EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

21.12.2011 - (09737/2011 – C7‑0202/2011 – 2011/0090(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Vital Moreira
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2011/0090(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0450/2011
Eingereichte Texte :
A7-0450/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

(09737/2011 – C7‑0202/2011 – 2011/0090(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09737/2011),

–   in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09738/2011),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v sowie Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7‑0202/2011),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0450/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union und Georgien haben ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz geografischer Angaben für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Käse, Öle und Fette, Brot und Backwaren, Obst, Gemüse, Getreide, Frischfleisch und Fleischprodukte, frischen Fisch und Meeresfrüchte, Wein, Spirituosen und Bier abgeschlossen.

Dieses Abkommen ist ein beidseitiger Schritt, der im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat, vorgesehen war. Das Abkommen wurde durch den Beitritt Georgiens zur Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2000 ermöglicht. Es wurde als erstes bilaterales Abkommen zum Schutz geografischer Angaben mit einem Partnerland in der europäischen Nachbarschaft bezeichnet.

Als Mitglied der WTO ist Georgien seit seinem Beitritt Vertragspartei des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen). Daher erkennt es geografische Angaben als Ortsnamen, die zur Identifizierung der Herkunft und Qualität, des Ansehens oder anderer Produktmerkmale dienen, an. Infolgedessen hatten die EU und Georgien die Möglichkeit, auf diesem gemeinsamen Verständnis aufzubauen und ein Abkommen abzuschließen, das den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln sowohl aus Georgien als auch der EU fördert, in dem aber gleichzeitig die Qualitäts- und Herkunftsmerkmale der Produkte beider Partner geachtet werden.

Das Abkommen ist umfassend und mit den Verpflichtungen vereinbar, die im TRIPS-Übereinkommen eingegangen worden sind. Die Vertragsparteien legen die Kriterien und Verfahren für die Eintragung einer geografischen Angabe in ihrem Hoheitsgebiet fest, da neue geografische Angaben hinzugefügt werden können, wenn keine Vertragspartei Einwände hat, und es wird ein Gemischter Ausschuss mit Vertretern beider Vertragsparteien eingesetzt werden, der die Umsetzung des Abkommens überwachen und für eine Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben sorgen soll.

Das Abkommen weist bestimmte Vorteile für beide Partner auf:

· Was die EU betrifft, soll dieses bilaterale Abkommen gewährleisten, dass etwa 820 geografische Angaben für Lebensmittel, 1.930 Angaben für Wein und 320 für Spirituosen (aus 23 Mitgliedstaaten), die bei der EU eingetragen sind, in Georgien geschützt werden. Dies ist hinsichtlich der Merkmale und Qualität ihrer Produkte sehr beruhigend für die landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU.

Das Abkommen kann auch als positiver Schritt für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Georgien generell gesehen werden. Im Juli 2010 hat die EU in der Tat mit Georgien Verhandlungen über ein bilaterales Assoziierungsabkommen mit einer Handelskomponente, d.h. über ein weitreichendes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), aufgenommen. Vor der Aufnahme von Verhandlungen über ein solches Freihandelsabkommen erwartet die Kommission, dass Georgien mehrere Schlüsselempfehlungen umsetzt (die als Teil der Partnerschaft Ost festgelegt und vom Rat angenommen wurden), um zu gewährleisten, dass dieses zur Partnerschaft Ost gehörende Land die rechtlichen und institutionellen Kapazitäten besitzt, eine Freihandelszone zu errichten. Dieses Abkommen über geografische Angaben ist ein Beleg für die Fähigkeit Georgiens, mit der EU Verhandlungen über ein wichtiges Abkommen zu einem zentralen handelsbezogenen Thema durchzuführen und abzuschließen, einschließlich der technischen Verpflichtungen, die dies mit sich bringt.

· Was Georgien betrifft, hatte das Land zum Zeitpunkt der Verhandlungen keine eingetragenen geografischen Angaben für Lebensmittel. Die einzigen bestehenden geografischen Angaben bezogen sich auf Weine. Daher enthalten die Anhänge des Abkommens, in denen die Liste der Lebensmittel, Weine und Spirituosen aus der EU und Georgien aufgeführt werden, deren geografische Angaben sowohl in Georgien als auch in der EU geschützt werden müssen, nur 18 geografische Angaben für Georgien, alle davon für Wein.

Die Weinerzeugung ist besonders wichtig, da Georgien in diesem Bereich ein im Laufe von Jahrhunderten erworbenes Fachwissen besitzt. Diese Weine waren ursprünglich hauptsächlich für den russischen Markt bestimmt, werden inzwischen jedoch von einigen Konzernen aus der EU hergestellt, die in die georgische Wein- und Spirituosenproduktion investiert haben. Die Anerkennung geografischer Angaben für Weine aus Georgien wird die Wirtschaftslage in diesem Sektor zweifellos positiv beeinflussen.

Angesichts der Tatsache, dass die Landwirtschaft in Georgien ein typischer Subsistenzsektor ist, auf dem die Lebensgrundlage der Hälfte der georgischen Bevölkerung beruht, ist jeder Schritt zur Steigerung der Exportmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse sehr zu begrüßen, sofern er die Landwirte in der Region nicht mit unnötigen Zusatzkosten belastet. Die wichtigsten Exportpartner für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Georgien sind nach wie vor die GUS-Staaten (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten), vor allem Russland. Jedoch wurden in den letzten zehn Jahren mehr und mehr Wein, Haselnüsse und Mineralwasser in die EU ausgeführt. Daher ist der Anteil der EU als Exportmarkt für Georgiens landwirtschaftliche Erzeugnisse um das Vierfache angestiegen (von 10 % im Jahr 1997 auf 40 % im Jahr 2007), und dieses Abkommen sollte diese Entwicklung verstärken.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abkommen zuzustimmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.12.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Paul Murphy, Franck Proust, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Josefa Andrés Barea, George Sabin Cutaş, Silvana Koch-Mehrin, Elisabeth Köstinger, Marietje Schaake