BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012

12.10.2012 - (2012/2150(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Jean-Paul Gauzès
Verfasserin der Stellungnahme (*): Marije Cornelissen, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2012/2150(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0312/2012

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012

(2012/2150(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung[1],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012,

–   gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[2],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[3],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet[4],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[5],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[6],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu der geplanten anfänglichen Auslegung des Scoreboards zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte[8],

–   unter Hinweis auf Anlage I zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 mit dem Titel: „Der Euro-Plus-Pakt: Stärkere Koordinierung im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz“[9],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2011 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2012“ (KOM(2011)0815),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2012 zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012[10],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist[11],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs für 2011-2016[12],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10 Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens für 2012-2015[13],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm 2012 Bulgariens und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens für 2012-2015[14],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns für 2012-2015[15],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2012-2015[16],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2015[17],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Estlands 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Estlands für 2012-2015[18],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands für 2012-2015[19],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2012-2016[20],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2012-2016[21],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum Nationalen Reformprogramm Griechenlands 2012[22],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Ungarns 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Ungarns für 2012-2015[23],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands für 2012-2015[24],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Italiens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens für 2012-2015[25],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Lettlands 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Lettlands für 2012-2015[26],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10 Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Litauens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Litauens für 2012-2015[27],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2012-2015[28],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Maltas 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Maltas für 2012-2015[29],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2012-2015[30],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Polens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens für 2012-2015[31],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Portugals 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals für 2012-2016[32],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens für 2012-2015[33],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für 2012-2015[34],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens für 2012-2015[35],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für 2012-2015[36],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens für 2012-2015[37],

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs 2012 und auf die Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm des Vereinigten Königreichs für 2012-2017[38],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Die nächsten Schritte für das Wachstum[39],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger[40],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0312/2012),

A. in der Erwägung, dass die Wirtschafts-, Gesellschafts-, Finanz- und Staatsschuldenkrise unvermindert fortbesteht;

B.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage bewiesen hat, dass eine stärkere Koordinierung zwischen der makroökonomischen Politik und der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten erforderlich ist, um eine stärker integrierte und ausgewogenere Wirtschaftsunion zu verwirklichen;

C. in der Erwägung, dass der Rahmen für das Europäische Semester in der Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 vom 16. November 2011 (Bericht Wortmann-Kool) definitiv kodifiziert wurde und als einer der Eckpfeiler des Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung eine wesentliche Rolle spielt, indem er der Unon eine Richtschnur bei den nächsten Schritten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vorgibt;

D. in der Erwägung, dass die Krise sowie die zunehmenden Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit seit der Einführung des Euro die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik und verbesserter Haushaltspraktiken deutlich gemacht haben;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Semester zum ersten Mal uneingeschränkt zur Anwendung gelangt und die notwendigen Lehren gezogen werden müssen, damit sein Potenzial voll ausgeschöpft wird;

F.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat klar zugesagt hat, durch Annahme des „Wachstums- und Beschäftigungspakts“ auf allen Regierungsebenen in der EU sämtliche Hebel, Instrumente und Strategien zu mobilisieren, um ein intelligentes, nachhaltiges, integratives, ressourceneffizientes und Beschäftigung schaffendes Wachstum zu fördern;

G. in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012, in denen es heißt: „Wachstum und Beschäftigung werden nur dann wieder anziehen, wenn wir einen kohärenten und breit angelegten Ansatz verfolgen, bei dem wir intelligente Maßnahmen zur Sanierung der Haushalte unter gleichzeitiger Beibehaltung der Investitionen in künftiges Wachstum, eine solide makroökonomische Politik und eine aktive Beschäftigungsstrategie unter Wahrung des sozialen Zusammenhalts miteinander verbinden“, und in der Erwägung, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines dynamischen Umfelds für Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch eine tragfähige Politik unterstützen sollte;

H. unter Hinweis auf die Empfehlungen in seiner Entschließung vom 15. Februar 2012 zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012[41], in der es den Rat ersuchte, die folgenden Prioritäten in seine Leitlinien für das Europäische Semester 2012 aufzunehmen: Sicherstellung der Kohärenz und Stärkung des Willens zur Verwirklichung der EU-2020-Ziele, Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen und Steuerreform, Verbesserung der Beschäftigungsqualität und der Bedingungen für eine verstärkte Erwerbsbeteiligung, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung mit Schwerpunkt auf Bevölkerungsgruppen mit weniger oder gar keinen Verbindungen zum Arbeitsmarkt sowie Stärkung der demokratischen Legitimität, der Rechenschaftsberichte unter Mitwirkung;

I.   in der Erwägung, dass das Europäische Semester an Bedeutung gewonnen hat und zu seinem Prozess nunmehr vielfältige Dokumente und Unterdokumente gehören, die von den Mitgliedstaaten vorzulegen sind: nationale Reformprogramme (NRP), Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) und nationale Beschäftigungspläne (NBP), und in der Erwägung, dass man sich in diesen Dokumenten mit einer steigenden Zahl von Zielen auseinandersetzen muss; in der Überzeugung, dass die Anzahl solcher Dokumente und Überschneidungen zwischen ihnen der Transparenz und Kohärenz des Prozesses des Europäischen Semesters abträglich sind; in der Erwägung, dass die Qualität der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Dokumente und das Maß, in dem Stakeholder und nationale Parlamente in ihre Ausarbeitung eingebunden sind, sehr unterschiedlich sind;

J.   unter Hinweis darauf, dass zwischen 2008 und Mitte 2012 die Arbeitslosenrate in der EU-27 von etwa 7 % auf 10,4 % angestiegen ist, was etwa 25 Millionen Arbeitslose bedeutet;

K. unter Hinweis darauf, dass in der gesamten EU jeder fünfte junge Mensch arbeitslos ist (22 %) und dass in einigen Mitgliedstaaten die Jugendarbeitslosigkeit über 50 % beträgt;

L.  unter Hinweis darauf, dass sich 8,3 Millionen Europäer unter 25 weder in einem Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Fortbildungsverhältnis (NEET) befinden und dass diese Zahl weiter ansteigt;

M. unter Hinweis darauf, dass mehr als 115 Millionen Menschen in der EU-27 von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, da bei ihnen die verstärkte Gefahr von Armut besteht, weil sie über äußerst geringe materielle Mittel verfügen oder weil sie in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung leben;

N. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt mehr denn je als Instrument gebraucht wird, das die europäische Wirtschaft wieder ankurbelt, indem er eine konkrete Antwort auf die Krise bietet und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Wahrung des Sozialfürsorge genutzt wird;

1.  begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen des Rates für das Euro-Währungsgebiet; verweist darauf, dass diese Empfehlungen aufgrund der Umsetzung des neuen Pakets zur wirtschaftspolitischen Steuerung erstmals ein makroökonomisches Szenario des gesamten Euro-Währungsgebiets beinhalten, und weist darauf hin, dass sie ein neues Maß an Ausführlichkeit erreicht haben; ist der Ansicht, dass das volle Potenzial dieser Empfehlungen noch nicht ausgeschöpft wurde;

2.  verweist darauf, dass das Europäische Semester der geeignete Rahmen für die effektive wirtschaftspolitische Steuerung in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ist, die durch eine gemeinsame Verantwortung verbunden sind, und dass mit dem Europäischen Semester die multilaterale Überwachung der Haushaltspolitik und der makroökonomischen Politik einerseits und die Umsetzung der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung gemäß der Strategie Europa 2020 andererseits zusammengebracht werden;

3.  ist besorgt angesichts der Feststellung, dass in vielen Mitgliedstaaten die nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft nicht in den Prozess des Europäischen Semesters eingebunden waren; fordert die Kommission deshalb mit Nachdruck auf, dass dem Prozess durch die Einbindung der nationalen Parlamente, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft mehr demokratische Legitimität verliehen wird;

4.  fordert die Kommission auf, von einem einheitlichen Ansatz bei den an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen abzusehen und dafür Sorge zu tragen, dass solche Empfehlungen entsprechend den spezifischen Bedürfnissen des betroffenen Mitgliedstaates abgegeben werden;

5.  erinnert daran, dass das Europäische Semester die erforderliche Ex-ante-Überwachung und Koordinierung im Euro-Währungsgebiet ermöglicht, die sich über den Austausch der Haushaltsplanung und die vorherige Erörterung aller wichtigen wirtschaftspolitischen Reformvorhaben vollzieht, und so die Verringerung und/oder Beseitigung möglicher Rückwirkungen einzelstaatlicher Maßnahmen auf andere Länder oder auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt gestattet;

6.  begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen und ist der Ansicht, dass sie schrittweise verbessert werden sollten, um solide und nachhaltige öffentliche Finanzen zu erreichen, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, was zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen wird; unterstreicht die Notwendigkeit einer echten Kohärenz innerhalb der und zwischen den Empfehlungen für die verschiedenen Mitgliedstaaten, einer besseren Nutzung des makroökonomischen Scoreboards und einer Berücksichtigung der negativen Ausstrahlungseffekte der Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten;

7.  stellt fest, dass die Kommission auf der Durchführung wachstums- und wettbewerbsfördernder Strukturreformen besteht, die Europa in die Lage versetzen sollen, die Krise in den Griff zu bekommen und erneut eine herausragende Rolle in der Weltwirtschaft zu spielen; unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Kommission zur Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets; fordert die Kommission auf, diese Arbeiten noch weiter zu intensivieren;

8.  sieht der für Herbst 2012 geplanten Studie der Kommission zu den Verknüpfungen zwischen Defiziten und Überschüssen im Euro-Währungsgebiet erwartungsvoll entgegen;

9.  stellt fest, dass sich die meisten Strukturreformen auf eine kleine Anzahl von Bereichen konzentrieren, u. a. Arbeitsmärkte (einschließlich Festsetzung der Löhne), Besteuerungssystem, Bankensektor, Rentensysteme, Dienstleistungssektor (durch die Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen bei reglementierten Gewerben und Berufen), Liberalisierung bestimmter Wirtschaftszweige, Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben, Verringerung der Verwaltungslasten, Vermeidung unnötiger Regierungsebenen, Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Reform des Hypotheken- und Immobilienmarktes; gesteht ein, dass immer noch ein langer Weg vor uns liegt, und glaubt, dass die richtigen Grundlagen gelegt worden sind, und dass es noch immer Spielraum für Verbesserungen gibt;

10. gibt seiner Besorgnis über die Tatsache Ausdruck, dass gegenüber Mitgliedstaaten mit einem Finanzhilfeprogramm keine Empfehlungen bezüglich der EU-2020-Ziele gemacht wurden; fordert die Kommission auf, die Folgen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme auf den Fortschritt in Richtung der Kernziele Europa 2020 zu bewerten und Änderungen vorzuschlagen, durch die die Anpassungsprogramme in Einklang mit den Europa-2020-Zielen gebracht werden sollen;

11. erkennt die von der Kommission vorgenommene Schwerpunktsetzung auf Reformen des Arbeitsmarktes zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets an; ist der Auffassung, dass Lohnerhöhungen der Produktivität entsprechen sollten; unterstützt ebenfalls die von der Kommission vorgenommene Schwerpunktsetzung auf die langfristige Nachhaltigkeit der Rentensysteme;

12. fordert die Kommission auf, ihre Empfehlungen ausdrücklicher, genau und kohärent zu formulieren, die in der Vergangenheit vorgelegten Empfehlungen weiter zu verfolgen, was eine detailliertere Erläuterung und Evaluierung in jenen Fällen umfasst, in denen ein Land nach Erachten der Kommission die Empfehlungen nur teilweise befolgt hat, und den unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaat es uneingeschränkt Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission an die Mitgliedstaaten Empfehlungen zu der Art und Weise richten sollte, wie sie die negativen Ausstrahlungseffekte ihrer internen politischen Strategien minimieren und die Einhaltung durch andere Mitgliedstaaten erleichtern können;

13. stellt fest, dass die Kommission in den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen eine Reihe von Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordert, die nationalen Systeme für die Lohnbildung umzustrukturieren und/oder das nationale Lohnniveau zu senken; unterstreicht, dass die Autonomie der Sozialpartner ein wesentliches Element eines gut funktionierenden Arbeitsmarktes ist und dass dieser Autonomie Rechnung getragen werden sollte;

14. bekräftigt, dass sich die Kommission in einer einzigartigen Position befindet, einen wirklich detaillierten europäischen makroökonomischen Plan zu entwickeln, der das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen stimulieren kann, und fordert die Kommission auf, eine Anpassung bestimmter Empfehlungen zu gestatten, wenn sich diese als unangemessen erweisen, um die festgelegten Zielvorgaben zu erreichen; ist der Auffassung, dass die Kommission zur Verfolgung eines solchen Plans vorschlagen sollte, die europäischen Fonds auf möglichst effiziente Weise einzusetzen, und nach Wegen suchen sollte, sie an die derzeitigen Bedürfnisse der EU anzupassen, was zusätzliche Finanzmittel erfordert;

15. unterstreicht, mit Blick auf die Steigerung der Effizienz des Prozesses, die Notwendigkeit, den Zeitplan für die Freigabe des Jahreswachstumsberichts (der auf die EU-27 in ihrer Gesamtheit abzielt) und des Frühwarnberichts, der mit dem „Sechserpack“ eingeführt wurde (und nur an spezifische Mitgliedstaaten gerichtet ist), besser aufeinander abzustimmen;

16. hebt hervor, dass sich der Jahreswachstumsbericht auf die von der Kommission im Herbst vorbereiteten Prognosen stützt; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit, potenziellen Prognosefehlern Rechnung zu tragen, da sie Konsequenzen für die von den Mitgliedstaaten geforderte Haushaltsanpassung haben können;

17. macht darauf aufmerksam, dass Strukturreformen nur mittel- und langfristig Ergebnisse liefern können und nicht per se die Rezessionsspirale überwinden können, in der sich die EU gegenwärtig befindet;

18. fordert die Kommission auf, die Strategie Europa 2020 in das Europäische Semester einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass sie in den länderspezifischen Empfehlungen stärker berücksichtigt wird, etwa durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Armut; verweist darauf, dass es in vielen Ländern wenig oder keine Fortschritte bei der Verwirklichung der sozialen und ökologischen Ziele der Strategie EU 2020 gibt, was bedeutet, dass die EU insgesamt nicht auf dem richtigen Weg ist, um die Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 fristgerecht zu erfüllen;

19. begrüßt die wichtige, von der Kommission am 27. Juni 2012 angekündigte Initiative zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; unterstreicht, dass verstärkte Bemühungen auf diesem Gebiet – auf nationaler Ebene und auf der Ebene der EU sowie im Verhältnis zu Drittländern – ein wichtiges Element in Programmen sein sollten, die auf die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen abzielen; fordert, dass die im Zusammenhang mit der Initiative verkündeten ehrgeizigen Bestrebungen in künftigen Legislativvorschlägen uneingeschränkt verwirklicht werden und sich in der laufenden Arbeit im Rahmen des Europäischen Semesters eindeutig widerspiegeln;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt in der durch das Sechserpaket geänderten Fassung festgelegten Vorschriften strikt zu befolgen, indem sie eine differenzierte und wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Besonderheiten verfolgen, und für solidere öffentliche Finanzen und eine nachhaltigere europäische Wirtschaft zu sorgen und den vom Bankensektor ausgehenden Druck abzuschwächen; ist der festen Überzeugung, dass die Nachhaltigkeit der Haushaltsdisziplin und die Haushaltsorgane auf zentralstaatlicher Ebene und darunter gestärkt werden sollten und dass die Regierungen in Zukunft vor allem langfristige Investitionen tätigen sollten, die nachhaltiges Wachstum fördern würden; fordert die Mitgliedstaaten auf, unerwünschte negative Ausstrahlungseffekte durch die Erleichterung der Einhaltung durch andere Mitgliedstaaten zu vermeiden, und dazu bei der Ausarbeitung ihrer eigenen Politik insbesondere den anderen Mitgliedstaaten erteilten Empfehlungen gebührend Rechnung tragen;

21. begrüßt das Ende der gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleiteten Verfahren wegen übermäßigen Defizits; hofft, dass weitere Verfahren in naher Zukunft abgeschlossen werden können; fordert alle politischen Entscheidungsträger auf, solche Bemühungen zu verfolgen und ihr Engagement aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den makroökonomischen Kontext gebührend zu berücksichtigen;

22. erkennt die äußert großen Anstrengungen an, die in den letzten Jahren von sämtlichen europäischen Bürgern gefordert worden sind;

23. nimmt zur Kenntnis, dass immer mehr der 25 Mitgliedstaaten, die den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet haben, ihn nun auch ratifiziert haben; fordert alle Mitgliedstaaten auf, den Vertrag so rasch wie möglich zu ratifizieren; würdigt das positive Ergebnis des irischen Referendums über diesen Vertrag;

24. fordert alle beteiligten Parteien auf, sich rasch über das Zweierpaket (Paket der zwei Verordnungen zur haushaltspolitischen Überwachung) zur Ergänzung der geltenden, im Rahmen der Mitentscheidung erlassenen Vorschriften zu einigen;

25. fordert die Parteien, die an der Entscheidungsfindung im Rat beteiligt waren, auf, diese Entscheidungen nun so bald, nachdem sie getroffen wurden, nicht wieder zur Diskussion zu stellen;

26. würdigt den wirtschaftspolitischen Dialog, der bisher zwischen dem Europäischen Parlament und nationalen Vertretern geführt wurde; verweist auf die Bedeutung dieses Dialogs bei dem Bemühen, einen voll funktionsfähigen Rahmen für das Europäische Semester umzusetzen und die notwendige demokratische Rechenschaftspflicht für alle beteiligten Akteure zu erreichen; bekräftigt sein Engagement für weitere Dialoge, die ein wichtiges Element einer verstärkten europaweiten Debatte über wirtschaftliche und soziale Prioritäten und Instrumente sein müssen; glaubt, dass die wirtschaftspolitischen Dialoge ein Meilenstein auf dem Weg zu einer verstärkten demokratischen Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Überwachung und Koordinierung innerhalb der WWU sind;

27. stellt mit Besorgnis fest, dass das Europäische Parlament bei den wichtigsten wirtschaftspolitischen Beschlüssen, die aufgrund der Krise gefasst worden sind, kontinuierlich an den Rand gedrängt worden ist, und ist der Auffassung, dass es einbezogen werden muss, um die Legitimität von Beschlüssen, die alle Bürger betreffen, zu steigern;

28. hält es für wesentlich, die Legitimität des Semesters zu fördern und die verbleibenden rechtlichen Zweideutigkeiten zu klären, die andernfalls in der Zukunft zu institutionellen Konflikten führen können, einschließlich der Überlagerung und Verdopplung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, wobei auch der Mangel an Klarheit und die zunehmende Komplexität des institutionellen Rahmens der EU zu berücksichtigen sind;

29. bedauert, dass der parlamentarischen Kontrolle nur eine untergeordnete Rolle in dem Prozess zukommt, und unterstreicht, dass das Europäische Semester auf keinen Fall die Vorrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente gefährden darf;

30. betont die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden der Eurogruppe, um ihre Rechenschaftspflicht insgesamt gegenüber dem Europäischen Parlament zu verstärken; ist zudem der Ansicht, dass ein stärkerer gemeinschaftlicher Ansatz erforderlich ist;

31. ist der Auffassung, dass der wirtschaftspolitische Dialog nach dem Modell des währungspolitischen Dialogs auf die EZB ausgeweitet werden sollte und dass der Dialog regelmäßige Debatten zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem ECOFIN-Präsidenten über die Vorbereitung und Weiterbehandlung des Jahreswachstumsberichts und der länderspezifischen Empfehlungen einschließen sollte;

32. bekräftigt, dass das Europäische Parlament, das einzige supranationale, durch Wahlen legitimierte Organ, in die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingebunden werden muss;

33. verweist darauf, dass das Europäische Parlament als das geeignete demokratische Forum in Europa angesehen werden muss, um zum Abschluss des Europäischen Semesters eine Gesamtbewertung zu liefern; glaubt, dass Vertreter der EU-Institutionen und der am Prozess beteiligten Wirtschaftsgremien als Zeichen dieser Anerkennung den Mitgliedern des Europäischen Parlaments auf deren Ersuchen hin Informationen bereitstellen sollten;

34. bekräftigt seine dringende Forderung nach Maßnahmen zur Verbesserung der Stabilität des Finanzsystems im Euro-Währungsgebiet und zur Förderung der Schaffung einer wirklichen Wirtschafts- und Währungsunion, die auf einer verstärkten demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht begründet ist, sowie zur Umsetzung der Strategie Europa 2020; verweist darauf, dass solche Maßnahmen erforderlich sind, um wieder für weltweite Stabilität zu sorgen, da die Union ein ausschlaggebender globaler Akteur ist; fordert alle zuständigen Politiker auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verwirklichung dieser Zielvorgabe beitragen;

35. weist darauf hin, dass die Empfehlungen der Kommission ein Beitrag zur Frühjahrstagung des Rates sind;

36. verweist darauf, dass jedweder Beschluss des Rates, den Empfehlungen der Kommission nicht zu folgen, gebührend zu erläutern ist und mit einer umfassenden Begründung einhergehen muss; begrüßt das mit dem „Sechserpack“ bei den länderspezifischen Empfehlungen eingeführte Prinzip „Mittragen oder begründen“; glaubt, dass eine solche Klausel die Transparenz und Kontrolle des Prozesses des EU Semesters verstärken wird;

37. fordert die Kommission auf, ausgehend vom Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik (wie in der Verordnung (EU) Nr. 1466/97 festgelegt) eine Rahmenverordnung vorzulegen, in der die Rolle der Mitgliedstaaten und der Organe der EU in den einzelnen Phasen des Semesters (einschließlich der zeitlichen Planung) erläutert wird;

Sektorale Beiträge zum „Europäischen Semester“ 2012

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

38. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen; fordert die Kommission auf, die Nutzung des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen der „grünen“ Wirtschaft, Gesundheit und Sozialfürsorge sowie den IKT-Sektor zu den wichtigsten Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2013 zu machen;

39. bedauert die Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten trotz ihrer politischen Zusagen während der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2012 und der Leitlinien der Kommission im Beschäftigungspaket keinen nationalen Beschäftigungsplan (NBP) als Teil ihrer NRP 2012 vorgelegt haben; hält es für bedauerlich, dass die Kommission dies nicht zu einer Pflicht gemacht hat, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden muss, und fordert sie nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, ihre NRP sobald wie möglich vorzulegen; fordert darüber hinaus, dass die NBP umfassende Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und grüner Beschäftigung, eine Verbindung zwischen der Beschäftigungspolitik und Finanzinstrumenten, Reformen des Arbeitsmarkts, einen klaren Zeitplan für die Erstellung der mehrjährigen Reform-Agenda über die kommenden 12 Monate und eine Angabe sowohl der Bereiche als auch der Regionen enthalten, in denen es einen Mangel beziehungsweise einen Überschuss an Spezialisierung gibt; fordert die Kommission auf, ihren Plan für ein auf objektiven Daten beruhendes Monitoring-System des Arbeitsmarktes und ein System der individuellen Begleitung für diejenigen Länder weiterzuverfolgen, die nicht die länderspezifischen Empfehlungen befolgen;

40. schlägt vor, dass die Kommission die Ausarbeitung der NBP begleitet;

41. weist darauf hin, dass Unternehmen der Sozialwirtschaft Teil des europäischen Sozialmodells und des Binnenmarktes sind und deshalb eine starke Anerkennung und Unterstützung verdienen und dass ihre Besonderheiten bei der Gestaltung europäischer politischer Maßnahmen berücksichtigt werden müssen; wiederholt seine Forderung an die Kommission, einen Rahmen für die Sozialwirtschaft auszuarbeiten, ihre Bestandteile anzuerkennen und sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger einzubeziehen, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, da sie ein wichtiges Element des europäischen Sozialmodells und des Binnenmarktes ist;

42. betont, wie wichtig es ist, für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt zu sorgen, ohne die Kooperation von Unternehmen für seine Erreichung zu vernachlässigen, was insbesondere dadurch gefördert werden könnte, dass ihnen gestattet wird, für ihre innovativen und vorbildlichen Maßnahmen in sozialen Angelegenheiten durch ein Siegel zu werben, das neue Investoren anlocken und langfristig die Entwicklung eines europäischen Sozialmodells fördern würde;

43. begrüßt die Tatsache, dass die Bedeutung des Zugangs von KMU zur Finanzierung anerkannt wird, da sie der Eckpfeiler der Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU sind und über ein beträchtliches Potenzial verfügen, um die Jugendarbeitslosigkeit und das Ungleichgewicht der Geschlechter zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Zugang von KMU zur Finanzierung in ihren nationalen Wachstumsplänen absolute Priorität einzuräumen;

44. bedauert, dass der Rat die Forderung des Parlaments, den Schwerpunkt bei seiner Orientierungshilfe für 2012 auf die Arbeitsqualität zu legen, nicht berücksichtigt hat; stimmt mit der Kommission darin überein, dass alle Beschäftigungsverhältnisse den Arbeitnehmern Zugang zu einer Reihe von Rechten geben sollten, zu denen Rentenansprüche, Sozialschutz und Zugang zum lebenslangen Lernen zählen; fordert die Kommission auf, Arbeitsqualität, Fortbildung und weiterführende Fortbildung, grundlegende Arbeitnehmerrechte sowie die Unterstützung der Mobilität des Arbeitsmarktes, der Selbstständigkeit und der grenzübergreifenden Mobilität durch Erhöhung der Sicherheit von Arbeitnehmern zwischen Beschäftigungsverhältnissen in den Jahreswachstumsbericht 2013 aufzunehmen;

45. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bestehen und die Ausbreitung von menschenunwürdigen Arbeitsverträgen und von Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Menschen mit befristeten und Teilzeitverträgen oder selbstständig Beschäftigte angemessenen sozialen Schutz und Zugang zu Ausbildung erhalten, und die diesbezüglichen Rahmenvereinbarungen umzusetzen;

46. fordert, dass die Flexibilität des Arbeitsmarktes dadurch verbessert wird, dass moderne Formen von Beschäftigungsverhältnissen eingeführt werden; ist sich darüber im Klaren, dass die Teilzeitbeschäftigung oft von den Arbeitnehmern, insbesondere von Frauen, gewählt wird;

47. begrüßt die Empfehlungen in Bezug auf Maßnahmen gegen die geringe Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt; stellt allerdings fest, dass es an einer weiter gehenden Gleichstellungsperspektive, die über die Beschäftigungsrate hinausgeht, fehlt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen Arbeitsmarktsegregation, ungleiche Verteilung der Betreuungspflichten und die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf Frauen in ihre politischen Orientierungshilfen aufzunehmen;

48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit der niedrigen Beteiligung benachteiligter Personengruppen, einschließlich Menschen, die einer Minderheit angehören (z. B. Roma), aus den ärmsten Kleinstregionen stammen oder mit einer Behinderung leben, zu befassen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auch auf, sich mit der ungleichen Verteilung von Arbeitsplätzen zwischen Regionen und gesellschaftlichen Gruppen und den Auswirkungen einer Haushaltskonsolidierung auf schutzbedürftige gesellschaftliche Gruppen zu befassen;

49. stellt fest, dass mehreren Mitgliedstaaten Empfehlungen in Bezug auf Löhne gemacht wurden; hebt hervor, dass Löhne vor allem das Einkommen sind, das die Arbeitnehmer brauchen, um davon zu leben; betont, dass die Bestimmung der Lohnbildung und der Lohnniveaus in Programmländern durch die Kommission unter Umständen die Gefahr der Armut trotz Beschäftigung und von Lohnungleichheiten erhöht, worunter Gruppen mit geringem Einkommen leiden; fordert die Kommission auf, den Ländern, in denen die Löhne im Vergleich zum Produktivitätsniveau stagnieren, eine stärkere politische Orientierungshilfe an die Hand zu geben, wobei aber die Autonomie der Sozialpartner zu achten ist, die unter anderem durch Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschützt ist;

50. begrüßt, dass sich die Kommission und der Rat stärker auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentrieren; fordert die Kommission auf, unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften unverzüglich eine verbindliche Europäische Jugendgarantie vorzuschlagen, um die Lage junger Menschen wirksam zu verbessern, die sich weder in einem Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Fortbildungsverhältnis (NEET) befinden, und schrittweise das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu lösen; betont, dass die Europäische Jugendgarantie spezifische europäische finanzielle Unterstützung braucht, insbesondere in denjenigen Ländern, die die höchsten Jugendarbeitslosenraten aufweisen, und fordert, dass ein Teil der nicht ausgegebenen Mittel der Strukturfonds für diesen Zweck eingesetzt wird; fordert den Rat auf, zügig über die Vorschläge des Beschäftigungspakets zu entscheiden;

51. begrüßt die Aufnahme der Empfehlung zur Bewältigung der sozialen Folgen der Krise in die Orientierungshilfe für 2012 und das verstärkte Augenmerk auf der Bekämpfung der Armut in den länderspezifischen Empfehlungen; ist allerdings äußerst besorgt über die Zunahme der Armut (einschließlich Armut trotz Beschäftigung und Armut unter älteren Menschen) und der Arbeitslosigkeit in der EU; fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeiziger zu sein, die Maßnahmen, die sie ergreifen, um die Armut zu bekämpfen, zu intensivieren und die Empfehlungen der Kommission strikt zu befolgen; fordert die Kommission auf, sich im Jahreswachstumsbericht 2013 konkret mit der Armut trotz Beschäftigung, der Armut von Menschen mit weniger oder gar keine Verbindungen zum Arbeitsmarkt sowie mit der Armut älterer Menschen zu beschäftigen; betont, dass Artikel 9 AEUV im gesamten Europäischen Semester durchgehend berücksichtigt werden muss;

52. betont erneut, dass zusätzliche Zusagen der Mitgliedstaaten im sozialen Bereich gefordert werden müssen und der EU die Verantwortung für die Umsetzung der Prioritäten übertragen werden muss, die im Zusammenhang mit Wachstum und sozialem Zusammenhalt innerhalb des Binnenmarkts gesetzt wurden;

53. betont, dass es unbedingt notwendig ist, neue Instrumente zur Bekämpfung von sozialen Ungleichgewichten und Arbeitslosigkeit in Europa zu entwickeln;

54. fordert die Mitgliedstaaten und den Europäischen Rat auf, Sozial- und Gesundheitsminister in den Prozess des Europäischen Semesters und in alle Phasen des Prozesses der NRP einzubeziehen, da dies auch eine Stärkung der Rolle des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) bedeuten würde, da Themen in den Bereichen Renten, Lohnpolitik und Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in dessen Zuständigkeit fallen;

55. fordert die Kommission auf, Bericht über die Verwendung gemeinsamer und einheitlicher Benchmarks in der gesamten EU für die Bewertung der NRP zu erstatten; betont, dass Standards und Daten ein Bild von der sozialen Inklusion und der ökologischen Nachhaltigkeit zusätzlich zu Wirtschaftsdaten geben sollten; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten nahezulegen, soziale Indikatoren und Daten zu verwenden, durch die der Fortschritt und die Entwicklung gemessen werden können, was über die Messung des BIP hinausgeht, da dies von entscheidender Bedeutung ist, um den Fortschritt bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu messen;

Haushaltspolitik

56. fordert die Europäische Kommission auf, im nächsten Jahreswachstumsbericht umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben; ist darüber hinaus der Meinung, dass eine Finanzierung auf Ebene der EU zu Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten führen kann, und dass dies betont werden sollte; ist der Auffassung, dass der Haushalt der Europäischen Union in Bezug darauf, Wachstum zu stimulieren und verstärkt Arbeitsplätze zu schaffen sowie die makroökonomischen Ungleichgewichte in der gesamten Union erfolgreich zu mindern, eine entscheidende Rolle spielt;

57. fordert den Rat auf, in den Verhandlungen über den Haushaltsplan der EU für 2013 eine politische und öffentliche Debatte über die Höhe der notwendigen Mittel zur Umsetzung des „Pakts für Wachstum und Beschäftigung“, der im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, zuzulassen; bringt seine große Besorgnis über den wiederholt vom Rat vertretenen Standpunkt zum Ausdruck, die im Haushaltsplan der EU verfügbaren Zahlungsermächtigungen sollten künstlich reduziert werden, was dazu führen würde, dass die Fähigkeit der EU, ihren rechtlichen und politischen Verpflichtungen nachzukommen, gefährdet wäre; fordert den Rat erneut auf, sich mit dem Europäischen Parlament und der Kommission auf eine Methode zur Bewertung des tatsächlichen Zahlungsbedarfs zu einigen; betont, wie dringlich die Lage ist, vor allem hinsichtlich der Linien 1A und 1B (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung/Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) sowie in Bezug auf die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums;

58. ruft die Mitgliedstaaten auf, die im „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ vereinbarten Möglichkeiten zur Prüfung von Neuzuteilungen im Rahmen der nationalen Struktur- und Kohäsionsfondsmittel (in Höhe von 55 Mrd. Euro) voll auszuschöpfen, um Forschung und Innovation, KMU (einschließlich deren Zugangserleichterung zu Finanzhilfen der EU) und die Beschäftigung junger Menschen zu fördern; fordert die Kommission auf, im Jahreswachstumsbericht 2013, der im November 2012 erscheinen wird, ein vollständiges Bild darüber zu vermitteln, was bislang in dieser Hinsicht erreicht wurde;

59. betont darüber hinaus, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Pakts für Wirtschaft und Beschäftigung ausdrücklich dazu aufgerufen sind, einen Teil ihrer Mittelzuweisungen aus den Strukturfonds einzusetzen, um gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) Instrumente für Kreditrisiken und -garantien zu erarbeiten, um Wissen und Fähigkeiten, den effizienten Einsatz von Ressourcen und strategische Infrastrukturprojekte zu fördern und den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten eine Maximierung des Wachstumspotenzials anstreben sollten, das mit den anderen, bereits beschlossenen und aus dem Haushalt der EU finanzierten EU-Initiativen verbunden ist – etwa die Pilotphase für Projektanleihen, die seit 2007 zur Verfügung stehenden unterschiedlichen innovativen Finanzierungsinstrumente der EU in den Bereichen Forschung und Innovation, Unterstützung für KMU oder Mikrofinanzierungsprogramme; betont außerdem, dass die EIB für den Zeitraum 2012–2015 über ein erweitertes Kreditvergabevolumen verfügt; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen insgesamt, sofern sie richtig kombiniert und umgesetzt werden, das Grundgerüst eines EU-Investitionsprogramms für die kommenden Jahre bilden könnten, das eine überaus positive Wirkung auf das BIP und die Beschäftigung in allen 27 Mitgliedstaaten entfalten würde – wobei einige Fachleute den Anstieg des BIP auf 0,56 % und die Anzahl neuer Arbeitsplätze auf 1,2 Millionen schätzen;

60. ruft die Mitgliedstaaten daher auf, ihren einzelstaatlichen Beitrag auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE) zum Haushalt der EU nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten, und nicht den Versuch zu unternehmen, entgegen ihrer auf höchster Ebene gegebenen politischen Zusagen das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass eine wirtschaftliche Spannung zwischen der Notwendigkeit der kurzfristigen Konsolidierung der Staatshaushalte einerseits und einer möglichen Anhebung der auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beiträge einiger Mitgliedstaaten andererseits besteht, die durch eine Erhöhung der Zahlungen im EU-Haushalt verursacht würde; wiederholt daher seine nachdrückliche Forderung nach einer Reform des Haushalts der EU – die bei der Aushandlung des MFR 2014–2020 vereinbart werden sollte –, in deren Rahmen der Anteil der auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt der EU bis zum Jahr 2020 auf 40 % gesenkt wird, womit ein Beitrag zu den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten geleistet würde[42];

61. ersucht die Kommission darüber hinaus, zu prüfen, ob die auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt bei der Berechnung des Strukturdefizits – gemäß der Festlegung im „Zweierpaket“ – ausgenommen werden können;

62. warnt in Anbetracht der Rolle des EU-Haushalts als Katalysator für Investitionen vor einer Kürzung des EU-Haushalts im Rahmen der Aushandlung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020, da die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in der Union dadurch beeinträchtigt würde;

Binnenmarkt

63. fordert die Kommission auf, die Binnenmarktsteuerung zu einer Hauptpriorität zu machen, da sie einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Europäischen Semesters leistet, insbesondere in den Bereichen nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; ist der Auffassung, dass die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission den Mitgliedstaaten gleichzeitig mehr praktische Lösungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bieten sollten, um die öffentliche Unterstützung und das politische Engagement für die Förderung der Vollendung des Binnenmarkts zu stärken;

64. fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Semester mit der Binnenmarktakte zu verknüpfen, um die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik zu gewährleisten und nachhaltiges Wachstum sicherzustellen;

65. betont, dass die Initiativen, die im Rahmen der Binnenmarktakte umgesetzt werden, mit den Zielen der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang stehen und zu deren Erreichung beitragen müssen;

66. fordert die Kommission auf, den Jahresbericht über die Integration des Binnenmarkts mit anderen Instrumente zur Überwachung des Binnenmarkts wie dem Binnenmarktanzeiger zu koordinieren, um Überschneidungen zu verhindern und effiziente und klare Empfehlungen formulieren zu können sowie die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik sicherzustellen;

67. begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf den Binnenmarkt abzugeben, insbesondere zur korrekten Umsetzung der Rechtsvorschriften und den Umsetzungsfristen; fordert die Kommission auf, mehr zu unternehmen, um unter Ausschöpfung aller ihrer Befugnisse die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

68. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Annahme der zwölf Leitaktionen der Binnenmarktakte als wichtigem Beitrag zur Stärkung des Binnenmarkts in umfassender und ausgewogener Art und Weise Vorrang einzuräumen.

Konstitutionelle Fragen

69. ist der Auffassung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten gemäß Artikel 9 von Protokoll Nr. 1 wichtig ist, um die notwendige demokratische Legitimität und nationale Eigenverantwortung im Prozess des Semesters herbeizuführen; fordert eine Verstärkung des Dialogs zwischen der europäischen und der einzelstaatlichen Ebene unter Achtung der zwischen den beiden Ebenen bestehenden Arbeitsteilung;

70. ist der Auffassung, dass es zusätzlich zur Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten ebenfalls notwendig ist, größere Anstrengungen im Bereich der Kommunikation mit den Bürgern zu unternehmen und sie aktiv in den Prozess einzubeziehen;

71. ist der Auffassung, dass die nationalen Parlamente – zur Verminderung der Besorgnisse über die Legitimität – eine aktivere Rolle im Prozess spielen sollten, und regt an, dass die Mitgliedstaaten ihre internen Verfahren anpassen, so dass die nationalen Parlamente in die Debatte über die Finanz- und Reformplanungen ihrer Länder einbezogen werden können, ehe sie der EU unterbreitet werden;

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

72. fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in den Ablauf des Europäischen Semesters einzubinden und im Rahmen ihrer Arbeitsmarktstrategien größeres Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung zu richten und den Bedürfnissen und der Lage von Frauen bei der Umsetzung der im Jahreswachstumsbericht enthaltenen politischen Vorgaben Rechnung zu tragen; lobt diejenigen Mitgliedstaaten, die die geschlechtsspezifische Dimension als Querschnittsaufgabe in ihre nationalen Reformprogramme (NRP) eingebunden haben, bedauert aber, dass viele Mitgliedstaaten in keiner Weise auf geschlechtsspezifische Aspekte eingegangen sind; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten ein einheitliches Format und Kriterien für die Aufnahme des Aspekts der Gleichstellung der Geschlechter in die nationalen Reformprogramme vorzuschlagen;

73. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformprogrammen spezifische quantitative Ziele in Einklang mit den Beschäftigungsstatistiken für Frauen festzusetzen, und auch konkret Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen von Frauen (wie junge Frauen, Migrantinnen, behinderte Frauen und alleinerziehende Mütter) zu treffen;

74. weist darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle weiterhin ein Problem in der EU darstellt und sich auch auf die Höhe der Rente auswirkt, die Frauen später erhalten, was dazu führen kann, dass Frauen in der Folge unter die Armutsgrenze abgleiten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, qualitative Ziele in ihren nationalen Reformprogrammen festzulegen, die auf eine Nivellierung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ausgerichtet sind, und dadurch sowohl die ungerechte Behandlung von Rentnerinnen als auch die Armutsgefährdung älterer Frauen zu verringern;

75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0542.
  • [2]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
  • [3]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
  • [4]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
  • [5]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
  • [6]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
  • [7]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
  • [8]  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0583.
  • [9]  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/120296.pdf
  • [10] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0048.
  • [11]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 95.
  • [12]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 1.
  • [13]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 5.
  • [14]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 9.
  • [15]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 13.
  • [16]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 17.
  • [17]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 21.
  • [18]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 25.
  • [19]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 28.
  • [20]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 31.
  • [21]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 35.
  • [22]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 38.
  • [23]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 40.
  • [24]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 44.
  • [25]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 46.
  • [26]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 50.
  • [27]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 54.
  • [28]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 58.
  • [29]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 61.
  • [30]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 88.
  • [31]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 65.
  • [32]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 69.
  • [33]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 72.
  • [34]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 74.
  • [35]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 77.
  • [36]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 81.
  • [37]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 85.
  • [38]  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 91.
  • [39]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0258.
  • [40]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0186.
  • [41]  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0047.
  • [42]  Abgenommene Texte, P7_TA(2012)0245.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (*) (20.9.2012)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012
(2012/2150(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Marije Cornelissen

(*)       Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Umfeld weiterhin unsicher ist, und in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten im Jahr 2010 auf die Europa-2020-Ziele zur Entwicklung einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen EU-Wirtschaft verpflichtet haben; in der Erwägung, dass die EU jedoch bezüglich des Zeitplans zur Erfüllung der Europa-2020-Ziele im Rückstand ist, da die kombinierten nationalen Zielsetzungen zu niedrig sind und die durchgeführten Maßnahmen nicht zu deutlichen Fortschritten bei fast allen Zielen geführt haben, insbesondere denjenigen, die Energieeffizienz, Beschäftigung, Armutsverminderung sowie Forschung und Entwicklung betreffen;

B.  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012, in denen es heißt: „Wachstum und Beschäftigung werden nur dann wieder anziehen, wenn wir einen kohärenten und breit angelegten Ansatz verfolgen, bei dem wir intelligente Maßnahmen zur Sanierung der Haushalte unter gleichzeitiger Beibehaltung der Investitionen in künftiges Wachstum, eine solide makroökonomische Politik und eine aktive Beschäftigungsstrategie unter Wahrung des sozialen Zusammenhalts miteinander verbinden“, und in der Erwägung, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines dynamischen Umfelds für Wirtschaftswachstum und Wohlstand durch eine tragfähige Politik unterstützen sollte;

C. unter Hinweis auf die Empfehlungen in seiner Entschließung vom 15. Februar 2012 zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012[1], in der es den Rat ersuchte, die folgenden Prioritäten in seine Leitlinien für das Europäische Semester 2012 aufzunehmen: Sicherstellung der Kohärenz und Stärkung des Willens zur Verwirklichung der EU-2020-Ziele, Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen und Steuerreform, Verbesserung der Beschäftigungsqualität und der Bedingungen für eine verstärkte Erwerbsbeteiligung, Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung mit Schwerpunkt auf Bevölkerungsgruppen mit weniger oder gar keinen Verbindungen zum Arbeitsmarkt sowie Stärkung der demokratischen Legitimität, der Rechenschaftsberichte unter Mitwirkung;

D. in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Euro-Krise in vielen Mitgliedstaaten sehr schwerwiegend sind, und in der Erwägung, dass weitere vorgeschlagene Maßnahmen einige der Probleme noch verschärfen werden, wie etwa das Ansteigen der Zahl von Insolvenzen und Einziehungen von Wohnungseigentum sowie tiefe Einschnitte bei Diensten in den Bereichen Gesundheit, Behinderung und Sonderschulen;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Semester an Bedeutung gewonnen hat und zu seinem Prozess nunmehr vielfältige Dokumente und Unterdokumente gehören, die von den Mitgliedstaaten vorzulegen sind: nationale Reformprogramme (NRP), Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) und nationale Beschäftigungspläne (NBP), und in der Erwägung, dass man sich in diesen Dokumenten mit einer steigenden Zahl von Zielen auseinandersetzen muss; in der Überzeugung, dass die Anzahl solcher Dokumente und Überschneidungen zwischen ihnen der Transparenz und Kohärenz des Prozesses des Europäischen Semesters abträglich sind; in der Erwägung, dass die Qualität der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Dokumente und das Maß, in dem Stakeholder und nationale Parlamente in ihre Ausarbeitung eingebunden sind, sehr unterschiedlich sind;

F.  unter Hinweis darauf, dass zwischen 2008 und Mitte 2012 die Arbeitslosenrate in der EU-27 von etwa 7 % auf 10,4 % angestiegen ist, was etwa 25 Millionen Arbeitslose bedeutet;

G. unter Hinweis darauf, dass in der gesamten EU jeder fünfte junge Mensch arbeitslos ist (22 %) und dass in einigen Mitgliedstaaten die Jugendarbeitslosigkeit über 50 % beträgt;

H. unter Hinweis darauf, dass sich 8,3 Millionen Europäer unter 25 weder in einem Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Fortbildungsverhältnis (NEET) befinden und dass diese Zahl weiter ansteigt;

I.   unter Hinweis darauf, dass mehr als 115 Millionen Menschen in der EU-27 von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, da bei ihnen die verstärkte Gefahr von Armut besteht, weil sie über äußerst geringe materielle Mittel verfügen oder weil sie in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung leben;

Fortschritt auf dem Weg zu Europa 2020

1.  bedauert, dass trotz der Feststellung der Kommission, dass die von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) festgelegten Verpflichtungen zur Erfüllung der meisten EU-2020-Ziele nicht ausreichen, keiner der Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen aufgefordert wurde, seine nationalen Zielsetzungen zu erhöhen; fordert die Kommission und den Rat auf, sich mit dem mangelnden nationalen Ehrgeiz im Jahreswachstumsbericht 2013 zu befassen und dafür zu sorgen, dass die in den NRP 2013 gesetzten nationalen Ziele auf einem Niveau sind, das für die Erreichung aller Kernziele von Europa 2020 erforderlich ist;

Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze

2.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen; fordert die Kommission auf, die Nutzung des Potentials zur Schaffung von Arbeitsplätzen der „grünen“ Wirtschaft, Gesundheit und Sozialfürsorge sowie den IKT-Sektor zu den wichtigsten Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2013 zu machen;

3.  bedauert die Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten trotz ihrer politischen Zusagen während der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2012 und der Leitlinien der Kommission im Beschäftigungspaket keinen nationalen Beschäftigungsplan (NBP) als Teil ihrer NRP 2012 vorgelegt haben; hält es für bedauerlich, dass die Kommission dies nicht zu einer Pflicht gemacht hat, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden muss, und fordert sie nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihre NRP sobald wie möglich vorzulegen; fordert darüber hinaus, dass die NBP umfassende Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und grüner Beschäftigung, eine Verbindung zwischen der Beschäftigungspolitik und Finanzinstrumenten, Reformen des Arbeitsmarkts, einen klaren Zeitplan für die Erstellung der mehrjährigen Reform-Agenda über die kommenden 12 Monate und eine Angabe sowohl der Bereiche als auch der Regionen enthalten, in denen es einen Mangel beziehungsweise einen Überschuss an Spezialisierung gibt; fordert die Kommission auf, ihren Plan für ein auf objektiven Daten beruhendes Monitoring-System des Arbeitsmarktes und ein System der individuellen Begleitung für diejenigen Länder weiterzuverfolgen, die nicht die länderspezifischen Empfehlungen befolgen;

4.  schlägt vor, dass die Kommission die Ausarbeitung der NBP begleitet;

5.  begrüßt die Empfehlung, nach der die Besteuerung der Arbeit auf umweltschädliche Tätigkeiten verlagert sowie das Steuersystem langfristig vereinfacht und an die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den Mitgliedstaaten angepasst werden soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung zu befolgen und dabei dafür zu sorgen, dass dies nicht auf Kosten geringerer Einkommen geht;

6.  begrüßt die Tatsache, dass der Schwerpunkt auf ressourceneffiziente Programme gelegt wird, die ein beträchtliches Beschäftigungspotenzial bieten und gleichzeitig der Umwelt zugute kommen, nachhaltige Arbeitsplätze schaffen und eine eindeutige Rendite für Investitionen zu Gunsten sowohl der öffentlichen als auch der privaten Finanzen bieten;

7.  begrüßt die Tatsache, dass der Schwerpunkt auf die Verringerung der Steuerhinterziehung gelegt wird, da dies ein Problem ist, das alle Mitgliedstaaten betrifft und die nationalen Steuereinnahmen, die für die wirtschaftliche Erholung notwendig sind, beträchtlich schmälern kann;

8.  weist darauf hin, dass Unternehmen der Sozialwirtschaft Teil des europäischen Sozialmodells und des Binnenmarktes sind und deshalb eine starke Anerkennung und Unterstützung verdienen und dass ihre Besonderheiten bei der Gestaltung europäischer politischer Maßnahmen berücksichtigt werden müssen; wiederholt seine Forderung an die Kommission, einen Rahmen für die Sozialwirtschaft auszuarbeiten, ihre Bestandteile anzuerkennen und sowohl die Mitgliedstaaten als auch Stakeholder einzubeziehen, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, da sie ein wichtiges Element des europäischen Sozialmodells und des Binnenmarktes ist;

9.  betont, wie wichtig es ist, für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt zu sorgen, ohne die Kooperation von Unternehmen für seine Erreichung zu vernachlässigen, was insbesondere dadurch gefördert werden könnte, dass ihnen gestattet wird, für ihre innovativen und vorbildlichen Maßnahmen in sozialen Angelegenheiten durch ein Siegel zu werben, das neue Investoren anlocken und langfristig auch die Entwicklung eines europäischen Sozialmodells fördern würde;

10. begrüßt die Tatsache, dass die Bedeutung des Zugangs von KMU zur Finanzierung anerkannt wird, da sie der Eckpfeiler der Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU sind und über ein beträchtliches Potenzial verfügen, um die Jugendarbeitslosigkeit und das Ungleichgewicht der Geschlechter zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Zugang von KMU zur Finanzierung in ihren nationalen Wachstumsplänen absolute Priorität einzuräumen;

Qualität der Beschäftigung

11. bedauert, dass der Rat die Forderung des Parlaments, den Schwerpunkt bei seiner Orientierungshilfe für 2012 auf die Arbeitsqualität zu legen, nicht berücksichtigt hat; stimmt mit der Kommission darin überein, dass alle Beschäftigungsverhältnisse den Arbeitnehmern Zugang zu einer Reihe von Rechten geben sollten, zu denen Rentenansprüche, Sozialschutz und Zugang zum lebenslangen Lernen zählen; fordert die Kommission auf, Arbeitsqualität, Fortbildung und weiterführende Fortbildung, grundlegende Arbeitnehmerrechte sowie die Unterstützung der Mobilität des Arbeitsmarktes, der Selbstständigkeit und der grenzübergreifenden Mobilität durch Erhöhung der Sicherheit von Arbeitnehmern zwischen Beschäftigungsverhältnissen in den Jahreswachstumsbericht 2013 aufzunehmen;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bestehen und die Ausbreitung von menschenunwürdigen Arbeitsverträgen und von Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Menschen mit befristeten und Teilzeitverträgen oder selbstständig Beschäftigte angemessenen sozialen Schutz und Zugang zu Ausbildung erhalten, und die diesbezüglichen Rahmenvereinbarungen umzusetzen;

13. fordert, dass die Flexibilität des Arbeitsmarktes dadurch verbessert wird, dass moderne Formen von Beschäftigungsverhältnissen eingeführt werden; ist sich darüber im Klaren, dass die Teilzeitbeschäftigung oft den Arbeitnehmern, insbesondere von Frauen, gewählt wird;

14. begrüßt die Empfehlungen in Bezug auf Maßnahmen gegen die geringe Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt; stellt allerdings fest, dass es an einer weiter gehenden Gleichstellungsperspektive, die über die Beschäftigungsrate hinausgeht, fehlt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen Arbeitsmarktsegregation, ungleiche Verteilung der Betreuungspflichten und die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf Frauen in ihre politischen Orientierungshilfen aufzunehmen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit der niedrigen Beteiligung benachteiligter Personengruppen, einschließlich Menschen, die einer Minderheit angehören (z. B. Roma), aus den ärmsten Kleinstregionen stammen oder mit einer Behinderung leben, zu befassen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auch auf, sich mit der ungleichen Verteilung von Arbeitsplätzen zwischen Regionen und gesellschaftlichen Gruppen und den Auswirkungen einer Haushaltskonsolidierung auf schutzbedürftige gesellschaftliche Gruppen zu befassen;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen von Reformen des Gesundheitssystems zu überwachen und über sie Bericht zu erstatten, wie dies im Jahreswachstumsbericht 2012 empfohlen wurde; betont, dass es bei der Durchführung der Reform und Modernisierung von Gesundheitssystemen von wesentlicher Bedeutung ist sicherzustellen, dass die Reformen integrativ sind, präventiven und frühen Interventionsmethoden den Vorrang einräumen und gleichberechtigten Zugang bieten;

17. stellt fest, dass mehreren Mitgliedstaaten Empfehlungen in Bezug auf Löhne gemacht wurden; hebt hervor, dass Löhne vor allem das Einkommen sind, das die Arbeitnehmer brauchen, um davon zu leben; betont, dass die Praxis der Kommission der Bestimmung der Lohnbildung und der Lohnniveaus in Programmländern unter Umständen die Gefahr der Armut trotz Beschäftigung und von Lohnungleichheiten erhöht, worunter Gruppen mit geringem Einkommen zu leiden haben; fordert die Kommission auf, die politische Orientierung in denjenigen Ländern zu intensivieren, in denen die Löhne im Vergleich zum Produktivitätsniveau stagnieren, wobei aber die Autonomie der Sozialpartner zu achten ist, die unter anderem durch Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geschützt ist;

18. begrüßt, dass der Schwerpunkt auf intelligente Regulierung und Vereinfachung gelegt wird, was zu effektiven EU-Rechtsvorschriften, wenn diese Mehrwert schaffen können, führen soll, und dass den Mitgliedstaaten ausreichende Flexibilität eingeräumt wird, wenn sich nationale Rechtsvorschriften als besser geeignet erweisen; weist erneut auf die Gefahr der Verwaltungslasten, die das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern, sowie auf die Notwendigkeit hin, dass sichergestellt wird, dass jede Regulierung sachgerecht ist;

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

19. begrüßt, dass sich die Kommission und der Rat stärker auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentrieren; fordert die Kommission auf, unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften unverzüglich eine verbindliche Europäische Jugendgarantie vorzuschlagen, um die Lage junger Menschen wirksam zu verbessern, die sich weder in einem Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Fortbildungsverhältnis (NEET) befinden, und schrittweise das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu lösen; betont, dass die Europäische Jugendgarantie spezifische europäische finanzielle Unterstützung braucht, insbesondere in denjenigen Ländern, die die höchsten Jugendarbeitslosenraten aufweisen, und fordert, dass ein Teil der nicht ausgegebenen Mittel der Strukturfonds für diesen Zweck eingesetzt wird; fordert den Rat auf, zügig über die Vorschläge des Beschäftigungspakets zu entscheiden;

Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung

20. begrüßt die Aufnahme der Empfehlung zur Bewältigung der sozialen Folgen der Krise in der Orientierungshilfe für 2012 und das verstärkte Augenmerk auf die Bekämpfung der Armut in den länderspezifischen Empfehlungen; ist allerdings äußerst besorgt über die Zunahme der Armut (einschließlich Armut trotz Beschäftigung und Armut unter älteren Menschen) und der Arbeitslosigkeit in der EU; fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeiziger zu sein, die Maßnahmen, die sie ergreifen, um die Armut zu bekämpfen, zu intensivieren und die Empfehlungen der Kommission strikt zu befolgen; fordert die Kommission auf, sich konkret mit der Armut trotz Beschäftigung, der Armut von Menschen mit weniger oder gar keine Verbindungen zum Arbeitsmarkt sowie mit der Armut älterer Menschen im Jahreswachstumsbericht 2013 zu beschäftigen; betont, dass Artikel 9 AEUV im gesamten Europäischen Semester durchgehend berücksichtigt werden muss;

21. betont erneut, dass zusätzliche Zusagen der Mitgliedstaaten im sozialen Bereich gefordert werden müssen und der EU die Verantwortung für die Umsetzung der Prioritäten übertragen werden muss, die im Zusammenhang mit Wachstum und sozialem Zusammenhalt innerhalb des Binnenmarkts gesetzt wurden;

Beschäftigung und soziale Aspekte des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

22. fordert die Kommission und den Rat auf, den Anzeiger für die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte zu überarbeiten und dessen soziale und beschäftigungsbezogene Dimension zu stärken, indem

–   Indikatoren zu Lohnungleichheit und Bildungsausgaben aufgenommen werden,

–   ein Richtwert für die untere Grenze nominaler Lohnstückkosten hinzugefügt wird, um übermäßiger Lohnbeschränkung vorzubeugen,

–   der Richtwert für die obere Grenze für dreijährige durchschnittliche Arbeitslosigkeit gesenkt wird,

–   symmetrische indikative Grenzwerte für die Leistungsbilanz angewendet werden;

23. fordert die Kommission auf, ein starkes soziales Programm, das an eine strenge Überwachung geknüpft ist, einschließlich einer Liste der gemeinsamen Prioritäten und Ziele innerhalb des Rahmens der Strategie Europa 2020 vorzulegen;

Soziale Auswirkungen wirtschaftlicher Anpassungsprogramme in denjenigen Ländern, die von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind

24. gibt seiner Besorgnis über die Tatsache Ausdruck, dass gegenüber Mitgliedstaaten mit einem Finanzhilfeprogramm keine Empfehlungen bezüglich der EU-2020-Ziele gemacht wurden; fordert die Kommission auf, die Folgen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme auf den Fortschritt in Richtung der Kernziele Europa 2020 zu bewerten und Änderungen vorzuschlagen, durch die die Anpassungsprogramme in Einklang mit den Europa-2020-Zielen gebracht werden sollen;

25. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten um sicherzustellen, dass Sparprogramme nicht Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen behindern und dass eine wachstumsfördernde Politik verfolgt wird;

26. fordert den Rat auf, mit dem Parlament zügig zu einer Einigung zu kommen und mit der sofortigen Umsetzung des Vorschlags zur Verstärkung der Überwachung der in ernsten Schwierigkeiten befindlichen Mitgliedstaaten zu beginnen, einschließlich einer Beurteilung der sozialen Auswirkungen und der völligen Übereinstimmung der Anpassungsprogramme mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik;

27. fordert die Umsetzung einer neuen Arbeitsweise beim Europäischen Semester durch die Erörterung sozialer Prioritäten zugleich mit Wirtschafts- und Haushaltsprioritäten und die Herstellung einer Verbindung zwischen ihnen;

28. betont, dass es unbedingt notwendig ist, neue Instrumente zur Bekämpfung von sozialen Ungleichgewichten und Arbeitslosigkeit in Europa zu entwickeln;

29. fordert die Kommission auf, über den Fortschritt Bericht zu erstatten, der im Zusammenhang mit der Forderung des Parlaments in seiner Entschließung vom 1. Dezember 2011 zum Thema „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung“[2] erzielt wurde, in der sie aufgefordert wurde, „die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner zur Ausarbeitung eines jährlichen Schattenberichts über die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Hinblick auf die Kernziele und die Umsetzung der in den nationalen Reformprogrammen vorgeschlagenen Maßnahmen anzuhalten“;

Verbesserung der demokratischen Legitimität, Rechenschaftspflicht und Qualität des Prozesses des Europäischen Semesters

30. fordert die Kommission und den Rat auf, sich auf konkrete Maßnahmen zu verständigen, die die Beteiligung und Einbeziehung der Sozialpartner, NRO und lokaler Behörden an der Formulierung und Umsetzung von Strategien im Rahmen des Europäischen Semesters sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verbessern; begrüßt die Tatsache, dass der zyprische Vorsitz diese Herausforderung als eine seine Prioritäten bezeichnet hat;

31. fordert die Mitgliedstaat und den Europäischen Rat auf, Sozial- und Gesundheitsminister in den Prozess des Europäischen Semesters und in alle Phasen des Prozesses der NRP einzubeziehen, da dies auch eine Stärkung der Rolle des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) bedeuten würde, was nötig ist, da Themen in den Bereichen Renten, Lohnpolitik und Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in dessen Zuständigkeit fallen;

32. bekräftigt seine Forderung nach einer verstärkten demokratischen Legitimität des Europäischen Semesters; hält es für bedauerlich, dass der Rat den Bedenken des Parlaments nicht Rechnung getragen hat, als er seine politische Orientierung 2012 annahm; weist darauf hin, dass die mangelnde parlamentarische Einbeziehung in die Ausarbeitung politischer Leitlinien ein schweres demokratisches Defizit darstellt;

33. fordert die Kommission auf, Bericht über die Verwendung gemeinsamer und einheitlicher Benchmarks in der gesamten EU für die Bewertung der NRP zu erstatten; betont, dass durch Standards und Daten ein Bild von der sozialen Inklusion und der ökologischen Nachhaltigkeit zusätzlich zu Wirtschaftsdaten geben sollten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, soziale Indikatoren und Daten zu verwenden, durch die der Fortschritt und die Entwicklung gemessen werden können, was über die Messung des BIP hinausgeht, da dies von entscheidender Bedeutung ist, um den Fortschritt bei der Erreichung der Europa-2020-Ziele zu messen;

34. fordert die Kommission auf, sich mit dem Parlament auf ein Format für die Jahreswachstumsberichte zu einigen, das es dem Parlament ermöglicht, sie zu ändern, bevor sie vom Rat angenommen werden, damit sichergestellt wird, dass ein transparenter interinstitutionelle Entscheidungsfindungsprozess zu einer gemeinsam vereinbarten, demokratisch legitimen politischen Orientierung führt;

35. fordert die Kommission auf, die Qualität, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht des Europäischen Semesters dadurch zu verbessern, dass sie Rechtsvorschriften vorschlägt, durch die die förmlichen Anforderungen hinsichtlich des Formats und der Fristen festgelegt werden, die für die Vorlage von Dokumenten durch die Mitgliedstaaten als Teil des Europäischen Semesters gelten, einschließlich spezifischer Pflichten hinsichtlich der Überwachung des Fortschritts auf dem Weg zu den Europa-2020-Zielen und demokratischer und transparenter Verfahren, die zur Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen führen;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren zu vereinbaren, die eine Förderung des sozialen Dialogs, eine echte parlamentarische Debatte und die Beteiligung von Stakeholdern an der Ausarbeitung und Umsetzung von NRP ermöglichen ,und in ihre NRP eine detaillierte Übersicht aufzunehmen, in der angegeben wird, wer und wie beteiligt wurde; fordert die Kommission auf, eine Übersicht über die verschiedenen nationalen Praktiken hinsichtlich der parlamentarischen Verfahren und der Einbeziehung von Stakeholdern in das Europäische Semester zu erstellen und die Erkenntnisse in einem Bericht bis Januar 2013 zu veröffentlichen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Marije Cornelissen, Emer Costello, Frédéric Daerden, Sari Essayah, Thomas Händel, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Ádám Kósa, Jean Lambert, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu, Andrea Zanoni, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Kinga Göncz, Richard Howitt, Jan Kozłowski, Svetoslav Hristov Malinov, Anthea McIntyre, Birgit Sippel, Csaba Sógor

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (19.9.2012)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012
(2012/2150(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Trautmann

KURZE BEGRÜNDUNG

Das Europäische Semester ist in erster Linie ein Mittel zur Koordinierung der Staatshaushalte und Reformprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten. Unter den aktuellen Umständen wurde den Mitgliedstaaten eine stärkere Haushaltsdisziplin verordnet, um die Umsetzung der zusammenhängenden Rechtsvorschriften des „Sixpacks“ zu gewährleisten. Gerade unter diesen Umständen kann und sollte der Haushaltsplan der EU eine antizyklische Rolle spielen. Wie in den Verträgen festgelegt, darf der Haushaltsplan der Europäischen Union kein Defizit aufweisen, da es sich um einen Investitionshaushalt handelt, der allen 27 Mitgliedstaaten zugutekommt (über 85 % der Mittelzuweisungen fließen an die Mitgliedstaaten zurück). Der Haushaltsplan der EU kann insbesondere in den Bereichen integratives und nachhaltiges Wachstum als Auslöser und Wirkungsverstärker dienen und somit beispielsweise im Zuge der Kohäsions- und Regionalpolitik zu mehr Wachstum und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit führen. Auf diese Weise werden die Mitgliedstaaten wiederum beim Erreichen ihrer wirtschaftlichen Ziele unterstützt, die in den nationalen Reformprogrammen festgelegt wurden (Strategie Europa 2020), und bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters vereinbart wurden.

Die Programmumsetzung aller im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2007–2013 vereinbarten Strategien ist in vollem Gange. Bei denjenigen Strategien, bei denen noch Aufholbedarf besteht, etwa im Bereich der Struktur- und Kohäsionsfonds (ein Thema, das aus verschiedenen Gründen sorgfältig bewertet und behandelt werden muss), haben sich die Kommission und der Rat darauf verständigt, ihre Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Eine der Säulen des im Juni vom Europäischen Rat gebilligten „Pakts für Wachstum und Beschäftigung“ basiert in der Tat auf einer Neuausrichtung der Struktur- und Kohäsionsfonds, die bislang nicht vollständig (Schätzungen belaufen sich auf 55 Milliarden Euro) den kleinen und mittelständischen Unternehmen, der Forschung und Innovation und der Beschäftigung junger Menschen zugutekommt.

Dies stellt nicht nur einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, sondern auch einen mehr als begrüßungswerten Wandel in der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik der EU dar und ergänzt im Wesentlichen die wichtigen Schritte zur vorübergehenden Lockerung der Kofinanzierungsregelungen für die am stärksten von der derzeitigen Krise betroffenen Mitgliedstaaten, die bereits in den Jahren 2010–2011 von Rat und Parlament gebilligt wurden. Die Kofinanzierungssätze für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten, wurden vorübergehend erhöht, um dafür zu sorgen, dass trotz der sehr angespannten Haushaltslage dieser Länder die notwendigen Investitionen getätigt werden können.

Damit diese Maßnahmen etwas bewirken, müssen sie jedoch vollständig und rechtzeitig in den Jahreshaushalt der EU aufgenommen werden. Im Verlauf der Verhandlungen über die Haushaltspläne 2011 und 2012 hat der Rat gegen den Willen des Parlaments einen sehr geringen Umfang an Zahlungsermächtigungen durchgesetzt. Durch die systematische Weigerung, Mittel in angemessener Höhe bereitzustellen, die sich am tatsächlichen und nachvollziehbaren Bedarf orientiert, gefährdet der Rat den Konjunkturaufschwung, da die Empfänger in den Mitgliedstaaten, etwa regionale Behörden, Universitäten oder kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die Mittel nicht rechtzeitig erhalten und vor enormen Liquiditätsproblemen stehen.

Positiv ist anzumerken, dass im Verlauf dieses Europäischen Semesters 2012 eine äußerst wichtige Einigung über eine Pilotphase (2012–2013) für Projektanleihen erzielt werden konnte, die eingesetzt werden sollen, um Finanzmittel für wichtige, mit Blick auf die Mitgliedstaaten wachstumsfördernde Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank wird diese Pilotphase im Juli 2012 starten. Dies stellt jedoch nur einen ersten Schritt hin zu dem in den nächsten Jahren dringend benötigten EU‑Investitionsprogramm dar.

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Bericht zu übernehmen:

1.  bedauert, dass keine weitreichende, glaubwürdige und ehrliche öffentliche Debatte über den Prozess des Europäischen Semesters geführt wird; ist der Auffassung, dass diese fehlende Debatte nicht den einzelstaatlichen Verfahren entspricht, in deren Rahmen vorgesehen ist, über die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik offen und demokratisch zu debattieren; warnt insbesondere davor, den Jahreswachstumsbericht als bürokratische Maßnahme ohne Zustimmung des Europäische Parlaments zu erstellen, und betont, dass das Europäische Semester durch eine stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments in allen seinen Phasen demokratisiert werden muss; verweist auf den Vorschlag des Europäischen Parlaments, dass sich alle Organe der EU auf ein interinstitutionelles Abkommen einigen sollten; verweist auf Artikel 13 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, dem zufolge die Organisation einer parlamentarischen Konferenz von Vertretern der einschlägigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments und Vertretern der nationalen Parlamente vorgesehen ist; betont, dass der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments einer der zuvor genannten zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments ist;

2.  fordert die Kommission auf, den Jahreswachstumsbericht 2013 auf der Grundlage solider, ehrgeiziger und unvoreingenommener wirtschaftlicher Daten anzufertigen, die die tatsächliche makroökonomische Lage der Mitgliedstaaten sowie die zwischen ihnen bestehenden makroökonomischen Ungleichgewichte widerspiegeln;

3.  ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Reformprogramme zeitnah anzupassen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Verlauf des Europäischen Semesters infolge einer nationalen Parlamentswahl ändern, um die politische Natur der Reformen zu bekräftigen und zu gewährleisten, dass die neue Regierung sich in diesem Sinne engagiert;

4.  fordert die Europäische Kommission auf, im nächsten Jahreswachstumsbericht umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben; ist darüber hinaus der Meinung, dass eine Finanzierung auf Ebene der EU zu Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten führen kann, und dass dies betont werden sollte; ist der Auffassung, dass der Haushalt der Europäischen Union in Bezug darauf, Wachstum zu stimulieren und verstärkt Arbeitsplätze zu schaffen sowie die makroökonomischen Ungleichgewichte in der gesamten Union erfolgreich zu mindern, eine entscheidende Rolle spielt;

5.  fordert den Rat auf, eine politische und öffentliche Debatte über die Höhe der notwendigen Mittel zur Umsetzung des „Pakts für Wachstum und Beschäftigung“, der im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, zuzulassen; bringt seine große Besorgnis über den wiederholt vom Rat vertretenen Standpunkt zum Ausdruck, die im Haushaltsplan der EU verfügbaren Zahlungsermächtigungen sollten künstlich reduziert werden, was dazu führen würde, dass die Fähigkeit der EU, ihren rechtlichen und politischen Verpflichtungen nachzukommen, gefährdet wäre; fordert den Rat erneut auf, sich mit dem Europäischen Parlament und der Kommission auf eine Methode zur Bewertung des tatsächlichen Zahlungsbedarfs zu einigen; betont, wie dringlich die Lage ist, vor allem hinsichtlich der Linien 1A und 1B (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung/Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) sowie in Bezug auf die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums;

6.  ruft die Mitgliedstaaten auf, die im „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“ vereinbarten Möglichkeiten zur Prüfung von Neuzuteilungen im Rahmen der nationalen Struktur- und Kohäsionsfondsmittel (in Höhe von 55 Mrd. Euro) voll auszuschöpfen, um Forschung und Innovation, KMU (einschließlich deren Zugangserleichterung zu Finanzhilfen der EU) und die Beschäftigung junger Menschen zu fördern; fordert die Kommission auf, im Jahreswachstumsbericht 2013, der im November 2012 erscheinen wird, ein vollständiges Bild über das bislang in dieser Hinsicht Erreichte zu vermitteln;

7.  betont darüber hinaus, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Pakts für Wirtschaft und Beschäftigung ausdrücklich dazu aufgerufen sind, einen Teil ihrer Mittelzuweisungen aus den Strukturfonds einzusetzen, um gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) Instrumente für Kreditrisiken und -garantien zu erarbeiten, um Wissen und Fähigkeiten, den effizienten Einsatz von Ressourcen und strategische Infrastrukturprojekte zu fördern und den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Behörden der Mitgliedstaaten eine Maximierung des Wachstumspotenzials anstreben sollten, das mit den anderen, bereits beschlossenen und aus dem Haushalt der EU finanzierten EU‑Initiativen verbunden ist – etwa die Pilotphase für Projektanleihen, die seit 2007 zur Verfügung stehenden unterschiedlichen innovativen Finanzierungsinstrumente der EU in den Bereichen Forschung und Innovation, Unterstützung für KMU oder Mikrofinanzierungsprogramme; betont außerdem, dass die EIB für den Zeitraum 2012–2015 über ein erweitertes Kreditvergabevolumen verfügt; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen insgesamt, sofern sie richtig kombiniert und umgesetzt werden, das Grundgerüst eines EU‑Investitionsprogramms für die kommenden Jahre bilden könnten, das eine überaus positive Wirkung auf das BIP und die Beschäftigung in allen 27 Mitgliedstaaten entfalten würde – einige Fachleute schätzen den Zuwachs des BIP auf 0,56 % und die Anzahl neuer Arbeitsplätze auf 1,2 Millionen;

8.  ruft die Mitgliedstaaten daher auf, ihren einzelstaatlichen Beitrag auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE) zum Haushalt der EU nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten, und nicht den Versuch zu unternehmen, entgegen ihrer auf höchster Ebene gegebenen politischen Zusagen das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass eine wirtschaftliche Spannung zwischen der Notwendigkeit der kurzfristigen Konsolidierung der Staatshaushalte einerseits und einer möglichen Anhebung der auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beiträge einiger Mitgliedstaaten andererseits besteht, die durch eine Erhöhung der Zahlungen im EU‑Haushalt verursacht würde; wiederholt daher seine nachdrückliche Forderung nach einer Reform des Haushalts der EU – die bei der Aushandlung des MFR 2014–2020 vereinbart werden sollte –, in deren Rahmen der Anteil der auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt der EU bis zum Jahr 2020 auf 40 % gesenkt wird, womit ein Beitrag zu den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten geleistet würde[1];

9.  ersucht die Kommission darüber hinaus, zu prüfen, ob die auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt bei der Berechnung des Strukturdefizits – gemäß der Festlegung im „Zweierpaket“ – ausgenommen werden können;

10. warnt in Anbetracht der Rolle des EU‑Haushalts als Katalysator für Investitionen vor einer Kürzung des EU‑Haushalts im Rahmen der Verhandlungen über den MFR 2014‑2020, da die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in der Union dadurch beeinträchtigt würde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Andrea Cozzolino, James Elles, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Claudio Morganti, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Alda Sousa, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Alexander Alvaro, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Paul Rübig, Peter Šťastný

  • [1]  Entschließung des Europäischen Parlaments P7_TA(2012)0245, Juni 2012, Ziffer 3.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (19.9.2012)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2012
(2012/2150(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Malcolm Harbour

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Die nächsten Schritte für das Wachstum[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger[2],

A. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt mehr denn je als Instrument gebraucht wird, das die europäische Wirtschaft wieder ankurbelt, indem er eine konkrete Antwort auf die Krise bietet und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Wahrung des Sozialfürsorge genutzt wird;

1.  ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt des Europäischen Semesters auf dem Ziel liegen muss, ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und den territorialen und sozialen Zusammenhalt zu fördern, indem interne Ungleichgewichte beseitigt werden und eine konvergierende Dynamik zwischen den Wirtschaften der Mitgliedstaaten geschaffen wird;

2.  hebt hervor, dass die Strategie Europa 2020 bei der Verwirklichung des Europäischen Semesters umfassend berücksichtigt werden muss;

3.  fordert die Kommission auf, die Binnenmarktsteuerung zu einer Hauptpriorität zu machen, da sie einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Europäischen Semesters leistet, insbesondere nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; ist der Auffassung, dass die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission den Mitgliedstaaten gleichzeitig mehr praktische Lösungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bieten sollten, um die öffentliche Unterstützung und das politische Engagement für die Förderung der Vollendung des Binnenmarkts zu stärken;

4.  fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Semester mit der Binnenmarktakte zu verknüpfen, um die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik zu gewährleisten und nachhaltiges Wachstum sicherzustellen;

5.  betont, dass die Initiativen, die im Rahmen der Binnenmarktakte umgesetzt werden, mit den Zielen der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang stehen und zu deren Erreichung beitragen müssen;

6.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, im Rahmen des Europäischen Semesters einen Jahresbericht über die Integration des Binnenmarkts zu erstellen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu messen, die größten politischen Herausforderungen zu erkennen und Prioritäten für Maßnahmen festzulegen; ist der Ansicht, dass dies dazu beiträgt, gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen in der gesamten Union zu schaffen;

7.  betont, dass bei dieser Bewertung geprüft werden sollte, wie Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen vom Binnenmarkt profitieren und die Hindernisse überwinden, die seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen; erkennt an, dass der Dialog mit den Sozialpartnern, den einzelstaatlichen Parlamenten und der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die Wiedererlangung des Vertrauens in den Binnenmarkt spielt; fordert die Bürger und die Unternehmen daher auf, Vorschläge zu machen, wie die umfassende Verwirklichung des Binnenmarkts am besten erreicht werden kann;

8.  fordert die Kommission auf, den Jahresbericht über die Integration des Binnenmarkts mit anderen Instrumente zur Überwachung des Binnenmarkts wie dem Binnenmarktanzeiger zu koordinieren, um Überschneidungen zu verhindern und effiziente und klare Empfehlungen formulieren zu können sowie die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik sicherzustellen;

9.  begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, länderspezifische Empfehlungen in Bezug auf den Binnenmarkt abzugeben, insbesondere zur korrekten Umsetzung der Rechtsvorschriften und den Umsetzungsfristen; fordert die Kommission auf, mehr zu unternehmen, um unter Einsatz aller ihrer Befugnisse die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

10. weist erneut darauf hin, dass das Umsetzungsdefizit in Bezug auf Binnenmarktrichtlinien verringert werden muss, und verweist nachdrücklich auf die Schlüsselrolle der vollständigen, einheitlichen, rechtzeitigen und korrekten Umsetzung, damit Bürger und Unternehmen umfassend vom Binnenmarkt profitieren können; unterstützt die Einrichtung eines von der Kommission koordinieren Beamtennetzwerks auf Ebene der Mitgliedstaaten, das für die Umsetzung aller neuen EU-Rechtsvorschriften zuständig ist, um die Gesamtqualität der Umsetzung zu verbessern;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Annahme der zwölf Leitaktionen der Binnenmarktakte als wichtigem Beitrag zur Stärkung des Binnenmarkts in umfassender und ausgewogener Art und Weise Vorrang einzuräumen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adam Bielan, Jorgo Chatzimarkakis, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Cornelis de Jong, Vicente Miguel Garcés Ramón, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Sandra Kalniete, Toine Manders, Hans-Peter Mayer, Phil Prendergast, Mitro Repo, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Gino Trematerra, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter (Artikel 187 Absatz 2)

Regina Bastos, Constance Le Grip, Olga Sehnalová, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Silvia Costa, Jutta Steinruck

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (19.9.2012)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012
(2012/2150(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Paulo Rangel

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass das Europäische Semester die wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Gemeinschaftsmethode verstärkt und damit eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung gewährleistet, was einen Zusatznutzen für Europa darstellt;

2.  begrüßt den Umstand, dass das Europäische Semester mit der Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken institutionalisiert worden ist;

3.  vertritt dennoch die Ansicht, dass die Legitimität, Transparenz und Effektivität des Europäischen Semesters verbessert werden sollten;

4.  hält es für wesentlich, die Legitimität des Semesters zu fördern und die verbleibenden rechtlichen Zweideutigkeiten zu klären, die andernfalls in der Zukunft zu institutionellen Konflikten führen können, einschließlich der Überlagerung und Verdopplung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, wobei auch der Mangel an Klarheit und die zunehmende Komplexität des institutionellen Rahmens der EU zu berücksichtigen sind;

5.  bedauert, dass der parlamentarischen Kontrolle nur eine untergeordnete Rolle in dem Prozess zukommt, und unterstreicht, dass das Europäische Semester auf keinen Fall die Vorrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente gefährden darf;

6.  stellt mit Besorgnis fest, dass das Europäische Parlament bei den wichtigsten wirtschaftspolitischen Beschlüssen, die aufgrund der Krise gefasst worden sind, kontinuierlich an den Rand gedrängt worden ist, und ist der Auffassung, dass es einbezogen werden muss, um die Legitimität von Beschlüssen, die alle Bürger betreffen, zu steigern;

7.  vertritt die Auffassung, dass das Europäische Parlament der geeignete Ort für den wirtschaftspolitischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und den europäischen Institutionen ist;

8.  bekräftigt, dass die in die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 aufgenommenen Vorschriften über den wirtschaftspolitischen Dialog und der neue Koordinierungsmechanismus uneingeschränkt in Kraft gesetzt werden sollten und dass das Europäische Semester auf sämtlichen Stufen einer umfassenden demokratischen Kontrolle unterliegen sollte;

9.  ist der Auffassung, dass der wirtschaftspolitische Dialog nach dem Modell des währungspolitischen Dialogs auf die EZB ausgeweitet werden sollte und dass der Dialog regelmäßige Debatten zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem ECOFIN-Präsidenten über die Vorbereitung und Weiterbehandlung des Jahreswachstumsberichts und der länderspezifischen Empfehlungen einschließen sollte;

10. verweist darauf, dass die Transparenz und der Zugang zu Informationen mit Blick auf die Gewährleistung der demokratischen Legitimität ein Schlüsselelement des Prozesses sein sollten und dass das Europäische Semester und der wirtschaftspolitische Dialog als Teil des institutionellen Rahmens der EU angesehen werden sollten und mit ihnen die Gemeinschaftsmethode – durch Einbeziehung der Organe der Union auf allen Stufen – gefördert werden sollte;

11. verweist auf den auf der Tagung des Rates vom 28./ 29. Juni 2012 vorgelegten Bericht von Herman Van Rompuy mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ und die darin enthaltene Forderung nach einem besser durchsetzbaren Rahmen für die politische Koordinierung im Kontext des Europäischen Semesters;

12. ist der Auffassung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten gemäß Artikel 9 von Protokoll Nr. 1 wichtig ist, um die notwendige demokratische Legitimität und nationale Eigenverantwortung im Prozess des Semesters herbeizuführen; fordert eine Verstärkung des Dialogs zwischen der europäischen und der einzelstaatlichen Ebene unter Achtung der zwischen den beiden Ebenen bestehenden Arbeitsteilung;

13. ist der Auffassung, dass es zusätzlich zur Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten ebenfalls notwendig ist, größere Anstrengungen im Bereich der Kommunikation mit den Bürgern zu unternehmen und sie aktiv in den Prozess einzubeziehen;

14. ist der Auffassung, dass die nationalen Parlamente – zur Verminderung der Besorgnisse über die Legitimität – eine aktivere Rolle im Prozess spielen sollten, und regt an, dass die Mitgliedstaaten ihre internen Verfahren anpassen, so dass die nationalen Parlamente in die Debatte über die Finanz- und Reformplanungen ihrer Länder einbezogen werden können, ehe sie der EU unterbreitet werden;

15. fordert eine engere Einbeziehung des Europäischen Parlaments in den Prozess und seine aktive Beteiligung und vertritt die Auffassung, dass die Kommission und der Rat gegenüber dem Parlament auf der Grundlage von Artikel 121 Absatz 5 AEUV für die angenommenen länderspezifischen Empfehlungen rechenschaftspflichtig sein sollten;

16. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine angemessene Begründung ihrer politischen Empfehlungen zu liefern und eine Differenzierung und Priorisierung der politischen Maßnahmen nach Ländern vorzunehmen, um dem Rat einen Anhaltspunkt dafür zu geben, welchen Ländern er besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;

17. vertritt die Auffassung, dass es zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Jahreswachstumsberichts, auf den sich die Empfehlungen der Kommission stützen, sowie der Transparenz des Europäischen Semesters wichtig ist, dass der Rat weiterhin jedwede Abweichung seinerseits von den Empfehlungen der Kommission rechtfertigt;

18. verweist darauf, dass sich die wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters auf Artikel 5 AEUV stützen sollte und dass die im Zuge des Semesters bestimmten Prioritäten uneingeschränkt die in Artikel 3 Absatz 3 AEUV und in anderen Vertragsvorschriften dargelegten Ziele und Auflagen berücksichtigen sollten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Artikel 121 AEUV (Grundzüge der Wirtschaftspolitik), Artikel 126 AEUV (übermäßige öffentliche Defizite) und Artikel 148 AEUV (Beschäftigungspolitik) liegen sollte;

19. verweist darauf, dass das Europäische Parlament als das geeignete demokratische Forum in Europa angesehen werden muss, um zum Abschluss des Europäischen Semesters eine Gesamtbewertung zu liefern; glaubt, dass Vertreter der EU-Institutionen und der am Prozess beteiligten Wirtschaftsgremien als Zeichen dieser Anerkennung den Mitgliedern des Europäischen Parlaments auf deren Ersuchen hin Informationen bereitstellen sollten;

20. vertritt die Auffassung, dass das Europäische Parlament seine organisatorische Struktur an das neu eingeführte Europäische Semester anpassen sollte und dazu Maßnahmen erforderlich sind wie beispielsweise die Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses/ nichtständigen Ausschusses bzw. einer Arbeits- oder Lenkungsgruppe für die jährliche Überwachung des Europäischen Semesters.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Daniel Hannan, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, József Szájer, Rafał Trzaskowski, Manfred Weber, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Zuzana Brzobohatá, Luis de Grandes Pascual, Isabelle Durant, Marietta Giannakou, Anneli Jäätteenmäki, György Schöpflin

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (21.9.2012)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Europäisches Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2012
(2012/2150(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Matera

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass in Zeiten wirtschaftlicher Krise die Stärkung der Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt sowie ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit nicht nur eine moralische Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Hemmnisse abzubauen, die einer gleich hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im Wege stehen, und um das in der Strategie „Europa 2020“ festgelegte Ziel der Verstärkung der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen auf 75 % zu erreichen, da dies: a) eine große Menge an ungenutztem Talent freisetzen würde, vor allem in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, und b) zu wirtschaftlicher Effizienz, einer Steigerung der Produktivität und höheren Steuereinnahmen beitragen würde, wenn die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen verringert wird, sowie für mindestens 20 Millionen Menschen, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben oder von dieser bedroht sind, – unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen und Männern – einen höheren Lebensstandard sicherstellen würde;

B.  in der Erwägung, dass die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der Wohlstand Europas entscheidend von seiner Fähigkeit abhängt, seine Arbeitskräfte in vollem Umfang zu nutzen, unter anderem durch eine erhöhte Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und durch die Sicherstellung eines verbesserten Zugangs von Frauen zu hochspezialisierten Arbeitsplätzen; in der Erwägung, dass eine der Prioritäten der Strategie „Europa 2020“ darin besteht, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % für Frauen zu erreichen; in der Erwägung, dass im Vergleich mehr Frauen als Männer in Teilzeitjobs oder in befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sind und deshalb in Krisenzeiten leichter gekündigt werden können, und dass die Gefahr besteht, dass die gegenwärtige Rezession Fortschritte in Richtung der Geschlechtergleichstellung verzögert oder den Fortschritt sogar umkehrt;

C. in der Erwägung, dass der Zugang zu Kapital durch die Bankenkrise stark eingeschränkt ist, was ein Problem darstellt, das wahrscheinlich Unternehmerinnen überproportional treffen wird, da Frauen mehr und mehr als Selbstständige arbeiten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können;

1.  fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in den Ablauf des Europäischen Semesters einzubinden und im Rahmen ihrer Arbeitsmarktstrategien größeres Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung zu richten und den Bedürfnissen und der Lage von Frauen bei der Umsetzung der im Jahreswachstumsbericht enthaltenen politischen Vorgaben Rechnung zu tragen; lobt diejenigen Mitgliedstaaten, die die geschlechtsspezifische Dimension als Querschnittsaufgabe in ihre nationalen Reformprogramme (NRP) eingebunden haben, bedauert aber, dass viele Mitgliedstaaten in keiner Weise auf geschlechtsspezifische Aspekte eingegangen sind; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten ein einheitliches Format und Kriterien für die Aufnahme des Aspekts der Gleichstellung der Geschlechter in die nationalen Reformprogramme vorzuschlagen;

2.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der nationalen Reformprogramme und der nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme auf die Gleichstellung der Geschlechter, auf die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und auf die Armut von Frauen systematisch zu prüfen;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformprogrammen spezifische quantitative Ziele in Einklang mit den Beschäftigungsstatistiken für Frauen festzusetzen, und auch konkret Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen von Frauen (wie junge Frauen, Migrantinnen, behinderte Frauen und alleinerziehende Mütter) zu treffen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine geschlechtsspezifische Budgetierung einzuführen, nicht nur um Programme, die speziell auf Frauen ausgerichtet sind, zu analysieren, sondern auch um alle staatlichen Programme und Maßnahmen, ihre Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung und ihren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu überprüfen;

5.  betont, dass die Bereitstellung von Mitteln für Programme, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche vorantreiben, weiterhin sichergestellt werden muss, um die tief verwurzelten Stereotypen in unserer Gesellschaft auszumerzen;

6.  fordert die Kommission auf zu prüfen, welche Auswirkungen die Programme für die wirtschaftliche Anpassung der Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten, auf die Gleichstellung der Geschlechter, auf die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und auf die Armut von Frauen haben;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise durch entsprechende Untersuchungen und die nachfolgende Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu bewerten; fordert die Kommission auf, bei der Überwachung der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der EU-2020-Ziele geschlechterrelevante Indikatoren anzuwenden, und die EU-2020-Ziele und Indikatoren möglichst umfassend nach Geschlecht aufzuschlüsseln; fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen im Anschluss an die Empfehlungen, die in der Studie der Fachabteilung des Parlaments mit dem Titel „Daten für die Auswertung des Ablaufs des Europäischen Semesters aus der Geschlechterperspektive“ enthalten sind, zu ergreifen[1];

8.  weist darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle weiterhin ein Problem in der EU darstellt und sich auch auf die Höhe der Rente auswirkt, die Frauen später erhalten, was dazu führen kann, dass Frauen in der Folge unter die Armutsgrenze abgleiten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, qualitative Ziele in ihren nationalen Reformprogrammen festzulegen, die auf eine Nivellierung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ausgerichtet sind, und dadurch sowohl die ungerechte Behandlung von Rentnerinnen als auch die Armutsgefährdung älterer Frauen zu verringern;

9.  betont, dass eine Haushaltskonsolidierung ohne Berücksichtigung der Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter zu vermehrten geschlechtsspezifischen Unterschieden auf dem Arbeitsmarkt, mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen unter Frauen, einem größeren Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, vermehrter Betroffenheit der Frauen von Armut und größeren Schwierigkeiten beim Ineinklangbringen von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit führt;

10. unterstreicht, dass Einnahmen sowie die bezahlte und qualitativ hochwertige Beschäftigung von Frauen der Schlüssel zu ihrer wirtschaftlichen Autonomie und zu einem höheren Maß an Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft insgesamt sind; erinnert daran, dass es meistens Frauen sind, die in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, was – wenn dies nicht freiwillig geschieht – ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkt und Frauen in prekären Situationen, wie alleinerziehende Mütter, besonders stark trifft; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beschäftigung von Frauen – sowohl in Bezug auf Quantität als auch Qualität – zu überwachen, das heißt, auf der Grundlage der Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche, des Vertragstyps und der ihnen somit zur Verfügung stehenden Möglichkeit, ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, familienfreundliche Maßnahmen – wie Gleitzeit und Telearbeit – zu treffen und das Angebot an erschwinglichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Kindertagesstätten zu erweitern; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine starke geschlechtsspezifische Dimension in jede Maßnahme und Aktion aufzunehmen, die auf die Förderung des Gewerbes, der selbständigen Beschäftigung und des weiblichen Unternehmertums abzielt;

11. betont, dass Frauen ermutigt werden sollten, ihre Berufswahl zu diversifizieren, um in die Sektoren mit dem größten Beschäftigungspotenzial, die meistens Männerdomänen sind, wie die Sektoren innerhalb der Ressourcen schonenden Wirtschaft mit einem geringeren CO2-Ausstoß („grüne Arbeitsplätze“) oder der digitalen Wirtschaft, vorzudringen; ruft in diesem Sinne und in Einklang mit den Zielen der Strategie „Europa 2020“ zu einer besseren Abstimmung zwischen der Berufsausbildung für Frauen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes auf; unterstreicht, dass die Arbeitsplätze im Gesundheits- und Sozialbereich („weiße Arbeitsplätze“), in dem viele Frauen beschäftigt sind, im Hinblick auf Vertragstypen und Gehälter größere Anerkennung erhalten sollten; fordert die Kommission auf, diese Frage im kommenden Jahreswachstumsbericht aufzugreifen;

12. stellt fest, dass der Zugang von Frauen zu höher qualifizierter Beschäftigung – ohne Stereotype, Vorurteile oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – ebenfalls gefördert werden sollte, um das Produktivitätsgefälle in der EU auszugleichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten zu steigern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Andrea Češková, Marije Cornelissen, Edite Estrela, Iratxe García Pérez, Zita Gurmai, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Silvana Koch-Mehrin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Astrid Lulling, Barbara Matera, Krisztina Morvai, Norica Nicolai, Antonyia Parvanova, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Minodora Cliveti, Silvia Costa, Mariya Gabriel, Sylvie Guillaume, Christa Klaß, Ana Miranda, Doris Pack, Antigoni Papadopoulou, Licia Ronzulli, Angelika Werthmann

  • [1]  http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?languageDocument=EN&file=72951

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Elena Băsescu, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Diogo Feio, Markus Ferber, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Astrid Lulling, Arlene McCarthy, Sławomir Witold Nitras, Ivari Padar, Alfredo Pallone, Anni Podimata, Olle Schmidt, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Ashley Fox, Robert Goebbels, Sophia in ‘t Veld, Olle Ludvigsson, Sirpa Pietikäinen, Emilie Turunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Timothy Kirkhope