BERICHT über kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten

28.9.2012 - (2012/2042(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Paul Rübig
Verfasser der Stellungnahme (*): Iuliu Winkler, Ausschuss für internationalen Handel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2012/2042(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0293/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten

(2012/2042(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2000 in Feira angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)[1],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2011 mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2011) 0642),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2011 mit dem Titel „Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“ (COM(2011) 0702),

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 23. November 2011 mit dem Titel „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“ (COM(2011) 0803,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des Small Business Act für Europa“ (COM(2011)0078),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues Wachstum“ vom 13. April 2011 (COM(2011)0206),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „‚Europa 2020‘ – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung vom 30. November 2011 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) (COM(2011)0834),

–   unter Hinweis auf den „Europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2011“ der Kommission (COM(2011)0642),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2011 zu praktischen Aspekten der Überarbeitung der EU-Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung im nächsten Programmplanungszeitraum[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zum „Small Business Act“[4],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0293/2012),

A.  in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen und KMU in einer Zeit der wirtschaftlichen Krise unter einem schwierigen Zugang zu Finanzierungen, insbesondere zu Kleinkrediten, zur Förderung ihrer Entwicklung leiden;

B.   in der Erwägung, dass 25 % der europäischen KMU bereits innerhalb des Binnenmarktes international tätig waren, dass jedoch nur 13 % von ihnen außerhalb der EU tätig waren; ferner in der Erwägung, dass nur 24 % der Kleinstunternehmen Güter oder Dienstleistungen ausführen, der Anteil bei kleinen Unternehmen hingegen bei 38 % und bei mittleren Unternehmen bei 53 % liegt;

C.  in der Erwägung, dass beinahe ein Drittel des sich aus der EU-Gesetzgebung ergebenden Verwaltungsaufwands in erster Linie auf eine unverhältnismäßige und ineffiziente nationale Umsetzung zurückzuführen ist, d. h. dass bis zu 40 Mrd. EUR eingespart werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten EU-Recht effizienter umsetzen würden[5];

D.  in der Erwägung, dass über 96 % der KMU in der Europäischen Union unter 50 Beschäftigte haben und weniger als 10 Mio. EUR im Jahr umsetzen; und in der Erwägung, dass ihre Fähigkeit, Waren und Dienstleistungen über ihre nationalen Grenzen hinaus auszuführen, hauptsächlich aufgrund der hohen Fixkosten, die mit dem internationalen Handel verbunden sind, begrenzt ist;

E.   in der Erwägung, dass 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU zwischen 2002 und 2010 durch KMU geschaffen wurden, insbesondere durch neue Firmen; in der Erwägung, dass 32,5 Millionen Menschen in der EU selbstständig sind;

F.   in der Erwägung, dass die Industrie eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft spielt und 25 % der direkten Arbeitsplätze im privaten Sektor der EU stellt und für 80 % der privaten FuE verantwortlich ist;

G.  in der Erwägung, dass die Beschäftigung in Öko-Industrien im Verhältnis zu vielen anderen Sektoren während der Rezession positiv war und voraussichtlich in den kommenden Jahren weiterhin solide bleiben wird[6];

H.  in der Erwägung, dass das Internet und die Informations‑ und Kommunikationstechnologien (IKT) den KMU Möglichkeiten bieten, ihre Dienste rund um den Globus zu verkaufen, und eine zentrale Rolle dabei spielen, die KMU zu stärkeren Mitwirkenden am wirtschaftlichen Wachstum und an der Arbeitsplatzbeschaffung zu machen;

I.    in der Erwägung, dass die Kommission annimmt, dass politische Maßnahmen zu einem Übergang in eine grüne Wirtschaft, wie z. B. Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Klimawechselpolitik, bis zum Jahr 2020 über 9 Millionen Arbeitsplätze schaffen könnten, vor allem im Sektor der KMU;

1. „Kleine Unternehmen – große Welt“

1.  betont die strukturellen und rechtlichen Herausforderungen, die sich den KMU stellen, wie den Zugang zu Finanz- und Humankapital sowie Betriebsressourcen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission bestrebt ist, die Wirtschaftstätigkeit von KMU im Binnenmarkt und in Drittmärkten zu fördern und zu unterstützen; hebt hervor, dass die Internationalisierung von KMU generell als Prozess angesehen werden sollte; hebt hervor, dass KMU, um bei der Expansion ihres Unternehmens außerhalb der EU erfolgreich zu sein, Beratungsdienste bereits auf lokaler Ebene und nicht nur auf Drittmärkten bräuchten; betont, dass sich dies notwendigerweise in der Förderungspolitik der EU widerspiegeln muss;

2.  hebt hervor, dass KMU äußerst vielfältig sind; hebt ferner hervor, dass die Kommission deshalb, wenn sie neue politische Maßnahmen für KMU entwirft, die unterschiedlichen Herausforderungen berücksichtigen sollte, denen die Unternehmen je nach Größe und Sektor gegenüberstehen;

3.  weist darauf hin, dass KMU stärker als größere Unternehmen von der Internationalisierung aufgrund der Auseinandersetzung mit bewährten Verfahren, eines besseren Auffangens überschüssiger Produktion, einer verbesserten Versorgung mit Ausgangsprodukten durch Einfuhren und einer dadurch gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit profitieren, so dass im Export tätige KMU durchgehend bessere Ergebnisse erzielen als nicht exportierende und somit auch höhere Wohlfahrtsgewinne für die Wirtschaft insgesamt und für die Verbraucher erwirtschaften;

4.  weist die Auffassung zurück, wonach eine Abschirmung von KMU in der EU vor dem internationalen Wettbewerb ihr Wachstum begünstigen und ihre Leistungsfähigkeit auf internationaler Ebene erhöhen könnte; ist vielmehr der Ansicht, dass die EU ein positives Programm zugunsten ihrer KMU in internationalen Verhandlungen unterstützen sollte, um auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und im Interesse der KMU weltweit bestehende Schranken abzubauen;

5.  vertritt die Auffassung, dass der wirkungsvolle Schutz von KMU vor unlauteren Handelspraktiken von EU-Partnerstaaten ebenso wichtig ist wie die Unterstützung für KMU, die eine Internationalisierung anstreben; betrachtet die Internationalisierung und den Schutz als zwei Seiten der Medaille des Globalisierungsprozesses;

6.  betont, dass in der Mitteilung die Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren hätten berücksichtigt werden müssen, da sich die Internationalisierung von KMU im Dienstleistungsbereich grundlegend von der Internationalisierung von KMU im Produktionsbereich unterscheidet; stellt fest, dass viele KMU im Dienstleistungsbereich, die den größten Anteil der KMU stellen, häufig keine kritische Größe erreichen müssen, um im Export tätig zu werden, dass für sie vielmehr offenere Regelungen und der Zugang zu IKT in den Zielländern hilfreich wären, während KMU im Bereich der Industrie stärker von verbesserten Bedingungen in der Transportlogistik und einer Erleichterung des Handels profitieren würden;

7.  stellt fest, dass bei den meisten staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von KMU in der EU bei der Internationalisierung der Schwerpunkt auf die Produktion gelegt wird, und empfiehlt daher, diese neu auszurichten und auch die unterschiedlichen Bedürfnisse von KMU im Dienstleistungsbereich zu berücksichtigen; empfiehlt insbesondere eine Überprüfung der Auflagen für die Mindestgröße bei den Programmen zur Unterstützung des Handels, die bisher gewöhnlich auf dem Exportmodell der in der Industrie tätigen KMU beruhten, bei dem ein Unternehmen dann international expandieren kann, wenn es eine kritische Größe erreicht hat;

8.  ist der Ansicht, dass in der Mitteilung zwar versucht wird, auf die Schwierigkeiten einzugehen, denen KMU bei der Ermittlung von ausländischen Geschäftsmöglichkeiten begegnen, doch nicht ausreichend betont wird, dass öffentliche Maßnahmen zur Bereitstellung von Betreuung, Vorschlägen und Anreizen zur Internationalisierung für KMU wünschenswert wären; ist der Auffassung, dass die EU, ebenfalls in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, Anreize zur Entwicklung von KMU in strategischen Branchen in einer proaktiven Art und Weise durch die Aufwertung bereits bestehender Initiativen unterstützen und fördern sollte, insbesondere wenn dies technologisch fortschrittliche Produktionstätigkeiten mit hohem Mehrwert betrifft, die Wettbewerbsvorteile gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften bieten; hält es daher für unbedingt notwendig, Erfolg versprechende Nischenmärkte ausfindig zu machen, was bereits in andere politische Grundsatzpapiere der EU, wie etwa in den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Schlüsseltechnologien, Eingang gefunden hat;

Informationen für KMU

9.   fordert die Kommission auf, das in der Mitteilung angekündigte mehrsprachige Onlineportal baldmöglichst zu starten und bis Ende 2013 vollständig zum Laufen zu bringen; vertritt die Auffassung, dass zwar die enorme Vielfalt der KMU und ihrer Anliegen anerkannt werden muss, dass das Portal jedoch nicht zu einer Dopplung bereits bestehender Portale, sondern eher zu ihrer Verbindung untereinander führen sollte, dass es einfach zugänglich nutzerfreundlich sein sollte und außerdem keine zusätzlichen Suchkosten für die KMU verursachen sollte; hebt hervor, dass die Aussichten gut sein sollten, dass das Portal die Zahl von KMU in der EU erhöht, die international tätig werden;

10. fordert auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene eine verstärkte und effizientere Unterstützung für KMU beim Zugang zum Binnenmarkt und zu Märkten von Drittländern, insbesondere im Hinblick auf Werbemaßnahmen und den Zugang zu Informationen, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, IKT, Normung und rechtliche Fragen; ist der Auffassung, dass Enterprise Europe Network (EEN) ein effizientes Werkzeug ist, um diese Ziele zu erreichen; teilt die Ansicht, dass durch eine ausführliche Bewertung ein neues Steuerungsmodell für das EEN erforderlich ist, um die Effizienz zu erhöhen, die Behörden- und Verwaltungslasten abzubauen und eine maßgeschneiderte Unterstützung zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass diese Unterstützung den Unternehmen beim Erwerb der notwendigen Fähigkeiten und bei der Festlegung einer Strategie für die Expansion auf ausländische Märkte helfen und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fördern sollte, indem die Abstimmung von Angebot und Nachfrage gefördert wird;

11. ist überzeugt, dass das EEN für KMU in der EU nur dann den höchsten Wert haben wird, wenn das Funktionieren und die Governance seiner konstituierenden Organisationen gestärkt und die Sensibilität für seine Förderdienstleistungen gesteigert wird;

12. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Handelskammern, Universitäten und anderen relevanten Interessenträgern ein einheitliches Netz von Anlaufstellen („Helpdesks“) auf lokaler und regionaler Ebene einzuführen, sodass KMU mit nur einem einzigen, leicht erreichbaren Ansprechpartner persönliche Beratung sowie Wirtschaftsanalysen über Auslandsmärkte, Informationen zu Unterstützung, Exportmöglichkeiten, bestehenden (sowohl tarifären als auch nichttarifären) Handelshemmnissen, geltenden Bestimmungen zu Investitionsschutz und Streitbeilegung, Verwaltungsformalitäten und Wettbewerbern in Drittmärkten in ihrer eigenen Landessprache und zur sofortigen Nutzung erhalten können; vertritt die Auffassung, dass diese Anlaufstellen zum Austausch bewährter Verfahren gemäß der Charta für Kleinunternehmen beitragen sollten;

13. empfiehlt, mehr Informationen auf Klein- und Kleinstunternehmen auszurichten, da diese die Gruppe der KMU ausmachen, die am wenigsten international tätig ist und sich am wenigsten ihres Exportpotenzials und der Vorteile einer Internationalisierung für sie bewusst ist;

Kartierung der Förderleistungen

14. teilt die Ansicht, dass mit öffentlichen Mitteln unterstützte Förderprogramme in der am stärksten kosteneffizienten Form bereitgestellt werden sollten, insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die EU-Wirtschaft immer noch dabei ist, sich von der schwersten Krise der letzten Jahrzehnte zu erholen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Qualität der Programme zumindest auf dem gleichen Niveau bleibt;

15. unterstützt den Vorschlag, dass eine große Zahl von Förderregelungen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene einer „Kartierung“ unterzogen werden sollten; ist der Ansicht, dass diese Kartierung Initiativen des Privatsektors und lokale Initiativen umfassen sollte, die KMU beim Zugang zu Finanzmitteln unterstützen, insbesondere Initiativen, die Kleinstunternehmen Zugang zu Krediten eröffnen, sowie eine Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Förderregelungen; ist der Ansicht, dass die Kartierung in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt und als Grundlage für ein Bewertungs- und Anzeigesystem dienen sollte; ist der Meinung, dass eine anfängliche Kartierung als Grundlage zur Einschätzung der Wirksamkeit von vorhandenen EU-Förderprogrammen dienen sollte; weist darauf hin, dass eine Kartierung nicht alle Initiativen umfassen kann, insbesondere dann nicht, wenn es sich um kleine oder formlose Initiativen handelt und wenn die Kosten und/oder praktische Ausführung dafür nicht realisierbar sind;

16. erwartet bis Ende 2012 erste spezifische Vorschläge zur Rationalisierung und Koordinierung der EU-Förderprogramme, um sie effektiv und für die Bedürfnisse der EU-KMU ansprechbar zu machen; vertritt die Auffassung, dass in den Aktivitäten der EU Duplizierungen oder Entwicklungen von parallelen Strukturen zu vermeiden sind und eine klare europäische Wertsteigerung aufzuzeigen ist; vertritt die Ansicht, dass bestehende nationale Förderstrukturen nach dem Subsidiaritätsprinzip respektiert werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die Instandhaltung von einzelnen EU-KMU den Schwerpunkt auf die Organisation legen sollte, die deren individuellen geschäftlichen Bedürfnissen am ehesten entspricht; fordert die Kommission auf, den verantwortlichen Ausschüssen des Parlaments regelmäßig über den Fortschritt des weiteren Verfahrens zu berichten;

17. gibt dabei zu bedenken, dass solche neuen EU-Aktivitäten einen bewiesenen Mehrwert gegenüber bereits vorhandenen Instrumenten haben müssen; sieht einen solchen Mehrwert dort, wo geografisches oder inhaltliches Marktversagen vorliegt („weiße Flecken“) oder wo das Vertreten handelspolitischer Interessen der EU sowie Bestrebungen zum Sammeln von Marktzugangsdaten im Rahmen einer Datenbank gefördert werden müssen;

18. betont die Notwendigkeit, KMU an der Überprüfung bestehender Förderkonzepte zu beteiligen; ruft die KMU dazu auf, sich zusammen mit dem EEN und Wirtschaftsverbänden aus der EU stark bei der Durchführung der Überprüfung zu engagieren;

19. weist nachdrücklich darauf hin, dass die derzeit allen EU-Unternehmen beim Export zur Verfügung stehenden Instrumente, wie beispielsweise die Marktzugangsdatenbank und die Export-Helpdesks, den Erfordernissen der KMU angepasst werden sollten; begrüßt die Öffnung einer auf KMU ausgerichteten Anlaufstelle für Probleme in Bezug auf handelspolitische Schutzinstrumente (das KMU-TDI-Helpdesk); empfiehlt eine größere Abstimmung zwischen den verschiedenen Strukturen für die Begleitung europäischer KMU in Drittländern;

20. ist der Ansicht, dass praktische und kosteneffiziente Lösungen im Hinblick auf eine Unterstützung von KMU bei der Überbrückung eines Mangels an Betriebskapital, insbesondere hinsichtlich von Kapital, um erforderliche Erstinvestitionen zu tätigen und um die Finanzierung von Ausfuhren aufzunehmen, erarbeitet und mithilfe der gemeinsamen Handelspolitik oder anderen geeigneten Instrumenten der EU umgesetzt werden sollten, wenn sich bei der Kartierung die Notwendigkeit und Machbarkeit herausstellt;

21. ist der Auffassung, dass neben der wirksamen Nutzung bestehender nationaler Strukturen EU-Initiativen in Drittmärkten erforderlich sind, wenn ein Mehrwert ersichtlich ist; regt eine Zusammenarbeit unter Experten sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor, darunter auch die Zusammenarbeit mit EU-Marktzugangsteams, an; stimmt zu, dass KMU aus einigen kleineren und neueren Mitgliedstaaten benachteiligt sind, weil sie entweder nicht ausreichend diplomatisch vertreten sind oder ihnen erfahrene Partner fehlen oder ihnen beides in einigen Drittmärkten fehlt; betont, dass die EU-Initiativen dennoch nicht in den Wettbewerb zwischen einzelnen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten auf Drittmärkten eingreifen dürfen;

22. betont, dass die Internationalisierung von KMU ein Prozess ist, der, wenn er erfolgreich sein soll, Unterstützungsmaßnahmen für KMU bereits auf lokaler Ebene und nicht nur auf Drittlandsmärkten erfordert; stellt fest, dass auf Drittlandsmärkten gemeinsame Anstrengungen der EU in Bezug auf Interessenvertretung, handelspolitische Maßnahmen und Marktzugang sowie ergänzende Programme gegen Marktversagen einen beträchtlichen Nutzen in diesen Prozess einbringen könnten;

23. fordert die Kommission zur Vermeidung von Doppelungen auf, neue Strukturen erst nach Durchführung einer Überprüfung der Finanzierung und einer Bestandsaufnahme bereits vorhandener Beratungsdienstleistungen in den Mitgliedstaaten und entsprechender Analyse ihrer Durchschlagskraft sowie der erwiesenen Notwendigkeit zu schaffen;

Förderung von EU-Clustern und Netzwerken

23. unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Unternehmensverbänden, Handelskammern und anderen Handlungsträgern, die auf dem Binnenmarkt und in Drittländern aktiv sind, zu verbessern, und Internationalisierungsprozesse von Einzelunternehmen bis hin zu Netzwerken oder multilokalisierten Unternehmen zu fördern, um komplexere und dauerhafte Internationalisierungsprojekte zu unterstützen, die eine Vielzahl weiterer Unternehmen und unterstützender öffentlicher Organisationen oder Institutionen einbinden;

24. betont die Bedeutung des Gebietes, in dem das kleine oder mittlere Unternehmen tätig ist, und fordert die Dienststellen der Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dauerhaft mit den lokalen Gebietskörperschaften zur Aufwertung der Netzwerke zusammenzuarbeiten;

25. ist der Ansicht, dass die Bildung von Joint-Ventures oder anderen Zusammenschlüssen zwischen oder mit KMU als Strategie zur Erschließung neuer Märkte, zur Entwicklung von Projekten mit Direktinvestitionen in den Binnenmarkt und in Drittstaaten und zur Teilnahme an Ausschreibungen gefördert werden muss; fordert die Kommission auf, zur Förderung einer solchen transnationalen Zusammenarbeit Mittel zu mobilisieren;

26. betont, dass Gruppierungen und Netzwerke meist sowohl virtuell als auch physisch geschaffen werden können; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die nötigen Werkzeuge und Ressourcen zu fördern, um virtuelle Gruppierungen und Netzwerke zu erleichtern;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der Kommission bei der Stärkung des Zugangs der KMU zu Märkten von Drittländern aktiv auf internationalen Foren und Konferenzen zu unterstützen;

Künftige Maßnahmen

29. empfiehlt, dass die Kommission sämtliche mit der Internationalisierung verbundenen Aspekte berücksichtigen sollte, insbesondere den Export und den Import sowie die verschiedenen Formen von geschäftlichen Partnerschaften und Kooperationen; stellt fest, dass in der Mitteilung der zweite Aspekt nicht ausreichend betont wird;

30. wünscht eine stärkere Integration der Unionsmaßnahmen zugunsten der KMU besonders im Hinblick auf Innovation, Wachstum, Internationalisierung, Produktivität, Kosteneindämmung und Bürokratieabbau, Qualität des Humankapitals und soziale Verantwortung;

31. begrüßt das neue Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (COSME); nimmt die erfolgreichen Aktivitäten des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) zur Kenntnis; vertritt die Auffassung, dass diese Tätigkeiten – darunter die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten sowie das Enterprise Europe Network – unter dem neuen Programm fortgesetzt und erweitert werden sollten; unterstreicht die Notwendigkeit, den Zugang zu Finanzierungen für KMU und die Rolle, die der Privatsektor einnehmen könnte, zu verbessern; ruft zur Vereinfachung und Rationalisierung der verschiedenen Instrumente der Union auf, die für den Zugang zu Krediten, Garantien oder Risikokapital vorgesehen sind, insbesondere für KMU mit Plänen zur Internationalisierung; fordert eine Überprüfung der Kosten und Verfügbarkeit grundlegender Bankdienstleistungen für KMU, die im grenzübergreifenden Handel – insbesondere im Handel mit verschiedenen Währungen – auch außerhalb der EU, tätig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu überprüfen, Teile ihrer Körperschaftsteuereinnahmen zu nutzen, um den Zugang von KMU zu Darlehensgarantien zu vereinfachen; betont, dass alle Instrumente, insbesondere die nichtfinanziellen Instrumente, auf der Grundlage einer kritischen Bewertung des CIP sowie in enger Zusammenarbeit mit KMU-Organisationen angenommen werden sollten;

32. verweist auf die Notwendigkeit, die Haushaltsmittel für COSME aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) stark zu erhöhen und dabei insbesondere die erheblichen Unzulänglichkeiten des Marktes im Hinblick auf die KMU-Finanzierung und die erforderliche Erhöhung der EU-Unterstützung für Unternehmensübertragungen zu berücksichtigen; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Abgrenzung zwischen COSME und Horizont 2020 in Sachen Aktivitäten und Haushalt einer eingehenderen Betrachtung bedarf, um eine Orientierung für die KMU zu ermöglichen;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass für KMU genügend Garantiefazilitäten für den Export zur Verfügung stehen;

34. stellt die Bedeutung qualifizierter und versierter Unternehmer angesichts der Herausforderungen internationaler Geschäfte fest; fordert die Kommission auf, das Programm „Erasmus für junge Unternehmer“ zu fördern und die Möglichkeit eines Programms „Erasmus Mundus für Unternehmer“ ins Auge zu fassen, um talentierten Unternehmern zu ermöglichen, Erfahrung mit Spitzenforschungszentren außerhalb der EU zu sammeln und mit diesen in einem Netzwerk zusammenzuarbeiten, und auch durch Weiterbildung im Bereich Unternehmenskultur zu einer unternehmerischen Vision auf internationaler Ebene befähigt zu werden und sich so mit den notwendigen und grundlegenden Instrumenten auszustatten, um auf dem Weltmarkt konkurrieren zu können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bereiche Jungunternehmer und Industriepolitik in die relevanten Politikbereiche der EU für das Programm „Erasmus für alle“ aufzunehmen;

35. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der europäischen Standardisierung; betont die Notwendigkeit eines kohärenteren Systems internationaler Standards zur Ermöglichung der Interoperabilität und zur Reduzierung von Hindernissen für KMU bei der Aufnahme internationaler Aktivitäten;

36. unterstützt ein europäisches Normensystem, das KMU systematischer in die Entscheidungsprozesse mit einbezieht, wobei es auch den anerkannten Grundsatz der nationalen Delegation nutzen sollte; fordert die Kommission auf, die nötigen Maßnahmen zu treffen, damit die von den europäischen Normungsgremien erarbeiteten Standards für KMU zugänglicher und kostengünstiger werden, um Interoperabilität zu ermöglichen und einige grundlegende Hürden herabzusetzen, denen KMU bei der Internationalisierung gegenüberstehen; betont, dass die Anpassung der EU-Normungspolitik im Bereich IKT an den Markt und die politischen Entwicklungen ein wichtiges Instrument ist, um KMU die Beteiligung an E-Business, E-Commerce, E-Freight, intelligenten Transportsystemen (ITS) usw. zu ermöglichen;

37. betont, dass ein einfaches, wirksames und bezahlbares System zur Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums (intellectual property rights, IPR) und des Urheberrechts für die Förderung der Internationalisierung von KMU von zentraler Bedeutung ist; ist der Ansicht, dass KMU einen wirksamen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums benötigen, um die Entwicklung neuer Technologien als Grundlage für ihre internationalen Aktivitäten zu nutzen;

38. betont, dass europäischen KMU nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums zu bekämpfen, von denen sie auf Drittmärkten betroffen sind; fordert konkrete Initiativen auf Seiten der EU, um den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum von KMU in diesen Drittländern zu verbessern, so wie dies mit dem KMU-IPR-Helpdesk in China erreicht wurde; stellt fest, dass dieses Helpdesk-Modell derzeit im Rahmen einer Pilotinitiative auf ausgewählte ASEAN-Staaten und südamerikanische Staaten ausgedehnt wird; hält es für notwendig, eine sorgfältige Evaluierung der bestehenden Helpdesks durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Modell optimal funktioniert, bevor es ausgeweitet wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Bewertung ähnliche Helpdesks in vorrangigen Märkten einzurichten, in denen Rechte des geistigen Eigentums ein wichtiges Thema sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur stärkeren Zollzusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Drittländern bei der Beschlagnahmung nachgeahmter Waren sowie zur Vereinfachung der Zollverfahren auf;

39. betont die Bedeutung der Schaffung von vereinfachten und transparenten Rechtsgrundlagen der EU über das öffentliche Auftragswesen, sodass die KMU einen besseren Zugang zu öffentlichen Verträgen, sowohl in der EU als auch in Drittländern, haben, unter anderem durch die Anwendung des „Höchstens-Einmal“-Prinzips und der Verwendung elektronischer Übertragungssysteme sowie des „Europäischen Verhaltenskodex für einen leichteren Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen“; ist der Auffassung, dass das öffentliche Auftragswesen ein wirksames politisches Instrument ist, um diese technische Innovationskapazität der heimischen KMU zu fördern und dafür zu sorgen, dass diese die Größe erreichen, die für eine Internationalisierung erforderlich ist; fordert eine bessere Definition von Ausschreibungen und die Öffnung der Dienste für die öffentliche Ausschreibung;

40. erwartet, dass die Kommission die Initiative ergreift, um sicherzustellen, dass KMU in der EU einen im Vergleich zu anderen Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auf Drittmärkten haben; hofft, dass der unlängst veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen eine auf Gegenseitigkeit basierende Offenheit fördern wird, was für die KMU in der EU von Nutzen wäre; fordert, dass die EU eine ehrgeizige gemeinsame Industriepolitik entwickelt, die auf der Förderung von Forschung und Innovation beruht, wobei innovative Finanzierungen wie projektgebundene Anleihen genutzt und die Entwicklung von KMU unterstützt werden sollen, insbesondere über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit angesichts neuer wichtiger Akteure aus der Industrie und Forschung zu erhalten; fordert die EU auf, die europäische Produktion aufzuwerten, indem Verbraucher besser unterrichtet werden, vor allem durch Annahme der Verordnung über die Ursprungskennzeichnung (Angabe der Ursprungsländer der in die EU eingeführten Produkte);

41. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu auf, so bald wie möglich und spätestens Ende 2012 ein Abkommen für ein gemeinsames Patentsystem abzuschließen, da es für die EU von grundlegender Bedeutung ist, den Unternehmen einfachen und erschwinglichen Zugang zum Patentschutz auf dem Binnenmarkt anzubieten, ähnlich dem Schutz, den ihre Konkurrenten in den USA, China und Japan genießen;

42. empfiehlt, dass die bestehenden KMU-Zentren in der EU nur unter gebührender Berücksichtigung der Schlussfolgerungen aus der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Zentren und unter Beachtung der allgemeinen Leitgrundsätze erweitert werden sollten; stellt fest, dass diese Zentren besser in Verbindung mit gemeinsamen Anlaufstellen, die auf die Erfordernisse zugeschnitten sind, und als zentrale Behörde mit einheitlichen Ansprechpartnern für KMU aus der EU in Drittländern funktionieren würden; ist der Meinung, dass sich EU-Initiativen auf die Bereiche konzentrieren sollten, in denen KMU tatsächlich tätig sind;

43. fordert eine klarere Definition von für KMU vorrangigen Märkten auf der Basis der Agenda für die Handelsverhandlungen der EU; verweist darauf, dass die vorrangigen Märkte selbstverständlich Märkte mit hohem Wachstum einschließen müssen, wie etwa die BRIC-Staaten, jedoch auch der Wahrnehmung von Chancen zur Internationalisierung in Industrienationen und Nachbarregionen seitens der KMU Rechnung tragen müssen; sieht daher das Wachstum der Auslandsmärkte und Lücken in bestehenden Förderstrukturen als Hauptkriterien für die Erstellung einer Liste vorrangiger Märkte; empfiehlt, dass mehrere Nachbarländer der EU, insbesondere die Länder des westlichen Balkans und des Mittelmeerraums oder an die EU angrenzende Staaten, der Liste hinzugefügt werden, da die Mehrzahl der KMU zu Handelspartnern in Nachbarländern exportieren und der Handel der EU mit diesen Ländern eine wichtige Rolle für deren Wachstum und Stabilität spielt;

44. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass den speziellen Erfordernissen und Interessen von KMU bei sämtlichen Handelsgesprächen Rechnung getragen wird; stellt fest, dass zu diesem Zweck Verhandlungsbereiche zu ermitteln sind, in denen KMU stärker von Schwierigkeiten betroffen sind als andere Unternehmen, und dass der Schwerpunkt bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern auf die KMU zu legen ist; unterstützt eine Reform des multilateralen Rahmens zur Beteiligung von KMU an der WTO und zur Gewährleistung einer schnelleren Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten für KMU;

45. betont, dass Investitionen im Ausland die Form der Internationalisierung ist, die für KMU die größte Herausforderung darstellt; empfiehlt, dass die EU in der Zukunft bei der Aushandlung bilateraler Investitionsabkommen dem Bedürfnis der KMU nach größerer Sicherheit für ihre ausländischen Direktinvestitionen stärker Rechnung trägt;

46. sieht in einem besseren, kostengünstigeren und schnelleren Zugang von KMU zu Antidumpingverfahren einen Schlüssel dafür, dass KMU besser vor unfairen Handelspraktiken von Handelspartnern geschützt werden; fordert die Kommission auf, diese Bedenken bei der Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU ausreichend zu berücksichtigen;

47. schätzt die Initiativen zur Pflege von gegenseitigen Firmenkontakten, die in bilateralen Freihandelsabkommen vorgesehen ist; erinnert daran, dass die Herausforderungen, potenzielle Kunden in Übersee ausfindig zu machen, zu diesen Kontakt aufzunehmen und verlässliche Lieferketten einzurichten, große Hürden für KMU darstellen, die Exportmärkte erschließen möchten, und dass insbesondere kleinere Unternehmen und Kleinstunternehmen beim Absatz von Produkten im Ausland auf Vermittler zurückgreifen.

2. Verwaltungsaufwand

Regelungsansatz

48. begrüßt das Erreichen des Ziels zur Minimierung des Verwaltungsaufwands für 2012, sieht in diesem Bereich jedoch noch einen hohen Handlungsbedarf; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen und ein neues und ehrgeiziges Verringerungsziel im Einklang mit dem „Small Business Act“ (SBA) für Europa und dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ zu unterbreiten; ist der Auffassung, dass ein solches neues Ziel als Nettoziel festgelegt werden sollte, welches neue Rechtsvorschriften berücksichtigt, die erst nach dem Festlegen des Ziels verabschiedet werden; spricht sich dafür aus, dass das neue Ziel messbar und überprüfbar sein und eine qualitative Verbesserung herbeiführen sollte, beispielsweise durch die Verringerung der Dokumentationspflichten für KMU und die Sicherstellung, dass den KMU keine unrealistischen Fristen zur Einreichung der Dokumentation gesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger bei der Überwachung der Fortschritte bezüglich eines solchen Verringerungsziels eine zentrale und durchgehende Funktion zukommen sollte;

49. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, Einigungen herbeizuführen, die KMU in die Lage versetzen, überall in Europa zu agieren und ihre Ideen zu kommerzialisieren, indem ihnen besserer Marktzugang gewährt und Bürokratie abgebaut wird;

50. betont seine Enttäuschung hinsichtlich der schwachen und inkonsistenten Anwendung des KMU-Tests durch die Kommission; besteht darauf, dass der KMU-Test in systematischer Weise als fester Bestandteil der Folgenabschätzung eingesetzt werden sollte; fordert die Kommission auf, klarzustellen, warum für das Datenschutzpaket kein eigener KMU-Test durchgeführt wurde, und umgehend konkrete Maßnahmen zu ergreifen, diese Lücke zu schließen;

51. unterstützt nachdrücklich die Fokussierung auf Kleinstunternehmen in einem stärker auf Kleinstunternehmen ausgerichteten KMU-Test und nimmt das Konzept zum standardmäßigen Ausschluss von Kleinstunternehmen von jedweder vorgeschlagenen Gesetzgebung zur Kenntnis; ist jedoch der Ansicht, dass eine Befreiung nur in Fällen angewandt werden könnte, in denen die speziellen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen laut dem Ergebnis des KMU-Tests nicht durch angepasste Lösungen oder weniger strenge Regelungen berücksichtigt werden können; fordert daher nachdrücklich die Einrichtung eines Bereichs für Kleinstunternehmen als Bestandteil des KMU-Tests, um alle verfügbaren Optionen systematisch zu bewerten; erinnert daran, dass eine Befreiung oder angepasste Lösung nicht gegen die grundlegenden Anforderungen der EU in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte der EU oder grundlegende Prinzipien der Umweltgesetzgebung der EU verstoßen sollte; hebt hervor, dass bei der uneingeschränkten Aufnahme von Kleinstunternehmen in den Geltungsbereich einer Bestimmung die Gründe für ihre Aufnahme eindeutig aus den Ergebnissen des KMU-Tests hervorgehen sollten;

52. unterstreicht die Notwendigkeit von Verbesserungen der Effizienz im Hinblick auf die Übertragung der EU-Gesetzgebung in nationales Recht; fordert die Kommission auf, den KMU-Test systematischer einzusetzen und die Gesetzgebung weiter zu harmonisieren, um die Überregulierung und das sog. „Gold Plating“ zu reduzieren; fordert die Kommission auf, den Umfang zu beurteilen, im dem die Anwendung der „Checkliste für die gute Umsetzung der EU-Gesetzgebung“[7] als Anforderung für die Mitgliedstaaten zum Nutzen des Binnenmarkts eingeführt werden kann;

53. fordert die nationalen Regierungen dazu auf, einen Ansatz gemäß dem Grundsatz „Einhaltung oder Erklärung“ anzuwenden, der den Bestimmungen zur Unternehmensführung ähnlich ist; betont, dass die Regierungen die Anwendung von Bestimmungen, die zusätzlich zu der erforderlichen EU-Gesetzgebung angewandt werden, gemäß diesem Ansatz ordnungsgemäß rechtfertigen müssten;

54. bedauert, dass nur wenige Mitgliedstaaten einen KMU-Test in ihrem nationalen Entscheidungsfindungsverfahren systematisch anwenden; ruft die Kommission auf, einen Vorschlag für Minimalanforderungen für eine systematische Umsetzung einschließlich Leitlinien für die Durchführung der KMU-Tests auf nationaler Ebene vorzulegen, der die aus dem von der Kommission sowie in den jeweiligen Einzelstaaten verwendeten KMU-Test hervorgegangenen bewährten Verfahren zur Grundlage hat, und ruft den Rat auf, diesen Vorschlag zu unterstützen;

55. Fordert einen „Fitness-Check“ der bestehenden EU-Gesetze, um Inkonsistenzen und veraltete oder unwirksame Regelungen aufzuheben;

56. fordert, dass im Rahmen von „Eignungsprüfungen“ Bereiche mit übermäßig hohem Verwaltungsaufwand, Inkonsistenzen oder unwirksamen Rechtsvorschriften identifiziert werden, die sich nachteilig auf die KMU auswirken; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Ziele von Maßnahmen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Gleichstellung der Geschlechter sowie Sozialbestimmungen erreicht werden;

57. unterstützt mit Nachdruck das „One-in, One-out“-Konzept als grundlegendes Prinzip der EU-Binnenmarktrechtsvorschriften, wonach keine neuen Gesetze erlassen werden können, die Kosten für KMU verursachen, ohne dass gleichzeitig alte Regelungen aufgehoben werden, um die Neubelastungen in dem jeweiligen Bereich auszugleichen;

58. ruft dazu auf, die Rolle des KMU-Beauftragten-Netzwerks zu verstärken, da dieses einen tatsächlichen zusätzlichen Nutzen im Hinblick auf die Kommunikation und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen der nationalen und der europäischen Ebene – von der Politikformulierung bis zur Umsetzung der Gesetzgebung – bietet; ruft die Kommission und die nationalen Behörden dazu auf, zu gewährleisten, dass die KMU-Beauftragten unabhängig handeln können und einen horizontalen Ansatz verfolgen, bei dem sicherzustellen ist, dass die Interessen von KMU in allen Rechts- und Politikbereichen berücksichtigt werden; besteht darauf, dass KMU-Beauftragte stark in die KMU-Testverfahren eingebunden sein sollten; fordert ferner, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken sind, die sich für das Ziel des Zusammenschlusses der KMU in der EU einsetzen, und fordert, dass die Bedürfnisse von Organisationen der Zivilgesellschaft in Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden;

59. betont die Bedeutung der Konsultation der Sozialpartner bei der Planung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von KMU;

Definition von KMU

60. nimmt Kenntnis von der aktuellen Evaluierung der KMU-Definition, mit der bereits mehr als 99 % aller EU-Unternehmen erfasst werden; fordert die Kommission dazu auf, die Auswirkungen folgender Faktoren zu untersuchen: a)erhöhte Flexibilität und Minderung von Wachstumshemmnissen (z. B. durch eine Ausweitung der Übergangszeiträume auf 3 Jahre), b) Anpassung der Schwellenwerte für den Umsatz und die Bilanzsumme an die wirtschaftlichen Entwicklungen und c) Ermöglichung einer differenzierteren Berücksichtigung der einzelnen Unterkategorien;

61. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit Export/Import-Aktivitäten eine eigene Visa-Regelung im Rahmen des Schengener Abkommens zu schaffen;

Weitergehende Maßnahmen

62. unterstreicht, dass der Binnenmarkt eine Grundvoraussetzung für die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für KMU ist; bedauert, dass dieser in vielen Bereichen noch nicht umgesetzt wurde, insbesondere bezüglich seiner digitalen Dimension; ruft die Kommission daher auf, sich für die Umsetzung des digitalen Binnenmarktes bis 2015 einzusetzen, unter anderem durch die Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur und Breitbandtechnologien, um die Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften zu zwingen und an Stellen, an denen eine Binnenmarktgesetzgebung noch nicht vorhanden ist, neue Vorschläge zu unterbreiten, insbesondere zur Eindämmung der Kosten und des Bürokratieaufwands für den Geschäftsbetrieb;

63. ruft die Kommission auf, die Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugänge in den EU-Regionen voranzutreiben, um die größtmögliche Beteiligung von KMU in einem zunehmend digitalisierten Binnenmarkt zu gewährleisten;

64. erkennt an, dass sich durch Cloud Computing die Effizienz und Produktivität von KMU steigern lässt; fordert die Kommission daher auf, einen europaweiten Rahmen für Cloud Computing zu entwickeln, der anderen globalen Clouds offensteht;

65. bedauert, dass die EU mit nur 2 % glasfaserbasierten Internetverbindungen hinter anderen Akteuren in der Welt, darunter Japan und Südkorea, zurückbleibt; ruft daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Verbreitung und Annahme von Ultrahochgeschwindigkeits-Breitband zu beschleunigen;

66. erkennt an, dass der elektronische Handel ein hilfreiches Instrument für KMU zur Erweiterung ihres Kundenstamms und zur Erschließung neuer Märkte ist; fordert die Kommission daher auf, grenzübergreifenden elektronischen Handel zu ermöglichen, zum Beispiel durch die Entwicklung eines zuverlässigen, sicheren und effizienten Online-Bezahlungssystems;

67. betont die dringliche Notwendigkeit, dass die EU Vertrauen für KMU und Unternehmer schafft und sie mit den Möglichkeiten ausstattet, über das Internet handeln zu können, damit der grenzübergreifende Handel zunimmt; fordert daher die Vereinfachung von Lizenzsystemen und die Schaffung eines effizienten Urheberrechtsrahmens;

68. fordert die Kommission auf, durch die Erweiterung und vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie den freien Dienstleistungsverkehr zu fördern, um den KMU und den Unternehmern eine konkrete Möglichkeit zur Erweiterung an die Hand zu geben, um Dienstleistungen und Waren an die 500 Millionen Verbraucher in der EU verkaufen zu können;

69. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile der elektronischen Verwaltung zu nutzen und E-Governance-Lösungen einzuführen;

70. ermutigt das Generalsekretariat der Kommission, in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretern innerhalb des Kommissionskollegiums eine jährliche Auszeichnung für das Mitglied der Kommission und/oder den Mitgliedstaat einzurichten, das den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ im Rahmen des Europäischen Semesters auf die wirksamste und erfolgreichste Weise umgesetzt hat;

71. fordert Vereinfachungen bei der Vergabe und Beantragung von EU-Instrumenten für KMU; weist darauf hin, dass die EU-Programme allzu häufig zu bürokratisch sind, um von KMU in Anspruch genommen zu werden;

72. unterstreicht, dass es erforderlich ist, umfangreiche Vereinfachungsmaßnahmen einzuführen und anzuwenden, einschließlich vereinfachter Erstattungsverfahren, um KMU zu helfen, an den von der EU finanzierten Programmen teilzunehmen;

3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und KMU

73. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2011)0642), sowie das Arbeitspapier der Kommission zu dem Thema „Wettbewerbsfähigkeitstests“ (SEC(2012)91);

74. erkennt an, dass die Kommission mit der Umsetzung des Nachweises der Wettbewerbsfähigkeit und einer Ex-Post-Beurteilung der Gesetzgebung begonnen hat; fordert mit Nachdruck, dass die Kommission dieses Konzept konsequent und gründlich anwendet, auch in Fällen, in denen Änderungen der Umsetzungsbestimmungen Europäischer Gesetzgebung Auswirkungen auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit haben (beispielsweise bei Änderungen der Auktionierungsregeln im Emissionshandel); ruft die Kommission auf, regelmäßig über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

75. ist der Ansicht, dass zur Förderung des Unternehmertums unter Einbeziehung von lokalen unternehmerischen Organisationen der Zivilgesellschaft regionale Roadshows organisiert werden sollten, bei denen durch Vorstellung bewährter Verfahren in Form von Rundtischgesprächen unter Teilnahme erfolgreicher Unternehmer die Möglichkeit zum Kennenlernen der Unternehmenskultur in den Regionen besteht;

76. betont, dass freier Handel und Zugang zu den Weltmärkten einen wichtigen Katalysator für Beschäftigung und Wachstum darstellen und ein entscheidender Faktor für KMU aus der EU sind, auf den weltweiten Märkten eine führende Position einzunehmen; verweist daher auf die Bedeutung von Fortschritten in Handelsverhandlungen über den weiteren Abbau regulativer Schranken, von denen KMU unverhältnismäßig stark betroffen sind.

77. begrüßt den Umstand, dass die Kommission die Bedeutung des verarbeitenden Sektors für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der EU in ihren verschiedenen Strategien und Mitteilungen bestätigt; wiederholt die Notwendigkeit einer integrierten Industriepolitik, die auf den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft basiert und den Übergang zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten und robusten Wirtschaft fördert;

78. weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Einbeziehung der KMU in die Energieeffizienz- und Umweltpläne auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern, da ihre Beteiligung in diesen Sektoren die Geschäftsmöglichkeiten maßgeblich erweitern wird;

79. erkennt an, dass die Gründung von KMU und Kleinstunternehmen berücksichtigt und erleichtert werden muss, wenn die Mitgliedstaaten die Ziele des innovativen, intelligenten und integrativen Europas in der Strategie „Europa 2020“ erreichen sollen, da diese Unternehmen ein riesiges Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, vor allem für junge Menschen, und dadurch für die Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung besitzen; stellt fest, dass selbstständig zu werden und ein Kleinstunternehmen zu gründen, eine gute und flexible Option gerade für Frauen sein kann;

80. stellt fest, dass KMU eine wichtige Rolle spielen, um soziale Stabilität, sozialen Zusammenhalt und Integration zu erreichen, besonders in Gebieten, die mit negativen Auswirkungen in der demografischen Entwicklung zu kämpfen haben; fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten, KMU dabei zu unterstützen, ein für Arbeitnehmer förderliches Arbeitsklima aufzubauen, die Standards des Arbeitsrechts und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten und so auch zu sozialem Wohlstand und zur Armutsbekämpfung beizutragen;

81. betont, dass ein leichterer Zugang zu Kleinstkrediten über das europäische Mikrofinanzierungsinstrument und die Weiterentwicklung dieses Instruments im Rahmen des Programms für den sozialen Wandel und Innovation für den Zeitraum 2014 - 2020 und die Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden soll, so dass die Gründer von Kleinstunternehmen insbesondere aus sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft Zugang zu geeigneten Finanzierungsinstrumenten erhalten; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, spezielle Hinweise zu Genossenschaften in die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Finanzinstrumente aufzunehmen;

82. stellt fest, dass bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen der einheitliche Ansprechpartner zusammen mit den Sozialpartnern ebenfalls umfassend über die geltenden Arbeitsbedingungen im Bestimmungsland der Dienstleistungen informieren kann;

83. ist der Ansicht, dass der Weg aus der Wirtschaftskrise durch Unternehmertum und die richtigen Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von KMU sehr erleichtert werden kann, unter anderem durch Investitionen in Infrastrukturen, beispielsweise umweltfreundliche Infrastrukturen; betont die Notwendigkeit, das unternehmerische Potenzial dort zu fördern, wo der Anteil von KMU-Neugründungen quer durch alle Gesellschaftsschichten unter dem Durchschnitt liegt, aber auch auf spezifische Zielgruppen zuzugehen, insbesondere auf junge Menschen und Frauen, bei denen das Unternehmertum gefördert werden sollte;

84. ist der Ansicht, dass jede Überprüfung der Finanzmarktregulierung die KMU besser in die Lage versetzen sollte, ihren Finanzierungsbedarf vermehrt über die Kapitalmärkte zu decken, um ihre Abhängigkeit von Bankkrediten zu verringern;

85. ist der Ansicht, dass KMU bei der laufenden Reform der Strukturfonds besondere Berücksichtigung finden sollten, wo dies angemessen ist, wo es die regionalen Rahmenbedingungen für Wachstum stärkt und wo es Synergien mit anderen EU-Programmen und Initiativen schafft; ist der Ansicht, dass der Bürokratieabbau weitergehen muss, zum Beispiel durch angemessene Standards bei Berichts- und Buchführungspflichten und, im Zuge der Überarbeitung der Haushaltsordnung, durch die Einführung gemeinsamer Vorschriften für alle Fonds und Programme;

86. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs so rasch wie möglich in nationales Recht umzusetzen, um den KMU in der momentanen Wirtschaftskrise zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen;

87. fordert effektivere, einfachere und besser koordinierte EU-Instrumente, die für den Zugang zu Krediten oder Risikokapital vorgesehen sind, insbesondere für KMU mit Plänen zur Internationalisierung;

88. fordert angesichts der durch die Umsetzung des Basel-III-Monitorings gestiegenen Eigenkapitalanforderungen für Banken und des Deleveraging-Prozesses (Fremdkapitalabbau), den einige Banken derzeit durchführen, einen wirksamen Schutz der KMU-Portfolios unter Berücksichtigung des kumulativen Effekts, der mit Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen erreicht werden kann;

89. betont, dass die Tätigkeit der KMU in der EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Regionen nicht ersetzen, sondern vielmehr ergänzen, und dass, um dies nach dem Grundsatz „mehr für mehr und weniger für weniger“ durchzusetzen, diejenigen Mitgliedstaaten auch mehr EU-Unterstützung erhalten sollten, die KMU stärker unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, ehrgeizige Programme auf der Grundlage von Anreizen zu einer weiteren Förderung des Unternehmertums umzusetzen; ruft dazu auf, dass solche Programme Maßnahmen umfassen sollten, die den Zugang zu Finanzierungen verbessern, die verwaltungstechnischen Auflagen vereinfachen und Erziehung zu unternehmerischem Denken in den Lehrplan von Schulen auf allen Ebenen besser integrieren; ist der Ansicht, dass mit diesen Maßnahmen die Initiativen des Privatsektors unterstützt werden sollten, die eine Verkürzung der Fristen ermöglichen, die zum Erhalt von Kleinfinanzierungen erforderlich sind, wie beispielsweise Partnerschaften zwischen Banken und Wirtschaftsprüfern; schlägt vor, regelmäßig praxisorientierte Schulwettbewerbe auf regionaler Ebene für Schüler zu veranstalten, bei denen neben lexikalischem Wissen auch unternehmerisches Denken bewertet wird;

90. unterstützt die Initiativen des Privatsektors zur Vereinfachung des Zugangs von KMU, insbesondere von Kleinstunternehmen, zu Finanzmitteln, wie beispielsweise Partnerschaften zwischen Banken und Wirtschaftsprüfern, mit denen die Frist, die zum Erhalt einer Kleinfinanzierung (unter 25 000 EUR) erforderlich ist, auf 15 Tage verkürzt werden soll; ist der Ansicht, dass diese Partnerschaften für Kleinstunternehmen effektiv sind, da einerseits die Wirtschaftsprüfer alle von der Bank geforderten Finanzunterlagen vorbereiten und online übermitteln und bezüglich der von den Kleinstunternehmen bereitgestellten Vorausschätzungen eine gewisse Sicherheit geben, während andererseits die Banken standardisierte Finanzierungsanträge online veröffentlichen und Ablehnungen von Finanzierungsanträgen begründen;

91. ruft die Kommission auf, sich mit neuen Initiativen zur Mittelbeschaffung für Unternehmer und Jungunternehmer zu befassen, so zum Beispiel Crowdfunding, um einschätzen zu können, wie diese den KMU nützen könnten und ob sie gefördert werden sollten; betont ferner, dass eine Bewertung des Bedarfs nach einem Rechtsrahmen für solche Verfahren in der EU vorgenommen werden sollte;

92. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen einen leichteren Zugang für KMU zu europäischen Mitteln vorzusehen, mit dem Ziel, deren Zugang zum Binnenmarkt zu stärken;

93. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Anlagemöglichkeiten für innovative Start-up-Unternehmen zu erleichtern, indem sie Hindernisse beseitigen, die der Entwicklung eines EU-weiten Risikokapitalmarktes im Wege stehen;

94. stellt fest, dass die Hindernisse für die Entwicklung von Kleinstunternehmen zu KMU und das weitere Wachstum der KMU ermittelt und überwunden werden müssen;

95. fordert die Kommission auf, Wissens- und Kompetenzdefizite der KMU in Sachen umweltfreundliche Technologien, Verfahren und Unternehmensmodelle anzugehen; hebt hervor, dass Maßnahmen erforderlich sind, um den Qualifikationsbedarf zu erkennen und die Lücken im Arbeitsmarkt durch Bildungs- und Berufsqualifikationsstrategien sowie durch die Entwicklung von Schulungs- und Qualifikationsentwicklungsprogrammen speziell für KMU zu füllen;

96. ist der Ansicht, dass die künftigen COSME-, Horizont 2020- und die Strukturfondsprogramme unter dem kommenden MFR genügend Mittel zur Unterstützung der Bemühungen von KMU vorsehen sollten, um Beschäftigungsmöglichkeiten auf ressourcenschonende und nachhaltige Weise zu verändern und zu generieren;

97. fordert, dass neue Finanzinstrumente aus den Programmen zur Unterstützung von KMU, wie z. B. COSME, nicht nur die Bilanzen der KMU berücksichtigen sollten, sondern auch die so genannten „immateriellen Werte“, damit für den Darlehenszugang der KMU Formen der Anerkennung von deren intellektuellem Kapital vorgesehen werden;  plädiert für die Bereitstellung eines ambitionierten Haushaltsplans für das unter Horizont 2020 einzurichtende KMU-Instrument, das innovativen KMU mit hohem Wachstumspotenzial gezielte Förderung gewähren wird; vertritt die Auffassung, dass das Instrument über eine einzelne zweckbestimmte Struktur, die genau auf die Bedürfnisse der KMU abstellt, bereitgestellt werden sollte;

99. betont, dass das Potenzial der Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden sollte, um sowohl die Entwicklung qualitativer strategischer Projekte als auch die Teilhabe privater Handlungsträger – insbesondere KMU – und die Einbeziehung von privatem Kapital bei europäischen Projekten zu ermöglichen; weist darauf hin, dass aufgrund der aktuell zu geringen Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, bedingt durch deren übermäßige Komplexität, sehr dringend eine Debatte über ihre Steuerung erforderlich ist;

100.  hebt hervor, dass die Strukturfonds – durch die Finanzierungsinstrumente – weiterhin Finanzmittel für KMU durch Eigenkapital, Bürgschaften und zinsgünstige Darlehen bereitstellen sollten, und betont, dass komplexe Verwaltungsverfahren, insbesondere auf nationaler Ebene, vereinfacht werden sollten, und dass signifikante Unterschiede bei der Anwendung der Vorschriften durch die Verwaltungsbehörden bzw. die zwischengeschalteten Stellen vermieden werden sollten;

101.  fordert die Kommission auf, einen Fahrplan zur wettbewerbsfähigen Besteuerung von KMU zu erstellen, mit dem die Mitgliedstaaten ermutigt werden, ihre Steuerregelungen im Hinblick auf eine Senkung der Lohnnebenkosten für junge Unternehmen anzupassen und diesen Unternehmen zu ermöglichen, einen größeren Anteil ihrer Gewinne für Reinvestitionen in das Unternehmen zurückzubehalten; schlägt vor, dass der Fahrplan auf bewährten Verfahren basieren und Pilotprojekte umfassen sollte;

102.  fordert verstärkte Bemühungen zur Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung, um grenzübergreifende Aktivitäten von KMU zu ermöglichen; fordert die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange, damit Unternehmer ihren Verpflichtungen im Herkunftsland des Unternehmens nachkommen können;

103.  fordert die Kommission dazu auf, die Mitgliedstaaten anzuregen, gleiche Bedingungen für alle Finanzierungsformen zu schaffen; weist darauf hin, dass es dringender Maßnahmen bedarf, damit die Unternehmen weniger abhängig von Krediten werden; unterstützt die Einführung der Steuerneutralität zwischen Eigen- und Fremdkapital;

104.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Fortbestand von KMU durch rechtliche Rahmenbedingungen zu fördern, die Unternehmensübertragungen erleichtern; empfiehlt die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer usw.), die das Fortbestehen von Familienunternehmen gefährden;

105.  unterstreicht die Notwendigkeit niedrigerer Steuern auf Löhne und Investitionen;

106.  ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in Europa zu ergreifen, insbesondere durch eine Verbesserung des Zugangs zu privaten und öffentlichen Finanzierungen, durch die Verringerung der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen, durch die Förderung von Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, durch die Verbesserung der Mobilität und Anerkennung qualifizierter Arbeitskräfte sowie durch die Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von Beratung zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) für KMU; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in Europa anzunehmen, insbesondere durch die Verbesserung des Zugangs zu privaten und öffentlichen Finanzierungen und die Verbesserung der Mobilität und Anerkennung qualifizierter Arbeitskräfte und Auszubildender; weist jedoch darauf hin, dass dies nicht zu einer Kategorisierung in „gute“ und „schlechte“ Unternehmer führen sollte;

107.  betont die Bedeutung einer funktionierenden Rohstoffversorgung, auch für den industriellen Mittelstand; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Sicherung der Rohstoffversorgung und der Steigerung der Rohstoffeffizienz zu ergreifen, insbesondere durch die Gewährleistung eines freien und fairen Zugangs zu international gehandelten Rohstoffen sowie durch den Ausbau von Ressourceneffizienz und Wiederverwertung unter Berücksichtigung eines Kosten-Nutzen-Verhältnisses;

108.  fordert den Europäischen Rat auf, die Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum auf gleicher Höhe zu halten, weil die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds zu den wirksamsten Instrumenten der EU für die Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen zählen, und weil sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft steigern und die KMU unterstützen;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Arten von KMU zu fördern und deren besonderen Bedürfnissen durch speziell auf sie zugeschnittene Maßnahmen Rechnung zu tragen; unterstreicht den Beitrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds zur Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs-, Energie-, Umwelt- und Breitbandinfrastrukturen und damit zur Schaffung eines günstigen Geschäftsklimas, bei dem Investitionen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden; betont die Notwendigkeit, unter Anerkennung der wesentlichen Rolle, die KMU bei der Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit spielen, den Unternehmergeist zu fördern und KMU mehr zu unterstützen;

110.  betont, dass es einer besseren Koordinierung und Synergienutzung zwischen den einzelnen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen politischen Strategien sowie unmittelbar auf KMU ausgerichteten Instrumenten bedarf; hebt hervor, dass man sich mit den bestehenden Politiken und Finanzinstrumenten zur Unterstützung von KMU auf kohärentere Art und Weise befassen sollte, und dass diese sich gegenseitig ergänzen sollten; betont die Notwendigkeit, die Fragmentierung zu verringern und Programme zur finanziellen Unterstützung für KMU zu konsolidieren und voranzutreiben, damit eine stärkere Bündelung und Koordinierung von Ressourcen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene gewährleistet ist; betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit auch dann gesteigert würde, wenn Investitionen und Beihilfen für KMU an die regionale Vielfalt angepasst würden;

111.  ist der Ansicht, dass das Ziel der Finanzierung von KMU über EFRE-Mittel in der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen der Union besteht, damit die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung im Einklang mit den Zielen der Kohäsionspolitik vorangebracht werden kann;

112.  unterstreicht, dass die Strukturfonds, und insbesondere der EFRE, ein wichtiges Instrument sind, um innovative KMU durch Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie insbesondere ihrer Internationalisierung zu unterstützen, und betont, dass die diesbezügliche Förderfähigkeit daher möglichst weit gefasst werden sollte; fordert die Regionen auf, die Möglichkeiten, die ihnen die Rechtsvorschriften bieten, zur Förderung ihrer Operationellen Programme zu nutzen;

113.  betont, dass es notwendig ist, finanzielle Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in KMU zu nutzen;

114.  verweist darauf, dass die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit Unterstützung für die Vernetzung sowie für den Austausch von Wissen und Know-how zwischen Organisationen in verschiedenen europäischen Regionen bieten und als nützliches Instrument für die Schaffung neuer Geschäftschancen dienen könnten;

115.  ist der Ansicht, dass Strukturfonds, insbesondere der ESF, eine wichtige Rolle beim Erwerb von Kenntnissen und Qualifikationen sowie für die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren darstellen; ist der Auffassung, dass Investitionen in Humankapital und Kooperationsprojekte einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU leisten;

116.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1] 1 ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0057.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0093.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0235.
  • [5]  „Europa kann es besser“ – ein Bericht über bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten für eine möglichst unbürokratische Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften; von einer hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten, 15. November 2011.
  • [6]  Nach Schätzungen von Eurostat ist die Gesamtzahl der Beschäftigten von 2,4 Millionen im Jahr 2000 auf 3,0 Millionen im Jahr 2008 gestiegen und wird im Jahr 2012 laut Vorhersagen 3,4 Millionen erreichen (April 2012).
  • [7]  Gemäß dem Vorschlag der hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten.

BEGRÜNDUNG

EINFÜHRUNG

In der EU gibt es ungefähr 23 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die 99 % aller Unternehmen vertreten.

Zusammen beschäftigen die KMU ungefähr 75 Millionen Menschen (70 % der Gesamtzahl der Arbeitsplätze in der EU). Zudem wurden 85 % der zwischen 2002 und 2010 in der EU neu geschaffenen Arbeitsplätze von den KMU bereitgestellt. Diese Daten verdeutlichen den Einfluss, den die KMU auf die Wirtschaft in der EU haben, und zeigen, dass Politiker nach Möglichkeiten Ausschau halten sollten, in deren Rahmen die Dynamik des Sektors zum Vorteil der Gesellschaft in der EU im Allgemeinen genutzt werden kann. Nur wenn es der EU gelingt, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken und gleichzeitig Maßnahmen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands der KMU anzunehmen, kann das Potenzial der europäischen Unternehmer entwickelt werden und die EU-Wirtschaft das Wachstum wieder aufnehmen.

Die Industrie spielt eine Schlüsselrolle für die europäische Wirtschaft. Die verarbeitende Industrie schafft 25 % der Arbeitsplätze im privaten Sektor der Europäischen Union und ist für 80 % der privaten Forschung und Entwicklung verantwortlich.

Der Berichterstatter sieht die Dokumente der Kommission, auf denen dieser Bericht basiert, insbesondere der Bericht zur Verringerung der Verwaltungslasten für die KMU und die beiden Mitteilungen der Kommission, eine zur Internationalisierung der KMU und die andere zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit[1], als positiven und kohärenten Schritt hin zur Erholung von der Wirtschaftskrise im Jahr 2008. Der INI wird in drei Teile unterteilt, wobei die einzelnen Teile sich jeweils auf einen der weiter oben erwähnten Vorschläge der Kommission beziehen.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und KMU

Die Tatsache, dass die EU die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen beliebiger Größe stärken sollte, wenn sie sich von der Krise erholen will, wird von allen Handlungsträgern unterstützt. Hierfür ist ein Umfeld erforderlich, das neue Ideen und Unternehmensgründungen begünstigt. Eine solche unternehmensfreundliche Umgebung ist in Europa nicht sehr entwickelt, auch deswegen nicht, weil die Industriepolitiken der Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen. Die Realität sieht jedoch folgendermaßen aus: Um nachhaltiges Wachstum zu erreichen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln, wie es in der Strategie Europa 2020 gefordert wird, ist eine kohärente und koordinierte Industriepolitik der Mitgliedstaaten ebenso wichtig und erforderlich wie ein tiefgreifender struktureller Wandel des industriellen Systems der EU.

Die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“, bei der es sich um eine neue, jährliche Initiative handelt, die speziell die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten verfolgt und Ideen dahingehend einbringt, was auf EU-Ebene getan werden kann, zielt darauf ab, diejenigen Bereiche zu identifizieren, die für einen wesentlichen Fortschritt im Hinblick auf die Ziele von Europa 2020 erforderlich sind. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Bereiche identifiziert: (1) Strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft; (2) die Innovationsbereitschaft der Industrie; (3) Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz; (4) Geschäftsumgebung; (5) der Binnenmarkt; und (6) kleine und mittlere Unternehmen.

Der Berichterstatter begrüßt die Mitteilung der Kommission und nimmt zur Kenntnis, dass der zentralen Bedeutung der verarbeitenden Industrie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union Rechnung getragen wird, sowohl in der Strategie EU 2020 als auch in der Mitteilung zu einer integrierten europäischen Industriepolitik. Der Berichterstatter teilt den allgemeinen Ansatz der Mitteilung der Kommission, hätte es jedoch begrüßt, wenn das Konzept eines Nachweises der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Ex-Post-Evaluierung der Gesetzgebung mit Auswirkungen auf die Industrie im Kommissionspapier besser ausgearbeitet worden wären.

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die EU in Programme investieren sollte, die darauf ausgerichtet sind, das unternehmerische Potenzial der europäischen Bürger als echte Alternative zur Beschäftigung ins Auge zu fassen, insbesondere im Hinblick auf junge Menschen, Frauen und Migranten. Nur eine sich vergrößernde unternehmerische Kultur in der EU und die Anziehung von mehr Personen in die unternehmerische Welt durch Ad-hoc-Programme, Anreize, wie z. B. eine KMU-freundliche Besteuerung und steuerliche Vorteile, könnten die Menschen dabei unterstützen, ihre Angst vor dem Scheitern zu überwinden und den Mut zu fassen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen oder zu erweitern. Die natürliche Folge hiervon wird die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie ein stärkeres Wirtschaftswachstum aller Unternehmen sein, unabhängig davon, ob diese auf die Industrie, Dienstleistungen oder den sozialen Sektor ausgerichtet sind. Das ist es, was Europa braucht.

Kleine Unternehmen – groSSe Welt

Lediglich 25 % der KMU in der EU sind innerhalb des Binnenmarkts auf internationaler Ebene aktiv, und nur 13 % entfalten internationale Aktivitäten außerhalb der EU. Da die EU neue Wachstumsressourcen für die Bereitstellung von Beschäftigung und das Wohlergehen der EU-Bürger finden muss, sollte sie die KMU dazu ermutigen, auf internationaler Ebene tätig zu werden. Die Möglichkeiten für ein künftiges Unternehmenswachstum außerhalb der EU und insbesondere in den neuen Schwellenländern sind groß, obwohl das nicht ausgeschöpfte Potenzial innerhalb des europäischen KMU-Sektors, international tätig zu werden, nicht überschätzt werden sollte, da eine große Zahl kleiner Unternehmen an die Wirtschaft vor Ort gebunden ist.

Unter den Gründen, warum zahlreiche KMU nicht die Gelegenheit wahrnehmen, über die EU-Grenzen hinaus zu expandieren, befinden sich unzählige Hindernisse, mit denen KMU beim Versuch, auf dem globalen Markt Fuß zu fassen, konfrontiert werden. Komplexe Zollvorschriften, unklare technische Verordnungen und Standards, ein fehlender Zugang zu Marktinformationen, Schwierigkeiten beim Auffinden potenzieller Kunden und beim Ausfindigmachen der richtigen Partner sind nur einige Beispiele für diese Hindernisse.

Die Förderung und Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeit von KMU außerhalb der EU ist daher ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen, in der Mitteilung zu Europa 2020 über eine integrierte Industriepolitik ausgeführten Wettbewerbsstrategie, dem überarbeiteten „Small Business Act“ für Europa. Das Ziel der Mitteilung der Kommission besteht darin, eine neue Strategie festzulegen, die bei der Schaffung der Voraussetzungen für ein ebenbürtiges Engagement der KMU außerhalb der EU behilflich ist.

Der Berichterstatter pflichtet der Struktur der im Kommissionsvorschlag ausgeführten Strategie sowie der Mehrheit der in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen bei, ist allerdings davon überzeugt, dass die Kommission zur Erzielung einer höheren Effizienz beide Dimensionen der Internationalisierung, nämlich den Export und den Import, berücksichtigen sollte. Die zweite Dimension wird im Kommissionsbericht nicht in ausreichender Weise betont.

Insbesondere tritt der Berichterstatter dafür ein, den Umfang und die Verwendung des Enterprise Europe Network (EEN) zu erweitern und ein mehrsprachiges Onlineportal zu eröffnen, auf dem spezifische Informationen über prioritäre Märkte zusammen mit Einzelheiten zu den verschiedenen Förderdienstleistungen bereitgestellt werden. Sein wichtigstes Anliegen ist es jedoch, sicherzustellen, dass die auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene bereitstehenden Instrumente koordiniert werden und es zu keiner Doppelung kommt. In diesem spezifischen Moment ist es wichtig, die Ausgabe öffentlicher Mittel zu rationalisieren.

In diesem Zusammenhang begrüßt er den Vorschlag der Kommission, eine „Kartierung“ der zahlreichen lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Förderprogramme vorzunehmen. Gleichzeitig ist der Berichterstatter der Ansicht, dass diese Kartierung nur dann wirksam ist, wenn die Wirksamkeit der bestehenden Förderprogramme beurteilt wird, anstatt nur zu analysieren, welche Förderprogramme vorhanden sind.

Informationen zu KMU und Synergien zwischen den KMU sind zwei wichtige Elemente der Strategie, die weiterentwickelt werden sollte, wenn die EU die Präsenz europäischer KMU auf dem globalen Markt wirklich fördern möchte. Aus diesem Grund unterstützt der Berichterstatter die Idee, bestehende Formen von Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen KMU und anderen Partnern zu stärken und neue Formen zu schaffen.

Der Berichterstatter ersucht die Kommission, Programme, wie „Erasmus für junge Unternehmer“ fortzuführen und zu stärken und die Möglichkeit zu untersuchen, ein neues Programm zu schaffen, das es talentierten Unternehmern ermöglicht, Erfahrung in Spitzenforschungszentren außerhalb der EU zu sammeln.

VERWALTUNGSAUFWAND

2007 führte die Kommission eine bedeutende Maßnahme zur Vereinfachung der EU-Gesetzgebung durch, die darauf ausgerichtet war, den Verwaltungsaufwand von Unternehmen bis 2012 um 25 % zu reduzieren. Diese Maßnahme erwies sich als sehr erfolgreich, da sich die aktuelle Verringerung des Verwaltungsaufwands auf 33 % beläuft und damit das Ziel von 25 % weit übersteigt.

2011 startete die Kommission infolge eines von Präsident Barroso unterbreiteten Vorschlags, der vom Europäischen Rat im Juni 2011 begrüßt wurde, eine neue Kartierung des Besitzstandes der EU-Gesetzgebung, um den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ umzusetzen und künftige mögliche Steuererleichterungen oder Verringerungen des Verwaltungsaufwands für KMU, insbesondere für Kleinstunternehmen, zu ermitteln. In diesem Zusammenhang fordert der Berichterstatter die Kommission auf, ein neues und ehrgeiziges Reduktionsziel vorzulegen.

Der Berichterstatter betont die Wichtigkeit des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ und die Notwendigkeit, konkrete Maßnahmen zur Minimierung des Verwaltungsaufwands von KMU, insbesondere von Kleinstunternehmen, einzuführen. Hinsichtlich der letzten Unternehmenskategorie schlägt er vor, für diese einen speziellen Bereich als Bestandteil des KMU-Tests zu schaffen. Der Ansatz einer standardmäßigen, allgemeinen Steuerbefreiung wird nicht für angemessen erachtet. Allgemeiner gesagt ist der Berichterstatter der Ansicht, dass die Ergebnisse der aktuellen Bewertung der KMU-Definition nicht zu größeren Veränderungen der Definition führen sollten (insbesondere nicht im Hinblick auf die Beschäftigungsobergrenzen). Sämtliche Veränderungen könnten zu einer erhöhten Flexibilität führen und Wachstumshemmnisse abschwächen. Zudem erweist sich der KMU-Test, der an sich eine gute Idee ist, in Wirklichkeit nicht als effizient, da er von der Kommission nicht konsistent angewandt wird. Zudem haben ihn lediglich wenige Mitgliedstaaten in ihre nationalen Entscheidungsfindungsverfahren integriert. Aus diesem Grund glaubt der Berichterstatter, dass Minimalanforderungen für die systematische Anwendung von KMU-Tests auf der nationalen Ebene eingeführt werden sollten.

SCHLUSSFOLGERUNG

Die drei Kommissionspapiere stellen einen wichtigen Schritt hin zu einer stärker kohärenten und koordinierten europäischen KMU-Politik dar. Tatsächlich werden verschiedene Probleme behandelt, die KMU davon abhalten, ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Kommission ist in der Lage, den Mitgliedstaaten Impulse bereitzustellen, und sollte die Rolle eines „europäischen Koordinators“ übernehmen. Der Berichterstatter ist überzeugt, dass die für künftige Schritte von der Kommission eingeschlagene Richtung korrekt ist; er hofft jedoch, dass die Umsetzung neuer Strategien so schnell wie möglich erfolgt. Die Erholung der europäischen Wirtschaft erfolgt nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit; für die KMU ist ein schnelleres Handeln der EU erforderlich.

  • [1]  Mitteilung über „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
    Mitteilung über „Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“
    Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU. Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (21.6.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten“
(2012/2042(INI))

Verfasser der Stellungnahme(*): Iuliu Winkler

(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert daran, dass lediglich 13 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU am Handel und an Investitionen mit Nicht-EU-Ländern beteiligt sind; unterstützt die im Rahmen ihrer Mitteilung mit dem Titel „Kleine Unternehmen – große Welt“ vorgestellte Initiative der Kommission zur Förderung der Internationalisierung von KMU gemäß dem „Small Business Act“ (2008);

2.  betont, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa ganz besonders von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind;

3.  verweist darauf, dass KMU in stärkerem Maße als größere Unternehmen von der Internationalisierung aufgrund der Auseinandersetzung mit bewährten Praktiken, eines besseren Auffangens überschüssiger Produktion, einer verbesserten Versorgung mit Ausgangsprodukten durch Einfuhren und einer dadurch gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit profitieren, sodass im Export tätige KMU durchgehend bessere Ergebnisse erzielen als nicht exportierende und somit auch höhere Wohlfahrtsgewinne für die Wirtschaft insgesamt und für die Verbraucher erwirtschaften;

4.  weist die Auffassung zurück, wonach eine Abschirmung von KMU in der EU vor dem internationalen Wettbewerb ihr Wachstum begünstigen und ihre Leistungsfähigkeit auf internationaler Ebene steigern könnte; ist vielmehr der Ansicht, dass die EU ein positives Programm zugunsten ihrer KMU in internationalen Verhandlungen unterstützen sollte, um auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und im Interesse der KMU weltweit bestehende Schranken abzubauen;

5.  vertritt die Auffassung, dass der wirkungsvolle Schutz von KMU vor unfairen Handelspraktiken von EU-Partnerstaaten ebenso wichtig ist wie die Unterstützung für KMU, die eine Internationalisierung anstreben; betrachtet die Internationalisierung und den Schutz als zwei Seiten der Medaille des Globalisierungsprozesses;

6.  betont die Notwendigkeit, KMU an der Überprüfung bestehender Förderkonzepte zu beteiligen; ruft die KMU dazu auf, sich zusammen mit dem Enterprise Europe Network und europäischen Wirtschaftsverbänden stark bei der Durchführung der Überprüfung zu engagieren;

7.  begrüßt die vorgeschlagene Ausarbeitung der Strukturen und Programme von EU und den Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Dienstleistungen für die Förderung der Internationalisierung von KMU; verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass der lang ersehnten Initiative Maßnahmen zur Sicherstellung eines harmonisierten Ansatzes, der den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und Effizienz entspricht, folgen werden, um für eine vernünftigere Arbeitsteilung zwischen den öffentlichen Akteuren zu sorgen und zusätzliche Verwaltungsbürokratie zu vermeiden; besteht darauf, dass für jede EU-Initiative ein deutlicher Mehrwert aufgezeigt wird;

8.  fordert eine maßgeschneiderte Unterstützung für KMU, die der Nachfrage und den jeweiligen Erfordernissen der einzelnen Unternehmen gerecht wird, da KMU unterschiedlichste Profile und betriebswirtschaftliche Anforderungen aufweisen, die ihre jeweilige Größe, Tätigkeitsbereiche und geografische Lage widerspiegeln; schlägt in diesem Zusammenhang die Vernetzung zwischen KMU und den großen europäischen Unternehmen vor, damit die KMU Nutzen aus der Erfahrung, den Exportkapazitäten und dem Innovationspotenzial großer Unternehmen ziehen können;

9.  ersucht die Kommission, im Rahmen des Zuordnungsprozesses zu bewerten, inwieweit die Empfehlungen und Vorschläge des „Small Business Act“ zur Verwaltungsvereinfachung tatsächlich umgesetzt wurden; fordert die Kommission dazu auf, anschließend einen Vorschlag vorzulegen, in dem die verbindlichen Verpflichtungen auf Seiten der Mitgliedstaaten festgelegt sind, um alle mit den Richtlinien zur Förderung der Internationalisierung von KMU verbundenen nationalen Verfahren zu vereinfachen und jegliche Form der damit verbundenen Bürokratie abzubauen; fordert die Kommission dazu auf, die KMU gegen unfaire Handelspraktiken auf Drittmärkten zu schützen, und dabei in enger Abstimmung mit europäischen KMU-Verbänden, Industrie- und Handelskammern sowie anderen maßgeblichen Akteuren zusammenzuarbeiten; ist sich des Umstands bewusst, dass bei diesem Vorschlag die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten voll und ganz respektiert werden sollten, insbesondere in Bezug auf individuelle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen;

10. ist der Auffassung, dass durch ein umfangreicheres Informationsportal und eine bessere Kenntnis von Förderregelungen die Anzahl an KMU in der EU, die international tätig sind, wesentlich erhöht werden würde, vor allem wenn diese Maßnahmen von einer Strategie begleitet werden, die auf solche KMU abzielt, die noch nicht ihr Potenzial dazu erkannt haben;

11. ist der Ansicht, dass in der Mitteilung zwar versucht wird, auf die Schwierigkeiten einzugehen, denen KMU bei der Ermittlung von ausländischen Geschäftsmöglichkeiten begegnen, doch nicht ausreichend betont wird, dass öffentliche Maßnahmen zur Bereitstellung von Betreuung, Vorschlägen und Anreizen zur Internationalisierung für KMU wünschenswert wären; ist der Auffassung, dass die EU, ebenfalls in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, Anreize zur Entwicklung von KMU in strategischen Branchen in einer proaktiven Art und Weise durch die Aufwertung bereits bestehender Initiativen unterstützen und fördern sollte, insbesondere wenn dies technologisch fortschrittliche Produktionstätigkeiten mit hohem Mehrwert betrifft, die Wettbewerbsvorteile gegenüber aufstrebenden Volkswirtschaften bieten; hält es daher für unbedingt notwendig, Erfolg versprechende Nischenmärkte ausfindig zu machen, was bereits in andere politische Grundsatzpapiere der EU, wie etwa in den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Schlüsseltechnologien, Eingang gefunden hat;

12. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Handelskammern, Universitäten und anderen relevanten Interessenträgern ein einziges Netz von Anlaufstellen („Helpdesks“) auf lokaler und regionaler Ebene einzuführen, sodass KMU mit nur einem einzigen, leicht erreichbaren Ansprechpartner persönliche Beratung sowie Wirtschaftsanalysen über Auslandsmärkte, Informationen zu Unterstützung, Exportmöglichkeiten, bestehenden (sowohl tarifären als auch nichttarifären) Handelshemmnissen, geltenden Bestimmungen zu Investitionsschutz und Streitbeilegung, Verwaltungsformalitäten und Wettbewerbern in Drittmärkten in ihrer eigenen Landessprache und zur sofortigen Nutzung erhalten können; vertritt die Auffassung, dass diese Anlaufstellen zum Austausch bewährter Verfahren gemäß der Charta für kleine und mittlere Unternehmen beitragen sollten;

13. empfiehlt, mehr Informationen auf Klein- und Kleinstunternehmen auszurichten, da diese die Gruppe der KMU ausmachen, die am wenigsten international tätig ist und sich am wenigsten ihres Exportpotenzials und der Vorteile einer Internationalisierung für sie bewusst ist;

14. betont, dass in der Mitteilung die Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren hätten berücksichtigt werden müssen, da sich die Internationalisierung von KMU im Dienstleistungsbereich grundlegend von der Internationalisierung von KMU im Produktionsbereich unterscheidet; stellt fest, dass viele KMU im Dienstleistungsbereich, die den größten Anteil der KMU stellen, häufig keine kritische Größe erreichen müssen, um im Export tätig zu werden, dass für sie vielmehr offenere Regelungen und der Zugang zu IKT in den Zielländern hilfreich wären, während KMU im Bereich der Industrie stärker von verbesserten Bedingungen in der Transportlogistik und einer Erleichterung des Handels profitieren würden;

15. stellt fest, dass bei den meisten staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von KMU in der EU bei der Internationalisierung der Schwerpunkt auf die Produktion gelegt wird, und empfiehlt daher, diese neu auszurichten und auch die unterschiedlichen Bedürfnisse von KMU im Dienstleistungsbereich zu berücksichtigen; empfiehlt insbesondere eine Überprüfung der Auflagen für die Mindestgröße bei den Programmen zur Unterstützung des Handels, die bisher gewöhnlich auf dem Exportmodell der in der Industrie tätigen KMU beruhten, bei dem ein Unternehmen dann international expandieren kann, wenn es eine kritische Größe erreicht hat;

16. weist nachdrücklich darauf hin, dass die derzeit allen EU-Unternehmen beim Export zur Verfügung stehenden Instrumente, wie beispielsweise die Marktzugangsdatenbank und die Export-Helpdesks, den Erfordernissen der KMU angepasst werden sollten; begrüßt die Öffnung einer auf KMU ausgerichteten Anlaufstelle für Probleme in Bezug auf handelspolitische Schutzinstrumente (das KMU-TDI-Helpdesk); empfiehlt eine größere Abstimmung zwischen den verschiedenen Strukturen für die Begleitung europäischer KMU in Drittländern;

17. ist der Ansicht, dass praktische und kosteneffiziente Lösungen im Hinblick auf eine Unterstützung von KMU bei der Überbrückung eines Mangels an Betriebskapital, insbesondere hinsichtlich von Kapital, um erforderliche Erstinvestitionen zu tätigen und um die Finanzierung von Ausfuhren aufzunehmen, erarbeitet und mithilfe der gemeinsamen Handelspolitik und anderen geeigneten Instrumente der EU umgesetzt werden sollten, wenn sich bei ihrer Ausarbeitung die Notwendigkeit und Machbarkeit herausstellt;

18. ist der Auffassung, dass neben der wirksamen Nutzung bestehender nationaler Strukturen EU-Initiativen in Drittmärkten erforderlich sind, wenn ein Mehrwert ersichtlich ist; regt eine Zusammenarbeit unter Experten sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor, darunter auch die Zusammenarbeit mit EU-Marktzugangsteams, an; stimmt zu, dass KMU aus einigen kleineren und neueren Mitgliedstaaten benachteiligt sind, weil sie entweder nicht ausreichend diplomatisch vertreten sind oder ihnen erfahrene Partner fehlen oder ihnen beides in einigen Drittmärkten fehlt; betont, dass die EU-Initiativen dennoch nicht in den Wettbewerb zwischen einzelnen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten auf Drittmärkten eingreifen dürfen;

19. betont, dass die Internationalisierung von KMU ein Prozess ist, der, wenn er erfolgreich sein soll, Unterstützungsmaßnahmen für KMU bereits auf lokaler Ebene und nicht nur auf Drittlandsmärkten erfordert; stellt fest, dass auf Drittlandsmärkten gemeinsame Anstrengungen der EU in Bezug auf Interessenvertretung, handelspolitische Maßnahmen und Marktzugang sowie ergänzende Programme gegen Marktversagen einen beträchtlichen Nutzen in diesen Prozess einbringen könnten;

20. empfiehlt, dass die bestehenden EU-KMU-Zentren nur unter gebührender Berücksichtigung der Schlussfolgerungen aus der Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Zentren und unter Beachtung der allgemeinen Leitgrundsätze erweitert werden sollten; stellt fest, dass diese Zentren besser in Verbindung mit gemeinsamen Anlaufstellen, die auf die Erfordernisse zugeschnitten sind, und als zentrale Behörde mit einheitlichen Ansprechpartnern für EU-KMU in Drittländern funktionieren würden; ist der Meinung, dass sich EU-Initiativen auf die Bereiche konzentrieren sollten, in denen KMU tatsächlich tätig sind;

21. fordert eine klarere Definition von für KMU vorrangigen Märkten auf der Basis der Agenda für die Handelsverhandlungen der EU; verweist darauf, dass die vorrangigen Märkte selbstverständlich Märkte mit hohem Wachstum einschließen müssen, wie etwa die BRIC-Staaten, jedoch auch der Wahrnehmung von Chancen zur Internationalisierung in Industrienationen und Nachbarregionen seitens der KMU Rechnung tragen müssen; sieht daher das Wachstum der Auslandsmärkte und Lücken in bestehenden Förderstrukturen als Hauptkriterien für die Erstellung einer Liste an vorrangigen Märkten; empfiehlt, dass mehrere Nachbarländer der EU, insbesondere die Länder des westlichen Balkans und des Mittelmeerraums oder an die EU angrenzende Staaten, der Liste hinzugefügt werden, da die Mehrzahl der KMU zu Handelspartnern in Nachbarländern exportieren und der Handel der EU mit diesen Ländern eine wichtige Rolle für deren Wachstum und Stabilität spielt;

22. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass den speziellen Erfordernissen und Interessen von KMU bei sämtlichen Handelsgesprächen Rechnung getragen wird; stellt fest, dass zu diesem Zweck Verhandlungsbereiche zu ermitteln sind, in denen KMU stärker von Schwierigkeiten betroffen sind als andere Unternehmen, und dass der Schwerpunkt bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern auf die KMU zu legen ist; unterstützt eine Reform des multilateralen Rahmens zur Beteiligung von KMU an der WTO und zur Gewährleistung einer schnelleren Schlichtung und Beilegung von Streitigkeiten für KMU;

23. betont, dass Investitionen im Ausland die Form der Internationalisierung ist, die für KMU die größte Herausforderung darstellt; empfiehlt, dass die EU in der Zukunft bei der Aushandlung bilateraler Investitionsabkommen dem Bedürfnis der KMU nach größerer Sicherheit für ihre ausländischen Direktinvestitionen stärker Rechnung trägt;

24. sieht in einem besseren, kostengünstigeren und schnelleren Zugang von KMU zu Antidumpingverfahren einen Schlüssel dafür, dass KMU besser vor unfairen Handelspraktiken von Handelspartnern geschützt werden; fordert die Kommission auf, diese Bedenken bei der Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU ausreichend zu berücksichtigen;

25. betont, dass europäischen KMU nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights/IPR) zu bekämpfen, von denen sie auf Drittmärkten betroffen sind; fordert konkrete Initiativen auf Seiten der EU, um den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum von KMU in diesen Drittländern zu verbessern, so wie dies mit dem KMU-IPR-Helpdesk in China erreicht wurde; stellt fest, dass dieses Helpdesk-Modell derzeit im Rahmen einer Pilotinitiative auf ausgewählte ASEAN-Staaten und südamerikanische Staaten ausgedehnt wird; hält es für notwendig, eine sorgfältige Evaluierung der bestehenden Helpdesks durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Modell optimal funktioniert, bevor es ausgeweitet wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Bewertung ähnliche Helpdesks in vorrangigen Märkten einzurichten, in denen Rechte des geistigen Eigentums ein wichtiges Thema sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur stärkeren Zollzusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Drittländern bei der Beschlagnahmung nachgeahmter Waren sowie zur Vereinfachung der Zollverfahren auf;

26. erwartet, dass die Kommission die Initiative ergreift, um sicherzustellen, dass KMU in der EU einen im Vergleich zu anderen Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen auf Drittmärkten haben; hofft, dass der unlängst veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung zum öffentlichen Beschaffungswesen eine auf Gegenseitigkeit basierende Offenheit fördern wird, was für die KMU in der EU von Nutzen wäre; fordert, dass die EU eine ehrgeizige gemeinsame Industriepolitik entwickelt, die auf der Förderung von Forschung und Innovation beruht, wobei innovative Finanzierungen wie projektgebundene Anleihen genutzt und die Entwicklung von KMU unterstützt werden sollen, insbesondere über den Zugang zu den öffentlichen Märkten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit angesichts neuer wichtiger Akteure aus der Industrie und Forschung zu erhalten; fordert die EU auf, die europäische Produktion aufzuwerten, indem Verbraucher besser unterrichtet werden, vor allem durch Annahme der Verordnung über die Ursprungskennzeichnung (Angabe der Ursprungsländer der in die EU eingeführten Produkte);

27. ist der Auffassung, dass das öffentliche Auftragswesen ein wirksames politisches Instrument ist, insbesondere auf subnationaler Ebene, um diese technische Innovationskapazität der heimischen KMU zu fördern und dafür zu sorgen, dass diese die Größe erreichen, die für eine Internationalisierung erforderlich ist;

28. verweist darauf, dass die internationale Zusammenarbeit bei Rechtsvorschriften und Normen der Internationalisierung von KMU in hohem Maße zugute kommt, da damit ein Teil der Vorlaufkosten wegfällt, die diese Unternehmen aufbringen müssen, um ihre Waren oder Dienstleistungen auf Drittlandsmärkten abzusetzen;

29. schätzt die Initiativen zur Pflege von gegenseitigen Firmenkontakten, die in bilateralen Freihandelsabkommen vorgesehen ist; erinnert, dass die Herausforderungen, potenzielle Kunden in Übersee ausfindig zu machen, zu diesen Kontakt aufzunehmen und verlässliche Lieferketten einzurichten, große Hürden für KMU darstellen, die Exportmärkte erschließen möchten, und dass insbesondere kleinere Unternehmen und Kleinstunternehmen beim Absatz von Produkten im Ausland auf Vermittler zurückgreifen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, John Attard-Montalto, Maria Badia i Cutchet, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Marielle de Sarnez, Harlem Désir, Yannick Jadot, Metin Kazak, Franziska Keller, Bernd Lange, David Martin, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Iuliu Winkler, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amelia Andersdotter, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Maria Eleni Koppa, Elisabeth Köstinger, Marietje Schaake, Konrad Szymański, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Richard Ashworth, Philip Claeys, Marielle Gallo

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.7.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten
(2012/2042(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anthea McIntyre

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass KMU als eine Quelle für Beschäftigung und Innovation von großer Wichtigkeit für die europäische Wirtschaft sind; weist darauf hin, dass 23 Millionen KMU ungefähr 90 Millionen Arbeitsplätze im privatwirtschaftlichen Sektor der EU anbieten, wovon 30 % auf Kleinstunternehmen entfallen, und dass 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU zwischen 2002 und 2010 von KMU geschaffen wurden, insbesondere von neuen Unternehmen [1]; sieht in KMU ein Potenzial, eine duale Berufsausbildung und Lehrlingsausbildungsprogramme zu fördern und weiter zu verbreiten, um Jugendlichen den Berufseinstieg zu erleichtern und damit die Jugendarbeitslosigkeit zu senken;

2.  erkennt an, dass die Gründung von KMU und Kleinstunternehmen berücksichtigt und erleichtert werden muss, wenn die Mitgliedstaaten die Ziele des innovativen, intelligenten und inklusiven Europas in der Strategie „Europa 2020" erreichen sollen, da diese ein riesiges Potenzial für die Schaffung von Beschäftigung, vor allem von Jugendlichen, aufweisen und dadurch Armut und soziale Ausgrenzung verringern; stellt fest, dass selbstständig zu werden und ein Mikrounternehmen zu gründen, eine gute und flexible Option gerade für Frauen sein kann;

3.  betont, dass KMU bei der Verbindung der Ziele Innovation und Nachhaltigkeit die Hauptakteure sind, sie jedoch einen stabilen, langfristigen und ehrgeizigen ordnungspolitischen Rahmen als Vorbedingung brauchen, um das Beschäftigungspotenzial einer nachhaltigen Wirtschaft umfassend auszuschöpfen; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Umweltstandards und finanzielle Anreize langfristig festzulegen und so ein sicheres Investitionsklima zu schaffen;

4.  stellt fest, dass KMU eine wichtige Rolle spielen, um soziale Stabilität, soziale Kohäsion und Integration zu erreichen, besonders in Gebieten, die mit negativen Auswirkungen in der demografischen Entwicklung zu kämpfen haben; fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten, KMU dabei zu unterstützen, ein für Arbeitnehmer förderliches Arbeitsklima aufzubauen, die Standards des Arbeitsrechts und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten und so auch zur Armutsbekämpfung und zum sozialem Wohlstand beizutragen;

5.  betont, dass die Gründung und Entwicklung von KMU trotz der von der EU unterstützten Investitionen durch den beschränkten Zugang zu Finanzierung und Krediten, mangelnde Transparenz und Öffentlichkeit bei der Umsetzung der EU-Fonds in einigen Mitgliedstaaten, durch Finanzierungskosten, komplizierte Vorschriften, den beschränkten Zugang zu Exportmärkten und die eingeschränkte Fähigkeit, diese Märkte zu erschließen, lange Zahlungsfristen und Qualifikationsengpässe weiterhin gravierend behindert wird; betont, dass Unternehmern, insbesondere Frauen, häufig nicht die erforderliche Unterstützung angeboten wird, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen für einen vereinfachten Zugang zu Krediten für die Gründung und Entwicklung von KMU zu ergreifen;

6.  betont, dass die Verringerung des Verwaltungsaufwands nicht zu weniger Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer führen darf; anerkennt jedoch, dass Verwaltungsvorgänge und finanzielle Risiken zu Stress und anderen negativen Auswirkungen für die Gesundheit von Arbeitnehmern und Eigentümern von KMU und Kleinstunternehmen führen können; betont deshalb, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass alle Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis stehen und nicht abschreckend wirken für die Gründung und den Aufbau von KMU und Kleinstunternehmen;

7.  betont die Bedeutung der Konsultation der Sozialpartner bei der Planung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von KMU;

8.  begrüßt die Unterstützung der KMU durch Initiativen wie beispielsweise PSCI, COSME und Horizont 2020, die neben anderen Vorteilen die Chance für Arbeitnehmer von KMU und Kleinstunternehmen bieten, ihre Qualifikationen und Wissensbasis auszubauen; unterstreicht, dass solche Maßnahmen keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen dürfen, nachweislich Wertschöpfung für die EU und einen angemessenen Gegenwert bereitstellen und die Initiativen der Mitgliedstaaten ergänzen müssen;

9.  unterstreicht, dass es erforderlich ist, umfangreiche Vereinfachungsmaßnahmen einzuführen und anzuwenden, einschließlich vereinfachter Erstattungsverfahren, um KMU zu helfen, an den von der EU finanzierten Programmen teilzunehmen;

10. betont, dass ein leichterer Zugang zu Kleinstkrediten über das europäische Mikrofinanzierungsinstrument und die Weiterentwicklung dieses Instruments im Rahmen des Programms für den sozialen Wandel und die Innovation für den Zeitraum 2014 - 2020 und die Zukunft des ESF gefördert werden soll, so dass die Gründer von Kleinstunternehmen insbesondere aus sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft Zugang zu den geeigneten Finanzierungsinstrumenten erhalten; fordert in dem Zusammenhang die Kommission auf, spezielle Hinweise zu Genossenschaften in die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Finanzinstrumente aufzunehmen;

11. betont, wie notwendig die Unterstützung von KMU ist, um Investitionen in innovative Projekte zu fördern, die ein günstiges Umfeld für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit schaffen, um neue nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen; betont in diesem Zusammenhang die anhaltende Notwendigkeit für KMU, sich den wachsenden Herausforderungen des Binnenmarkts zu stellen, international wettbewerbsfähig zu sein und den Zugang zu neuen Märkten, Drittstaaten und öffentlicher Auftragsvergabe insbesondere in Schwellenländern zu erleichtern;

12. unterstreicht das Prinzip „Vorfahrt für KMU"; erkennt die Vorteile des elektronischen Handels im Hinblick darauf, den KMU den Zugang zum Binnenmarkt und die Senkung ihrer Kosten zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Europäische Beobachtungsstelle für KMU auch Unternehmen der Sozialwirtschaft in ihre Arbeit einbezieht;

13. betont die Notwendigkeit, unbedingt die Kosten für die KMU, einschließlich den Zeitaufwand für Verwaltungsverfahren, zu verringern: die Entwicklung von E-Government und „One-stop Shops“ (einheitliche Ansprechpartner) könnte es den KMU ermöglichen, weniger Zeit für Verwaltungsverfahren aufzuwenden und neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen; bemerkt, dass ein breiterer Zugang zu den Beschaffungsmärkten dazu beitragen kann, dass die KMU ihr Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum ausschöpfen, wodurch sie die Europa 2020-Ziele erreichen können; bemerkt, dass E-Government genutzt werden könnte, um Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen zur Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und Steuerbestimmungen zu ermöglichen sowie zu Informationen über den Zugang zu verschiedenen Stufen von europäischen, nationalen und regionalen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für KMU und Kleinstunternehmen;

14. stellt fest, dass bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen der einheitliche Ansprechpartner zusammen mit den Sozialpartnern ebenfalls umfassend über die geltenden Arbeitsbedingungen im Bestimmungsland der Dienstleistungen informieren kann;

15. bemerkt, dass das Fehlen von geeigneter Infrastruktur im ländlichen Raum, z. B. Breitbandinternetzugang, eine ernsthafte Behinderung für Beschäftigung und Wachstum darstellt, insbesondere für KMU, Kleinstunternehmen, Selbstständige und Unternehmensgründer, Unternehmensformen, die ansonsten von Standorten außerhalb der Städte und Gebieten mit hohen Mieten profitieren könnten;

16. stellt fest, dass sich die mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Kosten auf KMU, insbesondere Kleinstunternehmen, unverhältnismäßig auswirken können und dass diese Kosten ein größeres Hindernis darstellen können auf dem Weg zum Ausbau dieser Unternehmen und ihrer Möglichkeit, Mitarbeiter anzustellen und zu halten; ermutigt die Mitgliedstaaten, dies in Betracht zu ziehen, wenn sie ihre nationalen Steuer- und Sozialversicherungssysteme überprüfen;

17. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten nicht davon abgehalten werden sollten, Standards auf nationaler Ebene anzuwenden, die über die Mindeststandards hinausgehen, die auf EU-Ebene vereinbart wurden; betont mit Nachdruck, dass stets der volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Nutzen zu den Kosten in Relation gestellt werden muss; betont insbesondere, dass in Erwägung gezogen muss, dass als Folge einer qualitativ hochwertigen Arbeitsumwelt und einer hohen Qualität der Arbeitsplätze in Europa geringere Kosten im Gesundheitsbereich, weniger Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder Invalidität zu verzeichnen sind und dass steigende Produktivität und mehr Wachstum sich ebenfalls auf die Staatshaushalte und die Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit auswirken können;

18. fordert, dass im Rahmen von „Eignungsprüfungen“ Bereiche mit übermäßig hohem Verwaltungsaufwand, Inkonsistenzen oder unwirksamen Rechtsvorschriften identifiziert werden, die sich nachteilig auf die KMU auswirken; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Ziele von Maßnahmen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Gleichstellung der Geschlechter sowie Sozialbestimmungen erreicht werden;

19. betont, dass die Reduzierung von Verwaltungsaufwand nicht dazu führen darf, dass in KMU und Mikrounternehmen die IAO-Standards und die Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO nicht ausreichend umgesetzt werden;

20. bemerkt die Einführung einer Dimension der Kleinstunternehmen in einem stärker auf Kleinstunternehmen ausgerichteten KMU-Test (siehe COM(2011)0803), durch den alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten – wie beispielsweise Ausschluss aus dem Geltungsbereich einiger belastender EU-Rechtsvorschriften, individuelle Bestimmungen, verlängerte Übergangsperioden oder weniger strenge Regelungen – systematisch bewertet werden; unterstreicht, dass die neue Beschäftigungs- und Sozialgesetzgebung, die den verbesserten KMU-Test besteht, in der am wenigsten komplizierten Form angewandt werden soll, die die Einhaltung der europäischen Gesetzgebung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet und gleichzeitig die Verwaltungslasten auf dem Minimum hält, das notwendig ist, um die durch nationale Traditionen und Gepflogenheiten etablierten Standards einzuhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sorgfältig das beabsichtigte Ziel der Beschäftigungsgesetzgebung und die Auswirkungen zusätzlicher Anforderungen, die laut EU-Gesetzgebung nicht unbedingt erforderlich sind, zu berücksichtigen;

21. stellt fest, dass die Internationalisierung von KMU zu einer höheren Beschäftigung in der EU beitragen kann, und hebt hervor, dass es sich bei der Internationalisierung um einen Prozess handelt und KMU Unterstützungsdienste nicht nur auf Drittmärkten, sondern auch auf lokaler Ebene benötigen, um erfolgreich zu sein; weist darauf hin, dass administrative und bürokratische Hemmnisse ebenfalls zu vermeiden sind und dass alle EU-Initiativen den Grundsatz der Subsidiarität beachten müssen und einen eindeutigen Mehrwert bieten sollten;

22. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die bestehenden Rahmenbedingungen für neue Unternehmer zu verbessern, um das Potenzial für neue und nachhaltige Arbeitsplätze besser zu nutzen; betont die Notwendigkeit, für kleine und mittlere Unternehmen die administrativen Hürden für die Einstellung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten abzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zudem Informationen aus einer Hand für Unternehmer bereitzustellen, die in einem Mitgliedstaat investieren und dort Arbeitsplätze schaffen wollen, während gleichzeitig das europäische Sozialmodell beibehalten wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.7.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, David Casa, Ole Christensen, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Karima Delli, Sari Essayah, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jean Lambert, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Elisabeth Schroedter, Nicole Sinclaire, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Kinga Göncz, Svetoslav Hristov Malinov, Anthea McIntyre, Evelyn Regner

  • [1]  Europäische Kommission (Unternehmen und Industrie): ‘Member States competitiveness performance and policies: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Ausgabe 2011’,
    (Mitteilung der Europäischen Kommission; Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (KOM(2011) 0642), und Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: ‘Member States competitiveness performance and policies 2011’ (SEC(2011) 1187)), section 3.4.4: Challenges faced by SMEs, S. 39.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (22.6.2012)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU): Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten“
(2012/2042(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Filiz Hakaeva Hyusmenova

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2011)0642) sowie das Arbeitspapier der Kommission zu dem Thema „Wettbewerbsfähigkeitstests“;

2.  stellt fest, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten, indem sie das Wirtschaftswachstum ankurbeln und den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken; betont, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise dramatische Auswirkungen auf die Situation und die Aussichten vieler KMU hatte, und dass daher eine dringende Notwendigkeit besteht, die Vorschriften auf nationaler Ebene und europäischer Ebene zu vereinfachen, damit ein leichterer und verbesserter Zugang zu Finanzmitteln gewährleistet ist, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die erst vor kurzem eröffnet wurden, oder die von schutzbedürftigen Gruppen wie jungen Menschen und Frauen gegründet wurden bzw. die Angehörige solcher Gruppen beschäftigen; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik insbesondere dafür sinnvoll ist, Aufgaben wirksam zu bewältigen, bei denen Staaten sich zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem technologischen Wandel befassen müssen;

3.  unterstützt das von der Kommission genannte Ziel der Förderung des Übergangs zu einer nachhaltigen und weniger kohlenstofforientierten Wirtschaft mit Blick auf eine langfristige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit; betont den Beitrag, den die Kohäsionspolitik auf diesem Gebiet leistet;

4.  unterstützt die Pläne der Kommission zur Förderung der Sozialwirtschaft unter Berücksichtigung der entscheidenden Rolle, die diese aktuell in der Wirtschaft der EU spielt; erinnert in diesem Zusammenhang an die über den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geleisteten Beiträge;

5.  fordert den Europäischen Rat auf, die Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum auf gleicher Höhe zu halten, weil die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds zu den wirksamsten Instrumenten der EU für die Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen zählen, und weil sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft steigern und die KMU unterstützen;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Arten von KMU zu fördern, und deren besonderen Bedürfnissen durch speziell auf sie zugeschnittene Maßnahmen Rechnung zu tragen; unterstreicht den Beitrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds zu Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs-, Energie-, Umwelt- und Breitbandinfrastrukturen und damit zur Schaffung eines günstigen Geschäftsklimas, bei dem Investitionen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden; betont die Notwendigkeit, unter Anerkennung der wesentlichen Rolle, die KMU beim Vorantreiben der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit spielen, den Unternehmergeist zu fördern und KMU besser zu unterstützen;

7.  ist der Ansicht, dass für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU ein Ansatz erforderlich ist, der auf einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Wirtschaft beruht, und ist sich der Notwendigkeit einer verstärkten Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation bewusst; unterstreicht die Rolle der von den Strukturfonds bereitgestellten Unterstützung für technologische, organisatorische und industrielle Innovationen; erinnert daran, dass sich das Programm „Horizont 2020“ und die Kohäsionspolitik bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und ihres Beitrags zum Ziel eines intelligenten Wachstums gegenseitig ergänzen müssen;

8.  betont, dass es einer besseren Koordinierung und Synergienutzung zwischen den einzelnen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen politischen Strategien sowie unmittelbar auf KMU ausgerichteten Instrumenten bedarf; hebt hervor, dass man sich mit den bestehenden Politiken und Finanzinstrumenten zur Unterstützung von KMU auf kohärentere Art und Weise befassen sollte, und dass diese sich gegenseitig ergänzen sollten; betont die Notwendigkeit, die Fragmentierung zu verringern und Programme zur finanziellen Unterstützung für KMU zu konsolidieren und voranzutreiben, damit eine stärkere Bündelung und Koordinierung von Ressourcen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene gewährleistet ist; betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit auch dann gesteigert würde, wenn Investitionen und Beihilfen für KMU an die regionale Vielfalt angepasst werden;

9.  fordert eine Intensivierung des Dialogs mit der EIB-Gruppe und dem Europäischen Investitionsfonds, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu einem besseren Zugang zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen beitragen; fordert die Europäische Kommission auf, die Unterstützung für die Schaffung von Gemeinschaftsunternehmen von KMU zwischen Regionen der Mitgliedstaaten in die neuen Programme für die territoriale Zusammenarbeit aufzunehmen;

10. betont, dass das Potenzial der Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden sollte, um sowohl die Entwicklung qualitativer strategischer Projekte als auch die Teilhabe privater Handlungsträger – insbesondere KMU – und die Einbeziehung von privatem Kapital bei europäischen Projekten zu ermöglichen. Aufgrund der aktuell zu geringen Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, bedingt durch deren übermäßige Komplexität, ist eine Debatte über ihre Steuerung sehr dringend erforderlich;

11. ist der Ansicht, dass das Ziel der Finanzierung von KMU über EFRE-Mittel in der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen der Europäischen Union besteht, damit die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung im Einklang mit den Zielen der Kohäsionspolitik vorangebracht werden kann;

12. fordert, bei der Entwicklung von Strategien, insbesondere für KMU, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und dabei besonders Regionen und Bereiche mit besonderer geodemografischer und gebietsbezogener Lage zu beachten, beispielsweise Regionen in äußerster Randlage, Inseln, Gebirgsregionen und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie Regionen, die von einem tief greifenden Strukturwandel mit besonderen Auswirkungen und Merkmalen betroffen sind, in denen die geografischen und strukturellen Einschränkungen und die starken Auswirkungen der Wirtschaftskrise die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsförderung erheblich behindern; verweist außerdem darauf, dass es wichtig ist, in diesen Regionen gemeinsame Maßnahmen der Ausbildungszentren und Unternehmen zur Entwicklung des Unternehmergeistes zu fördern;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile der elektronischen Verwaltung zu nutzen, E-Governance-Lösungen einzuführen und darauf hinzuarbeiten, einheitliche Ansprechpartner für Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU einzurichten, um deren Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern;

14. hebt hervor, dass die Strukturfonds – durch die Finanzierungsinstrumente – weiterhin Finanzmittel für KMU durch Eigenkapital, Bürgschaften und zinsgünstige Darlehen bereitstellen sollten, und betont, dass komplexe Verwaltungsverfahren, insbesondere auf nationaler Ebene, vereinfacht werden sollten, und dass und signifikante Unterschiede bei der Anwendung der Vorschriften durch die Verwaltungsbehörden bzw. die zwischengeschalteten Stellen vermieden werden sollten;

15. unterstreicht, dass die Strukturfonds, und insbesondere der EFRE, ein wichtiges Instrument sind, um innovative KMU durch Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie insbesondere ihrer Internationalisierung zu unterstützen, und betont, dass die diesbezügliche Förderfähigkeit daher möglichst weit gefasst werden sollte; fordert die Regionen auf, die Möglichkeiten, die ihnen die Verordnungen bieten, zur Förderung ihrer Operationellen Programme zu nutzen;

16. betont, dass es notwendig ist, finanzielle Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in KMU zu nutzen;

17. unterstreicht, dass für die Unterstützung von KMU die wirksame Anwendung einer Kohäsionspolitik in hohem Maße von deren Konzeption abhängig ist, und es folglich von entscheidender Bedeutung ist, die lokalen und regionalen Behörden bereits in den ersten Phasen der Ausgestaltung und Durchführung der operationellen Programme für den zukünftigen Programmplanungszeitraum einzubinden;

18. fordert die Kommission auf, vor allem diejenigen staatlichen Beihilferegelungen, insbesondere für KMU, zu verdeutlichen, die im Rahmen von Kooperationsprogrammen angewendet werden;

19. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, gegebenenfalls Folgenabschätzungsmaßnahmen zur Messung der Verwaltungslasten und KMU-Tests durchzuführen und die die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr strikt umzusetzen, um die Wirksamkeit der Strategien insgesamt zu gewährleisten und negative Folgen für KMU zu vermeiden; betont, dass höhere Investitionen in finanzielle Beihilfen und in Schulungsmaßnahmen angestrebt werden sollten, um auf den Kapazitäten der nationalen und regionalen Verwaltungen und deren Kenntnissen über bestehende Verfahren aufzubauen;

20. verweist darauf, dass die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit Unterstützung für die Vernetzung sowie für den Austausch von Wissen und Know-how zwischen Organisationen in verschiedenen europäischen Regionen bieten und als nützliches Instrument für die Schaffung neuer Geschäftschancen dienen könnten;

21. fordert die Kommission auf, die KMU-Definition bis auf inflationsbedingt erforderliche Anpassungen, erforderliche Anpassungen an andere variable Wirtschaftsfaktoren und die Einführung von Übergangsregelungen zur Beseitigung von potenziellen Wachstumshemmnissen unangetastet zu lassen, es sei denn, eine derartige Änderung hätte positive Auswirkungen auf die KMU;

22. ist der Ansicht, dass Strukturfonds, insbesondere der ESF, eine wichtige Rolle beim Erwerb von Kenntnissen und Qualifikationen sowie für die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren darstellen; ist der Auffassung, dass Investitionen in Humankapital und Kooperationsprojekte einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU leisten;

23. unterstreicht die bereits erwiesene Bedeutung von Beratungsangeboten für KMU, um ihr Potenzial und ihre Innovationskapazität richtig auszuschöpfen, nicht zuletzt beim Thema Marktzugang im Binnenmarkt und Drittstaaten, und unterstützt das Enterprise Europe Network (EEN);

24. ist jedoch der Auffassung, dass noch mehr Anstrengungen darauf verwendet werden sollten, die KMU von der Existenz dieses Beratungsangebotes in Kenntnis zu setzen;

25. ist der Auffassung, dass die Dienste des EEN auf die tatsächlichen Anforderungen und Bedürfnisse der KMU ausgerichtet sein sollten, und ist deshalb der Ansicht, dass die KMU-Verbände noch stärker in die Steuerung dieses Netzwerks eingebunden werden sollten;

26. fordert die Kommission zur Vermeidung von Doppelungen auf, neue Strukturen erst nach Durchführung einer Überprüfung der Finanzierung und einer Bestandsaufnahme bereits vorhandener Beratungsdienstleistungen in den Mitgliedstaaten und entsprechender Analyse ihrer Durchschlagskraft sowie der erwiesenen Notwendigkeit zu schaffen;

27. gibt dabei zu bedenken, dass solche neuen EU-Aktivitäten einen bewiesenen Mehrwert gegenüber bereits vorhandenen Instrumenten haben müssen; sieht einen solchen Mehrwert dort, wo geografisches oder inhaltliches Marktversagen vorliegt („weiße Flecken“) oder wo das Vertreten handelspolitischer Interessen der EU sowie Bestrebungen zum Sammeln von Marktzugangsdaten im Rahmen einer Datenbank gefördert werden müssen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Nikos Chrysogelos, Ryszard Czarnecki, Francesco De Angelis, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Vladimír Maňka, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Monika Smolková, Ewald Stadler, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Antonello Antinoro, Cornelia Ernst, Pat the Cope Gallagher, Jens Geier, Lena Kolarska-Bobińska, James Nicholson, Ivari Padar, Vilja Savisaar-Toomast, Elisabeth Schroedter, Czesław Adam Siekierski, Patrice Tirolien

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

5

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Jürgen Creutzmann, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

António Fernando Correia de Campos, Ioan Enciu, Satu Hassi, Roger Helmer, Jolanta Emilia Hibner, Ivailo Kalfin, Zofija Mazej Kukovič, Mario Pirillo, Vladimír Remek, Algirdas Saudargas, Hannu Takkula

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Morten Løkkegaard, Indrek Tarand