BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
12.12.2012 - (COM(2011)0817 – C7‑0467/2011 – 2011/0384(COD)) - ***I
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Philippe Lamberts
Verfasserin der Stellungnahme (*): Chrysoulia Paliadeli, Ausschuss für Kultur und Bildung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
(COM(2011)0817 – C7‑0467/2011 – 2011/0384(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0817),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0467/2011),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 28. März 2012[1],
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Haushaltsausschusses und des Rechtsausschusses (A7-0403/2012),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(1) Die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum weist dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (nachstehend das „EIT“), das eine Reihe von Leitinitiativen beiträgt, eine zentrale Rolle zu. |
(1) Die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum weist dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (nachstehend das „EIT“), das zu einer Reihe von Leitinitiativen beitragen soll, insbesondere zur „Innovationsunion“ und zu „Jugend in Bewegung“, eine zentrale Rolle zu. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Im Zeitraum 2014-2020 wird das EIT durch Integration des Wissensdreiecks aus Hochschule, Forschung und Innovation zu den Zielen des mit der Verordnung (EU) Nr. XX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (nachstehend „Horizont 2020“) beitragen. |
(2) Im Zeitraum 2014–2020 wird das EIT durch Integration des Wissensdreiecks aus Hochschule, Forschung und Innovation zu den Zielen des mit der Verordnung (EU) Nr. XX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (nachstehend „Horizont 2020“) beitragen, um Spitzenleistungen zu fördern und Innovationen zu beschleunigen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ziel des EIT ist es, die drei Bereiche des Wissensdreiecks zu integrieren, um Spitzenleistungen zu fördern und Innovationen zu beschleunigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(4) Die Regeln für die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum sind in den Beteiligungsregeln festgelegt. |
(4) Die Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen durch einen freien Zugang, die Vergabe von Lizenzen und die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum sind in den Beteiligungsregeln und der Strategischen Innovationsagenda des EIT festgelegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(4a) Das EIT und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollten als führende Innovationseinrichtungen der Union bei der Ermittlung und Förderung innovativer Verfahren für die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum eine innovative Rolle spielen und dabei Transparenz sowie Wissensvermittlung und -verbreitung unterstützen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(6) Das EIT sollte unmittelbar mit nationalen und regionalen Vertretern und anderen Akteuren aus der gesamten Innovationskette zusammenarbeiten, um so einen Nutzen für beide Seiten zu schaffen. Um diesen Dialog und Austausch systematischer zu gestalten, sollte ein Forum der EIT-Akteure organisiert werden, das alle Interessenvertreter zu Querschnittsthemen zusammenbringt. |
(6) Das EIT sollte unmittelbar mit nationalen und regionalen Vertretern und anderen Akteuren aus der gesamten Innovationskette zusammenarbeiten, um so einen Nutzen für beide Seiten zu schaffen. Um diesen Dialog und Austausch systematischer zu gestalten, sollte ein Forum der EIT-Akteure organisiert werden, das im Rahmen einer gemeinsamen Plattform alle KIC und Interessenvertreter zu Querschnittsthemen zusammenbringt. Um für eine verstärkte Einbindung der Interessenvertreter zu sorgen, sollte das EIT an europäischen Hochschulen sowie bei einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Stellen, die in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind, entsprechende Informationskampagnen durchführen. Die KIC sollten zudem Verfahren für eine regelmäßige Konsultation der Interessenträger in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld einrichten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(6a) Das EIT sollte für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen an den KIC beteiligten Akteuren des Wissensdreiecks sorgen, wobei der Einbindung kleinerer Akteure und des Privatsektors besondere Aufmerksamkeit gilt. Das EIT sollte vor allem anstreben, enger mit KMU zusammenzuarbeiten, um für deren aktive Beteiligung an den Tätigkeiten der KIC zu sorgen. Sofern angemessen, sollten zudem öffentliche Unternehmen, regionale Stellen und gemeinnützige Organisationen an den KIC beteiligt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(6a) Das EIT sollte darüber hinaus die Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen mit dem EIT-Gütesiegel in den Mitgliedstaaten fördern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 b (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(6b) Das EIT sollte durch seine Ausrichtung und Zusammensetzung multi- und interdisziplinäre Konzepte für Innovation und Unternehmertum als notwendige Ergänzung zu technologischen und technischen Innovationen fördern, darunter die Erarbeitung nichttechnologischer Lösungen, organisatorische Konzepte, neue Geschäftsmodelle sowie Systeminnovationen und Innovationen im öffentlichen Sektor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 c (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(6c) Sozialunternehmen, die sich im Hinblick auf ihre Waren und Dienstleistungen durch ein sehr hohes Maß an Innovation auszeichnen, können zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Soziale Innovation und soziales Unternehmertum sollten daher, wo immer möglich, wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten des EIT und der KIC sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(7) Die Reichweite des EIT-Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. |
(7) Die Reichweite des EIT-Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. Das EIT sollte insbesondere als Investor auftreten, wobei durch seine Investitionen andere private oder öffentliche Mittel mobilisiert werden sollten, so auch Mittel der Union. Der Umfang sollte dabei genau bestimmt sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(8) Die Zusammensetzung der EIT-Gremien sollte vereinfacht werden. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats einerseits und des Direktors/der Direktorin andererseits sollten geklärt werden. |
(8) Die Zusammensetzung der EIT-Gremien sollte vereinfacht werden und den drei Bereichen des Wissensdreiecks sowie einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats einerseits und des Direktors/der Direktorin andererseits sollten geklärt werden. Der Verwaltungsrat und der Direktor müssen im Interesse des EIT unabhängig, unparteilich und transparent handeln. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 9 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(9) Neue KIC, einschließlich ihrer Prioritätsfelder und der Organisation und Zeitplanung des Auswahlprozesses, sollten nach Modalitäten eingerichtet werden, die in der Strategischen Innovationsagenda definiert sind. |
(9) Das EIT kann seine Mittel bereits bestehenden oder neu ausgewählten KIC zuweisen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ab 2014 sollte das EIT in den thematischen Prioritätsfeldern, die in der Strategischen Innovationsagenda (SIA) festgelegt sind, bis zu vier neue KIC auswählen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Je nach verfügbaren Mitteln und nach einer Konsultation der Interessenvertreter sollte das EIT ab 2018 weitere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl von KIC zu Themen veröffentlichen, die in der SIA festgelegt sind oder die mit Blick auf die Ziele des Programms „Horizont 2020“ neu ermittelt wurden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(9a) Neue KIC sollten vom EIT auf der Grundlage eines offenen, transparenten und wettbewerbsorientierten Verfahrens ausgewählt und eingerichtet werden, das bei potenziellen Teilnehmern für Klarheit und Vorhersehbarkeit sorgt. Das Auswahlverfahren für KIC sollte auf den Mindestkriterien für eine Förderung beruhen und den Auswahlkriterien genügen, wobei das Potenzial, die Transparenz und Tragfähigkeit des Vorschlags nachzuweisen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(9b) Das EIT sollte berücksichtigen, dass nicht alle KIC den gleichen Finanzierungsbedarf aufweisen und einige kapitalintensiver sind als andere. Daher sollte das EIT die Höhe der für die KIC vorgesehenen finanziellen Unterstützung festlegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 10 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(10) Die KIC sollten ihre Bildungsaktivitäten um ein Angebot von Berufsbildungskursen erweitern. |
(10) Die KIC sollten ihre Bildungsaktivitäten um ein Angebot von Berufsbildungskursen, Sommerkursen, Fernkursen und Praktika für Postgraduierte erweitern. Das EIT sollte darauf hinwirken, bei der innovativen Vermittlung unternehmerischen Wissens zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen zu werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 10 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(10a) Das EIT und die KIC sollten im Bildungsbereich Synergien mit den Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten schaffen, um auch künftig zur Verfügbarkeit der personellen Ressourcen beizutragen, die für die Verwirklichung des Führungsanspruchs Europas in Wissenschaft, Technologie und Innovation maßgeblich sind. Deshalb muss Bildung in den Bereichen Naturwissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (STEM) gefördert werden, wobei zugleich unternehmerisches Wissen, Praktika und Fördermittel für junge Europäer und herausragende Schüler der Sekundarstufe sowie für Studenten bereitgestellt werden sollten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(11) Die Kooperation von Kommission und EIT bei der Organisation der Überwachung und Evaluierung der KIC ist notwendig im Hinblick auf die Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungs- und Evaluierungssystem auf EU-Ebene. |
(11) Die Kooperation von Kommission und EIT bei der Organisation der Überwachung und Evaluierung der KIC ist notwendig im Hinblick auf die Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungs- und Evaluierungssystem auf EU-Ebene. Es sollten insbesondere die Grundsätze für die Überwachung der KIC und des EIT geklärt werden. Das EIT sollte für eine KIC-übergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit sorgen, um durch das Zusammenwirken der zahlreichen EIT‑Partner Synergien hervorzubringen und einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 12 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(12) Die KIC sollten Synergien mit relevanten EU-Initiativen anstreben. |
(12) Die KIC sollten Synergien mit relevanten auf Unionsebene geschaffenen Initiativen und Instrumenten in den Bereichen Forschung und Innovation anstreben, etwa mit den Europäischen Innovationspartnerschaften, den Europäischen Industrieinitiativen im Rahmen des SET-Plans und mit anderen öffentlich-privaten Partnerschaften. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 12 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(12a) Durch die KIC sollten Innovationen angestoßen und in bedeutendem Umfang die dringend benötigten Innovatoren hervorgebracht werden, die unternehmerische Kultur und Erfahrung vermitteln und in der Lage sind, innovative und wissensbasierte KMU zu schaffen und bestehende Unternehmen umzuwandeln. Die KIC sollten mit Blick auf andere europäische, regionale und einzelstaatliche Gemeinschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation und bei der Konsolidierung der Strukturfonds als Referenz und leicht nachzubildendes Modell der Zusammenarbeit dienen, um die Innovationsziele der Union zu verwirklichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 12 b (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(12b) Die Ausgabe von Mitteln der Union und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Forschung, Innovation und Bildung sollte besser koordiniert werden, um Komplementarität, bessere Effizienz und Sichtbarkeit zu gewährleisten und um bessere Haushaltssynergien zu erreichen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 19 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 13 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(13) Um eine breitere Beteiligung von Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten an den KIC zu erreichen, sollten Partnerorganisationen in mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein. |
(13) Um eine breitere Beteiligung von Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten an den KIC zu erreichen, sollten Partnerorganisationen in mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein. Das EIT sollte darauf hinwirken, die Beteiligung auszuweiten und Spitzenforschung in ganz Europa zu fördern. Es sollte Zugang zu sämtlichen herausragenden europäischen Hochschulen, Forschungsgemeinschaften, kleineren Forschungsgruppen, Akteuren des Privatsektors und hoch innovativen Jungunternehmen gewährleisten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(13a) Das EIT und die KIC sollten Informationsmaßnahmen weiter ausbauen und Kanäle für die Kommunikation und den Informationsaustausch mit Einrichtungen und anderen Partnern in aufstrebenden und potenziellen Spitzenforschungszentren einrichten, insbesondere sofern nachweislich Bedarf besteht, damit sich diese ebenfalls an den Tätigkeiten beteiligen können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 20 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(14) Das EIT sollte die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des KIC-Auswahlverfahrens verabschieden. |
(14) Das EIT sollte die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des KIC‑Auswahlverfahrens verabschieden. Insbesondere sollte den KIC ein erheblicher Teil der jährlichen Finanzmittel auf der Grundlage eines leistungsorientierten Überprüfungsverfahrens zugewiesen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 21 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 14 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(14a) Es ist wichtig, die wirtschaftliche Haushaltsführung des EIT und die Umsetzung der KIC in einer möglichst effektiven und nutzerfreundlichen Weise zu gewährleisten. Das EIT sollte darauf hinwirken, den Verwaltungsaufwand für KIC zu verringern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 22 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(15) Das Dreijahresarbeitsprogramm des EIT sollte die Stellungnahme der Kommission zu den Einzelzielen des EIT berücksichtigen, die in Horizont 2020 festgelegt sind, sowie die Komplementarität zu den politischen Konzepten und Instrumenten der Europäischen Union. |
(15) Das Dreijahresarbeitsprogramm des EIT sollte die Stellungnahme der Kommission und den Standpunkt des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigen. Zudem sollte ein regelmäßiger Dialog zwischen dem EIT und dem Europäischen Parlament stattfinden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 23 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 17 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(17) Die Evaluierung des EIT sollte einen frühzeitigen Beitrag zur Evaluierung von Horizont 2020 in den Jahren 2017 und 2023 liefern. |
(17) Die Evaluierung des EIT sollte einen direkten Vergleich der Leistung und Schlüsselindikatoren mit den entsprechenden Instrumenten des Programms Horizont 2020 ermöglichen und einen frühzeitigen Beitrag zur Evaluierung von Horizont 2020 in den Jahren 2017 und 2023 liefern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 24 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 18 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(18) Die Kommission sollte ihre Rolle bei der Überwachung der Umsetzung spezifischer Aspekte der EIT-Aktivitäten stärken. |
(18) Die Kommission sollte ihre Überwachung der Umsetzung spezifischer Aspekte der EIT-Aktivitäten verbessern, wohingegen das EIT die Kontrolle der KIC verbessern sollte. Diese Kontrolle sollte ergebnisorientiert erfolgen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 25 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 19 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(19a) Bei den Tätigkeiten des EIT sollte größtmögliche Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle in Bezug auf die Beiträge aus dem Unionshaushalt gewährleistet werden, insbesondere was deren angestrebten und tatsächlichen Anteil an der Verwirklichung der Ziele der Union anbelangt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 26 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe -a a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 27 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe -a b (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Um das EIT vollständig als Instrument zur Umsetzung des Programms Horizont 2020 zu verankern, muss der Zusammenhang zwischen der Rolle von KIC und den konkreten Zielen von Horizont 2020 betont werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 28 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe a a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 29 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe b Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 30 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe b a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 9 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 31 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe b b (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 9 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 32 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 10 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 33 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe d Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 34 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 35 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 2 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe a | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den Organen des EIT muss für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vertretern aus Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft Sorge getragen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 36 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 4 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 5 – Absatz 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 37 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 5 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die KIC sind weitgehend eigenständig tätig, dennoch müssen die Mindestanforderungen, die allgemeinen Grundsätze und die Aufgaben von KIC näher bestimmt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 38 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 39 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 -a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(Artikel 14 der Verordnung wird in Artikel 7-a eingefügt.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Interesse der Klarheit wurden die Finanzmittel (Artikel 14) und die Finanzierungsgrundsätze in einem Artikel konsolidiert und geändert, um die Hebelwirkung (höchstens 25 % an EIT-Mitteln und höchsten 50 % an Gesamtmitteln aus EU-Fonds) und das leistungsorientierte Überprüfungsverfahren für die jährlichen KIC-Zuweisungen zu berücksichtigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 40 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 7 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 41 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 8 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7b | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 42 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 8 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe b a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 43 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 9 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 13 – Absatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 44 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 10 – Einleitung Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(Siehe Artikel 7-a neu.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Interesse der Klarheit wurden die Finanzmittel (Artikel 14) und die Finanzierungsgrundsätze in einem Artikel zusammengefasst (Artikel 7-a). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 45 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 12 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 15 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 46 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 13 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 16 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 47 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 14 – Buchstabe -a a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 17 – Absatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 48 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 14 – Buchstabe b (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 17 – Absatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 49 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 15 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 19 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 50 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 2 – Unterabsatz 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Kommission achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern sowie auf die Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds für Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union. |
Die Kommission achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern sowie die Stärkung der Beteiligung aus den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 51 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 2 – Unterabsatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Kommission ernennt die Mitglieder und unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über das Auswahlverfahren und die abschließende Ernennung dieser Mitglieder des Verwaltungsrats. |
Die Kommission ernennt die Mitglieder und unterrichtet vorab das Europäische Parlament und den Rat über das Auswahlverfahren und die abschließende Ernennung dieser Mitglieder des Verwaltungsrats. Das Europäische Parlament und der Rat behalten sich vor der Ernennung durch die Kommission vor, eine Stellungnahme bezüglich der ausgewählten Kandidaten abzugeben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Damit soll die Transparenz des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats gewährleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 52 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 2 – Unterabsatz 6 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Kommission entlässt Mitglieder des Verwaltungsrats, die ihr Mandat nicht im Interesse der Union wahrnehmen. Diese Entlassung erfolgt auf der Grundlage einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 53 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. Die Mitglieder des Verwaltungsrats handeln im Interesse des EIT und setzen sich in aller Unabhängigkeit für dessen Ziele, Aufgaben, Identität und Kohärenz ein. |
4. Die Mitglieder des Verwaltungsrats handeln im Interesse des EIT transparent und unparteiisch und setzen sich in aller Unabhängigkeit für dessen Ziele, Aufgaben, Identität, Eigenständigkeit und Kohärenz ein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 54 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 2 – Absatz 1 – Buchstabe o | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(o) Festlegung der Sprachenregelung für das EIT unter Berücksichtigung der bestehenden Grundsätze hinsichtlich Mehrsprachigkeit und der praktischen Erfordernisse der Tätigkeiten des EIT; |
(o) Sicherstellung der Beachtung der bestehenden Grundsätze hinsichtlich Mehrsprachigkeit durch das EIT; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 55 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 2 – Absatz 1 – Buchstabe p | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(p) die globale Förderung des EIT, um dessen Anziehungskraft zu vergrößern und es zu einer weltweit führenden Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu machen. |
(p) die globale Förderung des EIT, um dessen Anziehungskraft für Wissenschaftler, Akademiker und insbesondere für Unternehmer zu vergrößern und es zu einer weltweit führenden Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu machen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 56 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 2 – Absatz 1 – Buchstabe p a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(pa) Förderung der Union durch das EIT. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 57 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 4 – Absatz 3 – Buchstabe m (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(m) Gewährleistung einer soliden Kommunikation mit den Institutionen der Union; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 58 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 4 – Absatz 3 – Buchstabe n (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(n) transparentes, unparteiisches Vorgehen im Interesse des EIT unter Wahrung seiner Ziele, Aufgaben, Identität, Eigenständigkeit und Kohärenz; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 59 Vorschlag für eine Verordnung Anhang I a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anhang I a | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erweiterungsfähige Liste allgemeiner Leistungsindikatoren für die Überwachung der KIC | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beiträge: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Aufschlüsselung der Beiträge der Partner (in Sach- und Geldleistungen) zum Jahreshaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Aufschlüsselung der Haushaltsmittel nach Tätigkeitsbereich (Forschung, Bildung, Innovation, Gemeinkosten) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ergebnisse und Auswirkungen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Anzahl der ausgearbeiteten Lehrpläne und der ausgebildeten Studenten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Anzahl der Forschungsvorhaben und der Veröffentlichungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Anzahl der teilnehmenden Unternehmen einschließlich des Anteils von KMU, Forschungseinrichtungen und Hochschulen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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e) Anzahl der erteilten Patente je investiertem Euro und Anzahl der übertragenen Patente | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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g) Anzahl der aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen („Spin‑offs“) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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h) Anzahl der in den teilnehmenden Unternehmen ausgeübten Innovationstätigkeiten. |
- [1] ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 122.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Um die derzeit zahlreichen Krisen zu überwinden, muss Europa Wege finden, seine Innovationsfähigkeit auszubauen, um nachhaltige und effiziente Lösungen für die im Programm Horizont 2020 ermittelten sozialen Herausforderungen herbeizuführen und für Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu sorgen.
Im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung wurde 2008 das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) geschaffen, um die Innovationsfähigkeit Europas zu fördern.
Mit dem EIT unternimmt die EU den ersten Versuch, die drei Elemente des Wissensdreiecks aus Hochschule, Forschung und Innovation zu integrieren. Das Institut hat seine Tätigkeiten im Jahr 2010 mit einer für den Zeitraum 2008–2013 bewilligten Finanzausstattung der Europäischen Union in Höhe von 309 Mio. EUR aufgenommen.
Durch die Tätigkeiten der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) fördert das EIT die engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen, um die Lücke zwischen Forschung, Bildung und Unternehmertum zu schließen und die Innovationsfähigkeit der EU auszubauen.
Seit 2010 haben drei KIC in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (KIC Climate), künftige Informations- und Kommunikationsgesellschaft (EIT ICT Labs) und nachhaltige Energie (KIC InnoEnergy) ihre Tätigkeiten aufgenommen; sie sind durch 16 Kolokationszentren in 12 Mitgliedstaaten vernetzt, in denen über 200 Partner zusammenarbeiten.
Die bisherigen Erfahrungen mit KIC zeugen von einer wachsenden Zahl an Beteiligten (auch aus der Industrie), positiven Hebelwirkungen, einer Verbesserung von Verfahren und bereits greifbaren Ergebnissen (Anzahl der ausgebildeten Studenten, Unternehmensgründungen).
Vorschlag der Kommission
Die Kommission schlägt vor, für das EIT Mittel in Höhe von etwa 3 Mrd. EUR bereitzustellen und die Tätigkeiten des EIT in das Programm Horizont 2020 zu integrieren. Die Mittel werden in zwei Tranchen bereitgestellt: der erste Beitrag ist für die Konsolidierung der bestehenden KIC und für die Einrichtung drei neuer KIC im Jahr 2014 vorgesehen; der zweite Beitrag ist im Anschluss an die Evaluierung Ende 2017 für die Fortführung der Tätigkeiten der bestehenden KIC und für die Einrichtung drei neuer KIC vorgesehen.
Mit den Änderungsvorschlägen der Kommission zur EIT-Verordnung sollen die EIT-Beiträge für die KIC, die Kriterien für deren Gründung und die Grundsätze für die Evaluierung, die Dauer und das Ende ihrer Tätigkeiten genauer bestimmt werden.
Die Strategische Innovationsagenda, die in einem gesonderten Dokument angenommen wird und mit der EIT-Verordnung einhergeht, liefert zudem einen Überblick über die Prioritäten des EIT im Zeitraum 2014–2020, das Arbeitsprogramm sowie die Modalitäten für seinen Betrieb und die Finanzierung von KIC.
Standpunkt des Berichterstatters
1. Mittel und Ziele des EIT
Das EIT erscheint bislang als erfolgreiches und vielversprechendes Instrument für die umfassende und effektive Ausübung innovationsgestützter Tätigkeiten, auf dessen Grundlage Partner aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie aus Hochschuleinrichtungen in einem dynamischen Innovationsprozess zusammenarbeiten.
Im Vergleich zu anderen Initiativen für öffentlich-private Partnerschaften schafft das EIT durch die Verknüpfung von Forschung, Innovation und Bildung einen Mehrwert, den andere Initiativen gegenwärtig nicht aufweisen.
Der Berichterstatter unterstützt daher die von der Kommission vorgeschlagene graduelle Erhöhung der Mittel im Zeitraum 2014–2020 und die Gründung neuer KIC.
Die neuen KIC sollten in den prioritären Bereichen von Horizont 2020 und insbesondere gemäß den Schwerpunkten „Soziale Herausforderungen“ und „Führung in neuen und industriellen Technologien“ eingerichtet werden.
In diesen Bereichen muss die EU ihre Bemühungen bündeln, um innovative Lösungen hervorzubringen und anzuwenden und um unternehmerische Initiativen zu fördern.
Der Berichterstatter unterstützt ferner den Vorschlag einer Halbzeitbewertung der Leistung des EIT. Da dieses jedoch in das Paket Horizont 2020 eingebunden ist, besteht kein konkreter Grund, andere Bewertungsverfahren anzuwenden als bei den übrigen Elementen des Programms Horizont 2020.
2. Grundsätze für die Auswahl von KIC
Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass der Tätigkeitsbereich und die Anzahl der vom EIT eingerichteten KIC nicht vorgeschrieben werden sollten.
Die Zeitplanung und Prioritätsfelder neuer KIC gemäß dem derzeitigen Vorschlag der Kommission sind nicht hinreichend begründet. Andere Themen können als ebenso dringend oder zukunftsträchtig eingestuft werden wie die gegenwärtig vorgeschlagenen.
Der Berichterstatter schlägt vor, dass sich die Auswahl von KIC stattdessen auf ein offenes, transparentes und wettbewerbsorientiertes Verfahren stützen sollte. Auf der Grundlage des erhaltenden Vorschlags würde das EIT nach Maßgabe der verfügbaren Mittel möglichst viele KIC benennen, vorausgesetzt, sie genügen den Auswahl- und Qualitätskriterien und ihr Tätigkeitsbereich entspricht den Schwerpunkten von Horizont 2020.
Bei der Auswahl sollte das EIT zudem berücksichtigen, dass einige KIC nicht unbedingt so kapitalintensiv sind wie andere.
3. Grundsätze für die Finanzierung von KIC
Leistungsorientiertes Überprüfungsverfahren
Entsprechend dem bereits 2012 vom EIT eingeführten System sollten die KIC jährlich um die verfügbaren Finanzmittel in Wettbewerb treten. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass nur die erfolgversprechendsten und nützlichsten Projekte tatsächlich finanziert und mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden, die mit einer vorab bestimmten Zuweisung einhergehen könnten.
Die jährliche Zuweisung würde sich auf die Bewertung der jährlichen Geschäftspläne, der Ziele, der Ergebnisse und des künftigen Potenzials der KIC stützen.
Der Berichterstatter schlägt vor, den Grundsatz einer leistungsorientierten Zuweisung in die Verordnung aufzunehmen.
Hebelwirkung
Die EIT-Mittel decken bislang 25 % des Haushalts der KIC, so dass die übrigen 75 % aus anderen öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert werden mussten (etwa durch Eigenmittel der Partner, öffentliche Mittel der Mitgliedstaaten, Mittel aus anderen EU-Initiativen wie dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und den Strukturfonds sowie künftig auch durch Mittel des Pakets Horizont 2020).
Der Berichterstatter schlägt vor, diesen Grundsatz in die Verordnung aufzunehmen.
Zudem gilt es zu vermeiden, dass die Synergieeffekte des EIT geschwächt werden, indem die Mittel der Union zu breit gefächert eingesetzt werden, um andere EU-Mittel anzustoßen. Der Berichterstatter schlägt einen weiteren Grenzwert von höchstens 25 % an EU-Mitteln vor, die die KIC zusätzlich zu den vom EIT beigesteuerten Mitteln aufbringen sollten.
Gewährleistung von Nachhaltigkeit
Um schließlich langfristig die Nachhaltigkeit der Finanzierung sicherzustellen, sieht die Kommission mittelfristig die Eigenfinanzierung einiger Tätigkeiten der KIC vor. Zu diesem Zweck sollte die Ausarbeitung einer Finanzierungsstrategie eindeutig zu den Aufgaben der KIC gehören.
4. Programmplanung, Überwachung und Evaluierung
Der Berichterstatter schlägt vor, dass die SIA künftig durch den Verwaltungsrat verabschiedet wird und in das kommende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2021 und darüber hinaus) eingebunden wird. Zudem sollten den Entscheidungsträgern bei der Annahme des Dreijahresarbeitsprogramms des EIT stärkere Aufsichtsbefugnisse eingeräumt werden.
Während der Einrichtungsphase des EIT wurde dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission der erste Entwurf des Dreijahresarbeitsprogramms vorgelegt. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass diese Vorgehensweise mit Blick auf das kommende Dreijahresarbeitsprogramm des EIT fortgeführt werden sollte.
Zudem wird im Zuge der Veröffentlichung des jährlichen Tätigkeitsberichts ein regelmäßiger Dialog mit dem Direktor des EIT und dem Europäischen Parlament vorgeschlagen.
Das EIT sieht zudem die Einrichtung eines Monitoringsystems vor, das auf vier Tätigkeitsebenen ausgerichtet ist (Horizont 2020-Ebene, EIT-Ebene, KIC-übergreifende Ebene, Ebene der einzelnen KIC). Der Berichterstatter schlägt vor, diese Grundsätze in die Verordnung aufzunehmen.
5. Erweiterung des Innovationsbegriffs
Mehr als nur technologische Lösungen
Die Tätigkeiten des EIT sind heute vorwiegend auf die Förderung technologischer und industrieller Lösungen ausgerichtet. Obgleich sie notwendig sind, reichen derartige Lösungen nicht aus, um die gegenwärtigen Herausforderungen der Union zu bewältigen.
Der Berichterstatter ist deshalb der Auffassung, dass nichttechnologische, organisatorische und systembezogene Innovationen sowie innovative Tätigkeiten im öffentlichen Sektor die gleiche Aufmerksamkeit erfordern wie technologiebezogene Lösungen
Zudem sollte die Förderung von Sozialunternehmen berücksichtigt werden, da sich diese Unternehmensform in der Regel durch die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen oder ihre Organisationsmodelle durch ein sehr hohes Maß an Innovation auszeichnet.
Rechte des geistigen Eigentums
In Anbetracht der Tatsache, dass China künftig die meisten Patentanmeldungen verzeichnen wird, muss die EU eine intelligente Politik zur Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums ausarbeiten, mit der sie sich behaupten kann.[1]
Durch Marktschwächen im Zusammenhang mit den Verfahren im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums werden insbesondere KMU benachteiligt, indem ihnen etwa der Austausch der Rechte des geistigen Eigentums verwehrt bleibt, der in der Regel zwischen größeren Marktakteuren stattfindet. Nachteilig auf KMU wirkt sich zudem die gerichtliche Geltendmachung von Patenten aus.
Als führende Einrichtung für Innovationen in der Union sollte das EIT Innovationsverfahren ausarbeiten und fördern, die an die üblichen Akteure in der EU angepasst sind.
Das EIT und die KIC würden die Tätigkeit eines „Laboratoriums“ übernehmen, das die Ausarbeitung differenzierter Maßnahmen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums fördert, mit denen den Bedürfnissen und Interessen der verschiedenen Sektoren und Akteure in der Union, insbesondere der KMU, Hochschuleinrichtungen und öffentlichen Behörden, entsprochen werden kann.
6. Governance und Beteiligung
Obgleich sich KIC durch innovative, unabhängige unternehmerische Strukturen auszeichnen, sollten für sämtliche KIC einige gemeinsame Mindestanforderungen festgelegt werden, um dafür zu sorgen, dass den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz und des Interessenausgleichs Rechnung getragen wird. Dies ist umso wichtiger, als KIC teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Die Struktur muss es KIC insbesondere ermöglichen, sich weiterzuentwickeln und eine zu einseitige Festlegung zu vermeiden. Neue Partner müssen sich einer KIC anschließen und sich an ihren Tätigkeiten beteiligen können, wobei mit den vorgeschlagenen Bestimmungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums allen Akteuren die gleichen Möglichkeiten gewährt werden müssen.
Die Ausweitung des Zugangs für neue Teilnehmer und insbesondere die Verbesserung der Beteiligung von KMU sollten Bestandteil der Strategien des EIT und der KIC sein.
Wie für das EIT vorgesehen, sollten auch KIC in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld ein Stakeholder-Forum einrichten, das einmal im Jahr einberufen wird.
Das EIT sollte auch weniger leistungsstarken Regionen der Union Möglichkeiten einräumen, die Vorteile von KIC zu nutzen und sich an diesen zu beteiligen, insbesondere jenen Regionen, die gegenwärtig am dringendsten auf Innovationen angewiesen sind, um einen Weg aus der Krise zu finden.
7. Komplementarität mit anderen Instrumenten des Programms Horizont 2020
Die Komplementarität der KIC mit anderen Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020 bedarf noch immer einer weiteren Klärung.
Es gibt noch einige offene Fragen in Bezug auf die konkrete Rolle von KIC in der komplexen Forschungslandschaft der EU, insbesondere mit Blick auf die Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung, die Europäischen Technologieplattformen, die gemeinsamen Technologieinitiativen, die ERA-NETs sowie das Programm „Erasmus für alle“, die Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten und die Marie-Curie-Maßnahmen.
Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Kommission insbesondere eine umfassende Bewertung der verschiedenen Formen öffentlich-privater Partnerschaften vornehmen sollte, die im Rahmen ihrer verschiedenen Forschungs- und Innovationsprogramme eingerichtet wurden.
Ziel sollte es sein, die effektivsten Partnerschaftsmodelle zu bewerten, wesentliche Erfolgsmerkmale zu bestimmen und die Strukturen in den Bereichen Forschung und Innovation im kommenden Finanzrahmen zu rationalisieren und zu vereinfachen.
- [1] Das Verhältnis von inländischen Patentanmeldungen zum gesamten Patenaufkommen betrug 2010 in Europa 15,1 % (stagnierend), in den Vereinigten Staaten 53,6 % (sinkend), in Japan 82,1 % (stagnierend) und in China 72,7 % (stark zunehmend).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (*) (20.9.2012)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
(COM(2011)0817 – C7‑0467/2011 – 2011/0384(COD))
Verfasserin der Stellungnahme (*): Chrysoula Paliadeli
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wurde im Jahr 2008 durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats als Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Dieses Ziel soll durch die Stärkung der Innovationsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten erreicht werden. Das EIT ist folglich bestrebt, die Integration des Wissensdreiecks aus Hochschule, Forschung und Innovation vor allem über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities – KIC) voranzubringen.
Mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts werden mehrere Änderungen vorgeschlagen.
Mit diesen Änderungen soll den Problemen abgeholfen werden, die im Zuge einer Anhörung zur Rolle und Funktionsweise des EIT ermittelt worden sind, und es soll dem Entwurf der neuen Strategische Innovationsagenda (SIA) für das EIT für den Zeitraum 2014 bis 2020 Rechnung getragen werden.
Das Vorhaben der Kommission, dem EIT eine prägende Rolle bei der Umsetzung des Programms Horizont 2020 zu übertragen, ist zu begrüßen und zu unterstützen. Der Fokus sollte hierbei auf der Stärkung der Synergien zwischen Akademikern, Forschern und der Wirtschaft liegen und Akteure unterschiedlichster Provenienz sollten beteiligt werden.
Gleichwohl müssen das EIT selbst und seine Rolle noch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden.
Das EIT sollte seinerseits die Hochschuleinrichtungen als Teil der Wissens- und Innovationsgemeinschaften dazu auffordern, über ihre bewährten Verfahren zu gemeinsamen Fragestellungen zu informieren, die in den kommenden Jahren aufkommen könnten und sich unweigerlich ergeben werden. Dazu gehören u. a. die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen, gemeinsame Zulassungsverfahren für akademische Grade und Abschlüsse, Lehrmethoden usw.
Der Vorschlag, neue Berufsbildungskurse in die Bildungstätigkeiten der KIC aufzunehmen, sollte momentan auf ein Angebot für Postgraduierte beschränkt bleiben.
Darüber hinaus sollte die Leitung und Verwaltung des EIT vereinfacht und näher definiert werden, welche Aufgaben den entsprechenden Gremien obliegen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(4) Die Regeln für die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum sind in den Beteiligungsregeln festgelegt. |
(4) Die Regeln für die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum sind in den Beteiligungsregeln festgelegt. Allerdings sollte das EIT bei der Erarbeitung von Instrumenten für die Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums eine innovative Rolle spielen und Transparenz und Austausch fördern, um den öffentlichen und privaten Akteuren (und insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen – KMU) zu ermöglichen, sich an der Forschung zu beteiligen und an der Nutzung von Erfindungen teilzuhaben. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(6a) Das EIT sollte darüber hinaus die Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen mit dem EIT‑Gütesiegel in den Mitgliedstaaten fördern. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 b (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
|
(6b) Das EIT sollte fachübergreifende Innovationskonzepte fördern, einschließlich der Erarbeitung nichttechnologischer Lösungen, organisatorischer Konzepte, neuer Geschäftsmodelle, offener Forschung und anderer kooperativer Ansätze. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 8 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(8) Die Zusammensetzung der EIT-Gremien sollte vereinfacht werden. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats einerseits und des Direktors/der Direktorin andererseits sollten geklärt werden. |
(8) Die Zusammensetzung der EIT-Gremien sollte vereinfacht werden und den drei Bereichen des Wissensdreiecks Rechnung tragen. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats, des Direktors/der Direktorin und des Exekutivausschusses sollten geklärt werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 10 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(10) Die KIC sollten ihre Bildungsaktivitäten um ein Angebot von Berufsbildungskursen erweitern. |
(10) Die KIC sollten ihre Bildungsaktivitäten um ein Angebot von Berufsbildungskursen für Postgraduierte erweitern. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 11 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(11) Die Kooperation von Kommission und EIT bei der Organisation der Überwachung und Evaluierung der KIC ist notwendig im Hinblick auf die Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungs- und Evaluierungssystem auf EU-Ebene. |
(11) Die Kooperation von Kommission und EIT bei der Organisation der Überwachung und Evaluierung der KIC ist notwendig im Hinblick auf die Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungs- und Evaluierungssystem auf EU-Ebene. Es sollten insbesondere die Grundsätze für die Überwachung der KIC und des EIT geklärt werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe b Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 7 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 10 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 3 – Absatz 1 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 3 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 4 – Absatz 2 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 4 – Buchstabe b Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe j | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe a Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 – Absatz 1a | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe a a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe g | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 – Absatz 3 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 8 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 8 – Absatz 2 – Buchstabe b a (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 12 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 15 – Buchstabe b | ||||||||||||||||
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VERFAHREN
Titel |
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2011)0817 – C7-0467/2011 – 2011/0384(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ITRE 13.12.2011 |
|
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 13.12.2011 |
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Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse - Datum der Bekanntgabe im Plenum |
20.4.2012 |
||||
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Chrysoula Paliadeli 2.2.2012 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
25.4.2012 |
19.6.2012 |
20.6.2012 |
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Datum der Annahme |
19.9.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zoltán Bagó, Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emilio Menéndez del Valle, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, László Tőkés, Marie-Christine Vergiat |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
François Alfonsi, Heinz K. Becker, Nadja Hirsch, Iosif Matula, Mitro Repo, Kay Swinburne |
||||
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (18.9.2012)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
(COM(2011)0817 – C7‑0467/2011 – 2011/0384(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Ivars Godmanis
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Entwurf einer legislativen Entschließung Ziffer 1 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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1a. weist darauf hin, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen lediglich als Anhaltspunkt für den Gesetzgeber dient und erst festgelegt werden kann, wenn eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 erzielt wurde; | ||||||||||||
Änderungsantrag 2 Entwurf einer legislativen Entschließung Ziffer 1 b (neu) | |||||||||||||
Entwurf einer legislativen Entschließung |
Geänderter Text | ||||||||||||
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1b. verweist auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zur „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa"1; bekräftigt, dass im nächsten MFR ausreichend zusätzliche Mittel benötigt werden, damit die Europäische Union ihre bestehenden politischen Prioritäten umsetzen und die in dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Aufgaben erfüllen sowie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; weist darauf hin, dass selbst bei einer Erhöhung des Volumens der Ressourcen für den nächsten MFR um mindestens 5 % im Vergleich zu der Höhe von 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann; fordert den Rat auf, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Vorhaben trotz ihres nachgewiesenen europäischen Mehrwerts vollständig aufgegeben werden könnten; | ||||||||||||
|
_______________ | ||||||||||||
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1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266. | ||||||||||||
Änderungsantrag 3 Entwurf einer legislativen Entschließung Ziffer 1 c (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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1c. wiederholt ferner seine Auffassung, dass sich der nächste MFR stärker auf Haushaltsmittel in Bereichen konzentrieren sollte, die das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördern, wie Forschung und Innovation, wobei die Grundsätze des europäischen Zusatznutzens und der Exzellenz die Grundlage bilden müssen; | ||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(1) Die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum weist dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (nachstehend das „EIT“), das eine Reihe von Leitinitiativen beiträgt, eine zentrale Rolle zu. |
(1) Die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum weist dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (nachstehend das „EIT“), das zu einer Reihe von Leitinitiativen, insbesondere zur „Innovationsunion“ und zu „Jugend in Bewegung“, beitragen soll, eine zentrale Rolle zu. | ||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(1a) Das ETI wird auch bedeutende Mittel aus dem privaten Sektor für seine Tätigkeiten gewinnen und somit die Innovationsfähigkeit der EU stärken. | ||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(6a) Die Auswirkung der EIT-Finanzierung der Union sollte durch die Mobilisierung, Bündelung und Erschließung öffentlicher und privater finanzieller Ressourcen maximiert werden. | ||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(7) Die Reichweite des EIT-Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. |
(7) Die Reichweite des EIT-Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. Das ETI sollte ein höheres Maß an Synergie und eine möglichst hohe Komplementarität mit den Strukturfonds fördern. | ||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 12 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(12) Die KIC sollten Synergien mit relevanten EU-Initiativen anstreben. |
(12) Die KIC sollten Synergien mit relevanten EU-Initiativen anstreben. Diese Synergien sollten den durch das EIT zu verfolgenden Grundsatz von Forschung, Innovation und Bildungsspitzenleistungen nicht gefährden. | ||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 12 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(12a) Die Ausgabe von Mitteln der EU und der Mitgliedstaaten in Forschung, Innovation und Bildung sollte besser koordiniert werden, um Komplementarität, bessere Effizienz und Sichtbarkeit zu gewährleisten sowie um bessere Haushaltssynergien zu erreichen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 13 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(13a) Die Spitzenforschung sollte treibende Kraft für das EIT insgesamt sein und die Beteiligung sollte ausgeweitet werden, um Spitzenforschung in ganz Europa zu fördern, was auch das Konzept „Stufenleiter zur Spitzenforschung“ einschließt, mit dem die Beteiligung starker Einheiten, deren Spitzenforschung sich noch im Anfangsstadium befindet, gefördert wird. | ||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 14 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(14) Das EIT sollte die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des KIC-Auswahlverfahrens verabschieden. |
(14) Das EIT sollte die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des KIC-Auswahlverfahrens verabschieden, da dies für die Durchführung von Vereinfachungsmaßnahmen von größter Bedeutung ist. | ||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 14 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(14a) Es ist wichtig, eine gesunde Verwaltung der Finanzen des EIT und die Umsetzung der KIC in der möglichst effektivsten und nutzerfreundlichsten Weise zu gewährleisten. | ||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 18 (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(18) Die Kommission sollte ihre Rolle bei der Überwachung der Umsetzung spezifischer Aspekte der EIT-Aktivitäten stärken. |
(18) Die Kommission sollte ihre Rolle bei der Überwachung der Umsetzung spezifischer Aspekte der EIT-Aktivitäten stärken. Die Kommission sollte die Durchführung des Programms alljährlich mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der Ergebnisse und der Auswirkungen kontrollieren. Diese Indikatoren sollten zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestbasis für die Bewertung des Ausmaßes, in welchem die Ziele des EIT verwirklicht wurden, bilden. | ||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 19 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(19a) Bei den EIT-Aktivitäten sollte größtmögliche Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle bezogen auf die Beiträge aus dem Unionshaushalt gewährleistet werden, insbesondere in Bezug auf deren Anteil, sowohl erwarteter als auch erreichter, an der Erreichung der Zielstellungen der Union. | ||||||||||||
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Absatz 10 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 3 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das EIT Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau. Gesamt- und Einzelziele des EIT und Ergebnisindikatoren für den Zeitraum 2014-2020 sind im Programm Horizont 2020 festgelegt.“ |
Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das EIT Hochschulbildung, Forschung und Innovation mit Spitzenleistungen. Gesamt- und Einzelziele des EIT und Ergebnisindikatoren für den Zeitraum 2014-2020 sind im Programm Horizont 2020 festgelegt.“ | ||||||||||||
Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 7 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 a | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
Das EIT organisiert, ausgehend von zentralen Leistungsindikatoren und in Zusammenarbeit mit der Kommission, eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC. |
Das EIT organisiert, ausgehend von zentralen Leistungsindikatoren und in Zusammenarbeit mit der Kommission, eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC. Diese Indikatoren bilden zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestbasis für die Bewertung des Ausmaßes, in welchem die Ziele des EIT verwirklicht wurden. Um die Ergebnisse des EIT zu verbessern, sollten sich die von den KIC durchgeführten Maßnahmen nachweislich auf die Gründung und Ausgründung innovativer Unternehmen auswirken, insbesondere durch die Förderung der Vernetzung und der unternehmerischen Tätigkeiten der Inhaber eines akademischen Grades des EIT oder der Ausbildungsteilnehmer des EIT. | ||||||||||||
Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 15 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 19 | |||||||||||||
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VERFAHREN
Titel |
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2011)0817 – C7-0467/2011 – 2011/0384(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ITRE 13.12.2011 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 13.12.2011 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Ivars Godmanis 6.2.2012 |
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Datum der Annahme |
6.9.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marta Andreasen, Richard Ashworth, Reimer Böge, Zuzana Brzobohatá, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Claudio Morganti, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Burkhard Balz, Maria Da Graça Carvalho, Edit Herczog, Jürgen Klute, Constanze Angela Krehl, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Luigi Berlinguer |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (13.7.2012)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
(COM(2011)0817 – C7‑0467/2011 – 2011/0384(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Alajos Mészáros
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 mit dem Ziel eingerichtet, die Innovationskapazität in Europa zu stärken. Es stellt den ersten Versuch der EU dar, Hochschulbildung, Forschung und Innovation im sogenannten „Wissensdreieck“ zu vereinen. Diese Integration erfolgt hauptsächlich über die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities – KIC), die auf langfristiger Basis Organisationen zusammenbringen, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigen. Das EIT hat seine Arbeit im Jahr 2010 aufgenommen und befindet sich in Budapest.
Die Kommission legt nun Änderungen zu der Verordnung zur Errichtung des EIT vor. Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf den Erfahrungen, die in der Anfangsperiode gesammelt wurden, auf den Empfehlungen, die im Rahmen der externen Bewertungsberichte gemacht wurden und auf den Ergebnissen der ausführlichen Anhörungen der Interessenträger des EIT. Diese Änderungsverordnung steht in engem Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Strategischen Innovationsagenda, der auf dem Vorschlag des Verwaltungsrats des EIT beruht.
Der Schwerpunkt dieser Stellungnahme liegt vornehmlich auf folgenden Aspekten:
Verbesserung der Governance‑Strukturen des EIT und des Dialogs mit den EU‑Institutionen
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zusammensetzung der Gremien des EIT vereinfacht werden sollte. Insbesondere sollten die Aufgaben des Verwaltungsrats und des Direktors näher definiert werden. Der Verwaltungsrat und der Direktor sollten stets im Interesse des EIT sowie unabhängig und unparteilich handeln. Betont werden soll an dieser Stelle auch, wie wichtig es ist, die EU‑Institutionen in angemessener Weise in die Ausarbeitung der Arbeitsprogramme des EIT einzubeziehen.
Ausweitung der Beteiligung in allen Mitgliedstaaten und Förderung der Synergien der EIT‑Strukturen insbesondere zum Vorteil von KMU
Offenheit, Transparenz und eine ausgewogene Gewichtung der Interessen stehen im Mittelpunkt der Governance‑Prinzipien, und die Wachstumsstrategie der KIC sollte daher eine Ausweitung der Beteiligung auf neue Teilnehmer aus der gesamten EU, die neue Ideen mitbringen, sowie die verstärkte Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) umfassen. Obgleich nicht alle Märkte gleich strukturiert sind, ist es wichtig, KMU zu ermöglichen, an allen KIC in vollem Umfang teilzunehmen. Öffentliche Unternehmen und lokale Behörden sowie Einrichtungen ohne Erwerbszweck sollten, soweit angemessen, auch in die KIC einbezogen werden.
Regelung der Rechte des geistigen Eigentums
In Bezug auf die Bestimmungen über den Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums muss für die richtige Gewichtung der Interessen der Rechteinhaber und der Interessen der Nutzer gesorgt werden. Diese Regeln sollten als Leitlinien und Modelle dienen, mit denen die Wissensvermittlung und ‑verbreitung sowohl innerhalb der KIC als auch in der EU insgesamt gefördert wird.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(4) Die Regeln für die Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum sind in den Beteiligungsregeln festgelegt. |
(4) Die Regeln für die Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums und die Verbreitung von Ergebnissen sind in den Beteiligungsregeln festgelegt, und mit ihnen muss für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Rechteinhabern und den Nutzern gesorgt werden. Die Europäische Kommission sollte in Abstimmung mit dem EIT Leitlinien zu innovativen Modellen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums vorlegen, mit denen die Wissensvermittlung und -verbreitung sowohl innerhalb der KIC als auch in der EU insgesamt gefördert wird. | ||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(6a) Das EIT sollte eng mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass diese sich aktiv an den Tätigkeiten der KIC beteiligen. Öffentliche Unternehmen und lokale Behörden sowie Einrichtungen ohne Erwerbszweck sollten, soweit angemessen, auch in die KIC einbezogen werden. | ||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(7) Die Reichweite des EIT‑Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. |
(7) Die Reichweite des EIT‑Beitrags zu den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (nachstehend „KIC“) sollte definiert und die Finanzierungsquellen der KIC sollten geklärt werden. Insbesondere sollten die von der EU bereitgestellten Mittel als Hebel betrachtet werden, mit dem KIC darin gefördert werden können, andere private oder öffentliche Finanzierungsquellen zu verfolgen, und die EU‑Organe sollten künftig in Betracht ziehen, die Nutzung von EU‑Mitteln als Hebel zu prüfen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 8 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(8) Die Zusammensetzung der EIT‑Gremien sollte vereinfacht werden. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats einerseits und des Direktors/der Direktorin andererseits sollten geklärt werden. |
(8) Die Zusammensetzung der EIT‑Gremien sollte vereinfacht werden. Die Arbeitsweise des EIT-Verwaltungsrats sollte gestrafft und die Rollen und Aufgaben des Verwaltungsrats einerseits und des Direktors/der Direktorin andererseits sollten geklärt werden. Der Verwaltungsrat und der Direktor/die Direktorin sollten im Interesse des EIT unabhängig, unparteilich und transparent handeln. | ||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 15 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(15) Das Dreijahresarbeitsprogramm des EIT sollte die Stellungnahme der Kommission zu den Einzelzielen des EIT berücksichtigen, die in Horizont 2020 festgelegt sind, sowie die Komplementarität zu den politischen Konzepten und Instrumenten der Europäischen Union. |
(15) Das Dreijahresarbeitsprogramm des EIT sollte die Stellungnahmen der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats zu den Einzelzielen des EIT berücksichtigen, die in Horizont 2020 festgelegt sind, sowie die Komplementarität zu den politischen Konzepten und Instrumenten der Europäischen Union. Diese EU‑Organe sollten in angemessener Weise an der Ausarbeitung dieses Programms beteiligt werden.
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 – Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 2 – Nummer 10 | |||||||||||||
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Begründung | |||||||||||||
Entspricht Absatz 10, wie von der Kommission im Rahmen des Vorschlags 2011/0384(COD) hinzugefügt. | |||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 3 – Unterabsatz 1 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 4 – Buchstabe b Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe j | |||||||||||||
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Begründung | |||||||||||||
Entspricht Absatz 10, wie von der Kommission im Rahmen des Vorschlags 2011/0384(COD) hinzugefügt. | |||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe d Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 7 – Absatz 4 | |||||||||||||
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Begründung | |||||||||||||
Entspricht Absatz 10, wie von der Kommission im Rahmen des Vorschlags 2011/0384(COD) hinzugefügt. | |||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Nummer 12 Verordnung (EG) Nr. 294/2008 Artikel 15 – Buchstabe a | |||||||||||||
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Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 2 – Unterabsatz 3 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
Die Kommission achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern sowie auf die Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds für Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union. |
Die Kommission achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern sowie die Stärkung der Beteiligung aus den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union. | ||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 1 – Absatz 4 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
4. Die Mitglieder des Verwaltungsrats handeln im Interesse des EIT und setzen sich in aller Unabhängigkeit für dessen Ziele, Aufgaben, Identität und Kohärenz ein. |
4. Die Mitglieder des Verwaltungsrats handeln im Interesse des EIT transparent und unparteilich und setzen sich in aller Unabhängigkeit für dessen Ziele, Aufgaben, Identität, Eigenständigkeit und Kohärenz ein. | ||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 2 – Absatz 1 – Buchstabe g | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(g) die Festlegung einer angemessenen Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses im Einvernehmen mit der Kommission; diese Vergütung soll sich an der in den Mitgliedstaaten üblichen Vergütung orientieren; |
(g) die Festlegung einer angemessenen Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses im Einvernehmen mit der Kommission; | ||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 2 – Absatz 1 – Buchstabe p | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(p) die globale Förderung des EIT, um dessen Anziehungskraft zu vergrößern und es zu einer weltweit führenden Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu machen. |
(p) die globale Förderung des EIT, um dessen Anziehungskraft für Wissenschaftler, Akademiker und insbesondere für Unternehmen zu vergrößern und es zu einer weltweit führenden Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu machen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 4 – Absatz 3 – Buchstabe m (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(m) Gewährleistung einer soliden Kommunikation mit den EU‑Institutionen; | ||||||||||||
Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Anhang – Abschnitt 4 – Absatz 3 – Buchstabe n (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(n) transparentes, unparteiliches Vorgehen im Interesse des EIT unter Wahrung seiner Ziele, Aufgaben, Identität, Eigenständigkeit und Kohärenz; |
VERFAHREN
Titel |
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2011)0817 – C7-0467/2011 – 2011/0384(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ITRE 13.12.2011 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 13.12.2011 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Alajos Mészáros 19.12.2011 |
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Prüfung im Ausschuss |
30.5.2012 |
19.6.2012 |
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Datum der Annahme |
10.7.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Luigi Berlinguer, Sebastian Valentin Bodu, Françoise Castex, Christian Engström, Marielle Gallo, Giuseppe Gargani, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Sajjad Karim, Klaus-Heiner Lehne, Antonio López-Istúriz White, Antonio Masip Hidalgo, Jiří Maštálka, Alajos Mészáros, Bernhard Rapkay, Evelyn Regner, Francesco Enrico Speroni, Rebecca Taylor, Alexandra Thein, Cecilia Wikström, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Piotr Borys, Luis de Grandes Pascual, Eva Lichtenberger, Dagmar Roth-Behrendt, József Szájer, Axel Voss |
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VERFAHREN
Titel |
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2011)0817 – C7-0467/2011 – 2011/0384(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
30.11.2011 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ITRE 13.12.2011 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 13.12.2011 |
EMPL 13.12.2011 |
CULT 13.12.2011 |
JURI 13.12.2011 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL 19.1.2012 |
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Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 20.4.2012 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Philippe Lamberts 20.1.2012 |
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Prüfung im Ausschuss |
23.1.2012 |
18.6.2012 |
17.9.2012 |
8.10.2012 |
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Datum der Annahme |
28.11.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Amelia Andersdotter, Josefa Andrés Barea, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Dimitrios Droutsas, Christian Ehler, Vicky Ford, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, Edit Herczog, Kent Johansson, Romana Jordan, Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Aldo Patriciello, Herbert Reul, Paul Rübig, Amalia Sartori, Salvador Sedó i Alabart, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Catherine Trautmann, Ioannis A. Tsoukalas, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Yves Cochet, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Seán Kelly, Vladimír Remek, Silvia-Adriana Ţicău |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Alexandra Thein |
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Datum der Einreichung |
7.12.2012 |
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