ZWISCHENBERICHT über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
8.11.2012 - (16395/1/2011 – C7‑0182/2012 – 2011/0303(NLE))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra
Verfasser der Stellungnahme (*): Pablo Zalba Bidegain, Ausschuss für internationalen Handel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
(16395/1/2011 – C7‑0182/2012 – 2011/0303(NLE))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16395/1/2011),
– unter Hinweis auf das Projekt zu einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (16394/2011),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 217 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0182/2012),
– unter Hinweis auf das den Handel betreffende Kapitel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,[1] vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[2] und vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung[4], vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU[5], vom 21. Oktober 2010 über die Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit Lateinamerika[6], und vom 12. Juni 2012 über eine neue Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union mit Lateinamerika[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel[8], vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen[9], vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen[10], und vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Mai 2010 zur Strategie der EU für die Beziehungen zu Lateinamerika[12] und vom 5. Juli 2011 über eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung[13],
– in Kenntnis der Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) und insbesondere der auf der Fünften Ordentlichen Plenartagung vom 18./19. Mai 2011 in Montevideo, Uruguay, angenommenen Entschließungen zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika, zu den Strategien zum Schutz und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen und junge Menschen, sowie zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 15. März 2007 zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits[14],
– in Kenntnis der auf den bisherigen sechs Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik und der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien (12./13. Mai 2006), Lima (16./17. Mai 2008) und Madrid (17./18. Mai 2010) abgegebenen Erklärungen,
– gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Zwischenberichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses (A6-0360/2012),
A. in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika einen bedeutenden Präzedenzfall darstellt, weil es sich um das erste biregionale Assoziierungsabkommen handelt, welches die EU seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unterzeichnet hat,
B. in der Erwägung, dass die regionale, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration auf der Grundlage von bilateralen und subregionalen Assoziierungsabkommen die Hauptziele der Biregionalen Strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellen;
C. in der Erwägung, dass es, damit der Aufbau der Assoziationsbeziehungen zwischen der EU und Lateinamerika für beide Seiten von Nutzen ist und allen Vorteile bringt, unabdingbar ist, der Achtung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte aller Bürger als wesentliche Elemente des politischen Dialogs Rechnung zu tragen;
D. in der Erwägung, dass es das Gipfeltreffen in Madrid vom Mai 2010 ermöglichte, sämtliche Verhandlungen mit Lateinamerika, die in den vergangenen Jahren zum Erliegen gekommen waren, wieder in Gang zu bringen und somit die Verhandlungen über dieses Assoziierungsabkommen abzuschließen,
E. in der Erwägung, dass der Aufbau von Beziehungen zu Lateinamerika von beiderseitigem Nutzen ist und allen EU-Mitgliedstaaten Vorteile bringt,
F. in der Erwägung, dass Parlament in seiner Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Frauenmorden in Mexiko und Mittelamerika und der Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens[15] seine Besorgnis über die Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck gebracht hat,
G. in der Erwägung, dass die EU der Hauptinvestor und der zweitgrößte Handelspartner in Zentralamerika sowie der bedeutendste Entwicklungshilfegeber ist,
H. in der Erwägung, dass die Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundrechte und der bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger in beiden Regionen zu den grundlegenden Elementen des Abkommens gehört,
I. in der Erwägung, dass das Abkommen eine Menschenrechtsklausel enthält, die die Vertragsparteien jeweils zu einer angemessenen Menschenrechtsprüfung sowie dazu verpflichtet, dass ihre praktische Umsetzung gewährleistet wird,
J. in Erwägung der hohen Armut, der sozialen Ausgrenzung und der sozialen und ökologischen Instabilität, durch die die zentralamerikanische Region gekennzeichnet ist,
K. in der Erwägung, dass durch das Assoziierungsabkommen eine politische und wirtschaftliche Assoziation zwischen der EU und der Region und ihren einzelnen Ländern geschaffen werden soll, die den Asymmetrien und Ungleichheiten, die zwischen den beiden Regionen und zwischen den einzelnen zentralamerikanischen Ländern bestehen, Rechnung trägt,
L. in der Erwägung, dass das Ziel des Abkommens unter anderem auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts und der regionalen Integration gerichtet sein muss,
M. in der Erwägung, dass die EU durch ihre Zusammenarbeit einen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit in der Region leisten könnte, die in Zentralamerika ein dringliches Anliegen ist,
N. in der Erwägung, dass mit dem Assoziierungsabkommen dem Ziel der EU Rechnung getragen wird, auf der Grundlage des Handels eine regionale Integration zu fördern, wie es in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ (COM(2010)0612) festgelegt ist, und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 der Handel als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt wird,
O. in Erwägung der Bedeutung des Handelsteils des Assoziierungsabkommens, durch den die Palette der Güter und Dienstleistungen, die von einer Freihandelszone profitieren werden, in qualitativer und quantitativer Hinsicht erweitert wird und ein Rahmen der Rechtssicherheit hergestellt wird, durch den die Güter-, Dienstleistungs- und Investitionsströme stimuliert werden,
P. in der Erwägung, dass die Handelssäule des Assoziierungsabkommens voraussichtlich eine – in Abhängigkeit vom Wirtschaftszweig – unverzügliche oder schrittweise Senkung der Zollsätze auf einer asymmetrischen Grundlage mit dem Ziel ermöglichen wird, eine biregionale Freihandelszone zu schaffen, für die stabile und berechenbare Regeln gelten und die Anreize für produktive Investitionen, eine bessere Einbindung der zentralamerikanischen Region in den Welthandel, eine wirksame Ressourcenbewirtschaftung und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bietet,
Q. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele des Assoziierungsabkommens darin besteht, zu einer größeren regionalen Integration und Stabilität in Zentralamerika beizutragen, die sich erzielen lässt, vorausgesetzt, dass die Staaten, die das Abkommen abschließen (unter Einschluss Panamas), einen klaren politischen Willen zeigen und sich dazu verpflichten, die Schwierigkeiten zu überwinden und die Integrationsdynamik voranzutreiben, indem sie wirkungsvolle, gleichwertige und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Synergien zu schaffen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind, und die im Rahmen des Assoziierungsabkommens festgelegten Vereinbarungen zu verstärken und somit zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung beizutragen,
R. in der Erwägung der positiven Folgen, die die Schaffung eines Rahmens für beide Seiten hat, der die Rechtssicherheit stärkt, eine Ausweitung der Handels- und Investitionsströme und die sektorbezogene und geografische Diversifizierung begünstigt; in der Erwägung, dass die wichtigste Auswirkung für die Union in Einsparungen liegen wird, die sich aus der stufenweise erfolgenden Senkung oder Abschaffung der Zölle und der Erleichterung von Handel und Investitionen in einem Rahmen der wechselseitigen Stabilität und des Vertrauens ergeben werden, wobei dem Bekenntnis beider Regionen zu internationalen Normen, insbesondere der Welthandelsorganisation (WTO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), eine herausragende Bedeutung zukommt; in der Erwägung, dass sich für Zentralamerika eine größere internationale Präsenz, eine strategische Partnerschaft mit einem gefestigten Markt und eine Möglichkeit zur Diversifizierung und Anziehung langfristiger produktiver Investitionen ergibt,
S. in der Erwägung des asymmetrischen Charakters des Handelsteils des Assoziierungsabkommens, der unter anderem in der Graduierung und Festlegung unterschiedlicher Übergangsfristen für die beiden Regionen zum Ausdruck kommt, wodurch es möglich ist, die Produktionsstrukturen an die neuen Gegebenheiten in den Bereichen Wirtschaft und Handel, die sich aus der Durchführung des Abkommens ergeben, anzupassen,
T. in der Erwägung, dass zu den Grundsätzen des Abkommens die Achtung demokratischer Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit zählen, die die Innen- und Außenpolitik der beiden Seiten stärken wird; in der Erwägung der Bedeutung, den die Aufnahme eines eigenen Titels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ mit Verweisen auf internationale Arbeits- und Umweltnormen sowie Normen für die Regierungsführung und diesbezügliche internationale Übereinkommen im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung hat, die die Unterschiede zwischen den Partnerländern und innerhalb der Partnerländer verringert und damit einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Verhandlungen schafft; in der Erwartung, dass Wirtschaftsentwicklung, umweltverträgliches Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt voraussichtlich durch den Handel gefördert werden; in der Erwägung, dass institutionelle Mechanismen und Überwachungsmechanismen aufgenommen werden wie etwa der Beirat für Handel und nachhaltige Entwicklung und ein Forum für den zivilgesellschaftlichen Dialog, was begrüßt wird,
U. in der Erwägung, dass beide Regionen sich nachdrücklich zur Achtung geografischer Angaben und der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit internationalen Rechtsvorschriften bekennen,
V. in der Erwägung, dass alle Staaten Zentralamerikas in den Genuss des APS+ kommen, dessen Anwendung am 31. Dezember 2013 ausläuft, und dass das neue APS-System ausnahmslos alle Staaten ausschließen wird, die von der Weltbank als Staaten mit mittlerem Einkommen (obere Einkommenskategorie) definiert wurden, was bedeutet, dass Costa Rica und Panama ihren Anspruch auf Vorteile aus diesem System verlieren würden; in der Erwägung, dass das APS ein unilaterales, befristetes und veränderbares System ist, das sich auf eine kleinere Palette von Erzeugnissen bezieht und von dem die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgeschlossen sind, während durch das Assoziierungsabkommen die Handelsposition aller Staaten Zentralamerikas verbessert wird und ein neuer, weiterer, sicherer und für beide Seiten vorteilhafter Rechtsrahmen festgelegt wird; in Erwägung der begrüßenswerten Tatsache, dass dieses neue System die allmähliche Liberalisierung des Güter- und Dienstleistungsverkehrs, des öffentlichen Beschaffungswesens und die Förderung von Investitionen ermöglichen wird,
1. ersucht den Rat und die Kommission, die folgenden Empfehlungen zu berücksichtigen:
Einführung
(a) die Bearbeitung, den Abschluss und die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zu erleichtern;
(b) erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und einiger zentralamerikanischer Staaten beim Gipfeltreffen Europäische Union – Lateinamerika/Karibik im Mai 2006 in Wien beschlossen haben, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen den beiden Regionen aufzunehmen, die offiziell im Oktober 2007 beginnen sollten;
(c) erinnert daran, dass Panama, das den Verhandlungen ursprünglich als Beobachter beiwohnte, im Januar 2010 um die Aufnahme bei den Verhandlungen ersuchte, was am 10. März 2010 von der Europäischen Union förmlich genehmigt wurde;
(d) erinnert daran, dass die Verhandlungen im Mai 2010 erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden und dass der Wortlaut des Abkommens nach seiner rechtlichen Prüfung am 22. März 2011 paraphiert und am 28. Juni 2012 in Tegucigalpa unterzeichnet wurde;
(e) erinnert daran, dass das im Mai 2010 geschlossene Assoziierungsabkommen drei Grundpfeiler enthält: politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel;
Der politische Dialog als Schlüsselelement bei der Ausgestaltung der biregionalen Partnerschaft
(f) unterstreicht, dass es sich um das erste umfassende Abkommen zwischen Regionen handelt, was einen entscheidenden Beitrag im Hinblick auf die Integration Zentralamerikas als Ergebnis des eindeutigen politischen Willens der EU darstellt, wobei festzustellen ist, dass eine Beziehung mit dieser Region über den freien Handel hinausreicht;
(g) hebt hervor, dass sich das Zustandekommen dieses Assoziierungsabkommens mit Zentralamerika konsequent in eine Politik einordnet, die zu Befriedung, Stabilität und Demokratisierung beiträgt, wie sie die Europäische Union bereits in den 80er-Jahren mit erheblichem politischem Engagement durch die verschiedenen Friedensverträge und den Contadora-Prozess eingeleitet hat;
(h) begrüßt die neuen und außergewöhnlichen Möglichkeiten, die sich durch den politischen Dialog auf Grundlage des Assoziierungsabkommens für die biregionalen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika ergeben, sowohl im Hinblick auf den Austausch auf Regierungs- und parlamentarischer Ebene als auch auf den Dialog mit der Zivilgesellschaft, was im Vergleich zum 1984 eingeleiteten Dialogprozess von San José einem qualitativen Sprung gleichkommt;
(i) unterstreicht die parlamentarische Dimension des Abkommens, die sich in der Einsetzung eines parlamentarischen Assoziierungsausschusses äußert, dem sowohl Mitglieder des Europäischen Parlaments als auch der zentralamerikanischen Parlamente angehören und der das Recht auf Auskunft über Entscheidungen des Assoziierungsrats hat sowie Empfehlungen abgeben und Informationen über die Anwendung des Abkommens einholen darf;
(j) trägt für eine optimale Durchführung des Assoziierungsabkommens Sorge, wobei den Aspekten, die vom Parlament in dieser Entschließung hervorgehoben werden, und den Durchführungsbestimmungen für das Assoziierungsabkommen besondere Beachtung zu schenken ist, und unterstützt die Tätigkeiten de parlamentarischen Assoziierungsausschusses;
(k) betont, dass das mit Zentralamerika abgeschlossene Assoziierungsabkommen wichtige Elemente enthält, die dazu beitragen, die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union zu verwirklichen, darunter insbesondere die Entwicklung und Festigung der Menschenrechte und der Demokratie, einer nachhaltigen Wirtschaft und der sozialen und ökologischen Entwicklung;
(l) unterstreicht, dass Artikel 1 des Assoziierungsabkommens sich auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der grundlegenden Menschenrechte und des Grundsatzes der Rechtstaatlichkeit als „wesentliche Bestandteile“ des Abkommens bezieht, so dass eine Nichteinhaltung seitens einer der Parteien Maßnahmen zur Folge haben würde, die sogar bis zu einer Aussetzung reichen können; ist jedoch der Auffassung, dass konkrete Mechanismen geschaffen werden müssen, die die Beachtung und Einhaltung der im Assoziierungsabkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel gewährleisten;
(m) schlägt vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament einen jährlichen Bericht vorlegen soll, um eine Überwachung der Durchführung des Assoziierungsabkommens als Ganzes, darunter Aspekte in Bezug auf die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte, zu gewährleisten;
(n) hebt hervor, dass das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika als angemessener Rahmen zu verstehen ist, um auf gleichberechtigter Grundlage gemeinsam gegen soziale Ungleichheit und Armut und für eine integrative Entwicklung zu kämpfen sowie die noch immer bestehenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen anzunehmen;
(o) begrüßt den entschlossenen Einsatz für Multilateralismus zur besseren Verteidigung gemeinsamer Werte und Ziele sowie zur wirksamen Bewältigung globaler Herausforderungen;
(p) nimmt zur Kenntnis, dass das neue Assoziierungsabkommen in Übereinstimmung mit der von den zentralamerikanischen Präsidenten unterzeichneten regionalen Sicherheitsstrategie neue und interessante Möglichkeiten des Dialogs im Hinblick auf den Kampf gegen den Drogenhandel und das organisierte Verbrechen eröffnet; begrüßt die verschiedenen Vereinbarungen seitens der Parteien im Hinblick auf den Kampf gegen illegalen Drogenhandel, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus, das organisierte Verbrechen und Korruption;
(q) vertritt die Auffassung, dass die angemessene Partizipation der Zivilgesellschaft sowohl in der EU als auch in Zentralamerika gefördert werden muss, indem ihre aktive Mitwirkung an sektorspezifischen Foren, Ausschüssen und Unterausschüssen erleichtert wird; begrüßt in diesem Sinne die Gründung eines Paritätischen Beratenden Ausschusses der Zivilgesellschaft EU-Zentralamerika;
Eine wirksame Zusammenarbeit zur Armutsbekämpfung und Förderung des sozialen Zusammenhalts
(r) unterstreicht die Priorität, die dem sozialen Zusammenhalt als Ziel in der Politik der regionalen Zusammenarbeit eingeräumt wird; hebt hervor, dass ein solcher Zusammenhalt nur dann möglich ist, wenn die Armutsquote, die Ungleichheit, die soziale Ausgrenzung sowie jegliche Form der Diskriminierung durch angemessene Bildung, einschließlich Berufsbildung, verringert werden; unterstreicht, dass die sozialen Ungleichheiten in den vergangen Jahren nicht ausreichend verringert wurden, und dass die Unsicherheit in Zentralamerika ein Anlass zu tiefer Besorgnis ist;
(s) hebt die Möglichkeiten hervor, die durch dieses Assoziierungsabkommen im Hinblick auf die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und die nachhaltige Entwicklung geschaffen werden, die für die Konsolidierung des Wirtschaftswachstums, die soziale Stabilität und das demokratische Engagement wesentlich sind;
(t) hebt die Bemühungen im Bereich der Zusammenarbeit hinsichtlich der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung, der Verbesserungen in den Bereichen Steuererhebung und Transparenz, des Kampfes gegen die Korruption und gegen Straflosigkeit, der Stärkung des Rechtssystems sowie der Beteiligung der Zivilgesellschaft hervor;
(u) unterstreicht die Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf die Umwelt, zu denen auch die Verbesserung der Umweltqualität sowie eine nachhaltige Entwicklung, die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Naturkatastrophen, der Kampf gegen Klimawandel, Entwaldung und Desertifikation sowie der Erhalt der Artenvielfalt zählen;
(v) den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Integration der Produktionsstrukturen beider Regionen Impulse zu geben und sie mit dem Ziel zu stärken, die größtmöglichen Vorteile aus der Anwendung des Assoziierungsabkommens zu erzielen und auf diese Weise ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum zu fördern, welches neue Chancen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen entstehen lässt, die eine bessere Integration Zentralamerikas ad intra und ad extra in die internationale Handelsstruktur ermöglichen;
(w) für die Einhaltung der Bedingungen Sorge zu tragen, die in dem Assoziierungsabkommen festgelegt sind, und die größtmöglichen Synergien zwischen den beiden Regionen anzustreben, jedoch ohne die allgemeinen Interessen, unter anderem in den Bereichen geografische Angaben und Rechte des geistigen Eigentums, sowie die wirtschafts- und handelspolitischen Prioritäten der EU zu gefährden;
(x) die Zusammenarbeit mit den geeigneten technischen und finanziellen Mitteln auf für beide Regionen strategischen Gebieten zu fördern, insbesondere in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung sowie wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit auf Gebieten wie Ausbau institutioneller Kapazitäten, Harmonisierung von Rechtsvorschriften, Zoll- und Statistikverfahren, Rechte des geistigen Eigentums, Erbringung von Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, elektronischer Geschäftsverkehr, Industrieentwicklung, nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, Unterstützung von KMU und Diversifizierung; die Bedeutung der technischen Modernisierung und Innovation anzuerkennen und dieses Assoziierungsabkommen als ein Instrument zu nutzen, um sie zu erreichen;
(y) alljährlich das Forum für den biregionalen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu veranstalten und zu fördern; fordert den privaten Sektor und die Zivilgesellschaft auf, sich im Rahmen einer Politik der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzubringen, die reibungslose Beziehungen zwischen beiden Seiten und eine bessere nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Zentralamerika ermöglicht;
(z) Maßnahmen zu fördern, um die Akteure beider Regionen über das Abkommen zu informieren, und die Veranstaltung von Handelsmessen beider Regionen zu fördern, um eine Plattform für die Herstellung von Kontakten und Kooperationsvereinbarungen, insbesondere zwischen KMU, zu bieten;
(aa) es ist eine Unterstützung für die Schaffung von wettbewerbsfähigen Wertschöpfungszentren in Zentralamerika bereitzustellen; die Einrichtung regionaler Handelsakademien in den Regionen Lateinamerikas und den EU-Mitgliedstaaten anzuregen, deren Ziel es wäre, Kapazitäten bei den KMU aufzubauen, indem sie Fortbildungslehrgänge über die Voraussetzungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Gütern und Dienstleistungen mit der Partnerregion anböten;
Schlussfolgerungen
(ab) hebt hervor, dass das Assoziierungsabkommen zur Verwirklichung der in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union genannten Ziele der Außenpolitik beiträgt; unterstreicht, dass die Einhaltung demokratischer Prinzipien, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit wesentliche Elemente des Abkommens sind;
(ac) unterstreicht, dass sich die derzeitigen, temporären und auf einem allgemeinen System der einseitigen Bevorzugung aufgebauten Handelsbeziehungen zu einer Struktur entwickeln, die auf Gegenseitigkeit beruht, die fortschreitende Liberalisierung des Austauschs von Waren und Dienstleistungen, die öffentliche Auftragsvergabe sowie Investitionen fördert, und dies einen verlässlichen, sicheren Rechtsrahmen begründen wird, wie er für die beiderseitige Vertrauensbildung und den Ausbau wechselseitiger Beziehungen und Investitionen unabdingbar ist;
(ad) unterstreicht, dass der soziale Zusammenhalt das vordringliche Ziel einer Politik der regionalen Zusammenarbeit sein muss, wobei die Verringerung der Armutsrate, der Ungleichheit, der sozialen Ausgrenzung sowie jeglicher Form von Diskriminierung im Vordergrund stehen muss;
(ae) hebt hervor, dass das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika einen effektiven Beitrag im Hinblick auf die Bemühungen für eine regionale, soziale und politische Integration und die Hauptziele der Biregionalen Strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika leistet;
(af) fordert mit Nachdruck, dass der Assoziationsrat eine Bewertung des Assoziierungsabkommens fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten vornimmt seiner Auswirkungen und gegebenenfalls eine Überprüfung des Assoziierungsabkommens auf der Grundlage der in der Bewertung festgestellten Ergebnisse und Auswirkungen durchführt;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 140 E vom 16.3.2002, S. 569.
- [2] ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.
- [3] ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 64.
- [4] ABl. C 298 E vom 08.12.2006, S. 261.
- [5] ABl. C 102 E vom 24.04.2008, S. 291.
- [6] ABl. C 70 E vom 08.03.2012, S. 79.
- [7] Abgenommene Texte: P7_TA(2012)0235.
- [8] ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 101.
- [9] ABl. C 99 E vom 03.04.2012, S. 31.
- [10] ABl. C 99 E vom 03.04.2012, S. 101.
- [11] Abgenommene Texte: P7_TA(2011)0412.
- [12] ABl. C 81 E vom 15.03.2011, S. 54.
- [13] Abgenommene Texte: P7_TA(2011)0320.
- [14] ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 233.
- [15] ABl. C 227 E vom 04.09.2008, S. 140.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (19.9.2012)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
(16395/1/2011 – C7-0182/2012 – 2011/0303(NLE))
Verfasser der Stellungnahme (*): Pablo Zalba Bidegain
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Bericht zu übernehmen:
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika[1], vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU, vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[2], vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung[3] und vom 12. Juni 2012 über eine neue Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union mit Lateinamerika,
– unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT) vom 19. Mai 2011 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020, vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen, vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen und vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel,
– in Kenntnis der auf den bisherigen sechs Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik und der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien (12./13. Mai 2006), Lima (16./17. Mai 2008) und Madrid (17./18. Mai 2010) abgegebenen Erklärungen,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Zentralamerikas andererseits,
– unter Hinweis auf das den Handel betreffende Kapitel des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits,
A. in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika einen bedeutenden Präzedenzfall darstellt, weil es sich um das erste biregionale Assoziierungsabkommen handelt, welches die EU seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unterzeichnet hat;
B. in der Erwägung, dass es das Gipfeltreffen in Madrid vom Mai 2010 ermöglichte, sämtliche Verhandlungen mit Lateinamerika, die in den vergangenen Jahren zum Erliegen gekommen waren, wieder in Gang zu bringen und somit die Verhandlungen über dieses Assoziierungsabkommen abzuschließen, das nach seiner rechtlichen Überprüfung am 22. März 2011 paraphiert und am 29. Juni 2012 in Tegucigalpa unterzeichnet wurde,
C. in der Erwägung, dass mit dem Assoziierungsabkommen dem Ziel der EU Rechnung getragen wird, auf der Grundlage des Handels eine regionale Integration zu fördern, wie es in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“ festgelegt ist, und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 der Handel als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt wird;
D. in Erwägung der Bedeutung des Handelsteils des Assoziierungsabkommens, durch den die Palette der Güter und Dienstleistungen, die von einer Freihandelszone profitieren werden, in qualitativer und quantitativer Hinsicht erweitert wird und ein Rahmen der Rechtssicherheit hergestellt wird, durch den die Güter-, Dienstleistungs- und Investitionsströme stimuliert werden;
E. in der Erwägung, dass die Handelssäule des Assoziierungsabkommens voraussichtlich eine – in Abhängigkeit vom Wirtschaftszweig – unverzügliche oder schrittweise Senkung der Zollsätze auf einer asymmetrischen Grundlage mit dem Ziel ermöglichen wird, eine biregionale Freihandelszone zu schaffen, für die stabile und berechenbare Regeln gelten und die Anreize für produktive Investitionen, eine bessere Einbindung der zentralamerikanischen Region in den Welthandel, eine wirksame Ressourcenbewirtschaftung und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bietet;
F. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele des Assoziierungsabkommens darin besteht, zu einer größeren regionalen Integration und Stabilität in Zentralamerika beizutragen, die sich erzielen lässt, vorausgesetzt, dass die Staaten, die das Abkommen abschließen, einen klaren politischen Willen zeigen und sich dazu verpflichten, die Schwierigkeiten zu überwinden und die Integrationsdynamik (unter Einschluss Panamas) voranzutreiben, indem sie wirkungsvolle, gleichwertige und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Synergien zu schaffen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind, und die im Rahmen des Assoziierungsabkommens festgelegten Vereinbarungen zu verstärken und somit zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung beizutragen;
G. in der Erwägung der positiven Folgen, die die Schaffung eines Rahmens für beide Seiten hat, der die Rechtssicherheit stärkt, eine Ausweitung der Handels- und Investitionsströme und die sektorbezogene und geografische Diversifizierung begünstigt; in der Erwägung, dass die wichtigste Auswirkung für die Union in Einsparungen liegen wird, die sich aus der stufenweise erfolgenden Senkung oder Abschaffung der Zölle und der Erleichterung von Handel und Investitionen in einem Rahmen der wechselseitigen Stabilität und des Vertrauens ergeben werden, wobei dem Bekenntnis beider Regionen zu internationalen Normen, insbesondere der Welthandelsorganisation (WTO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), eine herausragende Bedeutung zukommt, und in der Erwägung, dass sich für Zentralamerika eine größere internationale Präsenz, eine strategische Partnerschaft mit einem gefestigten Markt und eine Möglichkeit zur Diversifizierung und Anziehung langfristiger produktiver Investitionen ergibt;
H. in der Erwägung des asymmetrischen Charakters des Assoziierungsabkommens, der unter anderem in der Graduierung und Festlegung unterschiedlicher Übergangsfristen für die beiden Regionen zum Ausdruck kommt, wodurch es möglich ist, die Produktionsstrukturen an die neuen Gegebenheiten in den Bereichen Wirtschaft und Handel, die sich aus der Durchführung des Abkommens ergeben, anzupassen;
I. in der Erwägung, dass zu den Grundsätzen des Abkommens die Achtung demokratischer Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte sowie die Rechtsstaatlichkeit zählen, die die Innen- und Außenpolitik der beiden Seiten stärken wird; in der Erwägung der Bedeutung, den die Aufnahme eines eigenen Titels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ mit Verweisen auf internationale Arbeits- und Umweltnormen sowie Normen für die Regierungsführung und diesbezügliche internationale Übereinkommen im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung hat, die die Unterschiede zwischen den Partnerländern und innerhalb der Partnerländer verringert und damit einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Verhandlungen schafft; in der Erwartung, dass Wirtschaftsentwicklung, umweltverträgliches Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt voraussichtlich durch den Handel gefördert werden; in der Erwägung, dass institutionelle Mechanismen und Überwachungsmechanismen aufgenommen werden wie etwa der Beirat für Handel und nachhaltige Entwicklung und ein Forum für den zivilgesellschaftlichen Dialog, was begrüßt wird;
J. in der Erwägung, dass beide Regionen sich nachdrücklich zur Achtung geografischer Angaben und der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit internationalen Rechtsvorschriften bekennen;
K. in der Erwägung, dass alle Staaten Zentralamerikas in den Genuss des APS+ kommen, dessen Anwendung am 31. Dezember 2013 ausläuft, und dass das neue APS-System ausnahmslos alle Staaten ausschließen wird, die von der Weltbank als Staaten mit mittlerem Einkommen (obere Einkommenskategorie) definiert wurden, was bedeutet, dass Costa Rica und Panama ihren Anspruch auf Vorteile aus diesem System verlieren würden; in der Erwägung, dass das APS ein unilaterales, befristetes, veränderbares System ist, das sich auf eine kleinere Palette von Erzeugnissen bezieht und von dem die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgeschlossen sind, während durch das Assoziierungsabkommen die Handelsposition aller Staaten Zentralamerikas verbessert wird und ein neuer, weiterer, sicherer und für beide Seiten vorteilhafter Rechtsrahmen festgelegt wird; in Erwägung der begrüßenswerten Tatsache, dass dieses neue System die allmähliche Liberalisierung des Güter- und Dienstleistungsverkehrs, des öffentlichen Beschaffungswesens und die Förderung von Investitionen ermöglichen wird, wobei es, da es mit größeren Verpflichtungen verbunden ist, darauf gerichtet sein sollte, die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, die Verwirklichung der Millenniums-Ziele (MDG) und die erzielten Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung der internationalen Sozial-, Arbeits- und Umweltnormen weiter voranzutreiben,
1. ersucht den Rat und die Kommission, die folgenden Empfehlungen zu berücksichtigen:
i) die Bearbeitung, Ratifizierung und den Abschluss des Assoziierungsabkommens zu erleichtern;
ii) den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Integration der Produktionsstrukturen beider Regionen Impulse zu geben und sie mit dem Ziel zu stärken, die größtmöglichen Vorteile aus der Anwendung des Assoziierungsabkommens zu erzielen und auf diese Weise ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum zu fördern, welches neue Chancen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen entstehen lässt, die eine bessere Integration Zentralamerikas ad intra und ad extra in die internationale Handelsstruktur ermöglichen;
iii) für die Einhaltung der Bedingungen Sorge zu tragen, die in dem Assoziierungsabkommen festgelegt sind, und die größtmöglichen Synergien zwischen den beiden Regionen anzustreben, jedoch ohne die allgemeinen Interessen, unter anderem in den Bereichen geografische Angaben und Rechte des geistigen Eigentums, sowie die wirtschafts- und handelspolitischen Prioritäten der EU zu gefährden;
iv) die Zusammenarbeit mit den geeigneten technischen und finanziellen Mitteln auf für beide Regionen strategischen Gebieten zu fördern, insbesondere in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung sowie wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit auf Gebieten wie Ausbau institutioneller Kapazitäten, Harmonisierung von Rechtsvorschriften, Zoll- und Statistikverfahren, Rechte des geistigen Eigentums, Erbringung von Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, elektronischer Geschäftsverkehr, Industrieentwicklung, nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, Unterstützung von KMU und Diversifizierung; die Bedeutung der technischen Modernisierung und Innovation anzuerkennen und dieses Assoziierungsabkommen als ein Instrument zu nutzen, um sie zu erreichen;
v) alljährlich das Forum für den biregionalen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu veranstalten und zu fördern; den privaten Sektor und die Zivilgesellschaft aufzufordern, sich im Rahmen einer Politik der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzubringen, die reibungslose Beziehungen zwischen beiden Seiten und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Zentralamerika ermöglicht und so den sozialen Zusammenhalt fördert, Armut und Ausgrenzung bekämpft, die Millenniums-Entwicklungsziele und Wirtschaftswachstum erreicht und sicherstellt, dass die sozialen, ökologischen und arbeitsrechtlichen Normen sowie die gute Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, vor allem des Bodens und des Wassers, gewährleistet werden;
vi) Maßnahmen zu fördern, um die Akteure beider Regionen über das Abkommen zu informieren, und die Veranstaltung von Handelsmessen beider Regionen zu fördern, um eine Plattform für die Herstellung von Kontakten und Kooperationsvereinbarungen, insbesondere zwischen KMU, zu bieten;
vii) die Europäische Union und die Staaten Zentralamerikas aufzufordern, aufmerksam die Tätigkeit der mineralgewinnenden Industrie in der Region zu verfolgen, insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Beschäftigung für die ortsansässige Bevölkerung;
viii) die Schaffung von wettbewerbsfähigen Wertschöpfungszentren in Zentralamerika zu unterstützen; die Einrichtung regionaler Handelsakademien in den Regionen Lateinamerikas und den EU-Mitgliedstaaten anzuregen, deren Ziel es wäre, Kapazitäten bei den KMU aufzubauen, indem sie Fortbildungslehrgänge über die Voraussetzungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Gütern und Dienstleistungen mit der Partnerregion anböten;
ix) für eine optimale Durchführung des Assoziierungsabkommens Sorge zu tragen, wobei den Aspekten, die vom Parlament in diesem Bericht hervorgehoben werden, und den Durchführungsbestimmungen für das Assoziierungsabkommen besondere Beachtung zu schenken wäre, die Tätigkeit des Parlamentarischen Assoziationsausschusses zu unterstützen, dem in Anbetracht der komplexen wichtigen Handels- und Wirtschaftsbestimmungen des Assoziierungsabkommens Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel in einem angemessenen Verhältnis angehören sollten, um die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens aufmerksam zu verfolgen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
18.9.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Nora Berra, David Campbell Bannerman, María Auxiliadora Correa Zamora, Christofer Fjellner, Metin Kazak, Franziska Keller, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Henri Weber, Jan Zahradil, Paweł Zalewski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Amelia Andersdotter, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Marietje Schaake, Jarosław Leszek Wałęsa, Pablo Zalba Bidegain |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Emilio Menéndez del Valle, Raimon Obiols |
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STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (19.9.2012)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
(16395/1/2011 – C7‑0182/2012 – 2011/0303(NLE))
Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Grèze
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Bericht zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass Zentralamerika eine krisenanfällige Region mit einem hohen Maß an Ungleichheit und Armut ist (Schätzungen zufolge leben 50,3 % der Bevölkerung in Armut); erinnert daran, dass das im Mai 2010 zwischen der EU und Zentralamerika geschlossene Assoziierungsabkommen drei Grundpfeiler enthält: politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel;
2. würdigt das in diesem Assoziierungsabkommen bekundete Bestreben, eine verstärkte Integration zwischen beiden Regionen voranzutreiben und die regionale Integration in Zentralamerika zu fördern; hebt die Möglichkeiten hervor, die durch dieses Abkommen im Hinblick auf die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und die nachhaltige Entwicklung geschaffen werden, die für die Konsolidierung des Wirtschaftswachstums, die soziale Stabilität und das demokratische Engagement wesentlich sind;
3. unterstreicht, dass die Vorteile, die den zentralamerikanischen Staaten in Form von Handelspräferenzen zugute kommen können, beachtlich sind, wenn man in Betracht zieht, dass der Übergang vom APS+ zu einem Assoziierungsabkommen ein System zeitlich unbegrenzter bilateraler Verpflichtungen mit sich bringt, die naturgemäß die Investitionen und eine allmähliche Liberalisierung des Güter- und Dienstleistungsverkehrs sowie des öffentlichen Beschaffungswesens zwischen beiden Seiten fördern;
4. begrüßt, dass dieser Vertrag vielfache Verweise auf die Menschenrechte und auf die Bedeutung ihrer Konsolidierung und die Achtung demokratischer Grundsätze enthält, und hebt hervor, wie wichtig es ist, die strikte Einhaltung dieser Artikel des Abkommens durch beide Seiten zu überwachen; betont, dass in Artikel 1 des Assoziierungsabkommens festgehalten wird, dass die Menschenrechte und die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten „wesentliche Bestandteile“ des Abkommens sind;
5. begrüßt, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in jedem Land der Region, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt weiterhin Schwerpunkte in den Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika auf der Ebene des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit bilden und das Ziel darin besteht sowohl mit staatlichen und regionalen Stellen als auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, und macht in diesem Zusammenhang auf den Paritätischen Beratenden Ausschuss der Zivilgesellschaft EU‑Zentralamerika und die Einsetzung eines Parlamentarischen Assoziierungsausschusses aufmerksam;
6. begrüßt, dass das Abkommen der zwischen beiden Staatengruppen bestehenden Asymmetrie Rechnung trägt; unterstreicht, dass Zentralamerika möglicherweise die Region ist, in der die EU weltweit pro Kopf der Bevölkerung das größte Engagement für Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit eingegangen ist und weiter eingeht.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
18.9.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 5 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Michael Cashman, Véronique De Keyser, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Jean Roatta, Birgit Schnieber-Jastram, Alf Svensson, Keith Taylor, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Iva Zanicchi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Santiago Fisas Ayxela, Isabella Lövin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
María Irigoyen Pérez, Claudiu Ciprian Tănăsescu |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
25.10.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
53 12 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pino Arlacchi, Elmar Brok, Jerzy Buzek, Tarja Cronberg, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Anna Ibrisagic, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Vytautas Landsbergis, Ryszard Antoni Legutko, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Willy Meyer, Alexander Mirsky, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Fiorello Provera, Libor Rouček, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Werner Schulz, Laurence J.A.J. Stassen, Charles Tannock, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Kristian Vigenin, Sir Graham Watson, Boris Zala, Karim Zéribi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Charalampos Angourakis, Jean-Jacob Bicep, Véronique De Keyser, Diogo Feio, Hélène Flautre, Antonio López-Istúriz White, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Renate Weber |
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