BERICHT über die Integration von Migranten, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU
14.2.2013 - (2012/2131(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Nadja Hirsch
Verfasser der Stellungnahme(*): Juan Fernando López Aguilar, Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres*
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Integration von Migranten, den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 15, 18, 20, 21 und 34,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. März 2012 mit dem Titel „Die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU“ (COM(2012)0153),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. November 2011 mit dem Titel „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ (COM(2011)0743),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2011 mit dem Titel „Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen“ (COM(2011)0455),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Februar 2012 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatangehörigen, (SOC/427),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Neue Europäische Integrationsagenda“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2012 zum Thema „Der Beitrag von Unternehmern mit Migrationshintergrund zur Wirtschaft der EU“[1],
– unter Hinweis auf die Eurofound-Studie von 2011 mit dem Titel „Promoting ethnic entrepreneurship in European cities“ (Förderung der Unternehmertätigkeit ethnischer Minderheiten in europäischen Städten),
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2012 vom 20. Februar 2012,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 5. Dezember 2011 über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007–2009 (COM(2011)0847),
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht „Sixth meeting of the European Integration Forum: The involvement of countries of origin in the integration process (Brüssel, 9. und 10. November 2011)”,
– unter Hinweis auf die Studie „Die Integration von Migranten und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“ (Europäisches Parlament, 2011),
– unter Hinweis auf die Studie „EMN-Synthesebericht: Deckung des Arbeitskräftebedarfs durch Migration“ (Europäisches Parlament, 2011),
– unter Hinweis auf die Studie „Gallup World Poll: The Many Faces of Global Migration“ (IOM und Gallup, 2011),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichungen von Eurofound über die Lebensqualität in von ethnischer Vielfalt geprägten Wohngegenden (2011), die Beschäftigungsbedingungen von Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund (2011) und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmern (Employment and Working Conditions of Migrant Workers) (2007),
– unter Hinweis auf die Untersuchungen des europäischen Städtenetzes für kommunale Maßnahmen zur Integration von Migration – CLIP („Cities for Local Integration Policy“), das vom Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates, der Stadt Stuttgart und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen eingerichtet wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Mai 2010 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 4. Mai 2010 zur Integration als Triebfeder für Entwicklung und sozialen Zusammenhalt,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. März 2010 zu dem Thema „Integration und Sozialagenda“ (SOC/364),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Februar 2010 zu dem Thema „Integration und Sozialagenda“ (SOC/362),
– unter Hinweis auf das Stockholmer Programm „Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ (10. und 11. Dezember 2009),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen[3],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten[4],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen[5],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung („Blue Card-Richtlinie“)[6],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008[8],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2007 mit dem Titel „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ (COM(2007)0248),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union[9],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung[10],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. September 2005 mit dem Titel „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ (COM(2005)0389),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2005 mit dem Titel „Das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ (COM(2005)0184),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. November 2004 über die gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das am 15. und 16. Oktober 1999 vereinbarte Programm von Tampere,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[11],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[12],
– unter Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit[13],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnung fallen[14],
– unter Hinweis auf die Kommissionsvorschläge vom 30. März 2012, die die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffen (COM(2012)0156), COM(2012)0157, COM(2012)0158 und COM(2012)0152),
– unter Hinweis auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-214/94, C-112/75, C-110/73, C-247/96, C-300/84, C-237/83, C-60/93 und C-485/07,
– unter Hinweis auf die Artikel 48, 78, 79 und 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0040/2013),
A. in der Erwägung, dass die europäische Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab 2012 schrumpft und ohne Einwanderung in den nächsten zehn Jahren um 14 Millionen Menschen zurückgeht; und in der Erwägung, dass diese Daten in den einzelnen Mitgliedstaaten stark variieren;
B. in der Erwägung, dass 2011 in den 27 EU-Mitgliedstaaten 48,9 Millionen Menschen lebten, die im Ausland geboren wurden (9,7 % der EU-Gesamtbevölkerung), 16,5 Millionen davon in einem anderen EU-Mitgliedstaat (3,3 %) und 32,4 Millionen in Drittstaaten (6,4 %);
C. in der Erwägung, dass dieser Arbeitskräftemangel trotz einer EU-Arbeitslosenquote von ca. 10 % (23,8 Millionen) bereits sichtbar ist und in den nächsten Jahren noch steigt, und dass z. B. 2015 zwischen 380 000 und 700 000 IT-Stellen unbesetzt sein werden; in der Erwägung, dass diesem Fachkräftemangel durch bessere Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und der Unternehmen für eine bessere Qualifizierung und bessere Aufstiegsmöglichkeiten, die Erkennung neuer Zielgruppen und einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Hochschulen für EU-Bürger entgegengewirkt werden muss;
D. in der Erwägung, dass Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass 70% der Bürger in der EU denken, dass Immigranten notwendig für die Wirtschaft sind; in der Erwägung, dass die Zahl der in Ländern außerhalb der EU-27 geborenen Staatsangehörigen auf 32 Millionen veranschlagt wird, was 6,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht;
E. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen zwischen 20 und 64 Jahren im EU-Durchschnitt 10 Prozentpunkte unter dem der einheimischen Bevölkerung liegt, und viele Migranten darüber hinaus Tätigkeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus oder unter prekären Verhältnissen ausüben, und dass diesem Phänomen durch eine Ausweitung allgemeinverbindlicher Tariflöhne dort, wo es solche Vereinbarungen gibt, entgegengewirkt werden kann; in der Erwägung, dass der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften steigt und stärker steigen wird als für Niedrigqualifizierte, das durchschnittliche Bildungsniveau von Drittstaatsangehörigen jedoch unter dem von EU-Bürgern liegt, und junge Menschen mit Migrationshintergrund stärker Gefahr laufen, aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem auszuscheiden, ohne einen höheren Schulabschluss erlangt zu haben;
F. in der Erwägung, dass die EU zwar von einem steten Zustrom an Migranten ausgehen kann, sich jedoch im globalem Wettstreit um die Anwerbung und Bindung von Talenten befindet; in der Erwägung, dass die EU aufgrund des demographischen Wandels und des steigenden globalen Wettbewerbs sich den Problemen zuwenden sollte, die sich abschreckend auf die Einwanderung dieser Personen auswirken könnten und auch die soziale Innovation fördern sollte;
G. in der Erwägung, dass offene und tolerante Gesellschaften, die von Vielfalt geprägt sind, viel eher qualifizierte Arbeitskräfte anziehen, die das Bildungs- und kreative Kapital mitbringen, das in wissensbasierten Wissenschaften gefragt ist, und dass die Attraktivität Europas daher auch von einem aktiven Ansatz im Bereich der Beschäftigung und der Bereitstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Beschäftigung, der Aussicht auf echte Integration, dem gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung und Bildung und der Nichtdiskriminierung in diesen Bereichen, einer erfolgreichen (Aus-)bildung von Schülern mit Migrationshintergrund im Rahmen der Willkommenskultur und der Beseitigung administrativer Hemmnisse abhängt;
H. in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Stereotype in Migrantengemeinschaften doch sehr verwurzelt sind, und dass Migrantinnen öfter Opfer von Gewalt gegen Frauen werden, die unterschiedliche Formen annimmt, insbesondere Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, so genannte Ehrenverbrechen, häusliche Gewalt, sexuelle Einschüchterung am Arbeitsplatz bis hin zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung;
I. in der Erwägung, dass Zahlen des Gallup World Poll 2011 zeigen, dass weltweit doppelt so viele potenzielle Migranten angeben, sie würden lieber zeitweise für Arbeitsaufenthalte ihr Land verlassen als auf Dauer in ein anderes Land auszuwandern;
J. in der Erwägung, dass Beschäftigung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration ist, und dass die EU-Prinzipien zur Eingliederung darauf verweisen, dass qualitative, nachhaltige und bezahlte Beschäftigung oder Selbstständigkeit eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses sind, die „für die Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung“ ist;
K. in der Erwägung, dass schätzungsweise 1,9 bis 3,8 Millionen Einwanderer illegal in der EU leben und arbeiten;
L. in der Erwägung, dass seit 2000 die Schaffung rund eines Viertels der neuen Arbeitsplätze durch den Beitrag von Einwanderern ermöglicht wurde; in der Erwägung, dass Migranten immer häufiger über die Selbstständigkeit den Weg in den Arbeitsmarkt finden, aber dabei auch häufiger in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten; in der Erwägung, dass Unternehmer mit Migrationshintergrund und von ethnischen Minderheiten geführte Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielen und als führende Persönlichkeit einer Gemeinschaft und als wichtige Brückenbauer zu globalen Märkten fungieren und somit zu einer erfolgreicheren Integration beitragen können; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten daher mehr Informationen für diese Gruppen bereitstellen und sie verstärkt sensibilisieren müssen, zum Beispiel durch die Einrichtung einer gastlandbezogenen Website für ethnischen Minderheiten angehörende angehende Unternehmer mit besseren Informationen über die Chancen und Herausforderungen, über europäische und nationale Fördermittel und über Hilfsorganisationen und Hilfsstellen im Bereich der Selbstständigkeit;
M. in der Erwägung, dass Schüler mit Migrationshintergrund nach wie vor im Bildungssystem benachteiligt werden und Bildungseinrichtungen häufiger ohne Abschluss verlassen;
N. in der Erwägung, dass durch bürokratische Hürden, mangelnde Anerkennung von Qualifikationen und fehlende Möglichkeiten der Nachqualifikation das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage („skills mismatch“) und die damit einhergehende Verschwendung von Fähigkeiten („brain waste“) bei Immigranten höher liegt als bei Einheimischen;
O. in der Erwägung, dass wirtschaftliche Globalisierung mit sozialer Globalisierung einhergeht und sich dies vor allem auf die externe Koordinierung der sozialen Sicherheit für EU- und Drittstaatsangehörige auswirkt;
P. in der Erwägung, dass zwecks besserer Deckung der Nachfrage nach Arbeitskräften auf den europäischen Arbeitsmärkten Beschäftigungspolitiken und Nachbarschaftspolitik Hand in Hand gehen;
Q. in der Erwägung, dass es für einzelne Mitgliedstaaten unmöglich sein wird, mit allen Drittstaaten bilaterale, gegenseitige Übereinkommen zur sozialen Sicherheit zu schließen, da ein solches Unterfangen zu einem fragmentierten System mit Ungleichbehandlung zwischen EU-Bürgern führen würde; in der Erwägung, dass deshalb ein Handeln auf europäischer Ebene notwendig ist;
R. in der Erwägung, dass die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende allgemeine Integration auf EU-Ebene auf eine Vielzahl von Generaldirektionen der Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst verteilt ist;
S. in der Erwägung, dass zwischen den einzelnen Abteilungen und Ebenen der Regierungsstellen und verschiedenen Agenturen ein ähnlich fragmentierter Ansatz auf nationaler Ebene möglich ist, während lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Strategien zur Förderung der Integration an der Basis von entscheidender Bedeutung sind;
T. in der Erwägung, dass Migrantinnen häufiger von Arbeitslosigkeit, Niedriglohnarbeit und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage betroffen sind;
U. in der Erwägung, dass Migrantinnen öfter in Bereichen beschäftigt werden, die von den Sozialversicherungssystemen in einigen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden, zum Beispiel im informellen Pflegebereich, und dass sie daher beim Renteneintritt keinen Zugang zur Rentenversicherung haben und somit im Alter arm sind;
V. in der Erwägung, dass ein Großteil der Studierenden aus Drittländern in der EU nach Abschluss ihres Studiums nicht in der EU arbeiten;
W. in der Erwägung, dass Menschen mit Migrationshintergrund öfter schlechte schulische Leistungen erbringen und unter sozialer Ausgrenzung leiden, einschließlich Problemen in Sachen Erwerbsbeteiligung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, und dass durch all diese Faktoren ihre Integration in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt wird;
1. betont, dass Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ein beidseitiges Engagement erfordert, einerseits besonders bei Spracherwerb, Kenntnis von und Achtung vor Rechts- und politischen Systemen, Sitten, Bräuchen und gesellschaftlichem Miteinander im Aufnahmeland, und andererseits die Errichtung einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung, die einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Institutionen sowie zu Bildung, sozialer Sicherheit, Gesundheitsversorgung, zu Waren, Dienstleistungen und Wohnraum bietet und das Recht auf Teilhabe am demokratischen Prozess; weist infolgedessen darauf hin, dass Bildungseinrichtungen, religiöse und soziale Einrichtungen, Sport- und Kulturvereine, Streitkräfte, Sozialpartner und Unternehmen dabei eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen;
2. ist der Auffassung, dass nur dann eine möglichst breite gesellschaftliche Unterstützung der beiderseitigen Integrationsbemühungen erzielt werden kann, wenn Integration als Querschnittsaufgabe verstanden wird und die Mitgliedstaaten aktiv und offen mit der Bevölkerung diskutieren und glaubhafte Lösungen für die derzeitigen Integrationsprobleme bieten;
3. weist darauf hin, dass Integration ein fortlaufender wechselseitiger Prozess ist, der sowohl die Beteiligung der Drittstaatsangehörigen als auch der Gesellschaft des Gastlandes erfordert; begrüßt daher die in der gesamten EU zu beobachtenden zahlreichen guten Beispiele für die Integration von Migranten, Asylsuchenden und Personen mit internationalem Schutzstatus, die oftmals auf Projekte der lokalen Behörden zurückgehen, denen bei der Verwirklichung der Integrationsziele eine wichtige Rolle zukommt;
4. stellt fest, dass Integration am effektivsten im lokalen Umfeld beginnt und fordert daher Unterstützung durch die EU bei der Schaffung eines Integrationsnetzes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, das nach dem „Bottom-Up-Prinzip“ alle gesellschaftlichen Akteure auf lokaler Ebene zur Integration einbindet, und dem z.B. CLIP[15]ERLAIM[16], ROUTES, City2City und EUROCITIES als Beispiele dienen könnten; betont, dass Städte und Großstädte hierbei eine tragende Rolle spielen und besonders unterstützt werden sollten;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, Diskriminierung gegenüber Drittstaatsangehörigen und anderen EU-Bürgern, besonders formelle und informelle Diskriminierung bei der Arbeitsplatzsuche und am Arbeitsplatz, entschieden zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass Diskriminierung und Rassismus im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und des damit einhergehenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit entschieden entgegenzuarbeiten ist; betont, dass Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle Angestellten gleich zu behandeln und Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Staatsangehörigkeit zu vermeiden, und dass die Förderung der Grundrechte sowie Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit einen wesentlichen Teil des Integrationsprozesses ausmachen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Entlohnung und die kollektivvertraglichen Rechte in den Gastländern auch bei Migranten eingehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die effektive Beachtung zu überwachen, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, gemeinsame Leitlinien gegen berufliche Diskriminierung zu erlassen und Maßnahmen zur Abmilderung der nachteiligen Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf das Leben der Migranten zu verabschieden, und Anreize und Maßnahmen zu unterstützen, die ein schnelleres Wachstum bewirken und Ungleichheiten und Einkommensgefälle verringern könnten;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik in Hinblick auf die Beschäftigung besser zu integrieren, um Arbeitskräftemangel angehen und die heimische Produktion steigern zu können;
7. fordert die Kommission auf, die künftigen Beitrittsländer durch Heranführungshilfe und eine bessere Überwachung der Fortschritte dabei zu unterstützen, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration der Roma zu intensivieren, wobei der Situation der Mädchen und Frauen der Roma größere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
8. ist der Auffassung, dass Integrationspolitik und -maßnahmen der Mitgliedstaaten differenzierter, maßgeschneiderter und hochwertiger werden müssen, wobei vor allem eine Differenzierung zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen, z. B. der Hochqualifizierten und der Niedrigqualifizierten, der EU-Bürger und der Drittstaatsangehörigen, und zwischen Migranten mit und Migranten ohne Job-Angebot, und mit Sprachkenntnissen und ohne Sprachkenntnisse oder Familienbindung im Gastland usw. notwendig ist, damit auf diese Weise den Bedürfnissen aller Migranten Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass die Teilhabe davon abhängt, dass solche Maßnahmen verfügbar und erschwinglich sind, sowie von dem Recht auf Begleitung durch die unmittelbaren Familienangehörigen und dem Recht auf Arbeit für Lebenspartner;
9. weist darauf hin, dass etwa die Hälfte aller Migranten in der EU Frauen sind, und dass ein unabhängiger Migrationsstatus für Frauen und das Recht der Ehepartner auf Zugang zum Arbeitsmarkt wesentliche Elemente dafür sind, eine wirksame Integration sicherzustellen;
10. fordert, dass auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, vergleichbar dem Gender-Mainstreaming; fordert die Einführung des Prinzips des „Integration Mainstreaming“, bei dem Integrationsfragen in allen Politik-, Legislativ- und Finanzinstrumenten berücksichtigt werden, und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die nationalen Kontaktstellen zu Integrationsfragen zu ersuchen, über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte zu berichten; fordert die Kommission darüber hinaus auf, eine dienststellenübergreifende Gruppe für Integration einzurichten, die sich mit den Themen Integration, (Arbeits-)Migration und Integration in den Arbeitsmarkt beschäftigt und alle damit befassten Generaldirektionen und den Europäischen Auswärtigen Dienst sowie die betreffenden Akteure umfasst;
11. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Integrationsforums als Plattform, auf der sich Vertreter der Zivilgesellschaft zu den Aufgaben und Prioritäten bei der Integration von Migranten äußern können; ist der Auffassung, dass eine stärkere Verknüpfung des Forums mit dem gegenwärtigen politischen und legislativen Prozess auf EU-Ebene begrüßenswert wäre.
12. vertritt die Auffassung, dass erfolgreiche Integration auch die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen einschließt und dass insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe der Migranten gefördert werden sollte; setzt sich daher dafür ein, Menschen mit Migrationshintergrund mehr Möglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung zu bieten und ihnen nahezulegen, diese Möglichkeiten zu nutzen;
13. weist erneut auf die Bedeutung des Stimmrechts für Einwanderer hin, weil dieses insbesondere auf lokaler Ebene ein wichtiges Instrument für die Integration und die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben ist; äußert seine Besorgnis darüber, dass Minderheiten auf allen Regierungsebenen politisch nicht angemessen vertreten sind, so auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament;
14. betont, dass es wichtig ist, anzuerkennen, dass eine starke kulturelle Identität keine Abstriche bei der Stärke der nationalen Identität bedeuten muss und dass nationales Selbstverständnis über hinreichend Offenheit und Flexibilität verfügen muss, um die besonderen Merkmale der unterschiedlichen kulturellen Herkunft und ihrer Hintergründe, die einen pluralistischen Staat ausmachen, eingliedern und anpassen zu können;
15. unterstreicht, dass auch die Herkunftsländer eine Verantwortung haben, was die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt betrifft, indem sie erschwingliche Sprach- und andere Vorbereitungskurse anbieten, informieren, Einstellungsagenturen überwachen, damit gewährleistet ist, dass diese verantwortungsvoll handeln, und die Kontakte zur Diaspora und/oder oder zu den entsprechenden Diensten der im Gastland ansässigen Botschaften aufrechterhalten; fordert die Herkunftsländer daher auf, entsprechende Programme weiter auszubauen;
16. fordert, dass Sprach- und Integrationsprogramme in den Gastländern – ungeachtet des kulturellen Hintergrunds, der Fertigkeiten oder des beruflichen Einsatzgebiets der Einwanderer–Geschichte, Werte und Grundsätze der europäischen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäisches Geschichtsbewusstsein vermitteln und dabei die in der Charta der Grundrechte enthaltenen Rechte und anderen Grundsätze hervorheben und geschlechtsspezifische Stereotypen bekämpfen;
17. weist auf die zunehmend wichtige Rolle von Migrantinnen bei der Integration hin, da diese nicht nur ein großes Potenzial für den Arbeitsmarkt darstellen, sondern auch oft eine wichtige Rolle bei der Erziehung der Kinder und der Vermittlung von Normen und Werten haben, aber auch weil sie am häufigsten von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die rechtliche und soziale Stellung von Frauen deutlich zu stärken, mit dem Ziel, Diskriminierung in allen Politikfeldern zu vermeiden und das Potenzial der Frauen zu nutzen, damit sie insbesondere zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einen Beitrag leisten;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungs- und Kommunikationsprogramme zu entwickeln, um Migrantinnen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und mehrsprachige Beratungsdienste für Frauen einzurichten;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eng mit Netzwerken und nichtstaatlichen Organisationen, die sich um Migrantinnen kümmern, zusammenzuarbeiten, um gleichstellungsorientierte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen auszuarbeiten, für Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu sorgen und den Frauenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Frauen zu bekämpfen und zu verhindern;
20. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Fachkräftemangel auch durch gezielte Bildungsmaßnahmen und Berufsausbildungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen in den Mitgliedstaaten angegangen werden sollte, auch in den Betrieben; schlägt daher vor, die internationale Dimension des Mobilitätsprogramms für lebenslanges Lernen der EU auszuweiten; weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass unterdurchschnittliche Leistungen und eine hohe Schulabbrecherrate bei Kindern von Wanderarbeitnehmern dadurch angegangen werden sollten, dass das Recht von Minderjährigen auf Bildung sichergestellt wird, und zwar durch Maßnahmen, die unter anderem Finanzierung, Stipendien, weitere Bildungswege und die Bereitstellung von Informationen über die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in so vielen Sprachen wie möglich umfassen; verweist auf den Erfolg des dualen Bildungssystems/dualen Ausbildungssystems, das in einigen Mitgliedstaaten eingesetzt wird, um jungen Migranten dabei zu helfen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen und die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen; halt es für notwendig, die Pädagogen darin zu schulen, mit der Vielfalt umzugehen, und zu prüfen, wie Migranten auf staatliche Stellen benannt werden können, insbesondere Lehrer; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmer/innen aus der Gruppe der ethnischen Minderheiten zu fördern und erkennt ihre wichtige Rolle bei der Integration, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Führungsrolle in der Gemeinschaft an;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, ausländische Studierende über Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren und ihnen den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu erleichtern, da Menschen durch das Leben im Gastland, Sprachkenntnisse und einem einheimischen Bildungsabschluss bereits als integriert gelten können; weist darüber hinaus darauf hin, dass es auch volkswirtschaftlich für die EU ungünstig ist, die in die Hochschulabsolventen getätigten Investitionen zu verschwenden, weil sie keinen Arbeitsplatz in der EU annehmen dürfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitskräftebedarf auf den europäischen Arbeitsmärkten besser einzuschätzen und Wanderarbeitnehmern mit einem abgeschlossenen Studium in einem EU-Mitgliedstaat im beruflichen Wettbewerb faire Chancen einzuräumen;
22. erinnert daran, dass die EU-Nachbarstaaten zu den wichtigsten Herkunftsorten von Arbeitsuchenden auf den europäischen Arbeitsmärkten zählen und für deren Entwicklung eine wirkliche Bereicherung darstellen, und dass Ähnlichkeiten in Bezug auf Bildungsprogramme, geschichtlichen Hintergrund und Sprachen für ihre Integration echte Aktivposten darstellen;
23. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine gemeinsame europäische kriterienorientierte Einreiseregelung zu entwickeln und einzuführen, die auf objektiven Kriterien beruht und in Einklang mit dem Ansatz des Europäischen Qualifikationsrahmens steht, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, und an welchem die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis teilnehmen können; stellt fest, dass solch ein System den Arbeitsmarktbedingungen angepasst werden können sollte, um den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte zu erleichtern;
24. unterstreicht, dass für zugezogene Fachkräfte aus der EU und Drittstaaten das Prinzip des gleichen Lohns und gleicher Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort gelten muss;
25. fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem oben genannten Einreisesystem über die Entwicklung einer internationalen Plattform bei EURES für standardisierte Stellenprofile und Fähigkeitsprofile nachzudenken und dabei dem Ansatz des Europäischen Qualifikationsrahmens, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, Rechnung zu tragen, um so die Anwerbung und den Vergleich der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationen von arbeitsuchenden Migranten zu erleichtern;
26. unterstreicht die Attraktivität und Vereinfachung für qualifizierte Drittstaatsangehörige, die durch die Teilnahme eines Mitgliedstaates an dem oben genannten Einreisesystem auf der Grundlage des Ansatzes des Europäischen Qualifikationsrahmens, Leistungspunkte anzuhäufen und zu übertragen, herbeigeführt wurde;
27. unterstreicht die Bedeutung der bedarfsorientierten, qualifizierten Migration, die mit Integrationsmaßnahmen einhergehen sollte, und fordert, dass Kommission und Mitgliedstaaten zusammen mit ihren Regionen und Städten eine gemeinsame europäische Koordinierung zur Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs einführen, um Arbeitsmigration besser zu steuern; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, eine europäische Plattform für den Dialog über die Steuerung der Arbeitsmigration einzurichten und eine regelmäßige systematische langfristige Bewertung der EU-Arbeitsmärkte hinsichtlich Angebot und Nachfrage bis 2020, aufgeschlüsselt nach Branchen, Tätigkeiten, Qualifikationsniveaus und Mitgliedstaaten, einzuführen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass aus einem solchen Plan auch kurz- und mittelfristiger Arbeitskräftemangel in der EU deutlich hervorgehen sollte;
28. empfiehlt, dass ein solches System mindestens eine Liste von Mangelberufen und eine Analyse des Bedarfs anhand von Arbeitgeberangaben vorsieht;
29. fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der Gemeinschaftspräferenzklausel trotz und wegen des steten Mangels an Fachkräften die EU-interne Mobilität zu fördern und dementsprechend die Bedingungen für das Anwerben, die Beschäftigung und die Integration von EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten in den Vordergrund zu stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Werkzeuge und Instrumente zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, und zwar durch die Nutzung der EU-internen Mobilität, und Dienste zur Wiedereingliederung von EU-Migranten, die erfolglos auf der Suche nach Arbeit waren und daher wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, zu entwickeln und darin zu investieren;
30. betont, dass das Thema der Arbeitsmigration nicht dafür missbraucht werden darf, Ängste bei der Bevölkerung zu schüren; stellt fest, dass auf Vorurteilen und Ressentiments beruhende vorgefasste Meinungen das solidarische Fundament der Gesellschaft untergraben, weshalb die populistische Instrumentalisierung des Themas strikt abzulehnen ist;
31. erinnert daran, dass die Massenmedien bei der Bildung der öffentlichen Meinung zu Einwanderung und Integration eine wichtige Rolle spielen, und fordert aus diesem Grund einen verantwortungsvollen Journalismus, um den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis für Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu fördern;
32. ist der Auffassung, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollten, ohne dass sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, und dass sie mit einer zügigen und kostengünstigen Bewertung und gegebenenfalls Anerkennung und Validierung ihrer Abschlüsse, Qualifikationen und Kompetenzen, die im Rahmen der formalen, informellen bzw. nichtformalen Bildung erworben wurden, rechnen können sollten; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge darüber vorzulegen, wie sich ein Mechanismus zur Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen für Drittstaatsangehörige etablieren ließe, sowie im Falle nicht zugänglicher Dokumente eine effektiven Beurteilung von Kompetenzen; halt es in diesem Zusammenhang für notwendig, die Transparenz in Bezug auf Zuständigkeiten, Qualifikationen und Fertigkeiten in den Partnerländern zu unterstützen;
33. weist darauf hin, dass arbeitsmarktorientierter Zuzug positive Auswirkungen auf die Sozialsysteme des Aufnahmemitgliedstaats haben kann, indem dadurch ein qualifiziertes Arbeitskräftepotenzial sichergestellt und der Wettbewerbsvorteil gestärkt wird, dank der kulturellen Vielfalt (Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung, Mobilität usw.);
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit mit den Partnerländern auf, um der Bekämpfung der Kinderarbeit größeres Augenmerk zu widmen und als Ausgleich menschenwürdige Arbeitsplätze für Erwachsene zu schaffen sowie Kindern eine geeignete Ausbildung zu ermöglichen;
35. befürwortet die uneingeschränkte Verwirklichung der Vereinigungsfreiheit für Gewerkschaften und des Rechts auf Kollektivverhandlungen ohne Ausnahme, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchzusetzen, zu verbessern und zu verteidigen;
36. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, Flüchtlings-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, soweit möglich, zu verknüpfen und Asylsuchenden möglichst schnell Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen;
37. fordert, dass Migranten so bald wie möglich auf den heimischen Arbeitsmarkt vorbereitet werden; weist in diesem Zusammenhang auf die bewährte Praxis im Bereich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt hin, z. B. das Mentoring für Migranten, Integrationslotsen, „Migranten für Migranten“ und auf die Berufsausbildung ausgerichtete Sprachkurse, ebenso wie die fördernde Begleitung schulpflichtiger Migrantenkinder als auch die Unterstützung von Unternehmensgründungen durch qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund;
38. unterstreicht, dass das Erlernen der Sprache des Gastlandes die Grundlage des Erfolges auf dem dienstleistungsorientierten europäischen Arbeitsmarkt ist; unterstreicht, zudem, dass Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass ausreichend Sprachlernangebote vorhanden sind, damit Sprachbarrieren in der Arbeitswelt kein Hindernis bleiben und begrüßt die Eigeninitiative von Unternehmen in diesem Bereich;
39. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Migranten besser über Chancen und Herausforderungen, europäische und nationale Fördermittel, sowie über Hilfsorganisationen und Hilfsstellen im Bereich der Selbstständigkeit zu informieren;
40. bestärkt die Kommission in ihrem Vorhaben, das Jahr 2015 zum Europäischen Jahr der Integration zu erklären, und regt gleichzeitig an, den Schwerpunkt auf „Integration durch Arbeit" zu setzen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in diesem Jahr der Integration konkrete Rechtsvorschriften und Auflagen für die Mitgliedstaaten vorgelegt werden;
41. legt den Mitgliedstaaten nahe, bewährte Verfahren bei der Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz, z. B. Coaching, Unterstützung für Start-Ups, Eingliederungsprogramme, bezuschusste Arbeit, Fokusgruppen, Diversifizierungspläne, individuelle Betreuung, Sprach- und Kompetenztraining und Anti-Diskriminierungskampagnen, auszutauschen und weiterzuentwickeln;
42. hält fest, dass in vielen Mitgliedstaaten die Integration von Migranten nicht ausreichend gewährleistet ist und daher noch gezielte Anstrengungen seitens der Behörden erforderlich sind; ist der Meinung, dass dies auch mit dem verfehlten Ansatz zusammenhängt, Migranten in erster Linie als Sicherheitsrisiko darzustellen, während viel zu selten erkannt wird, welche Chancen die Migration bietet; vertritt die Auffassung, dass aus diesem Grunde im Heimatland erworbene Qualifikationen nicht annähernd so zur Geltung kommen, wie sie sollten;
43. anerkennt das Potenzial der zirkulären (Arbeits-)Migration, zu einer „Triple-Win-Situation“ zu führen, bei der Migrant, Aufnahmeland und Heimatland profitieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dieser Form der Ein- und Auswanderung zu öffnen und diese zu erleichtern;
44. legt darauf Wert, dass der Mensch im Mittelpunkt der zirkulären Migration steht und dass erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Rückkehr eingesetzt werden können;
45. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich zirkuläre Migration zu stärken und sie in Verhandlungen und Verträge aufzunehmen, besonders im „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ und den damit einhergehenden „Migrations- und Mobilitätsdialogen“ und den Mobilitätspartnerschaften;
46. akzeptiert für den Fall, dass eine der Seiten nicht bereit ist, sämtliche mit einer Mobilitätspartnerschaft verbundenen Verpflichtungen einzugehen, als alternativen Rahmen den Abschluss Gemeinsamer Agenden für Migration und Mobilität zwischen der EU und Drittländern, wobei es jedoch hervorhebt, dass es sich hierbei nur eine Übergangsphase handeln sollte;
47. begrüßt in diesem Zusammenhang besonders die geplante Einführung von „Migration and Mobility Resource Centers“ (MMRC) in den Partnerländern, die unter die „Mobility Partnerships“ und „Common Agendas“ fallen, und regt an, das Konzept dieser Center auch anderen Drittstaaten vorzuschlagen;
48. fordert, intelligente Strategien zur zirkulären Migration zu fördern, welche durch die notwendigen Mittel und rechtlichen Garantien und Voraussetzungen unterstützt werden, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen und irreguläre Einwanderung zu verhindern;
49. weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit dieser Art ein langfristiges Engagement erfordert, das die EU durch ihre Finanzinstrumente besonders gut leisten kann; beispielsweise indem Rückkehr- und Integrationsprogramme durch eine Maßnahme zugunsten der zirkulären Migration unterstützt werden;
50. betont die Notwendigkeit, Programme zur zirkulären Migration flexibel zu gestalten und Artikel 8 der EMRK sowie die Richtlinien 2003/109/EG und 2003/86/EG in Betracht zu ziehen;
51. unterstreicht, dass dabei ein Sprach- und Kompetenztraining vor dem Eintreffen im Gastland sowie eine Vorbereitung auf die Rückkehr sinnvoll sind, und erinnert an die Möglichkeit, sogenannte „pre-departure desks“ (Ausreisevorbereitungsbüros) im Heimat- und Gastland einzurichten;
52. weist darauf hin, dass Migrations- und Arbeitsmarktpolitik Hand in Hand gehen sollten und fordert die Kommission in diesem Sinn auf, Verknüpfungen zwischen Arbeitskräftebedarf, zirkulärer Migration, Entwicklungspolitik und Nachbarschaftspolitik zu stärken und als Priorität zu behandeln; begrüßt die bisherige finanzielle Unterstützung der EU für Migrationsmanagement in Drittstaaten, z.B. „Migration EU-Expertise II“ (MIEUX II) und fordert, dass bei der Finanzierung europäischer Projekte ein Maximum an Synergien zwischen dem Europäischen Sozialfonds und dem Asyl- und Migrationsfonds entstehen;
53. begrüßt die bestehenden Instrumente der EU zur Erarbeitung integrationspolitischer Maßnahmen, wie etwa das Netz der nationalen Kontaktstellen für Integration, die europäische Website für Integration, das Europäische Integrationshandbuch, den Europäischen Integrationsfonds und den Asyl- und Migrationsfonds, das EU-Zuwanderungsportal und die europäischen Integrationsmodule;
54. weist erneut auf die gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der EU (GGP) hin; äußert sein Bedauern darüber, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Integrationsfonds derzeit nicht in vollen Umfang ausschöpfen, und erinnert daran, dass dieser Fonds dazu dient, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der GGP zu unterstützen;
55. hält es für dringend notwendig, festzustellen, welche Verfahren von EU-Staaten und Drittstaaten, deren Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern optimal Rechnung trägt, sich am besten bewährt haben, und die Weitergabe sowie den Austausch dieser Verfahren zu fördern;
56. hält es für sehr wichtig, das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) optimal zu nutzen, um die Freizügigkeit und die uneingeschränkte Teilhabe von Migrantinnen an der europäischen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken;
57. fordert die Mitgliedstaaten auf, eigens für Migranten entwickelte Kampagnen zur Bekämpfung tiefverwurzelter Stereotypen in den betreffenden gesellschaftlichen Gruppen zu organisieren, mit dem Ziel, die Integration und die Teilhabe von Migrantinnen am gesellschaftlichen Leben, an der Wirtschaft, an der Bildung und am Arbeitsmarkt zu verbessern und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen;
58. weist darauf hin, dass viele potenzielle Migranten in ihren Heimatstaaten mit langen Wartezeiten im konsularischen Dienst der Mitgliedstaaten zu kämpfen haben und somit eine zeitnahe, verlässliche und reibungslose Vermittlung in ein zirkuläres Arbeitsverhältnis äußerst schwierig ist; fordert deshalb Kommission und Mitgliedstaaten auf, verstärkt über den Aufbau eines gemeinsamen europäischen konsularischen Dienstes in den EU-Delegationen und den Botschaften der Mitgliedstaaten nachzudenken;
59. ruft dazu auf, das Personal des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), insbesondere das in den EU-Delegationen arbeitende Personal, zu schulen und mit dem Gesamtansatz zur Migrationsfrage vertraut zu machen, um die effektive generelle Einbeziehung der EU-Zuwanderungspolitik in das auswärtige Handeln der EU sicherzustellen.0
60. fordert den EAD nachdrücklich auf, eine aktivere Koordinierungsrolle in Bezug auf die externe Dimension der Migrationspolitik anzustreben;
61. verweist auf den Grundsatz der Subsidiarität und fordert die Mitgliedstaaten auf, Menschen ohne Papiere, die durch Beschäftigung ihren Lebensunterhalt verdienen können, einen Weg in die Legalität zu ermöglichen und Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln zügig und sachkundig zu bearbeiten, damit illegale Einwanderer am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben des betreffenden Mitgliedstaats teilnehmen können; hält intelligente EU-Grenzkontrollsysteme und die Überwachung mithilfe biometrischer Daten für wichtig;
62. vertritt die Ansicht, dass Zuwanderung und Aufenthalt eindeutigen und fairen Regeln unterliegen müssen, die nicht diskriminierend sein dürfen und im Einklang mit den rechtsstaatlichen Normen der Mitgliedstaaten und der EU stehen müssen; hebt hervor, dass die Zuwanderungskriterien einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein müssen; stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit Perspektiven eröffnet und damit ein Schlüssel zur Integration ist; räumt ein, dass Sprachkenntnisse wichtig sind und gefördert und unterstützt werden müssen, als Selektions- und Sanktionsinstrument jedoch abzulehnen sind;
63. stellt unter Hinweis auf die Richtlinien 2008/115/EG und 2009/52/EG fest, dass illegale Arbeitsmigration nicht nur durch effektive Kontrollen, sondern auch dadurch eingedämmt werden kann, dass wirksamere legale Zuwanderungswege bereitgestellt werden;
64. äußert sein Bedauern über die verzweifelte Lage, in der sich Migranten ohne Ausweispapiere und abgelehnte Asylbewerber befinden, die zudem oftmals mittellos sind, und fordert in diesem Zusammenhang Lösungen für die betroffenen Personen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte; weist darauf hin, dass Migranten ohne Ausweispapiere nur sehr geringe Aussichten auf Integration haben und dass Integrationsperspektiven mit der Eröffnung von Möglichkeiten für eine Legalisierung verbessert würden;
65. äußert sein Bedauern darüber, dass die Rechtsvorschriften zum Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Geburt in einigen Mitgliedstaaten unlängst geändert wurden, wodurch die Fälle von Staatenlosigkeit in der EU zunehmen;
66. betont, dass sowohl die legale als auch die illegale Einwanderung weit verbreitete Erscheinungen sind und dass ein gemeinsamer Rechtsrahmen für migrationspolitische Maßnahmen erforderlich ist, um Migranten und potenzielle Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, zu schützen, die durch verschiedene Formen des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit Migration und durch Menschenhandel gefährdet sind; hebt ebenfalls hervor, dass die illegale Einwanderung durch einen gemeinsamen Rechtsrahmen eingedämmt werden kann;
67. weist darauf hin, dass viele Migrantinnen in ihrem Herkunftsland mit dem Versprechen getäuscht wurden, sie würden in dem Industrieland einen Arbeitsvertrag erhalten, um dann dort nur von Kriminellen und Menschenhändlernetzen sexuell ausgebeutet zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieses unmenschlichen Missbrauchs zu intensivieren;
68. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der zugewanderten Frauen das Recht auf den Besitz ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung einräumt und der die Möglichkeit vorsieht, dass jeder, der ihnen diese Dokumente abnimmt, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird;
69. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Migrantinnen unabhängig von ihrem Ausbildungsniveau und ihrer beruflichen Erfahrung zum größten Teil im Bereich der häusliche Dienstleistungen und der privat organisierten Pflege und Betreuung beschäftigt sind; weist darauf hin, dass die große Mehrheit dieser Frauen ohne Vertrag arbeitet und nur einen sehr geringen Lohn bezieht, ohne dass diese Frauen einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können;
70. begrüßt das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über Hausangestellte, das 2013 in Kraft tritt, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, es ohne Verzögerung zu ratifizieren;
71. begrüßt die geltenden EU-Beschlüsse über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit Algerien, Marokko, Tunesien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Israel, Montenegro, San Marino, Albanien und der Türkei; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit für Drittstaatsangehörige zu ergreifen, insbesondere zur Wahrung von Rechten bei der Ausreise aus der oder Wiedereinreise in die EU, und der Migrationspolitik der EU angemessene Maßnahmen zur Seite zu stellen, die auf die erworbenen Sozialversicherungsansprüche betroffener Migranten abzielen;
72. begrüßt in diesem Zusammenhang das Iberoamerikanische Übereinkommen über soziale Sicherheit und regt an, die Möglichkeit zu schaffen, dass weitere Mitgliedstaaten, neben Portugal und Spanien, diesem Übereinkommen als Plattform der europäischen Koordination beitreten können; verweist darauf, dass bilaterale Abkommen zwischen EU-Staaten und Drittstaaten zwar möglicherweise den Sozialversicherungsschutz verbessern, jedoch Drittstaatsangehörigen bei einem Umzug von EU-Land zu EU-Land die Wahrnehmung ihrer Sozialversicherungsrechte erschweren könnten; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, einen EU-Mechanismus zum Austausch von bewährten Verfahren und Informationen zum Thema Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einzurichten, und schlägt vor, dass bestehende nationale bilaterale Abkommen von der Kommission gesammelt, aufgearbeitet und transparent zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten bei der Schließung bilateraler Abkommen, in denen sowohl die EU-Abkommen zur Koordinierung des Sozialschutzes als auch die Abkommen der IAO zur Sozialversicherung Berücksichtigung finden, Orientierungshilfe zu geben, um EU-weit eine einheitlichere Anwendung sicherzustellen;
73. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den praktischen Anwendungsbereich der Assoziierungsabkommen der EU mit Drittländern und größeren Regionen auszuweiten, was die soziale Sicherheit betrifft; fordert daher, dass die externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit als wichtiger Punkt Einzug in die Außenbeziehungen der EU und die Verhandlungen mit Drittstaaten findet;
74. weist darauf hin, dass durch den Erlass der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 zwar eine Ausweitung der Rechte aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige erzielt wurde, dass diese Rechte jedoch nur bei grenzüberschreitender Tätigkeit innerhalb der EU in Anspruch genommen werden können und dadurch die Mehrzahl der Drittstaatsangehörigen ausgeschlossen ist; geht davon aus, dass die bereits in den EU-Rechtsvorschriften enthaltenen Maßnahmen in Bezug auf den Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit, darunter die Richtlinie über eine kombinierte Aufenthalts/Arbeitserlaubnis, vollständig umgesetzt werden;
75. begrüßt in diesem Zusammenhang die weitergehenden Regeln für Drittstaatsangehörige in Richtlinie 2009/50/EG (“Blue-Card-Richtlinie”), und fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu evaluieren;
76. betont, dass Rechte von EU-Bürgern auch außerhalb der EU und dann, wenn sie in Drittstaaten arbeiten oder gearbeitet haben, geschützt werden müssen;
77. fordert deshalb, dass ein einheitlicher und gegenseitiger EU-Ansatz für die Koordinierung der sozialen Sicherheit gegenüber Drittstaaten verfolgt wird, der alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen erfasst, unbeschadet der Rechte von Drittstaatsangehörigen, die sich aus Assoziierungsabkommen ergeben und vom Europäischen Gerichtshof ausgearbeitet wurden;
78. regt an, in diesem Zusammenhang auch ein fakultatives, freiwilliges und übergeordnetes sogenanntes „28. Regime“ für Einwanderer und EU-Bürger in anderen EU-Staaten in Betracht zu ziehen;
79. begrüßt die Schaffung der europäischen Krankenversicherungskarte und regt an deren Nutzung weiter zu verbreiten und zu vereinfachen;
80. betont, dass die Attraktivität des europäischen Arbeitsmarktes auch davon abhängt, ob Renten- und Sozialansprüche übertragbar sind und bei eventueller Rückkehr Gültigkeit behalten;
81. begrüßt die Annahme der Richtlinie über eine einzige Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis, die in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen von Drittstaatsangehörigen und deren Hinterbliebenen vorsieht; fordert den gegenwärtigen und die nachfolgenden Ratsvorsitze auf, gemeinsam mit der Kommission die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag zur Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen wiederaufzunehmen;
82. hebt hervor, dass die EU im Bereich der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Vorreiterrolle spielt und globale Standards setzen kann;
83. weist auf die Notwendigkeit hin, entsprechende Informationssysteme für Migranten zu entwickeln, u. a. auf dem Gebiet des Zugangs zu Programmen und Leistungen, durch die eine adäquate Schätzung der mit der Entscheidung zu einer Migration verbundenen Kosten und der damit verbundenen Vorteile möglich ist, und die potenzielle Migranten bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen; schlägt vor Einwanderer direkt bei der Ankunft Auskunft über die Rechtstellung nach der Rückkehr zu geben; regt an dafür das MISSOC-System (System zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz in der EU) zu nutzen;
84. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene Informationskampagnen zu organisieren, mit dem Ziel, die Teilhabe von Migrantinnen am demokratischen Leben zu erhöhen und Austauschplattformen für Migrantinnen zu organisieren und zu unterstützen;
85. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] (CESE 638/2012 - SOC/449).
- [2] ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.
- [3] ABl. L 16 vom 23.01.2004, S. 44.
- [4] ABl. L 343 vom 23.12.2011, S. 1.
- [5] ABl. L 168 vom 30.06.2009, S. 24.
- [6] ABl. L 155 vom 18.06.2009, S. 17.
- [7] ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98.
- [8] Angenommene Texte P6_TA(2009)0019.
- [9] Angenommene Texte P6_TA(2006)0318.
- [10] ABl. L 289 vom 03.11.2005, S. 15.
- [11] ABl. L 302 vom 02.12.2000, S. 16.
- [12] ABl. L 180 vom 19.07.2000, S. 22.
- [13] ABl. L 166 vom 30.04.2004, S. 1.
- [14] ABl. L 344 vom 29.12.10, S. 1.
- [15] Europäisches Städtenetz für kommunale Maßnahmen zur Integration von Migranten (European network of cities for local integration policies for migrants).
- [16] Regionale und lokale Gebietskörperschaften Europas für die Integration von Migranten (European Regional and Local Authorities for the integration of migrants).
BEGRÜNDUNG
Die Europäische Union befindet sich in einer arbeitspolitischen Zäsur. Seit 2012 sinkt zum ersten Mal in Friedenszeiten im 20. und 21. Jahrhundert die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Ohne zunehmende Einwanderung wird sie in den nächsten zehn Jahren um weitere 14 Millionen Menschen sinken.
Dies wirkt sich nicht nur langfristig negativ auf das Gleichgewicht der europäischen Pensionssysteme aus, sondern ruft mittel- und kurzfristig einen Fachkräftemangel hervor. Dieser ist – trotz einer EU-Arbeitslosenquote von ca. 10 % (23.8 Millionen) – bereits jetzt sichtbar und wird in den nächsten Jahren noch steigen. Beispielsweise werden 2015 europaweit schon zwischen 380 000 und 700 000 IT-Stellen unbesetzt sein.
Ein wichtiger Lösungsansatz für dieses doppelte Dilemma – Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung und Fachkräftemangel – ist qualifizierte Zuwanderung. Die europäischen Bürger haben dies verstanden, und Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass 70 % von ihnen Immigranten als notwendig für die europäische Wirtschaft betrachten.
Allerdings ist ebenso deutlich, dass Immigration ohne Strategie Schwierigkeiten hervorruft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährdet. Die EU muss sich im globalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Nicht eine quantitative, sondern eine qualitative Zuwanderungspolitik muss das Ziel der Mitgliedstaaten sein. Es ist schon heute klar, dass der Zuzug von hochqualifizierten Arbeitskräften eine Herausforderung wird. Integration von anderen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen mit Migrationshintergrund wird zu der sozialen Frage unserer Zeit.
Doch genau dort drückt der Schuh bis heute. Zu lange haben Mitgliedstaaten Immigration ohne klares Konzept geschehen lassen. Dies war für das Gastland, aber vor allem für die Immigranten frustrierend. Heute sind Immigranten wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit, „skills mismatch“ (Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ), Niedriglohnarbeit oder Schulabbruch betroffen als Einheimische. Man bedenke zum Beispiel, dass die Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen zwischen 20 und 64 Jahren im EU-Durchschnitt 10 Prozentpunkte unter der Quote der einheimischen Bevölkerung liegt.
Dabei kann man den Beitrag der Immigranten zu unserer Gesellschaft nicht hoch genug einstufen. Seit 2000 wurde rund ein Viertel der neuen Arbeitsplätze durch den Beitrag von Einwanderern geschaffen. 2011 lebten in den 27 EU-Mitgliedstaaten 48,9 Millionen Menschen, die im Ausland geboren wurden (9,7 % der EU-Gesamtbevölkerung).
Es müssen daher gleichzeitig nachholende Integration und gesteuerte Zuwanderung stattfinden. Beide können nur erfolgreich sein, wenn sich Europa als ein Kontinent der Willkommenskultur etabliert. Auf ihm haben soziale Ausgrenzung, Rassismus und Diskriminierung keinen Platz.
Klar muss auch sein, dass Beschäftigung der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist.
Die Berichterstatterin wünscht sich daher eine differenziertere, maßgeschneiderte Integrationspolitik der Mitgliedstaaten von höherer Qualität. Dabei ist vor allem eine Differenzierung zwischen den Zielgruppen wichtig. Für Integrationsfragen muss auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden und sie müssen in allen Politik-, Legislativ- und Finanzinstrumenten berücksichtigt werden („Integration Mainstreaming“).
Bestehende Maßnahmen der Kommission müssen daher gebündelt und besser kommuniziert werden. Ein erster Schritt dahin wäre die Einrichtung einer dienststellenübergreifenden Gruppe für Integration, die sich mit den Themen Integration, (Arbeits-)Migration und Integration in den Arbeitsmarkt beschäftigt, und die alle damit befassten Generaldirektionen und den Europäischen Auswärtigen Dienst umfasst.
Des Weiteren muss ein Integrationsnetz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden, das nach dem „Bottom-up-Prinzip“ alle gesellschaftlichen Akteure auf lokaler Ebene in die Förderung der Integration einbindet.
Um die bedarfsorientierte Migration zu fördern, fordert die Berichterstatterin, dass Kommission und Mitgliedstaaten zusammen mit ihren Regionen und Städten ein gemeinsames europäisches System zur Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs einführen, um so Arbeitsmigration besser zu erheben und zu steuern.
Die Kommission sollte ein kriterienorientiertes europäisches Punktesystem auf freiwilliger Basis einführen. Die Mitgliedstaaten könnten, sofern sie kein eigenes Punktesystem haben, am europäischen System teilnehmen und so ihre eigene nationale Zuwanderungspolitik mit diesem Instrument ergänzen und optimieren. Solch ein System sollte den Arbeitsmarktbedingungen angepasst werden können, um den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte zu erleichtern.
Migranten müssen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und mit einer zügigen und kostengünstigen Anerkennung und Validierung ihrer Abschlüsse, Qualifikationen und Fähigkeiten rechnen können.
Zudem sollte die Kommission einen internationalen Kompetenzrahmen mit standardisierten Stellenprofilen und Fähigkeitsprofilen ausarbeiten, um die Anwerbung und den Vergleich von arbeitsuchenden Migranten zu erleichtern.
Über dies hinaus stellt die zirkuläre Migration ein weiteres zukunftsweisendes Modell dar. Sie kann und sollte zu einer „Triple-Win-Situation“ führen, von der Migrant, Gastland und Heimatland profitieren.
Deshalb müssen Kommission und Mitgliedstaaten die Kooperation mit Drittstaaten im Bereich zirkuläre Migration stärken und diese in Verhandlungen und Verträgen aufnehmen. Wieder muss ganzheitlich gedacht werden, und Verknüpfungen zwischen Arbeitskräftebedarf, zirkulärer Migration, Entwicklungspolitik und Außenpolitik müssen geschaffen werden. Dies muss zu einer intelligenten Strategie der zirkulären Migration führen, welche die notwendigen Mittel und rechtlichen Garantien und Voraussetzungen vorsieht, um sichere Arbeitsplätze zu schaffen und illegale Einwanderung zu verhindern.
In einen ganzheitlichen Ansatz sollten vor allem Sprach- und Kompetenztraining vor dem Eintreffen im Gastland sowie eine Vorbereitung auf die Rückkehr Eingang finden. Die Einrichtung von sogenannten „pre-departure desks“ (Ausreisevorbereitungsbüros) im Heimat- und Gastland oder die geplante Einführung von Migrations- und Mobilitäts-Ressourcenzentren (MMRC) in den Partnerländern, die unter die Mobilitätspartnerschaften und „Gemeinsamen Agenden“ fallen, sind daher sinnvolle Schritte. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch eine Option, über den Ausbau eines gemeinsamen europäischen konsularischen Dienstes in den EU-Delegationen nachzudenken, der den administrativen Teil der zirkulären Migration zentral regeln könnte.
Schließlich ist klar, dass wirtschaftliche Globalisierung zwangsläufig mit sozialer Globalisierung einhergeht und dass sich dies vor allem auf die externe Koordinierung der sozialen Sicherheit für EU- und Drittstaatsbürger auswirkt. Die Attraktivität des europäischen Arbeitsmarktes hängt auch davon ab, ob Renten- und Sozialansprüche übertragbar sind und bei eventuellen Rückkehrverfahren Gültigkeit behalten.
Die Berichterstatterin fordert daher, dass alle Schritte unternommen werden, ein einheitliches, transparentes System auf EU-Ebene zu schaffen. In den Außenbeziehungen muss die Union einen EU-Ansatz für die Koordinierung der sozialen Sicherheit gegenüber Drittstaaten verfolgen, der alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen erfasst.
Ein erster Schritt ist zudem, von existierenden EU-Vereinbarungen zur Koordinierung der Sozialversicherung zu lernen und/oder das Iberoamerikanische Übereinkommen über soziale Sicherheit für weitere europäische Länder zu öffnen und als Plattform zu nutzen.
Die Berichterstatterin regt auch an, ein fakultatives, freiwilliges und übergeordnetes sogenanntes „28. Regime“ für Immigranten und EU-Bürger in anderen EU Staaten in Betracht zu ziehen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres* (22.1.2013)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu der Integration von Migranten, deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
(2012/2131(INI))
Verfasser der Stellungnahme (*): Juan Fernando López Aguilar
(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass 2011 in den 27 EU-Mitgliedstaaten 48,9 Millionen Menschen lebten, die im Ausland geboren wurden (9,7 % der EU-Gesamtbevölkerung), 16,5 Millionen davon in einem anderen EU-Mitgliedstaat (3,3 %) und 32,4 Millionen in Drittstaaten (6,4 %);
2. ist der Auffassung, dass nur dann eine möglichst breite gesellschaftliche Unterstützung der beiderseitigen Integrationsbemühungen erzielt werden kann, wenn Integration als Querschnittsaufgabe verstanden wird und die Mitgliedstaaten aktiv und offen mit der Bevölkerung diskutieren und glaubhafte Lösungen für die derzeitigen Integrationsprobleme bieten;
3. legt Nachdruck darauf, dass die Mobilität von Arbeitskräften in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft, die ihren Wohlstand dem Handel mit Waren und Dienstleistungen und dem wesentlichen Beitrag von Migrantinnen und Migranten hierzu verdankt, wichtig und wertvoll ist; vertritt die Ansicht, dass die gerechte Beteiligung am Arbeitsmarkt eine Grundvoraussetzung für Integration ist;
4. weist darauf hin, dass sich der demographische Wandel in den kommenden Jahrzehnten angesichts des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung, der längeren Lebenserwartung und einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung noch stärker auswirken wird; stellt fest, dass integrative und wirksame integrationspolitische Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung sind, da der Zuwanderungsbedarf steigt;
5. verweist nachdrücklich auf die Verpflichtungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und betont in diesem Zusammenhang die Vorteile, die sich aus einer verbesserten Einbindung von Migranten in verschiedene Bereiche des Arbeitsmarkts ergeben könnten;
6. begrüßt die bestehenden Instrumente der EU zur Erarbeitung integrationspolitischer Maßnahmen, wie etwa das Netz der nationalen Kontaktstellen für Integration, die europäische Website für Integration, das Europäische Integrationshandbuch, den Europäischen Integrationsfonds und den Asyl- und Migrationsfonds, das EU-Zuwanderungsportal und die europäischen Integrationsmodule;
7. weist darauf hin, dass Integration am besten im lokalen Umfeld gelingt und dass daher die Schaffung eines eventuell nach dem Vorbild von CLIP[1], ERLAIM[2], ROUTES, City2City oder EUROCITIES gestalteten Integrationsnetzes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, in das nach dem Bottom-up-Prinzip alle zivilgesellschaftlichen Akteure auf lokaler Ebene zur Integration eingebunden werden, durch die EU gefördert werden muss; betont, dass Städte und Großstädte hierbei eine tragende Rolle spielen und besonders unterstützt werden sollten;
8. vertritt die Ansicht, dass Zuwanderung und Aufenthalt eindeutigen und fairen Regeln unterliegen müssen, die nicht diskriminierend sein dürfen und im Einklang mit den rechtsstaatlichen Normen der Mitgliedstaaten und der EU stehen müssen; hebt hervor, dass die Zuwanderungskriterien einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein müssen; stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit Perspektiven eröffnet und damit ein Schlüssel zur Integration ist; räumt ein, dass Sprachkenntnisse wichtig sind und gefördert und unterstützt werden müssen, jedoch als Selektions- und Sanktionsinstrument abzulehnen sind;
9. vertritt die Ansicht, dass das Prinzip der Freizügigkeit auch im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes zur Geltung kommen sollte; merkt an, dass es in die Europäische Union zugewanderten Personen ermöglicht werden sollte, ihre im Laufe der Berufstätigkeit erworbenen sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüche in der gesamten EU geltend zu machen;
10. betont, dass sowohl die legale als auch die illegale Einwanderung weit verbreitete Erscheinungen sind und dass ein gemeinsamer Rechtsrahmen für migrationspolitische Maßnahmen erforderlich ist, um Migranten und potenzielle Opfer, insbesondere Frauen und Kinder, zu schützen, die durch verschiedene Formen des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit Migration und durch Menschenhandel gefährdet sind; hebt ebenfalls hervor, dass die illegale Einwanderung durch einen gemeinsamen Rechtsrahmen eingedämmt werden kann;
11. vertritt die Auffassung, dass gelungene Integration auch die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen einschließt und dass insbesondere die gesellschaftliche Teilhabe der Migranten gefördert werden sollte; setzt sich daher dafür ein, Menschen mit Migrationshintergrund mehr Möglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung zu bieten und ihnen nahezulegen, diese Möglichkeiten zu nutzen;
12. stellt unter Hinweis auf die Richtlinien 2008/115/EG und 2009/52/EG fest, dass illegale Arbeitsmigration nicht nur durch effektive Kontrollen, sondern auch dadurch eingedämmt werden kann, dass wirksamere legale Zuwanderungswege bereitgestellt werden;
13. betont, dass es für eine erfolgreiche Integration von Migranten notwendig ist, Antidiskriminierungsvorschriften durchzusetzen und etwaige Verstöße zu ahnden; erachtet es in diesem Zusammenhang als besonders wichtig, Diskriminierung aus Gründen der Herkunft oder Religion nicht zu tolerieren;
14. weist darauf hin, dass Integration ein fortlaufender wechselseitiger Prozess ist, der sowohl die Beteiligung der Drittstaatsangehörigen als auch der Gesellschaft des Gastlandes erfordert; begrüßt daher die in der gesamten EU zu beobachtenden zahlreichen guten Beispiele für die Integration von Migranten, Asylbewerbern und Personen mit internationalem Schutzstatus, die oftmals auf Projekte der lokalen Behörden zurückgehen, denen bei der Verwirklichung der Integrationsziele eine wichtige Rolle zukommt;
15. erachtet Integrationsmaßnahmen auf kommunaler, regionaler und einzelstaatlicher Ebene als eine wichtige Grundlage; ist daher der Ansicht, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit und zum Gesundheitswesen sowie zielgruppenorientierte Fördermaßnahmen im Bildungsbereich erforderlich sind; legt Nachdruck darauf, dass Beschwerde- und Beratungsstrukturen gegen Diskriminierung mit konkreten Sanktionsmöglichkeiten in allen Mitgliedstaaten flächendeckend auszubauen und gut auszustatten sind;
16. hält fest, dass in vielen Mitgliedstaaten nicht genug für die Integration von Migranten getan wird und daher weiterhin gezielte Anstrengungen seitens der Behörden erforderlich sind; ist der Meinung, dass dies auch mit dem verfehlten Ansatz zusammenhängt, Migranten in erster Linie als Sicherheitsrisiko darzustellen, während viel zu selten erkannt wird, welche Chancen die Migration bietet; vertritt die Auffassung, dass aus diesem Grunde im Heimatland erworbene Qualifikationen nicht annähernd so zur Geltung kommen, wie sie sollten;
17. weist erneut auf die gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der EU (GGP) hin; äußert sein Bedauern darüber, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Integrationsfonds derzeit nicht in seinem vollen Umfang ausschöpfen, und erinnert daran, dass der Fonds dazu dient, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der GGP zu unterstützen;
18. stellt fest, dass legale Einwanderer beim Zugang zur Beschäftigung mit Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert sind;
19. betont, dass das Thema der Arbeitsmigration nicht dafür missbraucht werden darf, Ängste bei der Bevölkerung zu schüren; stellt fest, dass auf Vorurteilen und Ressentiments beruhende vorgefasste Meinungen das solidarische Fundament der Gesellschaft untergraben, weshalb die populistische Instrumentalisierung des Themas strikt abzulehnen ist;
20. weist erneut auf die Bedeutung des Stimmrechts für Einwanderer hin, weil dieses insbesondere auf lokaler Ebene ein wichtiges Instrument für die Förderung der Integration und der aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben ist; äußert seine Besorgnis darüber, dass Minderheiten auf allen Regierungsebenen politisch nicht angemessen vertreten sind, so auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament;
21. äußert sein Bedauern über die verzweifelte Lage, in der sich Migranten ohne Ausweispapiere und abgelehnte Asylbewerber befinden, die zudem oftmals mittellos sind, und fordert in diesem Zusammenhang Lösungen für die betroffenen Personen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte; weist darauf hin, dass Migranten ohne Ausweispapiere nur sehr geringe Aussichten auf Integration haben und dass Integrationsperspektiven mit der Eröffnung von Möglichkeiten für eine Legalisierung verbessert würden;
22. weist erneut darauf hin, dass etwa die Hälfte aller Migranten in der EU Frauen sind; betont, dass ein eigener Migrationsstatus für Frauen und das Recht der Ehepartner auf Zugang zum Arbeitsmarkt wesentlich für die Gewährleistung einer wirksamen Integration sind;
23. äußert sein Bedauern darüber, dass die Rechtsvorschriften zum Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Geburt in einigen Mitgliedstaaten unlängst geändert wurden, wodurch die Fälle von Staatenlosigkeit in der EU zunehmen;
24. erinnert daran, dass die Massenmedien bei der Bildung der öffentlichen Meinung zu Einwanderung und Integration eine wichtige Rolle spielen, und fordert aus diesem Grund einen verantwortungsvollen Journalismus, um den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu fördern;
25. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Integrationsforums als Plattform, auf der sich Vertreter der Zivilgesellschaft zu den Aufgaben und Prioritäten bei der Integration von Migranten äußern können; ist der Auffassung, dass eine stärkere Verknüpfung des Forums mit dem gegenwärtigen politischen und legislativen Prozess auf EU-Ebene begrüßenswert wäre.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.1.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 17 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Philipp Albrecht, Edit Bauer, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Philip Claeys, Carlos Coelho, Ioan Enciu, Frank Engel, Cornelia Ernst, Kinga Gál, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Baroness Sarah Ludford, Monica Luisa Macovei, Svetoslav Hristov Malinov, Véronique Mathieu, Anthea McIntyre, Louis Michel, Claude Moraes, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Renate Sommer, Rui Tavares, Nils Torvalds, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Tatjana Ždanoka, Auke Zijlstra |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Dimitrios Droutsas, Mariya Gabriel, Ana Gomes, Stanimir Ilchev, Iliana Malinova Iotova, Jean Lambert, Marian-Jean Marinescu, Joanna Senyszyn |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Iuliu Winkler |
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- [1] Europäisches Städtenetz für kommunale Maßnahmen zur Integration von Migranten (European network of cities for local integration policies for migrants).
- [2] Regionale und lokale Gebietskörperschaften Europas für die Integration von Migranten (European Regional and Local Authorities for the integration of migrants).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (6.12.2012)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu der Integration von Migranten, deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
(2012/2131(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Cristian Dan Preda
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstützt die Bemühungen, die Migrations- und Mobilitätsdialoge in einem breiteren Rahmen bilateraler Beziehungen zu standardisieren, sowie den Abschluss von Mobilitätspartnerschaften und ist der Ansicht, dass dabei der Nachbarschaft der Union als Ganzes Vorrang eingeräumt werden sollte;
2. ist der festen Überzeugung, dass es Hauptaufgabe der Migrations- und Mobilitätsdialoge ist, die legale Migration einschließlich der Arbeitsmigration zu unterstützen und zu fördern; fordert aus diesem Grund dazu auf, innerhalb der Partnerschaften konkrete Maßnahmen zu treffen, um die Migration zu erleichtern, insbesondere durch die Anerkennung der Qualifikationen von Wanderarbeitnehmern;
3. akzeptiert für den Fall, dass eine der Seiten nicht bereit ist, sämtliche mit einer Mobilitätspartnerschaft verbundenen Verpflichtungen einzugehen, als alternativen Rahmen den Abschluss Gemeinsamer Agenden für Migration und Mobilität zwischen der EU und Drittländern, wobei es jedoch hervorhebt, dass es sich hierbei nur eine Übergangsphase handeln sollte;
4. empfiehlt zur Sicherstellung der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen die Aufnahme einer die Sozialversicherung betreffenden Standardklausel auf Gegenseitigkeitsbasis in die Assoziierungsabkommen und für Länder, mit denen kein Assoziierungsabkommen besteht, die Aushandlung eines auf EU-Ebene einheitlichen und auf Gegenseitigkeit beruhenden Sozialversicherungsabkommens unter Gewährleistung der uneingeschränkten Übereinstimmung mit dem Unionsrecht und dem einzelstaatlichen Recht;
5. ruft die EU dazu auf, auf globaler Ebene eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen zu übernehmen und speziell im Rahmen der IAO die Beratungen über die Koordinierung des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit mit anderen Regionen der Welt voranzutreiben;
6. hebt hervor, dass Migration, wenn sie gut gesteuert wird, insbesondere die zirkuläre Migration, für die EU von Vorteil ist und dadurch, dass durch Kontakte zwischen den Menschen ein besseres gegenseitiges Verständnis und bessere Zusammenarbeit gefördert werden, zu besseren Beziehungen zu Drittländern beitragen kann;
7. betont, dass zirkuläre Migration insbesondere nach Konflikten dabei helfen kann, die Unterstützung der Diaspora für den Wiederaufbau des Herkunftslands zu erleichtern, und dazu beiträgt, eine dauerhafte Verbindung zwischen Herkunfts- und Bestimmungsland zu schaffen;
8. weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit dieser Art ein langfristiges Engagement erfordert, das die EU aufgrund ihrer Finanzinstrumente besonders gut aufbringen kann, beispielsweise indem Rückkehr- und Integrationsprogramme unterstützt werden, die die zirkuläre Migration als Merkmal haben;
9. fordert die EU nachdrücklich auf, ihr Engagement für den internationalen Schutz der Asylbewerber zu verstärken, und
a) betont, dass die EU das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen in die Lage versetzen sollte, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu intensivieren, um die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu erleichtern und den Drittstaaten bei der Stärkung ihrer Asylsysteme und ihres nationales Asylrechts behilflich zu sein;
b) spricht sich für die Stärkung der regionalen Schutzprogramme und erforderlichenfalls die Einführung neuer Programme aus;
c) ruft zur Zusammenarbeit mit dem UNHCR bei der Förderung einer wirkungsvollen Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention auf;
10. begrüßt die Einrichtung des EU-Zuwanderungsportals und spezieller Ressourcenzentren für Migration und Mobilität und fordert die Herkunftsländer auf, sich ebenfalls zu beteiligen und potenzielle Migranten zu unterstützten, indem sie Informationen bereitstellen und Anreize für zirkuläre Migration schaffen;
11. ruft dazu auf, das Personal des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), insbesondere das in den EU-Delegation arbeitende Personal, zu schulen und mit dem Gesamtansatz zur Migrationsfrage vertraut zu machen, um die effektive generelle Einbeziehung der EU-Zuwanderungspolitik in das auswärtige Handeln der EU sicherzustellen.
12. fordert den EAD nachdrücklich auf, eine aktivere Koordinierungsrolle in Bezug auf die externe Dimension der Migrationspolitik anzustreben;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.12.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Sir Robert Atkins, Frieda Brepoels, Arnaud Danjean, Marietta Giannakou, Andrzej Grzyb, Anna Ibrisagic, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Evgeni Kirilov, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Krzysztof Lisek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Werner Schulz, Laurence J.A.J. Stassen, Charles Tannock, Sir Graham Watson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Marije Cornelissen, Elisabeth Jeggle, Agnès Le Brun, Carmen Romero López, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Ivo Vajgl, Luis Yáñez-Barnuevo García, Paweł Zalewski, Janusz Władysław Zemke |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Danuta Jazłowiecka, Giovanni La Via |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (7.11.2012)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu der Integration von Migranten, den Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt und der externen Dimension der Koordinierung der sozialen Sicherheit
(2012/2131(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Joanna Senyszyn
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass Migrantinnen bei der Entwicklung der Volkswirtschaften und der Arbeitsmärkte sowohl der Herkunftsländer als auch der Zielländer zunehmend eine wichtige Rolle spielen;
B. in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Stereotype in Migrantengemeinschaften doch sehr verwurzelt sind, und dass Migrantinnen öfter Opfer von Gewalt gegen Frauen werden, die unterschiedliche Formen annimmt, insbesondere Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, so genannte Ehrenverbrechen, häusliche Gewalt, sexuelle Einschüchterung am Arbeitsplatz bis hin zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung;
C. in der Erwägung, dass Migrantinnen oft stärker unter Diskriminierung und Stereotypen, ungerechter Behandlung und Ausbeutung leiden und darüber hinaus keinen Zugang zu Sozialleistungen und Rechtsbeistand haben und körperlich, psychisch, wirtschaftlich und sexuell Opfer von Missbrauch werden;
D. in der Erwägung, dass soziale Ausgrenzung ein Schlüsselfaktor ist, der zu einer zunehmenden Schutzbedürftigkeit beiträgt; in der Erwägung, dass viele Frauen und Mädchen Opfer von Menschenhandel werden und Frauen oft zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung gehandelt werden, viele Mädchen jedoch zu unterschiedlichen Zwecken Opfer von Frauenhandel werden, zum Beispiel zum Zwecke der Zwangsbettelei, der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft, des Organhandels und der illegalen Adoption;
E. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, dass Migrantinnen auf sichere und legale Weise Zugang zum Arbeitsmarkt der EU haben;
F. in der Erwägung, dass Migrantinnen wie viele andere Frauen unter den schwerwiegenden Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise leiden;
G. in der Erwägung, dass Migrantinnen öfter in Bereichen beschäftigt werden, die von den Sozialversicherungssystemen in einigen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden, zum Beispiel im informellen Pflegebereich, und dass sie daher beim Renteneintritt keinen Zugang zur Rentenversicherung haben und somit im Alter arm sind;
H. in der Erwägung, dass Migrantinnen in erheblichem Maße von Herunterstufung und Nichtanerkennung von in Drittländern erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen betroffen sind und sie daher in gering qualifizierten und sozial ungeregelten Berufen Arbeit suchen müssen;
1. hält es für unerlässlich, das Verständnis für die Rechte der Migrantinnen und die Achtung, die Umsetzung und den Schutz dieser Rechte in allen Bereichen der Einwanderungs-, Integrations-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU zu erhöhen;
2. in der Erwägung, dass Migranten und insbesondere Migrantinnen oft am unteren Ende des Arbeitsmarktes tätig sind, was berufliche Qualifikation, Vergütung und Prestige betrifft, und dass die Arbeitsverhältnisse von Migrantinnen daher sehr viel prekärer sind;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eng mit Netzwerken und nichtstaatlichen Organisationen, die sich um Migrantinnen kümmern, zusammenzuarbeiten, um zum Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen gleichstellungsorientierte Maßnahmen auszuarbeiten und das Konzept der Gleichstellung der Geschlechter in andere Politikbereiche einzubetten, um gleichstellungsorientierte Maßnahmen auszuarbeiten, für Chancengleichheit im Bereich der Beschäftigung und beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu sorgen und gleichzeitig gleiche Rechte zu garantieren, jede Form von Gewalt, sexueller Ausbeutung, Genitalverstümmelung und unfairer Behandlung, Entführung, Sklaverei, Zwangsheirat und Frauenhandel zu bekämpfen und zu verhindern;
4. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, in vollständiger Übereinstimmung mit dem EU-Recht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften geeignete Konzepte zu entwickeln, um spezifische Maßnahmen zur Förderung und Gewährleistung einer reibungslosen und ausgewogenen Integration von Migrantinnen durchzuführen, darunter Erwerb einer Rechtsstellung, Anerkennung von in Drittländern erworbenen Qualifikationen und Bildungsniveaus, Aufnahme in die Sozialversicherungssysteme, Recht auf eine angemessene Entlohnung, Zugang zur Gesundheitsfürsorge, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Erlass entsprechender Vorschriften und Zugang zu Kindertagesstätten, zu Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen, Sozialleistungen und Schutz im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorschriften in den aufnehmenden Ländern; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Gewerkschaften, die nichtstaatlichen Organisationen und die Bürgergesellschaft an der Entwicklung solcher Politiken und Maßnahmen zu beteiligen
5. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, durch spezifische, zielgruppengerichtete Kampagnen Aufklärungsgespräche in Gesundheitszentren anzubieten und eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen, die sich um Migrantinnen kümmern, Migrantinnen den Zugang zu Informationen und die Ausübung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte zu ermöglichen;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokalen Gebietskörperschaften einzuschalten, damit diese die aktive Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund in der Gesellschaft fördern und dabei sicherstellen, dass ihre Interessen vertreten und gewahrt werden, so dass die gesellschaftliche Integration dieser Frauen in der lokalen Gemeinschaft verbessert wird;
7. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen, die im Rahmen der Familienzusammenführung zuwandern, wenn möglich innerhalb eines Jahres nach ihrer Einwanderung eine von ihrem Ehegatten unabhängige Rechtsstellung zu gewähren;
8. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zugewanderten Frauen und Mädchen eine Aufenthaltsgenehmigung zu garantieren, insbesondere denjenigen, die Opfer physischer und psychischer Gewalt sind, und dafür Sorge zu tragen, dass alle erdenklichen behördlichen Maßnahmen zu ihrem Schutz getroffen werden; hierzu gehört auch der effektive Zugang zu Beistand und Schutz;
9. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der zugewanderten Frauen das Recht auf den Besitz ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung einräumt und der die Möglichkeit vorsieht, dass eine Person, die ihnen diese Dokumente abnimmt, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gleichstellungsorientierte Rechtspraxis zur Regelung der Einstellung von Migranten einzuführen und zu fördern und den Zugang zu Informationen und Beratung über arbeitsrechtliche Vorschriften, ihre sozialen, wirtschaftlichen und Arbeitnehmerrechte und Rechtsbeistand und zivilen Beistand in der jeweiligen Sprache zu erleichtern und wenn nötig den Zugang zu kostengünstigen Rechtsmitteln bereitzustellen;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungs- und Kommunikationsprogramme zu entwickeln, um Migrantinnen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und mehrsprachige Beratungsdienste für Frauen einzurichten;
12. fordert die Kommission auf, ein System zur Überwachung der Lage von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf Mindestlohn, Arbeitsbedingungen und effektive Umsetzung gesundheits- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften einzurichten;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage geeigneter Indikatoren genaue, vergleichbare und kohärente Statistiken über die Lage von Migrantinnen in unterschiedlichen Lebensbereichen auszuarbeiten;
14. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, wirksame und transparente Mechanismen zur Anerkennung von in Drittländern erworbenen Studienabschlüssen und beruflichen Qualifikationen zu entwickeln, damit Migrantinnen es leichter haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen und eine Situation vermieden wird, in der sie gezwungen sind, Stellen anzunehmen, für die sie überqualifiziert sind, gering qualifizierten Frauen Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und Migrantinnen den Zugang zu Berufsausbildung und lebenslanger Ausbildung, zu in Arbeitsrecht spezialisierten Beratern sowie kostenlose Sprachkurse zu gewährleisten;
15. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Migrantinnen unabhängig von ihrem Ausbildungsniveau und ihrer beruflichen Erfahrung zum größten Teil im Bereich der häuslichen Dienstleistungen und der privat organisierten Pflege und Betreuung beschäftigt sind; weist darauf hin, dass die große Mehrheit dieser Frauen ohne Vertrag arbeitet und nur einen sehr geringen Lohn bezieht, ohne dass diese Frauen einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können;
16. vertritt die Auffassung, dass die integrationspolitischen Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten beim Zugang von Migranten zu den Gastländern und bei ihrer Integration in diese Länder keine Diskriminierung aufgrund der Qualifikation oder der Herkunft beinhalten dürfen, so dass gegen die Unterscheidung zwischen EU-Bürgern und Angehörigen von Drittstaaten vorgegangen wird sowie gegen die Unterscheidung zwischen Migranten mit oder ohne Arbeitsangebot; ebenso sind alle Formen illegaler Arbeit zu bekämpfen;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, umgehend das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über Hausangestellte zu ratifizieren, das 2011 von dieser dreigliedrig aufgebauten Organisation angenommen wurde mit dem Ziel, Hausangestellten ordentliche Arbeitsbedingungen und die gleichen grundlegenden Arbeitnehmerrechte zu garantieren, auf die andere Arbeitnehmer sich berufen können;
18. hebt hervor, dass bei einer vollständigen Integration das Recht auf Familienzusammenführung berücksichtigt werden muss, ebenso wie das Recht auf Leistungen zum Ausgleich von Familienlasten (Familienbeihilfen) und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zur Unterstützung von Familien, insbesondere zu Krippen, Kindergärten und Schulen;
19. weist darauf hin, dass viele Migrantinnen in ihrem Herkunftsland mit dem Versprechen getäuscht wurden, sie würden in dem Industrieland einen Arbeitsvertrag erhalten, um dann dort nur von Kriminellen und Menschenhändlernetzen sexuell ausgebeutet zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieses menschenverachtenden Verhaltens zu intensivieren;
20. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Migrantinnen oft in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden, weil sie Frauen sind, weil sie zugewandert sind und weil sie einer ethnischen Minderheit angehören oder eine Behinderung haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schutz von Migrantinnen vor jeglicher Form der Misshandlung, des Missbrauchs, der Belästigung, der Gewalt aufgrund des Geschlechts und der Diskriminierung zu gewährleisten und ihren Anspruch auf Rechtsbeistand gegen Arbeitgeber, die sie schlecht behandeln, zu garantieren;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, eigens für Migranten entwickelte Kampagnen zur Bekämpfung tiefverwurzelter Stereotypen in diesen gesellschaftlichen Gruppen zu organisieren, mit dem Ziel, die Integration und die Teilhabe von Migrantinnen am gesellschaftlichen Leben, an der Wirtschaft, an der Bildung und am Arbeitsmarkt zu verbessern und die geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen;
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene Informationskampagnen zu organisieren, mit dem Ziel, die Teilhabe von Migrantinnen am demokratischen Leben zu erhöhen und Austauschplattformen für Migrantinnen zu organisieren und zu unterstützen;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, zugewanderte Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte, Beschwerdeverfahren und Kontaktangaben über Gruppen, die sich für die Arbeitnehmerrechte einsetzen, zu informieren;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die in den Herkunftsländern entrichteten Rentenbeiträge anerkannt werden und dass Rentenansprüche, die in einem Mitgliedstaat erworben wurden, in die Herkunftsländer der Migrantinnen übertragen werden können;
25. fordert die Kommission auf, die künftigen Beitrittsländer durch Heranführungshilfe und eine bessere Überwachung der Fortschritte dabei zu unterstützen, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration der Roma zu intensivieren, wobei der Situation der Mädchen und Frauen der Roma größere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
26. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Berufsprofile für Migrantinnen zu entwickeln und Daten über die Integration von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt zu erheben;
27. hält es für dringend notwendig, festzustellen, welche Verfahren von EU-Staaten und Drittstaaten, deren Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern optimal Rechnung trägt, sich am besten bewährt haben, und die Weitergabe sowie den Austausch dieser Verfahren zu fördern;
28. hält es für sehr wichtig, das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) optimal zu nutzen, um die Freizügigkeit und die uneingeschränkte Teilhabe von Migrantinnen an der europäischen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.11.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
12 8 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Marije Cornelissen, Mikael Gustafsson, Mary Honeyball, Sophia in ‘t Veld, Constance Le Grip, Astrid Lulling, Krisztina Morvai, Norica Nicolai, Siiri Oviir, Joanna Senyszyn, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Anna Záborská, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Minodora Cliveti, Silvia Costa, Mariya Gabriel, Kartika Tamara Liotard |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.1.2013 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Heinz K. Becker, Phil Bennion, Pervenche Berès, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Minodora Cliveti, Marije Cornelissen, Emer Costello, Andrea Cozzolino, Frédéric Daerden, Sari Essayah, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Stephen Hughes, Jean Lambert, Thomas Mann, Csaba Őry, Siiri Oviir, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu, Andrea Zanoni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Malika Benarab-Attou, Sergio Gutiérrez Prieto, Richard Howitt, Paul Murphy, Jens Nilsson, Ria Oomen-Ruijten |
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