BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III – Kommission

7.12.2011 - (17632/2011 – C7‑0442/2011 – 2011/2301(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska

Verfahren : 2011/2301(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0436/2011
Eingereichte Texte :
A7-0436/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, Einzelplan III – Kommission

(17632/2011 – C7-0442/2011 – 2011/2301(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der am 15. Dezember 2010[2] endgültig erlassen wurde,

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, der von der Kommission am 21. November 2011 vorgelegt wurde (KOM(2011)0796),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011, der vom Rat am 30. November 2011 festgelegt wurde (17632/2011 – C7-0244/2011),

–   gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0436/2011),

A. in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2011 zum Gesamthaushaltsplan 2011 die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Höhe eines Betrags von 38 Mio. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen zur Abmilderung der Folgen des Erdbebens in der spanischen Region Murcia und der Überschwemmungen in der italienischen Region Venetien ermöglichen soll,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2011 aufzunehmen,

C. in der Erwägung, dass die dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 als Anlage beigefügte gemeinsame Erklärung zu den Zahlungsermächtigungen die Vorlage eines Berichtigungshaushaltsplans vorsah, „falls die in den Haushaltsplan 2011 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben [...] zu decken“,

D. in der Erwägung, dass sich die beiden Teile der Haushaltsbehörde in der gemeinsamen Erklärung zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011[4], die am 19. November 2011 im Vermittlungsausschuss verabschiedet wurde, dazu verpflichtet haben, bis Ende 2011 einen Standpunkt anzunehmen,

E.   in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament und der Rat in der erwähnten gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt haben, den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2011 durch Umschichtung von Mitteln aus den Programmen zur ländlichen Entwicklung zu finanzieren,

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011;

2.  hält es für sehr wichtig, dass die finanzielle Hilfe im Rahmen des EU Solidaritätsfonds (EUSF) schnell zugunsten der von den Naturkatastrophen betroffenen Menschen freigegeben wird, und betrachtet es daher mit großer Sorge, dass im Falle der Überschwemmungen in Venetien die Inanspruchnahme des EUSF erst 13 Monate nach den sintflutartigen Regenfällen von Ende Oktober 2010 erfolgt;

3.  fordert alle beteiligten Akteure in den Mitgliedstaaten – sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene – und nationalen Behörden auf, bei künftigen Anträgen auf Unterstützung aus dem EUSF die Bewertung des Bedarfs und die Koordinierung zu verbessern, um das Verfahren der Inanspruchnahme des Fonds so weit wie möglich zu beschleunigen;

4.  hebt hervor, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde in dieser Hinsicht und in dem konkreten Fall, der dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 zugrunde liegt, ihren jeweiligen Standpunkt unverzüglich festlegen, um eine zügige Unterstützung für die betroffenen Regionen zu gewährleisten;

5.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2011 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2011 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 68 vom 15.3.2011, S. 1.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0521.

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.

1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

Der Vorschlag der Kommission zur Inanspruchnahme des EUSF stützt sich auf Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV), wonach der Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.

Die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Fonds sind in der Verordnung Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des EUSV festgelegt, und es sollte in Erinnerung gerufen werden, dass Ziel des Fonds nicht der Ausgleich privater Schäden, sondern der Wiederaufbau von Infrastrukturen ist und dass es sich dabei um ein Refinanzierungsinstrument handelt.

Die unmittelbaren Schäden in der spanischen Region Murcia sind von der Kommission auf der Grundlage der von den spanischen Behörden übermittelten Zahlen auf insgesamt 842,8 Mio. EUR geschätzt worden. Im Falle der italienischen Region Venetien sind die unmittelbaren Schäden auf 3717 Mio. EUR geschätzt worden.

Im EBH Nr. 7/2011 wird vorgeschlagen, eine Hilfe im Gesamtbetrag von 37 979 875 EUR bereitzustellen:

(EUR)

 

Unmittelbarer Schaden

Schwellenwert

Betrag auf der Basis von 2,5 %

 

Betrag auf der Basis von 6 %

 

Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Hilfe

Spanien – Erdbeben

842,8 Millionen

3 536 Millionen

21 070 950

-

21 070 950

Italien – Überflutungen

676,4 Millionen

3 536 Millionen

16 908 925

-

16 908 925

Insgesamt

1 519,2 Millionen

 

37 979 875

2. Finanzierung

Im Einklang mit der am 19. November 2011 im Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Erklärung zum EBH Nr. 7/2011 schlägt die Kommission vor, den festgestellten Bedarf, durch Neuzuweisungen von Zahlungsermächtigungen aus Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und durch eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen zu finanzieren. In Übereinstimmung mit der IIV vom 17. Mai 2006 wird dieser Betrag unter Überschreitung der Obergrenzen der Teilrubrik 3b in den Haushaltsplan eingesetzt.

MFR

Finanzrahmen 2011

 

Haushaltsplan 2011(einschl. BH 1-6)

EBH 7/2011

Haushaltsplan 2011

(einschl. BH 1-5 und EBH 7/2011)

CA

PA

CA

PA

CA

PA

CA

PA

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

1a.

12 987 000 000

 

13 520 566 270

11 523 944 758

 

 

13 520 566 270

11 523 944 758

1b.

50 987 000 000

 

50 983 843 784

42 105 094 626

 

 

50 983 843 784

42 105 094 626

Insgesamt

63 974 000 000

 

64 504 410 054

53 629 039 384

 

 

64 504 410 054

53 629 039 384

Spielraum[1]

 

 

-30 410 054

 

 

 

-30 410 054

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

59 688 000 000

 

58 659 248 389

56 378 918 184

 

-37 979 875

58 659 248 389

56 340 938 309

Spielraum

 

 

1 028 751 611

 

 

 

1 028 751 611

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

3a.

1 206 000 000

 

1 180 030 263

857 199 845

 

 

1 180 030 263

857 199 845

3b.

683 000 000

 

879 831 486

842 903 486

37 979 875

37 979 875

917 811 361

880 883 361

Insgesamt

1 889 000 000

 

2 059 861 749

1 700 103 331

37 979 875

37 979 875

2 097 841 624

1 738 083 206

Spielraum[2]

 

 

26 072 737

 

 

 

26 072 737

 

4.[3]

8 430 000 000

 

8 759 300 431

7 242 528 574

 

 

8 759 300 431

7 242 528 574

Spielraum

 

 

-70 439 377

 

 

 

-70 439 377

 

5.[4]

8 144 000 000

 

8 172 839 289

8 171 544 289

 

 

8 172 839 289

8 171 544 289

Spielraum

 

 

53 160 711

 

 

 

53 160 711

 

INSGESAMT

142 125 000 000

133 440 000 000

142 155 659 912

126 727 133 762

37 979 875

0

142 193 639 787

126 727 133 762

Spielraum

 

 

1 112 135 628

6 894 866 238

 

 

1 112 135 628

6 894 866 238

  • [1]              Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums (500 Mio. EUR) wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 34 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.
  • [2]              Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.
  • [3]              Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2011 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (253,9 Mio. EUR) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 71 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.
  • [4]              Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 82 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.12.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabelle Durant, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, László Surján, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Edit Herczog, Jan Mulder, Georgios Stavrakakis