BERICHT zur Tätigkeit des Petitionsausschusses 2011

17.7.2012 - (2011/2317(INI))

Petitionsausschuss
Berichterstatter: Giles Chichester


Verfahren : 2011/2317(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0240/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Tätigkeit des Petitionsausschusses 2011

(2011/2317(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Würdigung der vorangegangenen Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,

–   gestützt auf die Artikel 10 und 11 AEUV,

–   gestützt auf die Artikel 24, 227, 228, 258 und 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV),

–   gestützt auf Artikel 48 und Artikel 202 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A7-0240/2012),

A. in der Erwägung, dass nach Protokoll Nr. 30 des Vertrags die Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Rechtsverbindlichkeit erhalten hat[1]; und in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon für die EU auch die Rechtsgrundlage darstellt, der Menschenrechtskonvention sowie der Europäischen Bürgerinitiative beizutreten;

B.  in der Erwägung, dass die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative3 am 1. April 2012 in Kraft trat und dass das Parlament für die Organisation öffentlicher Anhörungen zuständig ist, um den Erfolg der Initiativen zu gewährleisten, die mehr als eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten sammeln konnten;

C. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss verpflichtet ist, seine Rolle fortlaufend zu überprüfen und, soweit möglich, zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung demokratischer Grundsätze, wie einer stärkeren Bürgerbeteiligung beim EU-Entscheidungsprozess, einer besseren Transparenz und einer besseren Rechenschaftspflicht, und in der Erwägung, dass der Ausschuss bei seiner regelmäßigen Tätigkeit eng mit den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und sonstigen Organen zusammenarbeitet, um dafür zu sorgen, dass das EU-Recht in Wort und Wesen uneingeschränkt respektiert wird;

D. drückt seine Zufriedenheit über die Einrichtung eines einheitlichen Dienstes für Bürger aus, die Informationen benötigen, Beschwerde einlegen oder Anklage erheben wollen über das Internetportal „Ihre Rechte in der Europäischen Union“;

E.  begrüßt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des Artikels 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die in der ERT-Rechtsprechungslinie betont, dass die Organe der Mitgliedstaaten auch dann an die vorrangigen Grundrechte der Union gebunden sind, wenn sie die durch den AEUV gewährleisteten Grundfreiheiten durch nationale Maßnahmen einschränken wollen;

F.  in der Erwägung, dass die Bürger und Einwohner Europas mit Recht erwarten, dass es für die Angelegenheiten, die sie dem Petitionsausschuss vorbringen, innerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union sowie einer angemessenen Zeitfrist eine Lösung gibt, auf die sie vertrauen können, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Rechte als Unionsbürger, insbesondere den Schutz ihrer natürlichen Umgebung, von Gesundheit, Freizügigkeit, Würde und von Grundrechten geht;

G. in der Erwägung, dass die Europäischen Institutionen den Bürgern der EU mehr Informationen zur Verfügung stellen und ihnen gegenüber transparenter werden müssen;

H. in der Erwägung, dass 998 Petitionen für zulässig - davon wurden 649 zur weiteren Ermittlung gemäß Artikel 258 und 260 des Vertrags an die Kommission weitergeleitet - und 416 Petitionen für unzulässig erklärt wurden;

I.   in der Erwägung, dass das Petitionsverfahren eine Ergänzung zu anderen den Bürgern zur Verfügung stehenden europäischen Instrumenten, wie der Einreichung von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder der Europäischen Kommission, darstellt;

J.   in der Erwägung, dass die Anzahl der unzulässigen Petitionen im Jahre 2011 erneut hoch war, woraus sich erneut schlussfolgern lässt, dass das Parlament stärker bemüht sein sollte, Bürger über die Grenzen des Einflussbereichs des Parlaments hinsichtlich des Petitionsrechts aufzuklären; in der Erwägung, dass Einzelpersonen und lokale Gemeinschaften sowie ehrenamtliche und karitative Organisationen und Berufsverbände gut dazu in der Lage sind, die Wirksamkeit der europäischen Gesetzgebung zu beurteilen, die für sie selbst gelten, sowie Bürger auf mögliche Lücken aufmerksam zu machen, die zu prüfen sind, um eine bessere und mehr vergleichbare Umsetzung von EU-Recht in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

K. in der Erwägung, dass nach der diesem Bericht beigefügten statistischen Analyse deutsche Bürger weiterhin die meisten Petitionen einreichen, wenngleich dieser Anteil rückläufig ist, gefolgt von spanischen und italienischen Petitionsstellern;

L.  in der Erwägung, dass sich der Einflussbereich und die Vorgehensweise des Petitionsrechts, das allen EU-Bürgern und unter den Vertrag fallenden Bürgern gewährt wird, von anderen Möglichkeiten, die den Bürgern zur Verfügung stehen, unterscheiden, so zum Beispiel das Einreichen von Beschwerden bei der Kommission oder dem Bürgerbeauftragten, und in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten unter dem Vorwand der Krise vermehrt dazu neigen, dieses Recht zu vernachlässigen;

M. in der Erwägung, dass die Hauptsorgen im Rahmen des allgemeinen Themas Umwelt die mangelhafte und häufig verfehlte Anwendung durch die Mitgliedstaaten und die Körperschaften unterhalb der staatlichen Ebene der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)[2] und der Abfallrahmenrichlinie[3] betreffen; in der Erwägung, dass Petitionen zu Verletzungen der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie des Öfteren Bedenken über einen ernsthaften Verlust der biologischen Vielfalt vermelden, der mit geplanten Großprojekten in Natura-2000-Gebieten einhergehen würde, und Petitionen zur Wasserwirtschaft schwerwiegende Verschmutzungsfälle und vermehrte Bedenken über etwaige Auswirkungen von Projekten auf die Nachhaltigkeit und Qualität von aquatischen Ressourcen ans Licht gebracht haben;

N. in dem Bewusstsein, dass die UVP-Richtlinie derzeit überprüft wird und dass der Bericht des Petitionsausschusses zum Thema Abfall schwerwiegende Mängel in einigen Mitgliedstaaten darstellt, wobei die Anwendung dieser Richtlinie allerdings weiterhin unzureichend ist und dieses Problem nicht durch eine Überprüfung, sondern durch eine wirksamere Kontrolle durch die Kommission zu lösen sein wird; O.  in der Erwägung, dass das Recht der Bürger und Einwohner Europas an ihrem rechtmäßig erworbenen Eigentum weiterhin ein besonders gewichtiges Problem für viele Tausende von Menschen darstellt, wie die zu diesem Thema eingehenden Petitionen belegen; und in der Erwägung, dass ohne eine Lösung dieses Problems durch die zuständigen Behörden es unwahrscheinlich ist, dass Rechtssicherheit oder Zuversicht hinsichtlich der Zusicherungen, dass grenzüberschreitende Immobilienmärkte wieder gewonnen werden können, hergestellt werden können, was wiederum ernsthafte Konsequenzen für die Aussichten einer wirtschaftlichen Erholung hat; und angesichts der Tatsache, dass 2011 insgesamt 70 Petitionen in Bezug auf das spanische Ley de Costas ausstanden, wobei 51 dieser Eingaben von spanischen Bürgern oder von Gruppen spanischer Bürger eingereicht wurden, 19 von Bürgern anderer Staaten;

P.  in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss in seinem letzten Jahresbericht die Zusammenarbeit mit der Kommission und dem europäischen Bürgerbeauftragten hinsichtlich der Bearbeitung der Petitionen und Beschwerden sehr begrüßte; und in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss bereits mehrfach die Kommission aufrief, Informationen zu den Entwicklungen von ausstehenden Vertragsverletzungsverfahren zu übermitteln – ein Thema, das auch Gegenstand von Petitionen ist;

Q. in der Erwägung, dass in vielen Petitionen behauptet wird, dass EU-Mittel missbraucht oder falsch zugeteilt werden, während in anderen auf Störungen in der EU-Verwaltung, einschließlich innerhalb einflussreicher Behörden, hingewiesen oder Änderungen in EU-Maßnahmen gefordert werden;

R.  in der Erwägung, dass die Mängel und Probleme, mit denen die Menschen als Ergebnis des mangelhaften Funktionierens des Binnenmarktes zu kämpfen haben und die von dem Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 20108 bestätigt werden, die insbesondere die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihrer Familienmitglieder, soweit diese vollkommen legal sind, den Zugang zu Sozialversicherungsansprüchen, die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen, Hindernisse für Behinderte, Familienrechtsangelegenheiten und Massenausweisungen auf der Grundlage ethnischer oder nationaler Herkunft, von denen beispielsweise Roma betroffen waren, sowie auch Probleme der Doppelbesteuerung betreffen;

S.  in der Erwägung, dass 2011 zudem eine beträchtliche Anzahl an Petitionen von Bürgern eingereicht wurde, die mit Verweis auf die Natura-2000-Gebiete auf die Notwendigkeit hinwiesen, irreparable Verluste der biologischen Vielfalt zu verhindern und den Schutz der unter die Habitatrichtlinie fallenden Gebiete zu gewährleisten;

T.  in der Erwägung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2011 in der Rechtssache T-308/07 die Beschwerde des Petitionsstellers gegen die Entscheidung des Ausschusses, die Petition für unzulässig zu erklären, bestätigte und damit deutlich gemacht hat, dass das Parlament gute Gründe vorbringen muss, wenn es eine Petition für unzulässig erklärt;

U.  in der Erwägung, dass die Effizienz der Ausschussarbeit wesentlich von Geschwindigkeit und Gründlichkeit geprägt wird, diese jedoch insbesondere durch eine Optimierung der Bearbeitungszeiten der Petitionen sowie durch eine Systematisierung des Verfahrens zu deren Beurteilung weiter verbessert werden kann;

1.  weist darauf hin, dass sich die Petitionen von 2011 weiterhin um mutmaßliche EU-Rechtsverstöße im Bereich Umwelt, Rechtswesen und Binnenmarkt drehten, und die Ansichten der Bürger zu der Frage widerspiegelten, ob die europäische Gesetzgebung, wie sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, tatsächlich die erhofften Ergebnisse liefert und dem EU-Recht entspricht;

2.  weist auf die zunehmende Zahl an Petitionen und anderen Schriften von Bürgern hin, die rechtliche und finanzielle Entschädigung für Fälle einfordern, die gemäß Artikel 227 des Vertrags sowie gemäß Artikel 51 der Charta der Grundrechte nicht unter den Geltungsbereich der EU fallen, so zum Beispiel Anfragen zur Überprüfung der nationalen Rentenhöhe, Anfragen zur Aufhebung nationaler Gerichtsurteile, Vorschläge für eine neue europäische Grenzziehung, Aufforderungen, einer Bank anzuordnen, einen privaten Kredit zu vergeben usw.; bekundet seine volle Unterstützung für die Schritte der verantwortlichen Generaldirektion des Parlaments bezüglich einer Lösung für den Umgang mit diesen eingereichten Bürgerschriften und rechnet zugleich die Korrespondenzpflicht des Parlaments mit den Bürgern ein;

3.  ist der Überzeugung, dass die Rolle und Verantwortlichkeiten des Petitionsausschusses am besten zum Ausdruck kommen und seine Sichtbarkeit, Effizienz und Transparenz am besten gefördert werden könnten, wenn man seine Möglichkeiten, Angelegenheiten, die für europäische Bürger von Bedeutung sind, im Plenum vorzubringen, verbessern und seine Befugnisse, Zeugen vorzuladen, Ermittlungen durchzuführen und Anhörungen vor Ort zu organisieren, stärken würde;

4.  erinnert, dass das Parlament in Bezug auf Verfahren zur Organisation der laut Artikel 11 der Verordnung (EU) 211/2011 vorgesehenen öffentlichen Anhörungen erfolgreicher Bürgerinitiativen entschieden hat, dass der Petitionsausschuss, zusammen mit dem federführenden Ausschuss mit Gesetzgebungskompetenz für den betreffenden Bereich, automatisch bei jeder Anhörung einbezogen wird; sieht dies als Bestätigung seiner Rolle als jene Instanz, die im Gebiet des direkten Bürgerkontakts am meisten Expertise mitbringt und ein einheitliches Prozedere für alle erfolgreichen Bürgerinitiativen sicherstellt; fordert die Konferenz der Präsidenten auf, einer Klärung der Zuständigkeiten des Ausschusses in dieser Hinsicht in Anhang VII, Punkt XX der Geschäftsordnung zuzustimmen; betont gleichzeitig, dass die Öffentlichkeit über den Unterschied zwischen einer Petition laut Artikel 227 AEUV und einer Bürgerinitiative eindeutig aufgeklärt werden muss;

5.  begrüßt die Entscheidung des Parlaments, ein praktischeres und besser wahrnehmbares Petitionsportal auf seiner Webseite einzurichten, das den Bürgern im Rahmen von Artikel 227 des Vertrags und Artikel 202 der Geschäftsordnung des Parlaments und Artikel 51 der Charta der Grundrechte den Zugang zum Petitionsverfahren erleichtern sowie Informationen zur Verfügung stellen wird und ihnen die Möglichkeit geben wird, Petitionen in einer benutzerfreundlicheren Umgebung einzureichen und diese elektronisch zu unterzeichnen; ist der Auffassung, dass dieses Portal auch praktische Links zu anderen Formen von Rechtsmitteln bereithalten sollte, die auf europäischer, einzelstaatlicher oder regionaler Ebene zur Verfügung stehen, sowie einen umfassenden Überblick über die Zuständigkeiten des Petitionsausschusses und gleichzeitig einen auf dem CURIA Portal, dem offiziellen Amtsportal der Entscheidungen des EuGH, basierenden Rahmen für das Vorgehen von öffentlichen Behörden festlegen sollte;

6.  bekräftigt seine Entschlossenheit, auch weiterhin die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger zu fördern und zu verteidigen, indem es seinen politischen Einfluss in Bezug auf solche unzulässigen Fälle, die vor den Ausschuss gebracht werden, geltend macht in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft;

7   fordert den Petitionsausschuss auf, die Auswirkungen der ERT-Rechtssprechungslinie auf die Zuverlässigkeit von Petitionen zu prüfen und auch der Frage nachzugehen, welche tatsächlichen Hindernisse Unionsbürgern im Wege stehen, die Vorabentscheidungen des EuGH beantragen, um eine verlässliche Auslegung europarechtlicher Kernfragen in Rechtssachen vor den nationalen Gerichten zu erlangen;

8.  erachtet es als erforderlich, die Zusammenarbeit mit den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten - beruhend auf Gegenseitigkeit - zu stärken und, wo nötig, die Behörden der Mitgliedstaaten zur vollständig transparenten Umsetzung und Anwendung der EU-Gesetzgebung anzuhalten;

9.  unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten und drückt sein Missfallen aus über die Nachlässigkeit einiger Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchsetzung des Europäischen Umweltrechts;

10. ist der Auffassung, dass die Einreichung und Prüfung von Petitionen nicht instrumentalisiert und zur Erreichung von Zielen der politischen Tagesordnung in den Mitgliedstaaten genutzt werden darf, sondern objektiv erfolgen und den Standpunkt des Europäischen Parlaments ausdrücken soll;

11. begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und den Dienststellen des Europäischen Bürgerbeauftragten und bekräftigt seine Entschlossenheit, den Bürgerbeauftragten bei der Aufdeckung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe und der Institutionen, die gegen die EU-Organe handeln, zu unterstützen;

12. fordert die Kommission dazu auf, dem Petitionsausschuss genaue Angaben und eine statistische Auswertung der Beschwerden, die sie für europäische Bürger prüft, zur Verfügung zu stellen, diese sollte auch die erzielten Ergebnisse und die Herkunft des Beschwerdeführers enthalten;

13. ist der Ansicht, dass die Kommission im Hinblick auf die Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 und 260 AEUV gewährleisten muss, dass Petitionen an das Parlament und Beschwerden an die Kommission mit gleicher Sorgfalt und Beachtung behandelt werden;

14. ist der Auffassung, dass präzisere und schriftlich niedergelegte Verfahrensregeln über die ausschussinterne Vorbereitung, Durchführung und insbesondere inhaltliche Evaluierung von Delegationsreisen zu einer erhöhten Effizienz und Kohärenz in der Arbeit des Petitionsausschusses beitragen können;

15. ist der Auffassung, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallrichtlinie in allen Mitgliedstaaten von höchster Bedeutung ist und fordert deshalb insbesondere Mitgliedstaaten mit Problemgebieten im Bereich Abfallmanagement zu entschiedenem und raschem Handeln auf;

16. wiederholt seine bereits zahlreichen Forderungen an die Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, einzuhalten;

17. unterstützt das dem Ley de Costas zugrunde liegende Ziel rückhaltlos, nämlich die Umwelt an der spanischen Küste vor Überentwicklung zu schützen und sie für Flora und Fauna sowie für zukünftige Generationen zu bewahren; nimmt jedoch mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die mit dem spanischen Ley de Costas verbundene Angelegenheit weiterhin ein Problem für Petitionssteller und insbesondere für spanische Bürger darstellen wird; unterstützt die Bemühungen von Petitionsstellern, die Probleme rund um das Gesetz und seine Anwendung zu lösen, und nimmt insbesondere Kenntnis von der Entscheidung des Petitionsausschusses, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit diesem Thema eingehender befasst;

18. vertritt die Ansicht, dass es angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage im Interesse aller geboten ist, die rechtliche Unsicherheit rund um den Grundbesitz, für den das Ley de Costas potenziell gilt, zu beseitigen; begrüßt die Ankündigung der spanischen Regierung, das Ley de Costas zu überarbeiten, um eine Vereinbarkeit der Sicherheit der spanischen Küstengebiete mit dem wirtschaftlichen Wachstum herzustellen und somit Grundstücksbesitzern eine höhere Rechtssicherheit zu bieten; drängt die spanische Regierung, die Interessen derjenigen zu sichern, die in gutem Glauben Grundbesitz erworben haben, und die derjenigen Gemeinden, die schon immer eine zukunftsfähige Beziehung zum Meer gehabt haben; drängt sie insbesondere, sich speziell mit der Frage der Anwendung des Gesetzes zu befassen, so dass keine willkürlichen, rückwirkenden oder asymmetrischen Entscheidungen mehr gefördert, sondern angemessene Verfahren, ein Recht auf Berufung, ordnungsgemäße Entschädigung und Zugang zu Informationen gewährleistet werden;

19. fordert die Kommission dazu auf, für eine Stärkung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu sorgen, indem sie klarere Vorgaben erlässt die Unabhängigkeit von Expertengutachten, EU-weit geltende Grenzwerte, Höchstfristen für das Verfahren sowie eine wirksame Konsultation der Öffentlichkeit betreffend, wozu auch der Zwang zur Begründung von Entscheidungen, zwingend vorgeschriebene Prüfung angemessener Alternativen und ein Mechanismus zur Qualitätssicherung gehören müssen;

20. fordert die Kommission des Weiteren auf, zu gewährleisten, dass die Habitat- und Vogelrichtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgesetzt wird und die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der EU-Bürger und ihrer Familien, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, besser umgesetzt und angewendet wird;

21. erinnert an die große Zahl an Petenten, welche sich mit ihren individuellen Beschwerden in Bezug auf das deutsche Jugend- und Familienwesen allgemein und insbesondere die deutschen Jugendämter an den Petitionsausschuss wenden und bekräftigt den Willen desselben, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs sowie innerhalb des Kompetenzbereichs der Europäischen Union einen konstruktiven Beitrag zu einer Klärung der Beschwerden zwischen Petenten und Behörden zu leisten; merkt an, dass hierbei nicht in die inneren autonomen Verfahren der mitgliedstaatlichen Verwaltung eingegriffen werden darf;

22. ist entschlossen, das Petitionsverfahren effizienter, transparenter, unparteiischer und unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses so zu gestalten, dass die Behandlung von Petitionen auch in den Verfahrungsschritten gerichtlichen Überprüfungen standhalten kann;

23. betont die Notwendigkeit, dass die Kontinuität bei der Bearbeitung von Petitionen auch über wechselnde Legislaturperioden und daraus resultierende Personalwechsel gegeben sein muss;

24. sieht die Teilnahme von Mitgliedern des Parlaments an Informationsreisen nicht nur als Recht der parlamentarischen Mitwirkung, sondern als Verpflichtung gegenüber den Petenten an;

25. fordert, im Zuge der Verbesserung der Arbeit des Ausschusses, ein Verfahren zu Informationsreisen, das einerseits das Recht eines jeden Mitglieds einer Informationsreise sicherstellt, die Fakten aus seiner Sicht darzustellen, andererseits jedem Ausschussmitglied die Möglichkeit gewährleistet, an der Entscheidungsfindung im Blick auf die vom Petitionsausschuss zu ziehenden Schlussfolgerungen mitzuwirken;

26. betont, dass der Petitionsausschuss neben anderen Organen und Einrichtungen, wie den Untersuchungsausschüssen, der Europäischen Bürgerinitiative und dem Europäischen Bürgerbeauftragten, eine eigenständige und klar definierte Rolle als Anlaufstelle für jeden einzelnen Bürger inne hat;

27. bittet die Konferenz der Präsidenten zu prüfen, inwieweit für die Umsetzung dieser formalen Aufforderungen an das Petitionsverfahren eine Änderung der Geschäftsordnung angemessen erscheint;

28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten sowie vergleichbaren zuständigen Behörden zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 306, 17.12. 2007.
  • [2]  Richtlinie 2011/92/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Neufassung), ABl. L 26 vom 28.01.12.
  • [3]  Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, Abl. L 312 vom 22.11.2008.

BEGRÜNDUNG

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Petitionsausschusses im Jahre 2011 lag wie schon in den vorangegangenen Jahren auf den Themen Umwelt und Grundrechte/Justiz, was lediglich eine Bestätigung der allgemeinen Entwicklung darstellt. Die gesamte Arbeit des Ausschusses wurde im Jahr 2011 von diesen Themenschwerpunkten überstrahlt: Erörterung von Petitionen im Ausschuss, neu eingegangene Petitionen, Berichte und Anhörungen sowie Informationsreisen.

Insgesamt hat die Zahl neuer Eingaben zugenommen, während die Zahl registrierter Petitionen beständig gesunken ist. Dies hängt mit der Einführung eines Filterverfahrens im Juni 2011 zusammen, aufgrund dessen sogenannte Nicht-Petitionen von anderen Dienststellen bearbeitet wurden (siehe unten).

 

Tabelle 1

Hinsichtlich „Staatsangehörigkeit des Petenten“ und „betroffenes Land“ werden die Indikatoren parallel erfasst. Die Zahl der Petitionen von deutschen Staatsangehörigen ist leicht zurückgegangen, etwas stärker die Zahl von Petitionen betreffend Deutschland. Für Polen ist ein umgekehrter Trend zu verzeichnen: Hier ist die Zahl der Petenten und der angezeigten Rechtsverstöße gestiegen. In Bulgarien ist eine ähnliche, jedoch weniger stark ausgeprägte Entwicklung zu beobachten.

 

Tabelle 2

 

Tabelle 3

Es ist davon auszugehen, dass die höhere Anzahl von Petitionen, die die EU insgesamt betreffen, mit der stark gestiegenen Zahl von Petitionen unter der Rubrik „Wirtschaft und Finanzen“ im Zuge der aktuellen Schuldenkrise zusammenhängt. Diese Annahme lässt sich auch mit den in den „Themenbereichen“ genannten Daten untermauern.

Die Anzahl eingereichter Petitionen zur eng gefassten Rubrik „Grundrechte“ ist zurückgegangen. Zählt man jedoch die Rubriken „Persönliche Anliegen“, „Grundbesitz“, „Informationsgesellschaft und Medien“ sowie „Justiz“ unter die umfassendere Definition der „Grundrechte“ – was strittig sein mag (siehe unten) –, dann fällt die große Mehrheit der Petitionen in diese Rubrik, selbst unter Berücksichtigung von Mehrfacheinreichungen. Immer mehr Petitionen haben die Umwelt zum Thema, während die Zahl der Petitionen zum Binnenmarkt gleichbleibend ist.

 

Tabelle 4

Umwelt

In nahezu jeder Ausschusssitzung wurden Petitionen zum Thema Umwelt behandelt. Darin ging es vornehmlich um die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 2003/35/EG und öffentliche Anhörungen im Zusammenhang mit allen Arten von Projekten in ökologisch sensiblen Gebieten. In vielen ging es um Abfall, die zweitwichtigste Unterkategorie, und zwar in Bezug auf geplante Deponien, aber auch Baugenehmigungen für Windparks und Industrieprojekte, darunter Goldminen in Rumänien und Bulgarien. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Problemstellungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Abfallbewirtschaftung und der Einhaltung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Italien und Griechenland, neben Problemen in Bulgarien, Litauen, Irland, Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

Die Anzahl neu eingereichter Petitionen zum Thema Umwelt hat stetig zugenommen, und zwar von 10 % im Jahr 2009 auf 16 % im Jahr 2011:

 

Tabelle 5

Angesichts der Vielzahl von Fragen zur Abfallproblematik, mit denen sich der Ausschuss zu befassen hat, und weil die Betreuung der zahlreichen Petenten fortgesetzt werden muss, wurde Carlos José Iturgaiz Angulo als Berichterstatter für einen Initiativbericht zu den „Fragen, die von Petenten im Zusammenhang mit der Anwendung der Abfallentsorgungsrichtlinie und damit verbundener Richtlinien in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesprochen wurden“ ernannt. Die Fachabteilung gab eine Expertenstudie zum Thema „‘Waste management in Europe: main problems and best practices‘ (Abfallbewirtschaftung in Europa: Hauptprobleme und bewährte Verfahren)“[1] in Auftrag, die Probleme mit Genehmigungsverfahren für neue Deponiestandorte, eine unzureichende Verwaltung vorhandener Deponien sowie Mängel in Abfallbewirtschaftungssystemen aufzeigte. Im Bericht des Ausschusses wird darauf verwiesen, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten unter der Anleitung und mit Unterstützung der Kommission ihre Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen verdoppeln sollten, um ihren Verpflichtungen aus dem gemeinschaftlichen Abfallrecht nachzukommen. Der Bericht wurde im September 2011 im PETI sowie in der Plenarsitzung im Februar 2012 nach einstündiger Aussprache angenommen.

Der Ausschuss lud das Kommissionsmitglied Potocnik zu seiner Sitzung im November 2011 ein. Er bestätigte, dass mit knapp 20 % Anteil an der Gesamtzahl von Verstößen (Ende 2009) die meisten Petitionen und Vertragsverletzungsverfahren zum Thema Umwelt vorlägen. Da sich die Tätigkeit des Ausschusses vorrangig auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger richtet, macht dies den Ausschuss zu einem natürlichen Verbündeten der Kommission. Der Kommissar sieht der Fortsetzung der guten Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit Freude entgegen, gemahnt jedoch auch an die Komplexität der rechtlichen und faktischen Sachverhalte und die Schwierigkeiten, zufriedenstellende Lösungen zu finden und Bürgervertrauen aufzubauen. Kommissar Potocnik schlägt eine Strategie der Information und Transparenz vor.

Häufig haben die Petitionen die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie (UVP) zum Thema. Sie ist in ihrer jetzigen Form vor allem eine Verfahrensrichtlinie, die den Mitgliedstaaten einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen die Öffentlichkeit zu konsultieren ist. Der Ausschuss verweist auf die Pflicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sicherzustellen, dass eine Folgenabschätzung unabhängig und objektiv zu erfolgen hat, sowie dass keine Interessenkonflikte zwischen den Fachleuten und den Projektträgern bestehen. Die Bürger bringen das Problem oftmals vorzeitig vor dem Petitionsausschuss zur Sprache, da ihnen das Vertrauen in das Verfahren fehlt oder sie an der Glaubwürdigkeit der Behörden zweifeln.

Die Richtlinie wird derzeit geprüft. Bei der Kommission sind im Rahmen einer öffentlichen Anhörung 1365 Rückmeldungen eingegangen, davon stammte fast die Hälfte aus Deutschland. Als wahrscheinlichste Strategieoptionen im Ergebnis dieser sind entweder einige technische Änderungen in der Neufassung oder eine geänderte kodifizierte Richtlinie anzusehen. Die Kommission plant die Vorlegung eines Vorschlags noch in diesem Jahr, die Annahme für das Jahr 2014 sowie das Inkrafttreten für 2016.

In Übereinstimmung mit Artikel 202 Absatz 5 der Geschäftsordnung kann eine kleine Abordnung von Mitgliedern bei besonders schwierigen Fragestellungen Informationsbesuche vor Ort durchführen, um sich ein genaueres Bild über die bereits im Aufschluss erörterten Petitionen zu machen. Im Jahr 2011 wurden zwei Besuche zu Umweltfragen durchgeführt, und zwar in Bulgarien und Rumänien:

Zweck des Besuches in Bulgarien Ende Juni 2011 war die Untersuchung der Einhaltung von Umweltschutzkriterien in der Mülldeponie bei Suhodol sowie zwei touristischen Anlagen im Rila-Gebirge und in den Rhodopen. Der Bericht ersucht die Kommission dringend, die Entwicklungen in Bulgarien zu beobachten und die Behörden genau anzuleiten. Die Behörden werden aufgefordert, die volle Transparenz und Rechenschaftspflicht des Verwaltungsverfahrens sicherzustellen und die Bürger, darunter NRO und sonstige Vertreter der Zivilgesellschaft, auf allen Ebenen aktiver einzubeziehen.

Für den Besuch in Rumänien im November gab es zwei Anlässe. Zum einen konnten die Delegationsmitglieder Argumente für oder gegen ein groß angelegtes Minenprojekt in Roșia Montană abwägen und zum anderen galt es, die Auswirkungen mehrerer Windparkprojekte zu bewerten, die möglicherweise den Zusammenhalt des Natura 2000-Netzes gefährden.

Grundrechte

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben Fragen im Zusammenhang mit den Grundrechten und der Staatsbürgerschaft an Bedeutung gewonnen. Das Interesse daran wird weiter zunehmen. Die Übernahme der Grundrechtecharta in den Vertrag und ihre Auswirkungen auf die Bürger ist ein Thema, das im Ausschuss bereits wiederholt erörtert wurde. Es besteht die Gefahr, dass der bevorstehende Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention der Verwirrung noch eine zusätzliche Komponente hinzufügen wird. Während sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass sich rechtlich nur sehr wenig ändern wird, muss sich der Ausschuss dennoch mit seiner politischen Rolle beschäftigen, die legitimen Erwartungen der Bürger zu verteidigen.

Der Gesamtanteil von Petitionen, die sich mit den „Grundrechten“ im weiteren Sinne befassten, lag in den Jahren 2009 und 2010 bei 35 % und sank im Jahre 2011 auf 28 %. Dieser Rückgang liegt im Einsatz des Filters für Nicht-Petitionen begründet (siehe unten), der sich insbesondere auf Petitionen zu „Persönlichen Anliegen“ und „Justiz“ ausgewirkt hat. Die starke Zunahme von Petitionen zum Thema „Informationsgesellschaft und Medien“, worunter die Pressefreiheit fällt, lässt sich auf die beanstandeten Probleme in Rumänien und Ungarn im Jahre 2011 zurückführen.

 

Tabelle 6

Vizepräsidentin Viviane Reding besuchte den Ausschuss erstmals im Oktober 2010, danach nochmals im Februar 2011. Die Kommission verfolgt in Bezug auf Artikel 51eine konservative Linie, nach dem der Anwendungsbereich der Charta für „die Organe und Einrichtungen der EU ... und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ gilt. Der Petitionsausschuss führte gemeinsam mit der GD Justiz der Europäischen Union am 6. Oktober 2011 eine Anhörung, an der Kommissarin Reding ebenfalls teilnahm. Sie räumte ohne Weiteres eine Kommunikationslücke zu den Erwartungen der Bürger ein, die sich aus Erklärungen von Vertretern der EU-Einrichtungen und den eigentlichen Auswirkungen der Charta ergeben hat.

Ein aus renommierten Akademikern und Juristen bestehendes Gremium untersuchte, ob das Hauptziel der Charta, den „Schutz der Grundrechte zu stärken“, mit der Anwendung erfüllt wird und gelangte mehrheitlich zu der Auffassung, dass dem nicht so ist. Jean-Paul Jacqué vom Europakolleg verwies darauf, dass die Lage der Grundrechte in der EU durch die Charta eher verkompliziert als vereinfacht wird. Elspeth Gould vom CEPS illustrierte die Widersprüche am Beispiel von FRONTEX, und Professor Giuseppe Tesauro vom italienischen Verfassungsgericht sprach über die Ernüchterung auf Seiten der Bürger, die die Gefahr in sich birgt, dass sie in eine allgemeine Abneigung gegen das europäische Aufbauwerk mündet. Professor Van Erp von der Universität Maastricht stellte fest, dass das Eigentumsrecht in der Charta unter Artikel 17 in der Tat behandelt wird.

Das Eigentumsrecht in Spanien steht seit mehreren Jahren im Fokus der Tätigkeit des Ausschusses, insbesondere die Unterkategorie Grundeigentum in Spanien, das unter das Küstengesetz von 1988 fällt:

· 70 Petitionen aus allen zur Küste angrenzenden autonomen Gemeinschaften sind bisher eingegangen (darunter 15 von 22 Küstenprovinzen):

Petitionen, eingegangen aus autonomen Gemeinschaften

23

Autonome Gemeinschaft Valencia: 10 aus Valencia (darunter 8 aus Urb La Casbah), 9 aus Alicante, 4 aus Castelló.

3

Asturien,

11

Andalusien (hauptsächlich Almería)

3

Cantabria,

10

Katalonien (alles in Bezug auf zwei Yachthäfen in Girona: Empuriabrava und Santa Margarita)

2

Baskenland (bei denen sich jeweils historische Mühlen im Besitz des Petenten befinden)

9

Balearische Inseln

2

Galicia,

9

Kanarische Inseln (hauptsächlich aus Teneriffa und der Stadt Candelaria)

1

Murcia,

 

2

allgemeine Beschwerden gegen das Küstengesetz

· Mindestens 25 Petitionen beziehen sich auf Grundstücke, die sich im Besitz des Petenten aus der Zeit vor 1988 befinden. Viele weitere Petitionen behandeln Grundstücke, die vor 1988 entstanden waren, aber deren letzter Verkauf nach 1988 erfolgte.

· Die Petitionen wurden von rund 27.000 Personen unterzeichnet: Einige (3) Petitionen allein haben 26.000 Mitunterzeichner, während die meisten (43) Petitionen von einem Petenten eingereicht wurden, die diesen selbst oder seinen jeweiligen Haushalt vertreten, und viele Petitionen (20) wurden mehrfach unterzeichnet und vertreten ein Unternehmen oder eine Plattform. Nur einige wenige Petitionen (4) beziehen sich im Namen von Unternehmen auf Salz und Aquakulturaktivitäten.

· 51 Petitionen wurden von spanischen Staatsbürgern und 19 Petitionen von Bürgern aus anderen Ländern eingereicht (18 aus der EU, 1 aus den USA).

Die Anhörung der Petenten fand im Mai statt. Im Anschluss daran entschieden die Koordinatoren, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die nächsten Schritte zu erwägen.

Die Kommission hatte das Verfahren C-306/08 gegen Spanien angestrengt, weil sie der Auffassung war, dass einige Bestimmungen des Gesetzes über die Landes- und Stadtplanung der Communidad Valencia nicht mit den Rechtsvorschriften der EU über die öffentliche Auftragsvergabe vereinbar sind. Die Entscheidung des Gerichts lautete, dass keine Verletzung des Gemeinschaftsrechts vorlag. In der Klage der Kommission vor dem Gerichtshof und im Urteil standen nur Aspekte der öffentlichen Auftragsvergabe im Zusammenhang mit dem valencianischen Gesetz über Grundeigentum im Mittelpunkt. Weder die Verhandlungen noch das Urteil hatten andere Aspekte dieser Vorschriften zum Gegenstand, wie Enteignungsfragen, die Auswirkungen auf die Umwelt, den Flächennutzungsplan oder die Angemessenheit der regionalen Flächennutzungspolitik im Allgemeinen. Etwa 31 Petitionen sind wegen ungelöster Probleme, denen sich der Bericht Auken widmet, weiterhin offen[2].

Im November entsandte der Ausschuss eine Erkundungsmission nach Berlin, um dem Jugendamt-Problem weiter nachzugehen, das Gegenstand einer Vielzahl von Petitionen war, und dem sich der Ausschuss seit vielen Jahren widmet. Hierbei geht es um die Rolle, die die deutschen Behörden für den Schutz des Kindeswohls und der Rechte der Eltern spielen. Ziel des Besuchs war ein Treffen mit dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss für Familie und Jugend des Bundestags. Die Delegation diskutierte diese Angelegenheit auch mit Vertretern des Bundesministeriums für Familie und des Bundesministeriums der Justiz. Die Mitglieder hatten die Gelegenheit, ihr Wissen über die deutschen Rechtsvorschriften für die Kontrolle der Kinderfürsorge zu erweitern. Obgleich es eine signifikante Zahl von Petitionen gibt, in denen mutmaßliche Probleme im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Fällen angesprochen werden, so ist diese Zahl doch unerheblich im Vergleich zu den vielen Fällen, die von den Behörden insgesamt bearbeitet werden. Rechtssicherheit wird durch Anfechtungsmöglichkeiten gewährleistet.

Der Petitionsausschuss hat als Ko-Berichterstatter gemeinsam mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen nach Artikel 50 der Geschäftsordnung Ende 2010 eine Stellungnahme zu dem Verordnungsvorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative erarbeitet. Der Ausschuss war erfreut, dass seine Vorschläge, eine öffentliche Anhörung für erfolgreiche Bürgerinitiativen und eine Vereinfachung der Vorschriften für die Zulässigkeit zu gewährleisten, angenommen wurden. Er bedauert, dass sein Vorschlag, die Altersgrenze für Unterzeichnende abzuschaffen, nicht angenommen wurde. Die Änderung der Geschäftsordnung bezüglich des Ausschusses, der hauptverantwortlich ist für die Anhörung erfolgreicher Initiativen im Parlament, ist noch immer nicht abgeschlossen.

Der Ausschuss muss seine Rolle in Anbetracht der im Vertrag von Lissabon verankerten Entwicklungen genau überdenken und festlegen: die Grundrechtecharta, die Europäische Bürgerinitiative, Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Binnenmarkt

Die Freizügigkeit wird von den Bürgern der EU schon beinahe als Selbstverständlichkeit angesehen und sie beschweren sich zu Recht, wenn sie bei der Ausübung ihrer Rechte auf Schwierigkeiten stoßen. Insgesamt ca. 15 % der registrierten Petitionen betreffen die Themenbereiche „Binnenmarkt“, „Altersrente“, „Steuerwesen“ und „Finanzdienstleistungen“:

 

Tabelle 7

Der Ausschuss beschloss, einen Initiativbericht mit dem Titel „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ zu verfassen. Berichterstatterin war Adina-Ioana Vălean. Der Entwurf eines Berichts beruht auf dem Feedback aus erster Hand, das Petitionen bieten, und unterstreicht die beständigen Probleme mit der Anwendung der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen[3], dem Zugang zu Sozialversicherungsansprüchen, der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen, Hindernissen für Menschen mit Behinderungen, familienrechtlichen Problemen und Massenabschiebungen auf der Grundlage der ethnischen oder nationalen Herkunft zum Schaden der Roma. In dem Bericht werden die Bedeutung von Informationswebseiten und alternativen Streitbeilegungsverfahren und die anhaltende Notwendigkeit von Information und Kommunikation hervorgehoben.

Wie in vorangegangenen Jahresberichten und dem Bericht über die Unionsbürgerschaft hervorgehoben wurde, gewinnen die zahlreichen alternativen Informationswebseiten (u. a. Ihr Europa) und Streitbeilegungsverfahren, (SOLVIT, EU-Pilot und CHAP, EVZ-Netz, usw.) vermutlich an Bekanntheit und können eine bestimmte Zahl potenzieller Petitionen lösen. Einige Probleme sind jedoch noch ungelöst, wie z. B. die Doppelbesteuerung von Einkommen, die offiziell/rechtlich nicht in den Kompetenzbereich der EU fällt, aber ein Hindernis für die Freizügigkeit darstellt. Der Ausschuss hat eine Reihe von Petenten zu diesem Thema angehört; er hat beschlossen, die Mitgliedstaaten schriftlich dazu aufzufordern, eine pragmatische Lösung zu finden.

Filtern von Eingaben − „Nicht-Petitionen“

Eine neue Prozedur, die im Juni 2011 eingeführt wurde, um Eingaben, die nicht als relevant erachtet werden, zur Beantwortung an andere Dienste weiterzuleiten. Insgesamt wurden 647 Eingaben herausgefiltert und nicht als Petitionen erfasst.

Sie wurden wie folgt bearbeitet:

a)  Eingaben mit einer Bitte um Auskunft über das Europäische Parlament und seine Arbeit => 57 weitergeleitet an Bürgeranfragen

b)  Eingaben, die lediglich Kommentare oder Beobachtungen zur EU-Politik enthalten, oder Erklärungen ohne weitere Anfragen, die kurz und bedeutungslos sind oder anstößige Sprache enthalten => 468 (2010: 91) beantwortet von der Generaldirektion Präsidentschaft

c)  Eingaben, die nicht den Aufgabenbereich der Europäischen Union betreffen oder die Bürger nicht direkt betreffen => 122, beantwortet vom Sekretariat des Petitionsausschusses.

Dieses Filterverfahren dient dazu, die Arbeitsbelastung des Ausschusses zu senken. Folglich ist die Zahl der Petitionen, die als „persönliches Anliegen“ registriert wurden, stark gesunken (2010: 234; 2011: 74). Dasselbe gilt für „Justiz“ (2010: 125; 2011: 45). Wie bereits erwähnt wurde, können diese Eingaben insgesamt in die Kategorie „Grundrechte“ eingeordnet werden.

Insgesamt sollte beachtet werden, dass viele der Petitionen, die in die Kategorie „Grundrechte“ fallen, einschließlich vieler so genannter „Nicht-Petitionen“, auf einem Missverständnis seitens der Bürger beruhen. Sie gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der EU untersteht oder sie verwechseln das Europäische Parlament mit der Judikative und einem Berufungsgericht, an das sie sich wenden können, wenn nationale Stellen nicht die Ergebnisse geliefert haben, die sich die Bürger wünschen oder die sie erwarten. Dies ist kaum verwunderlich, wenn man die Erwartungen in Betracht zieht, die Politiker im Vorfeld des Vertrags von Lissabon geweckt haben, der die Grundrechtscharta beinhaltet und in dem der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist. Der Ausschluss hat beschlossen, Vorwürfe zu Verstößen gegen die Grundrechte auch weiterhin als zulässig zu erachten und zu untersuchen, wenn sie in Hinblick auf mögliche außergerichtliche Rechtsmittel oder politische Lösungen gerechtfertigt sind. Andererseits stellt der Ausschuss die Ansicht der Kommission bezüglich ihrer eigenen Zuständigkeit als Hüterin der Verträge nicht in Frage, wodurch sein Eingreifen verhindert wird.

Der Juristische Dienst wurde um eine Stellungnahme zu der Definition der Zulässigkeit von Petitionen gebeten. In seiner Antwort bestätigt er, dass der „Tätigkeitsbereich“, wie er im Vertrag beschrieben wird, „sogar als breiter erachtet werden kann als die Summe der von der Gemeinschaft wahrgenommenen Befugnisse“. Dies bedeutet unter anderem, dass die Tatsache, dass die Kommission (die auf Bitte des Ausschusses häufig Voruntersuchungen bezüglich der Zulässigkeit von Petitionen durchführt) nur „innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Union“ agiert, auch bedeutet, dass ihre Auslegung der Petitionen häufig enger ausfällt als der Interpretationsspielraum, der dem Parlament und dem Petitionsausschuss zur Verfügung steht. Die wesentlichen Parameter, die seitens des Juristischen Dienstes ausgemacht werden, beziehen sich auf die Bestimmungen von Artikel 3 in Bezug auf die Ziele der Union, betrachtet in Verbindung mit den Artikeln 2 bis 6 AEUV. Der Juristische Dienst fasst dies wie folgt zusammen: „Die Summe der Bestimmungen, die in diesen Artikeln des Vertrags enthalten ist, schafft einen Tätigkeitsbereich, der über die Kompetenzbereiche der Union hinausgeht“.

Es ist dennoch wichtig, dass die Petenten eine ausreichend begründete Antwort und mögliche Hilfestellung bei der Frage erhalten, an wen sie ihre Beschwerde alternativ richten können. Das Gericht hat am 14. September 2011 ein Urteil erlassen[4], mit dem der Beschwerde eines Petenten gegen die Entscheidung des Ausschusses, seine Petition als nicht zulässig zu erklären, stattgegeben wurde. Das Gericht verfügte, dass der Ausschuss seiner Pflicht, seine Entscheidung angemessen zu begründen, nicht nachgekommen war, und auf die Vorwürfe des Petenten bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen den Vertrag nicht geantwortet hatte.

Information

Die Notwendigkeit, sich verstärkt um bessere Informationen zu bemühen, um die Bürger mit ihren Anliegen an den richtigen Ansprechpartner zu verweisen und die Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Ebenen der Regierung und der öffentlichen Verwaltung zu erklären, wird von allen Beteiligten immer wieder betont. Der Petitionsausschuss unterstreicht erneut seinen Aufruf, sein Webportal auf der Webseite des Europäischen Parlaments jährlich zu verbessern. Diese Bemühungen sollten viel schneller umgesetzt werden.

Jedoch wurde im Jahr 2011 ein bedeutender Schritt auf die Bürger zu unternommen; das Sekretariat verfügt nun über Mitarbeiter, die für Informationen zuständig sind. Dadurch wurden die folgenden Ergebnisse erzielt:

a)  Sieben Ausgaben des Newsletters des Petitionsausschusses „PETI-Journal“ wurden veröffentlicht und an ca. 1 000 Personen versendet. Rund 50 % der Empfänger arbeiten im Parlament, etwa 25 % sitzen in anderen europäischen Organen, und bei den noch verbleibenden 25 % handelt es sich um Personen der breiten Öffentlichkeit.

b)  Die Facebookseite des Petitionsausschusses und seine Beiträge auf Twitter werden von ca. 1 000 Personen, der Großteil davon Privatpersonen, verfolgt, mit „gefällt mir“-Kommentaren versehen, verbreitet und kommentiert.

Das Ziel besteht darin, das Webportal für Petitionen umzugestalten, in enger Verbindung mit der Präsenz des Ausschusses in sozialen Medien und redaktionellen Arbeiten.

Seit Beginn des Webstreamings der Arbeiten der Ausschüsse werden die Sitzungen des Petitionsausschusses deutlich häufiger verfolgt als die anderer Ausschüsse. Die Bürger können die Diskussionen über ihre Petitionen unabhängig von ihrem Standort mitverfolgen.

Zudem ist die Anwesenheit der Bürger und Behörden bei den Sitzungen in den letzten drei Jahren stabil geblieben, obwohl die Zahl der Petenten im Jahr 2011 deutlich angestiegen ist. Die Kosten für die Rückerstattung der Reisekosten der Bürger, die an den Sitzungen teilnehmen, sind weiterhin mäßig.

 

2009

Kosten

2010

Kosten

2011

Kosten

Teilnehmer insgesamt

245

 

243

 

242

 

Teilnahme Hauptpetenten

86

 

89

 

148

 

Rückerstattung

24

€10.665

12

€5.710

12

€6.513

  • [1]  PE 453.194
  • [2]  in der Erwägung, dass das Parlament der Ansicht ist, dass die Verpflichtung, rechtmäßig erworbenes Privateigentum ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine angemessene Entschädigung abzutreten, in Verbindung mit der Pflicht, willkürlich festgelegte Gebühren für unverlangte und häufig unnötige Erschließungsmaßnahmen zu zahlen, einen Verstoß gegen die Grundrechte des Einzelnen darstellt, wie sie in der EMRK und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (siehe beispielsweise Aka v. Türkei) verankert sind,
    18. ist dennoch der Auffassung, dass die mangelnde Klarheit, Genauigkeit und Gewissheit hinsichtlich der Eigentumsrechte der Bürger, die in den geltenden Rechtsvorschriften verankert sind, sowie die unzulängliche und uneinheitliche Anwendung des Umweltrechts die eigentliche Ursache zahlreicher Probleme im Zusammenhang mit der Bautätigkeit sind und dass dies im Zusammenspiel mit einer gewissen Laschheit bei der Rechtsdurchsetzung das Problem nicht nur verschlimmert, sondern auch eine ortstypische Form von Korruption hervorgebracht hat, deren Hauptopfer erneut die EU-Bürger sind, die aber auch dem Staat Spanien erheblichen Schaden zugefügt hat;
  • [3]  Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 2004 vom 30.4.2004, S. 77
  • [4]  Rechtssache T-308/07.

STATISTISCHER ANHANG

Tabelle 1. Überblick: Zahl der Eingaben, registrierte Petitionen, Ergebnis;

 

2009

%

2010

%

2011

%

Eingaben insgesamt

1924

100,00%

1746

100,00%

2091

100,00%

Standardbrief GD PRES

 

 

91

 

468

 

CITES

 

 

 

 

57

 

Antwort PETI

 

 

 

 

122

 

Gesamtzahl der registrierten Petitionen

1924

100,00%

1655

94,80%

1414

67,60%

Zulässig insgesamt

1108

57,59%

989

59,76%

998

70,58%

davon mit Antwort direkt abgeschlossen

424

38,27%

405

40,95%

315

31,56%

zur Stellungnahme an Kommission weitergeleitet

710

64,08%

607

61,38%

649

65,03%

zur Stellungnahme an andere Stelle weitergeleitet

29

2,62%

26

2,63%

26

2,61%

zur Information an andere Stelle weitergeleitet

211

19,04%

184

18,60%

162

16,23%

Unzulässig

816

42,41%

667

40,30%

416

29,42%

Tabelle 2. Staatsbürgerschaft der Petenten

Staatsbürgerschaft

2009

%

2010

%

2011

%

Deutschland

496

25,8%

409

24,7%

315

22,3%

Spanien

237

12,3%

261

15,8%

204

14,4%

Italien

219

11,4%

215

13,0%

166

11,7%

Polen

129

6,7%

94

5,7%

125

8,8%

Rumänien

152

7,9%

101

6,1%

102

7,2%

Vereinigtes Königreich

122

6,3%

91

5,5%

80

5,7%

Frankreich

79

4,1%

78

4,7%

78

5,5%

Bulgarien

54

2,8%

40

2,4%

49

3,5%

Griechenland

78

4,1%

69

4,2%

49

3,5%

Ungarn

17

0,9%

31

1,9%

26

1,8%

Österreich

38

2,0%

25

1,5%

24

1,7%

Portugal

32

1,7%

25

1,5%

24

1,7%

Niederlande

44

2,3%

18

1,1%

23

1,6%

Belgien

27

1,4%

29

1,8%

22

1,6%

Irland

31

1,6%

27

1,6%

16

1,1%

Schweden

13

0,7%

11

0,7%

12

0,8%

Finnland

26

1,4%

25

1,5%

12

0,8%

Dänemark

13

0,7%

17

1,0%

11

0,8%

Tschechische Republik

6

0,3%

9

0,5%

10

0,7%

Slowakei

14

0,7%

4

0,2%

7

0,5%

Slowenien

10

0,5%

4

0,2%

7

0,5%

Litauen

8

0,4%

12

0,7%

6

0,4%

Malta

11

0,6%

11

0,7%

6

0,4%

Zypern

8

0,4%

8

0,5%

4

0,3%

Luxemburg

2

0,1%

0

0,0%

4

0,3%

Lettland

11

0,6%

8

0,5%

3

0,2%

Estland

3

0,2%

2

0,1%

3

0,2%

Nicht-EU

44

2,3%

31

1,9%

26

1,8%

 

1924

100,0%

1655

100,0%

1414

100,0%

Tabelle 3. Betroffenes Land

Betroffenes Land

2009

 

2010

 

2011

 

Europäische Union

404

21,0%

285

17,2%

311

22,0%

Spanien

279

14,5%

288

17,4%

216

15,3%

Deutschland

299

15,5%

273

16,5%

183

12,9%

Italien

177

9,2%

183

11,1%

138

9,8%

Rumänien

143

7,4%

102

6,2%

106

7,5%

Polen

100

5,2%

66

4,0%

104

7,4%

Frankreich

73

3,8%

62

3,7%

64

4,5%

Vereinigtes Königreich

83

4,3%

66

4,0%

60

4,2%

Bulgarien

56

2,9%

36

2,2%

52

3,7%

Griechenland

74

3,8%

71

4,3%

48

3,4%

Portugal

37

1,9%

26

1,6%

30

2,1%

Ungarn

25

1,3%

36

2,2%

23

1,6%

Irland

37

1,9%

27

1,6%

22

1,6%

Niederlande

35

1,8%

12

0,7%

20

1,4%

Österreich

34

1,8%

36

2,2%

18

1,3%

Tschechische Republik

13

0,7%

15

0,9%

15

1,1%

Dänemark

14

0,7%

25

1,5%

14

1,0%

Schweden

17

0,9%

16

1,0%

13

0,9%

Belgien

30

1,6%

28

1,7%

12

0,8%

Finnland

20

1,0%

26

1,6%

11

0,8%

Zypern

13

0,7%

18

1,1%

10

0,7%

Malta

9

0,5%

13

0,8%

9

0,6%

Litauen

14

0,7%

7

0,4%

8

0,6%

Slowakei

19

1,0%

7

0,4%

8

0,6%

Slowenien

12

0,6%

6

0,4%

7

0,5%

Luxemburg

4

0,2%

3

0,2%

4

0,3%

Estland

4

0,2%

7

0,4%

3

0,2%

Lettland

11

0,6%

7

0,4%

3

0,2%

 

1924

105,8%

1655

105,6%

1414

106,9%

Tabelle 4. Themenbereiche

Thema

2009

 

2010

 

2011

 

Umwelt

201

10,4%

214

12,9%

227

16,1%

Umwelt − Abfall

18

0,9%

24

1,5%

25

1,8%

Umweltverträglichkeitsprüfung

40

2,1%

43

2,6%

26

1,8%

Zwischensumme Grundrechte

679

35,3%

600

36,3%

394

27,9%

Grundrechte

165

8,6%

152

9,2%

123

8,7%

Persönliche Angelegenheit

216

11,2%

234

14,1%

74

5,2%

Besitz

106

5,5%

63

3,8%

21

1,5%

Information Gesellschaft & Medien

33

1,7%

26

1,6%

131

9,3%

Justiz

159

8,3%

125

7,6%

45

3,2%

Zwischensumme Binnenmarkt

276

14,3%

273

16,5%

221

15,6%

Binnenmarkt

138

7,2%

123

7,4%

98

6,9%

Altersrente

51

2,7%

68

4,1%

52

3,7%

Steuerwesen

61

3,2%

63

3,8%

48

3,4%

Finanzdienstleistungen

26

1,4%

19

1,1%

23

1,6%

Verkehrswesen

101

5,2%

101

6,1%

69

4,9%

Verbraucherrechte

96

5,0%

84

5,1%

55

3,9%

Wirtschafts- und Währungspolitik

27

1,4%

26

1,6%

53

3,7%

Beschäftigung

105

5,5%

64

3,9%

45

3,2%

Energie

30

1,6%

24

1,5%

43

3,0%

Kultur und Erbe

57

3,0%

48

2,9%

42

3,0%

Tierschutz

37

1,9%

34

2,1%

36

2,5%

Organe

36

1,9%

30

1,8%

30

2,1%

Gesundheit

104

5,4%

83

5,0%

28

2,0%

Städtische Entwicklung

77

4,0%

35

2,1%

28

2,0%

Konstitutionelle Fragen

26

1,4%

27

1,6%

26

1,8%

Betrug und Korruption

22

1,1%

32

1,9%

25

1,8%

Landwirtschaft

22

1,1%

21

1,3%

21

1,5%

Industrie und Unternehmen

45

2,3%

33

2,0%

21

1,5%

Einwanderung

38

2,0%

37

2,2%

17

1,2%

Außenbeziehungen

38

2,0%

18

1,1%

16

1,1%

Andere

146

7,6%

93

5,6%

69

4,9%

 

1924

 

1655

 

1414

 

Tabelle 5. Status; Offene Petitionen seit 1997 zum Ende 2011

 

Offen

%

Abgeschlossen

%

Summe

2011

565

39,96%

849

60,04%

1414

2010

224

13,50%

1432

86,50%

1655

2009

178

9,30%

1746

90,70%

1924

2008

141

7,50%

1745

92,50%

1886

2007

120

8,00%

1386

92,00%

1506

2006

45

4,40%

976

95,60%

1021

2005

31

3,05%

985

96,95%

1016

2004

16

1,60%

986

98,40%

2002

2003

7

0,50%

1308

99,50%

1315

2002

5

0,30%

1596

99,70%

1601

2001

0

0,00%

1132

100,00%

1132

2000

1

0,10%

907

99,90%

908

1999

1

0,10%

933

99,90%

934

1998

2

0,20%

1125

99,80%

1127

1997

1

0,10%

1305

99,90%

1306

Tabelle 6. Teilnahme an Sitzungen

 

2009

2010

2011

Teilnehmer insgesamt

245

243

242

Teilnahme Hauptpetenten

86

89

148

Rückerstattung

24

12

12

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Victor Boştinaru, Philippe Boulland, Giles Chichester, Nikolaos Chountis, Iliana Malinova Iotova, Carlos José Iturgaiz Angulo, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Willy Meyer, Chrysoula Paliadeli, Nikolaos Salavrakos, Jarosław Leszek Wałęsa, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zoltán Bagó, Birgit Collin-Langen, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ioan Enciu, Petru Constantin Luhan, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Franck Proust, Renate Sommer, Hermann Winkler