BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

25.6.2012 - (COM(2011)0925 – C7‑0521/2011 – 2011/0458(COD)) - ***I

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Vital Moreira


Verfahren : 2011/0458(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0208/2012

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

(COM(2011)0925 – C7‑0521/2011 – 2011/0458(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0925),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 209 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0521/2011),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0208/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 18

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(18) Die Makrofinanzhilfe der Union wird an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft, die in einem Memorandum of Understanding niedergelegt werden. Um einheitliche Durchführungsbedingungen sicherzustellen und aus Gründen der Effizienz, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Bedingungen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses der Mitgliedstaaten mit den kirgisischen Behörden auszuhandeln. Die Tatsache, dass der Höchstbetrag der Hilfe begrenzt ist, liefert die in Artikel 2 Absatz 3 zweiter Satz der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 verlangte hinreichende Begründung dafür, das Memorandum of Understanding im Beratungsverfahren anzunehmen.

(18) Die Makrofinanzhilfe der Union wird an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft, die in einem Memorandum of Understanding niedergelegt werden. Um einheitliche Durchführungsbedingungen sicherzustellen und aus Gründen der Effizienz, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Bedingungen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses der Mitgliedstaaten mit den kirgisischen Behörden auszuhandeln.

VERFAHREN

Titel

Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0925 – C7-0521/2011 – 2011/0458(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

20.12.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

17.1.2012

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

17.1.2012

BUDG

17.1.2012

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

AFET

11.1.2012

BUDG

18.1.2012

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Vital Moreira

25.1.2012

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

29.5.2012

 

 

 

Datum der Annahme

21.6.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, John Attard-Montalto, Maria Badia i Cutchet, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Marielle de Sarnez, Yannick Jadot, Metin Kazak, Franziska Keller, Bernd Lange, David Martin, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Iuliu Winkler, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Maria Eleni Koppa, Elisabeth Köstinger, Marietje Schaake, Konrad Szymański

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Françoise Castex, Marielle Gallo

Datum der Einreichung

25.6.2012