EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union
26.1.2012 - (12712/2010 – C7‑0430/2010 – 2010/0125(NLE)) - ***
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Annemie Neyts-Uyttebroeck
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union
(12712/2010 – C7‑0430/2010 – 2010/0125(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (12712/2010),
– in Kenntnis des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union (12711/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0430/2010),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0016/2012),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Anlässlich der Tagung des Assoziationsrates am 13. Oktober 2008 haben die Europäische Union und das Königreich Marokko ein „Gemeinsames Dokument EU-Marokko zur Vertiefung der Zusammenarbeit/fortgeschrittener Status“ angenommen. In diesem Dokument sind die Ziele des fortgeschrittenen Status verankert, den die Europäische Union als Reaktion auf die von Marokko geäußerte Hoffnung auf eine Vertiefung der Partnerschaft mit der EU gewährt hat. Diese Ziele umfassen eine stärkere Berücksichtigung der jeweiligen strategischen Prioritäten beider Seiten und eine schrittweise Einbeziehung Marokkos in den Binnenmarkt.
Durch die tiefgreifenden Veränderungen im südlichen Mittelmeerraum seit der Revolution in Tunesien und die darauffolgenden Ereignisse in den Nachbarländern ist die EU aufgefordert, die Wünsche der Völker im südlichen Mittelmeerraum stärker zu unterstützen, zumal diese Wünsche nunmehr auch von den Verantwortlichen in der Politik getragen werden.
Das Königreich Marokko befindet sich seit einigen Jahren in einem umfassenden Reformprozess in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die EU unterstützt nach wie vor die Bemühungen Marokkos, sein Reformprogramm durchzuführen. Aus dem fortgeschrittenen Status ergibt sich der gemeinsame Wille, einen inländischen Reformprozess zu unterstützen und einen strukturierten und offenen Dialog zu führen, bei dem die Menschenrechte ein Schlüsselthema sind. Dieser Dialog muss im Rahmen der Gipfel EU-Marokko, der Tagungen des Assoziationsrates und der Sitzungen des Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratisierung und Staatsführung fortgeführt und vertieft werden.
Durch den fortgeschrittenen Status Marokkos wird die bilaterale Zusammenarbeit künftig auf Bereiche ausgeweitet, die in dem 1996 im Rahmen des Barcelona-Prozesses unterzeichneten Assoziationsabkommen nicht enthalten waren. Vor diesem neuen Hintergrund lässt der politische und strategische Dialog, der im Rahmen der bilateralen Gipfel EU-Marokko und im Rahmen von Ad-hoc- und anderen bilateralen Treffen begonnen wurde, die politische Bedeutung erkennen, die beide Seiten den Beziehungen beimessen. Neben der politischen und strategischen Zusammenarbeit muss es gemäß den Zielen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) auch eine dynamische Vertiefung der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit geben.
Die Grundprinzipien der ENP und der Aktionsplan zur Nachbarschaftspolitik, der im Juli 2005 gemeinsam angenommen wurde, werden als neue Etappe in den bilateralen Beziehungen gewertet, da es Marokko ermöglicht wird, sich schrittweise in den EU-Binnenmarkt einzugliedern. Im fortgeschrittenen Status ist diese strategische Option verankert, und daraus ergibt sich die Möglichkeit, dass Marokko in den Gemeinschaftsagenturen und Gemeinschaftsprogrammen mitwirkt und auch eine hinreichende finanzielle Unterstützung erhält, um auf den Umfang und den anspruchsvollen Charakter dieser Entwicklung zu reagieren. In diesem Zusammenhang wird die EU insbesondere darauf achten, dass sämtliche politischen Maßnahmen Marokkos allen Gebieten des Landes und auch der Westsahara zugute kommen.
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union ist ein bedeutender Schritt für die bilateralen Beziehungen. Es ermöglicht Marokko, sich an allen gegenwärtigen und künftigen Gemeinschaftsprogrammen zu beteiligen, die dem Land angeboten werden. Diese neue Perspektive entspricht den Zielen der neuen Nachbarschaftspolitik der EU.
Mit dem Protokoll unterstützt und bestärkt die EU Marokko in seinen Bemühungen im Hinblick auf die Vertiefung der eingeleiteten und den Beginn künftiger Reformen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Bürger sich wirksam daran beteiligen können. Die Parlamentswahlen am 25. November 2011 unter Bedingungen, mit denen für eine höhere Wahlbeteiligung gesorgt wird, sind ein wichtiger Schritt im bereits begonnenen Verfassungsreform- und Demokratisierungsprozess.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.1.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
59 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pino Arlacchi, Bastiaan Belder, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Tarja Cronberg, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Krzysztof Lisek, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, Nikolaos Salavrakos, György Schöpflin, Werner Schulz, Marek Siwiec, Charles Tannock, Inese Vaidere, Johannes Cornelis van Baalen, Kristian Vigenin, Sir Graham Watson, Boris Zala |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Nikolaos Chountis, Véronique De Keyser, Kinga Gál, Marietje Schaake, Indrek Tarand, Traian Ungureanu, Ivo Vajgl |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Marije Cornelissen, Spyros Danellis |
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