BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

30.3.2012 - (COM(2011)0473 – C7‑0264/2011 – 2011/2209(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2011/2209(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0093/2012

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

(COM(2011)0473 – C7‑0264/2011 – 2011/2209(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010[1],

–   in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (COM(2011)0473 – C7-0264/2011)[2],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Datenschutzbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

–   gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2012),

1.  erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung zur Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind

(COM(2011)0473 – C7‑0264/2011 – 2011/2209(DEC))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010[6],

–   in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (COM(2011)0473 – C7-0264/2011)[7],

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe[8],

–   in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[9],

–   gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[10], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

–   gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0093/2012),

1.  stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 folgende Bemerkung vorgebracht hat: „Auch wenn die Durchführung eines internen Auswahlverfahrens [ein solches Verfahren wurde 2009 im juristischen Bereich, im technischen Bereich und in den Bereichen Humanressourcen und Sekretariatsaufgaben veranstaltet] aufgrund des hohen Spezialisierungsgrads der von den Mitarbeitern des EDSB zu erfüllenden Aufgaben möglicherweise gerechtfertigt ist, sollte diese Vorgehensweise nicht als Standard angesehen werden. Nach der einschlägigen Praxis sind die Dienste des EPSO in Anspruch zu nehmen, das regelmäßig allgemeine Auswahlverfahren durchführt“ (Ziffer 7.32);

2.  begrüßt, dass der EDSB 2009/2010 in enger Zusammenarbeit mit EPSO ein allgemeines Auswahlverfahren im Bereich Datenschutz veranstaltet hat, um hochspezialisiertes Personal einzustellen;

3.  ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9, 7.10 und 7.32);

4.  erinnert daran, dass der Rechnungshof den EDSB bezogen auf das Haushaltsjahr 2009 ersucht hatte, seine Bediensteten aufzufordern, in regelmäßigen zeitlichen Abständen Dokumente zum Nachweis ihrer persönlichen Situation vorzulegen; stellt fest, dass der EDSB in der Zwischenzeit 2010 und 2011 die im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung für 2009 festgestellten Fehler behoben und Instrumente zur Verbesserung der Verwaltung der Zulagen eingeführt hat und dass der Rechnungshof den Fortschritt in seinem Jahresbericht 2011 überprüfen wird;

5.  stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 7 104 351 EUR (2009: 7 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und die Verwendungsrate dieser Mittel 82,73 % betrug (2009: 81,44); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des EDSB ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass 65 % für Mitglieder und Personal der Einrichtung (Titel 1) und 35 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb (Titel 2) ausgegeben wurden;

6.  fordert den EDSB auf, jährliche Haushaltspläne aufzustellen, die seinem Bedarf entsprechen (Titel 1 wurde 2010 nur zu 75 % in Anspruch genommen), und für eine bessere Ausführung des Haushaltsplans zu sorgen (Ziffer 7.35);

7.  stellt mit Genugtuung fest, dass den Empfehlungen in den Berichten des Rechnungshof und der Kommission zum Haushaltsjahr 2009 wie folgt nachgekommen wurde:

–   in den Finanzablaufplan („workflow“) wurde ein neues internes System für die finanzielle Überprüfung aufgenommen;

–   es wurde ein Berater für Buchhaltungsfragen ernannt;

–   es wurde ein zentrales Verzeichnis der Beanstandungen eingerichtet und

–   in Kürze wird ein Ex-post-Überprüfungssystem angenommen.

8.  nimmt Kenntnis von der 2010 vorgenommenen tiefgreifenden Änderung im Bereich der Personalorganisation und verlangt, über die Ergebnisse des neuen Organisationsplans informiert zu werden; würde sich in diesem Zusammenhang wünschen, dass der EDSB in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht auch darlegt, wie er den Empfehlungen des Parlaments nachgekommen ist;

9.  weist darauf hin, dass die Einführung eines gesicherten elektronischen Fallbearbeitungssystems einen Fortschritt darstellt; möchte im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht über die weiteren Entwicklungen informiert werden;

10. nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB ein System zur Festlegung grundlegender Leistungsindikatoren im Managementplan für das Jahr 2012 samt Fortschrittsanzeiger einführen wird, womit die Anstrengungen des Dienstes auf der Grundlage eines Benchmarking-Systems messbar werden; weist darauf hin, dass dieser Plan im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts 2012 bewertet werden wird;

11. stellt fest, dass der jährliche Tätigkeitsbericht für 2011 ein Kapitel über die Folgemaßnahmen enthalten wird, die aufgrund der Entlastungsentschließung des Parlaments getroffen wurden;

12. gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der jährliche Tätigkeitsbericht für 2011 auch eine vollständige Übersicht über sämtliche dem EDSB zur Verfügung stehenden Humanressourcen aufgeschlüsselt nach Funktionsgruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Staatsangehörigkeit, umfassen wird.

10.2.2012

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2010

(C7-0264/2011 – 2011/2209(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Simon Busuttil

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofes, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind und dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme für Verwaltungs- und sonstige Ausgaben die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen wirksam gewährleisten;

2.  nimmt die Anmerkung des Rechnungshofes zur Durchführung eines internen Auswahlverfahrens und die Antwort des EDSB zur Kenntnis; bekräftigt, dass die Auswahlverfahren, die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführt werden, nach wie vor die Regel für die Einstellung von Personal sein sollten; fordert den EDSB auf, seine Planung der Humanressourcen zu verbessern, um künftig ähnliche Situationen zu vermeiden;

3.  nimmt Kenntnis von den Maßnahmen, die zur fristgerechten Überprüfung von Dokumenten zur Bescheinigung der persönlichen Umstände der Bediensteten des EDSB für die Zwecke der Sozialleistungen ergriffen wurden, und unterstützt sie;

4.  weist darauf hin, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des EDSB weiterhin auf die Leistung des EDBS während des gesamten Jahresverlaufs gestützt werden sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.2.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Sonia Alfano, Emine Bozkurt, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Simon Busuttil, Carlos Coelho, Rosario Crocetta, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Monika Flašíková Beňová, Hélène Flautre, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu, Anthea McIntyre, Nuno Melo, Louis Michel, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Jacek Protasiewicz, Carmen Romero López, Csaba Sógor, Axel Voss, Renate Weber, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Edit Bauer, Anna Maria Corazza Bildt, Cornelis de Jong, Ana Gomes, Petru Constantin Luhan, Ulrike Lunacek, Hubert Pirker, Raül Romeva i Rueda, Kārlis Šadurskis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Elisabeth Morin-Chartier, Antonyia Parvanova

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Andrea Češková, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Bogusław Liberadzki, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Aldo Patriciello, Crescenzio Rivellini, Petri Sarvamaa, Bogusław Sonik, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Zuzana Brzobohatá, Edit Herczog, Marian-Jean Marinescu, Véronique Mathieu, Olle Schmidt, Derek Vaughan

  • [1]  ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [2]  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
  • [3]  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
  • [4]  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
  • [5]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [6]  ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [7]  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.
  • [8]  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.
  • [9]  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.
  • [10]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.