BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III – Kommission

25.6.2012 - (11113/2012 – C7‑0147/2012 – 2012/2071(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Francesca Balzani


Verfahren : 2012/2071(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0206/2012
Eingereichte Texte :
A7-0206/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III – Kommission

(11113/2012 – C7‑0147/2012 – 2012/2071(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 310 und 314 und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 a,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1] („Haushaltsordnung“), insbesondere auf die Artikel 15, 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der am 1. Dezember 2011 endgültig erlassen wurde[2],

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Antrag auf Mittelübertragung DEC 9/2012 der am 7. Juni 2012 angenommen wurde,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der von der Kommission am 16. April 2012 vorgelegt wurde (COM(2012)0181),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012, der vom Rat am 11. Juni 2012 festgelegt wurde (11113/2012 – C7‑0147/2012),

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 22. Dezember 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union (COM(2010)0815),

–   gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0206/2012),

A. in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012 das Ziel verfolgt wird, den Überschuss des Haushaltsjahres 2011, der sich auf 1 496 968 014 EUR beläuft, in den Haushaltsplan 2012 einzustellen;

B.  in der Erwägung, dass die Hauptkomponenten dieses Überschusses eine Ausgabenunterschreitung um 0,73 Mrd. EUR, ein positives Ergebnis bei den Einnahmen in Höhe von über 0,67 Mrd. EUR und eine positive Wechselkursdifferenz von 0,1 Mrd. EUR sind;

C. in der Erwägung, dass der größte Teil des Betrags auf der Einnahmenseite (0,45 Mrd. EUR von 0,67 Mrd. EUR) aus Geldbußen und Verzugszinsen stammt;

D. in der Erwägung, dass die Ausgabenunterschreitung, die Haushaltsmittel des Jahres 2011 in Höhe von 0,56 Mrd. EUR und Mittelübertragungen aus 2010 in Höhe von 0,17 Mrd. EUR betrifft, nicht auf Absorptionsschwierigkeiten oder Misswirtschaft, sondern auf die geltenden Vorschriften für die Anpassung der Verteilung der Zahlungsermächtigungen entsprechend dem Bedarf, vor allem in den letzten Wochen des Haushaltsjahres, zurückzuführen ist;

E.  in der Erwägung, dass im Gegenteil in diesem Jahr alle verfügbaren Indikatoren auf einen Mangel an Zahlungsermächtigungen in vielen Interventionsbereichen der EU hindeuten, was vor allem damit zusammenhängt, dass die Haushaltsbehörde 2011 bereits im zweiten Jahr in Folge für 2012 das Volumen der Zahlungsermächtigungen im Unionshaushalt gegenüber den ursprünglichen Ansätzen der Kommission um mehr als 3 Mrd. EUR gekürzt hat, unter anderem in den Bereichen Forschung und Kohäsionspolitik;

F.  in der Erwägung, dass der Rat in seinem Standpunkt zum Antrag auf Mittelübertragung DEC 9/2012 die beantragte Übertragung von Zahlungsermächtigungen auf den Forschungsbereich, wo, wie es heißt, dringend Zahlungsermächtigungen benötigt werden, um die zu einem früheren Zeitpunkt eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, drastisch gekürzt und die Zahlungsermächtigungen bei Haushaltslinien belassen hat, bei denen sie nicht verausgabt werden können;

G. in der Erwägung, dass nach Artikel 15 der Haushaltsordnung die Differenz gegenüber den Schätzungen im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, der nur diese Differenz zum Gegenstand hat, in den Haushaltsplan der Union einzusetzen ist;

1.  nimmt Kenntnis vom Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012, der nur die Einstellung des Überschusses des Jahres 2011 gemäß Artikel 15 der Haushaltsordnung in den Haushaltsplan zum Gegenstand hat; hebt hervor, dass nach Artikel 15 der Haushaltsordnung ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich des Verwendungszwecks des Überschusses bleibt;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass die Hauptkomponenten dieses Überschusses eine Ausgabenunterschreitung um 0,73 Mrd. EUR, ein positives Ergebnis bei den Einnahmen in Höhe von über 0,67 Mrd. EUR und eine positive Wechselkursdifferenz von 0,1 Mrd. EUR sind;

3.  hebt hervor, dass die Ausgabenunterschreitung (0,73 Mrd. EUR) nicht auf Absorptionsschwierigkeiten oder Misswirtschaft, sondern auf die derzeit geltenden Vorschriften für die Anpassung der Verteilung der Zahlungsermächtigungen entsprechend dem Bedarf zurückzuführen ist; ist daher der Ansicht, dass diese Komponente anders behandelt werden muss als der Teil des Überschusses, der aus Abweichungen bei den Einnahmen herrührt; unterstreicht ferner, dass ein großer Teil dieser Ausgabenunterschreitung auf den Beschluss des Rates zurückzuführen ist, die im Beamtenstatut vorgesehene Anpassung der Dienstbezüge und Ruhegehälter nicht vorzunehmen;

4.  bedauert, dass der Rat ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 310 Absatz 5 AEUV zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 von allen drei Organen vereinbarten gemeinsamen Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen beschlossen hat, den Umfang der beantragten Mittelübertragung (DEC 9/2012) in Höhe von 485 Mio. EUR von den Energievorhaben zur Konjunkturbelebung, bei denen sich ein Minderverbrauch abzeichnete, auf drei Haushaltslinien im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms – Zusammenarbeit um zwei Drittel gekürzt hat;

5.  hebt hervor, dass dies die Nichtausschöpfung der Zahlungsermächtigungen für 2012 und damit auch den Überschuss des Jahres 2012 künstlich erhöht hat, auch wenn alle verfügbaren Indikatoren darauf hindeuten, dass es bereits in diesem Jahr zu einem Mangel an Zahlungsermächtigungen im Forschungsbereich und in anderen Interventionsbereichen der EU kommen wird; betont außerdem, dass die Annahme des Antrags auf Mittelübertragung in unveränderter Form insofern, als es sich hier um eine bloße Umschichtung handelt, keine Auswirkungen auf die Einnahmenseite des Unionshaushalts und damit auch keine Auswirkungen auf die Beiträge der Mitgliedstaaten gehabt hätte;

6.  ändert , da der Rat eine Verringerung der Beiträge der Mitgliedstaaten für den Haushaltsplan der Union 2012 in Höhe von 768 707 073 EUR vorsieht, daher den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012 ab, um eine angemessene Mittelausstattung des Programms „Zusammenarbeit“ im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms angesichts des von der Kommission hier ermittelten ungedeckten Bedarfs sicherzustellen (337 578 119 EUR) und weitere Zahlungsermächtigungen für die Kohäsionspolitik bereitzustellen (390 682 822 EUR) und damit einen Beitrag dazu zu leisten, dass den entsprechend den Schätzungen der Mitgliedstaaten bis Ende 2012 zu erwartenden Zahlungsforderungen entsprochen werden kann, und den Umfang der zum Ende des Jahres 2013 aufzuhebenden Mittelbindungen zu begrenzen;

7.  beschließt daher, den Standpunkt des Rates wie folgt zu ändern:

Einnahmen

Titel 1: Eigene Mittel, Artikel 140

+ 728 260 941 EUR

Titel 3: Überschüsse, Salden und Anpassungen, Artikel 300

keine Änderung

Ausgaben

08 02 01 – Zusammenarbeit – Gesundheit

+ 67 000 000 EUR

08 03 01 – Zusammenarbeit – Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie

+ 118 000 000 EUR

08 04 01 – Zusammenarbeit – Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

+ 152 578 119 EUR

04 02 17 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Konvergenz

+ 57 491 864 EUR

04 02 19 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

+ 22 633 695 EUR

13 03 16 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz

+ 201 138 541 EUR

13 03 18 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

+ 33 202 220 EUR

13 04 02 – Kohäsionsfonds

+ 76 216 502 EUR

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 56 vom 29.2.2012.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Vorschlag der Kommission

Die Kommission hat am 16. April ihren Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2012 vorgelegt, der den sich aus dem Haushaltsvollzug des Jahres 2011 ergebenden Überschuss zum Gegenstand hat.

Es wurde vorgeschlagen, einen Überschuss in Höhe von 1,49 Mrd. EUR in den Haushaltsplan 2012 einzustellen, womit sich der Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt um den gleichen Betrag verringert (zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass in den Haushaltsplan 2011 ein Überschuss von 4,54 Mrd. EUR eingestellt wurde).

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2011 setzt sich aus der Summe des Ergebnisses bei den Einnahmen, des Ergebnisses bei den Ausgaben und der Wechselkursdifferenz zusammen, die sich wie folgt aufschlüsseln lässt:

–    Ergebnis bei den Einnahmen: Es wird ein Betrag von 0,67 Mrd. EUR eingestellt, der größtenteils (0,45 Mrd. EUR) aus 2011 zusätzlich vereinnahmten Geldbußen und Verzugszinsen stammt, die beim Erlass des Haushaltsplans 2011 nicht veranschlagt worden waren;

–    Ergebnis bei den Ausgaben: Die Ausgabenunterschreitung um 0,73 Mrd. EUR rührt in erster Linie daher, dass die für 2011 vorgeschlagene Anpassung der Dienstbezüge nicht vorgenommen wurde;

–    Wechselkursdifferenz: In den EBH 3/2012 wird ein Betrag von 97 Mio. EUR eingestellt.

Nach dem Vorschlag der Kommission würde sich der gesamte BNE-Beitrag der Mitgliedstaaten zum Haushaltsplan 2012 der EU wie folgt verringern:

Mitgliedstaat

Haushaltsplan 2012

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2012

Neuer Betrag

Belgien

2 754 434 486

- 43 988 032

2 710 446 454

Bulgarien

281 064 627

- 4 488 573

276 576 054

Tschechische Republik

1 078 504 116

- 17 223 598

1 061 280 518

Dänemark

1 815 589 984

- 28 994 783

1 786 595 201

Deutschland

19 297 785 791

- 308 183 629

18 989 602 162

Estland

110 748 128

- 1 768 636

108 979 492

Irland

920 009 203

- 14 692 451

905 316 752

Griechenland

1 574 518 867

- 25 144 902

1 549 373 965

Spanien

7 751 025 459

- 123 783 068

7 627 242 391

Frankreich

15 098 504 384

- 241 121 542

14 857 382 842

Italien

11 597 780 897

- 185 215 352

11 412 565 545

Zypern

132 985 701

- 2 123 767

130 861 934

Lettland

139 606 789

- 2 229 506

137 377 283

Litauen

223 466 520

- 3 568 737

219 897 783

Luxemburg

239 147 968

- 3 819 168

235 328 800

Ungarn

783 053 705

- 12 505 286

770 548 419

Malta

45 415 306

- 725 278

44 690 028

Niederlande

4 544 261 837

- 72 571 388

4 471 690 449

Österreich

2 171 551 781

- 34 679 455

2 136 872 326

Polen

2 846 632 147

- 45 460 419

2 801 171 728

Portugal

1 165 478 435

- 18 612 569

1 146 865 866

Rumänien

1 006 329 623

- 16 070 979

990 258 644

Slowenien

269 103 124

- 4 297 549

264 805 575

Slowakei

524 320 167

- 8 373 338

515 946 829

Finnland

1 446 955 676

- 23 107 732

1 423 847 944

Schweden

2 938 535 696

- 46 928 109

2 891 607 587

Vereinigtes Königreich

12 980 057 650

- 207 290 168

12 772 767 482

Insgesamt

93 736 868 067

-1 496 968 014

92 239 900 053

Haushaltslage 2012

In diesem Jahr deuten alle verfügbaren Indikatoren auf einen Mangel an Zahlungsermächtigungen in vielen Interventionsbereichen der EU hin, was vor allem damit zusammenhängt, dass sich die Haushaltsbehörde für 2012 bei den Zahlungsermächtigungen erneut auf ein geringeres Volumen geeinigt hat, als es von der Kommission vorgeschlagen worden war (über 3 Mrd. EUR weniger als im ursprünglichen Haushaltsentwurf der Kommission).

Außerdem hat der Rat einseitig beschlossen, den Umfang der beantragten Mittelübertragung in Höhe von 485 Mio. EUR (DEC 9/2012) auf den Forschungsbereich ungeachtet des dringenden Bedarfs an Zahlungsermächtigungen um mehr als zwei Drittel zu kürzen. Somit verbleiben über 338 Mio. EUR bei Haushaltslinien, bei denen sie nicht verausgabt werden können. Definitionsgemäß handelte es sich bei dieser Mittelübertragung um eine bloße Umschichtung, die keine Auswirkungen auf die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für 2012 gehabt hätte. Es erhebt sich die Frage, ob der Standpunkt des Rates mit Artikel 310 Absatz 5 AEUV, dem zufolge der Haushaltsplan ... entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgeführt wird“ und mit der im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2012 von allen drei Organen vereinbarten gemeinsamen Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen vereinbar ist.

Rechtsrahmen und Vorschlag der Berichterstatterin

Artikel 15 Absatz 1 der Haushaltsordnung sieht vor, dass der Saldo jedes Haushaltsjahrs im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder einen Fehlbetrag handelt, bei den Einnahmen oder den Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahrs eingestellt wird. In Artikel 15 Absatz 3 heißt es weiter, dass „die Differenz gegenüber den Schätzungen im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, der nur diese Differenz zum Gegenstand hat und haben wird, in den Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahrs eingesetzt“ wird.

Nach Ansicht Ihrer Berichterstatterin gestatten es diese Bestimmungen nicht, den vorliegenden Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplan abzulehnen, wohl aber, ihn zu ändern, da nach Artikel 15 der Haushaltsordnung ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich des Verwendungszwecks des Überschusses bleibt. Es sollte ferner hervorgehoben werden, dass eine Auslegung der Haushaltsordnung in dem Sinne, dass das Parlament verpflichtet wäre, den vorliegenden Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ohne Änderungen anzunehmen, gegen die im Vertrag verankerten Haushaltsrechte des Parlaments verstoßen könnte. Ihre Berichterstatterin möchte auch betonen, dass gegen Abänderungen des EP zum EBH 3/2012 nicht gerichtlich vorgegangen werden könnte. Im Falle ihrer Annahme müssten EP und Rat im Verhandlungswege nach einer Lösung suchen.

Da, was die Ausgabenseite (0,73 Mrd. EUR) betrifft, die Nichtausschöpfung der Mittel nicht auf Absorptionsschwierigkeiten oder Misswirtschaft seitens der Kommission, sondern auf die geltenden Vorschriften für die Anpassung der Verteilung der Zahlungsermächtigungen entsprechend dem Bedarf in den letzten Wochen des Haushaltsjahres zurückzuführen ist, sollte dieser Betrag nach Ansicht Ihrer Berichterstatterin als eine Art Übertragung nicht verausgabter Mittel auf das folgende Haushaltsjahr legitimerweise wieder dem EU-Haushalt zugeführt werden.

Unter Berücksichtigung des in DEC 9/2012 darlegten ungedeckten Bedarfs und der jüngsten Daten über den Haushaltsvollzug, insbesondere im Bereich der Kohäsionspolitik, schlägt Ihre Berichterstatterin vor, dass der BUDG-Ausschuss in der Frage des hier erörterten Berichtigungshaushaltsplans (nur Zahlungsermächtigungen) folgenden Standpunkt vertritt:

–  Einnahmen – Titel 1: Eigene Mittel:                                   - 0,77 Mrd. EUR–

  Einnahmen – Titel 3: Überschuss:          1,50 Mrd. EUR–

  Ausgaben – Haushaltslinien Forschung        0,34 Mrd. EUR–

  Ausgaben – Kohäsionspolitik          0,39 Mrd. EUR

Damit ergeben sich gegenüber dem Standpunkt des Rates folgende Änderungen:

Einnahmen

Titel 1: Eigene Mittel, Artikel 140

+ 728 260 941 EUR

Titel 3: Überschüsse, Salden und Anpassungen, Artikel 300

keine Änderung

Ausgaben

08 02 01 – Zusammenarbeit – Gesundheit

+ 67 000 000 EUR

08 03 01 – Zusammenarbeit – Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie

+ 118 000 000 EUR

08 04 01 – Zusammenarbeit – Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

+ 152 578 119 EUR

04 02 17 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Konvergenz

+ 57 491 864 EUR

04 02 19 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

+ 22 633 695 EUR

13 03 16 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz

+ 201 138 541 EUR

13 03 18 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

+ 33 202 220 EUR

13 04 02 – Kohäsionsfonds

+ 76 216 502 EUR

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, Claudio Morganti, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Alda Sousa, Helga Trüpel

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jürgen Klute, Jan Mulder, Paul Rübig