BERICHT mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“
18.11.2012 - (2012/2151(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Marianne Thyssen
Verfasser der Stellungnahme(*): Roberto Gualtieri, Ausschuss für konstitutionelle Fragen
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
(Initiative gemäß Artikel 42 der Geschäftsordnung)
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- ANLAGE ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:AUSFÜHRLICHE EMPFEHLUNGEN ZUM INHALT DES VERLANGTEN VORSCHLAGS
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (*)
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- bzw. Regierungschefs der Eurozone vom 29. Juni 2012,
– unter Hinweis auf den Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe vom 26. Juni 2012 „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“,
– gestützt auf die Artikel 42 und 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0339/2012),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge entscheidende Schritte hin zu einer politischen, wirtschaftlichen, fiskal- und währungspolitischen Integration getan hat;
B. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) kein Selbstzweck ist, sondern vielmehr ein Instrument darstellt, mit dem die Ziele der Union und der Mitgliedstaaten, insbesondere das Ziel eines ausgewogenen und nachhaltigen Wachstums und eines hohen Beschäftigungsniveaus, erreicht werden sollen; in der Erwägung, dass soziale Integration und Solidarität die Eckpfeiler des europäischen Sozialmodells und der europäischen Integration insgesamt bilden und daher bei künftigen Reformen der Union nicht außer Acht gelassen werden können;
C. in der Erwägung, dass sich in einer globalisierten Informationsgesellschaft die Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Integration auf der Grundlage von demokratischer Legitimität, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Zustimmung durch die Bürgerinnen und Bürger immer deutlicher abzeichnet;
D. in der Erwägung, dass eine stärkere europäische Integration eine stärkere Beteiligung der Parlamente auf nationaler und auf Unionsebene bewirken sollte;
E. in der Erwägung, dass die Union sich an einem Scheideweg befindet und eine klare Richtungsentscheidung gefällt werden muss, entweder die Kräfte innerhalb der Union zu bündeln und eine Zukunft für eine starke, wertorientierte und solidarische Union in einer globalisierten Welt aufzubauen, oder sich zurückzuziehen und dazu gezwungen zu sein, sich passiv an die Globalisierung anzupassen;
F. in der Erwägung, dass die Wirtschafts-, Finanz- und Bankenkrise und der aktuelle Wirtschaftsabschwung zu einer hohen öffentlichen und privaten Verschuldung auf nationaler Ebene und öffentlichen Finanzierungsproblemen in mehreren Mitgliedstaaten geführt haben und in Verbindung mit bestehenden übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichten die sozioökonomische Entwicklung des Euroraums und der Union insgesamt unverzüglich, direkt und negativ beeinflusst;
G. in der Erwägung, dass zwischen 2008 und Mitte 2012 die Arbeitslosenquote in den EU-27 von etwa 7 % auf 10,4 % (bzw. 25 Millionen Arbeitslose) angestiegen ist und einer von fünf jungen Menschen arbeitslos ist (22 %), wobei die Jugendarbeitslosigkeit in manchen Mitgliedstaaten über 50 % liegt;
H. in der Erwägung, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, hochwertige Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit bei der Überwindung der aktuellen Krise von entscheidender Bedeutung sind;
I. in der Erwägung, dass sich mehrere Mitgliedstaaten derzeit in einer sehr angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Situation befinden, die durch die anhaltenden Spannungen auf den Staatsanleihemärkten, die sich in untragbaren Anleihezinsen für einige Länder sowie in niedrigen oder negativen Zinssätzen für andere Länder und in einer erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Instabilität widerspiegeln, verschärft werden;
J. in der Erwägung, dass die Verbindung aus einer sich in unterschiedliche Richtungen entwickelnden Wettbewerbsfähigkeit und einem geringen Wachstumspotenzial, einer hohen Arbeitslosigkeit mit hohen Defiziten und einer hohen öffentlichen und privaten Verschuldung sich nicht nur in einigen Mitgliedstaaten negativ auswirkt, sondern den Euroraum insgesamt gefährdet;
K. in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse deutlich gemacht haben, dass der Euroraum nach wie vor nicht ausreichend ausgerüstet ist, um die Krise zu lösen und angemessen auf die regionalen und globalen konjunkturellen Schocks innerhalb des Euroraums reagieren zu können;
L. in der Erwägung, dass der Euro sowohl innerhalb des Euroraums als auch auf globaler Ebene als zweitwichtigste internationale Reservewährung eine wichtige Rolle spielt, die eine konsequente europäische Reaktion und ein abgestimmtes europäisches Handeln erfordert, um eine Rückkehr zu Wirtschaftswachstum und Stabilität herbeizuführen;
M. in der Erwägung, dass der Euro den Bürgerinnen und Bürgern der Union über die letzten zehn Jahre viele Vorteile gebracht hat, wie Preisstabilität, Abschaffung der Kosten für den Geldwechsel im Euroraum, die Unmöglichkeit von nominalen wettbewerbsbedingten Abwertungen, niedrigere Zinsen, die Förderung der Integration der Finanzmärkte und die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs;
N. in der Erwägung, dass die gemeinsame Währung der Union nicht zu einem Symbol der Spaltung werden sollte, das das gesamte europäische Projekt gefährdet, sondern die Währung der Union als Ganzes bleiben sollte, die entscheidungsfreudig und in der Lage ist, weitreichende Beschlüsse für eine gemeinsame und erfolgreiche Zukunft zu fassen;
O. in der Erwägung, dass bei Fortschritten auf dem Weg zu einer echten WWU der Wille der Mitgliedstaaten respektiert werden sollte, die sich gegen die Einführung des Euro (Opt-out) und für die Beibehaltung ihrer jeweiligen Landeswährung entschieden haben;
P. in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft im Euroraum ein hohes Maß an wirtschaftlicher und finanzieller Interdependenz zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten beinhaltet und daher eine viel engere Abstimmung der Finanz-, Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitiken erforderlich ist, im Rahmen welcher die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten an die Ebene der Union abtreten, und die mit strengeren Kontrollinstrumenten und einer wirksamen Durchsetzung verbunden ist; in der Erwägung, dass jedoch diese stärkere Integration der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die gegebenenfalls durch eine Gruppe anderer bereitwilliger Mitgliedstaaten ergänzt werden, im Rahmen eines „Europas der zwei Geschwindigkeiten“ entwickelt werden muss und politische Schritte vermieden werden sollten, die letztlich zur Entstehung zweier verschiedener Europas führen würden;
Q. in der Erwägung, dass die jüngste Eurobarometer-Untersuchung darauf hindeutet, dass das Vertrauen in politische Institutionen aufgrund der anhaltenden Krise sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene stark zurückgegangen ist, ebenso wie die positive Wahrnehmung der Union in der Öffentlichkeit stark abgenommen hat; dennoch ist die Union weiterhin der Akteur, von dem die Bürgerinnen und Bürger der Union denken, dass er die Wirtschaftskrise am wirksamsten bekämpft;
R. in der Erwägung, dass die politischen Entscheidungsträger auf Unions- und auf nationaler Ebene ihren Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der europäischen Integration und die Auswirkungen und Herausforderungen einer gemeinsamen Währung fortlaufend erklären sollten, einschließlich der mit einem Auseinanderbrechen des Euroraums verbundenen Kosten und Risiken;
S. in der Erwägung, dass 17 Mitgliedstaaten bereits die gemeinsame Währung der Union eingeführt haben und die meisten anderen dem Euro beitreten werden, sobald sie dazu bereit sind;
T. in der Erwägung, dass jegliche Zweifel über die Zukunft der WWU im Allgemeinen, einschließlich der Unumkehrbarkeit einer Mitgliedschaft im Euroraum, und die gemeinsame Währung der Union im Besonderen unbegründet sind, da eine starke Union im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen liegt;
U. in der Erwägung, dass die Wiederherstellung des Vertrauens die Hauptaufgabe ist, um europäische Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen davon zu überzeugen, wieder in die Wirtschaft zu investieren und die Bedingungen für die Finanzinstitute zu schaffen, damit sie die Realwirtschaft wieder auf breiter, aber solider Basis mit Krediten versorgen können;
V. in der Erwägung, dass die Antwort auf die Eurokrise komplex ist und entschlossene, vielfältige Bemühungen auf allen institutionellen und politischen Ebenen erfordert;
W. in der Erwägung, dass die EU-Institutionen und die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Allgemeinen und der Mitgliedstaaten des Euroraums im Besonderen einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer Fiskalunion leisten und dafür sorgen, dass sämtliche Mechanismen für das Krisenmanagement des Euroraums, wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), in einen institutionellen Rahmen eingebettet sind, in den das Parlament als Mitgesetzgeber umfassend eingebunden ist; in der Erwägung, dass es der derzeitigen zwischenstaatlichen Struktur erheblich an demokratischer Legitimität mangelt; in der Erwägung, dass die gemeinsame Währung nur dann stabilisiert werden kann, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, Zuständigkeiten an die Ebene der Union abzutreten;
X. in der Erwägung, dass die Wiederherstellung des Vertrauens es erforderlich macht, dass diese Staats- und Regierungschefs und deren Minister die politischen Entscheidungen, auf die sie sich auf Unionsebene geeinigt haben, in ihren Mitgliedstaaten verteidigen und erklären; in der Erwägung, dass, indem unpopuläre Entscheidungen in einigen Fällen in unfairer Weise der Union zugeschrieben werden, ein besonders gefährliches Spiel mit der öffentlichen Wahrnehmung gespielt wird, das die Gefahr birgt, die Union von unten auszuhöhlen, indem es die Solidarität untergräbt und schlussendlich der Glaubwürdigkeit der nationalen Entscheidungsträger selbst und potenziell dem gesamten europäischen Projekt schadet;
Y. in der Erwägung, dass die Union derzeit sozial zerbrechlich ist; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten äußerst anspruchsvolle Strukturreformen und Konsolidierungsprogramme durchführen; in der Erwägung, dass letztlich die politische Union der Schlüssel zur Überwindung solcher Zeiten ist und zur Solidarität und Fortsetzung des europäischen Projekts auffordert;
Z. in der Erwägung, dass der Europäische Rat und das Gipfeltreffen der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom 28. und 29. Juni 2012 ihre Entschlossenheit bekräftigt haben, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um ein finanziell stabiles, wettbewerbsfähiges und erfolgreiches Europa sicherzustellen und auf diese Weise den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger zu steigern;
AA. in der Erwägung, dass die wachsende Kluft zwischen den Kernländern der Union und den Ländern der Peripherie nicht chronisch werden sollte; in der Erwägung, dass ein dauerhafter Rahmen geschaffen werden muss, in dem Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten sich auf eine solidarische Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten verlassen können sollten; in der Erwägung, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die sich Solidarität wünschen, verpflichtet sein sollten, ihre Verantwortung in Bezug auf die Umsetzung ihrer gesamten Verpflichtungen im Haushaltsbereich sowie ihrer länderspezifischen Empfehlungen und ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Europäischen Semesters, und hier insbesondere der Verpflichtungen in Verbindung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), dem Euro-Plus-Pakt, Europa 2020 und dem Verfahren zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte unter Berücksichtigung länderspezifischer Umstände wahrzunehmen; in der Erwägung, dass die Gewährleistung der Finanzstabilität der einzelnen Mitgliedstaaten eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse aller Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ihre Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten und im Rat koordinieren sollen;
AB. in der Erwägung, dass die Vollendung des Binnenmarkts für eine Rückkehr zu Wachstum von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge ihre Anstrengungen verstärken muss, um die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Binnenmarktgesetzgebung durchzusetzen; in der Erwägung, dass es für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarkts notwendig ist, den Vorschriften für die Marktintegration Verordnungen und nicht Richtlinien zugrunde zu legen;
AC. in der Erwägung, dass kein Zweifel daran besteht, dass die europäische Integration ein unumkehrbarer und fortschreitender Prozess ist;
Weiteres Vorgehen: der Bericht der vier Präsidenten
AD. in der Erwägung, dass es aus demokratischer Sicht und in Anbetracht sämtlicher Bestimmungen des Lissabon-Vertrags inakzeptabel ist, dass der Präsident des Europäischen Parlaments, das aus gewählten Abgeordneten besteht, die über 502 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger vertreten, an der Erstellung des oben genannten Berichts mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ nicht beteiligt worden ist;
AE. in der Erwägung, dass es an der Zeit ist, dass die politischen Entscheidungsträger der Union ihre Entschlossenheit, ihre Kreativität, ihren Mut, ihre Ausdauer und ihre Führungsqualitäten unter Beweis stellen, um die verbliebenen Defizite auszuräumen, die ein reibungsloses Funktionieren der WWU verhindern; in der Erwägung, dass die zwischenstaatliche Methode an ihre Grenzen gestoßen und nur bedingt für eine demokratische und effiziente Entscheidungsfindung im 21. Jahrhundert geeignet ist; in der Erwägung, dass ein Sprung in Richtung eines wirklich föderalen Europas gemacht werden sollte;
AF. in der Erwägung, dass der oben genannte Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ eindeutig vorwärts gerichtet ist und den Kreislauf des Misstrauens durch Strukturmaßnahmen aufbrechen will; in der Erwägung, dass der Bericht auch der sozialen Dimension Rechnung tragen sollte;
AG. in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom 28. und 29. Juni 2012 seinen Präsidenten aufgefordert hat, einen konkreten, zeitgebundenen Plan zum Erreichen einer echten WWU zu entwickeln; in der Erwägung, dass die Entwicklung einer langfristigen globalen Vision in Form eines Plans ein wichtiges Signal ist, das zur Wiederherstellung des Vertrauens beitragen könnte, welches mit der schrittweisen Umsetzung des Plans wachsen könnte;
AH. in der Erwägung, dass kontinuierliche Fortschritte bei der Umsetzung des langfristigen Plans keine Sofortlösung für die Krise darstellen und die erforderlichen kurzfristigen Maßnahmen nicht verzögern sollten;
AI. in der Erwägung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass neue Vertragsänderungen notwendig sein könnten, um die demokratische Legitimierung einer voll funktionsfähigen WWU zu verbessern; in der Erwägung, dass die Kommission aktuelle Gesetzgebungsinitiativen auflisten sollte, die durch die langfristige institutionelle Entwicklung nicht verzögert werden dürfen;
AJ. in der Erwägung, dass die Vollendung einer echten WWU innerhalb der Union mittelfristig die Durchführung einer Vertragsänderung erforderlich macht;
AK. in der Erwägung, dass die volle Anwendung der Verfahren und der Flexibilität der bestehenden Verträge zum Zwecke einer raschen Verbesserung der Lenkung der WWU im Kontext der Schaffung eines echten europäischen politischen Raumes eine Bedingung für die Bildung eines demokratischen Konsenses für eine zukünftige umfassende und erfolgreiche Vertragsänderung darstellt;
AL. in der Erwägung, dass das Parlament berechtigt ist, dem Rat anschließend von einem Konvent zu prüfende Entwürfe zur Änderung der Verträge vorzulegen, um den Rahmen für eine echte WWU durch die Erweiterung der Kompetenzen der Union insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und durch die Stärkung der Eigenmittel und Haushaltsmittel der Union sowie der Rolle und der demokratischen Rechenschaftspflicht der Kommission und der Vorrechte des Parlaments zu vervollständigen;
AM. in der Erwägung, dass es realistisch und angemessen ist, zu meinen, dass ein solcher Konvent nicht vor den nächsten europäischen Wahlen stattfinden sollte; in der Erwägung, dass die Vorbereitungen für einen solchen Konvent vor den nächsten europäischen Wahlen beginnen sollten;
AN. in der Erwägung, dass sowohl die auf der Grundlage der bestehenden Verträge als auch die auf der Grundlage der zukünftigen Vertragsänderungen vorgeschlagenen Maßnahmen Opt-in-Klauseln für Mitgliedstaaten nicht ausschließen und die Integrität der Union garantieren sollten;
AO. in der Erwägung, dass zukünftige Vertragsänderungen kein Hindernis für die rasche Umsetzung der Ziele darstellen sollten, die bereits im Rahmen der bestehenden Verträge erreicht werden können; in der Erwägung, dass die geltenden Verträge viel Raum für wesentliche Fortschritte bei der Gestaltung einer WWU lassen, die auf einem verbesserten und stärker integrierten finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischen Rahmen beruht und ein höheres Maß an demokratischer Legitimität und Rechenschaftspflicht aufweist;
AP. in der Erwägung, dass das volle Potenzial des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik bisher nicht ausgeschöpft wurde, und zwar in erster Linie im Hinblick auf:
- Artikel 9 AEUV, dem zufolge die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes Rechnung tragen muss,
- Artikel 151 AEUV, der besagt: „Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen (…) folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.“,
- Artikel 153 Absatz 1 AEUV im Allgemeinen und im Besonderen Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe h, der besagt: „berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen“;
AQ. in der Erwägung, dass Artikel 48 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ein spezifisches Verfahren zur Verabschiedung eines Gesetzes vorsieht, für das der AEUV ein besonderes Gesetzgebungsverfahren in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verlangt; in der Erwägung, dass Artikel 333 AEUV ebenfalls Bestimmungen enthält, die im Kontext einer verstärkten Zusammenarbeit den Rückgriff auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gestatten;
AR. in der Erwägung, dass das Ziel darin bestehen sollte, dass alle Mitgliedstaaten gemeinsam Schritte zu einer stärkeren europäischen Integration unternehmen; in der Erwägung, dass Beschlüsse, die nur für den Euroraum gelten, aufgrund der Spezifität des Euroraums gegebenenfalls, und wo dies gerechtfertigt ist, notwendig sein könnten, einschließlich angemessener und fairer Opt-in-Klauseln mit ausgewogenen Rechten und Pflichten für andere Mitgliedstaaten;
AS. in der Erwägung, dass eine gemeinsame Europäische Jugendstrategie äußerst wichtig ist, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und der Gefahr, eine ganze Generation in Europa zu verlieren, entgegenzuwirken;
Die Bankenunion
AT. in der Erwägung, dass die bisherigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems für die vollständige Wiederherstellung des Vertrauens nicht ausreichend waren; in der Erwägung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit einer Reihe von befristeten außerordentlichen Hilfsmaßnahmen sowohl für Mitgliedstaaten als auch für Banken bei diesen Rettungsaktionen eine entscheidende Rolle gespielt hat, ohne ihr zentrales Ziel, die Gewährleistung der Preisstabilität, aus den Augen zu verlieren;
AU. in der Erwägung, dass die vertraglich verankerte operationelle Unabhängigkeit der EZB auf dem Gebiet der Geldpolitik weiterhin ein Grundpfeiler der Glaubwürdigkeit der WWU und der gemeinsamen Währung ist;
AV. in der Erwägung, dass die prekäre Lage des Bankensektors in mehreren Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen gefährdet und die Kosten der Bewältigung der Bankenkrise die Steuerzahler und die Entwicklung der Realwirtschaftstark belasten und damit das Wachstum behindern; in der Erwägung, dass bestehende Mechanismen und Strukturen nicht ausreichen, um negative Ausstrahlungseffekte zu verhindern;
AW. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten unter einem augenscheinlichen Missverhältnis zwischen Banken, die auf europäischen Märkten agieren, und Eventualverbindlichkeiten, die vom jeweiligen Staat geschultert werden, leiden; in der Erwägung, dass im Verlauf der aktuellen Krise offensichtlich wurde, dass in einer Währungsunion mit festem internen Wechselkurs und ohne einen Mechanismus auf Unionsebene zur Abfederung der Kosten einer Umstrukturierung des Bankensektors die Verbindung zwischen Bank und Staat stärker ist und größere Schäden verursachen kann;
AX. in der Erwägung, dass das Aufbrechen der negativen Rückkopplungen zwischen Staaten, Banken und der Realwirtschaft für ein reibungsloses Funktionieren der WWU entscheidend ist;
AY. in der Erwägung, dass die Krise eine Streuung der Zinssätze und eine De-facto-Zersplitterung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen bewirkt hat;
AZ. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt und konsequent erklärt hat, dass zusätzliche und weitreichende Maßnahmen dringend notwendig sind, um die Krise im Bankensektor zu lösen; in der Erwägung, dass eine Unterscheidung gemacht werden sollte zwischen kurzfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung einer akuten Krisensituation im Bankensektor und mittel- und langfristigen Maßnahmen, einschließlich der Verpflichtung der G20 zur termingerechten, umfassenden und einheitlichen Umsetzung international vereinbarter Regeln über Bankkapital, Liquidität und Fremdfinanzierung, die auf die Verwirklichung einer voll funktionsfähigen europäischen Bankenunion abzielen;
BA. in der Erwägung, dass alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer solchen Bankenunion eingeleitet worden sind, nicht das weitere reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen und den freien Kapitalverkehr behindern sollten;
BB. in der Erwägung, dass Finanzinstitute und ihre Vertreter auf verantwortungsvolle Weise und nach hohen moralischen Standards handeln und der Realwirtschaft dienen sollten;
BC. in der Erwägung, dass die Union die Schaffung eines einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus für Bankinstitute braucht; in der Erwägung, dass ein europäischer Rahmen für eine tragfähige und effiziente Einlagensicherung und für die Abwicklung von Finanzinstituten von wesentlicher Bedeutung ist, um für das nötige Vertrauen in den Finanzmarkt und für Stabilität in einem gemeinsamen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu sorgen;
BD. in der Erwägung, dass sämtliche Maßnahmen zur Errichtung einer Bankenunion mit einer Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der beteiligten Banken einhergehen;
BE. in der Erwägung, dass die Frage geprüft werden sollte, ob für Bankengruppen – wie im Liikanen-Bericht vorgesehen – eine rechtliche Trennung bestimmter besonders risikoreicher Finanzgeschäfte vom Einlagengeschäft vorgeschrieben werden sollte;
BF. in der Erwägung, dass Aufsichtsbehörden Probleme im Allgemeinen frühzeitig erkennen und korrigieren sollten, um zu verhindern, dass Krisen entstehen, und um die Finanzstabilität und die finanzielle Widerstandskraft aufrechtzuerhalten;
BG. in der Erwägung, dass die meisten Befugnisse für die Bankenaufsicht in der Union in der Gegenwart immer noch in den Händen der nationalen Aufsichtsbehörden liegen, wobei die durch Verordnung (EU) Nr. 1093/2010[1] errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) eine koordinierende Rolle hat; in der Erwägung, dass sich das bestehende System der nationalen Aufsicht als zu fragmentiert erwiesen hat, um den aktuellen Herausforderungen gewachsen zu sein;
BH. in der Erwägung, dass ein qualitativ hochwertiger und wirksamer europäischer Aufsichtsmechanismus unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass Probleme aufgedeckt und energisch angegangen werden, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzinstitute sicherzustellen, das grenzübergreifende Vertrauen wiederherzustellen und eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden;
BI. in der Erwägung, dass eine klare Aufteilung der operativen Zuständigkeiten zwischen einem europäischen Aufsichtsmechanismus und den nationalen Aufsichtsbehörden, abhängig von der Größe und den Geschäftsmodellen der Banken und der Aufsichtspflichten, in Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität vereinbart werden sollte;
BJ. in der Erwägung, dass die europäische Aufsicht über Finanzinstitute innerhalb der WWU sowie die Stärkung der Rolle der EBA zum Schutz des Binnenmarkts absolute Prioritäten sind, um die Krise zu bekämpfen; in der Erwägung, dass allerdings zu gewährleisten ist, dass im Sinne der Finanzbinnenmarktstabilität Ländern, die nicht zum Euroraum gehören und sich mittels einer engen Zusammenarbeit für eine Beteiligung am einheitlichen Aufsichtsmechanismus entscheiden, eine Beteiligungsformel zugewiesen werden sollte, die ein symmetrisches Verhältnis zwischen den akzeptierten Verpflichtungen und den Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung gewährleistet;
BK. in der Erwägung, dass sich der einheitliche Aufsichtsmechanismus von Beginn an mit den Finanzinstituten, die direkte Unterstützung von der Union benötigen, sowie mit systemrelevanten Finanzinstituten befassen sollte;
BL. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus von einer Einflussnahme der Politik oder der Industrie ihn angesichts der Bedeutung, die Aufsichtsmaßnahmen für die öffentlichen Finanzen, Banken, die Beschäftigen und Verbraucher haben können, nicht davon befreit, sich gegenüber dem Europäischen Parlament regelmäßig und wann immer die Situation es erforderlich macht für die auf dem Gebiet der europäischen Aufsicht eingeleiteten Maßnahmen und gefällten Beschlüsse zu erklären, zu rechtfertigen und rechenschaftspflichtig zu sein; in der Erwägung, dass eine wirksame demokratische Rechenschaftspflicht unter anderem die Genehmigung des oder der im Rahmen eines offenen Auswahlverfahrens ausgewählten Vorsitzenden des Aufsichtsrats des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch das Parlament, die Berichtspflicht des Vorsitzes gegenüber dem Parlament und die Pflicht des Vorsitzes zur Anhörung im Parlament, das Recht des Parlaments auf schriftliche oder mündliche Anfragen sowie das Untersuchungsrecht des Parlaments gemäß dem AEUV erforderlich macht;
BM. in der Erwägung, dass der ESM in Zukunft unter bestimmten Bedingungen in der Lage sein wird, Banken, die sich in Schwierigkeiten befinden, direkt finanziell zu unterstützen; in der Erwägung, dass aus diesem Grund die Inbetriebnahme des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die vorrangige und dringendste Aufgabe bei der Verwirklichung der Bankenunion ist;
BN. in der Erwägung, dass die einheitlichen Regeln, die von der EBA entwickelt werden sollen, vollständig harmonisierte Regeln und ihre einheitliche Anwendung in der gesamten Union sicherstellen sollten; in der Erwägung, dass die Fertigstellung der einheitlichen Regeln für die Bankenaufsicht und im weiteren Sinne harmonisierte und verschärfte aufsichtsrechtliche Anforderungen für das reibungslose Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus notwendig sind, da die europäische Aufsichtsbehörde nicht mit voneinander abweichenden nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen arbeiten kann;
BO. in der Erwägung, dass nach der Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die Abstimmungsmodalitäten innerhalb der EBA sorgfältig angepasst werden müssen, um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb des Euroraums zu ermöglichen und die Interessen aller Mitgliedstaaten in vollem Umfang zu berücksichtigen;
BP. in der Erwägung, dass die laufenden Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf den einheitlichen Aufsichtsmechanismus unverzüglich abgeschlossen werden sollten;
BQ. in der Erwägung, dass zur Einführung der neuen Finanzstruktur dringend die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat über die Richtlinien über Einlagensicherungssysteme und das System zur Entschädigung der Anleger, die trotz ihrer grundlegenden Bedeutung für die Bereitstellung gemeinsamer Mechanismen zur Abwicklung von Banken und zur Sicherung von Privatkundeneinlagen ausgesetzt worden sind, wieder aufgenommen werden;
BR. in der Erwägung, dass ein einheitliches europäisches Einlagensicherungssystem einheitliche, gemeinsame hohe Anforderungen an alle Einlagensicherungssysteme in der Union erfordert, um den gleichen Schutz zu erreichen, gleiche Stabilität der Einlagensicherungssysteme zu gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren; in der Erwägung, dass nur hierdurch die Voraussetzungen für die nötige Flexibilität geschaffen werden, um speziellen nationalen Gegebenheiten im Finanzsektor ausreichend Rechnung zu tragen;
BS. in der Erwägung, dass ein einheitlicher europäischer Einlagensicherungsfonds mit funktionierenden Einlagensicherungssystemen, die eine angemessene Finanzausstattung haben und damit die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Anleger stärken, das langfristige Ziel sein sollte, sobald ein wirksames Abwicklungssystem und ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus in Kraft sind;
BT. in der Erwägung, dass Ex-ante-Planung, Schnelligkeit, frühzeitige Interventionen, angemessene Sorgfalt, der Zugang zu fundierten Informationen und Glaubwürdigkeit bei der Bewältigung von Bankenkrisen von grundlegender Bedeutung sind;
BU. in der Erwägung, dass ein gemeinsames europäisches System für die Sanierung und Abwicklung eingerichtet werden sollte, idealerweise zusammen mit dem Inkrafttreten eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus, um die Rentabilität von Banken in Schwierigkeiten wiederherzustellen und unrentable Finanzinstitute abzuwickeln;
BV. in der Erwägung, dass kurzfristig die Annahme des aktuellen Vorschlags der Kommission für einen Krisenbewältigungsrahmen für sich in einer Krise befindende Banken oberste Priorität hat;
BW. in der Erwägung, dass der allgemeine Zweck eines wirksamen Abwicklungs- und Sanierungssystems darin besteht, die Steuergelder, die für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten verwendet werden, möglichst gering zu halten;
BX. in der Erwägung, dass es für den Schutz von privatem Sparvermögen notwendig ist, auf europäischer Ebene eine funktionale Trennung bei gleichzeitiger wirksamer Abstimmung der Fonds für die Einlagensicherung und für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten zu haben;
BY. in der Erwägung, dass Mechanismen für die Abwicklung von Finanzinstituten und für die Einlagensicherung eine stabile Finanzstruktur, in erster Linie ex-ante, auf der Grundlage von Beiträgen aus der Industrie haben sollten, wobei der Beitrag eines bestimmten Finanzinstituts die Risikobereitschaft dieser Institution widerspiegeln sollte und europäische öffentliche Gelder nur als letztes Sicherheitsnetz dienen und auf das äußerste Mindestmaß verringert werden sollten;
Die Fiskalunion
BZ. in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der oben genannte Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ einen wichtigen Fortschritt darstellt, weil darin Folgendes anerkannt wird: „Wenn die WWU reibungslos funktionieren soll, müssen nicht nur die im Rahmen der verstärkten wirtschaftspolitischen Steuerung bereits vereinbarten Maßnahmen (vor allem der SWP und der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (SKSV)) rasch und energisch umgesetzt werden, sondern muss es auch einen qualitativen Sprung hin zu einer Fiskalunion geben.“;
CA. in der Erwägung, dass solide öffentliche Finanzen, ausgeglichene Haushalte während des Konjunkturzyklus und mittelfristig nachhaltige Wachstumsaussichten sowie öffentliche Investitionen in angemessener Höhe eine Grundvoraussetzung für eine langfristige wirtschaftliche und finanzielle Stabilität, für den Sozialstaat und für das Tragen der Kosten der erwarteten demographischen Entwicklung sind;
CB. in der Erwägung, dass ein reibungsloses Funktionieren der WWU eine vollständige und rasche Umsetzung der Maßnahmen erfordert, auf die man sich im Rahmen der verstärkten wirtschaftspolitischen Steuerung bereits geeinigt hat (wie den SWP und das Europäische Semester), ergänzt durch wachstumsfördernde Initiativen; in der Erwägung, dass binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten des SKSV auf Grundlage einer Auswertung der Erfahrungen mit seiner Umsetzung in Einklang mit dem EUV und dem AEUV die notwendigen Schritte mit dem Ziel unternommen werden müssen, den Inhalt des SKSV in den Rechtsrahmen der Union zu überführen;
CC. in der Erwägung, dass im Pakt für Wachstum und Beschäftigung die Notwendigkeit hervorgehoben wird, eine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung anzustreben und Investitionen in zukunftsorientierte Bereiche besondere Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen; in der Erwägung, dass die Kommission Vorschläge zur Bestimmung von Investitionen, denen innerhalb der Union und den nationalen haushaltspolitischen Rahmen Priorität einzuräumen ist, vorlegen sollte;
CD. in der Erwägung, dass die Krise die Notwendigkeit eines substanziellen Schritts hin zu einer robusteren und demokratischeren Fiskalunion mit einer Aufstockung der Eigenmittel der Union, mit wirksameren Mechanismen zum Korrigieren von unhaltbaren Haushaltsentwicklungen und Verschuldungsniveaus und zur Festsetzung der Obergrenze des Haushaltssaldos von Mitgliedstaaten verdeutlicht hat;
CE. in der Erwägung, dass eine „echte WWU“ von den Bürgerinnen und Bürgern der Union unterstützt und akzeptiert werden muss; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit der Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft auf allen politischen Ebenen daher betont werden muss;
CF. in der Erwägung, dass zusätzliche Mechanismen, die sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten in ihren Haushaltsverfahren die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen, den derzeitigen Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung stärken und nicht schwächen sollten; in der Erwägung, dass die unabhängige Rolle des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währung gestärkt werden muss, wobei zugleich starke Mechanismen der Rechenschaftslegung gegenüber dem Parlament und dem Rat zu schaffen sind; in der Erwägung, dass ein europäisches Schatzamt unter Leitung eines europäischen Finanzministers geschaffen werden sollte, der dem Parlament gegenüber individuell rechenschaftspflichtig ist;
CG. in der Erwägung, dass im Rahmen der bestehenden Verträge die Flexibilitätsklausel (Artikel 352 AEUV) zu diesem Zweck und zur Schaffung einer Europäischen Finanzverwaltung, einem zentralen Bestandteil einer echten WWU, verwendet werden kann;
CH. in der Erwägung, dass Artikel 136 AEUV gestattet, gemäß dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren der unter den in den Artikeln 121 und 126 AEUV genannten Verfahren spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu erlassen; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften die Übertragung von Befugnissen an die Kommission zur Verabschiedung von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes vorsehen können; in der Erwägung, dass der AEUV die Möglichkeit vorsieht, dem Parlament oder dem Rat das Recht zu übertragen, die Übertragung an die Kommission zu widerrufen;
CI. in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Grundsatz der EU-Rechtsordnung ermächtigt ist sicherzustellen, dass in der Auslegung und Anwendung der Verträge das Unionsrecht eingehalten wird, sofern es nicht explizit ausgeschlossen ist;
CJ. in der Erwägung, dass die Trilogverhandlungen über die sogenannten „Two-Pack“-Vorschriften bald zu konkreten politischen Ergebnissen führen sollten;
CK. in der Erwägung, dass der SWP als zyklisches Stabilisierungsinstrument konzipiert ist, das den Mitgliedstaaten ein Defizit von bis zu 3 % gestattet und es dadurch ermöglicht, wirtschaftlichen Schocks im betreffenden Mitgliedstaat entgegenzuwirken und sie aufzufangen; in der Erwägung, dass diese antizyklische Politik nur funktionieren kann, wenn die Mitgliedstaaten in guten Zeiten Haushaltsüberschüsse erzielen; in der Erwägung, dass Mechanismen der Finanzhilfe wie der ESM ein letztes Mittel sind;
CL. in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten, die dem SKSV in der WWU beigetreten sind, ihre Pläne zur Emission von Staatsanleihen der Kommission und dem Rat vorlegen müssen, wodurch eine frühzeitige Koordinierung der Emission von Staatsanleihen auf Unionsebene möglich ist;
CM. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemäß den bestehenden Verträgen einen höheren EU-Haushalt im Rahmen des Eigenmittelverfahrens durch die Einführung spezifischer Steuern oder Abgaben in Übereinstimmung mit einem verbesserten Verfahren der Zusammenarbeit finanzieren können; in der Erwägung, dass dies mit einer spezifischen Präferenz für seine Verbindung mit dem bereits bestehenden EU-Haushaltsrahmen und ohne Unterminierung der herkömmlichen Funktionen des EU-Haushalts, die in der Finanzierung gemeinsamer Politiken bestehen, geschehen sollte;
CN. in der Erwägung, dass die Emission von gemeinsamen Staatsanleihen auf lange Sicht und bei Einhaltung strikter Bedingungen eine mögliche Ergänzung zur WWU sein könnte; in der Erwägung, dass die Emission von gemeinsamen Staatsanleihen mit gesamtschuldnerischer Haftung im Euroraum Änderungen an den Verträgen erforderlich machen könnte;
CO. in der Erwägung, dass als notwendige Voraussetzung für die Emission von gemeinsamen Staatsanleihen ein tragfähiger Finanzrahmen etabliert wird, der auf eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung, Haushaltsdisziplin und die Erfüllung der SWP-Vorgaben abzielt sowie auf Kontrollinstrumente, um fahrlässiges Verhalten zu verhindern;
CP. in der Erwägung, dass eine stärkere und besser integrierte Fiskalunion eine schrittweise Übertragung in einen Schuldentilgungsfonds beinhalten sollte;
CQ. in der Erwägung, dass bedacht werden muss, dass die nicht glaubwürdige Einführung von Instrumenten zur Emission von gemeinsamen Staatsanleihen zu unkontrollierbaren Folgen und dem Verlust des langfristigen Vertrauens in die Fähigkeit des Euroraums zu entschiedenem Handeln führen könnte;
CR. in der Erwägung, dass die Schuldenkrise die Union und insbesondere den Euroraum dazu veranlasst hat, in Europa neue Instrumente der finanziellen Solidarität zu schaffen: die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), den ESM und andere Projekte im Zusammenhang mit dem Fahrplan in Richtung einer echten WWU; in der Erwägung, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Instrumente, wenn man die Beträge betrachtet, um die es hier geht, viel weitreichender sind als die des Unionshaushalts, und in der Erwägung, dass der innovative Gedanke eines von den Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets finanzierten zentralen Haushalts für das Euro-Währungsgebiet jetzt als letzte Garantie für diese neue Finanzsolidarität vorgeschlagen wird;
CS. in der Erwägung, dass aufgrund der Vielzahl dieser Solidaritätsinstrumente eine Bewertung des tatsächlichen Beitrags, den die einzelnen Mitgliedstaaten zur europäischen Solidarität leisten und der die jeweiligen Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zum Unionshaushalt bei weitem übersteigt, erschwert wird; des Weiteren in der Erwägung, dass die Vielgestaltigkeit der bestehenden Instrumente, was die Rechtsgrundlagen, die Interventionsweise und die betroffenen Mitgliedstaaten betrifft, dazu führt, dass die gesamte Konstruktion von den Entscheidungsträgern in Europa schwer zu steuern und für die europäischen Bürger im Allgemeinen schwer verständlich ist und dass sie sich jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzieht;
CT. in der Erwägung, dass der ESM über die Flexibilitätsklausel (Artikel 352 AEUV) in Verbindung mit dem überarbeiteten Artikel 136 AEUV in den Rechtsrahmen der EU einbezogen werden könnte;
CU. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Konsultation des Parlaments die Definitionen für die Anwendung des „Bail-out-Verbots“ festlegen kann (Artikel 125 Absatz 2 AEUV);
CV. in der Erwägung, dass auf die Troika hohe Standards demokratischer Rechenschaftspflicht auf europäischer Ebene zur Anwendung kommen sollten;
CW. in der Erwägung, dass die Tätigkeiten der Kommission im Kontext der Fiskal- und Wirtschaftsunion auf einem angemessenen sozialen Dialog aufbauen müssen, wobei die Autonomie der Sozialpartner uneingeschränkt zu achten ist;
CX. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des Europäischen Statistischen Systems sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gewahrt bleiben muss, um die Glaubwürdigkeit europäischer Statistiken als zentrales, eine vollwertige Fiskalunion stützendes Element (durch qualitativ hochwertige Standards und einen systematischen Ansatz zur Entwicklung, Erstellung und Überprüfung der Richtigkeit von Finanzstatistiken der öffentlichen Hand) aufrechtzuerhalten;
CY. in der Erwägung, dass in allen Mitgliedstaaten Normen für das öffentliche Rechnungswesen als wesentliche Ergänzung zur Stärkung der Befugnisse der Kommission und zur Stärkung der Rolle des Europäischen Rechnungshofs und der nationalen Rechnungshöfe als Koordinatoren bei der Überprüfung der Qualität nationaler Quellen, die zur Bestimmung von Zahlen zu Schuldenstand und Defizit herangezogen werden, in standardisierter Weise zur Anwendung kommen und internen und externen Prüfmechanismen unterliegen sollten;
Wirtschaftsunion
CZ. in der Erwägung, dass bisher große Betonung auf den Währungsaspekt der WWU gelegt wurde, jedoch dringend eine echte Wirtschaftsunion aufgebaut werden muss, wobei die Strategie „Europa 2020“ als verbindlicher Rahmen für die Konzipierung und Durchführung wirtschaftspolitischer Maßnahmen dienen sollte;
DA. in der Erwägung, dass der Euro-Plus-Pakt, die Strategie „Europa 2020“ und der Pakt für Wachstum und Beschäftigung in das Unionsrecht integriert werden und den Weg für die Einführung eines Konvergenzkodex für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ebnen sollten;
DB. in der Erwägung, dass das Europäische Semester, wie in der präventiven Komponente des SWP dargelegt, einen angemessenen Rahmen zur Abstimmung der auf nationaler Ebene umgesetzten Wirtschaftspolitiken und Haushaltsentscheidungen gemäß den vom Rat verabschiedeten länderspezifischen Empfehlungen bietet;
DC. in der Erwägung, dass Artikel 9 AEUV die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und ein hohes Niveau bei der Bildung, Ausbildung und dem Schutz der menschlichen Gesundheit fordert;
DD. in der Erwägung, dass eine Haushaltskonsolidierung, die Verringerung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte, Strukturreformen und Investitionen notwendig sind, um die Krise zu bewältigen und qualitatives und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in einer wissensbasierten Gesellschaft sicherzustellen, sodass sich die Realität der Mitgliedschaft in der WWU in einer sozialen Marktwirtschaft widerspiegelt; in der Erwägung, dass Strukturreformen erst auf längere Sicht Ergebnisse zeitigen;
DE. in der Erwägung, dass der auf dem Europäischen Gipfel vom 28. und 29. Juni 2012 gebilligte Pakt für Wachstum und Beschäftigung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und einer Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten kann; in der Erwägung, dass die Union und die Mitgliedstaaten ihre Verantwortung wahrnehmen und rasch handeln müssen, um den Binnenmarkt zu vollenden und sein Potenzial nutzbar zu machen; in der Erwägung, dass die mit der Annahme eines Wachstumspakts erfolgte Schwerpunktverlagerung zu begrüßen ist, auch wenn die Mobilisierung von Strukturfondsmitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen lediglich eine Umschichtung vorhandener Mittel darstellt und damit keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden;
DF. in der Erwägung, dass es an den Mitgliedstaaten ist, unverzüglich die vereinbarten Reformen im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme durchzuführen, und dass es an den nationalen Parlamenten ist, die von ihren Regierungen in dieser Hinsicht ergriffenen Maßnahmen rechtzeitigen und durch Informationen gestützten Kontrollen zu unterziehen;
DG. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt nicht voll funktionsfähig sein kann, solange in bestimmten Mitgliedstaaten noch Hindernisse bestehen; in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der Union nur dann voll ausgeschöpft werden kann, wenn der Binnenmarkt vollendet wird, insbesondere in Bereichen wie Dienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Standardisierung, Vereinfachung der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe, Netzwerkindustrien, E-Commerce und Urheberrechtsschutz;
DH. in der Erwägung, dass die Aussichten auf eine vertiefte wirtschaftliche und haushaltspolitische Integration schwinden, wenn keine engere Koordinierung auf dem Gebiet der Steuerpolitik erfolgt; in der Erwägung, dass das Einstimmigkeitsprinzip im Steuerbereich die Entwicklung in diesem Bereich behindert und das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit daher öfter eingesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass auf den Standpunkt des Parlaments zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und zur Finanztransaktionsteuer (FTS) verwiesen werden kann; in der Erwägung, dass auf dem Gebiet der Besteuerung zweifellos eine Annäherung der Strukturen der Steuersysteme und der Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten erforderlich ist; in der Erwägung, dass ein schädlicher Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten eindeutig den Prinzipien des Binnenmarkts widerspricht und in dieser Hinsicht Handlungsbedarf besteht;
DI. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Konjunkturerholung mit einer Arbeitsmarktpolitik einhergeht, die die Arbeitsplatzsuche und den Unternehmergeist fördert und die strukturelle Arbeitslosigkeit insbesondere bei Jugendlichen, älteren Menschen und Frauen senkt und zugleich das europäische Sozialmodell bewahrt und dies bei vollständiger Achtung der Rolle der Sozialpartner sowie des Rechts, im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen oder durchzusetzen oder Kollektivmaßnahmen zu ergreifen; in der Erwägung, dass die Integration der Arbeitsmärkte in diesem Sinne gefördert werden sollte, um die grenzüberschreitende Mobilität zu stärken;
DJ. in der Erwägung, dass eine verbindliche Abstimmung auf Unionsebene für bestimmte wichtige wirtschaftspolitische Fragen, die mit Wachstum und Beschäftigung in Verbindung stehen, genutzt werden sollte;
DK. in der Erwägung, dass langfristig tragfähige öffentliche Finanzen nicht nur eine Frage einer wirtschaftlichen Verwendung der knappen staatlichen Mittel sind, sondern auch eine Frage der gerechten Besteuerung, der Steuerprogression, einer gut organisierten Steuererhebung, einer besseren Bekämpfung aller Formen von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, einer steuerpolitischen Zusammenarbeit und Koordinierung zwecks Beschränkung des schädlichen Steuerwettbewerbs sowie eines gut durchdachten Steuersystems, das die Unternehmensentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert;
DL. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, Rechenschaft über die Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ abzulegen;
DM. in der Erwägung, dass die „Europa-2020“-Strategie einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden sollte, bei der das Instrument der namentlichen Benennung und Anprangerung (Naming and Shaming) angewandt und geprüft wird, ob die Ziele verfeinert oder angepasst werden müssen und wie der Druck auf die Mitgliedstaaten zum Erreichen der Ziele verstärkt werden kann;
DN. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger europäischer Statistiken bei der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung eine zentrale Rolle spielt und diese Statistiken insbesondere eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren ihrer wichtigsten Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente wie das Europäische Semester, das Verfahren zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und die Strategie „Europa 2020“ sind;
DO. in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen zur Modernisierung der Methoden zur Erstellung europäischer Statistiken unternommen werden müssen, um deren hohe Qualität, die Kosteneffizienz und die Eignung der Mittel sicherzustellen und deren Weitergabe und den Zugriff auf selbige durch Behörden, Wirtschaftsakteure und Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern;
Von der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht zur politischen Union
DP. in der Erwägung, dass die Union ihre Legitimität demokratischen Werten verdankt, den Zielen, die sie verfolgt, sowie ihren Befugnissen, Instrumenten und Institutionen;
DQ. in der Erwägung, dass diese Legitimität auf eine doppelte Bürgerschaft zurückgeht – die der Bürgerinnen und Bürger, die durch das Parlament vertreten werden, und die der Mitgliedstaaten, die durch den Rat vertreten werden;
DR. in der Erwägung, dass aufgrund der anhaltenden Krise und der Art und Weise, in der manche Krisenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen wurden, die Notwendigkeit der Stärkung des demokratischen Charakters der Entscheidungsfindung im Rahmen der WWU diskutiert wird;
DS. in der Erwägung, dass die politischen Führer und Vertreter der Organe, Agenturen und anderen Einrichtungen der Union gegenüber dem Parlament politisch rechenschaftspflichtig sein sollten; in der Erwägung, dass sie dem zuständigen Ausschuss des Parlaments regelmäßig Bericht erstatten und diesen in jährlichen Präsentationen über ihre Arbeit und die weiteren Ausblicke informieren sollten;
DT. in der Erwägung, dass der Europäische Rat in den letzten Jahren nach Wegen aus der Krise gesucht und zahlreiche Vorschläge formuliert hat, wofür die Verträge der Union nicht immer eine klare Befugnis erteilt haben;
DU. in der Erwägung, dass seine Entscheidung, den zwischenstaatlichen Weg zu gehen und auf diese Weise das Europäische Parlament als wichtigen Akteur nicht in die Suche nach Wegen aus der Krise mit einzubeziehen – auch wenn dies in manchen Fällen unvermeidlich war – zu bedauern ist;
DV. in der Erwägung, dass für Vorschläge, die in die Zuständigkeit der Union fallen, Beschlüsse in Übereinstimmung mit dem Gesetzgebungsverfahren und unter umfassender Beteiligung des Parlaments gefällt werden sollten;
DW. in der Erwägung, dass die exekutiven Befugnisse der Kommission im Rahmen des regelungsbasierten Ansatzes der wirtschaftspolitischen Steuerung, die insbesondere im gestärkten SWP und im makroökonomischen Überwachungsmechanismus begründet sind, Gegenstand einer demokratischen Ex-Post-Kontrolle durch das Parlament und einer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament sein sollten;
DX. in der Erwägung, dass die zwischenstaatlichen Instrumente, die seit dem Beginn der Krise im Dezember 2009 geschaffen wurden, vergemeinschaftet werden sollten;
DY. in der Erwägung, dass eine verstärkte demokratische Kontrolle, Partizipation und Mitentscheidung im Hinblick auf die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, die Besteuerung, den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Eigenmittel erforderlich sind; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck die derzeit existierenden Überleitungsklauseln aktiviert werden sollten;
DZ. in der Erwägung, dass es nicht tragbar ist, dass der Präsident des Europäischen Parlaments während des gesamten Zeitraums der Sitzungen des Europäischen Rates und des Gipfeltreffens der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets nicht anwesend sein darf; in der Erwägung, dass dringend eine Lösung für diesen Mangel an demokratischer Legitimität durch eine politische Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen gefunden werden sollte;
EA. in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, das aktuelle Demokratiedefizit der WWU zu beseitigen und jeden weiteren Schritt in Richtung Bankenunion, Fiskalunion und Wirtschaftsunion streng mit erhöhter demokratischer Legitimation und Rechenschaftspflicht auf Unionsebene zu verknüpfen;
EB. in der Erwägung, dass, wann immer der Union neue Befugnisse übertragen oder neue Befugnisse auf Unionsebene geschaffen oder neue EU-Institutionen gegründet werden, eine entsprechende Legitimität, demokratische Kontrolle durch das Parlament und eine Rechenschaftspflicht dem Parlament gegenüber sichergestellt werden sollten;
EC. in der Erwägung, dass zwischenstaatliche Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten keine Parallelstrukturen zu denen der Union schaffen dürfen und dass alle Abkommen zur Schaffung inter- oder supranationaler Strukturen Gegenstand einer uneingeschränkten demokratischen Kontrolle durch das Parlament sein müssen;
ED. in der Erwägung, dass die Gewährleistung der Erstellung, Überprüfung und Verbreitung qualitativ hochwertiger europäischer Statistiken durch ein echtes Europäisches Statistisches System ein entscheidender Beitrag zur Förderung uneingeschränkter Transparenz und einer wirksamen öffentlichen Rechenschaftspflicht bei der Gestaltung, Verwaltung, Einführung und Umsetzung der Politiken der Union sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene ist;
EE. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und den nationalen Parlamenten auf der Grundlage des Protokolls Nr. 1 verstärkt werden sollte, um den Austausch von Ansichten und die Qualität der parlamentarischen Aktivität auf dem Gebiet der Lenkung der WWU sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene zu verbessern; in der Erwägung, dass eine solche Zusammenarbeit nicht als die Schaffung eines neuen gemischten parlamentarischen Organs zu betrachten ist, das ineffektiv und aus demokratischer sowie verfassungsrechtlicher Sicht illegitim wäre;
1. erachtet es für notwendig, die Lenkung der WWU im institutionellen Rahmen der Union anzusiedeln, da dies eine Voraussetzung für ihre Wirksamkeit und für die Überwindung der bestehenden politischen Kluft zwischen nationalen und europäischen Maßnahmen ist;
2. fordert alle Institutionen zu einem raschen Vorgehen durch Maximierung der durch die bestehenden Verträge und deren Flexibilitätselemente gegebenen Möglichkeiten und gleichzeitig zur Vorbereitung der notwendigen Vertragsänderungen auf, um Rechtssicherheit und demokratische Legitimität sicherzustellen; wiederholt, dass die Option einer neuen zwischenstaatlichen Vereinbarung ausgeschlossen werden sollte;
3. betont, dass sowohl die auf der Grundlage der bestehenden Verträge als auch die auf der Grundlage der Vertragsänderungen vorgeschlagenen Maßnahmen Opt-in-Klauseln nicht ausschließen und die Integrität der Union garantieren sollten;
4. fordert den Rat auf, der den Auftrag an die Verfasser des oben genannten Berichts mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ erteilt hat, unverzüglich den Präsidenten des Europäischen Parlaments als gleichwertigen Mitautor dieses Vorschlags aufzunehmen, um seine demokratische Legitimität zu stärken;
5. begrüßt, dass die Konferenz der Präsidenten des Parlaments trotz der bisher nur informellen Einbindung den zuständigen Ausschuss des Parlaments damit beauftragt hat, die inhaltlichen Vorschläge gemeinsam mit den drei Vertretern (Sherpas), die im Namen des Parlaments mit dem ständigen Präsidenten des Europäischen Rats verhandeln, zu prüfen;
6. bestätigt, dass es in vollem Umfang von seinem Vorrecht Gebrauch machen sollte, dem Rat anschließend von einem Konvent zu prüfende Entwürfe zur Änderung der Verträge vorzulegen, um den Rahmen für eine echte WWU durch die Erweiterung der Kompetenzen der Union insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und durch die Stärkung der Eigenmittel und Haushaltsmittel der Union sowie der Rolle und der demokratischen Rechenschaftspflicht der Kommission und der Vorrechte des Parlaments zu vervollständigen;
7. fordert die nationalen Parlamente auf, sich am Prozess zur Ausarbeitung der Fiskal- und Reformpläne ihrer Regierungen zu beteiligen, bevor diese der Union vorgelegt werden; beabsichtigt, beim Konvent vorzuschlagen, diese ausdrückliche Verantwortung den Funktionen hinzuzufügen, die die nationalen Parlamente gemäß Artikel 12 EUV innehaben;
8. fordert den Präsidenten des Rates auf, die anstehenden Gesetzgebungsvorhaben im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach dem Vertrag von Lissabon, die vom Rat blockiert werden, unverzüglich in Abstimmung mit dem Parlament zum Abschluss zu bringen und zu verabschieden, und zwar insbesondere was die CRD IV (Eigenkapitalanforderungen) und die nationalen Einlagensicherungssysteme betrifft;
9. betrachtet eine substantielle Verbesserung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht der Lenkung der WWU auf Unionsebene durch eine stärkere Rolle des Parlaments als eine absolute Notwendigkeit und eine Vorbedingung für jeden weiteren Schritt in Richtung einer Bankenunion, einer Fiskalunion und einer Wirtschaftsunion;
10. ist der Ansicht, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge die Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, rechtsverbindlich gemacht und der Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof auf der einfachen Grundlage von Artikel 136 AEUV in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 6 unterstellt werden könnte, dass dieser Schritt aber, unter verfassungsrechtlichem Gesichtspunkt, nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn er die Rolle des Parlaments, insofern als es die detaillierte Implementierung der Artikel 121 Absatz 3 und 121 Absatz 4 AEUV betrifft, wesentlich stärken würde und um das multilaterale Überwachungsverfahren mit delegierten Handlungen auf der Grundlage von Artikel 290 AEUV zu vervollständigen und zu implementieren; erinnert daran, dass gemäß den Verträgen die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Definition und Umsetzung der Strategien und Maßnahmen der Union berücksichtigt werden müssen, und zwar indem auf der Grundlage der bestehenden Strategien neue Richtlinien für die Mitgliedstaaten, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Richtwerte mit Minimumstandards, die auf die wichtigsten Säulen ihrer Volkswirtschaften anzuwenden sind, eingeführt werden;
11. ist der Ansicht, dass eine „echte WWU“ nicht auf ein System von Regeln beschränkt sein kann, sondern eine Stärkung der Haushaltsmittel basierend auf spezifischen Eigenmitteln (einschließlich einer FTS) erfordert, mit denen im Rahmen des EU-Haushalts Wachstum und sozialer Zusammenhalt unterstützt werden sollten, um Ungleichgewichte, strukturelle Unterschiede und finanzielle Notlagen zu bekämpfen, die direkt mit der Währungsunion in Verbindung stehen, ohne dabei seine herkömmlichen Funktionen, nämlich die Finanzierung gemeinsamer Strategien, zu unterminieren;
12. ist der Ansicht, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge Artikel 136 AEUV dem Rat erlaubt, auf Empfehlung der Kommission und allein mit der Stimme der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, rechtsverbindliche wirtschaftspolitische Richtlinien für die Länder des Euro-Währungsgebietes im Rahmen des Europäischen Semesters zu verabschieden; betont, dass ein Anreizmechanismus die rechtsverbindliche Natur der wirtschaftspolitischen Koordination stärken würde; fordert eine interinstitutionelle Vereinbarung, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der wirtschaftspolitischen Richtlinien und der Beschäftigungsrichtlinien mit einzubeziehen;
13. betont bei gleichzeitiger Bekräftigung seiner Absicht, die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der nationalen Parlamenten auf der Grundlage des Protokolls Nr. 1 zu verstärken, dass eine solche Zusammenarbeit nicht als Schaffung eines neuen gemischten parlamentarischen Ausschusses zu betrachten ist, der ineffektiv und aus demokratischer sowie verfassungsrechtlicher Sicht illegitim wäre; betont die volle Legitimität des Parlaments als parlamentarisches Organ auf Unionsebene für eine verstärkte und demokratische Lenkung der WWU;
14. fordert die Kommission auf, da das Parlament ein Mitgesetzgeber ist, dem Parlament so bald wie möglich nach Konsultation aller Beteiligten Vorschläge für Rechtsakte zur Befolgung der als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen vorzulegen;
15. stellt fest, dass die Empfehlungen mit dem Grundsatz der Subsidiarität und den Grundrechten der Bürger der Union im Einklang stehen;
16. fordert die Kommission auf, zusätzlich zu den Maßnahmen, die nach den bestehenden Verträgen eingeleitet werden können und rasch eingeleitet werden müssen, die institutionellen Entwicklungen aufzulisten, die sich als notwendig erweisen könnten, um basierend auf der Notwendigkeit eines integrierten Finanzrahmens, eines integrierten Haushaltsrahmens und eines integrierten wirtschaftspolitischen Rahmens auf Grundlage einer Stärkung der Rolle des Parlaments eine stärkere WWU-Architektur zu schaffen;
17. ist der Ansicht, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags durch angemessene Mittelzuweisungen abgedeckt werden sollten;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und die in der Anlage genannten ausführlichen Empfehlungen der Kommission, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Europäischen Zentralbank, dem Präsidenten der Euro-Gruppe sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.
ANLAGE ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:AUSFÜHRLICHE EMPFEHLUNGEN ZUM INHALT DES VERLANGTEN VORSCHLAGS
1. Ein integrierter Finanzrahmen
Empfehlung 1.1 in Bezug auf einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die aktuellen Vorschläge der Kommission zum einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus sollten so bald wie möglich angenommen werden, um die wirksame Anwendung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften, der Risikokontrolle und der Krisenprävention in Bezug auf Kreditinstitute und andere Finanzinstitute in der gesamten Union sicherzustellen.
Die Rechtsgrundlage, die Form und der Inhalt des Vorschlags sollten der Möglichkeit einer gleichberechtigten Beteiligung aller Mitgliedstaaten am einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus Rechnung tragen, und zwar in einer Form, die die gleichberechtigte Beteiligung der Mitgliedstaaten, die teilnehmen und deren Währung nicht der Euro ist, am Beschlussfassungsverfahren gewährleistet und eine symmetrische Beziehung zwischen akzeptierten Pflichten und den Auswirkungen auf die Beschlussfassung sicherstellt.
Die Beteiligung von Mitgliedstaaten, die dem Euroraum angehören, an der Europäischen Aufsichtsbehörde sollte obligatorisch sein.
Der Vorschlag sollte der demokratischen und umfassenden Kontrolle durch das Europäische Parlament im Rahmen der Verträge unterliegen.
Die Rechtsgrundlage sollte das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf dem Wege des Konzepts eines „Aufsichtspakets“ einbeziehen, wenn das Europäische Parlament kein Mitentscheidungsverfahren erreichen kann. Gemäß Artikel 263 AEUV überwacht der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit der Handlungen der EZB mit Rechtswirkung gegenüber Dritten, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt.
Der Vorschlag sollte sicherstellen, dass alle in Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 aufgeführten Aufgaben der EBA weiterhin auf Unionsebene ausgeübt werden und dass alle Vorschläge in Einklang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren der Europäischen Aufsichtsbehörden stehen, wie in Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 vorgesehen.
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus muss dem Europäischen Parlament und dem Rat gegenüber in Bezug auf die auf dem Gebiet der europäischen Finanzaufsicht eingeleiteten Maßnahmen und gefällten Beschlüsse rechenschaftspflichtig sein und sollte dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments gegenüber Bericht erstatten. Die demokratische Rechenschaftspflicht macht unter anderem die Genehmigung des oder der im Rahmen eines offenen Auswahlverfahrens ausgewählten Vorsitzenden des Aufsichtsrats des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch das Parlament, die Berichtspflicht des Vorsitzes gegenüber dem Europäischen Parlament und die Pflicht des Vorsitzes zur Anhörung im Europäischen Parlament, das Recht des Europäischen Parlaments auf schriftliche oder mündliche Anfragen sowie das Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments gemäß dem AEUV erforderlich;
Der europäische einheitliche Aufsichtsmechanismus sollte unabhängig von nationalen politischen Interessen sein und durch ein Unionsmandat und eine angemessene Steuerung sicherstellen, dass die Interessen der Union über den nationalen Interessen stehen.
Die Beschlussfassungsprozesse innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus sollten in den einschlägigen Legislativvorschlägen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Eingang finden.
Die Europäische Aufsichtsbehörde sollte die folgenden Befugnisse und Verpflichtungen haben:
- Beaufsichtigung der Kreditinstitute in den Ländern, die zum System gehören, jedoch mit einer klaren Aufteilung der operationellen Aufgaben zwischen der Europäischen Aufsichtsbehörde und den nationalen Aufsichtsbehörden abhängig von der Größe und den Geschäftsmodellen der Banken und der Art der Aufsichtsaufgaben;
- Handeln in Einklang mit der Notwendigkeit, die Einheit und Integrität und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu erhalten, beispielsweise um sicherzustellen, dass keine Wettbewerbsschranken zwischen den Mitgliedstaaten existieren;
- Eingehende Berücksichtigung der Auswirkung ihrer Tätigkeiten auf Wettbewerb und Innovation innerhalb des Binnenmarktes, die Integrität der Union insgesamt, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union, die finanzielle Integration, Verbraucherschutz und die Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung;
- Schutz der Stabilität und der Widerstandsfähigkeit aller Bestandteile des Finanzsystems der beteiligten Mitgliedstaaten, der Transparenz der Märkte und Finanzprodukte sowie der Einleger, Investoren und Steuerzahler unter Berücksichtigung der Vielfalt an Markt- und Institutsformen;
- Verhinderung von Aufsichtsarbitrage und Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen;
- Ausbau der internationalen Koordinierung der Aufsicht und, soweit angemessen, Vertretung der Union in internationalen Finanzinstitutionen;
- bei Untätigkeit der entsprechenden nationalen Behörden Ergreifen der notwendigen Maßnahmen zur Umstrukturierung, Rettung oder Abwicklung von Finanzinstituten, die ausfallen oder deren Ausfall Besorgnisse in Bezug auf das allgemeine öffentliche Interesse erregen würde.
Organe, die für die Aufsicht auf supranationaler Ebene zuständig sind, sollten ausreichende Ressourcen zugeteilt bekommen, einschließlich Personal, damit gewährleistet ist, dass sie über ausreichende operationelle Kapazitäten für ihre Aufgaben verfügen.
Empfehlung 1.2 in Bezug auf Einlagensicherungen
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, alles zu tun dass das Gesetzgebungsverfahren zur neugefassten Richtlinie über Einlagensicherungssysteme auf Basis des Standpunkts des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2012 so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.
Angesichts des langfristigen Ziels des einheitlichen europäischen Einlagensystems sollten einheitliche, hohe Anforderungen auf alle Einlagensicherungssysteme in der Union Anwendung finden, um den gleichen umfassenden Schutz zu erreichen, gleiche Stabilität der Einlagensicherungssysteme zu gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren; Nur auf diese Weise können die Voraussetzungen für die nötige Flexibilität geschaffen werden, um speziellen nationalen Gegebenheiten im Finanzsektor ausreichend Rechnung zu tragen.
Möglichkeiten für einen einheitlichen europäischen Einlagensicherungsfonds mit funktionierenden Einlagensicherungssystemen, die eine angemessene Finanzausstattung haben und damit die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Anleger stärken, sollten geprüft werden, sobald ein wirksames Abwicklungssystem und ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus in Kraft sind.
Für den Schutz von privatem Sparvermögen ist es notwendig, eine funktionale Trennung bei gleichzeitiger wirksamer Abstimmung der Fonds für die Einlagensicherung und für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten zu haben;
Mechanismen für die Einlagensicherung sowie für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten sollten eine stabile Finanzstruktur, in erster Linie ex-ante, auf der Grundlage von Beiträgen aus der Industrie haben, wobei der Beitrag eines bestimmten Finanzinstituts die Risikobereitschaft dieser Institution widerspiegeln sollte und öffentliche Gelder nur als letztes Sicherheitsnetz dienen und auf das äußerste Mindestmaß verringert werden sollten.
Empfehlung 1.3 in Bezug auf Sanierung und Abwicklung
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Der aktuelle Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sollte so bald wie möglich angenommen werden, um ein europäisches System für die Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu schaffen und mittelfristig die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Sanierungs- und Abwicklungssystems in Betracht zu ziehen. Die Tatsache, dass bestimmte Banksektoren bereits über Mechanismen für vollständigen Schutz und über Instrumente für die Sanierung und Abwicklung verfügen, die anerkannt, unterstützt und in den Rechtsakt eingebunden werden sollten, sollte berücksichtigt werden.
Der allgemeine Zweck eines effizienten Abwicklungs- und Sanierungssystems muss die Minimierung des potentiellen Einsatzes von Steuergeldern für die Sanierung und Abwicklung von Bankinstituten sein.
Für den Schutz von privatem Sparvermögen ist es notwendig, eine funktionale Trennung bei gleichzeitiger wirksamer Abstimmung der Fonds für die Einlagensicherung und für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten zu haben;
Mechanismen für die Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten sowie für die Einlagensicherung sollten eine stabile Finanzstruktur, in erster Linie ex-ante, auf der Grundlage von Beiträgen aus der Industrie haben, wobei der Beitrag eines bestimmten Finanzinstituts die Risikobereitschaft dieser Institution widerspiegeln sollte und öffentliche Gelder nur als letztes Sicherheitsnetz dienen und auf das äußerste Mindestmaß verringert werden sollten.
Der Vorschlag sollte auch mit anderen Aspekten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden Krisenmanagement im Bankensektor übereinstimmen, wie der Harmonisierung von Insolvenzgesetzen und einer gemeinsamen Risikobewertung, eines umfassenden einheitlichen Instrumentariums und eines angemessenen Spielraums.
Empfehlung 1.4 zu zusätzlichen Elementen einer Bankenunion
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
- Die Notwendigkeit – falls erforderlich – einer rechtlichen Trennung bestimmter besonders risikoreicher Finanzgeschäfte vom Einlagengeschäft innerhalb der Bankengruppe, wie im Liikanen-Bericht vorgesehen;
- Einen Regelungsrahmen nach dem Grundsatz „gleiche Risiken, gleiche Vorschriften“, mit dem verhindert wird, dass sich Nichtbanken, die bankähnliche Tätigkeiten ausüben und mit Banken interagieren, dem Regulierungszugriff entziehen;
- glaubwürdige und regelmäßige Belastungstests der finanziellen Leistungsfähigkeit von Banken, mit denen die frühzeitige Erkennung von Problemen und die erfolgreiche Konzipierung des Umfangs von Gegenmaßnahmen begünstigt werden;
- ein einheitliches Regelwerk für die Aufsicht über alle Banken und einen einheitlichen Makroaufsichtsrahmen zur Abwendung einer weiteren Zersplitterung des Finanzmarkts.
2. Ein integrierter haushaltspolitischer Rahmen
Empfehlung 2.1 in Bezug auf den „Two-Pack“
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Kommission sollte verpflichtet sein, in den folgenden Bereichen die Kompromisse, die im Zusammenhang mit den Two-Pack-Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erreicht werden, wirksam umzusetzen:
- Einführung eines gemeinsamen haushaltspolitischen Zeitplans;
- Reform der nationalen haushaltspolitischen Rahmen;
- Bewertung der Haushaltspläne, einschließlich einer qualitativen Bewertung von öffentlichen Investitionen und Ausgaben in Bezug auf die Europa-2020-Ziele;
- Einführung von Wirtschaftspartnerschaftsprogrammen;
- Strengere Kontrolle von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und gegen die ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit durchgeführt wird;
- Strengere Kontrolle von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die Gefahr laufen, ihren Pflichten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nicht nachzukommen;
- Berichterstattung über die Emission von Anleihen;
- Eine Initiative mit einer Reihe von Programmen für die Mobilisierung zusätzlicher langfristiger Investitionen in Höhe von etwa 1 % des BIP zur Förderung des nachhaltigen Wachstums und zur Ergänzung der erforderlichen Strukturreformen.
Empfehlung 2.2 zu der Vergemeinschaftlichung des fiskalpolitischen Pakts
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Auf Grundlage einer Auswertung der Erfahrungen mit seiner Umsetzung und in Einklang mit dem EUV und dem AEUV sollte der fiskalpolitische Pakt so bald wie möglich in das Sekundärrecht der Union umgesetzt werden.
Empfehlung 2.3: Besteuerung
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
In einer Union, die wirtschaftlich, steuerlich und haushaltstechnisch immer näher zusammenrückt, muss mehr für die Koordinierung der Besteuerungssysteme und für die Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten getan werden, der eindeutig der Logik eines Binnenmarkts widerspricht. Wenn Verhandlungen und Kompromisse gescheitert sind, sollte zunächst auf dem Gebiet der Besteuerung (wie bei der Einführung einer GKKB oder einer Finanztransaktionsteuer) das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit öfter genutzt werden, da harmonisierte Besteuerungsrahmen die haushaltspolitische Integration fördern werden.
Empfehlung 2.4: Ein zentraler europäischer Haushalt, finanziert durch Eigenmittel
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Bei der Formulierung von Politikoptionen sollten Kommission und Rat verpflichtet sein, die Positionen des Europäischen Parlaments zum mehrjährigen Finanzrahmen und zu Eigenmitteln zu berücksichtigen. Das Europäische Parlament hat wiederholt die dringende Notwendigkeit einer Reform des Systems der Eigenmittel und einer Wiederbesinnung auf den Geist und den Wortlaut des AEUV geäußert, in dem es heißt, dass der Unionshaushalt ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren ist.
Die Situation, dass der Finanzbedarf des EU-Haushalts im Widerspruch zu der nötigen Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten steht, sollte rasch bereinigt werden. Es ist folglich an der Zeit, allmählich zu einer Situation zurückzukehren, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der EU-Haushalt aus wirklichen Eigenmitteln finanziert wird, was die nationalen Haushalte entsprechend entlasten würde. Ferner wird daran erinnert, dass das Europäische Parlament in seinen Entschließungen vom 29. März 2007, vom 8. Juni 2011, vom 13. Juni 2012 und vom 23. Oktober 2012 seinen Standpunkt dazu dargelegt hat, was ein echtes System der Eigenmittel bedeutet und wie dieses System kurzfristig mit der auf nationaler Ebene erforderlichen Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht werden kann.
Für eine weitere haushaltspolitische Koordinierung innerhalb der Union sind konsolidierte Daten über die öffentlichen Finanzen der Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich, die die Ziele der Union widerspiegeln. Die Kommission sollte daher die Erstellung derartiger konsolidierter Daten im Rahmen ihrer künftigen Legislativvorschläge mit vorsehen.
Empfehlung 2.5: schrittweise Übertragung in einen Schuldentilgungsfonds
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Basierend auf dem Vorschlag der deutschen Wirtschaftsweisen, der die vorläufige Einrichtung eines Fonds vorsieht, in den alle die 60 %-Marke überschreitende Schulden der Mitgliedstaaten, die bestimmte Kriterien erfüllen, eingehen sollen, sollte es eine schrittweise Übertragung übermäßiger Schulden in einen Schuldentilgungsfonds geben; die Schulden werden über einen Zeitraum von etwa 25 Jahren getilgt; auf diese Weise wird ein Fonds eingerichtet, der zusammen mit der Umsetzung aller bestehenden Mechanismen dazu beitragen wird, dass die Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten die 60 %-Marke künftig nicht überschreitet.
Empfehlung 2.6 in Bezug auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Der freie Kapitalverkehr darf nicht als Möglichkeit zur Steuerhinterziehung genutzt werden, insbesondere bei Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind. Daher sollte die Kommission in Einklang mit ihrer wichtigen Initiative vom 27. Juni 2012 zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung und aggressiver Steuerplanung internationale Verhandlungen abschließen und Vorschläge vorlegen, um die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen Steuerbehörden zu verbessern.
Es sollte eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit in Einklang mit den Artikeln 326 bis 333 AEUV eingeführt werden.
Empfehlung 2.7 in Bezug auf die Sicherstellung der demokratischen Kontrolle des ESM
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Der ESM sollte in Zukunft nach der Gemeinschaftsmethode verwaltet werden und er sollte dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sein. Alle wichtigen Entscheidungen, wie z. B. über die Gewährung der Finanzhilfe für Mitgliedsstaaten und über den Abschluss von Vereinbarungen, sollten der angemessenen Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen.
Die für die Sicherstellung der Umsetzung der Vereinbarungen eingesetzte Troika sollte im Europäischen Parlament vor der Aufnahme ihrer Arbeit angehört werden, und sollte dazu verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten und muss regelmäßigen demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen.
Empfehlung 2.8 in Bezug auf die Sicherstellung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Legitimität der finanzpolitischen Koordinierung
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Alle neu geschaffenen finanzpolitischen Koordinierungsmechanismen sollten durch adäquate Bestimmungen über die Sicherstellung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Legitimität ergänzt werden.
3. Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Empfehlung 3.1 in Bezug auf eine bessere Ex-ante-Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Verbesserung des Europäischen Semesters
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Kompromisse, die im Zusammenhang mit den Two-Pack-Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erreicht werden, umfassend umgesetzt werden.
Instrumente der Union für den europäischen Sozialschutz und die sozialen Mindestnormen, einschließlich für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wie beispielsweise die Europäische Jugendgarantie, sollten eingehend geprüft werden.
Die Kommission sollte unverzüglich gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschläge dazu vorlegen, wie die am 28. Juni 2012 von den Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung eingegangenen Verpflichtungen in das Sekundärrecht umgesetzt werden; im wirtschaftspolitischen Koordinierungsrahmen sollten vor allem die Verpflichtungen des Mitgliedsstaates zu „einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung, Erfüllung der SWP-Vorgaben und Berücksichtigung der landesspezifischen Umstände“ und zur Förderung von „Investitionen in zukunftsorientierte Bereiche, die unmittelbar mit dem Wachstumspotenzial der Wirtschaft zusammenhängen“ eingehend berücksichtigt werden.
Die Kommission sollte klarstellen, wie der Stand des Jahreswachstumsbericht ist. Das Europäische Semester sollte das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente einbinden.
Für eine weitere haushaltspolitische Koordinierung innerhalb der Union sind konsolidierte Daten über die öffentlichen Finanzen der Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich, die die Ziele der Union widerspiegeln. Die Kommission sollte daher die Erstellung derartiger konsolidierter Daten im Rahmen ihrer künftigen Legislativvorschläge mit vorsehen.
Auf Grundlage der Betrachtung der verschiedenen Schritte des im verstärkten SWP und im makroökonomischen Aufsichtsmechanismus festgelegten Europäischen Semesters sollte der Bedarf nach zusätzlichen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der folgenden Punkte beurteilt werden:
- Die Entwicklung und Stärkung des Binnenmarkts und die Förderung internationaler Handelsbeziehungen sind für die Stimulierung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte von zentraler Bedeutung. Daher sollte die Kommission verpflichtet sein, in ihrem Jahreswachstumsbericht die Schritte zu berücksichtigen, die die Mitgliedstaaten einleiten müssen, um den Binnenmarkt zu vollenden;
- die nationalen Reformprogramme und die nationalen Stabilitätsprogramme sollten eng miteinander verknüpft werden; die Kohärenz der nationalen Reformprogramme und der nationalen Stabilitätsprogramme sollte durch eine angemessene Überwachung sichergestellt werden;
- das Europäische Semester sollte die Entwicklung einer stärkeren Synergie zwischen den Haushalten der Union und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Strategie „Europa 2020“ ermöglichen; hierdurch könnte das Europäische Semester auch weiterentwickelt und durch Indikatoren für Ressourceneffizienz ergänzt werden;
- die Einbeziehung regionaler und lokaler Behörden und Partner bei der Planung und Umsetzung relevanter Programme sollte verstärkt werden, um das Verantwortungsgefühl für das Erreichen der Ziele der Strategie auf allen Ebenen zu steigern und vor Ort ein stärkeres Bewusstsein für ihre Ziele und Ergebnisse sicherzustellen;
- die Kommission sollte den Jahreswachstumsbericht und den Warnmechanismus-Bericht alljährlich bis zum 1. Dezember verabschieden, mit einem eigenen Kapitel für den Euroraum; die Kommission sollte die von ihr angewandten makroökonomischen Verfahren und Annahmen vollständig offenlegen;
- die Kommission sollte im Jahreswachstumsbericht die wichtigsten wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Probleme der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten eindeutig bewerten, vorrangige Maßnahmen für deren Überwindung empfehlen und die Initiativen angeben, die auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ergriffen werden und die es ermöglichen, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, langfristige Investitionen, die Beseitigung von Hindernissen für ein nachhaltiges Wachstum, die Umsetzung der in den Verträgen festgelegten Ziele und der aktuellen Strategie „Europa 2020“ zu fördern, die sieben Leitinitiativen umzusetzen und makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen;
- die Mitgliedstaaten und deren Regionen sollten insbesondere die nationalen und regionalen Parlamente, die Sozialpartner, die öffentlichen Behörden und die Zivilgesellschaft enger in die Gestaltung der nationalen Reform-, Entwicklungs- und Kohäsionsprogramme einbeziehen und sie regelmäßig konsultieren;
- die Kommission sollte im Jahreswachstumsbericht ausdrücklich auf potenzielle Spill-over-Effekte von wichtigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen hinweisen, die auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden;
- die für das Europäische Semester zuständigen Kommissionsmitglieder sollten den Jahreswachstumsbericht nach dessen Annahme durch die Kommission mit den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments erörtern;
- der Rat sollte dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments im Juli alle bedeutenden Veränderungen erklären, die er in Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen vorgenommen hat; die Kommission sollte an dieser Anhörung teilnehmen, um ihre Ansichten in Bezug auf die Situation darzulegen;
- die Mitgliedstaaten sollten möglichst detaillierte Informationen über die in den nationalen Reformprogrammen vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Verwirklichung der nationalen Ziele, einschließlich der Umsetzungsfrist, der erwarteten Auswirkungen, möglicher Spill-over-Effekte, der Risiken einer nicht erfolgreichen Umsetzung, der Kosten und einer etwaigen Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds, vorlegen;
- Anreizregelungen würden den verbindlichen Charakter der wirtschaftspolitischen Koordinierung stärken.
Empfehlung 3.3 in Bezug auf einen Sozialpakt für Europa
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Auf der Grundlage der Verträge müssen die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Festlegung und Durchführung der Strategien und Maßnahmen der EU berücksichtigt werden.
Die spezifischen Regeln für eine rechtsverbindliche Überwachung der Haushaltsdisziplin im Euro-Währungsgebiet sollten die fiskalischen und makroökonomischen Richtwerte um Beschäftigungsrichtwerte und soziale Richtwerte ergänzen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der obengenannten Bestimmung durch angemessene Finanzvorschriften der Union zu gewährleisten;
Ein Sozialpakt für Europa sollte zur Förderung der folgenden Zielsetzungen ausgearbeitet werden:
- Jugendbeschäftigung, einschließlich Initiativen wie eine Europäische Jugendgarantie;
- hohe Qualität und ausreichende Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen;
- angemessene existenzsichernde Löhne;
- Zugang zu bezahlbaren Wohnungen und sozialem Wohnungsbau;
- soziale Grundsicherung zur Sicherung des gleichen Zugangs zu wesentlichen Gesundheitsleistungen unabhängig vom Einkommen;
- Umsetzung eines Sozialprotokolls zum Schutz der grundlegenden Sozial- und Arbeitnehmerrechte;
- europäische Standards für die sozial verantwortliche Verwaltung von Umstrukturierungen;
- neue Gesundheits- und Sicherheitsstrategie unter Einbeziehung von stressbedingten Krankheiten;
- gleiche Bezahlung und gleiche Rechte für gleichwertige Arbeit für alle.
4. Stärkung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht
Empfehlung 4.1 in Bezug auf den Wirtschaftsdialog
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Kommission sollte verpflichtet sein, die Kompromisse, die im Zusammenhang mit den Two-Pack-Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erreicht werden, umfassend umzusetzen.
Empfehlung 4.2: Europäische finanzielle Sicherheitsnetze
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Tätigkeit von EFSF/ESM und jeder zukünftigen ähnlichen Struktur sollte einer regelmäßigen demokratischen Kontrolle und Überwachung durch das Europäische Parlament unterliegen und der Europäische Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung sollten in diese Kontrolle und Überwachung eingebunden werden. Der ESM muss vergemeinschaftet werden.
Empfehlung 4.3 in Bezug auf den Ausbau der Rolle des Europäischen Parlaments und die interparlamentarische Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
- Der Präsident des Europäischen Parlaments sollte die Sichtweise des Parlaments in Bezug auf den Jahreswachstumsbericht bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates darlegen; Es sollte eine interinstitutionelle Vereinbarung ausgehandelt werden, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der wirtschaftspolitischen Richtlinien und der Beschäftigungsrichtlinien mit einzubeziehen;
- Die Kommission und der Rat sollten bei interparlamentarischen Treffen zwischen Vertretern nationaler Parlamente und Vertretern des Europäischen Parlaments in entscheidenden Momenten des Semesters anwesend sein (d. h.: nach der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts und nach der Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen), um es insbesondere den nationalen Parlamenten zu ermöglichen, bei der Erörterung der nationalen Haushaltspläne eine europäische Sichtweise zu berücksichtigen.
Empfehlung 4.4 in Bezug auf die Steigerung der Transparenz, Legitimität und der Rechenschaftspflicht
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
- Um die Transparenz zu verstärken, sollten Ecofin und die Euro-Gruppe verpflichtet werden, dem Europäischen Parlament wichtige interne Unterlagen, Tagesordnungen und Hintergrundmaterial vor ihren Sitzungen vorzulegen; außerdem sollte der Präsident der Eurogruppe regelmäßig vor dem Europäischen Parlament erscheinen, z. B. in Form von Anhörungen, die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments organisiert werden;
- das Europäische Parlament muss an der weiteren Erstellung des Berichts der vier Präsidenten gemäß der Gemeinschaftsmethode beteiligt werden; diese Beteiligung kann auf der Ebene der Arbeitsgruppen (Vorbereitungsarbeiten) sowie auf der Ebene der Präsidenten (Entscheidungsfindung) organisiert werden;
- der Präsident des Europäischen Parlaments sollte dazu eingeladen werden, an Sitzungen des Europäischen Rates und an Gipfeltreffen der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets teilzunehmen;
- wenn der Union neue Befugnisse übertragen oder neue Befugnisse auf Unionsebene geschaffen oder wenn neue EU-Institutionen gegründet werden, sollte eine entsprechende demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament und eine Rechenschaftspflicht dem Europäischen Parlament gegenüber sichergestellt werden;
- das Europäische Parlament sollte eine Anhörung durchführen und der Ernennung des/der ESM-Vorsitzenden zustimmen; der/die Vorsitzende sollte dazu verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;
- der/die Kommissionsvertreter bei der Troika sollten im Europäischen Parlament vor der Aufnahme seiner/ihrer Arbeit angehört werden, und sollte(n) dazu verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;
- die Stärkung der Rolle des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währung oder die Schaffung eines europäischen Finanzministeriums muss durch angemessene Instrumenten ergänzt werden, die die demokratische Rechenschaftspflicht und Legitimität betreffen, einschließlich der Verabschiedungs- und Kontrollverfahren des Europäischen Parlaments;
- die Einhaltung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Legitimität kann in der Union nur dadurch sichergestellt werden, dass die Gemeinschaftsmethode und die Rechtsvorschriften der Union eingehalten und die Organe der Union respektiert werden; gemäß den Verträgen kann nur die Union die WWU gründen;
- die Währung der Union ist der Euro und ihr Parlament ist das Europäische Parlament; bei der zukünftigen Architektur der WWU muss anerkannt werden, dass auf der europäischen Ebene Rechenschaftspflicht gegenüber dem europäischen Parlament besteht;
- das Europäische Parlament muss an der Entwicklung der Anleitungen für die zukünftige WWU im Einklang mit der Gemeinschaftsmethode teilnehmen.
Alle Entscheidungen in Bezug auf die Stärkung der WWU müssen auf Grundlage des Vertrags über die Europäische Union getroffen werden; jede Abweichung von der Gemeinschaftsmethode sowie ein verstärkter Rückgriff auf zwischenstaatliche Vereinbarungen würde die Union, einschließlich des Euroraums, spalten und schwächen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (*) (12.10.2012)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zum Thema „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“
(2012/2151(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Roberto Gualtieri
(Initiative gemäß Artikel 42 der Geschäftsordnung)
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
Mod
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Bericht zu übernehmen:
Vorschlag 1 Erwägung O | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
O. in der Erwägung, dass 17 Mitgliedstaaten bereits die gemeinsame Währung der Union eingeführt haben und die meisten anderen dem Euro beitreten werden, sobald sie dazu bereit sind; |
O. in der Erwägung, dass 17 Mitgliedstaaten bereits die gemeinsame Währung der Union eingeführt haben und alle außer dem Vereinigten Königreich verpflichtet sind, dem Euro beizutreten, sobald sie sowohl die Konvergenzkriterien als auch ihre internen verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen; |
Vorschlag 2 Erwägung X | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
X. in der Erwägung, dass es aus demokratischer Sicht unverständlich ist, dass der Präsident des Europäischen Parlaments, der über 502 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger repräsentiert, an der Verfassung des Berichts vom 26. Juni 2012 des Präsidenten des Europäischen Rates in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ nicht beteiligt worden ist. |
X. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament an der Verfassung des Berichts vom 26. Juni 2012 des Präsidenten des Europäischen Rates in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe und dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ nicht direkt beteiligt worden ist; |
Vorschlag 3 Erwägung AC | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
AC. in der Erwägung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass neue Vertragsänderungen notwendig sein könnten, um die Steuerung einer voll funktionsfähigen WWU zu verbessern; in der Erwägung, dass die Kommission unverzüglich die langfristig notwendigen institutionellen Entwicklungen auflisten sollte; |
AC. in der Erwägung, dass bestehende europäische Verträge einen breiten Handlungsspielraum für einen substantiellen Fortschritt auf dem Weg zu einer Wirtschafts- und Währungsunion auf der Grundlage eines verbesserten, besser integrierten und ausgeglicheneren finanz-, haushalts- und wirtschaftspolitischen Rahmens und einer stärkeren demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht bieten; in der Erwägung, dass die Fertigstellung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb der EU mittelfristig die Durchführung einer Vertragsänderung erfordert; |
Vorschlag 4 Erwägung AC a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
ACa. in der Erwägung, dass die Verträge bereits geeignete Vorgehensweisen für ein mehrstufiges Lenken bieten, welche es ermöglichen, sich stärker in Richtung einer echten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu bewegen, ohne dabei die Integrität der gesetzlichen und institutionellen Ordnung der EU zu untergraben, und zwar durch die Verabschiedung von Bestimmungen im fiskal- und haushaltspolitischen Rahmen, welche insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten gelten, deren Währung der Euro bildet, und durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten der Union;
|
Vorschlag 5 Erwägung AD | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
AD. in der Erwägung, dass zukünftige Vertragsänderungen kein Hindernis für die rasche Umsetzung der Ziele darstellen sollten, die bereits im Rahmen der bestehenden Verträge erreicht werden können; in der Erwägung, dass innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens viel erreicht werden kann; |
AD. in der Erwägung, dass die volle Anwendung der Verfahren und der Flexibilität der bestehenden Verträge zum Zwecke einer raschen Verbesserung der Lenkung der WWU im Kontext der Schaffung eines echten europäischen politischen Raumes eine Bedingung für die Bildung eines demokratischen Konsenses für eine zukünftige umfassende und erfolgreiche Vertragsänderung darstellt; |
Vorschlag 6 Erwägung AD a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
ADa. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament berechtigt ist, dem Rat anschließend von einem Konvent zu prüfende Entwürfe zur Änderung der Verträge vorzulegen, um die Schaffung einer echten WWU durch die Verbesserung der EU-Kompetenzen, insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik, und die Stärkung der Eigenmittel und Haushaltsbefugnisse der Union, der Rolle und demokratischen Rechenschaftspflicht der Kommission und der Vorrechte des Europäischen Parlaments zu vervollständigen; |
Vorschlag 7 Erwägung AD b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
ADb. in der Erwägung, dass es realistisch und angemessen ist, dass ein derartiger Konvent nicht vor den nächsten Europawahlen stattfinden sollte; in der Erwägung dass die Vorbereitung eines solchen Konvents bereits vor den nächsten Europawahlen beginnen sollte; |
Vorschlag 8 Erwägung AE | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
AE. in der Erwägung, dass das Ziel darin bestehen sollte, dass alle Mitgliedstaaten gemeinsam Schritte zu einer stärkeren europäischen Integration unternehmen; in der Erwägung, dass Beschlüsse, die nur für den Euroraum gelten, aufgrund der Spezifität des Euroraums gegebenenfalls, und wo dies gerechtfertigt ist, notwendig sein könnten, wobei Opt-in-Klauseln für andere Mitgliedstaaten nicht ausgeschlossen sind; |
AE. in der Erwägung, dass sowohl die auf der Grundlage der bestehenden Verträge als auch die auf der Grundlage zukünftiger Vertragsänderungen vorgeschlagenen Maßnahmen keine Opt-in-Klauseln für Mitgliedstaaten ausschließen und die Integrität der EU garantieren sollten; |
Vorschlag 9 Erwägung AY a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
AYa. in der Erwägung, dass die Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus legitimer, transparenter und effektiver sein wird, wenn er unter Mitentscheidung des Europäischen Parlaments verabschiedet wird; |
Vorschlag 10 Erwägung AY b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
AYb. in der Erwägung, dass Artikel 48(7) EUV ein spezifisches Verfahren zur Verabschiedung eines Gesetzes vorsieht, für das der AEUV ein besonderes Gesetzgebungsverfahren in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verlangt; in der Erwägung, dass Artikel 333 AEUV zudem Bestimmungen enthält, die die Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens im Kontext der verstärkten Zusammenarbeit zulassen; |
Vorschlag 11 Erwägung AY c (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
AYc. in der Erwägung, dass eine demokratische parlamentarische Kontrolle der Bankenaufsichtsaktivitäten eingerichtet werden muss; |
Vorschlag 12 Erwägung BV | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
BV. in der Erwägung, dass zusätzliche Mechanismen notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtungen, die sie eingegangen sind, in ihren Haushaltsverfahren erfüllen, in Bezug auf die nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Rolle des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währung gestärkt werden muss; |
BV. in der Erwägung, dass zusätzliche Mechanismen notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtungen, die sie eingegangen sind, in ihren Haushaltsverfahren erfüllen, in Bezug auf die nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Rolle des EU-Kommissars für Wirtschaft und Währung gestärkt werden muss; in der Erwägung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge die Flexibilitätsklausel (Artikel 352 AEUV) für diesen Zweck und zur Schaffung eines europäischen Finanzministeriums genutzt werden kann; welches ein Schlüsselmerkmal einer echten Wirtschafts- und Währungsunion darstellt;
|
Vorschlag 13 Erwägung BV a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
BVa. in der Erwägung, dass Artikel 136 AEUV erlaubt, in Übereinstimmung mit dem zutreffenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Möglichkeiten, auf die in den Artikeln 121 und 126 AEUV verwiesen wird, besondere Maßnahmen zu verabschieden, um die Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu stärken; in der Erwägung, dass eine derartige Gesetzgebung die Übertragung von Befugnissen an die Kommission zur Verabschiedung von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsakts vorsehen kann; in der Erwägung, dass der AEUV die Möglichkeit vorsieht, dem Europäischen Parlament oder dem Rat das Recht zu übertragen, die Übertragung an die Kommission zu widerrufen; |
Vorschlag 14 Erwägung BV b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
BVb. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der Verträge die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Festlegung und Durchführung der Strategien und Maßnahmen der EU berücksichtigt werden müssen; in der Erwägung, dass neue Leitlinien für Mitgliedstaaten eingeführt werden sollten, die auf bestehenden Strategien aufbauen und soziale und wirtschaftliche Indizes mit Mindeststandards einschließen, welche von diesen auf die wichtigsten Säulen ihrer Volkswirtschaften anzuwenden sind; |
Vorschlag 15 Erwägung BV c (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
BVc. in der Erwägung, dass in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Grundsatz der EU-Rechtsordnung der Gerichtshof der Europäischen Union ermächtigt wird, sicherzustellen, dass in der Interpretation und Anwendung der Verträge das EU-Recht eingehalten wird, sofern es nicht explizit ausgeschlossen ist; |
Vorschlag 16 Erwägung BW | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
BW. in der Erwägung, dass die Trilogverhandlungen über die sogenannten „Two-Pack“-Vorschriften bald zu konkreten politischen Ergebnissen führen sollten; der Rat sollte seine zögerliche Haltung in Bezug auf dieses Thema ablegen; |
BW. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, in erster Linie die Verhandlungen über die sogenannten „Two-Pack“-Vorschriften abzuschließen, wodurch die bestehenden Befugnisse der Kommission in Haushaltsangelegenheiten gestärkt werden; |
Vorschlag 17 Erwägung BX a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
BXa. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen erhöhten EU-Haushalt im Rahmen der Eigenmittelverfahren durch Einführung spezifischer Steuern oder Abgaben in Übereinstimmung mit einem verbesserten Verfahren der Zusammenarbeit finanzieren können; in der Erwägung, dass dies zur Finanzierung der gemeinsamen Strategien mit speziellem Vorrang in Bezug auf die Verbindung mit dem bereits bestehenden EU-Haushaltsrahmen umgesetzt werden sollte und ohne dabei die herkömmlichen Funktionen des EU-Haushalts zu untergraben; in der Erwägung, dass solche gesteigerten Haushaltsbefugnisse Wachstum und sozialen Zusammenhalt fördern sollten, um Ungleichgewichte, strukturelle Unterschiede und finanzielle Notlagen auszugleichen, die direkt mit der Währungsunion verbunden sind; |
Vorschlag 18 Erwägung BX b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
BXb. in der Erwägung, dass der ESM einer angemessenen Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen sollte; |
Vorschlag 19 Erwägung CB a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
CBa. in der Erwägung, dass über die Flexibilitätsklausel (Artikel 352 AEUV) in Verbindung mit dem überarbeiteten Artikel 136 AEUV der ESM in den Rechtsrahmen der EU einbezogen werden könnte; |
Vorschlag 20 Erwägung CB b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
CBb. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Konsultation des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung des „Bail-out-Verbots“ festlegen kann (Artikel 125(2) AEUV);
|
Vorschlag 21 Erwägung CB c (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
CBc. in der Erwägung, dass für die Troika hohe Standards demokratischer Rechenschaftspflicht auf europäischer Ebene gelten sollten; |
Vorschlag 22 Erwägung CG | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CG. in der Erwägung, dass es an den Mitgliedstaaten ist, unverzüglich die vereinbarten Reformen im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme durchzuführen; |
CG. in der Erwägung, dass es an den Mitgliedstaaten ist, unverzüglich die vereinbarten Reformen im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme durchzuführen, und an den nationalen Parlamenten, eine rechtzeitige und sachkundige Kontrolle über die betreffenden Maßnahmen ihrer Regierungen auszuüben; |
Vorschlag 23 Erwägung CJ | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CJ. in der Erwägung, dass eine verbindliche Abstimmung auf Unionsebene für bestimmte wichtige wirtschaftspolitische Fragen, die mit Wachstum und Beschäftigung in Verbindung stehen, in Betracht gezogen werden könnte; |
CJ. in der Erwägung, dass die Konvergenzkriterien auf Unionsebene für bestimmte wichtige wirtschaftspolitische Fragen, die mit den in der Strategie „Europa 2020“ dargelegten Maßnahmen für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in Verbindung stehen, in Betracht gezogen werden sollten; |
Vorschlag 24 Erwägung CJ a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
CJa. in der Erwägung, dass Artikel 136 AEUV es dem Rat erlaubt, auf Empfehlung der Kommission und mit der Stimme ausschließlich der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, rechtsverbindliche wirtschaftspolitische Leitlinien für die Länder des Euro-Raumes im Rahmen des Europäischen Semesters zu verabschieden; in der Erwägung, dass ein Anreizmechanismus die rechtsverbindliche Natur der wirtschaftspolitischen Koordination stärken würde; |
Vorschlag 25 Erwägung CJ b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
|
CJb. in der Erwägung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine interinstitutionelle Vereinbarung abschließen können, welche einerseits die vorherige Einbeziehung des Europäischen Parlaments beim Entwurf des Jahreswachstumsberichts, die Empfehlung der Kommission an den Rat über die wirtschaftspolitischen Richtlinien für die Länder des Euro-Raumes und die Empfehlung der Kommission an den Rat über die Beschäftigungsrichtlinien vorsieht; und auf der anderen Seite die Verpflichtung des Rats, die Empfehlungen des Parlaments zu den wirtschaftspolitischen und Beschäftigungsleitlinien zu diskutieren und zu berücksichtigen und über das Protokoll Nr. 1 die Kontrolle über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union einzuführen; |
Vorschlag 26 Erwägung CL | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CL. in der Erwägung, dass die Union ihre Legitimität demokratischen Werten verdankt, den Zielen, die sie verfolgt, sowie ihren Befugnissen, Instrumenten und Institutionen; |
entfällt |
Vorschlag 27 Erwägung CM | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CM. in der Erwägung, dass aufgrund der anhaltenden Krise nicht nur die Steuerung der WWU, sondern auch der demokratische Charakter der Entscheidungsfindung im Rahmen der WWU diskutiert wird; |
CM. in der Erwägung, dass die heftige seit 2008 herrschende Finanz- und Wirtschaftskrise eine radikale Veränderung in der Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union bewirkt hat und wichtige Fragen über die politische und verfassungsrechtliche Entwicklung Europas und unseren Platz in der Welt aufwirft; |
Vorschlag 28 Erwägung CN | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CN. in der Erwägung, dass der Europäische Rat bei der Bewältigung der Krise in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll gehandelt hat, indem er zahlreiche Vorschläge formuliert hat, um Wege aus der Krise zu finden, wofür die Verträge der Union nicht immer eine klare Befugnis erteilt haben; |
CN. in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat in den vergangenen Jahren auf die Krisenbewältigung verlegen musste und dass es nun an der Zeit für eine strengere Analyse der Schwächen der durch den Vertrag von Maastricht erschaffenen WWU und für eine gründliche Prüfung der Auswirkungen der Fiskalunion auf die wirtschaftliche Steuerung der Union, einschließlich der übertragenen Befugnisse und der Zuständigkeiten ihrer Institutionen, ist; |
Vorschlag 29 Erwägung CP | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CP. in der Erwägung, dass Maßnahmen, die auf Unionsebene eingeleitet werden, oft als „nicht ausreichend und zu spät“ wahrgenommen werden, aufgrund der Verfahren, die sich aus dem demokratischen Gesetzgebungsprozess ergeben, des mangelnden europäischen Unterbaus oder mangelnden EU-Eigenmitteln, um direkt zur Bewältigung einer Krisensituation eingreifen zu können; |
entfällt |
Vorschlag 30 Erwägung CQ | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CQ. in der Erwägung, dass Fehler in der WWU entdeckt worden sind und definitiv beseitigt werden sollten; |
entfällt |
Vorschlag 31 Erwägung CR | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CR. in der Erwägung, dass die Zwischen- und Abschlussberichte, die der Präsident des Europäischen Rates jeweils im Oktober und Dezember 2012 vorlegen wird, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verfasst werden sollten, das darauf besteht, in Übereinstimmung mit der Gemeinschaftsmethode als gleichberechtigter Partner voll eingebunden zu werden; in der Erwägung, dass dies durch die Einbeziehung des Präsidenten des Europäischen Parlaments in die Arbeit der vier Präsidenten bewerkstelligt werden kann sowie durch die Ernennung von Vertretern für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates für den Bericht der vier Präsidenten durch die Konferenz der Präsidenten des Parlaments; |
CR. in der Erwägung, dass der Präsident des Europäischen Parlaments für die Vorbereitung des Berichts, der dem Europäischen Rat im Dezember von seinem Präsidenten vorgelegt werden soll, assoziiert wurde; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seine Vertreter für die Ad-hoc-Arbeitsgruppe ernannt hat; |
Vorschlag 32 Erwägung CS | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
CS. in der Erwägung, dass es nicht länger tragbar ist, dass der Präsident des Europäischen Parlaments während des gesamten Zeitraums der Sitzungen des Europäischen Rates und des Gipfeltreffens der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets nicht anwesend sein darf; in der Erwägung, dass dringend eine Lösung für diesen Mangel an demokratischer Legitimität durch eine politische Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen gefunden werden sollte; |
entfällt |
Vorschlag 33 Erwägung CS a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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CSa. in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, das aktuelle Demokratiedefizit der Wirtschafts- und Währungsunion zu bewältigen und jeden weiteren Schritt in Richtung Bankenunion, Fiskalunion und Wirtschaftsunion streng mit erhöhter demokratischer Legitimation und Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene zu verknüpfen; |
Vorschlag 34 Erwägung CT a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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CTa. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten auf der Grundlage des Protokolls Nr. 1 verstärkt werden sollte, um den Austausch von Ansichten und die Qualität der parlamentarischen Aktivität auf dem Gebiet der Lenkung der WWU auf der europäischen als auch auf der nationalen Ebene zu verbessern; in der Erwägung, dass eine solche Zusammenarbeit nicht als die Schaffung eines neuen gemischten parlamentarischen Organs gesehen würde, das ineffektiv und aus demokratischer sowie verfassungsrechtlicher Sicht illegitim wäre; |
Vorschlag 35 Ziffer -1 (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1. Erachtet es als erforderlich, die Lenkung der Wirtschafts- und Währungsunion in den institutionellen Rahmen der Union zu integrieren, was eine Voraussetzung für deren Effektivität und die Überwindung der aktuellen politischen Kluft zwischen nationaler Politik und europäischer Politik ist; |
Vorschlag 36 Ziffer -1 a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1a. sieht eine substantielle Verbesserung der Lenkung der WWU hinsichtlich deren demokratischer Legitimation und Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene in einer stärkeren Rolle des Europäischen Parlaments als einer absoluten Notwendigkeit und Vorbedingung für jeden weiteren Schritt in Richtung einer Bankenunion, einer Fiskalunion und einer Wirtschaftsunion; |
Vorschlag 37 Ziffer -1 b (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1b. ersucht alle Institutionen, zügig vorzugehen durch Maximierung der Möglichkeiten, welche durch die bestehenden Verträge und deren Flexibilitätselemente gegeben sind, und sich gleichzeitig auf die notwendigen Vertragsänderungen vorzubereiten, um Rechtssicherheit und demokratische Legitimierung zu gewährleisten; wiederholt, dass die Option einer neuen zwischenstaatlichen Vereinbarung ausgeschlossen werden sollte; |
Vorschlag 38 Ziffer -1 c (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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- 1c. weist darauf hin, dass sich das Europäische Parlament mit der Verordnung zur Übertragung bestimmter mit der vorsorglichen Beaufsichtigung von Finanzinstituten zusammenhängender Aufgaben an die EZB in Verbindung mit den Vorschlägen zur Europäischen Bankaufsichtsbehörde befassen und diese als ein Gesamtpaket behandeln wird; |
Vorschlag 39 Ziffer -1 d (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1d. ist der Ansicht, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge die Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, rechtsverbindlich gemacht und der Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof auf der einfachen Grundlage von Artikel 136 AEUV in Verbindung mit Artikel 121(6) unterworfen werden könnte, dass dieser Schritt aber, unter verfassungsrechtlichem Gesichtspunkt, nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn er die Rolle des Europäischen Parlaments, insofern als es die detaillierte Implementierung der Artikel 121(3) und 121(4) AEUV betrifft, wesentlich stärken würde und um das multilaterale Überwachungsverfahren mit delegierten Handlungen auf der Grundlage von Artikel 290 AEUV zu vervollständigen und zu implementieren; erinnert daran, dass gemäß den Verträgen die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Definition und Umsetzung der Strategien und Maßnahmen der EU berücksichtigt werden müssen, z. B. durch Einführung neuer Leitlinien für Mitgliedstaaten, die auf bestehenden Strategien aufbauen und soziale und wirtschaftliche Indizes mit Mindeststandards einschließen, welche von diesen auf die wichtigsten Säulen ihrer Volkswirtschaften anzuwenden sind; |
Vorschlag 40 Artikel -1 e (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1e. ist der Ansicht, dass eine „echte Wirtschafts- und Währungsunion“ nicht auf ein System von Regeln beschränkt sein kann, sondern gesteigerte Haushaltsbefugnisse auf der Grundlage konkreter Eigenmittel (einschließlich einer Finanztransaktionssteuer) erfordert, die im Rahmen des EU-Haushalts Wachstum und sozialen Zusammenhalt fördern sollten, um Ungleichgewichte, strukturelle Unterschiede und finanzielle Notlagen auszugleichen, ohne die herkömmlichen Funktionen des EU-Haushalts zu untergraben; |
Vorschlag 41 Ziffer - 1 f (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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- 1f. ist der Ansicht, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge Artikel 136 AEUV dem Rat erlaubt, auf Empfehlung der Kommission und mit der Stimme ausschließlich der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, rechtsverbindliche wirtschaftspolitische Richtlinien für die Länder des Euro-Währungsgebietes im Rahmen des Europäischen Semesters zu verabschieden; betont, dass ein Anreizmechanismus die rechtsverbindliche Natur der wirtschaftspolitischen Koordination stärken würde; fordert eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Beteiligung des Europäischen Parlaments an Entwurf und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts und der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Leitlinien; |
Vorschlag 42 Ziffer -1 g (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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- 1g. betont bei gleichzeitiger Bekräftigung seiner Absicht, die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der nationalen Parlamenten auf der Grundlage des Protokolls Nr. 1 zu verstärken, dass eine solche Zusammenarbeit nicht als Schaffung eines neuen gemischten parlamentarischen Ausschusses gesehen würde, der ineffektiv und aus demokratischer sowie verfassungsrechtlicher Sicht illegitim wäre; betont die volle Legitimität des Europäischen Parlaments als parlamentarischem Organ auf EU-Niveau für eine verstärkte und demokratische Lenkung der WWU; |
Vorschlag 43 Ziffer -1 h (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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-1h. betont, dass sowohl die auf der Grundlage der bestehenden Verträge als auch die auf der Grundlage zukünftiger Vertragsänderungen vorgeschlagenen Maßnahmen keine Opt-in-Klauseln ausschließen und die Integrität der EU garantieren sollten; |
Vorschlag 44 Ziffer 1 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
1. Fordert die Kommission auf, da das Europäische Parlament ein Mitgesetzgeber ist, dem Parlament so bald wie möglich nach Konsultation aller Beteiligten Vorschläge für Rechtsakte zur Befolgung der als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen vorzulegen; |
1. Fordert die Kommission auf, dem Parlament so bald wie möglich nach Konsultation aller Beteiligten und zusammen mit umfassenden Folgenabschätzungen alle Legislativvorschläge vorzulegen, die zur Schaffung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion erforderlich sind, und die ausführlichen Empfehlungen des Parlaments laut Ausführung in der beigefügten Anlage aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen; |
Vorschlag 45 Ziffer 2 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
2. stellt fest, dass die Empfehlungen mit dem Grundsatz der Subsidiarität und den Grundrechten der Bürger der Europäischen Union im Einklang stehen; |
entfällt |
Vorschlag 46 Ziffer 3 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
3. fordert die Kommission auf, zusätzlich zu den Maßnahmen, die nach den bestehenden Verträgen eingeleitet werden können und rasch eingeleitet werden müssen, die institutionellen Entwicklungen aufzulisten, die sich als notwendig erweisen könnten, um auf der Grundlage der Notwendigkeit einer Bankenunion, einer Fiskalunion und einer Wirtschaftsunion eine stärkere WWU-Architektur zu schaffen; |
3. bestätigt, dass es vollen Gebrauch von seinem Vorrecht machen wird, dem Rat anschließend von einem Konvent zu prüfende Entwürfe zur Änderung der Verträge vorzulegen, um die Schaffung einer echten WWU durch die Verbesserung der EU-Kompetenzen, insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik, und die Stärkung der Eigenmittel und Haushaltsbefugnisse der Union, der Rolle und demokratischen Rechenschaftspflicht der Kommission und der Vorrechte des Europäischen Parlaments zu vervollständigen; |
Vorschlag 47 Ziffer 3 a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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3a. ersucht die nationalen Parlamente, sich am Verfahren zur Vorbereitung von Steuer- und Reformvorhaben ihrer Regierungen vor deren Vorlage bei der EU zu beteiligen; wird dem Konvent vorschlagen, diese Verpflichtung ausdrücklich in die Aufgaben aufzunehmen, die den nationalen Parlamenten gemäß Artikel 12 EUV übertragen werden; |
Vorschlag 48 Ziffer 4 a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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4a. besteht auf die dringende Fertigstellung des Aktionsplans für den Binnenmarkt, nicht zuletzt im Dienstleistungsbereich; |
Vorschlag 49 Anhang – Empfehlung 1.1 – Absatz 8 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
Das Gremium oder die Gremien mit letztendlicher Entscheidungsbefugnis im Rahmen der Europäischen Aufsichtsbehörde sollten durch Führungskräfte geleitet werden, die nach der Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt werden. |
Die Vertreter der EZB im Aufsichtsrat werden vom EZB-Direktorium nach Bestätigung durch das Europäische Parlament gewählt. |
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Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats werden nach Bestätigung durch das Europäische Parlament von den Mitgliedern des EZB-Rats aus den eigenen Reihen gewählt.. |
Vorschlag 50 Anhang – Empfehlung 4.4 – Gedankenstrich 1 a (neu) | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
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der Euro ist die Währung der Europäischen Union; das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union; somit ist das Europäische Parlament das Parlament der WWU; |
Vorschlag 51 Anhang – Empfehlung 4.4 – Gedankenstrich 3 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
- der Präsident des Europäischen Parlaments sollte dazu eingeladen werden, an Sitzungen des Europäischen Rates und an Gipfeltreffen der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets teilzunehmen; |
entfällt |
Vorschlag 52 Anhang – Empfehlung 4.4 – Gedankenstrich 5 | |
Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses |
Vorschlag |
das Europäische Parlament sollte eine Anhörung durchführen und der Ernennung des/der ESM-Vorsitzenden zustimmen. Der/die Vorsitzende sollte dazu verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten; |
das Europäische Parlament sollte eine Anhörung durchführen und der Ernennung des geschäftsführenden Direktors des ESM seine Zustimmung erteilen. Der geschäftsführende Direktor sollte dazu verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten; |
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, David Martin, Morten Messerschmidt, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Manfred Weber, Luis Yáñez-Barnuevo García |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Zuzana Brzobohatá, Andrea Češková, Marietta Giannakou, Anneli Jäätteenmäki, Vital Moreira, Helmut Scholz, György Schöpflin |
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STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (11.10.2012)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zum Thema „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“
(2012/2151(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Alain Lamassoure
(Initiative gemäß Artikel 42 der Geschäftsordnung)
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung,
– folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Schuldenkrise die Union und insbesondere den Euroraum dazu veranlasst hat, in Europa neue Instrumente der finanziellen Solidarität zu schaffen: die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und andere Projekte im Zusammenhang mit dem Fahrplan in Richtung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion; in der Erwägung, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Instrumente, wenn man die Beträge betrachtet, um die es hier geht, viel weitreichender sind als die des Unionshaushalts, und in der Erwägung, dass der innovative Gedanke eines von den Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets finanzierten zentralen Haushalts für das Euro-Währungsgebiet jetzt als letzte Garantie für diese neue Finanzsolidarität vorgeschlagen wird;
B. in der Erwägung, dass aufgrund der Vielzahl dieser Solidaritätsinstrumente eine Bewertung des tatsächlichen Beitrags, den die einzelnen Mitgliedstaaten zur europäischen Solidarität leisten und der die jeweiligen Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zum Unionshaushalt bei Weitem übersteigt, erschwert wird; des Weiteren in der Erwägung, dass die Vielgestaltigkeit der bestehenden Instrumente, was die Rechtsgrundlagen, die Interventionsweise und die betroffenen Mitgliedstaaten betrifft, dazu führt, dass die gesamte Konstruktion von den Entscheidungsträgern in Europa schwer zu steuern und für die europäischen Bürger im Allgemeinen schwer verständlich ist und dass sie sich jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzieht;
C. in der Erwägung, dass die Vielzahl der bestehenden Stabilitätsmechanismen eine Bewertung ihrer möglichen kombinierten Auswirkungen, insbesondere auf Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben oder sich gegen die Einführung des Euro entschieden haben, schwierig machen und zu Mängeln im Kontrollsystem und zu gegenseitigen Spill-over-Effekten zwischen den an der „Bankenunion“ teilnehmenden und den nicht daran teilnehmenden Ländern führen könnte;
D. in der Erwägung, dass es ohne hinreichende konsolidierte Daten über die öffentlichen Finanzen der Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht möglich ist, das richtige politische Instrumentarium innerhalb des Euro-Währungsgebiets und innerhalb der restlichen Union zu bestimmen; in der Erwägung, dass es mit Hilfe derartiger Daten auch möglich sein dürfte zu bewerten, welcher Anteil der nationalen, regionalen und kommunalen Haushalte für die Finanzierung der Unionsziele wie etwa der Strategie „Europa 2020“ vorgesehen ist; in der Erwägung, dass derzeit selbst der Umfang dieser grundlegenden Daten unbekannt ist;
E. in der Erwägung, dass alle Risiken und Vorteile des Euroraums die gesamte Union betreffen; in der Erwägung, dass die Stabilität des Euro eine Sache aller EU-Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass jede Abweichung von der Gemeinschaftsmethode sowie ein verstärkter Rückgriff auf zwischenstaatliche Vereinbarungen die Union, einschließlich des Euroraums, spaltet und schwächt;
F. in der Erwägung, dass jede Spaltung der EU, ob aufgrund der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zum Euroraum oder aus anderen Gründen, die Errungenschaften der Union bedroht und ihre Fähigkeiten beeinträchtigt;
G. in der Erwägung, dass der auf dem Europäischen Gipfel vom 28. und 29. Juni 2012 gebilligte Pakt für Wachstum und Beschäftigung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und einer Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten kann und dass die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang ihre Verantwortung wahrnehmen und rasch handeln müssen, indem sie die erforderlichen Mittel genehmigen;
H. in der Erwägung, dass das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Steuerpolitik öfter eingesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und zur Finanztransaktionsteuer (FTS) als echtes Eigenmittel verwiesen werden kann;
I. in der Erwägung, dass sich der für den europäischen Bankensektor vorgesehene Einheitliche Aufsichtsmechanismus – unabhängig davon, welcher institutionelle Rahmen gewählt wird – auf den Haushalt der bestehenden europäischen Aufsichtsbehörden auswirken wird;
– in die Anlage zu seinem Entschließungsantrag folgende Empfehlungen aufzunehmen:
1. Alle von der Union oder einigen ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der neuen europäischen Solidaritätsinstrumente wie des EFSF, des ESM oder anderer Projekte im Zusammenhang mit dem Fahrplan in Richtung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion eingegangenen Verpflichtungen und Garantien sollten in einer dem Unionshaushalt als Anlage beigefügten Übersicht zusammengefasst werden;
2. Für eine weitere haushaltspolitische Koordinierung innerhalb der Union sind konsolidierte Daten über die öffentlichen Finanzen der Union, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich, die die Ziele der Union widerspiegeln. Die Kommission sollte daher die Erstellung derartiger konsolidierter Daten im Rahmen ihrer künftigen Legislativvorschläge mit vorsehen;
3. Die Situation, dass der Finanzbedarf des Unionshaushalts im Widerspruch zu der nötigen Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten steht, sollte rasch bereinigt werden. Es ist folglich an der Zeit, allmählich zu einer Situation zurückzukehren, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Unionshaushalt aus wirklichen Eigenmitteln finanziert wird, was die nationalen Haushalte entsprechend entlasten würde. Ferner wird daran erinnert, dass das Parlament in seinen Entschließungen vom 29. März 2007[1], vom 8. Juni 2011[2], vom 13. Juni 2012[3] und vom 23. Oktober 2012[4] seinen Standpunkt dazu dargelegt hat, was ein echtes System der Eigenmittel bedeutet und wie dieses System kurzfristig mit der auf nationaler Ebene erforderlichen Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht werden kann.
4. In der Zwischenzeit sollte die Kommission die Möglichkeit sondieren, im Geiste der Solidarität und der Kohärenz die auf dem BNE basierenden Beiträge der Mitgliedstaaten zum Unionshaushaushalt bei der Berechnung des strukturellen Defizits, wie es im „Zweierpaket“, im „Sechserpaket“ und im Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion definiert ist, unberücksichtigt zu lassen, wobei das Risiko der Schaffung eines Präzedenzfalls jedoch unbedingt zu vermeiden ist, da dies zu einer Verfälschung der einheitlichen Methode führen könnte, anhand welcher strukturelle Defizite berechnet werden;
5. Alle Entscheidungen in Bezug auf die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion müssen auf Grundlage des Vertrags über die Europäische Union getroffen werden; jede Abweichung von der Gemeinschaftsmethode sowie ein verstärkter Rückgriff auf zwischenstaatliche Vereinbarungen spaltet und schwächt die Europäische Union, einschließlich des Euroraums.
6. Die Kommission muss die Auswirkungen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus auf den Haushalt, insbesondere auf den Haushalt der bestehenden europäischen Aufsichtsbehörden berücksichtigen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 2 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Francesca Balzani, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Lucas Hartong, Jutta Haug, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Juan Andrés Naranjo Escobar, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, Potito Salatto, Alda Sousa, Helga Trüpel, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Jürgen Klute, Georgios Papastamkos, Nils Torvalds, Catherine Trautmann |
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- [1] ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0245.
- [4] im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020 (KOM(2012)0388 – 2011/0177(APP))
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (12.10.2012)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zum Thema „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“
(2012/2151(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Pervenche Berès(Initiative gemäß Artikel 42 der Geschäftsordnung)
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung,
- folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass zwischen 2008 und Mitte 2012 die Arbeitslosenrate in den EU-27 von etwa 7 % auf 10,4 % (bzw. 25 Millionen Arbeitslose) angestiegen ist und einer von fünf jungen Menschen arbeitslos ist (22 %), wobei die Jugendarbeitslosigkeit in manchen Mitgliedstaaten über 50 % liegt;
B. in der Erwägung, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, hochwertige Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit bei der Überwindung der aktuellen Krise von entscheidender Bedeutung sind;
C. in der Erwägung, dass in dem Fahrplan „für eine stabile und wohlhabende EU“, den Präsident Van Rompuy bei der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2012 vorgelegt hat, die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik nicht hinreichend behandelt werden, obwohl sie auf dem Weg der Union und insbesondere des Euroraums zu einer echten Währungs- und Wirtschaftsunion von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass durch die Nichtbehandlung dieser Aspekte die Gefahr einer künftigen Wirtschaftspolitik besteht, die andere Indikatoren nicht berücksichtigt und daher keine Fortschritte im Hinblick auf Beschäftigung und soziale Eingliederung erzielen wird;
D. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen ergreifen müssen, die auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in einem immer stärker wettwerbsgeprägten Umfeld abzielen und gleichzeitig den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unterstützen; in der Erwägung, dass der Zwang zur politischen Entscheidungsfindung in Wirtschafts- und Währungsfragen und der Mangel an einem ausgewogenen und ganzheitlichen Ansatz die Gefahr prozyklischer Auswirkungen von ursprünglich zur Stabilisierung der Finanzmärkte gedachten Initiativen verschärft;
E. in der Erwägung, dass Umstrukturierungs- und Verlagerungsprozesse in großem Maßstab zum Verlust von nahezu 2 Mio. Arbeitsplätzen in den letzten 3 Jahren in der EU geführt haben, und in der Erwägung, dass es kein europäisches Konzept zur Erleichterung der Bewältigung von Umstrukturierungen in einer sozial und wirtschaftlich verantwortlicheren Weise gegeben hat;
F. in der Erwägung, dass die EU in einigen Mitgliedstaaten aus dem Teufelskreis von Sparmaßnahmen/Rezession ausbrechen muss und den Mehrwert des Intervenierens der EU, bei dem es nicht nur um Regeln, sondern auch um gemeinsame politische Konzepte geht, umfassend nutzen muss;
G. in der Erwägung, dass eine Europäische Wirtschafts- und Währungsunion in erster Linie den Menschen und der Realwirtschaft als Grundlage für eine Verbesserung des Lebensstandards aller dienen sollte;
H. in der Erwägung, dass das volle Potenzial des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die Beschäftigungs- und die Sozialpolitik bisher nicht ausgeschöpft wurde, und zwar in erster Linie im Hinblick auf:
- Artikel 9 AEUV, dem zufolge die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes Rechnung tragen muss,
- Artikel 151 AEUV der besagt: „Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen (…) folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.“,
- Artikel 153 Absatz 1 AEUV im Allgemeinen und im Besonderen Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe h: „berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen“;
I. in der Erwägung, dass der Euro die Währung der Union ist und seine Steuerung zu allererst im Rahmen der Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialpolitik gemäß Artikel 121 und 148, die für alle Mitgliedstaaten gelten, vorgesehen wurde;
Ein integrierter beschäftigungs- und sozialpolitischer Rahmen
J. in der Erwägung, dass die vier Bausteine des WWU-Fahrplans um einen fünften – einen integrierten beschäftigungs- und sozialpolitischen Rahmen – ergänzt werden sollten, auf dessen Grundlage Folgendes gefördert wird:
- die Achtung der Autonomie der Sozialpartner, die in Artikel 152 des Vertrages anerkannt wird, und die Einrichtung eines EU-Dreier-Mechanismus zur Überwachung von Lohnentwicklungen im Zusammenhang mit Produktivität, Inflation und Binnennachfrage sowie Arbeitslosigkeit und Einkommensunterschiede und zum Austausch der entsprechenden Standpunkte;
- die Einführung einer Europäischen Jugendgarantie,
- ein europäischer Qualitätsrahmen für Praktikums- und Ausbildungsplätze,
- die Umsetzung eines Sozialprotokolls zum Schutz der grundlegenden Sozial- und Arbeitnehmerrechte,
- ein sozialer Investitionspakt, einschließlich der Zuweisung von 25 % der Kohäsionsmittel an den Europäischen Sozialfonds,
- eine erneuerte Gesundheits- und Sicherheitsstrategie;
und ergänzend zu den von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen,
- angemessene und zugängliche öffentliche Dienstleistungen,
- angemessene existenzsichernde Löhne mit Mindestlöhnen, die Armut trotz Beschäftigung verhindern,
- gleiches Entgelt und gleiche Rechte für gleichwertige Arbeit für alle Menschen,
- Zugang zu bezahlbaren Wohnungen und zu angemessenen Sozialwohnungen,
- eine integrierte aktive Beschäftigungspolitik,
- Einführung einer sozialen Grundsicherung, die einen allgemeinen Zugang zu wesentlichen Gesundheitsleistungen und zu einem garantierten Mindesteinkommen schaffen würde,
K. in der Erwägung, dass die Kommission mit Blick auf das allgemeine Ungleichgewicht im Euroraum und die derzeitigen Arbeitslosenzahlen die Machbarkeit und den Mehrwert der Einführung eines Mindestarbeitslosengeld erörtern sollte;
L. in der Erwägung, dass die Kommission die Mobilität stärken und fördern muss, was zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen kann, wobei durch die Ermöglichung des Zugangs zu sozialem Schutz und die Portabilität von Rentenansprüchen faire Bedingungen gewährleistet sein müssen, um die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte und soziale Ungleichheiten zu vermeiden; in der Erwägung, dass nochmals darauf hingewiesen werden sollte, dass entsandte Arbeitnehmer angemessen bezahlt werden und nicht als Form des unlauteren Wettbewerbs eingestellt werden sollten;
M. in der Erwägung, dass eine bessere Überwachung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungspolitik auf die soziale Situation und die Arbeitsmärkte sowie Maßnahmen zur Beseitigung der negativen sozialen Folgen dieser Politik erforderlich sind; in der Erwägung, dass die Sozialpolitik in Verbindung mit der Arbeitsplatzschaffung daher in die Bestimmungen über die Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitiken im Rahmen des Europäischen Semesters aufgenommen werden muss;
N. in der Erwägung, dass eine bessere Überwachung der verschiedenen makroökonomischen Dimensionen wie Investitionen und Konsum, Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung, Arbeitslosigkeit, Armut und regionale Ungleichheiten von wesentlicher Bedeutung ist, da die gegenwärtige Krise die makroökonomischen Ungleichgewichte verstärkt hat, wodurch die reale Konvergenz im Euro-Währungsgebiet verringert wird;
O. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Bewertung der nationalen Haushaltspläne der Mitgliedstaaten die Förderung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Soziales berücksichtigen und einen systematischen Ansatz für Empfehlungen unter Thematisierung aller Fälle, in denen Mitgliedstaaten die verschiedenen Ziele nicht erreichen werden, erarbeiten sollte;
P. in der Erwägung, dass die Zusage des Rates, weitere bestehende Hindernisse für die Mobilität der Arbeitnehmer auszuräumen, begrüßt wird und die Mitgliedstaaten dringend alle Einschränkungen des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien aufheben sollten;
Q. in der Erwägung, dass der Rat und die Kommission ihre Zusage bekräftigt haben, die Jugendarbeitslosigkeit als höchste Priorität der EU anzugehen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquote keine nationalen Jugendbeschäftigungspläne dazu vorgelegt haben, wie verhindert werden kann, dass Jugendarbeitslosigkeit zu einer strukturellen Arbeitslosigkeit wird;
R. in der Erwägung, dass eine gemeinsame Europäische Jugendstrategie äußerst wichtig ist, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und der Gefahr, eine ganze Generation in Europa zu verlieren, entgegenzuwirken;
Auf dem Weg zu einer Bankenunion
S. in der Erwägung, dass der Euro ein Resultat des Binnenmarktes ist, sodass alle an Letzterem beteiligten Parteien sich mit aller Kraft für die Wiederherstellung eines gut funktionierenden Euro-Währungsgebiets einsetzen müssen;
T. in der Erwägung, dass eine Bankenunion mit einer stärkeren Regulierung und Überwachung einhergehen sollte; in der Erwägung, dass es ebenfalls Aufgabe des Finanzsystems ist, das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Tragfähigkeit des Sozialschutzes zu unterstützen;
U. in der Erwägung, dass die Einführung einer Bankenunion Auswirkungen auf die Beschäftigung im Bankensektor in den Mitgliedstaaten haben wird;
Ein integrierter finanzpolitischer Rahmen
V. in der Erwägung, dass Haushaltskonsolidierung und wirtschaftliche Erholung ein stabiles Niveau des Inlandsverbrauchs sowie einen angemessenen Beitrag zum Wohlfahrtstaat und den Sozialsicherungssystemen voraussetzen, was nur durch ein hohes Niveau hochwertiger Beschäftigung in einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft, angemessene existenzsichernde Löhne und faire Lastenteilung erreicht werden kann;
W. in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat dafür sorgen sollten, dass die politischen Leitlinien für die Haushaltskonsolidierung mit den Zielen der Union für eine soziale und nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von Artikel 9 AEUV umfassend vereinbar sind und die Ziele des Wachstums- und Beschäftigungspakets – auf eine Art und Weise, die eine Senkung der Staatsverschuldung ermöglicht – ergänzen, und hier insbesondere die, die eine nachhaltige Entwicklung und hochwertige Beschäftigung betreffen; in der Erwägung, dass bedacht werden sollte, dass Löhne und Renten nicht nur eine wirtschaftliche Variable, sondern vor allem das Einkommen sind, das die Menschen zum Leben benötigen;
X. in der Erwägung, dass die sozialpolitische Steuerung auf europäischer Ebene parallel zur europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung verbessert und besser koordiniert werden muss, um eine starke Überwachung und Kontrolle der Beschäftigungs- und Sozialziele der Strategie „Europa 2020“ sowie Synergieeffekte und eine kohärente Politikgestaltung zu gewährleisten;
Y. in der Erwägung, dass eine „echte Wirtschafts- und Währungsunion“ von den Bürgerinnen und Bürgern der Union unterstützt und akzeptiert werden muss und daher die Notwendigkeit der Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft auf allen politischen Ebenen betont werden muss;
Z. in der Erwägung, dass jede Stärkung der Rolle des für Wirtschaft und Währung zuständigen Kommissionsmitglieds mit einer Stärkung der Rolle des für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständigen Kommissionsmitglieds einhergehen muss, um einen ausgewogenen Ansatz der sozialen Marktwirtschaft zu gewährleisten, und dass der EPSCO-Rat im gleichen Sinne gestärkt und in einer dem Euro-Währungsgebiet entsprechenden Formation organisiert werden sollte;
AA. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krise das Bestehen und die Verschärfung interner Ungleichgewichte gezeigt hat, die die Einrichtung automatischer Stabilisatoren auf Ebene der EU oder des Euro-Währungsgebiets erfordern;
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
AB. in der Erwägung, dass eine ausgewogene Interaktion zwischen der Wirtschafts- und Währungspolitik auf der einen und der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf der anderen Seite äußerst wichtig ist, da das europäische Sozialmodell ein wichtiger Faktor zur Sicherstellung der gerechten Einkommensverteilung ohne eine Zerrüttung des sozialen Zusammenhalts ist, der die wirtschaftliche Erholung gefährden könnte; in der Erwägung, dass soziale Mindestrichtwerte eingeführt werden sollten, um der Zunahme sozialer Ungleichheiten Einhalt zu gebieten und angemessenen sozialen Schutz zu gewährleisten;
AC. in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten keinen nationalen Beschäftigungsplan als Bestandteil ihres nationalen Reformprogramms für 2012 vorgelegt haben und dass die Kommission die Mitgliedstaaten nicht nachdrücklich dazu aufgefordert hat; in der Erwägung, dass ein integrierter und gestärkter wirtschaftspolitischer Rahmen die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, der Beschäftigung sowie der sozialen Fürsorge und des sozialen Zusammenhalts beinhalten muss;
AD. in der Erwägung, dass die Annahme des Wachstumspakts ein Schritt in die richtige Richtung ist, der angemessen umgesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass vergleichbare politische Initiativen im sozialen Bereich folgen sollten;
AE. in der Erwägung, dass der Zugang zu den Kapitalmärkten in Abhängigkeit von der Beschäftigungswirkung von Investitionen überwacht werden sollte; in der Erwägung, dass das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit auch mit dem Ziel der Verringerung der steuerlichen Belastung von Arbeit verwendet werden könnte, wobei die Steuerlast insbesondere auf umweltschädliche Tätigkeiten zu verlagern ist;
AF. in der Erwägung, dass die demokratische Dimension des Europäischen Semesters gestärkt werden muss, unter anderem durch die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments durch ein Mitentscheidungsverfahren und indem diesem die Möglichkeit eingeräumt wird, den Zeitplan, den Inhalt und die Methode in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft festzulegen;
AG. in der Erwägung, dass die Kommission für eine bessere Vergleichbarkeit der nationalen Reformprogramme sorgen und gemeinsame Richtwerte für eine Beurteilung der Programme festlegen muss;
- in die Anlage zu seinem Entschließungsantrag folgende Empfehlungen aufzunehmen:
Empfehlung 1
Ein integrierter beschäftigungs- und sozialpolitischer Rahmen als Sozialpakt für Europa
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die besonderen Vorschriften für eine verbindliche Überwachung der Haushaltsdisziplin im Euro-Währungsgebiet können und sollen finanzpolitische und makroökonomische Richtwerte unter ausdrücklichem Hinweis auf Beschäftigungs-Richtwerte und soziale Richtwerte ergänzen, um die angemessene Umsetzung der oben genannten Vorschrift sicherzustellen und die Nachhaltigkeit des Sozialmodells als Instrument der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten;
Er sollte sich auf vier Blöcke stützen:
1) In Bezug auf die Politik:
Auf der Grundlage der Verträge müssen die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes bei der Festlegung und Durchführung der Strategien und Maßnahmen der EU berücksichtigt werden. Daher muss die sozialpolitische Steuerung – mit einer integrierten aktiven Beschäftigungspolitik als einem der Eckpfeiler – parallel zur Einfühung der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung verbessert werden. Dabei muss die Autonomie der Sozialpartner und des sozialen Dialogs geachtet werden.
2) Bestimmung der Instrumente für:
- die Einführung einer Europäischen Jugendgarantie,
- einen Qualitätsrahmen für Praktikums- und Ausbildungsplätze,
- angemessene und zugängliche öffentliche Dienstleistungen,
- angemessene existenzsichernde Löhne mit Mindestlöhnen, die Armut trotz Beschäftigung verhindern,
- sozialen Schutz und Portabilität von Rentenansprüchen,
- den Zugang zu bezahlbaren Wohnungen und zu angemessenen Sozialwohnungen,
- eine soziale Grundsicherung zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu wesentlichen Gesundheitsleistungen und eines garantierten Mindesteinkommens,
- die Umsetzung eines Sozialprotokolls zum Schutz der grundlegenden Sozial- und Arbeitnehmerrechte,
- gleiches Entgelt und gleiche Rechte für gleichwertige Arbeit für alle Menschen,
- eine erneuerte Gesundheits- und Sicherheitsstrategie
3) Neue Gesetzesinitiativen zu folgenden Punkten:
- den nationalen Parlamenten ermöglichen, eine Gesetzesinitiative der Kommission als „Greencard“ auf der Grundlage von Artikel 352 des Vertrags zu verlangen.
4) Angemessene Finanzmittel für soziale Investitionen, die in einem sozialen Investitionspakt festzuhalten sind:
- ein Anteil von 25 % der Kohäsionsförderung für den ESF,
- Projektanleihen für soziale Investitionen,
- gemeinsame Ziele für Bildungsinvestitionen.
Empfehlung 2
Die Europäische Aufsichtsbehörde sollte die folgenden Befugnisse und Verpflichtungen haben:
- Einbeziehung einer Überwachung auf der Grundlage der sozialen Verantwortung der Unternehmen und der Aufgabe des Finanzsystems, das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Tragfähigkeit des Sozialschutzes zu unterstützen.
Empfehlung 3
Jede Mission der Troika in einem Mitgliedstaat muss um ein Mitglied der ILO erweitert werden.
Empfehlung 4
Wenn sich ein Ansatz der EU auf dem Gebiet der Besteuerung (wie bei der Einführung einer GKKB oder einer Finanztransaktionsteuer, Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf Kapital oder umweltfreundlicher Besteuerung) als unmöglich erwiesen hat, sollte das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit öfter genutzt werden, da harmonisierte Besteuerungsrahmen die haushaltspolitische Integration fördern und die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Energiewende begünstigen werden.
Empfehlung 5
Der freie Kapitalverkehr darf nicht als Möglichkeit zur Steuerhinterziehung genutzt werden, insbesondere bei Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet und somit in Bezug auf die Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen betroffen oder bedroht sind. Daher sollte die Kommission internationale Verhandlungen abschließen und Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Abstimmung zwischen Steuerbehörden vorlegen.
Empfehlung 6
Die verschiedenen Schritte des Europäischen Semesters sollten folgendermaßen gesetzlich verankert werden:
- Die Entwicklung und Stärkung des Binnenmarkts und des Sozialmodells und die Förderung internationaler Handelsbeziehungen sind für die Stimulierung des Wirtschaftswachstums, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte von zentraler Bedeutung; daher sollte die Kommission verpflichtet sein, in ihrem Jahreswachstumsbericht die Schritte zu berücksichtigen, die die Mitgliedstaaten eingeleitet haben, um den Binnenmarkt zu vollenden und die Tragfähigkeit des Sozialmodells zu fördern;
- es muss eine zweijährliche Dreierkonferenz unter Teilnahme aller Mitglieder des Rates eingeführt werden, um nationale soziale Fragen, die Spill-over-Effekte auf die EU haben, die Jugendgarantie und das europäische Mindestarbeitslosengeld zu erörtern;
- die Kommission sollte im Jahreswachstumsbericht die wichtigsten wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Probleme der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten eindeutig bewerten, vorrangige Maßnahmen für deren Überwindung empfehlen und die Initiativen angeben, die auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ergriffen werden und die es ermöglichen, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Energiewende, die Schaffung von Arbeitsplätzen und langfristige Investitionen zu fördern, Hindernisse für ein nachhaltiges Wachstum zu beseitigen, die in den Verträgen festgelegten Ziele sowie die Ziele der aktuellen Strategie „Europa-2020“ zu erreichen, die sieben Leitinitiativen umzusetzen und makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen;
- die Mitgliedstaaten und deren Regionen sollten die nationalen und regionalen Parlamente, die Sozialpartner, die öffentlichen Behörden und die Zivilgesellschaft enger in die Gestaltung der nationalen Reform-, Entwicklungs- und Kohäsionsprogramme einbeziehen und sie regelmäßig konsultieren;
- die Mitgliedstaaten sollten möglichst detaillierte Informationen über die in den nationalen Reformprogrammen vorgesehenen Maßnahmen und Instrumente zur Verwirklichung der nationalen Ziele, auch im nationalen Beschäftigungsplan und einschließlich der Umsetzungsfrist, der erwarteten Auswirkungen, möglicher Spill-over-Effekte, der Risiken einer nicht erfolgreichen Umsetzung, der Kosten und einer etwaigen Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds, vorlegen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 16 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Heinz K. Becker, Jean-Luc Bennahmias, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Philippe Boulland, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Minodora Cliveti, Emer Costello, Karima Delli, Richard Falbr, Thomas Händel, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Danuta Jazłowiecka, Ádám Kósa, Jean Lambert, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu, Andrea Zanoni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Malika Benarab-Attou, Edite Estrela, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Csaba Sógor, Gabriele Zimmer |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 8 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Burkhard Balz, Jean-Paul Besset, Sharon Bowles, George Sabin Cutaş, Rachida Dati, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Ildikó Gáll-Pelcz, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Gunnar Hökmark, Philippe Lamberts, Werner Langen, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Sławomir Witold Nitras, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Sampo Terho, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Marta Andreasen, Philippe De Backer, Vicky Ford, Roberto Gualtieri, Sophia in ‘t Veld, Olle Ludvigsson, Thomas Mann, Gay Mitchell |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) (Art. 187 Abs. 2) |
Alejandro Cercas, Knut Fleckenstein, Vittorio Prodi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Wim van de Camp |
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