BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch

1.2.2012 - (COM(2011)0384 – C7‑0170/2011 – 2011/0169(COD)) - ***I

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Godelieve Quisthoudt-Rowohl


Verfahren : 2011/0169(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0025/2012

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch

(COM(2011)0384 – C7‑0170/2011 – 2011/0169(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0348),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0170/2011),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom … gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0025/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Sie gilt ab … *.

 

____________

 

* ABl.: Bitte Datum – erster Tag des auf das Inkrafttreten dieser Verordnung folgenden Monats – einfügen.

BEGRÜNDUNG

Streit über hormonbehandeltes Rindfleisch

Der Streit über hormonbehandeltes Rindfleisch hat die transatlantischen Handelsbeziehungen im Bereich des Agrarhandels mehr als zwei Jahrzehnte lang belastet. Im Jahr 1988 verhängte die EU aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit ein Einfuhrverbot für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse von Tieren, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden. Im Jahr 1996 haben die Vereinigten Staaten und Kanada dieses Verbot im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens der WTO angefochten und wurden daraufhin ermächtigt, Handelssanktionen auf Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der EU zu verhängen. Seit 1999 haben die USA und Kanada auf eine breite Palette europäischer Erzeugnisse Strafzölle in Höhe von 116,8 Millionen USD bzw. 11,3 Millionen CAD jährlich erhoben.

Schädliche Sanktionen

Wenngleich der Konflikt über Rindfleisch von hormonbehandelten Tieren nur einen relativ kleinen Teil des Handels betraf, führte er zu einem Rückgang des Handels und hatte erhebliche Auswirkungen auf beiden Seiten des Atlantiks. Enge Handelspartner verstrickten sich in einen langwierigen und unkonstruktiven Handelsstreit.

Die anhaltende Erhebung von Strafzöllen auf einige europäische Erzeugnisse behinderte die Ausfuhren, und die Erzeuger in der EU verloren in der Folge Marktanteile. Kanada und die USA nahmen in erster Linie Rind- und Schweinefleischerzeugnisse ins Visier, und die USA verhängten auch Sanktionen gegen Roquefort-Käse, Trüffel, Toastbrot, Saft, Senf, Marmelade, Schokolade, Suppen und andere Erzeugnisse.

Die ursprüngliche Absicht der Regierung der USA, ab März 2009 mit der Verhängung sog. Karussell-Sanktionen – Erhöhung einiger Zölle und Änderung des Bereichs und der Liste der betroffenen Erzeugnisse – zu beginnen, hätte zu einer noch stärkeren Beeinträchtigung des Handels und zu einer weiteren Eskalation der Vergeltungsmaßnahmen mit anschließendem Rückgang des Handels führen können.

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat[1] die USA aufgefordert, ihre Strafmaßnahmen gegen europäische Waren aufzuheben. In seiner Entschließung vom 8. März 2011 zur Landwirtschaft der EU und dem internationalen Handel[2] hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Beilegung des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch mit der Aufhebung der Strafzölle gegen EU-Produkte einhergeht, wobei zu gewährleisten ist, dass bei der Einfuhr von Rindfleisch in die EU die EU-Anforderungen eingehalten werden.

Beilegung des Streits

In bilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten[3] und Kanada[4] wurde ein pragmatischer Weg zur Überwindung der destruktiven Dynamik der Handelssanktionen gefunden. Diese Verhandlungen mündeten in Vereinbarungen, die eine schrittweise Aufhebung der von den USA und Kanada auf landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU verhängten Sanktionen als Gegenleistung für ein autonomes zollfreies Einfuhrkontingent für hochwertiges Rindfleisch von nicht hormonbehandelten Tieren vorsahen.

Gemäß den Verpflichtungen für Phase 1 der Vereinbarung mit den USA hat die Europäische Union mit der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates[5] ein zusätzliches Zollkontingent für die jährliche Einfuhr von 20 000 Tonnen hochwertigem Rindfleisch eröffnet. Im Gegenzug verzichteten die USA darauf, sog. Karussell-Sanktionen zu verhängen und verringerten den Gesamtbetrag der jährlichen Sanktionen um 68 % von 116,8 Millionen USD auf 37,8 Millionen USD.

Eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 ist eine Voraussetzung für die Umsetzung der Phasen 1 und 2 der Vereinbarung mit Kanada sowie der Phase 2 beider Vereinbarungen. Dies ist der Kern dieses Gesetzgebungsverfahrens. Mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 erhöhen das Europäische Parlament und der Rat das jährliche Einfuhrzollkontingent der Europäischen Union auf 48 200 Tonnen. Die USA und Kanada haben ihre Verpflichtung im Rahmen von Phase 2 bereits erfüllt und alle Strafmaßnahmen im Laufe des Jahres 2011 ausgesetzt.

Schlussfolgerungen

Die Berichterstatterin unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch.

Die Vereinbarungen und ihre Umsetzung stellen für die Handelspartner auf beiden Seiten des Atlantiks eindeutig eine Win-Win-Situation dar. Da die USA und Kanada im Laufe des Jahres 2011 bereits sämtliche Strafmaßnahmen ausgesetzt haben, könnte eine Nichteinhaltung des Vertrags durch die EU äußerst nachteilige politische Folgen haben und würde die transatlantischen Handelsbeziehungen beeinträchtigen.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird es der EU ermöglichen, ihren eingegangenen Verpflichtungen zur Beilegung des Streits nachzukommen. Die Vereinbarung stellt natürlich sicher, dass alle im Rahmen dieses Kontingents eingeführten Rindfleischerzeugnisse weiterhin den in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen strengen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen. Insbesondere wird kein Zugang für hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA oder Kanada oder irgendeinem anderen Land gewährt.

Eine rasche, reibungslose Annahme der vorliegenden Verordnung wird dazu beitragen, den guten Glauben wieder herzustellen und zu stärken und bestehende Gräben in den transatlantischen Handelsbeziehungen in diesem Sektor zu überbrücken. Dennoch muss die Kommission ermächtigt werden, das jährliche Einfuhrzollkontingent der Union ganz oder teilweise auszusetzen, falls die Vereinbarung von den Vereinigten Staaten oder Kanada nicht umgesetzt oder nicht aufrechterhalten wird. Für die Aussetzung sollte das Prüfverfahren gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren[6] angewandt werden.

Die Berichterstatterin betont, dass die endgültige Beilegung des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch einer stärkeren Wirtschafts- und Handelsintegration zwischen der EU einerseits und den USA und Kanada andererseits weitere Impulse verleihen dürfte. Ungeachtet möglicher Meinungsunterschiede sollte stets das Ziel angestrebt werden, einen Kompromiss zu finden und nicht, den bilateralen Handel zu stören. Mit dem weiteren Abbau von Handelshemmnissen gegenüber ihren wichtigsten Handelspartnern stellt die EU ihr Engagement für die Stärkung dieser langjährigen Wirtschaftsbeziehungen im Bereich des Handels unter Beweis.

Die Annahme dieser Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat wird zu Vorteilen für beide Seiten führen, die transatlantischen Handelsbeziehungen stärken und durch Verbesserung des Marktzugangs auf beiden Seiten des Atlantiks Vertrauen schaffen.

Verpflichtungen gemäß den Vereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten (13. Mai 2009) und Kanada (17. März 2011)

Vorgeschlagene Phasen

Zollkontingent der EU für hormonfreies Rindfleisch (Null-Zollsatz, Tonnen, jährlich, Meistbegünstigung)

Verpflichtungen gemäß den Vereinbarungen hinsichtlich Sanktionen auf EU-Erzeugnisse

Getroffene Maßnahmen

 

 

Vereinigte Staaten (aber Meist-begünsti-gung)

Kanada

(aber Meist-begünsti-gung)

Insgesamt

USA

(Sanktionen seit 1999)

Kanada (Sanktionen seit 1999)

USA

Kanada

Phase 1

 

Ab August 2009

 

 

 

20 000

 

(Verord-nung 617/2009)

 

 

· sog. Karussell-Sanktionenwerden nicht verhängt

· Senkung der erhöhten Zölle von der zulässigen Höhe von 117 Mio. USD auf 38 Mio. USD

 

 

 

 

Frühzeitige einseitige Rücknahme aller Sanktionen im Mai 2011

 

Vor August 2012

1 500

21 500 (vorge-schlagene Änderung der Verordnung)

Rücknahme aller Sanktionen der zulässigen Höhe von 11,3 Mio. CAD

 

Aufhebung aller Sanktionen im August 2011

Phase 2

 

Ab August 2012

45 000

 

3 200

48 200 (vorge-schlagene Änderung der Verordnung)

Aussetzung aller erhöhten Zölle

 

 

Phase 3

 

Ab August 2013

 

45 000

3 200

48 200

Bedingungen im Hinblick auf die dauerhafte Streitbeilegung und die Aufhebung der Sanktionen sind noch festzulegen (Umfang des Kontingents bleibt unverändert)

 

 

  • [1]  Angenommene Texte P6_TA(2008)0192.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0083.
  • [3]  Dokument WT/DS26/28 vom 30. September 2009.
  • [4]  Dokument WT/DS48/26 vom 22. März 2011.
  • [5]  ABl. L 182 vom 15.7.2009, S. 1.
  • [6]  ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (20.12.2011)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch
(COM(2011)0384 – C7‑0170/2011 – 2011/0169(COD))

Verfasser der Stellungnahme: George Lyon

KURZE BEGRÜNDUNG

Hintergrund des Vorschlags

Nach dem Stillstand in den WTO-Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Europäischen Union über Einfuhren von hormonbehandeltem Rindfleisch wurde nun eine Übereinkunft zwischen beiden Seiten erzielt, mit der dieser lang andauernde und schädliche Streit beigelegt wird.

Diese Vereinbarung, die von Catherine Ashton, damaliges für den Handel zuständiges Kommissionsmitglied, und der Regierung der USA ausgehandelt worden war, wurde am 13. Mai 2009 unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht eine zweiphasige Regelung vor, wonach die USA die Höhe der auf Erzeugnisse aus der Union verhängten Sanktionen schrittweise senken, während die Union ihr Zollkontingent für „hochwertiges Rindfleisch“[1] von nicht hormonbehandelten Tieren schrittweise erhöht. Die erste Phase dieser Regelung wurde in der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates festgelegt, in deren Rahmen ein zusätzliches Zollkontingent von 20 000 Tonnen eröffnet wurde; im Gegenzug haben die USA 68 % ihrer gelisteten Sanktionen aufgehoben. Es ist nun an der Zeit, dass die zweite Phase dieser Regelung gebilligt wird, die nach der betreffenden Vereinbarung[2] spätestens am 1. August 2012 eingeleitet werden muss.

Dieser zweite Schritt besteht in einer vollständigen Aufhebung der Sanktionen der USA als Gegenleistung für eine weitere Erhöhung des Zollkontingents der Union um 25 000 Tonnen für die USA und um 3 200 Tonnen für Kanada.

Zum ersten Mal ist das Europäische Parlament in dieser Sache zusammen mit dem Rat als Mitgesetzgeber im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens tätig.

Standpunkt

Der Verfasser der Stellungnahme unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch.

Der Verfasser der Stellungnahme möchte einige der wichtigsten Vorteile hervorheben, die diese Vereinbarung für die Union hätte:

1.   Diese Vereinbarung ermöglicht es der Union, ihr Verbot von Fleisch und Fleischerzeugnissen von hormonbehandelten Tieren aufrechtzuerhalten, obwohl festgestellt wurde, dass die Union gegen ihre WTO-Verpflichtungen verstoßen hat.

2.   Es ist unbedingt notwendig, dass die Union die zweite Phase dieser Vereinbarung billigt, um sicherzustellen, dass die USA ihre Sanktionen vollständig aufheben, die auf europäische Erzeugnisse aus 26 Mitgliedstaaten (alle außer dem Vereinigten Königreich) verhängt wurden und sich auf über 250 Millionen US-Dollar zu derzeitigen Handelsbedingungen belaufen. Einige der Hauptnutznießer, die mit Sicherheit von der Aufhebung der Sanktionen profitieren werden, sind Italien mit einem Handelswert von über 99 Millionen US-Dollar, Polen mit 25 Millionen US-Dollar, Griechenland und Irland mit jeweils 24 Millionen US-Dollar, Deutschland und Dänemark mit jeweils 19 Millionen US-Dollar, Frankreich mit 13 Millionen US-Dollar und Spanien mit 9 Millionen US-Dollar. Einige der wichtigsten von den Sanktionen betroffenen nationalen Erzeugnisse sind: Mineralwasser, Schweinefleisch, Fruchtkonserven und ‑zubereitungen, Schokolade, Säfte, Hafer, Kaugummi, Marmelade, Roquefort-Käse, frische Trüffel usw.

3.   Sollte die Vereinbarung abgelehnt werden, so würden die Sanktionen wieder in Kraft gesetzt und der Streitbeilegungsprozess würde zunichte gemacht. Der Union würden weitere Vergeltungsmaßnahmen drohen, und sie müsste den USA Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der WTO-Regeln leisten.

4.   Außerdem sollte beachtet werden, dass die Auswirkungen der zweiten Phase der Vereinbarung auf den Rindfleischmarkt der EU gering sein dürften, da das zusätzliche autonome Zollkontingent für hormonfreies Rindfleisch nur 0,36 % des gesamten Markts der EU für Rind- und Kalbfleisch entspricht[3] .

5.   Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung sendet das Europäische Parlament das sehr wichtige Signal an die USA, dass es bereit ist, die transatlantischen Handelsbeziehungen zu vertiefen und die Streitbeilegung in der WTO zu verbessern, indem es einen pragmatischeren, effizienteren und politisch weniger schädlichen Weg zur Lösung schwieriger Probleme einschlägt.

Die USA haben im Mai 2011 bereits einer vollständigen Aussetzung aller Sanktionen gegen die Union zugestimmt und damit den Weg für eine zügige Einleitung der zweiten Phase der Vereinbarung geebnet. Daher ist es wichtig, dass die Union ihren Teil der Vereinbarung rechtzeitig erfüllt, um die Frist – 1. August 2012 – einzuhalten.

******

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung fordert den federführenden Ausschuss für internationalen Handel auf, vorzuschlagen, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt.

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0384 – C7-0170/2011 – 2011/0169(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

5.7.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

5.7.2011

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

George Lyon

26.9.2011

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

5.10.2011

22.11.2011

 

 

Datum der Annahme

20.12.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Iratxe García Pérez, Sergio Gutiérrez Prieto, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Spyros Danellis, Marian Harkin, Christa Klaß, Giovanni La Via, Astrid Lulling, Milan Zver

  • [1]  Für die genaue Definition des Begriffs „hochwertiges Rindfleisch“, insbesondere für die Zwecke dieser Vereinbarung, siehe Artikel VI des Dokuments WT/DS/26/28 vom 30. September 2009.
  • [2]  Dokumente WT/DS26/28 vom 30. September 2009 und WT/DS48/26 vom 22. März 2011.
  • [3]  Siehe Eurostat-Datenbank zur Fleischerzeugung: Rindfleisch (Schlachtzahlen für das Jahr 2010).

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0384 – C7-0170/2011 – 2011/0169(COD)

Datum der Konsultation des EP

24.6.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

5.7.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

5.7.2011

AGRI

5.7.2011

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ENVI

13.7.2011

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.10.2011

22.11.2011

 

 

Datum der Annahme

26.1.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, María Auxiliadora Correa Zamora, Marielle De Sarnez, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Keith Taylor, Jan Zahradil, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, José Bové, George Sabin Cutaş, Mário David, Syed Kamall, Silvana Koch-Mehrin, Inese Vaidere, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Véronique De Keyser, Jutta Haug, Pier Antonio Panzeri, Jean Roatta, Traian Ungureanu

Datum der Einreichung

1.2.2012