BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020

11.12.2012 - (COM(2011)0884 – C7‑0000/2011 – 2011/0436(APP)) - ***I

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Hannu Takkula


Verfahren : 2011/0436(APP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0424/2012
Eingereichte Texte :
A7-0424/2012
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020

(COM(2011)0884 – C7‑0000/2011 – 2011/0436(APP))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0884),

–   gestützt auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0000/2011),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses vom 28. März 2012 zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Juli 2012[1],

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 18. Juli 2012[2],

–   gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0424/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  weist darauf hin, dass die in dem Legislativvorschlag angegebene Finanzausstattung lediglich ein Hinweis für die Legislativbehörde ist und erst festgelegt werden kann, wenn eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 erzielt worden ist;

3.  verweist auf seine „Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“[3]; bekräftigt, dass der nächste MFR genügend zusätzliche Mittel vorsehen muss, damit die Union ihren bestehenden politischen Prioritäten und den neuen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Aufgaben gerecht werden und auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; fordert den Rat, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, auf, klar anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Projekte trotz ihres nachweislichen europäischen Mehrwerts ganz aufgegeben werden könnten; weist ferner darauf hin, dass selbst bei einer Mittelaufstockung für den nächsten MFR um mindestens 5 % gegenüber dem Mittelvolumen für 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Ziele und Verpflichtungen der Union und des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann;

4.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Bezugsvermerk 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 167 und 352,

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Bezugsvermerk 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

entfällt

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Bezugsvermerk 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und dem in Artikel 352 Absatz 1 Satz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat,

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Im Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union sollten die EU-Organe den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen, und einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen.

(1) Im Einklang mit Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen, und die EU-Organe sollten den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen, und einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass der Rückgriff auf eine zweifache Rechtsgrundlage in Ausnahmefällen möglich ist „bei einer Maßnahme, mit der gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt würden, die untrennbar miteinander verbunden seien, ohne dass eines dem anderen untergeordnet wäre“1, was im Falle des kraft dieser Verordnung eingerichteten Programms zweifellos gegeben ist, da die beiden Hauptziele, nämlich die Stärkung des Geschichtsbewusstseins und die Förderung der Bürgerbeteiligung, als gleichwertig anzusehen sind.

 

__________________

 

1Siehe Rechtssache C-411/06 Kommission gegen Parlament und Rat Slg. 2009, I‑7135, Rdnr. 45 und Rechtssache C‑166/07 Parlament gegen Rat Slg. 2009, I‑7135, Rdnr. 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Um den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung am demokratischen Leben der Union zu erleichtern, ist ein Paket gemeinsamer Maßnahmen der Union zur Förderung der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Demokratie, der kulturellen Vielfalt, der Toleranz und der Solidarität in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)erforderlich.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Zwar bedeutet die EU-Bürgerschaft objektiv gesehen einen klaren Mehrwert mit verankerten Rechten, doch verdeutlicht die EU bisweilen nicht wirkungsvoll, welche Verbindung zwischen der Lösung einer breiten Palette an wirtschaftlichen und sozialen Problemen und den EU-Strategien besteht. Daher haben die eindrucksvollen Errungenschaften in puncto Frieden und Stabilität in Europa, langfristiges nachhaltiges Wachstum, Preisstabilität, effizienter Verbraucher- und Umweltschutz sowie die Förderung von Grundrechten nicht immer zu einem starken Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur EU geführt.

(3) Zwar bedeutet die EU-Bürgerschaft objektiv gesehen einen klaren Mehrwert mit verankerten Rechten, doch verdeutlicht die EU bisweilen nicht wirkungsvoll, welche Verbindung zwischen der Lösung einer breiten Palette an wirtschaftlichen und sozialen Problemen und den EU-Strategien besteht. Durch die umfassende Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung ihrer Politik stärkt die Union deren Zugehörigkeitsgefühl. Dies ist insbesondere in Zeiten der Wirtschafts- und Sozialkrise notwendig, in denen die Errungenschaften der Union in puncto Frieden und Stabilität, Verbraucher- und Umweltschutz sowie Förderung von Grundrechten und -freiheiten leicht vergessen werden.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen.

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen und dabei das Gefühl der gemeinsamen Bürgerschaft über ein besseres gegenseitiges Kennenlernen zu stärken, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen notwendig. Es sollten Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffen werden, um die Menschen an Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene zu beteiligen. Die europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen und einen umfassenderen Dialog der Öffentlichkeit über EU-Angelegenheiten zu fördern.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(4a) Um die Beteiligung der Unionsbürger an EU-Angelegenheiten zu fördern, sollte das Programm auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 über öffentliche Konsultationen und ihre Verfügbarkeit in sämtlichen Sprachen der EU1 berücksichtigen, in der in Absatz 2 die Kommission nachdrücklich aufgefordert wird dafür zu sorgen, dass das Recht jedes Unionsbürgers, sich in sämtlichen Amtssprachen der Union an die Organe der Union zu wenden, umfassend respektiert und umgesetzt wird, indem dafür Sorge getragen wird, dass öffentliche Konsultationen in sämtlichen Amtsprachen der Union zur Verfügung gestellt werden, dass alle Konsultationen gleich behandelt werden, und dass es keine Diskriminierung aufgrund der Sprache gibt.

 

__________________

 

1 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0256.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007–2013) legt ein Aktionsprogramm fest, das die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Gemeinden sowie die Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung bestätigt hat.

(5) Der Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007–2013) legt ein Aktionsprogramm fest, das die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Dialogs mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Behörden auf allen nationalen Ebenen sowie die Förderung der aktiven Beteiligung der Bürger, und insbesondere junger Menschen, bestätigt hat.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Der Zwischenbericht, eine öffentliche Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Stakeholdern bestätigten, dass sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen beim Kapazitätsaufbau und auf Ebene der Einzelpersonen bei einem verstärkten Interesse für EU-Angelegenheiten greift.

(6) Der Zwischenbericht, eine öffentliche Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Stakeholdern bestätigten, dass sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über EU-Angelegenheiten mehrt, ihr Interesse stärkt und sie zu aktivem Engagement motiviert.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Regionalpolitik.

(7) Bei den Themen der Projekte und ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang, sowie der Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend, Freiwilligentätigkeit und Kultur, Sport, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Solidarität zwischen den Generationen und Regionalpolitik.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Derartige Synergien lassen sich auch erreichen, indem zur Umsetzung der Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union angemessene Mittel aus dem Verwaltungshaushalt der einzelnen Generaldirektionen der Kommission für Bürgerbeteiligung, Dialog und Partnerschaften eingesetzt werden.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen zur Reflexion über Meilensteine in der Geschichte Europas, Initiativen zur Sensibilisierung für EU-Organe und ihre Funktionsweise sowie Debatten zu europapolitischen Themen.

(8) Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen zur Verbreitung des Wissens über Meilensteine in der Geschichte Europas und zur Reflexion über dieselben, Initiativen zur Sensibilisierung junger Menschen für die Geschichte der Union und die Funktionsweise der EU-Organe – beispielsweise Besuche der EU-Organe oder des Hauses der Europäischen Geschichte – sowie Debatten zu europapolitischen Themen, wie die Debatte über die Zukunft Europas oder zu Themen, die nach Ansicht der Bürger von besonderem Interesse sind.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus1 sowie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 9./10. Juni 2011 zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa wird unterstrichen, dass die Erinnerung an die Vergangenheit wach gehalten werden muss, um auf diese Weise die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten, wobei der Europäischen Union eine bedeutende Rolle zufalle, wenn es darum geht, die kollektive Erinnerung an diese Verbrechen zu fördern, zu teilen und weiterzutragen. Der Bedeutung historischer, kultureller und interkultureller Aspekte sollte deshalb ebenso Rechnung getragen werden wie dem bestehenden Zusammenhang zwischen Geschichtsbewusstsein und europäischer Identität.

 

__________________

 

1ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 25.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8b) Eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den beiden Bereichen des Programms ist sowohl erstrebenswert als auch angemessen, da die Arbeit an dem allen Europäern gemeinsamen Erbe und ein gemeinsames kollektives Gedächtnis sowohl des Leidens als auch des Erfolgs nicht weniger als Maßnahmen, die direkt auf die Förderung der Bürgerbeteiligung abzielen, zur Entstehung einer europäischen staatsbürgerlichen Kultur beitragen können.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten, damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden. Zu diesem Zweck sollten die angebotenen Aktivitäten einen klaren Bezug zur politischen Agenda der EU haben und entsprechend vermittelt werden.

(9) Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten, damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden, unter anderem durch Vernetzung und über Foren für den Austausch von Informationen, Wissen und bewährten Verfahren, darunter spezieller Methoden wie des verstärkten Einsatzes von Informationstechnologien, Datenbanken und sozialen Medien.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung der kulturellen, sprachlichen und geografischen Vielfalt der Union und der notwendigen Einbeziehung schwer zu erreichender Gruppen – einer ausgewogenen Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an Projekten und Aktivitäten gelten. Der Zugang zum Programm sollte nicht nur großen Projekten vorbehalten sein, sondern insbesondere kleinen und mittleren Projekten gewährt werden, um für mehr Flexibilität und eine bessere Zugänglichkeit des Programms für die Unionsbürger zu sorgen. Besonders sollte darauf geachtet werden, die Verwaltungs- und Finanzierungsverfahren zu vereinfachen.

Begründung

Ziel des Änderungsantrags ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit und der Flexibilität des Programms für die europäischen Bürger und für Bürgergruppen sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Die Beteiligung natürlicher Personen aus überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die über die Unionsbürgerschaft verfügen, und öffentlicher und/oder privater Organisationen und Institutionen in diesen Ländern und Gebieten, sollte aufgewertet und gefördert werden, um die Verbindung zur Union zu stärken und deren Werte in diesen Gebieten, die ein Bindeglied zwischen der Union und der Welt darstellen, so wirksam wie möglich zu verbreiten.

 

Begründung

Staatsangehörige aus ÜLG sollten als europäische Bürgerinnen und Bürger an diesem Programm teilnehmen können. Im neuen Übersee-Assoziationsbeschluss ist vorgesehen, dass die ÜLG an allen europäischen Programmen teilnehmen können.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Die Ziele, eine tief verankerte und nachhaltige Demokratie und eine dynamische Zivilgesellschaft aufzubauen, sind dem kraft dieser Verordnung eingerichteten Programm und dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument gemeinsam. Die Union bietet den Ländern, auf die das Europäische Nachbarschaftsinstrument Anwendung findet, privilegierte Beziehungen, die sich auf das beiderseitige Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen stützen.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.

(12) Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des Programms eine indikative Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den finanziellen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.

Begründung

Anpassung der Erwägung an Artikel 12 Absatz 1.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Die im Rahmen dieser Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen Union bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.

entfällt

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Den Vorzug erhalten Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden.

(16) Besondere Aufmerksamkeit sollte Projekten unabhängig von ihrer Größe, die große Auswirkungen haben oder in sonstiger Hinsicht ein großes Potenzial aufweisen, zukommen, insbesondere solchen, die direkt in Bezug mit den Unionsstrategien oder mit Themen, die nach Ansicht der Bürger von besonderem Interesse sind, stehen und bewirken, dass die politische Agenda der Union mitgestaltet wird, und jenen, die in den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, in denen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft oder die Bürgerbeteiligung und die politische Partizipation schwach ausgeprägt sind. Damit auch Kleinprojekte und schwer erreichbare Gruppen einbezogen werden können, sollte darüber hinaus die Durchführung der Programme nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung unter anderem durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden, so dass die tatsächlichen Projektkosten, insbesondere, wenn Differenzen in diesem Bereich auf der geographischen Lage beruhen, stärker als bisher berücksichtigt werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Im Rahmen des globalen Ziels, den Informationsstand über die Europäische Union zu verbessern und die Bürgerbeteiligung zu fördern, wird mit dem Programm zu den folgenden allgemeinen Zielen beigetragen:

2. Im Rahmen des übergeordneten Ziels, Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen, bestehen die allgemeinen Ziele des Programms darin:

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 2 – Spiegelstrich -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Förderung des Verständnisses der Bürger für die Union und Stärkung ihres Zugehörigkeitsgefühls zu einem in seiner Vielfalt geeinten Europa über das Gedenken, damit allmählich ein Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte entsteht;

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 2 – Spiegelstrich 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Stärkung des Geschichtsbewusstseins und größere Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene.

Förderung der europäischen Bürgerschaft und Verbesserung der Bedingungen für demokratische Bürgerbeteiligung und interkulturellen Dialog auf EU-Ebene über ein besseres Kennenlernen der Organe, der Strategien und der Politik der EU.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm umfasst die folgenden Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf transnationaler Ebene oder mit klarer europäischer Dimension umgesetzt werden:

Das Programm umfasst die folgenden Einzelziele, die im Rahmen von Aktionen auf transnationaler Ebene oder mit europäischer Dimension umgesetzt werden:

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Nummer 1 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

1. Stärkere Sensibilisierung für Geschichtsbewusstsein, gemeinsame Geschichte, kulturelles Erbe, Identität und die Zielsetzung der Union, Frieden, Toleranz, gegenseitiges Verständnis, ihre Werte, ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, indem sie Debatten, Aktionen, Reflexion und den Aufbau von Netzen sowie die Zusammenführung von Menschen aus lokalen Gemeinschaften und Vereinen in ganz Europa, damit sie Erfahrungen teilen und austauschen und aus der Geschichte lernen, anregt;

(Der Wortlaut dieses Unterabsatzes gilt auch für Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Einleitung.)

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Nummer 1 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

entfällt

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Nummer 2 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

2. Stärkung der Interaktion von Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen teilnehmenden Ländern sowie einer demokratischen Bürgerbeteiligung und des interkulturellen Dialogs auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und sie daran beteiligt werden und Möglichkeiten für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

(Der Wortlaut dieses Unterabsatzes gilt auch für Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Einleitung.)

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Nummer 2 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

entfällt

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Nummer 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Besondere Berücksichtigung der Roma und anderer Minderheiten in der EU, um ihre Integration als vollberechtigte EU-Bürger zu fördern..

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft

(a) Förderung des Bewusstseins für die europäische Geschichte und Entwicklung einer europäischen Identität und eines Zugehörigkeitsgefühls zur Union;

(Der Wortlaut dieses Unterabsatzes gilt auch für den Anhang – Teil 1 – Abschnitt 1 – Titel.)

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

(b) Stärkung der europäischen Bürgerschaft durch demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“.

(Der Wortlaut dieses Unterabsatzes gilt auch für den Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Titel.)

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Valorisierungsaktionen“) ergänzt.

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Verbreitungs- und Verwertungsaktionen“) ergänzt.

Begründung

Einige Ergebnisse der Projekte können verbreitet, andere Ergebnisse dagegen aufgrund ihrer Eigenschaften verwertet (d. h. wiederholt, mehrfach verwendet) werden.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm unter anderem die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:

2. Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm unter anderem (aber nicht ausschließlich) die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer europäischen Dimension durchgeführt werden:

 

(a) wechselseitiges Lernen und Kooperationsaktivitäten, z. B.

Bürgerbegegnungen, Städtepartnerschaften

– Bürgerbegegnungen und -foren, Städtepartnerschaften, Netze von Partnerstädten und gemeinsame Projekte der lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderer lokaler Akteure

Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze

im Rahmen transnationaler Partnerschaften durchgeführte Projekte, die verschiedene Arten der in Artikel 6 aufgeführten Stakeholder einschließen, Zusammenarbeit von Organisationen unterschiedlichen Typs, wie Kooperationsplattformen für die Zivilgesellschaft, und Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Organen der Union

 

– das Geschichtsbewusstsein betreffende Projekte mit europäischer Dimension

 

– Austauschaktivitäten auf der Grundlage von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und/oder sozialen Medien

Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse

(b) strukturelle Unterstützung für Organisationen, z. B.

Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

Organisationen von allgemeinem europäischem Interesse im Sinne von Artikel ... der Durchführungsvorschriften zur Verordnung XX/2012 [Haushaltsordnung], wie europäische Netze und Bildungszentren, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen

Veranstaltungen auf Ebene der Europäischen Union

Kontaktstellen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“

Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen

Programminformations-/Beratungsstrukturen in den Mitgliedstaaten, sowohl auf nationaler, regionaler als auch lokaler Ebene

– Reflexion/Debatten zu gemeinsamen Werten

(c) Analyseaktivitäten auf EU-Ebene, z. B.

Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken

ausgewählte Studien zu Themen, die mit den Zielen des Programms im Zusammenhang stehen;

– Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen

(d) Maßnahmen zur Bekanntmachung des Programms sowie Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen sowie zum Aufzeigen bewährter Praktiken verschiedener Organisationen und Einrichtungen, z. B.

Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung

Veranstaltungen auf EU-Ebene einschließlich Konferenzen, Gedenkfeiern oder Preisverleihungen

Unterstützung von Programminformations-/Beratungsstrukturen in den Mitgliedstaaten

Peer Reviews, Sachverständigentreffen und Seminare

 

– Debatten/Studien zu Meilensteinen der europäischen Geschichte und Integration, um unter anderem die Erinnerung an die Verbrechen der Diktaturen in der neuesten Geschichte Europas, wie des Nationalsozialismus, des Faschismus und totalitärer kommunistischer Regime, einschließlich des Stalinismus, nicht verblassen zu lassen, mit dem Ziel, das friedliche Miteinander in Europa zu bewahren

 

– Initiativen zur Beteiligung älterer Menschen an der Bewahrung der Erinnerung an historische Ereignisse, die die europäische Geschichte geprägt haben

 

– Gedenken an wichtige historische Ereignisse und die Verbreitung des Wissens über diese Ereignisse

 

– Initiativen, um die EU-Organe und ihre Arbeitsweise bekannter zu machen und um über die aus der Unionsbürgerschaft resultierenden Rechte und Pflichten sowie über Menschenrechte im Allgemeinen zu informieren

 

– Reflexion/Debatten über gemeinsame Werte

 

– öffentlichkeitswirksame Initiativen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

Begründung

Die Maßnahmen wurden nach Arten von Tätigkeiten neu eingeteilt.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Die beiden in Absatz 1 genannten Bereiche werden im Anhang zu dieser Verordnung beschrieben.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. EU-Finanzhilfen können z. B. in Form von Beiträgen zu den Betriebskosten oder aktionsbezogenen Finanzhilfen gewährt werden.

1. EU-Finanzhilfen können in Form von Beiträgen zu den Betriebskosten oder aktionsbezogenen Finanzhilfen gewährt werden.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Nummer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente, Monitoring und Evaluierung.

2. Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen, die die Durchführung und/oder Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumenten sowie Monitoring und Evaluierung ermöglichen.

Begründung

Da sich der Begriff „Programm“ in dieser Entscheidung auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bezieht, könnte seine Verwendung im vorliegenden Zusammenhang Verwirrung stiften. Außerdem ist es wichtig hervorzuheben, dass Aufträge in diesem Zusammenhang über das öffentliche Auftragswesen vergeben werden sollten, wenn es um Veranstaltungen im Rahmen des Programms geht (unmittelbare Nennung).

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm steht folgenden Ländern – nachstehend „Teilnahmeländer“ – offen:

Das Programm steht folgenden Ländern offen:

Änderungsantrag  42

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) den Mitgliedstaaten;

(a) den Mitgliedstaaten und ihren überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) gemäß Anhang II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

Begründung

Staatsangehörige aus ÜLG sollten als europäische Bürgerinnen und Bürger an diesem Programm teilnehmen können. Im neuen Übersee-Assoziationsbeschluss ist vorgesehen, dass die ÜLG an allen europäischen Programmen teilnehmen können.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an EU-Programmen;

(b) den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an EU-Programmen; die zu finanzierenden Projekte oder Pläne müssen die Grundsätze und Werte der Union, der guten Nachbarschaftspolitik, der Zusammenarbeit, der Versöhnung und gegenseitigen Anerkennung unter den Völkern achten und diesen entsprechen.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die das europäische Geschichtsbewusstsein und die europäische Bürgerschaft und Integration, den interkulturellen Dialog und das gegenseitige Verständnis der Bürger für einander fördern, insbesondere lokalen und regionalen Behörden und Organisationen, Städtepartnerschaftsausschüssen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Einrichtungen für Kultur und Geschichte, Bürgergruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich von Freiwilligenorganisationen und Verbänden von Überlebenden) sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs-, Forschungs-, und Sportorganisationen. Die Europäische Kommission stellt eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge sicher, um den Zugang zu dem Programm zu erleichtern.

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung kann das Programm im Rahmen des von ihm abgedeckten Bereichs gemeinsame Aktivitäten mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem Europarat und der UNESCO umfassen.

Auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung kann das Programm im Rahmen des von ihm abgedeckten Bereichs gemeinsame Aktivitäten mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem Europarat und der UNESCO unterstützen.

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8 – Absatz -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Kommission führt das Programm im Einklang mit der Haushaltsordnung und den im Anhang dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen durch.

Änderungsantrag  47

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission steht in regelmäßigem Dialog mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Stakeholdern und Experten.

Die Kommission steht in regelmäßigem Dialog mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Partnern und Experten.

Änderungsantrag  48

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission stellt die Kohärenz und Komplementarität zwischen diesem Programm und Instrumenten in anderen Aktionsbereichen der EU sicher, insbesondere den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung, Innovation, Erweiterungspolitik und Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Die Kommission stellt Kohärenz und Komplementarität zwischen den Maßnahmen, die im Rahmen des kraft dieser Verordnung eingerichteten Programms angewandt werden, und Instrumenten in anderen Aktionsbereichen der EU sicher, insbesondere den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, Sport, Kultur und audiovisueller Bereich, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, generationsübergreifende Solidarität, Freiwilligentätigkeit, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung, Innovation, Informationsgesellschaft, Erweiterungspolitik, Nachbarschaftspolitik – insbesondere ihr grenzübergreifender Bereich – und Außenbeziehungen der Union.

Änderungsantrag  49

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 229 Mio. EUR.

1. Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des Programms im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XXX/YYY zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung beläuft sich auf mindestens 229 Mio. EUR. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde bewilligt.

Begründung

Hervorhebung der Rolle der Haushaltsbehörde.

Änderungsantrag  50

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die im Rahmen dieser Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen Union bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.

entfällt

Änderungsantrag  51

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Die verfügbaren jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XXX/201z zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung bewilligt.

Änderungsantrag  52

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 2 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus Unionsmitteln betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung aus Unionsmitteln ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 geregelten Verfahren bei allen direkt oder indirekt durch Finanzierungen aus den Mitteln dieses Programms betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über Finanzierung aus Mitteln dieses Programms ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.

Änderungsantrag  53

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 13 – Absatz 2 – Unterabsatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen.

Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 ist der Kommission, dem Rechnungshof und dem OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen, in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, sofern sich diese Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verträge aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich die Befugnis zu erteilen, derartige Rechnungsprüfungen sowie Kontrollen und Überprüfungen vor Ort hinsichtlich von im Rahmen dieses Programms organisierten Projekten durchzuführen.

Änderungsantrag  54

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 14 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Die bei den Einzelzielen nach Artikel 2 erzielten Fortschritte werden anhand der Indikatoren beurteilt, die im Anhang festgelegt sind.

Änderungsantrag  55

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 15a

 

Für das Jahr 2014 zu vergebende Zuschüsse

 

Für die im Jahr 2014 gewährten Zuschüsse gilt, dass der Zeitraum der Förderfähigkeit am 1. Januar 2014 beginnen kann, vorausgesetzt, dass die betreffenden Ausgaben weder vor dem Tag der Einreichung des Zuschussantrags noch vor Beginn des Rechnungsjahres des Empfängers getätigt werden.

Begründung

Dieser Änderungsantrag stellt sicher, dass das Programm am 1. Januar 2014 beginnen kann, selbst wenn sich der Prozess verzögern sollte.

Änderungsantrag  56

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – allgemeine Zwischenüberschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zusätzliche Informationen über den Zugang zu dem Programm

Zusätzliche Informationen zu den unterstützten Aktionen

Änderungsantrag  57

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 1 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

BEREICH 1: Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft

BEREICH 1: Förderung des Bewusstseins für die europäische Geschichte und Entwicklung einer europäischen Identität und eines Zugehörigkeitsgefühls zur Union

(Der Wortlaut dieses Titels entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrags zu Artikel 3, Absatz 1, Unterabsatz 1, Buchstabe a.)

Änderungsantrag  58

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 1 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können.

entfällt

Änderungsantrag  59

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz und Versöhnung aufrufen und sich an die jüngere Generation wenden.

In diesem Bereich werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über die Geschichte und die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas und über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; die Gleichstellung von Männern und Frauen wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die Anreize für die Erörterung und Diskussion der Ursachen der totalitären Regime in der neuesten Geschichte Europas setzen (vor allem, aber nicht ausschließlich des Nationalsozialismus, der zum Holocaust führte, und totalitärer kommunistischer Regime, einschließlich des Stalinismus) und die dem Gedenken an die Opfer der Verbrechen dieser Regime dienen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen prägenden Augenblicken der jüngeren europäischen Geschichte und zu wichtigen Meilensteinen der europäischen Integration fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis über interkulturellen Dialog, Versöhnung und historischem Gedenken aufrufen sowie das Zugehörigkeitsgefühl zur Union fördern, um die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten, und die sich insbesondere an die jüngere Generation wenden und zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz beitragen.

Änderungsantrag  60

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 1 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 25 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  61

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

BEREICH 2: Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

BEREICH 2: Stärkung der europäischen Bürgerschaft durch demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

(Der Wortlaut dieses Titels entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrags zu Artikel 3, Absatz 1, Unterabsatz 1, Buchstabe b.)

Änderungsantrag  62

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können. In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden für langfristige Nachhaltigkeit. Den Vorzug erhalten Initiativen und Projekte mit einem klaren Bezug zur politischen Agenda der EU.

In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden, damit eine dauerhafte Wirkung der unterstützten Aktivitäten gewährleistet ist. Den Vorzug erhalten Initiativen und Projekte – insbesondere kleine Projekte –der Zivilgesellschaft und kleiner und mittelgroßer Organisationen, die einen Bezug zur politischen Agenda der EU aufweisen, und die Initiativen und Projekte, die Zusammenarbeit und Vernetzung, den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Organen der Union, bürgernahe Methoden sowie Themen, denen die Bürger große Bedeutung zumessen, umfassen. Es wird auch angestrebt, schwer erreichbare Gruppen einzubinden.

Änderungsantrag  63

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die Solidarität, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene möglich machen.

Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die wechselseitiges Verständnis und Solidarität möglich machen und die partizipative Demokratie, gesellschaftliches Engagement, Vernetzung und Freiwilligentätigkeit fördern.

Änderungsantrag  64

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es muss noch viel getan werden, um mehr Frauen in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Frauen sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf sie hören.

Es muss noch viel getan werden, um insbesondere mehr Jugendliche und Frauen sowie kulturelle Minderheiten am demokratischen Leben zu beteiligen und in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden. Diese Bevölkerungsgruppen sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf sie hören.

Änderungsantrag  65

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Da die vollständige Integration von Minderheiten ein ständiges Ziel der Union ist, wird ein konstruktiverer Ansatz verfolgt, um deren politische und bürgerschaftliche Beteiligung zu fördern.

Änderungsantrag  66

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 2 – Absatz 3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 60 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  67

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 3 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Valorisierung

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse

Begründung

Da es sich um horizontale und teilweise eher abstrakte Maßnahmen handelt, ist es wichtig, dass ihr Charakter bereits durch ihre Bezeichnung verständlich wird. Außerdem geht es nicht nur um die Ergebnisse, die verbreitet werden sollen; auch ihre Auswirkungen und ihr Mehrwert sollte mehrfach genutzt werden; in manchen Fällen auch in anderen Bereichen. Durch das Hinzufügen des Begriffs „Verwertung“ wird deutlich gemacht, dass diesen Gesichtspunkten gedanklich Rechnung getragen wird. Wenn beispielsweise zu den Ergebnissen eines Projekts auch die Erarbeitung einer neuen Methodik zählt, dann kann diese in späteren, anders gearteten Projekten mehrfach verwendet werden.

Änderungsantrag  68

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Diese Aktion wird für das Programm insgesamt festgelegt und gilt sowohl für Bereich 1 als auch für Bereich 2.

Diese Aktion wird für das Programm insgesamt festgelegt und gilt sowohl für Bereich 1 als auch für Bereich 2. Sie soll nur angewandt werden, wenn dies nützlich, erforderlich und proportional zu sein scheint.

Änderungsantrag  69

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unterstützt werden Initiativen, die die Übertragbarkeit von Ergebnissen steigern, höhere Renditen bringen und das Lernen aus Erfahrungen ankurbeln. Grund für diese Aktion ist die weitere „Valorisierung“ und Nutzung der Ergebnisse der Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um die langfristige Nachhaltigkeit zu steigern.

In den Programmländern werden die Kontaktstellen „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie Initiativen unterstützt, die die Übertragbarkeit von Ergebnissen steigern, höhere Renditen bringen und das Lernen aus Erfahrungen ankurbeln. Grund für diese Aktion ist die weitere „Valorisierung“ und Nutzung der Ergebnisse der Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um ihre dauerhafte Wirkung sicherzustellen.

Änderungsantrag  70

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 3 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen der Stakeholder auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen und das Wissen der Stakeholder, auch auf lokaler und regionaler Ebene und einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch soziale Medien oder Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austauschmöglichkeiten, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z.B. die Entwicklung von IKT-Werkzeugen, die Informationen zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten vermitteln, zählen.

Änderungsantrag  71

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 1 – Abschnitt 3 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 5 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  72

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen.

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte unabhängig von ihrer Größe, die großen Auswirkungen haben oder in sonstiger Hinsicht ein großes Potenzial aufweisen, insbesondere solche, die in Bezug zu den EU-Strategien stehen oder zu Themen, denen von den Bürgern hinsichtlich der Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU große Bedeutung zugerechnet wird.

Änderungsantrag  73

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Verwaltung des Programms und der meisten Aktionen kann zentral durch eine Exekutivagentur erfolgen.

Die Verwaltung des Programms und der meisten Aktionen erfolgt zentral durch eine Exekutivagentur. Die Exekutivagentur hat bei der Programmauswahl nach Möglichkeit für eine geographisch ausgeglichene Verteilung der Mittel zu sorgen und zu kontrollieren, dass die Erstattung der Projektkosten auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Kosten erfolgt. Ferner bietet die Exekutivagentur Informationen, Beratung und Schulungen in der Muttersprache des jeweiligen Bewerbers an.

Begründung

Die Art der Institution, die das Programm koordiniert, wird durch die Verordnung festgelegt.

Änderungsantrag  74

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt oder sollten eine klare europäische Dimension haben. Sie unterstützen die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch innerhalb der Europäischen Union.

Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt oder sollten eine europäische Dimension haben. Sie unterstützen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch innerhalb der Union.

Änderungsantrag  75

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Programms entwickeln, werden nachdrücklich unterstützt.

Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, insbesondere mit dem Ziel, die jüngeren Generationen zu erreichen, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Programms entwickeln und die Teilhabe besonders schwer zu erreichender Gruppen fördern, werden nachdrücklich unterstützt.

Änderungsantrag  76

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission kann gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durchführen und hierdurch dafür sorgen, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten.

Die Kommission führt gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durch und sorgt hierdurch dafür, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten. Dabei legt sie den Akzent darauf, dass die Verbreitung der Informationen und die Popularisierung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und in sämtlichen Amtssprachen der Union erfolgt.

Begründung

Auf der Ebene der Projektdurchführung dominieren zwar das Englische, Französische und Deutsche als Arbeitssprachen; da das Programm jedoch die europäische Bürgerschaft betrifft, sollte angestrebt werden, dass die Kommunikation gemäß einem der Grundprinzipien der EU in den (von 2013 an) 24 Amtssprachen erfolgt.

Änderungsantrag  77

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die zugewiesenen Haushaltsmittel decken auch die institutionelle Kommunikation zu den politischen Prioritäten der Europäischen Union ab.

entfällt

Änderungsantrag  78

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 2 – Absatz 9 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für die Programmverwaltung werden etwa 10 % des Gesamtbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  79

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Einleitung 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Einzelziele aus Artikel 2 beschreiben die Ergebnisse, die mit dem Programm angestrebt werden. Die Fortschritte werden anhand von leistungsbezogenen Indikatoren gemessen:

Die Einzelziele aus Artikel 2 beschreiben die Ergebnisse, die mit dem Programm angestrebt werden. Die Fortschritte werden anhand von leistungsbezogenen Indikatoren gemessen, z.B.:

Änderungsantrag  80

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Einzelziel 1: Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung

Einzelziel 1: Stärkere Sensibilisierung für Geschichtsbewusstsein, gemeinsame Geschichte, kulturelles Erbe, Identität und die Zielsetzung der Union, Frieden, Toleranz, gegenseitiges Verständnis, ihre Werte, ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, indem sie Debatten, Aktionen, Reflexion und den Aufbau von Netzen sowie die Zusammenführung von Menschen aus lokalen Gemeinschaften und Vereinen in ganz Europa, damit sie Erfahrungen teilen und austauschen und aus der Geschichte lernen, anregt.

(Der Wortlaut dieses Titels entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrags zu Artikel 2, Absatz 1, Unterabsatz 1.)

Änderungsantrag  81

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Tabelle

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Diese Tabelle entfällt.

(Siehe Änderungsanträge 82 bis 88.)

Änderungsantrag  82

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Überschrift (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Indikatoren:

Änderungsantrag  83

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der direkt beteiligten Teilnehmer;

Änderungsantrag  84

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 2 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der indirekt mit dem Programm erreichten Personen;

Änderungsantrag  85

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 3 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der Mitgliedstaaten und sonstigen Länder, die an Projekten beteiligt sind;

Änderungsantrag  86

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 4 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der Projekte;

Änderungsantrag  87

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 5 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Qualität der Projektanträge und das Ausmaß, in dem die Ergebnisse ausgewählter Projekte weiter genutzt/übertragen werden können;

Änderungsantrag  88

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 1 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 6 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Prozentsatz der Erstantragsteller.

Änderungsantrag  89

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Einzelziel 2: Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden

Einzelziel 2: Stärkung der Interaktion von Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen teilnehmenden Ländern sowie einer demokratischen Bürgerbeteiligung und des interkulturellen Dialogs auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und sie daran beteiligt werden und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

(Der Wortlaut dieses Titels entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrags zu Artikel 2, Absatz 2, Unterabsatz 1.)

Änderungsantrag  90

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Tabelle

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Diese Tabelle entfällt.

(Siehe Änderungsanträge 91 bis 106.)

Änderungsantrag  91

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Überschrift (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Indikatoren:

Änderungsantrag  92

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der direkt beteiligten Teilnehmer;

Änderungsantrag  93

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 2 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der indirekt mit dem Programm erreichten Personen;

Änderungsantrag  94

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 3 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

–Anzahl der teilnehmenden Organisationen;

Änderungsantrag  95

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 4 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der Mitgliedstaaten und sonstigen Länder, die an Projekten beteiligt sind;

Änderungsantrag  96

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 5 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger;

Änderungsantrag  97

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 6 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Qualität der Projektanträge;

Änderungsantrag  98

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 7 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Prozentsatz der Erstantragsteller;

Änderungsantrag  99

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 8 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der transnationalen Partnerschaften, die verschiedene Arten von Stakeholdern einschließen;

Änderungsantrag  100

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 9 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl der Netze von Partnerstädten;

Änderungsantrag  101

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 10 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Zahl und Qualität der politischen Initiativen zum Follow-up für im Rahmen des Programms auf lokaler oder europäischer Ebene unterstützten Aktivitäten;

Änderungsantrag  102

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 11 (neu) – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– geografische Reichweite der Aktivitäten:

Änderungsantrag  103

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 11 (neu) – Aufzählungspunkt 1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

• Vergleich zwischen dem Prozentsatz der von einem bestimmten Mitgliedstaat als federführendem Partner vorgelegten Projekte und dem Anteil seiner Bevölkerung an der Gesamtbevölkerungszahl der Union;

Änderungsantrag  104

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 11 (neu) – Aufzählungspunkt 2 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

• Vergleich zwischen dem Prozentsatz der von einem bestimmten Mitgliedstaat als federführendem Partner ausgewählten Projekte und dem Anteil seiner Bevölkerung an der Gesamtbevölkerungszahl der Union;

Änderungsantrag  105

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 11 (neu) – Aufzählungspunkt 3 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

• Vergleich zwischen dem Prozentsatz der von einem bestimmten Mitgliedstaat als federführendem Partner oder als vollberechtigtem Partner vorgelegten Projekte und dem Anteil seiner Bevölkerung an der Gesamtbevölkerungszahl der Union;

Änderungsantrag  106

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Teil 3 – Abschnitt 2 – Unterabschnitt 1 (neu) – Spiegelstrich 11 (neu) – Aufzählungspunkt 4 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

• Vergleich zwischen dem Prozentsatz der von einem bestimmten Mitgliedstaat als federführendem Partner oder vollberechtigtem Partner ausgewählten Projekte und dem Anteil seiner Bevölkerung an der Gesamtbevölkerungszahl der Union.

BEGRÜNDUNG

Das von der Kommission vorgeschlagene Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger (2014-2020), das Nachfolgeprogramm zu dem gegenwärtigen Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013), ist trotz eines relativ bescheidenem Haushalts (der auf 220 Mio. EUR veranschlagt ist) eines der Programme mit der größten Sichtbarkeit, die vom Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments geprüft werden. Das Ziel des Programms besteht darin, das Geschichtsbewusstsein zu stärken und die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene auszubauen, und es ist weiterhin das einzige Programm, dass ausschließlich der Förderung dieser Ziele auf europäischer Ebene gewidmet ist. Der neue Programmvorschlag ähnelt dem des laufenden Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013), für das der Berichterstatter ebenfalls bereits zuständig war. Dieser Bericht gibt die Ansichten des Berichterstatters über das vorgeschlagene Programm wieder.

Der Vorschlag der Kommission baut auf der Halbzeitbewertung des laufenden Programms auf, und nimmt für sich in Anspruch, Rücksprachen mit den wichtigsten Interessensgruppen berücksichtigt zu haben. Allerdings hat die Kommission überraschend und ohne weitere Erklärungen abzugeben oder sich zu rechtfertigen, trotz weitgehender Ähnlichkeiten zwischen dem laufenden und dem künftigen Programm, eine kleine, aber bedeutsame Änderung an ihrem Vorschlag vorgenommen: Sie hat Artikel 352 des AEUV zur einzigen Rechtsgrundlage des Programms erklärt. Der fragliche Artikel sieht ein besonderes Gesetzgebungsverfahren, nämlich das Zustimmungsverfahren vor, wonach das Europäische Parlament nur die Wahl hat, den Text anzunehmen oder ihn abzulehnen, jedoch keine Änderungen an ihm vornehmen kann. Nach diesem Verfahren fällt die Führungsrolle dem Rat der Europäischen Union zu. Zuvor, allerdings noch unter dem früheren EU-Vertrag, dem EGV, hatte das Programm eine zweifache Rechtsgrundlage, um seine verschiedenen Ziele, darunter Bürgerbeteiligung, kulturelle Vielfalt und Geschichtsbewusstsein, abzudecken, und es wurde gemäß dem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren (wie dieses inzwischen genannt wird) angenommen.

Dem Berichterstatter genauso wie dem Ausschuss für Kultur und Bildung widerstrebte es, die vorgeschlagene Rechtsgrundlage zu akzeptieren und es wurde beschlossen, eine Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Parlaments einzuholen. Der Juristische Dienst kam in seiner Stellungnahme zu der Angelegenheit, der sich der Rechtsausschuss des Parlaments anschließend anschloss, zu dem Ergebnis, das eine zweifache Rechtsgrundlage im Falle dieses Programms angemessen sei, da die beiden Ziele des Programms hinsichtlich ihrer Bedeutung als gleichwertig angesehen werden, aber unter verschiedene Artikel des AEUV, nämlich Artikel 167 und 352, fallen. Der Berichterstatter hat mehrere Versuche unternommen, eine Verständigung in dieser Angelegenheit herzustellen, aber weder die Kommission noch der Rat haben die Bereitschaft gezeigt, ihre Ansichten in dieser Angelegenheit zu ändern.

Dieser Bericht wurde daher während einer verfahrenstechnischen Sackgasse erstellt. Der Berichterstatter und der Ausschuss haben beschlossen, den Vorschlag in seiner jetzigen Form abzulehnen. Aber angesichts des gegenwärtigen Erfolgs des Programms, seiner Bedeutung für die europäischen Bürger, sowie seines eindeutigen europäischen „Mehrwerts“, soll darauf hingewiesen werden, dass dieser Bericht mit der Absicht verfasst wurde, die Meinung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag darzulegen. Der Berichterstatter hofft, dass diese Empfehlungen und Änderungsvorschläge, sowie die folgenden Empfehlungen und Änderungsvorschläge seiner Kollegen, von der Kommission und dem Rat berücksichtigt werden, damit sich der Start des neuen Programms nicht verzögert oder es gar gestrichen wird. Der Berichterstatter möchte betonen, dass der Vorschlag, abgesehen von der darin enthaltenen Rechtsgrundlage, in der vorliegenden Version bereits ziemlich gut ist, und dass der Rat den Text noch weiter verbessert hat.

Angesichts des straffen Arbeitsplans und um sicherzustellen, dass der Beginn des neuen Programms aufgrund der Maßnahmen des Europäischen Parlaments nicht verschoben wird, hat der Berichterstatter den Text des Rates, der am 4. Mai 2012 veröffentlicht wurde, sorgfältig geprüft. Es bleibt die Hoffnung, dass (auch mit der Kommission und dem Rat) eine Einigung hinsichtlich des endgültigen Textes erzielt und dieser Anfang 2013 angenommen werden kann, damit ein glatter Übergang vom gegenwärtigen zum neuen Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann.

Die wichtigsten Empfehlungen und Änderungen des Berichterstatters an dem Vorschlag wurden in den folgenden Bereichen oder auf folgende Art und Weise vorgenommen:

a) Änderung der Rechtsgrundlage, um die Ansicht des Europäischen Parlaments widerzuspiegeln, d. h. Einführung einer zweifachen Rechtsgrundlage: Artikel 352 und 167 AEUV;

b) Stärkung des Programmteils zum Geschichtsbewusstsein, indem dieses bereits in den allgemeinen Zielen betont wird;

c) Betonung der Bedeutung von kleinen, an der Basis operierenden Initiativen und Themen, die die Bürger als von erheblicher Bedeutung für sie selbst ansehen; Berücksichtigung des künftigen Potenzials der Projekte gleichermaßen, nicht nur ihrer kurzfristigen großen Auswirkungen;

d) Einschränkung der Bereitstellung von Mitteln für die Aktivitäten der Kommission zur Kommunikation ihrer eigenen Tätigkeiten so weit wie möglich, damit die Mittel dort genutzt werden, wo sie am meisten ausrichten;

e) Sicherstellung, dass die Rolle von Sportorganisationen in dem Vorschlag hervorgehoben wird;

f) Sicherstellung, dass die Mittel in geografischer Hinsicht nach Möglichkeit ausgewogen verteilt werden.

Darüber hinaus will der Berichterstatter auf die Tatsache hinweisen, dass der Rat den in dem Vorschlag der Kommission vorgesehenen Haushalt noch diskutieren muss. Der Haushalt wird diskutiert, sobald der mehrjährige Finanzrahmen steht. Der Berichterstatter hofft, dass sich danach sowohl der Ausschuss für Kultur und Bildung als auch das Europäische Parlament in seiner Gesamtheit für eine Aufstockung der Finanzausstattung des Programms einsetzen werden. Gegenwärtig entsprechen die veranschlagten Zahlen unter Berücksichtigung der Inflation nicht einmal der Finanzausstattung des laufenden Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger.

MINDERHEITENANSICHT

gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung

Marie-Christine Vergiat, Lothar Bisky, Inês Cristina Zuber

im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Gegenwärtig wird über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013) die Arbeit verschiedener Nichtregierungsorganisationen und Städtepartnerschaften finanziert.

Der Rat hat jedoch mit Unterstützung der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Bildung den ursprünglichen Vorschlag der Kommission erheblich geändert.

Gemäß der Abstimmung im Ausschuss könnten künftig 25 % der Programmmittel (im Gegensatz zu 4 % bisher) für die „Erinnerung an die europäische Geschichte“ verwendet werden. Dabei handelt es sich um einen mehrdeutigen Begriff, der über die Pflicht, der Opfer totalitärer Regime zu gedenken, hinausreicht.

Wir akzeptieren weder, dass die historischen Lüge an die nachfolgenden Generationen weitergeben wird, wonach Kommunisten und Nationalsozialisten gleichzusetzen wären, noch Versuche, die faschistischen Diktaturen aus der Geschichte Südeuropas oder die koloniale Vergangenheit vergessen zu machen.

Dies käme einer Beleidigung aller Kommunisten und anderer Demokraten gleich, die im Kampf gegen diese Regime ihr Leben gelassen haben. Es würde bedeuten, sich für ein verzerrtes Geschichtsbild auszusprechen.

Wir haben gegen den Bericht gestimmt, weil wir uns für die folgenden Werte einsetzen: – die Vielfalt und Achtung der verschiedenen Kulturen und Völker Europas

– die Trennung von politischer Tätigkeit und der Arbeit von Historikern und Forschern

– die demokratischen Grundsätze, die Diskussionen und die Möglichkeit einer kritischen Sicht der Europäischen Union, ihres Aufbaus und ihrer Geschichte einschließen.

STELLUNGNAHME DES RECHTSAUSSCHUSSES ZUR RECHTSGRUNDLAGE

Frau

Doris Pack

Vorsitzende

Ausschuss für Kultur und Bildung

BRÜSSEL

Betrifft:            Stellungnahme zur Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 (COM(2011)08842011/0436(APP))

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

mit Schreiben vom 5. März 2012 ersuchten Sie den Rechtsausschuss gemäß Artikel 37 der Geschäftsordnung um seine Stellungnahme zur Angemessenheit der Rechtsgrundlage, die die Kommission für den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 gewählt hat Die Kommission hat den Vorschlag, der auf Artikel 352 AEUV gestützt ist, am 14. Dezember 2011 vorgelegt. In Ihrem Schreiben stellten Sie insbesondere dies in Frage und bezogen sich auf die Tatsache, dass das laufende (2007-2013) Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf einer doppelten Rechtsgrundlage, die früheren Artikel 151 und 308 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 167 und 352 AEUV) beruht und im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens angenommen wurde.

Hintergrund

I. Der Vorschlag

Die Kommission schlägt ein Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 vor, das auf dem derzeitigen Programm aufbaut. Was das allgemeine Ziel des Vorschlags anbelangt, so bestimmt Artikel 1 Absatz 2 Folgendes: Im Rahmen des globalen Ziels, den Informationsstand über die Europäische Union zu verbessern und die Bürgerbeteiligung zu fördern, wird mit dem Programm zu den folgenden allgemeinen Zielen beigetragen: Stärkung des Geschichtsbewusstseins und größere Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene. Artikel 2 ist spezifischer: Das Programm verfolgt die Ziele: „Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung“ (Artikel 2 Absatz 1 des Vorschlags) und „Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird“ (Artikel 2 Absatz 2 des Vorschlags). Wie es in der Begründung des Vorschlags heißt, soll er „die Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene dazu bewegen, über konkrete Themen von europäischem Interesse zu diskutieren.“[1] So wird ihnen bewusst, so weiter im Text, wie sich die politischen Strategien der EU auf ihren Alltag auswirken.

In den Artikeln 3,4, 5 und ff. bestimmt und definiert der Vorschlag, wie diese Ziele erreicht werden sollen: Maßnahmen, Aufbau des Programms, Teilnahme, Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Durchführung des Programms usw.

II. Zur Diskussion stehende Rechtsgrundlagen

1. Rechtsgrundlage des Vorschlags

Der Vorschlag gründet sich auf Artikel 352 AEUV, der folgenden Wortlaut hat:

„Artikel 352

Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften. Werden diese Vorschriften vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen, so beschließt er ebenfalls einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.“

2. Vorgeschlagene Änderung der Rechtsgrundlage

In Ihrem Ersuchen um eine Stellungnahme des Rechtsausschusses zur Rechtsgrundlage erwähnen Sie die Möglichkeit, Artikel 167 AEUV hinzuzufügen, der folgenden Wortlaut hat:

„Artikel 167

1. Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.

2. Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen:

–          Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker,

– Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung,

– nichtkommerzieller Kulturaustausch,

– künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.

3. [...]

4. [...]

5. Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels:

– erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, [...]".

III. Analyse

1. Vom Gerichtshof festgelegte Grundsätze

Wie der Gerichtshof dargelegt hat, hat die Wahl der Rechtsgrundlage „verfassungsrechtliche Bedeutung“[2] aufgrund des Prinzips der „Übertragung von Befugnissen“, das für die Union maßgeblich ist. Der Gerichtshof hat als allgemeine Regel festgestellt, dass Maßnahmen auf einer einzigen Rechtsgrundlage fußen sollten. Eine Maßnahme, die zwei Ziele verfolgt oder zwei Komponenten aufzeigt, sollte auf einer einzigen Rechtsgrundlage beruhen, die von der überwiegenden Komponente der Maßnahme[3] bestimmt wird. Eine doppelte Rechtsgrundlage könnte „ausnahmsweise“ herangezogen werden, „wenn eine Maßnahme gleichzeitig mehrere Zielsetzungen hat oder mehrere Komponenten umfasst, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nur zweitrangig und mittelbar ist.“[4]

Der Gerichtshof hat ferner die unterschiedlichen Kriterien, die für die Wahl der Rechtsgrundlage in jedem Einzelfall ausschlaggebend sein sollten, festgelegt. Diese Kriterien wurden wiederholt von der Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegt und könnten wie folgt zusammengefasst werden:

– die Wahl ist nicht subjektiv; sie muss „auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände“[5] gründen.

– zu diesen Faktoren sollten insbesondere das Ziel und der Inhalt der Maßnahme gehören.[6]

Insofern Artikel 352 AEUV als Rechtsgrundlage betroffen ist, hat der Gerichtshof befunden, dass der Rückgriff auf Artikel 352 nur gerechtfertigt ist, wenn keine andere Vertragsbestimmung der Union die erforderliche Befugnis verleiht[7]. Die spezifische Rechtsgrundlage, die hier von Belang sein könnte, ist Artikel 167 AEUV.

2. Ziele dieses Vorschlags

Der Vorschlag verfolgt zwei Zielbereiche: „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“ sowie „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ (Artikel 3 Absatz 1). Beide Bereiche sind gleichwertig, keiner ist dem anderen untergeordnet.

a) „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

Artikel 167 AEUV bezieht sich in Absatz 2 auf die „Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker“. Das Ziel des „Geschichtsbewusstseins“ innerhalb des Vorschlags bezieht sich auf die Geschichte der Union und ist daher von Artikel 167 AEUV abgedeckt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass das Wort „Kultur“ in dem Vorschlag oder bei den Zielen nicht ausdrücklich erwähnt wird, zu keinem anderen Ergebnis führt: eine ausdrückliche Bezugnahme auf „Kultur“ ist nicht notwendig, um die Anwendung von Artikel 167 AEUV in die Wege zu leiten, da ein Bezug zu „Geschichte“ ausreicht.

b) "Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung"

Das andere Ziel des Vorschlags betreffend „Bürgerbeteiligung“ steht im Zusammenhang mit der europäischen Bürgerschaft. Der Vertrag enthält keine spezifische Rechtsgrundlage für Maßnahmen zu diesem Thema. Folglich muss auf Artikel 352 AEUV zurückgegriffen werden. Damit Artikel 352 AEUV die angemessene Rechtsgrundlage sein kann, muss die betreffende Maßnahme notwendig sein, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen (vgl. oben Wortlaut von Artikel 352 Absatz 1 AEUV). Artikel 9 VEU führt die Unionsbürgerschaft ein, die die nationale Staatsangehörigkeit ergänzt[8]. Artikel 11 Absatz 1 VEU verlangt von den Organen, „den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen“ und fördert dadurch eine aktive Bürgerschaft. Letzteres Ziel würde durch die Maßnahmen des Vorschlags, die sich auf die europäische Bürgerschaft beziehen, verfolgt werden. Damit erscheint Artikel 352 die angemessene Rechtsgrundlage für dieses Bündel von Maßnahmen zu sein.

3. „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013

Der Vergleich mit dem laufenden Programm - auf das Sie Sich in Ihrem Ersuchen um eine Stellungnahme zur Rechtsgrundlage ebenfalls beziehen - bestätigt dieses Ergebnis: Das laufende Programm zielt auf der einen Seite darauf ab, die Einbeziehung der europäischen Bürger in den europäischen Integrationsprozess zu gewährleisten, und auf der anderen Seite die europäische Identität bei den europäischen Bürgern auf der Grundlage von anerkannten Werten, Geschichte und Kultur zu entwickeln. Der kulturelle Aspekt wird von Artikel 167 AEUV abgedeckt, während für die Komponente der Bürgerbeteiligung, für die die Verträge keine spezifische Rechtsgrundlage bieten, auf Artikel 352 AEUV zurückgegriffen werden muss. Somit bilden beide Artikel zusammen die Rechtsgrundlage des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in der Fassung von 2006.

4. Verfahrensaspekte

Es muss erwähnt werden, dass, wenn auf Artikel 352 AEUV in Kombination mit anderen Vertragsbestimmungen zurückgegriffen wird, die einschlägigen Verfahrensbestimmungen kombiniert werden müssen. Obwohl der Gerichtshof im Allgemeinen bestimmt hat, dass keine zwei Rechtsgrundlagen möglich sind, wenn die für jede Rechtsgrundlage festgelegten Verfahren unvereinbar sind[9], spricht er die Frage der Vereinbarkeit im Zusammenhang mit Artikel 352 AEUV nicht an (da der Rückgriff auf Artikel 352 AEUV automatisch beinhaltet, dass keine andere Rechtsgrundlage verfügbar wäre). Im Gegenteil gestattet der Gerichtshof, dass das Einstimmigkeitserfordernis von Artikel 352 AEUV mit anderen Verfahren kombiniert werden darf, z.B. mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[10]. Es scheint, dass im vorliegenden Fall das ordentliche Gesetzgebungsverfahren kombiniert mit Einstimmigkeit gelten würde.

5. Stellungnahme des Juristischen Dienstes

Der Juristische Dienst hat sowohl in einem Vermerk für Ihren Ausschuss vom 21.2.2012 als auch in einem Vermerk vom 15.3.2012, der angesichts der Anfrage an den Rechtsausschuss, eine Stellungnahme zur Rechtsgrundlage abzugeben, verfasst wurde, erklärt, dass Artikel 167 und 352 AEUV die Rechtsgrundlage für den Vorschlag bilden sollten.

IV. Schlussfolgerung und Empfehlung

Der Rechtsausschuss hat den genannten Gegenstand in seiner Sitzung vom 27. März 2012 geprüft. In dieser Sitzung beschloss er einstimmig[11] zu empfehlen, dass die angemessene Rechtsgrundlage für den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 die Artikel 167 und 352 AEUV sein sollten.

Hochachtungsvoll

Klaus-Heiner Lehne

  • [1]  KOM(2011)0884, Begründung, S. 2.
  • [2]  Gutachten Nr. 2/00 vom 6. Dezember 2001 zum Protokoll von Cartagena, Slg. 2001, I-9713.
  • [3]  Rechtssache C-42/97, Parlament gegen Rat, Slg. 1999, I-869, Randnr. 39 und 40.
  • [4]  Rechtssache C-411/06 Kommission ./. Parlament und Rat [2009] EuGH Slg. I-7585, Randnummer 47.
  • [5]  Rechtssache 45/86, Kommission gegen Rat (1987) Slg. 1439, Randnr. 5.
  • [6]  Rechtssache C-300/89, Kommission gegen Rat, Slg. 1991, S.I-2867, Rndnr. 10. ebenso Rechtssache C-411/06 Kommission ./. Parlament und Rat [2009] EuGH Slg. I-7585, Randnummer 45; und Rechtssache C-166/07, Parlament gegen Rat, Slg. 2009, I-7135, Randnr. 4.
  • [7]  Rechtssache 45/86, Kommission gegen Rat, Slg. 1987, 1493, Rndnr. 13. Rechtssache C-436/03, Europäisches Parlament/Rat, Slg. 2006, I-3733, Randnummern 36-46; Rechtssache C-166/07, Parlament/Rat, Slg. 2009, I-7135, Randnr. 40-41.
  • [8]  „Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteil wird. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht.”
  • [9]  Rechtssache C-300/89, Kommission gegen Rat (Titandioxid), Slg. 1991, I-2867, Randnummer 17-25.
  • [10]  Rechtssache C-166/07, Europäisches Parlament gegen Rat, Randnr. 69. Vgl. z.B. Verordnung (EU) Nr. 1232/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010) (ABl. 346. 30.12.2010, S.1), die sich in ihrem 6. Bezugsvermerk auf „das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und den in Artikel 352 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat“ bezieht.
  • [11]  Bei der Schlussabstimmung waren anwesend: Klaus-Heiner Lehne (Vorsitzender), Evelyn Regner (stellvertretende Vorsitzende), Françoise Castex (stellvertretende Vorsitzende), Sebastian Valentin Bodu (stellvertretender Vorsitzender), Marielle Gallo, Giuseppe Gargani, Alajos Mészáros, Tadeusz Zwiefka, Luigi Berlinguer, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Antonio Masip Hidalgo, Bernhard Rapkay, Alexandra Thein, Cecilia Wikström, Christian Engström, Sajjad Karim, Francesco Enrico Speroni, Jiří Maštálka, Piotr Borys, Dagmar Roth-Behrendt, Eva Lichtenberger.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (16.11.2012)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020
(COM(2011)0884 – C7 – 2011/0436(APP))

Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Matera

KURZE BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Die Kommission unterstreicht in ihrem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) die Notwendigkeit einer Fortführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013. Das Programm der ersten Generation hat gezeigt, dass das Verständnis der Geschichte und der Ursprünge der EU unter den Bürgern und ihr Wissen über das Projekt EU verbessert werden müssen. Der Vertrag über die Europäische Union stellte einen großen Schritt hin zu einer bürgernäheren Union und zur Förderung einer umfassenderen grenzüberschreitenden Debatte über Fragen der EU-Politik dar (die neu eingeführte Bürgerinitiative ist lediglich ein Teil dieses Prozesses). Die Kommission schlägt vor, die Bürgerbeteiligung auszubauen. Das Programm wird auf einer Analyse der Stärken und Schwächen des derzeitigen Programms aufbauen. Mit ihm soll dem Bedarf an ernsthafter geführten Debatten über EU-Themen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entsprochen werden, und mit einer breiten Palette an Organisationen soll eine große Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern – Personen, die sich in der Regel nicht in EU-Angelegenheiten einmischen oder sich nicht daran beteiligen wollen – erreicht werden.

Mittelausstattung

Nach dem Vorschlag der Kommission für den MFR 2014-2020 sollen 229 Millionen EUR zu derzeitigen Preise für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ verglichen mit 215 Millionen EUR im laufenden MFR bereitgestellt werden. Nach Ansicht der Verfasserin der Stellungnahme ist dies das Minimum dessen, das (unter Berücksichtigung der jährlichen Inflation) für die Förderung derartig wichtiger Ziele wie der europäischen Bürgerschaft und des Geschichtsbewusstseins erforderlich ist, wobei die Mittelausstattung idealerweise um 5‑10 % angehoben werden sollte. Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Ansicht, dass die Aufteilung der Mittel zwischen den drei Aktionsbereichen auch im Legislativvorschlag festgeschrieben werden sollte. Um für mehr Flexibilität und eine bessere Zugänglichkeit des Programms für kleinere Gruppen von Bürgern zu sorgen, sollten geeignete Bezugsgrößen und Garantien aufgenommen werden.

Ziele

Ziel des Programms ist eine Stärkung des Geschichtsbewusstseins und ein Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene. Im Einzelnen werden mit dem Programm folgende spezifische Ziele verfolgt, die mittels Aktionen verwirklicht werden sollen, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:

· stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

· Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

1a. weist darauf hin, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen lediglich als Anhaltspunkt für den Gesetzgeber dient und erst festgelegt werden kann, wenn eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 erzielt wurde;

Begründung

Gemäß dem Grundsatz „Nichts ist entschieden, bevor nicht alles entschieden ist“ können die Zahlen in den spezifischen Rechtsgrundlagen nicht als endgültig angesehen werden, solange die Verhandlungen über den MFR noch andauern.

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

1b. verweist auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa1; bekräftigt, dass der nächste MFR genügend zusätzliche Mittel vorsehen muss, damit die Union ihren bestehenden politischen Prioritäten und den neuen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Aufgaben gerecht werden und auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; fordert den Rat, sofern er diesen Standpunkt nicht teilt, auf, klar anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Projekte trotz ihres nachweislichen europäischen Mehrwerts ganz aufgegeben werden könnten; weist darauf hin, dass selbst bei einer Erhöhung des Volumens der Ressourcen für den nächsten MFR um mindestens 5 % gegenüber dem Stand des Jahres 2013 nur ein begrenzter Beitrag zur Erfüllung der vereinbarten Ziele und der Verpflichtungen der Union und zur Verwirklichung des Grundsatzes der Unionssolidarität geleistet werden kann;

 

__________________________________

 

1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.

Begründung

Für den Fall, dass der Rat die Beträge des MFR kürzen sollte, fordert das EP ihn eindringlich auf, „negative Prioritäten“ – auch wenn damit nachweislich ein europäischer Mehrwert verbunden ist – und die neuen Aufgaben, die die Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erfüllen muss, zu ermitteln.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten. Der Zugang zum Programm sollte insbesondere kleinen und mittleren Projekten gewährt werden und nicht nur großen Projekten vorbehalten sein, um für mehr Flexibilität und eine bessere Zugänglichkeit des Programms für die Unionsbürger zu sorgen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Verwaltungs- und Finanzverfahren vereinfacht werden.

Begründung

Ziel des Änderungsantrags ist eine Verbesserung der Zugänglichkeit und der Flexibilität des Programms für die europäischen Bürger und für Bürgergruppen sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.

(12) Diese Verordnung legt für die gesamte Laufzeit des Programms eine indikative Finanzausstattung fest, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den finanziellen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX.YY.201Y zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung bildet.

Begründung

Angleichung der Erwägung an Artikel 12 Absatz 1.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Den Vorzug erhalten Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden.

(16) Den Vorzug erhalten unabhängig von der Größe des Projekts oder der Höhe des Budgets Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden.

Begründung

Die Größe des Projekts oder des Begünstigten sollte bei der Gewährung von Finanzhilfen keine Rolle spielen. Der entscheidende Faktor sollte vielmehr die Förderung der europäischen Bürgerschaft sein.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:

1. Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:

(a) „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

(a) „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

(b) „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

(b) „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Valorisierungsaktionen“) ergänzt.

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse ergänzt.

Begründung

Der Begriff „Valorisierung“ ist im Deutschen nicht verständlich.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Das Programm steht unabhängig von der Größe der Stakeholder, aber unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Begründung

Das Programm sollte nicht auf große Projekte oder große Verbände beschränkt sein. Besonderes Augenmerk sollte den jungen Menschen gelten.

Änderungsantrag  8

Artikel 12 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 229 Mio. EUR.

Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des Programms im Sinne der Nummer [17] der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XXX/YYY zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung beläuft sich auf 229 Mio. EUR. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde bewilligt.

Begründung

Hervorhebung der Rolle der Haushaltsbehörde.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Die verfügbaren jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom xxx/201z zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung bewilligt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Zuzana Brzobohatá, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Lucas Hartong, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, George Lyon, Barbara Matera, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Nadezhda Neynsky, Dominique Riquet, Alda Sousa, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Maria Da Graça Carvalho, Jürgen Klute, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (12.10.2012)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020
(COM(2011)0884 – C7 0000/2012 – (2011/0436(APP))

Verfasser der Stellungnahme: Csaba Sógor

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Das europäische Projekt und die Entwicklung Europas spielen eine wichtige Rolle, wenn es gilt, die Krise zu überwinden und Europa auf einen Pfad nachhaltiger Entwicklung in Richtung Wachstum zu führen; sie sind gekennzeichnet durch die inzwischen über fünfzigjährige Erfahrung des gemeinsamen Aufbaus, durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und deren Umsetzung über die Grenzen zwischen Völkern und Ländern hinweg, durch das gemeinsame Tragen der Lasten und durch die Hilfe der stärker entwickelten Länder für die schwächeren. All diese Elemente bilden, ergänzt durch weitere Tatsachen und Emotionen, die europäische Idee, die über die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit hinaus auch auf der Ebene der europäischen Bürger die grundlegende Triebkraft für das gemeinsame Europa ist. Diese Idee muss gestärkt werden.

Begründung

Die Aufnahme des Begriffs „europäische Idee“ in das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sollte der Planung und Umsetzung von Projekten einen zusätzlichen Impuls verleihen. Wenn man die Sache genauer durchdenkt, dann ist es gerade diese Idee, mit der die Menschen, die sich an den Beziehungen zwischen Partnerstädten und an Projekten im Rahmen internationaler Partnerschaften beteiligen, im Rahmen ihrer Tätigkeit konfrontiert sind: Wenn es keine physischen Grenzen mehr gibt, sind wir gemeinsame Besitzer des europäischen Raumes. Die nationale und kulturelle Vielfalt macht uns offener und aufnahmebereiter, und wir können auf der Geschichte und den Erfolgen der über fünfzig Jahre alten Union aufbauen.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen3.

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen und dabei das Gefühl der gemeinsamen Bürgerschaft dank mehr Verständnis füreinander und mehr Wissen übereinander zu stärken, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der Politik und der Rechtsvorschriften der EU mitwirken zu lassen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Regionalpolitik.

(7) Bei den Themen der Projekte, ihrer Einbettung in den lokalen bzw. regionalen Zusammenhang und die Zusammensetzung der Stakeholder sollte es bedeutende Synergieeffekte mit anderen EU-Programmen geben, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung, Jugend und Kultur, Justiz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung sowie Solidarität zwischen den Generationen und Regionalpolitik.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen zur Reflexion über Meilensteine in der Geschichte Europas, Initiativen zur Sensibilisierung für EU-Organe und ihre Funktionsweise sowie Debatten zu europapolitischen Themen.

(8) Mit dem Ziel, alle Aspekte des öffentlichen Lebens zu stärken, sollte das neue Programm ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktionen abdecken, unter anderem Bürgerbegegnungen, Kontakte und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, Veranstaltungen auf EU-Ebene, Initiativen mit dem Ziel, über Meilensteine in der Geschichte Europas und über die Zukunft Europas zu reflektieren, sie zu analysieren und ihrer zu gedenken, Initiativen zur Sensibilisierung für EU-Organe und ihre Funktionsweise sowie Debatten zu europapolitischen Themen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multikulturellen und multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Den Vorzug erhalten Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden.

(16) Den Vorzug erhalten nicht nur Projekte mit großen Auswirkungen, sondern insbesondere auch solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen. Darüber hinaus sollte nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Durchführung der Programme durch den Einsatz von Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätzen und standardisierten Einheitskosten weiter vereinfacht werden. Außerdem sollten jedes Jahr mehrere Fristen für die Einreichung von Angeboten festgelegt werden; der Anteil der mit EU-Mitteln finanzierten Projektkosten und die Vorfinanzierung von Projekten sollte erhöht werden, und es sollten längere und flexiblere Fristen für die Umsetzung der Projekte festgelegt werden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 1 – Absatz 2 – Spiegelstrich 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Stärkung des Geschichtsbewusstseins und größere Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene.

– Stärkung des Geschichtsbewusstseins und der europäischen Idee sowie größere Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene.

Begründung

Die Einfügung des Begriffs der europäischen Idee kann auch bedeuten, dass eine Art Brückenschlag zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart vorgenommen wird. Die Erinnerung ist Teil der Idee, denn bei der Entstehung des gemeinsamen Europa haben auch die negativen Geschehnisse der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt. Es ist wichtig, durch das Programm auch deutlich zu machen, dass die Europäische Gemeinschaft auch durch eine gemeinsame Idee geführt wird; für die Europäische Gemeinschaft ist hingegen wichtig, dass so viele Bürger wie möglich diese Idee spüren und sich mit ihr identifizieren, weil so der Zusammenhalt gestärkt werden kann.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 –Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die gemeinsame Geschichte, die gemeinsame Identität und die gemeinsamen Werte, für die Zielsetzung der Europäischen Union, den Frieden, ihre Werte, ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Wohlergehen ihrer Völker durch die Förderung von Debatten, Reflexion und den Aufbau von Netzen und durch die Zusammenführung von Menschen zu fördern, damit sie Erfahrungen teilen und austauschen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft Europas diskutieren;

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Roma und andere Minderheiten in der EU, um ihre Integration als vollberechtigte EU-Bürger zu fördern.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

(1) Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, die Identität, die Idee und die Zielsetzungen der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

Begründung

Die Einfügung des Begriffs der europäischen Idee kann auch bedeuten, dass eine Art Brückenschlag zwischen der Vergangenheit und der Gegenwart vorgenommen wird. Die Erinnerung ist Teil der Idee, denn bei der Entstehung des gemeinsamen Europa haben auch die negativen Geschehnisse der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt. Es ist wichtig, durch das Programm auch deutlich zu machen, dass die Europäische Gemeinschaft auch durch eine gemeinsame Idee geführt wird; für die Europäische Gemeinschaft ist hingegen wichtig, dass so viele Bürger wie möglich diese Idee spüren und sich mit ihr identifizieren, weil so der Zusammenhalt gestärkt werden kann.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft

(a) „Förderung des Bewusstseins für die europäische Geschichte und Entwicklung eines europäischen Identitätsempfindens und der europäischen Idee“;

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Valorisierungsaktionen“) ergänzt.

Die beiden Bereiche werden durch bereichsübergreifende Aktionen zur Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse („Verwertungs- und Verbreitungsaktionen“) ergänzt.

Begründung

Einige Ergebnisse der Projekte können verwertet, andere Ergebnisse dagegen aufgrund ihrer Eigenschaften verbreitet (d. h. wiederholt, mehrfach verwendet) werden.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm unter anderem die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:

(2) Zur Erreichung der Ziele werden mit dem Programm unter anderem (jedoch nicht ausschließlich) die folgenden Aktionsarten finanziert, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden:

Begründung

Die Einfügung der Formulierung „nicht ausschließlich“ bedeutet, dass die Liste nicht geschlossen ist.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze

– Schaffung und Pflege grenzüberschreitender, internationaler Kooperationsbeziehungen und Netze

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischen Interesse

– Unterstützung für Organisationen von europäischem Interesse

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

– Debatten zu Bürgerschaftsthemen – beispielsweise zur Gemeinschaftsbildung – unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen

– Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die unter der Herrschaft totalitärer Regime begangenen Verbrechen nicht verblassen zu lassen

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Reflexion/Debatten zu gemeinsamen Werten

– Reflexion/Debatten zu gemeinsamen europäischen Werten, zur europäischen Identität und zur europäischen Zukunft sowie zur europäischen Idee

Begründung

Der Änderungsantrag dient der Herstellung von Übereinstimmung mit den übrigen Artikeln durch Einfügung des Begriffes „europäische Idee", die einer der Grundpfeiler des europäischen Aufbauwerks ist.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken

– Initiativen, um die Kenntnisse über die EU-Organe und ihre Funktionsweise zu vertiefen

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen

– Aktionen zur Förderung der Verwertung, Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen

Begründung

Abgesehen von der Verwertung der Ergebnisse ist es wichtig, bei der Planung und Umsetzung der einzelnen Projekte zu beachten, in welcher Weise die Projektergebnisse zukünftig verwertet werden können, und damit zu einer Dynamisierung der Entwicklung beizutragen. Das Ergebnis eines Projekts kann beispielsweise eine Studie sein. Falls jedoch für diese Studie eine neue Methodik erarbeitet werden musste, dann kann diese auch im Rahmen anderer Projekte mehrfach verwendet werden. Eine Methode ist genauso wichtig wie andere Projektergebnisse und kann noch dazu verbreitet werden.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Unterstützung von Programminformations-/Beratungsstrukturen in den Mitgliedstaaten

Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Beratung sowie Bereitstellung der dafür erforderlichen institutionellen Struktur auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Begründung

Der Schwerpunkt soll nicht auf den institutionellen Strukturen an sich, sondern auf der Öffentlichkeitsarbeit und der Beratung liegen, für die die institutionelle Struktur benötigt wird.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumenten, Monitoring und Evaluierung.

(2) Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen, die im Rahmen des Programms unmittelbar Durchführung und/oder zur Realisierung von Ereignissen, Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumenten sowie Monitoring und Evaluierung führen.

Begründung

Da sich der Begriff „Programm“ in der Verordnung auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ beziehen kann, könnte seine Verwendung Verwirrung stiften. Außerdem ist es wichtig hervorzuheben, dass in diesem Fall öffentliche Aufträge zu vergeben sind, wenn auf der Ebene des Programms Ereignisse in Erwägung gezogen werden („unmittelbar“).

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Das Programm steht allen Interessenträgern offen, die die Integration, die gemeinsame Erinnerung, die europäischen Werte und die europäische Identität fördern, unabhängig von ihrer Mitgliederzahl und dem Umfang ihrer finanziellen Mittel, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Ideenfabriken), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission steht in regelmäßigem Dialog mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Stakeholdern und Experten.

Die Kommission steht vor Ort und online in regelmäßigem Dialog mit den Begünstigten des Programms und den relevanten Stakeholdern und Experten.

Begründung

Die Online-Form der Konsultation sollte konsolidiert werden und an Raum gewinnen. Sie hat zwar auch bisher schon existiert, jedoch sollte dies auch in der Verordnung deutlicher erwähnt werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absatz 1a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die im Rahmen der Konsultationen unterbreiteten Vorschläge werden von der Kommission bei der Ausarbeitung ihrer jährlichen Arbeitsprogramme berücksichtigt.

Begründung

Durch die Verordnung wird die Kommission dazu verpflichtet, ihre jährlichen Arbeitsprogramme auch während der Durchführung der Programme kontinuierlich zu verbessern.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission stellt die Kohärenz und Komplementarität zwischen diesem Programm und Instrumenten in anderen Aktionsbereichen der EU sicher, insbesondere den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung, Innovation, Erweiterungspolitik und Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Die Kommission stellt sicher, dass zwischen den im Rahmen dieses Programms angewandten Maßnahmen und den in anderen Aktionsbereichen der EU angewandten Instrumenten Kohärenz und Komplementarität besteht, insbesondere den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Grundrechte und Grundfreiheiten, soziale Integration, Gleichstellung von Männern und Frauen, Solidarität zwischen den Generationen, Freiwilligentätigkeit, Bekämpfung von Diskriminierung, Forschung, Innovation, Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik und Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 1 – Nummer 1 – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“

1. „Geschichtsbewusstsein, europäische Bürgerschaft und europäische Idee

Begründung

Der Änderungsantrag dient dazu, den Text in Einklang mit Absatz 1 von Artikel 3 zu bringen.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Bereich 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz und Versöhnung aufrufen und sich an die jüngere Generation wenden.

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über die europäische Geschichte, die kulturelle und sprachliche Vielfalt und gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis über interkulturellen Dialog und Versöhnung aufrufen, um die Vergangenheit zu überwinden und die Zukunft zu gestalten, und die sich insbesondere an die jüngere Generation wenden.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Bereich 2 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es muss noch viel getan werden, um mehr Frauen in politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einzubinden. Die Frauen sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf sie hören.

Es muss noch viel getan werden, um die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse noch stärker für Frauen und Menschen in einer schwachen Position zu öffnen. Sie sollten sich mehr Gehör verschaffen und diejenigen, die politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf das Leben der Menschen treffen, sollten auf sie hören.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Bereich 2 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Da die vollständige Integration der Minderheiten ein dauerhaftes Ziel der EU ist, muss ein konstruktiverer Ansatz verfolgt werden, um ihre politische und bürgerschaftliche Teilhabe zu fördern.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 1 – Bereichsübergreifende Aktion – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Valorisierung

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse

Begründung

Da es sich um horizontale oder gegebenenfalls um eher abstrakte Maßnahmen handelt, ist es wichtig, dass ihr Charakter bereits durch ihre Bezeichnung verständlich wird. Außerdem können die Ergebnisse nicht nur für sich genommen verwertet werden, sondern ihre Wirkung und der durch sie erzeugte Mehrwert können mehrfach und gegebenenfalls sogar auch in anderen Bereichen genutzt werden. Durch das Hinzufügen des Begriffs „Verbreitung“ wird deutlich gemacht, dass diesen Gesichtspunkten gedanklich Rechnung getragen wird. Wenn beispielsweise zu den Ergebnissen eines Projekts auch die Erarbeitung einer neuen Methodik zählt, dann kann diese in späteren, anders gearteten Projekten mehrfach verwendet werden.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 1 – Bereichsübergreifende Aktion – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen der Stakeholder auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen der Interessenträger auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch soziale Medien oder Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang 1 – Bereich 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen.

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die in Bezug zu den EU-Strategien oder zu Themen stehen, die nach Ansicht der Bürger von besonderem Interesse sind, und die Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU zum Ziel haben.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 2 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Verwaltung des Programms und der meisten Aktionen kann zentral durch eine Exekutivagentur erfolgen.

Die Verwaltung des Programms und der meisten Aktionen erfolgt zentral durch eine Exekutivagentur.

Begründung

Die Art der Institution, die das Programm koordiniert, wird durch die Verordnung festgelegt.

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 2 – Absatz 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben für das Programm sollte im Verhältnis zu den im betreffenden Programm vorgesehenen Aufgaben stehen.

Der Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben für das Programm sollte im Verhältnis zu den im betreffenden Programm vorgesehenen Aufgaben stehen und 12 % des Gesamthaushalts des Programms nicht überschreiten.

Begründung

Die Festlegung der Obergrenze in der Verordnung hat auch den Charakter einer öffentlichen Nachricht und trägt dazu bei, der Kritik an der übermäßigen Bürokratisierung der EU die Grundlage zu nehmen.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 2 – Absatz 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission kann gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durchführen und hierdurch dafür sorgen, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten.

Die Kommission führt gegebenenfalls Informations-, Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen durch und sorgt hierdurch dafür, dass die durch das Programm unterstützten Maßnahmen eine hohe Publizität erreichen und umfangreiche Wirkung entfalten. Dabei legt sie den Akzent darauf, dass die Verbreitung der Informationen und die Popularisierung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und in sämtlichen EU-Amtssprachen erfolgen.

Begründung

Auf der Ebene der Projektdurchführung dominieren zwar das Englische, Französische und Deutsche als Arbeitssprachen; da das Programm jedoch die europäische Bürgerschaft betrifft, sollte eher angestrebt werden, dass die Kommunikation gemäß einem der Grundprinzipien der EU in den (von 2013 an) 24 Amtssprachen erfolgt.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 3 – Einzelziel 1 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung

Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die gemeinsame Geschichte, die gemeinsame Identität und die gemeinsamen Werte, für die Zielsetzung der Europäischen Union, den Frieden, ihre Werte, ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und das Wohlergehen ihrer Völker durch die Förderung von Debatten, Reflexion und den Aufbau von Netzen und durch die Zusammenführung von Menschen zu fördern, damit sie Erfahrungen teilen und austauschen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft Europas diskutieren;

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 3 – Einzelziel 2 – Tabelle – Zeile 6 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

 

 

Geänderter Text

Anteil der aus den 2004, 2007 bzw. 2013 beigetretenen Ländern stammenden Leitern von Konsortien

n.a.

Mindestens 35 % in allen Kategorien.

Begründung

Auf der Ebene der gemeinschaftlichen Programme muss ein Schwerpunkt darauf gelegt werden, dass die Koordinierung der Projekte nicht nur auf der Ebene der 15 alten Mitgliedsstaaten erfolgt, sondern dass es auch in diesem Bereich zu einer wirklichen Erweiterung kommt, damit sich auch in den 13 neuen Mitgliedstaaten die Kultur des Projektmanagements in internationaler Partnerschaft entwickelt und entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, weil dadurch ebenfalls eine realitätsgestützte europäische Integration gefördert wird.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Bereich 3 – Bereichsübergreifende Aktion (neu)

 

Vorschlag der Kommission

 

 

Geänderter Text

BEREICHSÜBERGREIFENDE AKTION: Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse

Ergebnisindikatoren

Letztes bekanntes Ergebnis

Mittelfristiges Ziel (Ergebnis)

Begründung

Die Kommission sollte für die von ihr vorgeschlagenen horizontalen Maßnahmen auch Ergebnisindikatoren festlegen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

3

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Roberta Angelilli, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Arkadiusz Tomasz Bratkowski, Simon Busuttil, Carlos Coelho, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Monika Flašíková Beňová, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Sophia in ‘t Veld, Juan Fernando López Aguilar, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu, Nuno Melo, Claude Moraes, Georgios Papanikolaou, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Nils Torvalds, Wim van de Camp, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Stanimir Ilchev, Jan Mulder, Siiri Oviir, Marco Scurria

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Judith A. Merkies, Kay Swinburne, Salvatore Tatarella

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (15.10.2012)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020
(COM(2011)0884 – C7-0000/2012 – 2011/0436(APP))

Verfasser der Stellungnahme: Gerald Häfner

KURZE BEGRÜNDUNG

Vorschlag der Kommission

Die Kommission hat für den Zeitraum 2014–2020 ein Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vorgeschlagen. Im Vorschlag werden die Erfahrungen und Bewertungen des laufenden Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007–2013 ebenso wie Konsultationen der Interessenträger berücksichtigt. Außerdem wurde eine umfassende Folgenabschätzung durchgeführt.

Das allgemeine Ziel des Programms gemäß dem Vorschlag der Kommission besteht darin, „das Geschichtsbewusstsein zu stärken und die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene auszubauen“. Die spezifischen Ziele wären „Förderung der Debatte, Reflexion und Zusammenarbeit über Geschichtsbewusstsein, europäische Integration und europäische Geschichte“ sowie „Verbesserung von Politikverständnis und Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, am politischen Entscheidungsprozess der EU teilzunehmen, und Entwicklung von Möglichkeiten für solidarisches Handeln, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene“. Die Kommission hat auch mehrere operative Ziele festgelegt, die es ihres Erachtens ermöglichen werden, konstantere Indikatoren festzulegen und so die erzielten Fortschritte und Auswirkungen objektiver und detaillierter zu beurteilen. Diese operativen Ziele sind „Unterstützung für Organisationen, die Debatten und Aktivitäten im Bereich des Geschichtsbewusstseins, der europäischen Werte und der europäischen Geschichte fördern“, „Unterstützung für Organisationen von allgemeinem europäischem Interesse, für transnationale Partnerschaften und für Netze zur Förderung der Interaktion zwischen Bürgern über EU-Themen“ und eine bereichsübergreifende Dimension „Analyse, Verbreitung und Valorisierung von Projektergebnissen durch interne und externe Aktivitäten“. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission drei Einzelaktionen des Programms vor: „Geschichtsbewusstsein und europäische Bürgerschaft“, „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ und „Valorisierung“.

Der Vorschlag fügt sich insbesondere in den Kontext der demokratischen Grundsätze von Artikel 10 und 11 EUV[1] ein, ohne dass dadurch der spezifische Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Projektbeteiligten und den Interessengruppen wegfällt. Die Kommission möchte die Aktivitäten im Rahmen dieses Programms auch sehr viel enger mit der konkreten Politik verflechten. Das Programm sieht Beiträge zu den Betriebskosten und aktionsbezogene Finanzhilfen auf der Grundlage von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und durch im Zuge von Ausschreibungen vergebene Dienstleistungsverträge vor. Vorgesehen ist, weiterhin eine Exekutivagentur mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung des Programms zu beauftragen. Die vorgeschlagene Finanzausstattung beläuft sich auf 229 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen[2].

Bewertung und Änderungsvorschläge

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersuchte den Rechtsausschuss um Stellungnahme, ob die von der Kommission für das Programm gewählte Rechtsgrundlage (Artikel 352 AEUV) angemessen sei. Der Rechtsausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 27. März 2012 die Empfehlung, dass Artikel 167 und 352 AEUV als Rechtsgrundlage dienen sollten. In dieser Stellungnahme werden daher Änderungsanträge nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen.

Die Änderungsvorschläge zielen hauptsächlich darauf ab, den Kommissionsvorschlag um Elemente zu ergänzen, die möglicherweise etwas mehr Gewicht erhalten sollten, beispielsweise die Bedeutung von gemeinsamen Projekten mehrerer Interessenträger, Kleinprojekte, die Vernetzung, den Grundsatz der geografischen Vielfalt und die notwendige Einbeziehung schwer zu erreichender Gruppen.

Weitere Änderungsanträge betreffen finanzielle und administrative Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms, den deutlichen Hinweis darauf, dass das Programm nicht den spezifischen horizontalen Dialog ersetzt, für den Verwaltungsmittel der Kommission genutzt werden können, und die Streichung der institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Europäischen Union aus diesem Programm, da begrenzte Mittel soweit wie möglich auf Bottom-up-Initiativen konzentriert werden sollten.

Ebenso wurden im Einklang mit der im Rahmen der Bewertung des laufenden Programms geäußerten Kritik an „hochrangigen Veranstaltungen der EU“ Formulierungen betreffend Aktivitäten auf „EU-Ebene“ ersetzt durch „Aktivitäten, die auf transnationaler Ebene oder mit einer klaren europäischen Dimension durchgeführt werden“. Einer solchen Formulierung liegt die Idee zugrunde, dass damit alle Optionen, auch für nationale und lokale Aktionen sowie bestimmte Veranstaltungen auf EU-Ebene, sofern zweckmäßig, offen bleiben.

Mit anderen Änderungsanträgen werden förderfähige Aktionen und der Kreis der förderfähigen Begünstigten ausgeweitet, oder im Fall der Einzelaktion zum Geschichtsbewusstsein wird für die entsprechenden Maßnahmen eine spezifischere Zielsetzung vorgeschlagen. Hinsichtlich des Bezugs zur politischen Agenda der EU wird vorgeschlagen, solchen Aktionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, ihnen jedoch nicht die Vorzugsbehandlung zu gewähren, die die Kommission vorschlägt.

Fortschrittsindikatoren wurden aus den Artikeln über die Zielsetzungen des Programms gestrichen. Es erscheint zweckmäßiger, derartige Indikatoren im Anhang zum Vorschlag zu berücksichtigen. Außerdem sind sie schwierig in einer Phase zu benennen, in der nicht klar ist, wie viele Mittel verfügbar sein werden. Der Ausschuss könnte auch in Erwägung ziehen, im Anhang eine indikative Aufschlüsselung der Gesamtmittel auf die Einzelaktionen des Programms hinzuzufügen.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Bezugsvermerk 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352,

– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 167 und Artikel 352,

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Mit der Strategie Europa 2020 möchten die Europäische Union und die Mitgliedstaaten im kommenden Jahrzehnt Wachstum, Beschäftigung, Produktivität und sozialen Zusammenhalt fördern.

entfällt

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten auf transnationaler und EU-Ebene notwendig. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen.

(4) Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und um diesen die uneingeschränkte Beteiligung am Aufbau einer immer enger verflochtenen EU zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an partizipatorischen Aktionen und koordinierten Bemühungen durch Aktivitäten notwendig, die auf transnationaler Ebene umgesetzt werden oder eine klare europäische Dimension aufweisen. Die europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige neue Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen und einen umfassenderen Dialog über EU-Angelegenheiten und das Interesse der Öffentlichkeit daran zu fördern.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Der Zwischenbericht, eine öffentliche Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Stakeholdern bestätigten, dass sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen beim Kapazitätsaufbau und auf Ebene der Einzelpersonen bei einem verstärkten Interesse für EU-Angelegenheiten greift.

(6) Der Zwischenbericht, eine öffentliche Online-Konsultation und zwei Anhörungen mit Interessenträgern bestätigten, dass sowohl Organisationen der Zivilgesellschaft als auch teilnehmende Einzelpersonen das neue Programm als relevant einschätzen; es sollte so eingerichtet werden, dass es auf Ebene der Organisationen beim Kapazitätsaufbau und auf Ebene der Einzelpersonen bei einem verstärkten Interesse für und aktiver Einbeziehung in EU-Angelegenheiten greift.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Derartige Synergien lassen sich auch erreichen, indem zur Umsetzung der Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union angemessene Mittel aus dem Verwaltungshaushalt der einzelnen Generaldirektionen der Kommission für die öffentliche Beteiligung, den Dialog und Partnerschaften eingesetzt werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8a) Außerdem sollte ein Schwerpunkt darauf gelegt werden, die Tätigkeiten der europäischen politischen Parteien in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, um das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer Mitwirkung in diesen Parteien zu steigern.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten, damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden. Zu diesem Zweck sollten die angebotenen Aktivitäten einen klaren Bezug zur politischen Agenda der EU haben und entsprechend vermittelt werden.

(9) Eine bereichsübergreifende Dimension des Programms sollte die Valorisierung und Übertragbarkeit der Ergebnisse gewährleisten, damit eine bessere Wirkung und langfristige Nachhaltigkeit erzielt werden, unter anderem durch Vernetzung und Plattformen für den Austausch von Informationen, Wissen und bewährten Verfahren, auch in Bezug auf besondere Methoden wie den verstärkten Einsatz von Informationstechnologien, Datenbanken und den sozialen Medien.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(9a) Die Tragweite des Programms kann durch die Unterstützung von Aktivitäten verbessert werden, die einen klaren Bezug zur politischen Agenda der EU aufweisen, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen in der Union stärken und das bürgerschaftliche Engagement fördern.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung des multilingualen Charakters der EU – einer ausgewogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an transnationalen Projekten und Aktivitäten gelten.

(10) Besonderes Augenmerk sollte – unter Berücksichtigung der sprachlichen und geografischen Vielfalt der EU und der notwendigen Einbeziehung schwer zu erreichender Gruppen – einer ausgewogenen Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der Organisationen der Zivilgesellschaft aller Mitgliedstaaten an Projekten und Aktivitäten gelten.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung;

1. Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die neueste Geschichte der Union und Europas mit dem Ziel, die Toleranz, das gegenseitige Verständnis sowie die gemeinsame Identität und gemeinsame Werte und Ziele durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung voranzubringen.

der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

 

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für soziales Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden.

2. Stärkung und Verbesserung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen der EU und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, auch durch Ausarbeitung neuer demokratischer Verfahren und Instrumente.

Der Fortschritt wird anhand der Zahl der direkt wie indirekt erreichten Empfänger, der Wahrnehmung der EU und ihrer Organe durch die Empfänger, der Qualität der Projekte und des Prozentsatzes der Erstantragsteller gemessen.

 

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Bürgerbegegnungen, Städtepartnerschaften

– Bürgerbegegnungen und ‑foren, Städtepartnerschaften und gemeinsame Projekte der lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderer lokaler Akteure

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze

– Schaffung und Pflege transnationaler Partnerschaften und Netze, Zusammenarbeit von Organisationen unterschiedlichen Typs und Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Organen der Union

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

– Gemeinschaftsbildung und Debatten zu Bürgerschaftsthemen, unter anderem unter Nutzung von IKT und/oder sozialen Medien

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Veranstaltungen auf Ebene der Europäischen Union

entfällt

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte, insbesondere, um die Erinnerung an die Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen

– Debatten/Studien zur Festlegung von Meilensteinen in der europäischen Geschichte und Integration, unter anderem, um die Erinnerung an die Verbrechen in der Nazi- und Stalinzeit nicht verblassen zu lassen und Toleranz und gegenseitiges Verständnis zu fördern

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Debatten/Studien über die Zukunft der Union

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 7 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Debatten, Studien und Meinungsumfragen zu Angelegenheiten mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken

Initiativen, um die EU-Organe und ihre Funktionsweise mehr in den Vordergrund zu rücken, das diesbezügliche Politikverständnis der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements und der ehrenamtlichen Tätigkeit auf der Ebene der Union zu fördern

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Aktionen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen

– Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen zur Nutzung und weiteren Valorisierung der Ergebnisse der unterstützten Initiativen, unter anderem durch Vernetzung und Plattformen für den Austausch von Informationen, Wissen und bewährten Verfahren

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 – Spiegelstrich 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung

Debatten und Studien zu Themen im Zusammenhang mit Bürgerschaft und Bürgerbeteiligung und Information der Öffentlichkeit in Bezug auf die Tätigkeiten der europäischen politischen Parteien und die Möglichkeiten einer direkten Mitwirkung in ihnen

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Programm steht allen Stakeholdern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Das Programm steht allen Interessenträgern offen, die die europäische Integration fördern, insbesondere lokalen Behörden, nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen, europäischen öffentlichen Forschungseinrichtungen, die sich mit politischen Themen beschäftigen (Ideenfabriken), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbände von Überlebenden) sowie Bildungsträgern und -einrichtungen.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die im Rahmen dieser Verordnung den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen tragen darüber hinaus zur institutionellen Kommunikation der politischen Prioritäten der Europäischen Union bei, soweit sie in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.

entfällt

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz und Versöhnung aufrufen und sich an die jüngere Generation wenden.

Es werden Aktivitäten unterstützt, die zur Reflexion über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen; Vielfalt wird dabei berücksichtigt. Es könnten Initiativen gefördert werden, die sich mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas (vor allem, aber nicht ausschließlich Nationalsozialismus und Stalinismus) und dem Gedenken an die Opfer beschäftigen. In diesen Bereich sollten auch Aktivitäten zu anderen wichtigen Momenten und prägenden Augenblicken der neuesten europäischen Geschichte und wichtige Meilensteine der europäischen Integration fallen. Insbesondere werden Maßnahmen bevorzugt, die zu Toleranz, gegenseitigem Verständnis und Versöhnung aufrufen.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 1 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 20 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können. In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden für langfristige Nachhaltigkeit. Den Vorzug erhalten Initiativen und Projekte mit einem klaren Bezug zur politischen Agenda der EU.

Definiert wird dieser Bereich durch die Projekte und Initiativen, die zu diesem Thema ins Leben gerufen werden können, und nicht durch die Art von Bürgerorganisationen oder Akteuren, die den Antrag stellen können. In diesen Bereich fallen Aktivitäten, die die Bürgerbeteiligung im weitesten Sinne abdecken, mit besonderem Augenmerk auf Strukturierungsmethoden für langfristige Nachhaltigkeit. Besondere Aufmerksamkeit gilt Initiativen und Projekten mit einem klaren Bezug zur politischen Agenda der EU, solchen zur Zusammenarbeit und Vernetzung von Organisationen unterschiedlichen Typs, zum Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und den Organen der Union und solchen mit bürgernahen Methoden. Es wird auch angestrebt, schwer erreichbare Gruppen einzubinden.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die Solidarität, gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene möglich machen.

Dieser Bereich deckt darüber hinaus Projekte und Initiativen ab, die Solidarität möglich machen und die partizipative Demokratie, gesellschaftliches Engagement, Vernetzung und Freiwilligentätigkeit fördern.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 2 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 70 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 3 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen der Stakeholder auf lokaler und regionaler Ebene, einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch, Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder sowie z. B. die Entwicklung einer Datenbank zu den vom Programm finanzierten Organisationen/Projekten zählen.

Die Aktion umfasst „Kapazitätsaufbau“ – die Entwicklung flankierender Maßnahmen, um bewährte Verfahren auszutauschen, die Erfahrungen und Wissen der Interessenträger, auch auf lokaler und regionaler Ebene und einschließlich öffentlicher Stellen, zu bündeln und neue Fähigkeiten – z. B. durch Schulungen – zu entwickeln. Zu letzterem könnten auch Peer-to-Peer-Austausch und Schulungen für Lehrkräfte oder Ausbilder zählen.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 1 – Bereich 3 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Für diesen Bereich werden etwa 10 % (Richtwert) des gesamten Programmbudgets angesetzt.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 2 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, insbesondere solche, die direkt in Bezug mit den EU-Strategien zur Teilnahme an der Gestaltung der politischen Agenda der EU stehen.

Den Vorzug erhalten im Allgemeinen Projekte mit großen Auswirkungen, auch Kleinprojekte, insbesondere solche, die in Bezug zu den aktuellen EU-Strategien stehen, und solche, die die Teilnahme an der Gestaltung der aktuellen und künftigen politischen Agenda der EU voranbringen.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 2 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt oder sollten eine klare europäische Dimension haben. Sie unterstützen die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch innerhalb der Europäischen Union.

Alle Aktionen werden auf transnationaler Basis durchgeführt oder sollten eine klare europäische Dimension haben. Sie unterstützen die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie den Ideenaustausch innerhalb der Union.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 2 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Programms entwickeln, werden nachdrücklich unterstützt.

Die Aspekte Vernetzung und Konzentration auf die Multiplikatoreffekte, einschließlich des Einsatzes von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und sozialen Medien, spielen eine wichtige Rolle und kommen sowohl in den Arten von Aktivitäten als auch dem Spektrum der beteiligten Organisationen zum Ausdruck. Interaktionen und Synergieeffekte, die sich zwischen den verschiedenen Interessenträgern des Programms entwickeln und die Teilhabe besonders schwer zu erreichender Gruppen fördern, werden nachdrücklich unterstützt.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 3 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Einzelziel 1: Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die Geschichte, Identität und Zielsetzung der Europäischen Union durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung

Einzelziel 1: Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein und die neueste Geschichte der Union und Europas mit dem Ziel, die Toleranz, das gegenseitige Verständnis sowie die gemeinsame Identität und gemeinsame Werte und Ziele durch die Förderung von Debatten, Reflexion und Vernetzung voranzubringen

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang – Nummer 3 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Einzelziel 2: Stärkung einer demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgerinnen und Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf EU-Ebene gefördert werden

Einzelziel 2: Stärkung und Verbesserung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen der EU und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, auch durch Entwicklung neuer demokratischer Verfahren und Instrumente

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Constance Le Grip, David Martin, Morten Messerschmidt, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Manfred Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Zuzana Brzobohatá, Andrea Češková, Marietta Giannakou, Anneli Jäätteenmäki, Sajjad Karim, Vital Moreira, Helmut Scholz, György Schöpflin

  • [1]  Insbesondere das Recht aller Bürger, am demokratischen Leben der Union teilzuhaben, und die Pflichten der Organe und Einrichtungen, Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich zu treffen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekanntzugeben und auszutauschen und einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft zu pflegen.
  • [2]  Gemäß dem Beschluss 1904/2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist für den Programmplanungszeitraum 2007–2013 eine Finanzausstattung von 215 Mio. EUR (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 36) vorgesehen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Marie-Christine Vergiat, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Ivo Belet, Hans-Peter Martin, Mitro Repo, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Isabelle Thomas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Dieter-Lebrecht Koch

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2011)0884 – C7‑0000/2011 – 2011/0436(APP)

Datum der Übermittlung an das EP

0.0.0000

Federführender Ausschuss

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT

0.0.0000

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

0.0.0000

LIBE0.0.0000

 

AFCO0.0.0000

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

  Datum des Beschlusses

PETI27.1.2012

 

 

 

 

 

Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

  Datum der Benennung

Hannu Takkula

23.1.2012

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage

  Datum der Stellungnahme JURI

CULT5.3.2012

 

/

JURI

28.3.2012

Änderung der Mittelausstattung

  Datum der Stellungnahme BUDG

CULT0.0.0000

 

/

BUDG0.0.0000

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

0.0.0000

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

0.0.0000

Prüfung im Ausschuss

29.2.2012

29.5.2012

9.7.2012

8.10.2012

 

Datum der Annahme

27.11.2012

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Malika Benarab-Attou, Lothar Bisky, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Marie-Christine Vergiat, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

François Alfonsi, Ivo Belet, Hans-Peter Martin, Mitro Repo, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Isabelle Thomas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Dieter-Lebrecht Koch

Datum der Einreichung

0.0.0000

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

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