BERICHT über die Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung

16.5.2012 - (2012/2029(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Edit Herczog
Verfasser der Stellungnahme (*): Justas Vincas Paleckis, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2012/2029(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0168/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung

(2012/2029(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Energieversorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit: „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Mechanismus zum Informationsaustausch unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich (COM(2011)0540),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. November 2011 zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu dem Thema „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011–2020“[1],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Entwicklung und des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0168/2012),

A. in der Erwägung, dass die gegenwärtigen Herausforderungen der weltweiten Energiepolitik und die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der EU im Hinblick auf Klimawandel und Energiepolitik gemeinsame, effektive und gerechte Maßnahmen der Europäischen Union auf internationaler Ebene benötigen, insbesondere durch eine Stärkung der externen Dimension der Energiepolitik und durch die Vertretung einer einheitlichen Position, um die Diversifizierung der Energiequellen und -transportwege voranzutreiben, Versorgungssicherheit zu verbessern und nachhaltige Produktionsweisen sowie nachhaltigen Konsum zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass die Weltbevölkerung im Zuge der aktuellen Entwicklungen bis 2050 voraussichtlich neun Milliarden Menschen erreichen wird, dass der weltweite Energiebedarf bis 2030 vorrangig in Nicht-OECD-Ländern um 40 % steigen wird und dass sich der globale Wettbewerb um Ressourcen an fossilen Brennstoffen aus Schwellenländern verschärfen wird;

C. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU von Energieimporten im Verlauf des nächsten Jahrzehnts durch die Erschöpfung der fossilen Brennstoffreserven aller Voraussicht nach zunehmen wird, trotz wachsender Versorgung aus erneuerbaren Energien, zunehmender Energieeffizienz und Forschung im Bereich Energietechnologien;

D. in der Erwägung, dass Energieeffizienz, in Anbetracht der Tatsache, dass die EU jährlich über EUR 400 Milliarden für Energieimporte ausgibt, eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung der Abhängigkeit der EU von Energieimporten sowie der Stärkung der geopolitischen Unabhängigkeit und Energieversorgungssicherheit spielt; in der Erwägung, dass das Energieeinsparziel von mindestens 20 % nicht nur die Energieversorgungssicherheit in der EU verbessert sondern auch den Vermögensabfluss aus EU-Staaten in Energieerzeugerländer um mindestens 50 Milliarden EUR pro Jahr reduziert;

E.  in der Erwägung, dass es für die EU vorrangig sein muss, interne fossile Brennstoffquellen zu sichern und auszubauen, insbesondere die vor kurzem im Mittelmeer entdeckten umfangreichen Reserven, die die Abhängigkeit der EU von Energieimporten reduzieren könnten in der Erwägung, dass es weitreichende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei Entwicklung und Ausbeutung der fossilen Brennstoffquellen mit Nachbarstaaten der EU gibt;

F.  in der Erwägung, dass die EU heute als digitale Wirtschaft und Gesellschaft viel stärker von einer kontinuierlichen und zuverlässigen Elektrizitätsversorgung abhängig ist, als es in der Vergangenheit der Fall war;

G. in der Erwägung, dass die EU ohnehin schon fossile Brennstoffe in großen Mengen importiert und zunehmend in eine Abhängigkeit von Importen und somit von externen Produzenten und Transitländern gerät; in der Erwägung, dass dies der EU andererseits in ihrer Rolle als wichtigem Abnehmer auf den weltweiten Energiemärkten einiges an Gewicht verschafft;

H. in der Erwägung, dass Bevölkerungswachstum und steigende Lebensstandards den weltweiten Energiebedarf bis 2030 um bis zu 40 % wachsen lassen könnte; in der Erwägung, dass die ohnehin hohe und weiter steigende Importabhängigkeit der EU Maßnahmen bedarf, die diese potenziellen Entwicklungen widerspiegeln und ihnen entgegenwirken;

I.   in der Erwägung, dass eine gemeinsame europäische Energieaußenpolitik auf der Grundlage von Solidarität, Diversifizierung und strategischer Zusammenarbeit, auch mit den wichtigsten Energie verbrauchenden Ländern, sowie auf der Grundlage der Entwicklung eigener erneuerbarer Energiequellen Synergien schaffen könnte, die einen Beitrag zur Versorgungssicherheit für die Europäische Union leisten könnten, und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU sowie ihre Glaubwürdigkeit als globaler Akteur stärken würde, auch im Bereich des Klimawandels;

J.   in der Erwägung, dass Unternehmen aus Drittländern von der Öffnung des EU-Energiemarkts profitieren, allerdings in der Erwägung, dass undurchsichtiger Handel und feindliche Übernahmen durch solche Unternehmen eine Gefahr darstellen, die eine strikte Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln und anderer relevanter Rechtsetzungen erfordern, um eine ordnungsgemäße Funktion des Binnenmarktes mit diversifizierter Energieversorgung zu gewährleisten und zukünftige Störungen und Krisen bei der Rohöl- und Gasversorgung zu verhindern;

K. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zunehmend miteinander verknüpft sind und sich somit Bemühungen um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ausschließlich auf nationaler Ebene als unzureichend erwiesen haben und nicht den langfristigen Interessen aller EU-Mitgliedstaaten dienen;

L.  in der Erwägung, dass die Notwendigkeit der Entwicklung einer Energieinfrastruktur zwar im Wesentlichen von der EU erkannt wurde, die benötigte Förderung von Investitionen aber noch fehlt;

M. in der Erwägung, dass die Herausforderungen der Energieversorgungssicherheit, die sich aus unterschiedlichen Zusammensetzungen und Anteilen der Energieimporte in den einzelnen Mitgliedstaaten ergeben, nur durch einen vollständig integrierten europäischen Energiemarkt bewältigt werden können, dessen Funktionsweise auf dem Solidaritätsprinzip beruht;

N. in der Erwägung, dass die Sicherstellung von Konsistenz und Kohärenz in den Energiebeziehungen der EU zu wichtigen Produzenten, Transit- und Verbraucherländern von entscheidender Bedeutung ist und daher bei Verhandlungen mit einflussreichen Energielieferanten in Drittländern eine strategische und politische Koordination zwischen den Mitgliedstaaten unverzichtbar ist;

O. in der Erwägung, dass für Beziehungen im Bereich der Energie Vorhersehbarkeit, Stabilität und langfristige Investitionen erforderlich sind;

P.  in der Erwägung, dass die Herausforderung der Energiesicherheit darin besteht, Unsicherheiten zu verringern, die Spannungen zwischen Staaten verursachen, und Marktineffizienzen zu reduzieren, die sowohl Lieferanten, als auch Verbraucher daran hindern, die Vorteile des Handels zu nutzen;

Q. in der Erwägung, dass in der arktischen Region vermutlich ein Drittel der durchschnittlich geschätzten weltweit noch unerschlossenen Gasvorkommen und 13 % der unerschlossenen Erdölvorkommen liegen;

Energiebinnenmarkt – bessere Koordination auf EU-Ebene

1.  betont die Bedeutung der Gewährleistung einer voll entwickelten grenzübergreifenden Energieinfrastruktur innerhalb der Europäischen Union; betont auch die Bedeutung enger Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Energieaußenpolitik sowie der Energiesicherheit und einer Koordinierung der jeweiligen Strategien; anerkennt die Bedeutung von Transparenz und vollständiger Umsetzung des Energiebinnenmarktes im Rahmen der langfristigen Energie- und Klimaschutzziele der EU;

2.  vertritt die Auffassung, dass Energiepolitik ein wesentlicher und herausragender Bestandteil der gemeinsamen Außenpolitik sein muss und im Einklang mit anderen Politikbereichen mit außenpolitischen Dimensionen ausgearbeitet und umgesetzt werden sollte;

3.  betont, dass unter Berücksichtigung sowohl der aktuellen Wirtschaftslage als auch des Ziels der Schaffung eines echten EU-Energiebinnenmarktes die EU denjenigen Investitionen in die Energieinfrastruktur Vorrang geben sollte, die eine schrittweise Steigerung der Kapazitäten mit geringen Investitionskosten ermöglichen; ist daher der Ansicht, dass der EU-Binnenmarkt von einer optimierten Nutzung der Energieinfrastruktur profitieren würde, während gleichzeitig Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit auf kostengünstige Weise sichergestellt und gefördert würden;

4.  erinnert an den Antrag des Parlaments zur Vorbereitung von Plänen für eine europäische Energiegemeinschaft mit einer intensiven Zusammenarbeit in Energienetzwerken und europäischen Fonds für neue Energietechnologien zur Überwindung der Fragmentierung in der europäischen Energiepolitik und um der EU in Energiefragen eine starke Stimme auf internationaler Ebene zu verleihen;

5.  fordert die Kommission auf, Fortschritte in Bezug auf eine Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Energieobservatoriums zu erzielen mit dem Ziel, den Informationsstand zu Energieimportmärkten zu verbessern und eine erweiterte Analyse der Exportmärkte zu ermöglichen;

6.  vertritt die Auffassung, dass ein vollständig funktionsfähiger, vernetzter und integrierter europäischer Energiebinnenmarkt die Versorgungssicherheit sogar kurzfristig bedeutend verbessern kann und ein wesentliches Element für eine erfolgreiche europäische Energieaußenpolitik darstellt; ist zudem der Ansicht, dass das europäische Regelwerk im Energiebereich eine Schlüsselrolle beim Aufbau des Energiebinnenmarkts spielt und in Partnerländern durch eine Sensibilisierung in Bezug auf Zweck, Vorteile und Nutzen gefördert werden sollte; ist der Ansicht, dass das eigentliche Ziel darin besteht, sicherzustellen, dass die EU-Energieaußenpolitik und die bilateralen Abkommen der Mitgliedstaaten vollständig mit der EU-Gesetzgebung in Einklang stehen;

7.  betont, dass die Kommission und der EAD dafür sorgen müssen, dass alle multilateralen und bilateralen Abkommen der EU, insbesondere Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, vollständig mit den Vorschriften des EU-Binnenmarkts vereinbar sein müssen; hebt hervor, dass in diesen Abkommen Gegenseitigkeit, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Transparenz gewährleistet sein müssen, um EU-Investoren in Energielieferländern und ‑transitländern ein sicheres rechtliches Umfeld zu bieten;

8.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, für einen verbundenen Energiebinnenmarkt zu sorgen, der äußerem Druck und Versuchen standhalten kann, Energielieferungen und ‑preise als Werkzeug außenpolitischen Drucks zu nutzen; betont deshalb, dass die Ressourcen für Projekte, mit denen die Energiemärkte in der EU verbunden werden, aufgestockt und die europäischen Erdgas- und Strominfrastrukturnetze, insbesondere der Ostsee-Verbundplan, bis Ende 2015 fertiggestellt werden müssen, wie es im Dritten Energiepaket der EU vorgesehen ist;

9.  weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Funktion des Binnenmarktes erfordert, dass die Energieimporte in die Europäische Union, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich auf europäischem Gebiet befinden, vollständig unter die Energiebinnenmarktregeln der EU fallen; hebt deshalb hervor, dass die EU auf regulatorische Konvergenz mit Nachbarländern hinarbeiten sollte, die bereit sind, die Energiebinnenmarktregeln anzunehmen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung und Rolle der Energiegemeinschaft;

10. fordert die Kommission auf, den Aufbau eines umfassenden EU-Systems zur Gas-Indexierung auf der Grundlage der Marktpreise für Gas zu unterstützen und es auf diese Weise allen mit Gas handelnden Unternehmen in der EU zu ermöglichen, unabhängig vom Ölpreis auf gerechtere und besser vorhersehbare Weise mit externen Gaslieferanten Handel zu treiben und den Wettbewerb auf dem Gasbinnenmarkt der EU weiter zu fördern;

11. hebt hervor, dass die Stärke, die aus der Integration des Energiebinnenmarkts und der Infrastruktur erwächst, durch die Zusammenlegung der Mittel, Fachkenntnisse und Fähigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, voll ausgenutzt werden sollte; fordert deshalb umfassendere Transparenz und stärkere Beteiligung der EU an Verhandlungen über Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, da diese Abkommen auch Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Energiebinnenmarkts in der EU haben könnten; unterstützt die Kommission bei ihren auf umfassendere Transparenz und Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten gerichtete Anstrengungen und fordert die zunehmende Anwendung von bestehenden Wettbewerbsmaßnahmen, um die Einhaltung der EU-Rechtsetzung zu gewährleisten;

12. weist auf die zusätzlichen Verantwortlichkeiten des Parlaments im Energiebereich gemäß Artikel 194 AEUV und fordert nachdrücklich, dass das Parlament entsprechend in alle Informations- und Beratungsprozesse im Zusammenhang mit der Energieaußenpolitik einbezogen wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Parlament in den Informationsaustausch zu gemeinsamen Maßnahmen, Programmen und Projekten, die von der EU, ihren finanziellen Organen oder anderen Organisationen der EU in die Wege geleitet werden, stets eingebunden werden muss;

13. begrüßt den Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine zur Energiegemeinschaft sowie den Beobachterstatus von Armenien und Georgien, da dies zu einer verbesserten regionalen Zusammenarbeit im Energiebereich durch einen besseren gesetzlichen Rahmen für zukünftige Partnerschaften zwischen der EU und diesen Partnerländern beitragen wird;

14. wiederholt seine Forderung, dass internationale Energieprojekte auf Grundlage von transparenten zwischenstaatlichen Abkommen auf Ebene der Mitgliedstaaten oder der gesamten Union geleitet werden sollen; weist darauf hin, dass, sollten Energieprojekte ausschließlich auf kommerzielle Abkommen gestützt werden, das Risiko besteht, dass der Schutz von Investoren und vollständige Einhaltung der Binnenmarktregeln nicht mehr gewährleistet sind;

15. ruft dazu auf, gemäß den strategischen Beschlüssen zur Zusammenarbeit bei der Energiepolitik mit Partnern außerhalb der EU größere Synergien zwischen der Handelspolitik und der Energiepolitik der Union herzustellen, unter anderem im Einklang mit der Strategie „Energie 2020“ und dem Bericht der Kommission zur Sicherheit der Energieversorgung und zur internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich;

16. betont, dass der Stärkung der außenpolitischen Dimension der Energiepolitik in der EU eine Schlüsselstellung sowohl für die Sicherung der Energieversorgung der EU als auch für die Handelsbeziehungen der EU mit Drittländern zukommt; betont die Notwendigkeit, erforderliche solide Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich Energie und Ressourcen mit unseren strategischen Handelspartnern zu schaffen, die auch den Gegebenheiten des Binnenmarktes in jeder Hinsicht entsprechen;

17. ist der Ansicht, dass eine verbesserte Koordinierung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission, Mitgliedstaaten in die Lage versetzen sollte, vollen Nutzen aus dem politischen und wirtschaftlichen Gewicht der Union ziehen zu können; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus zum Informationsaustausch unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich; unterstreicht den Mehrwert einer Stellungnahme der Kommission und Hilfestellung während des Verhandlungen, um sicherzustellen, dass zwischenstaatliche Abkommen mit der Rechtsetzung des Energiebinnenmarktes übereinstimmen, gemäß den langfristigen Energie- und Klimaschutzzielen der EU;

18. betont, dass die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich für mehr politische Transparenz, Koordinierbarkeit und Effizienz in der gesamten EU sorgen würde;

19. fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, um in Bezug auf Fragen einer gemeinsamen Energieaußenpolitik gemeinsame Standpunkte zu vertreten und gemeinschaftlich zu handeln; weist auf die Notwendigkeit eines Bereichs für Energiepolitik innerhalb des EAD hin sowie auf die Notwendigkeit, EU-Delegationen in energiediplomatische Vorgänge vor Ort miteinzubeziehen;

20. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Handels- und Investitionshemmnisse im Energiebereich in den Beziehungen mit Drittstaaten zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen, um sie auf bilateralem Weg und über die Welthandelsorganisation zu beseitigen;

21. unterstützt den Vorschlag des Rates, die Funktionsfähigkeit des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sowie die Aufstellung eines Strategieplans, der die beschleunigte Modernisierung von Energiesektoren ermöglicht, zu prüfen; fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von Reformen und Technologien wie intelligenter Stromnetze, um die Integration von erneuerbaren Energien voranzutreiben und Energieeffizienz zu verbessern; unterstützt aus diesem Grund Ideen, die dem Vertrag über die Energiecharta neue Anstöße geben können, und schlägt zu diesem Zweck die Einführung strategischer Partnerschaften vor; betont erneut, dass die soziale Dimension des Vertrags entwickelt werden muss, um Probleme wie Energiearmut und Korruption effektiv zu bekämpfen;

22. ruft die Kommission auf, die Bedeutung und Notwendigkeit der Konferenz der Energiecharta hervorzuheben, um das Potenzial der Energiecharta besser zu nutzen, vor allen in Kernbereichen wie Handel, Transit, Investitionen und Schlichtung von Streitigkeiten, u. a. durch die Erweiterung des Vertrags über die Energiecharta auf Staaten, die diese nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben;

23. ist der Auffassung, dass jeder Mitgliedstaat seine durchschnittlichen bilateralen Importpreise für Erdgas zumindest auf vierteljährlicher Basis, mit einer zeitlichen Verzögerung von höchstens zwei Quartalen, veröffentlichen und an Eurostat übermitteln sollte;

24. ist der Auffassung, dass die Umsetzung einer konsistenten und kohärenten Energieaußenpolitik der EU regelmäßige Koordinierungsanstrengungen zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission erfordert; fordert die Kommission auf, regelmäßige Gespräche mit Mitgliedstaaten zu führen, insbesondere im Rahmen der vorgeschlagenen strategischen Gruppe für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich, zu den Prioritäten und Aktivitäten der EU und Mitgliedstaaten im Bereich der auswärtigen Energiestrategie sowohl auf politischer Ebene als auch Expertenebene; fordert unabhängige Energieregulierungsbehörden auf, sich, in Anbetracht ihrer Erfahrung und ihrer detaillierten Kenntnisse der Funktionsweise von grenzübergreifenden Elektrizitäts- und Gasmärkten, als Sachverständige in die strategische Gruppe für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich einzubringen;

25. ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen durch eine Prioritätensetzung, die Schaffung von Zeitrahmen und Aktionsplänen, sowie durch eine Abschätzung des erreichten Fortschritts und der Fristen, effektiver gestaltet werden könnten;

26. ist der Auffassung, dass die Gewährleistung von Kohärenz zwischen den horizontalen Zielen des Vertrags von Lissabon entscheidend für die Energieaußenpolitik der EU ist; fordert das Parlament auf, über die vorrangigen Projekte der EU rechtzeitig informiert zu werden;

27. ruft die Mitgliedstaaten auf, keine Verträge zu Energie oder zu mit Energie im Zusammenhang stehenden Technologien mit Drittländern zu unterzeichnen, die die Interessen eines anderen Mitgliedstaates der EU verletzen;

28. ist der Ansicht, dass regelmäßige Beratungen zu den Herausforderungen, die sich bei formellen und informellen Treffen der Energieminister im Rat im Hinblick auf die Energieaußenpolitik der EU ergeben könnten, unter Einbeziehung und mit Unterstützung des Hohen Vertreters, des für Energie zuständigen Mitglieds der Kommission und der relevanten Dienste abgehalten werden sollten; ist der Ansicht, dass solche Treffen auch zur Koordinierung einer gemeinsamen und konsistenten europäischen Position im Vorfeld hochrangiger Treffen bei internationalen Organisationen wie der IEA, UN, IRENA, IPEEC und IAEA genutzt werden sollten, bei denen es für die EU von Bedeutung ist, eine aktivere und einflussreichere Rolle zu spielen; ist der Ansicht, dass das Parlament regelmäßig über alle relevanten Vorgänge in Kenntnis gesetzt und zu Beratungen hinzugezogen werden soll;

29. ist der Ansicht, dass der Rat erwägen sollte, der Kommission ein Mandat zu erteilen, wenn durch ein Infrastrukturprojekt von strategischer Bedeutung die Sicherheit der Energieversorgung der EU als Ganzes betroffen ist, und dass solch ein Mandat ebenfalls erwogen werden sollte, wenn andere zwischenstaatliche Vereinbarungen erhebliche Auswirkungen auf die langfristigen Ziele der EU in der Energiepolitik, insbesondere auf die Energieunabhängigkeit, haben könnten; fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene Konsultation und Kommunikation mit dem Parlament;

30. fordert die Kommission auf, ein Instrument zum Informationsaustausch zu entwickeln, mit dem relevante Daten zu Programmen und Projekten im Energiebereich von Verwaltungs- und Finanzinstitutionen der Mitgliedstaaten und der EU in Drittländern erfasst und zugänglich gemacht werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die in diesem Zusammenhang relevanten Daten zur Verfügung zu stellen;

31. fordert die Kommission auf, die weltweiten Energiemärkte zu überwachen und zu diesem Zweck mit Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen wie der IEA zu kooperieren; fordert die Kommission auf, vor Ende 2012 zu diesem Zweck ein Rechtsinstrument vorzustellen;

32. betont, dass die Diversifizierung der Versorgungsquellen – einschließlich neuer Energiequellen – und der Transitstrecken sowie der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in der EU angesichts der starken Abhängigkeit der Union von Energieeinfuhren dringliche und wesentliche Elemente zur Stützung der Politik der äußeren Sicherheit, der strategischen Bedeutung und der außenpolitischen Unabhängigkeit der Union darstellen;

33. fordert überdies die Ausarbeitung einer abgestimmten, einheitlichen politischen Strategie der EU im Hinblick auf neue Energielieferanten, wobei besondere Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen in der EU gerichtet werden sollte, um Möglichkeiten für den Markteintritt neuer Lieferanten zu schaffen;

34. ruft zur Verwirklichung größerer Synergien zwischen der Handels- und der Energiepolitik der EU im Einklang mit der Strategie Europa 2020 auf; betont die Notwendigkeit, den Aufbau globaler Ordnungsstrukturen für Rohstoffe zu fördern, um die internationalen Spannungen in diesem Bereich abzubauen, und empfiehlt in diesem Zusammenhang das Beispiel des Internationalen Energieforums (IEF); betrachtet den Abschluss langfristiger Verträge mit unseren strategischen Handelspartnern über die Lieferung von Energie und Rohstoffen zu fairen Preisen als eine der obersten Prioritäten; ruft die Europäische Union daher auf, eine in sich schlüssige Unionsstrategie für den Abschluss von Energielieferverträgen mit diesen Partnern anzunehmen;

Diversifizierung – verbesserte Energieversorgungssicherheit für Europa

35. betont, dass der EU-Vertrag Solidarität zwischen Mitgliedstaaten fordert, die auch Teil des Tagesgeschäfts und des Krisenmanagements der Innen- und Außenpolitik im Energiebereich sein sollte; fordert die Kommission auf, eine klare Definition von „Energiesolidarität“ zu formulieren, die von allen Mitgliedstaaten angenommen werden kann;

36. weist darauf hin, dass die zunehmende Abhängigkeit der EU von importierten fossilen Brennstoffen ihr politisches Gewicht untergräbt und erhebliche Auswirkungen auf die Unabhängigkeit ihrer Entscheidungsfindung in anderen Politikbereichen hat; ist der Ansicht, dass nur eine Umstellung auf eine umweltverträgliche Energieversorgung und Energieeffizienz sowie Informationsaustausch, Vernetzung und Solidarität unter den Mitgliedstaaten dieser unerwünschten Situation entgegenwirken können;

37. betont, dass die gemeinsame Energiepolitik und die strategischen Ziele der EU in den Außenbeziehungen sowie in der Regional- und der Nachbarschaftspolitik angemessen zur Geltung kommen sollten;

38. fordert die Kommission auf, Forschung und Entwicklung zu unterstützen, sowohl im Bereich der eigenen Energieressourcen als auch als Beitrag zur Sicherung und Diversifizierung von Lieferanten, Versorgungsquellen und Transportstrecken für Rohstoffe in die einzelnen Regionen der EU, damit jeweils mindestens zwei verschiedene Lieferquellen für eine Region verfügbar sind (gemäß der Mitteilung der Kommission über Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – Ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz COM(2010)677);

39. betont, dass die EU-Energieaußenpolitik unter Beachtung der übergeordneten Ziele der EU-Energiepolitik Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit sowie der Energie- und Klimaziele der EU für 2050 zur Gewährleistung einer sicheren, geschützten, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgung beitragen sollte;

40. betont, dass Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferanten, Transportstrecken und Versorgungsquellen beschleunigt werden müssen, unter Berücksichtigung der vorrangigen Infrastrukturkorridore im Energiebereich, insbesondere jene, die auf die Schaffung eines echten wettbewerbsorientierten Gasmarktes, auf die Einrichtung neuer Transitkorridore (Südlicher Korridor und Mittelmeerbecken), auf die Stärkung bestehender Korridore (östlicher Korridor), und die Schaffung eines echten Wettbewerbs unter Gaslieferanten durch eine Erhöhung des Anteils der EU an Flüssigerdgas und durch Erreichen neuer, weit entfernter Lieferanten (Australien, Kanada, USA, Lateinamerika, subsaharisches Afrika, Zentralasien usw.) gerichtet sind;

41. betont auch die Bedeutung der Verbesserung der Zusammenschaltung von Energienetzen sowie der Fertigstellung der Strom- und Gasinfrastrukturringe Europa-Mittelmeer und Europa-Atlantik sowie des Verbundplans für den baltischen Energiemarkt, bei gleichzeitiger Modernisierung und Erneuerung der bestehenden Strom- und Gaskraftwerke sowie der Infrastruktur (Verbindungen, Netze, Leitungen, Übertragungsnetze, Speicherung und Flüssigerdgasterminals); ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen gewährleisten sollen, dass kein Mitgliedstaat eine Energieinsel bleibt und dass Energie innerhalb der EU uneingeschränkt fließen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Fazilität „Connecting Europe“;

42. fordert die Kommission dazu auf, die Aufnahme der sogenannten Energieversorgungssicherheitsklausel in Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern zu unterstützen, wodurch ein Verhaltenskodex festgeschrieben und ausdrücklich Maßnahmen für den Fall einer einseitigen Änderung der Bedingungen durch einen der Partner vorgegeben würden;

43. begrüßt die Mitteilung der Kommission „Zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit; Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539); ist jedoch der Ansicht, dass weitere Instrumente, die auf der Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten beruhen, notwendig sind, damit die EU in die Lage versetzt wird, ihre Interessen im Bereich Energieversorgungssicherheit und in Verhandlungen mit ihren externen Partnern, vor allem in Krisensituationen, zu wahren;

44. fordert die Kommission auf, eine umfassende Reihe kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten für die Beziehungen zu den Nachbarn der EU aufzustellen, um einen gemeinsamen Rechtsraum einzurichten, der auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Binnenmarkts beruht; erachtet es als wichtig, die Europäische Energiegemeinschaft zu erweitern und rechtliche Kontrollmechanismen zu schaffen, durch die einer ungenügenden Umsetzung des Besitzstands entgegengewirkt werden soll;

45. unterstützt den politischen und wirtschaftlichen Dialog mit den Nachbarländern der EU über die Nutzung neuer Energiequellen;

46. fordert die Umsetzung der vorhandenen und die Schaffung neuer Mechanismen in der europäischen Nachbarschaftspolitik und der Schwarzmeersynergie, um die Zusammenarbeit im Interesse von mehr Transparenz und Stabilität der Lieferungen und der Durchfuhr von Energie zu stärken;

47. erachtet es als wichtig, die 2010 begonnene Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU weiterzuentwickeln;

48. befürwortet den politischen Dialog mit Norwegen und Russland über die Erschließung neuer Energiequellen in der Barentssee unter der Voraussetzung, dass die gefährdete Umwelt der Arktis geschützt wird, und spricht sich für die Zusammenarbeit mit Norwegen aus, was die Einfuhr von Strom aus Wasserkraft über Unterwasser-Fernstromkabel anbelangt; fordert eine raschere Ausarbeitung der EU-Strategie zur Arktis;

49. betrachtet den außenpolitischen Dialog als wesentliche Voraussetzung für die Entkopplung des weltweiten Wirtschaftswachstums und des Verbrauchs der Energieressourcen und für mehr Berechenbarkeit auf den Energiemärkten sowie als nützlich für die politischen Beziehungen; hebt die Bedeutung des Dialogs mit Schwellenländern wie China, Indien, Brasilien, Indonesien und Südafrika neben den anderen wichtigen Verbraucherländern wie den USA und Japan hervor;

50. vertritt die Auffassung, dass die EU den Ausbau und die Vertiefung ihrer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Drittländern vorantreiben sollte, die dieselben Werte teilen und bereit sind, demokratische Reformen durchzuführen und die Werte, auf denen die EU beruht, zu fördern;

51. begrüßt die Empfehlungen der Kommission zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn und hält es für entscheidend, dass der Beitritt der Türkei zum Energiegemeinschaftsvertrag und die Eröffnung des Energiekapitels in den EU-Beitrittsverhandlungen mit äußerster Dringlichkeit verfolgt werden; begrüßt außerdem die Initiative eines Dialogs zwischen der EU, der Ukraine und Russland und betont die Notwendigkeit einer engen politischen und administrativen Zusammenarbeit mit diesen beiden Partnern;

52. betont, dass Maßnahmen zur Steigerung der Binnenproduktion erneuerbarer Energien für eine Reduzierung der Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen entscheidend sind; ist der Ansicht, dass eine Neuausrichtung der Energieerzeugung und der Energieverteilung in der EU sich an langfristigen Energie- und Klimazielen orientieren sollte;

53. erinnert an den wichtigen Beitrag von LNG zur Energieversorgung der EU und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Hauptlieferanten und den derzeitigen und künftigen Verbrauchern;

54. hebt hervor, dass eine Diversifizierung neue Öl-, Gas- und Stromquellen außerhalb von Russland für die Mitgliedstaaten umfassen sollte, die von diesem einen Lieferanten in zu starkem Maße abhängig sind; betont, dass russisches Gas zwar nur 24 % des EU-weit verbrauchten Gases ausmacht, in zwölf von 27 Mitgliedstaaten aber einen Anteil von 48 % bis 100 % hat und sich damit direkt auf die Energiesicherheit der Union auswirkt;

55. vertritt die Auffassung, dass mit der Verbreitung von neuen, unkonventionellen Energietechnologien (Ölsande und Schiefergas aus Kanada, den Vereinigten Staaten, Australien, Katar, Brasilien, Argentinien, Energieexploration in der Arktis, weitere Erschließungen im Irak, in Venezuela und afrikanischen Ländern) neue Akteure, Partner und Regionen als mögliche zukünftige Lieferanten in Erscheinung treten werden und die EU ihre Anstrengungen darauf richten muss, diese neue Situation optimal zu nutzen und zur Diversifizierung ihrer Lieferanten neue Partnerschaften im Energiebereich zu entwickeln;

56. hebt hervor, dass der Übergang zu einer CO2-armen Energiewirtschaft von großer Bedeutung ist; betont die Notwendigkeit der Erhaltung von Konkurrenzfähigkeit und Innovationen, u. a. durch geeignete Instrumente der Handelspolitik; ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer CO2-armen Energiewirtschaft auf eine Weise erfolgen muss, die den Umständen dieser geografischen Region, den Umständen des Energiesystems sowie dem Energiemix des jeweiligen Mitgliedstaates und seiner geologischen Struktur entspricht; ist der Ansicht, dass diese Vorgehensweise die maximale Sicherheit der Energieversorgung und die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft und gleichzeitig auch die Wahrung der vertraglich festgelegten Unabhängigkeit eines jeden Mitgliedstaates ermöglicht, was die Nutzung von Energieressourcen, die Wahl von Energiequellen und die allgemeine Struktur der Energieversorgung betrifft;

57. anerkennt die Bedeutung von ausländischen Direktinvestitionen der EU bei der Errichtung und Modernisierung von Energieinfrastruktur in Entwicklungsländern; betont gleichzeitig, dass für sie ein entsprechender Rechtsschutz geschaffen werden muss, was eine Erweiterung der rechtlichen Grundlage der EU in Bezug auf Drittländer mit sich bringt;

58. weist auf die Bedeutung einer umfassenden Zusammenarbeit in der Arktis hin, insbesondere zwischen den Staaten des euroatlantischen Raums;

Nachhaltigkeit – Stärkung von Partnerschaften mit Lieferländern und internationalen Organisationen

59. vertritt die Auffassung, dass der zunehmende Energiebedarf weltweit sowie die hohe Konzentration der Reserven an fossilen Brennstoffen in weitgehend instabilen und undemokratischen Ländern die EU verwundbar macht und die Entwicklung glaubhafter, wirkungsvoller und kohärenter gemeinsamer europäischer politischer Maßnahmen stark hemmt;

60. ist der Ansicht, dass die Energiepartnerschaften der EU und das Engagement der EU in globalen Foren wie den G-20 nachhaltigere Energiekonzepte in Drittländern fördern und gleichzeitig die Markttransparenz verbessern, die Volatilität der internationalen Märkte verringern und auf einen globalen Energiemarkt hinarbeiten müssen, der für plötzliche Änderungen der Versorgungslage und Versorgungsunterbrechungen weniger anfällig ist;

61. betont die Notwendigkeit, die Verbindungen zwischen den europäischen Energienetzen und Nachbarländern (westlicher Balkan, östliche Nachbarn, Kaspische Länder, Nordafrika und der Nahe Osten) durch den Aufbau neuer Verbindungsleitungen und die Förderung einer weitergefassten Regulierungsraums, um die Umwelt- und Sicherheitsstandards der EU so weit wie möglich zu verbreiten und um zu gewährleisten, dass Kraftwerke jeglicher Art in EU-Grenzgebieten den höchsten Standards nuklearer Sicherheit entsprechen;

62. betont die Bedeutung der Verfolgung von gemeinsamen Infrastrukturprojekten, wie in dem Vorschlag der Kommission zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und die Mitteilung der Kommission zu den Prioritäten für Energieinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus; hält es für wichtig, in Anbetracht der strategischen Bedeutung dieser Projekte, dass den daraus folgenden Abkommen mit ausländischen Partnern entsprechend Vorrang gegeben wird, diese Abkommen nachhaltig entwickelt und zügig geschlossen werden, innerhalb eines auf Regeln basierenden Marktsystems;

63 betont, dass im Energiedialog zwischen der EU und Russland, in dem die EU eine gemeinsame Position vertreten sollte, die besondere und von Abhängigkeit geprägte Situation der mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden sollte, da deren Energieversorgungssicherheit nur durch eine Zusammenlegung der EU-weiten Infrastruktur und der vollständigen Umsetzung der Regeln für den Energiebinnenmarkt gewährleistet werden kann. ist der Ansicht, dass zentrale Themen wie der Zugang zu Energieressourcen, Energienetzen und - exportmärkten, Investitionsschutz, Gegenseitigkeit, Krisenprävention und Kooperation, gleichen Bedingungen und der Preisbildung von Energieressourcen in diesem Dialog in Betracht gezogen werden müssen; betont, dass der „Druschba“-Frage besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte und dass konkrete Schritte auf EU-Ebene unternommen werden müssen, um den Öltransport über die geschlossene Trasse wieder aufzunehmen;

64. betont, dass die Mitgliedstaaten zur Vernetzung und Integration ihrer nationalen Märkte über Investitionen in die Infrastruktur und die Verabschiedung gemeinsamer Regelungen sich auch um eine Zusammenarbeit mit Russland bemühen sollten, um so kreative und beiderseits akzeptable Maßnahmen zu ermitteln, wie die Diskrepanzen zwischen den beiden Energiemärkten reduziert werden können;

65. unterstreicht die Bedeutung des Energiedialogs mit Russland und eines Fahrplans für die EU und Russland nach dem Vorschlag des Rats der Minister für Energiefragen; unterstreicht die Bedeutung, die der Zusammenarbeit in für beide Seiten vorteilhaften Bereichen zukommt, etwa in der gemeinsamen Forschung und dem Technologietransfer und insbesondere auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien;

66. fordert, dass der Vertrag über die Energiecharta auf weitere Länder ausgedehnt wird und dass im Rahmen der Energiecharta-Konferenz eine Vereinbarung verhandelt wird, die zur vollständigen Annahme der Grundsätze der Energiecharta und ihrer Protokolle seitens Russland führt;

67. fordert, dass die strategische Partnerschaft mit Russland durch den Abschluss einer neuen Partnerschaft und eines Kooperationsabkommens gestärkt wird; betont, dass dieses neue Abkommen den Regeln des Binnenmarkts und den Regelungen des dritten EU-Energiepakets vollständig entsprechen und auf gegenseitigem Respekt und Reziprozität beruhen sollte; betont, dass Russland schon durch Artikel 45 des Vertrags über die Energiecharta gebunden ist; ist der Ansicht, dass die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch Russland sich für beide Seiten vorteilhaft auf die bilateralen Energiebeziehungen auswirken würde;

68. hebt die Rolle der Parlamentarischen Versammlung Euronest hervor, die zur Erlangung der Ziele der Östlichen Partnerschaft beitragen und daher die Fragen der Energieversorgungssicherheit positiv beeinflussen wird;

69. weist darauf hin, dass die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums schon Teil des EU-Binnenmarkts sind und ihre Kooperation entscheidend für das Erreichen der Klimaziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist; begrüßt die derzeitigen Initiativen zur Intensivierung der Kooperation mit der Schweiz, die ebenfalls die Integration in den EU-Energiebinnenmarkt anstreben sollte;

70. ist der Ansicht, dass die Energieaußenpolitik auf den Prinzipien der Solidarität, Transparenz, Subsidiarität, Nachhaltigkeit, Kooperation, Gegenseitigkeit, einem auf Regeln basierenden Markt sowie der Koordinierung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Partnerländern basieren und diese Prinzipien fördern sollte; ist der Ansicht, dass die Achtung der horizontalen Ziele des Vertrags von Lissabon für eine Bekräftigung der Rolle Europas in einem sich wandelnden regionalen politischen Kontext entscheidend ist; fordert den Rat auf, der Kommission ein Mandat zu erteilen, mit Verhandlungen zur Umwandlung der gegenwärtigen Absichtserklärung zu Energiefragen mit Nachbarländern in rechtsverbindliche Texte zu beginnen;

71. erachtet es als wichtig, die 2010 begonnene Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU weiterzuentwickeln;

72. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit den Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern durch ein effektiveres Management auf globaler Ebene verbessert würde; vertritt die Auffassung, dass die EU deshalb eine größere Rolle im internationalen Management der Energiepolitik hinsichtlich der Förderung transparenter und diskriminierungsfreier Grundsätze spielen und dabei das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen, die Transaktionskosten verringern und Anreize für Marktteilnehmer setzen sollte, in einen Preis- und Qualitätswettbewerb einzutreten;

73. begrüßt, dass das Ziel eines universellen Zugangs zu Energie bis 2030 in die Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ aufgenommen wurde, und ist der Ansicht, dass bei Entwicklungsländern der Schwerpunkt auf dezentrale, nachhaltige und bezahlbare Energie insbesondere für auf dem Land lebende und arme Bevölkerungsgruppen gelegt werden soll; befürwortet die Unterstützung innovativer Zahlungssysteme mit privater und öffentlicher Beteiligung, um den Energiezugang für die Endverbraucher erschwinglich zu machen;

74. betont, dass nachhaltige Energie eine zentrale Rolle für die Entwicklung spielt, und bekräftigt seine Forderung nach einem spezifischen Programm zum Thema „Energie und Entwicklung“, dessen besonderer Schwerpunkt auf erneuerbaren, energieeffizienten, kleinen und dezentralisierten Versorgungslösungen und der Förderung von Kapazitätsausbau und Technologietransfer liegt, um lokale Eigenverantwortung zu gewährleisten; stellt fest, dass große Energiesysteme notwendig sein können, um nachhaltig den wachsenden Energiebedarf urbaner Zentren und der Industrie, insbesondere in Schwellenländern, zu decken; fordert, dass derartige Systeme stets die höchsten sozialen und ökologischen Kriterien erfüllen;

75. fordert im Umgang mit Entwicklungsländern in Energiefragen die Beachtung der Hauptziele der europäischen Entwicklungspolitik sowie die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte im Rahmen eines strategischen Ansatzes für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung, wobei die Interessen der Bevölkerung in den Entwicklungsländern stets im Mittelpunkt stehen;

76. hält Transparenz, demokratische Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Beziehungen zu Drittländern im Energiebereich für sehr wichtig;

77. betont die Bedeutung, die der Verfolgung grundlegender Prinzipien für Handel und Investitionen, etwa der Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Investitionen in nachhaltige Energien, sowohl in bilateralen Vereinbarungen als auch in multilateralen rechtlichen Rahmen wie dem Vertrag über die Energiecharta und in der WTO zukommt, sowie die Notwendigkeit, mit wirkungsvollen Mechanismen der Streitbeilegung für deren Durchsetzung zu sorgen;

78. ist der Ansicht, dass neben der Kooperation bei der Erschließung von und dem Handel mit Energieprodukten sowie deren Transit in die EU auch die Notwendigkeit besteht, die Kooperation in anderen wichtigen energiepolitischen Fragen zu intensivieren; fordert daher den Aufbau strategischer Energiepartnerschaften zwischen der EU und wichtigen Drittländern, etwa der BRICS und Ländern, deren Energiekonsum rapide ansteigt, unter anderem in den folgenden Bereichen:

- Kooperation bei F&E im Bereich von CO2-armen Energietechnologien und Innovation,

- Investitionen in nachhaltige Energieproduktion,

- Sicherheit und Schutz von Energietechnologien,

- Datenaustausch im Bereich des Wissenstransfers, einschließlich des Bereichs sauberer und erneuerbarer Energien,

- Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparung,

- Systemgleichgewicht,

- Intelligente Netze,

- Energiespeicher,

- Fusionsforschung,

- Technologien zur nachhaltigen Kohlenutzung sowie Kohlenstoffbindung und - speicherung;

79. fordert die Kommission auf, die höchsten internationalen Sicherheitsnormen für Kernkraftwerke in den Nachbarländern der EU unter Rückgriff auf alle vorhandenen Instrumente und Verträge zu verlangen und durchzusetzen, beispielsweise unter Rückgriff auf das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (das Übereinkommen von Espoo) und das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (das Übereinkommen von Aarhus); fordert die Nachbarstaaten der EU auf, die umfassenden Belastungstests der EU in Bezug auf die Sicherheit und Risiken kerntechnischer Anlagen durchzuführen, und fordert die Kommission auf, für diesen Zweck fachliche Unterstützung der EU anzubieten;

80. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich in allen relevanten Handelsabkommen, auch innerhalb der WTO, für die Annahme der Grundsätze der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft und internationaler Standards zur Regelung von Energiemärkten einzusetzen, einschließlich einer Einstellung von Subventionen mit quantifizierten Zielen für fossile Brennstoffe, und gleichzeitig quantifizierte Ziele festzulegen;

81. stellt fest, dass die Speicherung von Energie und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen und andere fortgeschrittene Energieanwendungen eine Reihe von Rohstoffen erfordern, einschließlich seltener Erden, die derzeit schwer zugänglich sind; ist der Ansicht, dass koordinierte Maßnahmen der EU und anderer führender Akteure im Technologiesektor, einschließlich der USA und Japan, erforderlich ist, um die Forschung bei der Erzeugung neuer Roh- und Ersatzstoffe oder bei einer Reduzierung der Verwendung von Rohstoffen, die im Hinblick auf kontinuierliche Verfügbarkeit, Toxizität oder Umweltauswirkungen problematisch sind;

82. unterstützt zur Förderung einer weltweit sicheren, geschützten und umweltbewussten Energieerzeugung die Stärkung und Förderung von Strahlenschutz, Sicherheitssystemen, nuklearen Sicherheitsnormen, strengen Anforderungen für Schelföl- und -gasaktivitäten, Sicherheit des Seetransports von Rohöl- und Ölprodukten und LNG sowie Kooperation bei neuen Technologien, F&E&I und der Ausarbeitung internationaler Normen;

83. ist der Ansicht, dass die globalen Herausforderungen des Klimawandels ohne die Mitwirkung von Großemittenten nicht angegangen werden können und regt die Kommission an, eine gemeinsame Strategie für eine globale Lösung dieser Probleme unter Einbeziehung dieser Länder zu erarbeiten; erkennt an, dass das innerhalb der EU konzentrierte Fachwissen, auf Grundlage unserer Erfahrungen mit der Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels, für Drittländer von Nutzen sein könnte und fordert die Kommission nachdrücklich auf, für Drittländer bei der Errichtung und der Gestaltung eigener Emissionshandelssysteme Hilfestellung zu leisten und Anreize zu setzen, in der Absicht, derartige Systeme mit dem der EU zu verbinden;

84. betont, dass eine langfristige politische Perspektive für Europa notwendig ist, in der neue globale Partnerschaften und bilaterale Instrumente der Zusammenarbeit Europa eine Schlüsselrolle bei der Bestimmung der globalen Energieagenda einräumen und in der es die Führung übernimmt bei der Gestaltung neuer Marktstandards sowie bei den internationalen Anstrengungen in der Technologieforschung und Innovation auf dem Gebiet der Energie;

85. betont die Notwendigkeit, die Kooperation bei F&E&I mit Drittländern im Hinblick auf die Bekämpfung globaler Herausforderungen zu verbessern; ist der Ansicht, dass die EU eng mit wichtigen Biokraftstoff-Exporteuren aus Drittländern zusammenarbeiten muss, um zu gewährleisten, dass diese alternativen, sauberen Energiequellen, die zur Diversifizierung des Angebots beitragen können, echt nachhaltig sein können, und dass indirekte Landnutzungsänderungen mit negativen Konsequenzen vermieden werden können; betont, dass Biokraftstoffproduzenten aus dem Ausland denselben Standards wie Produzenten in der EU unterliegen sollten, insbesondere im Hinblick auf Umwelt- und Klimastandards; ist der Ansicht, dass die Europäische Union die Einführung von Biokraftstoff-Technologien der zweiten und dritten Generation fördern sollte, sowohl im Inland als auch im Ausland;

86. weist auf die komplexe Beziehung zwischen der Energie- und Nahrungsmittelversorgung und sicherheitsbezogenen Entwicklungen hin, insbesondere im Hinblick auf Biokraftstoffe, die negative soziale und ökologische Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben können; ist der Ansicht, dass das Recht auf Nahrung absoluten Vorrang vor dem EU-Ziel für erneuerbare Energien im Bereich Biokraftstoffe haben muss;

87. stellt fest, dass die erhöhte Verbreitung von Agrokraftstoffen weitestgehend auf der Ausweitung großflächiger industrieller Monokulturen beruht, wodurch sich landwirtschaftliche Verfahren verbreitet haben, die der Umwelt, der biologischen Vielfalt, der Fruchtbarkeit des Bodens und der Verfügbarkeit von Wasser abträglich sind; erklärt sich besorgt darüber, dass die besagte erhöhte Verbreitung von Agrokraftstoffen durch die damit verbundene Förderung der Konzentration von Landbesitz dramatische Folgen in Form von Verletzung von Landrechten, Verlust des Zugangs zu lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, Entwaldung und Umweltzerstörung haben kann;

88. erklärt sich besorgt darüber, dass in der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen keine verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien festgelegt wurden; ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass sich Bioenergie negativ auf die Bekämpfung des Klimawandels auswirken und zu einer weiteren wichtigen Ursache für Landnahmen, mangelnde Ernährungssicherheit, Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern werden könnte; fordert die Kommission daher auf, rechtsverbindliche Nachhaltigkeitskriterien auszuarbeiten, mit denen bewirkt werden soll, negative klimatische, ökologische und soziale Auswirkungen der Nutzung und der Gewinnung von Biomasse zur Energieerzeugung zu verhindern;

89. fordert die EU auf, eine Strategie für die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung einzuführen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird und zudem mit der EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Einklang steht;

90. ist der Ansicht, dass die EU sicherstellen sollte, dass Energie ein wesentlicher Bestandteil der externen Unterstützungsprogramme der EU wird, da der für die wirtschaftliche Entwicklung unerlässliche Energiezugang in Entwicklungsländern nach wie vor ein großes Problem darstellt;

91. ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einführung zukunftsorientierter Energietechnologien im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der EU mit Partnern aus Industriestaaten und aufstrebenden Volkswirtschaften stehen sollte;

92. ist der Ansicht, dass die EU Energiefragen in den Mittelpunkt europäischer Initiativen stellen sollte, wie der Östlichen Partnerschaft, der Union für das Mittelmeer und der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

93. fordert die Kommission auf, mit allen wichtigen Energielieferanten, mit strategisch wichtigen Transitländern und partnerschaftlich verbundenen Ländern, die ähnlichen Energieherausforderungen gegenüberstehen und ähnliche Werte teilen, gemeinsame Energiefahrpläne insbesondere mit dem Ziel auszuarbeiten, die Zusammenarbeit bei Technologie, Forschung und Industrie zu fördern und gemeinsame Normen im Hinblick auf Technologien für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Elektrofahrzeuge, neue und unkonventionelle Energietechnologien, Sicherheit von Offshore-Bohrungen sowie nukleare Sicherheit und Nichtverbreitung festzulegen;

94. bekräftigt im Einklang mit dem Millenniums-Entwicklungsziel, den universellen Energiezugang sicherzustellen, die Bedeutung der Steigerung der ausländischen Direktinvestitionen der EU in den Bau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur und die Energieeffizienz in Entwicklungsländern im Hinblick auf die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen sowie die Unterstützung für die Schaffung angemessener Rechtsrahmen als Hilfe zur Diversifizierung ihres Energiemixes bei gleichzeitiger Verbesserung des Schutzes der getätigten europäischen Investitionen durch geeignete Rechtsmittel;

95. fordert eine koordinierte Maßnahme mit anderen technisch führenden Ländern (USA und Japan), um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, wie etwa Rohstoffknappheit, seltene Erden, die die Einführung von Technologien für erneuerbare Energien, Energiespeicherung und fortschrittliche Energieanwendungen beeinflussen;

96. fordert EU-Programme für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Energiebereich, um eine relevante Marktstruktur und Regelungen zu fördern, mit dem Ziel, Privathaushalten die Vorteile erneuerbarer Energien zu angemessenen Kosten zu sichern;

97. ist der Ansicht, dass die in der EU geltenden strengen nuklearen Sicherheitsbestimmungen sich in der Strategie der EU gegenüber externen Staaten widerspiegeln müssen, insbesondere gegenüber jenen Nachbarländern, in denen Kernkraftwerke betrieben werden oder geplant sind, die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der EU haben können;

98. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich der Transatlantische Wirtschaftsrat und der Energierat EU-USA kürzlich verpflichtet haben, die Zusammenarbeit in den Bereichen Energiesicherheit, Normen für intelligente Stromnetze, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Technologien für erneuerbare und andere saubere Energien, Energieeffizienz und wirksame Politiken zur Vereinfachung von Handel und Markteinführung sauberer Technologien zu fördern fordert, dass die Schlussfolgerungen des Energierats EU-US besser an die Beschlussfassungsstrukturen übermittelt werden;

99. unterstreicht die Notwendigkeit, den Dialog über strategische Energieaspekte von beiderseitigem Interesse zu vertiefen, die Kooperation bei Energiepolitiken zu fördern und die Zusammenarbeit in der Forschung mit den USA, vor allem im Bereich der energieeffizienten Technologien für Erzeugung und Transport, zu stärken; fordert die Einrichtung einer Energiesicherheitspartnerschaft mit den USA basierend auf der aktuellen Kooperation innerhalb des US-EU Energierates;

100.    betont die Notwendigkeit, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat die Zusammenarbeit unter anderem bei ordnungspolitischen Regelungen, Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der nachhaltigen Energie und der Energieeffizienz, der Fusionsforschung und der atomaren Sicherheit fördert, und ruft zu regelmäßigen Energiedialogen mit Russland und anderen Partnern zur Entwicklung und besseren Durchsetzung internationaler Regeln für die sichere, geschützte und effiziente Erzeugung, Übertragung, Durchleitung, Speicherung und Verarbeitung von Energie sowie zu bilateralem Handel mit Technologien im Bereich neuer Energien und mit Produkten wie Biokraftstoffen auf;

101.    fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit der Internationalen Energie-Agentur, die wesentliche Informationen zu Energieplanung und Daten zur Verfügung stellt, zu intensivieren; ist der Ansicht, dass die Union und alle Mitgliedstaaten, die nicht der IEA angehören, der IEA beitreten sollten;

102.    begrüßt die Beteiligung der EU am Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) und am Generation IV International Forum (GIF);

103.    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterhin an Energiesicherheitsthemen und am Schutz der kritischen Energieinfrastruktur zusammenzuarbeiten;

104.    fordert den Rat und die Kommission auf, mit den Vereinigten Staaten und anderen Verbündeten beim Schutz der Energieinfrastruktur vor Cyberangriffen zusammenzuarbeiten; betont, dass dieses Risiko, das durch herkömmliche Sicherheitsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, bei der Entwicklung hin zu einem „intelligenten“ Netz für den Schutz kritischer Infrastrukturen eine immer bedeutendere Rolle spielen wird;

105.    begrüßt die vorgeschlagene „Energiepartnerschaft EU/südlicher Mittelmeerraum“; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt dieser Partnerschaft auf dem enormen Potenzial von erneuerbarer (Sonnen-) Energie in dieser Region liegen sollte und dass bei einer solchen Partnerschaft Maßnahmen zur Sicherung des beträchtlichen Energiebedarfs in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums mit nachhaltigen Lösungen umgesetzt werden sollten;

106.    bekräftigt, dass die Zusammenarbeit in der Energieaußenpolitik zur Förderung und nicht zum Abbau der grundlegenden Werte der Union – wie Achtung der Menschenrechte, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, sozialer Dialog, gegenseitiger Respekt, verantwortbare Nutzung der natürlichen Ressourcen, Bekämpfung des Klimawandels und umfassender Umweltschutz – beitragen, den Frieden fördern und mit dem außenpolitischen Handeln der EU im Einklang stehen muss;

107.    fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst bis Ende 2013 auf Grundlage einen präzisen Fahrplan zu erstellen, auf Grundlage der Mitteilung der Kommission „Zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit; Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539), und in der Folge eine effektive Energieaußenpolitik mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen und Vorgaben sowie einem spezifischen Umsetzungszeitplan zu formulieren;

108.    betont die Bedeutung der Schwarzmeerregion in Bezug auf die Diversifizierung von Quellen und Transportstrecken, Potenzial an erneuerbaren Energien und die geostrategische Lage als Tor zum Kaspischen Meer, dem Nahen Osten und Zentralasien; ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten multilaterale Energiekooperationen in den Bereichen Integration von Märkten, Rechtsrahmen und Infrastruktur, fördern müssen; hebt in diesem Zusammenhang die zentrale Bedeutung des südlichen Korridors, des Nabucco-Projekts und der transkaspischen Pipeline sowie anderer kleinerer Projekte hervor;

109.    anerkennt den Beitrag von GMES aus dem Weltraum zur Identifizierung von Solarenergieressourcen, die auf der Erde genutzt werden können; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der Tatsache, dass mithilfe von GMES erkannt wurde, dass die Wüstenregionen an einem Tag größere Mengen Solarenergie erhalten, als von der Menschheit in einem Jahr verbraucht wird, Partnerschaften mit Ländern einzugehen, die über große Wüstenflächen verfügen, insbesondere in afrikanischen Ländern, und Strategien und Technologien zu entwickeln für die effiziente Nutzung dieses Energiepotenzials, einschließlich der Nutzung von Kooperations- und Entwicklungsmechanismen, die im Rahmen des Energie- und Klimawandelpakets zur Verfügung stehen;

110.    fordert die Ausweitung der Beteiligung am Energiegemeinschaftsvertrag (EGV) auf weitere Nachbarländer der EU, insbesondere auf Länder der Östlichen Partnerschaft und die zentralasiatischen Republiken; betont, dass die Kommission die rechtzeitige und strenge Umsetzung von EU-Energievorschriften durch Mitgliedstaaten des EGV sicherstellen und durchsetzen sollte, insbesondere indem sie die Verfügbarkeit von EU-Mitteln von der Einhaltung der Verpflichtungen des Vertrags abhängig macht;

111.    ist der Ansicht, dass der Zugang zu Energie aus nachhaltigen Quellen ein entscheidender Faktor für die Entwicklung ist, und drängt darauf, dass sich die EU-Entwicklungstätigkeiten auf die Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Förderung einer nachhaltigen Energiepolitik, von Reformmaßnahmen, Infrastrukturentwicklung, günstigen Investitionsbedingungen und Energieeffizienz konzentrieren;

112.    fordert einen besonderen Energiedialog mit den Ländern der Region um das Kaspische Meer und begrüßt die Arbeit an einer Gesellschaft für die Entwicklung im Kaspischen Raum; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit zur Stärkung der Beziehungen der Union zu Aserbaidschan und Turkmenistan fortzusetzen;

113.    ist weiter der Ansicht, dass die Außenfinanzierungsinstrumente nach 2013 die Prioritäten der EU-Energieaußenpolitik angemessen widerspiegeln sollten;

114.    unterstreicht die Bedeutung einer Kooperation innerhalb der Energiesicherheitsplattform der Östlichen Partnerschaft, um die Einführung europäischer Standards in der Energiepolitik und Regulierung zu fördern und um die Entwicklung von Infrastruktur und Vernetzung, Energieeffizienz sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien voranzutreiben; begrüßt die Initiative „Partnerschaft zur Förderung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes in Osteuropa (E5P)“ und rechnet damit, dass die Initiative kurzfristig auch andere östliche Partnerländer, zusätzlich zur Ukraine, miteinschließt;

115.    weist auf die jüngsten Spannungen im Östlichen Mittelmeerraum in Bezug auf das Vorkommen von Kohlenwasserstoffen hin; hebt hervor, dass Energie zum Zwecke der Friedensförderung, der Kooperation und Stabilität in der Region eingesetzt werden sollte;

116.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energie zu einer starken „Waffe“ in der Außenpolitik entwickelt. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die Energie angesichts ihrer Bedeutung für unser tägliches Leben hauptsächlich ein Grunderzeugnis darstellen und nicht als Mittel der Außenpolitik eingesetzt werden sollte. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Europäische Union alle Aspekte unserer Versorgungssicherheit in Betracht zieht.

Europa ist auf den weltweiten Energiemärkten ein Großeinkäufer von Energie: Dies kann zwar als Schwäche gesehen werden, kann aber auch eine unserer Stärken sein: Wir sind der größte Importeur – und wenn wir diese Tatsache auf EU-Ebene auf koordinierte Weise nutzen und gegenüber Drittländern eine feste, gemeinsame Haltung einnehmen, könnte uns unsere Rolle als starker Marktakteur auf der Nachfrageseite fast immer eine gute Verhandlungsposition verschaffen. Daher ist die Berichterstatter der Ansicht, dass wir uns bei der Festlegung der europäischen Energiepolitik darauf konzentrieren sollten, ein gemeinsames Konzept für unsere Handelsgeschäfte zu finden und dabei unseren Einflussbereich insbesondere auf dem Gebiet der Energiemarktregeln über die Grenzen Europas hinweg auszudehnen. Es gibt einen klaren Bedarf für einen gut funktionierenden Binnenmarkt, der mehr Wettbewerb unter unseren externen Partnern schaffen kann, und wir sollten eine Angleichung der Vorschriften mit unseren Nachbarländern anstreben.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Gewährleistung eines verlässlichen und kostengünstigen Zugangs zu globalen Energiequellen entscheidend für die Unterstützung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit im Hinblick auf die bestehenden politischen Ziele der EU, die im Rahmen des „20-20-20-Pakets“ und der langfristigen Verpflichtung zur Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes unserer Wirtschaft bis 2050. Nur ein kohärenter und koordinierter Ansatz der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates kann den Rahmen für eine effektive Förderung der Energieziele der EU im Ausland schaffen und wird zu einer verbesserten Verhandlungsposition gegenüber Drittländern führen.

Der Berichterstatterin zufolge sind Forschung & Entwicklung & Innovation (F&E&I) von entscheidender Bedeutung. Durch die Bündelung unserer Forschungsbemühungen innerhalb der EU würde eine Spitzenforschung entstehen, die effizienter, kostengünstiger und dynamischer als eine abgekoppelte Forschung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist. Auf ähnliche Weise sollten wir eine weitere Kooperation in F&E&I mit Drittländern suchen, um diese Vorteile auf internationaler Ebene zu optimieren.

Und schließlich kann und sollte die EU an vorhandene vorrangige Tätigkeitsfelder in den Energieaußenpolitiken anknüpfen, um die Kohärenz und Koordination zwischen der Kommission, dem Rat, den Mitgliedstaaten und der Industrie zu verbessern. Zu diesen Feldern gehören die Frage großer Energieinfrastrukturen, strategische Dialoge und Partnerschaften in internationalen Foren: EU-Russland-Dialog, Energiecharta, Energiegemeinschaftsprozess und Beziehungen zu anderen internationalen Einrichtungen, die sich mit Energie und Klima befassen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (25.4.2012)

für denAusschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung
(2012/2029(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Justas Vincas Paleckis

                       (*)Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  vertritt die Auffassung, dass Energiepolitik ein wesentlicher und herausragender Bestandteil der gemeinsamen Außenpolitik sein muss und im Einklang mit anderen Politikbereichen mit außenpolitischen Dimensionen ausgearbeitet und umgesetzt werden sollte;

2.  betont, dass die Diversifizierung der Versorgungsquellen – einschließlich neuer Energiequellen – und der Transitstrecken sowie der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen in der EU angesichts der starken Abhängigkeit der Union von Energieeinfuhren dringliche und wesentliche Elemente zur Stützung der Politik der äußeren Sicherheit, der strategischen Bedeutung und der außenpolitischen Unabhängigkeit der Union darstellen;

3.  ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit den Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern durch ein effektiveres Management auf globaler Ebene verbessert würde; vertritt die Auffassung, dass die EU deshalb eine größere Rolle im internationalen Management der Energiepolitik hinsichtlich der Förderung transparenter und diskriminierungsfreier Grundsätze spielen und dabei das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen, die Transaktionskosten verringern und Anreize für Marktteilnehmer setzen sollte, in einen Preis- und Qualitätswettbewerb einzutreten;

4.  fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, um in Bezug auf Fragen einer gemeinsamen Energieaußenpolitik gemeinsame Standpunkte zu vertreten und gemeinschaftlich zu handeln; weist auf die Notwendigkeit eines Bereichs für Energiepolitik innerhalb des EAD hin sowie auf die Notwendigkeit, EU-Delegationen in energiediplomatische Vorgänge vor Ort miteinzubeziehen;

5.  betont, dass die Kommission und der EAD dafür sorgen müssen, dass alle multilateralen und bilateralen Abkommen der EU, insbesondere Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, vollständig mit den Vorschriften des EU-Binnenmarkts vereinbar sein müssen; hebt hervor, dass in diesen Abkommen Gegenseitigkeit, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Transparenz gewährleistet sein müssen, um EU-Investoren in Energielieferländern und ‑transitländern ein sicheres rechtliches Umfeld zu bieten;

6.  betont, dass die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich für mehr politische Transparenz, Koordinierbarkeit und Effizienz in der gesamten EU sorgen würde;

7.  fordert die Kommission dazu auf, die Aufnahme der sogenannten Energieversorgungssicherheitsklausel in Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern zu unterstützen, wodurch ein Verhaltenskodex festgeschrieben und ausdrücklich Maßnahmen für den Fall einer einseitigen Änderung der Bedingungen durch einen der Partner vorgegeben würden;

8.  begrüßt die Mitteilung der Kommission „Zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit; Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539); ist jedoch der Ansicht, dass weitere Instrumente, die auf der Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten beruhen, notwendig sind, damit die EU in die Lage versetzt wird, ihre Interessen im Bereich Energieversorgungssicherheit und in Verhandlungen mit ihren externen Partnern, vor allem in Krisensituationen, zu wahren;

9. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Handels- und Investitionshemmnisse im Energiebereich in den Beziehungen mit Drittstaaten zu ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen, um sie auf bilateralem Weg und über die Welthandelsorganisation zu beseitigen;

10. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, für einen verbundenen Energiebinnenmarkt zu sorgen, der äußerem Druck und Versuchen standhalten kann, Energielieferungen und ‑preise als Werkzeug außenpolitischen Drucks zu nutzen; betont deshalb, dass die Ressourcen für Projekte, mit denen die Energiemärkte in der EU verbunden werden, aufgestockt und die europäischen Erdgas- und Strominfrastrukturnetze, insbesondere der Ostsee-Verbundplan, bis Ende 2015 fertiggestellt werden müssen, wie es im Dritten Energiepaket der EU vorgesehen ist;

11. unterstützt Projekte zur Diversifizierung der Energieversorgung, insbesondere diejenigen, die zum Ziel haben, neue Transportkorridore zu schaffen, mit denen sowohl Routen als auch Lieferanten diversifiziert werden, z. B. die Erdgasfernleitung Nabucco, Flüssigerdgas, grenzüberschreitende Verbindungsleitungen und andere Projekte von europäischem Interesse mit hoher Priorität;

12. fordert überdies die Ausarbeitung einer abgestimmten, einheitlichen politischen Strategie der EU im Hinblick auf neue Energielieferanten, wobei besondere Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen in der EU gerichtet werden sollte, um Möglichkeiten für den Markteintritt neuer Lieferanten zu schaffen;

13. unterstützt den Rückgriff auf Instrumente wie den Frühwarnmechanismus in Bezug auf Energielieferanten und Transitländer; hält es im Zusammenhang mit dem zunehmenden Wettbewerb um Ressourcen und mit Blick auf die gegenwärtigen Erzeugermonopole für erforderlich, den Gedanken der gemeinsamen Beschaffung von Energierohstoffen durch die Mitgliedstaaten weiter zu fördern;

14. fordert die Kommission auf, eine umfassende Reihe kurz-, mittel- und langfristiger energiepolitischer Prioritäten für die Beziehungen zu den Nachbarn der EU aufzustellen, um einen gemeinsamen Rechtsraum einzurichten, der auf den besitzstandsbezogenen Grundsätzen und Normen des Binnenmarkts beruht; erachtet es als wichtig, die Europäische Energiegemeinschaft zu erweitern und rechtliche Kontrollmechanismen zu schaffen, durch die einer ungenügenden Umsetzung des Besitzstands entgegengewirkt werden soll;

15. hebt hervor, dass die energiepolitischen Beziehungen, die strategische Zusammenarbeit und der politische Dialog mit den Ländern des Mittelmeerraums, Afrikas, des Nahen Ostens, des Südkaukasus, Zentralasiens und den Anrainerstaaten des Kaspischen und des Schwarzen Meers auf umfassende Weise und in sämtlichen Energiebereichen intensiviert werden müssen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes zukunftsorientierter, wettbewerbsfähiger Energietechnologien; fordert die EU auf, den Import von Solarenergie aus dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum weiter auszubauen;

16. betont, dass die gemeinsame Energiepolitik und die strategischen Ziele der EU in den Außenbeziehungen sowie in der Regional- und der Nachbarschaftspolitik angemessen zur Geltung kommen sollten;

17. unterstützt den politischen und wirtschaftlichen Dialog mit den Nachbarländern der EU über die Nutzung neuer Energiequellen;

18. fordert die Umsetzung der vorhandenen und die Schaffung neuer Mechanismen in der europäischen Nachbarschaftspolitik und der Schwarzmeersynergie, um die Zusammenarbeit im Interesse von mehr Transparenz und Stabilität der Lieferungen und der Durchfuhr von Energie zu stärken;

19. erachtet es als wichtig, die 2010 begonnene Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU weiterzuentwickeln;

20. fordert, die strategische Partnerschaft mit Russland durch den Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zu stärken; betont, dass dieses Abkommen den Regeln des Binnenmarkts und den Regelungen des dritten EU-Energiepakets vollständig entsprechen und auf gegenseitigem Respekt und Reziprozität beruhen sollte; betont, dass Russland schon durch Artikel 45 des Vertrags über die Energiecharta gebunden ist; ist der Ansicht, dass die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch Russland sich für beide Seiten vorteilhaft auf die bilateralen Energiebeziehungen auswirken würde;

21. befürwortet den politischen Dialog mit Norwegen und Russland über die Erschließung neuer Energiequellen in der Barentssee unter der Voraussetzung, dass die gefährdete Umwelt der Arktis geschützt wird, und spricht sich für die Zusammenarbeit mit Norwegen aus, was die Einfuhr von Strom aus Wasserkraft über Unterwasser-Fernstromkabel anbelangt; fordert eine raschere Ausarbeitung der EU-Strategie zur Arktis;

22. betrachtet den außenpolitischen Dialog als wesentliche Voraussetzung für die Entkopplung des weltweiten Wirtschaftswachstums und des Verbrauchs der Energieressourcen und für mehr Berechenbarkeit auf den Energiemärkten sowie als nützlich für die politischen Beziehungen; hebt die Bedeutung des Dialogs mit Schwellenländern wie China, Indien, Brasilien, Indonesien und Südafrika neben den anderen wichtigen Verbraucherländern wie den USA und Japan hervor;

23. vertritt die Auffassung, dass die EU den Ausbau und die Vertiefung ihrer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Drittländern vorantreiben sollte, die dieselben Werte teilen und bereit sind, demokratische Reformen durchzuführen und die Werte, auf denen die EU beruht, zu fördern;

24. unterstreicht die Notwendigkeit, den Dialog über strategische Energieaspekte von beiderseitigem Interesse zu vertiefen, die Kooperation bei Energiepolitiken zu fördern und die Zusammenarbeit in der Forschung mit den USA, vor allem im Bereich der energieeffizienten Technologien für Erzeugung und Transport, zu stärken; fordert die Einrichtung einer Energiesicherheitspartnerschaft mit den USA basierend auf der aktuellen Kooperation innerhalb des US-EU Energierates;

25. fordert die Kommission auf, die höchsten internationalen Sicherheitsnormen für Kernkraftwerke in den Nachbarländern der EU unter Rückgriff auf alle vorhandenen Instrumente und Verträge zu verlangen und durchzusetzen, beispielsweise unter Rückgriff auf das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (das Übereinkommen von Espoo) und das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (das Übereinkommen von Aarhus); fordert die Nachbarstaaten der EU auf, die umfassenden Belastungstests der EU in Bezug auf die Sicherheit und Risiken kerntechnischer Anlagen durchzuführen, und fordert die Kommission auf, für diesen Zweck fachliche Unterstützung der EU anzubieten;

26. bekräftigt, dass die Zusammenarbeit in der Energieaußenpolitik zur Förderung und nicht zum Abbau der grundlegenden Werte der Union – wie Achtung der Menschenrechte, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, sozialer Dialog, gegenseitiger Respekt, verantwortbare Nutzung der natürlichen Ressourcen, Bekämpfung des Klimawandels und umfassender Umweltschutz – beitragen, den Frieden fördern und mit dem außenpolitischen Handeln der EU im Einklang stehen muss;

27. fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst bis Ende 2013 auf Grundlage einen präzisen Fahrplan zu erstellen, auf Grundlage der Mitteilung der Kommission „Zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit; Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539), und in der Folge eine effektive Energieaußenpolitik mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen und Vorgaben sowie einem spezifischen Umsetzungszeitplan zu formulieren;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.4.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elmar Brok, Mário David, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Adrian Severin, Marek Siwiec, Charles Tannock, Inese Vaidere, Kristian Vigenin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Andrew Duff, Tanja Fajon, Kinga Gál, Elisabeth Jeggle, Antonio López-Istúriz White, Carmen Romero López, Marietje Schaake, Indrek Tarand, Alejo Vidal-Quadras, Renate Weber

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (30.3.2012)

für denAusschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung
(2012/2029(INI))

Berichterstatter: Norbert Neuser

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass das Ziel eines universellen Zugangs zu Energie bis 2030 in die Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ aufgenommen wurde, und ist der Ansicht, dass bei Entwicklungsländern der Schwerpunkt auf dezentrale, nachhaltige und bezahlbare Energie insbesondere für auf dem Land lebende und arme Bevölkerungsgruppen gelegt werden soll; befürwortet die Unterstützung innovativer Zahlungssysteme mit privater und öffentlicher Beteiligung, um den Energiezugang für die Endverbraucher erschwinglich zu machen;

2.  betont, dass nachhaltige Energie eine zentrale Rolle für die Entwicklung spielt, und bekräftigt seine Forderung nach einem spezifischen Programm zum Thema „Energie und Entwicklung“, dessen besonderer Schwerpunkt auf erneuerbaren, energieeffizienten, kleinen und dezentralisierten Versorgungslösungen und der Förderung von Kapazitätsausbau und Technologietransfer liegt, um lokale Eigenverantwortung zu gewährleisten; stellt fest, dass große Energiesysteme notwendig sein können, um nachhaltig den wachsenden Energiebedarf urbaner Zentren und der Industrie, insbesondere in Schwellenländern, zu decken; fordert, dass derartige Systeme stets die höchsten sozialen und ökologischen Kriterien erfüllen;

3.  fordert im Umgang mit Entwicklungsländern in Energiefragen die Beachtung der Hauptziele der Entwicklungspolitik der EU sowie die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte im Rahmen eines strategischen Ansatzes für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung, wobei die Interessen der Bevölkerung in den Entwicklungsländern in den Mittelpunkt gestellt werden;

4.  hält Transparenz, demokratische Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Beziehungen zu Drittländern im Energiebereich für sehr wichtig;

5.  weist auf die komplexe Beziehung zwischen der Energie- und der Nahrungsmittelversorgung und sicherheitsbezogenen Entwicklungen hin, insbesondere im Hinblick auf Biokraftstoffe, die negative soziale und ökologische Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben können; stellt fest, dass das Recht auf Nahrung absoluten Vorrang vor dem EU-Ziel für erneuerbare Energiequellen im Bereich Biokraftstoffe haben muss;

6.  stellt fest, dass die erhöhte Verbreitung von Agrokraftstoffen weitestgehend auf der Ausweitung großflächiger industrieller Monokulturen beruht, wodurch sich landwirtschaftliche Verfahren verbreitet haben, die der Umwelt, der biologischen Vielfalt, der Fruchtbarkeit des Bodens und der Verfügbarkeit von Wasser abträglich sind; erklärt sich besorgt darüber, dass die besagte erhöhte Verbreitung von Agrokraftstoffen durch die damit verbundene Förderung der Konzentration von Landbesitz dramatische Folgen in Form von Verletzung von Landrechten, Verlust des Zugangs zu lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, Entwaldung und Umweltzerstörung haben kann;

7.  erklärt sich besorgt darüber, dass in der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen keine verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien festgelegt wurden; ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass sich Bioenergie negativ auf die Bekämpfung des Klimawandels auswirken und zu einer weiteren wichtigen Ursache für Landnahmen, mangelnde Ernährungssicherheit, Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern werden könnte; fordert die Kommission daher auf, rechtsverbindliche Nachhaltigkeitskriterien auszuarbeiten, mit denen bewirkt werden soll, negative klimatische, ökologische und soziale Auswirkungen der Nutzung und der Gewinnung von Biomasse zur Energieerzeugung zu verhindern;

8.  fordert die EU auf, eine Strategie für die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung einzuführen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird und zudem mit der EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Einklang steht;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michael Cashman, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu, Nirj Deva, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Enrique Guerrero Salom, Edvard Kožušník, Cristian Dan Preda

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (27.3.2012)

für denAusschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung
(2012/2029(INI))

Berichterstatter: Jan Zahradil

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt eine gemeinsame EU-Energieaußenpolitik, die darauf abzielt, eine sichere, geschützte, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung für Unternehmen und Bürger sicherzustellen, die Abhängigkeit bestimmter Regionen der Europäischen Union von Energielieferanten aus Drittstaaten zu verringern, eine Energiewirtschaft auf der Grundlage eines hohen Energiewirkungsgrades aufzubauen und so bald wie möglich den Wandel zu umweltfreundlichen erneuerbaren Energien zu vollziehen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sich ihre Energiepolitik und ihre Kooperationsmaßnahmen in diesem Bereich in das gemeinsame politische Konzept der EU einfügen, wie es in der Roadmap 2050 beschrieben wird;

2.  ruft zur Verwirklichung größerer Synergien zwischen der Handels- und der Energiepolitik der EU im Einklang mit der Strategie Europa 2020 auf; betont die Notwendigkeit, den Aufbau globaler Ordnungsstrukturen für Rohstoffe zu fördern, um die internationalen Spannungen in diesem Bereich abzubauen, und empfiehlt in diesem Zusammenhang das Beispiel des Internationalen Energieforums (IEF); betrachtet den Abschluss langfristiger Verträge mit unseren strategischen Handelspartnern über die Lieferung von Energie und Rohstoffen zu fairen Preisen als eine der obersten Prioritäten; ruft die Europäische Union daher auf, eine in sich schlüssige Unionsstrategie für den Abschluss von Energielieferverträgen mit diesen Partnern anzunehmen;

3.  lobt empfiehlt die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, um einheitliche außenpolitische Maßnahmen im Energiebereich zu ergreifen und die Transparenz im Bereich der Energieeinfuhren in die EU zu verbessern; stellt fest, dass viele Abkommen im Energiebereich Investitionsbestandteile haben – aus diesem Grund sollte die Kommission sicherstellen, dass die Kohärenz zwischen Energieabkommen und Investitionsabkommen gewahrt wird, wobei insbesondere zu gewährleisten ist, dass die Befugnisse und Empfehlungen des Europäischen Parlaments bei der zukünftigen Investitionspolitik berücksichtigt werden; hebt hervor, dass die Kommission bei der Koordinierung der zwischenstaatlichen Abkommen eine aktive und fördernde Rolle übernehmen muss, um zu gewährleisten, dass alle gestellten Ansprüche umgesetzt werden können; vor der Unterzeichnung von Energieabkommen übermitteln die Mitgliedstaaten diese ausgehandelten zwischenstaatlichen Abkommen zur Zustimmung an die Kommission, die sicherstellt, dass die Abkommen mit dem Unionsrecht und vor allem mit den Handels- und Investitionsregelungen und den Regeln des Energiebinnenmarkts sowie mit den langfristigen energie- und klimapolitischen Zielen der Union vereinbar sind;

4.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich in allen relevanten Handelsabkommen, auch innerhalb der WTO, für die Annahme der Grundsätze der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft und internationaler Standards zur Regelung von Energiemärkten einzusetzen, einschließlich einer Einstellung von Subventionen mit quantifizierten Zielen für fossile Brennstoffe, und gleichzeitig quantifizierte Ziele festzulegen;

5.  betont die Notwendigkeit, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat die Zusammenarbeit u. a. bei ordnungspolitischen Regelungen, Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der nachhaltigen Energie und der Energieeffizienz, der Fusionsforschung und der atomaren Sicherheit fördert, und ruft zu regelmäßigen Energiedialogen mit Russland und anderen Partnern zur Entwicklung und besseren Durchsetzung internationaler Regeln für die sichere, geschützte und effiziente Erzeugung, Übertragung, Durchleitung, Speicherung und Verarbeitung von Energie sowie zu bilateralem Handel mit Technologien im Bereich neuer Energien und mit Produkten wie Biokraftstoffen auf;

6.  weist darauf hin, dass sich die Europäische Union verpflichtet hat, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu senken, und dass eine verbesserte Energieeffizienz in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern außerhalb der EU für die Verwirklichung dieses Ziels wesentlich ist; vertritt die Auffassung, dass durch die Steigerung der Energieeffizienz Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden; fordert die Kommission daher auf, Forschung, Entwicklung und Innovation bei erneuerbaren Energien und Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die rationelle Energienutzung zu fördern; hebt hervor, dass die Kommission die Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften mit Ländern intensivieren muss, die sich auf eine nachhaltige Wirtschaft hinbewegen, und zwar in den Bereichen Innovation und F&E, Energieeffizienz und Energieeinsparungen, Einsatz von Technologien für erneuerbare Energien sowie Energiespeicherung, intelligente Energienetze und ausgeglichene Energiesysteme; weist darauf hin, dass außerdem über den Marktzugang für entsprechende EU-Produkte und ‑Dienstleistungen verhandelt und gleichzeitig durch Handelsabkommen beispielsweise mit Lieferanten von Strom aus erneuerbaren Quellen ein schrittweiser Übergang zu einer nachhaltigen emissionsarmen Wirtschaft mit möglichst geringen Treibhausgasemissionen gefördert werden muss;

7.  bekräftigt im Einklang mit dem Millenniums-Entwicklungsziel, den universellen Energiezugang sicherzustellen, die Bedeutung der Steigerung der ausländischen Direktinvestitionen der EU in den Bau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur und die Energieeffizienz in Entwicklungsländern im Hinblick auf die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen sowie die Unterstützung für die Schaffung angemessener Rechtsrahmen als Hilfe zur Diversifizierung ihres Energiemixes bei gleichzeitiger Verbesserung des Schutzes der getätigten europäischen Investitionen durch geeignete Rechtsmittel;

8.  fordert die Kommission auf, den Aufbau eines umfassenden EU-Systems zur Gas-Indexierung auf der Grundlage der Marktpreise für Gas zu unterstützen und es auf diese Weise allen mit Gas handelnden Unternehmen in der EU zu ermöglichen, unabhängig vom Ölpreis auf gerechtere und besser vorhersehbare Weise mit externen Gaslieferanten Handel zu treiben und den Wettbewerb auf dem Gasbinnenmarkt der EU weiter zu fördern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Damien Abad, Laima Liucija Andrikienė, Maria Badia i Cutchet, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Marielle de Sarnez, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Josefa Andrés Barea, Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Mário David, Elisabeth Köstinger, Jörg Leichtfried, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Gabriel Mato Adrover

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.5.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Amelia Andersdotter, Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Vicky Ford, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, András Gyürk, Fiona Hall, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan, Kriðjānis Kariņð, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Philippe Lamberts, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ioan Enciu, Françoise Grossetête, Takis Hadjigeorgiou, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Bernd Lange, Werner Langen, Zofija Mazej Kukovič, Silvia-Adriana Ţicău

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Anne E. Jensen, Nicole Kiil-Nielsen, Norica Nicolai