BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020

3.7.2012 - (COM(2011)0709 – C7‑0399/2011 – 2011/0339(COD)) - ***I

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Françoise Grossetête


Verfahren : 2011/0339(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0224/2012
Eingereichte Texte :
A7-0224/2012
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020

(COM(2011)0709 – C7‑0399/2011 – 2011/0339(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0709),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 168 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0399/2011),

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 35,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch „Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013“[1],

–   unter Hinweis auf das Weißbuch „Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013“ (COM(2007)0630),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Februar 2012[2],

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 4. Mai 2012[3],

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 über den Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich in der EU[4],

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0224/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  weist darauf hin, dass die in dem Legislativvorschlag angegebene Finanzausstattung lediglich einen Hinweis für den Gesetzgeber darstellt und erst festgelegt werden kann, wenn eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 erzielt worden ist;

3.  hebt hervor, dass es sich als notwendig erweisen könnte, im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen die Finanzmittel für das Programm „Gesundheit für Wachstum“ im aktuellen Gesetzgebungsverfahren anzupassen;

4.  verweist auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[5]; bekräftigt, dass im nächsten MFR ausreichend zusätzliche Mittel benötigt werden, damit die Europäische Union ihre bestehenden politischen Prioritäten umsetzen und die in dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Aufgaben erfüllen sowie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; stellt fest, dass selbst bei einer Anhebung der Mittel des nächsten MFR um mindestens 5 % gegenüber 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen der Union sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann; fordert den Rat auf, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Vorhaben trotz ihres nachgewiesenen europäischen Mehrwerts vollständig aufgegeben werden könnten;

5.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014–2020

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Programm „Gesundheit für die Bürger und Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014–2020

 

 

(Diese Änderung gilt für den gesamten Text.)

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Gemäß Artikel 168 des Vertrags wird bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Programme unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.

(1) Gemäß Artikel 168 des Vertrags und Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Programme unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die in Artikel 168 des Vertrags genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Gesundheitsförderung auf EU-Ebene bildet einen integralen Bestandteil der Strategie „Europa 2020: Eine europäische Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“8. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, wirkt sich dies positiv auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus; gleichzeitig sinkt der Druck auf die nationalen Haushalte. Mit Innovationen im Gesundheitswesen lassen sich die Herausforderungen der Nachhaltigkeit in diesem Bereich angesichts des demografischen Wandels annehmen. Um das Ziel des „integrativen Wachstums“ zu erreichen, sind Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten wichtig. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein Programm „Gesundheit für Wachstum“ festzulegen; dabei handelt es sich um das dritte EU-Programm im Bereich der Gesundheit (2014-2020) (nachstehend „das Programm“).

(2) Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die in Artikel 168 des Vertrags genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit auf EU-Ebene bildet einen integralen Bestandteil der Strategie „Europa 2020: Eine europäische Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben und die Möglichkeit haben, unter anderem durch eine höhere Gesundheitskompetenz aktiv auf ihre Gesundheit Einfluss zu nehmen, wirkt sich dies positiv auf die Gesundheit im Allgemeinen aus, wobei auch Ungleichheiten im Gesundheitswesen verringert werden, und auf ihre Lebensqualität sowie auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit; gleichzeitig sinkt der Druck auf die nationalen Haushalte. Mit der Unterstützung und Anerkennung von Innovationen bei allen Faktoren und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben, lassen sich die Herausforderungen der Nachhaltigkeit in diesem Bereich angesichts des demografischen Wandels annehmen. Um das Ziel des „integrativen Wachstums“ zu erreichen und gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union, das Wohlergehen der Völker der Union zu fördern, sind Maßnahmen zum Abbau der Ungleichheiten bei der geistigen und körperlichen Gesundheit wichtig. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein Programm „Gesundheit für Wachstum“ festzulegen; dabei handelt es sich um das dritte EU-Programm im Bereich der Gesundheit (2014–2020) (nachstehend „das Programm“).

Begründung

Innovationen müssen mit geeigneten Maßnahmen gefördert werden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Das neue Programm sollte auch auf die Tätigkeiten und Ergebnisse des „Europäischen Pakts für psychische Gesundheit und Wohlbefinden“ vom 13. Juni 2008 aufbauen und ausdrücklich den unwiderlegbaren Zusammenhang von körperlicher und geistiger Gesundheit anerkennen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sollte sich das Programm auf eine Reihe wohl definierter Ziele und Maßnahmen mit deutlichem, nachgewiesenen EU-Mehrwert konzentrieren; dabei sollte eine geringere Zahl von Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen im Mittelpunkt der Förderung stehen. Der Schwerpunkt wird nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bereiche gesetzt, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirtschaftlich handeln können, in denen es um eindeutige grenzübergreifende oder den Binnenmarkt betreffende Fragen geht oder in denen sich durch die Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhebliche Vorteile oder Effizienzsteigerungen erzielen lassen.

(4) Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sollte sich das Programm auf eine Reihe klar definierter und überprüfbarer Ziele und Maßnahmen mit deutlichem, nachgewiesenen EU-Mehrwert konzentrieren; dabei sollte eine geringere Zahl von Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen im Mittelpunkt der Förderung stehen. Der Schwerpunkt wird nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bereiche gesetzt, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirtschaftlich handeln können, in denen es um eindeutige grenzübergreifende oder den Binnenmarkt betreffende Fragen geht oder in denen sich durch die Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhebliche Vorteile oder Effizienzsteigerungen erzielen lassen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Das Programm enthält Maßnahmen in Bereichen, in denen anhand folgender Kriterien ein EU-Mehrwert nachgewiesen ist: Know-how-Transfer zwischen den Mitgliedstaaten, Förderung von Netzen für den Know-how-Transfer oder gemeinsames Lernen, Bekämpfung grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen zur Senkung von Risiken und zur Milderung ihrer Folgen, Thematisierung bestimmter Binnenmarktfragen, in denen die EU hinreichend legitimiert ist, um Lösungen von hoher Qualität für alle Mitgliedstaaten sicherzustellen, Erschließung des Innovationspotenzials im Gesundheitswesen, Maßnahmen zur eventuellen Entwicklung eines Benchmarking-Systems, um fundierte Entscheidungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen, Verbesserung von Skaleneffekten durch Vermeidung überschneidungsbedingter Verschwendung und optimaler Einsatz der finanziellen Ressourcen.

(5) Das Programm enthält Maßnahmen in Bereichen, in denen anhand folgender Kriterien ein EU-Mehrwert nachgewiesen ist: Know-how-Transfer zwischen den Mitgliedstaaten, Förderung von Netzen für den Know-how-Transfer oder gemeinsames Lernen, Erreichung zentraler gesellschaftlicher Ziele wie die Förderung von Gleichheit und Solidarität und die Verringerung von Ungleichheiten in Bezug auf die Gesundheit, Bekämpfung grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen zur Senkung von Risiken und zur Milderung ihrer Folgen, Thematisierung bestimmter Binnenmarktfragen, in denen die EU hinreichend legitimiert ist, um Lösungen von hoher Qualität für alle Mitgliedstaaten sicherzustellen, Erschließung des Innovationspotenzials im Gesundheitswesen, Maßnahmen zur eventuellen Entwicklung eines Benchmarking-Systems, um fundierte Entscheidungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen, Verbesserung von Skaleneffekten durch Vermeidung überschneidungsbedingter Verschwendung und optimaler Einsatz der finanziellen Ressourcen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a) Dieses Programm muss unter strenger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich und ihre Entscheidungsfreiheit bezüglich der Gesundheitsdienste achten, deren Erbringung sie für angemessen erachten, einschließlich der Achtung der verschiedenen Managementsysteme und der spezifischen Strategien, für die sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Integration der öffentlichen und privaten Bereitstellung von Gesundheitsdiensten entschieden haben.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5b) Im Fall von Bedenken aus ethischen Gründen sollte es nach wie vor den Mitgliedstaaten obliegen zu entscheiden, ob ein bestimmter Dienst als Gesundheitsdienst eingestuft wird.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Der Europäische Gesundheitsbericht 2009 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist auf steigenden Investitionsbedarf im Gesundheitswesen und in den Gesundheitssystemen hin. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, der Gesundheit in ihren einzelstaatlichen Programm eine Vorrangstellung einzuräumen und den höheren Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten zur EU-Förderung im Gesundheitswesen für sich zu nutzen. Daher sollte das Programm die Übernahme seiner Ergebnisse in die nationale Gesundheitspolitik erleichtern.

(6) Der Europäische Gesundheitsbericht 2009 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist auf steigenden Investitionsbedarf im Gesundheitswesen und in den Gesundheitssystemen hin. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, der geistigen und körperlichen Gesundheit in ihren einzelstaatlichen Programm eine Vorrangstellung einzuräumen und den höheren Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten zur EU-Förderung im Gesundheitswesen für sich zu nutzen. Damit das Programm die Übernahme seiner Ergebnisse in die nationale Gesundheitspolitik nutzbringend erleichtern kann, sollten die europäischen Ressourcen nur für die nationalen Programme gewährt werden, die die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Die Sparmaßnahmen beeinträchtigen die Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten, weil öffentliche Ausgaben gekürzt und folglich Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit geringem Einkommen verstärkt werden.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Innovationen im Gesundheitswesen in Form von Produkten und Dienstleistungen, Organisation und Leistungserbringung hat das Potenzial, die Versorgungsqualität für die Patienten zu erhöhen und bisher unerfülltem Bedarf nachzukommen, gleichzeitig aber auch die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit der Versorgung zu verbessern. Daher sollte das Programm die Übernahme der Innovationen in das Gesundheitswesen erleichtern.

(7) Innovationen im Gesundheitswesen sollten als Strategie für die öffentliche Gesundheit angesehen werden, die sich nicht nur auf technologische Fortschritte bei Produkten und Dienstleistungen beschränkt. Die Förderung von Innovationen im Bereich der öffentlichen Gesundheitsfürsorge, bei Präventionsmaßnahmen, in der Verwaltung der Gesundheitssysteme und in der Organisation und Leistungserbringung hat das Potenzial, bessere Ergebnisse im Gesundheitsbereich zu erzielen, die Versorgungsqualität für die Patienten zu erhöhen und bisher unerfülltem Bedarf nachzukommen, gleichzeitig aber auch die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit der Versorgung zu verbessern. Daher sollte das Programm die Übernahme der Innovationen in das Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgung erleichtern.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung und des wachsenden Drucks auf die öffentlichen Finanzen und die privatwirtschaftliche Produktivität aufgrund der steigenden Kosten für die alternde Bevölkerung, die ein strukturelles Problem für die Mitgliedstaaten ist, sollte mit dem Programm auch das Vorbeugeprinzip (sowohl im Hinblick auf medizinische Verfahren als auch im Hinblick auf die Förderung einer gesünderen Lebensweise) und die Einführung von Online-Gesundheitsdiensten entschieden gefördert werden. Gesundheitsindikatoren dürften zu einer erheblichen Verbesserung der Wirtschaftsindikatoren beitragen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Die Position des Patienten sollte gestärkt werden, damit bessere und sicherere Gesundheitsergebnisse erzielt werden. Patienten müssen in die Lage versetzt werden, auf ihre Gesundheit und ihre gesundheitliche Versorgung aktiver Einfluss zu nehmen. Die Transparenz der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitssysteme sollte optimiert werden. Feedback von den Patienten und die Kommunikation mit ihnen sollten in die Praxis der gesundheitlichen Versorgung einfließen. Die Unterstützung für Mitgliedstaaten, Patientenverbände und Interessengruppen ist von wesentlicher Bedeutung und sollte auf EU-Ebene koordiniert werden, damit den Patienten, insbesondere solchen, die an seltenen Krankheiten leiden, grenzübergreifende Behandlungsmöglichkeiten zugute kommen.

(9) Die Position des Patienten sollte durch die Förderung der Gesundheitskompetenz gestärkt werden, damit bessere und sicherere Gesundheitsergebnisse erzielt werden. Die Bürger müssen unter anderem durch die Förderung ihrer Gesundheitskompetenz in die Lage versetzt werden, aktiver auf ihre Gesundheit Einfluss zu nehmen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, mit dem Gesundheitswesen zusammenzuarbeiten und sachkundige Entscheidungen zu treffen. Die Transparenz der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitssysteme und die Verfügbarkeit von verlässlichen, unabhängigen und nutzerfreundlichen Informationen für Patienten sollte optimiert werden und der Patient dabei stets im Mittelpunkt stehen. Feedback von den Patienten und die Kommunikation mit ihnen sollten in die Praxis der gesundheitlichen Versorgung einfließen. Die Unterstützung für Mitgliedstaaten, Patientenverbände und Interessengruppen ist von wesentlicher Bedeutung und sollte auf EU-Ebene koordiniert werden, damit den Patienten, insbesondere solchen, die an seltenen Krankheiten leiden, grenzübergreifende Behandlungsmöglichkeiten zugute kommen.

Begründung

In der von der Kommission geförderten Studie zur Gesundheitskompetenz (European Health Literacy Survey (2011)) wurde die Korrelation zwischen der Gesundheitskompetenz und der Vorbeugung/Pflege der Gesundheit aufgezeigt. Eine höhere Gesundheitskompetenz der Bürger und Patienten führt zu sachkundigeren Entscheidungen und trägt wesentlich dazu bei, dass bessere Ergebnisse im Gesundheitswesen erzielt und Ressourcen besser genutzt werden können.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft können richtig gesteuerte Investitionen in Gesundheitsförderung und Prävention die Zahl der „gesunden Lebensjahre“ erhöhen und es damit älteren Menschen ermöglichen, auch im Alter berufstätig zu sein. Chronische Erkrankungen sind für mehr als 80 % der vorzeitigen Todesfälle in der EU verantwortlich. Durch die Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen, die insbesondere die Hauptrisikofaktoren wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids in Angriff nehmen, wird das Programm zur Prävention und zur Gesundheitsförderung beitragen. Dabei werden auch die zugrundeliegenden sozialen Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt.

(10) Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft können richtig gesteuerte Investitionen in die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und in die Prävention die Zahl der „gesunden Lebensjahre“ erhöhen und es damit älteren Menschen ermöglichen, auf Wunsch auch im Alter berufstätig zu sein, wobei aktives und gesundes Altern gefördert werden. Chronische Erkrankungen sind für mehr als 80 % der vorzeitigen Todesfälle in der EU verantwortlich. Durch die Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen, die insbesondere die Hauptrisikofaktoren wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Adipositas, Drogenmissbrauch, Umweltfaktoren und übertragbare Krankheiten in Angriff nehmen, wird das Programm unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte zur Prävention und zur Gesundheitsförderung beitragen. Dabei werden auch die zugrundeliegenden sozialen Faktoren und die Auswirkungen bestimmter Behinderungen auf die Gesundheit berücksichtigt.

Begründung

Für eine angemessene und wirksame Prävention von chronischen Krankheiten müssen alle Risikofaktoren berücksichtigt werden.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Neben den Unterschieden in Bezug auf Reproduktionsfunktionen gibt es zwischen Männern und Frauen außerdem biologische Unterschiede – unter anderem hinsichtlich der höheren Überlebensraten weiblicher Kleinkinder, geschlechtsspezifischer Krankheiten, der Unterschiede in den Krankheitssymptomen oder der höheren Lebenserwartung von Frauen –, die zusammen mit den aus der Ungleichbehandlung der Geschlechter entstehenden sozialen Faktoren (schlechterer Zugang zu Ressourcen, geschlechterbezogene Gewalt gegen Frauen und geschlechterbezogene Diskriminierung) den Gesundheitszustand der Frauen erheblich beeinträchtigen, weshalb das Geschlecht als bestimmender Faktor für die Gesundheit bei politischen Maßnahmen im Gesundheitswesen berücksichtigt werden muss.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10b) Prävention umfasst die Primärprävention einschließlich Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die Sekundärprävention einschließlich Impfprogrammen, frühzeitiger Diagnose und angemessener Behandlung, damit die Krankheit nicht weiter fortschreiten kann, und die Tertiärprävention einschließlich Verfahren zur Linderung und Verringerung von Komplikationen einer Krankheit.

Begründung

Die Prävention muss in ihrem Gesamtumfang berücksichtigt werden, einschließlich der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, damit Krankheiten gar nicht erst bis zum Endstadium fortschreiten.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10c) Der Zusammenhang zwischen Umwelt und Gesundheit ist mittlerweile gut belegt. Dem Gesundheitsbericht 2009 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Europa zufolge sind jährlich 1,7 Millionen Sterbefälle (d. h. 18 % aller Sterbefälle) in der Region Europa auf Umweltfaktoren zurückzuführen. Die Risikofaktoren sind unbestritten grenzübergreifender Natur. So führt die Luftverschmutzung beispielsweise zu einem Anstieg von Atemwegsbeschwerden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Giftstoffe im Wasser, in der Luft, im Boden, in Wohnungen und in Lebensmitteln können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit z. B. von Kindern und Älteren haben, d. h. für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Die Union sollte daher die Mitgliedstaaten darin unterstützen, umweltbedingten Gesundheitsrisiken vorzubeugen und sie zu reduzieren.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10d) Die Kenntnisse und das allgemeine Wissen über die Unterschiede zwischen Krankheitsprozessen bei Männern und Frauen sind immer noch ausgesprochen lückenhaft; weitere nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Studien, Analysen, Untersuchungen und Daten würden dazu beitragen, validierte bewährte Verfahren für kosteneffiziente Präventionsmaßnahmen mit Blick auf geschlechterspezifische Gesundheitsbedingungen und Krankheiten zu ermitteln, zu verbreiten und zu fördern.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Zur Minimierung der Folgen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen, die von der Massenkontamination durch chemische Zwischenfälle bis hin zu Pandemien reichen können, wie die jüngst durch E. coli, das Grippevirus H1N1 oder SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) ausgelösten, sollte das Programm zur Schaffung und Aufrechterhaltung solider Mechanismen und Instrumente zur Erkennung, zur Beurteilung und zum Umgang mit schwerwiegenden grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen beitragen. Angesichts der Art dieser Gefahren sollte das Programm koordinierte Gesundheitsmaßnahmen auf EU-Ebene fördern, die verschiedene Aspekte aufbauend auf Bereitschafts- und Reaktionsplanung, fundierter und zuverlässiger Risikobewertung und einem soliden Rahmen für Risiko- und Krisenmanagement behandeln. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Programm die Komplementarität mit dem Arbeitsprogramm des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die aus den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen geförderten Aktivitäten nutzt. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um Kohärenz und Synergie-Effekte zwischen dem Programm und der allgemeinen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme und instrumente durchgeführten Arbeit sicherzustellen, insbesondere zur Bekämpfung von Grippe, HIV/Aids, Tuberkulose und anderen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen in Drittländern. Die Maßnahmen des Programms können sich auch auf grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen erstrecken, die durch biologische und chemische Zwischenfälle sowie die Umwelt und den Klimawandel bedingt sind. Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für 2020“ ausgeführt, hat sich die Kommission verpflichtet, den Klimawandel in die Ausgaben für die EU-Programme einzubeziehen und mindestens 20 % des EUHaushalts für Ziele, die mit den Klima im Zusammenhang stehen, aufzuwenden. Die Ausgaben im Rahmen von Ziel 4 des Programms „Gesundheit für Wachstum“ werden allgemein zu diesem Ziel beitragen, da sie mit dem Klimawandel zusammenhängende Gesundheitsbedrohungen behandeln. Die Kommission wird über die Ausgaben in Verbindung mit dem Klimawandel im Rahmen des Programms „Gesundheit für Wachstum“ informieren.

(11) Zur Minimierung der Folgen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen, die von der Massenkontamination durch chemische Zwischenfälle bis hin zu Pandemien reichen können wie die jüngst durch E. coli, das Grippevirus H1N1 oder SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) ausgelösten oder wie Krankheiten aus Entwicklungsländern, die infolge weltweiter Migrationsbewegungen in einigen europäischen Ländern auf dem Vormarsch sind – sollte das Programm zur Schaffung und Aufrechterhaltung solider Mechanismen und Instrumente zur Erkennung, zur Beurteilung und zum Umgang mit schwerwiegenden grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen beitragen. Angesichts der Art dieser Gefahren sollte das Programm koordinierte Gesundheitsmaßnahmen auf EU-Ebene fördern, die verschiedene Aspekte aufbauend auf Bereitschafts- und Reaktionsplanung, fundierter und zuverlässiger Risikobewertung und einem soliden Rahmen für Risiko- und Krisenmanagement behandeln. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Programm die Komplementarität mit dem Arbeitsprogramm des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die aus den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen geförderten Aktivitäten nutzt. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um Kohärenz und Synergie-Effekte zwischen dem Programm und der allgemeinen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme und instrumente durchgeführten Arbeit sicherzustellen, insbesondere zur Bekämpfung von Grippe, HIV/Aids, Tuberkulose und anderen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen in Drittländern. Die Maßnahmen des Programms sollten sich auch auf grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen erstrecken, die durch biologische und chemische Zwischenfälle sowie die Umwelt und den Klimawandel bedingt sind. Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für 2020“ ausgeführt, hat sich die Kommission verpflichtet, den Klimawandel in die Ausgaben für die EU-Programme einzubeziehen und mindestens 20 % des EUHaushalts für Ziele, die mit den Klima im Zusammenhang stehen, aufzuwenden. Die Ausgaben im Rahmen von Ziel 4 des Programms werden allgemein zu diesem Ziel beitragen, da sie mit dem Klimawandel zusammenhängende Gesundheitsbedrohungen behandeln. Die Kommission wird über die Ausgaben in Verbindung mit dem Klimawandel im Rahmen des Programms informieren.

Begründung

Die Maßnahmen hinsichtlich grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen, die durch biologische und chemische Zwischenfälle und durch die Umwelt und den Klimawandel bedingt sind, sollten nicht nur eine vage Möglichkeit sein. Es sollte deutlich gemacht werden, dass das Programm zu diesen Themen beiträgt.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Gemäß Artikel 114 des Vertrags ist mit den EU-Rechtsvorschriften, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. In Übereinstimmung mit diesem Ziel sollte das Programm besondere Anstrengungen unternehmen, Maßnahmen in den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte, menschliche Gewebe und Zellen, Blut, menschliche Organe, übertragbare Krankheiten, Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie Tabakerzeugnisse und Werbung zu fördern, welche die EU-Rechtsvorschriften erfordern und die zu deren Zielen beitragen.

(12) Gemäß Artikel 114 des Vertrags ist mit den EU-Rechtsvorschriften, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. In Übereinstimmung mit diesem Ziel sollte das Programm besondere Anstrengungen unternehmen, Maßnahmen in den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte, menschliche Gewebe und Zellen, Blut, menschliche Organe, übertragbare Krankheiten, Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (z. B. Zugang zu Fachzentren) sowie Tabakerzeugnisse und Werbung zu fördern, welche die EU-Rechtsvorschriften erfordern und die zu deren Zielen beitragen.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) Aus Untersuchungen geht hervor, dass die Union, was die Gesundheitskompetenz der Patienten und ihr Bewusstsein für Fragen der Sicherheit und der Qualität betrifft, weit hinter anderen Staaten der Welt zurückliegt, weshalb stärkeres Gewicht darauf gelegt werden muss, dass die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung der Union besser wird und Sensibilisierung der Patienten und des medizinischen Fachpersonals für Fragen der Sicherheit und der Qualität.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Nichtstaatliche Stellen und Interessengruppen des Gesundheitswesens, insbesondere Patientenverbände und Berufsverbände des Gesundheitswesens erfüllen eine wichtige Aufgabe bei der Bereitstellung notwendiger Informationen und der Beratung der Kommission hinsichtlich der Programmdurchführung. Dazu benötigen sie gegebenenfalls Fördermittel aus dem Programm. Aus diesem Grund soll das Programm für repräsentative NRO und Patientenverbände des Gesundheitswesens offen sein, die eine wichtige Rolle im Dialog mit dem Bürger auf EU-Ebene spielen, wie beispielsweise durch Beteiligung an Beratungsgruppen, und die auf diese Weise dazu beitragen, die Einzelziele des Programms zu verfolgen.

(15) Unabhängige nichtstaatliche Stellen und Interessengruppen des Gesundheitswesens, insbesondere unabhängige Patientenverbände und Berufsverbände des Gesundheitswesens erfüllen eine wichtige Aufgabe bei der Bereitstellung notwendiger Informationen und der Beratung der Kommission hinsichtlich der Programmdurchführung. Dazu benötigen sie gegebenenfalls Fördermittel aus dem Programm. Aus diesem Grund soll das Programm für repräsentative NRO und Patientenverbände des Gesundheitswesens offen sein, die eine wichtige Rolle im Dialog mit dem Bürger auf EU-Ebene spielen, wie beispielsweise durch Beteiligung an Beratungsgruppen, und die auf diese Weise dazu beitragen, die Einzelziele des Programms zu verfolgen.

Begründung

Unabhängigkeit ist eine der Voraussetzungen für Finanzhilfen. Dies sollte sich in der Erwägung widerspiegeln.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Das Programm sollte Synergie-Effekte fördern und gleichzeitig Überschneidungen mit verbundenen EU-Programmen und ‑Maßnahmen vermeiden. Andere EU-Mittel und -Programme sollten auf geeignete Weise genutzt werden, insbesondere die laufenden und künftigen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sowie deren Ergebnisse, die Strukturfonds, das Programm für sozialen Wandel und Innovation, der Europäische Solidaritätsfonds, die Europäische Strategie für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das Rahmenprogramm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE), das EU-Verbraucherprogramm (2014–2020), das Justizprogramm (2014–2020), das Gemeinsame Programm für umgebungsunterstütztes Leben (das Programm „Bildung Europa“) und das Statistische Programm der Europäischen Union mit ihren jeweiligen Maßnahmen.

(16) Das Programm sollte Synergie-Effekte fördern und gleichzeitig Überschneidungen mit verbundenen EU-Programmen und ‑Maßnahmen vermeiden. Andere EU-Mittel und -Programme sollten auf geeignete Weise genutzt werden, insbesondere die laufenden und künftigen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation sowie deren Ergebnisse, die Strukturfonds, das Programm für sozialen Wandel und Innovation, der Europäische Solidaritätsfonds, die Europäische Strategie für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das Rahmenprogramm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE), das EU-Verbraucherprogramm (2014–2020), das Justizprogramm (2014–2020), das Gemeinsame Programm für umgebungsunterstütztes Leben (das Programm „Bildung Europa“), das Statistische Programm der Europäischen Union mit ihren jeweiligen Maßnahmen und die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) Die Prävention von Krankheiten verdient einen größeren Stellenwert, da auf diese Weise Mittel eingespart werden könnten, die später für die Behandlung der Krankheiten ausgegeben werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16b) Das Programm sollte auch dazu beitragen, Synergien mit dem Bereich der europäischen Forschung zu schaffen, indem bahnbrechende Innovationen eingeführt und angewendet werden und sichergestellt wird, dass die begrenzten einzelstaatlichen Ressourcen in Europa wirksam eingesetzt werden. Um Forschungsergebnisse in praktische Innovationen in den Gesundheitssystemen umzusetzen, sollte Akteuren wie Frauen und Kindern, die besonders schutzbedürftig sind, die aber dennoch einen entscheidenden Beitrag zu sozialem und wirtschaftlichem Wachstum und Wohlstand leisten, besondere Beachtung geschenkt werden.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 21 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(21a) Zur Umsetzung des Programms sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich der Ausarbeitung von Jahresarbeitsprogrammen zu erlassen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen – auch auf der Ebene von Sachverständigen – durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, zügige und angemessene Weiterleitung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und den Rat gewährleisten.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 23

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(23) Das Programm sollte unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz und einer angemessenen Ausgewogenheit zwischen seinen verschiedenen Zielen durchgeführt werden. Im Rahmen des Programms sollten geeignete Maßnahmen ausgewählt und finanziert werden, die den Einzelzielen des Programms entsprechen und einen deutlichen EU-Mehrwert erbringen. Die Jahresarbeitsprogramme sollten insbesondere im Einklang mit der Haushaltsordnung die wesentlichen Auswahlkriterien für die potenziellen Finanzhilfeempfänger enthalten, damit sichergestellt ist, dass diese über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die zur Durchführung der aus dem Programm finanzierten Maßnahmen notwendig ist, und dass sie gegebenenfalls ihre Unabhängigkeit nachweisen.

(23) Das Programm sollte unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz durchgeführt werden. Die Verteilung der Mittel auf die Ziele sollte dem jeweiligen Nutzen entsprechen, der für die Verbesserung der Gesundheit der Bürger in der Union zu erwarten ist. Die einzelnen Ziele des Programms sollten daher nicht gewichtet werden. Im Rahmen des Programms sollten geeignete Maßnahmen ausgewählt und finanziert werden, die den Einzelzielen des Programms entsprechen und einen deutlichen EU-Mehrwert erbringen. Die Jahresarbeitsprogramme sollten insbesondere im Einklang mit der Haushaltsordnung die wesentlichen Auswahlkriterien für die potenziellen Finanzhilfeempfänger enthalten, damit sichergestellt ist, dass diese über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die zur Durchführung der aus dem Programm finanzierten Maßnahmen notwendig ist, und dass sie gegebenenfalls ihre Unabhängigkeit nachweisen.

Begründung

Staffelt man die Ziele, indem man ihnen jeweils einen vordefinierten Finanzbetrag zuweist, beschränkt man damit möglicherweise den Wirkungsgrad einiger Projekte.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 24

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(24) Wert und Auswirkungen des Programms sollten regelmäßig überwacht und beurteilt werden. Bei der Bewertung sollte die Tatsache Berücksichtigung finden, dass die Verwirklichung der Programmziele länger dauern kann als seine Laufzeit.

(24) Die Kommission sollte die Durchführung des Programms mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der Ergebnisse und der Auswirkungen kontrollieren. Die Indikatoren sollten die Basis für die Bewertung der Frage bilden, inwieweit die Programmziele verwirklicht wurden.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 28 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(28a) Der WHO zufolge betragen psychische Probleme 40 % der YLDs („years lived with disability“). Ein Viertel aller Europäer sind im Laufe ihres Lebens von einem psychischen Problem betroffen. Psychische Probleme sind außerdem vielgestaltig, lang anhaltend und eine Quelle der Diskriminierung und tragen stark zu gesundheitlichen Ungleichheiten in der Union bei, sodass sie die europäischen Werte in ihrem Kern in Frage stellen. Darüber hinaus wirkt sich die Wirtschaftskrise auf die Faktoren aus, die für die psychische Gesundheit relevant sind, weil Schutzmechanismen geschwächt und Risikofaktoren erhöht werden. Die wirtschaftlichen Folgen psychischer Probleme, die sich hauptsächlich in einer sinkenden Produktivität niederschlagen, betragen schätzungsweise drei bis vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Union. Da psychische Probleme oft schon im Jugend- oder jungen Erwachsenenalter auftreten, kann der Produktionsausfall lang anhaltend sein; daher müssen die Probleme bereits frühzeitig angegangen werden. Allerdings wird oft nur unzureichend für Vorsorge und Abhilfe gesorgt und die Betroffenen erhalten nicht die notwendige Behandlung oder Unterstützung. Soziale Unterstützung, eine gesunde Gemeinschaft und Umgebung, eine angemessene Arbeitsstelle und Zugang zu Dienstleistungen für die psychische Stabilität können die Entwicklung von psychischen Erkrankungen verhindern und die gesamte Produktivität in der Gesellschaft erhöhen.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 28 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(28b) Artikel 8 AEUV besagt, dass die Union „bei allen ihren Tätigkeiten […] darauf hin[wirkt], Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“, und legt somit die Förderung der Gleichheit als Ziel der Union fest. Die Verringerung von Ungleichheiten, insbesondere gesundheitlicher Ungleichheiten, und die Förderung der sozialen Zusammenhalts sind Ziele der Union, und das Programm „Gesundheit für Wachstum“ trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Die Verringerung von gesundheitlichen Ungleichheiten dürfte ein ausschlaggebender Faktor dafür sein, die acht Ziele der Strategie „Europa 2020: Eine europäische Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ zu erreichen und so 20 Millionen Menschen einen Weg aus der Armut zu eröffnen. Das Programm ergänzt somit die Leitlinie 10 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015), den Pakt für die Jugend, die Strategie für behinderte Menschen und den Europäischen Pakt für geistige Gesundheit und Wohlergehen. Das Programm sollte dazu beitragen, die Ursachen für die gesundheitlichen Ungleichheiten festzustellen, und unter anderem den Austausch bewährter Verfahren fördern, um dieses Problem zu bewältigen.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 28 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(28c) Das Programm sollte Nachdruck darauf legen, den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen zu verbessern sowie eine gesunde Lebensweise zu fördern und ihnen eine Präventionskultur zu vermitteln.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 28 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(28d) Das Programm sollte auch geschlechts- und altersspezifische Gesundheitsaspekte berücksichtigen.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die allgemeinen Ziele des Programms „Gesundheit für Wachstum“ bestehen darin, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um Innovation im Gesundheitswesen zu fördern und die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu erhöhen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern und sie vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen.

Die allgemeinen Ziele des Programms „Gesundheit für Wachstum“ bestehen darin, die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und so einen Mehrwert beizutragen, um die körperliche und geistige Gesundheit und den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle EU-Bürger zu verbessern und gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen, indem die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen angenommen werden, die durch die älter werdende Bevölkerung und die steigende Zahl chronischer Erkrankungen bedingt sind, indem die Gesundheit, der Vorsorgegrundsatz und Innovationen im Gesundheitswesen gefördert, die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme erhöht, geschlechterspezifische Aspekte berücksichtigt und die EU-Bürger vor ernstzunehmenden grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen geschützt werden.

Begründung

Diese Veränderung der demografischen Struktur bringt gewisse Probleme und Herausforderungen mit sich, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen, um zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen.

(1) Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels bzw. zum Umgang mit Überschüssen an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der freiwilligen Übernahme von Innovationen in der öffentlichen Gesundheitsfürsorge, bei Präventionsmaßnahmen und in der Verwaltung der Gesundheitssysteme, um zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen.

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Dieses Ziel bemisst sich vor allem am Anstieg der Anzahl der Mitgliedstaaten, die die entwickelten Instrumente und Mechanismen sowie Gutachten nutzen.

Dieses Ziel bemisst sich vor allem an den Ergebnissen, die in den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten verzeichnet werden.

Begründung

Die Ziele des Programms müssen anhand aussagekräftiger Indikatoren beispielsweise hinsichtlich der Lebenserwartung in den einzelnen Mitgliedstaaten bewertet werden.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben.

(2) Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend –, Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien, Förderung der Forschung und von Vergleichen zwischen nationalen Gesundheitssystemen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz und der Möglichkeit der Patienten, auf ihre Gesundheit aktiver Einfluss zu nehmen, zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern unionsweit mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Dieses Ziel bemisst sich vor allem am Anstieg der Anzahl der Beschäftigten des Gesundheitswesens, die die in den Europäischen Referenznetzen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (nachstehend „das europäische Referenznetz“) gesammelten Informationen nutzen, ferner am Anstieg der Anzahl der Patienten, die diese Netze nutzen, und am Anstieg der Anzahl der Mitgliedstaaten, die die erarbeiteten Leitlinien nutzen.

Dieses Ziel bemisst sich vor allem am Anstieg der Anzahl der Beschäftigten des Gesundheitswesens, die die in den Europäischen Referenznetzen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (nachstehend „das europäische Referenznetz“) gesammelten Fachkenntnisse und Informationen nutzen, ferner am Anstieg der Anzahl der Patienten, die diese Netze nutzen, und am Anstieg der Anzahl der Mitgliedstaaten, die die erarbeiteten Leitlinien nutzen.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung der Übernahme validierter bewährter Verfahren in Bezug auf kostengünstige Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Adipositas, Drogenmissbrauch, Umweltfaktoren und übertragbare Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern und um den Bürgern und Patienten in der EU durch die Förderung ihrer Gesundheitskompetenz zu ermöglichen, bessere und sicherere Gesundheitsergebnisse zu erzielen.

Begründung

Für eine angemessene und wirksame Prävention von chronischen Krankheiten müssen alle Risikofaktoren berücksichtigt werden.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Dieses Ziel bemisst sich vor allem am Anstieg der Anzahl der Mitgliedstaaten, die sich an der Gesundheitsförderung und der Prävention beteiligen und die validierten bewährten Verfahren einsetzen.

Dieses Ziel bemisst sich vor allem am Anstieg der Anzahl der legislativen Maßnahmen und Vorschriften der Mitgliedstaaten, die sich an der Gesundheitsförderung und der Prävention von chronischen Krankheiten beteiligen und an der Überwachung des Niveaus der Gesundheitskompetenz in der gesamten Union anhand angemessener Indikatoren.

Begründung

Die Ziele des Programms müssen anhand aussagekräftiger Indikatoren in den einzelnen Mitgliedstaaten bewertet werden.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(4a) Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen durch die Förderung von Gesundheitsinformationen, Erhebung und Auswertung von harmonisierten Gesundheitsdaten und Verbreitung von grundlegenden Gesundheitsindikatoren.

Begründung

Die Aktionen und Unterstützungsmaßnahmen sollten auf die Kompatibilität und die Interoperabilität der Systeme und der Netze zum Austausch der Informationen und Daten über die Entwicklung im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgerichtet sein. Geschlecht, sozioökonomischer Status und Alter sind wichtige gesundheitsrelevante Faktoren. Datenerhebungen sollten, wo immer möglich, auf bereits vorhandenen Arbeiten aufbauen. Bei Vorschlägen für neue Datenerhebungen sollten die Kosten kalkuliert und der Bedarf eindeutig ermittelt werden. Bei der Erfassung der Daten sollten alle einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die in Artikel 3 genannten Ziele werden durch die nachstehenden Maßnahmen und gemäß den Prioritäten des in Artikel 11 dieser Verordnung genannten Arbeitsprogramms erreicht.

Die in Artikel 3 genannten Ziele werden durch die in Anhang I aufgeführten Maßnahmen und gemäß den Prioritäten des in Artikel 11 dieser Verordnung genannten Arbeitsprogramms erreicht.

(1) Beitrag zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen:

 

1.1. Ausbau der Zusammenarbeit in der EU zur Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung;

 

1.2. Förderung der Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen und der Gesundheitstelematik durch Erhöhung der Interoperabilität der gesundheitstelematischen Anwendungen;

 

1.3. Unterstützung der nachhaltigen Verfügbarkeit von Arbeitskräften im Gesundheitswesen in der EU durch Förderung effektiver Prognosen und Planung sowie effizienter Personaleinstellungs- und -bindungsstrategien;

 

1.4. Bereitstellung von Fachwissen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Gesundheitssysteme;

 

1.5. Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter, eines Pilotprojekts der Leitinitiative Innovationsunion im Rahmen der Strategie Europa 2020.

 

1.6. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Medizinprodukte sowie E-Health und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen nach den Bestimmungen über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung erfordern oder die zu deren Zielen beitragen;

 

1.7. Förderung eines Gesundheitswissenssystems, einschließlich wissenschaftlicher Ausschüsse, als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen.

 

(2) Verbesserung des Zugangs zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger:

 

2.1. Einführung von Akkreditierung und Unterstützung Europäischer Referenznetze;

 

2.2. Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, einschließlich der Schaffung Europäischer Referenznetze (im Einklang mit Nummer 2.1), Informationen und Register auf der Grundlage gemeinsamer Akkreditierungskriterien;

 

2.3. Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Patientensicherheit und Qualität der gesundheitlichen Versorgung durch mehr Bereitstellung von Informationen für Patienten, Know-how-Transfer und Entwicklung von Leitlinien; eine Fördermaßnahme zur Bekämpfung und Erforschung chronischer Erkrankungen, einschließlich der Erarbeitung europäischer Leitlinien.

 

2.4. Erarbeitung von Leitlinien zur Verbesserung des umsichtigen Einsatzes von Antibiotika in der Humanmedizin und Zurückdrängung der Praxis, die zum Anstieg der Antibiotikaresistenz führt;

 

2.5. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gewebe und Zellen, Blut, Organe, Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und Arzneimittel erfordern oder die zu deren Zielen beitragen;

 

2.6. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen.

 

(3) Gesundheitsförderung und Prävention:

 

3.1. Know-how-Transfer in Kernfragen des Gesundheitswesens, wie Prävention des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und Adipositas-Bekämpfung;

 

3.2. Förderung der Prävention chronischer Erkrankungen, einschließlich Krebs, durch Know-how- und Wissenstransfer sowie die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen;

 

3.3. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Tabakerzeugnisse und Werbung erfordern oder die zu deren Zielen beitragen;

 

3.4. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen.

 

(4) Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen:

 

4.1. Stärkung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Blick auf schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen;

 

4.2. Verbesserung der Kapazität zur Risikobewertung durch Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für wissenschaftliche Beratung und Bestandsaufnahme vorhandener Bewertungen;

 

4.3. Förderung des Kapazitätsaufbaus zur Abwehr von Gesundheitsbedrohungen in den Mitgliedstaaten unter anderem durch die Weiterentwicklung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung und der Koordinierung, gemeinsamer Impfstrategien, Entwicklung von Leitlinien und Mechanismen für gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen;

 

4.4. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen übertragbare Krankheiten und andere Gesundheitsbedrohungen erfordern oder die zu deren Zielen beitragen;

 

4.5. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen.

 

Eine ausführlichere Beschreibung der möglichen Gegenstände dieser Maßnahmen sind Anhang I zu entnehmen. Eine als Hinweis dienende Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften ist in Anhang II dieser Verordnung beigefügt.

Eine als Hinweis dienende Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften ist in Anhang II dieser Verordnung beigefügt.

Begründung

Alle zu Artikel 4 vorgeschlagenen Änderungen sollten in Anhang I vorgenommen werden, der entsprechend umformuliert wird. (Diese Änderung gilt für den gesamten Text von Artikel 4 und Anhang I; durch die Annahme des Änderungsantrags werden entsprechende Anpassungen im gesamten Text notwendig.) Es ist nicht notwendig, die Liste der förderfähigen Maßnahmen, die in Anhang I ohnehin detaillierter dargestellt sind, in Artikel 4 zu wiederholen. Ein einfacher Verweis in Artikel 4 auf Anhang I genügt. Der Anhang ist ebenso rechtsgültig wie ein Artikel.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von den für das Gesundheitswesen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder der gemäß Artikel 6 beteiligten Drittländer oder durch nichtstaatliche Stellen im Auftrag dieser zuständigen Behörden kofinanziert werden;

(a) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von den für das Gesundheitswesen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder der gemäß Artikel 6 beteiligten Drittländer oder durch nichtstaatliche Stellen und spezialisierte Netze im Auftrag dieser zuständigen Behörden kofinanziert werden;

Begründung

Bei der Bewertung des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde der Mehrwert des Aufbaus und der Unterstützung von Netzen aus Gesundheitsspezialisten der EU, nationalen und regionalen Gesundheitsbehörden und anderen Interessenträgern, die zum Wissensaustausch und zum Aufbau von Kapazitäten im Gesundheitsbereich in der EU beitragen, anerkannt. Die Erfahrung und Sachkenntnis von Organisationen im Gesundheitswesen und Patientenorganisationen ist insbesondere für politische Maßnahmen und Programme zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten wichtig, damit sie wirklich auf die Patienten ausgerichtet sind.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die gemäß der Haushaltsordnung der EU und ihren Durchführungsbestimmungen von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich offiziell anerkannter internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ca) von Projekten, die von nichtstaatlichen Stellen vorgeschlagen wurden, die an der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms mitwirken.

Begründung

Nichtstaatliche Stellen, die keine Finanzmittel für ihr Funktionieren beantragen können, müssen die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung für bestimmte Projekte zu erhalten.

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) 60 % der förderfähigen Kosten für die Arbeit einer nichtstaatlichen Stelle. In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit können solche Stellen eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten.

(b) 60 % der förderfähigen Kosten für die Arbeit einer nichtstaatlichen Stelle oder ihrer Projekte. In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit können solche Stellen eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten.

Begründung

Nichtstaatliche Stellen, die keine Finanzmittel für ihr Funktionieren beantragen können, müssen die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung für bestimmte Projekte zu erhalten.

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Zur Durchführung des Programms beschließt die Kommission jährliche Arbeitsprogramme; darin werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Punkte aufgeführt, insbesondere:

1. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 16a in Form von jährlichen Arbeitsprogrammen zu erlassen, zu denen Interessengruppen des Gesundheitswesens und ihre repräsentativen Organisationen, einschließlich Patientenverbände, beigetragen haben; darin werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Punkte aufgeführt, insbesondere:

(a) die Prioritäten und die durchzuführenden Maßnahmen, einschließlich der Zuweisung der Finanzmittel;

(a) die jährlichen Prioritäten und die durchzuführenden Maßnahmen, einschließlich der Zuweisung der Finanzmittel;

(b) ausführliche Förderfähigkeitskriterien für Finanzhilfeempfänger gemäß Artikel 8;

(b) ausführliche Förderfähigkeitskriterien für Finanzhilfeempfänger gemäß Artikel 8, insbesondere, was die rechtliche Unabhängigkeit, die finanzielle Unabhängigkeit, der Transparenz der Tätigkeiten und die Finanzierung der Antragsteller und die wirksame Bewertung der Unabhängigkeit betrifft;

(c) die Kriterien für den Prozentsatz der EU-Finanzhilfe, einschließlich der Kriterien für die Bewertung außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit, und der anwendbare Kofinanzierungssatz;

(c) die Kriterien für den Prozentsatz der EU-Finanzhilfe, einschließlich der Kriterien für die Bewertung außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit, und der anwendbare Kofinanzierungssatz;

(d) die wesentlichen Auswahl- und Gewährungskriterien, die für die Auswahl der Vorschläge anzuwenden sind, die eine Finanzhilfe erhalten;

(d) die wesentlichen Auswahl- und Gewährungskriterien, die für die Auswahl der Vorschläge anzuwenden sind, die eine Finanzhilfe erhalten;

(e) der Zeitplan für die vorgesehenen Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen,

 

(f) gegebenenfalls die Genehmigung, Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten oder Finanzierungen aufgrund von Pauschalsätzen im Einklang mit der Haushaltsordnung anzuwenden;

 

(g) die Maßnahmen, welche von im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

(g) die Maßnahmen, welche gemäß der Haushaltsordnung der EU und ihren Durchführungsbestimmungen von im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

2. Das in Absatz 1 genannte Arbeitsprogramm wird gemäß dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Prüfverfahren angenommen.

2. Die Kommission führt das jährliche Arbeitsprogramm durch, indem sie Folgendes festlegt:

 

(a) den Zeitplan für die vorgesehenen Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

 

(b) gegebenenfalls die Genehmigung, Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten oder Finanzierungen aufgrund von Pauschalsätzen im Einklang mit der Haushaltsordnung anzuwenden.

 

2a. Die Maßnahmen gemäß Absatz 2 werden nach dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

3. Bei der Durchführung des Programms stellt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sicher, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten eingehalten und gegebenenfalls Mechanismen eingeführt werden, die die Vertraulichkeit und die Sicherheit dieser Daten gewährleisten.

3. Bei der Durchführung des Programms stellt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sicher, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten eingehalten und gegebenenfalls Mechanismen eingeführt werden, die die Vertraulichkeit und die Sicherheit dieser Daten gewährleisten.

Begründung

Das jährliche Arbeitsprogramm beinhaltet wichtige politische Entscheidungen, mit denen Elemente zur primären Politikgestaltung gemäß dieser Verordnung ergänzt oder geändert werden sollen; daher sollten der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV hinsichtlich der Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms Befugnisse übertragen werden.

Änderungsantrag  47

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gewährleistet die Kommission die Gesamtkohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikbereichen, Instrumenten und Aktionen der Europäischen Union.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gewährleistet die Kommission die Gesamtkohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikbereichen, Instrumenten und Aktionen der Europäischen Union sowie mit den Tätigkeiten der Agenturen, deren Aufgabenbereich unter dieses Programm fällt.

Änderungsantrag  48

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Auf Anfrage der Kommission legen die Mitgliedstaaten alle ihnen vorliegenden Informationen über die Durchführung und die Auswirkungen des Programms vor; die Kommission vermeidet dabei das Entstehen eines unverhältnismäßigen Mehraufwands der Verwaltungen für die Mitgliedstaaten.

2. Die Mitgliedstaaten erstatten alle zwei Jahre Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und die Mittel, die zur Durchführung der Maßnahmen gemäß dem Programm aufgewendet wurden, insbesondere auch über Vernetzungsmaßnahmen und den grenzübergreifenden Austausch von bewährten Verfahren und Sachkenntnissen.

Änderungsantrag  49

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 3 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

3. Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert und legt ihn dem Europäischen Parlament vor. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Artikels 168 des Vertrags. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

Begründung

Das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gemäß Artikel 168 AEUV sollte als Bewertungsmaßstab für das Programm dienen, nicht die Prioritäten von Europa 2020.

Änderungsantrag  50

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Die Kommission macht die Ergebnisse der nach dieser Verordnung durchgeführten Maßnahmen öffentlich zugänglich und sorgt für ihre weite Verbreitung.

4. Die Kommission macht die Ergebnisse öffentlich zugänglich und sorgt für ihre weite Verbreitung, um den Beitrag des Programms zur Erhöhung der Qualität in der Gesundheitsversorgung für die Bürger in der EU zu dokumentieren.

Änderungsantrag  51

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 16a

 

Befugnisübertragung

 

1. Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels.

 

2. Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 11 wird der Kommission für einen Zeitraum von sieben Jahren ab dem …* übertragen.

 

3. Die Übertragung der Befugnisse nach Artikel 11 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der darin genannten Befugnisse. Der Beschluss tritt am Tag nach Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem späteren, in dem Beschluss festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Er berührt nicht die Gültigkeit etwaiger bereits in Kraft getretener delegierter Rechtsakte.

 

4. Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.

 

5. Ein gemäß Artikel 11 erlassener delegierter Rechtsakt tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben hat oder wenn vor Ablauf dieser Frist sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände zu erheben beabsichtigen. Dieser Zeitraum wird auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates um zwei Monate verlängert.

 

____________

 

*ABl.: Bitte das Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung einfügen.

Begründung

Das jährliche Arbeitsprogramm beinhaltet wichtige politische Entscheidungen, mit denen Elemente zur primären Politikgestaltung gemäß dieser Verordnung ergänzt oder geändert werden sollen, daher sollten der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV hinsichtlich der Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms Befugnisse übertragen werden.

Änderungsantrag  52

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen, um zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen

1. Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der freiwilligen Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen, um zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen

Änderungsantrag  53

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.2. Innovation im Gesundheitswesen und Gesundheitstelematik: Verbesserung der Kompatibilität von Patientenregistern und anderen gesundheitstelematischen Lösungen; Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Gesundheitstelematik, insbesondere in Bezug auf Register und die Nutzung durch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Dies wird das mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete europäische freiwillige Netz für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen fördern.

1.2. Innovation im Gesundheitswesen und Gesundheitstelematik: Verbesserung der Kompatibilität von Patientenregistern und anderen gesundheitstelematischen Lösungen einschließlich der freiwilligen Verwendung einer Gesundheitskarte mit relevanten Patienteninformationen; Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Gesundheitstelematik, insbesondere in Bezug auf Register und die Nutzung durch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Dies wird das mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete europäische freiwillige Netz für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen fördern.

Änderungsantrag  54

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.2a. Innovation im Gesundheitswesen und in der Gesundheitstelematik: Nutzung intelligenter Verkehrssysteme durch medizinische Rettungsdienste.

Änderungsantrag  55

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.2 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.2b. Ausarbeitung von IKT-Normen und -Protokollen für die Gesundheitstelematik zur wirksamen Nutzung der IKT-Technologien im Gesundheitswesen und zum Schutz personenbezogener Daten sowie zum Schutz der Patienten und der Wahrung ihrer Privatsphäre.

Änderungsantrag  56

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.2 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.2c. Ausarbeitung von IKT-Normen und ‑Protokollen für die elektronische Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit Rettungsdiensten, einschließlich der Nutzung intelligenter Verkehrssysteme durch diese Dienste.

Änderungsantrag  57

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.3. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen: Entwicklung effektiver Prognosen und Planung für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Bezug auf Anzahl, Erfahrung und Qualifikation, Beobachtung der Mobilität (innerhalb der EU) und der Migration der Beschäftigten des Gesundheitswesens, Entwicklung effizienter Personaleinstellungs- und ‑bindungsstrategien und Aufbau von Handlungskompetenzen.

1.3. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen: Entwicklung effektiver Prognosen und Planung für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Bezug auf Anzahl, Gleichstellung der Geschlechter, Erfahrung und eine für die erforderliche Qualifikation angemessene Ausbildung, einschließlich der Fähigkeit, die neuen Systeme der Informationstechnologie und andere fortgeschrittene Technologien zu nutzen, Beobachtung der Mobilität (innerhalb der EU) und der Migration der Beschäftigten des Gesundheitswesens, Entwicklung effizienter Personaleinstellungs- und ‑bindungsstrategien und Aufbau von Handlungskompetenzen, wobei insbesondere die Fragen der Pflegebedürftigkeit und der Überalterung der Bevölkerung zu berücksichtigen sind und dieser neu ermittelte Bedarf regelmäßig zu überprüfen ist.

Begründung

Der Ausbildung des Gesundheitspersonals sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, indem eine wirksame Strategie ausgearbeitet wird, mit der die Leistungen optimiert werden können und dem unterschiedlichen Bedarf nach Fachkräften in der Union entsprochen werden kann.

Änderungsantrag  58

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.3a. Förderung der Mobilität des Gesundheitspersonals und Weiterentwicklung der Gesundheitstelematik in der Union, damit die Frage fehlender oder überschüssiger Humanressourcen angegangen werden kann.

Änderungsantrag  59

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.3b. Förderung und Unterstützung des Austauschs von bewährten Verfahren und Pilotprojekten, die auf die Förderung von Innovationen im Bereich der öffentlichen Gesundheitsfürsorge, bei Präventionsmaßnahmen und in der Verwaltung der Gesundheitssysteme abzielen.

Änderungsantrag  60

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.3 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.3c. Förderung der Einbindung von Informations- und Kommunikationstechnologien in die Gesundheitssysteme, um die Informationsverwaltung und Kommunikationsverfahren zu vereinfachen. Die Mitgliedstaaten können freiwillig die Teilnahme eventuell überschüssiger Arbeitskräfte an entsprechenden Projekten fördern.

Änderungsantrag  61

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.4. Entscheidungen über Reformen der Gesundheitssysteme: Schaffung eines Mechanismus zur Bündelung von Fachwissen auf EU-Ebene, zur fundierten und evidenzbasierten Beratung über effektive und effiziente Invesitionen ins Gesundheitswesen und in Gesundheitssysteme. Erleichterung der Übernahme der Ergebnisse der aus dem 7. Rahmenprogramm geförderten Forschungsprojekte und langfristig der Tätigkeiten der künftigen Forschungs- und Innovationsprogramme 2014-2020 (Horizon 2020).

1.4. Entscheidungen über Reformen der Systeme der Gesunderhaltung von Körper und Geist: Schaffung eines Mechanismus zur Bündelung von Fachwissen auf EU-Ebene, zur fundierten und evidenzbasierten Beratung über effektive und effiziente Investitionen ins Gesundheitswesen und in Gesundheitssysteme, wobei die Wettbewerbsfähigkeit der Akteure gefördert werden sollte. Erleichterung der Übernahme der Ergebnisse der aus dem 7. Rahmenprogramm geförderten Forschungsprojekte und langfristig der Tätigkeiten der künftigen Forschungs- und Innovationsprogramme 2014–2020 (Horizon 2020).

Begründung

Bei der Reform der Gesundheitssysteme sollten die Akteure in Gesellschaft und Wirtschaft mittel- und langfristig eingebunden werden.

Änderungsantrag  62

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.4a. Schaffung von Synergien mit dem Bereich der europäischen Forschung, damit die wichtigsten bahnbrechenden Forschungsergebnisse in die Gesundheitssysteme übernommen und praktisch angewendet werden können.

Änderungsantrag  63

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.5. Unterstützung der drei Themen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter: Innovation bei Sensibilisierung, Prävention und Früherkennung; Innovation in Therapie und Versorgung und Innovation für Aktivität und Unabhängigkeit im Alter.

1.5. Unterstützung der drei Themen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter: Innovation bei Sensibilisierung, Prävention und Früherkennung; Innovation in Therapie und Versorgung, insbesondere hinsichtlich neurodegenerativer Erkrankungen, und Innovation für Aktivität und Unabhängigkeit im Alter.

Begründung

Diese Partnerschaft muss auch dringend innovative Lösungen für die Therapie und Versorgung bei neurodegenerativen Erkrankungen vorantreiben.

Änderungsantrag  64

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.7. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse sowie Unterstützung der gemäß dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission eingesetzten wissenschaftlichen Ausschüsse.

1.7. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse sowie standardisierter Verfahren zur Datenerhebung, Koordinierung, Erhebung und Überwachung von Daten über chronische Krankheiten und Unterstützung der gemäß dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission eingesetzten wissenschaftlichen Ausschüsse.

Änderungsantrag  65

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.7a. Maßnahmen, die für die Förderung der laufenden Überwachung der Gesundheitskompetenz in der Union und zur Ausarbeitung wirksamer Ansätze zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei den Erwerbstätigen und zur Konzipierung des Angebots von Diensten, die für die Gesundheitskompetenzrelevant sind, erforderlich sind.

Änderungsantrag  66

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.7 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.7b. Förderung der Erhebung vergleichender statistischer Daten zu den einzelnen nationalen Gesundheitssystemen auf europäischer Ebene.

Änderungsantrag  67

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 1.7 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.7c. Ausarbeitung von gemeinsamen Bewertungskriterien durch die Kommission in Abstimmung mit den Behörden der Mitgliedstaaten zur Bewertung der erzielten Ergebnisse und Verbesserungen.

Änderungsantrag  68

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben

2. Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen, zu Informationen über spezifische Erkrankungen und zur Behandlung dieser Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern in Einklang mit den Grundwerten der Union – Universalität, Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, Gleichheit und Solidarität – mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben

Änderungsantrag  69

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.2 Seltene Krankheiten: Unterstützung von Mitgliedstaaten, Patientenverbänden und Interessengruppen durch koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene, um Patienten, die unter seltenen Krankheiten leiden, wirksam helfen zu können. Dazu gehören der Aufbau von Referenznetzen (im Einklang mit Nummer 2.1), Informationen und Register für seltene Krankheiten auf der Grundlage gemeinsamer Akkreditierungskriterien.

2.2 Seltene Krankheiten: Unterstützung der Zusammenarbeit, Vernetzung und Weitergabe von Informationen in Europa im Bereich seltener und neu auftretender seltener Krankheiten, einschließlich der Unterstützung von Mitgliedstaaten, Patientenverbänden und anderen relevanten Interessengruppen. Förderung von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Mitteilung der Kommission über „seltene Krankheiten – eine Herausforderung für Europa“1 und der Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten2 zu erreichen. Dazu gehören der Aufbau von Fachzentren, Referenznetzen (im Einklang mit Nummer 2.1), Informationen und Register für seltene Krankheiten auf der Grundlage gemeinsamer Akkreditierungskriterien.

 

_________________

 

1 COM(2008)0679

 

2 (2009/C 151/02)

Änderungsantrag  70

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2.2a. Altersbedingte Krankheiten: Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Ausarbeitung von Forschungsprogrammen zu altersbedingten Krankheiten, einschließlich neurodegenerativer Erkrankungen.

Änderungsantrag  71

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.3. Qualität und Sicherheit: Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Patientensicherheit und Versorgungsqualität, unter anderem durch Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen; Know-how-Austausch über Qualitätssicherungssysteme; Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten zur Förderung von Patientensicherheit und Qualität; mehr Information der Patienten über Sicherheit und Qualität, Verbesserung von Feedback und Interaktionen zwischen Patienten und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen; Förderung von Maßnahmen zum Know-how-Transfer und zum Austausch bewährter Verfahren zur Bekämpfung chronischer Erkrankungen, zur Reaktion der Gesundheitssysteme und zur Forschung, einschließlich der Erarbeitung europäischer Leitlinien.

2.3. Qualität und Sicherheit: Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Patientensicherheit und Versorgungsqualität, unter anderem durch Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen; Know-how-Austausch über Qualitätssicherungssysteme; Entwicklung von klinischen und Behandlungsleitlinien und Instrumenten zur Förderung von Patientensicherheit und Qualität; Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung der Union; mehr Information der Patienten über Sicherheit und Qualität, Verbesserung von Feedback und Interaktionen zwischen Patienten und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen; Förderung von Maßnahmen zum Know-how-Transfer und zum Austausch bewährter Verfahren zur Bekämpfung chronischer Erkrankungen, sowohl solcher, die auf die Lebensweise zurückzuführen sind als auch solcher, die angeboren sind oder die sozial oder umweltbedingt sind, zur Reaktion der Gesundheitssysteme und zur Forschung, einschließlich der Erarbeitung europäischer klinischer und Behandlungsleitlinien.

Änderungsantrag  72

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.4. Sicherheit: Verbesserung des umsichtigen Einsatzes von Antibiotika bei Arzneimitteln und Zurückdrängung der Verfahren, die die Antibiotikaresistenz erhöhen; Senkung der Belastung durch resistente Infektionserreger und nosokomiale Infektionen sowie Sicherstellung der Verfügbarkeit wirksamer Antibiotika.

2.4. Sicherheit: Verbesserung des umsichtigen Einsatzes von Antibiotika bei Arzneimitteln in der Human- und Veterinärmedizin und Zurückdrängung der Verfahren, die die Antibiotikaresistenz erhöhen, auch im veterinärmedizinischen Bereich und insbesondere in Krankenhäusern; Senkung der Belastung durch resistente Infektionserreger und nosokomiale Infektionen sowie Sicherstellung der Verfügbarkeit wirksamer Antibiotika, nachhaltige Investitionen in die Verbesserung der Analysemethoden zur Erkennung und Vermeidung von Resistenzen, insbesondere indem die Dosierung von Antibiotika, die Dauer der Behandlung und die Einnahme in Verbindung mit anderen Medikamenten sorgfältig geprüft werden, und verbesserte Vernetzung aller beteiligten Akteure im Gesundheitswesen im Umgang mit Antibiotikaresistenz.

Begründung

Es muss besonders auf Krankenhäuser geachtet werden, wo die Verbreitung von Infektionen durch gezielte Gesundheitsmaßnahmen verhindert werden könnte. Damit würden gleichzeitig die Anzahl der Infektionen wie auch die Einnahme von Antibiotika und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen reduziert.

Änderungsantrag  73

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.5. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gewebe und Zellen, Blut, Organe, Arzneimitteleinsatz und Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erfordern oder die zu deren Durchführung beitragen. Dazu können Tätigkeiten gehören, die auf die Durchführung, Anwendung, Überwachung und Überprüfung dieser Rechtsvorschriften abzielen.

2.5. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gewebe und Zellen, Blut, Organe, Arzneimitteleinsatz und Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erfordern oder die zu deren Durchführung beitragen, wobei die Zuständigkeiten und die ethischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen umfassend zu achten sind. Dazu können Tätigkeiten gehören, die auf die Durchführung, Anwendung, Überwachung und Überprüfung dieser Rechtsvorschriften abzielen.

Änderungsantrag  74

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2.6. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse.

2.6. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse und Unterstützung der Bemühungen, diese Daten regelmäßig zu aktualisieren und ihre Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Begründung

Das Fehlen vergleichbarer Daten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht einer sozial und wirtschaftlich effizienten und nachhaltigen Gesundheitspolitik entgegen.

Änderungsantrag  75

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2.6a. Erarbeitung von vergleichbaren Gesundheitsindikatoren auf Ebene der gesamten Union, auf deren Grundlage es leichter möglich sein wird, Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung in der Union abzubauen und Beschlüsse zur Verbesserung der Wirksamkeit gesundheitspolitischer Maßnahmen zu fassen.

Änderungsantrag  76

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 2.6 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2.6b. Stärkung des Grundsatzes, dass der Patient im Mittelpunkt stehen muss, Vermittlung eines besseren Verständnisses der Gesundheitssysteme und Förderung der Gesundheitskompetenz der Bürger, damit die Gesundheitssysteme für die Patienten leichter zugänglich und verständlich sind.

Begründung

Die Gesundheitskompetenz hängt nicht nur von den Fähigkeiten des Einzelnen ab, sondern auch vom Verständnis des Systems. Es ist daher wichtig, die Gesundheitssysteme verständlicher zu machen, z. B. indem die Sprache, die Kommunikationsfähigkeiten der Beschäftigen im Gesundheitsbereich oder die Hinweise in den Krankenhäusern verbessert werden, damit sich der Einzelne besser im System zurechtfinden kann.

Änderungsantrag  77

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas, unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern

3. Ermittlung, Verbreitung und Förderung der Übernahme validierter bewährter Verfahren in Bezug auf kostengünstige Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Adipositas, Drogenmissbrauch und Umweltfaktoren sowie übertragbare Krankheiten, unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheitskompetenz und Gesundheit zu fördern, etwa durch Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen zur Förderung einer gesunden Lebensweise mit besonderem Augenmerk auf die Entwicklung einer gesunden Lebensweise bei kleinen Kindern

Änderungsantrag  78

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.1. Wirtschaftliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, wie Maßnahmen zur Einrichtung gesamteuropäischer Netze und Partnerschaften, die eine große Zahl von Akteuren in Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu wichtigen Gesundheitsthemen einbinden, wie Prävention des Rauchens, Alkoholmissbrauch, Adipositasbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und von Mitgliedstaaten, in denen zu diesen Themen keine oder nur wenige Maßnahmen durchgeführt werden.

3.1. Wirtschaftliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen zu übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten: hierzu gehören Maßnahmen zur Einrichtung gesamteuropäischer Netze und Partnerschaften, die eine große Zahl von Akteuren in Kommunikations-, Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu wichtigen Gesundheitsthemen Prävention umweltbedingter Gesundheitsrisiken, psychische Gesundheit, Prävention des Rauchens, Alkohol- und Drogenmissbrauch, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel im Rahmen der Bekämpfung ernährungsbedingter Adipositas, Programme zur Förderung der öffentlichen Gesundheit, Verschmutzung der Luft in Innenräumen und im Freien – einbinden, wobei grenzübergreifende Aspekte und Mitgliedstaaten, in denen zu diesen Themen keine oder nur wenige Maßnahmen durchgeführt werden, besonders zu berücksichtigen und geschlechterspezifische Aspekte zu beachten sind.

Änderungsantrag  79

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.1a. Unterstützung wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch Ermittlung, Verbreitung und Förderung bewährter Verfahren zur wirtschaftlichen Prävention, Diagnose, Behandlung und Versorgung.

Änderungsantrag  80

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.1b. Unterstützung des Austauschs von bewährten Verfahren zur Reduzierung von drogenbedingten Gesundheitsschäden, einschließlich Information und Prävention.

Änderungsantrag  81

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.2. Chronische Erkrankungen: Förderung der europäischen Zusammenarbeit und Vernetzung zur Prävention und Verbesserung der Behandlung chronischer Erkrankungen, einschließlich Krebs, durch Wissens- und Know-how-Transfer und die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen in den Bereichen Risikofaktoren und Prävention. Krebs: Aufbau auf bereits geleisteter Arbeit; Errichtung eines europäischen Krebsinformationssystems mit vergleichbaren Daten; Förderung der Krebsvorsorge, einschließlich freiwilliger Zertifizierungssysteme; Förderung der Erarbeitung europäischer Leitlinien für Prävention und Behandlung dort, wo größere Ungleichheiten bestehen.

3.2. Chronische Erkrankungen: Förderung der europäischen Zusammenarbeit und Vernetzung zur Prävention und Verbesserung der Behandlung chronischer Erkrankungen, einschließlich Krebs und neurodegenerativer Erkrankungen, unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte und der Unterschiede zwischen Krankheitsprozessen bei Männern und Frauen, durch Wissens- und Know-how-Transfer, Förderung der Aufklärung, Ausarbeitung von Richtlinien, die sich mit den chronischen Krankheiten zugrunde liegenden Umweltfaktoren befassen, und die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen in den Bereichen Risikofaktoren und Prävention, auch was die Umweltrisikofaktoren betrifft; Aufbau auf bereits geleisteter Arbeit; Errichtung eines europäischen Informationssystems zu chronischen Erkrankungen mit vergleichbaren Daten; Förderung der Vorsorge bei chronischen Erkrankungen und der frühzeitigen Diagnose chronischer Erkrankungen, einschließlich freiwilliger Zertifizierungssysteme; Förderung der Erarbeitung europäischer Leitlinien für Prävention und frühzeitige Diagnose dort, wo größere Ungleichheiten bestehen.

Begründung

Alle chronischen Erkrankungen und nicht nur Krebs müssen im Rahmen gemeinsamer europäischer Präventionsmaßnahmen angegangen werden.

Änderungsantrag  82

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.2a. Förderung der frühzeitigen Diagnose neurodegenerativer und anderer Gehirnkrankheiten durch Know-how- und Wissenstransfer sowie die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen.

Änderungsantrag  83

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.3. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Tabakerzeugnisse und Werbung erfordern oder die zu deren Durchführung beitragen. Dazu können Tätigkeiten gehören, die auf die Durchführung, Anwendung, Überwachung und Überprüfung dieser Rechtsvorschriften abzielen.

3.3. Maßnahmen, welche die EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich der Werbung für Tabakerzeugnisse, Alkohol und stark fett-, zucker- und salzhaltige Lebensmittel und deren Vertrieb erfordern oder die zu deren Durchführung beitragen. Dazu können Tätigkeiten gehören, die auf die Durchführung, Anwendung, Überwachung und Überprüfung dieser Rechtsvorschriften abzielen.

Begründung

Da die EU Gesetzgebungsbefugnisse in den Bereichen Lebensmittel, Alkohol und Tabakerzeugnisse hat, ist es nur folgerichtig, dass diese Themen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden sollten. Vertrieb ist weiter gefasst als nur Werbung, und weitere Aspekte wie Inhaltsstoffe, Verfügbarkeit und Preisgestaltung sollten ebenfalls behandelt werden.

Änderungsantrag  84

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.3a. Förderung der Gesundheitskompetenz in der europäischen Bevölkerung mittels besonderer Programme in allen Bereichen, etwa in der Gesundheitsförderung, der Vorbeugung und der Pflege, bei der der Patient im Mittelpunkt steht.

Änderungsantrag  85

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.3b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.3b. Konzipierung der Gesundheitssysteme in einer Art und Weise, dass die Bürger sich Informationen beschaffen, diese verstehen, beurteilen und anwenden können, sodass sie hinsichtlich der Krankheitsvorbeugung, der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung Entscheidungen treffen und somit die Gesundheitsdienste besser und nachhaltiger nutzen können.

Änderungsantrag  86

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.3 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3.3c. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz gemäß der Empfehlung des Rates vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02)1;

 

______________

 

1 ABl. C 296 vom 5.12.2009, S. 4.

Änderungsantrag  87

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 3.4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.4. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse.

3.4. Förderung eines Gesundheitswissenssystems als Beitrag zu evidenzbasierten Entscheidungen, einschließlich Erhebung und Auswertung von Gesundheitsdaten und weiterer Verbreitung der Programmergebnisse und Unterstützung der Bemühungen, diese Daten regelmäßig zu aktualisieren und ihre Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Begründung

Das Fehlen vergleichbarer Daten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht einer sozial und wirtschaftlich effizienten und nachhaltigen Gesundheitspolitik entgegen.

Änderungsantrag  88

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 4.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4.1. Bereitschafts- und Reaktionsplanung für schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen unter Berücksichtigung von und in Koordinierung mit globalen Initiativen: Einführung gemeinsamer Bestandteile allgemeiner und spezifischer Bereitschaftsplanung, auch für Grippepandemien, und regelmäßige Berichterstattung über die Durchführung der Bereitschaftspläne.

4.1. Bereitschafts- und Reaktionsplanung für schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen unter Berücksichtigung von und in Koordinierung mit globalen Initiativen: Einführung gemeinsamer Bestandteile allgemeiner und spezifischer Bereitschaftsplanung, auch für Grippepandemien, und regelmäßige Berichterstattung über die Durchführung der Bereitschaftspläne; Bereitstellung von Innovationen für die Patienten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten aus Entwicklungsländern, die in einigen europäischen Ländern auf dem Vormarsch sind.

Änderungsantrag  89

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 4.3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4.3. Förderung des Kapazitätsaufbaus in den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gesundheitsbedrohungen: Ausbau der Bereitschafts- und Reaktionsplanung, Koordinierung der Reaktionen im öffentlichen Gesundheitswesen; gemeinsame Impfkonzepte; Entwicklung von Leitlinien für Schutzmaßnahmen in Krisenfällen, Leitlinien für Information und Leitfäden für gute Praxis; Schaffung neuer Mechanismen für gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen; Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsstrategien.

4.3. Förderung des Kapazitätsaufbaus in den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gesundheitsbedrohungen: Ausbau der Bereitschafts- und Reaktionsplanung, Koordinierung der Reaktionen im öffentlichen Gesundheitswesen; gemeinsame Impfkonzepte einschließlich der Einführung eines optimalen flächendeckenden Impfschutzes, um wirksam gegen den Wiederanstieg von Infektionskrankheiten vorzugehen; Entwicklung von Leitlinien für Schutzmaßnahmen in Krisenfällen, Leitlinien für Information und Leitfäden für gute Praxis; Schaffung neuer Mechanismen für gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen; Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsstrategien; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Auswirkungen zunehmender illegaler Migrationsströme auf die Gesundheitssysteme anzugehen.

Begründung

Die Europäische Union sollte bei gemeinsamen Impfstrategien entschiedener vorgehen, indem sie für einen optimalen flächendeckenden Impfschutz sorgt.

BEGRÜNDUNG

Das Programm „Gesundheit für Wachstum“ ist für den Zeitraum von 2014–2020 mit Haushaltsmitteln von insgesamt 446 Millionen EUR ausgestattet, d. h. über 60 Millionen EUR pro Jahr. Es zielt auf die wichtigsten Bereiche ab, in denen die Europäische Union Maßnahmen ergreifen kann, die einen echten Mehrwert im Gesundheitswesen erbringen. Es ist Teil der Strategie Europa 2020 und soll Innovationen im Gesundheitswesen fördern und ihre Nachhaltigkeit sicherstellen, wobei das Wohlergehen der europäischen Bürger verbessert wird.

Mit diesem Finanzpaket wird eine Reihe von Maßnahmen im Gesundheitsbereich aus den Strukturfonds und dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2014–2020 vervollständigt. Im Vergleich zum vorherigen Zeitraum (2007–2013) sind die Finanzmittel für das Programm um 5,7 % gestiegen.

Mittels Kofinanzierung förderfähige Einrichtungen sind nationale Behörden, öffentliche und private Einrichtungen, internationale Organisationen und nichtstaatliche Organisationen. Die Verfahren und der Zugang zu diesen Mitteln müssen so einfach wie möglich gehalten sein, damit die Mitgliedstaaten und die Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen sie so gut wie möglich nutzen können.

Es versteht sich im Übrigen von selbst, dass die Gesundheit nicht nur im Zusammenhang mit Wirtschaftswachstum gesehen werden darf; der Titel des Programms „Gesundheit für Wachstum“ ist daher irreführend. Allerdings ist zu erwähnen, dass mit der Wahl des Titels darauf hingewiesen werden soll, dass die Gesundheit in Zeiten der Wirtschaftskrise in Europa nicht nur mit Defiziten verbunden ist. Die allgemeinen Zwänge, denen die öffentlichen Finanzen unterliegen, erfordern Reformen in den Gesundheitssystemen, um die Ausgaben zu kontrollieren, wobei die Wirtschaftlichkeit in dem Bereich und Innovationen optimiert werden müssen. Diese Reformen sind entscheidend, damit die Gesundheitssysteme der wachsenden Nachfrage nach Gesundheitsversorgung gerecht werden können, die durch die alternde Bevölkerung entsteht, und auch zukünftigen Generationen eine hochwertige Versorgung zukommen lassen können. Der Titel „Gesundheit und Wachstum“ wäre geeigneter, um jegliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Natürlich beschränkt sich das Gesundheitswesen nicht allein auf die Bedeutung der Fortschritte in der Therapie. Es soll das Wachstum ankurbeln, in Zeiten der Krise Arbeitsplätze schaffen und ein Eckpfeiler der europäischen Wirtschaft sein. In einem Umfeld, das von der Deindustrialisierung geprägt ist, bietet die Gesundheitsbranche ein seltenes Beispiel einer Spitzenbranche, die von der Forschung bis zum Vertrieb großenteils auf europäischem Gebiet ansässig ist. Daher muss sie auch als Hochtechnologiebranche anerkannt werden. Machen wir uns zum Beispiel einmal klar, dass in einem Krebsmedikament ebenso viele Technologien stecken wie in einem Airbus. Der Weg von der Entdeckung eines Wirkstoffs bis zur industriellen Produktion eines Medikaments ist eine Herausforderung für Forschung und Technologie.

Um bei Innovationen weiter führend zu sein, müssen wir die Anstrengungen weiter erhöhen und die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure und Wissenschaftler aus mehreren Disziplinen stärken.

Mit dem Programm sollen somit durch gezielteres Vorgehen Doppelstrukturen verhindert und knapp gewordene Finanzmittel so effizient wie möglich genutzt werden. Dabei sollte jedoch keinesfalls ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet werden, denn damit würden die vorhandenen Finanzmittel auf zu viele Einzelbereiche aufgeteilt. Das Programm soll nicht dazu dienen, eine vollständige Liste aller Erkrankungen aufzuführen. Es sollte sich stattdessen vielmehr auf eine begrenzte Zahl an Kernzielen konzentrieren.

Die Aufteilung der Mittel auf die vier Ziele des Programms (Förderung von Innovation, Verbesserung des Zugang zu einer hochwertigeren und sicheren Gesundheitsversorgung, Förderung der Prävention von Krankheiten und Schutz der Bürger vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen) darf nicht zu starr sein. Staffelt man diese Zielsetzungen, indem man ihnen jeweils einen vordefinierten Finanzbetrag zuweist, beschränkt man damit möglicherweise den Wirkungsgrad einiger Projekte.

Es könnte sich außerdem als notwendig erweisen, im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen die Finanzmittel für das Programm „Gesundheit und Wachstum“ im aktuellen Gesetzgebungsverfahren anzupassen.

Die Bewertung der verschiedenen Ziele des Programms sollte anhand der in den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten verzeichneten Ergebnisse bezüglich aussagekräftiger Indikatoren (Kosten in Prozent des Bruttosozialprodukts, Lebenserwartung der Bevölkerung, Anzahl gesunder Lebensjahre usw.) erfolgen.

Wenn es um das Ziel Prävention geht, müssen die Risikofaktoren genauer ermittelt werden, damit wirksamere Strategien ausgearbeitet werden können. Für eine angemessene und wirksame Prävention von chronischen Erkrankungen müssen die Hauptrisikofaktoren wie etwa schlechte Ernährungsgewohnheiten und Bewegungsmangel berücksichtigt werden. So wird beispielsweise die bei Kindern beobachtete starke Verbreitung von Übergewicht und Fettleibigkeit unweigerlich Auswirkungen auf die Verbreitung von Herzerkrankungen im Erwachsenenalter haben.

Ohne auf eine bestimmte Erkrankung abzuzielen, sollten die Folgen der Überalterung der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden. Die höhere Lebenserwartung führt zu einem deutlichen Anstieg des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung, der bis 2030 40 % betragen dürfte.

Diese Entwicklung birgt gewisse Risiken und Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft. Wenn die Gesundheit jedes Einzelnen und seine Fähigkeit, körperlich und sozial aktiv zu bleiben, so lange wie möglich erhalten bleibt, können die diesbezüglichen positiven Auswirkungen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit optimiert werden.

Die Verbesserung der Gesundheit der Senioren bewahrt sie nicht nur vor Altersleiden, sondern verringert auch die sozialen und medizinischen Kosten, die die Gesellschaft zu tragen hat.

Folglich ist es wünschenswert, dass der Fokus des Programms stärker auf neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer und anderen Formen von Demenz liegt. Es handelt sich dabei um chronische Erkrankungen mit spezifischen Merkmalen: Sie betreffen hauptsächlich ältere Menschen und führen zur absoluten Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person, die in der Folge dauerhaft versorgt werden muss. Es gibt folglich zahlreiche Betroffene – über sieben Millionen Menschen leiden in Europa an einer Form von Demenz. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen wiegen schwer.

Die Überalterung der Bevölkerung und Alterserkrankungen müssen daher stärker im Programm berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine bereichsübergreifende Problematik, die gleichzeitig das erste Ziel (Förderung von innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen), das zweite (Verbesserung des Zugangs zu einer besseren und sichereren Gesundheitsversorgung für die Bürger der EU) und das dritte Ziel (Prävention von Krankheiten und Gesundheitsförderung) betrifft.

Auf die Folgen der Überalterung der Bevölkerung muss sich die EU auch insofern einstellen, als für die notwendigen Ressourcen für die Ausbildung und für qualifizierte Arbeitsplätze in diesem Bereich zu sorgen ist. Die Europäische Union muss unbedingt darauf hinwirken, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, damit die neuen sozialen Herausforderungen z. B. in der häuslichen Versorgung oder bei der Anpassung der Verhältnisse für pflegebedürftige Personen, ob jung oder alt, bewältigt werden können, und eine regelmäßige Bewertung durchführen, damit eine Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Pflegepersonen erfolgen kann.

Das vierte und letzte Ziel des Programms betrifft schließlich den Schutz der Bürger vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen. Im Fall schwerer Gesundheitsbedrohungen ist die Impfung der Bevölkerung ein besonders wirksames Mittel.

Obwohl sich durch Impfungen die Gesundheit der Bevölkerung in Europa bedeutend verbessert hat, sind diese Fortschritte vielfach gefährdet, etwa durch die größere Mobilität der Menschen, durch Gruppen von Personen, die nicht geimpft sind, weil sie nur eingeschränkt Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, oder durch eine geringere Akzeptanz von Impfstoffen in der Bevölkerung. Derzeit sieht sich die Europäische Union einem starken anhaltenden Anstieg von Masernerkrankungen und einem Wiederanstieg von Kinderlähmungs- und Tuberkuloseerkrankungen gegenüber.

Die Europäische Union sollte bei gemeinsamen Impfstrategien entschiedener vorgehen, indem sie für einen optimalen flächendeckenden Impfschutz sorgt. Wenn sie sich stetig für Zusammenarbeit und Innovationen einsetzt, gemeinsam plant und wirksame Präventionsmaßnahmen trifft, lässt sich die Sterblichkeit bei solchen Krankheiten senken.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (4.6.2012)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014–2020
(COM(2011)0709 – C7‑0399/2011 – 2011/0339(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Angelika Werthmann

KURZE BEGRÜNDUNG

Gesundheitliche Versorgung gehört zu den größten Wirtschaftszweigen in der Europäischen Union. Sie erwirtschaftet etwa 10 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts und beschäftigt ein Zehntel aller Arbeitskräfte, von denen überdurchschnittlich viele Akademiker sind. Gesundheit in Form von mehr Lebensqualität ist nicht nur ein Wert an sich für die Menschen, sondern auch ein starker Motor für Wachstum.

Entsprechend schlägt die Kommission das 3. EU-Aktionsprogramm „Gesundheit für Wachstum“ (2014-2020) im Rahmen des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFF) vor, in dem der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsgesundheit im Vordergrund steht.

Das Programm wird zentral von der GD SANCO und der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) durchgeführt sowie – in Teilen– gemeinsam mit UN, WHO, COE und OECD.

„Gesundheit für Wachstum“ ist auf vier Einzelziele fokussiert, die ein hohes Potenzial für Wirtschaftswachstum durch mehr Gesundheit bieten:

(1) Innovative und nachhaltige Gesundheitssysteme;

(2) mehr Zugang zu besserer und unbedenklicherer Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger;

(3) Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung, insbesondere gegenüber den Hauptrisikofaktoren Rauchen, Alkoholmissbrauch, Adipositas und HIV/Aids;

(4) Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor länderübergreifenden Gesundheitsbedrohungen.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht es die Kommission vor allem für erforderlich an, dass die Mitgliedstaaten auf einzelstaatlicher Ebene verstärkt direkt tätig werden. Deshalb hat sie im neuen Programm die Durchführung und Verwaltung vereinfacht: Die Höhe der EU-Kofinanzierung wird einheitlich auf 60 % und in Fällen außergewöhnlicher Zweckdienlichkeit auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten festgesetzt.

Bis 2020 werden in der Union eine Million Arbeitskräfte im Gesundheitswesen fehlen. Aus diesem Grund soll „Gesundheit für Wachstum” auch für Arbeitsmarktimpulse sorgen. Daneben zielt das Programm unter anderem darauf ab, hohe Unbedenklichkeits-, Qualitäts- und Leistungsstandards für Medizinprodukte festzusetzen, den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der immer stärker steigenden Lebenserwartung entgegenzuwirken und insbesondere chronischen Erkrankungen (sie sind die Hauptursache für Todesfälle und geringe Lebensqualität in Europa) vorzubeugen.

Das Programm baut auf den Ergebnissen des 1. und 2. Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003–2008 und 2008–2013) auf.

Für die Durchführung des Programms im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 sind Haushaltsmittel in Höhe von 446 Mio. EUR vorgesehen (jeweilige Preise).

Vor dem Hintergrund der langfristig sinkenden Bevölkerungszahl in der Europäischen Union und der damit einhergehenden steten Alterung kommt dem Thema Gesundheit aus volkswirtschaftlicher Sicht eine immer größere Bedeutung zu. Aus diesem Grund sollte dem von der Kommission vorgeschlagenen Programm „Gesundheit für Wachstum“ für den Zeitraum 2014–2020 mit den nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt werden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1a. weist darauf hin, dass der im Legislativvorschlag genannte Finanzrahmen lediglich einen Hinweis für die Rechtsetzungsorgane darstellt und dass er erst dann festgelegt werden kann, wenn Einigung über die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen erzielt worden ist;

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1b. verweist erneut auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa1; bekräftigt, dass im nächsten MFR ausreichend zusätzliche Mittel benötigt werden, damit die Europäische Union ihre bestehenden politischen Prioritäten umsetzen und die in dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Aufgaben erfüllen sowie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; stellt fest, dass selbst bei einer Anhebung der Mittel des nächsten MFR um mindestens 5 % gegenüber 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen der Union sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann; fordert den Rat auf, sofern er diesen Ansatz nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Projekte trotz ihres nachgewiesenen europäischen Mehrwerts völlig fallen gelassen werden können;

 

______________

 

1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die in Artikel 168 des Vertrags genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Gesundheitsförderung auf EU-Ebene bildet einen integralen Bestandteil der Strategie „Europa 2020: Eine europäische Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, wirkt sich dies positiv auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus; gleichzeitig sinkt der Druck auf die nationalen Haushalte. Mit Innovationen im Gesundheitswesen lassen sich die Herausforderungen der Nachhaltigkeit in diesem Bereich angesichts des demografischen Wandels annehmen. Um das Ziel des „integrativen Wachstums“ zu erreichen, sind Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten wichtig. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein Programm „Gesundheit für Wachstum“ festzulegen; dabei handelt es sich um das dritte EU-Programm im Bereich der Gesundheit (2014-2020) (nachstehend „das Programm“).

(2) Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die in Artikel 168 des Vertrags genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Gesundheitsförderung auf EU-Ebene bildet einen integralen Bestandteil der Strategie „Europa 2020: Eine europäische Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, wirkt sich dies positiv auf ihre Lebensqualität sowie auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus; gleichzeitig sinkt der Druck auf die nationalen Haushalte. Mit Innovationen im Gesundheitswesen lassen sich die Herausforderungen der Nachhaltigkeit in diesem Bereich angesichts des demografischen Wandels annehmen. Um das Ziel des „integrativen Wachstums“ zu erreichen, sind Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten wichtig. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, ein Programm „Gesundheit für Wachstum“ festzulegen; dabei handelt es sich um das dritte EU-Programm im Bereich der Gesundheit (2014-2020) (nachstehend „das Programm“).

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sollte sich das Programm auf eine Reihe wohl definierter Ziele und Maßnahmen mit deutlichem, nachgewiesenen EU-Mehrwert konzentrieren; dabei sollte eine geringere Zahl von Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen im Mittelpunkt der Förderung stehen. Der Schwerpunkt wird nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bereiche gesetzt, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirtschaftlich handeln können, in denen es um eindeutige grenzübergreifende oder den Binnenmarkt betreffende Fragen geht oder in denen sich durch die Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhebliche Vorteile oder Effizienzsteigerungen erzielen lassen.

(4) Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 sollte sich das Programm auf eine Reihe klar definierter und überprüfbarer Ziele und Maßnahmen mit deutlichem, nachgewiesenen EU-Mehrwert konzentrieren; dabei sollte eine geringere Zahl von Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen im Mittelpunkt der Förderung stehen. Der Schwerpunkt wird nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bereiche gesetzt, in denen die Mitgliedstaaten einzeln nicht wirtschaftlich handeln können, in denen es um eindeutige grenzübergreifende oder den Binnenmarkt betreffende Fragen geht oder in denen sich durch die Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhebliche Vorteile oder Effizienzsteigerungen erzielen lassen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Der Europäische Gesundheitsbericht 2009 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist auf steigenden Investitionsbedarf im Gesundheitswesen und in den Gesundheitssystemen hin. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, der Gesundheit in ihren einzelstaatlichen Programmen eine Vorrangstellung einzuräumen und den höheren Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten zur EU-Förderung im Gesundheitswesen für sich zu nutzen. Daher sollte das Programm die Übernahme seiner Ergebnisse in die nationale Gesundheitspolitik erleichtern.

(6) Der Europäische Gesundheitsbericht 2009 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist auf steigenden Investitionsbedarf im Gesundheitswesen und in den Gesundheitssystemen hin. In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten dazu angeregt, der Gesundheit in ihren einzelstaatlichen Programmen eine Vorrangstellung einzuräumen und den höheren Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten zur EU-Förderung im Gesundheitswesen für sich zu nutzen. Damit das Programm die Übernahme seiner Ergebnisse in die nationale Gesundheitspolitik wirkungsvoll erleichtern kann, sollten die europäischen Ressourcen nur für die nationalen Programme gewährt werden, die vorgegebene Anforderungen erfüllen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft können richtig gesteuerte Investitionen in Gesundheitsförderung und Prävention die Zahl der „gesunden Lebensjahre“ erhöhen und es damit älteren Menschen ermöglichen, auch im Alter berufstätig zu sein. Chronische Erkrankungen sind für mehr als 80 % der vorzeitigen Todesfälle in der EU verantwortlich. Durch die Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen, die insbesondere die Hauptrisikofaktoren wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids in Angriff nehmen, wird das Programm zur Prävention und zur Gesundheitsförderung beitragen. Dabei werden auch die zugrundeliegenden sozialen Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt.

(10) Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft können richtig gesteuerte Investitionen in Gesundheitsförderung und Prävention die Zahl der „gesunden Lebensjahre“ erhöhen und es damit älteren Menschen ermöglichen, auch im Alter und/oder als ältere Arbeitnehmer berufstätig zu sein. Chronische Erkrankungen sind für mehr als 80 % der vorzeitigen Todesfälle in der EU verantwortlich. Durch die Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen, die insbesondere die Hauptrisikofaktoren wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, Bewegungsmangel, Umweltverschmutzung, Drogenmissbrauch, ernährungsbedingte Adipositas und HIV/Aids in Angriff nehmen, wird das Programm zur Prävention und zur Gesundheitsförderung beitragen. Dabei werden auch die zugrundeliegenden sozialen Faktoren und Umweltfaktoren berücksichtigt.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 24

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(24) Wert und Auswirkungen des Programms sollten regelmäßig überwacht und beurteilt werden. Bei der Bewertung sollte die Tatsache Berücksichtigung finden, dass die Verwirklichung der Programmziele länger dauern kann als seine Laufzeit.

(24) Die Kommission sollte die Durchführung des Programms alljährlich mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der Ergebnisse und der Auswirkungen kontrollieren. Die Indikatoren sollten die Basis für die Bewertung des Umfangs in dem die Programmziele verwirklicht wurden, bilden.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 3 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, Bewegungsmangel, schlechte Ernährungsgewohnheiten, Umweltverschmutzung, Adipositas und HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 3 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkohol- und Drogenmissbrauch und ernährungsbedingte Adipositas sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 3.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.1. Know-how-Transfer in Kernfragen des Gesundheitswesens, wie Prävention des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und Adipositas-Bekämpfung;

3.1. Know-how-Transfer in Kernproblemen des Gesundheitswesens, wie Prävention des Rauchens, Alkohol- und Drogenmissbrauch und ernährungsbedingte Adipositas;

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) sonstigen Ländern gemäß den in den einschlägigen bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen festgelegten Bedingungen.

entfällt

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich offiziell anerkannter internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe g

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(g) die Maßnahmen, welche von im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

(g) die Maßnahmen, welche von im Gesundheitsbereich tätigen offiziell anerkannten internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission überprüft in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Durchführung der Programmaktionen anhand der festgelegten Ziele und Indikatoren, einschließlich der Informationen über die Zahl der im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbundenen Ausgaben. Sie erstattet dem in Artikel 13 genannten Ausschuss Bericht darüber und informiert das Europäische Parlament und den Rat laufend.

1. Die Kommission überprüft in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Durchführung der Programmaktionen anhand der festgelegten Ziele und Indikatoren, einschließlich der Informationen über die Zahl der im Zusammenhang mit dem Klimawandel verbundenen Ausgaben. Sie erstattet dem in Artikel 16 Absatz 1 genannten Ausschuss Bericht darüber und informiert zudem das Europäische Parlament und den Rat einmal jährlich.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

3. Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

Die längerfristigen Auswirkungen und die Nachhaltigkeit der Folgen des Programms „Gesundheit für Wachstum“ sollten bewertet werden, und die Ergebnisse dieser Bewertung sollten in einen künftigen Programmbeschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung einfließen.

Die längerfristigen Auswirkungen und die Nachhaltigkeit der Folgen des Programms „Gesundheit für Wachstum“ sollten bewertet werden, und die Ergebnisse dieser Bewertung sollten in einen künftigen Programmbeschluss zur Verlängerung, Änderung, Aussetzung oder Beendigung einfließen.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Punkt 3.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3.1. Wirtschaftliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, wie Maßnahmen zur Einrichtung gesamteuropäischer Netze und Partnerschaften, die eine große Zahl von Akteuren in Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu wichtigen Gesundheitsthemen einbinden, wie Prävention des Rauchens, Alkoholmissbrauch, Adipositasbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und von Mitgliedstaaten, in denen zu diesen Themen keine oder nur wenige Maßnahmen durchgeführt werden.

3.1. Wirtschaftliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, wie Maßnahmen zur Einrichtung gesamteuropäischer Netze und Partnerschaften, die eine große Zahl von Akteuren in Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu wichtigen Gesundheitsthemen einbinden, wie Prävention des Rauchens, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Bewegungsmangel, Umweltverschmutzung und Bekämpfung ernährungsbedingter Adipositas unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und von Mitgliedstaaten, in denen zu diesen Themen keine oder nur wenige Maßnahmen durchgeführt werden.

VERFAHREN

Titel

Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0709 – C7-0399/2011 – 2011/0339(COD)

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

30.11.2011

 

 

 

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

30.11.2011

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Angelika Werthmann

6.2.2012

Datum der Annahme

31.5.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Juan Andrés Naranjo Escobar, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, Alda Sousa, László Surján

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Charles Goerens, Edit Herczog, Jürgen Klute, Paul Rübig, Peter Šťastný, Gianluca Susta

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (26.4.2012)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014–2020
(COM(2011)0709 – C7‑0399/2011 – 2011/0339(COD))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Badia i Cutchet

KURZE BEGRÜNDUNG

Das Programm „Gesundheit für Wachstum“ wird in einer Zeit großer Herausforderungen vorgestellt, die mit der Globalisierung und der schwierigen wirtschaftlichen Lage zusammenhängen, von der die EU in besonderem Maße betroffen ist. Im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ und der neuen finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2014-2020 legt die Kommission das Programm „Gesundheit für Wachstum“ vor, um daran zu arbeiten, Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern und die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu erhöhen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern und sie vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen. Mit diesem Programm vervollständigt die Kommission ihre Bemühungen, der Wirtschaft der EU zu mehr Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. Die Gesundheit wird also in ihrer Bedeutung für die Wirtschaft betrachtet, nämlich als ein Wert an sich, der unabdingbar ist und vorrangige Bedeutung hat, denn Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger Europas müssen auch in Zukunft gewährleistet werden.

Ohnehin bietet der Vorschlag der Kommission aus Sicht der Verfasserin vielfältige Möglichkeiten zur Stärkung der Prioritäten und der Maßnahmen der Union auch in anderen Bereichen, die mit der Gesundheit zusammenhängen. So kann die Reichweite des Programms „Gesundheit für Wachstum“ ausgedehnt werden, indem auch Vorschläge gemacht werden, die Querschnittsaufgaben betreffen. Hierzu sei Folgendes angemerkt:

­ Das Programm „Gesundheit für Wachstum“ müsste Impulse für die medizinische Forschung geben, und diese müsste auf europäischer Ebene koordiniert werden, wobei die hierfür bereitgestellten Mittel effizient einzusetzen sind. Die europäische Forschungslandschaft im Bereich Gesundheitswesen muss so entwickelt werden, dass dort Nachhaltigkeit Einzug hält und Wachstum entstehen kann.

­ Den armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten (Poverty-related and neglected diseases, PNRD), die für die hohe Sterblichkeitsrate und schwindende Lebensqualität von Millionen Menschen in den Entwicklungsländern verantwortlich sind, sollte mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Durch die Globalisierung und die Migrationsbewegungen treten diese Krankheiten auch in den Ländern Europas immer häufiger auf. Deshalb müssen die europäischen Maßnahmen in diesem Bereich intensiviert werden, während die EU gleichzeitig alles daran setzt, die Lebensqualität in den Entwicklungsländern zu verbessern und so Anreize für Wirtschaftswachstum in diesen Ländern zu geben.

­ Das Programm „Gesundheit für Wachstum“ muss mit der Leitinitiative „Neue Fertigkeiten und Arbeitsplätze“ (New skills for new jobs) verschränkt werden, insbesondere was die Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen betrifft. Die EU muss die erforderlichen Mittel für die Aus- und Weiterbildung der etwa 20 Millionen Beschäftigen dieses Sektors bereitstellen, zumal die Aussichten auf Wachstum in diesem Bereich solide sind und dieses Wachstum in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der Anteil alter Menschen an der Gesellschaftspyramide steigt.

­ Bei der Weiterbildung der Beschäftigten im Gesundheitswesen müssen die Möglichkeiten der neuen Technologien genutzt werden, um das Potenzial dieses Sektors zur Gänze auszuschöpfen und seine Effizienz zu steigern; dabei sollte der Schwerpunkt auf die Modernisierung der Ressourcen und Arbeitsmittel gelegt werden. Hier sind vor allem die Fortschritte bei den RFID-Technologien (Funkfrequenz-Identifikation) herausragend, zum Beispiel das Internet der Dinge.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Gemäß Artikel 168 des Vertrags wird bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Programme unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.

(1) Gemäß Artikel 168 des Vertrags muss bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Programme unter uneingeschränkter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a) Die in dem Programm geplanten Maßnahmen sollten dazu beitragen, die europäischen Gesundheitssysteme auszubauen, da sie ein entscheidendes Mittel sind, um den sozialen Wohlstand zu wahren und die Ungleichheiten in Angriff zu nehmen, die infolge der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheit in besorgniserregendem Maße zunehmen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Etwa 20 Millionen Menschen in Europa sind im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt und diese Zahl wird infolge der Alterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Ausbildung und lebenslanges Lernen in diesem sensiblen Bereich sollten deshalb unbedingt Vorrang genießen. Der Bedarf an Arbeitsplätzen im Gesundheits- und Sozialwesen und an Investitionen in moderne Fähigkeiten, wie etwa die Nutzung der Informationstechnologien, ist daher eingehender zu bewerten.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Zur Minimierung der Folgen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen, die von der Massenkontamination durch chemische Zwischenfälle bis hin zu Pandemien reichen können, wie die jüngst durch E. coli, das Grippevirus H1N1 oder SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) ausgelösten, sollte das Programm zur Schaffung und Aufrechterhaltung solider Mechanismen und Instrumente zur Erkennung, zur Beurteilung und zum Umgang mit schwerwiegenden grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen beitragen. Angesichts der Art dieser Gefahren sollte das Programm koordinierte Gesundheitsmaßnahmen auf EU-Ebene fördern, die verschiedene Aspekte aufbauend auf Bereitschafts- und Reaktionsplanung, fundierter und zuverlässiger Risikobewertung und einem soliden Rahmen für Risiko- und Krisenmanagement behandeln. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Programm die Komplementarität mit dem Arbeitsprogramm des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die aus den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen geförderten Aktivitäten nutzt. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um Kohärenz und Synergie-Effekte zwischen dem Programm und der allgemeinen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme und -instrumente durchgeführten Arbeit sicherzustellen, insbesondere zur Bekämpfung von Grippe, HIV/Aids, Tuberkulose und anderen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen in Drittländern. Die Maßnahmen des Programms können sich auch auf grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen erstrecken, die durch biologische und chemische Zwischenfälle sowie die Umwelt und den Klimawandel bedingt sind. Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für 2020“ ausgeführt, hat sich die Kommission verpflichtet, den Klimawandel in die Ausgaben für die EU-Programme einzubeziehen und mindestens 20 % des EU-Haushalts für Ziele, die mit den Klima im Zusammenhang stehen, aufzuwenden. Die Ausgaben im Rahmen von Ziel 4 des Programms „Gesundheit für Wachstum“ werden allgemein zu diesem Ziel beitragen, da sie mit dem Klimawandel zusammenhängende Gesundheitsbedrohungen behandeln. Die Kommission wird über die Ausgaben in Verbindung mit dem Klimawandel im Rahmen des Programms „Gesundheit für Wachstum“ informieren.

(11) Zur Minimierung der Folgen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen, die von der Massenkontamination durch chemische Zwischenfälle bis hin zu Pandemien reichen können, etwa denen, die jüngst durch E. coli, das Grippevirus H1N1 oder SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) ausgelöst wurden, oder bei Krankheiten aus Entwicklungsländern, die infolge weltweiter Migrationsbewegungen in einigen europäischen Ländern auf dem Vormarsch sind, sollte das Programm zur Schaffung und Aufrechterhaltung solider Mechanismen und Instrumente zur Erkennung, zur Beurteilung und zum Umgang mit schwerwiegenden grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen beitragen. Angesichts der Art dieser Gefahren sollte das Programm koordinierte Gesundheitsmaßnahmen auf EU-Ebene fördern, die verschiedene Aspekte aufbauend auf Bereitschafts- und Reaktionsplanung, fundierter und zuverlässiger Risikobewertung und einem soliden Rahmen für Risiko- und Krisenmanagement behandeln. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Programm die Komplementarität mit dem Arbeitsprogramm des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die aus den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen geförderten Aktivitäten nutzt. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um Kohärenz und Synergie-Effekte zwischen dem Programm und der allgemeinen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme und -instrumente durchgeführten Arbeit sicherzustellen, insbesondere zur Bekämpfung von Grippe, HIV/Aids, Tuberkulose und anderen grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen in Drittländern. Die Maßnahmen des Programms können sich auch auf grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen erstrecken, die durch biologische und chemische Zwischenfälle sowie die Umwelt und den Klimawandel bedingt sind. Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für 2020“ ausgeführt, hat sich die Kommission verpflichtet, den Klimawandel in die Ausgaben für die EU-Programme einzubeziehen und mindestens 20 % des EU-Haushalts für Ziele, die mit den Klima im Zusammenhang stehen, aufzuwenden. Die Ausgaben im Rahmen von Ziel 4 des Programms „Gesundheit für Wachstum“ werden allgemein zu diesem Ziel beitragen, da sie mit dem Klimawandel zusammenhängende Gesundheitsbedrohungen behandeln. Die Kommission wird über die Ausgaben in Verbindung mit dem Klimawandel im Rahmen des Programms „Gesundheit für Wachstum“ informieren.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) Dieses Programm sollte auch dazu beitragen, Synergien mit dem Bereich der europäischen Forschung zu schaffen, indem bahnbrechende Innovationen eingeführt und angewandt werden und sichergestellt wird, dass die begrenzten einzelstaatlichen europäischen Ressourcen wirksam eingesetzt werden. Um Forschungsergebnisse in praktische Innovationen in den Gesundheitssystemen umzusetzen, sollte Akteuren wie Frauen und Kindern, die besonders schutzbedürftig sind, die aber dennoch einen entscheidenden Beitrag zu sozialem und wirtschaftlichem Wachstum und Wohlstand leisten, besondere Beachtung geschenkt werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 23

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(23) Das Programm sollte unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz und einer angemessenen Ausgewogenheit zwischen seinen verschiedenen Zielen durchgeführt werden. Im Rahmen des Programms sollten geeignete Maßnahmen ausgewählt und finanziert werden, die den Einzelzielen des Programms entsprechen und einen deutlichen EU-Mehrwert erbringen. Die Jahresarbeitsprogramme sollten insbesondere im Einklang mit der Haushaltsordnung die wesentlichen Auswahlkriterien für die potenziellen Finanzhilfeempfänger enthalten, damit sichergestellt ist, dass diese über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die zur Durchführung der aus dem Programm finanzierten Maßnahmen notwendig ist, und dass sie gegebenenfalls ihre Unabhängigkeit nachweisen.

(23) Das Programm sollte unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz durchgeführt werden. Die Aufteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Ziele sollte entsprechend dem Nutzen erfolgen, der hinsichtlich der Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger zu erwarten ist. Im Rahmen des Programms sollten geeignete Maßnahmen ausgewählt und finanziert werden, die den Einzelzielen des Programms entsprechen und einen deutlichen EU-Mehrwert erbringen. Die Jahresarbeitsprogramme sollten insbesondere im Einklang mit der Haushaltsordnung die wesentlichen Auswahlkriterien für die potenziellen Finanzhilfeempfänger enthalten, damit sichergestellt ist, dass diese über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die zur Durchführung der aus dem Programm finanzierten Maßnahmen notwendig ist, und dass sie gegebenenfalls ihre Unabhängigkeit nachweisen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Punkt 1 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen, um zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen.

(1) Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Mechanismen auf EU-Ebene zur Behebung des Mangels an Humanressourcen und Finanzmitteln sowie Erleichterung der Übernahme von Innovationen im Gesundheitswesen, um zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen beizutragen und Ungleichheiten bei den europäischen Gesundheitsversorgungsleistungen abzubauen.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Punkt 2 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben.

(2) Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern unionsweit mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Punkt 3 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch und Adipositas sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

(3) Ermittlung, Verbreitung und Förderung des Know-how-Transfers bezüglich validierter wirtschaftlicher Präventionsmaßnahmen durch Bekämpfung der Hauptrisikofaktoren, wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, Adipositas und Drogen sowie HIV/Aids unter besonderer Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu fördern.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Nummer 1 – Punkt 4 – Unterabsatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Entwicklung gemeinsamer Konzepte und Maßnahmen und Nachweis ihres Werts für bessere Vorbereitung und Koordinierung in Bezug auf die Erforschung, Vorbeugung und Behandlung seltener Krankheiten, bei denen aufgrund ihrer niedrigen Prävalenz nur auf europäischer Ebene ein wirksames Vorgehen möglich ist.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 1.2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– 1.2a. Ausarbeitung von IKT-Normen und -Protokollen für die Gesundheitstelematik zur wirksamen Nutzung der IKT-Technologien im Gesundheitswesen und zum Schutz personenbezogener Daten sowie zum Schutz der Patienten und der Wahrung ihrer Privatsphäre;

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 1.2 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– 1.2b. Ausarbeitung von IKT-Normen und –Protokollen für die Gesundheitstelematik im Zusammenhang mit Notfalldiensten, einschließlich der Nutzung intelligenter Verkehrssysteme durch diese Dienste;

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 2.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– 2.2 Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, einschließlich der Schaffung Europäischer Referenznetze (im Einklang mit Nummer 2.1), Informationen und Register auf der Grundlage gemeinsamer Akkreditierungskriterien;

– 2.2 Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, einschließlich Informationen und Register auf der Grundlage gemeinsamer Akkreditierungskriterien;

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 3.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Know-how-Transfer in Kernfragen des Gesundheitswesens, wie Prävention des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und Adipositas-Bekämpfung;

Know-how-Transfer in Kernfragen des Gesundheitswesens, wie Prävention des Rauchens, des Alkohol - und Drogenmissbrauchs und Adipositas-Bekämpfung;

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 3.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– 3.2 Förderung der Prävention chronischer Erkrankungen, einschließlich Krebs, durch Know-how- und Wissenstransfer sowie die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen;

Förderung der Prävention chronischer Erkrankungen, einschließlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hepatitis B und C sowie Krebs, durch Know-how- und Wissenstransfer sowie die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen;

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

(b) von Maßnahmen mit einem deutlichen EU-Mehrwert, die gemäß der Haushaltsordnung der EU1 und ihren Durchführungsbestimmungen2 von sonstigen öffentlichen oder privaten Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 kofinanziert werden, einschließlich internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Gesundheit tätig sind, und bei Letzteren gegebenenfalls ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nach ordnungsgemäßer Begründung in den Jahresarbeitsprogrammen;

 

__________

 

1 Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

 

2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Sie müssen regierungsunabhängig sein, sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und es darf keine Interessenkonflikte mit Industrie, Handel und Wirtschaft oder sonstigen Bereichen geben.

(a) Sie müssen regierungsunabhängig sein, sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und es darf keine Interessenkonflikte mit Industrie, Handel, Wirtschaft, Politik oder sonstigen Bereichen geben.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 1 – Buchstabe g

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(g) die Maßnahmen, welche von im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

(g) die Maßnahmen, welche gemäß der Haushaltsordnung der EU und ihren Durchführungsbestimmungen von im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen nach ordnungsgemäßer Begründung ohne vorherige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanziert werden.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament einmal jährlich einen Bericht über die Durchführung und die Wirksamkeit des Programms vor.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 3 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen erstellt die Kommission spätestens Mitte 2018 einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen (Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert und legt diesen dem Europäischen Parlament vor. Bei der Bewertung soll außerdem eingegangen werden auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob die Ziele noch alle relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Bewertung der langfristigen Auswirkungen des Vorläuferprogramms berücksichtigt werden.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Punkt 1.2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.2. Innovation im Gesundheitswesen und Gesundheitstelematik: Verbesserung der Kompatibilität von Patientenregistern und anderen gesundheitstelematischen Lösungen; Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Gesundheitstelematik, insbesondere in Bezug auf Register und die Nutzung durch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Dies wird das mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete europäische freiwillige Netz für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen fördern.

1.2. Innovation im Gesundheitswesen und Gesundheitstelematik: Verbesserung der Kompatibilität von Patientenregistern und anderen gesundheitstelematischen Lösungen, wie etwa das Internet der Dinge; Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Gesundheitstelematik, insbesondere in Bezug auf Register und die Nutzung durch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Dies wird das mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete europäische freiwillige Netz für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen fördern.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Nummer 1 – Punkt 1.2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.2a. Innovation im Gesundheitswesen und in der Gesundheitstelematik u.a. einschließlich durch die Nutzung intelligenter Verkehrssysteme im Rahmen der medizinischen Notfalldienste.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Punkt 1.3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1.3. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen: Entwicklung effektiver Prognosen und Planung für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Bezug auf Anzahl, Erfahrung und Qualifikation, Beobachtung der Mobilität (innerhalb der EU) und der Migration der Beschäftigten des Gesundheitswesens, Entwicklung effizienter Personaleinstellungs- und -bindungsstrategien und Aufbau von Handlungskompetenzen.

1.3. Arbeitskräfte im Gesundheitswesen: Entwicklung effektiver Prognosen und Planung für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Bezug auf Anzahl, Erfahrung und Qualifikation, unter anderem die Fähigkeit, die neuen Systeme der Informationstechnologie und andere fortgeschrittene Technologien zu nutzen, Beobachtung der Mobilität (innerhalb der EU) und der Migration der Beschäftigten des Gesundheitswesens, Entwicklung effizienter Personaleinstellungs- und -bindungsstrategien und Aufbau von Handlungskompetenzen.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Nummer 1 – Punkt 1.4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1.4a. Schaffung von Synergien mit dem Bereich der europäischen Forschung, damit die wichtigsten bahnbrechenden Forschungsergebnisse in die Gesundheitssysteme übernommen und praktisch angewandt werden können.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Nummer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen und Informationen über spezifische Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben.

2. Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen, zu Informationen über spezifische Erkrankungen und zur Behandlung dieser Erkrankungen – auch grenzübergreifend – und Entwicklung gemeinsamer Lösungen und Leitlinien zur Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Punkt 4.1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4.1. Bereitschafts- und Reaktionsplanung für schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen unter Berücksichtigung von und in Koordinierung mit globalen Initiativen: Einführung gemeinsamer Bestandteile allgemeiner und spezifischer Bereitschaftsplanung, auch für Grippepandemien, und regelmäßige Berichterstattung über die Durchführung der Bereitschaftspläne.

4.1. Bereitschafts- und Reaktionsplanung für schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen unter Berücksichtigung von und in Koordinierung mit globalen Initiativen: Einführung gemeinsamer Bestandteile allgemeiner und spezifischer Bereitschaftsplanung, auch für Grippepandemien, und regelmäßige Berichterstattung über die Durchführung der Bereitschaftspläne; Bereitstellung von Innovationen für die Patienten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten aus Entwicklungsländern, die in einigen europäischen Ländern auf dem Vormarsch sind.

VERFAHREN

Titel

Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0709 – C7-0399/2011 – 2011/0339(COD)

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

30.11.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

30.11.2011

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

 Datum der Benennung

Maria Badia i Cutchet

14.12.2011

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

28.2.2012

 

 

 

Datum der Annahme

24.4.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Amelia Andersdotter, Josefa Andrés Barea, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Robert Goebbels, András Gyürk, Fiona Hall, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Jens Rohde, Paul Rübig, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Badia i Cutchet, Yves Cochet, Ioan Enciu, Vicente Miguel Garcés Ramón, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Seán Kelly, Eija-Riitta Korhola, Werner Langen, Zofija Mazej Kukovič, Vladimír Remek, Silvia-Adriana Ţicău

VERFAHREN

Titel

Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum 2014-2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2011)0709 – C7-0399/2011 – 2011/0339(COD)

Datum der Konsultation des EP

9.11.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

30.11.2011

 

 

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

30.11.2011

EMPL

30.11.2011

ITRE

30.11.2011

FEMM

30.11.2011

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

EMPL

17.11.2011

FEMM

27.4.2012

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Françoise Grossetête

15.12.2011

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

8.5.2012

 

 

 

Datum der Annahme

20.6.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

63

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sergio Berlato, Lajos Bokros, Martin Callanan, Nessa Childers, Tadeusz Cymański, Chris Davies, Esther de Lange, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Andres Perello Rodriguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Carl Schlyter, Richard Seeber, Bogusław Sonik, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Margrete Auken, Erik Bánki, Cristian Silviu Buşoi, Nikos Chrysogelos, Minodora Cliveti, Gaston Franco, James Nicholson, Vittorio Prodi, Michèle Rivasi, Crescenzio Rivellini, Birgit Schnieber-Jastram, Rebecca Taylor, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt, Anna Záborská, Andrea Zanoni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Véronique Mathieu

Datum der Einreichung

3.7.2012