BERICHT über die Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU
14.5.2012 - (2011/2293(INI))
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Marco Scurria
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligentätigkeiten in der EU
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– gestützt auf die Artikel 165, 166 und 214 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007–2013[1],
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens[2],
– in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007–2013)[3],
– unter Hinweis auf die Entscheidung 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011)[4],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. April 2006 über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich[5],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2007 zur Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen[6],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Mai 2007 über die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen für Freiwilligentätigkeit von jungen Menschen[7],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union[8],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität[9],
– unter Hinweis auf die schriftliche Erklärung vom 10. März 2011 zur Einführung eines Europäischen Statuts für Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen[10],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Oktober 2011 zur Rolle der Freiwilligentätigkeit in der Sozialpolitik[11],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2011 zur Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport für die Förderung der aktiven Bürgerschaft[12],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 27. Oktober 2010 über die Unionsbürgerschaft 2010 „Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ (COM(2010)0603),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 5. September 2007 mit dem Titel „Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft“ (COM(2007)0498),
– gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. April 2009 mit dem Titel: „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investition und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (COM(2009)0200),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15. September 2010 mit dem Titel „Jugend in Bewegung – Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen“ (COM(2010)0477),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. September 2011 zu EU-Politik und Freiwilligentätigkeit: Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligenaktivitäten in der EU (COM(2011)0568),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 23. November 2010 mit dem Titel „Freiwilligenarbeit als Ausdruck solidarischen Handelns der EU-Bürger: Erste Überlegungen zu einem Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ (COM(2010)0683),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt[13],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A70166/2012),
A. in der Erwägung, dass der Ausdruck Freiwilligentätigkeit eine Tätigkeit, zu der auch formales, nicht formales, informelles oder berufliches Lernen gehört, bezeichnet, die aus freiem Willen, eigener Entscheidung und eigenem Antrieb von einer Person ausgeübt wird, nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet ist und einem gemeinnützigen Zweck dient und den Freiwilligen selbst, den Personen, die die Dienstleistungen einer Freiwilligenorganisation in Anspruch nehmen, den jeweiligen Gemeinschaften sowie der Gesellschaft als Ganzes zugutekommt;
B. in der Erwägung, dass der Erfolg, der dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) auf nationaler, regionaler, lokaler und europäischer Ebene beschieden war, positive Auswirkungen hinsichtlich der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Sensibilisierung der öffentlichen Meinung hat und Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Politik haben dürfte;
C. in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit eine informelle Bildungsmöglichkeit darstellt, die für Menschen aller Altersklassen geeignet ist; in der Erwägung, dass sich die Freiwilligentätigkeit positiv auf die persönliche Entwicklung, das gemeinschaftliche Handeln, die Demokratie, den Bürgersinn, die Solidarität, die Teilnahme am demokratischen Leben, das interkulturelle Lernen und den Erwerb sozialer und beruflicher Fähigkeiten auswirkt und einen Beitrag zu den politischen Zielen der Europäischen Union hinsichtlich der sozialen Integration, des Kampfs gegen Diskriminierung sowie der Beschäftigung, Bildung, Kultur, Kompetenzentwicklung und Bürgerschaft leistet;
D. in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit in Anbetracht des Potenzials der nicht formalen Bildungsmöglichkeiten, über die Freiwillige Fertigkeiten erwerben können, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, eine wichtige Rolle für den Aufbau von Sozialkapital, die Entwicklung und die Förderung des sozioökonomischen Zusammenhalts spielt und daher zur Wachstumsstrategie Europa 2020 beiträgt;
E. in der Erwägung, dass sich eine zunehmende Zahl an EU-Bürgern aller Altersklassen freiwillig in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugendpolitik, Sport, Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Gesundheit, Einwanderung, Rechtsschutz, soziale Verantwortung von Unternehmen sowie bei den Beziehungen der EU zu Drittstaaten engagieren;
F. in der Erwägung, dass es in den Mitgliedstaaten eine immense Vielfalt an Kulturen, Traditionen, Rechtssystemen und Organisationsmethoden für Freiwilligentätigkeit, jedoch stets auch praktische Hindernisse gibt, da Freiwilligentätigkeit im Rechtssystem vieler Mitgliedstaaten nicht anerkannt oder nicht ausreichend anerkannt ist, und in der Erwägung, dass durch Freiwilligentätigkeiten keine Aufgabenbereiche ersetzt werden dürfen, die möglicherweise vergütete Arbeitsplätze schaffen könnten;
G. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise und die Haushaltskonsolidierung die finanzielle Nachhaltigkeit vieler NRO und Anbieter von Freiwilligentätigkeit gefährden, die sich Tag für Tag in allen Ländern Europas für einen aktiveren Bürgersinn, eine stärkere Solidarität und eine stärkere soziale Eingliederung einsetzen;
H. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise wie auch politische und ökonomische Faktoren eine Auswirkung auf die nachhaltige Finanzierung und Mittelbeschaffung der Freiwilligentätigkeit haben;
I. in der Erwägung, dass für viele von Freiwilligen geleitete Projekte und Organisationen aufgrund einer übertriebenen Bürokratie nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten über bestehende EU-Programme zu erhalten und zu sichern;
J. in der Erwägung, dass EU-Maßnahmen einen Mehrwert für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der Freiwilligentätigkeit unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips darstellen;
1. fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die nicht über einen klaren oder geeigneten Rechtsrahmen für Freiwillige verfügen, einen derartigen Rechtsrahmen zu schaffen und nationale Strategien zur Entwicklung der Freiwilligentätigkeiten zu erarbeiten, darunter auch die Anerkennung der Rechte der Freiwilligen zu fördern und die Qualität, den Schutz und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang für alle Menschen zu gewährleisten und dabei insbesondere Wert auf einen angemessenen Zugang zum Gesundheits- und sozialen Schutz zu legen;
2. fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die bislang keinen wesentlichen Fortschritt im Bereich der Freiwilligentätigkeit verzeichnen konnten, diesem Sektor bei der Politikgestaltung, bei Programmen und Finanzierungsplänen in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu schenken;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu gewährleisten, dass die Rechte und Pflichten der Freiwilligen anerkannt und gewahrt werden und dass die Freiwilligen selbst über ihre Rechte und Pflichten informiert sind; schlägt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang vor, die European Charter on the Rights and Responsibilities of Volunteers heranzuziehen, die 2011 auf der Konferenz der Interessenvertreter, der II. Youth Convention on Volunteering, als Referenz für Politikgestaltung und nationale Gesetzgebung in diesem Bereich erarbeitet wurde;
4. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die EU auf, benachteiligten jungen Menschen mit geringeren Möglichkeiten (insbesondere Menschen mit Behinderungen) besondere Aufmerksamkeit zu schenken, damit diese eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen können, und ihnen hierfür eine angemessene pädagogische und finanzielle Unterstützung zu gewähren;
5. weist darauf hin, dass Freiwilligenarbeit das Risiko der sozialen Ausgrenzung verringert und dass es von größter Bedeutung ist, alle soziale Gruppen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – zu derlei Tätigkeiten anzuspornen; macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass die Freiwilligentätigkeit eine breitere Anerkennung finden muss und ihr weniger Hindernisse jedweder Art in den Weg gestellt werden sollten;
6. bekräftigt die Notwendigkeit, auch Menschen mit Migrationshintergrund sowie Minderheiten den Zugang zur Freiwilligentätigkeit zu ermöglichen, um somit ihre Integration und soziale Eingliederung zu fördern;
7. weist auf die Vorteile hin, die sich aus einer Zusammenarbeit zwischen Freiwilligen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern ergeben, und hebt hervor, dass eine derartige Zusammenarbeit besonders wichtig für die Europäische Nachbarschaftspolitik ist; merkt an, dass die Freiwilligentätigkeit neben den größten Vorteilen zudem die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten stärken kann;
8. fordert den Rat und die Kommission auf, die Verhandlungen über vereinfachte Visaregelungen für Nicht-EU-Bürger, die aufgrund einer Freiwilligentätigkeit in die EU einreisen möchten und die Kriterien für die Ausübung einer Freiwilligentätigkeit erfüllen, voranzutreiben;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Richtlinie 2004/114/EG[14] über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst umzusetzen und die Visaverfahren für Personen, die eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen möchten, insbesondere im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik, weiter zu vereinfachen oder sogar ganz abzuschaffen;
10. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit von Bürgern geleistet wird, die sich in einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen lokalen und grenzübergreifenden Entwicklung befinden, und in einem Katastrophenfall oftmals für eine reibungslose Bereitstellung von Hilfeleistungen sorgt; weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit auch eine Bedeutung bei der Stärkung der Solidarität, der aktiven Bürgerbeteiligung und dem interkulturellen Lernprozess spielt, indem sie den Freiwilligen die Möglichkeit bietet, die am Einsatzort gesprochene Sprache zu erlernen und die Kultur des jeweiligen Landes kennenzulernen, wobei der soziale Zusammenhalt und die aktive Teilnahme am demokratischen Leben gestärkt werden;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile von grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeiten anzuerkennen, die darin bestehen, dass die Bürger neue Kompetenzen erlangen, die für ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ihre Mobilität und die Entwicklung der sozialen Eingliederung förderlich sind, und die Zusammenarbeit zwischen den Stellen, die Freiwilligentätigkeiten in den verschiedenen EU-Ländern organisieren, zu unterstützen, um die Mobilität von Freiwilligen aller Altersklassen in ganz Europa und eine gegenseitige interkulturelle Bereicherung zu fördern;
12. fordert die Kommission auf, die Einrichtungen der Freiwilligenorganisationen und zentren zu verbessern, um Informationen und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten und Aktivitäten zwischen Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen koordinieren zu können;
13. fordert die Kommission auf, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem die Hindernisse für die grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit, wie Altersbeschränkungen von Versicherungen, aufgezeigt und gegebenenfalls Legislativvorschläge unterbreitet werden;
14. betont die Notwendigkeit, die Entwicklung anspruchsvoller Freiwilligenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene über einen strukturierten Rahmen für ein umfassendes Informationsangebot und eine geeignete Ausbildung der Freiwilligen sicherzustellen, der aktuelle bewährte Verfahren umfasst sowie die Entwicklung von Kapazitäten für Anbieter und Organisationen auf lokaler und nationaler Ebene, die Anerkennung der Rechte der Freiwilligen auf Vereinbarkeit ihrer Freiwilligentätigkeit mit ihrem Privatleben und die Schaffung der erforderlichen Infrastrukturen auf allen Ebenen gewährleistet;
15. betont, wie wichtig es ist, die Entwicklung von Aktivitäten voranzutreiben, die geeignet sind, die Motivation potenzieller Freiwilliger aufzugreifen, den Erfahrungsschatz der betreffenden Personen zu nutzen und das Qualitätsniveau der Freiwilligentätigkeit in allen Bereichen und Organisationen im Kontext des jeweiligen Mitgliedstaats zu steigern und dabei besonderes Augenmerk auf die grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit zu legen;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Freiwilligenzeit als ergänzende Finanzierung für europäische Projekte, insbesondere grenzüberschreitende Initiativen, zu fördern;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, internationale Freiwilligenmaßnahmen und programme ins Leben zu rufen, die über EU-Grenzen hinausgehen, und macht auf erfolgreiche Beispiele und Vorgehensweisen aufmerksam, die von einigen Mitgliedstaaten zu diesem Zweck bereits umgesetzt worden sind;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungsprogramme zu fördern, Leitfäden und Materialien für das Freiwilligenmanagement auszuarbeiten und Programme zu entwickeln, die Menschen für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten begeistern sollen;
19. fordert die Kommission und die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die verschiedenen Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die Informationsnetze zu verbessern, um die Möglichkeiten der Freiwilligentätigkeit allgemein bekannt zu machen, Hürden für die Teilnahme an Freiwilligentätigkeit aus dem Weg zu räumen, den Zugang zu bewährten Methoden im Bereich Freiwilligentätigkeit zu erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern;
20. schlägt daher vor, in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen und Verbänden und vor allem mit deren europäischen Netzwerken ein zentrales EU-Portal einzurichten, das auch eine Datenbank mit bewährten Verfahren für Freiwilligentätigkeit, einen Bereich für grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten mit Informationen zum Programmangebot und die jeweiligen Kosten und Bedingungen umfasst, und das einen Informationsaustausch zum Thema Verwaltungsaufwand, zu rechtlichen und finanziellen Aspekten der Freiwilligentätigkeit, zu Hürden beim Zugang zu Programmen und zu bewährten Verfahren bei diesen Punkten ermöglicht;
21. legt den Mitgliedstaaten nahe, das Handbuch zur Messung der Freiwilligentätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie das Handbuch der Vereinten Nationen zu gemeinnützigen Organisationen zu verwenden, um vergleichbare statistische Daten zur Verfügung zu stellen und somit ein klares Bild über den wichtigen Beitrag der Freiwilligentätigkeit und den Bedarf an Freiwilligen und Anbietern in allen Ländern der Europäischen Union zu erhalten;
22. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, das ILO-Handbuch für die Messung von Freiwilligenarbeit zu übernehmen, um für zuverlässige Vergleichsdaten als Hilfe zur Verbesserung der Überwachung und Politikgestaltung zu sorgen;
23. unterstreicht, dass älteren Menschen, die in der Freiwilligenarbeit tätig sind, der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand, d. h. das stufenweise Verlassen der aktiven Tätigkeit, leichter fällt;
24. betont, dass es wichtig ist, älteren Bürgerinnen und Bürger, die einer Freiwilligentätigkeit in einem anderen EU-Land nachgehen möchten, Informationen, angemessene finanzielle Mittel und Unterstützung zukommen zu lassen und somit ein aktives Alterns als reiche Quelle von Weisheit und Erfahrung für die Gesellschaft zu fördern;
25. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit zur Integration, sozialen Eingliederung, sozialen Innovation und möglicherweise auch zur Armutsbekämpfung beiträgt und somit einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt leistet; merkt weiterhin an, dass Freiwilligenarbeit die Solidarität zwischen den Generationen fördert, indem die Zusammenarbeit zwischen jungen und älteren Menschen angeregt wird, und dass sie zu einem aktiven Altern, zur Teilhabe an der Gesellschaft in allen Lebensphasen und zur Verbesserung des Umweltschutzes beiträgt;
26. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit die Toleranzfähigkeit der Menschen verbessert, Human- und Sozialkapital freisetzt und eine wesentliche Rolle bei der Stärkung von sozial ausgegrenzten Gruppen spielt; betont die Notwendigkeit, Zugang zu so vielen unterschiedlichen Freiwilligenangeboten wie möglich zu ermöglichen, und legt der Kommission nahe, europäische Programme so zu gestalten, dass sie integrativer und für alle Altersklassen zugänglich sind;
27. empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Ziele bezüglich der Freiwilligentätigkeit festzulegen und offizielle Berichte zur Bestandsaufnahme, Überwachung und Beurteilung der Freiwilligenaktivitäten zu erstellen;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Freiwilligentätigkeit im Sport – vor allem an der Basis – einen hohen Stellenwert einzuräumen, um die bedeutende Rolle der von Freiwilligen geleiteten Sportverbände bei der Stärkung der Kultur, der Förderung der sozialen Eingliederung und der Ausweitung von Gemeinschaften anzuerkennen, und die Hindernisse zu überwinden, die einem EU-weiten Freiwilligenengagement im Sport im Wege stehen;
29. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die EU auf, den wichtigen Beitrag anzuerkennen, den die Freiwilligentätigkeit auch im Umweltschutz durch Aufklärung in Umweltbelangen, Katastrophenverhütung und -management und die Bewahrung des künstlerischen und kulturellen Erbes leistet;
30. legt Wirtschaftsunternehmen in der Europäischen Union nahe, ihre Mitarbeiter und Pensionäre aktiv in ihrem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen;
31. unterstützt den Vorschlag der Kommission, einen „Europäischen Qualifikationspass“ einzuführen, um sowohl für berufliche als auch für Ausbildungszwecke eine offizielle Anerkennung der durch Freiwilligentätigkeit erworbenen Fähigkeiten sicherzustellen, so dass ein wesentliches Kriterium für die Motivation potenzieller Freiwilliger erfüllt und eine Brücke zwischen nicht formalem Lernen und formaler Bildung geschlagen wird;
32. betont, dass der Europäische Qualifikationspass keine Sammlung einzelner neuer Zertifikate, sondern ein umfassendes Dokument sein sollte, in dem die gesamten erworbenen praktischen Erfahrungen, Schulungen, die durch lebenslanges Lernen erworbenen sozialen, kommunikativen und emotionalen Kompetenzen und beruflichen Qualifikationen (soft skills), einschließlich, auf Wunsch des Freiwilligen, der während der Freiwilligentätigkeit erworbenen Fertigkeiten, aufgeführt sind;
33. schlägt daher vor, die Fähigkeiten, die ein Student über eine Freiwilligentätigkeit erworben hat, in das ECTS (Europäisches System zur Anrechung von Studienleistungen) aufzunehmen;
34. fordert die Kommission dazu auf, die Ausarbeitung eines ähnlichen Systems zur Berechnung und Anerkennung von im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit erworbenen Kompetenzen für Erwachsene außerhalb der Universität in Erwägung zu ziehen;
35. fordert die Kommission auf, den Europäischen Qualifikationspass alsbald zu verwirklichen; betont, dass die im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit erworbenen Kompetenzen im Arbeitsleben eine große Rolle spielen und einen Mehrwert im Lebenslauf darstellen, und weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit jungen Menschen bei der Wahl der beruflichen Laufbahn helfen kann;
36. betont, dass die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, die durch Freiwilligenarbeit als nicht formale und informelle Lern- und Berufserfahrung erworben wurden, unerlässlich ist;
37. weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit den Freiwilligen hilft, den eigenen Horizont zu erweitern und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln, und unterstreicht, dass die Freiwilligentätigkeit für die Mitgliedstaaten auch einen wirtschaftlichen Nutzen hat, da sie zur Erwirtschaftung des Bruttoinlandsprodukts beiträgt;
38. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Qualifikationspasses auf die Notwendigkeit einzugehen, einen kohärenten und übertragbaren Ansatz für ein geeignetes Verfahren zur Prüfung von jenen Freiwilligen zu entwickeln, die mit Kindern und/oder schutzbedürftigen Menschen arbeiten;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zur Anrechnung der Ergebnisse informellen und nicht formalen Lernens zu entwickeln, wodurch Wert und Übertragbarkeit der außerhalb der formalen Bildungseinrichtungen erworbenen Qualifikationen verbessert werden, indem insbesondere die Möglichkeit geschaffen wird, durch eine Freiwilligentätigkeit zusätzliche ECTS-Punkte an der Universität zu erwerben, und fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, einen einheitlichen Mechanismus zur Anrechnung der bei einer Freiwilligentätigkeit erworbenen Fähigkeiten in das ECTS zu entwickeln und überdies Möglichkeiten auszuloten, um die steuerlichen Hindernisse, auf die Freiwillige während der Teilnahme an grenzübergreifenden Aktivitäten stoßen, aus dem Weg zu räumen;
40. schlägt vor, einen Bildungs- und Qualifikationsrahmen für Freiwilligen-Trainer zu entwickeln und diesen Rahmen in den Europäischen Qualifikationsrahmen zu integrieren, um die Mobilität der Ausbilder zu vergrößern und die Übertragbarkeit der über Freiwilligentätigkeit erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten zu verbessern;
41. fordert die Mitgliedstaaten auf, von Arbeitnehmern geleistete Freiwilligentätigkeit und von Arbeitgebern unterstützte Freiwilligentätigkeit auch im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu fördern;
42. unterstützt den Vorschlag der Kommission, ein „Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ zu schaffen und so eine stärkere Beteiligung Freiwilliger an Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der EU-Politik der humanitären Hilfe zu ermöglichen;
43. fordert die Kommission auf, auch bestehende Strukturen zu berücksichtigen und diese bei der Aufstellung dieses Freiwilligenkorps von Anfang an aktiv zu integrieren; betont zudem, dass eine Duplizierung von Organisationen im Bereich des Zivilschutzes nicht wünschenswert ist und vermieden werden sollte;
44. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die EU auf, eine angemessene und stabile Finanzierung zu gewährleisten und die diesbezüglichen Verwaltungsverfahren und steuerlichen Anreize für die im Freiwilligenwesen engagierten Organisationen, Verbände und Netzwerke und insbesondere für kleinere Organisationen mit beschränkten Mitteln zu vereinfachen, um ihre Rolle, Aktivitäten und Leistungen zum Wohle der Gesellschaft zu würdigen;
45. fordert zu diesem Zwecke, dass das Konzept der Subventionen für Organisationen geklärt wird, damit diese Art der Finanzierung nicht mehr für eine staatliche Beihilfe gehalten wird, die den Wettbewerb im Wirtschaftssektor behindern könnte;
46. fordert die Kommission auf, einen Mechanismus vorzuschlagen, der es Mitgliedstaaten, die zur Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen möchten, ermöglicht, alle von freiwilligen gemeinnützigen Organisationen ausgeführten Tätigkeiten und Transaktionen von der Mehrwertsteuer zu befreien; betont, dass ein solcher Mechanismus zumindest für die kleineren gemeinnützigen Organisation gelten sollte;
47. fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtssicherheit für Freiwillige – nicht zuletzt in Bezug auf Versicherungsfragen – zu gewährleisten, damit die Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit fördern, und für eine bessere Bereitstellung von Informationen für Freiwillige über ihre Rechte sowie die rechtlichen Bestimmungen und institutionellen Gegebenheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu sorgen;
48. fordert die Kommission auf, beim Abbau der bestehenden Hindernisse zu helfen;
49. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre grenzüberschreitenden Systeme in Bezug auf Steuern und soziale Sicherheit in Verbindung mit grenzüberschreitender Freiwilligenarbeit zu überprüfen, um dafür zu sorgen, dass sie keine zusätzlichen Hindernisse für diese Tätigkeit darstellen und grenzüberschreitende Freiwillige in der Lage sind, die Sozialleistungen zu erhalten, auf die sie gemäß Verordnung (EG) Nr. 2004/883 ein Anrecht haben;
50. betont, dass Freiwilligenarbeit – obwohl sie eine wichtige Ressource in unserer Wirtschaft und Gesellschaft darstellt – nicht als Alternative oder Ersatz für reguläre, bezahlte Arbeit angesehen werden darf und den Regierungen keinesfalls als Vorwand dienen darf, ihre sozialen Verpflichtungen zu vernachlässigen;
51. vertritt die Auffassung, dass dieser Aspekt besonders im Pflegebereich hervorgehoben werden sollte, wo das Volumen der Freiwilligenarbeit weiterhin zunimmt; weist zudem darauf hin, dass die Förderung der Freiwilligentätigkeit zum Erwerb, zur Entwicklung und zum Erhalt von Fähigkeiten nicht dazu führen darf, dass die Freiwilligentätigkeit zu einer zwingenden Voraussetzung wird, weil dies deren grundlegendem Charakter widersprechen würde;
52. fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die EU insbesondere dazu auf, die Akteure und Partner im Bereich der Freiwilligentätigkeit über die bestehenden europäischen Programme, vor allem über diejenigen mit dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Kohäsionspolitik, in Kenntnis zu setzen und ihnen den Zugang zu diesen Programmen zu ermöglichen, damit sie diese bei ihren grenzüberschreitenden Projekten und Tätigkeiten besser nutzen können;
53. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, nationale Programme für grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit umzusetzen, damit sie einen Beitrag zur Entwicklung von Freiwilligenarbeit in der gesamten EU leisten;
54. fordert die Kommission insbesondere dazu auf, im Rahmen der Schaffung von neuen mehrjährigen Programmen und der Berücksichtigung der bedeutenden aus dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 gewonnenen Erfahrung zu gewährleisten, dass die Finanzierung für Freiwilligenprojekte und für durch Freiwilligentätigkeit entstandene Strukturen sichergestellt ist, und wirksame interinstitutionelle Koordinierungstätigkeiten zu entwickeln und zu fördern, um die Rolle der Freiwilligentätigkeit in der EU-Politik zu stärken;
55. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Informationen zu den verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten und den entsprechenden Programmen für Projekte, die von Freiwilligen geleitet werden, frei zugänglich sind und dass die Bewerbungsverfahren nicht wegen übertriebener Bürokratie undurchdringbar sind;
56. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung für Programme in den verschiedensten Politikbereichen vorhanden ist, um grenzübergreifende Freiwilligentätigkeiten zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Stärkung von nationalen und grenzübergreifenden Freiwilligentätigkeiten aktiv umzusetzen; fordert, dass besonderes Augenmerk auf die finanzielle Unterstützung für die Infrastruktur der Freiwilligentätigkeit gelegt wird; ist weiterhin der Auffassung, dass öffentliche Beihilfen für die Freiwilligentätigkeit ohne Diskriminierung gegen jegliche Organisationen zugeteilt werden sollten;
57. schlägt vor, ein grenzüberschreitendes Netzwerk von Freiwilligenorganisationen in den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Koordinierung der bestehenden Freiwilligenorganisationen und die Vereinfachung des Austausches bewährter Verfahren und des Erfahrungsaustausches einzurichten, und vertritt die Ansicht, dass in den Mitgliedstaaten, die noch nicht über derartige Strukturen verfügen, neue Anlaufstellen eingerichtet werden sollten;
58. fordert die Kommission auf, ein Europäisches Statut für Verbände zu entwerfen, um den Verbänden einen Rechtsrahmen für ihre Handlungen zu geben, die mit den grenzübergreifenden Freiwilligentätigkeiten verbundenen Verwaltungskosten zu reduzieren und Strukturen für Freiwilligentätigkeit auf europäischer Ebene zu entwickeln, die zugleich die Mobilität der Freiwilligen in der EU steigern;
59. hebt den Beitrag hervor, den die Freiwilligenarbeit zur Förderung der EU-Politik leisten kann;
60. fordert die Kommission auf, die Freiwilligenarbeit in den relevanten EU-Maßnahmen gebührend anzuerkennen und zu fördern und dabei der bereichsübergreifenden Natur solcher Aktivitäten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen selbst die Entwicklung der Freiwilligenarbeit fördern und die Beteiligung aller Gesellschaftsschichten unterstützen;
61. fordert die Kommission auf, den echten Beitrag, den die Arbeit von Freiwilligen für die Gemeinschaft erbringt, in EU-Programmen und Projekten gebührend anzuerkennen;
62. ruft die Kommission auf, angemessene Mittel für die Einrichtung eines Entwicklungsfonds für europäische Freiwilligenzentren zur Verfügung zu stellen, um die Infrastruktur zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit aufbauen zu können;
63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu ermöglichen, dass Freiwilligenzeit als ergänzende Finanzierung in allen EU-geförderten Programmen auf Basis einer Sacheinlage mit einem finanziellen Wert berücksichtigt werden kann;
64. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Kontinuität aus dem Jahre 2011 und den Folgejahren zu erhalten, indem sie die Dimension der Freiwilligentätigkeit als Ausdruck einer aktiven Bürgerschaft, die die soziale Integration, einschließlich der sozialen Integration von älteren Bürgern, fördert, sowohl in das Europäische Jahr für aktives Altern (2012) als auch in das vorgeschlagene Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) umfassend einbeziehen;
65. weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit – insbesondere im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 – gefördert werden muss, und ruft die Kommission auf, die Unterstützung der Freiwilligenarbeit auch in die internationale Entwicklungshilfepolitik einzubeziehen – nicht zuletzt mit Blick auf die Verwirklichung aller vorgesehenen Millenniumsentwicklungsziele;
66. unterstützt eine förmliche Prüfung des „Solidarité“-Vorschlags für ein interinstitutionelles Personalprogramm in den EU-Organen, um das Personal und die Praktikanten der Organe besser in freiwillige, humanitäre und soziale Tätigkeiten im Rahmen ihrer Weiterbildung und Freiwilligentätigkeit in ihrer Freizeit einzubinden;
67. hebt die Tatsache hervor, dass das vorgeschlagene Programm eine Kostenersparnis mit sich bringt, einen sehr großen Mehrwert bietet und die Umsetzung von EU-Regelungen und EU-Programmen unterstützen würde;
68. empfiehlt der Kommission angesichts der großen Vielfalt der in der EU für die Freiwilligentätigkeit zuständigen Dienste, die nützlichen Kontaktstellen beizubehalten, die mit der „EYV 2011 Alliance“ und der nachfolgenden Freiwilligenplattform als Bündnis zahlreicher Freiwilligenorganisationen und Netzwerke der Zivilgesellschaft sowie auch mit den nationalen Koordinierungsstellen, die in diesem Bereich als strategische Partner und Stimme der Regierungen fungieren, geschaffen wurden, und empfiehlt diesen Kontaktstellen, sich an dem vorgeschlagenen zentralisierten EU-Portal, einer paneuropäischen Plattform, zu beteiligen, um weitere Koordinierungstätigkeiten zu fördern und grenzüberschreitende Aktivitäten zu steigern;
69. betont die Notwendigkeit von Kontaktnetzen und dem Austausch von bewährten Verfahren, um Informationen zu den bestehenden EU-Verfahren, die grenzübergreifende Freiwilligentätigkeiten fördern und unterstützen können, weiterzugeben;
70. fordert die Kommission auf, soweit es ihr angemessen erscheint, im Rahmen der „Policy Agenda on Volunteering in Europe“ (PAVE), die von den an der EYV 2011 Alliance beteiligten Freiwilligenorganisationen aufgestellt wurde, tätig zu werden;
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71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.
- [2] ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
- [3] ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32. Beschluss geändert durch Beschluss Nr. 1358/2008/EG (ABl. L 350, 30.12.2008, S. 58).
- [4] ABl. L 17 vom 22.1.2010, S. 43.
- [5] ABl. C 168 vom 20.7.2006, S. 1.
- [6] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st14/st14427-re01.de07.pdf
- [7] ABl. C 241 vom 20.9.2008, S. 1.
- [8] ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.
- [9] ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5.
- [10] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0101.
- [11] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st14/st14552.de11.pdf
- [12] ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 24.
- [13] ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 9.
- [14] ABl. L 375, 23.12.2004, S. 12.
BEGRÜNDUNG
Nach einem Jahr voller Initiativen, bei denen Freiwillige aus ganz Europa an Aktivitäten zur Anwerbung, Informierung und Steigerung des Bekanntheitsgrads beteiligt waren, ist das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) soeben zu Ende gegangen und hat dem Jahr 2012, dem Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen, Platz gemacht. Dieses Jahr wird eine weitere wichtige Gelegenheit geboten, um über den Wert der Freiwilligentätigkeit im alltäglichen Leben nachzudenken und älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, selbst einen Beitrag zur Steigerung der Solidarität in der Gesellschaft zu leisten.
Die zahlreichen Initiativen und Diskussionen des Jahres 2011 haben gezeigt, dass sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen die Freiwilligentätigkeit nutzen können, um menschliche, soziale, intergenerationelle und ökologische Bedürfnisse und Probleme anzugehen.
Die Freiwilligentätigkeit wurde als Ausdruck einer aktiven Bürgerschaft in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie als wesentliche Maßnahme für die Entwicklung der demokratischen Werte, Menschenwürde, Gleichheit und Subsidiarität hervorgehoben.
Unauffällig hat die Freiwilligentätigkeit eine Katalysatorfunktion für den sozialen Wandel übernommen und ist inzwischen als Anregung der aktiven Unterstützung der Gesellschaft unverzichtbar.
Die Zahlen belegen, dass sich 100 Millionen europäische Bürger in zahlreichen Freiwilligentätigkeiten engagieren und dabei 5 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften. 80 % der Bürger empfinden die Freiwilligenarbeit als einen wichtigen Bestandteil des demokratischen Lebens und als ein entscheidendes Mittel, um sich als einzelner Mensch an der Gesellschaft zu beteiligen.
Die Freiwilligentätigkeit ist eine nie versiegende Quelle für das informelle Lernen und die persönliche Entwicklung. Speziell die grenzübergreifende Freiwilligentätigkeit stellt für junge europäische Bürger eine Gelegenheit zur interkulturellen Bereicherung dar.
Sportliche Großereignisse werden von immer mehr europäischen Ländern als gemeinsame Veranstaltungen organisiert und locken Tausende Freiwillige aus diversen Mitgliedstaaten an.
Leider wirken sich die Natur- und Umweltkatastrophen, die Europa mit regelmäßiger Häufigkeit heimsuchen, auf mehrere Mitgliedstaaten gleichzeitig aus, und ziehen Freiwillige aus allen Ecken Europas an, die ihre Unterstützung, Arbeitskraft und Solidarität anbieten. Neben den Schwierigkeiten, die sich aus der Katastrophe ergeben, erleben die Freiwilligen auch Probleme aufgrund der Sprachbarriere und exzessiven Bürokratie. Letzteres könnte anhand geeigneter europäischer Fördermaßnahmen verringert werden.
Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, klar und deutlich zwischen dem Wert der kostenlos angebotenen Freiwilligentätigkeiten und der vergüteten Tätigkeiten zu unterscheiden. Dies gilt ebenfalls für die zwingende Notwendigkeit, den hohen Stellenwert der Freiwilligentätigkeit bei der Stärkung des Identitätsprinzips und der gemeinsamen europäischen Werte wie Solidarität und sozialer Zusammenhalt innerhalb und außerhalb der EU zu betonen.
Aufbauend auf den Bekanntheitsgrad, der durch das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit erlangt wurde, ist es ratsam, sich auf zahlreiche spezielle Maßnahmen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit zu konzentrieren und beispielsweise den Gedanken zu verfolgen, ein zentralisiertes EU-Portal für die Freiwilligentätigkeit mit einem eigenen Bereich für die grenzübergreifenden Tätigkeiten einzurichten und somit einen „Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ und einen „Europäischen Qualifikationspass“ zu entwickeln.
Die Aufgabe des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe besteht darin, Freiwillige auszuwählen, auszubilden und zu vermitteln, die bei Naturkatastrophen den vor Ort befindlichen Organisationen unter die Arme greifen können.
Weiterhin wird das Ziel verfolgt, Synergien zwischen bereits vorhandenen Organisationen und Strukturen zu erzeugen, um Doppelungen und Finanzmittelfehlleitungen zu vermeiden: Der Korps wird entsprechend der Nachfrage und dem Bedarf handeln.
Der Europäische Qualifikationspass dient wiederum dazu, dass die beruflichen Kompetenzen grenzübergreifend anerkannt werden und die im Rahmen der Freiwilligentätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten dokumentiert werden können.
Dieser Pass wird auf dem Modell des Europasses (europäischer Online-Lebenslauf) aufbauen, um Kompetenzen auf transparente und vergleichbare Weise festhalten zu können. Es ist erforderlich, dass die Freiwilligentätigkeit in der Öffentlichkeit eine stärkere Anerkennung als wertvolle Erfahrung für junge Menschen findet, die das Ziel verfolgt, Kompetenzen zu erlangen, die beispielsweise in der Ausbildung oder im Beruf von Vorteil sein können.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (1.3.2012)
für den Ausschuss für Kultur und Bildung
zur Anerkennung und Förderung grenzüberschreitender Freiwilligentätigkeiten in der EU
(2011/2293(INI))
Berichterstatterin: Marian Harkin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. merkt an, dass die Freiwilligentätigkeit von Bürgern geleistet wird, die sich in einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen lokalen und grenzübergreifenden Entwicklung befinden, und in einem Katastrophenfall oftmals für eine reibungslose Bereitstellung von Hilfeleistungen sorgt; weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit auch eine Bedeutung bei der Stärkung der Solidarität, der aktiven Bürgerbeteiligung und dem interkulturellen Lernprozess spielt, indem sie den Freiwilligen die Möglichkeit bietet, die am Einsatzort einheimische Sprache zu erlernen und die Kultur des jeweiligen Landes kennenzulernen, wobei der soziale Zusammenhalt und die aktive Teilnahme am demokratischen Leben gestärkt wird;
2. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit zur Integration, sozialen Eingliederung, sozialen Innovation und möglicherweise auch zur Armutsbekämpfung beiträgt und somit einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt leistet; merkt an, dass die Freiwilligentätigkeit zudem die Solidarität zwischen den Generationen fördert, indem die Zusammenarbeit zwischen jungen und betagten Menschen angeregt wird, und dass sie zu einem aktiven Altern, zur sozialen Eingliederung in allen Lebensphasen und zur Verbesserung des Umweltschutzes beiträgt;
3. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit die Toleranzfähigkeit der Menschen verbessert, Human- und Sozialkapital freisetzt und eine wesentliche Rolle bei der Befähigung von sozial ausgegrenzten Menschengruppen spielt; betont die Notwendigkeit, Zugang zu so vielen unterschiedlichen Freiwilligenangeboten wie möglich zu ermöglichen, und legt der Kommission nahe, europäische Programme so zu gestalten, dass sie integrativer und für alle Altersklassen zugänglich sind;
4. unterstreicht, dass älteren Menschen, die in der Freiwilligenarbeit tätig sind, der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand, d. h. das stufenweise Verlassen der aktiven Tätigkeit, leichter fällt;
5. weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit das Risiko der sozialen Ausgrenzung verringert, und dass es von größter Bedeutung ist, alle soziale Gruppen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – zu derlei Tätigkeiten anzuspornen; macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass die Freiwilligentätigkeit eine breitere Anerkennung finden muss und weniger Hindernissen jedweder Art ausgesetzt sein sollte;
6. betont, dass Freiwilligenarbeit – obwohl sie eine wichtige Ressource in unserer Wirtschaft und Gesellschaft darstellt – nicht als Alternative oder Ersatz für reguläre, bezahlte Arbeit angesehen werden darf und den Regierungen keinesfalls als Vorwand dienen darf, um ihre sozialen Verpflichtungen zu vernachlässigen; empfindet, dass dieser Aspekt besonders im Pflegebereich hervorgehoben werden sollte, wo das Volumen der Freiwilligenarbeit weiterhin zunimmt; weist zudem darauf hin, dass die Förderung der Freiwilligentätigkeit zum Erwerb, zur Entwicklung und zum Erhalt von Fähigkeiten nicht dazu führen darf, dass die Freiwilligentätigkeit zu einer zwingenden Voraussetzung wird, weil dies deren grundlegenden Charakter widersprechen würde;
7. hebt den Beitrag hervor, den die Freiwilligenarbeit zur Förderung der EU-Politik leisten kann;
8. ruft die Kommission auf, im Kontext von Europa 2020 Initiativen zu entwickeln und zu unterstützen, die in erster Linie darauf ausgerichtet sind, bestehende Projekte zu verbessern und auszuweiten, und mit denen gewährleistet werden soll, dass Freiwilligenarbeit einen Beitrag zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum leistet, sowie sicherzustellen, dass in diese Initiativen sehr unterschiedliche Teilnehmer eingebunden werden können; fordert die Kommission zudem auf, Mitgliedstaaten zu Freiwilligenmaßnahmen anzuregen und sie dabei zu unterstützen, da sie die Hauptverantwortung tragen;
9. fordert die Kommission auf, die Freiwilligenarbeit in den einschlägigen EU-Maßnahmen gebührend anzuerkennen und zu fördern und dabei der bereichsübergreifenden Natur solcher Aktivitäten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen selbst die Entwicklung der Freiwilligenarbeit fördern und die Beteiligung aller Gesellschaftsschichten unterstützen;
10. weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit – insbesondere im Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 – gefördert werden muss, und ruft die Kommission auf, die Unterstützung der Freiwilligenarbeit auch in die internationale Entwicklungspolitik einzuschließen – nicht zuletzt im Hinblick darauf, alle vorgesehenen Millenniumsentwicklungsziele zu verwirklichen;
11. fordert Arbeitgeber nachdrücklich dazu auf, den Wert der Förderung von Freiwilligenmaßnahmen bei ihren Mitarbeitern als Ausdruck sozialer Verantwortung der Unternehmen anzuerkennen;
12. fordert die Kommission auf, den Europäischen Qualifikationspass alsbald zu verwirklichen; betont, dass die im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit erworbenen Fähigkeiten im Arbeitsleben eine große Rolle spielen und einen Mehrwert im Lebenslauf darstellen, und weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit jungen Menschen bei der Wahl der beruflichen Laufbahn helfen kann; betont, dass die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, die durch Freiwilligenarbeit als nicht formale und informelle Lern- und Berufserfahrung erworben wurden, unerlässlich ist; weist darauf hin, dass die Freiwilligenarbeit den Freiwilligen hilft, den eigenen Horizont zu erweitern und die eigene Persönlichkeit zu entwickeln, und unterstreicht, dass die Freiwilligenarbeit für die Mitgliedstaaten auch einen wirtschaftlichen Nutzen hat, da sie zur Schaffung des Bruttoinlandsprodukts beiträgt;
13. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Finanzierung für Programme in den verschiedensten Politikbereichen vorhanden ist, um grenzübergreifende Freiwilligentätigkeiten zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Stärkung von nationalen und grenzübergreifenden Freiwilligentätigkeiten aktiv umzusetzen; fordert, dass eine besondere Aufmerksamkeit auf die finanzielle Unterstützung für die Infrastruktur der Freiwilligentätigkeit gelegt wird; hält an der Auffassung fest, dass öffentliche Beihilfen für die Freiwilligentätigkeit ohne Diskriminierung gegen Organisationen zugeteilt werden sollten;
14. fordert die Kommission auf, den echten Beitrag, den die Arbeit von Freiwilligen für die Gemeinschaft erbringt, in EU-Programmen und Projekten gebührend anzuerkennen;
15. schlägt vor, ein grenzüberschreitendes Netzwerk von Freiwilligenorganisationen in den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Koordinierung der bestehenden Freiwilligenorganisationen und die Vereinfachung des Austausches bewährter Verfahren und des Erfahrungsaustausches einzurichten, und vertritt die Ansicht, dass in den Mitgliedstaaten, die noch nicht über derartige Strukturen verfügen, neue Anlaufstellen eröffnet werden sollten;
16. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, nationale Programme für grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit umzusetzen, damit sie einen Beitrag zur Entwicklung von Freiwilligenarbeit in der gesamten EU leisten;
17. ruft die Kommission auf, angemessene Mittel für die Einrichtung eines Entwicklungsfonds für europäische Freiwilligenzentren zur Verfügung zu stellen, um die Infrastruktur zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit aufbauen zu können;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtssicherheit für Freiwillige – nicht zuletzt in Bezug auf Versicherungsfragen – zu gewährleisten, damit die zahlreichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit fördern, und für eine bessere Bereitstellung von Informationen für Freiwillige zu ihren Rechten sowie den rechtlichen Bestimmungen und institutionellen Gegebenheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu sorgen; fordert die Kommission auf, den Abbauprozess bestehender Hindernisse zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre grenzüberschreitenden Systeme in Bezug auf Steuern und soziale Sicherheit in Verbindung mit grenzüberschreitender Freiwilligenarbeit zu überprüfen, um dafür zu sorgen, dass sie keine zusätzlichen Hindernisse für diese Tätigkeit darstellen und dass grenzüberschreitende Freiwillige in der Lage sind, die Sozialleistungen zu erhalten, auf die sie gemäß Verordnung 2004/883 ein Anrecht haben;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungsprogramme zu fördern sowie Leitfäden und Materialien für das Freiwilligenmanagement und Programme zu entwickeln, um Menschen zu motivieren, sich für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten zu engagieren;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Freiwilligenzeit als ergänzende Finanzierung für europäische Projekte, insbesondere grenzüberschreitende Initiativen, zu fördern;
21. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten anzuhalten, das ILO-Handbuch für die Messung von Freiwilligenarbeit zu übernehmen, um für gesicherte Vergleichsdaten als Hilfe zur Verbesserung der Überwachung und Politikgestaltung zu sorgen;
22. fordert die Kommission auf, einen Mechanismus vorzuschlagen, der es Mitgliedstaaten, die zur Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen möchten, ermöglicht, alle von freiwilligen gemeinnützigen Organisationen ausgeführten Tätigkeiten und Transaktionen von der Mehrwertsteuer zu befreien; betont, dass ein solcher Mechanismus zumindest für die kleineren gemeinnützigen Organisation gelten sollte;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.3.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Emer Costello, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Karima Delli, Sari Essayah, Richard Falbr, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Ádám Kósa, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Konstantinos Poupakis, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Nicole Sinclaire, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Andrea Zanoni, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Malika Benarab-Attou, Kinga Göncz, Jan Kozłowski, Svetoslav Hristov Malinov, Ramona Nicole Mănescu, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Phil Bennion, Silvia-Adriana Ţicău |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.4.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zoltán Bagó, Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Lorenzo Fontana, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Emil Stoyanov, Helga Trüpel, Marie-Christine Vergiat, Milan Zver |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Liam Aylward, Heinz K. Becker, Seán Kelly, Hans-Peter Martin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Daciana Octavia Sârbu |
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