BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

5.6.2012 - (COM(2012)0126 – C7‑0078/2012 – 2012/2051(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes

Verfahren : 2012/2051(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0182/2012
Eingereichte Texte :
A7-0182/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(COM(2012)0126 – C7‑0078/2012 – 2012/2051(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0126 – C7‑0078/2012),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],

–   unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,

–   in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0182/2012),

1.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3)       In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds festgeschrieben.

(4)       Italien hat infolge einer durch Überschwemmungen in Ligurien und der Toskana verursachten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag von 18 061 682 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu ... am ..

Im Namen des Europäischen Parlaments                                Im Namen des RatesDer Präsident

              Der Präsident

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten von Italien vor. Die IIV sieht vor, dass der Fond bis zu einer jährlichen Obergrenze von einer Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann. Dies ist der erste Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2012.

Parallel zu diesem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds zugunsten von Italien hat die Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (EBH Nr. 2/2012 vom 16. März 2012) vorgelegt, um, wie in Nummer 26 der IIV vorgesehen, die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 einzusetzen.

Der Berichterstatter begrüßt, dass die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in dem von der Kommission unterbreiteten EBH 02/2012 im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2008 als einziges Thema behandelt wird.

Italien hat im Anschluss an die Überschwemmungen, von denen die Regionen Ligurien und Toskana im Oktober 2011 heimgesucht wurden und durch die schwere Schäden an Wohnhäusern, Unternehmen und in der Landwirtschaft angerichtet und wichtige Verkehrsverbindungen und gurndlegende öffentliche Infrastrukturnetze unterbrochen wurden, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds gestellt.

Nach den Schätzungen der italienischen Behörden beläuft sich der durch die Überschwemmungen verursachte Direktschaden auf insgesamt 722,5 Mio. EUR. Da es sich bei dieser Katastrophe um eine Katastrophe natürlicher Art handelt, fällt sie in den Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds.

Nachdem sich die Kommission davon überzeugt hat, dass dieser Antrag die Förderkriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates erfüllt, schlägt sie vor, den EU-Solidaritätsfonds in Höhe eines Betrags von insgesamt 18 061 682 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Anspruch zu nehmen.

Damit bleiben noch mindestens 25% des Fonds für Mittelzuweisungen im letzten Quartal des Jahres verfügbar, wie es Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) 2012/2002 vorschreibt.

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Zahlungsermächtigungen in Höhe von 18 061 682 EUR in den eigens für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in den Mitgliedstaaten geschaffenen Artikel 13 06 01 im Rahmen der Rubrik 3b des Finanzrahmens neu einzusetzen.

Zahlen Solidaritätsfonds

 

 

 

 

 

(in EUR)

 

Anerkannter Direktschaden

Schwellenwert

Betrag auf der Grundlage

von 2,5 %

Betrag auf der Grundlage

von 6 %

Gesamtbetrag der

vorgeschlagenen Unterstützung

Überschwem­mungen in Ligurien und der Toskana 2011

722,467 Mio.

3 536 Mio.

18 061 682

-

18 061 682

Insgesamt

 

 

 

 

18 061 682

Gemäß Nummer 26 der IIV vom 17. Mai 2006 beruft die Kommission mit der Vorlage des Vorschlags zur Inanspruchnahme des Fonds einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen.

Der Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) sollte gemäß einer mit ihm getroffenen internen Vereinbarung in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag bei der Ausführung des EU-Solidaritätsfonds zu leisten.

Nach Prüfung der Anträge hat der REGI-Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Fonds in Form eines Schreibens abgegeben, die diesem Bericht beigefügt ist.

Der Berichterstatter empfiehlt, den diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zu billigen.

Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens

FinanzrahmenRubrik/Teilrubrik

 

Finanzrahmen 2012

Haushaltsplan 2012 einschl. EBH Nr. 1/2012

EBH Nr. 2/2012

Haushaltsplan 2012

(einschl. EBH Nr. 1-2/2012)

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

         ZE

1. NACHHALTIGES WACHSTUM

 

 

 

 

 

 

 

 

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

14 853 000 000

 

15 403 000 000

11 500 977 788

 

 

15 403 000 000

11 500 977 788

Spielraum

 

 

-50 000 000

 

 

 

-50 000 000

 

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

52 761 000 000

 

52 752 576 141

43 835 746 321

 

 

52 752 576 141

43 835 746 321

Spielraum

 

 

8 423 859

 

 

 

8 423 859

 

Gesamt

67 614 000 000

 

68 155 576 141

55 336 724 109

 

 

68 155 576 141

55 336 724 109

Spielraum[1]

 

 

 

-41 576 141

 

 

 

-41 576 141

 

2. NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG UND SCHUTZ DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN

 

 

 

 

 

 

 

 

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

48 093 000 000

 

43 969 637 305

43 875 978 049

 

 

43 969 637 305

43 875 978 049

Gesamt

60 810 000 000

 

59 975 774 185

57 034 220 262

 

 

59 975 774 185

57 034 220 262

Spielraum

 

 

834 225 815

 

 

 

834 225 815

 

3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT

 

 

 

 

 

 

 

 

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

1 406 000 000

 

1 367 806 560

835 577 878

 

 

1 367 806 560

835 577 878

Spielraum

 

 

38 193 440

 

 

 

38 193 440

 

3b. Unionsbürgerschaft

699 000 000

 

697 436 780

648 700 180

18 061 682

18 061 682

715 498 462

666 761 862

Spielraum

 

 

1 563 220

 

 

 

1 563 220

 

Gesamt

2 105 000 000

 

2 065 243 340

1 484 278 058

18 061 682

18 061 682

2 083 305 022

1 502 339 740

Spielraum[2]

 

 

 

39 756 660

 

 

 

39 756 660

 

4. DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR

8 997 000 000

 

9 405 937 000

6 955 083 523

 

 

9 405 937 000

6 955 083 523

Spielraum[3]

 

 

 

-150 000 000

 

 

 

-150 000 000

 

5. VERWALTUNG

8523 000 000

 

8 279 641 996

8 277 736 996

 

 

8 279 641 996

8 277 736 996

Spielraum[4]

 

 

 

327 358 004

 

 

 

327 358 004

 

INSGESAMT

148 049 000 000

141 360 000 000

147 882 172 662

129 088 042 948

18 061 682

18 061 682

147 900 234 344

129 106 104 630

Spielraum

 

 

1 209 764 338

12 445 957 052

 

 

1 209 764 338

12 445 957 052

  • [1]  Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums (500 Mio. EUR) wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 50 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.
  • [2]  Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.
  • [3]  Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2012 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (258,9 Mio. EUR) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 150 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.
  • [4]  Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 84 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Ausschuss für regionale EntwicklungDer Vorsitz

Herrn

Alain Lamassoure

Vorsitzender des

Haushaltsausschusses

Altiereo-Spinelli-Gebäude – 13E205

Brüssel

Betrifft: Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten von Italien

Sehr geehrter Herr Lamassoure,

Die Kommission hat das Europäische Parlament in ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (COM(2012)0126 darüber unterrichtet, dass sie auf der Grundlage des von Italien gestellten Antrags auf Inanspruchnahme des Fonds im Zusammenhang mit den Überschwemmungen vom Oktober 2011 in Ligurien und der Toskana vorschlägt, den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen, wobei sie die entstandenen Schäden wie folgt veranschlagt:

 

 

 

 

 

(in EUR)

 

Anerkannter Direktschaden

Schwellenwert

Betrag auf der Grundlage

von 2,5 %

Betrag auf der Grundlage

von 6 %

Gesamtbetrag der

vorgeschlagenen Unterstützung

Überschwem­mungen in Ligurien und der Toskana 2011

722,467 Mio.

3 536 Mio.

18 061 682

-

18 061 682

Insgesamt

 

 

 

 

18 061 682

Nach Prüfung des Antrags und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Betrags von insgesamt 18 061 682 EUR in Anspruch zu nehmen und diesen Betrag im Rahmen von Rubrik 3b des Finanzrahmens bereitzustellen.

Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen bei der Billigung dieser Maßnahme freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung keine Einwände gegen die vorgeschlagene Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe des vorgenannten Betrags zu Lasten der betreffenden Rubrik des Finanzrahmens hat, wie es die Kommission im Einklang mit der Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorschlägt.

Mit freundlichen Grüßen

Danuta Hübner

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.5.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Claudio Morganti, Juan Andrés Naranjo Escobar, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, Alda Sousa, László Surján, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Alexander Alvaro, Charles Goerens, Edit Herczog, Jürgen Klute, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Peter Šťastný, Gianluca Susta