BERICHT über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Wahlen 2014

25.2.2013 - (2012/2309(INI))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Roberto Gualtieri und Rafał Trzaskowski


Verfahren : 2012/2309(INL)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0041/2013
Eingereichte Texte :
A7-0041/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Wahlen 2014

(2012/2309(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des EU-Vertrags,

–   unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen,

–   in Kenntnis des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union,

–   gestützt auf die Artikel 41, 48 und 74f seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments[1],

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0041/2013),

A. in der Erwägung, dass Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Protokolls (Nr. 36) am Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft tritt;

B.  in der Erwägung, dass erwartet wird, dass die Republik Kroatien der Union vor den Wahlen zum Europäischen Parlament, die für das Frühjahr 2014 anberaumt sind, beitreten wird, und in der Erwägung, dass Artikel 19 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft am Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft treten wird;

C. in der Überzeugung, dass die demographischen Veränderungen, die es seit den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament gegeben hat, berücksichtigt werden sollten;

D. in der Erwägung, dass die Einrichtung eines dauerhaften Systems für die anteilige Berechnung der Sitze im Europäischen Parlament gemeinsam mit einer Revision des Abstimmungssystems im Rat als Teil einer umfassenden Reform der Institutionen der Union in Betracht gezogen werden sollte, die in einem Konvent festzulegen ist, der gemäß Artikel 48 Absatz 3 EUV einberufen wird, und in der Erwägung, dass bei einer solchen Reform anerkannt werden sollte, dass gemäß den Verträgen die Grundlage der Demokratie der Union die Vertretung sowohl der Bürger und Bürgerinnen als auch der Mitgliedstaaten ist;

E.  in der Erwägung, dass die anteilige Berechnung der Sitze für die nächste Wahlperiode nicht willkürlich sein, sondern sich vielmehr auf objektive Kriterien gründen sollte, die auf pragmatische Weise anzulegen sind, und in der Erwägung, dass bei einer solchen anteiligen Berechnung Zugewinne bei der Zahl von Sitzen durch Verluste so kompensiert werden sollten, dass Verluste auf höchstens einen Sitz pro Mitgliedstaat beschränkt sind;

1.  legt dem Europäischen Rat den als Anlage beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2014-2019 auf der Grundlage seines in Artikel 14 Absatz 2 EUV verankerten Initiativrechts vor;

2.  betont, dass der Erlass dieses Beschlusses, der seiner Zustimmung bedarf, dringend notwendig ist, sobald der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union in Kraft tritt, damit die Mitgliedstaaten rechtzeitig die notwendigen nationalen Vorschriften für die Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2014-2019 erlassen können;

3.  verpflichtet sich, in Kürze einen Vorschlag vorzulegen, durch den die praktischen Vorkehrungen für die Durchführung der Wahlen im Jahr 2014 verbessert werden sollen;

4.  sagt zu, vor Ende 2015 einen neuen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates mit dem Ziel vorzulegen, zu einem Zeitpunkt, der hinreichend lange vor dem Beginn der Wahlperiode 2019-2024 liegt, ein dauerhaftes und transparentes System einzurichten, durch das es in Zukunft vor jeder Wahl zum Europäischen Parlament möglich sein wird, die Sitze unter den Mitgliedstaaten in objektiver Weise auf der Grundlage des Grundsatz der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 1 des als Anlage beigefügten Vorschlags für einen Beschluss anteilig zu berechnen, wobei ein etwaiger Anstieg ihrer Zahl und demographische Trends in ihrer Bevölkerung, die ordnungsgemäß festgestellt wurden, zu berücksichtigen sind und die Möglichkeit, eine Zahl von Sitzen für auf transnationalen Listen gewählte Mitglieder vorzubehalten, nicht ausgeschlossen werden darf;

5.  stellt fest, dass das neue System für die anteilige Berechnung der Sitze im Europäischen Parlament gemeinsam mit einer Überarbeitung des Abstimmenssystems im Rat als Teil der notwendigen Revision der Verträge eingerichtet werden sollte; bestimmt, hierfür auf dem nächsten Konvent, der auf der Grundlage des Artikels 48 Absatz 3 EUV einzuberufen ist, Vorschläge zu unterbreiten;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den als Anlage beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates zusammen mit dem vorstehend erwähnten Bericht seines Ausschusses für konstitutionelle Fragen dem Europäischen Rat, der Regierung und dem Parlament der Republik Kroatien sowie, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 132 (Bericht Lamassoure-Severin).

ANLAGE ZU DEM ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

DER EUROPÄISCHE RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2,

unter Hinweis auf Artikel 2 Absatz 3 Protokoll (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen,

auf Initiative des Europäischen Parlaments,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen tritt am Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft.

(2) Artikel 19 Absatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union (EUV), des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft wird zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 außer Kraft treten.

(3) Es ist notwendig, unverzüglich den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 3 des Protokolls (Nr. 36) zu entsprechen und deshalb den in Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Beschluss zu erlassen, damit die Mitgliedstaaten rechtzeitig die notwendigen nationalen Vorschriften für die Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament für die Wahlperiode 2014-2019 erlassen können.

(4) Dieser Beschluss erfüllt die in Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Europäische Union definierten Kriterien, d. h. die Anzahl der Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten, wobei die Bürgerinnen und Bürger degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten sind und kein Mitgliedstaat mehr als sechsundneunzig Sitze erhält.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anwendung des Grundsatzes der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 14 Absatz 2 Unterabsatz 1 EUV finden die folgenden Grundsätze Anwendung:

–    Bei der Zuweisung von Sitzen im Europäischen Parlament müssen die im Vertrag festgesetzten Mindest- und Höchstzahlen uneingeschränkt ausgeschöpft werden, damit die Zuweisung der Sitze im Europäischen Parlament die Größe der jeweiligen Bevölkerung der Mitgliedstaaten so genau wie möglich widerspiegelt.

–   Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl von Sitzen jedes Mitgliedstaates muss vor Auf- oder Abrunden auf ganze Zahlen in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variieren, so dass jedes Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat mehr Bürgerinnen und Bürger vertritt als jedes Mitglied aus einem bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat, und umgekehrt, dass je bevölkerungsreicher ein Mitgliedstaat ist, er desto mehr Anspruch auf eine hohe Zahl von Sitzen hat.

Artikel 2

      Die Gesamtzahl der Einwohner der Mitgliedstaaten wird von der Kommission (Eurostat) auf der Grundlage von von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten entsprechend einer Methode berechnet, die mittels einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wird.

Artikel 3

In Anwendung von Artikel 1 wird die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Vertreter im Europäischen Parlament mit Wirkung ab dem Beginn der Wahlperiode 2014-2019 wie folgt festgesetzt:

Belgien

21

Bulgarien

17

Tschechische Republik

21

Dänemark

13

Deutschland

96

Estland

6

Irland

11

Griechenland

21

Spanien

54

Frankreich

74

Kroatien

11

Italien

73

Zypern

6

Lettland

8

Litauen

11

Luxemburg

6

Ungarn

21

Malta

6

Niederlande

26

Österreich

18

Polen

51

Portugal

21

Rumänien

32

Slowenien

8

Slowakei

13

Finnland

13

Schweden

20

Vereinigtes Königreich

73

Artikel 4

Dieser Beschluss wird zu einem Zeitpunkt, der hinreichend lange vor dem Beginn der Wahlperiode 2019-2024 liegt, mit dem Ziel überprüft, ein System einzurichten, durch das es in Zukunft vor jeder Neuwahl zum Europäischen Parlament möglich sein wird, die Sitze unter den Mitgliedstaaten in objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise auf der Grundlage des Grundsatz der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 1 zuzuteilen, wobei etwaige Veränderungen bei ihrer Einwohnerzahl und bei demographischen Trends in ihrer Bevölkerung, die ordnungsgemäß festgestellt wurden, sowie beim Abstimmungssystem im Rat zu berücksichtigen sind.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Rates

Der Präsident

.

BEGRÜNDUNG

Wenn die nächste Wahlperiode 2014 beginnt, wird die derzeitige Ausnahmeregelung zu Artikels 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) außer Kraft treten, und das Europäische Parlament wird sich aus 751 Mitgliedern (750 zuzüglich des Präsidenten) zusammensetzen. Die derzeitige Zahl der Sitze beträgt 754: 736 für Mitglieder, die gemäß dem Vertrag von Nizza, der zur Zeit der Wahlen von 2009 in Kraft war, gewählt wurden, zuzüglich 18 für Mitglieder, die gemäß dem Vertrag von Lissabon durch eine Änderung des Artikels 2 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen ernannt wurden, wodurch eine befristete Ausnahmeregelung zu Artikel 14 Absatz 2 EUV (nach dem kein Staat mehr als 96 Sitze erhalten darf) eingeführt wurde, um es Deutschland zu gestatten, die ihm gemäß dem Vertrag von Nizza zugewiesenen 99 Sitze bis 2014 zu behalten.

Sobald der Vertrag über seinen Beitritt in Kraft tritt, werden Kroatien 12 Sitze im Parlament zugeteilt (es stellt derzeit 12 Beobachter) gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Beitrittsakte, durch die auch Artikel 2 des Protokolls Nr. 36 geändert wird, was zu einem vorübergehenden Anstieg der Gesamtzahl der Sitze auf 766 führen wird.

Folglich muss die Gesamtzahl der Sitze um 15 verringert werden, um die in den Vertragsbestimmungen festgelegte Zahl (751) zu erreichen. Drei dieser 15 müssen notwendigerweise von der Quote Deutschlands abgezogen werden, das nicht mehr 99 sondern nur noch 96 Sitze (Obergrenze des Vertrags) haben wird. Die übrigen 12 müssen gefunden werden, indem man einen oder mehrere Sitze von den 24 Mitgliedstaaten (einschließlich Kroatiens), die über mehr als die Mindestzahl nach dem Vertrag von 6 Sitzen verfügen, abzieht, bis man zu der Zahl 12 gelangt. Über 6 Sitze verfügen derzeit folgende Mitgliedstaaten: Malta, Luxemburg, Zypern und Estland. Der Beschluss über die Zusammensetzung des neuen Parlaments könnte auch eine weitergehende Neuverteilung der Sitze bedingen, um etwaige Veränderungen bei der Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und/oder die Auslegung und Umsetzung des Vertragsgrundsatzes der degressiven Proportionalität zu verbessern.

Gemäß Artikel 14 Absatz 2 EUV erlässt der Europäische Rat einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einem Beschluss über die Zusammensetzung des neuen Parlaments. Deshalb obliegt es dem Parlament, dem Europäischen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten.

Der von Ihren Berichterstattern vorgelegte Vorschlag gründet sich auf die folgenden Erwägungen:

Nach Artikel 14 Absatz 2 EUV sind die Bürgerinnen und Bürger im EP degressiv proportional vertreten. Ausweislich des Berichts Lamassoure-Severin bedeutet degressive Proportionalität Folgendes: (1) die im Vertrag festgesetzten Mindest- und Höchstzahlen müssen uneingeschränkt ausgeschöpft werden, damit das Spektrum der Sitze im Europäischen Parlament möglichst wenig vom Spektrum der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten abweicht; (2) je bevölkerungsreicher ein Land ist, desto mehr Anspruch hat es auf eine hohe Zahl von Sitzen; und (3) je bevölkerungsreicher ein Land ist, desto höher ist die Zahl von Bewohnern, die jeder seiner Abgeordneten im Europäischen Parlament vertritt. Durch diese Definition wird ein allgemeiner Grundsatz und nicht ein mathematisches Kriterium aufgestellt. Eine vollständige Einhaltung hinsichtlich seines zweiten Grundsatzes ist nicht möglich (der bei wörtlicher Auslegung verhindern würde, dass zwei Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen dieselbe Anzahl an Sitzen haben). Eine Umsetzung auf verschiedene Weise ist aber möglich, und mehr als ein Ergebnis ist denkbar. Jedenfalls wird bei der derzeitigen Praxis der Sitzzuweisung für einige Mitgliedstaaten der dritte Grundsatz nicht eingehalten, was anhand der Tabelle 1 der Anlage I deutlich wird. Unser erstes Kriterium wird deshalb darin bestehen, die degressive Proportionalität soweit wie möglich zu achten. Aber für welche Art und Weise, dies zu tun, sollte man sich entscheiden?

In der Vergangenheit wurde bei Neuzuteilungen die Degressivität der Verteilung der Sitze bis an die Grenze ausgeweitet, indem das Verhältnis Einwohner/Sitze für größere Mitgliedstaaten im Vergleich zu mittelgroßen beträchtlich erhöht wurde (siehe Anlage II). Deshalb ist es wohl notwendig, wieder ein Gleichgewicht herzustellen. Außerdem verhindert der erste Grundsatz des Berichts Lamassoure-Severin (das vollständige Ausschöpfen der durch den Vertrag gesetzten Grenzen) eine weitere Verringerung der Sitze Deutschlands unter den Grenzwert von 96, was für das gesamte Europäische Parlament angesichts der bekanntermaßen kritischen Haltung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur degressiven Proportionalität auch politisch kontraproduktiv wäre. Hierdurch wird automatisch eine Verringerung der Sitze für große Mitgliedstaaten ausgeschlossen, und es würde im Gegenteil logischerweise dazu führen, dass zumindest bei einigen von ihnen eine Zunahme erfolgt.

Im letzten Konvent schlug das Parlament die „fix-prop“-Methode vor, die in jüngster Zeit unter der Bezeichnung „Cambridge compromise“ weiterentwickelt wurde: sechs Sitze würden allen Mitgliedstaaten zugeteilt, und die übrigen würden proportional verteilt (siehe Anlage I, Tabelle 4). Die „fix-prop“-Methode ist der am meisten „proportionale“ Mechanismus zur Einhaltung degressiver Proportionalität, und sie würde der Kritik des deutschen Bundesverfassungsgerichts beträchtlich entgegenkommen (insbesondere wenn sie mit einer Revision des Vertrags zur Abschaffung der Obergrenze von 96 kombiniert würde). Ihre Umsetzung würde aber eine traumatische Neuverteilung von Sitzen auslösen, wobei mittlere und kleine Mitgliedstaaten viele Sitze verlieren und größere Mitgliedstaaten sehr viele Sitze hinzugewinnen würden. Außerdem würde Deutschland ohne eine Abschaffung der Obergrenze von 96 unter den großen Mitgliedstaaten diskriminiert, und es gäbe einen dramatischen Anstieg des Verhältnisses Einwohner/Sitze zwischen Frankreich und Deutschland.

Unter den verschiedenen möglichen mathematischen Formeln zur Umsetzung des Grundsatzes der degressiven Proportionalität[1] ist die „parabolische“ Methode eine der am meisten degressiven (siehe Anlage I, Tabelle 3). Sie könnte langfristig – bis zu einer Vertragsänderung – als Richtwert dienen, die Neuverteilung, zu der das Modell führen würde, wäre aber zu drastisch, als dass sie in einem einzigen Schritt politisch durchsetzbar wäre.

Deshalb schlagen Ihre Berichterstatter eine pragmatische Lösung auf der Grundlage eines anderen Kriteriums vor, und zwar den Verlust von Sitzen durch Mitgliedstaaten möglichst gering zu halten und gleichzeitig möglichst weit gehend die degressive Proportionalität zu achten, nach dem Grundsatz „niemand gewinnt, niemand verliert mehr als einen“ (siehe Anlage I, Tabelle 1). Die pragmatische Lösung kann durch einen zweistufigen Ansatz erreicht werden. Der erste Schritt (siehe Anlage I, Tabelle 2) ist die Neuzuteilung in vollständigem Einklang mit den drei Grundsätzen der degressiven Proportionalität, wobei gleichzeitig in möglichst geringem Umfang eine Veränderung der Zahl der Sitze erfolgt. Dies würde zu einem Verlust von Sitzen für 13 Mitgliedstaaten führen, unter denen zwei 3 (Ungarn und Litauen), sechs 2 (Rumänien, Griechenland, Belgien, Portugal, die Tschechische Republik und Lettland) und fünf 1 Sitz (Schweden, Bulgarien, Irland, Kroatien und Slowenien) verlieren würden. Dagegen würden Frankreich 4 Sitze, das Vereinigte Königreich und Spanien 3 und Italien 1 Sitz hinzugewinnen. Der zweite Schritt besteht in der politischen Kompensation zwischen den Zugewinnen (11 Sitze) und den Verlusten von mehr als einem Sitz (10 Sitze). Der zusätzlich eingesparte Sitz würde an Slowenien gehen (das somit seine 8 Sitze behalten würde) als dem kleinsten Land unter den Verlierern bei Schritt 1. Das Ergebnis ist die vorstehend erwähnte „Minimierung von Verlusten“, denn nur 12 Mitgliedstaaten würden jeweils einen Sitz verlieren, und kein Mitgliedstaat bekäme mehr Sitze. Selbstverständlich bedeutet der „Ausschluss von Zugewinnen“, dass der dritte Grundsatz der degressiven Proportionalität nicht in vollem Umfang geachtet würde, aber das Ergebnis folgt einer klaren politischen Logik. Im Übrigen ist diese Lösung sehr viel näher an der Achtung der Regel der degressiven Proportionalität als jede andere Lösung auf der Grundlage des Modells „keine Zugewinne, keine Verluste von mehr als einem“ (beispielsweise durch die Streichung von 12 Sitzen, jeweils einem bei den „Gewinnern“ der letzten anteiligen Neuberechnung).

Ihre Berichterstatter meinen, dass unter den heutigen Umständen und auf der Grundlage des derzeitigen Beschlussfassungsverfahrens in diesem Bereich die vorgeschlagene Lösung diejenigen ist, bei der das Erreichen einer Mehrheit im Parlament und Einstimmigkeit im Rat unter möglichst weit gehender Achtung der degressiven Proportionalität am wahrscheinlichsten ist.

Ein neuer Versuch, ein dauerhafteres System auf der Grundlage objektiver Kriterien, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können, zu erreichen, könnte über eine neue parlamentarische Initiative zu einem Zeitpunkt unternommen werden, der hinreichend lange vor den folgenden Wahlen im Jahr 2019 liegt. In Verbindung mit dieser Initiative könnte auch eine besser geeignete Methode zur Berechnung der Größe der wahlberechtigten Bevölkerung jedes Mitgliedstaats in einer besonderen Verordnung festgelegt werden, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren anzunehmen wäre.

Anlagen:

I.    Tabellen, aus denen sich die Auswirkungen der verschiedenen Berechnungsmethoden ergeben

II.   Historischer Hintergrund

  • [1]  Eine Analyse und Beschreibung der verschiedenen mathematischen Formeln findet sich in der Sonderausgabe von „Mathematic social sciences”, 63 (2012), S. 65-191, insbesondere Tabelle 2 auf S. 100.

ANLAGE I

TABELLE 1: PRAGMATISCHE LÖSUNG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner*

(derzeit zugeteilte) Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

(neu zuge-teilte) Sitze

Unter-schied

Verhältnis Einwohner/

Sitze (neue Zuteilung)

Deutschland

81843743

99

826704

96

minus 3

852539

Frankreich

65397912

74

883756

74

 

883756

Vereinigtes Königreich

62989550

73

862871

73

 

862871

Italien

60820764

73

833161

73

 

833161

Spanien

46196276

54

855487

54

 

855487

Polen

38538447

51

755656

51

 

755656

Rumänien

21355849

33

647147

32

minus 1

667370

Niederlande

16730348

26

643475

26

 

643475

Griechenland

11290935

22

513224

21

minus 1

537664

Belgien

11041266

22

501876

21

minus 1

525775

Portugal

10541840

22

479175

21

minus 1

501992

Tschechische Republik

10505445

22

477520

21

minus 1

500259

Ungarn

9957731

22

452624

21

minus 1

474178

Schweden

9482855

20

474143

19

minus 1

499098

Österreich

8443018

19

444369

19

 

444369

Bulgarien

7327224

18

407068

17

minus 1

431013

Dänemark

5580516

13

429270

13

 

429270

Slowakei

5404322

13

415717

13

 

415717

Finnland

5401267

13

415482

13

 

415482

Irland

4582769

12

381897

11

minus 1

416615

Kroatien

4398150

12

366513

11

minus 1

399832

Litauen

3007758

12

250647

11

minus 1

273433

Slowenien

2055496

8

256937

8

 

256937

Lettland

2041763

9

226863

8

minus 1

255220

Estland

1339662

6

223277

6

 

223277

Zypern

862011

6

143669

6

 

143669

Luxemburg

524853

6

87476

6

 

87476

Malta

416110

6

69352

6

 

69352

INSGESAMT

 

766

 

751

 

 

* zum 1. Januar 2012.

TABELLE 2: PRAGMATISCHE LÖSUNG – die beiden Schritte

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner*

Sitze (Schritt 1)

Unter-schied

Verhältnis Einwohner/Sitze (Schritt 1)

Sitze (Schritt 2)

Unter-schied

Verhältnis Einwohner/Sitze (Schritt 2)

Deutschland

81843743

96

minus 3

852539

96

minus 3

852539

Frankreich

65397912

78

plus 4

838435

74

 

883756

Vereinigtes Königreich

62989550

76

plus 3

828810

73

 

862871

Italien

60820764

74

plus 1

821902

73

 

833161

Spanien

46196276

57

plus 3

810461

54

 

855487

Polen

38538447

51

 

755656

51

 

755656

Rumänien

21355849

31

minus 2

688898

32

minus 1

667370

Niederlande

16730348

26

 

643475

26

 

643475

Griechenland

11290935

20

minus 2

564547

21

minus 1

537664

Belgien

11041266

20

minus 2

552063

21

minus 1

525775

Portugal

10541840

20

minus 2

527092

21

minus 1

501992

Tschechische Republik

10505445

20

minus 2

525272

21

minus 1

500259

Ungarn

9957731

19

minus 3

524091

21

minus 1

474178

Schweden

9482855

19

minus 1

499098

19

minus 1

499098

Österreich

8443018

19

 

444369

19

 

444369

Bulgarien

7327224

17

minus 1

431013

17

minus 1

431013

Dänemark

5580516

13

 

429270

13

 

429270

Slowakei

5404322

13

 

415717

13

 

415717

Finnland

5401267

13

 

415482

13

 

415482

Irland

4582769

11

minus 1

416615

11

minus 1

416615

Kroatien

4398150

11

minus 1

399832

11

minus 1

399832

Litauen

3007758

9

minus 3

334195

11

minus 1

273433

Slowenien

2055496

7

minus 1

293642

8

 

256937

Lettland

2041763

7

minus 2

291680

8

minus 1

255220

Estland

1339662

6

 

223277

6

 

223277

Zypern

862011

6

 

143669

6

 

143669

Luxemburg

524853

6

 

87476

6

 

87476

Malta

416110

6

 

69352

6

 

69352

INSGESAMT

 

751

 

 

751

 

 

* zum 1. Januar 2012.

TABELLE 3: PARABOLISCHE FORMEL

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner*

Sitze

Unterschied

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

81843743

96

minus 3

852539

Frankreich

65397912

80

plus 6

817474

Vereinigtes Königreich

62989550

78

plus 5

807558

Italien

60820764

75

plus 2

810944

Spanien

46196276

60

plus 6

769938

Polen

38538447

51

 

755656

Rumänien

21355849

32

minus 1

667370

Niederlande

16730348

26

 

643475

Griechenland

11290935

20

minus 2

564547

Belgien

11041266

19

minus 3

581119

Portugal

10541840

19

minus 3

554834

Tschechische Republik

10505445

19

minus 3

552918

Ungarn

9957731

18

minus 4

553207

Schweden

9482855

17

minus 3

557815

Österreich

8443018

16

minus 3

527689

Bulgarien

7327224

15

minus 3

488482

Dänemark

5580516

13

 

429270

Slowakei

5404322

12

minus 1

450360

Finnland

5401267

12

minus 1

450106

Irland

4582769

11

minus 1

416615

Kroatien

4398150

11

minus 1

399832

Litauen

3007758

9

minus 3

334195

Slowenien

2055496

8

 

256937

Lettland

2041763

8

minus 1

255220

Estland

1339662

7

plus 1

191380

Zypern

862011

7

plus 1

123144

Luxemburg

524853

6

 

87476

Malta

416110

6

 

69352

INSGESAMT

 

751

 

 

* zum 1. Januar 2012.

TABELLE 4: FIX-PROP – CAMBRIDGE COMPROMISE

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner*

Sitze

Unterschied

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

81751602

96

minus 3

851579

Frankreich

65048412

83

plus 9

783716

Vereinigtes Königreich

62435709

80

plus 7

780446

Italien

60626442

78

plus 5

777262

Spanien

46152926

61

plus 7

756605

Polen

38200037

51

 

749020

Rumänien

21413815

31

minus 2

690768

Niederlande

16655799

25

minus 1

666232

Griechenland

11309885

19

minus 3

595257

Belgien

10951665

18

minus 4

608426

Portugal

10636979

18

minus 4

590943

Tschechische Republik

10532770

18

minus 4

585154

Ungarn

9985722

17

minus 5

587395

Schweden

9415570

17

minus 3

553857

Österreich

8404252

16

minus 3

525266

Bulgarien

7504868

15

minus 3

500325

Dänemark

5560628

12

minus 1

463386

Slowakei

5435273

12

minus 1

452939

Finnland

5375276

12

minus 1

447940

Irland

4480858

11

minus 1

407351

Kroatien

4412137

11

minus 1

401103

Litauen

3244601

9

minus 3

360511

Slowenien

2229641

8

minus 1

278705

Lettland

2050189

8

 

256274

Estland

1340194

7

plus 1

191456

Zypern

804435

6

 

134073

Luxemburg

511840

6

 

85307

Malta

417617

6

 

69603

INSGESAMT

 

751

 

 

 

 

 

 

 

* Berechnung auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten von 2011

ANLAGE II

TABELLE 1: 1979

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

61.321.663

81

757058

Frankreich

53.481.073

81

660260

Vereinigtes Königreich

56.209.039

81

693939

Italien

56.247.017

81

694408

Niederlande

13.985.526

25

559421

Belgien

9.841.654

24

410069

Dänemark

5.111.537

16

319471

Irland

3.354.700

15

223647

Luxemburg

362.261

6

60377

INSGESAMT

 

410

 

TABELLE 2: 1986

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

61.020.474

81

753339

Frankreich

55.411.238

81

684089

Vereinigtes Königreich

56.618.895

81

698999

Italien

56.597.823

81

698739

Spanien

38.484.642

60

641411

Niederlande

14.529.430

25

581177

Portugal

10.030.621

24

417943

Griechenland

9.949.100

24

414546

Belgien

9.858.895

24

410787

Dänemark

5.116.273

16

319767

Irland

3.534.117

15

235608

Luxemburg

367.210

6

61202

INSGESAMT

 

518

 

TABELLE 3: 1995

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

81538603

99

823622

Frankreich

59315139

87

681783

Vereinigtes Königreich

57943472

87

666017

Italien

56844408

87

653384

Spanien

39343100

64

614736

Niederlande

15424122

31

497552

Griechenland

10595074

25

423803

Belgien

10130574

25

405223

Portugal

10017571

25

400703

Schweden

8816381

22

400745

Österreich

7943489

21

378261

Dänemark

5215718

16

325982

Finnland

5098754

16

318672

Irland

3597617

15

239841

Luxemburg

405650

6

67608

INSGESAMT

 

626

 

TABELLE 4: 2004

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

81751602

99

825774

Frankreich

65048412

78

833954

Vereinigtes Königreich

62435709

78

800458

Italien

60626442

78

777262

Spanien

46152926

54

854684

Polen

38200037

54

707408

Niederlande

16655799

27

616881

Griechenland

11309885

24

471245

Belgien

10951665

24

456319

Portugal

10636979

24

443207

Tschechische Republik

10532770

24

438865

Ungarn

9985722

24

416072

Schweden

9415570

19

495556

Österreich

8404252

18

466903

Dänemark

5560628

14

397188

Slowakei

5435273

14

388234

Finnland

5375276

14

383948

Irland

4480858

13

344681

Litauen

3244601

13

249585

Lettland

2229641

9

247738

Slowenien

2050189

7

292884

Estland

1340194

6

223366

Zypern

804435

6

134073

Luxemburg

511840

6

85307

Malta

417617

5

83523

INSGESAMT

 

732

 

TABELLE 5: 2009

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

82002356

99

828307

Frankreich

64350226

72

893753

Vereinigtes Königreich

60045068

72

833959

Italien

61595091

72

855487

Spanien

45828172

50

916563

Polen

38135876

50

762718

Rumänien

21498616

33

651473

Niederlande

16485787

25

659431

Griechenland

10753080

22

488776

Belgien

11260402

22

511836

Portugal

10627250

22

483057

Tschechische Republik

10467542

22

475797

Ungarn

10030975

22

455953

Schweden

9256347

18

514242

Österreich

8355260

17

491486

Bulgarien

7606551

17

447444

Dänemark

5511451

13

423958

Slowakei

5326314

13

409716

Finnland

5412254

13

416327

Irland

4450030

12

370836

Litauen

3349872

12

279156

Lettland

2261294

8

282662

Slowenien

2032362

7

290337

Estland

493500

6

82250

Zypern

1340415

6

223403

Luxemburg

796875

6

132813

Malta

413609

5

82722

INSGESAMT

 

736

 

TABELLE 6: 2009 + 18 ZUSÄTZLICHE MDEP

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten

Einwohner

Sitze

Unterschied

Verhältnis Einwohner/Sitze

Deutschland

82002356

99

 

828307

Frankreich

64350226

74

plus 2

869598

Vereinigtes Königreich

60045068

73

plus 1

822535

Italien

61595091

73

plus 1

843768

Spanien

45828172

54

plus 4

848670

Polen

38135876

51

plus 1

747762

Rumänien

21498616

33

 

651473

Niederlande

16485787

26

 

634069

Griechenland

10753080

22

plus 1

488776

Belgien

11260402

22

 

511836

Portugal

10627250

22

 

483057

Tschechische Republik

10467542

22

 

475797

Ungarn

10030975

22

 

455953

Schweden

9256347

20

plus 2

462817

Österreich

8355260

19

plus 2

439751

Bulgarien

7606551

18

plus 1

422586

Dänemark

5511451

13

 

423958

Slowakei

5326314

13

 

409716

Finnland

5412254

13

 

416327

Irland

4450030

12

 

370836

Litauen

3349872

12

 

279156

Lettland

2261294

9

plus 1

251255

Slowenien

2032362

8

plus 1

254045

Estland

493500

6

 

82250

Zypern

1340415

6

 

223403

Luxemburg

796875

6

 

132813

Malta

413609

6

plus 1

68935

INSGESAMT

 

754

 

 

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfredo Antoniozzi, Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Ashley Fox, Roberto Gualtieri, Enrique Guerrero Salom, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Constance Le Grip, Morten Messerschmidt, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Luis Yáñez-Barnuevo García

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elmar Brok, Zuzana Brzobohatá, Andrea Češková, Sylvie Guillaume, Anneli Jäätteenmäki, Vital Moreira, Evelyn Regner, Helmut Scholz, György Schöpflin, Alexandra Thein

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Csaba Őry