BERICHT über die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten

30.11.2011 - (2011/2177(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Krzysztof Lisek


Verfahren : 2011/2177(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0428/2011

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den Mitgliedstaaten

(2011/2177(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 21, 42, 45 und 46, sowie auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und das ihm beigefügte Protokoll Nr. 10,

–   unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) mit dem Titel „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“, die unter der Leitung der Hohen Vertreterin der EU erstellt und vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, und auf den Bericht über ihre Umsetzung mit dem Titel „Sicherheit schaffen in einer Welt im Wandel“, der vom Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008 gebilligt wurde,

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 gesetzten Ziele zur Verstärkung der europäischen militärischen Fähigkeiten,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai 2011, 31. Januar 2011 und 9. Dezember 2010 zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung militärischer Fähigkeiten, zur GSVP bzw. zur Entwicklung militärischer Fähigkeiten,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2011/411/GASP des Rates vom 12. Juli 2011 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2004/551/GASP[1],

–   in Kenntnis des Berichts zur GSVP, den die HR/VP auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 18. Juli 2011 vorgelegt hat,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern[2],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. Mai 2011 zu der Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon[4], vom 23. November 2010 zu der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren und der Entwicklung zivil-militärischer Fähigkeiten[5] und vom 10. März 2010 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik[6] sowie auf seine vorherigen Entschließungen zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0428/2011),

Allgemeine Erwägungen

1.  nimmt mit Sorge den zunehmenden Trend der vergangenen Jahre zu Kürzungen in den Verteidigungshaushalten der meisten EU-Mitgliedstaaten infolge der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise und die potenziellen negativen Auswirkungen zur Kenntnis, die diese Maßnahmen auf die militärischen Fähigkeiten und damit auf die Fähigkeit der EU haben, ihrer Verantwortung bei Friedenserhaltung, Konfliktvermeidung und Stärkung der internationalen Sicherheit im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen wirksam zu entsprechen, wenn es den Mitgliedstaaten nicht gelingt, diese Verluste durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und Abstimmung auszugleichen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Verteidigung ein öffentliches Gut darstellt, das Auswirkungen auf die Sicherheit aller europäischen Bürgerinnen und Bürger hat, und dass alle Mitgliedstaaten einen Beitrag im Geist der Zusammenarbeit, Lastenteilung und Kosteneffizienz leisten müssen;

2.  gibt zu bedenken, dass unkoordinierte Kürzungen der Verteidigungshaushalte zu dem vollständigen Verlust bestimmter militärischer Fähigkeiten in Europa führen könnten; begrüßt und unterstützt deshalb, dass der Rat die Mitgliedstaaten dazu ermuntert, gegebenenfalls Informationen über derzeitige und bevorstehende Kürzungen ihrer Verteidigungshaushalte auszutauschen, und fordert eine Bewertung der Auswirkungen dieser Kürzungen auf die Fähigkeitenentwicklung zur Unterstützung der GSVP; erinnert daran, dass der Einsatz in Libyen eindeutig zeigte, dass selbst eine Koalition europäischer Länder nicht in der Lage ist, eine solche Operation ohne Unterstützung der USA durchzuführen;

3.  stellt fest, dass man sich weiterhin in unverhältnismäßiger Weise auf die Fähigkeiten der Vereinigten Staaten in Verteidigungsfragen stützt, da der Anteil der USA an den gesamten Verteidigungsausgaben im Nordatlantischen Bündnis auf 75 % angestiegen ist, und dass deshalb die europäischen Verbündeten ihren Anteil an den Verteidigungsausgaben erhöhen müssen; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die jüngsten Haushaltskürzungen zu der Praxis hinzukommen, dass die Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung schon seit einem Jahrzehnt zu wenig investieren und ausgeben;

4.  fordert in einem zunehmend komplexen und unvorhersehbaren Sicherheitsumfeld alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, enger zusammenzuarbeiten und Maßnahmen gegen gemeinsame Bedrohungen, die in der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) ermittelt wurden, abzustimmen und so ihren Teil an der Verantwortung für Frieden und Sicherheit in Europa, seiner Nachbarschaft und in der gesamten Welt in vollem Umfang zu übernehmen; ist sich zwar der Tatsache bewusst, dass nicht alle Bedrohungen militärischer Art sind und dass der EU vielfältige Instrumente zur Krisenvermeidung und zum Krisenmanagement, wie etwa zivile Fähigkeiten und Instrumente der technischen Unterstützung, zur Verfügung stehen, erinnert aber doch die Mitgliedstaaten an ihre wiederholte Zusage, einschließlich im Vertrag und in Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern, und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass diese Zusagen eingehalten werden;

5.  bekräftigt seine Ansicht, dass eine gestärkte europäische Verteidigungsfähigkeit die strategische Autonomie der EU steigern und einen wichtigen Beitrag zur kollektiven Sicherheit im Kontext von NATO und anderen Partnerschaften leisten wird; betont die Möglichkeiten der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in dieser Hinsicht und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit umzusetzen, die Bedingungen für die Anwendung der Klauseln der Solidarität und der gegenseitigen Hilfe festzulegen und die Europäische Verteidigungsagentur in vollem Umfang zu nutzen;

6.  ist sich zwar durchaus im Klaren, dass es unterschiedlich hohe Ansprüche gibt, betont aber, dass die Mitgliedstaaten zusammen etwa 200 Mrd. EUR pro Jahr für Verteidigung ausgeben, was lediglich etwa einem Drittel des Verteidigungshaushaltes der USA allein entspricht, aber doch ein nicht unerheblicher Betrag ist, was zeigt, wie teuer es ist, dass es kein Europa im Verteidigungsbereich gibt;

7.  bedauert die Art und Weise, in der die meisten dieser Mittel auf der Grundlage unkoordinierter Entscheidungen über nationale Verteidigungsplanung ausgegeben werden, was nicht nur zu anhaltenden Mängeln in Bezug auf die Fähigkeiten, sondern oft auch zu Verschwendung durch Überkapazitäten und Verdoppelungen sowie zu einer fragmentierten Industrie und zersplitterten Märkten führt, was wiederum zur Folge hat, dass die EU weder über die Sichtbarkeit, die Ressourcen noch die Tragweite verfügt, die man von Ausgaben in Höhe von 200 Mrd. EUR erwarten kann;

8.  ist der Auffassung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise als Gelegenheit für die Integration der EU-Verteidigungspolitik genutzt werden kann, da sie den Impuls geben kann, endlich anspruchsvolle Formen zu schaffen und umzusetzen, die seit langem anstehen;

9.  fordert die Mitgliedstaaten angesichts des Vorstehenden nachdrücklich auf zu akzeptieren, dass eine bessere Zusammenarbeit der beste Weg nach vorne ist und dass die Mitgliedstaaten insbesondere durch (A) bessere Abstimmung der Verteidigungsplanung, was die Harmonisierung des militärischen Bedarfs und Maßnahmen zur Steigerung der Interoperabilität umfasst, (B) Bündelung und gemeinsame Nutzung bestimmter Fähigkeiten und unterstützender Strukturen, (C) stärkere Zusammenarbeit bei Forschung und technologischer Entwicklung, (D) Erleichterung von Zusammenarbeit und Konsolidierung in der Industrie sowie (E) Optimierung des Beschaffungswesens und Beseitigung von Markthindernissen ihre Fähigkeiten auf kosteneffizientere Weise entwickeln können, und zwar ohne nachteilige Auswirkungen auf ihre Souveränität;

10. betont, dass die EU über Instrumente und Mechanismen verfügt, durch die die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden können, dies zu erreichen, wie nachstehend beschrieben, einschließlich durch die Ermittlung von Bereichen, in denen Finanzmittel auf europäischer Ebene zur Verfügung gestellt werden könnten (F);

11. ist sich der Tatsache bewusst, dass trotz des Vorstehenden die Aufrechterhaltung einer angemessenen industriellen und technologischen Basis sowie die Gewährleistung der Sicherheit bei der Beschaffung Themen sind, die für die nationale Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind und sich nicht nur nach wirtschaftlichen Zielen richten dürfen;

12. ist der Auffassung, dass ein Hauptschwerpunkt aller EU-Bemühungen im Verteidigungsbereich als Reaktion auf die Finanzkrise die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) sein sollte, die über das Potenzial verfügt, einen breiten Bereich von Aufarbeitung und Planung der Politik abzudecken, in ihrer derzeitigen Struktur aber dazu nicht in der Lage ist; ist der Auffassung, dass eine Ausweitung des Haushalts, des Personals, der Zuständigkeitsbereiche und der allgemeinen Befugnisse der EDA langfristig kosteneffizient wäre, da sie in die Lage versetzt würde, besser für die Optimierung des EU-Verteidigungssektors zu arbeiten, und fordert deshalb eine Aufwertung der Struktur der EDA mit der speziellen Aufgabe, kostspielige Doppelarbeit und eine finanziell nicht tragfähige Verteidigungspolitik zu vermeiden;

(A) Bessere Abstimmung der Verteidigungsplanung

13. wiederholt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, systematische Sicherheits- und Verteidigungsüberprüfungen gemäß gemeinsamen Kriterien und einem harmonisierten Zeitplan durchzuführen; schlägt vor, dies zu einer regelmäßigen Übung auszubauen, die mit den Haushaltsverfahren verknüpft ist – eine Art von „Europäischem Semester“ für Sicherheits- und Verteidigungsüberprüfungen;

14. betont, dass der Sinn solcher koordinierter Überprüfungen darin bestünde, der Praxis isolierter nationaler Verteidigungsplanung ein Ende zu setzen und eine Plattform für strukturierte Gespräche einzurichten, wodurch den Mitgliedstaaten ermöglicht würde, den Gesamtzusammenhang – die europäische Perspektive – zu würdigen, bevor sie strategische Entscheidungen über ihre Verteidigungsfähigkeiten treffen; weist darauf hin, dass für die betreffenden Mitgliedstaaten ihre Abstimmung innerhalb des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses durch die Initiative ergänzt werden sollte;

15. fordert erneut ein Weißbuch der EU zu Sicherheit und Verteidigung, in dem die Europäische Sicherheitsstrategie entwickelt und umgesetzt würde, indem die Ziele, Interessen und Bedürfnisse der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung besser im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen festgelegt würden, wobei auch die nicht traditionellen Aspekte der Sicherheit zu berücksichtigen sind; betont, dass es auf der Grundlage der nationalen Überprüfungen verfasst und regelmäßig aktualisiert werden sollte, wobei es zudem eine Referenz für sie bieten und die nationale Verteidigungsplanung mit einer gemeinsamen Sicherheitsprognose und Einschätzung der Bedrohungslage verknüpfen sollte; betont, dass ein solches Weißbuch durch die Festlegung einer gemeinsamen Sichtweise von Herausforderungen und Lösungen Vertrauen schaffen und eine zielgerichtete strategische Orientierung hinsichtlich der Form bieten wird, die die Streitkräfte der EU annehmen sollten;

16. erinnert daran, dass die Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch den Vertrag von Lissabon gestärkt wurde; schlägt deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten die Agentur darum ersuchen zu prüfen, wie die Abstimmung der Verteidigungsplanung in Europa verbessert werden kann; erinnert außerdem daran, dass der EDA durch den Vertrag die Aufgaben übertragen wurden zu beurteilen, ob die Verpflichtungen in Bezug auf Fähigkeiten erfüllt wurden, und auf eine Harmonisierung des operativen Bedarfs hinzuwirken, und fordert eine bessere Wahrnehmung dieser Aufgaben; empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten als einen ersten Schritt in der Übung „Europäisches Semester“ ihre Entwürfe der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsüberprüfungen der EDA zur Beratung vorlegen könnten, um sie insbesondere vor dem Hintergrund der Prioritäten bei den Fähigkeiten, die vom EDA-Lenkungsausschuss im Plan zur Fähigkeitenentwicklung festgelegt wurden, sowie der Pläne der übrigen Mitgliedstaaten und des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses zu bewerten; glaubt, dass die EDA sehr kurzfristig auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung spielen sollte;

17. ist der Meinung, dass als nächster Schritt die Mitgliedstaaten einen Prozess gegenseitiger Konsultationen durchlaufen sollten, um ihren militärischen Bedarf zu harmonisieren und alle Optionen für die Steigerung der Kosteneffizienz durch Absprachen auf EU-Ebene, auf regionaler oder bilateraler Ebene oder sonstige Vorkehrungen zu prüfen;

18. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich in einem solchen Prozess auch mit den bestehenden Überkapazitäten zu befassen, insbesondere was Ausrüstung und Personal mit geringerer Priorität bei Operationen angeht;

(B) Bündelung und gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten

19. ist fest davon überzeugt, dass die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten keine Option mehr ist, sondern eine Notwendigkeit; unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, als Teil des auf dem Ministertreffen vom September 2010 in Gent eingeleiteten Prozesses und im Einklang mit der deutsch-schwedischen Initiative vom November 2010 die vielversprechendsten Projekte zu ermitteln; ist sich aber auch der Tatsache bewusst, dass die Bündelung und gemeinsame Nutzung die tatsächliche Entwicklung von Fähigkeiten nicht ersetzen kann, sie aber stärken und verbessern wird; erinnert an den Auftrag, den die EDA im Mai 2011 erhalten hat, nämlich Vorschläge im Herbst vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten, insbesondere das Weimarer Dreieck aber auch die „Weimar Plus“-Gruppe, nachdrücklich auf, der Bündelung und der gemeinsamen Nutzung dadurch zum Erfolg zu verhelfen, dass sie als politische Antriebskraft fungieren;

20. betont, dass die Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen, wie etwa strategischer und taktischer Transport, logistische Unterstützung, Wartung, Raumfahrtkapazitäten, Cyberverteidigung, medizinische Unterstützung, Ausbildung und Schulung, sowie in gewissen Nischenfähigkeiten großen Nutzen aus der Bündelung und gemeinsamen Nutzung einiger Funktionen und Mittel ziehen könnten, ohne nennenswerte Abhängigkeiten zu schaffen, die ihre souveräne Beschlussfassung beschränken würden; unterstützt nachdrücklich Initiativen, die sich mit den Mängeln bei Fähigkeiten in Bereichen wie Transporthubschrauber, Luftbetankung, Meeresüberwachung, unbemannte Flugkörper, Schutz gegen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Risiken, Umgang mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), satellitengestützte Kommunikation, Führungs- und Kontrollsysteme, Sensoren und Plattformen für die Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung (ISR), einschließlich alternativer Satellitensysteme, wie etwa unbemannte Flugkörper in großer Höhe mit langer Ausdauer (High Altitude Long Endurance (HALE) UAVs), und der erforderlichen umweltfreundlichen Technologien, die benötigt werden, um große operative Autonomie und Kosteneffizienz zu erreichen, befassen;

21. betont, dass die Ressourcen für die Bündelung mit einer stärkeren Spezialisierung einhergehen müssen, wobei die Mitgliedstaaten, die bestimmte Fähigkeiten aufgeben, darauf vertrauen können müssen, dass andere sie zur Verfügung stellen, und ist sich der Tatsache bewusst, dass dies verlässliche politische Zusagen nationaler Regierungen erfordert;

22. legt den Mitgliedstaaten nahe, die verschiedenen Modelle der Bündelung und gemeinsamen Nutzung kreativ einzusetzen, als da sind (1) Bündelung durch gemeinschaftliches Eigentum, (2) Bündelung von Mitteln in nationalem Eigentum, (3) Bündelung der Beschaffung oder (4) gemeinsame Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben sowie eine sachgemäße Kombination derselben, und fordert rasche Fortschritte insbesondere in den vorgenannten Bereichen;

23. erstens zu „gemeinschaftlichem Eigentum“: fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten zu untersuchen, dass bestimmte Ausrüstungen gemeinschaftlich durch Konsortien teilnehmender Mitgliedstaaten oder durch die EU selbst in Anlehnung an Initiativen, wie etwa die strategische Lufttransportfähigkeit, die im Rahmen der NATO umgesetzt wurde, das AWACS-Programm der NATO oder Galileo der EU, erworben werden, oder nach Möglichkeiten zu suchen, dass die EU Ausrüstungen, die von Konsortien von Mitgliedstaaten erworben werden, finanziert oder kofinanziert; betont das Potenzial gemeinschaftlichen Eigentums für die teuersten Ausrüstungen, wie etwa für Raumfahrtfähigkeiten, unbemannte Flugkörper oder strategische Transportflugzeuge;

24. zweitens zu „Bündelung von Mitteln in nationalem Eigentum“: sieht die Initiative „europäisches Lufttransportkommando“ (EATC) von vier Mitgliedstaaten als ein besonders nützliches Beispiel, bei dem der Einsatz bestehender Fähigkeiten durch die Übertragung einiger Zuständigkeiten auf eine gemeinsame Struktur optimiert wird, wobei das vollständig nationale Eigentum an Mitteln beibehalten wird; ist der Auffassung, dass das Modell von Fähigkeiten, die zwar gebündelt sind, aber geteilt werden können, auch für andere Bereiche operativer Unterstützung geeignet ist, wie etwa Transporthubschrauber, Seeraumüberwachungsflugzeuge und Mittel für den militärischen Seetransport; glaubt, dass eine Delegierung von Zuständigkeiten auf eine integrierte Struktur flexibel sein muss und dass dabei nicht von allen Teilnehmern verlangt werden sollte, Zuständigkeiten in gleichem Umfang zu delegieren, um das Risiko zu vermeiden, sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen; hält es allerdings für wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten nationale Fähigkeiten in der vollen Bandbreite der Aufgaben des EATC zur Verfügung stellen;

25. drittens zu der „Bündelung der Beschaffung“, wie etwa das A400M-Programm: betont die potenziellen Vorteile gemeinsamer Beschaffung in Form von Skaleneffekten, Aufbau einer lebensfähigen industriellen Basis, Interoperabilität und sich daraus ergebender Möglichkeiten der Bündelung und gemeinsamer Beiträge zu Kundendienst, Wartung und Schulung; bedauert die Tatsache, dass diese Vorteile oft wegen Differenzen bei den Anforderungen und bei Vereinbarungen über die Arbeitsteilung verloren gehen, wie zum Beispiel im Fall des Eurofighter-Programms; betont, wie wichtig es ist, eine gemeinsame Konfiguration gemeinsam beschaffter Ausrüstungen während deren gesamten Lebenszyklus zur Erleichterung eines gemeinsamen Kundendienstes beizubehalten, um die potenziellen Einsparungen in vollem Umfang zu realisieren; legt den Mitgliedstaaten nahe, auch die Bündelung ausgelagerter Dienstleistungen in Betracht zu ziehen;

26. viertens zu „gemeinsame Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben“: ist der Auffassung, dass es positive Beispiele bei Initiativen gibt, wie etwa die französisch-belgische Zusammenarbeit bei der Kampfpilotenausbildung, die britisch-französische Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Flugzeugträgern, die französisch-deutsche Initiative zur Hubschrauberpilotenausbildung oder die belgisch-niederländische Zusammenarbeit der Seestreitkräfte, bei denen einige nationale unterstützende Strukturen gemeinsam mit dem Partner genutzt werden; betont insbesondere die Möglichkeiten in den Bereichen Ausbildung, Schulung und Übungen und insbesondere beim gemeinsamen Betrieb von Militärakademien, Test- und Evaluierungseinrichtungen und Einrichtungen für die Pilotenausbildung; hält die gemeinsame Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben im Falle einiger Nischenfähigkeiten für den einzig gangbaren Weg für die meisten Mitgliedstaaten, um Zugang zu einigen Spezialfähigkeiten zu erhalten, wie etwa CBRN-Einheiten oder Lazarettflugzeuge;

27. erinnert an die im Vertrag festgelegte wichtige Rolle der EDA beim Vorschlag multilateraler Projekte, bei der Abstimmung der Programme der Mitgliedstaaten und bei der Verwaltung von Programmen zur Zusammenarbeit bei Forschung und Technik; hebt die von der EDA geführten Projekte hervor, die bereits operationell sind, wie etwa das Hubschrauberausbildungsprogramm und das mobile kriminaltechnische Labor für den Umgang mit USBV und seine Verwendung in Afghanistan, und fordert mehr Fortschritte bei anderen Initiativen, wie etwa der europäischen Lufttransportflotte (EATF); fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Potenzial zu nutzen, das die Agentur hinsichtlich administrativer und rechtlicher Unterstützung bietet, und ihr die Verwaltung ihrer Kooperationsinitiativen zu übertragen, und betont, dass der EDA die Mittel zur Bewältigung eines Zuwachses ihrer Zuständigkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen;

28. erkennt bilaterale und regionale Initiativen, wie die britisch-französischen Verteidigungsvereinbarungen von 2010, die Nordic Defence Cooperation und die Baltic Defence Cooperation, als wichtige Schritte zur Rationalisierung des Einsatzes von Ressourcen und zur Schließung kurzfristiger Lücken bei den Fähigkeiten an; nimmt die Vorschläge für ähnliche Kooperationen in anderen Regionen, wie zum Beispiel zwischen den Ländern der Visegrád-Gruppe, zur Kenntnis; ist allerdings der Auffassung, dass es weiterhin beträchtliche strukturelle Mängel gibt, mit denen man sich in einer auf EU-Ebene abgestimmten Art und Weise befassen muss, und dass diese bilateralen und regionalen Vereinbarungen zu einem gewissen Punkt in die breitere europäische Perspektive integriert werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass sie zur Entwicklung der GSVP beitragen und ihr in keiner Weise zuwiderlaufen; glaubt in diesem Zusammenhang, dass der EDA eine Rolle bei der Sicherstellung übergreifender Kohärenz der Bemühungen zugewiesen werden sollte, und empfiehlt weitere Überlegungen zu der Frage, wie die Bestimmungen des Vertrags über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit dazu benutzt werden könnten, einen umfassenden Rahmen für die Zusammenarbeit zu bieten;

29. ist der Auffassung, dass ein zivil-militärisches operatives Hauptquartier der EU, das es mehrfach gefordert hat, nicht nur die Fähigkeit der EU zur Unterstützung des internationalen Friedens und der weltweiten Sicherheit wesentlich stärken sondern auch langfristig Einsparungen für die nationalen Haushalte nach dem Muster „Bündelung und gemeinsame Nutzung“ ermöglichen würde; betont, dass politische Führung durch die HR/VP erforderlich ist, und fordert die HR/VP auf, ihre Arbeit auf der Grundlage der „Weimarer Initiative“ fortzusetzen und rechtliche Möglichkeiten für die möglichst baldige Einrichtung eines autonomen militärischen Stabs für die operative Planung und Durchführung zu prüfen, der aus zwei getrennten (zivilen und militärischen) Befehlsketten besteht und dem Muster entspricht, das dem Rat im Juli 2011 vorgelegt wurde;

30. begrüßt die Initiative „Smart Defence“ innerhalb der NATO und bekräftigt, wie wichtig es ist, für eine ständige Koordinierung und Abstimmung zwischen der EU und der NATO auf allen Ebenen zu sorgen, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden; betont, dass eine intensivere praktische Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, insbesondere hinsichtlich der Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzkrise, unabdingbar ist; fordert insbesondere die EDA und das Alliierte Kommando für Transformation auf, zusammenzuarbeiten um sicherzustellen, dass Projekte der Bündelung und gemeinsamen Nutzung beider Organisationen sich gegenseitig ergänzen und stets in dem Rahmen durchgeführt werden, in dem der größte zusätzliche Nutzen erreicht werden kann;

31. stellt angesichts der Integration europäischer Cyber-Systeme und der Notwendigkeit, sich mit dem Bedarf an mehr Abstimmung innerhalb der EU in diesem Bereich zu befassen, fest, dass es ein Potenzial für die Bündelung von Mitteln der Cyberverteidigung gibt;

(C) Unterstützung der Forschung und technologischen Entwicklung im Verteidigungsbereich

32. erinnert daran, wie wichtig Forschung und Innovation im Sicherheits- und Verteidigungssektor als Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie und für die Erreichung der Europa-2020-Ziele des nachhaltigen Wachstums sind; weist darauf hin, dass die derzeitigen Maßnahmen im Bereich Forschung und Technologie (F&T) entscheidend dafür sind, dass künftige technologische Fortschritte bewältigt werden können; bedauert die Tatsache, dass nur etwa 1 % der gesamten Verteidigungsausgaben der EU-Länder für F&T eingesetzt werden, wogegen mehr als 50 % weiterhin für Personal ausgegeben werden, und insbesondere dass dies bei den meisten Mitgliedstaaten weit unter 1 % liegt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, F&T vorrangig von ihren Ausgabenkürzungen auszunehmen;

33. bedauert die Tatsache, dass das Potenzial von Skaleneffekten bei Projekten der Zusammenarbeit immer noch weitgehend ungenutzt ist, denn etwa 85 % der Ausgaben für F&T werden noch national ausgegeben und der größte Teil des Restes wird auf bilateraler und nicht multilateraler Ebene ausgegeben, was die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten zur Folge hat; erinnert daran, dass die europäischen Verteidigungsminister im November 2007 gemeinsame Benchmarks beschlossen haben, um die im Rahmen der Verteidigungsausgaben für F&T aufzuwendenden Mittel auf 2 % aller Verteidigungsausgaben zu erhöhen und die Mittel für F&T, die im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungssektor eingesetzt werden, auf 20 % heraufzusetzen;

34. unterstreicht die grundlegende Rolle der EDA bei der Abstimmung und Planung gemeinsamer Verteidigungsforschung; betont die Vorteile von Forschungszusammenarbeit hinsichtlich verbesserter Interoperabilität, was schließlich zu mehr Einheitlichkeit bei Ausrüstungen und Fähigkeiten der nationalen Streitkräfte führen wird, denn Forschung ist die erste Phase jedes Ausrüstungsprogramms;

35. erinnert an die steigende Zahl von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, weswegen mehr Synergien zwischen den europäischen Programmen für Forschung in den Bereichen Verteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung wichtig sind; fordert die EDA und die Kommission auf, ihre Abstimmung innerhalb der Europäischen Rahmenvereinbarung für Zusammenarbeit fortzusetzen, um möglichst viele Synergien mit dem Themenbereich „Sicherheit“ des Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung zu erreichen, insbesondere auf Gebieten wie CBRN-Schutz, Umgang mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, unbemannte Flugsysteme, Meeresüberwachung, Informationsverwaltung und -verarbeitung sowie Cyberverteidigung;

36. betont insbesondere, dass Sicherheitsforschung als unabhängiger Bestandteil im nächsten Programm „Horizont 2020“ beibehalten werden muss; ist der Auffassung, dass der Themenbereich „Sicherheit“ ausgeweitet werden sollte, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Innovationen und Technologietransfer zwischen der zivilen Industrie und der Verteidigungsindustrie notwendig sind; besteht aber darauf, dass der Schwerpunkt des Themenbereichs weiterhin auf zivilem Gebiet liegen sollte, wenn auch relevante Erfordernisse der Verteidigung in den Programmen und Projekten ordnungsgemäß berücksichtigt werden müssen;

37. weist darauf hin, dass genauso wie bei der zivilen Forschung, die oft zu Anwendungen in der Verteidigung führt, Nebenprodukte der Verteidigungsforschung nicht selten der gesamten Gesellschaft nutzen; erinnert insbesondere an die Beispiele von Internet und GPS; ist der Auffassung, dass langfristig im nächsten Rahmenprogramm in Betracht gezogen werden könnte, den Schwerpunkt konkreter auf Verteidigungsforschung zu legen, um die europäische Forschungszusammenarbeit zu fördern und dazu beizutragen, verstreute nationale Mittel zu bündeln;

38. betont allerdings, dass keine Ressourcen von der zivilen Forschung übertragen werden dürfen und dass jede von der EU finanzierte Maßnahme im Bereich der Verteidigungsforschung vor allem dem Ziel der Entwicklung der Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU verpflichtet ist und sich auf die Forschung auf dem Gebiet „doppelter Verwendungszweck“ konzentrieren sollte;

39. erinnert daran, dass bei den im Rahmen des 7. Rahmenprogramms (7. RP) unterstützten Forschungstätigkeiten ethische Grundprinzipien zu beachten sind, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommen, wie dies in der Rechtsgrundlage des 7. RP festgelegt ist; fordert die Kommission auf, die Art und Weise, in der sie ethische Grundprinzipien bei der Bewertung der Eignungskriterien für die Teilnahme an den Forschungsprogrammen des 7. RP im Bereich „Sicherheit“ durchsetzt, zu verbessern; fordert die Kommission ebenfalls auf, als Standardelement jedes Projekts, das aus dem 7. RP und künftigen Forschungsprogrammen finanziert wird, eine ethische und gesellschaftliche Folgenabschätzung durchzuführen;

40. weist auf die Bestimmung des Artikels 185 AEUV hin, nach der eine EU-Beteiligung an bestehenden Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten möglich ist; ist der Auffassung, dass man die Möglichkeit prüfen könnte, auf diesen Artikel zurückzugreifen, um die Entwicklung der für GSVP-Missionen und -Operationen notwendigen Fähigkeiten zu beschleunigen;

41. erinnert auch an die ebenso bedeutenden Synergien, die mit europäischen Raumfahrtprogrammen angestrebt werden sollten, und empfiehlt eine bessere Abstimmung zwischen der EDA, der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation innerhalb der Europäischen Rahmenvereinbarung für Zusammenarbeit, insbesondere bei Erdbeobachtung aus dem Weltraum und Weltraumlageerfassung; fordert eine enge Abstimmung der Programme MUSIS, GMES und EDRS für die Erdbeobachtung und die Harmonisierung der Standards für zivile und militärische Geodateninfrastrukturen; besteht darauf, dass das GMES-Programm weiter aus dem EU-Haushalt im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (2014-2020) finanziert wird;

(D) Aufbau einer verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas

42. erinnert daran, dass Fortschritte bei der Konsolidierung der verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas notwendig sind, da angesichts zunehmender Komplexität der Technik, steigenden internationalen Wettbewerbs und schrumpfender Verteidigungshaushalte in keinem EU-Mitgliedstaat die Verteidigungsindustrie mehr auf rein nationaler Basis überlebensfähig ist; bedauert die Tatsache, dass in der europäischen Raumfahrtindustrie zwar ein gewisser Grad an Konzentration erreicht wurde, die Sektoren für Güter für Heer und Marine aber weiterhin zum überwiegenden Teil entlang nationaler Grenzlinien zersplittert sind; warnt die Mitgliedstaaten vor der Möglichkeit, dass Kürzungen bei Verteidigungsinvestitionen die europäische Verteidigungsindustrie und technologische Innovation der Gefahr aussetzen, durch die Kontrolle von Drittmächten mit anderen strategischen Interessen übernommen zu werden;

43. ist der Auffassung, dass eine Harmonisierung des militärischen Bedarfs über einen Prozess abgestimmter Sicherheits- und Verteidigungsüberprüfungen, wie unter (A) beschrieben, zu einer Harmonisierung der Beschaffung unter den EU-Mitgliedstaaten führen dürfte, was die erste Voraussetzung für die Schaffung von Bedingungen auf der Nachfrageseite für eine erfolgreiche transnationale Umstrukturierung der Verteidigungsindustrie in Europa ist;

44. ist sich zwar der Tatsache bewusst, dass die Umstrukturierung wahrscheinlich zu der Aufgabe einiger nicht lebensfähiger nationaler industrieller Kapazitäten führen wird, betont aber, dass etwaige mittel- und langfristige Pläne für eine solche Umstrukturierung darauf ausgerichtet sein sollten, möglichst geringe Auswirkungen auf die Beschäftigung zu haben; empfiehlt deshalb eine stärkere Neuausrichtung und Synergien auf der Grundlage von mehr Spezialisierung, Interoperabilität und Komplementarität; fordert einen besseren Einsatz von EU-Mitteln, wie etwa des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, um die Vorsorge und die Anpassung an den Wandel zu unterstützen;

45. betont, dass die Förderung einer europäischen verteidigungstechnologischen und industriellen Basis nachhaltige Arbeitsplätze für europäische Bürger in der Verteidigungsindustrie der EU schaffen kann;

46. betont im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Industrie auch, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, rasch ein umfassendes und ambitioniertes EU-weites System für die Versorgungssicherheit auf der Grundlage eines Systems gegenseitiger Garantien zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, als erste Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel, das Potenzial der Richtlinie über Übergänge in vollem Umfang auszuschöpfen und die Arbeit an der Rahmenvereinbarung von 2006 über die Versorgungssicherheit in Situationen, in denen einsatzbedingt Dringlichkeit geboten ist, zu beschleunigen, damit rasch mit ihr gearbeitet werden kann;

47. empfiehlt der EDA, eine gemeinsame europäische Sicht der wichtigsten industriellen Fähigkeiten, die in Europa erhalten oder ausgebaut werden müssen, weiterzuentwickeln; legt als Teil dieser Maßnahme der Agentur nahe, für eine europäische strategische Autonomie zu analysieren, inwieweit eine Abhängigkeit von nicht-europäischen Technologien und Versorgungsquellen gegeben ist, und konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Arbeit der Kommission zu richten, die ebenfalls über bestimmte Programme verfügt, die darauf ausgerichtet sind, die europäische Versorgungsabhängigkeit und Energieabhängigkeit zu vermindern;

48. glaubt, dass Rüstungsprogramme, die in Zusammenarbeit durchgeführt werden, wie etwa diejenigen, die von der EDA eingeleitet und von der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) verwaltet werden, ein bedeutendes Hilfsmittel für die Senkung von Entwicklungskosten, die Unterstützung der industriellen Konsolidierung, die Förderung der Standardisierung und Interoperabilität und die Stärkung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit darstellen; hebt die Rolle der EDA hervor, wenn es darum geht, die Umsetzung des Bedarfs an Fähigkeiten in kooperative Programme zu erleichtern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in einem frühen Stadium des Lebenszyklus zu ermitteln; fordert die EDA auf, die Arbeit an der kooperativen Datenbank zur Ermittlung verschiedener nationaler Projekte als Möglichkeiten der Zusammenarbeit fortzusetzen, und legt den Mitgliedstaaten nahe, diese Datenbank zu füttern; fordert die EDA auf, einen Leitfaden bewährter Praktiken bei der Rüstungskooperation vorzulegen, wie das in ihrer Europäischen Strategie für Rüstungskooperation vorgesehen ist;

49. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, starre Arbeitsteilungsvereinbarungen in gemeinsamen Rüstungsprogrammen zu vermeiden, und weist auf die negativen Auswirkungen des Grundsatzes der „angemessenen Rückflüsse“ durch eine ineffiziente Aufteilung hin, was zu einer langsameren Umsetzung und höheren Kosten führt; fordert die Ersetzung des Grundsatzes der „angemessenen Rückflüsse“ durch ein sehr viel flexibleres Konzept des „globalen Gleichgewichts“, das einen wirksamen EU-weiten Wettbewerb für die Auswahl von Anbietern ermöglicht, sofern ein angemessenes Gleichgewicht in dem Maße erreicht wird, dass sichergestellt ist, dass mittelständische Unternehmen unter gleichen Bedingungen mit Großunternehmen konkurrieren können; begrüßt die Tatsache, dass „globales Gleichgewicht“ in dem gemeinsamen Investitionsprogramn der EDA zum Schutz der eigenen Kräfte eingesetzt wird, und fordert die Agentur auf, dieses Konzept im gesamten Spektrum ihrer Tätigkeiten umzusetzen, wobei das Endziel darin besteht, Einklang mit den für alle gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter herzustellen und die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen;

50. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Managementerfahrung der OCCAR zur Umsetzung gemeinsamer Programme, wie sie von der EDA vorbereitet werden, zu nutzen, und fordert die EDA und die OCCAR nachdrücklich auf, eine Verwaltungsvereinbarung über ihre Zusammenarbeit abzuschließen; erinnert daran, dass jeder EU-Mitgliedstaat der OCCAR beitreten kann, wenn er dies wünscht und wenn er die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllt;

51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, damit die Cybersicherheit als Bestandteil des Verteidigungssektors gewährleistet werden kann;

52. stellt fest, dass der Begriff EDTIB auf europäischer Ebene immer noch nicht juristisch definiert ist, und empfiehlt der Kommission und der EDA, mögliche Kriterien für eine solche Definition und ihre Folgen zu prüfen; betont in diesem Zusammenhang, dass eines der wichtigen Kriterien der zusätzliche technologische Nutzen sein könnte, der durch den Standort der Planungsbüros im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU geschaffen wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Aufstellung eines Planziels im Bereich der Verteidigungsindustrie in Betracht zu ziehen, um eine klare langfristige Perspektive für die Entwicklung der EDTIB zu bieten;

53. stellt fest, wie wichtig eine grenzüberschreitende und transatlantische industrielle Zusammenarbeit – für eine wettbewerbsfähige europäische Verteidigungsindustrie – ist, die den Zugang zu neuen Technologien erleichtern, eine fortschrittliche Produktentwicklung fördern und einen Anreiz bieten kann, die Kosten zu senken und den Produktionszyklus zu verkürzen; stellt auch das Potenzial für eine Zusammenarbeit mit anderen externen Partnern fest;

(E) Schaffung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter

54. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten unbedingt die Transparenz und Offenheit ihrer Märkte für Verteidigungsgüter verbessern müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken und sicherzustellen, dass die Interessen der Steuerzahler in angemessener Weise geschützt werden; ist der Auffassung, dass die Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von sensiblen Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit den Binnenmarkt dadurch stärkt, dass sie die Vielfalt der Regelungen für das Beschaffungswesen im Verteidigungssektor verringert und nationale Märkte für einen stärkeren Wettbewerb öffnet, und erinnert daran, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 21. August 2011 abgelaufen ist; fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit über die Umsetzungsmaßnahmen zu berichten, die von den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtzeitige und kohärente Umsetzung sowie eine korrekte Durchsetzung sicherzustellen;

55. betont, dass die Richtlinie auf die Besonderheiten von Beschaffungsverträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit maßgeschneidert ist und dass deshalb eine Ausnahme für Verträge vom EU-Recht auf der Grundlage des Artikels 346 AEUV nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen, wenn es um die Wahrung wesentlicher staatlicher Sicherheitsinteressen geht, als rechtmäßig gelten kann; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie sowie die Ausnahmeregelung des Artikels 346 AEUV fehlerfrei angewendet werden; betont, dass eine Bewertung durch die Kommission, in der sie über bewährte Verfahren sowie über Fälle von falscher Anwendung der neuen Regelungen berichtet, dem zugute kommen würde;

56. betont, dass im Einklang mit den laufenden Bemühungen um eine Modernisierung und Straffung des gesamten europäischen Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe die Ziele einer administrativen Vereinfachung und Entlastung Ausdruck in der praktischen Anwendung der Richtlinie finden sollten und dass zur Vereinfachung einer grenzüberschreitenden Angebotsabgabe inkompatible und unverhältnismäßige technische Anforderungen, die Hindernisse für den Binnenmarkt darstellen, überbearbeitet werden müssen; erinnert außerdem daran, dass potenzielle Unterauftragnehmer nicht auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden sollten;

57. erinnert daran, dass das System, das die EDA durch ihren Verhaltenskodex für die Beschaffung von Verteidigungsgütern und ihren Kodex bewährter Praktiken in der Versorgungskette eingerichtet hat, nur auf Verträge Anwendung findet, die unter die Ausnahmeregelung des Artikels 346 AEUV fallen; empfiehlt der EDA und der Kommission, eine Neubewertung der Frage vorzunehmen, ob dieses System nach dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern noch sachgemäß ist;

58. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bekämpfung der Korruption bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern zu einer erstrangigen Priorität zu machen, indem sie vor allem die Richtlinie ordnungsgemäß umsetzen, und bedauert die katastrophalen Auswirkungen von Korruption, insbesondere hinsichtlich überteuerter Kosten, des Erwerbs unnötiger, unsachgemäßer oder nicht optimaler Ausrüstungen, der Störung gemeinsamer Programme für die Beschaffung und die Zusammenarbeit, der Behinderung der Marktöffnung und der sich daraus ergebenden starken Belastung nationaler Haushalte; rät – zusätzlich zur generellen Einrichtung transparenter und wettbewerbsorientierter Verfahren für öffentliche Ausschreibungen – nachdrücklich dazu, den Empfehlungen des Kompendiums bewährter Praktiken „NATO/DCAF Building Integrity and Reducing Corruption in Defence“ zu folgen; hebt die positiven Beispiele hervor, wie etwa das Konzept der so genannten „Defence Integrity Pacts“ (Verträge über die Integrität bei Rüstungsgeschäften) zwischen der Regierung und Bietern mit Beteiligung unabhängiger Dritter, die die Einhaltung überwachen, oder die systematische parlamentarische Aufsicht über alle Phasen der Ausschreibungsverfahren über einer gewissen Obergrenze, wie das von verschiedenen Mitgliedstaaten praktiziert wird;

59. betont, dass Kompensationsanforderungen („Offsets“) grundsätzlich nur gerechtfertigt sein können, wenn sie für die Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen gemäß Artikel 346 AEUV notwendig sind, dass sie im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz und der Nichtdiskriminierung stehen sollten und dass sie vor allem nicht das Risiko von Korruption oder einer Störung des Funktionierens des europäischen Marktes für Rüstungsgüter hervorrufen dürfen;

60. stellt allerdings fest, dass die Praxis der Offsets in bestimmten Fällen einheimischen Unternehmen dabei hilft, effizienter zu werden, und dazu beiträgt, die verteidigungsindustrielle Basis Europas auszubauen, und dass Kompensationsgeschäfte innerhalb der Union zur Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Neustart nationaler Industrien führen können; fordert die Mitgliedstaaten, die EDA und die Kommission auf, zusammen darauf hinzuarbeiten, dass Kompensationsanforderungen schrittweise auslaufen, und gleichzeitig die Integration der Unternehmen kleinerer Mitgliedstaaten in die verteidigungstechnologische und -industrielle Basis Europas durch andere Mittel als Offsets zu fördern;

61. fordert die Kommission und die EDA auf, nach Wegen zu suchen, wie man mit sonstigen marktverzerrenden Praktiken umgehen kann, wie etwa staatliche Beihilfen und Exportsubventionen, wobei man auf der Initiative der EDA „Für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen“ aufbauen könnte;

62. meint, dass die europäische Präferenz im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern im derzeitigen haushaltspolitischen Kontext als eine Form von europäischer Solidarität gesehen werden kann; legt der Kommission und der EDA nahe, eine Kosten-Nutzen-Analyse eines Verfahrens der europäischen Präferenz für bestimmte Arten von Verteidigungsgütern vorzulegen, bei denen es wichtig ist, eine strategische Autonomie zu erhalten, und bei denen es keine Gegenseitigkeit des Zugangs zu den Märkten von Drittländern gibt; betont, wie wichtig es ist, für einen besseren Zugang zu den Märkten von Drittländern für europäische Verteidigungsgüter zu sorgen;

63. erinnert daran, dass die administrative Belastung von Lizenzpflichten im Handel mit Verteidigungsgütern innerhalb der EU zur Folge hat, dass die industrielle Konsolidierung gehemmt wird, und ein Haupthindernis für grenzübergreifende Rüstungsprogramme, die in Zusammenarbeit durchgeführt werden, darstellt; erinnert daran, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern am 30. Juni 2011 ausgelaufen ist und dass die Mitgliedstaaten die neuen Regelungen ab dem 30. Juni 2012 anwenden müssen; fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit über die Umsetzungsmaßnahmen zu berichten, die von den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen;

64. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die neuen Allgemeingenehmigungen für Lieferungen an die Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten als ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der EU-weiten Versorgungssicherheit optimal zu nutzen;

65. betont, dass der Erfolg der Richtlinie, insbesondere was Genehmigungen für die Verbringung zwischen Unternehmen angeht, in hohem Maße von dem Vertrauen abhängt, das die Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Ausfuhrkontrollen haben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich strikt an die Verpflichtungen zu halten, die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgelegt sind, und dafür zu sorgen, dass alle Genehmigungsanträge gemäß den Anforderungen anhand der acht Kriterien streng geprüft werden; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, im Rahmen der Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts eine Bewertung – sowohl unter dem Aspekt des Handels als auch der Außenpolitik – der Frage vorzunehmen, inwieweit die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze in importierenden Ländern;

66. unterstreicht erneut die grundlegende Bedeutung einer Standardisierung von Rüstungsgütern für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Rüstungsgüter sowie für die Sicherstellung von Interoperabilität und die Erleichterung der Zusammenarbeit bei Rüstungsprogrammen, bei Projekten der Bündelung und der gemeinsamen Nutzung sowie ähnlichen Operationen; ermuntert die EDA, die Kommission und die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI), in Zusammenarbeit mit der Industrie und insbesondere mit der NATO-Agentur für Standardisierung die Arbeit an der Verminderung unterschiedlicher Normen in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie und zwischen zivilen und militärischen Ausrüstungen zu beschleunigen; tritt dafür ein, dass das „European Defence Standards Information System“ (Europäische Informationssystem für Normen für Verteidigungsgüter) und das Europäische Handbuch für Beschaffung in der Verteidigung benutzt und weiterentwickelt werden;

67. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine europaweite Zertifizierung von Sicherheits- und Verteidigungsgütern einzuführen, um der untragbaren Situation ein Ende zu setzen, dass gesonderte Tests in jedem Mitgliedstaat erforderlich sind; weist darauf hin, dass dieser zeitaufwändige und umständliche Prozess zu einem beträchtlichen Anstieg der Kosten der Hersteller führt und die Wettbewerbsfähigkeit so weit beeinträchtigt, dass insbesondere kleinere Unternehmen davon abgehalten werden; unterstützt die Arbeit der EDA an der militärischen Lufttüchtigkeit und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit an der Errichtung einer Gemeinsamen Europäischen Organisation für militärische Lufttüchtigkeit als einem militärischen Pendant zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit zu beschleunigen;

68. betont, dass die vorerwähnte Standardisierung und Konsolidierung Teil eines Prozesses sein sollte, der von der EU und nicht von der Industrie ausgeht und der den europäischen Interessen und den wahren Bedürfnissen der Gesellschaft zugute kommen soll, und dass die Teilnahme an gemeinsamen EU-Programmen und -Synergien grundsätzlich allen Mitgliedstaaten freistehen sollte;

(F) Suche nach neuen Formen EU-weiter Finanzierung

69. ist davon überzeugt, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Annahme des neuen mehrjährigen Finanzrahmens Überlegungen zu den Möglichkeiten angestellt werden müssen, wie der EU-Haushalt die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, die Ziele der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf kosteneffizientere Weise zu erreichen;

70. fordert, wie vorstehend unter (C) dargelegt, eine Stärkung und Ausweitung der Sicherheitsforschung im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms, die Benutzung des Artikels 185 AEUV zur Kofinanzierung bestehender Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie die Vorbereitung eines neuen Themenbereichs für Verteidigungsforschung mit zivil-militärischen Anwendungen, um einen Anreiz für Verteidigungsforschung, die in Zusammenarbeit betrieben wird, zu bieten;

71. ist der Meinung, dass EU-Mittel eingesetzt werden sollten, um die Zusammenarbeit bei Ausbildung und Schulung zu fördern, indem die Schaffung von Netzwerken zwischen der Verteidigungsindustrie, Forschungsinstituten und der akademischen Welt gefördert wird; fordert, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Finanzierung von Stipendien für Offiziersanwärter aus dem EU-Haushalt zu ermöglichen, die an dem „militärischen Erasmus-Programm“ teilnehmen, um ihnen eine Gleichbehandlung mit Studierenden an zivilen Hochschulen zu gewähren und so die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur und Vorgehensweise in Sicherheitsfragen zu erleichtern;

72. empfiehlt die Finanzierung der Tätigkeiten des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs, wobei der Schwerpunkt auf der Schulung ziviler und militärischer Experten in Krisenmanagement und GSVP liegt, und die Förderung einer gemeinsamen Sicherheitskultur in der EU durch das Stabilitätsinstrument;

73. tritt für einen weiteren Ausbau der Rolle des Kollegs als einem Forum für Zusammenarbeit zwischen nationalen Verteidigungsakademien und zivilen Einrichtungen für Sicherheitsschulung ein, auch um die Möglichkeiten einer kostensparenden Bündelung und einer gemeinsamen Durchführung von Projekten zu ermitteln und zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, es in eine echte akademische Einrichtung umzuwandeln, und schlägt angesichts seines ausgeprägten Schwerpunkts auf dem zivil-militärischen Bereich vor, es durch die EU im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens zu finanzieren;

74. fordert alle Beteiligten auf, die Frage zu prüfen, ob Mittel im Eigentum der EU nach dem Galileo-Muster, entsprechend den Ausführungen unter (B), eine realistische und kosteneffiziente Option sein könnten, insbesondere in Bereichen wie strategischer und taktischer Transport und Überwachung;

75. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dringend den Haushalt der EDA aufzustocken und den zusätzlichen Nutzen anzuerkennen, den die Agentur dadurch bietet, dass auf nationaler Ebene beschlossene Kürzungen durch Zusammenarbeit kompensiert werden; bedauert die Tatsache, dass durch den Beschluss des Rates zur EDA der Agentur kein mehrjähriger Haushaltsrahmen zur Verfügung gestellt wurde, der dem Gesamthaushaltsplan der EU vergleichbar ist;

76. weist darauf hin, dass das Satellitenzentrum der EU, das mit einem geringen Budget arbeitet, seine Effizienz und seinen zusätzlichen Nutzen bei vielfältigen Sicherheits- und Verteidigungsoperationen durchweg gezeigt hat; erinnert an den wachsenden Bedarf an Satellitenbildern, einschließlich nach den jüngsten Ereignissen in Nordafrika; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Zentrum ein größeres Budget zur Verfügung zu stellen, und ist insbesondere angesichts seines zivil-militärischen Einsatzes der Meinung, dass es aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollte;

77. begrüßt die Bemühungen der polnischen Ratspräsidentschaft um die Überarbeitung des ATHENA-Mechanismus; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker darum zu bemühen, eine Einigung über eine gemeinsame Finanzierung zu erreichen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, als Teil der Überarbeitung des ATHENA-Mechanismus die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, den Mechanismus so auszuweiten, dass er auch eine gemeinsame Finanzierung für Maßnahmen oder Anschaffungen bietet, die dem Ziel von mehr Kosteneffizienz in der europäischen Verteidigung dienen, aber nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden können, insbesondere eine gemeinsame Finanzierung bereitgestellter Ausrüstungen;

78. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, der Parlamentarischen Versammlung der NATO sowie dem Generalsekretär der NATO zu übermitteln.

MINDERHEITENANSICHT

zu dem Bericht über die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten (2011/2177(INI),

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Berichterstatter: Krzysztof Lisek

Minderheitenansicht, eingereicht von den MdEP der GUE/NGL-Fraktion Sabine Lösing, Willy Meyer, Takis Hadjigeorgiou und Nikolaos Chountis

In dem Bericht tritt man für eine weitere Militarisierung der EU ein, und man ermuntert zu (Weltraum-)Aufrüstung und erhöhten Investitionen in den Bereichen Sicherheit, Verteidigungsforschung und militärische Forschung sowie Ausrüstungen trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Umweltauswirkungen. Der Bericht fördert den militärisch-industriellen Komplex und ruft zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, einschließlich einer verstärkten Kosten- und „Lastenteilung“, auf.

Wir lehnen den Bericht ab, weil er:

- die EU durch Zentralisierung und Harmonisierung von Macht (EDA EU-OHQ) zu einem militärischen „Global Player“ aufbaut, indem die Rüstung aufgebläht wird und die Ausgaben gesteigert werden: u. a. wird der ATHENA-Mechanismus über die parlamentarische Kontrolle hinaus unterstützt und gefördert;

- die Wirtschaftskrise als Vorwand benutzt, um die Verteidigungsindustrie weiter zu entwickeln, wobei in erpresserischer Weise behauptet wird, dass Kürzungen bei der Verteidigung zu mehr Arbeitslosigkeit führen könnten;

- die zivil-militärische Zusammenarbeit unterstützt und fördert;

- die Liberalisierung des Verteidigungsmarktes fordert und die wirtschaftlichen Interessen im Bereich der Produktion von Waffen und Militärgütern – MIK – fördert;

- die Sicherheitsforschung ausweitet, insbesondere für GSVP-Missionen und Vermengung von ziviler Sicherheitsforschung und militärischer Forschung.

Wir fordern

- eine radikale (nukleare) Abrüstung auf der Ebene der EU und weltweit;

- eine Umwidmung von Militärausgaben für zivile Zwecke;

- eine Durchführung aller Maßnahmen streng im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts;

- eine zivile EU, strikt zivile friedliche Lösungen/Ansätze für Konflikte, Trennung von zivilen und militärischen Aktionen;

- eine strikte Trennung der EU von der NATO.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (10.11.2011)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den Mitgliedstaaten
(2011/2177(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Evžen Tošenovský

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.    weist darauf hin, dass die anhaltende Haushaltskonsolidierung und die Kürzungen bei den Verteidigungshaushalten in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise möglicherweise in der gesamten EU dazu führen, dass die Programme für fast alle Mitgliedstaaten erheblich gekürzt, zusammengestrichen oder verzögert werden, was sich voraussichtlich weiterhin auf die europäische Verteidigungsindustrie und auf die wissenschaftlichen Fortschritte der EU in diesen Bereichen auswirkt, und stellt fest, dass dies mittel- und langfristig zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte;

2.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass die europäische Verteidigungsindustrie durch voneinander abweichende nationale Vorgehensweisen und Programme gekennzeichnet ist, was die negativen Auswirkungen auf die Industrie neben der Wirtschafts- und Finanzkrise noch weiter verschärfen dürfte; fordert eine weitere Entwicklung der Verteidigungspolitik der EU, die zu gründlicher Forschung und technologischer und industrieller Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten führen soll, damit die Verteidigungsindustrie wettbewerbsfähiger und krisenfester wird;

3.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit auf, damit die Cybersicherheit als Bestandteil des Verteidigungssektors gewährleistet werden kann;

4.   weist darauf hin, wie wichtig Forschung und Innovation für den Sicherheits- und Verteidigungssektor sind; hält es insbesondere für wichtig, dass das Programm im Bereich der Sicherheitsforschung innerhalb des 7. Rahmenprogramms im nächsten Rahmenprogramm weiterhin eine eigenständige Komponente ist; hält Innovationen und einen Technologietransfer zwischen der zivilen Industrie und der Verteidigungsindustrie für notwendig, analog zu dem, was derzeit in den Bereichen Kommunikation und Raumfahrt geschieht, und zwar weil es in den letzten Jahren eine Verlagerung von herkömmlichen militärischen Operationen hin zu Friedensmissionen, Terrorismusbekämpfung, humanitärer Hilfe und Unterstützung der zivilen Behörden gegeben hat und Zivilschutz-Anwendungen bei Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen zunehmend notwendig geworden sind; fordert daher eine Anpassung und Diversifizierung des Verteidigungssektors der EU;

5.   stellt fest, dass die europäischen Verteidigungsminister im November 2007 gemeinsame Benchmarks beschlossen haben, um die im Rahmen der Verteidigungsausgaben für F&T aufzuwendenden Mittel auf 2% aller Verteidigungsausgaben zu erhöhen und die Mittel für F&T, die im Rahmen der europäischer Zusammenarbeit im Verteidigungssektor eingesetzt werden, auf 20% heraufzusetzen;

6.   stellt jedoch fest, dass derzeit knapp über 1% der gesamten EU-Verteidigungsausgaben in R&T investiert wird, und dass nur etwa 10% dieser R&T-Ausgaben im Rahmen europäischer Zusammenarbeit ausgegeben werden, sodass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der europäischen Anstrengungen in diesem Bereich zu intensivieren, besonders dringlich ist;

7.   stellt fest, dass der Verteidigungsmarkt sich in Bezug auf Angebot und Nachfrage, Regeln, und Standards erheblich zersplittert hat, weil es keine gemeinsame Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie gibt; erkennt an, dass eine gemeinsame Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie wirtschaftlich zwar Sinn macht, um die Rolle der Europäischen Union in der Welt zu stärken und das technische Potenzial Europas aufrechtzuerhalten, wobei gleichzeitig aber die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen; vertritt daher die Auffassung, dass die europäische Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie die multidimensionale Zusammenarbeit zum Vorteil der EU fördern sollte und dabei die wichtigsten industriellen Ziele genannt, die komparativen Vorteile und die strategischen Industriebereiche zugeordnet werden müssen und dabei die Rolle der Organe der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), wesentlicher Akteur bei der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Verteidigungsindustrie, und der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) bei der Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hervorgehoben werden sollte; hält es darüber hinaus für notwendig, dass das Planziel 2030 im Bereich der Verteidigungsindustrie zur Koordinierung der Verteidigungspolitiken der Mitgliedstaaten beiträgt; stellt fest, dass die grenzüberschreitende und transatlantische industrielle Zusammenarbeit den Zugang zu neuen Technologien erleichtern, eine fortschrittliche Produktentwicklung fördern und einen Anreiz bieten kann, wirksame Maßnahmen zur Senkung der Kosten und zur Verkürzung des Produktionszyklus zu finden; stellt fest, dass infolge der Finanzkrise keine EU-Verteidigungsindustrie auf nationaler Ebene überlebensfähig ist, und dass eine weitere Konsolidierung der EU-Verteidigungsindustrie zu Kürzungen in den Verteidigungshaushalten führen wird;

8.   unterstreicht die Bedeutung einer langfristigen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie für die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu ausländischen Märkten, insbesondere den Märkten der Schwellenländer;

9.   schlägt darüber hinaus vor, ein Kompetenz- und Aufsichtszentrum für die europäische Wirtschaft einzurichten, das dafür zuständig wäre, die notwendigen Instrumente zu liefern, damit Europa sich dem internationalen Wettbewerb stellen kann und weltweit wettbewerbsfähig bleibt;

10. begrüßt die Richtlinien über die Auftragsvergabe und Verbringung, mit denen für mehr Wettbewerb und Transparenz gesorgt und der Technologietransfer erleichtert werden soll; spricht sich – auf der Grundlage gemeinsamer Initiativen – für eine größere Konsolidierung der Nachfrage durch gemeinsame F&T-Projekte oder durch eine Bündlung der Nachfrage für gemeinsame Kapazitäten aus, wobei die Interessen der Verteidigungsindustrie, auch der KMU, berücksichtig werden sollten und der Tatsache Rechung getragen werden sollte, dass es nicht immer wirtschaftlich effizient oder machbar ist, dass die Verteidigungsindustrien der einzelnen Mitgliedstaaten allein handeln; fordert die Kommission auf, die industrielle und technologische Basis im Verteidigungssektor durch die Einführung eines Verfahrens der Gemeinschaftspräferenz zu unterstützen, aufgrund der Besonderheiten bestimmter Verteidigungsgüter, bei denen es wichtig ist, eine strategische Autonomie und eine operationelle Souveränität zu wahren; merkt an, dass weniger wettbewerbsfähige Unternehmen, die als Anbieter keine exportorientierte Wachstumsstrategie verfolgen können, eine Diversifizierung ihres Leistungsspektrums betreiben sollten, von Verteidigungsgütern hin zur zivilen Sicherheit oder Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, obwohl eine gewisse Konsolidierung des Angebots unvermeidbar ist;

11. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von Verteidigungsvereinbarungen mit anderen externen Partnern zu prüfen;

12. weist darauf hin, dass bei den im Rahmen des 7. RP unterstützten Forschungstätigkeiten ethische Grundprinzipien zu beachten sind, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, wie dies in der Rechtsgrundlage des 7. RP dargelegt wird; fordert die Kommission auf, die Art und Weise, in der sie ethische Grundprinzipien bei der Bewertung der Eignungskriterien für die Teilnahme an den Forschungsprogrammen des 7. RP im Bereich „Sicherheit“ durchsetzt, zu verbessern; fordert die Kommission ebenfalls auf, als Standardelement jedes Projekts, das aus dem 7. RP und künftigen Forschungsprogrammen finanziert wird, eine ethische und gesellschaftliche Folgenabschätzung durchzuführen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Ioan Enciu, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan Cizelj, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Michael Theurer, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Antonio Cancian, Jolanta Emilia Hibner, Gunnar Hökmark, Yannick Jadot, Ivailo Kalfin, Bernd Lange, Werner Langen, Markus Pieper, Mario Pirillo, Hannes Swoboda, Silvia-Adriana Ţicău

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Eider Gardiazábal Rubial

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.11.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Sir Robert Atkins, Franziska Katharina Brantner, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Mario Mauro, Willy Meyer, Francisco José Millán Mon, Raimon Obiols, Justas Vincas Paleckis, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, Kristian Vigenin, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrew Duff, Tanja Fajon, Roberto Gualtieri, Elisabeth Jeggle, Traian Ungureanu, Ivo Vajgl, Paweł Zalewski, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

António Fernando Correia De Campos, Jolanta Emilia Hibner, Jan Kozłowski, Bogusław Sonik, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein