EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union

8.2.2012 - (18733/1/2011 – C7‑0022/2012 – 2008/0183(COD)) - ***II

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Czesław Adam Siekierski

Verfahren : 2008/0183(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0032/2012

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union

(18733/1/2011 – C7‑0022/2012 – 2008/0183(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (18733/1/2011 – C7-0022/2012),

–   in Kenntnis der begründeten Stellungnahmen, die vom dänischen Parlament, vom schwedischen Parlament und vom House of Lords des Vereinigten Königreichs aufgrund des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit abgegeben wurden und in denen festgestellt wird, dass der Entwurf des Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip übereinstimmt,

–   in Kenntnis der Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20 Januar 2011[1] und 8. Dezember 2011[2],

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 27. Januar 2011[3],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 26. März 2009[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu den Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren (COM(2009)0665) - ‘Omnibus’[5],

–   in Kenntnis der geänderten Vorschläge der Kommission (COM(2010)0486 und COM(2011)0634),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die zweite Lesung (A7-0032/2012),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 49.
  • [2]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [3]  ABl. C 104 vom 2.4.2011, S. 44.
  • [4]  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 258.
  • [5]  ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Das Parlament sollte den am 23. Januar 2012 angenommenen Standpunkt des Rates ohne Änderungen billigen. Angesichts der Dringlichkeit der Lage, die dadurch entstanden ist, dass der Vorschlag im Rat zwei Jahre lang blockiert wurde, würde jede Verzögerung im Zusammenhang mit der Einreichung von Änderungsanträgen und somit ein möglicherweise langwieriges Verfahren in zweiter Lesung die bedürftigen EU-Bürger, die vom Nahrungsmittelhilfeprogramm profitieren könnten, länger leiden lassen.

Darüber hinaus wurden alle wichtigen Änderungsanträge des EP aus erster Lesung in den geänderten Kommissionsvorschlag vom 3. Oktober 2011 und in den in Prüfung befindlichen Standpunkt des Rates aufgenommen. Im Besonderen

- wird die Finanzierung des Programms durch die Union in vollem Umfang aufrechterhalten; der derzeitige Satz der EU-Finanzierung in Höhe von 100 % wird fortgeschrieben; zur Gewährleistung der Haushaltsstabilität wird jedoch an einer jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR für die finanzielle Beteiligung der EU festgehalten;

- andere wesentliche Änderungen, die in den Änderungsanträgen des EP vorgeschlagen wurden, wurden im Wesentlichen übernommen, und zwar: das Konzept des Unionsursprungs der Nahrungsmittel; die Verpflichtung für die Abgabestellen, die Beteiligung der Union an dem Programm deutlich kenntlich zu machen; die Beschaffung der Nahrungsmittel sollte im Rahmen wettbewerbsorientierter Verfahren erfolgen; Erstattung der den karitativen Einrichtungen entstehenden Lagerungskosten.

Einige Hintergrundinformationen

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag wurde am 17. September 2008 verabschiedet. Das Parlament nahm seinen Standpunkt in erster Lesung am 26. März 2009 (im Rahmen des zu diesem Zeitpunkt geltenden Verfahrens der Konsultation) auf der Grundlage des Berichts von Herrn Siekierski, der 20 Änderungsanträge enthielt, an. Anschließend hat die Kommission in einem ersten abgeänderten Vorschlag wichtige Änderungsanträge des EP übernommen, etwa die volle Finanzierung durch die EU.

Der Vorschlag wurde jedoch im Rat zwei Jahre lang aufgrund einer Sperrminorität blockiert. Daher nahm die Kommission am 3. Oktober 2011 im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ihren zweiten geänderten Vorschlag an, der derzeit geprüft wird.

Standpunkt des Rates in erster Lesung

Am 14. November 2011 erörterte der Rat die Angelegenheit erneut und stellte fest, dass es keine Sperrminorität gibt. In der Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft vom 12. Dezember 2011 einigte sich der Rat auf einen Kompromiss, der im Wesentlichen Folgendes umfasste:

- Die derzeitige Regelung sollte nur noch 2012 und 2013 gelten und nach Ablauf des Jahresprogramms für 2013 auslaufen;

- rückwirkende Anwendung: die Verordnung sollte bereits ab dem 1. Januar 2012 bis zum Abschluss des Jahresprogramms für 2013 gelten;

- ausnahmsweise sollte es keine Anpassung an die Anforderungen des Vertrags von Lissabon geben (d.h. Nichtanwendung der Artikel 290 und 291 AEUV auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte);

- die zusätzliche Rechtsgrundlage betreffend den sozialen Zusammenhalt (Artikel 175 Absatz 3 AEUV), die die Kommission in ihren abgeänderten Vorschlag aufgenommen hatte, sollte gestrichen werden.

Dieser Kompromiss wurde mit der förmlichen Annahme des Standpunktes des Rates durch den Rat in erster Lesung am 23. Januar 2012 bekräftigt. Der angenommene Standpunkt des Rates spiegelt den oben genannten Kompromiss der Rates, der am 12. Dezember 2011 beschlossen wurde, vollständig wider.

Abschließende Vorschläge

Angesichts der besonderen Dringlichkeit der Lage infolge der zwei Jahre währenden Blockierung des Vorschlags im Rat hat das Parlament keinen echten Spielraum für umfassende Verhandlungen zur Änderung des Standpunktes des Rates. Das Parlament hat die Kommission und den Rat in seiner Entschließung vom 7. Juli 2011 aufgefordert, „eine Übergangslösung für die verbleibenden Jahre des Finanzierungszeitraums zu erarbeiten, um eine sofortige und drastische Kürzung bei der Nahrungsmittelhilfe wegen der Verringerung der Mittel von 500 Millionen auf 113 Millionen EUR zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesenen Menschen nicht unter Ernährungsarmut leiden“.

Im Rahmen eines Dreiergesprächs am 6. Dezember 2011 erkannte das Verhandlungsteam des EP mehrheitlich an, dass es sich angesichts der Erklärungen der Vertreter des Rates und der Vertreter der Kommission, es gebe keine bessere Lösung in dieser schwierigen Situation, gezwungen sähe, dem Kompromiss des Rates zuzustimmen, da dies die einzige Möglichkeit wäre, für die verbleibenden Jahre der laufenden Finanzierungsrahmens eine Übergangslösung zu erreichen.

In Anbetracht der oben genannten Argumente, denen die Mehrheit der Mitglieder in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung am 12. Dezember 2011 zugestimmt hat, schlägt der Berichterstatter vor, den Standpunkt des Rates ohne Änderungen zu übernehmen, damit er schließlich in seiner jetzigen Fassung im Plenum des EP angenommen werden kann ( sog. rasche Einigung in zweiter Lesung).

VERFAHREN

Titel

Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Gemeinschaft (Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

18733/1/2011 – C7-0022/2012 – 2008/0183(COD)

Datum der 1. Lesung des EP –

P-Nummer

26.3.2009                     T6-0188/2009

Vorschlag der Kommission

COM(2008)0563 - C6-0353/2008

Geänderter Vorschlag der Kommission

COM(2010) 0486.

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

2.2.2012

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

2.2.2012

 

 

 

Datum der Annahme

6.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Liam Aylward, Luis Manuel Capoulas Santos, Vasilica Viorica Dăncilă, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Martin Häusling, Esther Herranz García, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Stéphane Le Foll, George Lyon, Gabriel Mato Adrover, Mariya Nedelcheva, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Salvatore Caronna, Sandra Kalniete, Milan Zver

(Art. 187 Abs. 2)

Emilio Menéndez del Valle

Datum der Einreichung

8.2.2012