BERICHT über den Entwurf eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (Artikel 48 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union)

22.3.2012 - (00092/2011 – C7‑0387/2011 – 2011/0815 – (NLE)) - *

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Paulo Rangel
PR_NLE-AP

Verfahren : 2011/0815(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0064/2012
Eingereichte Texte :
A7-0064/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Entwurf eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (Artikel 48 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union)

(00092/2011 – C7‑0387/2011 – 2011/0815(NLE))

Das Europäische Parlament,,

–   unter Hinweis auf den Beschluss der im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 19. Juni 2009 über die Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (Anlage 1 zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes),

–   unter Hinweis auf das gemäß Artikel 48 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union an den Rat gerichtete Schreiben der irischen Regierung vom 20. Juli 2011 betreffend einen Vorschlag, dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Entwurf eines Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon („Protokollentwurf“) beizufügen,

–   unter Hinweis darauf, dass der Rat dem Europäischen Rat diesen Vorschlag am 11. Oktober 2011 gemäß Artikel 48 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union unterbreitet hat,

–   gestützt auf Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat konsultiert wurde (C7-0387/2011),

–   gestützt auf Artikel 74a seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0064/2012),

A. in der Erwägung, dass die irische Regierung 2008 beschlossen hat, ein Referendum zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durchzuführen;

B.  in der Erwägung, dass Irland aufgrund des negativen Ausgangs des Referendums vom 12. Juni 2008 nicht in der Lage war, den Vertrag von Lissabon zu ratifizieren;

C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 11.-12. Dezember 2008 auf Antrag der irischen Regierung vereinbarte, einen Beschluss in dem Sinne zu fassen, dass der Kommission nach 2014 weiterhin ein Staatsangehöriger jedes Mitgliedstaats angehören wird;

D. in der Erwägung, dass die irische Regierung aufgrund der für das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erforderlichen einstimmigen Beschlussfassung eine Lösung für die Situation finden musste, die infolge ihres Beschlusses zur Durchführung eines Referendums und seiner darauffolgenden Ablehnung entstanden war;

E.  in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. Juni 2009 vereinbarten, einen Beschluss zu fassen, um mit den „erforderlichen rechtlichen Garantien“ den Anliegen der irischen Bevölkerung betreffend das Recht auf Leben, Familie und Bildung, das Steuerwesen sowie die Sicherheit und Verteidigung Rechnung zu tragen, und ferner vereinbarten, die Bestimmungen dieses Beschlusses zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrags und nach Maßgabe ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in ein Protokoll aufzunehmen, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Klärung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Hinblick auf die Anliegen Irlands beigefügt wird;

F.  in der Erwägung, dass Artikel 1 des Protokollentwurfs, wonach die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in keiner Weise den Geltungsbereich und die Anwendbarkeit des Schutzes des Rechts auf Leben, des Schutzes der Familie und des Schutzes der Rechte in Bezug auf Bildung der Verfassung Irlands berühren, Angelegenheiten betrifft, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche der Union gemäß Artikel 4 und 5 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 2 bis 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, oder für die die Union nur eine komplementäre Zuständigkeit hat (Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union);

G. in der Erwägung, dass nach Artikel 2 des Protokollentwurfs betreffend Steuerangelegenheiten „durch den Vertrag von Lissabon (...) für keinen Mitgliedstaat irgendeine Änderung in Bezug auf den Umfang und die Ausübung der Zuständigkeiten der Union im Bereich der Steuerpolitik (erfolgt)“, und weitere Fortschritte im Hinblick auf eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung in der Union nicht ausgeschlossen werden;

H. in der Erwägung, dass in Artikel 3 des Protokollentwurfs die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Artikel 42 bis 46 des Vertrags über die Europäische Union) erläutert werden und klargestellt wird, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU weder die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Irlands noch seine Verpflichtungen berührt, und dass sie gemäß Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union bzw. Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Verpflichtung vorsieht, wonach alle Mitgliedstaaten einem Mitgliedstaat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs auf sein Hoheitsgebiet wird, Hilfe und Unterstützung leisten und gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln müssen;

I.   in der Erwägung, dass zwischen Regierungen getroffene frühere politische Absprachen eingehalten werden müssen und dass sich der Inhalt des Protokollentwurfs nur auf die Situation in Irland bezieht;

1.  befürwortet einen Beschluss des Europäischen Rates zugunsten einer Prüfung der zu den Verträgen vorgeschlagenen Änderungen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung des Parlaments dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, Morten Messerschmidt, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Manfred Weber, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zuzana Brzobohatá, Marietta Giannakou, Anneli Jäätteenmäki, Evelyn Regner, György Schöpflin, Alexandra Thein, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Pat the Cope Gallagher