitteilungen vereinbar sind und dann vorgenommen werden, wenn die Fehlausrichtung bei den Wechselkursen hoch ist. In dieser Hinsicht werden die konzertierten Interventionen der G7 (z. B. 2000 in Bezug auf den Euro oder 2011 in Bezug auf den Yen) allgemein als erfolgreich angesehen.
Hinsichtlich der internationalen Rolle des Euro erinnere ich an die neutrale Haltung, die die EZB im Jahre 1999 eingenommen hat, der zufolge die internationale Verwendung des Euro weder gefördert noch behindert werden sollte. Die internationale Verwendung von Währungen sollte das Ergebnis eines marktbestimmten Prozesses sein. Da sich das internationale Währungssystem jedoch im Übergang zu einem multipolaren Währungssystem befindet, könnte diese Politik überprüft werden.
32. Wie bewerten Sie die Ergebnisse der G20? Was halten Sie vom derzeitigen Stand der Koordinierung?
Die G20 als wichtigstes Forum der globalen wirtschaftlichen Governance spielte bei der Verleihung hochwertiger politischer Impulse für die Krisenbewältigung, das Krisenmanagement und die künftige Krisenvorbeugung eine entscheidende Rolle. Der Zusammenhalt innerhalb der G20 muss auch nach der Krise sichergestellt werden. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die führenden Vertreter der G20 betonen, wie wichtig es ist, die internationale politische Zusammenarbeit fortzusetzen, um die Ursachen der Finanzkrise anzugehen und die Grundlagen für ein solides weltweites Wirtschaftswachstum zu schaffen. Nachdem ich selbst an zahlreichen Treffen der G20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten sowie an Gipfeltreffen der G20 teilgenommen habe, muss ich sagen, dass ich das hohe gemeinsame Verantwortungsbewusstsein der G20-Vetreter für ermutigend halte.
Bei den Themen, die auf der Tagesordnung der G20 stehen, möchte ich folgende Punkte hervorheben:
Erstens: Unter dem diesjährigen Vorsitz Frankreichs wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, um die Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems zu stärken. Zusammen mit meinem mexikanischen Kollegen saß ich einer G20-Arbeitsgruppe zu diesem Thema vor. Unter anderem konnten wir Fortschritte bei der Stärkung der Überwachung, der Formulierung einheitlicher Schlussfolgerungen für die Kapitalflussverwaltung sowie bei der Aufsicht und Bewertung der globalen Liquidität verbuchen. Meines Erachtens ist es eine wichtige Errungenschaft, dass sich die G20-Länder darauf einigen konnten, dass beide Bereiche – zusammen mit den Devisenbelangen und Faktoren der Rücklagenbildung – ein regulärer Teil der Aufsicht werden sollen, da die diesbezüglichen Maßnahmen der Länder externe Wirkungen auf andere haben können. Für die globale Liquidität möchte ich hervorheben, dass es wirklich wichtig ist, ein reguläres Aufsichts- und Bewertungsverfahren einzuführen, und dass die Zentralbanken im Rahmen der kooperativen Strukturen der BIZ in Basel am besten in der Lage sind, die globalen Liquiditätsentwicklungen zu beobachten. Nachdem die Liquiditätsversorgung größeren Belastungen ausgesetzt war, wurden in der G20 Diskussionen darüber aufgenommen, ob und wie die IWF-Kreditinstrumente weiter gestärkt werden sollen; und im IWF werden die entsprechenden Diskussionen fortgesetzt.
Zweitens: Die führenden G20-Vertreter haben die Schlüsselelemente für die globale Regulierungsreform, einschließlich der Tätigkeit des Basler Ausschusses und der FSB, gebilligt. Nunmehr ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitglieder der G20-Gruppe die erzielten Übereinkünfte weiter umsetzen und bei der Erfüllung der von ihnen übernommenen Verpflichtungen ein Beispiel setzen. Zu den Kernaufgaben gehören: (i) die vollständige Umsetzung von Basel II und III innerhalb der vereinbarten Fristen; (ii) die Umsetzung des Rahmens des Basler Ausschusses für systemrelevante Banken und Erweiterung des Rahmens auf alle systemrelevanten Finanzinstitute; (iii) die Einigung auf Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht, Kontrolle und Regulierung des Schattenbankensystems; (iv) die vollständige und konsequente Umsetzung der Empfehlungen zu OTC-Derivaten. Daneben ist es auch wichtig, die übermäßige Abhängigkeit von Rating-Agenturen abzubauen, während diese gleichzeitig stärker reguliert und kontrolliert werden, sowie den Einfluss und die Ressourcen des FSB zu stärken.
Drittens: Der G20-Rahmen für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum ist ein wesentlicher Mechanismus für die multilaterale Zusammenarbeit. Ziel dieses Rahmens ist es, zur Umsetzung des Übergangs von der Krisenreaktion zu einem stabilen, nachhaltigen und ausgeglichenen Modell des weltweiten Wachstums beizutragen und die globalen Ungleichgewichte zu beseitigen, die die Finanzkrise befördert haben. Es kommt jetzt darauf an, dass alle Mitglieder der G20-Gruppe vollständig ihre Verpflichtungen erfüllen, die sie in diesem Rahmen eingegangen sind. In diesem Zusammenhang sind umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung der haushaltspolitischen Tragfähigkeit und ehrgeizige Strukturreformen ausschlaggebend.
C. Finanzmarktstabilität und -kontrolle
33. Wie sehen Sie die künftige Rolle der EZB auf dem Gebiet der Bankenaufsicht?
Die Schaffung der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) ist ein großer Schritt nach vorn. Dadurch können wir auf den Erfahrungen und Arbeiten der Lamfalussy-Ausschüsse der Stufe 3 aufbauen, die eine wichtige Rolle bei der Förderung der aufsichtlichen Konvergenz und beim Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden spielte. Durch die Schaffung der ESA sollte eine der Hauptschwächen dieser Ausschüsse behoben werden, nämlich der nichtverbindliche Charakter ihrer Leitlinien. Wenn die Möglichkeit besteht, rechtlich bindende technische Standards auf Grundlage der gemeinsam von Parlament und Rat angenommenen Verordnungen bzw. Richtlinien zu erlassen, kann ein EU-Regelwerk zu Finanzdienstleistungen zusammengestellt werden, das einheitliche Bedingungen fördern und zum angemessenen Schutz der Einleger, Investoren und Verbraucher in Europa beitragen wird.
Was die Rolle der EZB bei der Bankenüberwachung angeht, wären folgende Betrachtungen möglich. Erstens: Im Allgemeinen sprechen die Erfahrungen der Finanzkrise für eine Einbeziehung der Zentralbanken in die aufsichtsrechtliche Kontrolle. In einem zunehmend marktorientierten und verflochtenen Finanzsystem ist es wahrscheinlich, dass Störungen Kernmechanismen des Marktes wie die Liquiditätsverteilung beeinträchtigen und mit ihren grenzübergreifenden Auswirkungen noch schwerer kalkulierbar sind. Eine sachgerechte Beurteilung dieser Dynamik erfordert einen grenzübergreifenden Blick auf das ganze System sowie angemessene Ressourcen und Sachkenntnisse für die Analyse der Finanzmarktstabilität, wie sie bei den Zentralbanken vorzufinden sind. Zudem machten sich während der Finanzkrise die Synergien zwischen dem Zentralbankwesen und den Aufsichtsfunktionen deutlich bemerkbar, insbesondere mit Blick auf die Erfassung und Bewertung von Informationen.
Zweitens: Nach den Erfahrungen der Krise wurde die Aufsichtsrolle der Zentralbanken in zahlreichen Mitgliedstaaten sehr gestärkt. Solche Entwicklungen könnten im Laufe der Zeit dazu führen, dass die institutionelle Rolle der EZB und die im Vertrag vorgesehene Möglichkeit, spezielle Aufsichtsfunktionen auf die EZB zu übertragen, auch im Lichte einer möglichen weiteren Ausdehnung des Euro-Währungsraumes besser untersucht werden kann.
Der institutionelle Rahmen des Eurosystems beruht auf einem dezentralen operativen Ansatz, der es gestattet, das Sachwissen der nationalen Behörden und die vorhandene Infrastruktur in vollem Umfang zu nutzen. Dieses Umfeld hat sich bei der Lösung der durch den Vertrag übertragenen Aufgaben bewährt, auch im Zusammenhang mit der Finanzkrise. Es könnte auch einen geeigneten Rahmen für die Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben bilden.
Diese mikroprudentielle Überwachung wird auf Makroebene durch die Aufsichtsrolle der EZB im neu geschaffenen ESRB ergänzt.
D. Funktionsweise der EZB, demokratische Kontrolle und Transparenz
34. Sollten sich die einzelnen Zuständigkeiten der Mitglieder des Direktoriums im Laufe der Zeit nicht ändern und damit den veränderten Aufgabenstellungen und Prioritäten der EZB Rechnung tragen?
In Artikel 12 der Satzung des ESZB und der EZB („Satzung”) sind die Aufgaben des Direktoriums der EZB festgelegt. Der Artikel überträgt dem Direktorium die Aufgabe, die Geldpolitik gemäß den Beschlüssen des EZB-Rates auszuführen und die Sitzungen des EZB‑Rates vorzubereiten. Gemäß Artikel 11 der Satzung führt das Direktorium ferner die laufenden Geschäfte der EZB, wobei jedoch „laufende Geschäfte“ nicht genauer definiert wird.
Beide Artikel beziehen sich auf das Direktorium als Ganzes und weisen einzelnen Mitgliedern des Direktoriums keine besonderen Aufgaben zu, da das Direktorium ein kollegiales Beschlussfassungsorgan ist. Dies bedeutet, dass Beschlüsse vom gesamten Direktorium und nicht von einzelnen Direktoriumsmitgliedern gefasst werden. Ferner sind die Themen oft miteinander verknüpft und die Beschlüsse müssen alle Aspekte ‑ d. h. rechtliche, operationelle und strategische Erwägungen ‑ berücksichtigen. Deshalb interessieren sich sämtliche Mitglieder des Direktoriums für alle Zuständigkeitsbereiche des Direktoriums und beteiligen sich an den betreffenden Arbeiten, egal ob es sich um die Geldpolitik, Zahlungssysteme, die Herausgabe von Banknoten usw. handelt.
Gleichzeitig scheint es sich von außen betrachtet so zu verhalten, dass die Direktoriumsmitglieder sich darauf geeinigt haben, die effiziente administrative Bearbeitung der Dossiers zu erleichtern, indem Berichtspflichten für einzelne Geschäftsbereiche der EZB jeweils einem Direktoriumsmitglied zugewiesen werden, wobei dies keine Abweichung von der kollektiven Verantwortlichkeit des gesamten Direktoriums darstellt.
Dieser Ansatz hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Vorkenntnisse des einzelnen Direktoriumsmitglieds bestmöglich genutzt werden. Die Zuweisung von Berichterstattungspflichten wird von Zeit zu Zeit überprüft, insbesondere, wenn es Änderungen in der Zusammensetzung des Direktoriums gibt. Darüber hinaus trägt die Umschichtung von Aufgabenbereichen zwischen Direktoriumsmitgliedern auch zur Stärkung des Kollegialitätsprinzips bei.
35. Mit welchem System kann Ihrer Meinung nach eine ausgewogene Rotation der Mitgliedschaft im EZB-Direktorium auch im Hinblick auf Nationalität und Geschlecht gewährleistet werden?
Der Vertrag sieht für die Auswahl von Mitgliedern des Direktoriums ausschließlich das Kriterium der Berufserfahrung und des beruflichen Sachverstands vor. Es heißt dort, die Mitglieder des Direktoriums der EZB werden „aus dem Kreis der in Währungs- und Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ... ausgewählt und ernannt“. Die einzige Erwägung in Zusammenhang mit der Nationalität – und dies ist wohl selbstverständlich – ist die Auflage, dass ein künftiges Mitglied des Direktoriums die Staatsangehörigkeit eines Landes des Euroraums besitzen muss. In den Rechtstexten sieht man bewusst davon ab, Voraussetzungen in Bezug auf die Nationalität oder das Geschlecht festzulegen, da sich dies kaum mit einer Auswahl aufgrund der Qualifikation vereinbaren ließe. Trotz dieser rechtlichen Erwägungen halte ich persönlich die Vielfalt in den Institutionen für wichtig; dies bezieht sich auf Nationalitäten, Geschlecht, Alter, beruflichen Hintergrund und persönliche Erfahrungen.
Da die EZB eine supranationale Institution ist, müssen ihre Beschlüsse ferner ausschließlich mit Blick auf das Euro-Währungsgebiet gefasst werden, dies schließt die Berücksichtigung besonderer nationaler Interessen aus. Es ist ein Grundpfeiler der Struktur des Eurosystems, dass die Mitglieder der Beschlussfassungsorgane der EZB an der Beschlussfassung in ihrer persönlichen Eigenschaft mitwirken und nicht die Mitgliedstaaten vertreten, aus denen sie kommen.
Die Tatsache, dass das Ernennungsverfahren dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle zuweist, stellt einen objektiven Prozess entsprechend den vorgeschriebenen Kriterien sicher.
36. Wie halten Sie davon, das „beste Team” (d h. das am besten funktionierende Kollegium) aus Mitgliedern des Direktoriums zu rekrutieren und nicht „die beste Einzelperson”?
Im Rechtsrahmen sind die Qualifikationen, die ein Mitglied des Direktoriums besitzen muss, deutlich festgelegt, es wäre recht gefährlich, weitere „weiche” Kriterien hinzuzufügen, die kaum zu beurteilen und schwer umzusetzen wären. Da das Direktorium ein kollegiales Gremium mit kollegialer Verantwortung für alle seine Beschlüsse ist, besteht eine Voraussetzung natürlich darin, dass es als Team gut funktioniert. Man sollte billigerweise erwarten können, dass Personen, die als Kandidaten für das Direktorium vorgeschlagen werden, neben ihrem Ansehen und ihrer beruflichen Erfahrung in Geld- oder Bankangelegenheiten auch diese zusätzlichen Qualifikationen besitzen. Daher schließt es sich per se nicht aus, umfangreiche berufliche Kenntnisse/Erfahrungen zu besitzen und Teil eines ausgezeichnet funktionierenden Kollegiums zu sein. Meine berufliche Erfahrung – und dies hat sich auch in Kursen an der Wirtschaftshochschule in Mailand erwiesen – zeigt mir, dass es Teams im Durchschnitt besser als Einzelpersonen gelingt, dauerhafte Lösungen zu erreichen und kreativ zu sein (bei Genies mag dies anders sein, doch sie sind eine seltene Spezies).
37. Wie sehen Sie die Notwendigkeit, die Unterschiedlichkeit der im EZB-Direktorium vertretenen fachlichen Profile auszuweiten, statt nur auf Personen aus dem Kreis der Zentralbanken zurückzugreifen?
Auch zu diesem Punkt enthalten der Vertrag und die Satzung keine Angaben. Natürlich bedeutet, „aus dem Kreis der in Währungs- und Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten” zu stammen, nicht, dass nur Personen aus dem Kreis der Zentralbanken ernannt werden können, aber es überrascht nicht, dass eine umfassende Zentralbankerfahrung wichtig ist und berücksichtigt werden muss. Ich bin jedoch selbst ein Beispiel, das beweist, dass ein anderer Hintergrund, in meinem Fall das Finanzministerium, auch die notwendigen Erfahrungen bieten kann, um sich als Mitglied des Direktoriums der EZB zu qualifizieren. Meine eigene Berufserfahrung und die Einsichten, die ich erworben habe, könnten mir im Kontext der EZB sicherlich von großem Nutzen sein.
Dies zeigt deutlich, dass ein anderer beruflicher Hintergrund und Erfahrungen äußerst wertvoll sein können. Die Lebensläufe und die Berufserfahrung der gegenwärtigen und vergangenen Mitglieder des Direktoriums beweisen, dass eine Vielfalt von Sachverstand und Erfahrungen zweifellos einen wertvollen Beitrag zum Prozess der Beschlussfassung leisten.
38. Welchen Ansatz werden Sie persönlich in Bezug auf den sozialen Dialog in der EZB verfolgen?
Meines Erachtens ist ein stabiler sozialer Dialog einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg einer gut funktionierenden Organisation. Diese Erfahrung habe ich bei meiner derzeitigen Tätigkeit im deutschen Finanzministerium gemacht. Ich werde mit größtem Engagement am Dialog mit dem Personal der EZB sowie mit seinen Vertretern teilnehmen und erwarte einen gewinnbringenden und effizienten Meinungsaustausch mit ihnen, beispielsweise zu den Arbeitsbedingungen und anderen sozialen Fragen.
Insbesondere unterstütze ich ein Vorgehen, bei dem Informationen mit den Personalvertretern ausgetauscht werden und eine Konsultation zu wichtigen Fragen frühzeitig eingeleitet wird. Ein solcher Ansatz erfordert Offenheit und ein Verantwortungsgefühl auf beiden Seiten, um das endgültige Ziel einer hervorragend arbeitenden EZB zu erreichen, die im Interesse der Bürger der Länder wirkt, die den Euro eingeführt haben sowie der Europäischen Union als Ganzes. Ich werde mich unvoreingenommen für diese Zusammenarbeit einsetzen, in einem Geist des Vertrauens, der Partnerschaft und der gegenseitigen Achtung.
Auf der Ebene der ESZB unterhält die EZB einen Dialog mit den Personalvertretern der nationalen Zentralbanken und den Gewerkschaftsverbänden, denen sie angeschlossen sind. Ich bin davon überzeugt, dass beispielsweise die Sitzungen, die zweimal jährlich in Frankfurt zwischen der EZB, der Personalvertretung und den Gewerkschaftsverbänden stattfinden, bereichernde und nutzbringende Gespräche über Projekte der ESZB/des Eurosystems ermöglichen. Dieser Austausch bietet auch die Möglichkeit, innerhalb des Systems die Zusammenarbeit und den Teamgeist zu fördern, die ich uneingeschränkt unterstütze.
39. Wären Sie für ein Verfahren der Bestätigung durch das Europäische Parlament (unbeschadet der konstitutionellen Fragen, die sich aus einer solchen Änderung ergeben würden)?
Im Vertrag ist ein eindeutiges Ernennungsverfahren für Mitglieder des Direktoriums der EZB festgelegt. Sie werden „aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten“ ausgewählt. Der Vertrag sieht eine beratende Rolle des Europäischen Parlaments vor. In der Praxis veranstaltet der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) eine öffentliche Anhörung mit dem/den vom Rat vorgeschlagenen Kandidat/en.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Vorgehen richtig war. Seit der Gründung der EZB hat es ein reibungsloses und glaubwürdiges Ernennungsverfahren und die Auswahl von Persönlichkeiten mit großer Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens eine Änderung des derzeitigen Verfahrens nicht gerechtfertigt. Sollte das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden, liegt es natürlich bei den Parteien, die an Vertragsänderungen beteiligt sind, Stellung zu beziehen.
40. Welchen Standpunkt vertreten Sie gegenüber dem Problem der „Drehtür-Effekte“ zwischen Kontroll‑ oder Regulierungsgremien und privaten Einrichtungen des gleichen Bereichs? Sollte es Ihres Erachtens „Abstinenzzeiten“ zwischen beruflichen Tätigkeiten in öffentlichen und privaten Einrichtungen geben?
Was die Mitglieder des EZB‑Rates und des Direktoriums der EZB betrifft, so wurde das Bestehen von Interessenkonflikten eingeräumt und erörtert. Was die Mitglieder des EZB‑Rates betrifft, so sehen die ethischen Regeln des EZB‑Rates eine „Cooling‑off‑Periode“ ‑ eine Wartezeit von einem Jahr nach Beendigung der Tätigkeiten ‑ für alle neuen privaten oder beruflichen Tätigkeiten vor, bei denen ein Interessenskonflikt entstehen könnte. Ergänzende Bestimmungen könnten in den Beschäftigungsbedingungen der nationalen Zentralbanken für die Präsidenten dieser Zentralbanken festgelegt werden. Was die Mitglieder des Direktoriums betrifft, so sehen ihre Beschäftigungsbedingungen die Verpflichtung vor, vorbehaltlich eines Beschlusses des EZB‑Rates innerhalb eines Jahres nach ihrem Ausscheiden keine Stelle als Mitarbeiter sowie keine leitenden oder beratenden Positionen, ob mit oder ohne Vergütung, bei Unternehmen oder Einrichtungen zu übernehmen, die Ansprechpartner der ESZB bei geldpolitischen Operationen oder Devisengeschäften waren, oder bei einem Unternehmen oder einer Einrichtung, die zu ihrer Gruppe gehört. Kurz gesagt, ich halte diese zwölfmonatige Abstinenzzeit für angemessen.
41. Können Sie Ihre Ansichten zum Konzept der demokratischen Rechenschaftspflicht in Bezug auf die EZB und das Zentralbankwesen im Allgemeinen erläutern?
Ich halte Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht für zwei Seiten ein und derselben Medaille. Die Unabhängigkeit der Zentralbank ist ein unverzichtbarer Bestandteil der geldpolitischen Systeme unserer modernen Wirtschaft im Allgemeinen, und der „Währungsverfassung” der EWU insbesondere. Gleichzeitig muss eine unabhängige Zentralbank, um ihre Legitimität zu bewahren, gegenüber demokratischen Institutionen und gegenüber der Allgemeinheit für alle Handlungen in Ausübung ihres Mandats rechenschaftspflichtig sein. Mit anderen Worten, sie muss ihre Beschlüsse gegenüber den Bürgern und deren Vertretern angemessen erläutern und rechtfertigen.
Das Konzept der demokratischen Kontrolle steht im Mittelpunkt der Beziehungen der EZB zum Europäischen Parlament, da die Institution unmittelbar die europäischen Bürger vertritt. Die EZB kommt ihrer Rechenschaftspflicht über die in der Satzung festgeschriebenen Verpflichtungen hinaus nach. Beispielsweise nimmt der Präsident der EZB auf vierteljährlicher Grundlage an einer Sitzung des ECON-Ausschusses teil, der Jahresbericht der EZB wird dem Europäischen Parlament vorgelegt, Mitglieder des Direktoriums nehmen an Ad‑hoc‑Anhörungen über spezifische Themen teil.
Rechenschaftspflicht und Transparenz werden u. a. auch durch die monatlichen Pressekonferenzen der EZB mit der einleitenden Erklärung des EZB‑Präsidenten, das monatliche Bulletin der EZB sowie Reden und Interviews mit Mitgliedern des Direktoriums gefördert. Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass die EZB in den ersten dreizehn Jahren ihre umfassende Verpflichtung gegenüber der demokratischen Kontrolle bewiesen hat. Ich habe die Absicht, diese Erfolgsbilanz aufrecht zu erhalten, sollte ich Mitglied der Institution werden.
42. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Vergleich zwischen der Transparenzpolitik der amerikanischen Zentralbank und derjenigen der EZB? Wie stehen Sie dazu, dass die amerikanische Zentralbank bzw. die Bank von England die Protokolle ihrer Sitzungen veröffentlichen? Sind Sie der Meinung, dass diese Politik auch von der EZB angewandt werden könnte?
Transparenz erfordert, dass die Zentralbank genau erläutert, wie sie ihr Mandat interpretiert und wie sie ihre geldpolitische Strategie anwendet, um den Zustand der Wirtschaft zu bewerten und geldpolitische Entscheidungen zu treffen. Dies hilft der Öffentlichkeit nicht nur, die Leistung der Zentralbank zu überwachen und zu bewerten, sondern trägt auch zu einer Verringerung der Ungewissheit über zukünftige politische Maßnahmen und einer Reduzierung der Schwankungen bei der Inflationsrate bei. Insgesamt haben Transparenz und eine klare Kommunikation zu einem besseren Verständnis der Geldpolitik beigetragen, die auf Preisstabilität abzielt; damit ist die Geldpolitik glaubwürdiger und effizienter geworden.
Im internationalen Vergleich steht die EZB beim Wettbewerb um die Transparenz der Zentralbanken an führender Stelle. Die EZB hat eine offizielle geldpolitische Strategie angekündigt und erläutert die geldpolitischen Beschlüsse, mit der diese Strategie zur Anwendung gebracht wird. Innerhalb ihrer Strategie hat die EZB in quantitativer Hinsicht deutlich spezifiziert, was Preisstabilität bedeutet. Das klare und eindeutige Ziel der Wahrung der Preisstabilität steht im Zentrum aller Beschlüsse der EZB und ist ein Schwerpunkt bei der Koordinierung der Erwartungen des privaten Sektors. Die amerikanische Zentralbank hat – auch wegen ihres doppelten Mandats –in der Vergangenheit nicht sehr eindeutig geäußert, doch jüngste Mitteilungen lassen darauf schließen, dass sie die Preisstabilität in ähnlicher Weise definiert wie die EZB.
Eine Zentralbank kann verschiedene Optionen haben, wenn es darum geht, ihre Beschlüsse zu erläutern, ihre politischen Absichten anzukündigen und die Vielfalt innerhalb des geldpolitischen Prozesses deutlich zu machen. Aus der wissenschaftlichen Literatur und praktischen Erfahrungen lässt sich nicht immer schließen, welche Form der Transparenz unter bestimmten Umständen die beste ist. In dieser Hinsicht könnte die Veröffentlichung von Protokollen zusätzliche Informationen zur Vielfalt des Ausschusses und den Gründen liefern, die hinter dem Beschluss liegen. Für den geldpolitischen Ausschuss der Bank of England, der eine individuelle Rechenschaftspflicht praktiziert, ist es durchaus sinnvoll, die Protokolle politisch geprägter Sitzungen zu veröffentlichen. Die EZB hat andere Regelungen für die Rechenschaftspflicht, d. h. die Mitglieder des EZB‑Rates sind für seine Beschlüsse kollegial verantwortlich. Überdies ist die EZB gemäß ihrer Satzung verpflichtet, Vertraulichkeit über die Beratungen des EZB-Rates zu wahren, dies schließt die Möglichkeit der Veröffentlichung von Protokollen der Sitzungen aus. Dadurch ist es dem EZB-Rat möglich, geldpolitische Beschlüsse völlig unabhängig und unter Betonung der kollektiven Rechenschaftspflicht der Mitglieder zu fassen. Die EZB verfügt über andere Kommunikationsmittel, die die Informationen bieten, die mit den Protokollen der anderen genannten Zentralbanken vergleichbar sind. Insbesondere die einleitende Erklärung des Präsidenten auf der Pressekonferenz liefert eine zusammenfassende Übersicht über die politisch relevante Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklungen. Außerdem findet im Rahmen der monatlichen Pressekonferenz eine Sitzung mit Fragen und Antworten statt, die eine Plattform für eine zügige und ausgewogene Erläuterung von geldpolitischen Beschlüssen und der internen Vielfalt gegenüber der Öffentlichkeit liefert.
43. Wie stehen Sie zum währungspolitischen Dialog mit dem Europäischen Parlament? Sollten die Mitglieder des Direktoriums der EZB geldpolitische Fragen und ihre diesbezüglichen Beschlüsse mit anderen politischen Akteuren erörtern, oder könnte dies der Unabhängigkeit der Bank schaden?
Die vierteljährlich stattfindenden Anhörungen des EZB‑Präsidenten vor dem ECON-Ausschuss sind ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Kontrolle der EZB. Sie bieten nicht nur der EZB eine wichtige Gelegenheit, ihre Politik zu erläutern und zu rechtfertigen und damit zum Verständnis der Beschlüsse der EZB in ganz Europa beizutragen, sondern auch den Vertretern der europäischen Bevölkerung, der EZB Fragen zu stellen und Erklärungen von ihr zu fordern. Sie haben einen eingehenden und gründlichen Dialog zwischen den beiden Institutionen ermöglicht, nicht nur über Fragen der Wirtschafts- und Geldpolitik, sondern auch über wichtige Gesetzgebungsdossiers (z. B. Reform des EU –Aufsichtsrahmens, Paket von Legislativmaßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung).
Die EZB unterhält enge Beziehungen zu anderen politischen Entscheidungsträgern der EU, beispielsweise zur Eurogruppe, dem ECOFIN‑Rat und, auf einer niedrigeren Ebene, dem Wirtschafts‑ und Finanzausschuss, der Arbeitsgruppe EURO und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik der EU. Schließlich spielt die EZB eine besondere und klar festgelegte Rolle bei den Rahmen für finanzielle Beihilfen und Krisenmanagement, die kürzlich geschaffen wurden.
All diese Kontakte finden unter Wahrung des Mandats und der Unabhängigkeit der EZB statt. Ich glaube jedoch nicht, dass die Erörterung geldpolitischer Fragen und diesbezüglicher Beschlüsse mit diesen Akteuren der Unabhängigkeit der EZB schadet.
E. Allgemeines
44. Welches sind Ihrer Ansicht nach die größten Risiken und Herausforderungen für die EZB?
Die EZB steht in diesen außergewöhnlichen Zeiten vielen Herausforderungen gegenüber. Ich möchte mich hier auf drei beschränken, die miteinander verbunden sind:
Da ist zunächst einmal das Hauptziel der EZB, die Gewährleistung der mittelfristigen Preisstabilität im Euroraum. Dies ist im derzeitigen Kontext aufgrund der sehr großen Unsicherheit und der beeinträchtigten Transmissionswege der Geldpolitik alles andere als einfach. Das politische Leitmotiv der EZB sollte darin bestehen, die Preisstabilität für den Euroraum insgesamt mittelfristig zu erhalten. Geldpolitische Sondermaßnahmen müssen das Funktionieren des Transmissionsmechanismus der Währungspolitik so unterstützen, dass sich die Zinssätze der EZB auf die Wirtschaft und letztlich auf die Preise in der mehr oder weniger üblichen Form auswirken. Angesichts der großen Unsicherheit über makroökonomische Entwicklungen, im Ausland und im Euro‑Währungsraum, und der sich ändernden finanziellen Bedingungen im Zusammenhang mit der Staatsverschuldungskrise ist dies eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die ständige Wachsamkeit und erforderlichenfalls umfassende politische Maßnahmen verlangt. Gleichzeitig muss die EZB entsprechend der mittelfristigen Ausrichtung ihrer Geldpolitik nach vorne schauen und bereit sein, außerordentliche Maßnahmen zurückzuziehen, sobald sich die Bedingungen auf dem Finanzmarkt normalisieren.
Der Beitrag zur Gewährleistung der Finanzmarktstabilität ist eine weitere wichtige Herausforderung, die die EZB bewältigen muss. Die Finanzkrise hat diese Herausforderungen durch ihre vielen Phasen in den Vordergrund gerückt. Die wirksame Unterstützung der Arbeit des ESRB ist und wird weiterhin eine schwierige Aufgabe sein, die eine ständige Feststellung und Bewertung der Ursachen von Systemrisiken erfordert, wobei auch bestehende Instrumente für diesen Zweck genutzt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Verwirrung hinsichtlich der sehr unterschiedlichen Mandate des ESRB und des EZB‑Rates kommt. Insbesondere gilt es zu betonen, dass zwischen dem Ziel der Preisstabilität und der Rolle, die die EZB bei der Förderung der Finanzmarktstabilität spielen kann, kein Trade-off besteht. In diesem Zusammenhang hat die Finanzmarktkrise eine Reihe von Fragen zum Verhältnis zwischen der Geldpolitik und der Finanzstabilität aufgeworfen. Ein besseres Verständnis der Rolle des Finanzsektors im Zusammenhang mit dem Mechanismus der Transmission ist in dieser Hinsicht von größter Bedeutung.
Und schließlich ist im Zusammenhang mit den genannten Punkten die Entwicklung Europas im Allgemeinen und des Euroraums im Besonderen eine große Herausforderung. Die Staatsverschuldungskrise hat Schwächen der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas sichtbar gemacht, die dringend behoben werden müssen. Es hat immense Vorteile, Mitglied der Wirtschafts‑ und Währungsunion zu sein, doch sie sind nicht kostenlos zu bekommen. Die Mitgliedschaft in der Wirtschafts‑ und Währungsunion erfordert einen starken politischen Willen der Regierungen des Euroraums, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und gemeinsame Regeln einzuhalten. Zunächst einmal müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten, die unmittelbar von der Staatsverschuldungskrise betroffen sind, ihr Haus in Ordnung bringen. Ferner müssen die institutionellen Grundlagen der EWU auf nationaler und auf europäischer Ebene gestärkt werden, um das hohe Maß an Integration der Wirtschaftssysteme des Euroraums besser widerzuspiegeln. Die Währungsunion muss durch mehr Integration in Richtung einer steuerlichen und politischen Union ergänzt werden, was Änderungen des EU‑Vertrags erfordert. Dies dürfte dazu beitragen, dem erneuten Aufbau von Ungleichgewichten vorzubeugen. Für die EZB ist es wichtig, wie diese Herausforderungen gemeistert werden, da dies das Umfeld beeinflusst, in dem die EZB tätig ist. Diese Frage liegt mir persönlich als überzeugtem Europäer, der den großen Beitrag der Europäischen Union und des Euro zum Wohle der Bürger sieht, sehr am Herzen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.10.2011 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 2 1 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Gunnar Hökmark, Jürgen Klute, Werner Langen, Íñigo Méndez de Vigo, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Ivo Strejček, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Elena Băsescu, Iliana Ivanova, Danuta Jazłowiecka, Olle Ludvigsson |
||||