BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/021 NL/Zalco, Niederlande)
15.10.2012 - (COM(2012)0450 – C7‑0220/2012 – 2012/2164(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Frédéric Daerden
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/021 NL/Zalco, Niederlande)
(COM(2012)0450 – C7‑0220/2012 – 2012/2164(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2012)0450 – C7‑0220/2012),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),
– unter Hinweis auf das in Nummer 28 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Trilog-Verfahren,
– in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0324/2012),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;
B. in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;
C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des EGF dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;
D. in der Erwägung, dass die Niederlande Unterstützung für 616 Entlassungen beantragt haben, die alle für eine Unterstützung vorgesehen sind, von denen 478 Entlassungen das Unternehmen Zalco Aluminium Zeeland Company NV, 18 Entlassungen ihren Zulieferer ECL Services Netherlands BV und 120 bei Start während des kurzen Bezugszeitraums vom 1. bis 27. Dezember 2011 betreffen;
E. in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;
1. stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und die Niederlande daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung haben;
2. begrüßt den Antrag der niederländischen Regierung auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF, obwohl sich dieser Mitgliedstaat gegen die Ausweitung der Krisenausnahmeregelung für den derzeitigen EGF ausgesprochen hat und damit die Zukunft des EGF nach 2013 gefährdet;
3. nimmt zur Kenntnis, dass die niederländischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 28. Dezember 2011 einreichten und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 9. August 2012 vorgelegt hat; bedauert die Länge des Bewertungszeitraums;
4. stellt fest, dass das von den Entlassungen betroffene Gebiet in der NUTS-II-Region Zeeland liegt, einer Provinz im Südwesten der Niederlande; Zeeland kann als kleiner Arbeitsmarkt betrachtet werden: die Randlage innerhalb der Niederlande, die Lage als Grenzregion, die zu größeren Teilen aus Wasser besteht, und die relative Ausdehnung von Zeeland mit seiner Inselstruktur bedingen, dass Zugang und Mobilität recht eingeschränkt sind; da die entlassenen Arbeitskräfte in relativ kleinen Städten (mit bis zu 50 000 Einwohnern) leben, werden die Entlassungen erhebliche Auswirkungen auf lokaler Ebene haben;
5. nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht in Middelburg das Unternehmen am 13. Dezember 2011 für zahlungsunfähig erklärte; die Sozialpartner gehen davon aus, dass es infolge des Konkurses von Zalco Aluminium Zeeland Company NV zu weiteren Entlassungen in vor- und nachgeschalteten Betrieben kommen wird;
6. begrüßt die Tatsache, dass die niederländischen Behörden im Sinne einer zügigen Unterstützung für die Arbeitnehmer entschieden haben, mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen bereits am 2. Januar 2013, also vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-Hilfe für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket, zu beginnen;
7. stellt fest, dass die Entlassungen beträchtliche Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und die Zahl der offenen Stellen im Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen haben werden; bedauert, dass der Antrag keine statistischen Angaben über den betreffenden Arbeitsmarkt enthält;
8. erinnert daran, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer durch eine adäquate Fortbildung und die Anerkennung der während der beruflichen Laufbahn erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern; erwartet, dass die im koordinierten Maßnahmenpaket angebotenen Fortbildungsmaßnahmen nicht nur den Erfordernissen der entlassenen Arbeitnehmer entsprechen, sondern auch dem tatsächlichen Unternehmensumfeld;
9. begrüßt die Tatsache, dass die entsprechenden Sozialpartner und lokalen Gemeinden zum Antrag auf Unterstützung aus dem EGF angehört worden sind;
10. begrüßt die Einbindung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung eines koordinierten Pakets über das Mobility Center Zalco, einer gemeinschaftlichen Initiative der verschiedenen Akteure, die in den Arbeitsmarkt in Zeeland eingebunden sind;
11. begrüßt die Tatsache, dass beabsichtigt wird, über den EGF ausschließlich aktive Beschäftigungsmaßnahmen (Schulungen und Beratungen) zu fördern und keine Zuwendungen aus dem Fonds bestritten werden sollen;
12. unterstreicht die Tatsache, dass Lehren gezogen werden sollten aus der Vorbereitung und Umsetzung dieser und anderer Anträge in Bezug auf Massenentlassungen;
13. bedauert, dass in den Informationen über Schulungsmaßnahmen nicht darauf eingegangen wird, in welchen Bereichen die Beschäftigten ggf. eine Anstellung finden und ob das Paket an die künftige wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region angepasst wurde;
14. fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF somit zu beschleunigen; bekundet seine Wertschätzung für das verbesserte Verfahren, das die Kommission aufgrund der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorzulegen; hofft, dass weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens in die neue Verordnung über den EGF (2014-2020) einfließen und ein höheres Maß an Effizienz und Transparenz sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF erreicht werden;
15. erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden; unterstreicht die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;
16. unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die langfristige Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass aus Mitteln des EGF nur aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kofinanziert werden dürfen, die zu einer dauerhaften und langfristigen Beschäftigung führen; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen sein darf, die gemäß innerstaatlichem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Industriebereichen; bedauert, dass der EGF für Unternehmen einen Anreiz darstellen könnte, ihre Vertragsbeschäftigten durch nicht abgesicherte und vertraglich kurzfristiger gebundene Arbeitskräfte zu ersetzen;
17. stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, einschließen; fordert die Kommission erneut auf, in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen, um die uneingeschränkte Einhaltung der bestehenden Verordnungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass von der Union finanzierte Dienstleistungen einander nicht überschneiden;
18. begrüßt die Tatsache, dass im Anschluss an wiederholte Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2012 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 veranschlagt sind; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken könnten;
19. bedauert den Beschluss des Rates, die Verlängerung der „Krisenausnahmeregelung“ zu blockieren, unter der die Bereitstellung von Mitteln für Arbeitnehmer, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. wegen Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben, sowie die Erhöhung der Kofinanzierungsrate der Programmkosten seitens der Union auf 65 % möglich ist, wenn Anträge nach dem Fristende am 31. Dezember 2011 gestellt wurden; fordert den Rat auf, diese Maßnahme unverzüglich wieder einzuführen;
20. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
21. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom xxx
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/021 NL/Zalco, Niederlande)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.
(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.
(4) Die Niederlande stellten am 28. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Zalco Aluminium Zeeland Company NV und bei zwei seiner Zulieferer (ECL Services Netherlands bv und Start) und ergänzten diesen Antrag bis zum 18. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 494 008 EUR bereitzustellen.
(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von den Niederlanden eingereichten Antrag bereitzustellen –
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 494 008 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.
Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.
Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter (schriftlicher) Form stattfinden.
II. Sachstand: Vorschlag der Kommission
Am 9. August 2012 nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten der Niederlande an, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Dies ist der neunte im Rahmen des Haushaltsplans 2012 zu prüfende Antrag; er betrifft die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags von 1 494 008 EUR aus dem EGF für die Niederlande. Der Antrag betrifft 616 Entlassungen, die alle für eine Unterstützung vorgesehen sind, bei Zalco Aluminium Zeeland Company NV und zwei Zulieferern (ECL Services Netherlands BV und Start) in den Niederlanden während des kurzen Bezugszeitraums vom 1. bis 27. Dezember 2011. Diese Entlassungen wurden wie folgt ermittelt: für Zalco Aluminium Zeeland Company NV anhand von Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, für ECL Services Netherlands anhand des ersten Gedankenstrichs und für Start anhand des zweiten Gedankenstrichs.
Der Antrag wurde der Kommission am 28. Dezember 2012 vorgelegt und bis zum 18. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht wurde.
Eines der Kriterien bei der Einschätzung der Kommission war die Frage, ob eine Verbindung zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung besteht. Die niederländischen Behörden führen an, dass die europäische Aluminiumbranche durch einen plötzlichen Einbruch der Verbrauchernachfrage in Mitleidenschaft gezogen wurde (von 2008 bis 2009 ging der durchschnittliche Aluminiumverbrauch in der EU um 25,7 % zurück)[3]. Die Produktion von Zalco Aluminium Zeeland Company NV war von der Bau- und der Transportindustrie abhängig (die im Jahr 2010 63 % des größten Endnutzermarktes für Aluminiumerzeugnisse in Europa ausmachten)[4]. Der Großteil der Produktion von Zalco Aluminium Zeeland Company NV war für Walzwerke und die Fließpressindustrie bestimmt. Nahezu die Gesamtproduktion der Pressbolzen wurde für die Bau- und die Transportindustrie, insbesondere die Automobilbranche, genutzt. Zalco Aluminium Zeeland Company NV litt unter der durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten rückläufigen Nachfrage in diesen beiden Branchen, was nach erfolglosen Versuchen, die Probleme zu überwinden, dazu führte, dass das Unternehmen Konkurs Ende 2011 Konkurs anmeldete.
Die Kommission hat bereits anerkannt, dass, da rund 60–80 % (je nach Mitgliedstaat) der Neuwagen in Europa auf Kredit gekauft werden, die dem Abschwung zugrundeliegende Finanzkrise die Automobilindustrie besonders hart getroffen hat. Nach Auskunft des Dachverbands der europäischen Automobilhersteller (ACEA)[5] sank die Nachfrage nach Neuwagen in der Europäischen Union im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 5,6 % und gegenüber dem Vorkrisenjahr 2007 um 13,3 %[6]. Angesichts der rückläufigen Nachfrage fuhren die Kraftfahrzeughersteller ihre Produktion noch drastischer zurück. Im Jahr 2009 sank die Kraftfahrzeugproduktion in der EU gegenüber 2008 um 17 % und gegenüber 2007 um 23 %[7]. Dieser Abwärtstrend setzte sich 2010 fort. In den ersten drei Quartalen 2010 lag die Kraftfahrzeugproduktion in der EU 14 % unter derjenigen desselben Zeitraums im Jahr 2008[8].
Die Niederlande verweisen außerdem auf die negativen Folgen des beträchtlichen Rückgangs in der Aluminiumproduktion für die Einnahmen von Zalco Aluminium Zeeland Company NV (Rückgang um 21 % der durchschnittlichen Aluminiumproduktion in der EU von 2008 bis 2009). Das Gericht in Middelburg erklärte das Unternehmen am 13. Dezember 2011 für zahlungsunfähig.
Das zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen, einschließlich seiner Vereinbarkeit mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, umfasst Maßnahmen zur Wiedereingliederung der 616 zu unterstützenden Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, wie etwa individuellen Begleitung, Berufsberatung und -einschätzung, Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Outplacement-Dienste, Förderung des Unternehmertums und Maßnahmen zur Motivierung älterer Arbeitnehmer.
Laut den niederländischen Behörden bilden alle oben genannten Maßnahmen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen und stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen mit dem Ziel dar, die Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Diese personalisierten Dienstleistungen begannen am 2. Januar 2012.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der niederländischen Behörden folgende Angaben:
· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.
· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.
· Es wurde bestätigt, dass für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten in Anspruch genommen wird.
In Bezug auf die eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollmechanismen haben die Niederlande der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel verwalten und kontrollieren.
Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.
Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung über einen Gesamtbetrag von 1 494 008 EUR aus der EGF-Reserve (40 02 43) als Verpflichtungen auf die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 unterbreitet.
Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.
Dies ist der neunte Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds, der der Haushaltsbehörde 2012 unterbreitet wird. Werden die hiermit beantragten Mittel in Höhe von 1 494 008 EUR daher von den verfügbaren Mitteln in Abzug gebracht, so verbleibt bis Ende 2012 noch ein Betrag von 474 797 228 EUR. Damit bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres 2012 auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der EGF-Verordnung gefordert.
III. Verfahren
Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.
Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.
Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wird Änderungsanträge sowie eine Stellungnahme in Form eines Schreibens zum Bericht einreichen, um seinen Standpunkt und seinen konstruktiven Beitrag deutlich zu machen.
In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.
- [1] ABl. L 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
- [3] Statistiken auf der Grundlage von Eurostat-Daten (PRODCOM und COMEXT); siehe Schlussbericht „Competitiveness of the EU Non-ferrous Metals Industries“ – Rahmenvertrag für Studien zur Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen – Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie – 5. April 2011.
- [4] European Aluminium Association (www.alueurope.eu).
- [5] http://www.acea.be.
- [6] ACEA - Statistics „new vehicle registrations by manufacturer and by vehicle category (Enlarged Europe)” - 2007 to 2009.
- [7] ACEA - Economic Report European Union (März 2010).
- [8] ACEA - Economic Report European Union (Juli 2011).
ANHANG: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
EK/ic
D(2012)47752
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
ASP 13E158
Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2011/021 NL/Zalco, Niederlande (COM(2011)0450 endg.)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und dessen Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den Antrag EGF/2011/021 NL/Zalco, Niederlande geprüft und folgende Stellungnahme angenommen.
Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.
Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:
A) Dieser Antrag stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und betrifft Unterstützungsmaßnahmen für alle 616 Arbeitnehmer von Zalco Aluminium Zeeland Company NV und seinen beiden Zulieferern, die zwischen dem 1. Dezember und 27. Dezember 2011 entlassen wurden.
B) Die niederländischen Behörden machen geltend, dass die Entlassungen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise verursacht worden seien, die zu einem plötzlichen Einbruch der Verbrauchernachfrage geführt habe, was seinen Niederschlag in einem Rückgang des durchschnittlichen Aluminiumverbrauchs in der EU zwischen 2008 und 2009, insbesondere in der Automobil- und der Bauindustrie, gefunden habe.
C) Die niederländischen Behörden führen an, dass die weltweite Finanzkrise Ende 2011 zur Insolvenz von Zalco geführt habe, obwohl man in den letzten drei Jahren des Betriebs versucht habe, den Produktionsprozess anzupassen.
D) In Zeeland gibt es nur einen kleinen Arbeitsmarkt mit beschränktem Zugang und wenig Mobilität.
E) 96,27 % der von den Maßnahmen erfassten Arbeitnehmer sind Männer; 62,82 % der Arbeitnehmer sind zwischen 24 und 54 Jahre alt und 18,67 % älter als 54 Jahre. Insgesamt 27 % der betroffenen Arbeitnehmer leiden unter einer Behinderung oder einem langfristigen Gesundheitsproblem.
F) 44,32 % der entlassenen Arbeitnehmer waren Techniker, und weitere 42,53 % waren Maschinenbediener und Monteure.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag der Niederlande aufzunehmen:
1. begrüßt den Antrag der niederländischen Regierung auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF, obwohl sich dieser Mitgliedstaat gegen die Ausweitung der Krisenausnahmeregelung für den derzeitigen EGF ausgesprochen hat und damit die Zukunft des EGF nach 2013 gefährdet;
2. teilt die Auffassung der Kommission, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung (Nr. 1927/2006) erfüllt sind und die Niederlande daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung haben;
3. nimmt zur Kenntnis, dass die niederländischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 28. Dezember 2011 einreichten und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 9. August 2012 vorgelegt hat; bedauert die Länge des Bewertungszeitraums;
4. stellt fest, dass aus dem Antrag klar hervorgeht, dass Kürzungen der öffentlichen Ausgaben direkte negative Auswirkungen auf Investitionen im Rahmen von Infrastruktur- und Wohnungsbauprogrammen hatten, womit ein Teufelskreis zwischen Sparmaßnahmen und einer zunehmenden Vernichtung von Industriearbeitsplätzen in der Union in Gang gesetzt wurde;
5. stellt fest, dass die Entlassungen beträchtliche Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und die Zahl der offenen Stellen im Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen haben werden; bedauert, das der Antrag keine statistischen Angaben über den betreffenden Arbeitsmarkt enthält;
6. begrüßt die Tatsache, dass die niederländischen Behörden im Sinne einer zügigen Unterstützung für die Arbeitnehmer entschieden haben, mit der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen bereits am 2. Januar 2013, also weit vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-Hilfe für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket, zu beginnen;
7. begrüßt die Einbindung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung eines koordinierten Pakets über das Mobility Center Zalco, einer gemeinschaftlichen Initiative der verschiedenen Akteure, die in den Arbeitsmarkt in Zeeland eingebunden sind;
8. bedauert, dass in den Informationen über Schulungsmaßnahmen nicht darauf eingegangen wird, in welchen Bereichen die Beschäftigten ggf. eine Anstellung finden und ob das Paket an die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Region angepasst wird;
9. begrüßt die Tatsache, dass beabsichtigt wird, über den EGF ausschließlich aktive Beschäftigungsmaßnahmen (Schulungen und Beratungen) zu fördern und keine Zuwendungen aus dem Fonds bestritten werden sollen;
Mit freundlichen Grüßen
Pervenche Berès
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.10.2012 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 5 2 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Potito Salatto, Alda Sousa, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Jürgen Klute, Georgios Papastamkos, Nils Torvalds, Catherine Trautmann |
||||