BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, und Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

13.10.2011 - (13991/2011 – C7‑0244/2011 – 2011/2131(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Helga Trüpel


Verfahren : 2011/2131(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0346/2011
Eingereichte Texte :
A7-0346/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, und Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

(13991/2011 – C7‑0244/2011 – 2011/2131(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der am 15. Dezember 2010 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans zum Gesamthaushaltsplan 2011 Nr. 5, der von der Kommission am 22. Juni 2011 vorgelegt wurde (KOM(2011)0374),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011, der vom Rat am 12. September 2011 festgelegt wurde (13991/2011) – C7-0244/2011),

–   gestützt auf die Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0346/2011),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2011 die Änderung des Stellenplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) umfasst;

B.  in der Erwägung, dass sich die Einrichtung des EAD im Jahr 2010 an den Grundsätzen der Haushaltsneutralität und einer wirtschaftlichen und effizienten Verwaltung orientierten, während gleichzeitig den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Finanzlage der öffentlichen Hand und dem Erfordernis einer sparsamen Haushaltsführung umfassend Rechnung getragen wurde;

C.  in der Erwägung, dass von Anfang an feststand, dass eine schrittweise Einrichtung des Dienstes notwendig sein würde und die Ressourcen im Einklang mit dem Voranschreiten des Aufbaus der Institution und ihrer gegenwärtigen Absorptionsfähigkeit bereitgestellt werden sollten;

D. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Standpunkt vom 12. September den Antrag der Kommission gebilligt hat;

E.  in der Erwägung, dass der Rat seinen Standpunkt am 12. September 2011 festgelegt hat;

1.  nimmt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011 zur Kenntnis;

2.  beschließt, den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011 wie im Folgenden dargelegt abzuändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit der Änderung des Parlaments dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

ANHANG

                                                     EUROPÄISCHES PARLAMENT

ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011

../../11                                                                                                                         C7-0300/11

___________________________________________________________________________________________________________

Abänderung 1                                                                               === Referenznr. ===

<< eingereicht von: Helga Trüpel                                                                                                                           >>

EINZELPLAN: IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

Kommission

HE 2011

Rat - 2011

Neue Beträge

Abänderung

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Haushaltslinie & Titel:

IX: Stellenplan Datenschutzbeauftragter

Mittel

 

 

 

 

 

 

 

 

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

Funktions- und Besoldungs-gruppe

 

2011

Standpunkt des Rates (=EBH 5/2011)

Abänderung des Parlaments

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

AD 15

+1

 

-1

 

AD 14

-1

 

+1

 

AD 13

 

 

 

 

AD 12

 

 

 

 

AD 11

3

 

3

 

AD 10

1

 

1

 

AD 9

5

 

5

 

AD 8

7

 

7

 

AD 7

3

 

3

 

AD 6

5

 

5

 

AD 5

1

 

1

 

AD insgesamt

26

 

26

 

AST 11

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

AST 9

1

 

1

 

AST 8

1

 

1

 

AST 7

1

 

1

 

AST 6

1

 

1

 

AST 5

3

 

3

 

AST 4

2

 

2

 

AST 3

3

 

3

 

AST 2

3

 

3

 

AST 1

 

 

 

 

AST insgesamt

15

 

15

 

Insgesamt

41

 

41

 

..............................................................................................................................................................................................................................................

EINGLIEDERUNGSPLAN: (Nicht genutzte Auswahlmöglichkeiten bitte streichen.)

- unverändert

ERLÄUTERUNGEN: (Nicht genutzte Auswahlmöglichkeiten bitte streichen.)

- unverändert

– BEGRÜNDUNG

Ihre Berichterstatterin empfiehlt, den Standpunkt des Rates in Bezug auf den Stellenplan des EDSB abzulehnen, da die Ernennung für den EDSB keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellte, wie dies laut Haushaltsordnung erforderlich wäre. Daher wird der Standpunkt des Rates geändert und der Stellenplan des EDSB für das Jahr 2011 wiederhergestellt.

BEGRÜNDUNG

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5 für das Haushaltsjahr 2011 bezweckt Folgendes:

¾ eine Änderung des Stellenplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB),

¾ eine Änderung des Stellenplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).

Ihre Berichterstatterin möchte zu den beiden Punkten des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2011 und zu dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates die folgenden Bemerkungen vorbringen:

I. Stellenplan des EDSB

1. Hintergrund

Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll der Haushaltsplan des EDSB[1] durch die Streichung einer AD 14-Stelle und die Schaffung einer AD 15-Stelle im Stellenplan des Einzelplans IX geändert werden.

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung der EU kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.

Am 16. März des laufenden Haushaltsjahres 2011 wurde für das Sekretariat des EDSB ein neuer Direktor ernannt. Die Kommission macht geltend, dass der fragliche Beamte im Hinblick auf die Einhaltung des Statuts in die Besoldungsgruppe AD 15 befördert werden muss. Gemäß Anhang XIII Artikel 5 Absatz 5 des Statuts der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft ist „ein Beamter, der am 30. April 2004 in der Besoldungsgruppe A3 eingestuft ist“ und „nach diesem Zeitpunkt zum Direktor ernannt [wird], in die nächsthöhere Besoldungsgruppe einzustufen“.

Gemäß den zusätzlich vorliegenden Informationen wurde die betreffende Person, Herr X, am 21. März 2004 – also einige Wochen vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts[2] am 1. Mai 2004 – in der Europäischen Kommission in der Besoldungsgruppe A 3 (Abteilungsleiter/Referatsleiter) ernannt. Wurde er nach der Reform des Statuts automatisch in der Besoldungsgruppe AD 14 ernannt bzw. wurde seine Stelle in eine AD-Stelle umgewandelt?

2. Fragen an die Kommission

Da die im Rahmen des Vorschlags der Kommission (Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans) vorgelegten Informationen unzureichend sind, ergeben sich mehrere Fragen:

a) Stehen die Kosten eines getrennten Verfahrens für einen Berichtigungshaushaltsplan unter Beteiligung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zu der Notwendigkeit im Verhältnis, den Stellenplan des EDSB an die neuen Gegebenheiten anzupassen? Wäre es nicht möglich, den Stellenplan des EDSB im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 während des ordentlichen Haushaltsverfahrens zu ändern, um den Bestimmungen des Statuts zu entsprechen?

b) Die neugeschaffene AD 15-Stelle würde dem Dienstgrad eines Direktors bei der Europäischen Kommission entsprechen. Der EDSB verfügt über 41 Mitarbeiter. Entspricht es der guten Verwaltungspraxis und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Finanzverwaltung, dass eine Person, die in die Besoldungsgruppe AD 15 eingestuft ist, Leiter einer Institution ist, die über eine relativ niedrige Anzahl an Mitarbeitern verfügt?

3. Schlussfolgerung

Wenn diese Ernennung für den EDSB „einen außergewöhnlichen Umstand“ darstellen würde, könnte eine Institution im Laufe eines Haushaltsjahres jedes Mal, wenn eine neue Stelle geschaffen wird oder eine Ernennung in einer höheren Besoldungsgruppe erfolgt, um die Annahme eines Berichtigungshaushaltsplans ersuchen Daher empfiehlt Ihre Berichterstatterin, den Standpunkt des Rates zu ändern und den Stellenplan des EDSB für das Jahr 2011 wiedereinzusetzen.

Abänderung zum EBH 5/2011 – Stellenplan des EDSB

Funktions- und Besoldungs-gruppe

 

2011

Standpunkt des Rates (=EBH 5/2011)

Abänderungen des Parlaments

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

AD 15

+1

 

-1

 

AD 14

-1

 

+1

 

AD 13

 

 

 

 

AD 12

 

 

 

 

AD 11

3

 

3

 

AD 10

1

 

1

 

AD 9

5

 

5

 

AD 8

7

 

7

 

AD 7

3

 

3

 

AD 6

5

 

5

 

AD 5

1

 

1

 

AD insgesamt

26

 

26

 

AST 11

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

AST 9

1

 

1

 

AST 8

1

 

1

 

AST 7

1

 

1

 

AST 6

1

 

1

 

AST 5

3

 

3

 

AST 4

2

 

2

 

AST 3

3

 

3

 

AST 2

3

 

3

 

AST 1

 

 

 

 

AST insgesamt

15

 

15

 

Insgesamt

41

 

41

 

II. Stellenplan des EAD

1. Hintergrund

Der EAD wurde im Jahr 2010 eingerichtet, das Jahr 2011 ist sein erstes vollständiges Haushaltsjahr. Der EAD wurde im Jahr 2010 eingerichtet, das Jahr 2011 ist sein erstes vollständiges Haushaltsjahr. Im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010 und des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2011 wurde ein Anfangsbestand von 1625 Stellen geschaffen:

Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst — Stellenplan, Stand: Oktober 2010

 

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010

Endgültiger Haushaltsplan 2010

 

Neue Stellen

Bestehende Stellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

3

9

 

12

 

AD 15

5

33

 

38

 

AD 14

 

56

6

55

7

AD 13

3

94

 

96

1

AD 12

30

220

8

250

8

AD 11

8

109

12

117

12

AD 10

5

51

1

56

1

AD 9

6

65

2

71

2

AD 8

 

20

 

20

 

AD 7

32

33

 

65

 

AD 6

 

28

 

28

 

AD 5

8

59

 

66

1

AD insgesamt

100

777

29

874

32

AST 11

 

12

 

12

 

AST 10

 

19

1

19

1

AST 9

 

39

 

39

 

AST 8

 

42

 

42

 

AST 7

 

82

 

82

 

AST 6

 

96

 

96

 

AST 5

 

102

 

102

 

AST 4

 

100

 

100

 

AST 3

 

40

 

40

 

AST 2

 

52

 

52

 

AST 1

 

134

 

134

 

AST insgesamt

 

718

1

718

1

Insgesamt

100

1 495

30

1 592

33

INSGESAMT

1 625

1 625

Im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2010 wurden zusätzliche Stellen und die entsprechenden Mittel beantragt: 20 AD-Stellen für den Sitz des EAD, 80 AD-Stellen für die Delegationen sowie einige Stellen für Unterstützungspersonal (10 Vertragsbedienstete für den Sitz des EAD und 60 örtliche Bedienstete für die Delegationen).

Im Rahmen des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2011 wurden zusätzliche hochrangige Stellen – 13 zusätzliche AD 14-Stellen und 60 AD 13-Stellen – geschaffen, wobei die Besoldungsgruppen durch die Höher- oder Herabstufung einiger Stellen der insgesamt 18 neuen Stellen umstrukturiert wurden:

Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst — Stellenplan, Stand: Oktober 2011

Funktions- und Besoldungsgruppe

 

Haushaltsplan 2010

Überarbeiteter Haushaltsentwurf gemäß Berichtigungsschreiben Nr. 1/2011

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

12

 

12

 

AD 15

38

 

38

 

AD 14

55

7

68

2

AD 13

96

1

156

1

AD 12

250

8

235

8

AD 11

117

12

71

 

AD 10

56

1

75

7

AD 9

71

2

61

23

AD 8

20

 

36

 

AD 7

65

 

55

 

AD 6

28

 

30

 

AD 5

66

 

41

1

AD insgesamt

874

32

878

42

AST 11

12

 

18

 

AST 10

19

1

18

 

AST 9

39

 

53

 

AST 8

42

 

39

1

AST 7

82

 

97

 

AST 6

96

 

106

 

AST 5

102

 

123

 

AST 4

100

 

83

 

AST 3

40

 

40

 

AST 2

52

 

73

 

AST 1

134

 

72

 

AST insgesamt

718

1

722

1

Insgesamt

1592

33

1 600 [3]

43

INSGESAMT

1625

1643

In einer dritten Phase werden nun auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrung im Rahmen des vorliegenden Berichtigungshaushaltes einige Anpassungen beantragt, um die Einstellung von Personal aus den Mitgliedstaaten zu vereinfachen, damit für die Erreichung des im Beschluss des Rates[4] niedergelegten Ziels gesorgt ist, demzufolge mindestens ein Drittel der AD-Bediensteten des EAD durch Mitarbeiter aus den Mitgliedstaaten bekleidet werden und Planstellen auf Zeit in Dauerplanstellen umgewandelt werden sollen.

Die jährlichen Nettokosten der sich aus diesem Verfahren ergebenden Stellenumwandlung würden etwa 1,4 Mio. EUR betragen, wobei berücksichtigt wird, dass der EAD zur Minimierung dieser Kosten auf sechs AD 15- und drei AD 16-Stellen verzichtet. Da diese Umwandlung 2011 jedoch nur teilweise wirksam wird, werden für dieses Jahr keine zusätzlichen Mittel angefordert.

Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst — Stellenplan, Stand: Vorschlag vom Juli 2011

Funktions- und Besoldungsgruppe

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5

Geänderter Haushaltsplan 2011

Abänderungen des genehmigten Stellenplans

Geänderter Stellenplan

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

-3

 

9

 

AD 15

-6

 

32

 

AD 14

11

-1

79

1

AD 13

3

 

159

1

AD 12

16

-8

251

 

AD 11

5

 

76

 

AD 10

3

-7

78

 

AD 9

8

-23

69

 

AD 8

-1

 

35

 

AD 7

7

 

62

 

AD 6

-1

 

29

 

AD 5

-2

-1

39

 

AD insgesamt

40

-40

918

2

AST 11

 

 

18

 

AST 10

 

 

18

 

AST 9

4

 

57

 

AST 8

6

 

45

1

AST 7

1

 

98

 

AST 6

 

 

106

 

AST 5

-8

 

115

 

AST 4

 

 

83

 

AST 3

 

 

40

 

AST 2

 

 

73

 

AST 1

-3

 

69

 

AST insgesamt

0

0

722

1

Insgesamt

 

 

1 640 [5]

3

Personal insgesamt

0

1643

Dieser geänderte Stellenplan wurde im Entwurf des Haushaltsplans 2012 vom 21. April 2011 bereits berücksichtigt, wobei darüber hinaus 27 zusätzliche Stellen hinzugefügt wurden:

Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stellenplan

Funktions- und Besoldungsgruppe

Stellenplan im ursprünglichen Haushaltsplan für 2011

Überarbeiteter Stellenplan im BHP 5/2011

Entwurf des Haushaltsplans 2012

 

Dauerplanstellen

Planstellenauf Zeit

 

Dauerplanstellen

Planstellenauf Zeit

 

Dauerplanstellen

Planstellenauf Zeit

 

AD 16

12

 

9

 

9

 

AD 15

38

 

32

 

32

 

AD 14

68

2

79

1

101

1

AD 13

156

1

159

1

181

1

AD 12

235

8

251

 

224

 

AD 11

71

 

76

 

77

 

AD 10

75

7

78

 

75

 

AD 9

61

23

69

 

70

 

AD 8

36

 

35

 

40

 

AD 7

55

 

62

 

62

 

AD 6

30

 

29

 

32

 

AD 5

41

1

39

 

35

 

AD insgesamt

878

42

918

2

938

2

AST 11

18

 

18

 

28

 

AST 10

18

 

18

 

23

 

AST 9

53

 

57

 

57

 

AST 8

39

1

45

1

56

1

AST 7

97

 

98

 

99

 

AST 6

106

 

106

 

109

 

AST 5

123

 

115

 

114

 

AST 4

83

 

83

 

72

 

AST 3

40

 

40

 

48

 

AST 2

73

 

73

 

73

 

AST 1

72

69

50

AST insgesamt

722

1

722

1

729

1

INSGESAMT nach Laufbahngruppe

1600

43

1640

3

1667

3

Personal insgesamt

1643

1643

1670

2. Schlussfolgerung

Das Parlament hat sich stets für eine angemessene Mittelausstattung des EAD ausgesprochen. Die Personalpolitik des EAD wirft jedoch, insbesondere was die Schaffung einer ganzen Reihe hochrangiger Stellen betrifft, erhebliche Fragen auf. Die Hauptsorge, dass diese Personalpolitik eine Folge des Drucks sei, den die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Schaffung einer ausreichenden Anzahl hochrangiger Stellen für nationale Beamte innerhalb des EAD auf diesen ausübt, hat sich nach der Übermittlung detaillierter Informationen durch den EAD in Bezug auf seine Personalpolitik nicht bestätigt.

Daher empfiehlt Ihre Berichterstatterin, den Standpunkt des Rates zum Stellenplan des EAD zu billigen, fordert den EAD jedoch auf, in Bezug auf die Schaffung zusätzlicher hochrangiger Stellen in Zukunft Zurückhaltung zu üben.

  • [1]  Stellenplan des Einzelplans IX, ABl. L 68 vom 15.3.2011, S. 493.
  • [2]  http://intracomm.cec.eu-admin.net/statut/pdf/20090714-en.pdf
  • [3]        Der Stellenplan umfasst die Genehmigung folgender Beförderungen ad personam: 2 AD 15 nach AD 16; 3 AD 14 nach AD 15; 1 AD 13 nach AD 14.
  • [4]        Beschluss über die die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes – 2010/427/EU, ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30–40.
  • [5]     Darunter 6 Beförderungen ad personam: zwei AD 15 nach AD 16, drei AD 14 nach AD 15, ein AD 13 nach AD 14.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.10.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Lajos Bokros, Andrea Cozzolino, Jean-Luc Dehaene, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Richard Ashworth, Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Derk Jan Eppink, Roberto Gualtieri, Peter Jahr, María Muñiz De Urquiza, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Róża Gräfin von Thun und Hohenstein