BERICHT über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050
8.2.2012 - (2011/2095(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Chris Davies
Verfasser der Stellungnahme (*):
Mario Pirillo, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (KOM(2011)0112) und der dazugehörigen Arbeitsdokumente (SEK(2011)0288) und (SEK(2011)0289),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen“ (KOM(2010)0265) und des dazugehörigen Dokuments (SEK(2010)0650),
– in Kenntnis der Vorschläge zur Neufassung (KOM(2011)0656) und Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) (KOM(2011)0652) und der Richtlinie über Marktmissbrauch (MAD) (KOM(2011)0651) im Zusammenhang mit den Emissionsrechten im Rahmen des EU-EHS,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011,
– unter Hinweis auf das Klimaschutz- und Energiepaket der EU,
– gestützt auf Artikel 9 AEUV („Sozialklausel“),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0033/2012),
A. in der Erwägung, dass ca. 90 Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die zusammen für mehr als 80 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind und zu denen auch Schwellenländer gehören, unilaterale Erklärungen über die Festlegung quantifizierter, gesamtwirtschaftlicher Emissionsreduktionsziele abgegeben haben, die allerdings nicht rechtsverbindlich sind;
B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat ihr Bestreben bekundet haben, eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 80 %–95 % bis 2050 sicherzustellen; weist darauf hin, dass sich bei einem linearen Kurs im Zeitraum 2009 – 2050 für 2020 eine Zielvorgabe in der Größenordnung von 34 %-38 % gegenüber 1990 ergeben würde;
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union spezifische Ziele für die Emissionsverringerungen vereinbaren muss, um die Grundlage und den Rahmen für die erforderlichen Rechtsakte und anderen Maßnahmen zu schaffen;
D. in der Erwägung, dass der Fahrplan deutlich macht, dass das derzeitige Klimaschutzziel, welches eine Reduktion um 20 % vorsieht, wovon mehr als die Hälfte durch Kompensationen außerhalb der EU erreicht werden könnte, keinen kostengünstigen Weg zu einer Senkung um 80 %, die bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 erfolgen soll, darstellt; ferner in der Erwägung, dass 80 % dem unteren Ende der Spanne von 80%–95 % entspricht, die der IPCC für die Industrieländer als erforderlich ansah und die vom Europäischen Rat als Ziel der EU für 2050 festgelegt wurde;
E. in der Erwägung, dass die Industrie ein klares Bild über die Strategie der EU für eine CO2-arme Wirtschaft, die sich auch auf Rechtssicherheit, ehrgeizige Ziele und gut konzipierte Finanzierungsmechanismen stützen muss, benötigt, um langfristige „grüne“ Investitionen vornehmen zu können;
F. in der Erwägung, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, ihre Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten, insbesondere solchen in politisch problematischen Ländern, zu verringern;
G. in der Erwägung, dass den Berechnungen der Internationalen Energieagentur zufolge vier Fünftel der energiebedingten Gesamtemissionen an CO2, die nach dem 450-Szenario bis 2035 zulässig sind, mit dem bestehenden Kapitalstock bereits festgeschrieben sind;
H. in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Risiko zu bewerten und abzuwenden, dass die EU-internen Maßnahmen im Falle unzureichender globaler Anstrengungen dazu führen, dass Marktanteile auf weniger effiziente Anlagen andernorts verlagert werden und es damit zu einem Anstieg der Emissionen auf globaler Ebene, d.h., zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen, kommt;
I. in der Erwägung, dass im Bericht Stern die Kosten für ein Nichthandeln im Bereich des Klimaschutzes auf mindestens 5 % des weltweiten BIP pro Jahr geschätzt werden;
J. in der Erwägung, dass Erzeugung und Nutzung von Biomasse als Energiequelle nicht von vornherein CO2-neutral sind;
K. in der Erwägung, dass die sozialen Aspekte durch das Instrument der „sozialen Folgeabschätzung“ berücksichtigt werden müssen;
1. ist sich der Vorteile bewusst, die die Schaffung einer CO2-armen Wirtschaft für die Mitgliedstaaten, und gegebenenfalls für ihre Regionen, mit sich bringt; unterstützt daher den Fahrplan der Kommission für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 sowie den darin vorgesehenen Kurs, die spezifischen Etappenziele für die Verringerung der internen Emissionen um jeweils 40 %, 60 % und 80 % für die Jahre 2030, 2040 und 2050 und die Spannbreiten für die sektorsspezifischen Etappenziele, die als Grundlage für die Vorlage von legislativen und anderen Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und der Klimaschutzpolitik dienen sollen; stellt fest, dass der Kurs und die Etappenziele im Hinblick auf die Ausarbeitung der erforderlichen Rechts- und Regulierungsinstrumente auf dem PRIMES-Modell beruhen;
2. fordert die Kommission auf, für 2030 und 2040 Zwischenziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, einschließlich konkreter Zielvorgaben für die einzelnen Sektoren, insbesondere die Landwirtschaft, und eines ehrgeizigen Zeitplans, festzulegen; ist der Auffassung, dass diese Ziele linear an den derzeitigen Emissionsniveaus, dem Ziel für 2020 und der für 2050 angestrebten Emissionssenkung um 95 % ausgerichtet werden sollten;
3. fordert die Kommission auf, innerhalb der nächsten zwei Jahre die Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Verwirklichung der für 2030 vorgesehenen Ziele erforderlich sind, wobei die spezifischen nationalen Kapazitäten und Potenziale sowie die internationalen Fortschritte beim Klimaschutz zu berücksichtigen sind;
4. vertritt die Auffassung, dass auf koordinierte, kosteneffiziente und wirksame Weise Maßnahmen erfolgen sollten, die Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten lassen;
5. fordert mehr Kohärenz zwischen den gemeinschaftlichen Programmen und Strategien, um die Ziele des Fahrplans zu verwirklichen und sicherzustellen, dass seine Prioritäten vollständig in den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 einbezogen werden; weist darauf hin, dass die EU, wenn sie die Zielvorgabe einhält, die Energieeffizienz um 20 % zu steigern, in der Lage wäre, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 25 % oder mehr zu verringern, und dass diese Reduzierung immer noch im Einklang mit einem kosteneffizienten Weg zur Verwirklichung des langfristigen Ziels stünde, das bis 2050 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 %–95 % gegenüber 1990 vorsieht; weist ferner darauf hin, dass ein weniger ehrgeiziger Ansatz dem Fahrplan zufolge im gesamten Zeitraum zu weitaus höheren Kosten führen würde; erinnert jedoch daran, dass die Kosteneffizienz von Investitionen immer vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Mitgliedstaaten bemessen werden sollte;
6. erinnert daran, dass es sich im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Durban dafür ausgesprochen hat, die Zielvorgabe für die Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 bei mehr als 20 % anzusetzen;
7. hebt hervor, dass durch klare Ziele für Emissionssenkungen die notwendigen frühzeitigen Investitionen in FuE und in die Demonstration und Einführung emissionsarmer Technologien angeregt werden können und dass die Festlegung einer langfristigen Strategie von größter Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die EU bei der Verwirklichung ihres vereinbarten Ziels, die Emissionen bis 2050 zu senken, auf dem richtigen Weg bleibt;
8. fordert die Kommission auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Realisierung des vorgeschlagenen Wegs auf einzelstaatlicher Ebene vorzulegen, bei der die jeweiligen nationalen Gegebenheiten, die durch Unterschiede in der technologischen Entwicklung bedingt sind, wie auch die erforderlichen Investitionen (und die diesbezügliche gesellschaftliche Akzeptanz) und etwaige allgemeinere Faktoren, die auf internationaler Ebene bestehen, berücksichtigt werden;
9. hebt hervor, dass sich durch den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bedeutende Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und gleichzeitig auch zur Gewährleistung des Wirtschaftswachstums und zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen für die europäische Industrie bieten würden;
10. weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu sauberen Technologien zu einer drastischen Verringerung der Luftverschmutzung führen würde und damit einen erheblichen Nutzen für die Gesundheit und für die Umwelt bewirken würde;
Internationale Dimension
11. stellt fest, dass weltweit die Entwicklung und Anwendung CO2-armer Technologien rasch voranschreitet und dass es für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas von wesentlicher Bedeutung ist, das Niveau der Investitionen in die Forschung, Entwicklung und Anwendung im Bereich dieser Technologien zu erhöhen;
12. stellt fest, dass sich die nachhaltige wissenschaftliche und technologische Innovation von Europa in andere Teile der Welt verlagert, was dazu führen kann, dass die EU ihre technische Führungsposition auf diesem Gebiet verliert und zu einem Nettoimporteur dieser Technologien und der einschlägigen Enderzeugnisse wird; betont daher die Bedeutung eines europäischen Mehrwerts für die Entwicklung und eigene Produktion von Technologien und Erzeugnissen, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien;
13. betont, dass China, was die installierte Windkraftkapazität betrifft, weltweit an der Spitze liegt, dass die chinesischen und indischen Hersteller zu den zehn größten Herstellern von Windturbinen gehören und dass China und Taiwan derzeit den größten Anteil der weltweit hergestellten Solarmodule produzieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um in der EU die ökologisch effiziente Entwicklung und Herstellung dieser Technologien und der neuen und innovativen Technologien zu fördern, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu verwirklichen;
14. fordert die EU auf, weiterhin eine aktive Rolle bei den internationalen Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines ambitiösen, umfassenden und rechtsverbindlichen Übereinkommens zu spielen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU ihren Überzeugungen sichtbaren Ausdruck verleiht und eine Vorbildfunktion übernimmt, um die Vorteile und die Tragfähigkeit der CO2-armen Wirtschaft deutlich zu machen; begrüßt die Ergebnisse der Konferenz von Durban, auf der ein klarer Zeitrahmen für die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens für die Zeit nach 2012 vereinbart wurde und Einverständnis darüber erzielt wurde, dass die großen Emittenten, unabhängig davon, ob es sich um Industrieländer oder Entwicklungsländer handelt, ehrgeizige und ausreichende Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festlegen müssen;
15. hebt hervor, dass die EU in den internationalen Klimaschutzverhandlungen weiterhin konstruktiv vorgehen muss und dass die europäische Klimadiplomatie unter dem Dach des EAD weiterentwickelt werden muss;
16. weist darauf hin, dass die wichtigste Herausforderung beim Übergang zu einer nachhaltigen CO2-armen Wirtschaft darin besteht, die Einbeziehung der Klimaschutzpolitik in alle zentralen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen, die Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Bildung, Innovation usw. betreffen;
17. betont, dass Verzögerungen bei den globalen und den europäischen Klimaschutzmaßnahmen nicht nur zu höheren Kosten für die Verwirklichung des Ziels für 2050 infolge nicht amortisierbarer Investitionen, die bereits in den kohlenstoffintensiven Kapitalstock getätigt wurden, und einer Verlangsamung des technischen Lernprozesses führen würden, sondern auch zu einem Verlust der innovativen Führungsrolle der EU, was die Forschung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ausrichtung auf eine umweltfreundlichere, nachhaltige Wirtschaft betrifft; weist ferner darauf hin, dass eine Verzögerung der Maßnahmen für 2020 zu einem verminderten Emissionsreduktionspotenzial für 2030 und auch die Jahre danach führen würde;
18. hebt erneut hervor, dass das Klimasystem maßgeblich durch kumulative Emissionen beeinflusst wird; weist darauf hin, dass die EU selbst bei einem Reduktionspfad von 30 % für 2020, 55 % für 2030, 75 % für 2040 und 90 % für 2050 immer noch für einen Anteil an der mit dem 2°C-Ziel vereinbaren globalen Kohlenstoffbilanz verantwortlich wäre, der etwa um das Zweifache ihren Pro-Kopf-Anteil übersteigt, und dass durch Verzögerungen bei den Emissionsreduktionen der kumulative Anteil erheblich ansteigt;
19. weist erneut darauf hin, dass durch eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf durchschnittlich 2°C noch nicht gewährleistet wird, dass es keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima geben wird;
Das Emissionshandelssystem
20. ist sich bewusst, dass das EU-Emissionshandelssystem (EHS) zwar das Hauptinstrument, jedoch nicht das einzige Instrument zur Verringerung der Industrieemissionen und zur Förderung von Investitionen in CO2-arme Technologien ist; stellt fest, dass weitere Verbesserungen des EHS erforderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das EU-EHS durch ein technologie- und innovationsorientiertes Konzept zu ergänzen, um die erheblichen Emissionsverringerungen, die erforderlich sind, sicherzustellen;
21. stellt fest, dass das EU-EHS in der vorgesehenen Weise funktioniert und dass der niedrigere CO2-Preis auf die abgeschwächte Konjunktur sowie die Tatsache, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate die Nachfrage bei weitem übersteigt, zurückzuführen ist; ist besorgt darüber, dass der EU aufgrund der mangelnden Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und eine höhere Energieeffizienz Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten im Industriebereich entstehen können; nimmt die Informationen zur Kenntnis, denen zufolge ohne ein weitaus höheres Wachstum oder eine Anpassung des EHS kein Anstieg des CO2-Preises zu erwarten ist;
22. ist sich der Tatsache bewusst, dass der derzeitige CO2-Preis keinen Anreiz für Investitionen in CO2-arme Technologien bieten und damit nur eine sehr begrenzte Rolle als Antrieb für Emissionsverringerungen spielen wird, wodurch gleichzeitig die Gefahr entsteht, dass die EU für die kommenden Jahrzehnte an CO2-intensive Infrastrukturen gebunden bleibt;
23. betont, dass sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn nicht allein auf marktbasierte Mechanismen stützen können, da diese häufig nicht in der Lage sind, die Bereitstellung wichtiger Technologien zu bewirken und den erforderlichen Einstellungswandel zugunsten einer nachhaltigen Gesellschaft zu fördern;
24. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um die Mängel des EHS zu beheben und ein Funktionieren des EHS in der ursprünglich vorgesehenen Weise zu ermöglichen, wobei insbesondere folgende Maßnahmen bis Ende 2012 zu treffen sind:
(a) Neujustierung des EHS vor Beginn der dritten Phase durch die Stilllegung einer erheblichen Zahl von Zertifikaten, um wieder eine knappe Verfügbarkeit an Zertifikaten herzustellen, damit das ursprüngliche Ziel, Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen, erfüllt werden kann, und anschließende Vorlage eines Vorschlags für einen Rechtsakt, der die Abschaffung dieser Zertifikate ermöglicht;
(b) zum frühesten geeigneten Zeitpunkt Vorlage eines Vorschlags für Rechtsvorschriften, der eine Änderung des Erfordernisses einer jährlichen linearen Verringerung der Obergrenze um 1,74 % dahingehend vorsieht, dass die Anforderungen bezüglich des für 2050 geltenden Ziels der Verringerung der CO2-Emissionen erfüllt werden;
(c) Einbeziehung des Verkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten, sodass Innovation und Energieeffizienz im Verkehrssektor stärker stimuliert werden, die Kosten in höherem Maße internalisiert werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern entstehen;
(d) zum frühestmöglichen Zeitpunkt Festsetzung eines Mindestversteigerungspreises für Zertifikate auf einem Niveau, das unter dem CO2-Preisniveau, welches bei Erlass der derzeitigen Rechtsvorschriften zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Auge gefasst wurde, liegt, jedoch ausreichend ist, um Unternehmen, die langfristige Investitionen tätigen, Sicherheit zu bieten;
(e) Ankurbelung der Nachfrage innerhalb des EHS durch die Vorlage von Vorschlägen für eine Ausweitung dahingehend, dass Emissionen für fossile Brennstoffe einbezogen werden, die vom Heizwärme- und vom Verkehrssektor, welche dem internationalen Wettbewerb nicht unmittelbar ausgesetzt sind, sowie vom Seeschifffahrtssektor verkauft werden;
(f) Maßnahmen für eine verstärkte Erfassung einschlägiger Informationen und eine erhöhte Transparenz des EHS-Registers, um eine wirksamere Überwachung und Bewertung zu ermöglichen;
(g) weitere Verbesserung der Anwendung von Ausgleichsmechanismen, beispielsweise durch die Begrenzung des Zugangs zu einem Ausgleich, durch den die Konkurrenten der europäischen Industrie subventioniert werden, z.B. im Bereich der HFCKW;
(h) Vorkehrungen, durch die jedoch sichergestellt wird, dass keine dieser Maßnahmen dazu führt, dass die Zahl der kostenfrei zugeteilten Zertifikate für die von Emissionsverlagerungen betroffenen Industriesektoren zur Erfüllung der Benchmark verringert wird;
25. stellt fest, dass diese Maßnahmen zu höheren Versteigerungseinkünften für die Mitgliedstaaten führen werden, weist die Regierungen darauf hin, dass keine Begrenzung für den Anteil dieser Gelder, der für klimaschutzbezogene Zwecke verwendet werden kann, besteht, und empfiehlt, dass die betreffenden Beträge für die Förderung von Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie oder für die Förderung anderer Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen, z.B. eine Senkung der Besteuerung von Arbeit, verwendet werden;
26. fordert die Kommission auf, bis Ende 2013 Vorschläge dahingehend vorzulegen, dass die Anforderung, wonach Zertifikate durch Versteigerungen erworben werden müssen, auf die energieintensiven Industriesektoren ausgedehnt wird, die nur in geringem Maße durch die Konkurrenz aus Drittländern gefährdet sind;
27. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Rechtsvorschriften, die sich auf die im Rahmen des EHS vorgesehenen Anreize auswirken, wie die Richtlinie über Energieeffizienz (COD/2011/0172), überwacht werden und dass die Reduzierungsanforderung entsprechend angepasst wird;
28. stellt fest, dass zur Erreichung der Ziele des Fahrplans für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft nicht nur eine Anpassung des EHS, sondern auch eine Anpassung der Entscheidung über die Lastenteilung (Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) erforderlich sein wird;
Emissionsverlagerungen
29. fordert die Kommission auf, Einzelheiten über den tatsächlichen Beitrag zu veröffentlichen, den die EU zur Verringerung der weltweiten CO2-Emissionen seit 1990 geleistet hat, wobei der Verbrauch der EU bei Erzeugnissen, die inzwischen außerhalb der EU hergestellt werden, zu berücksichtigen ist;
30. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft auf einem ausgewogenen und maßvollen ordnungspolitischen Ansatz basieren sollte; bekräftigt, dass eine mit hohem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbundene Einhaltung der Umweltvorschriften bedeutende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Produktion in den energieintensiven Sektoren hat sowie die Gefahr von Emissionsverlagerungen erhöht und gleichzeitig die Unternehmen zu Standortverlagerungen und damit zu Arbeitsplatzverlagerungen in Drittländer zwingt;
31. stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen oder Maßnahmen zur Einbeziehung von Einfuhren in das EHS mit der vollständigen Versteigerung der Zertifikate für die betreffenden Sektoren verknüpft werden müssten; fordert die Kommission auf, eine Analyse der Sektoren vorzulegen, in denen Emissionsverlagerungen durch die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten nicht verhindert werden; empfiehlt der Kommission, Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen vorzulegen, die für Importeure von Erzeugnissen in diesen Sektoren die Verpflichtung vorsehen, Zertifikate zu erwerben, die den Zertifikaten gleichwertig sind, welche für ein in der EU hergestelltes Erzeugnis erforderlich gewesen wären;
32. fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten eine Orientierung für die Festlegung etwaiger Maßnahmen zu geben, durch die für Industriesektoren, die nachweislich einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie so bald wie möglich ein Ausgleich für die indirekten Kosten im Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionen geschaffen werden soll;
33. fordert die Kommission auf, eine Analyse vorzulegen, in der die Nichteinbeziehung des geografischen Kriteriums bei der Bewertung von CO2-Emissionsverlagerungen für den Strommarkt in Südosteuropa untersucht wird;
34. weist auf die Schlussfolgerung des Fahrplans hin, dass der Stromsektor bis 2050 nahezu keine CO2-Emissionen mehr verursachen sollte (Senkung der Emissionen um 93 %–99 %); stellt fest, dass die Vorreiter im Bereich der emissionsarmen Technologien aus Sicht der EU-Wirtschaft in der emissionsarmen Welt von heute und morgen einen Wettbewerbsvorteil haben; weist ferner darauf hin, dass die Senkung der Emissionen daher auf einem Wege erreicht werden sollte, der keine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach sich zieht und der Gefahr der Verlagerung der CO2-Emissionen, insbesondere in energieintensiven Wirtschaftszweigen, Rechnung trägt;
Energieeffizienz
35. weist auf die derzeit vorliegenden Gutachten hin, die ergeben, dass Projektionen für 2020 zufolge die im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs angestrebten 20 % mit dem derzeitigen Kurs nicht zu erreichen sind; fordert, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele für 2020 schneller gehandelt, mehr Ehrgeiz entwickelt und ein stärkeres politisches Engagement an den Tag gelegt wird und dass über das Jahr 2020 hinaus geplant wird, damit entsprechende Investitionen getätigt werden; unterstützt die im Fahrplan der Kommission gezogene Schlussfolgerung, dass Energieeffizienzmaßnahmen für eine weitere Senkung der CO2-Emissionen entscheidend sind; vertritt daher die Ansicht, dass verbindliche Ziele nicht ausgeschlossen werden sollten; betont, dass durch Energieeffizienzmaßnahmen Arbeitsplätze geschaffen, wirtschaftliche Einsparungen erzielt und die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden; begrüßt diesbezüglich die Prioritäten, die in der vorgeschlagenen Richtlinie über Energieeffizienz gesetzt werden, um die Energieeffizienz in allen Sektoren und vor allem bei Gebäuden durch die Renovierung des Gebäudebestands zu erhöhen, wobei die Renovierung der öffentlichen Gebäude an einem Zielwert ausgerichtet ist; fordert, dass mehr Ressourcen bereitgestellt und Maßnahmen getroffen werden, um auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene, auch durch Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente, neue Finanzquellen zu erschließen; hebt hervor, wie wichtig private Investitionen zur Überwindung der derzeit angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand sind;
36. bedauert das Fehlen von Maßnahmen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten, die für eine kostenneutrale Verringerung der Treibhausgasemissionen im Wege der Energie- und Ressourceneffizienz bestehen, und fordert, dass die Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) vorangetrieben werden, dass der Grundsatz der niedrigsten Lebenszykluskosten strikte Anwendung findet oder bei den Durchführungsmaßnahmen ein Niveau festgesetzt wird, welches dem leistungsstärksten Niveau entspricht, und dass auch Mindestanforderungen für nichtelektrische Geräte festgelegt werden;
37. fordert, dass in die Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie auch Heizgeräte, Heizkessel und Isoliermaterial einbezogen werden, die eine Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs erleichtern können und gleichzeitig ein verstärktes Recycling ermöglichen, und dass die Kennzeichnungsanforderungen, die den Verbrauchern helfen können, bewusste Entscheidungen zu treffen, ausgeweitet und verstärkt werden;
38. betont, dass eine Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz mit verbindlichen Zielvorgaben und einem Bündel von konkreten, quantifizierten Maßnahmen für die gesamte Energieversorgungskette notwendig ist;
39. vertritt die Auffassung, dass die Energieeffizienz das wirksamste Mittel ist, um die industrielle technologische Innovation zu verbessern und einen Beitrag zu einer Reduzierung der Gesamtemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu leisten und gleichzeitig Beschäftigungswachstum zu fördern; fordert die Kommission daher auf, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Förderung der Energieeffizienz durch die Einführung stabiler, langfristiger Anreizsysteme zu unterstützen, mit denen die Technologien, die unter Kosten- Nutzen-Gesichtspunkten am effektivsten sind, gefördert werden sollen; ist der Ansicht, dass zur Verwirklichung des für 2020 vorgesehenen Energieeffizienzziels ein angemessenes Maß an Harmonisierung bei den europäischen Effizienznormen gewährleistet werden sollte;
40. weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, Anreize für öffentliche und private Investitionen zu schaffen, deren Ziel es ist, leicht reproduzierbare Technologien zu konzipieren und zu entwickeln, um eine qualitative Verbesserung der Energieeinsparungen und der Energieeffizienz zu erreichen;
41. fordert die Kommission auf, bei der Förderung der Energieeffizienz spezifische Maßnahmen festzulegen, um gegen die widersprüchlichen Anreize vorzugehen, die es zwischen den Verbrauchern und den Energieverteilern gibt;
42. fordert die Kommission auf, ein langfristiges Ziel für die bis 2050 zu erreichende Senkung des Energieverbrauchs des Gebäudebestands in der EU einzuführen;
43. weist darauf hin, dass die EU und die Mitgliedstaaten nicht genügend in Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz im Baugewerbe und im Verkehrssektor investiert haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Überprüfung der derzeitigen Finanziellen Vorausschau und auch in den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen die Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zentralen städtischen Wärme- und Kälteversorgungsnetzen aufzustocken;
Erneuerbare Energien
44. fordert die Kommission auf, eine Versorgungspolitik für Biomasse zu konzipieren, um die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse zu fördern; hebt mit Nachdruck hervor, dass darin Nachhaltigkeitskriterien für die verschiedenen Arten von Biomasse einbezogen werden sollten, die die CO2-Lebenszyklusprofile der verschiedenen Quellen berücksichtigen, wobei zuerst der stofflichen Nutzung von Biomasse-Rohstoffen der Vorrang gegenüber ihrer energetischen Nutzung eingeräumt werden sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Erfüllung der EU-Zielvorgabe für Biokraftstoffe nicht zu einer Beeinträchtigung der Nahrungs- und Futtermittelerzeugung oder zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen darf;
45. fordert die Kommission daher auf, Faktoren für indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) einzuführen, um die Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, die auf die durch die Biokraftstoffproduktion bedingten Änderungen der Flächennutzungsstrukturen zurückzuführen sind; hebt mit Nachdruck hervor, dass durch eine Anhebung der zu erzielenden Mindestwerte für Treibhausgaseinsparungen bei Biokraftstoffen die Risiken indirekter Flächennutzungsänderungen noch nicht behoben wären;
46. erachtet es als wichtig, neue Technologien für den Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Erzeugung von Bioenergie zu nutzen, und betont, dass die EU alle verfügbaren Innovationen nutzen muss, um ihre Ziele hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen zu verwirklichen;
47. unterstreicht die Bedeutung von erneuerbarer Energie, auch der von innovativen Entwicklungen in diesem Bereich, und weist darauf hin, dass dringend bessere Lösungen für die Speicherung, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer effizienten Energieübertragung, einschließlich entsprechender Infrastrukturmaßnahmen, gefunden werden müssen; würdigt die großen Fortschritte, die die Mitgliedstaaten seit Festlegung der verbindlichen Ziele für 2020 beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erreicht haben; weist darauf hin, dass es wichtig ist, diesen Ansatz weiter zu verfolgen und für 2030 weitere verbindliche Ziele für erneuerbare Energieträger festzulegen, wobei deren Realisierbarkeit und ihre makroökonomischen Folgen berücksichtigt werden müssen; weist ferner darauf hin, dass dies dazu beitragen wird, dass die für 2050 gesetzten Ziele verwirklicht werden, der Wirtschaft die nötige Investitionssicherheit geboten wird, die Treibhausgasemissionen signifikant verringert werden, Arbeitsplätze geschaffen werden, die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit und die technologische Spitzenposition der EU gefördert werden und die industrielle Innovation begünstigt wird; betont, dass die Verwirklichung der in den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen vorgesehenen Ziele für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU für 2050 entscheidend ist; vertritt die Auffassung, dass die Kommission tätig werden sollte, wenn die einzelstaatlichen Ziele nicht erreicht werden;
48. betont, dass die Kommission sicherstellen muss, dass durch die Festlegung solcher Zielvorgaben die Anreize für Investitionen in andere Arten der CO2-armen Stromerzeugung nicht gemindert werden;
49. fordert die Kommission auf, anlässlich ihres bis Ende 2012 zu veröffentlichenden Berichts, in dem die von allen Mitgliedstaaten jeweils erzielten Fortschritte bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten bezüglich der Erzeugung von erneuerbarer Energie dargelegt werden und eine Bewertung vorgenommen wird, ob die Ziele für 2020 voraussichtlich erfüllt werden, ein Programm mit Maßnahmen vorzuschlagen, die durchgeführt werden sollen, um die Einhaltung der Verpflichtungen seitens jener Mitgliedstaaten zu fördern, bei denen sie gegenwärtig nicht gewährleistet ist;
50. weist darauf hin, dass die Stromnetze nachgerüstet und ausgebaut werden müssen, insbesondere, um den Transport von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen, die in Gebieten mit einem entsprechend hohen Potenzial – beispielsweise an der Nordsee in Offshore-Windkraftanlagen und in Südeuropa in Sonnenkraftanlagen – gewonnen wird, und der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen Rechnung zu tragen;
51. unterstreicht, dass der Erhöhung der Ressourceneffizienz, z. B. durch Recycling, eine bessere Abfallbewirtschaftung und eine Veränderung des Verbraucherverhaltens, eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung der strategischen Ziele der EU im Bereich der Verringerung der CO2-Emissionen zukommt;
52. stellt fest, dass landwirtschaftliche Betriebe mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Verfahren bereits zu Energieselbstversorgern werden können und durch die vor Ort aus organischen Abfällen erzeugte Bioenergie sowohl ihre Rentabilität erhöhen als auch Umweltvorteile erzielen können;
53. ist der Ansicht, dass den Landwirten im Sinne der Ressourceneffizienz nahegelegt werden sollte, das Potenzial von Biogas und Biogas-Nebenerzeugnissen als Ersatz für Düngemittel besser zu nutzen;
54. hebt in dieser Hinsicht die Bedeutung der Dungaufbereitung hervor, bei der nicht nur Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, sondern auch die Umweltbelastungen gesenkt werden und ein Ersatz für synthetische Düngemittel in Form eines Mineralienkonzentrats entsteht; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass aufbereiteter Dung in der Nitratrichtlinie als Ersatz für synthetische Düngemittel anerkannt werden muss, wenn Dung als Energiequelle gelten soll;
55. betont, dass die Energieselbstversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Anreize zur eigenen Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen, z.B. mit Hilfe von Windenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Biofermentierungstechnologien, verbessert werden muss, wodurch die Erzeugungskosten verringert würden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe durch eine alternative Einkommensquelle verbessert würde;
Forschung
56. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei „Horizont 2020“ und den Europäischen Innovationspartnerschaften im Rahmen der Innovationsunion der Notwendigkeit Priorität eingeräumt wird, die Entwicklung aller Arten von nachhaltigen, CO2-armen Technologien voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Möglichkeiten zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze zu fördern und eine Änderung des Konsumverhaltens zu bewirken;
57. betont, dass es dringend erforderlich ist, die Forschungstätigkeit zu intensivieren und die Forschungsfinanzierung aufzustocken, damit klimaeffiziente landwirtschaftliche Verfahren und landwirtschaftliche Methoden mit niedrigerem Energieverbrauch und geringerer Umweltbelastung entwickelt und generell verbreitet werden sowie der Wirkungsgrad bei der Energieerzeugung erhöht wird; stellt im Übrigen fest, dass es bereits umweltverträgliche und energieeffiziente Alternativen gibt; vertritt die Auffassung, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es gilt, den Strategieplan für Energietechnologie vollständig umzusetzen, und dass dafür zusätzliche Investitionen erforderlich sind; betont, dass in diesem Zusammenhang dafür gesorgt werden muss, dass die Forschungsergebnisse auch in den Betrieben in die Praxis umgesetzt werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen neuen Forschungsrahmen („Horizont 2020“) zu schaffen;
58. fordert, dass eine Unterstützung aus Haushaltsmitteln nach Maßgabe der 50 Milliarden € bereitgestellt wird, die aus öffentlichen und privaten Quellen für die vollständige Durchführung des SET-Plans benötigt werden;
59. hebt hervor, wie wichtig FuE für die Entwicklung von emissionsarmen und energieeffizienten Technologien ist; fordert die EU auf, eine führende Rolle bei der Erforschung klimafreundlicher und energieeffizienter Technologien zu übernehmen und eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern aufzubauen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den sauberen und nachhaltigen Technologien liegen muss, die es ermöglichen werden, im Rahmen des SET-Plans (der Leitinitiative der EU für CO2-arme Technologien) die für 2020 angestrebten Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass die Mittel für alle Arten von Energieforschungsprojekten im Rahmen der Initiative „Horizont 2020“, vor allem für erneuerbare Energiequellen, aufgestockt werden müssen; weist darauf hin, dass sich die derzeitigen finanziellen Zuweisungen im Energiebereich nur auf 0,5 % des EU-Haushalts 2007-2013 belaufen und dass dies mit den politischen Prioritäten der EU nicht vereinbar ist;
CO2-Abscheidung und -Speicherung
60. ist sich bewusst, dass ein Einsatz der CCS-Technologie dort, wo er sich als möglich erweist, wichtig ist, wenn die Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen zu den geringstmöglichen Kosten erreicht werden sollen, und räumt ein, dass Verfahrensverzögerungen und Finanzierungslücken sowie das mangelnde Engagement seitens einiger Mitgliedstaaten wahrscheinlich die Verwirklichung des Ziels des Europäischen Rates, wonach bis 2015 bis zu zwölf CCS-Demonstrationsprojekte durchgeführt werden sollen, verzögern werden; fordert die Kommission auf, einen CCS-Aktionsplan zu veröffentlichen; ist sich ferner bewusst, dass CCS auch bis 2050 nicht in allen Fällen geeignet sein wird und auf Großanlagen und einen Einsatz zur Vermeidung von Emissionen bei industriellen Verfahren beschränkt bleiben dürfte; fordert, dass bahnbrechende Technologien in anderen Bereichen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs unterstützt werden, um noch andere Lösungen als die CCS-Technologie zu bieten;
61. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, dass nicht in Anspruch genommene Mittel für CCS-Projekte im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms für alternative CCS-Demonstrationsprojekte bereitgestellt werden;
Nationale und sektorspezifische Fahrpläne
62. weist darauf hin, dass in den Vereinbarungen von Cancun vorgesehen ist, dass alle Industriestaaten Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen erarbeiten;
63. begrüßt die Ausarbeitung von Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen, die seitens einiger Mitgliedstaaten der EU erfolgt ist, fordert jedoch alle Mitgliedstaaten auf, solche Strategien bis spätestens Juli 2013 auszuarbeiten; fordert mit Nachdruck, dass die Kommission Legislativvorschläge vorlegen soll, nach denen die Ausarbeitung solcher Strategien verbindlich ist, falls nicht von allen Mitgliedstaaten bis Ende 2012 eine entsprechende Verpflichtung eingegangen wurde;
64. fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob diese Pläne einen angemessenen Beitrag zu dem in Cancun vereinbarten Ziel leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
65. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die nationalen und sektorspezifischen Fahrpläne einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden, bei der geprüft wird, ob dem möglichen Einsatz der besten verfügbaren Technologien voll Rechnung getragen wurde und ob die veranschlagten Kosten den einschlägigen Verfahren entsprechen;
66. erwartet, dass die Kommission bei der Vorbereitung politischer Initiativen den betreffenden Fahrplänen umfassend Rechnung trägt und auch gezielt auf die Fälle hinweist, in denen Wirtschaftszweige keine solchen Aktionspläne aufgestellt haben;
67. fordert die betroffenen Branchenverbände der Industrie auf, sektorspezifische Fahrpläne auszuarbeiten, in denen die geeignetsten Möglichkeiten, die Ziele der EU für niedrige CO2-Emissionen zu verwirklichen, vorgesehen werden, einschließlich des erforderlichen Investitionsniveaus und der Finanzierungsquellen, auf die zurückgegriffen werden soll;
68. erwartet, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Sektoren unterstützen, die Fahrpläne aufgestellt haben, damit die auf diesen Fahrplänen beruhenden Initiativen und Partnerschaften weiterentwickelt werden können und bahnbrechende Technologien zur Beseitigung der CO2-Emissionen der betreffenden energieintensiven Industriezweige entstehen;
69. fordert die Kommission auf, alle 3 bis 5 Jahre den Fahrplan und die Prognosen für 2050 zu aktualisieren sowie die sektorspezifischen, regionalen und einzelstaatlichen Fahrpläne in die aktualisierte Fassung ihrer eigenen Fahrpläne aufzunehmen, wobei die dabei verwendeten Modelle und Verfahren völlig transparent sein sollten;
70. betont, dass zur Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft ein bedeutend effizienterer Ressourceneinsatz entscheidend ist; fordert die Mitgliedstaaten daher dringend auf, Strategien für Ressourceneffizienz zu erarbeiten oder die bestehenden Strategien zu verstärken und sie in ihre wachstums- und beschäftigungspolitischen Strategien bis 2013 einzubinden;
Stromerzeugung
71. erinnert daran, dass die weltweite Nachfrage nach Primärenergie bis 2035 um mehr als 30 % steigen und der weltweite Wettbewerb um Energiequellen dadurch zunehmen wird;
72. vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten eine möglichst große Bandbreite an Möglichkeiten zur emissionsarmen Stromerzeugung (einschließlich erneuerbare Energiequellen, Kernkraft, Einsatz der Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 und nachhaltig erzeugte Biomasse) haben sollten und keine Möglichkeit von der Palette der verfügbaren Optionen zur Erfüllung der Anforderungen ausgeschlossen werden sollte;
73. fordert die Kommission auf, einer Verlagerung der Energieerzeugung in Bereiche außerhalb des EU-EHS mit besonderer Wachsamkeit zu begegnen und besonderes Augenmerk auf die Mitgliedstaaten mit Verbindungsleitungen in Länder außerhalb der EU zu richten;
74. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit von Mechanismen zu bewerten, die ein solides Funktionieren des Strommarkts in einer CO2-armen Wirtschaft ermöglichen sollen, und gegebenenfalls Legislativvorschläge zur stärkeren Einbindung grenzüberschreitender Strommärkte und zu anderen Maßnahmen vorzulegen, die auf die Notwendigkeit ausgerichtet sind, Gleichgewicht und Verfügbarkeit von Erzeugungskapazitäten zu ermitteln;
75. fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, dass die Energiewirtschaft bis 2050 ohne CO2-Emissionen auskommt;
76. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft nötigen Investitionen in Energieinfrastrukturen aufzustocken; hebt hervor, dass Europa bei der Entwicklung von Normen, kompatiblen energiebezogenen Internettechnologien und energieeffizienten IKT-Anwendungen an der Spitze stehen sollte, vor allem beim Aufbau intelligenter Netze, der umfassenden und planmäßigen Einführung von Gebäudeautomatisierungssystemen wie intelligenten Zählern, die so konzipiert sind, dass der Verbraucher profitiert, sowie bei der Modernisierung und beim Ausbau eines europäischen Superverbundnetzes für Strom und entsprechender Flüssiggasinfrastrukturen; hebt hervor, dass für interregionale Verbindungsleitungen ein Investitionsplan aufgestellt werden muss, der insbesondere auf dem Maßnahmenpaket zur EU-Energieinfrastruktur beruht, damit die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen sichergestellt ist; fordert die Kommission auf, praktische Lösungen für die effiziente Integration großer Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen vorzuschlagen, mit denen Marktvorschriften gefördert werden, die einen effizienten und transparenten internationalen Handel mit Strom ermöglichen; fordert aus diesem Grund, dass die grenzüberschreitenden Strommärkte zügig integriert und ausgebaut werden; weist darauf hin, dass dringend eine langfristige Vision notwendig ist, da der Bau der Energieinfrastrukturen viele Jahre dauert und diese Infrastrukturen langlebig sind; begrüßt, dass der Schwerpunkt bei der vorgeschlagenen Fazilität „Connecting Europe“ auf der Energieinfrastruktur liegt;
77. weist darauf hin, dass das derzeitige 20-Prozent-Ziel in einer Reihe von Mitgliedstaaten auf dem Anteil der Kernenergie am Energiemix beruht; weist ferner darauf hin, dass im „World Energy Outlook 2011“ der Internationalen Energieagentur (IEA) auch das Szenario einer rückläufigen Entwicklung bei der Kernenergie betrachtet wird, dem zufolge der prognostizierte Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen des Stromsektors aufgrund des verstärkten Einsatzes fossiler Brennstoffe mittelfristig wesentlich höher ausfallen würde; bekräftigt, dass die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, einige Kernkraftwerke zu schließen, nicht als Rechtfertigung dafür dienen darf, in der Klimapolitik weniger ehrgeizige Ziele zu verfolgen; hebt hervor, dass das 2°C-Ziel nach Auffassung der IEA nur erreichbar ist, wenn die Entwicklung und Bereitstellung von CCS-Technologien bei kohle- und gasbefeuerten Kraftwerken beschleunigt wird; stellt jedoch fest, dass die CCS-Technologie sich weiterhin in der vorkommerziellen Testphase befindet und demnach auch alternative Szenarien, wie der Einsatz hocheffizienter erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, geprüft werden müssen; fordert aus diesem Grund, dass die Unterstützung für die Entwicklung und den Einsatz bahnbrechender Technologien intensiviert wird, damit die Energieeffizienz gesteigert und das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch entkoppelt werden kann;
78. vertritt die Ansicht, dass die Verwirklichung dieser Ziele bis 2050, unbeschadet der Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den eigenen Energiemix, zum Rückgang des Energieverbrauchs, zu einer sichereren und zuverlässigeren Energieversorgung und zur Eindämmung der Energiepreisschwankungen führen könnte, sodass sich faire und wettbewerbsfähige Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen durchsetzen könnten und sich die Wettbewerbsfähigkeit und das Beschäftigungswachstum in der EU verbessern würden;
Industrie
79. weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Unterstützung der EU für die umweltfreundliche Wirtschaft der Bedeutung Rechnung getragen werden sollte, die den Investitionen zukommt, welche von den bestehenden Industriezweigen für eine bedeutende Erhöhung der Effizienz des Ressourcenverbrauchs und Verringerung der CO2-Emissionen sowie zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 im Bereich der Schaffung ökologischer Arbeitsplätze vorgenommen werden; hebt hervor, dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in allen Wirtschaftszweigen durch eine umweltfreundlichere Wirtschaft gefördert werden sollten, indem der Schwerpunkt auf Bereiche gelegt wird, in denen Verbesserungen wirtschaftlich effizienter und ökologisch wirksamer sind;
80. fordert die Kommission auf, innovative Finanzinstrumente für Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft zu untersuchen;
81. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Schaffung von Innovationsclustern zu unterstützen, damit regionale und nationale Lösungen entwickelt werden;
Verkehr
82. unterstützt die im Fahrplan der Kommission zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum enthaltene Forderung, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in der EU bis 2050 um 60 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken; fordert die Kommission ferner auf, Zwischenziele für die Reduzierung der Emissionen für den Sektor vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass frühzeitig genügend getan wird;
83. begrüßt die Fortschritte, die von den Automobilherstellern bei der Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen seit 2007 erzielt wurden, und betont, dass es wichtig ist, die Verbesserungen beim Kraftstoffverbrauch weiter voranzutreiben; bekräftigt, dass die Kommission bei ihrer nächsten Überprüfung Möglichkeiten vorschlagen sollte, wie sichergestellt werden kann, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen dem für 2020 vereinbarten Ziel einer Obergrenze von 95g/km entsprechen und bis 2025 70g/km nicht überschreiten; fordert die Kommission auf, den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu verstärken, damit sichergestellt wird, dass die Schifffahrt in die Verpflichtungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen einbezogen wird;
84. weist erneut darauf hin, dass die Kommission die Fortschritte der IMO bei den durch die Schifffahrt verursachten Emissionen gemäß der Richtlinie 2009/29/EG bis zum 31. Dezember 2011 hätte bewerten sollen; fordert die Kommission auf, den Seeverkehr in ihren Fahrplan einzubeziehen und bei Ausbleiben eines internationalen Übereinkommens über Emissionssenkungen in der Seeschifffahrt einen Vorschlag für Rechtsvorschriften vorzulegen, der darauf abzielt, dass diese Emissionen in die Emissionsreduzierungsverpflichtung der Gemeinschaft einbezogen werden und dass der vorgeschlagene Rechtsakt bis 2013 in Kraft treten soll;
85. fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf gerichtet sind, bei schweren Nutzfahrzeugen die Kraftstoffeffizienz zu verbessern, und bei ihrer für 2013 vorgesehenen Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Emissionen leichter Nutzfahrzeuge stärker zu berücksichtigen, dass die Kraftstoffeffizienz verbessert werden muss, um die Kosten zu senken, die den Unternehmen aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise entstehen;
86. fordert die Kommission auf, im Interesse der Käufer aller Arten von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen für mehr Klarheit zu sorgen, was die Kraftstoffeffizienz der Fahrzeuge betrifft, und die längst fälligen Vorschläge für eine Reform der Etikettierungs-Richtlinie vorzulegen, die sich auf alle Formen der Absatzförderung erstrecken sollte;
87. fordert die Kommission auf, unverzüglich tätig zu werden, um sicherzustellen, dass die Prüfzyklen zur Bewertung der Emissionen von Neufahrzeugen der Realität der Verwendung dieser Fahrzeuge unter normalen Fahrbedingungen genau entsprechen;
88. erkennt die Bemühungen an, die einige Mitgliedstaaten zum Aufbau der Auflade-/Betankungsinfrastruktur unternommen haben, um die Verwendung von Elektrofahrzeugen und extrem emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern, und fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten Mindestanforderungen für den Aufbau eines europaweiten Netzes festgelegt werden;
89. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Verringerung der durch den Verkehrssektor verursachten Schadstoffemissionen Investitionen als Priorität zu behandeln, die dem Aufbau eines europaweiten intelligenten Energienetzes dienen, mit dem auf lokaler und regionaler Ebene erzeugte Energie, auch aus erneuerbaren Quellen, nutzbar gemacht und die Schaffung jener Infrastruktur auf den Weg gebracht wird, die für die Nutzung von Elektrofahrzeugen grundlegend ist;
90. vertritt die Ansicht, dass ein Umdenken zugunsten eines Umstiegs auf nachhaltigere Verkehrsträger stattfinden muss; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Investitionsformen zu fördern, um die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger voranzutreiben und den Transportbedarf – unter anderem durch die Nutzung von IT und durch eine entsprechende Raumplanung – zu verringern;
91. hebt hervor, dass die nach Verschmutzungsgrad gestaffelte Internalisierung der externen Verkehrskosten in die Beförderungspreise eine wichtige Aufgabe ist, wenn Anreize für Energieeinsparungen und Energieeffizienz gesetzt werden sollen, und dass verbesserte Leistungen zu einer umweltbewussten Entscheidung bei der Wahl des Verkehrsträgers führen werden;
92. fordert, dass eine Übereinstimmung der geplanten Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur mit den Prioritäten des Fahrplans gewährleistet wird, da die Gefahr besteht, dass die von der Kommission für die nächsten zwanzig Jahre (2010-2030) geforderten 1,5 Billionen Euro nicht in Vorhaben fließen, die den Prioritäten für die Verringerung der CO2-Emissionen entsprechen; weist aus diesem Grund nachdrücklich darauf hin, dass der für Infrastrukturmaßnahmen bestimmte EU-Haushalt, vor allem in Bezug auf die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, stärker auf ökologische Aspekte ausgerichtet werden muss;
93. begrüßt die vorgeschlagenen neuen Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze sowie die Tatsache, dass der Ausbau von Schienenkorridoren für den Personen- und Güterverkehr für wichtig erachtet wird; fordert die Kommission auf, möglichst bald eine Strategie für den Einsatz alternativer Kraftstoffe und neuer Technologien im Verkehrssektor vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums umgehend umzusetzen und auf diese Weise die Effizienz von Flugzeugen und der Steuerung des Flugverkehrsaufkommens zu steigern;
94. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften über den Luftverkehr im EU-EHS vollständig umzusetzen;
Landwirtschaft
95. fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zur Senkung der Treibhausemissionen und zur Förderung von Effizienzsteigerungen bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sowie zur Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln aus fossilen Brennstoffen vorzuschlagen und hier insbesondere die Rolle der Landwirtschaft als Produzent von Lebensmitteln (und weniger als Produzent von Kraftstoffen) zu berücksichtigen; vertritt zudem die Auffassung, dass die Inhaber kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe möglicherweise eine Schulung und technische Unterstützung in diesem Bereich benötigen; fordert die Kommission ferner auf, die Forschung über die Funktionsweise der verschiedenen Arten von Landwirtschaft und wirksame Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft unter angemessener Berücksichtigung der vorherrschenden klimatischen Bedingungen voranzutreiben;
96. vertritt die Auffassung, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch umweltverträgliches Wachstum leisten kann; weist darauf hin, dass die Senkung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft eine Win-Win-Option darstellt, die die langfristige wirtschaftliche und agronomische Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe erhöhen kann; fordert, dass im Rahmen der GAP auch Ziele für die Nutzung nachhaltiger Energie vorgesehen werden;
97. hebt hervor, dass sich der oben genannte Beitrag im Zuge der GAP nach 2013 voraussichtlich erhöht; weist darauf hin, dass die Emissionen in der Landwirtschaft dank effizienterer Erzeugungsverfahren bereits deutlich verringert wurden; stellt jedoch fest, dass die Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Verringerung von Emissionen auf lange Sicht zwar erheblich sind (der Agrarsektor kann die Emissionen, die keine CO2-Emissionen sind, bis 2050 um 42 % bis 49 % gegenüber 1990 senken), im Vergleich mit anderen Sektoren jedoch womöglich eher begrenzt sind; betont, dass alle Länder, die einen Großteil der Emissionen verursachen, einen angemessenen Beitrag leisten müssen;
98. fordert, dass die Ökologisierungskomponente in Höhe von 30 % der GAP-Direktzahlungen als EU-weites Anreizsystem für die Förderung der Nährstoff-, Energie- und CO2-Effizienz fungiert, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wird, die Treibhausgasemissionen gesenkt werden und sich die Nährstoffbewirtschaftung verbessert, so dass die EU-Landwirtschaft sowohl wettbewerbsfähiger als auch nachhaltiger wird;
99. fordert, dass im Rahmen der GAP die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Abfälle für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen gefördert und ermöglicht wird und die die Finanzierung von Forschung, Aufklärungsmaßnahmen, Investitionsbeihilfen und andere auf Anreize gestützte Initiativen mit einschließen;
100. weist darauf hin, dass bessere land- und forstwirtschaftliche Verfahren dem Sektor mehr Möglichkeiten bieten dürften, Kohlenstoff in Böden und Wäldern zu binden und zu speichern; betont ferner, dass die meisten Waldbesitzer auch Landwirte sind; hebt zudem hervor, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, die Entwaldung, die weltweit und insbesondere in Entwicklungsländern stattfindet, einzudämmen und dem weltweiten Verlust an Waldflächen bis spätestens 2030 Einhalt zu gebieten;
101. erachtet es als wichtig, angemessene Maßnahmen und/oder Mechanismen auszuarbeiten, mit denen der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit der Kohlenstoffspeicherung finanziell konkret Rechnung getragen wird;
102. betont, dass eine nachhaltige Nutzung des Waldes dazu beiträgt, die CO2-Emissionen zu verringern, und dass daher im Rahmen der 2. Säule der Agrarpolitik Maßnahmen vorzusehen sind, damit der Wald auch in schwierigen geografischen Lagen bewirtschaftet werden kann;
103. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Aufforstung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da sie die einzige Möglichkeit bietet, die Kohlenstoffspeicher und die Holzressourcen für Bioenergie auf natürlichem Wege zu vergrößern;
104. fordert spezifische Ziele für die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft in der EU (LULUCF), um die Dauerhaftigkeit und die Umweltwirksamkeit des Beitrags dieses Sektors zur Emissionsverringerung zu gewährleisten, sowie eine genaue Überwachung und Bilanzierung;
105. ist der Ansicht, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit nur durch gesunde Agrarökosysteme, die eine große biologische Vielfalt aufweisen und widerstandsfähig gegen den Klimawandel sind, und durch einen sorgfältigen Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Flächen, erreicht werden kann;
106. hebt hervor, dass es für die Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft in entscheidendem Maße darauf ankommt, dass die biologische Vielfalt und die Leistungen des Ökosystems geschützt, geschätzt und wiederhergestellt werden;
107. betont, dass die Kommission den Klimaschutz stärker in andere Politikbereiche einbinden sollte, um für Kohärenz zwischen diesen Bereichen zu sorgen, zu denen Industrie, Forschung, Energie, biologische Vielfalt, Handel, Entwicklung, Landwirtschaft, Innovation, Verkehr, Tierschutz und die Strategie Europa 2020 gehören; ist der Ansicht, dass die EU durch einen vernünftigen, strategischen Umgang mit dem Potenzial des Agrarsektors gut gerüstet wäre, was ihre Wettbewerbsfähigkeit in der CO2-emissionsarmen Weltwirtschaft der Zukunft anbelangt;
108. betont, dass zur Verringerung der transportbedingten Emissionen in der landwirtschaftlichen Erzeugung die Lebensmittelversorgungskette kürzer und transparenter gemacht und der Verbrauch vor Ort erzeugter Lebensmittel gefördert werden sollte, was die Unterstützung lokaler und regionaler Märkte einschließt; hebt hervor, dass eine Verlagerung der multifunktionalen Erzeugung und Verarbeitung in Länder außerhalb der EU negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung und die Klimaschutzziele der EU hätte;
109. vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Futtermittelbewirtschaftung, einschließlich der Einbeziehung von Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge und der Erhöhung der Vielfalt von Eiweißpflanzen in dauerhaften Mischweiden mit dem Ziel, in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst größere Mengen an Tierfutter anzubauen, die Abhängigkeit von Futtermitteleinfuhren, bei denen in großem Umfang CO2-Emissionen verursacht werden, verringert werden könnte; ist der Ansicht, dass dadurch zugleich die Futtermittelkosten der Landwirte gesenkt werden könnten und eine bessere Bodenbewirtschaftung bewirkt wird, indem die Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens verbessert und die Anfälligkeit für Schädlingsbefall verringert wird;
110. spricht sich dafür aus, dass EU-Fonds, darunter der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, lediglich Projekte für solche landwirtschaftliche Betriebe unterstützen sollten, die energieeffizient sind, und insbesondere die Betriebe, die erneuerbare Energiequellen nutzen, mit denen die Kohlendioxidemissionen auf ein Niveau gesenkt werden können, das möglichst nahe Null liegt;
Finanzierung
111. unterstützt die Vorschläge, die von der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 dahingehend vorgelegt wurden, dass spezielle Mittel zur Verstärkung der Investitionen und zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von CO2-armen Technologien bereitgestellt werden sollen; befürwortet das Vorhaben, die klimaschutzbezogenen Mittel des gesamten MFR einzubeziehen und 20 % der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen in erneuerbare Energie und Energieeffizienz vorzusehen, wobei es mit Nachdruck darauf hinweist, dass diesbezüglich eine wirksame Überwachung erfolgen muss; empfiehlt, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass diese Mittel insbesondere eingesetzt werden, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Potenzial, die Emissionen weit unter die festgelegten Zielwerte zu senken, zwar besonders groß ist, die aber nicht über die Kapazitäten verfügen, die erforderlichen Investitionen zu tätigen;
112. weist darauf hin, dass es der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise bei der Erarbeitung politischer Maßnahmen Rechnung zu tragen gilt, damit die im Vorfeld notwendigen Investitionen sichergestellt und gefördert werden, die zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen beitragen, sodass die Energiekosten langfristig gesenkt werden können und die Energieeffizienz in den Bereichen Energieversorgung und ‑transport verbessert werden kann;
113. erinnert daran, dass es die Wirtschaft langfristig teurer zu stehen kommt, nichts gegen den Klimawandel zu unternehmen, als heute die kurzfristigen Kosten tragfähiger und entschiedener Maßnahmen zu tragen;
114. hofft, dass für die einzelnen Sektoren rasch konkrete und messbare Ziele festgelegt werden, um Anreize für private Investoren und ein Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen ihnen zu schaffen und gleichzeitig eine bessere Nutzung der europäischen Fonds zu fördern; weist nachdrücklich darauf hin, dass erneuerbare Energie, Innovation und die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten können und gleichzeitig auch dazu beitragen können, die Partner der EU in der Welt davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch verringert werden können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit leidet oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze gefährdet wird; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines Systems für Investitionen in neue, energieeffiziente und CO2-arme Technologien mit gutem Beispiel vorangehen; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele des Fahrplans, dass bestehende Finanzierungsprogramme ausgebaut werden, dass umgehend Gespräche zu den Finanzierungsinstrumenten aufgenommen werden, die noch bereitgestellt werden müssen, und dass bessere Synergieeffekte zwischen nationalen und europäischen Finanzierungsprogrammen ermöglicht werden; vertritt die Auffassung, dass Finanzierungsprogramme mit mehreren Mittelquellen ein wirksames Instrument sein können; hebt mit Nachdruck die entscheidende Bedeutung hervor, die der Finanzausstattung im Rahmen der Politik für die regionale Entwicklung und der Kohäsionspolitik als Hauptinstrument für die Kofinanzierung regionaler Maßnahmen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zukommt; ist der Ansicht, dass ein wesentlicher Teil der Finanzmittel für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 für die Umsetzung der Ziele des Fahrplans für 2050 vorgesehen werden sollte;
115. weist darauf hin, dass sich durch die Versteigerung von EHS-Zertifikaten, anders als erwartet, aufgrund des niedrigen CO2-Preises keine Ressourcen für Investitionen in den Klimaschutz mobilisieren lassen, es sei denn, die Deckelung wird für den dritten Handelszeitraum entsprechend angepasst; weist nochmals darauf hin, dass mindestens 50 % der Einnahmen aus den Versteigerungen wieder in den Klimaschutz – sowohl in der EU als auch in Entwicklungsländern – investiert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, aktiv zu überwachen, wie diese Einnahmen von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, und dem Europäischen Parlament darüber jährlich Bericht zu erstatten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einnahmen aus Versteigerungen wirksam zur Förderung von FuE und Innovationen einzusetzen, damit ein langfristiger Rückgang der Treibhausgasemissionen erreicht wird;
116. fordert die Kommission auf, ab 2013 Informationen über die Verwendung der Einnahmen aus Versteigerungen von EHS-Zertifikaten zusammenzustellen und einen jährlichen Bericht zu veröffentlichen, in dem verglichen wird, in welchem Umfang die einzelnen Mitgliedstaaten diese Einnahmen zur Förderung der Entwicklung CO2-armer Technologien und anderer Lösungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen einsetzen;
117. fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der Einnahmen aus Versteigerungen zusätzlich für Finanzierungen auf EU-Ebene zur Verfügung stellen, damit im Rahmen des SET-Plans oder vergleichbarer Initiativen die Innovation gefördert werden kann;
118. fordert die Kommission auf, zu sondieren, ob weitere und innovative Finanzierungsquellen aufgetan werden können und diese zu prüfen, einschließlich der potenziellen Inanspruchnahme der Mittel für die regionale Entwicklung, um die Entwicklung und den Einsatz von CO2-armen Technologien weiter voranzubringen;
119. betont, dass es dringend erforderlich ist, im Rahmen des Fahrplans etwas gegen umweltschädliche Subventionen zu unternehmen; fordert zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung und des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft koordinierte Maßnahmen, die auf die Ermittlung und schrittweise Abschaffung aller umweltschädlichen Subventionen bis 2020 abzielen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2013 eine Mitteilung zu veröffentlichen, in der alle Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der EU-Haushalt herangezogen wird, um eine unmittelbar oder über die Mitgliedstaaten erfolgende finanzielle Unterstützung von Tätigkeiten zu rechtfertigen, die den Zielen des Fahrplans für eine CO2-arme Wirtschaft zuwiderlaufen;
120. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für eine zügigere Umsetzung der G20-Vereinbarung über den Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe einzusetzen; betont, dass die Umsetzung der Vereinbarung auf internationaler Ebene abgestimmt werden muss, wenn die erwünschten Ergebnisse erzielt werden sollen;
Zusätzliche Maßnahmen
121. fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 ambitionierte Vorschläge zur Verringerung der Emissionen von Methan, Ruß und fluorierten Treibhausgasen vorzulegen;
122. weist auf das Potenzial von Holz als Ersatz für die CO2-intensivsten Materialien, unter anderem im Bausektor, hin und fordert, dass für die Nutzung von nachhaltig geschlagenem Holz eine klare Rangordnung festgelegt wird, um eine Kohärenz mit den Zielen für den Klimaschutz und für die Ressourceneffizienz zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass aus Abfall sowie aus bestimmten Rückständen und Nebenprodukten der Industrie nachhaltige Bioenergie gewonnen werden kann, sofern ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Verluste hinsichtlich des Kohlenstoffgehalts im Boden und der biologischen Vielfalt sowie indirekte Emissionen aufgrund der Verdrängung anderer Verwendungsarten eines Materials zu vermeiden;
123. weist darauf hin, dass die Bauwirtschaft einen großen ökologischen Fußabdruck aufweist, weil dort erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen und Energie verbraucht werden und viel Kohlendioxid emittiert wird; stellt fest, dass der Einsatz erneuerbarer Baumaterialien den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Umweltbelastung verringert; fordert deshalb die Kommission auf, mehr Wert darauf zu legen, dass Baumaterialien während des gesamten Lebenszyklus geringe Emissionen verursachen und energieeffizient sind, und die Nutzung von ökologisch nachhaltigen, erneuerbaren und mit geringen Emissionen verbundenen Materialien, wie Holz, in der Bauwirtschaft zu fördern; weist darauf hin, dass Bäume während ihres Wachstums Kohlenstoff binden, wodurch Holz ein CO2-neutraler Werkstoff ist;
124. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Investitionen müssen ganz erheblich verstärkt werden, wenn Europa die Zukunft seiner Industrie sichern will. Insbesondere der Stromsektor, der Entscheidungen über Kraftwerke, die noch in 30 bis 40 Jahren in Betrieb sein sollen, treffen muss, benötigt die größtmögliche Klarheit und Gewissheit. Die Annahme des von der Europäischen Kommission vorgelegten Fahrplans für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 als Grundlage für die Politikgestaltung wird einen Beitrag dazu leisten. Der Fahrplan wird den Rahmen für neue Rechtsakte und andere Maßnahmen schaffen, durch die die Art der vorzunehmenden Investitionen bestimmt werden soll.
Als grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Erfordernisse des Fahrplans erfüllt werden, muss sichergestellt werden, dass vom Emissionshandelssystem (EHS) die ursprünglich beabsichtigten Signale an die Investoren ausgehen. Der Preismechanismus des EHS war dazu gedacht, der Industrie die erforderlichen Anreize zur Förderung von Investitionen zu geben, die eine Verringerung der CO2-Emissionen zu den geringstmöglichsten Kosten gewährleisten können. Inzwischen besteht jedoch ein Überschuss an Zertifikaten, der zu einem Rückgang ihres Preises in einem solchen Umfang geführt hat, dass der Preis nur einen geringen oder gar keinen Beitrag zur Ausrichtung der Investitionen leistet. Wenn nicht Maßnahmen zur Korrektur des Mechanismus getroffen werden, besteht keine Aussicht darauf, dass sich die Preise erholen und auf das Niveau anziehen, das beim Erlass der Rechtsvorschriften beabsichtigt war. Es bedarf somit einer Korrektur des EHS.
Zur Bekämpfung der Erderwärmung müssen die CO2-Emissionen weltweit gesenkt werden. Die neuesten Indikatoren sind nicht ermutigend. So haben die Emissionen 2010 um 6 % zugenommen, und es ist eine beschleunigte Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre festzustellen. Eine neuere Untersuchung von Wissenschaftlern, die Zweifel an den Nachweisen für eine globale Erwärmung geäußert hatten, kam zu dem Ergebnis, dass die Temperaturen in einem Umfang ansteigen, der weitgehend den Schätzungen der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe der UN für Klimaänderungen entspricht; die Mitgliedstaaten der EU waren unter den ersten Ländern in der Welt, in denen die Industrialisierung und eine erheblich verstärkte Nutzung fossiler Brennstoffe erfolgten. Wir haben nun auch die Aufgabe, bei der Verringerung unserer CO2-Emissionen voranzugehen.
Es wird von einigen Seiten befürchtet, dass die Annahme des Fahrplans mit dem Kurs für die Emissionsverringerung und den Etappenzielen, die darin vorgeschlagen werden, die europäische Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und nur wenig Nutzen bringen wird. Die EU ist gegenwärtig nur für einen Anteil von 11 % an den CO2-Gesamtemissionen verantwortlich, und ihre Maßnahmen allein werden den Erwärmungsprozess nicht eindämmen können. Der Berichterstatter vertritt jedoch die Auffassung, dass Investitionen in die Schaffung einer CO2-armen Wirtschaft die Wettbewerbsposition Europas stärken und nicht schwächen werden, wobei er solche Investitionen sogar zum eigenen Schutz Europas für unerlässlich hält. Es wird zwar oft darauf hingewiesen, dass China noch zu 70 % von Kohle zur Stromerzeugung abhängig ist, jedoch ist das Land andererseits bei der Entwicklung erneuerbarer Energien und der Kernenergie weltweit führend. Der derzeitige Fünfjahresplan Chinas räumt umweltfreundlichen, CO2-armen Investitionen Vorrang ein, und zwar in einem weitaus größeren Maße, als dies in Europa der Fall ist. Wir müssen dringend die Technologien unterstützen, die erfolgreich sein werden, und in Verfahren investieren, bei denen Energie und Ressourcen effizienter genutzt werden.
Dass die Gründe für die Festlegung ehrgeiziger Ziele berechtigt sind, wird an dem raschen Erfolg deutlich, der in den vergangenen Jahren bei der Senkung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen erzielt wurde. Die höhere Kraftstoffeffizienz von PKW trägt dazu bei, die Folgen des Anstiegs der Kraftstoffkosten für die PKW-Besitzer auszugleichen, und entgegen den Argumenten, die vorgebracht wurden, als die EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagen wurden, ist der Durchschnittspreis von Neuwagen real gesehen gesunken. Man könnte auch die Investitionen anführen, die von Unternehmen wie Rolls Royce in die Entwicklung kraftstoffeffizienterer Flugzeugmotoren getätigt wurden. Eine Industrie auf Spitzenniveau, die über eine hochentwickelte Technologie und hochqualifizierte Arbeitskräfte verfügt und die von uns benötigten Produkte mit Hilfe von Verfahren herstellt, bei denen weniger Ressourcen benötigt und weniger CO2-Emissionen freigesetzt werden, muss zweifellos das Ziel Europas sein. Es geht um die wirklich umweltfreundliche Wirtschaft, die wir anstreben.
Von einigen energieintensiven Industriebranchen wurden Befürchtungen über die Gefahr geäußert, dass es zu Emissionsverlagerungen und zur Verlagerung von Unternehmen in Drittländer kommen könnte, um die höheren Kosten, die durch die Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen entstehen, zu vermeiden. Solche Entwicklungen wären zweifellos für die europäische Wirtschaft nicht gut und würden in keiner Weise zur Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen beitragen. Falls solche Fälle nachweislich eintreten, sollten Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen für die betreffenden Industriebranchen getroffen werden. Die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch, dass die Gefahr stark überschätzt wird. Wir sollten Vorsicht gegenüber Lobbyisten der Industrie walten lassen, die versuchen, Forderungen nach Hilfen mit Argumenten zu rechtfertigen, die einer berechtigten Grundlage entbehren können.
Europa muss ein Bewusstsein für die Dringlichkeit der Lage entwickeln, oder es läuft Gefahr, den Wettlauf, was die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft betrifft, zu verlieren. Der Entscheidungsprozess ist zu oft durch eine Schwerfälligkeit gekennzeichnet, die an Stillstand grenzt. Es muss weniger geredet und mehr gehandelt werden. Es gibt ein Beispiel, an dem das Problem deutlich wird. Im März 2007 wurde vom Europäischen Rat der Beschluss gefasst, dass bis 2015 bis zu 12 Demonstrationsprojekte im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung durchgeführt werden sollen. Fünf Jahre später, zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Berichts an das Parlament, konnte immer noch nicht der Standort für eine einzige dieser Demonstrationsanlagen, die von uns finanziell unterstützt werden sollen, festgelegt werden, geschweige denn, eine Ausschreibung für Verträge vorgenommen werden. Ein diesbezüglicher Vergleich mit dem Wandel, der sich in China in einem entsprechenden Fünfjahreszeitraum vollzogen hat, fällt für Europa nicht gut aus.
Es ist ein entschlossenes Handeln erforderlich, wenn die EU nicht ins Hintertreffen geraten will. Die Annahme des Fahrplans und die Festlegung ehrgeiziger Ziele für die Schaffung einer CO2-armen Wirtschaft bieten eine Möglichkeit, Fortschritte herbeizuführen.
Bemerkungen
Was den inhaltlichen Umfang des Berichtsentwurfs betrifft, so wurde den geltenden Bestimmungen des Parlaments über die Begrenzung der Länge von Berichten Rechnung getragen. Der Berichterstatter beabsichtigt, die im Berichtsentwurf enthaltenen Vorschläge durch eine erhebliche Zahl von Änderungsanträgen zu ergänzen.
Der Berichterstatter begrüßt die zahlreichen Anregungen, die er von Kollegen im Europäischen Parlament, von Vertretern von Organisationen, darunter Amcham, Business Europe, CAN-Europe, CCSA, Cement Industries, CEPI, Client Earth, ECF, E3G, Eurelectric, Eurogas, European Association of Aluminium, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, Europia, EWEA, First Solar, GIE, Globe International, LCVP, NFU, Pilkingtons, Prince of Wales Corporate Leaders’ Group, Sandbag, Shell, Statoil, T&E und WWF, von Vertretern der französischen, der niederländischen, der dänischen und der britischen Regierung sowie von Professor Michael Grubb, Michela Beltracchi, Poppy Kalesi, und Nick Campbell erhalten hat. Er dankt insbesondere Sarah Deblock, Roger Chadwick und Edwin Koekkoek für ihre Ratschläge.
Der Berichterstatter ist für die Vorschläge, die von ihm in seinen Berichtsentwurf aufgenommen wurden, allein verantwortlich.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (24.11.2011)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050
(2011/2095(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Mario Pirillo(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ und vertritt die Auffassung, dass auf koordinierte, kosteneffiziente und wirksame Weise Maßnahmen getroffen werden sollten, die Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten lassen; weist darauf hin, dass es der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise bei der Erarbeitung politischer Maßnahmen Rechnung zu tragen gilt, damit die im Vorfeld notwendigen Investitionen sichergestellt und gefördert werden, die zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen beitragen, sodass die Energiekosten langfristig gesenkt werden können und die Energieeffizienz in den Bereichen Energieversorgung und –transport verbessert werden kann; hebt hervor, dass eine nachhaltige CO2-arme Wirtschaft eine große Chance ist, der Krise durch wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, vor allem „ökologischer Arbeitsplätze“, ein Ende zu setzen;
2. erinnert daran, dass es die Wirtschaft langfristig teurer zu stehen kommt, nichts gegen den Klimawandel zu unternehmen, als heute die kurzfristigen Kosten tragfähiger und entschiedener Maßnahmen zu tragen;
3. erinnert daran, dass die weltweite Nachfrage nach Primärenergie bis 2035 um mehr als 30 % steigen und der weltweite Wettbewerb um Energiequellen dadurch zunehmen wird;
4. weist darauf hin, dass der Klimawandel ein weltumspannendes Problem ist; weist darauf hin, dass einseitige Maßnahmen nicht ausreichen, wenn die Emissionen ausreichend und zügig verringert werden sollen, sondern dass auch eine breite Beteiligung von Drittstaaten notwendig ist; hebt hervor, dass die EU in den internationalen Klimaschutzverhandlungen weiterhin konstruktiv vorgehen muss und dass die europäische Klimadiplomatie unter dem Dach des EAD weiterentwickelt werden muss; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es ein internationales Abkommen für die Zeit nach 2012 geben muss und dass alle Industriestaaten und Länder mit einem starken Wirtschaftswachstum feste und ehrgeizigere Zusagen treffen müssen, damit ehrgeizige und angemessene Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen angenommen werden können; weist darauf hin, dass die wichtigste Herausforderung beim Übergang zu einer nachhaltigen CO2-armen Wirtschaft darin besteht, die Einbeziehung der Klimaschutzpolitik in alle wichtigen Politikbereiche sicherzustellen, die sich mit Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Bildung, Innovation usw. befassen;
5. fordert die Kommission auf, für 2030 und 2040 Zwischenziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, einschließlich konkreter Zielvorgaben für die einzelnen Sektoren und eines ehrgeizigen Zeitplans, festzulegen; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele des Fahrplans mehr Kohärenz mit und unter den gemeinschaftlichen Programmen und Strategien und fordert, dass die Prioritäten vollständig in den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 einfließen; weist darauf hin, dass die EU, wenn sie die Verpflichtung einhält, die Energieeffizienz um 20 % zu steigern, in der Lage wäre, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 25 % und mehr zu verringern, und dass diese Reduzierung immer noch auf einem kosteneffizienten Weg hin zu einer langfristigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80-95 % bis 2050 im Vergleich zu 1990 erreichbar wäre; weist darauf hin, dass ein weniger ehrgeiziger Ansatz dem Fahrplan zufolge im gesamten Zeitraum zu weitaus höheren Kosten führen würde; erinnert jedoch daran, dass die Kosteneffizienz von Investitionen immer vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Mitgliedstaaten bemessen werden sollte;
6. betont, dass China im Bereich der Windkraftanlagen weltweit an der Spitze liegt, dass die chinesischen und indischen Windturbinenhersteller zu den zehn größten Herstellern gehören, und dass China und Taiwan derzeit den größten Anteil der weltweit hergestellten Solarmodule produzieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um in der EU die ökologisch effiziente Entwicklung und Herstellung dieser Technologien und der neuen, innovativen Technologien zu fördern, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu verwirklichen;
7. hofft, dass für die einzelnen Sektoren rasch konkrete und messbare Ziele festgelegt werden, um ein Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit zu schaffen, durch das Anreize für private Investitionen geschaffen werden und eine bessere Ausschöpfung der europäischen Fonds erreicht wird; weist darauf hin, dass erneuerbare Energie, Innovation und die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels und gleichzeitig auch dazu beitragen, die Partner der EU in der Welt davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch verringert werden können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit leidet oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze gefährdet wird; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Europa und die EU-Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es gilt, ein System für Investitionen in neue, energieeffiziente und CO2-arme Technologien aufzubauen; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele des Fahrplans, dass bestehende Finanzierungsprogramme ausgebaut werden, dass umgehend Gespräche zu den Finanzierungsinstrumenten aufgenommen werden, die noch bereitgestellt werden müssen, und dass bessere Synergieeffekte zwischen nationalen und europäischen Finanzierungsprogrammen ermöglicht werden; vertritt die Auffassung, dass Finanzierungsprogramme mit mehreren Mittelquellen ein wirksames Instrument sein können; hebt hervor, wie wichtig die Finanzausstattung im Rahmen der Politik für die regionale Entwicklung und der Kohäsionspolitik ist, da sie das Hauptinstrument für die Kofinanzierung regionaler Maßnahmen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft darstellt; vertritt die Auffassung, dass ein wesentlicher Teil der Finanzmittel für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 für die Umsetzung der Ziele des Fahrplans für 2050 vorgesehen werden sollte;
8. weist darauf hin, dass die EU und die Mitgliedstaaten nicht genügend in Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz im Baugewerbe und im Verkehrssektor investiert haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Überprüfung der derzeitigen Finanziellen Vorausschau und im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen die Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zentralen städtischen Wärme- und Kälteversorgungsnetzen aufzustocken;
9. vertritt die Ansicht, dass die Verwirklichung dieser Ziele bis 2050, unbeschadet der Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den eigenen Energiemix, zum Rückgang des Energieverbrauchs, zu einer sichereren und zuverlässigeren Energieversorgung und zur Eindämmung der Energiepreisschwankungen führen könnte, sodass sich faire und wettbewerbsfähige Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen durchsetzen könnten und die EU – durch bessere Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungswachstum – profitieren würde;
10. weist auf derzeit vorliegende Gutachten hin, die ergeben, dass Projektionen für 2020 zufolge die im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs angestrebten 20 % mit dem derzeitigen Kurs nicht zu erreichen sind; fordert, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele für 2020 schneller gehandelt, mehr Ehrgeiz entwickelt und ein stärkeres politisches Engagement an den Tag gelegt wird, und dass über das Jahr 2020 hinaus geplant wird, damit entsprechende Investitionen getätigt werden; unterstützt die im Fahrplan der Kommission gezogene Schlussfolgerung, dass Energieeffizienzmaßnahmen für eine weitere Senkung der CO2-Emissionen entscheidend sind; vertritt daher die Ansicht, dass verbindliche Ziele nicht ausgeschlossen werden sollten; betont, dass durch Energieeffizienzmaßnahmen Arbeitsplätze geschaffen, wirtschaftliche Einsparungen erzielt und die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden; begrüßt diesbezüglich die Prioritäten, die in der vorgeschlagenen Richtlinie über Energieeffizienz gesetzt werden, um die Energieeffizienz in allen Sektoren zu erhöhen und vor allem bei Gebäuden durch die Renovierung des Gebäudebestands zu verbessern, wobei die Renovierung der Gebäude öffentlicher Einrichtungen an einem besonderen Zielwert ausgerichtet ist; fordert, dass mehr Ressourcen bereitgestellt und Maßnahmen getroffen werden, um auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene, auch durch Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente, neue Finanzquellen zu erschließen; hebt hervor, wie wichtig private Investitionen zur Überwindung der derzeit angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand sind;
11. hebt hervor, wie wichtig FuE für die Entwicklung von emissionsarmen und energieeffizienten Technologien ist; fordert die EU auf, eine führende Rolle in der Erforschung klimafreundlicher und energieeffizienter Technologien zu übernehmen und eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern aufzubauen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den sauberen und nachhaltigen Technologien liegen muss, die es ermöglichen werden, im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) – der Leitinitiative der EU im Bereich CO2-arme Technologien – die für 2020 angestrebten Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass die Mittel für alle Arten von Forschungsvorhaben im Rahmen der Initiative „Horizont 2020“, vor allem für erneuerbare Energiequellen, aufgestockt werden müssen; weist darauf hin, dass sich die derzeitigen finanziellen Zuweisungen im Energiebereich nur auf 0,5 % des EU-Haushalts 2007-2013 belaufen und dass dies mit den politischen Prioritäten der EU nicht vereinbar ist;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verringerung der durch den Verkehrssektor verursachten Schadstoffemissionen auf, Investitionen als Priorität zu behandeln, die dem Aufbau einer europaweiten intelligenten Energieinfrastruktur dienen, mit der auf lokaler und regionaler Ebene erzeugte Energie, auch aus erneuerbaren Quellen, nutzbar gemacht und die Schaffung jener Infrastruktur auf den Weg gebracht wird, die für die Nutzung von Elektrofahrzeugen grundlegend ist;
13. unterstreicht die Bedeutung von erneuerbarer Energie, auch der Entwicklung innovativer Ansätze in diesem Bereich, und weist darauf hin, dass dringend bessere Lösungen für die Speicherung, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer effizienten Energieübertragung, einschließlich entsprechender Infrastrukturmaßnahmen, gefunden werden müssen; würdigt die großen Fortschritte, die die Mitgliedstaaten seit Festlegung der verbindlichen Ziele für 2020 beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erreicht haben; weist darauf hin, dass dieser Ansatz weiter verfolgt werden muss und dass für 2030 weitere verbindliche Ziele für erneuerbare Energieträger festgelegt werden müssen, wobei deren Realisierbarkeit und ihre makroökonomischen Folgen berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass es damit dazu beigetragen wird, dass die für 2050 gesetzten Ziele verwirklicht werden, der Wirtschaft die nötige Investitionssicherheit geboten wird, die Treibhausgasemissionen signifikant verringert werden, Arbeitsplätze geschaffen werden, die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit und die technologische Spitzenposition der EU gefördert wird und industrielle Innovation profitiert; betont, dass die Verwirklichung der in den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen vorgesehenen Ziele für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU für 2050 entscheidend ist; vertritt die Auffassung, dass die Kommission tätig werden sollte, wenn die einzelstaatlichen Ziele nicht erreicht werden;
14. unterstreicht, dass der Erhöhung der Ressourceneffizienz, z. B. durch Recycling, eine bessere Abfallbewirtschaftung und veränderte Verhaltensmuster, eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung der strategischen Ziele der EU im Bereich der Verringerung der CO2-Emissionen zukommt;
15. weist nochmals darauf hin, dass Anreize für öffentliche und private Investitionen geschaffen werden müssen, deren Ziel es ist, leicht reproduzierbare Technologien zu konzipieren und zu entwickeln, um eine qualitative Verbesserung der Energieeinsparungen und der Energieeffizienz zu erreichen;
16. erinnert daran, dass die Stromnetze nachgerüstet und ausgebaut werden müssen, vor allem, damit Energie aus erneuerbaren Quellen transportiert werden kann, die in Gebieten mit einem entsprechend hohen Potenzial – beispielsweise an der Nordsee in Offshore-Windkraftanlagen, in Südeuropa in Sonnenkraftanlagen – gewonnen wird, und um die Voraussetzungen für die Nutzung von dezentral erzeugter Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen;
17. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft nötigen Investitionen in Energieinfrastrukturen aufzustocken; hebt hervor, dass Europa bei der Entwicklung von Normen, kompatiblen energiebezogenen Internettechnologien und energieeffizienten IKT-Anwendungen an der Spitze stehen sollte, vor allem beim Aufbau intelligenter Netze, der umfassenden und planmäßigen Einführung von Gebäudeautomatisierungssystemen wie intelligenten Zählern, die so konzipiert sind, dass der Verbraucher profitiert, sowie bei der Modernisierung und beim Ausbau eines europäischen Superverbundnetzes und entsprechender Flüssiggasinfrastrukturen; hebt hervor, dass für regionale Verbindungsleitungen ein Investitionsplan aufgestellt werden muss, der insbesondere auf dem Maßnahmenpaket zur EU-Energieinfrastruktur beruht, damit die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen sichergestellt ist; fordert die Kommission auf, praktische Vorschläge für die effiziente Integration großer Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterbreiten, mit denen Marktvorschriften gefördert werden, die einen effizienten und transparenten internationalen Handel mit Strom ermöglichen; fordert aus diesem Grund, dass die grenzüberschreitenden Strommärkte zügig integriert und ausgebaut werden; weist darauf hin, dass dringend eine langfristige Vision notwendig ist, da der Bau der Infrastrukturen viele Jahre dauert und diese Infrastrukturen langlebig sind; begrüßt, dass der Schwerpunkt bei der vorgeschlagenen Fazilität „Connecting Europe“ auf Energieinfrastruktur liegt;
18. fordert, dass dafür gesorgt wird, dass Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten Anwendung findet, insbesondere in Bezug auf FuE-Investitionen; fordert, dass dem Europäischen Parlament ein entsprechender Bericht übermittelt wird;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für eine zügigere Umsetzung des G20-Abkommens über den Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe einzusetzen; betont, dass die Umsetzung des Abkommens nur die gewünschten Veränderungen bewirken kann, wenn auf internationaler Ebene für Abstimmung gesorgt wird;
20. weist auf die Schlussfolgerung des Fahrplans hin, dass die Energiebranche bis 2050 nahezu keine Emissionen mehr verursachen sollte (Senkung der Emissionen um 93-99 %); stellt fest, dass Initiatoren im Bereich emissionsarme Technologien aus Sicht der EU-Wirtschaft in der emissionsarmen Welt von heute und morgen einen klaren Wettbewerbsvorteil haben; weist darauf hin, dass die Senkung der Emissionen daher auf einem Wege erreicht werden sollte, der keine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach sich zieht und der Gefahr der Verlagerung der CO2-Emissionen, insbesondere in energieintensiven Wirtschaftszweigen, Rechnung trägt;
21. stellt fest, dass sich die nachhaltige wissenschaftliche und technologische Innovation von Europa in andere Teile der Welt verlagert, was dazu führen kann, dass die EU ihre technische Führungsposition auf diesem Gebiet verliert und zu einem Nettoimporteur dieser Technologien und einschlägiger Enderzeugnisse wird; betont daher die Bedeutung eines europäischen Mehrwerts für die Entwicklung und Eigenproduktion von Technologien und Erzeugnissen, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien;
22. weist darauf hin, dass im „World Energy Outlook 2011“ der Internationalen Energieagentur (IEA) auch das Szenario einer rückläufigen Entwicklung bei der Kernenergie betrachtet wird, und dass der prognostizierte Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen der Energiebranche in diesem Fall – aufgrund des verstärkten Einsatzes fossiler Brennstoffe – mittelfristig wesentlich höher ausfallen würde; weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, einige Kernkraftwerke zu schließen, nicht als Rechtfertigung dafür dienen darf, in der Klimapolitik weniger ehrgeizige Ziele zu verfolgen; stellt fest, dass das 2°C-Ziel nach Auffassung der IEA nur erreichbar ist, wenn die Entwicklung und Bereitstellung von CCS-Technologien bei kohle- und gasbefeuerten Kraftwerken beschleunigt wird; weist jedoch darauf hin, dass die CCS-Technologie sich weiterhin in der vorkommerziellen Testphase befindet und demnach alternative Szenarien, wie der Einsatz hocheffizienter erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, geprüft werden müssen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
23.11.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Vicky Ford, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan Cizelj, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Philippe Lamberts, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Anni Podimata, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Ivailo Kalfin, Seán Kelly, Holger Krahmer, Werner Langen, Alajos Mészáros, Mario Pirillo, Vladimír Remek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Cristian Silviu Buşoi, Anna Hedh |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (6.10.2011)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2‑emissionsarmen Wirtschaft bis 2050
(2011/2095(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Béla Glattfelder
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vertritt die Auffassung, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch umweltverträgliches Wachstum und zur Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Quellen leisten kann; hebt hervor, dass sich dieser Beitrag im Zuge der GAP nach 2013 voraussichtlich erhöht; weist darauf hin, dass die Emissionen in der Landwirtschaft dank effizienterer Erzeugungsverfahren bereits deutlich verringert wurden; stellt fest, dass die Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Verringerung von Emissionen auf längere Sicht zwar erheblich (der Agrarsektor kann die Emissionen, die keine CO2-Emissionen sind, bis 2050 um 42 % bis 49 % gegenüber 1990 senken), im Vergleich mit anderen Sektoren jedoch womöglich eher begrenzt sind; betont, dass alle Länder, die einen Großteil der Emissionen verursachen, einen angemessenen Beitrag leisten müssen; stellt fest, dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Agrarsektor für sämtliche Akteure gleichermaßen von Vorteil ist, weil sich die langfristige Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Betriebe durch eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Einflüssen und einen geringeren Nährstoffeintrag verbessert und weil die externen Kosten der Umweltverschmutzung für die Gesellschaft als Ganzes gesenkt werden;
2. hebt hervor, dass durch klare Ziele für Emissionssenkungen die notwendigen frühzeitigen Investitionen in FuE und in die Demonstration und Einführung emissionsarmer Technologien angeregt werden können und dass die Festlegung einer langfristigen Strategie ganz wesentlich dazu beiträgt, dass die EU bei der Verwirklichung des vereinbarten Ziels, die Emissionen bis 2050 zu senken, auf dem richtigen Weg bleibt; fordert die Kommission auf, für alle einschlägigen Sektoren, darunter die Landwirtschaft, mittelfristige Ziele für Emissionssenkungen bis 2030 und 2040 vorzulegen; stellt fest, dass diese Ziele linear an den derzeitigen Emissionsniveaus, dem Ziel für 2020 und der für 2050 angestrebten Emissionssenkung um 95 % ausgerichtet werden sollten;
3. ist der Ansicht, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit nur durch gesunde Agrarökosysteme, die eine große biologische Vielfalt aufweisen und widerstandsfähig gegen den Klimawandel sind, und durch einen sorgfältigen Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Flächen, erreicht werden kann;
4. stellt fest, dass die Bemühungen um die Verringerung von Emissionen die Nachfrage nach Bioenergie erhöhen dürften; betont, dass der Agrarsektor durch eine verstärkte Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen, etwa aus Biogas, zur Strategie Europa 2020 und damit auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum beitragen kann; fordert daher, den Beitrag stärker zu würdigen, der von der Land- und der Forstwirtschaft durch die nachhaltige Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erbracht wird, in der Bilanzierung aber gegenwärtig den Sektoren Energie, Verkehr und Wärme zugerechnet wird; betont, dass Biomasse und Biokraftstoffe nachhaltig erzeugt werden müssen, wobei belastbare Nachhaltigkeitskriterien tatsächlich zur Geltung gebracht sollten, die Erzeugung sich nicht negativ auf die Märkte im Agrar- und Nahrungsmittelsektor, die Anbauflächen, die Nahrungsmittel- und die Bodenpreise auswirken sollte und wertvolle natürliche Ökosysteme nicht zerstört und umgewandelt werden sollten;
5. erachtet es als wichtig, neue Technologien für den Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Erzeugung von Bioenergie zu nutzen, und weist darauf hin, dass die EU alle verfügbaren Innovationen nutzen sollte, um ihre Ziele hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen zu verwirklichen;
6. betont, dass eine nachhaltige Nutzung des Waldes dazu beiträgt, die CO2-Emissionen zu verringern, und dass daher im Rahmen der 2. Säule der Agrarpolitik Maßnahmen vorzusehen sind, damit der Wald auch in schwierigen Lagen bewirtschaftet werden kann;
7. weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und die weltweite Ernährungssicherheit zwei Herausforderungen sind, die zusammen bewältigt werden müssen, weil die landwirtschaftliche Nutzfläche weltweit schrumpft, aber die Weltbevölkerung wächst; betont, dass zwischen der Notwendigkeit, mehr Nahrungsmittel zu erzeugen, und dem Erfordernis, mehr Kohlenstoff im Boden und in Biomasse zu binden, kein Zielkonflikt entstehen darf;
8. stellt fest, dass ein international abgestimmter Ansatz für ein weltweites Klimaschutzübereinkommen notwendig ist, um für gleiche Bedingungen im Wettbewerb mit den Agrarsektoren anderer Volkswirtschaften zu sorgen;
9. weist darauf hin, dass bessere land- und forstwirtschaftliche Verfahren dem Sektor mehr Möglichkeiten bieten dürften, Kohlenstoff in Böden und Wäldern zu binden und zu speichern; betont, dass die meisten Waldbesitzer auch Landwirte sind; betont, dass die EU anstrebt, die Entwaldung, die weltweit und insbesondere in Entwicklungsländern stattfindet, einzudämmen und dem weltweiten Verlust an Waldflächen bis spätestens 2030 Einhalt zu gebieten;
10. erachtet es als wichtig, angemessene Maßnahmen und/oder Mechanismen auszuarbeiten, mit denen der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit der Kohlenstoffspeicherung finanziell konkret Rechnung getragen wird;
11. betont, dass die Kommission den Klimaschutz stärker in andere Politikbereiche einbinden sollte, um für Kohärenz zu sorgen, so etwa in den Bereichen Industrie, Forschung, Energie, biologische Vielfalt, Handel, Entwicklung, Landwirtschaft, Innovation, Verkehr, Tierschutz und Strategie Europa 2020; ist der Ansicht, dass die EU durch einen vernünftigen und strategischen Umgang mit dem Potenzial des Agrarsektors gut gerüstet wäre, was ihre Wettbewerbsfähigkeit in der CO2-emissionsarmen Weltwirtschaft der Zukunft anbelangt;
12. fordert, im Rahmen der GAP Maßnahmen vorzusehen, mit denen die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Abfälle für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen gefördert und ermöglicht werden könnte, nämlich Finanzierung von Forschung, Aufklärungsmaßnahmen, Investitionsbeihilfen und andere auf Anreize gestützte Initiativen;
13. fordert, dass Ziele für die Nutzung von Energie aus nachhaltigen Quellen in die GAP aufgenommen werden;
14 betont, dass als Beitrag zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen in der landwirtschaftlichen Erzeugung die Lebensmittelversorgungskette kürzer und transparenter gemacht und der Verbrauch vor Ort erzeugter Lebensmittel gefördert werden sollte, was die Unterstützung lokaler und regionaler Märkte einschließt; hebt hervor, dass eine Verlagerung der multifunktionalen Erzeugung und Verarbeitung in Länder außerhalb der EU negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung und die Klimaschutzziele der EU hätte;
15. bedauert, dass zu viele landwirtschaftliche Abfälle gegenwärtig nicht in vollem Umfang genutzt werden; vertritt die Auffassung, dass landwirtschaftliche Abfälle als Ressource betrachtet werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Strategien für die erforderliche bessere Bewirtschaftung von Bioabfall und land- und forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vorzulegen; weist in diesem Zusammenhang auf die Nutzung tierischer Abfälle sowie pflanzlicher Nebenerzeugnisse und Verarbeitungsrückstände hin, etwa in Biogasanlagen zur Erzeugung von Energie in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst, was gleichzeitig eine Verringerung der Produktionskosten der Landwirte bewirkt;
16. stellt fest, dass landwirtschaftliche Betriebe mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Verfahren bereits zu Energieselbstversorgern werden und durch die vor Ort aus organischen Abfällen erzeugte Bioenergie sowohl ihre Rentabilität erhöhen als auch Umweltvorteile erzielen können;
17. ist der Ansicht, dass den Landwirten im Sinne der Ressourceneffizienz nahegelegt werden sollte, das Potenzial von Biogas und Biogas-Nebenerzeugnissen besser zu nutzen und so Düngemittel zu ersetzen;
18. weist darauf hin, dass Biokraftstoffe in der langfristigen Strategie zur Ersetzung der fossilen durch erneuerbare Energieträger maßgebliche Bedeutung haben; fordert, dass dem vielfältigen Potenzial des Rohstoffes Holz als Energieträger, nachhaltiger Baustoff und Kohlenstoffspeicher verstärkt Rechnung getragen wird;
19. hebt hervor, dass die Kommission in ihrem künftigen Regelwerk für Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) keine übermäßige Regulierung vornehmen sollte, weil dadurch die Aussichten der EU im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Klimaschutzziele getrübt werden könnten, und dass mit dem genannten Regelwerk in Anbetracht der Vielfalt Europas dem Subsidiaritätsprinzip und der Bedeutung der regionalen und nationalen Behörden Rechnung getragen werden sollte;
20. betont, dass verstärkte Investitionen in die Energieinfrastruktur notwendig sind, etwa in intelligente Netze und die Verteilung von Biogas, damit die zunehmende Menge an Energie, die durch verschiedene Akteure aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, eingespeist werden kann;
21. spricht sich dafür aus, dass EU-Fonds, darunter der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, lediglich Projekte für solche landwirtschaftliche Betriebe unterstützen sollten, die energieeffizient sind, vor allem Betriebe, die erneuerbare Energiequellen nutzen, mit denen die Kohlendioxidemissionen auf ein Niveau gesenkt werden kann, das möglichst nahe Null liegt;
22. erachtet eine CO2-neutrale Landwirtschaft als sehr wichtig; fordert die Kommission auf, dies im Rahmen der geplanten Ökologisierungsmaßnahmen im ersten Pfeiler der neuen GAP zu fördern;
23. hebt in dieser Hinsicht die Bedeutung der Düngerverwertung hervor, bei der nicht nur Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, sondern auch die Umweltbelastungen gesenkt werden und ein Ersatz für synthetische Düngemittel in Form eines Mineralienkonzentrats entsteht; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass verarbeiteter Dünger in der Nitratrichtlinie als Ersatz für synthetische Düngemittel anerkannt werden muss, wenn Dünger als Energiequelle gelten soll;
24. betont, dass es dringend erforderlich ist, die Forschungstätigkeit zu intensivieren und die Forschungsfinanzierung aufzustocken, damit klimaeffiziente landwirtschaftliche Verfahren und landwirtschaftliche Methoden mit niedrigerem Energieverbrauch und geringerer Umweltbelastung entwickelt und generell verbreitet werden sowie der Wirkungsgrad bei der Energieerzeugung erhöht wird; stellt fest, dass es bereits umweltverträgliche und energieeffiziente Alternativen gibt; vertritt die Auffassung, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es gilt, den Strategieplan für Energietechnologie vollständig umzusetzen, und dass dafür zusätzliche Investitionen erforderlich sind; betont, dass in diesem Zusammenhang dafür gesorgt werden muss, dass die Forschungsergebnisse auch in den Betrieben in die Praxis umgesetzt werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission, mit der Initiative „Horizont 2020“ einen neuen Forschungsrahmen zu schaffen;
25. vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Futtermittelbewirtschaftung, beispielsweise durch die Einbeziehung von Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge und die Erhöhung der Vielfalt von Eiweißpflanzen in dauerhaften Mischweiden mit dem Ziel, in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst größere Mengen an Tierfutter anzubauen, die Abhängigkeit von Futtermitteleinfuhren, bei denen in großem Umfang CO2-Emissionen verursacht werden, verringert werden könnte; ist der Ansicht, dass dadurch zugleich die Futtermittelkosten der Landwirte gesenkt werden könnten und eine bessere Bodenbewirtschaftung bewirkt wird, indem die Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens verbessert und die Wahrscheinlichkeit von Schädlingsbefall verringert wird;
26. hebt hervor, dass die Energieselbstversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe ausgeweitet werden muss, indem Anreize zur Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen in den Betrieben selbst gesetzt werden, etwa durch Windenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Biofermentierungstechnologien, wodurch die Erzeugungskosten verringert würden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe durch eine alternative Einkommensquelle verbessert würde;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
6.10.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, José Bové, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Agnès Le Brun, Mairead McGuinness, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Luís Paulo Alves, Spyros Danellis, Bas Eickhout, Ismail Ertug, Giovanni La Via, Astrid Lulling |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
George Sabin Cutaş, Pablo Zalba Bidegain |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
31.1.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 24 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Nessa Childers, Chris Davies, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Holger Krahmer, Jo Leinen, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Mario Pirillo, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Carl Schlyter, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Sabine Wils |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Margrete Auken, Christofer Fjellner, Julie Girling, Romana Jordan, Georgios Koumoutsakos, Riikka Manner, Marisa Matias, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Vittorio Prodi, Britta Reimers, Bart Staes, Csaba Sándor Tabajdi, Eleni Theocharous, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt, Andrea Zanoni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Sampo Terho |
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