betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (11917/1/2012 – C7-0328/2012),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2010)0344),
– unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzes des Ausschusses für internationalen Handel vom 31. Mai 2012, in dem er sich verpflichtet, dem Plenum zu empfehlen, den Standpunkt des Rates in erster Lesung zu billigen,
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A7-0389/2012),
1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
5. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts zusammen mit der diesbezüglichen Erklärung des Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
Die Tatsache, dass in dieser Verordnung, einschließlich der Erwägungsgründe 17, 18 und 19, die Anwendung der in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 genannten Verfahren vorgesehen ist, stellt keinen Präzedenzfall dafür dar, dass künftige Regelungen der Union gestatten, die Mitgliedstaaten nach Artikel 2 Absatz 1 AEUV zu ermächtigen, in Bereichen, in denen die Union ausschließliche Zuständigkeit hat, gesetzgeberisch tätig zu werden und verbindliche Rechtsakte zu erlassen. Darüber hinaus stellt der Rückgriff auf das Beratungsverfahren anstelle des Prüfungsverfahrens in dieser Verordnung keinen Präzedenzfall für künftige Regelungen zur Schaffung des Rahmens für die gemeinsame Handelspolitik dar.
VERFAHREN
Titel
Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung
25.10.2012
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum
INTA
25.10.2012
Berichterstatter(-in/-innen)
Datum der Benennung
Vital Moreira
6.11.2012
Prüfung im Ausschuss
6.11.2012
Datum der Annahme
27.11.2012
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
20
4
0
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Laima Liucija Andrikienė, Daniel Caspary, María Auxiliadora Correa Zamora, Christofer Fjellner, Franziska Keller, Bernd Lange, Paul Murphy, Cristiana Muscardini, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Henri Weber, Jan Zahradil
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)
Josefa Andrés Barea, George Sabin Cutaş, Mário David, Elisabeth Köstinger, Marietje Schaake, Inese Vaidere
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)
Isabelle Durant, Francisco José Millán Mon, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ivo Strejček, Renate Weber