EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien

6.9.2012 - (10475/2012 – C7‑0181/2012 – 2012/0059(NLE)) - ***

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Amalia Sartori
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2012/0059(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0268/2012
Eingereichte Texte :
A7-0268/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien

(10475/2012 – C7‑0181/2012 – 2012/0059(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (10475/2012),

–   in Kenntnis des Beschlusses 2005/781/EG des Rates vom 6. Juni 2005 zum Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien[1],

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0181/2012),

–   gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 7 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0268/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zur Verlängerung des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 37.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2012