BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

24.11.2011 - (PE-CONS 00059/2011 – C7‑0379/2011 – 2010/0059(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzender der Delegation: Alejo Vidal-Quadras
Berichterstatter: Charles Goerens

Verfahren : 2010/0059(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0403/2011
Eingereichte Texte :
A7-0403/2011
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

(PE-CONS 00059/2011 – C7‑0379/2011 – 2010/0059(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission

(PE-CONS 00059/2011 – C7-0379/2011),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0102),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[2] zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung[3],

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Standpunkt des Rates in erster Lesung (KOM(2011)0179),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in zweiter Lesung,

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A7-0403/2011),

1.  billigt den gemeinsamen Entwurf;

2.  erklärt seine Bereitschaft, im Geiste des Kompromisses das Kompromisspaket anzunehmen, da die verbleibende Laufzeit der derzeitigen Instrumente recht kurz ist; bedauert, dass es aufgrund der mangelnden Flexibilität des Rates nicht möglich gewesen ist, den Wortlaut des DCI/BAM-Instruments vor allem in Bezug auf die Rolle des Parlaments bei strategischen Beschlüssen, bei denen eine Gleichwertigkeit zwischen den Mitgesetzgebern von wesentlicher Bedeutung ist, weiter zu verbessern; betont, dass dieses Ergebnis keinen Präzedenzfall für die künftigen Verhandlungen über die externen Finanzinstrumente für die Zeit nach 2013 darstellt; erklärt, dass es gemäß den Kriterien nach Artikel 290 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stets auf der Verwendung delegierter Rechtsakte bestehen wird, wenn strategische politische Entscheidungen Fragen der Finanzierung und Planung in Bezug auf diese Instrumente betreffen;

3.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates;

4.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

6.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts gemeinsam mit den diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

I. Vermittlungsverfahren

Nachdem im Rahmen der zweiten Lesung am 3. Februar abgestimmt worden und der politische Willen vorhanden war, das Vermittlungsverfahren so rasch wie möglich abzuschließen, fand die konstituierende Sitzung der EP-Delegation im Vermittlungsausschuss am 15. Februar 2011 in Straßburg statt. Die EP-Delegation beschloss, über die einschlägigen vier Dossiers (DCI, DCI/BAM, ICI Plus und EIDHR) als Paket zu verhandeln. Bei der Halbzeitüberprüfung des DCI und des EIDHR wurde vereinbart, keine Änderungen an diesen Instrumenten vorzunehmen, weil bis 2013 keine neuen Strategiepapiere vorgesehen sind. Deshalb wurden die Verhandlungen über das Dossier ICI Plus[1] (mit einem noch offenen Strategiepapier) und das Dossier DCI/BAM[2] (mit zehn noch offenen Strategiepapieren) fortgesetzt.

II. Ablauf

Es fanden acht Triloge statt: am 30. März, 11. Mai, 25. Mai, 22. Juni, 5. Juli, 6. September (erste Sitzung des Vermittlungsausschusses), 27. September und 19. Oktober). Die Delegation des Parlaments hielt sieben Sitzungen ab: am 15. Februar, 12. Mai, 5. Juli, 6. September, 20. September, 11. Oktober und 25. Oktober. Am 31. Oktober 2011 wurde eine politische Einigung erzielt.

Die Delegation des EP billigte die Vereinbarung in ihrer Sitzung vom 25. Oktober (17 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen).

Das Vermittlungsverfahren wurde im Rahmen eines Briefwechsels (24. und 26. Oktober 2011) abgeschlossen.

III. Schlussfolgerung

Das Europäische Parlament erklärt seine Bereitschaft, im Geiste des Kompromisses das Kompromisspaket anzunehmen, da die verbleibende Laufzeit der derzeitigen Instrumente recht kurz ist. Es bedauert, dass es aufgrund der mangelnden Flexibilität des Rates nicht möglich gewesen ist, den Wortlaut des DCI/BAM-Instruments vor allem in Bezug auf die Rolle des Parlaments bei strategischen Beschlüssen, bei denen eine Gleichwertigkeit zwischen den Mitgesetzgebern von wesentlicher Bedeutung ist, weiter zu verbessern. Das Parlament betont, dass dieses Ergebnis keinen Präzedenzfall für die künftigen Verhandlungen über die externen Finanzinstrumente für die Zeit nach 2013 darstellt. Gemäß den Kriterien nach Artikel 290 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird das Europäische Parlament stets auf der Verwendung delegierter Rechtsakte bestehen, wenn strategische politische Entscheidungen Fragen der Finanzierung und Planung in Bezug auf diese Instrumente betreffen.

  • [1]  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen, 2009/0059(COD).
  • [2]  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, 2010/0059(COD).

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

Quellen

PE-CONS 00059/2011 – C7-0379/2011 – 2010/0059 (COD)

Vorsitzender der Delegation: Vizepräsident

Alejo Vidal-Quadras

Federführender Ausschuss

  Vorsitzende

DEVEEva Joly

 

Berichterstatter

Charles Goerens

 

In erster Lesung geprüfter Entwurf

KOM(2010)0102 – C7‑0079/2010

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

21.10.2010

P7_TA(2010)0382

Geänderter Vorschlag der Kommission

 

Standpunkt des Rates in erster Lesung

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

16447/1/2010 – C7‑0424/2010

16.12.2010

 

Standpunkt der Kommission(Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

 

COM(2010)0787

Datum der 2. Lesung des EP – P-Nummer

3.2.2011

P7_TA(2011)0030

Stellungnahme der Kommission32.Erklärung zu Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

KOM(2011)0179

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung beim Rat

23.3.2011

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

19.7.2011

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

6.9.2011

 

 

 

Datum der Abstimmung der Delegation des EP

25.10.2011

Ergebnis der Abstimmung

+:

–:

0:

17

6

3

Anwesende Mitglieder

Alejo Vidal-Quadras, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Kinga Gál, Elmar Brok, Filip Kaczmarek, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Manfred Weber, Vital Moreira, Thijs, Berman, Ana Gomes, Richard Howitt, Gianluca Susta, Patrice Tirolien, Charles Goerens, Barbara Lochbihler, Eva Joly, Robert Sturdy, Helmut Scholz, Claudio Morganti

Anwesende Stellvertreter(innen)

Christofer Fjellner, Ioannis Kasoulides, Georgios Koumoutsakos, Eduard Kukan, Ria Oomen-Ruijten, Maurice Ponga, Kriton Arsenis, Ivo Vajgl, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Leonidas Donskis

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

 

Einigung durch Briefwechsel

24.10.2011

26.10.2011

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

31.10.2011

Datum der Einreichung

24.11.2011

Bemerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

...

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Frist für die 2. Lesung des Rates

23.7.2011

Frist für die Einberufung des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

13.9.2011

Rat – 24.8.2011

Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

01.11.2011Rat – 6.10.2011

 

Frist für den Erlass des Rechtsakts

  Beantragendes Organ – Datum