BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/001 IE/Talk Talk, Irland)
15.10.2012 - (COM(2012)0423 – C7‑0204/2012 – 2012/2157(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Frédéric Daerden
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/001 IE/Talk Talk, Irland)
(COM(2012)0423 – C7‑0204/2012 – 2012/2157(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2012)0423 – C7-0204/2012),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),
– unter Hinweis auf das in Nummer 28 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Trilog-Verfahren,
– in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0322/2012),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;
B. in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;
C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des EGF dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;
D. in der Erwägung, dass Irland Unterstützung für 592 Entlassungen beantragt hat, von denen 432 für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind, in dem Unternehmen Talk Talk Broadband Services (Ireland) Limited (im Folgenden „Talk Talk“ genannt) und drei Zulieferern in Irland,
E. in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;
1. stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und Irland daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;
2. nimmt zur Kenntnis, dass die irischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 29. Februar 2012 einreichten und ihn bis zum 15. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzten, und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 27. Juli 2012 vorgelegt hat; begrüßt den Umstand, dass das Bewertungsverfahren und die Übermittlung zusätzlicher Informationen durch Irland fristgerecht und korrekt abgewickelt wurden;
3. stellt fest, dass sich der Talk-Talk-Betrieb in einem Randbezirk der Stadt Waterford in der irischen NUTS-III-Region South East Region befand und dass in dieser Region die Arbeitslosenquote ständig höher als der Durchschnitt im übrigen Land liegt; darüber hinaus wurde die Region unverhältnismäßig schwer von der Wirtschafts- und Finanzkrise getroffen; so ist beispielsweise in der Region seit 2007 ein sprunghafter Anstieg der Arbeitslosenquote von 4,9 % auf 18,2 % im Jahr 2011 im Vergleich zu dem nationalen Durchschnitt von 14,3 % festzustellen;
4. nimmt zur Kenntnis, dass die Entlassungen in der südöstlichen Region erfolgten, deren Beschäftigungsraten von 62,7 % auf 58,1 % im Zeitraum 2007-2011 zurückgegangen sind und die unter einer Arbeitslosenrate leidet, die höher ist als der staatliche Durchschnitt;
5. bedauert die Entscheidung von Talk Talk, Bündnisse mit drei der wichtigsten Anbieter außerhalb der EU einzugehen, auf die ein beträchtlicher Teil der Arbeit übertragen wird, was Ausdruck einer Strategie ist, die den Arbeitsplätzen in der EU-Industrie und der Strategie Europa 2020 schadet;
6. stellt fest, dass es bei Talk Talk bereits zuvor zwei Entlassungsrunden gab (April 2010 und April 2011), von denen jeweils schätzungsweise 50 Personen betroffen waren; diese wurden allerdings als Folge von Management-Umstrukturierungen gesehen, durch die es ermöglicht würde, die Geschäftsabläufe in Waterford direkt vom Hauptsitz im Vereinigten Königreich aus zu lenken; des Weiteren ging das Anrufvolumen des Talk-Talk-Centers in Waterford Schätzungen zufolge um 40 % zurück;
7. begrüßt die Tatsache, dass die irischen Behörden, um die Arbeitnehmer rasch zu unterstützen, beschlossen, mit der Umsetzung der Maßnahmen vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-Unterstützung für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket zu beginnen;
8. erinnert daran, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer durch eine adäquate Fortbildung und die Anerkennung der während der beruflichen Laufbahn erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern; erwartet, dass die im koordinierten Maßnahmenpaket angebotenen Fortbildungsmaßnahmen dem Niveau und den Erfordernissen der entlassenen Arbeitnehmer entsprechen, insbesondere da die Mehrheit der entlassenen Arbeitnehmer in den Bereichen Kundendienst und technische Unterstützung beschäftigt waren;
9. bedauert, dass Talk Talk entschieden hat, den Standort Waterford plötzlich zu schließen und den Arbeitnehmern nur 30 Tage Kündigungsfrist gewährte, wodurch weder eine ordnungsgemäße Diskussion über den Freisetzungsplan noch die Einbeziehung der Sozialpartner möglich waren; bedauert, dass keiner der Sozialpartner an der Planung und Gestaltung des EGF-Antrags beteiligt war, da es auf der Ebene von Talk Talk keine Gewerkschaften gab; stellt allerdings fest, dass die betroffenen Arbeitnehmer direkt angehört wurden;
10. begrüßt die Tatsache, dass die irischen Behörden entschieden haben, mit der Umsetzung des koordinierten Pakets bereits am 7. September zu beginnen,, also lange vor der Entscheidung der Haushaltsbehörde über die Gewährung der Unterstützung;
11. begrüßt die Tatsache, dass die entsprechenden nationalen und lokalen Beteiligten sowie die Arbeitnehmervertreter zum Antrag auf Unterstützung aus dem EGF angehört worden sind;
12. nimmt zur Kenntnis, dass die irischen Behörden beklagen, dass es nicht genügend Zeit für die Umsetzung des EGF gebe, was verhindere, dass Fortbildungskurse angeboten werden, die über den Umsetzungszeitraum von 24 Monaten hinausgehen; begrüßt die Tatsache, dass ein beschleunigter Bachelor-Kurs für die betroffenen Arbeitnehmer erarbeitet wurde, in dessen Rahmen festgestellte Mängel bei den Fertigkeiten behoben werden sollen und der innerhalb des Zeitraums für die Umsetzung des EGF abgeschlossen werden kann;
13. unterstreicht die Tatsache, dass Lehren gezogen werden sollten aus der Vorbereitung und Umsetzung dieser und anderer Anträge in Bezug auf Massenentlassungen;
14. bedauert, dass die Verordnung gestattet, dass EGF-Unterstützung an die Stelle von Sozialleistungen treten kann, die nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften zu leisten sind; betont, dass der Fonds in erster Linie dafür gedacht sein sollte, Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzsuche sowie für beschäftigungspolitische Orientierungsprogramme und die Förderung des Unternehmertums bereitzustellen und damit die nationalen Institutionen zu ergänzen, und nicht das Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen zu ersetzen, die nach innerstaatlichem Recht in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen;
15. fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF somit zu beschleunigen; bekundet seine Wertschätzung für das verbesserte Verfahren, das die Kommission aufgrund der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorzulegen; hofft, dass weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens in die neue Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) einfließen und ein höheres Maß an Effizienz und Transparenz sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF erreicht werden;
16. erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden; unterstreicht die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;
17. unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die langfristige Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass aus Mitteln des EGF nur aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kofinanziert werden dürfen, die zu einer dauerhaften und langfristigen Beschäftigung führen; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen sein darf, die gemäß innerstaatlichem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Industriebereichen; bedauert, dass der EGF für Unternehmen einen Anreiz darstellen könnte, ihre Vertragsbeschäftigten durch flexiblere und vertraglich kurzfristiger gebundene Arbeitskräfte zu ersetzen;
18. stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, einschließen; fordert die Kommission erneut auf, in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen, um die uneingeschränkte Einhaltung der bestehenden Verordnungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass von der Union finanzierte Dienstleistungen einander nicht überschneiden;
19. begrüßt die Tatsache, dass im Anschluss an wiederholte Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2012 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 veranschlagt sind; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken könnten;
20. bedauert den Beschluss des Rates, die Verlängerung der „Krisenausnahmeregelung“ zu blockieren, unter der die Bereitstellung von Mitteln für Arbeitnehmer, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. wegen Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben, sowie die Erhöhung der Kofinanzierungsrate der Programmkosten seitens der Union auf 65 % möglich ist, wenn Anträge nach dem Fristende am 31. Dezember 2011 gestellt wurden; fordert den Rat auf, diese Maßnahme unverzüglich wieder einzuführen;
21. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom xxx
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/001 IE/Talk Talk, Irland)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.
(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.
(4) Nach Entlassungen im Unternehmen Talk Talk Broadband Services (Ireland) Limited und bei drei seiner Zulieferer beantragte Irland am 29. Februar 2012 einen Finanzbeitrag des EGF und ergänzte seinen Antrag bis zum 15. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 696 382 EUR bereitzustellen.
(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Irlands bereitzustellen –
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 696 382 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.
Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.
Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter Form stattfinden.
II. Sachstand: Vorschlag der Kommission
Am 27. Juli 2012 nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten Irlands an, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Dies ist der siebzehnte Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2012 geprüft wird; er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 2 696 382 EUR aus dem EGF für Irland. Er betrifft 592 Entlassungen, von denen 432 für eine Unterstützung vorgesehen sind, bei Talk Talk Broadband Services (Ireland) Limited und bei drei seiner Zulieferer in Irland während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 7. September 2011 bis 7. Januar 2012 sowie weitere sechs Entlassungen, die außerhalb dieses Bezugszeitraums liegen, aber mit demselben kollektiven Entlassungsverfahren zusammenhängen. Sämtliche Entlassungen bei Talk Talk (573) wurden anhand von Artikel 2 Absatz dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Der Kommission wurde von Irland bestätigt, dass alle diese Entlassungen inzwischen tatsächlich erfolgt sind. Die Entlassungen bei den Zulieferern (19) wurden anhand von Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.
Der Antrag wurde der Kommission am 29. Februar 2012 vorgelegt und bis zum 15. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht wurde.
Eines der Kriterien bei der Einschätzung der Kommission war die Frage, ob eine Verbindung zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung besteht.
Die irischen Behörden führen an, dass Talk Talk ein Kundenbetreuungscenter mit Sitz in Waterford gewesen sei, das ursprünglich eingerichtet wurde, um Dienstleistungen für die beiden Unternehmen Talk Talk UK und AOL UK zu erbringen. Das Unternehmen unterstützte den britischen Markt von Talk Talk für Breitband- und Sprachdienste sowie – in jüngerer Zeit – für Fernsehdienste durch Inbound-, Outbound-, E-Mail- und White-Mail-Services. Nach der Übernahme der britischen ISP-Sparte von AOL wurden zudem Breitbanddienste unter der Marke „AOL Broadband“ angeboten. Talk Talk erbrachte in Irland Telekomdienste für Privatkunden unter den Marken Talk Talk und AOL und für Geschäftskunden unter der Marke Opal. Darüber hinaus oblag dem Unternehmen das komplette Lebenszyklusmanagement für Talk-Talk-Kunden im Vereinigten Königreich.
Talk Talk in Waterford als Nearshore-Standort für die Erbringung gemeinsamer Dienstleistungen für einen fremden Kunden (AOL und Talk Talk UK) profitierte während des vergangenen Jahrzehnts von dem internationalen Trend, der unter der Bezeichnung „Business Process Outsourcing“ (BPO) bekannt ist. BPO bedeutet in der Regel, dass ein Unternehmen bestimmte Tätigkeiten oder Prozesse einem Drittanbieter überträgt. Derzeit werden Entwicklung und Erbringungsort gemeinsamer Dienstleistungen unter anderem durch folgende Trends beeinflusst: Kostensenkung, technologische Entwicklungen, Remote Services und Komplexität.
Talk Talk vergrößerte sich – unter anderem durch Übernahmen – sehr schnell. Im Zeitraum 2005-2011 stieg die Zahl seiner Breitbandkunden von zunächst Null auf über vier Millionen. Dieses schnelle Wachstum entstand dadurch, dass das Unternehmen britische Internetdienstanbieter wie One Tel, AOL und Tiscali übernahm und auf dem britischen Markt kostenlose Breitbanddienste anbot. Damit verfügte Talk Talk schließlich über 24 Call-Center in Irland, im Vereinigten Königreich, in Indien, auf den Philippinen und in Südafrika. Diese Center hatten in der Vergangenheit wöchentlich Millionen von Anrufen abgewickelt. Um für die neuen Herausforderungen gerüstet zu sein, rationalisierte Talk Talk seine IT‑Systeme, verbesserte und vereinfachte seine Geschäftsabläufe, organisierte seine Marken und seinen Kundendienst neu und strukturierte die bis dahin vorhandenen neun Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen (Talk Talk Group plc) um. Eine wesentliche Folge dieser Maßnahmen war ein drastischer Rückgang des Anrufvolumens der Talk-Talk-Center von bis zu 40 %, vor allem in den fünf bis sechs Monaten vor der Schließung des Standorts Waterford.
Talk Talk verminderte die Zahl der Call-Center von 24 auf 13. Die Entlassungen in Waterford waren das unmittelbare Ergebnis der Entscheidung des Unternehmens, seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich und mit drei ausgewählten Outsourcing-Anbietern zu konsolidieren. Im Jahr 2011 ging das Unternehmen strategische Allianzen mit drei wichtigen Nicht-EU-Anbietern ein, denen in erheblichem Umfang Arbeiten übertragen werden. Bei diesen Drittlandanbietern handelt es sich um Wipro in Indien, Transcom auf den Philippinen und CCI in Südafrika. Aus den genannten Gründen werden nach eigenen Schätzungen von Talk Talk nunmehr etwa 80 % seines Anrufvolumens außerhalb der EU abgewickelt. Talk Talk verfolgt inzwischen ein hauptsächlich auf Outsourcing basierendes Modell für Anrufdienste, bei dem nur einige spezialisierte Tätigkeiten im Vereinigten Königreich verblieben sind, und dies hat zur Aufgabe des gesamten Standorts Waterford geführt.
Die irischen Behörden führen an, dass es bereits zuvor zwei Entlassungsrunden gab (April 2010 und April 2011), von denen jeweils schätzungsweise 50 Personen betroffen waren. Diese wurden als Folge von Management-Umstrukturierungen gesehen, durch die es ermöglicht würde, die Geschäftsabläufe in Waterford direkt vom Hauptsitz im Vereinigten Königreich aus zu lenken. Des Weiteren habe es, wenngleich das Anrufvolumen des Talk-Talk-Centers in Waterford Schätzungen zufolge um 40 % zurückging, keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass das Unternehmen die vollständige Schließung des Centers in Erwägung zog, wie dann im Oktober 2011 – mit dem daraus resultierenden Verlust sämtlicher Arbeitsplätze – geschehen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Einnahmenverluste infolge der Entlassungen bei Talk Talk auch erhebliche Verluste an indirekter Beschäftigung nach sich ziehen, da die betroffenen Arbeitskräfte kein verfügbares Einkommen mehr haben und da Talk Talk lokal und regional weniger irische Waren und Dienstleistungen kauft.
Das zu finanzierende koordinierte Paket personenbezogener Dienstleistungen umfasst einschließlich seiner Vereinbarkeit mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, Maßnahmen zur Wiedereingliederung der 432 betroffenen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, wie etwa Laufbahnbegleitung und -planung, Schulungsprogramme, Weiterbildungs- und Hochschulkurse, Skillnets-Schulungen (Skillnets ist eine staatlich finanzierte, von Unternehmen geführte Hilfseinrichtung, die sich der Förderung und Durchführung von Schulungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen verschrieben hat), Unterstützung für Unternehmensgründung und Selbständigkeit sowie Schulungs-, Bildungs- und Unternehmensbeihilfen.
Laut den irischen Behörden bilden alle oben genannten Maßnahmen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen und stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen mit dem Ziel dar, die Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern: Diese personalisierten Dienstleistungen begannen am 7. September 2011.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der Irlands folgende Angaben:
· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.
· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.
· Es wurde bestätigt, dass für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten in Anspruch genommen wird.
Bezüglich der Management- und Kontrollsysteme hat Irland der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von dem benannten Personal des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung verwaltet werde, das als Verwaltungsbehörde für den EGF benannt wurde. Die Verwaltungsbehörde prüft die von den zwischengeschalteten Stellen im Namen öffentlicher Empfänger eingereichten Anträge auf Auszahlung von EGF-Mitteln und nimmt die Zahlungen vor.
Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.
Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung über einen Gesamtbetrag von 2.696.382 EUR aus der EGF-Reservelinie (40 02 43) als Verpflichtungen auf die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 unterbreitet.
Der Berichterstatter begrüßt die Tatsache, dass im Haushaltsplan 2012, wie vom Parlament gefordert, Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 ausgewiesen sind.
Diesbezüglich weist er darauf hin, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet wurde und daher eine entsprechende Zweckbindung rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien – wie sie in der Vergangenheit vorgenommen wurden – vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der einzelnen politischen Ziele auswirken könnten.
Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.
Dies ist der siebte Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds, der der Haushaltsbehörde 2012 unterbreitet wird. Werden die hiermit beantragten Mittel in Höhe von 2 696 382 EUR daher von den verfügbaren Mitteln in Abzug gebracht, verbleibt bis Ende 2012 ein Betrag von 478 320 471 EUR. Damit bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres 2012 auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der EGF-Verordnung gefordert.
III. Verfahren
Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.
Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.
Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat beschlossen, Änderungsanträge sowie die herkömmliche Stellungnahme in Form eines Schreibens zum Bericht einzureichen, um seinen Standpunkt und seinen konstruktiven Beitrag deutlich zu machen.
In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.
ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
EK/ic
D(2012)47726
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
ASP 13E158
Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2012/001 IE/Talk Talk, Irland (COM(2012)0423 endg.)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und dessen Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den Antrag EGF/2012/001 IE/Talk Talk, Irland, geprüft und folgende Stellungnahme angenommen.
Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.
Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:
A) Dieser Antrag stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und betrifft die Unterstützung von 432 von insgesamt 592 Arbeitnehmern, die innerhalb des Bezugszeitraums vom 7. September 2011 bis 7. Januar 2012 im Unternehmen Talk Talk Broadband Services und drei Zulieferern entlassen wurden.
B) Die irischen Behörden machen geltend, dass der Telekommunikationssektors ständig von der Globalisierung und insbesondere von dem internationalen Trend, der unter der Bezeichnung „Business Process Outsourcing“ (BPO) bekannt ist, betroffen sei, was zu einer Verlagerung von Dienstleistungen an Orte mit sachkundigen Arbeitskräften und geringeren Kosten, wie Indien, führe.
C) Die irischen Behörden führen an, dass die Entlassungen durch die Entscheidung des Unternehmens verursacht worden seien, seine Marken und seinen Kundendienst in ein Unternehmen umzuorganisieren und zu konsolidieren, was zu einer strategischen Allianz mit Nicht-EU-Anbietern von Telekommunikationsdiensten geführt habe.
D) Die irischen Behörden argumentieren, dass als Ergebnis der Konsolidierung die Zahl der Call-Center weltweit halbiert worden sei, was zu einem Rückgang von 40 % bei der Zahl der Anrufe geführt habe. Die Entlassungen im Centre Waterford seien auf eine Verlagerung von 80 % des Anrufvolumens von Talk Talk auf Dienstleistungserbringer außerhalb der EU zurückzuführen.
E) 573 der Entlassungen erfolgten im Centre Waterford und 19 bei drei Zulieferern, AA Security Services, Campbells Catering und Noonan services Group Ltd.
F) 54,86 % der von den Maßnahmen erfassten Arbeitnehmer sind Männer und 45,14 % Frauen; 85,88 % der Arbeitnehmer sind zwischen 25 und 54 Jahre alt und 11,11 % jünger als 24 Jahre.
G) 40,05 % der entlassenen Arbeitnehmer gehören der Kategorie Kundendienst, 26,39 % der Kategorie Verkauf und 22,22 % der Kategorie technischer Kundendienst an.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag Irlands zu übernehmen:
1. stimmt der Kommission zu, dass die Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung (1927/2006) erfüllt sind und Irland daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;
2. stellt fest, dass der Antrag auf finanzielle Beihilfen aus dem EGF von den irischen Behörden am 29. Februar 2012 eingereicht und die Beurteilung der Kommission am 27. Juli 2012 vorgelegt wurde; begrüßt die zügige Bewertungszeit;
3. bedauert die Entscheidung von Talk Talk, Allianzen mit drei der wichtigsten Anbieter außerhalb der EU einzugehen, auf die ein beträchtlicher Teil der Arbeit übertragen wird, was Ausdruck einer Strategie ist, die den Arbeitsplätzen in der EU-Industrie und der Strategie EU 2020 schadet;
4. fordert handelspolitische Gegenseitigkeit im Handel zwischen der EU und Drittländern als einer wesentlichen Voraussetzung dafür, dass EU-Unternehmen Zugang zu neuen Märkten außerhalb Europas erhalten;
5. nimmt zur Kenntnis, dass die Entlassungen in der südöstlichen Region erfolgten, deren Beschäftigungsraten von 62,7 % auf 58,1 % im Zeitraum 2007-2011 zurückgegangen sind und die unter einer Arbeitslosenrate leidet, die höher ist als der staatliche Durchschnitt;
6. bedauert, dass Talk Talk entschieden hat, den Standort Waterford plötzlich zu schließen und den Arbeitnehmern nur 30 Tage Kündigungsfrist gewährte, wodurch weder eine ordnungsgemäße Diskussion über den Freisetzungsplan noch die Einbeziehung der Sozialpartner möglich waren; bedauert, dass keiner der Sozialpartner an der Planung und Gestaltung des EGF-Antrags beteiligt war, da es auf der Ebene von Talk Talk keine Gewerkschaften gab; stellt allerdings fest, dass die betroffenen Arbeitnehmer direkt angehört wurden;
7. begrüßt die Tatsache, dass die irischen Behörden entschieden haben, mit der Umsetzung des koordinierten Pakets bereits am 7. September zu beginnen,, also lange vor der Entscheidung der Haushaltsbehörde über die Gewährung der Unterstützung;
8. stellt fest, dass im Zuge des koordinierten Pakets verschiedene Anreize zur Beteiligung vorgesehen wurden, um die Teilnahme an den Maßnahmen zu fördern: Schulungs-, Bildungs- und Unternehmensbeihilfe 3 612,14 EUR je Arbeitnehmer, die „statt Sozialleistungen“ zur Verfügung steht, EGF-Fortbildungsbeihilfe von 2 600,84 EUR und Kostenbeitrag für EGF-Kurse von 2 500 EUR; stellt fest, dass trotz der offensichtlich hohen Kosten und Risiken der Gründung eines eigenen Gewerbebetriebs die für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und die Unternehmensgründung vorgesehene Hilfe von 2 600 EUR geringer ist als die Zuschüsse, die für die Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen zur Verfügung stehen;
9. bedauert, dass die Verordnung gestattet, dass EGF-Unterstützung an die Stelle von Sozialleistungen treten kann, die nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften zu leisten sind; betont, dass der Fonds in erster Linie dafür gedacht sein sollte, Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzsuche sowie für beschäftigungspolitische Orientierungsprogramme und die Förderung des Unternehmertums bereitzustellen und damit die nationalen Institutionen zu ergänzen, und nicht das Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen zu ersetzen, die nach innerstaatlichem Recht in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen;
10. nimmt zur Kenntnis, dass die irischen Behörden beklagen, dass es nicht genügend Zeit für die Umsetzung des EGF gebe, was verhindere, dass Fortbildungskurse angeboten werden, die über den Umsetzungszeitraum von 24 Monaten hinausgehen; begrüßt die Tatsache, dass ein beschleunigter Bachelor-Kurs für die betroffenen Arbeitnehmer erarbeitet wurde, in dessen Rahmen festgestellte Mängel bei den Fertigkeiten behoben werden sollen und der innerhalb des Zeitraums für die Umsetzung des EGF abgeschlossen werden kann;
Mit freundlichen Grüßen
Pervenche Berès
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 5 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Potito Salatto, Alda Sousa, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Jürgen Klute, Georgios Papastamkos, Nils Torvalds, Catherine Trautmann |
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