EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte
20.9.2012 - (09890/2012 – C7‑0134/2012 – 2012/0048(NLE)) - ***
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Béla Kovács
PR_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte
(09890/2012 – C7‑0134/2012 – 2012/0048(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09890/2012),
– in Kenntnis des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (10193/2012),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß den Artikeln 194 und 207 und gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0134/2012),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7‑0275/2012),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
1. Einleitung
ENERGY STAR ist ein Programm, das vom Umweltbundesamt der USA (US Environmental Protection Agency – EPA) zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bürogeräten aufgestellt wurde. Im Jahr 2000 unterzeichneten die EU und die USA ein Abkommen über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte. Das Abkommen, das 2006 um weitere fünf Jahre verlängert wurde, sieht die Einführung des ENERGY-STAR-Programms in der EU vor. Das Programm wurde dementsprechend gemeinsam von der EPA und der Kommission gesteuert, wobei z. B. gemeinsam Produktspezifikationen erstellt und Produkte, die in der EU und den USA registriert wurden, gegenseitig anerkannt wurden.
Vor dem Auslaufen des Abkommens im Dezember 2011 beauftragte der Rat die Kommission, ein neues Abkommen zur Fortführung des ENERGY-STAR-Programms um nochmals fünf Jahre auszuhandeln. Diese Verhandlungen wurden im November 2011 abgeschlossen.
2. Der Vorschlag der Kommission
Aufgrund des neuen Abkommens wird es in der EU, die die Selbstzertifizierung der Hersteller beibehält, und den USA, die sich für eine Umstellung auf die Zertifizierung durch Dritte entschieden haben, zwei getrennte Produktregistrierungssysteme geben. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wird somit nicht länger gelten. Außerdem wurden die Bestimmungen über die jeweiligen Zuständigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung des Programms geklärt. Sonst gibt es gegenüber dem aktuellen Text keine grundlegenden Änderungen.
Mit dem Entwurf des Beschlusses des Rates würde dieses neue Abkommen im Namen der Europäischen Union genehmigt.
3. Standpunkt des Berichterstatters
Der Berichterstatter begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Verlängerung des ENERGY-STAR-Programms, weil es die Energieeffizienz auf dem Markt für Bürogeräte sehr erfolgreich vorangetrieben hat.
Auch wenn es bedauerlich ist, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wegen der Einführung der Zertifizierung durch Dritte in den USA nicht länger gelten wird, hält der Berichterstatter es für begrüßenswert, das unkompliziertere Verfahren der Selbstzertifizierung in der EU beizubehalten, um den Herstellern, insbesondere den KMU, zusätzliche Kosten zu ersparen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Kommission nicht davon ausgeht, dass sich die Beendigung der gegenseitigen Anerkennung negativ auf die Hersteller auswirken wird, die am EU-Programm teilnehmen, weil sie sich in der Regel fast ausschließlich auf den EU-Markt konzentrieren. Ausfuhren aus der EU in die USA würden dagegen hauptsächlich von Großherstellern kommen, die ihre Produkte ohnehin schon in den USA registriert hätten.
Angesichts dessen empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Übereinkommens zuzustimmen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.9.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
55 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
António Fernando Correia de Campos, Ioan Enciu, Satu Hassi, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Ivailo Kalfin, Zofija Mazej Kukovič, Mario Pirillo, Vladimír Remek, Algirdas Saudargas, Hannu Takkula |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Morten Løkkegaard, Indrek Tarand |
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