EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko

29.11.2011 - (11226/2011 – C7‑0201/2011 – 2011/0139(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Carl Haglund
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2011/0139(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0394/2011

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko

(11226/2011 – C7-0201/2011 – 2011/0139(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11226/2011),

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (11225/2011),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0201/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Entwicklungsausschusses (A7-0394/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Das Königreich Marokko ist ein Land in Nordafrika, das im Osten an den Atlantischen Ozean, das Mittelmeer und Algerien und im Süden an das umstrittene Gebiet der Westsahara grenzt. Marokko hat rund 32 Millionen Einwohner. Der Dienstleistungssektor erwirtschaftet über die Hälfte des BIP, und die Industrie trägt ein weiteres Viertel und die Landwirtschaft etwas mehr als ein Zehntel bei. Die Sektoren Fremdenverkehr, Telekommunikation, Informationstechnologie und Textilwaren haben in jüngster Zeit das höchste Wachstum erzielt.

Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko trat im Jahr 2000 in Kraft. Diese Abkommen bildet den allgemeinen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Marokko im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich. Marokko ist derzeit ein privilegierter Partner der Europäischen Union und der größte Empfänger von Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die EU ist der wichtigste Exportmarkt, der führende staatliche und private externe Investor und der wichtigste Fremdenverkehrsmarkt Marokkos.

Die Fischwirtschaft ist seit langem eine wichtige wirtschaftliche Säule Marokkos, und das Land gilt als der größte Markt für Fischereierzeugnisse in Afrika. Der Fischereisektor erwirtschaftet rund 3 % des BIP und stellt nach Schätzungen der marokkanischen Regierung rund 400  000 direkte und indirekte Arbeitsplätze bereit.

Die Europäische Gemeinschaft und das Königreich Marokko haben am 22. Mai 2006 ein partnerschaftliches Fischereiabkommen[1] geschlossen, das am 28. Februar 2007 in Kraft getreten ist. Die Kommission hat auf der Grundlage eines Mandats des Rates Verhandlungen mit dem Königreich Marokko geführt, um das Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen um ein Jahr zu verlängern, nachdem das ursprüngliche Protokoll abgelaufen war. Am 25. Februar 2011 wurde ein Protokoll zur Verlängerung des vorhergehenden Protokolls für die Zeit vom 28. Februar 2011 bis 27. Februar 2012 paraphiert. Das um ein Jahr verlängerte Protokoll wird nun vorläufig angewandt; der Rat benötigt aber noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments, um das neue Protokoll anzunehmen. Das Protokoll zu dem Abkommen mit Marokko sieht von allen partnerschaftlichen Fischereiabkommen die zweithöchste jährliche finanzielle Gegenleistung der EU vor.

Inhalt des Protokolls

Laufzeit des Abkommens

4 Jahre, verlängerbar (28.2.2011- 27.2.2015)

Laufzeit des Protokolls

4 Jahre (28.2.2007-27.2.2011) + 1 Jahr (28.2.2011-27.2.2012), vorbehaltlich Ratifizierung

Paraphiert

29. Juli 2005 + 25. Februar 2011

Art des Abkommens

Gemischtes Abkommen

Finanzielle Gegenleistung

36 100 000 € jährlich, wovon 13 500 000 € für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen in Marokko vorgesehen sind, um die nachhaltige Fischerei in den marokkanischen Gewässern zu fördern.

Von den Reedern zu entrichtende Gebühren

Thunfisch: 25 € je Tonne Fang

Nichtindustrielle Fischerei Nord, pelagische Arten:

67 €/BRZ/Quartal

Nichtindustrielle Fischerei Nord, Grundleinenfänger:

60 €/BRZ/Quartal

Industrielle pelagische Fischerei: 20 €/Tonne

Grundfischerei: 53 €/BRZ/Quartal

Nichtindustrielle Fischerei Süd: 60 €/BRZ/Quartal

Vorauszahlungen

Thunfischfang: 5000 € pro Jahr

In dem Protokoll werden die Fangmöglichkeiten festgelegt, die den Fischereifahrzeugen aus der EU nach Maßgabe der verfügbaren Überschüsse geboten werden, sowie die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung für die eingeräumten Zugangsrechte und für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen. Ein weiteres Ziel des Protokolls besteht darin, im Interesse beider Parteien einen allgemeinen partnerschaftlichen Rahmen für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik zu schaffen.

Die gesamte jährliche finanzielle Gegenleistung, die Marokko von der Europäischen Union erhält, beträgt 36 100 000 €. Sie ergibt sich aus:

a)  einer Höchstzahl von 119 Fanglizenzen für EU-Fischereifahrzeuge in den Kategorien nichtindustrielle Fischerei, Grundfischerei und Thunfischfang sowie einer Fangmenge von maximal 60 000 Tonnen in der Kategorie industrielle pelagische Fischerei und

b)  einem Beitrag zur Entwicklung der Fischereipolitik des Königreichs Marokko in Höhe von 13 500 000 €. Diese Förderung steht in Einklang mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik.

In dem Protokoll sind Fangmöglichkeiten in den folgenden sechs Kategorien vorgesehen:

­ nichtindustrielle pelagische Fischerei Nord: 20 Wadenfänger;

­ nichtindustrielle Fischerei Nord: 30 Grundleinenfänger;

­ nichtindustrielle Fischerei Süd: 20 Schiffe;

­ Grundfischerei: 22 Schiffe;

­ Thunfischfang: 27 Schiffe;

­ industrielle pelagische Fischerei: 60 000 Tonnen Fänge.

Bemerkungen und Schlussfolgerungen des Berichterstatters

Eine externe Beratungsfirma hat im Auftrag der Kommission einen Bericht mit einer Ex-Post-Bewertung ausgearbeitet, worin die ersten vier Jahre des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit Marokko bewertet werden. Darin werden einige besorgniserregende Fakten zu verschiedenen Aspekten des vorherigen Protokolls, dessen Verlängerung Gegenstand dieser Empfehlung ist, hergehoben.

In einer allgemeinen Bemerkung heißt es darin, dass die Ergebnisse dieses ersten 4-Jahres-Zeitraums des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko im Allgemeinen ziemlich enttäuschend sind. Es gibt zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aspekten des Abkommens. Nach dem Bewertungsbericht werden zwei der wichtigsten Ziele des Abkommens nicht erreicht: Stabilisierung des EU-Markts und Entwicklung des Fischereisektors. Was die Deckung der gesamten jährlichen Nachfrage nach Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur auf dem europäischen Markt anbelangt, so ist der Beitrag des Abkommens gelinde gesagt geringfügig. In dem Bericht wird außerdem festgestellt, dass das Abkommen keinen effektiven Beitrag zur Entwicklung des marokkanischen Fischereisektors geleistet hat.

Es gibt einen sehr niedrigen Kosten-Nutzen-Koeffizienten, was auf die geringe Nutzung der ausgehandelten Fangmöglichkeiten zurückzuführen ist. In der Bewertung heißt es:

Die Kosten des Abkommens erscheinen im Vergleich zu den tatsachlich in Anspruch genommenen Fangmöglichkeiten sehr hoch. Der geschätzte Verkaufserlös der europäischen Flotten beträgt 30,2 Millionen €, d.h. lediglich 0,83 € für jeden von der EU investierten Euro. Wird als Indikator nur die Wertschöpfung durch die europäischen Reeder im Rahmen des Abkommens (direkter und indirekter Mehrwert für die EU) herangezogen, so ergibt sich ein noch weniger beeindruckender Kosten-Nutzen-Koeffizient für die Investition der EU: 0,65 Euro Wertschöpfung für jeden investierten Euro. Diese Zahlen […] liegen weit unter den entsprechenden Indikatoren für andere Fischereiabkommen.

Aus diesen Zahlen geht klar hervor, dass dieses Abkommen in finanzieller Hinsicht ineffizient ist. In dem Bewertungsbericht wird der Schluss gezogen, dass das Abkommen hinsichtlich der wirtschaftlichen Kosteneffizienz das am wenigsten erfolgreiche von allen bilateralen partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist.

Außerdem gibt es besorgniserregende Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Abkommen. Von den 11 Grundfischbeständen, die in marokkanischen Gewässern befischt werden, sind fünf überfischt (Seehecht, Achselfleckbrassen, Tintenfisch, Kalmar, Tiefseegarnelen), vier voll befischt (Porgy, großäugiger Zahnbrassen, Dorade, Mittelmeerbarsch), während zwei Bestände mangels Daten nicht hinreichend analysiert werden konnten (Senegalesischer Seehecht, Kalmar). Angesichts der fast vollständigen Erschöpfung dieser Bestände stellt sich die Frage, ob der Grundsatz, wonach die Fischereifahrzeuge aus der EU nur Überschussbestände befischen, beachtet wird. Die Fangtätigkeiten vor der marokkanischen Küste haben außerdem nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere aufgrund des weit verbreiteten Problems der Rückwürfe, der Fänge von Haien und der wahrscheinlichen Fänge von Meeressäugetieren durch pelagische Trawler.

Das Abkommen hat nur geringe Auswirkungen auf den marokkanischen Fischereisektor. In dem Bewertungsbericht wird klar festgestellt, dass das Abkommen keinen effektiven Beitrag zur Entwicklung des marokkanischen Fischereisektors geleistet hat. Außerdem heißt es darin, dass das Abkommen den spezifischen Erfordernissen Marokkos nicht gerecht wird, weder in technischer noch in finanzieller Hinsicht. Die finanzielle Gegenleistung der EU hat keine wesentlichen makroökonomischen Auswirkungen auf den marokkanischen Haushalt.

Außer den genannten wirtschaftlichen, ökologischen, umweltbezogenen und sonstigen Mängeln des Protokolls gibt es strittige rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Westsahara. Im Falle dieses Abkommens geht es um die Frage, ob das Abkommen direkt der saharauischen Bevölkerung zugute kommt oder nicht. In der einschlägigen Dokumentation zu diesem Protokoll wird diese heikle Frage nicht geklärt.

Der Berichterstatter fand außerdem die Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Ausarbeitung dieser Empfehlung schwierig. Die offizielle Befassung (saisine) des Rates und des Parlaments zu der Verlängerung des Protokolls ging erst Anfang Juni 2011 im Parlament ein – drei Monate, nachdem das Protokoll in Kraft getreten war. Der Bericht mit der Ex-Post-Bewertung lag zunächst nur in französischer Sprache vor, und trotz zahlreicher Zusagen des Kommissionsmitglieds und seines Kabinetts wurde dem Berichterstatter erst im Juli eine englische Übersetzung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das Protokoll bereits seit vier Monaten in Kraft. Durch die mangelnde interinstitutionelle Zusammenarbeit wurde die Arbeit des Berichterstatters während der gesamten Zeit der Ausarbeitung dieses Entwurfs einer Empfehlung behindert. Es ist zu hoffen, dass dies eine Anomalie war und kein Zeichen dafür, wie die Kommission mit dem Parlament künftig zusammenzuarbeiten gedenkt.

Dieser gesamte Prozess hat dazu geführt, dass sich die betroffenen Fischer wegen der ungewissen Zukunft in einer ziemlich misslichen Lage befinden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlung werden jedoch wenigstens zwei Monate verbleiben, bevor die Schlussabstimmung im Plenum stattfinden kann. Damit wird der Fischwirtschaft Zeit gegeben, sich auf eine mögliche Beendigung des Protokolls vorzubereiten. Wenn die Abstimmung im Plenum im Dezember stattfindet, werden außerdem nahezu 85 % der Laufzeit des Protokolls bereits vergangen und der Großteil der Fangmöglichkeiten in Anspruch genommen worden sein. Die genannten wirtschaftlichen, ökologischen, umweltbezogenen und verfahrenstechnischen Probleme im Zusammenhang mit dem Abkommen sind so schwerwiegend, dass sie das mögliche Gegenargument für die Erteilung der Zustimmung zu der Verlängerung des Protokolls überwiegen.

Zum Schluss ist festzustellen, dass dieses Abkommen zwar eindeutig einige größere Mängel aufweist, dass dies aber keineswegs bedeutet, dass die EU künftig kein für beide Seiten nützliches partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Marokko schließen kann. Die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden war während der gesamten Zeit der Ausarbeitung dieser Empfehlung überaus zufriedenstellend. Die Probleme im Zusammenhang mit diesem Abkommen können nicht dem Partnerland angelastet werden, sondern sind dem Abkommen selbst zuzuschreiben. In Anbetracht der derzeitigen Fassung des Abkommens wäre es jedoch grundsätzlich falsch zu empfehlen, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung eines Protokolls erteilt, das so viele offensichtliche Mängel aufweist. Es gibt keine Gründe dafür, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung eines Protokolls zu einem Abkommen erteilen sollte, das eine Verschwendung von Steuergeldern bedeutet, ökologisch nicht nachhaltig ist und keine wesentlichen makroökonomischen Auswirkungen weder auf die EU noch auf Marokko hat. Der Berichterstatter empfiehlt daher, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung des Protokolls verweigern sollte.

Leider spiegelt das Ergebnis der Abstimmung im Fischereiausschuss vom 22. November 2011 nicht die Ansicht des Berichterstatters wider und auch nicht die bei den Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses. Der Berichterstatter bedauert, dass die Empfehlung des Fischereiausschusses daher lautet, der Verlängerung des Protokolls zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Marokko zuzustimmen. Er wird die Gelegenheit nutzen, seine Argumente während der Aussprache im Plenum zu bekräftigen.

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 764/2006 des Rates vom 22. Mai 2006, ABl. L 141 vom 29.5.2006, S. 1.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (8.11.2011)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
(11226/2011 – C7‑0201/2011 – 2011/0139(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Isabella Lövin

KURZE BEGRÜNDUNG

Das geltende partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko ist im Februar 2007 in Kraft getreten. Die technischen und finanziellen Bedingungen für die Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen aus der EU sowie die finanzielle Gegenleistung sind in dem Protokoll zu dem Abkommen festgelegt. Das vorhergehende Protokoll ist am 27. Februar 2011 abgelaufen.

Die Kommission hat wenige Tage vor Ablauf des Protokolls Verhandlungen über eine einjährige Verlängerung des Protokolls aufgenommen, um Fischereifahrzeugen aus der EU weiterhin Zugang zu den marokkanischen Gewässern zu ermöglichen. Das derzeitige Protokoll ist am 28. Februar 2011 für einen Zeitraum von einem Jahr in Kraft getreten.

Die finanzielle Gegenleistung in Höhe von 36 100 000 € ermöglicht eine Höchstzahl von 119 Fanglizenzen für EU-Fischereifahrzeuge in den Kategorien nichtindustrielle Fischerei, Grundfischerei und Thunfischfang sowie eine Fangmenge von maximal 60 000 Tonnen in der Kategorie industrielle pelagische Fischerei. Von diesem Gesamtbetrag sind 13 500 000 € für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen in Marokko vorgesehen.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a) AEUV kann das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem Protokoll geben oder verweigern.

Die von einer externen Beratungsfirma im Dezember 2010 vorgelegte Ex-Post-Bewertung des vorhergehenden Protokolls ist eine der negativsten Bewertungen, die jemals in Bezug auf bilaterale Fischereiabkommen erstellt wurden.

Nur 15 % der für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen bereitgestellten Mittel wurden in Anspruch genommen. Insbesondere das Programm zur Modernisierung der marokkanischen Flotte ist ein Fehlschlag. Die verpflichtende Beschäftigungsklausel wurde von den Fischereifahrzeugen aus der EU zwar beachtet, hat jedoch nur zur Schaffung von 170  Arbeitsplätzen für marokkanische Staatsangehörige, d.h. 0,04 % der Anzahl der Fischer des Landes, beigetragen. Die Fischereifahrzeuge aus der EU haben die verpflichtenden Anlandungsklauseln nicht voll und ganz eingehalten, womit die Wertschöpfung durch die einheimische Fischwirtschaft verhindert wurde.

Der Zustand der Fischbestände ist alarmierend. Alle Bestände sind voll befischt oder überfischt, mit Ausnahme der Sardinenbestände vor der Küste der Westsahara. Sollten die Sardinenfänge jedoch zunehmen, so würden die Beifänge der überfischten Stöcker- und Makrelenbestände ebenfalls zunehmen. Die Bewertung zeigt, dass der Fischereiaufwand im nördlichen Teil des Landes nicht zunehmen darf und in einigen Fanggründen abnehmen muss; daher wird jede Lizenz, die der EU-Flotte gewährt wird, in direkte Konkurrenz zu einheimischen Fangtätigkeiten treten. Die marokkanische Flotte ist im Verhältnis zu den Fangmöglichkeiten bereits zu groß, und die fortgesetzte Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen aus der EU geht zu Lasten des Einkommens und der Beschäftigung der einheimischen Fischer.

Das Abkommen weist von allen Abkommen die niedrigste Kosteneffizienz auf. Die EU erhält für jeden von ihr gezahlten Euro 0,65 € (gegenüber einem Durchschnittswert von 1,4 € für alle Abkommen). Darin einbegriffen sind 780 Arbeitsplätze in der EU, d.h. die EU subventioniert jeden Arbeitsplatz mit 45 000 €.

In dem Bewertungsbericht wird der Schluss gezogen, dass das Abkommen unter Entwicklungsaspekten keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf die Existenzfähigkeit des Sektors in Marokko gehabt hat.

Höchst umstritten ist die Einbeziehung der Fischerei in den Gewässern vor der Küste der Westsahara. Völkerrechtlich besitzt die Westsahara derzeit den Status eines Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen. Marokko ist de facto Verwalter, wurde jedoch von den Vereinten Nationen nie als offizielle Verwaltungsmacht anerkannt. Nach dem Gutachten des Rechtsberaters der Vereinten Nationen, Hans Corell, aus dem Jahr 2002 darf jede Nutzung oder Tätigkeit zur Nutzung der Ressourcen der Westsahara nur erfolgen, wenn dies zum Nutzen oder nach den Wünschen der Bevölkerung der Westsahara geschieht.

Der Juristische Dienst des EP hat in einem Gutachten vom Mai 2009 erklärt, dass die Einhaltung des Völkerrechts es erforderlich macht, dass Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen eines Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung zum Nutzen der Bevölkerung eines solchen Hoheitsgebiets und nach deren Wünschen ausgeübt werden. Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, andernfalls sollte die EU in Aussicht nehmen, entweder das Abkommen gemäß seinem Artikel 15 und gemäß Artikel 19 des Protokolls auszusetzen oder das Abkommen so anzuwenden, dass unter EU-Flagge fahrende Fischereifahrzeuge von der Fangtätigkeit in den Gewässern der Westsahara ausgeschlossen werden.

Nachdem die Kommission wiederholt um Informationen über den Nutzen für die „einheimische Bevölkerung” gebeten hatte, hat Marokko am 13. Dezember 2010 ein PowerPoint-Dokument zum Ergebnis einiger Investitionsprogramme vorgelegt, aufgeschlüsselt nach vier Regionen, wobei der „Süden“ die Westsahara sowie andere Gebiete einschließt. Aus dem Dokument geht nicht hervor, ob die Bevölkerung der Westsahara sozialen und wirtschaftlichen Nutzen aus dem Abkommen gezogen hat. Obwohl in dem Dokument behauptet wird, dass in allen Bereichen Arbeitsplätze geschaffen wurden, kommt das Abkommen höchstwahrscheinlich hauptsächlich marokkanischen Siedlern zugute, die unter Verletzung von Artikel 49 der IV. Genfer Konvention von 1949 in besetztes Gebiet umgesiedelt wurden. Leider lässt das Dokument keine Schlussfolgerung der EU zum Nutzen für die einheimische Bevölkerung oder für die saharauische Bevölkerung zu.

In dem Dokument wird auf die zweite Voraussetzung – ob das Abkommen nach den Wünschen der Bevölkerung der Westsahara geschlossen wurde – überhaupt nicht eingegangen.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu verweigern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Leonidas Donskis, Charles Goerens, András Gyürk, Eva Joly, Franziska Keller, Miguel Angel Martínez Martínez, Norbert Neuser, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Santiago Fisas Ayxela, Fiona Hall, Krzysztof Lisek, Isabella Lövin, Horst Schnellhardt, Giancarlo Scottà, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Josefa Andrés Barea, Sophie Auconie, João Ferreira, Claudiu Ciprian Tănăsescu

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (9.11.2011)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
(11226/2011 – C7‑0201/2011 – 2011/0139(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi

KURZE BEGRÜNDUNG

Die vorgeschlagene Verlängerung des Protokolls gilt für ein Jahr ab dem 27. Februar 2011, dem Zeitpunkt, zu dem das vorhergehende Protokoll ausgelaufen ist. Das vorliegende Protokoll wird vorläufig angewandt, bis das Verfahren der Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen ist. Das verlängerte Protokoll gilt ab dem 28. Februar 2011 für einen Zeitraum von einem Jahr.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen oder verweigern.

Mit diesem Abkommen sind erhebliche finanzielle Ausgaben verbunden (36,1 Millionen Euro), was in keinem Verhältnis zu den im Rahmen der bisher genehmigten Abkommen vorgesehenen Ausgaben steht. Der Haushaltsausschuss hat Beratungen zwischen den betroffenen Ausschüssen des Europäischen Parlaments (PECH, BUDG, DEVE) gefordert, damit sie grundlegende Überlegungen hinsichtlich dieser Abkommen anstellen können: Wie können einerseits die Erhaltung der Fischereiressourcen und andererseits günstigere Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den betroffenen Ländern besser gewährleistet werden? Würde der vorliegende Vorschlag angenommen, der für sich allein 25 % der betroffenen Haushaltslinie beansprucht, so würde diesen Beratungen de facto im Wesentlichen die Grundlage genommen.

******

SCHLUSSFOLGERUNG

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Verweigerung der Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Reimer Böge, Lajos Bokros, Isabelle Durant, James Elles, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, László Surján, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Franziska Katharina Brantner, Frédéric Daerden, Jürgen Klute, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Josefa Andrés Barea, María Irigoyen Pérez, Baroness Sarah Ludford, George Lyon, Marisa Matias, Marit Paulsen, Ivo Vajgl

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

8

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Antonello Antinoro, Alain Cadec, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Marek Józef Gróbarczyk, Carl Haglund, Ian Hudghton, Iliana Malinova Iotova, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Struan Stevenson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luis Manuel Capoulas Santos, Chris Davies, Raül Romeva i Rueda, Antolín Sánchez Presedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

William (The Earl of) Dartmouth, Ilda Figueiredo, Małgorzata Handzlik