BERICHT über die handelspolitischen Aspekte der Östlichen Partnerschaft
5.6.2012 - (2011/2306(INI))
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Miloslav Ransdorf
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den handelspolitischen Aspekten der Östlichen Partnerschaft
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der laufenden Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, EU-Republik Moldau, EU-Georgien, EU-Armenien und EU-Aserbaidschan, die wichtige Handelselemente enthalten werden,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2007, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine angenommen wurden, das eine weitreichende und umfassende Freihandelszone vorsieht,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 10.05.10, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Armenien sowie zwischen der EU und Georgien angenommen wurden, die eine weitreichende und umfassende Freihandelszone vorsehen,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Juni 2009, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau angenommen wurden, sowie der ergänzenden ausführlichen Verhandlungsrichtlinien für eine weitreichende und umfassende Freihandelszone, die der Rat am 20. Juni 2011 angenommen hat,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan angenommen wurden,
– unter Hinweis auf das Handels- und Kooperationsabkommen, das die Europäische Gemeinschaft ursprünglich mit der damaligen Sowjetunion geschlossen hat und das in der Folge von Weißrussland übernommen wurde,
– in Kenntnis der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011)0303),
– unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung,
– in Kenntnis der Empfehlungen des Parlaments zu Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau, Georgien, Armenien und Aserbaidschan;
– in Kenntnis der gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau angenommenen Aktionspläne sowie der Assoziierungsagenda EU-Ukraine,
– in Kenntnis der am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Prag und am 29./30. September 2011 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Warschau abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,
– in Kenntnis der Schaffung der Parlamentarischen Versammlung EURONEST durch ihre Gründungsakte vom 3. Mai 2011,
– gestützt auf Artikel 8 des EU-Vertrags und Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7‑0183/2012),
A. in der Erwägung, dass der Abschluss und die Umsetzung der Assoziierungsabkommen, einschließlich der weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), ein vorrangiges Ziel und einen vorrangigen Anspruch der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik in Bezug auf die östlichen Partner darstellt;
B. in der Erwägung, dass vier der sechs Länder der Östlichen Partnerschaft bereits Mitglied der WTO sind, wobei den Ländern Aserbaidschan und Weißrussland nur der Beobachterstatus zuerkannt wurde;
C. in der Erwägung, dass infolge der Revolutionsbewegungen des Jahres 2011 in den südlichen Nachbarländern der EU, die heute als „Arabischer Frühling“ bezeichnet werden, die südlichen Nachbarn in den Brennpunkt des Interesses der EU gerückt sind; in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen, die die EU mit den der Östlichen Partnerschaft zugehörigen Ländern unterhält, die Aufmerksamkeit der EU verdienen;
D. in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Einfluss Chinas in den Ländern der Östlichen Partnerschaft ständig wächst;
E. in der Erwägung, dass die DCFTA-Verhandlungen mit der Ukraine im Oktober 2011 abgeschlossen werden konnten; in der Erwägung, dass die DCFTA erst nach Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine in Kraft tritt, der gegenwärtig aufgrund der Unzufriedenheit der EU mit den innenpolitischen Entwicklungen und der Funktionsweise des Rechtssystems in der Ukraine blockiert ist;
F. in der Erwägung, dass der Rat die DCFTA-Verhandlungen mit Georgien und der Republik Moldau im Dezember 2011 begrüßt hat und die ersten Verhandlungsrunden im Frühjahr 2012 stattfinden sollen;
G. in der Erwägung, dass Armenien im Laufe des Jahres 2011 bei der Umsetzung der wesentlichen Empfehlungen erhebliche Fortschritte gemacht hat, so dass die Verhandlungen zwischen der EU und Armenien bezüglich der Freihandelszone im Februar 2012 eingeleitet und am 6. März 2012 aufgenommen wurden;
H. in der Erwägung, dass seit 1997 die Aufnahme Aserbaidschans in die WTO erörtert wird, jedoch nur begrenzt Fortschritte zu verzeichnen sind, was eines der Haupthindernisse für Verhandlungen über eine Freihandelszone mit der EU darstellt;
I. in der Erwägung, dass Weißrussland bisher nur in eingeschränkter Form an den verschiedenen Plattformen der Östlichen Partnerschaft beteiligt war; in Erwägung, dass dies die Erfüllung des endgültigen Ziels der Östlichen Partnerschaft gefährdet, das in einer Stärkung von Demokratie, Fortschritt, Stabilität und Wohlstand in der östlichen Nachbarschaft der EU besteht; stellt fest, dass die wirtschaftliche Dynamik im neuen Wirtschaftsraum, der aus Russland, Kasachstan und Weißrussland besteht, seine Mitglieder dazu ermutigt, ihre Handelstätigkeiten in Übereinstimmung mit international akzeptierten Handelsregeln, insbesondere der Handelsregeln der WHO, durchzuführen;
J. in der Erwägung, dass alle östlichen Partner der EU als Staaten der ehemaligen UdSSR den gleichen historischen und institutionellen Hintergrund haben und bei ihrem politischen und sozioökonomischen Wandel in den vergangenen zwei Jahrzehnten vor ähnlichen Herausforderungen standen;
Allgemeine Erwägungen
1. betont, dass die Aussicht auf die Schaffung von Freihandelszonen mit der EU einer der Hauptanreize für die Partnerländer ist, ihre eigenen Reformanstrengungen zu verfolgen; vertritt die Auffassung, dass die Schaffung von Freihandelszonen eines der anspruchsvollsten Instrumente in der bilateralen Handelspolitik der EU darstellt, um eine stabile, transparente und vorhersehbare Wirtschaftsumgebung zu schaffen, die die Demokratie, die Grundrechte und die Gesetzesordnung wahrt, das durch den schrittweisen Abbau der Handelshemmnisse nicht nur für eine umfassendere ökonomische Integration sorgt, sondern auch eine Angleichung der Rechtsvorschriften in Bereichen gewährleistet, die den Waren- und Dienstleistungshandel berühren, was insbesondere durch den Schutz von Investitionen, durch die Erleichterung von Zoll- und Grenzkontrollverfahren, durch die Verringerung von technischen und anderen nichttarifären Handelsschranken, durch die Stärkung von Gesundheits- und Pflanzenschutzbestimmungen, durch die Verbesserung des Tierschutzes, durch die Rationalisierung von Zoll- und Grenzverfahren, durch die Verbesserung des Investitionsschutzes und die rechtlichen Rahmen für den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen und die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung erfolgen soll; vertritt die Auffassung, dass die Errichtung der Freihandelszonen ein kritisches Element bei der Bekämpfung protektionistischer Bestrebungen auf globaler Ebene ist;
2. erkennt, dass die Freihandelszonen für die EU ein entscheidendes Handelsinstrument für den Aufbau von langfristigen Wirtschaftsbeziehungen mit Drittländern bereitstellen; erkennt die Auswirkungen der Freihandelszonen auf die gesamte Funktionsweise anderer Länder der EU-Handelspartner an, die weit über reine Handelsfragen hinausgehen und die Demokratie, die Rechtstaatlichkeit und andere gemeinsame Standards betreffen;
3. betont, dass der Entscheidungsfindungsprozess zur Beurteilung, in welchem Ausmaß ein potentieller EU-Partner für die Aufnahme von Handelsverhandlungen vorbereitet ist, nicht von zuvor getroffenen politischen Entscheidungen beeinflusst werden sollte und größerenteils von der tatsächlichen Fähigkeit des Handelspartners abhängen sollte, die Bedingungen des Freihandelsabkommens effektiv umzusetzen;
4. erkennt die Tatsache an, dass die Freihandelsabkommen eine wesentliche Komponente für ein breiter gefasstes politisches Abkommen (Assoziierungsabkommen) darstellen könnten; betont, dass in den Fällen, in denen es nicht möglich oder nicht ratsam ist, ein Assoziierungsabkommen mit einem bestimmten Drittland abzuschließen, ein angemessenes Handelsabkommen (d. h. in Form eines Freihandelsabkommens) in Betracht gezogen werden sollte, damit die EU ihre Wirtschafts- und Handelsziele wirksam verfolgen kann;
5. betont die Bedeutung des Umfassenden Programms für den Aufbau von Institutionen, des Instruments für technische Hilfe und Informationsaustausch (Technical Assistance and Information Exchange, TAIEX) sowie der Partnerschaftsprogramme bei der Unterstützung der östlichen Partner bei der Erfüllung der wichtigsten Empfehlungen und der Verbesserung bei den ihnen für die Durchführung zur Verfügung stehenden Ressourcen;
6. erkennt, dass eine stärkere Handelsintegration mit den hierfür erforderlichen tiefgreifenden Änderungen der Wirtschaftsstrukturen unseren östlichen Partnern wesentliche kurzfristige und langfristige Anstrengungen abverlangt, ist jedoch davon überzeugt, dass diese Anstrengungen langfristig durch die Vorteile einer solchen Integration kompensiert werden; betont, dass die Unterstützung und Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft und der internationalen NRO bei der Förderung der langfristigen Vorteile für den Erfolg ihrer Reformprozesse wesentlich ist;
7. befürwortet eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft in zahlreichen Sektoren, darunter vor allem im Bereich der Industrie, der KMU, der Forschung und Innovation, der IKT und des Tourismus;
8. vertritt die Auffassung, dass die Differenzierung in Kombination mit dem in der oben genannten Gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ dargestellten Konzept „Mehr für mehr“ im Kontext der Handelsbeziehungen mit den östlichen Partnern einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, da es auf diese Weise möglich ist, die Anstrengungen von Ländern, in denen die größten Fortschritte zu verzeichnen sind, anzuerkennen und gleichzeitig andere zu motivieren, ihre Bemühungen noch zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass der Handel den Übergang erleichtern soll und betont den hohen Stellenwert von Bedingungsklauseln und deren schrittweise Inkraftsetzung;
9. ist überzeugt, dass die wirtschaftliche Integration der östlichen Partner in die EU ohne politische und soziale Reformen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Entscheidungsfindung und ohne die wirtschaftliche Integration der östlichen Partner untereinander nicht effizient durchgeführt werden kann; betont, dass die wirtschaftliche Integration zwischen diesen Ländern beispielsweise dafür offen sein sollte, Nutzen aus den entsprechenden Vorteilen zu ziehen; bedauert diesbezüglich, dass die regional eingefrorenen Konflikte die Effizienz und die Entwicklung des grenzübergreifenden Handels während vieler Jahre beeinträchtigt haben und für einige östliche Partner weiterhin gewaltige wirtschaftliche Verluste verursachen und zu deren wirtschaftlicher Isolierung führen;
10. hält es für wichtig, dass die EU allen Freihandelspartnern die Flexibilität anbietet, die ihnen gemäß den WTO-Bestimmungen zusteht;
11. hebt die Bedeutung der vorbeugenden Konfliktvermeidung durch wirtschaftliche und soziale Integration hervor;
12. fordert die Kommission auf, vor allem die Flexibilität zu gewährleisten, die den Aufbau von jungen Branchen in den Partnerländern der Freihandelszone ankurbelt;
13. begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020, der eine Erhöhung der Mittel für die Europäische Nachbarschaftspolitik um 40 % vorsieht; unterstreicht seinen Standpunkt, dass die östlichen Partner die durch die Rechtsangleichung sowie die erforderlichen institutionellen und strukturellen Reformen verursachte Kostenbelastung nicht allein schultern können und die finanzielle Unterstützung durch die EU, die als Ergänzung zu den eigenen Reformbemühungen dieser Länder dienen sollen, ein Faktor für den Erfolg ist; fordert daher den Rat auf, die von der Kommission vorgeschlagene Mittelausstattung beizubehalten;
14. betont die Rolle der nationalen Parlamente der östlichen Partner der EU bei der Angleichung der Handelsgesetzgebung an den Acquis communautaire, die die Voraussetzung für den Abschluss und die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Freihandelszonen bildet; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, diesen Ländern verstärkt technische Hilfe zukommen zu lassen und fordert insbesondere die neuen EU-Mitgliedstaaten auf, ihr Fachwissen und ihre bewährten Methoden, die sie selbst während ihrer Angleichung der nationalen Gesetzgebung mit der Handelsgesetzgebung der Acquis communautaire erworben haben, mit diesen Ländern zu teilen;
15. begrüßt den Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau zu dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, was im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich Energiesicherheit von entscheidender Bedeutung ist und zur Sicherheit dieser Länder beitragen wird;
16. begrüßt alle Bemühungen um eine Stärkung der Östlichen Partnerschaft, insbesondere die Leitinitiativen der Kommission für KMU, einschließlich der KMU-Stelle der Östlichen Partnerschaft, und für die regionalen Energiemärkte und die Energieeffizienz;
17. fordert die Kommission auf, die Strategie der EU für den Schwarzmeerraum weiter auszubauen, weil sie aufgrund seiner geostrategischen Bedeutung mit erheblichem Potenzial in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgung ein wichtiger Bestandteil der Strategie der EU in der Energieaußenpolitik ist;
18. erkennt die große Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung (PV) EURONEST und insbesondere deren Ausschuss für wirtschaftliche Integration, Angleichung der Rechtsvorschriften und Konvergenz mit den EU-Politiken und deren Energiesicherheitsausschuss, die diese bei Diskussionen um Handelsfragen zwischen den Mitgliedern des EU-Parlaments und den nationalen Parlamenten der östlichen EU-Partnerländer spielen; verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass schon in naher Zukunft die Bedingungen für einen Beitritt des weißrussischen Parlaments zur EURONEST-PV erfüllt sein werden;
19. betont, dass eine Freihandelszone keine Hilfestellung für die östlichen Partner bedeutet, sondern es sich um ein Handelsabkommen handelt, aus welchem beide Vertragspartner gleichermaßen Nutzen ziehen; bedauert, dass die Prüfung der Östlichen Partnerschaft immer noch keine detaillierteren Informationen darüber geliefert hat, inwiefern die Entwicklung einer derartigen Handelsstrategie einen Aufschwung für die Wirtschaftsinteressen der EU bedeuten würde, aus dem sich entscheidende Vorteile für EU-Verbraucher, EU-Unternehmen und EU-Arbeitnehmer ergeben würden; betont, dass Freihandelszonen den östlichen Partnern nicht nur ökonomische Vorteile verschaffen, sondern darüber hinaus institutionelle Reformen, Modernisierung und Fortschritt beschleunigen können;
20. nimmt zur Kenntnis, dass am 18. Oktober 2011 eine Freihandelszone zwischen den meisten Mitgliedern der Gemeinschaft unabhängiger Staaten eingerichtet wurde, an der sich mit Ausnahme Georgiens und vorerst Aserbaidschans auch alle östlichen Partner der EU beteiligen; ist der Auffassung, dass sich der Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen den EU-Partnern und anderen Ländern nicht negativ auf die Freihandelsabkommen auswirken sollte, die die Länder der Östlichen Partnerschaft mit der EU abschließen, und betont in diesem Zusammenhang, dass es der EU ein Anliegen ist, den östlichen Partnern eine attraktive und taugliche Alternative zu bieten;
21. besteht darauf, dass in der Russlandstrategie der EU der Einfluss Russlands auf die Östliche Partnerschaft berücksichtigt werden sollte; weist darauf hin, dass Russland mit Kasachstan und dem östlichen Partner Weißrussland eine Zollunion unterzeichnet hat; bedauert, dass Russland womöglich die Handelsverhandlungen zwischen der EU und einigen östlichen Partnern, in erster Linie der Ukraine, untergraben hat, indem es ihnen einen anderen Weg angeboten hat, der auf kurzfristigen Lösungen wie reduzierten Erdgaspreisen fundiert; verleiht der Annahme Ausdruck, dass sich diese Alternativen langfristig gesehen als negativ für die östlichen Partner erweisen werden;
22. hebt hervor, dass der Erfolg der Freihandelszonen in nicht unerheblichem Maße an die Schaffung von Institutionen und die ordnungsgemäße Umsetzung der Verpflichtungen gekoppelt ist, die wiederum nur in einem offenen, transparenten und korruptionsfreien Unternehmensumfeld gewährleistet werden kann, das eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Freihandelsabkommen darstellt;
23. stellt fest, dass der Wohlstand und die Stabilität in den östlichen EU-Nachbarländern im höchsten Interesse der EU liegen und zudem solide, zuverlässige Beziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Partnern zweifellos zu einem beiderseitigen Anstieg des Handelsvolumens beitragen werden;
24. weist gleichzeitig darauf hin, dass die EU für die meisten Länder der Östlichen Partnerschaft der wichtigste Exportpartner ist;
25. weist darauf hin, dass ungeachtet eines ausreichenden Fortschritts bei der Erfüllung der wichtigsten Empfehlungen, wie die Voraussetzungen zur Ermöglichung der Aufnahme von Verhandlungen über Freihandelszonen, Georgien und die Republik Moldau immer noch gewährleisten müssen, dass ihre Verpflichtung zum Reformprozess langfristiger Natur ist und dass sie sich im Rahmen der Verhandlungen zu einem dauerhaften Reformprozess verpflichten; betont, dass beide Länder immer noch einen bedeutenden Fortschritt bei den Gesetzesreformen im Hinblick auf bestimmte technische Handelsbarrieren, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen, geistige Eigentumsrechte und die Wettbewerbsgesetzgebung zu machen haben;
26. äußert Besorgnis über die institutionellen Kapazitäten der östlichen Partner im Hinblick auf die aktuelle Umsetzung einer Freihandelszone; betont, dass der Abschluss einer Freihandelszone als solcher nicht den Erfolg garantiert, es sei denn, die Freihandelszone wird effizient umgesetzt und von effizienten Maßnahmen für den Wettbewerb und gegen die Korruption begleitet;
27. stellt fest, dass international angenommene Arbeitsnormen beim Abschluss von Freihandelszonen eingehalten werden müssen; stellt fest, dass die Befolgung der grundlegenden Arbeitsrechte, die von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen wurden, ein Schlüsselelement des Respekts gegenüber den Menschrechten darstellt;
28. fordert einen ehrgeizigen Ansatz zur Zusammenführung der EU-Wirtschaften und der Wirtschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft über Freihandelsabkommen, indem weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem freien und fairen Handel aufgenommen werden; empfiehlt, dass alle Freihandelsabkommen ein verbindliches Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung mit Bestimmungen zum Umweltschutz und zu internationalen Arbeitnehmerrechten enthalten;
Armenien
29. begrüßt, dass die armenische Regierung ihre Bemühungen, die wichtigsten Empfehlungen zu erfüllen, 2011 intensiviert hat, sodass im Februar 2012 die Verhandlungen über die Freihandelszone aufgenommen werden konnten;
30. begrüßt die Einleitung der Verhandlungen über die Freihandelszone zwischen Armenien und der EU im Februar 2012, deren Aufnahme am 6. März 2012 erfolgte; ermutigt Armenien, das Potenzial der Freihandelszone zu nutzen, um die armenische Wirtschaft, den Export und den Zugang zum EU-Markt anzukurbeln, um nötige Reformen schneller durchzusetzen und um allgemein gesehen die Standards des Landes auf das EU-Niveau anzuheben; betont, dass die stärkere wirtschaftliche Integration in die EU mit der Stärkung der politischen Stabilität und Sicherheit in der Region einhergehen muss; hofft auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen über die Freihandelszone zwischen Armenien und der EU;
31. begrüßt die Einleitung von Verhandlungen über eine Freihandelszone, wodurch Chancen für die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Seiten eröffnet werden; hält es für erforderlich, Reformen fortzuführen, um eine stabile und transparente Wirtschaftsumgebung zu schaffen, die ausländische Investitionen anzieht, das Wachstum fördert und Arbeitsplätze schafft;
32. ist der Auffassung, dass der Abschluss eines Freihandelsabkommens die armenische Wirtschaft ankurbeln und unter anderem den Wettbewerb steigern wird;
33. bedauert, dass der Bergkarabach-Konflikt noch immer in Form der Schließung der Grenzen Armeniens zu Aserbaidschan und zur Türkei nachwirkt, weshalb das Land aufgrund fehlender Zufahrtswege ins ökonomische Abseits gerät; betont, dass unter anderem die Öffnung der Grenzen ein grundlegendes Kriterium für ausländische Investoren ist;
34. zeigt sich besorgt über die Hinweise auf weiterhin enge Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft sowie über die erheblichen Hürden für Unternehmen, wozu das undurchsichtige Steuersystem und der kaum vorhandene Investitionsschutz gehören; erkennt die Notwendigkeit eines starken institutionellen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen und die Wettbewerbspolitik, um wirksame Durchsetzungsmechanismen aufzunehmen;
35. begrüßt die Entscheidung Armeniens, im Dezember 2011 dem plurilateralen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation beizutreten; ist davon überzeugt, dass dieser Schritt positiv zum Bild Armeniens als zuverlässiger Partner beiträgt;
36. betont, dass die Schaffung der Freihandelszone mit einem starken Engagement Armeniens einhergehen muss, das auf Regulierungsreformen in Richtung EU-Standards abzielt, und wirkungsvolle Antikorruptionsmaßnahmen getroffen werden müssen;
37. empfiehlt außerdem, dass das Freihandelsabkommen Maßnahmen zur verstärkten Umsetzung des Wettbewerbsrechts umfassen sollte, sodass ausländische Investoren und Unternehmen in die Lage versetzt werden, besonders in Armeniens Bau- und Energiewirtschaft mitzuwirken;
38. fordert Armenien auf, den Prozess zur Erfüllung der EU-Anforderungen bezüglich Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu beschleunigen, wodurch die Ausweitung der armenischen Exportaktivitäten auf Agrarprodukte ermöglicht würde;
39. ist der Ansicht, dass die Schwächung der Abhängigkeit Armeniens von der wirtschaftlichen und staatlichen russischen Unterstützung infolge der Öffnung der armenischen Grenzen und der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit das wirtschaftliche Wachstum Armeniens fördert; ist der Ansicht, dass der Abschluss einer Freihandelszone mit der EU diesbezüglich besonders vorteilhaft wäre;
Aserbaidschan
40. erkennt die Bemühungen und Errungenschaften Aserbaidschans zur Annäherung an den Acquis communautaire an; begrüßt diesbezüglich die kürzliche Annahme des neuen Zollkodex und des Baugesetzbuchs;
41. betont, dass der WTO-Beitritt Aserbaidschans die Grundvoraussetzung für die Eröffnung von Verhandlungen über die Freihandelszone darstellt und die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan auf diese Weise eine neue Qualität erhalten; stellt fest, dass aufgrund der Struktur der aserbaidschanischen Wirtschaft kaum Anreize für eine WTO-Mitgliedschaft der Regierung und ein Freihandelsabkommen mit der EU bestehen; hebt aber hervor, dass die aus einer Freihandelszone resultierenden Vorteile nicht nur ökonomischer Art sind, sondern auch die lokale Wirtschaft über ihr blindes Vertrauen auf Energieexporte hinaus entwickeln könnte; fordert die Regierung Aserbaidschans somit auf, ihre Bemühungen um eine WTO-Mitgliedschaft noch zu intensivieren; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, Aserbaidschan jede notwendige Hilfe zuteil werden zu lassen;
42. würdigt das bemerkenswerte Wirtschaftswachstum, das Aserbaidschan in den vergangenen Jahren verzeichnet hat; weist allerdings darauf hin, dass die Mineralölindustrie 50 % des aserbaidschanischen BIPs generiert, 95 % der Exporte des Landes ausmacht und zu 60 % zu den Haushaltseinnahmen beiträgt, wodurch die aserbaidschanische Wirtschaft empfindlich auf Ölpreisschwankungen und alle Veränderungen der weltweiten Nachfrage reagiert; fordert die Regierung Aserbaidschans daher auf, die Implementierung effektiver, kohärenter Maßnahmen zur Diversifizierung der Wirtschaft des Landes in Betracht zu ziehen;
43. weist auf Aserbaidschans Entwicklungspotential im Bereich einer wettbewerbsfähigen landwirtschaftlichen Produktion hin und empfiehlt der Regierung Aserbaidschans diesen Bereich, als möglicherweise bedeutsam für die ökonomische Diversifizierung und die Exporte des Landes in die EU und in andere Länder zu berücksichtigen, vorausgesetzt die Gesundheits- und Pflanzenschutzbestimmungen der EU sind erfüllt;
44. fordert die Regierung Aserbaidschans auf, sich ernsthaft um die Bekämpfung von Korruption und sozialen Ungerechtigkeiten, die zu sozialen Unruhen führen können, und einen verbesserten Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln zu bemühen, um die Wirtschaft des Landes wettbewerbsfähiger und für ausländische Investoren attraktiver zu machen;
45. befürwortet die Stärkung der Handelskomponente des künftigen Assoziierungsabkommens EU-Aserbaidschan und die Einrichtung einer Freihandelszone unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt sind;
Weißrussland
46. bedauert, dass Weißrussland trotz seines beträchtlichen Potenzials sich in Bezug auf seine allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Standards und sein Wirtschaftsmodell immer weiter von der EU entfernt;
47. betont, das Weißrussland als ein Energie-Transitland, besonders für die Lieferung von Erdgas in Richtung EU-Staaten, eine bedeutende strategische Position einnimmt; fordert daher Weißrussland auf, die Energiecharta umgehend zu ratifizieren und ordnungsgemäß umzusetzen;
48. erinnert daran, dass die EU – nach Russland – für Weißrussland der zweitgrößte Handelspartner ist;
49. betont die Notwendigkeit verstärkter EU-Hilfen, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen zu erhöhen und dabei vor allem den Kampf gegen die Korruption zu forcieren;
50. weist darauf hin, dass der tatsächliche Zustand der weißrussischen Wirtschaft schwer zu beurteilen ist, da die offiziellen Statistiken unabhängigen Beobachtern zufolge verschleiern, dass 20 % der Weißrussen unter der Armutsgrenze leben;
51. stellt fest, dass sich 80% der Unternehmen in öffentlicher Hand befinden und der Privatsektor aufgrund diskriminierender, erratischer Maßnahmen, Gesetzesänderungen und massiver Besteuerung nicht gedeihen kann und damit teilweise in die Schattenwirtschaft abgedrängt wird;
52. weist darauf hin, dass aufgrund des schlechten politischen und ökonomischen Klimas in Weißrussland der Internationale Währungsfonds und die Weltbank Kredite an Weißrussland eingefroren haben und die EU ihnen 1997 in dieser Entscheidung folgte; stellt fest, dass ausländische Investoren durch all dies bis heute abgeschreckt werden, so dass ausländische Direktinvestitionen sich derzeit nur noch auf 1 % des weißrussischen BIP belaufen;
53. ist der Auffassung, dass die EU zur Stärkung der weißrussischen Zivilgesellschaft beitragen sollte, indem EU-Finanzmittel entsprechend umgelenkt werden;
54. vertritt die Auffassung, dass tiefgreifende institutionelle und strukturelle Reformen durchgeführt werden müssen, um eine funktionstüchtige, transparente und offene Marktwirtschaft aufzubauen;
55. hebt hervor, dass der WHO-Beitritt des Landes eine Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen über alle Freihandelsvereinbarungen mit der EU ist; fordert Weißrussland diesbezüglich auf, sich ernsthaft für den WHO-Beitrittsprozess zu verpflichten; betont, dass Weißrussland als Mitglied der Zollunion mit Russland und Kasachstan auf die Erfahrung Russlands mit dem WHO-Beitrittsprozess aufbauen könnte;
56. ist davon überzeugt, dass die EU alle Anstrengungen unternehmen sollte, um Weißrussland in einen realpolitischen und wirtschaftlichen Dialog einzubinden und Anreize für Reformen bereitstellen sollte, die für die weißrussischen Bürger unabdingbar und von großer Bedeutung sind; stellt diesbezüglich die aktuellen restriktiven, gezielten wirtschaftlichen Maßnahmen der EU gegen Weißrussland fest; ist der Ansicht, dass die EU mit ihren einzelnen, gezielten restriktiven Maßnahmen fortfahren sollte, während sie weiterhin die Zivilgesellschaft und Unternehmer mit dem Ziel, nicht nur die wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern, sondern auch den Rechtsstaat, die Transparenz und den Kampf gegen die Korruption zu fördern, unterstützt;
Georgien
57. stellt fest, dass Georgien Einschätzungen der Weltbank zufolge eine der sich am schnellsten reformierenden Wirtschaften ist und beim Weltbank-Ranking der besten Wirtschaftsstandorte Platz 16 erreicht;
58. zollt Georgien Anerkennung für die Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Krieg im Jahr 2008 sowie für die Eröffnung neuer Märkte;
59. erkennt an, dass die georgische Regierung um die Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums bemüht ist, weist jedoch auch darauf hin, dass Georgien noch immer das Land mit der vermeintlich größten Häufigkeit raubkopierter Software (95 %) ist; fordert die georgische Regierung deshalb auf, Gesetze für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum aufzustellen, dabei jedoch die Menschenrechte und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen;
60. berücksichtigt, dass Georgien ein beachtliches Wirtschaftswachstum und bedeutsame Investitionsquoten aufweist und betont, dass die Freihandelszone ein zusätzlicher Faktor für die Unterstützung eines breit gestreuten Wirtschaftswachstums und die Anziehung ausländischer Investoren wäre;
61. ermutigt Georgien, seine Rechtsordnung zu perfektionieren, die Wirksamkeit seiner Verfassungsorgane zu verbessern und Normen zur Kontrolle der hohen Qualität seiner Produkte zu gewährleisten, um die von der Europäischen Kommission festgelegten Anforderungen zu erfüllen;
62. begrüßt Georgiens neues Beschaffungssystem, das für elektronische Ausschreibungen auf Grundlage jedweder Vertragsart ausgelegt und unabhängig vom Umfang und der Art des Vertrags ist; stellt fest, dass Georgien durchaus auch den EU-Mitgliedstaaten im Schwarzmeerraum als Beispiel dienen kann;
63. fordert Georgien auf, dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen lediglich die Regionen, die formell ihre Zugehörigkeit zum georgischen Staat anerkennen, in den Genuss von Handelspräferenzen kommen;
Republik Moldau
64. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Republik Moldau trotz ihrer schwachen Wirtschaft einen beeindruckenden Reformprozess durchlaufen hat und ihre ökonomische Leistungsfähigkeit immens hat steigern können; stellt in diesem Zusammenhang heraus, dass die durch den Internationalen Währungsfonds gewährte Finanzunterstützung und die makrofinanzielle Hilfe der EU von allergrößter Wichtigkeit sind;
65. vertritt die Auffassung, dass das künftige Freihandelsabkommen für die gesamten Gebiete der Republik Moldau, die formell ihre Zugehörigkeit zur Republik Moldau anerkennen, gelten solle;
66. stellt fest, dass vorerst die meisten Exporte aus der Republik Moldau agrarwirtschaftlichen Ursprungs sind und sich folglich einem harten Wettbewerb und den strengen Anforderungen auf dem EU-Markt stellen müssen; vertritt die Auffassung, dass die Freihandelszone zur Diversifizierung der moldauischen Exporte beitragen und das Land damit wettbewerbsfähiger wird und dafür sorgen würde, dass die Republik Moldau ausländische Investoren anziehen kann, um sich aus ihrer Abhängigkeit von Überweisungen lossagen zu können und den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, exportorientierten Marktwirtschaft zu schaffen;
67. betont die Bedeutung einer fortgesetzten Angleichung der moldauischen Infrastruktur und des technischen Regelsystems, der Normen, der Konformitätsbewertungen und -tests sowie der Marktüberwachung und Metrologie an EU-Standards;
68. stellt fest, dass in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionsschutz noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht;
69. fordert die EU-Behörden auf, sich intensiver darum zu bemühen, eine friedliche Lösung für das Problem der territorialen Reintegration der Republik Moldau zu finden;
Ukraine
70. begrüßt den Abschluss der Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine als das erste der zwischen der EU und einem östlichen Partner abgeschlossenen Freihandelsabkommen; ist der Ansicht, dass dieses bahnbrechende Abkommen und die während der Verhandlungen gewonnene Erfahrung zweifellos als nützliches Beispiel in künftigen Verhandlungen über Freihandelszonen dienen werden;
71. stellt fest, dass die Ukraine der größte der östlichen EU-Partner ist und die Freihandelszone der EU einen neuen Markt mit mehr als 46 Millionen Verbrauchern eröffnet; vertritt die Auffassung, dass für die EU die größten Vorteile bei der Einführung der Freihandelszone in solideren und verlässlicheren Handels- und Investitionsregelungen in der Ukraine bestehen;
72. begrüßt die Bemühungen der ukrainischen Behörden, sich auf die Überwindung der sozialen und geografischen Ungleichheiten, insbesondere zwischen der Hauptstadt und den einzelnen Regionen, zu konzentrieren;
73. bedauert die Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, das ja eine Voraussetzung für das Inkrafttreten der Freihandelszone darstellt; verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die Probleme, die der Unterzeichnung im Wege stehen, bald gelöst sein werden;
74. stellt fest, dass die Kommission die Möglichkeit einer vorübergehenden Anwendung der Freihandelszone vor Abschluss des Assoziationsabkommens und der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu Letzterem ausgeschlossen hat; hebt hervor, dass die Anwendung des Assoziationsabkommens und der Freihandelszone strukturelle und politische Reformen zur Folge haben wird und wünscht daher eine rasche Umsetzung des Assoziationsabkommens und der Freihandelszone;
75. räumt ein, dass die Ukraine in Hinblick auf die Anpassung an europäische Strukturen bestimmte Fortschritte gemacht und begonnen hat, ihr Rechtssystem an internationale und EU-Standards anzugleichen und beachtliche Erfolge bei der Übernahme von OECD-Richtlinien und -Normen erzielt hat; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass das Wirtschaftsklima in der Ukraine noch immer auf Rang 152 im „Doing Business“-Bericht der Weltbank steht, wobei sich der Zustand der Probleme im Bereich des grenzübergreifenden Handels verschlechtert hat;
76. betont, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Freihandelszone sehr stark vom politischen Willen und den Verwaltungskapazitäten zur pünktlichen und präzisen Umsetzung aller Bestimmungen abhängt; ist der Ansicht, dass dies eine ernsthafte Herausforderung für die Ukraine darstellt, die über eine uneinheitliche Bilanz im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und staatlichen Reformen verfügt und die immer noch zu kämpfen hat, um alle ihre aus dem WHO-Beitrittsprozess resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen, ebenso, wie ihre Verpflichtungen gegenüber der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds;
77. weist mit Nachdruck darauf hin, dass grundlegende ökonomische, politische und institutionelle Reformen einschließlich einer umfassenden und dauerhaften Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerke noch stärker vorangetrieben und mit umfassenderen, einheitlicheren Methoden durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Freihandelszone vorschriftsmäßig erfolgt und sie entsprechende Ergebnisse hervorbringt; fordert insbesondere die Fortsetzung der Wirtschaftsreformen im Agrar-, Energie- und Verkehrssektor;
78. sieht mit Sorge die negative Entwicklung des ukrainischen Geschäfts- und Investitionsklimas, welches von unterschiedlichsten institutionellen und systemischen Mängeln, wie Marktzutrittsschranken, behördlichen Genehmigungen, dem Unmaß an behördlichen Kontrollen, dem undurchsichtigen Steuer- und Zollsystem sowie schlechter Verwaltung, der Instabilität und Undurchschaubarkeit des Rechtssystems sowie seiner Dysfunktionalität, einer schwachen und korrupten öffentlichen Verwaltung und einem ebensolchen Gerichtswesen, mangelnder Vertragsdurchsetzung, unzureichendem Schutz geistigen Eigentums, der Unterentwicklung und Monopolisierung der Infrastruktur, herrührt; fordert die ukrainische Regierung zu einer Beschleunigung des Reformprozesses auf, um die weiter oben ausgeführten Hindernisse für eine freie und gerechte Wirtschaft und einen freien und gerechten Handel zu entfernen;
79. fordert die Ukraine auf, den Problemen der Geschäftwelt im Hinblick auf den Zugang zu Krediten, u. a. zu Landkrediten, Hypotheken und bevorrechtigten Krediten für den Aufbau von landwirtschaftlichen Kleinunternehmen, auf ein vereinfachtes und transparenteres Steuereintreibungssystem, über das die Umsatzsteuer an Exporteure zurückerstattet wird, auf die Zollabfertigung und Bestätigungsverfahren für Importe, auf die Stärkung des KMU-Sektors und die Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich des Schutzes von materiellen Werten und geistigem Eigentum effizienter entgegenzuwirken; da all diese Faktoren unmittelbare und direkte Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der Handelsbeziehungen mit der EU und ihrem Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen in die Ukraine haben;
80. fordert die Ukraine auf, ihre internen Rechtsvorschriften anzupassen, um zu einem ungehinderten, unterbrechungsfreien Transit von Erdgas in die EU-Mitgliedstaaten beizutragen; weist darauf hin, dass dieser Vorgang die Umstrukturierung des Erdgassektors und die Einführung einer fairen Regulierung der Energieinfrastruktur einbeziehen sollte, wobei eine gleiche Ausgangssituation für ausländische Zulieferer, ausländische Kunden und regionalen Energiebedarf geschaffen werden sollte; fordert weiterhin eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine im Energiesektor, um den ukrainischen Energiesektor in den europäischen Energieraum zu integrieren und um gemeinsame Projekte zur Modernisierung und zum Ausbau der Energieinfrastruktur einzuleiten; fordert die Regierung auf, das dritte Energiepaket umzusetzen;
81. verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die Ukraine genug politischen Ehrgeiz und Mut aufbringen kann, um die politischen und rechtlichen Bedingungen zu schaffen, die eine vollständige und fristgerechte Umsetzung des Freihandelsabkommens ermöglichen, welches letztlich zum Wohle der Bevölkerung ist;
82. fordert die EU-Behörden auf, mehr Hilfestellungen bei der Verbesserung der ukrainischen Verwaltungsstrukturen und der Förderung von EU-Normen im Bereich der Regierungsführung zu geben;
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83. fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die vorstehenden Überlegungen und Empfehlungen gebührend in den Verhandlungen und bei der Umsetzung der Handelselemente der Assoziierungsabkommen mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine sowie im Kontext des allmählichen Ausbaus der Handelsbeziehungen der EU zu Weißrussland zu berücksichtigen;
84. fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament regelmäßig und vollständig über die in den Verhandlungen erzielten Fortschritte sowie, nach dem Inkrafttreten, über die sich bei der Umsetzung der verschiedenen Freihandelsabkommen einstellenden Erfolge in Kenntnis zu setzen;
85. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EAD und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.5.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Badia i Cutchet, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Metin Kazak, Franziska Keller, Vital Moreira, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Paweł Zalewski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Josefa Andrés Barea, George Sabin Cutaş, Silvana Koch-Mehrin, Elisabeth Köstinger, Emma McClarkin, Miloslav Ransdorf, Tokia Saïfi, Jarosław Leszek Wałęsa, Pablo Zalba Bidegain |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Zuzana Roithová |
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