EMPFEHLUNG betreffend den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits

7.11.2012 - (11119/2012 – C7‑0299/2012 – 2012/0130(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Ole Christensen

Verfahren : 2012/0130(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0358/2012
Eingereichte Texte :
A7-0358/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits

(11119/2012 – C7‑0299/2012 – 2012/0130(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11119/2012),

–   in Kenntnis des Protokollentwurfs zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (11116/2012),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0299/2012),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses und der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0358/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  ersucht die Kommission, ihm die Schlussfolgerungen der Sitzungen und Arbeiten des in Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses zu übermitteln; fordert, Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter an den Sitzungen und Arbeiten des Gemischten Ausschusses teilnehmen zu lassen; fordert die Kommission auf, im letzten Jahr der Geltungsdauer des Protokolls, bevor über eine Erneuerung des Abkommens verhandelt wird, die Umsetzung des Abkommens zu überprüfen sowie Parlament und Rat das Ergebnis dieser Überprüfung mitzuteilen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und von Grönland zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Partnerschaftsabkommen im Allgemeinen

Der Abschluss bilateraler Fischereiabkommen mit Drittländern, so genannter „partnerschaftlicher Fischereiabkommen“ (PFA), ist ein wichtiges Element der externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Über den bloßen Erwerb von Fischereirechten für EU-Schiffe hinaus verpflichten diese Abkommen die Vertragsparteien zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischereipolitik, die auf fundierten Gutachten über die verfügbaren Ressourcen beruht. Darüber hinaus gewährleisten sie, dass die Fischereimöglichkeiten im Vorfeld durch glaubhafte wissenschaftliche Gutachten bestätigt werden und das Risiko einer Verknappung der lokalen Fischbestände bzw. einer Schädigung der lokalen Fischergemeinden ausgeschlossen wird, die vielmehr von den gezielten Förderprogrammen im Rahmen der finanziellen Gegenleistung der EU profitieren sollten.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden dem Europäischen Parlament zusätzliche Befugnisse in Bezug auf die partnerschaftlichen Fischereiabkommen übertragen: Gemäß Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV muss das Parlament inzwischen dem Abschluss eines solchen Abkommens zustimmen.

Grönland[1] und die EU

Grönland trat der Europäischen Gemeinschaft (EG) 1973 ursprünglich als Teil von Dänemark bei, verließ die EG jedoch 1985 nach einem Referendum. Heute zählt Grönland zu den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten (ÜLG) der Union im Sinne von Artikel 355 Absatz 2 AEUV. Seine Beziehungen mit der EU werden v. a. durch die Artikel 198 bis 204 AEUV, durch das Protokoll Nr. 34 über die Sonderregelung für Grönland (im Anhang zum AEUV) und durch die Partnerschaft zwischen der EU und Grönland gemäß dem Beschluss des Rates 2006/526/EG[2] bestimmt.

Fischerei in Grönland

Grönlands Wirtschaft ist stark von der Fischerei und dem Export von Fischereierzeugnissen in die EU abhängig. 2010 beliefen sich die Exporte auf EU-Märkte auf 331 Millionen EUR (92,7 % der gesamten Ausfuhren), während die Importe aus der EU fast doppelt so hoch waren (614 Millionen EUR). Seit 2007 werden in grönländischen Gewässern jährlich 220 000 Tonnen Fisch gefangen, davon 65 % Garnelen[3]. Der Fischereisektor schafft 6 500 Arbeitsplätze (17 % der Gesamtbeschäftigung), wovon jedoch nur 2 000 Vollzeitarbeitsplätze direkt auf den Fangsektor entfallen. Das entspricht einem Rückgang von 6 %, der auf niedrige Rentabilität und Pensionierungen zurückzuführen ist[4].

Grönland verfügt über eine sehr große Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) mit einer Fläche von 2.184.254 km2, die in den Zuständigkeitsbereich des ICES (Ostgrönland) und der NAFO (Westgrönland) fällt. Beide Regionen sind sehr reiche Fischgründe, was u. a. auf Nährsalze aus schmelzendem Schnee und Eis zurückzuführen ist, die ein üppiges Planktonwachstum bewirken. Dieses wiederum bildet die Basis für die Nahrungskette von über 200 verschiedenen Fisch-, Muschel- und Krebsarten.

Die grönländische Fischereiflotte besteht aus etwa 750 – zumeist kleineren – Schiffen[5]. Außerdem werden 1 000 bis 2 000 Boote zum Fischen und Jagen benutzt. Die industrielle Flotte besteht aus 47 Schiffen, die in der AWZ Grönlands und in internationalen Gewässern unterwegs sind.

Der Großteil von Grönlands fischverarbeitender Industrie wird von zwei Unternehmen, der im Besitz der grönländischen Regierung befindlichen Royal Greenland A/S[6] und der privaten Polar Seafood A/S, gemanagt. Beide betreiben industrielle Garnelenfangflotten.

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen (PFA) zwischen der EU und Grönland

Das erste partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Grönland wurde 1985 geschlossen, nachdem Grönland aus der EG ausgetreten war. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft ihre angestammten Fischereirechte behält, indem sie jährlich eine finanzielle Gegenleistung zahlt. Das PFA zwischen der EU und der damaligen Autonomen Regierung Grönlands wurde am 28. Juni 2007[7] mit dem aktuellen Protokoll verabschiedet, das die jährlichen Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung bis zum 31. Dezember 2012 festsetzt.

Das aktuelle Protokoll sah eine jährliche finanzielle Gegenleistung der EU in Höhe von 14,3 Millionen EUR vor, davon 22,8 % (3,2 Millionen EUR) für die Verbesserung und Durchführung einer sektoralen Fischereipolitik. Zusätzlich zu diesem jährlichen Betrag wurde eine finanzielle Reserve von insgesamt 9,24 Millionen EUR für zusätzliche Fangquoten für Kabeljau und Lodde für EU-Schiffe zurückgelegt. Diese Einnahmen machten etwa 1,3 % des jährlichen Staatshaushalts aus.

Bewertung des aktuellen Protokolls

Die Ex-post-Evaluierung des PFA mit Grönland, die in der ersten Hälfte des Jahres 2011 im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt und im September 2011[8] veröffentlicht wurde, liefert wertvolle Erkenntnisse über die Effektivität des aktuellen Protokolls, obgleich die letzten 18 Monate seiner Laufzeit darin nicht berücksichtigt werden konnten:

•   Unter dem aktuellen Protokoll betrugen die Fangmengen 48 502 t/Jahr (16 472 t Fänge durch EU-Schiffe und 32 030 t Fänge durch Schiffe von Drittländern). Die jährlichen Fangmengen durch EU-Schiffe in grönländischen Gewässern werden auf 0,3 % der EU-Gesamtfänge geschätzt.

•   In den vergangenen fünf Jahren nutzten EU-Schiffe im Durchschnitt 63 % der verfügbaren Fangquote; doch einschließlich der an andere Drittländer (Norwegen, Island, Färöer) im gegenseitigen Austausch übertragenen Quoten erreicht die Gesamtnutzung der Fanggenehmigungen durch die EU 90 % der verfügbaren Quote.

•   Neun Mal war Grönland (in den Jahren 2007-2011) nicht in der Lage, alle im Protokoll vereinbarten Fangmöglichkeiten zu gewährleisten, insbesondere für die Lodde (alle Jahre), den Kabeljau (2010, 2011) und den Schwarzen Heilbutt (2011), was zu einem durchschnittlichen Ausfall von 35 530 t pro Jahr (39 % der Jahresmenge) führte. Der Ausgleichsmechanismus, der es Grönland erlaubt, alternative Fangmöglichkeiten anzubieten, funktionierte gut, wenn die bereitgestellten Fangmöglichkeiten nur leicht unter den festgelegten Fangquoten lagen, konnte jedoch die „Schulden“ in Form von größeren Mengen an Lodden nicht wettmachen. Die Parteien vereinbarten jedoch eine zufriedenstellende Ausgleichsform.

•   Signifikante Unterschiede gab es bei der Ausschöpfung der Quoten. So war die Nachfrage nach Garnelen, Heilbutt und Kabeljau am größten. Der innergemeinschaftliche Austausch von Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten wurde umfangreich in Anspruch genommen und trug zu einer gleichmäßigen Nutzung der Fangmöglichkeiten bei. In den ersten zwei Jahren beschwerten sich einige Flotten darüber, die Quoten seien zu spät im Jahr freigegeben worden, um eine effektive Planung zu ermöglichen. Inzwischen hat sich jedoch ein System entwickelt, das einen früheren Austausch ermöglicht. Die Menge der Beifänge war Berichten zufolge minimal.

•   Während der Laufzeit des aktuellen Protokolls haben 37 Schiffe unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats[9] von dem Abkommen profitiert, wobei die Quoten nach dem Grundsatz der relativen Stabilität zugeteilt wurden.

•   Die durchschnittlichen Einnahmen[10] aus dem PFA betrugen 45,6 Millionen EUR/Jahr. 70 % davon entfielen auf EU-Schiffe (31,9 Millionen EUR) und 30 % auf Schiffe von Drittländern. Es sieht so aus, als hätten dabei die folgenden Mitgliedstaaten am meisten profitiert: Deutschland (42 %), Dänemark (11 %), Polen (7 %) und das Vereinigte Königreich (4 %).

•   Die Nettowertschöpfung wurde auf 20,3 Millionen EUR/Jahr geschätzt, was für die EU auf ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,3 (d. h. ein Gegenwert von 1,30 EUR für jeden investierten Euro) schließen lässt. Dieses Ergebnis wurde als positiv bewertet, was anderen großen „gemischten“ Abkommen entspricht.

•   Was die Beschäftigung betrifft, trug das PFA zur Schaffung von etwa 330 EU-Vollzeitarbeitsplätzen auf See bei, sodass möglicherweise insgesamt 500 EU-Stellen direkt von den Fischereimöglichkeiten in Grönland abhängen.

•   Insgesamt, einschließlich der sektoralen Unterstützung, stellte die EU Finanzmittel in Höhe von 30 % des Verkehrswerts der Fischereierzeugnisse bereit, d. h. 286 EUR/Tonne. Die Gesamtkosten für den Zugang zur Ressource wurden im Verhältnis 85:15 zwischen der EU und den Flottenbetreibern aufgeteilt – ein Beitrag aus öffentlichen Mitteln, der anderen gemischten PFA entspricht.

•   Für Grönland hat das PFA Einnahmen aus Ressourcen ermöglicht, die es normalerweise vielleicht nicht hätte nutzen können: Finanzmittel von durchschnittlich 15,8 Millionen EUR pro Jahr, einschließlich 1,9 Millionen EUR Lizenzgebühren. Der lokalen Wirtschaft hat das Abkommen jedoch keine entscheidenden Vorteile, wie Investitionen in Joint Ventures, mehr Arbeitsplätze an Bord oder mehr Anlandungen, gebracht.

•   Das sektorale Unterstützungsprogramm, das vom Ministerium für Fischerei, Jagdwesen und Landwirtschaft gemäß Artikel 4 des Protokolls umgesetzt wurde, hatte auf Maßnahmen, die mit der Fischereiforschung, der Ausbildung von Personal und der Fischereikontrolle zusammenhängen, einen positiven Effekt und verbesserte so die Nachhaltigkeit des grönländischen Fischereisektors. In der Ex-post-Evaluation heißt es jedoch, es habe insoweit versagt, als es keine substanziellen Strukturanpassungen der Küstenfischerei bewirkt habe, da die Unterstützung anscheinend für Investitionen genutzt worden sei statt für laufende Ausgaben (Beispiel: Erwerb eines Forschungsschiffes).

•   Bedenken wurden in Bezug auf die Nachhaltigkeit von drei von zehn unter das PFA fallenden Fischbeständen geäußert, und es gab Hinweise darauf, dass der Fang von Kabeljau, Schwarzem Heilbutt (in Ostgrönland) und Pelagischem Rotbarsch nicht nachhaltig ist. Die Bewirtschaftung anderer Ressourcen hingegen (Garnelen in Ostgrönland, Schwarzer Heilbutt in Westgrönland, Lodde und Arktische Seespinne) wurde als nachhaltig eingestuft. Alle Akteure der Fischereiwirtschaft berichteten über geringe Beifänge, und es waren keine negativen Umweltauswirkungen bekannt.

Das neue Protokoll für 2013-2015

Auf der Grundlage eines Mandats des Rates vom 19. Juli 2011[11] hat die Europäische Kommission mit der Regierung Grönlands und Repräsentanten der Regierung Dänemarks drei Verhandlungsrunden[12] zur Erneuerung des Protokolls geführt, da das aktuelle Protokoll am 31. Dezember 2012 ausläuft. Im Anschluss an diese Verhandlungen wurde am 3. Februar 2012 ein neues Protokoll paraphiert, das ab dem 1. Januar 2013 für einen Zeitraum von drei Jahren[13] gilt.

Das neue Protokoll sieht eine finanzielle Gegenleistung der EU in Höhe von 17,85 Millionen EUR pro Jahr vor. Diese setzt sich zusammen aus

a)  einem jährlichen Betrag für den Zugang zur grönländischen AWZ in Höhe von 15,1 Millionen EUR

Dieser Betrag enthält eine Finanzreserve in Höhe von 1,5 Millionen EUR. Zahlungen aus dieser Reserve werden zum Ausgleich für zusätzliche Fangmengen geleistet, die Grönland anbietet.

b)  einem spezifischen Betrag in Höhe von 2,74 Millionen EUR pro Jahr zur Unterstützung und Umsetzung der grönländischen Fischereipolitik.

Gemäß dem neuen Protokoll beschließt der Gemischte Ausschuss für das Folgejahr die Fangmöglichkeiten und berücksichtigt dabei die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, das Vorsorgeprinzip, die Erfordernisse des Fischereisektors und die Mindestmengen zur Aufrechterhaltung der grönländischen Fischereitätigkeiten. Schiffsbetreiber zahlen im Gegensatz zum bisherigen Lizenzsystem einen festen Preis für jeden Fischbestand.

Sind die Fangmöglichkeiten auf einem niedrigeren Niveau als in Tabelle 1, so bietet Grönland der EU einen Ausgleich. Die als Beifänge für EU-Schiffe zulässigen Höchstmengen liegen bei 10 % der Fangquote für den Zielbestand, mit Ausnahme der Fischerei auf Tiefseegarnelen, bei der dieser Prozentsatz lediglich 5 % beträgt.

Tabelle 1: Fangmöglichkeiten gemäß dem aktuellen und dem neuen Protokoll (t/Jahr)

Fischbestände

Aktuelles Protokoll

Neues Protokoll

 

2007

2008-2012

2013-2015

Kabeljau (NAFO-Untergebiet 1)

1000

3500

2200

Pelagischer Rotbarsch (ICES-Untergebiete XIV & V, NAFO-Untergebiet 1F)

10838

8000

3000

Tiefenrotbarsch (ICES-Untergebiete XIV & V, NAFO-Untergebiet 1F)

 

 

2000

Schwarzer Heilbutt – (NAFO-Untergebiet 1 - südlich von 68 ° nördlicher Breite)

2500

2500

2500

Schwarzer Heilbutt (ICES-Untergebiete XIV & V)

7500

7500

4315

Tiefseegarnelen (NAFO-Untergebiet 1)

4000

4000

3400

Tiefseegarnelen (ICES-Untergebiete XIV & V)

7000

7000

7500

Atlantischer Heilbutt (NAFO-Untergebiet 1)

200

200

200

Atlantischer Heilbutt (ICES-Untergebiete XIV & V)

1200

1200

200

Arktische Seespinne (NAFO-Untergebiet 1)

500

500

250

Lodde (ICES-Untergebiete XIV & V)

55000

55000

60000

Grenadierfische (ICES-Untergebiete XIV & V)

 

 

100

Grenadierfische(NAFO-Untergebiet 1)

 

 

100

Beifänge (NAFO-Untergebiet 1)

2600

2300

 

Die Reduzierung der Fangmöglichkeiten für einige Arten (d. h. Heilbutt in ICES-Untergebieten) steht im Einklang mit den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen zum MSY-Niveau für 2015.

Was weitere wichtige Klauseln im neuen Protokoll betrifft, so haben sich beide Vertragsparteien geeinigt, die Grundsätze der nachhaltigen Fischerei und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Grönlands zu fördern.

Die üblichen Suspensions- und Revisionsklauseln, die potenziell die jährliche Zahlung der finanziellen Gegenleistung betreffen, sind außerdem enthalten. Konkret für den Fall, dass die sektoralen Unterstützungsprogramme nicht richtig umgesetzt werden, gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b, und für den Fall eines Verstoßes gegen die Menschenrechte gemäß Artikel 6 des EUV – bei Grönland ein eher unwahrscheinliches Szenario.

Fazit

Angesichts des vorstehend Genannten ist der Berichterstatter der Meinung, dass das aktuelle partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Grönland mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Grundsätzen einer nachhaltigen Fischerei im Einklang steht und dass es sich für beide Parteien als großer Vorteil erwiesen hat. Er hält es auch für einen wichtigen Eckpfeiler bei der Zusammenarbeit der EU und Grönland und bei der Kooperation im Bereich der nordatlantischen Fischereiressourcen. Daher schlägt er vor, diesen Beschluss anzunehmen.

Der Berichterstatter begrüßt die Tatsache, dass bei der Aushandlung des Protokolls die maßgeblichen Akteure angehört und wissenschaftliche Erkenntnisse Ernst genommen wurden, und dass das neue Protokoll einige technische Vereinfachungen enthält.

Er ist davon überzeugt, dass sich der positive Effekt der sektoralen Unterstützungsmaßnahmen für die lokale Wirtschaft und die Küstengemeinden, insbesondere für die Schaffung von Arbeitsplätzen, langfristig erweisen wird und daher gegen Ende der Laufzeit des neuen Protokolls von der Kommission sorgfältig beurteilt werden sollte. Zudem sollte das Parlament die Möglichkeit erhalten, den gesamten Umsetzungsprozess des mehrjährigen sektoralen Unterstützungsprogramms zu überwachen.

Abschließend wird die Kommission noch einmal ersucht,

•   dem Parlament die Schlussfolgerungen der Sitzungen und Arbeiten des in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses sowie des mehrjährigen sektoralen Programms gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Protokolls sowie die Ergebnisse der jährlichen Bewertungen zu übermitteln;

•   Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter an den Sitzungen und Arbeiten des Gemischten Ausschusses teilnehmen zu lassen;

•   dem Parlament und dem Rat vor der Neuaushandlung des Abkommens einen Bericht über dessen Durchführung zu unterbreiten;

•   die Gleichbehandlung des Parlaments und des Rates in Bezug auf das Recht auf vollständige und unverzügliche Unterrichtung sowie auf die Begleitung und Bewertung der Durchführung internationaler Fischereiabkommen und der Aushandlung der jeweiligen Überarbeitungen sicherzustellen.

Das Parlament erinnert die Kommission und den Rat daran, dass die Notwendigkeit, das Parlament zu informieren, auch die allgemeinere Pflicht der Institutionen zur echten Zusammenarbeit gemäß Artikel 13 Absatz 2 des EUV widerspiegelt.

  • [1]  Grönland hat eine Fläche von 2 166 000 km2, wovon 84 % mit Eis bedeckt sind, und 56 700 Einwohner. Obwohl es ein integraler Bestandteil des Königreichs Dänemark ist, ist es seit 1979 in vielen wichtigen politischen Bereichen unabhängig (Selbstverwaltungsgesetz). Nach einem Referendum im Jahre 2009 wurde Grönland immer unabhängiger, und es wurde eine „Selbstverwaltung“ eingeführt. Dänemark behält zwar einige Ressorts, wie die Verteidigung und die Finanzen, ist aber nur teilweise verantwortlich für die Fischereikontrolle. Grönlands Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen beträgt 29 300 EUR (2010), aber da die meisten Waren des täglichen Bedarfs importiert werden müssen, verzeichnet es ein großes Handelsbilanzdefizit, das durch die jährlichen Blockzuschüsse von Dänemark ausgeglichen wird.
  • [2]  Beschluss 2006/526/EG des Rates vom 17. Juli 2006 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (ABl. L 208 vom 28.7.2006). Am 13. Juni 2012 wurde eine Absichtserklärung unterzeichnet, um den Dialog zwischen der EU und Grönland im Bereich der mineralischen Ressourcen zu intensivieren.
  • [3]  Die anderen großen Fischbestände sind der Schwarze Heilbutt, der Kabeljau, der Rotbarsch, die Arktische Seespinne und die Lodde; Garnelen machen 56 % der Fischexporte aus, Heilbutt, Krabbe und Kabeljau den Rest.
  • [4]  Im Gegensatz dazu stellt die Regierung 44 % aller Arbeitsplätze bereit.
  • [5]  Daten von 2007, siehe Ex-post-Studie der Kommission von 2011, S. ii
  • [6]  Nach einem sehr negativen Betriebsergebnis 2009/10 und einer anschließenden staatlichen Kapitalzufuhr ist das Unternehmen Berichten zufolge im Jahr 2010 wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt und kommt für eine Privatisierung in Frage.
  • [7]  Verordnung (EG) Nr. 753/2007.
  • [8]  „Ex-post-Evaluierung des aktuellen Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und Grönland, Abschlussbericht“ (September 2011), Oceanic Développement & MegaPesca Lda. (ref.: PFA 35/GRL/11/NC) – umfasst die Jahre: 2007 bis 2010.
  • [9]  13 Schiffe aus Spanien, 6 aus Portugal, 5 aus Deutschland, 4 aus dem Vereinigten Königreich, 3 aus Litauen, 2 aus Polen und Estland sowie 1 aus Dänemark.
  • [10]  Die Daten zu den Einnahmen basieren auf den in Island veröffentlichten Fischpreisen.
  • [11]  Auf der 3108. Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 19.7.2011 als „A“-Punkt angenommen.
  • [12]  September 2011 (Ilullissat); November 2011 (Brüssel); 31.1. bis 2.2.2012 (Kopenhagen).
  • [13]  Der kürzere Zeitraum von drei Jahren (verglichen mit sechs Jahren im aktuellen Protokoll) wurde vorgeschlagen, um die vollständige Kohärenz des Folgeprotokolls mit der reformierten GFP und mit etwaigen die überseeischen Gebiete betreffenden Beschlüssen sowie mit zukünftigen Regelungen im Rahmen der EU-Arktispolitik im Einklang ist.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (10.10.2012)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
(11119/2012 – C7–0299/2012 – 2012/0130(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Gesine Meissner

KURZE BEGRÜNDUNG

Grönland ist eines der 26 überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), die unter Teil IV des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen. Das Land hat ca. 57 000 Einwohner. Sein Bruttonationaleinkommen betrug im Jahre 29 286 EUR pro Kopf, ist jedoch in den letzten Jahren real nicht gewachsen. Das Land ist in hohem Maße auf die jährlichen Blockzuschüsse aus Dänemark angewiesen, die ca. 32 % des BIP ausmachen.

Der einheimische Fischereisektor ist mit einem Anteil von 13 % an der unmittelbaren Bruttowertschöpfung und von 17 % an der Beschäftigung (einschließlich der Verarbeitung und anderer damit verbundener Tätigkeiten) die wichtigste Einnahmequelle für die Wirtschaft des Landes. Die Fischerei steht für 88 % der materiellen Ausfuhren, die fast vollständig in die EU gehen. Grönland hat aufgrund seines Status als ÜLG uneingeschränkten Zugang zum EU-Markt für Fischereierzeugnisse.

Die EU pflegt komplexe und mehrdimensionale Beziehungen mit Grönland. Sie werden durch das partnerschaftliche Fischereiabkommen (PFA) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), das Partnerschaftsabkommen EU-Grönland 2007–2013 (durch das das Bildungssystem in Grönland erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten hat) und den Übersee-Assoziationsbeschluss, in dem die Bedingungen für den Handel zwischen der EU und den ÜLG festgelegt wurden, geregelt. Bisher waren diese EU-Strategien in hohem Maße kohärent. Sie müssen jedoch in naher Zukunft erneuert und deshalb überarbeitet werden, und es muss sichergestellt werden, dass das neue Protokoll zum partnerschaftlichen PFA EU-Grönland den neuen Ansätzen weiterhin Rechnung trägt.

Das gegenwärtige PFA EU-Grönland gilt seit dem 1. Januar 2007 (Verordnung des Rates (EG) Nr. 753/2007). Das erste Protokoll ist am selben Tage in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von sechs Jahren (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2012). Das Protokoll sieht Fangmöglichkeiten für Kabeljau, Rotbarsch, schwarzen Heilbutt, atlantischen Heilbutt, Garnelen, Lodden und Eismeerkrabben vor.

Das geltende Protokoll zum PFA läuft zum 31. Dezember 2012 aus. Das neue Protokoll hat eine dreijährige Laufzeit, die mit dem Tag der Annahme des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls beginnt. Das neue Protokoll besteht im Wesentlichen in einer Fortführung der bisherigen Regelungen des Protokolls, wobei einige Änderungen bei den Fangmöglichkeiten erfolgt sind und zusätzlich eine Suspensivklausel für den Fall von Verstößen gegen fundamentale Menschenrechte oder demokratische Grundsätze aufgenommen wurde.

Die finanzielle Gegenleistung die EU gemäß dem neuen Protokoll wird wie folgt angegeben:

a) ein jährlicher Betrag für den Zugang zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Grönlands in Höhe von 15 104 203 EUR;

b) ein spezifischer Beitrag in Höhe von 2 743 041 EUR pro Jahr zur Unterstützung und Umsetzung der Fischereipolitik Grönlands mit dem Ziel der Fortführung einer verantwortungsvollen Fischerei, der nach Maßgabe der im Rahmen des Gemischten Ausschusses einvernehmlich festgelegten Ziele zu verwalten ist.

Der für den Zugang zur AWZ Grönlands zu zahlende Betrag wird sich im Vergleich zu dem im auslaufenden Protokoll festgesetzten Betrag erhöhen, angeblich aufgrund gestiegener Marktpreise für die Arten, die Gegenstand des Abkommens sind. Der Beitrag zur Fischereipolitik Grönlands wird jedoch nominell um 16 % sinken.

Das PFA ist für beide Parteien ein ausgesprochen wichtiges Instrument gewesen und wird dies auch bleiben. Es hat sich als wirksam dabei erwiesen, bestimmten Teilen der EU-Fangflotte interessante und nützliche Fangmöglichkeiten zu öffnen. Diese Wirksamkeit wurde jedoch mehrmals durch das Fehlen ausreichender Fischereiressourcen eingeschränkt.

Die Ex-post-Evaluierung des auslaufenden Protokolls hat ergeben, dass das PFA der EU Nutzen in Form einer Nettowertschöpfung gebracht hat, wobei das Kosten-Nutzen-Verhältnis 1,3 betrug (d.h., für einen investierten Euro wurden 1,30 Euro erwirtschaftet). Das PFA hat zur Schaffung von etwa 330 EU-Vollzeitarbeitsplätzen auf See beigetragen, so dass anzunehmen ist, dass insgesamt etwa 500 EU-Arbeitsplätze von der Fischerei in Grönland im Rahmen des PFA abhängen.

Für Grönland war das PFA eine wirkungsvolle Maßnahme, um Einnahmen aus verschiedenen Fischereiressourcen zu generieren, die es andernfalls vielleicht nicht hätte nutzen können. Das PFA hat für jährliche finanzielle Gegenleistungen in einer durchschnittlichen Höhe von 15,8 Millionen EUR gesorgt. Diese Einnahmen machen 70 % der Haushaltseinnahmen aus, die durch den grönländischen Fischereisektor erwirtschaftet werden, und stehen für 1,3 % des Staatshaushaltes des Jahres 2010.

Laut der Ex-post-Evaluierung wurde ungefähr die Hälfte der finanziellen Gegenleistungen, die sich aus dem PFA ergeben haben, für die Fischereiforschung ausgegeben, um die Nachhaltigkeit der grönländischen Fischerei zu verbessern. Im Hinblick auf substanzielle Strukturanpassungen der Küstenfischerei hat das PFA seinen Zweck jedoch nicht erreicht, und es ist nicht durchgängig klar, ob die Unterstützung für Investitionen und nicht für laufende Ausgaben verwendet worden ist. Laut der Ex-post-Evaluierung hat das Abkommen für Grönland auch keine entscheidenden zusätzlichen wirtschaftlichem Vorteile, wie Investitionen in Joint Ventures, Arbeitsplätze an Bord oder Anlandungen zur Verarbeitung, gebracht.

Schließlich wird in der Ex-post-Evaluierung Besorgnis hinsichtlich der Nachhaltigkeit von drei der zehn Fangmöglichkeiten geäußert, die in dem auslaufenden Protokoll zum PFA festgelegt sind.

Die Ex-Post-Evaluierung kommt insgesamt zu dem Schluss, dass das PFA mit der Entwicklung, dem Handel und der Politik der EU, die in ihrer Gesamtheit der grönländischen Regierung eine Reihe von Nutzeffekten bringen, im Einklang steht. Abgesehen von der mangelnden Nachhaltigkeit von drei der wichtigsten Bestände steht das PFA in breitem Umfang im Einklang mit der GFP.

Allgemein gelangt man in der Ex-post-Evaluierung zu der Schlussfolgerung, dass das PFA umfangreichen gegenseitigen Nutzen für alle beteiligten Parteien gebracht hat, und empfiehlt daher die Erneuerung des Protokolls. Diesen Standpunkt vertritt auch die Verfasserin der Stellungnahme, die deshalb empfiehlt, im Interesse beider Vertragsparteien dem erneuerten Protokoll zuzustimmen. Da das Protokoll für einen Zeitraum von lediglich drei Jahren erneuert wird, kann es danach so angepasst werden, dass die vollständige Übereinstimmung mit jedweder Erneuerung des Übersee-Assoziationsbeschlusses für die ÜLG und des Partnerschaftsabkommens mit Grönland, die beide im Jahre 2013 anstehen, gewährleistet ist. Dadurch können außerdem neue Maßnahmen im Rahmen der reformierten GFP in die Gestaltung eines neuen PFA und des dazugehörigen Protokolls mit Grönland einfließen.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

Der Entwicklungsausschuss vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Durchführung des Abkommens den folgenden Anliegen gebührend Rechnung tragen sollte:

a)        nachhaltige Fangmethoden, insbesondere bei Kabeljau, bei schwarzem Heilbutt in Ostgrönland und bei Rotbarsch, sollten gefördert werden;

b)        es werden Jahresberichte über die Durchführung des Abkommens – und insbesondere des in Artikel 3 Absatz 2 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms – erstellt, dem Parlament und dem Rat übermittelt sowie öffentlich zugänglich gemacht, um die Transparenz zu fördern, um sicherzustellen, dass der zur Unterstützung der fischereipolitischen Maßnahmen geleistete Beitrag so wirksam wie möglich eingesetzt wird, und um die Kohärenz der Entwicklungspolitik zu gewährleisten;

c)        es sollten konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit EU-Schiffe häufiger grönländische Häfen anlaufen, da sich daraus ein Anstieg der Beschäftigung für Einheimische ergibt und vermehrte Geschäftsmöglichkeiten geboten werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu, Leonidas Donskis, Catherine Grèze, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Jean Roatta, Michèle Striffler, Alf Svensson, Keith Taylor, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Edvard Kožušník, Cristian Dan Preda, Patrizia Toia

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (7.9.2012)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
(11119/2012 – C7-0299/2012 – 2012/0130(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: François Alfonsi

VORSCHLÄGE

Auf der Grundlage des einschlägigen Mandats des Rates hat die Kommission im Namen der Europäischen Union mit der Regierung Dänemarks und der Regierung Grönlands Verhandlungen zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Dänemarks und der Regierung Grönlands andererseits geführt. Im Anschluss an diese Verhandlungen wurde am 3. Februar 2012 ein neues Protokoll paraphiert, das ab dem 1. Januar 2013 für einen Zeitraum von drei Jahren gilt.

Das neue Protokoll steht im Einklang mit den Zielen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens, das auf eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland sowie im Interesse beider Vertragsparteien auf die Förderung eines partnerschaftlichen Rahmens zur Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Grönlands abzielt.

Die beiden Vertragsparteien haben sich geeinigt, zur Umsetzung der grönländischen fischereipolitischen Maßnahmen zusammenzuarbeiten, und werden zu diesem Zweck den politischen Dialog über die diesbezügliche Programmplanung fortsetzen.

Das neue Protokoll sieht über seine gesamte Geltungsdauer eine finanzielle Gegenleistung von insgesamt 17 847 244 EUR pro Jahr vor. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: a) 15 104 203 EUR jährlich für den Zugang zur grönländischen AWZ und b) 2 743 041 EUR jährlich als zusätzlicher Beitrag, der von der EU zur Unterstützung der grönländischen Fischereipolitik geleistet wird.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen oder verweigern.

Das Abkommen weist folgende inhaltliche Merkmale auf:

Art der Ausgaben

2013

2014

2015

Gesamt-betrag in €

Operative Mittel

17 847 244 €

17 847 244 €

17 847 244 €

53 541 732 €

Verwaltungsausgaben

 

 

80 000 €

80 000 €

Sonstige Verwaltungs- und Personalausgaben

93 000 €

93 000 €

93 000 €

279 000 €

INSGESAMT

17 940 000 €

17 940 000 €

18 020 000 €

53 900 732 €

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Richard Ashworth, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Lucas Hartong, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Burkhard Balz, Maria Da Graça Carvalho, Edit Herczog, Peter Jahr, Jürgen Klute, Constanze Angela Krehl, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Luigi Berlinguer

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Antonello Antinoro, Alain Cadec, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Dolores García-Hierro Caraballo, Marek Józef Gróbarczyk, Ian Hudghton, Werner Kuhn, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Ulrike Rodust, Raül Romeva i Rueda, Struan Stevenson, Isabelle Thomas, Nils Torvalds, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ole Christensen, Jens Nilsson